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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Uwe
Beitrag 06.02.2006, 19:12
Beitrag #1


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Auch dieser Teil soll wieder mit dem Vorwort von Uwe und Rolf Tjardes beginnen:

>>>
Am 29.04.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse innerhalb der EU und damit auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden müssen.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven. Eine z.B. in Deutschland zu erwartende MPU-Auflage wegen sogenannter Nichteignung könnte durch einen Erwerb im EU-Ausland völlig legal und im Einklang mit EU-Recht "umgangen" werden.

Ist das wirklich so? Wie reagieren deutsche Fahrerlaubnisbehörden auf dieses Urteil? Kann im Nachgang trotzdem eine MPU von deutschen Behörden gefordert werden? Viel Rauch um nichts? Was ist mit der "185 Tage-Regelung"?

Bereits am 29.04.2004, also am "Urteilstag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage zu diesem Themenkomplex erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 14.000 Beiträge und 400.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

EuGH-Urteil-Thread Teil 6

EuGH-Urteil-Thread Teil 7

EuGH-Urteil- Thread Teil 8

EuGH-Urteil- Thread Teil 9

EuGH-Urteil-Thread Teil 10

EuGH-Urteil-Thread Teil 11

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Dieser neue Thread stellt mittlerweile Teil 12 des zusammengeführten Diskussionsfadens dar. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen, wobei anzumerken ist, dass es sich hier um die Meinung eines einzelnen Verfassers ("G.G.") handelt. Wir drucken diesen Text an dieser Stelle insbesondere deshalb ab, weil er die Grundproblematik, über die hier seit langem diskutiert wird, sehr anschaulich darstellt.

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum der werten Kollegen von Fahrerlaubnisrecht.de, Textübernahme aus diesem Thread. Für die Erlaubnis zur Übernahme möchte ich mich herzlich bei dem Verfasser bedanken!

Viel Spaß beim diskutieren, Rolf Tjardes und Uwe

--------------------
*** Anmerkung Admin:

Viele der hier regelmäßig aktiven Diskutanten dürften mitbekommen haben, dass dieser Thread für rund 1 Woche wegen eines Spam-Angriffs auf das Verkehrsportal geschlossen wurde. Ich will das hier nicht weiter ausbreiten.

Ich möchte nur alle Diskussionsteilnehmer dringlichst bitten, einen fairen und sachlichen Diskussionsstil zu pflegen. Dies mag in der Hitze des Gefechts vereinzelt schwer fallen, muss aber einfach sein.

Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen.

Dies muss einfach sein, und zwar in unserem gemeinsamen Interesse. Bei Tausenden von Beiträgen zu unterschiedlichsten Aspekten des EuGH-Urteils wird die Moderation versuchen müssen, die Diskussion von unnötigem Ballast zu befreien. Würde dies nicht konsequent erfolgen, bestünde die reale Gefahr, dass die Diskussion völlig auseinander driftet und damit ihren Sinn verliert.

Kritik, Wünsche und Anmerkungen bitte an mich via PM.

Rolf Tjardes (Administrator)

<<<

Und noch eine Anmerkung von mir. Themenmoderator Uwe investiert wirklich viel Zeit darin, daß dieser Thread in vernünftiger Weise fortgeführt werden kann und alle anderen Moderatorenkollegen unterstützen ihn dabei so gut sie können. Damit er (und der Rest) wenigstens noch ein klein wenig Freizeit haben übt euch bitte in etwas Selbstdisziplin und beachtet die Netiquette und bleibt beim Thema.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 20:20
Beitrag #2


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 19:09) *
Thommy ist schlauer als diverse Richter, Du erlaubst, dass ich rofl1.gif .
Schlauer nicht!
Aber ich kann lesen! book.gif
Die deutschen Richter wenden ihre Schlauheit vor allem dazu an, den Status Quo der MPU nach wie vor in vollem Umfang zu erhalten, obwohl die rechtliche Realität inzwischen anders ist. Meiner Meinung nach sind sie die Hauptschuldigen, dass hier in Deutschland solch eine Verunsicherung herrscht. Das was die deutschen Richter da machen, erinnert mich eher an den Turmbau zu Babel. Oder glaubt Ihr tatsächlich, der Europäische Gerichtshof hat ein falsches Urteil gesprochen? Diesen europäischen Richtern traue ich viel mehr Neutralität zu, wie den deutschen Richtern, die viel zu sehr von der MPU-Lobby beeinflusst sind.

Ich lasse mich nicht so leicht einlullen. no.gif


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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 20:32
Beitrag #3


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Die deutschen Richter sind immerhin so schlau, dass sie es schaffen, einigen von Euch ein A für ein U vorzumachen. Aber das EuGH-Urteil ist klar & unmissverständlich formuliert. Eine Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit, ist nicht möglich. Nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperre, hat die MPU nur noch ganz schlechte Karten, wenn die Richter geltendes Recht voll beachten.


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Uwe W
Beitrag 06.02.2006, 22:54
Beitrag #4


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VG Braunschweig, 6 B 11/06 Beschluss vom 30.01.2006

folgt der Linie des ihm übergeordneten OVG Lüneburg: § 28 FeV sei zwar teilweise nichtig, aber die Überprüfungskompetenz nach § 46 FeV kann auch durch Umstände ausgelöst werden, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis liegen, wenn die Eignungsmängel auch danach weiter fortwirken können.

1997 Fahrerlaubnis der Klassen 1a und 3 erworben,

2000-2002 drei strafrechtliche Verurteilungen, Führerscheinentzug 2000, erste MPU gescheitert, zweite bestanden.

2004 erneute Verkehrsstraftat mit Fahrerlaubnisentzug. März 2005 dann dritte MPU negativ. 6. August 2005 polnischer Führerschein in Stettin erworben.
26.09.2005 informiert das KBA die Führerscheinstelle über die Polenpappe.
Zitat
Der Antragsgegner durfte infolgedessen berücksichtigen, dass in dem nur wenige Monate vor der Fahrerlaubniserteilung durch die polnischen Behörden erstellten medizinisch-psychologischen Gutachten vom 15. März 2005 die Sachverständigen des TÜV Nord festgestellt hatten, der Antragsteller stelle auf Grund einer nicht kurzfristig korrigierbaren Einstellung und Verhaltensweise eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Umstände dafür, dass die in dem medizinisch-psychologischen Gutachten vom März 2005 festgestellten Eignungsmängel nicht mehr vorlagen, hatte der Antragsteller dem Antragsgegner bis zum Ablauf der ihm zur Klärung der Eignungszweifel gesetzten Frist nicht aufgezeigt. Auch muss davon ausgegangen werden, dass der polnischen Behörde bei der Erteilung der Fahrerlaubnis diese Fahreignungsmängel nicht bekannt waren. Es ist deshalb in diesem Verfahren davon auszugehen, dass der Antragsgegner dem Antragsteller in rechtmäßiger Weise das Recht aberkannt hat, von seiner bisher im Inland wirksamen polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland weiterhin Gebrauch zu machen und ebenso zu Recht auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 Satz 3 StVG, 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 FeV angeordnet hat, dass der Antragsteller den Führerschein abzugeben habe.


Der Beschluss zitiert einige Rechtsprechung aus den letzten Wochen:
Zitat
(vgl. hierzu auch: Nds. OVG, Beschl. vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -; VG Gießen, Beschl. vom 10.10.2005 - 6 G 1453/05 -; VG Sigmaringen, Beschl. vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -; VG Dresden, Beschl. vom 03.01.2006 - 14 K 2073/05 -; VG Karlsruhe, Beschl. vom 29.12.2005 - 5 K 2115/05 -; VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 19.09.2005 - InfAuslR 2006, 6).

sowie:
Zitat
OVG Lüneburg: (Beschl. vom 11.10.2005 - 12 ME 282/05 und 12 ME 288/05 -; Beschl. vom 20.12.2005 - 12 ME 526/05 -; Beschl. vom 20.01.2006 - 12 ME 538/05 -/ständ. Rechtsprechung)


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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mirko1
Beitrag 07.02.2006, 00:58
Beitrag #5


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Zitat
Der Antragsgegner durfte infolgedessen berücksichtigen, dass in dem nur wenige Monate vor der Fahrerlaubniserteilung durch die polnischen Behörden erstellten medizinisch-psychologischen Gutachten vom 15. März 2005 die Sachverständigen des TÜV Nord festgestellt hatten, der Antragsteller stelle auf Grund einer nicht kurzfristig korrigierbaren Einstellung und Verhaltensweise eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar.


Naja wieder so ein Fall,

kurz vor der Polen Karte die MPU versemmelt, klar das die Behörden-Richter da ansetzen können.

Bei mir wäre das nicht so einfach MPU versemmelt 1998 schon lange her.
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strichachtdoktor
Beitrag 07.02.2006, 01:51
Beitrag #6


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Zitat
kurz vor der Polen Karte die MPU versemmelt, klar das die Behörden-Richter da ansetzen können.

Bei mir wäre das nicht so einfach MPU versemmelt 1998 schon lange her.


Ich gehe fast jede Wette ein, daß eine Person, die sich innerhalb eines Jahres bei 12 Psychologen unabhängig und ohne Kenntnis von Nach- und Voruntersuchungen jeweils einer MPU unterzieht, 12 unterschiedliche und sich widersprechende Gutachten beschaffen kann. Was bedeutet in diesem Zusammenhang schon "versemmelt" ?

Wielange sind psychologische Gutachten überhaupt gültig ?
Sieht man eine Gutachtersituation als einschneidende Lebenserfahrung an, darf die Gültigkeit genaugenommen nur bis zum Gutachtertermin gehen - danach ist die persönliche Situation des Probanden ja eine andere ...

Alles, was sich rund um die MPU entwickelt hat, auch die theoretischen Betrachtungsweisen, die Geltungsfristen, Entwicklungsbetrachtungen - all das kann einem doch nur suspekt sein. Alles so wunderbar gummiweich, schwammig und wenig greifbar ...

Die Frage muss doch sein: Ist eine bestimmte Person im Zeitpunkt der polizeilichen Überprüfung zum Führen von Fahrzeugen geeignet ? Ja oder Nein. Genau diese stichprobenartigen Überprüfungen sind woanders - in anderen Lebensbereichen, also an der Grenze, in der Luftfahrt, in der Gesundheitspolitik, beim Lebensmittelrecht etc.pp. - DAS Mittel schlechthin. Nur bei Führerscheinkontrollen, in denen man den "Säufer" nüchtern, den "notorischen Rechtsbrecher" angeschnallt, unauffällig und im korrekten Fahrzeug usw. erwischt, da ist es dann nichts wert. Schon gar nicht zur Entlastung einer Person. Da haben wir doch eine erhebliche Ungleichheit in der Wertigkeit von Beweismitteln: Die Psychologie wird vor die Realität gesetzt...


Zum Urteil des VG Braunschweig:
Schade - wieder eine verpaßte Möglichkeit für die EU-FS-Befürworter. Aber kein grosses Wunder. Abgesehen vom VG Koblenz haben sich damit die VG bisher nahezu unisono für das Fortbestehen deutschen (Un-)Rechts unter allen Bedingungen entschieden, auch und gerade bei "widrigen Winden" aus Luxemburg. Setzt man eine konservative Lebenseinstellung bei der Mehrheit der in der Juristerei beschäftigten Personen voraus, wird ein Schuh draus ...

Der Beitrag wurde von strichachtdoktor bearbeitet: 07.02.2006, 01:56


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 07.02.2006, 08:27
Beitrag #7


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Mich hat zwar keiner gefragt, aber ich werde mal meinen Senf dazu geben:

Zitat (VG Braunschweig @ Beschluss vom 30.01.2006)
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis unter diesen Gesichtspunkten zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könnte...
Da steht: Werden Tatsachen bekannt...
Hat er etwa schon wieder gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen, nach Erteilung der PL-Fahrerlaubnis?
Da steht jedenfalls nicht: Es sind Tatsachen bekannt...

Auf solche wesentlichen Kleinigkeiten in der Formulierung sollte man achten, wenn man Gesetze zitiert. smartass.gif

Zitat (VG Braunschweig @ Beschluss vom 30.01.2006)
...auch ist es ihnen verwehrt, unter Hinweis auf die Ausnahmevorschrift des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Führerscheinrichtlinie, deren Regelungen eng auszulegen sind, einem Betroffenen auf unbestimmte Dauer die Gültigkeitsanerkennung eines in einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen.

Hiervon unberührt bleibt jedoch die durch Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie den Mitgliedsstaaten eingeräumte Befugnis, ihre jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis und damit auch die Vorschriften zur Eignungsüberprüfung auf den Inhaber eines von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden.
Der erste Absatz widerspricht eindeutig dem zweiten Absatz. Wie kommen die Richter dazu, hier die Worte "Hiervon unberührt" einzuwuseln? blink.gif

Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.
Da das EuGH-Urteil über dem VG Braunschweig-Urteil steht, das VG Braunschweig das EuGH-Urteil nicht aufheben kann & der Absatz im VG Braunschweig-Urteil dem EuGH-Urteil klar & eindeutig widerspricht, kann das VG Braunschweig-Urteil nur falsch sein. wallbash.gif

Zitat (VG Braunschweig @ Beschluss vom 30.01.2006)
Auch muss davon ausgegangen werden, dass der polnischen Behörde bei der Erteilung der Fahrerlaubnis diese Fahreignungsmängel nicht bekannt waren.
Woher wollen die das denn wissen? Logischer Weise wissen die polnischen Behörden bescheid, wenn Deutsche extra dort hin fahren. Die Polen sind bestimmt nicht so blöd, wie die Deutschen glauben. wavey.gif


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natas
Beitrag 07.02.2006, 15:20
Beitrag #8


Neuling
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moin forum

erstmal ein DANKE an die betreiber dieses forums... letztendlich habe ich mir über die jahre hier die infos für den erwerb meiner tschechischen pappe geholt und zweitens nun die möglichkeit, zu verfolgen, was nun aus der geschichte wird und ausnahmsweise kostet das nix....

Nachdem ich die NU über ein jahr hinausgezögert habe, wird sich mich nun in den nächsten tagen doch heimsuchen, ich hoffe es ist nicht für lange.
Zur zeit mache ich eine ambulante therapie , die die allgemeinheit über 9000 euro kostet und sitze 2 mal in der woche mit alten säcken, die vorher allesammt entgiftet werden mußten rum und mach laberstunde....
Mit der abgeschlossenen therapie werde ich in 8 monaten die MPU in der tasche haben... hier in duisburg ist es nicht mehr möglich ein positives gutachten zu bekommen , ohne ein jahr abstinenz nachzuweisen.....
Insofern wäre jeder versuch aufs grüne ne mpu zu machen zum scheitern verurteilt...

Für mich sieht es faktisch momentan so aus, dass ich auf meine psychischen zustand untersucht werde , weil ich hartnäckig bin und weiter in deutschland leben , arbeiten und auch auto fahren will.... Alternative ist ja nur umzug ins ausland und dort ein freies selbstbestimmtes leben führen...warscheinlich bin ich wirklich ein bischen bekloppt. (?)

Mitlerweile nehme ich die ganze sache persönlich und habe eigentlich auch keine grosse lust mehr für dieses system zu arbeiten und es weiter zu finanzieren...

Das heißt, ich lebe momentan auf kosten der allgemeinheit und habe kein schlechtes gewissen dabei...
Ich bin zwar seit fast 5 jahren nicht mehr aufgefallen und habe in den letzten 18 monaten 3 erdumrundungen mit meiner EU pappe absolviert, aber ich bin nunmal eine ganz, ganz grosse gefahr für die bürger.... dann zahlt bitte für mich.

Das ich in den letzten monaten nicht wieder angefangen habe zu saufen ist eigentlich ein grosses wunder, da der psychische stress, die wut und die enttäuschung bei mir manchmal sehr gross war...

Ich wünsche euch allen hier die nötige kraft und stabilität weiter zu kämpfen und sich von unseren bürokraten und richtern nicht fertig machen zu lassen... in diesem sinne rolleyes.gif
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Lexus
Beitrag 07.02.2006, 15:54
Beitrag #9


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.02.2006, 20:20) *
Oder glaubt Ihr tatsächlich, der Europäische Gerichtshof hat ein falsches Urteil gesprochen?


Das kommt drauf an, was in dem Urteil drin steht. Wenn es sich nur um das Wohnsitzprinzip handelt, dann mag das Urteil in Gottes Namen ok sein. Wenn aus ihm allerdings herausgelesen werden müsste, dass damit eine innerstaatliche Eignungsüberprüfung nach Erteilung einer ausländischen EU-FE nicht mehr zulässig sein soll, dann glaube ich in der Tat, dass es sich um ein krasses Fehlurteil handelt, weil die Problematik von den Richtern entweder gar nicht nicht gesehen wurde oder sie die Gefährlichkeit ihres Urteils gar nicht zu Ende bedacht haben.

Wenn jetzt der EuGH irgendwann einmal - das muss keineswegs noch in diesem Jahr sein, denn die Fälle werden dort - wie bei jedem anderen Gericht in der Welt auch - nicht nach Eingang bearbeitet, sondern nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Problematik - zu dem Ergebnis kommen würde, das hier von vielen - natürlich nur Betroffenen - gewünscht wird, dann würde ich auch dieses zweite Urteil für ein krasses Fehlurteil halten.

Ich vermute aber, dass sich der EuGH recht schwer tun wird, ein Urteil der vielfach erwarteteten schlechten Qualität zu liefern.

Die Verkehrssicherheit ist auch in Europa schließlich unteilbar.

Der EuGH kann ja auch sämtliche EU-Staaten an dem Verfahren beteiligen. Dabei können auch Fragen nach der Erteilungspraxis in den einzelnen Ländern gestellt werden. Wenn nun alle anderen Länder wahrheitsgemäß antworten, dass bei ihnen über den Blutdruck hinaus keine weiteren Überprüfungen der charakterlichen Fahreignung stattfinden - weshalb sollte dann der EuGH zu dem Schluss kommen, dass allein die formelle Erteilung ohne jegliche Charakterüberprüfung ausreichend ist, die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen zu gewährleisten? Ist hier nicht schlicht der Wunsch der Vater des Gedankens?

Ich warte da mal ganz ruhig ab, ob ich das irgendwann zu erwartende Urteil des EuGH begrüßen oder beschimpfen werde *g*

Der Beitrag wurde von Lexus bearbeitet: 07.02.2006, 15:55


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johnnie walker
Beitrag 07.02.2006, 16:29
Beitrag #10


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Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
Zitat (Thommy Bumm @ 06.02.2006, 20:20) *

Oder glaubt Ihr tatsächlich, der Europäische Gerichtshof hat ein falsches Urteil gesprochen?

Ist hier nicht schlicht der Wunsch der Vater des Gedankens?



Bei wem?

Ein redlicher Senat meint hierzu:

OVG Koblenz v. 15.08.2005:

....Insofern kann etwa nicht erwartet werden, dass in allen Fällen des Verdachts des Missbrauchs von etwa Alkohol oder Drogen über die in der Richtlinie als Mindeststandards festgesetzten Gesundheitsprüfungen hinaus ein der deutschen MPU-Untersuchung entsprechendes Instrumentarium Anwendung findet. Dies nimmt das mit der Richtlinie verfolgte Anerkennungsprinzip offensichtlich in Kauf, so dass die Staaten im Einzelnen nicht berechtigt sind, ihren nationalen Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen...


Glück auf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 07.02.2006, 17:07
Beitrag #11


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Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
Wenn nun alle anderen Länder wahrheitsgemäß antworten, dass bei ihnen über den Blutdruck hinaus keine weiteren Überprüfungen der charakterlichen Fahreignung stattfinden - weshalb sollte dann der EuGH zu dem Schluss kommen, dass allein die formelle Erteilung ohne jegliche Charakterüberprüfung ausreichend ist, die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen zu gewährleisten?


Wenn wir im Sinne der EU FE Rili von FE Erteilung reden müßten manche Staaten sogar gestehen, daß sie die Eignung u. U. garnicht überprüfen, sondern entgegen der EU FE Rili einen Vertrauensvorschuß gewähren whistling.gif
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Medusa
Beitrag 07.02.2006, 17:36
Beitrag #12


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Dieser Vertrauensvorschuß wird in D. ja auch bei einer sog. "Wiedererteilung" gewährt, wenn diese 15 Jahre nach dem Vorfall beantragt wird, und seitdem nichts neues in die Akte hinzukam. Gesetzt den Fall, ein anderer EU Staat würde ebenfalls eine MPU nach dt. Vorbild einführen, jedoch schon nach 5 Jahren einen neuen Vertrauensvorschuß gewähren. Würde D. sich dann herausnehmen, die nach dt. Maßstab fehlenden 10 Jahre Mißtrauen einzufordern?

Der EuGH wird im m. E. im Sinne Europas entscheiden. Er kann die Mißachtung des Hoheitsaktes der Erteilung einer FE durch einen Mitgliedsstaat, dessen integraler Bestandteil nunmal die Eignungsprüfung durch den ausstellenden Staat ist, nicht zulassen.

Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 07.02.2006, 17:42
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sifis
Beitrag 07.02.2006, 17:44
Beitrag #13


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@ lexus

Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
-Das kommt drauf an, was in dem Urteil drin steht. Wenn es sich nur um das Wohnsitzprinzip handelt, dann mag das Urteil in Gottes Namen ok sein. Wenn aus ihm allerdings herausgelesen werden müsste, dass damit eine innerstaatliche Eignungsüberprüfung nach Erteilung einer ausländischen EU-FE nicht mehr zulässig sein soll, dann glaube ich in der Tat, dass es sich um ein krasses Fehlurteil handelt, weil die Problematik von den Richtern entweder gar nicht nicht gesehen wurde oder sie die Gefährlichkeit ihres Urteils gar nicht zu Ende bedacht haben.-


deine aussagen sind unrealistisch weil der eugh nicht nur im sinne deutschlands entscheidet sondern im sinne der allgemeinheit und das ist nun mal die EU

in 23 EU ländern ist die sicherheit auch ohne eignungsüberprüfung gewährleistet nur der dickschädel deutschland braucht mal wieder ne extrawurst

du wirst doch wohl nicht glauben das der eugh versuchen wird 23 länder um zu organisieren anstat einem die rote karte zu zeigen

und das wird auch die richtige entscheidung sein


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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strichachtdoktor
Beitrag 07.02.2006, 17:52
Beitrag #14


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Zitat (Medusa @ 07.02.2006, 17:36) *
Dieser Vertrauensvorschuß wird in D. ja auch bei einer sog. "Wiedererteilung" gewährt, wenn diese 15 Jahre nach dem Vorfall beantragt wird, und seitdem nichts neues in die Akte hinzukam. Gesetzt den Fall, ein anderer EU Staat würde ebenfalls eine MPU nach dt. Vorbild einführen, jedoch schon nach 5 Jahren einen neuen Vertrauensvorschuß gewähren. Würde D. sich dann herausnehmen, die nach dt. Maßstab fehlenden 10 Jahre Mißtrauen einzufordern?


Kurz: Ohne Harmonisierung der gesamten Führerscheinvoraussetzungen etc pp. (Formalitäten, nationale FeVen, Bussgeld, Punkte, Verjährung, Tilgung, Vertrauensvorschuss usw.) wird gar nichts laufen. Dazu noch das zentrale Fahrerlaubnisregister der EU ...

Wenn sich Europa da erst drauf einigen muss, dann wird es locker 2020 - und wenn bis dahin Notlösungen wie Kapper und/oder VG Koblenz akzeptiert werden, kann mir z.B. kaum noch was passieren ... wink.gif Danach kann ich den Polenschein einfach umschreiben lassen ... rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 07.02.2006, 19:04
Beitrag #15


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Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
Das kommt drauf an, was in dem Urteil drin steht.
Na das kann man ja nun wieder... und wieder... und wieder nachlesen. Erstaunlicherweise ist das EuGH-Urteil relativ einfach formuliert, so dass man nicht unbedingt studiert haben muss, um es zu verstehen.

Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
Wenn aus ihm allerdings herausgelesen werden müsste, dass damit eine innerstaatliche Eignungsüberprüfung nach Erteilung einer ausländischen EU-FE nicht mehr zulässig sein soll, dann glaube ich in der Tat, dass es sich um ein krasses Fehlurteil handelt, weil die Problematik von den Richtern entweder gar nicht nicht gesehen wurde oder sie die Gefährlichkeit ihres Urteils gar nicht zu Ende bedacht haben.
Ich kann aber nur erkennen, dass das EuGH-Urteil in sich schlüssig ist und vollkommen logisch durchdacht wurde. Wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die Eignung begründen, ist der deutsche Staat nach wie vor berechtigt, innerstaatliche Maßnahmen zu ergreifen. Es darf eben nur nicht dazu führen, dass, nach Erteilung der Fahrerlaubnis, Deutschland generell eine Eignungsüberprüfung vornimmt, was im Ergebnis einer Aberkennung auf unbestimmte Zeit gleichkäme. Der § 28 FeV und alle anwendbaren nationalen Vorschriften, die dazu geeignet wären, diesen Paragraph zu ersetzen, sind nach Meinung des EuGH nicht anwendbar. Eine enge Auslegung der Gesetze berechtigt Deutschland in der Tat die schlimmsten Gesetzesbrecher zu stoppen. Davon kann aber unmöglich die Rede sein, wenn der Betroffene ein Jahr lang ohne jede Beanstandung am Straßenverkehr legal teilgenommen hat. Da werden eben keine Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung begründen könnten. Außerdem stellt sich Deutschland wieder über alles, zumindest über alle anderen ausländischen Fahrerlaubnisbehörden und ihre souveränen, hoheitlichen Entscheidungen.

Zitat (Lexus @ 07.02.2006, 15:54) *
Wenn nun alle anderen Länder wahrheitsgemäß antworten, dass bei ihnen über den Blutdruck hinaus keine weiteren Überprüfungen der charakterlichen Fahreignung stattfinden - weshalb sollte dann der EuGH zu dem Schluss kommen, dass allein die formelle Erteilung ohne jegliche Charakterüberprüfung ausreichend ist, die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen zu gewährleisten?
Weil die Charakterüberprüfung zu nicht hinnehmbaren Härten führt, die von den anderen Ländern eben nicht geteilt werden müssen.

Wer über ein Jahr ohne jede Beanstandung am Straßenverkehr teilgenommen hat, den kann man nicht mehr davon überzeugen, dass er plötzlich wieder ungeeignet sein soll, nur weil ein wildfremder Mensch das in einem 20-minütigem Gespräch prognostiziert. Das ist eine Konstellation, die es vorher in Deutschland fast nie gegeben hatte.


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murksel
Beitrag 07.02.2006, 20:19
Beitrag #16


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Sieg Sieg Sieg Sieg


FOF wird eingestellt. Und das, obwohl ich eigentlich ja ne Sperre hatte. tongue.gif
Doch von Anfang an. Okt.04 wurde mir vom Amt der FS wegen Überschreitens der Punktegrenze abgenommen. 3 Monate später hatte ich nen CZ FS. Damit wurde ich März 05 angehalten, also 5 Monate nach Entzug. Der FS wurde beschlagnahmt und ich wurde wegen FOF angeklagt. Jetzt habe ich die Mitteilung bekommen, das das Verfahren eingestellt wird.

Dato hatte ich den Fall geschildert und ich wurde gesteinigt und geteert. Und jetzt werde ich freigesprochen tongue.gif

allen schönen Abend noch

Der Beitrag wurde von murksel bearbeitet: 07.02.2006, 20:20
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Perplex
Beitrag 07.02.2006, 20:51
Beitrag #17


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Zitat (murksel @ 07.02.2006, 20:19) *
FOF wird eingestellt.
Das war ja auch nicht anders zu erwarten! Jedenfalls freue ich mich über Deinen Erfolg.

Allerdings sehe ich nicht ein, warum ich & alle anderen Deutschen diesen Schwachsinn "Im Namen des Volkes" bezahlen sollen. Das Volk will bestimmt nicht ständig aussichtslose Prozesse verlieren. Ich habe nicht den Eindruck, dass murksel eine überdurchschnittliche Gefahr darstellt & unbedingt gestoppt werden müsste. Jedenfalls wieder ein Erfolg gegen die Hexenjagd in Deutschland. rolleyes.gif


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sifis
Beitrag 07.02.2006, 20:59
Beitrag #18


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@ murksel

bekommst du dein cz fs auch zurück?


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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Medusa
Beitrag 07.02.2006, 21:38
Beitrag #19


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@murksel - Herzlichen Glückwunsch! smile.gif
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corneliusrufus
Beitrag 07.02.2006, 22:04
Beitrag #20


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Herzlichen Glückwunsch Murksel!

LG Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Perplex
Beitrag 07.02.2006, 22:18
Beitrag #21


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 19:09) *
Thommy ist schlauer als diverse Richter, Du erlaubst, dass ich rofl1.gif .
Ich frage mich, wie wenig nach außen getragene Intelligenz ein Richter zeigt, solch eine dumme Begründung zu liefern, dass selbst ich, mit einer leicht überdurchschnittlichen Intelligez, diese Unfug mit Leichtigkeit durchschaue. Ich will damit nicht sagen, dass der Richter dumm ist. Der Beruf des Richters (oder des Juristen) ist mit einer nur durchschnittlichen Intelligenz nicht machbar. Wahrscheinlich unterschätzt er nur die anderen.

Zitat (Thommy Bumm @ 07.02.2006, 08:27) *
Zitat (VG Braunschweig @ Beschluss vom 30.01.2006)
...auch ist es ihnen verwehrt, unter Hinweis auf die Ausnahmevorschrift des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Führerscheinrichtlinie, deren Regelungen eng auszulegen sind, einem Betroffenen auf unbestimmte Dauer die Gültigkeitsanerkennung eines in einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen.

Hiervon unberührt bleibt jedoch die durch Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie den Mitgliedsstaaten eingeräumte Befugnis, ihre jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis und damit auch die Vorschriften zur Eignungsüberprüfung auf den Inhaber eines von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden.
Ich werde einfach nicht das Gefühl los, dass es mir immer leichter fällt, die eindeutigen Fehler in den deutschen Beschlüssen leicht zu entlarven. rolleyes.gif

Ich kann ja verstehen, dass einige in Deutschland, die an der heutigen MPU-Praxis verdienen & ihre Mitläufer, das EuGH-Urteil als Stachel in ihrem Fleisch empfinden, aber das EuGH-Urteil ist nun mal da & muss von allen Deutschen so & nicht anders akzeptiert werden.

Der Beitrag wurde von Thommy Bumm bearbeitet: 07.02.2006, 22:22


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maliniak
Beitrag 07.02.2006, 23:08
Beitrag #22


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Siehst Du nicht, daß das Boot sinkt. Die Beamten - Kaste denkt sicht alle mögliche Gesetzte aus um sich am Ball zu halten. Ich habe in Florida FE in 15 Minuten gemacht. Die Fahrerei ist dort so selbstverständlich oder noch mehr wie das Spazieren,

das S A G E N hat der Richter - nicht Herr .............. Beamte. Alle haben ziemlich höhe Achtung was die Gerichte betrifft. Mein Kumpel hat Aufgabe vom Richter bekommen 1500 mal zu schreiben "ich werde nicht mehr zu schnell fahren" und dann ist er vom Knast entlassen worden. Und darf weiter fahren....

Die Richter nach Meinung vom meinen Kumpel sind in D Marioneten der MPU-Industrie.

Ihre Probleme sind nicht nur lächerlich aber auch nicht verständlich. Sagst Du das D E R R I C H T E R gibt 3 Monate und der Beamte 15 Jahre....

Ihr alle seid so fern von der Realität - daß das vom kleinen Kind ausgelacht wäre...........

Kommt zu uns GermanPower in USA. Dann braucht ihr nicht mit den kacke Pennner zu kämpfen.....

Die Steuer steigen, die Löhne sinken nur heilge Kühe freuen sich auf die nächste Opfer.............

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 08.02.2006, 06:44
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Perplex
Beitrag 07.02.2006, 23:20
Beitrag #23


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maliniak
Beitrag 07.02.2006, 23:24
Beitrag #24


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.02.2006, 23:20) *
@maliniak

no.gif no.gif no.gif

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strichachtdoktor
Beitrag 08.02.2006, 01:01
Beitrag #25


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Zitat
(VG Braunschweig @ Beschluss vom 30.01.2006)
...auch ist es ihnen verwehrt, unter Hinweis auf die Ausnahmevorschrift des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Führerscheinrichtlinie, deren Regelungen eng auszulegen sind, einem Betroffenen auf unbestimmte Dauer die Gültigkeitsanerkennung eines in einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen.

Hiervon unberührt bleibt jedoch die durch Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie den Mitgliedsstaaten eingeräumte Befugnis, ihre jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis und damit auch die Vorschriften zur Eignungsüberprüfung auf den Inhaber eines von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden.


Ja, ist das im zweiten Absatz Geschriebene denn wirklich so ? Warum sollte die Ausnahmevorschrift des Art.8 Abs.4 Satz1 nicht auch für Art.8 Abs.2 gelten ? Und warum sollten eng auszulegende Artikel durch einen frei eingefügten Beitrag aus Braunschweig ("und damit auch die Vorschriften zur Eignungsüberprüfung") dermassen erweitert werden können ? Nungut - insgesamt voll auf Linie des OVG Lüneburg. Aber deshalb muss man den Quatsch ja nicht glauben ... Vor allem muss niemand glauben, daß Blödsinn dieser Güte vor dem EuGH Bestand haben wird.
Es wird immer irrer in diesem Land ... blink.gif


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Andyon
Beitrag 08.02.2006, 01:05
Beitrag #26


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hallo nun mal noch etwas von mir ,ich habe mich endlich entschieden und freiwillig auf meinen Polnischen EU FS verzichtet und ihn freiwillig abgegeben nun bekomme ich am Montag einen deutschen ausgehändiegt denn ich habe eine MPU gemacht und einen kurs §70 denn ich habe eingesehen das mein Arm zu kurz ist und es immer teurer wird .nun ist das versteck spielen vorbei und jeder police.gif kann mich anhalten und ich kann whistling.gif
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Perplex
Beitrag 08.02.2006, 01:47
Beitrag #27


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.02.2006, 01:01) *
Es wird immer irrer in diesem Land ... blink.gif
clapping.gif clapping.gif clapping.gif

Was mir allerdings aufstößt ist, dass ich durch solche MPU-kritischen Artikel, immer öfter solche Eintagsfliegen anlocke, die im geistig schwebenden Zustand ihre Wonabe Flames von sich geben, so dass keiner ihnen zu folgen vermag.


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Perplex
Beitrag 08.02.2006, 06:41
Beitrag #28


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.01.2006, 01:14) *
Das gleiche mit der NU. Soll mir niemand sagen, er habe nicht gewusst, wie die Deutschen reagieren werden, wenn der PL-/CZ-/NL-etc.-EU-Schein bei deutschen Behörden bekannt wird.
Also, ich glaubte bis Mitte Januar 2005, das ich mit meiner CZ-Fahrerlaubnis unangreifbar wäre. Ich wäre sogar am liebsten in die Führerscheinstelle rein marschiert & hätte der Sachbearbeiterin mit einem breitem Grinsen meine neue Tschechische Fahrerlaubnis unter die Nase gehalten.

Zwar wusste ich, dass die Verwaltungsbehörden auf den § 46 FeV abstellen könnten, um somit den § 28 FeV zu ersetzen. Allerdings glaubte ich, dass das nicht möglich sein kann, weil das im EuGH-Urteil vom 29.04.2004 (Randnummer 77) ausdrücklich verboten ist. Ich dachte mir, wenn ich Schwierigkeiten bekommen sollte, wird mein Anwalt alles für mich regeln.

Ich glaubte also, dass nur Eignungszweifel begründet werden könnten, wenn ich dazu Gründe liefere. Natürlich hatte ich mich dann so verhalten, dass ich keine Gründe für Eignungszweifel liefere.

Von einer Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug hatte ich bis dahin nicht die geringste Ahnung. Ich vertraute darauf, dass die deutschen Verwaltungsbehörden & Gerichte an das EuGH-Urteil gebunden sind & es auch in vollem Umfang beachten.


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murksel
Beitrag 08.02.2006, 08:35
Beitrag #29


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Zitat (sifis @ 07.02.2006, 20:59) *
@ murksel

bekommst du dein cz fs auch zurück?



ja bzw. nein. Ich habe ja einen lux. FS und von daher verzichte ich auf den CZ-FS, der dann vom Gericht nach CZ zurückgeschickt wird.
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nasowas
Beitrag 08.02.2006, 08:54
Beitrag #30


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Hallo Ihr alle,
habe Gestern zufällig Plus-Minus auf ARD gesehen. In dem Bericht ging es um einen Fahrlehrer aus Dessau, welcher eine Ferienfahrschule aufgemacht hat. Dort wollten einige junge Erwachsene aus Augsburg Ihren Führerschein machen. Dies wurde Ihnen von der FEB Augsburg mit folgender Begründung verweigert: Dessau hätte mit 90.000 Einwohnern gegenüber Augsburg 250.000 Einwohnern nicht die Verkehrsdichte um die Sicherheit eines in Dessau gemachten FE in Augsburg zu gewährleisten. Lt. Aussage des 2.ten BGM von Augsburg ist die eine Anweisung des Innenminiteriums welche eng auszulegen ist. Mein Fazit: Die jungs die in Augsburg Ihren FE machen, müssten dann wohl in Putzbrunn od. Ottobrunn (trotz FE) in die U-Bahn umsteigen um in die Landeshauptstadt zu kommen. Soviel zu irre.
nasowas
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Perplex
Beitrag 08.02.2006, 09:04
Beitrag #31


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@nasowas
Nette Info, allerdings falscher Bereich! rolleyes.gif


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sifis
Beitrag 08.02.2006, 09:17
Beitrag #32


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@ nasowas

dümmer gehts nimmer!

also ich hab mein fs in einem kuhdorf gemacht mit nicht einmal 10.000 einwohner, die ganze ortschaft hatte drei ampeln

jetzt bin ich schon 3.000.000 km in meinem leben gefahren, auf der ganzen welt und das ohne probleme


mfg


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nasowas
Beitrag 08.02.2006, 09:21
Beitrag #33


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@thommy Bumm
Stimmt, aber es zeigt unsere deutsche Bürokratie (vor allem in Bayern). Und was passiert wenn ein junger Erwachsener in CZ sienen FE macht (ohne MPU Auflage !) aber die Stadt in CZ zu klein für unsere Behörden ist da ER in Augsburg wohnt. Hat Er das Geld für den CZ-FE rausgeworfen da ER ja noch nichtmal in D. seinen FE machen darf wo ER /Sie will? Ich weiß off topic und ziehe mich zurück.
nasowas
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Andreas
Beitrag 08.02.2006, 09:22
Beitrag #34


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offtopic.gif

Bitte beim Thema bleiben....


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Bayer
Beitrag 08.02.2006, 10:18
Beitrag #35


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Der EuGH kann ja auch sämtliche EU-Staaten an dem Verfahren beteiligen. Dabei können auch Fragen nach der Erteilungspraxis in den einzelnen Ländern gestellt werden. Wenn nun alle anderen Länder wahrheitsgemäß antworten, dass bei ihnen über den Blutdruck hinaus keine weiteren Überprüfungen der charakterlichen Fahreignung stattfinden - weshalb sollte dann der EuGH zu dem Schluss kommen, dass allein die formelle Erteilung ohne jegliche Charakterüberprüfung ausreichend ist, die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen zu gewährleisten? Ist hier nicht schlicht der Wunsch der Vater des Gedankens?

Da werden die Tschechen sagen:"Wir haben nur erteilt wenn, zusätzlich zur eigenen ärztl. Untersuchung in CZ (Blutdruck,Sehtest), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom dt. Hausarzt vorgelegen hat."

Diese sieht in der Regel so oder so ähnlich aus:
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hiermit bestätige ich, daß mein(e) Patient(in)



................................................................................
.......... geboren am .....................



nicht mit schwerwiegenden Krankheiten oder anderen körperlichen oder geistigen Mängeln,

die ein Risiko für das Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr darstellen

würden, behaftet ist.

Anzeichen einer aktuellen Drogen oder Alkoholsucht sind nicht gegeben.



Eine augenärztliche Untersuchung wird gesondert erfolgen und ist nicht Bestandteil dieser

Untersuchung.





Datum _____________ Ort ________________







Unterschrift / Stempel __________________________






Das sollte eigentlich ausreichen. Eine "Charakterüberprüfung" ist meines Wissens lt. EU-Richlinie nicht vorgeschrieben.
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Bayer
Beitrag 08.02.2006, 13:18
Beitrag #36


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Außerdem wird ja der sogenannte "Austria-Fall" verhandelt. Wie wird wohl der österreichische Vertreter vor dem EuGH reagieren, wenn der Deutsche sagt, wir erkennen eure läppische kleine MPU nicht an. Daher bin ich da recht hoffnungsvoll wie das Urteil lauten wird.
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mirko1
Beitrag 08.02.2006, 15:03
Beitrag #37


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@Lexsus
dein obiger Beitrag naja für DE und für die MPU-Befürworter gut gesprochen. Man merkt das du an deinem Vaterland und deren Interessen hängst.
Du schreibst es wäre Fatal für die Verkehrssicherheit wenn der EUGH in unserem Sinne Entscheidet. Ich will es nicht schon wieder wiederholen, was ist mit dem Slowenen, Pole, Tschechen ec. der in seinem Land mit 2,0 Promille erwischt wurde, nach DE zieht ohne MPU mit seinem EU-FS hier fahren darf=? Verkehrssicherheit?
Was ist mit den Eignungsprüfungen in den anderen EU-Staaten muss diese DE einfach nicht anerkennen? der EUGH wird wohl kaum zum Schluss kommen das DE die Eignungsprüfung im AUT-FALL nicht anerkennen muss aber der Betroffene kann ja in AUT weiter wohnen dann darf er auch in DE fahren wenn er aber nach DE zieht muss er zur MPU, totaler unlogischer Blödsinn.
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maliniak
Beitrag 08.02.2006, 15:26
Beitrag #38


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totaler unlogischer Blödsinn. wavey.gif thumbup.gif thumbup.gif wavey.gif
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Lexus
Beitrag 08.02.2006, 15:35
Beitrag #39


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Ja. mirko1, deshalb geht meine Vermutung auch mehr in die Richtung, die ich angeschnitten habe: Für mich wäre es sehr merkwürdig, wenn die EuGH-Richter mit deiner Argumentation noch weiter gehen würden und sich folgendes sagen würden:

"Klar, ist doch wirklich ungerecht diese Ungleichheit in Europa. Dass müssen wir ändern. Künftig müssen zusätzlich zu den .. (folgen die Namen der Nationen, denen man böses zutraut) auch noch die Deutschen die europäischen Straßen unsicher machen. Also weg mit der MPU!"

Ich denke eben im Gegenteil, dass sie sich sagen:

"Ok, das ist schon ein ganz schöner Unterschied in der Praxis der einzelnen Länder. Wir haben jetzt drei Möglichkeiten:

1. Wir belassen es bei dem bisherigen Wortlaut der FS-Richtlinie, wonach ja jeder Staat seine innerstaatlichen Maßnahmen ergreifen darf und stellen nochmals klar, dass wir das mit dem Kapper-Urteil ja nicht abschaffen wollten, unser Urteil also in dieser Richtung deutlich missverstanden wurde, oder

2. Es wird wohl Zeit auch die charakterliche Fahreignungsüberprüfung bei der Wiedererteilung in allen Ländern zu überprüfen und die Kommission und das Parlament müssen nach geeigneten Instrumenten suchen, die das auch europaeinheitlich gewährleisten. Ein Weg dazu könnte etwas ähnliches sein wie die MPU. Da die Kommission schon sowieso grad dabei ist, sich hierüber Gedanken zu machen (Entwurf!), warten wir mal mit unserem Verfahren ab, was dabei herauskommt.

3. Wir können nicht so lange warten, bis die Kommsission und das Parlament zu Potte gekommen sind, wir müssen schließlich anstehende konkrete Verfahren im Interesse der Betroffenen entscheiden. Also urteilen wir mal wie folgt: Bis zu einer Neufassung der FS-Richtlinie darf noch jedes Land nach seinen bisherigen Verfahrensregeln vorgehen, weil insoweit bisher keine Harmonisierung der Vorschriften stattgefunden hat. Wir bleiben also bei den grundsätzlichen Aussagen des Kapper-Urteils, stellen aber klar, dass D. weiterhin seine bisherigen Regeln anwenden darf, weil sie nicht offensichtlich gegen den EU-Vertrag verstoßen, sondern im Gegenteil sich an den Wortlaut von Art. 8 der FS-Richtlinie halten und wir nach nochmaliger Überprüfung auch bei der gebotenen engen Auslegung dieser Vorschrift nicht davon überzeugt sind, dass bei einer Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Alkoholismus der Alkoholismus das höherwertige Rechtsgut ist."


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sifis
Beitrag 08.02.2006, 15:47
Beitrag #40


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na klar, nicht nur unlogisch realitätsfern und blödsinnig sondern auch illegal !

ich hoffe das die strafen sehr hoch ausfallen, weil wer nicht kappiert der muss fühlen

und die vierte möglichkeit wäre die nu als unzulässig zu erklären und somit das ganze thema vom tisch


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Andreas
Beitrag 08.02.2006, 16:03
Beitrag #41


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Na na Thommy B, jetzt übertreibst du aber.... rofl1.gif

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mirko1
Beitrag 08.02.2006, 17:33
Beitrag #42


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@Lexus

ich kann in deinen 3 Möglichkeiten nur erkennen das eines dabei herauskommt der AUT-FS muss DE nicht umschreiben. Wo ist die Möglichkeit das DE den AUT-FS umschreiben muss?

Auch wäre die Frage nicht beantwortet um die es schließlich geht wer hat die Eignung zu Prüfen und müssen alle EU-Länder diese dann anerkennen.

DE erkennt schlussendlich den AUT-FS und die Österreichische MPU nicht an, ich glaube nicht das der EUGH so einem Arroganten verhalten "nur die DE Eignung-MPU erkennen wir an" folgen wird, also muss es noch andere Möglichkeiten geben als die 3 von dir beschriebenen, nähmlich die das wir gewinnen.

Der Eugh könnte sagen "die Eignung und deren Prüfung obligt dem FS-Ausstellerland und müssen Ohne Wenn Und Aber anerkannt werden"

So hätten wir gewonnen und die MPU ist erledigt-Geschichte-aus und vorbei.
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Perplex
Beitrag 08.02.2006, 18:17
Beitrag #43


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Zitat (mirko1 @ 08.02.2006, 17:33) *
Auch wäre die Frage nicht beantwortet um die es schließlich geht, wer hat die Eignung zu Prüfen und müssen alle EU-Länder diese dann anerkennen.
Ich weiß wie es laufen wird! sorcerer.gif
Der EuGH wird feststellen, dass die MPU in Deutschland das einzig wahre ist. Die MPU muss dann sofort in ganz Europa unter deutscher Lizenzierung eingeführt werden. Als Übergang müssen dann die Europäer nach Deutschland fahren, um die MPU zu machen. Auch die österreichische VPU wird abgeschafft & durch die deutsche MPU ersetzt. Es kann ja wohl nicht sein, dass die anderen Länder Deutschland ihre Bedingungen vorschreiben. no.gif Deutschland wird ganz Europa schon sagen, wer hier "Recht" hat. Deutschland wird dann, durch die Einführung der MPU, in ganz Europa ein neues Wirtschaftswunder erleben, weil alle Deutschland so dankbar sind. notworthy.gif
Deutschland wird dann reich, reich, reich...

Außerdem wird dann noch das neue europäische Führerscheinregister, unter deutscher Verwaltung, eingeführt. Dann wird es keinem europäischem Rechtsbrecher mehr gelingen, die deutsche MPU zu umgehen. Ohne deutsche Erlaubnis darf dann kein europäisches Ausland eine Fahrerlaubnis erteilen.

Und weil die deutsche MPU solch einen Aufschwung erleben wird, wird dann noch über die deutsche Weltherrschaft nachgedacht, was die MPU angeht. king.gif

DU BIST DEUTSCHLAND


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mirouch
Beitrag 08.02.2006, 18:43
Beitrag #44


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Genau!!!!
Eu Vekehrszentralregister in Augsburg!
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sifis
Beitrag 08.02.2006, 18:53
Beitrag #45


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@ thommy

respekt!!! auf den punkt getroffen, ich hätte es nicht besser sagen können


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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maliniak
Beitrag 08.02.2006, 19:02
Beitrag #46


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.02.2006, 18:17) *
Zitat (mirko1 @ 08.02.2006, 17:33) *
Auch wäre die Frage nicht beantwortet um die es schließlich geht, wer hat die Eignung zu Prüfen und müssen alle EU-Länder diese dann anerkennen.
Ich weiß wie es laufen wird! sorcerer.gif
Der EuGH wird feststellen, dass die MPU in Deutschland das einzig wahre ist. Die MPU muss dann sofort in ganz Europa unter deutscher Lizenzierung eingeführt werden. Als Übergang müssen dann die Europäer nach Deutschland fahren, um die MPU zu machen. Auch die österreichische VPU wird abgeschafft & durch die deutsche MPU ersetzt. Es kann ja wohl nicht sein, dass die anderen Länder Deutschland ihre Bedingungen vorschreiben. no.gif Deutschland wird ganz Europa schon sagen, wer hier "Recht" hat. Deutschland wird dann, durch die Einführung der MPU, in ganz Europa ein neues Wirtschaftswunder erleben, weil alle Deutschland so dankbar sind. notworthy.gif
Deutschland wird dann reich, reich, reich...

Außerdem wird dann noch das neue europäische Führerscheinregister, unter deutscher Verwaltung, eingeführt. Dann wird es keinem europäischem Rechtsbrecher mehr gelingen, die deutsche MPU zu umgehen. Ohne deutsche Erlaubnis darf dann kein europäisches Ausland eine Fahrerlaubnis erteilen.

Und weil die deutsche MPU solch einen Aufschwung erleben wird, wird dann noch über die deutsche Weltherrschaft nachgedacht, was die MPU angeht. king.gif

DU BIST DEUTSCHLAND

cheers.gif ich bin dabei
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Gast_Gerhard_*
Beitrag 08.02.2006, 19:55
Beitrag #47





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Zitat (mirouch @ 08.02.2006, 18:43) *
Genau!!!!
Eu Vekehrszentralregister in Augsburg!


Wo liegt eigentlich dein Problem?

Wenn du eins haben solltest, geh in den Siebentischwald und schrei dort kräftig.
Beachte dabei aber das Ruhebedürfnis des Lech und der Tiere rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Gerhard bearbeitet: 08.02.2006, 19:56
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maliniak
Beitrag 08.02.2006, 20:55
Beitrag #48


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Such dir neue Arbeit - am besten bei Müllabfuhr - bald gehört MPU wie SED und CCCP zur Antiquitätensammlung cheers.gif

Auch für dich gilt die Netiquette des Forums, persönliche Angriffe sind unerwünscht. Ich bitte ausdrücklich um zukünftige Beachtung!! mad.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 08.02.2006, 21:07
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Uwe
Beitrag 08.02.2006, 21:41
Beitrag #49


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maliniak
Beitrag 08.02.2006, 22:10
Beitrag #50


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Zitat (Uwe @ 08.02.2006, 21:41) *
@maliniak

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