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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
johnnie walker
Beitrag 10.02.2006, 17:46
Beitrag #101


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Zitat (Lexus @ 10.02.2006, 15:51) *
Ich sehe also keinerlei Unterschied zwischen der Bewertung: 2 mal 2 = 7 und der Feststellung: Jeder irgendwo unter welchen Umständen auch immer erschwindelte EU-Führerschein ist ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Das eine ist genauso falsch wie das andere.


Der Unterschied scheint zu sein, daß nach Adam Riese 2 x 2 = 4 ist und ein in einem Mitgliedstaat nach dort geltenden Verordnungen und Vorschriften ausgestellter Führerschein nicht erschwindelt sein kann.

Wenn die Behörden einer der übrigen 24 Mitgliedstaaten eine ärtztliche Überprüfung, ohne Befund absolviert, für ausreichend halten, mag dieses aus deutscher Sicht zu bedauern sein, ist aber auf keinen Fall mit ungesetzlichem Verfahren zu ändern. Der eingeschlagene Weg ist nicht der Weg der Rechtsstaatlichkeit.

Das Kapper-Gutachten des EuGH als formales Geschwafel zu benennen zeugt von deutschem Wesen an dem die Welt genesen wird.

Eine Stellungnahme (im Forum veröffentlicht) von RA Hettenbach zu einer Studie über Führerscheiner-Inhaber, unterwegs mit gefälschter deutscher MPU, belegte eine überraschend unterdurchschnittliche Rückfallquote.

Säufer und Kiffer gehören nicht hinters Steuer . Das ist doch keine Frage. Die Gerichte verhängen eine Sperrfrist als Maßnahme zur Besserung. Wenn der Gesetzgeber meint, daß die Dauer der verhängten Fristen nicht zu einer Besserung ausreicht, soll er sie eben verlängern. Diese nationalen Möglichkeiten sind vorhanden. Mit der Verjährung und Tilgungshemmung haben wir ähnliches.

Du verlangst vom EuGH, eine Rechtsbeugung, die Auslegung der Richtlinie nach den Vorstellungen der deutschen Gewalten, nicht nach den gemeinsam beschlossenen Richtlinien. Das kann und wird er nicht leisten. Dafür ist der "EuropäischeGesetzgeber" zuständig.

Die Kommission und die italienische Regierung stehen in ihren Aussagen zur causa Kapper hinter dem EuGH Beschluß womit deutlich wird, daß die deutsche Auslegung zur Stunde nicht konsensfähig ist.

Bedenklich stimmt, daß die uneingeschränkten Befürworter des MPU Systems zum überwiegenden Teil nicht unbeträchtlichen Nutzen aus ihm ziehen, vor allen Dingen auch die Landesregierungen mit den Länder-TÜVs, die MPU-Institute hinzukaufen, und die Vorschläge der Bundesärtztekammer für eine Begutachtung ausschließlich durch Fach-Ärzte ablehnen.

Das gegen eine Behördenanodnung, vor kurzem vom Verkehrstag thematisiert, kein Gericht angerufen werden kann und ein MPU Ergebnis gerichtlich nicht überprüft werden kann ist ein arroganter Umgang mit den Bürgerrechten.

Glück auf
Johnnie
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sifis
Beitrag 10.02.2006, 18:03
Beitrag #102


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es gibt einen gewissen unterschied zwischen psychologie und psychiatrie, wobei das zweite eine wissenschaft ist
na gut psychologen haben eine uni auch schon mal von innen gesehen, haben aber eigenlich mit ippokrates gar nichts am hut

das einzig wissenschaftliche bei einer mpu sind die blutwerte, weil das urteil des psychologen sehr stark von seiner laune abhängig ist und diesem parameter "laune" hat man bis heute nicht bewertet oder hat schon jemannd was gehört
"ich habe heute 350 kg laune, oder meine laune ist 400m lang"
ich nicht

mfg


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Perplex
Beitrag 10.02.2006, 18:20
Beitrag #103


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.02.2006, 13:28) *
So wird das sicher nie mehr aussehen in Deutschland. Einfach, weil viele ihren Hausarzt gut kennen und weil die Missbrauchgefahr zu groß ist.
Das allein setzt aber den Betroffenen des Verdachts des Missbrauchs aus. Wenn mich die Führerscheinstelle beschuldigen würde, Missbrauch betrieben zu haben, würde ich das schon als Beleidigung empfinden.

Bevor ich damals einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen dürfte, musste ich erst ein Gesundheitszeugnis machen lassen, wo meine Fahreignung festgestellt wurde. Die Anforderungen waren für Berufskraftfahrer & entsprachen den Anforderungen eines Verkehrspiloten. Das war Voraussetzung, dass ich bis 7,5 t FS erteilt bekomme. Danach sollte ich mich ein zweites Mal einer Gesundheitsprüfung bei einer MPU-Stelle unterziehen. Ich fühlte mich ziemlich verarscht. blink.gif

Das alles & noch viel mehr musste dann zwangsläufig dazu führen, sich mit den Deutschen nicht mehr weiter einzulassen.


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mirko1
Beitrag 10.02.2006, 22:29
Beitrag #104


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Zitat
woran liegt es, dass so viele einschlägig Vorbelastete sie nicht bestehen, während Unvorbelastete auch ohne jede Vorbereitung auf Anhieb jede MPU bestehen würden?

Das meinst du nicht wirklich ernst oder Lexus?

Der Beitrag wurde von mirko1 bearbeitet: 10.02.2006, 22:30
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Perplex
Beitrag 11.02.2006, 00:36
Beitrag #105


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Zitat (Lexus @ 10.02.2006, 15:51) *
Woran liegt es, dass so viele einschlägig Vorbelastete sie nicht bestehen, während Unvorbelastete auch ohne jede Vorbereitung auf Anhieb jede MPU bestehen würden?
Ein Unvorbelasteter, der vorbelastet zu sein scheint, besteht mit Sicherheit nicht! shutup.gif

Wenn also ein Unschuldiger beim Psycho-Doc behauptet, dass er vollkommen unschuldig ist, obwohl er vorher verurteilt wurde, dann fällt er mit Sicherheit bei jeder MPU durch. Einem verurteilten Unschuldigen ist die positive MPU für immer versperrt. Der ausländische EU-Führerschein ist für diese Personengruppe die einzige Chance. rolleyes.gif

Es gibt unzählige Möglichkeiten in Deutschland unschuldig verurteilt zu werden. Oft kann man später, wegen der Rechtssicherheit, nichts mehr dagegen tun.

Beispiele:
• Fahrerflucht, obwohl man gar nicht gefahren ist. (Mir ist genau das beinahe mal passiert.)
• Heimliche Drogen im Getränk & dann eine Drogen-Kontrolle
Fahren ohne Fahrerlaubnis, trotz EU-FS vor dem Kapper-Urteil


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Perplex
Beitrag 11.02.2006, 08:34
Beitrag #106


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Zitat (sifis @ 09.02.2006, 18:35) *
Außerdem muss euch schon klar sein, das die meisten Länder gegen die Deutsche Mentalität und Arroganz kämpfen.
Meinst Du wirklich, dass die deutsche Mentalität arrogant ist? think.gif blink.gif

Zitat (sifis @ 09.02.2006, 18:35) *
Und jetzt noch was für alle Ungläubigen: JA ich bin euch voraus.
Und das kann ich begründen, nicht mit Paragraphen und Gesetze aber auch nicht in diesem Forum und öffentlich.
Nur eins die Vordame eines Ministers ist eine gute Bekannte (Verwandte) von mir.

Seit mir nicht böse, das ich euch sagen muss das es in Zukunft nicht mehr “MPU” heißen wird in Deutschland sondern “MU”.
Muuh... muuuuuuh... Jedenfalls klingt das ganz gut! clapping.gif notworthy.gif thumbup.gif


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Gast_Gerhard_*
Beitrag 12.02.2006, 15:48
Beitrag #107





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Zitat (sifis @ 09.02.2006, 18:35) *
Nur eins die Vordame eines Ministers ist eine gute Bekannte (Verwandte) von mir.


Die Dame wird wohl nicht lange dort beschäftigt sein wenn sie die Klappe nicht halten kann.

Was willst du uns damit überhaupt sagen?


Willst du uns damit beeindrucken?

Das ist ungefähr so interessant wie der Reissack in Hong Kong tongue.gif

So, ich ruf jetzt Leopold an (den von Bayern) rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 12.02.2006, 16:40
Beitrag #108


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Zitat (Gerhard @ 12.02.2006, 15:48) *
Das ist ungefähr so interessant wie der Reissack in Hong Kong tongue.gif
Du hast ja wahrscheinlich ne D-Fahrerlaubnis & keinen Ärger mit den Behörden. Dann ist es natürlich klar, dass es Dir am Arsch vorbei geht.

Für uns hätte das schon einen Vorteil, wenn wir so auf sicherem Wege unsere Eignung wieder herstellen könnten & nicht auf solche fragwürdigen Kristallkugelgutachten angewiesen sind. shutup.gif


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schmidt3121
Beitrag 12.02.2006, 17:04
Beitrag #109


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Zitat (sifis @ 09.02.2006, 18:35) *
ich habe zwei legale EU-FS, und beide bei Kontrollen schon ausprobiert


Wie hast das gemacht das du zwei legale EU FS hast. Man darf ja nur einen besitzen.

L. G. schmidt321
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sifis
Beitrag 12.02.2006, 18:28
Beitrag #110


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Zitat (schmidt3121 @ 12.02.2006, 17:04) *
Zitat (sifis @ 09.02.2006, 18:35) *

ich habe zwei legale EU-FS, und beide bei Kontrollen schon ausprobiert


Wie hast das gemacht das du zwei legale EU FS hast. Man darf ja nur einen besitzen.

L. G. schmidt321


ja man darf nur einen eu fs besitzen, man kann aber auch mehrere besitzen

zum beispiel:
jemand hat in d einen fs erteilt bekommen, ist dann ausgewanndert in ein land x
zu diesem zeitpunkt war dieses land noch kein mitglied der eu, hat aber dort noch mal ein fs erteilt bekommen (mit prüfung)
nach dem beitritt des landes x in die eu hat dieser jemannd zwei gültige eu fs

@ gerhard

lassen wir andere darüber entscheiden ob die dame ihren arbeitsplatz behält, wir aus unserer position aus sind zu gering dazu

ich muss niemand beeindrucken, falls du beeindruckt bist kann ich nichts dafür und ist mir ehrlich gesagt auch egal
ich wurde vom forum gefragt woher ich meine infos habe und ich habe darauf geantwortet
und wenn du glaubst das leopold dir weiterhelfen kann, kannst du ihn gerne anrufen, mal sehn was er dazu sagt

mfg


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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Lexus
Beitrag 12.02.2006, 19:30
Beitrag #111


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Das ist schon zutreffend, dass man auf dem geschilderten Weg zu zwei Führerscheinen kommen kann (ob das auch zwei Fahrerlaubnisse sind, steht auf einem anderen Blatt).

Bei mir war das auch so: Als ich in die Niederlande gezogen bin, musste ich dort einen NL-FS erwerben. Auf einer Reise nach D habe ich meiner FE-Behörde geschildert, dass mir mein D-FS in NL zwangsweise weggenommen wurde und hab daraufhin einen neuen D-FS bekommen, so dass ich von da an zwei FS in der Tasche hatte (später nach meinem Rückzug nach D hab ich dann den NL-FS nicht mehr verlängert, so dass er wegen Zeitablauf ungültig wurde, aber die Verlängerung hätte man ja problemlos alle fünf Jahre machen können).

Nur: Nützen würde einem ein zweiter FS im Fall eines Entzugs der Fahrerlaubnis auch nichs!

Das VG Augsburg DAR 2004, 273 ff. (Beschl. v. 22.10.2004 - Au 3 S 04.1435) hat entschieden, dass die in einem anderen EU-Land vorher ausgestellte Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, wenn dem Inhaber danach die deutsche Fahrerlaubnis bestandskräftig entzogen wurde; dem steht auch nicht das Kapperurteil des EuGH vom 29.04.2004 entgegen.

Zur Frage, was mit einer schon vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis durch das Strafgericht vorhandenen zweiten EU-Fahrerlaubnis passiert, hat das VG München NZV 2005, 439 f. (Beschl. v. 13.01.2005 - M 6b S 04.5843) entschieden:

1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht hat auch dann die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von ausländischen Fahrerlaubnissen im Inland Gebrauch zu machen, wenn dem Gericht die Existenz einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht bekannt war.

2. Ausländische Fahrerlaubnisse, die vor einer strafrechtlichen Entziehung erteilt worden sind, berechtigen auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht (mehr) zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Eine erneute Aberkennung des Rechts, von ausländischen Fahrerlaubnissen im Inland Gebrauch zu machen, durch die Fahrerlaubnisbehörde geht ins Leere; einem Antrag nach § 80 VwGO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Eigentlich juckt es mich, auch noch auf Johnny Walker zu antworten, aber das bläht den Thread nur unnötig auf. Mein Standpunkt ist bekannt und Argumente würden mir so schnell nicht ausgehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2006, 19:38
Beitrag #112


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Danke, Lexus !

@ Gerhard
Bei der gegenwärtigen, wirren, irrigen, uneinheitlichen, provisorischen Rechtslage in Deutschland und um dem (von Gerichten schon geforderten) größtmöglichen Informationsbedürfnis gerecht werden zu können, wird es schwierig werden zu begründen, warum ein EU-FS-Führerscheininhaber dann nicht jede erreichbare Quelle für Informationen anzapfen darf und diese nutzen soll. Und sei es die Sekretärin eines Ministers.

Die "Gegenseite" arbeitet doch nicht anders. Oder wird der Datenschutz etwa nicht verletzt, wenn Fußgänger an der CZ-Grenze auf Führerscheine gefilzt werden und die Erkenntnisse unter Missachtung einer Batterie an Bürgerrechten, Prozessordnungen und Verhaltenspflichten seitens der Beamten an entsprechende Heimat-Strassenverkehrsämter und Staatsanwaltschaften weitergegeben werden ???

Also nun mal ganz entspannt bleiben, Leute. wink.gif


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Medusa
Beitrag 12.02.2006, 20:31
Beitrag #113


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2006, 19:38) *
Die "Gegenseite" arbeitet doch nicht anders. Oder wird der Datenschutz etwa nicht verletzt, wenn Fußgänger an der CZ-Grenze auf Führerscheine gefilzt werden und die Erkenntnisse unter Missachtung einer Batterie an Bürgerrechten, Prozessordnungen und Verhaltenspflichten seitens der Beamten an entsprechende Heimat-Strassenverkehrsämter und Staatsanwaltschaften weitergegeben werden ???

Rechte? Für EU-FE Terroristen? Wo denkst Du hin? rofl1.gif wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2006, 01:09
Beitrag #114


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Zitat (Lexus @ 10.02.2006, 15:51) *
Jetzt warte ich einfach darauf, dass jemand auf die Idee kommt, zu sagen, dass dieses völlig unqualifzierte Kristallkugellesen der deutschen Amtsrichter endlich beendet gehört, also kurzum diese nicht haltbare unwissenschaftliche Charaktervoraussage beendet und die §§ 69 ff. StGB abgeschafft werden, weil sie menschenunwürdig sind (dafür wäre dann nicht der EuGH, sondern der EuMGH zuständig).

Hatte das nicht schon der eine oder andere kritisiert ? wink.gif
Man muss ja nicht gleich die §§69 ff. StGB abschaffen - eine bessere Nutzung der Möglichkeiten würde vielleicht schon helfen.

Zitat
Jeder Amtsrichter sagt täglich: Ich gebe erst mal ein Jahr Sperre, denn solange sage ich voraus, dass der Angeklagte rein charakterlich nicht zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz. geeignet ist. Was danach kommt, weiß ich nicht, aber das habe auch nicht mehr ich, sondern die Fahrerlaubnisbehörde zu beurteilen, die sich dazu ja wissenschaftlicher Hilfe in Form der MPU bedienen kann. Warum stört das keinen, obwohl sie doch nichts anderes machen als die Psychologen, aber ohne Vorbildung?

Mich stört es natürlich, habe ich auch schon festgestellt - aber wen interessiert´s? Da bleibt letztlich doch nur die Chance, daß es den EuGH auch stört - dazu muß es aber erstmal thematisiert werden ...

Zitat
Am meisten stört mich - wie man wohl schon gemerkt haben wird - eigentlich die Scheinheiligkeit der meisten Argumente. Ich behaupte seit jeher, dass nahezu alle die Anhänger des Kapper-Urteils ohne dieses Urteil und wenn sie einen deutschen Führerschein hätten, heftig über die Bürokraten aus Brüssel schimpfen würden, die sich ständig in unser gewohntes Leben mit ihrer Überregulierung einmischen. Aber so ein Führerscheinschicksal kann schon mal aus Nationalteufeln Europaengel machen.


Das sehe ich ja anders: Es ist sicher so, daß Europa eine Menge "Mist" mit sich bringt. Und darüber darf man ruhig meckern. Bei den Führerscheinen ist den Europäern allerdings eine ganz gute Regelung gelungen - muß man dann auch mal feststellen dürfen ... Dazu kommt, daß das jeder - je nach Betroffenheit - auch genau umgekehrt sehen kann. wink.gif
Ich persönlich finde es z.B. total doof, daß man den Euro eingeführt und die gute alte D-Mark abgeschafft hat. Nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen, sondern, weil ich mich erst im Urlaub fühle, wenn die Leute anders reden, essen, leben und bezahlen. Wer will schon auf einem italienischen Flohmarkt über Euro feilschen - da geht´s eh nur um ein paar Cent. Hatte man dagegen ein paar tausend Lire weniger ausgehandelt, war es doch viel erfolgreicher ... smile.gif Für dieses verlorengegangene Vergnügen werde ich nun mit dem EU-FS entschädigt. So hält sich mein persönlicher Frust über das "einige Europa" halt in Grenzen. Und - ganz im Ernst: Die Deutschen mußten schon einige Kröten schlucken, warum bitte sollen sie mit großzügigeren Regelungen an anderer Stelle nicht "entschädigt" werden dürfen ?

Bisher kann ich eine reale Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Erteilung von Führerscheinen an Personen im Ausland unter den dort üblichen Bedingungen nicht wirklich erkennen. Da wird nur viel gestöhnt. Passiert ist nach meinen Informationen aber noch nichts Gravierendes. Und es konnte mir auch noch niemand schlüssig erklären, warum für mich als deutscher Staatsbürger nicht das gleiche Erteilungsverhalten bei Führerscheinen gelten soll, kann oder darf, wie für einen Einheimischen - ob in Italien, Spanien, Polen oder Österreich. Was macht mich anders, wenn nach Erfüllung der einzigen Bedingung "Wohnsitz >185 Tage" , die Behörde im Ausland zuständig ist ? Auch in Italien, Spanien, Polen oder Österreich wird Mist gebaut, gesoffen, gekifft und dementsprechend der Führerschein gesperrt oder entzogen. Und dann wird wiedererteilt - warum soll das für den "Gast" im Land denn nicht gelten, wenn er lange genug "Gast" war ? Und warum soll der Führerschein dann nicht in ganz Europa gelten - wie es jeder andere Führerschein, der in Italien, Spanien, Polen oder Österreich auch tut ?
DAS sind doch auch Fragen, die mal geklärt werden sollten.


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mirko1
Beitrag 13.02.2006, 13:52
Beitrag #115


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Zitat
Und warum soll der Führerschein dann nicht in ganz Europa gelten - wie es jeder andere Führerschein, der in Italien, Spanien, Polen oder Österreich auch tut ?
DAS sind doch auch Fragen, die mal geklärt werden sollten.

Bingo genau um das geht es.
Eine Antwort hatte Cornelius ein Paar Seiten voher gegeben "weil Inlanddiskriminierung erlaubt sei"
dieser Antwort von Cornelius kann ich nicht folgen.
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MaximilianNRW
Beitrag 13.02.2006, 15:05
Beitrag #116


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Fällt mir noch ein: Ich wurde ja von der Autobahnpolizei kontrolliert. Habe die recht freudndlichen Beamten gefragt, ob sie oft mit EU-Führerscheinen zu tun haben. Die für mich erstaunliche Antwort: das ist das erste mal, wir wissen, dass es so was gibt und man hat uns gesagt, dass das bald vorbei ist. (Ich vermute mal, mit Letzterem spielte man auf die in 07/2006 zu ändernde lage in CZ an).

Ich hatte offengestanden damit gerechnet, dass die Polizitsen ständig damit konfrontiert werden. Ist wohl nicht so und wir sind in Wirklichkeit recht wenige, alles in allem.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2006, 15:07
Beitrag #117


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Zitat (mirko1 @ 13.02.2006, 13:52) *
Eine Antwort hatte Cornelius ein Paar Seiten vorher gegeben "weil Inlanddiskriminierung erlaubt sei"


Ja ?! Und wo ist das bitte eine befriedigende Antwort ?
Die Inländerdiskriminierung ist ausserdem nicht ausdrücklich erlaubt! Sie ist vielleicht nicht ausdrücklich verboten. Doch das ist ein erheblicher Unterschied. Aus einem fehlenden Verbot hier eine Erlaubnis machen zu wollen ist zwar "typisch deutsch" aber dennoch eine Missachtung europäischer Grundregeln. Schlicht: Die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung (hier: der Führerscheine, dort: von ausländischen Verwaltungsakten usw.) ...


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MaximilianNRW
Beitrag 13.02.2006, 15:57
Beitrag #118


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/8: Inländerdiskriminierung begegnet Dir hier auf Schritt und Tritt. Ich erinnere mich an einen Spiegelartikel, wonach Ausländer bei der Theorieprüfung zum FS bekanntermaßen mit manipulierten Bleistiften fuschen. wenns auffällt, ist zwar die Prüfung vergeigt, aber die kann dann ohne irgend welche repressionen wiederholt werden. Damals hat wohl der Hamburger Innensenator Schill irgend estas vorgedschlagen, aber das gab dann ein mords trara, da würden Bevölkerungsgruppen unter generalverdacht gestellt.
Oder guck mal diesen Link mit Sinn und Verstand: http://www.aopa.de/DE/front_content.php?cl...at=63&idart=421

Da fällt einem auch nur noch wenig dazu ein.
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hann(e)s
Beitrag 13.02.2006, 17:00
Beitrag #119


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Zitat (sifis @ 10.02.2006, 18:03) *
es gibt einen gewissen unterschied zwischen psychologie und psychiatrie, wobei das zweite eine wissenschaft ist
na gut psychologen haben eine uni auch schon mal von innen gesehen, haben aber eigenlich mit ippokrates gar nichts am hut

das einzig wissenschaftliche bei einer mpu sind die blutwerte, weil das urteil des psychologen sehr stark von seiner laune abhängig ist und diesem parameter "laune" hat man bis heute nicht bewertet oder hat schon jemannd was gehört
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ich nicht

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Ein solcher Blödsinn kann nur von einem Nichtwissenden kommen, der noch nicht einmal weiß, dass er nichts weiß.

Der Psychiater ist Arzt; er hat ein Medizinstudium und von Psychologie allenfalls eingeschränkt Ahnung. Er behandelt Geistes. u. Nervenkranke. Sein Hauptwerkzeug ist das Medikament.

Der Psychologe hat i.d.R. von Medizin nur eingeschränkte Kenntnisse - aber ein reguläres Studium, bei dem er intensiv die Uni von innen erlebte. Er bemüht sich - allgemeinverständlich ausgederückt - um das Tun und Verhalten des Menschen. Aber auch um dessen Gemüt und Empfindungen, sein Verstehen und Verarbeiten. Gewissermaßen ist der Psychologe bzw. der Psychotherapeut auch so´was wie nichtkirchlicher Seelsorger. Seine Werkzeuge sind seine Aufmerksamkeit und das Wort. Er hat keinen Rezeptblock.

Bei den Psychologen unterscheidet man noch die tiefenpsychologisch orientierten (eine eher zäh aussterbende Spezies, die wohl hauptsächlich - neben den Vorurteilen - den schlechten Ruf der Psychologen begründet) und die mehr pragmatischen, die nicht endlos in der Vergangeheit stochern sondern gegenwarts- u. zukunftsorientiert sind.


--------------------
MfG. Hann(e)s
--
(Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?)
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Medusa
Beitrag 13.02.2006, 17:17
Beitrag #120


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Zitat (hann(e)s @ 13.02.2006, 17:00) *
Gewissermaßen ist der Psychologe bzw. der Psychotherapeut auch so´was wie nichtkirchlicher Seelsorger.


Es soll ja die verschiedensten Sekten geben, die sich um die Seele kümmern. shutup.gif
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sifis
Beitrag 13.02.2006, 18:13
Beitrag #121


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Zitat (hann(e)s @ 13.02.2006, 17:00) *
Zitat (sifis @ 10.02.2006, 18:03) *

es gibt einen gewissen unterschied zwischen psychologie und psychiatrie, wobei das zweite eine wissenschaft ist
na gut psychologen haben eine uni auch schon mal von innen gesehen, haben aber eigenlich mit ippokrates gar nichts am hut

das einzig wissenschaftliche bei einer mpu sind die blutwerte, weil das urteil des psychologen sehr stark von seiner laune abhängig ist und diesem parameter "laune" hat man bis heute nicht bewertet oder hat schon jemannd was gehört
"ich habe heute 350 kg laune, oder meine laune ist 400m lang"
ich nicht

mfg


Ein solcher Blödsinn kann nur von einem Nichtwissenden kommen, der noch nicht einmal weiß, dass er nichts weiß.

Der Psychiater ist Arzt; er hat ein Medizinstudium und von Psychologie allenfalls eingeschränkt Ahnung. Er behandelt Geistes. u. Nervenkranke. Sein Hauptwerkzeug ist das Medikament.

Der Psychologe hat i.d.R. von Medizin nur eingeschränkte Kenntnisse - aber ein reguläres Studium, bei dem er intensiv die Uni von innen erlebte. Er bemüht sich - allgemeinverständlich ausgederückt - um das Tun und Verhalten des Menschen. Aber auch um dessen Gemüt und Empfindungen, sein Verstehen und Verarbeiten. Gewissermaßen ist der Psychologe bzw. der Psychotherapeut auch so´was wie nichtkirchlicher Seelsorger. Seine Werkzeuge sind seine Aufmerksamkeit und das Wort. Er hat keinen Rezeptblock.

Bei den Psychologen unterscheidet man noch die tiefenpsychologisch orientierten (eine eher zäh aussterbende Spezies, die wohl hauptsächlich - neben den Vorurteilen - den schlechten Ruf der Psychologen begründet) und die mehr pragmatischen, die nicht endlos in der Vergangeheit stochern sondern gegenwarts- u. zukunftsorientiert sind.


@ hann(e)s

mein freund, ich liebe es wenn nicht-mediziner sich melden, und glauben sie währen welche

entweder hast du dich verschrieben oder du bist tatsächlich dumm

in deinem posting hast du mir bestätigt, ein psycho ist kein med. (FÜR ALLE: kein rezept, kein mediziner)

(psycho=bla,bla,bla)(MED= ARZT=MEDIZINER= heilung)


mfg





mfg


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2006, 00:57
Beitrag #122


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"... bitte beantragen Sie die Aufhebung Ihrer Rechte und zahlen Sie auch noch dafür." (ZDF, frontal21)

Ja, ist doch Klasse. Eins zu eins übertragbar auf die Umschreibung einer EU-FE bei Vorbelastungen in Deutschland. Was sagt uns das ? - So sind sie, die Deutschen!
Was bitte ist daran Inländerdiskriminierung ??? Das ist der ganz normal Schwachsinn eines bürokratischen Wasserkopfes der sein Ziel, nämlich den Arterhalt, längst erreicht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Und das deutsche Volk macht mit, wie eh und je ...

Ich habe keinen Antrag gestellt und werde mich, wie wohl die meisten hier, auch zur Wehr setzen. Und dann wird sich zeigen, was Recht und was Wasserkopf ist ... So hat es Kapper gemacht. Und der Herr aus dem AUT-Fall in München macht es nicht anders. Schaun wir mal.


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MaximilianNRW
Beitrag 14.02.2006, 11:06
Beitrag #123


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So ist das /8. Und wenn man dann noch ein wenig durchblickt, wie es hier in NRW abläuft, wird einiges deutlicher. Rüttgers ist angetreten mit dem Versprechen der Entbürokratisierung. Da sollen z.B. die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf zusammengelegt werden. Helle Aufregung in den Amtsstuben. da kannst Du dann so Gespräche mithören, Gott sie dank haben wir ja keinen normalen Arbeitgeber, sind unkündbar u.s.w. Aber den Beamtenpopo vielleicht mal ein paar KM jeden morgen mehr zur gutbesoldeten, beheizten und wohlversorgten Arbeitsstelle zu bringen, wird schon als unzumutbar empfunden. Also schafft man sich selber Arbeit. Deshalb wird dann z.B. in Düsseldorf alles ganz extrem gehandhabt. denn man kann dan sagen, guckt mal, wie voll mein Schreibtisch ist, ich bin ja dermaßen nötig und wichtig hier.
Ich hab 3 Sorten von Beamten kennengelernt. Stinkfauel, denen alles egal ist. Wenn unserereiner einem solchen in die Finger fällt, hat er Glück, der hat wenig Interesse daran, sich Ärger einzuhandeln, wenn er nicht weiterkommt, legt er es zu den Akten. Dem vernünftigen, der die Dinge mit Augenmaß handhabt und seinen Ermessensspielraum auch nutzt. z.B. jemanden mit EU-FS, der jahrelang nicht aufgefallen ist, nicht weiter behelligt. Und dann die Überzeugungstäter. Die alles tun, um Dich zu verfolgen, dabei auch weit über das Ziel hinausschießen, selbst vor äußerst fragwürdigen Methoden nicht zurückschrecken, bis an den Rand der Illegalität (und sogar darüber hinaus). Fällt man so jemandem -wie ich-in die Finger, hat keine finanzoiellen Resourcen und einen guten Anwalt, dann gute Nacht.
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gerri
Beitrag 14.02.2006, 11:17
Beitrag #124


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Maximilian...

Ich bin so einem Beamten in die Hände gefallen den du als letztes aufgezählt hast,nur ich hatte die finanziellen Möglichkeiten,einen guten Anwalt aber trotzdem hat es mir nichts,aber auch gar nichts genutzt...

Der nächste Urteilsspruch wäre genauso ausgefallen wie der erste.....
Und ich kann einfach nicht noch ewig auf meinen Fs. warten,und deswegen bin ich den Weg über die Mpu gegangen..
Ich habe es ein Glück hinter mir.... wavey.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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MaximilianNRW
Beitrag 14.02.2006, 11:31
Beitrag #125


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Ich werde den wohl auch gehen, die Voraussetzungen dazu habe ich geschaffen. Nur lege ich Wert darauf, freiwillig da aufzukreuzen. Denn davon verspreche ich mir schon ein leichteres Bestehen. Und ich werde versuchen, der Behörde die Kosten auf Auge zu drücken.
Argumentationskette:
-Ihr seid gar nicht für mich zuständig
-ich bin nicht negativ seit Erteilung aufgefallen
-Altlasten habe ich nachweislich mit anerkanntem Psychologen aufgearbeitet und kann auch eine entsprechende Bescheinigung beibringen, d.H. ich stelle nachweislich keine Gefahr mehr dar.
- ich habe damit meine Tauglichkeit nachgewiesen, wenn ihr mehr wollt, gerne, dazu bin ich bereit, aber tragt dann auch die Kosten.

Naja, schaun mer mal, wie der große Philosoph Franz Beckenbauer sagen würde.
(ich bin KEINE Fussballfan, nur zur Klarstellung)
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2006, 12:02
Beitrag #126


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Jaja, wir haben es alle nicht leicht ... crybaby.gif

Aber vielleicht kehren wir mal wieder zum Thema zurück ... - nur so als Tipp. Wir sind nämlich schon wieder meilenweit von der Anerkennungsproblematik entfernt. Und wie es (leider) in Deutschland läuft, das hat uns ja nicht erst der Frontal21-Beitrag nähergebracht.

Leider gibt es auch keine Neuigkeiten vom EuGH oder dem BVG oder einer anderen Stelle. Da hilft nur warten und im Tarnmodus weiterleben/-fahren ...


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mirko1
Beitrag 14.02.2006, 15:23
Beitrag #127


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.02.2006, 12:02) *
Leider gibt es auch keine Neuigkeiten vom EuGH oder dem BVG oder einer anderen Stelle. Da hilft nur warten und im Tarnmodus weiterleben/-fahren ...

Ja leider die warterei geht schon an die Nerven.

Maximillian
ab und zu kotzt es einen dermassen an das ich dich gut verstehen kann da muss man manchmal seinen Frust sich von der Seele schreiben, nicht jeder hat verständnis oder ein offenes Ohr für unsere FS-Probs, die eigentlich keine Pobs sein sollten den schlieslich haben wir einen Gültigen FS.
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Andreas
Beitrag 14.02.2006, 15:25
Beitrag #128


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Zitat (MaximilianNRW @ 14.02.2006, 11:31) *
Und ich werde versuchen, der Behörde die Kosten auf Auge zu drücken.


Mach dir diesbezüglich keine Mühe, es wird nämlich nicht gelingen. dry.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 14.02.2006, 15:50
Beitrag #129


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Weiß ich nicht, Andreas. Dann muss die für mich nichtzuständige Behörde aber meinen Therapienachweis akzeptieren. Denn ich gebe ihr keinerlei Anlass, an meiner Fahrereignung zweifeln zu können. Wäre nicht das erste mal, dass eine Behörde zurückgerudert ist.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich ob das klug ist. Man unterschätze nicht die Rachsucht von Behördenmitarnbeitern, die diem renitenten Bürger zeigen wollen, wo der Hammer hängt und wie das mit dem Hebelgesetz ist. Aber ich hab mich noch nie vor Auseinandersetzungen gedrückt.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2006, 00:21
Beitrag #130


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Ich habe das ja schon vor einiger Zeit vorgeschlagen:
Wenn man tatsächlich eine MPU fordert, dann sollte man diese MPU bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung machen. Das hätte imho folgende Vorteile:

- der Richter ordnet Sperrzeiten nicht mehr ins Blaue hinein an.
- die generelle Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen kann von einem Augenblicksversagen unterschieden werden.
- zeitliche Nähe zur Tat, daher werden die (sicherlich auftretenden) negativen Folgen einer (späteren evtl. Haft-) Strafe nicht als persönlichkeitsevidente Merkmale in das Gutachten einfliessen.
- die Strafzumessung kann sich - wie bei anderen gerichtlichen Gutachten auch - teilweise daran anlehnen.
- eine Verkehrsstraftat wäre - abgesehen von den üblichen Fristen für Verjährung, Tilgung etc. - kurz nach der Tat strafrechtlich vollständig aufgearbeitet und auch die für Betroffene so entwürdigende Prozedur des "ewigen Aufkochens" von "kalten", also längst erledigten, Straftaten hätte ein Ende. Ebenfalls überdenkenswert wäre es, auch Ämter an die üblichen Verjährungszeiten für die verübten Straftaten zu binden - die 15-jährige Verwertungszeit also deutlich einzukürzen. Aber das ist eine andere Baustelle ...
- die Einhaltung der EU-Führerscheinrichtlinie würde näher rücken, weil alle Folgen der Tat mit dem Strafausspruch dem Täter bekannt wären und so die Angelegenheit entweder innerhalb der Sperrfrist psychologisch aufgearbeitet werden kann oder Massnahmen zur Aufarbeitung (z.B. bei Mehrfachauffälligen) überhaupt erst sinnvoll angeordnet werden können.
- die Kosten sind im Rahmen der Gerichtskosten zu erledigen, Vorauszahlung der Leistung (wie sonst nur im horizontalen Gewerbe üblich ... whistling.gif) entfällt und der Gutachter unterliegt einer gewissen gerichtlichen Kontrolle.

Im Ergebnis brächte das:
- mehr Sicherheit für den Richter
- mehr Rechtssicherheit für den Betroffenen
- (endlich) mehr Kontrolle für die Psychologen
- mehr Resozialisierung der Täter und somit: mehr Sicherheit.

In eng definierten Einzelfällen, etwa bei schweren Gewalt- und Nötigungsstraftaten bzw. schweren Straftaten gegen die Unversehrtheit von Leib und Leben, kann eine weitere psychologische Untersuchung zur Kontrolle bestimmter, vom Gericht auferlegten, Massnahmen zur Sicherung und Besserung durchaus sinnvoll sein. Zum Nachweis einer Abstinenz reicht - wie es die EU-Richtlinie ja auch fordert - eine medizinische Untersuchung sicher aus.

Auch die Fragestellung "Ist zu erwarten, daß Herr ABC in Zukunft keine ... mehr begehen wird" könnte endlich abgeschafft werden, weil sie die Glaskugelprognostik ja geradezu herbeiruft.


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RA XDiver
Beitrag 15.02.2006, 00:28
Beitrag #131


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Zitat
Wenn man tatsächlich eine MPU fordert, dann sollte man diese MPU bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung machen.


Das ist doch grundsätzlich möglich. Man muss bloß einen entsprechenden Beweisantrag stellen. Es stellt sich allerdings die Frage wie Du weiter vorgehen möchtest, wenn der Gutachter zu einem negativen Ergebnis kommt. Wem soll dann die erneute Kontrolle obliegen?

Zitat
die Kosten sind im Rahmen der Gerichtskosten zu erledigen, Vorauszahlung der Leistung (wie sonst nur im horizontalen Gewerbe üblich ... ) entfällt und der Guitachter unterliegt einer gewissen gerichtlichen Kontrolle.


Das ist ja nun kein sonderlicher Vorteil. Bezahlen muss der Angeklagte ohnehin. Ob im Rahmen der GK-Rechnung oder so, wo ist der Unterschied? Eine Kontrolle des Gutachtens durch den Richter scheidet bereits aus dem Grunde aus, da selbiger nicht die nötige Sachkenntnis besitzt (sonst bräuchte er ja keinen Gutachter).


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2006, 01:00
Beitrag #132


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Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 00:28) *
Zitat
die Kosten sind im Rahmen der Gerichtskosten zu erledigen, Vorauszahlung der Leistung (wie sonst nur im horizontalen Gewerbe üblich ... ) entfällt und der Guitachter unterliegt einer gewissen gerichtlichen Kontrolle.


Das ist ja nun kein sonderlicher Vorteil. Bezahlen muss der Angeklagte ohnehin. Ob im Rahmen der GK-Rechnung oder so, wo ist der Unterschied? Eine Kontrolle des Gutachtens durch den Richter scheidet bereits aus dem Grunde aus, da selbiger nicht die nötige Sachkenntnis besitzt (sonst bräuchte er ja keinen Gutachter).


Ich rede nicht von "sonderlicher Vorteil", ein einfacher Vorteil reicht mir: Alle zum Verfahren gehörenden Kosten können zu einem zeitlichen Punkt abgeleistet werden, in dem der Betroffene meist noch Geld hat. Nach 5 Jahren Arbeitslosigkeit sind die Leute so ausgebrannt, daß sie sich die MPU kaum noch leisten können. 1 x MPU-Kosten = 2 Monatseinkünfte nach Hartz IV ...

Erhebliche Mängel und inhaltliche Widersprüche eines psychologischen Gutachtens werden Richtern sicher auffallen - davon darf man ruhig ausgehen.

Kommt der Gutachter zu einem für den Betroffenen negativen Ergebnis, dann sollten Massnahmen angeordnet werden wie z.B. Entzug, Therapie etc. - laut EWG-RiLi reicht eine medizinische Untersuchung, bzw. regelmässige md. Untersuchungen für die Wiedererteilung aus, eine erneute MPU kann also entfallen. Bei einfachen Straftaten kann eine erfolgreiche Therapie weitere Begutachtungsmassnahmen ersetzen. Für schwere Straftaten als Ausnahmefall hatte ich ja schon die Beibehaltung einer erneuten MPU nach Abschluss aller Massnahmen angeregt - allerdings als Ausnahme und nicht als Regelfall, wie das im Moment geschieht, trotz Therapie, Abstinenznachweisen etc.


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Perplex
Beitrag 15.02.2006, 07:29
Beitrag #133


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Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 00:28) *
Eine Kontrolle des Gutachtens durch den Richter scheidet bereits aus dem Grunde aus, da selbiger nicht die nötige Sachkenntnis besitzt (sonst bräuchte er ja keinen Gutachter).
Auch wenn ich hier jetzt quer schieße, aber ein Gutachter bzw. Psychologe hat meiner Meinung nach auch nicht genug Ahnung, weil diese Spezies von Mensch nur selten in die Zukunft sehen kann. Sie glauben aber, dass sie es jederzeit könnten & das ist das Problem. wallbash.gif Sie haben immer eine 50%-ige Fehlerquote. Das alleine reicht schon aus, eine solche Fragwürdigkeit ersatzlos zu streichen. Es ist einem zu Unrecht verurteilten... äh, ich meine... prognostizierten kaum zu vermitteln, warum er jetzt aus dieser Gesellschaft ausgeschlossen bleiben muss, obwohl er sein Problem inzwischen voll gelöst hat. crybaby.gif

Zitat (strichachtdoktor @ 15.02.2006, 00:21) *
Auch die Fragestellung "Ist zu erwarten, dass Herr ABC in Zukunft keine ... mehr begehen wird" könnte endlich abgeschafft werden, weil sie die Glaskugelprognostik ja geradezu herbeiruft.
Genau so meinte ich das auch! clapping.gif

Wenn es nicht diese zum Himmel stinkenden Auswüchse bei den deutschen Behörden & MPU-Stellen geben würde, dann hätte ich auch nicht mit den Füssen abgestimmt & wäre ins Ausland ausgewichen.
Dann hätte ich jetzt keine CZ-Fahrerlaubnis sondern eine D-Fahrerlaubnis.


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Beitrag 15.02.2006, 09:45
Beitrag #134


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Zitat
Dann hätte ich jetzt keine CZ-Fahrerlaubnis sondern eine D-Fahrerlaubnis.

Ich dachte, Du hättest nicht mal mehr die CZ-Karte ... Ist die nicht für D nutzungsuntersagt ?


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Perplex
Beitrag 15.02.2006, 10:54
Beitrag #135


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.02.2006, 09:45) *
Ich dachte, Du hättest nicht mal mehr die CZ-Karte... Ist die nicht für Deutschland nutzungsuntersagt?
Von Deutschland ja, aber nicht von der ausstellenden Behörde! Es wurde auch versäumt, einen entsprechenden Sperrvermerk auf meinem Führerschein anzubringen. Allerdings wäre ein Sperrvermerk ohne zeitliche Begrenzung sowieso rechtswidrig. Ferner wurde es von der Fahrerlaubnisbehörde versäumt, selbiges in die Wege zu leiten.


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Beitrag 15.02.2006, 11:12
Beitrag #136


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Das ist wiedermal eine Deiner Exklusivmeinungen.

Der Sperrvermerk hat ohnehin nur deklaratorische Wirkung. Ob mit oder ohne Vermerk, der Schein ist nicht zur Nutzung in D zu gebrauchen.


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Perplex
Beitrag 15.02.2006, 11:51
Beitrag #137


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Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 11:12) *
Ob mit oder ohne Vermerk, der Schein ist nicht zur Nutzung in Deutschland zu gebrauchen.
Meine Meinung:
Aber besser ich fahre mit, als ohne. Bei einer Anklage müsste grundlegend geklärt werden, ob mein Führerschein in Deutschland anerkannt werden müsste. Ohne Führerschein wäre es sonnenklar. Mit fühle ich mich dann doch viel sicherer. unsure.gif


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Beitrag 15.02.2006, 12:09
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Medusa
Beitrag 15.02.2006, 12:37
Beitrag #139


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Zitat (Thommy Bumm @ 15.02.2006, 07:29) *
Es ist einem zu Unrecht verurteilten... äh, ich meine... prognostizierten kaum zu vermitteln, warum er jetzt aus dieser Gesellschaft ausgeschlossen bleiben muss, obwohl er sein Problem inzwischen voll gelöst hat.


Reden wir doch Klartext - ich habe die wesentliche Stelle mal gefettet. Als nichts anderes wirkt sich eine falsche neg. MPU aus.


Zitat (johnnie walker @ 15.02.2006, 12:09) *
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Schlampiger Artikel: Europäische Gerichtshof in Straßburg . War wohl noch ein Loch in der Zeitung, das gefüllt werden mußte ..
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2006, 12:38
Beitrag #140


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Danke, aber nichts Neues, das übliche Blabla und ein bißchen reisserische Panikmache ...

Nochmal: Wo sind denn die Berichte über "die Katastrophenfahrer" ohne MPU ?

"Als aussichtslose Fälle eingestufte Führerscheinanwärter" mit EU-Fahrerlaubnis müssten doch irgendwann mal auffallen ... ("Fünf bis Zehn" am Tag allein in Frankfurt ... - und keine einzige verwertbare "Story" ? Alle nur langweilig und unauffällig in eine Routine-Kontrolle gekommen ???)

Vielleicht ist ja auch nur die "Einstufung" Bockmist und die Leute sind gar nicht sooo ungeeignet, wie immer behauptet wird. shutup.gif


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Beitrag 15.02.2006, 13:00
Beitrag #141


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Zitat (Frankfurter Neue Presse)
Für dieses gesetzliche Chaos, das zu einer geradezu babylonischen Verwirrung in der deutschen Rechtsprechung geführt hat, ist der Europäische Gerichtshof in Straßburg zuständig.
Ich lach mich tot!
Mal von Straßburg abgesehen, wissen wir doch alle ganz genau, dass die deutschen Richter für dieses Chaos voll & ganz verantwortlich sind. Das höchstrichterliche EuGH-Urteil ist von jedem Zweifel erhaben. Man braucht nur mal in Luxemburg oder Brüssel fragen. Die wissen ganz genau, was geltendes Recht in Europa ist.


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Beitrag 15.02.2006, 13:25
Beitrag #142


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Warum bist Du eigentlich der Einzige der noch nicht kapiert hat, dass das EuGH-Urteil mitnichten sämtliche Fragen zu dieser Thematik beantwortet hat?

Und jetzt fang nicht wieder an, irgendwelche Textstellen hier reinzustellen.

Das einzige und ich betone, das Einzige, was wirklich eindeutig von EuGH gesagt wurde ist, dass die Prüfkompetenzen bzgl. des Wohnortes ausschließlich beim Ausstellerstaat liegen. Alles andere, was du gerne herauslesen möchtest ist nichts anderes als die von Dir so verhasste Glaskugelsymptomatik.


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Perplex
Beitrag 15.02.2006, 14:08
Beitrag #143


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Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 13:25) *
Warum bist Du eigentlich der Einzige der noch nicht kapiert hat, dass das EuGH-Urteil mitnichten sämtliche Fragen zu dieser Thematik beantwortet hat?
Vielleicht wegen der Eignungszweifel?

Ich suche mir einfach die Gesetze aus, die für mich gelten. Zurzeit gilt für mich einzig & alleine das, was der EuGH, das OVG Koblenz & die EU-Kommission sagen. Ich kann doch schließlich nicht dafür, wenn sich der Gesetzgeber nicht in der Lage fühlt, die Rechtslage klar & deutlich an geltendes EU-Recht anzupassen. shutup.gif

Ich nehme mir ja nicht das Recht raus besoffen, bekifft oder gegen Verkehrsregen verstoßend am Straßenverkehr teilzunehmen. Ich halte mich selbstverständlich an alle verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Ich bin also keine Gefahr für die Allgemeinheit. Ich habe immer noch 0 Punkte in Flensburg & solche werde ich mit Sicherheit nicht bekommen, nur weil ich mit einer CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland fahre. Das wäre ein Paradoxon. Wenn ich in Deutschland keine Fahrerlaubnis haben soll, dann kann ich auch keine Punkte bekommen. Nur wenn ich eine gültige Fahrerlaubnis habe, dann könnte ich Punkte bekommen. Dann könnte ich aber deswegen wiederum keine Punkte bekommen, weil ich ja eine Fahrerlaubnis habe. wallbash.gif Da beißt sich der Hund in den Schwanz.


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RA XDiver
Beitrag 15.02.2006, 14:19
Beitrag #144


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Ich geb´s auf, Du kapierst es tatsächlich nicht. Glaubst Du, Du kannst Dir die jeweiligen Urteile raussuchen die Dir passen und parallel sämtliche Anderen Bestimmungen ignorieren? Solch eine Arroganz ist mir selten untergekommen.

Ganz abgesehen davon, dass Koblenz sowieso nicht in Deinem Zuständigkeitsbereich liegt, so ist es zum einen nur ein Beschluss, zum anderen für Deinen Fall völlig irrelevant.

Das was Du fortwährend machst ist nur eines: eine Straftat. Damit setzt Du Dich permanent gegen Bestimmungen des Gemeinwesens hinweg und das, weil sie Dir nicht in den Kram passen. Lieber Thommy, so geht das nicht.

Ich höre dich schon schreien, wenn sie Dein Wohnmobil in die Presse und Dich in den Bau gejagt haben. Alles nur eine Frage der Zeit. ich werde das Gefühl nicht los, dass genau das der Schuss vor den Bug ist, den Du dringend brauchst. aber vermutlich hältst Du Dich selbst dann noch für einen Märtyrer.

Mit der Einstellung wirst Du nur eins:

Nie wieder in Deutschland legal ein Fahrzeug bewegen.

UND DAS IST AUCH GUT SO!!!


Mein Beileid an den, Dich betreuenden Kollegen, so es ihn überhaupt gibt. Nicht nur, dass er für seine Arbeit kein Geld erhält, egal was er macht, es wird durch den eigenen Mandanten wieder zerschlagen.


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Bayer
Beitrag 15.02.2006, 14:34
Beitrag #145


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.02.2006, 12:38) *
Nochmal: Wo sind denn die Berichte über "die Katastrophenfahrer" ohne MPU ?



hier gibts (leider) einen Fall von einem scheinbar unverbesserlichem:

Klick
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johnnie walker
Beitrag 15.02.2006, 14:40
Beitrag #146


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Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 13:25) *
Das einzige und ich betone, das Einzige, was wirklich eindeutig von EuGH gesagt wurde ist, dass die Prüfkompetenzen bzgl. des Wohnortes ausschließlich beim Ausstellerstaat liegen. .



Warum drängt sich immer der Eindruck auf, daß die Beantwortung des zweiten Teils der Vorlagefrage durch den Gerichtshof regelmäßig zu einer Kenntnisnahme-Hemmung bei der deutschen "Rechtspflege" führt.

Zitat (Bayer @ 15.02.2006, 14:34) *
hier gibts (leider) einen Fall von einem scheinbar unverbesserlichem:

Klick



Ist oder war eigentlich die Wiederholungstat eines "MPU-Geprüften" eine Erwähnung wert.
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RA XDiver
Beitrag 15.02.2006, 14:52
Beitrag #147


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Ich denke, alleine wegen der exorbitenten BAK wäre jeder Täter in der Presse gelandet. wink.gif


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Perplex
Beitrag 15.02.2006, 14:55
Beitrag #148


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Zitat (Bayer @ 15.02.2006, 14:34) *
Hier gibt’s (leider) einen Fall von einem scheinbar Unverbesserlichen: Klick
Ich schätze mal, der bekommt, abgesehen von der Strafe & der Sperre, eine
Nutzungsuntersagung. Ich möchte mit solchen Verbrechern bitte nicht in einen Topf geworfen werden. shutup.gif Wer hat denn wohl eher Knast verdient, ich oder er? unsure.gif

Zitat (RA XDiver @ 15.02.2006, 14:57) *
...es sind übrigens Vergehen und keine Verbrechen...
Nach meiner subjektiven Meinung, sind sturzbetrunkene Kraftfahrer potenzielle Mörder.


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RA XDiver
Beitrag 15.02.2006, 14:57
Beitrag #149


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Ihr tut Euch da beide nicht viel. Beide verstoßt Ihr gegen Strafgesetze. Nur nimmt dieser auch noch die Gefährdung anderer in Kauf.

Eine spezielle NU braucht es gar nicht. Wenn ihm die FE hier in D entzogen wird, darf er mit dem Schein ohnehin in D nicht mehr fahren. Auch nach der Sperrfrist nicht.

Zitat
Ich möchte mit solchen Verbrechern bitte nicht in einen Topf geworfen werden.


Da wirst Du aber mit leben müssen, da Du nunmal auch Straftäter bist (es sind übrigens Vergehen und keine Verbrechen, aber das hatten wir ja schonmal anderswo).


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2006, 16:00
Beitrag #150


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Ja, ok. Einen Fall haben wir also ...

Sagt über die anderen zigtausend ja nicht viel aus. Trotzdem natürlich immer wieder bedauerlich, daß es einige gibt, die es immer noch nicht begriffen haben: Wenn überhaupt, dann ist der EU-FS die letzte, die allerletzte Chance sich motorisiert im Strassenverkehr bewegen zu dürfen ...

Wer trotz NU fährt, lieber Thommy, der muss sich - obwohl er sich sonst straffrei verhalten mag - eine erhebliche Lernresistenz und Straftoleranz und auch ein gutes Stück Dummheit vorwerfen lassen. Normal ist das nicht ! Du fährst übrigens ohne Versicherungsschutz, wenn Dein FS in D nicht gilt - bzw. die Versicherung kann Dich in Regress nehmen. Aber das nur nebenbei.

@Lexus

Der EuGH hat übrigens - meiner bescheidenen Meinung nach - den gesamten §28 FeV und alle anderen deutschen §§ "gekillt", die die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis auf unbegrenzte Zeit aufheben oder beschränken. Denn diese Massnahme der "Untersagung auf unbegrenzte Zeit" ist nur vorgesehen bei Ausspruch durch einen Richter im Strafverfahren, lebenslange/s Fahrverbot/Führerscheinsperre etc., und keinesfalls zur Verhängung durch eine Behörde nach Erledigung der Strafsache und Ablauf der dort verhängten Massnahmen zulässig, wenn bereits ein anderer europäischer Führerschein legal erteilt wurde.

Ich kann es mir ganz ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, daß die EU-Kommission oder das Parlament oder der EuGH eine Situation wollen, in der die Gültigkeit eines Führerscheines von Land zu Land anders ist und somit diese gegenseitige Anerkennung völlig aus den Angeln gehoben wird. Es geht auch ein erhebliches Stück Rechtssicherheit verloren, wenn man das so handhabt. Dann wäre ja fast die alte Regelung besser gewesen, durch die Führerscheine nur gegenseitig anerkannt wurden, wenn diese nach einem bestimmten Zeitablauf (6 Mon.) umgeschrieben wurden bzw. die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde. Aber das wollte man ja ausdrücklich abschaffen !

Eine ganz andere Sache ist dann die gleichartige Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung. Wo bitte ist denn das Problem, einen in der ganzen EU einheitlichen Antrag auf Erteilung der FE zu beschliessen, ein einheitliches Prüfungsprozedere etc. ? Doch wohl nur in den Köpfen der hohen Herren in Brüssel und anderswo ...

Und genau das hat der EuGH doch gesagt: Die mangelhafte Harmonisierung des europäischen Fahrerlaubnisrechts kann jetzt nicht auf dem Rücken der einzelnen Betroffenen ausgetragen werden. Der EuGH ist sogar noch einen Schritt weitergegangen: Selbst bei Verletzung der zur Zeit einzigen verbindlichen Regelung - der 185-Tage-Regelung - ist der Führerschein keinesfalls automatisch ungültig. Er kann auch nicht durch eine X-beliebige Behörde in irgendeinem Mitgliedsstaat entzogen werden (das geht ausdrücklich nur bei Straftaten!), sondern nur durch die ausstellende Behörde. Solange die nicht entzieht oder widerruft ist die FE gültig.

Es ist leider so, daß ich mich hier ständig wiederholen muss, denn wir drehen uns mächtig im Kreis: Der einzige wirklich erfolgversprechende Weg für deutsche Behörden scheint mir zu sein, auf die ausländischen erteilenden Verkehrsbehörden zuzugehen und Fall für Fall zu besprechen und aufzuarbeiten und dann auf das Verständnis der erteilenden Behörde für die deutschen Bedenken zu hoffen. Denn wenn die erteilende Behörde entzieht, dann ist für die jeweiligen Inhaber der FE der Fall erstmal gegessen und jede Fahrt sofort verboten - ausser, sie hätten eine Möglichkeit, vor tschechischen oder polnischen oder sonstigen Verwaltungsgerichten zu klagen. Ohne Wohnsitz in den Ländern eher unwahrscheinlich. Alles andere muss verhallen, wie das Aufstampfen mit dem Fuße eines trotzigen Kindes ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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