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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 21.03.2006, 13:07
Beitrag #1001


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Sorry Lexus, aber ich werde aus diesem Beschluss einfach nicht schlau. no.gif Für mich sieht es ganz so aus, als wenn hier nach § 28 Abs.4 Nr.3 FeV geurteilt wurde.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.03.2006, 13:16
Beitrag #1002


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Eben, deshalb meine Frage(n) an Lexus ... wallbash.gif


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johnnie walker
Beitrag 21.03.2006, 13:33
Beitrag #1003


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Verkehrsexperten sind jedoch eher zurückhaltend. Wegen des notwendigen Ratifizierungsprozesses werde es Jahre dauern, bis die Regelung endgültig in Kraft treten könne. "Die bis dann ausgestellten Führerscheine werden wohl ihre Gültigkeit behalten", gibt der ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy im Gespräch mit der WELT zu bedenken.

http://www.welt.de/data/2006/03/21/862985.html
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strichachtdoktor
Beitrag 21.03.2006, 14:14
Beitrag #1004


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Zitat
"Der Führerscheintourismus ist eine Bedrohung für den deutschen Straßenverkehr", sagt Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts (MPI) beim TÜV Rheinland in Berlin.
Quelle oben ...

... was soll sie sonst sagen ???

Zitat
"Um überhaupt zur MPU vorgeladen zu werden, muß schon einiges vorgefallen sein. Mehr als 1,6 Promille am Steuer oder 18 Punkte in Flensburg sind nur schwer zu erreichen."

Augenwischerei ...
Bei mir war es: 1x Fahren unter Alk (1,01%o) und 1xNötigung. Das hatte für 10 Jahre Entzug und 2 MPU-Aufforderungen gereicht; netto betrachtet ...

Zitat
Wie kaum anders zu erwarten ist die Sicht der Betroffenen eine andere. "Unsere Kunden berichten von regelrechten Demütigungen durch die MPU-Gutachter", sagt etwa Barbara Adler (...), die seit 2005 den Erwerb einer polnischen Fahrlizenz anbietet. Die Befragungen seien für die Verkehrssünder zum Teil regelrecht schikanierend, "wegen der kleinsten Delikte" würden "die Leute als Alkoholiker dargestellt". Ein Nachlassen des Interesses an der polnischen Fahrlizenz befürchtet Barbara Adler daher in nächster Zeit nicht: "Einige unserer Kunden haben die MPU drei- oder viermal durchmachen müssen. Da ist der EU-Führerschein oft die einzige Wahl."

Eben ...

Jedenfalls hört sich das insgesamt nicht so an, als wenn wir in naher Zukunft grössere Schwierigkeiten zu erwarten hätten, wenn wir weiterhin ordentlich und unauffällig mit EU-Schein am Verkehr teilnehmen ... wink.gif


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saftrag
Beitrag 21.03.2006, 14:15
Beitrag #1005


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Zitat
"Der Führerscheintourismus ist eine Bedrohung für den deutschen Straßenverkehr", sagt Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts (MPI) beim TÜV Rheinland in Berlin.


Wo Sie Recht hat, hat Sie Recht.
Staus vor den Grenzen nach Tschechien,Polen und Niederlanden. Alle wollen einen EU-FS erwerben.
Der Führerscheintourismus kommt mit dem Frühling. rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 21.03.2006, 14:33
Beitrag #1006


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Zitat (johnnie walker @ 21.03.2006, 13:33) *
Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
"Um überhaupt zur MPU vorgeladen zu werden, muß schon einiges vorgefallen sein. Mehr als 1,6 Promille am Steuer oder 18 Punkte in Flensburg sind nur schwer zu erreichen."
Das stimmt doch gar nicht! blink.gif
Die 1. Entziehung hatte ich mit 12 Punkten & die 2. Entziehung mit 0 Punkten, kein Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
Wegen des notwendigen Ratifizierungsprozesses werde es Jahre dauern, bis die Regelung endgültig in Kraft treten könne. "Die bis dann ausgestellten Führerscheine werden wohl ihre Gültigkeit behalten"
Also nix mit 27.März.2006... no.gif
Alles nur blah.. blah.. von unseren Politikern.

Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
Fahrlehrer-Vertreter Robert Klein findet das Problem ohnehin nicht ganz so dramatisch und versucht die Sorgen zu dämpfen: "Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Wer überprüft denn bei ausländischen Kraftfahrern auf deutschen Autobahnen, welche Klientel dabei ist?"
Ausländischen Kraftfahrer sind deswegen nicht so schlimm, weil man ihnen in Deutschland nicht habhaft werden kann. think.gif

Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
"Der Führerscheintourismus ist eine Bedrohung für den deutschen Straßenverkehr", sagt Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts (MPI) beim TÜV Rheinland in Berlin.
Ich würde eher sagen, dass der Führerscheintourismus eine Bedrohung für den Job einiger Kandidaten ist. wallbash.gif

Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
"Von etwa 111 000 Begutachteten im Jahr 2004 waren 30 Prozent für den Straßenverkehr ungeeignet."
Soll das etwa bedeuten, dass etwa 70% die MPU bestehen?

Zitat (Führerscheintourismus vor dem Aus?)
"Einige unserer Kunden haben die MPU drei- oder viermal durchmachen müssen. Da ist der EU-Führerschein oft die einzige Wahl."
Wenn Betroffene 3 oder 4 Mal durchfallen, dann verträgt sich das nicht mit einer Bestehquote von 70%.


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pitkoeln41
Beitrag 21.03.2006, 18:10
Beitrag #1007


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Gruß Andreas


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2006, 20:44
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Natrix20
Beitrag 21.03.2006, 18:50
Beitrag #1008


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Beruhigend aus ihrer Sicht: Das Instrument der MPU ist von der Harmonisierung des Führerscheinwesens nicht betroffen und wird auch weiterhin seine Anwendung finden.

Absolut nicht nachzuvollziehen ist der obige Absatz in diesem Bericht. Wenn eine Harmonisierung der Ausstellung von Führerscheinen angestrebt wird, muss gerade auch bei der Begutachtung eine einheitliche Regel her. Das ist es ja genau auf was ich mich freue. Entweder alle in der EU haben die gleichen Voraussetzungen den Führerschein wiederzuerlangen nach Entzug oder man kann dieses Verfahren nicht "harmonisieren" nennen.
Da bin ich ja mal gespannt was bei dieser Vereinbarung dann am Ende herauskommt und ob sich dann alle 25 Verkehrsminister einig sind eine MPU bei sich einzuführen.
Gruss
Natrix
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 21.03.2006, 19:10
Beitrag #1009


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Was wäre, wenn D sadt, unsere mpu gilt nur für "unsere Leute (genauee Def. nötig).
Dafür erhaltet ihr von uns viele Investitionen, z.b. Wirtschaft, Straßenbau...
Ob dann die Zustimmung (auch der "armen" Länder) erreicht werden könnte...
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sifis
Beitrag 21.03.2006, 20:44
Beitrag #1010


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 21.03.2006, 19:10) *
Was wäre, wenn D sadt, unsere mpu gilt nur für "unsere Leute (genauee Def. nötig).
Dafür erhaltet ihr von uns viele Investitionen, z.b. Wirtschaft, Straßenbau...
Ob dann die Zustimmung (auch der "armen" Länder) erreicht werden könnte...


"stimmen kaufen ist verboten"

aber auch wenn es möglich wäre, woher das geld nehmen, Deutschland ist pleite nach dem grosseinkauf ´89,
bei der anzahl der stimmen die Deutschland kaufen müsste bräuchte ES eine menge Kohle

wirtschaft: muss deutschland erst mal die eigene ankurbeln

strassenbau: finanziert die EU, sowieso

vergiss es, das einzige argument ist die verkehrssicherheit aber auch die war und ist gegeben auch ohne mpu ( siehe 23 länder ohne mpu und leben ganz gut damit)

wieso sollten die sich das antun? wenn sie bis jetzt auch ohne ausgekommen sind

auch wenn tiefensee hier mit grossen sprüchen klopft und die müller angst hat um ihren job, das interesiert doch keinen auf EU ebene

da es keine 23 müllers gibt, gibt es zumindest 23 tiefensees die die ganze sache ein wenig anders sehen als unserer, also

be cool


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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penny
Beitrag 21.03.2006, 21:08
Beitrag #1011


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 21.03.2006, 19:10) *
Was wäre, wenn D sadt, unsere mpu gilt nur für "unsere Leute (genauee Def. nötig).
Dafür erhaltet ihr von uns viele Investitionen, z.b. Wirtschaft, Straßenbau...
Ob dann die Zustimmung (auch der "armen" Länder) erreicht werden könnte...


Na klar und was kommt danach?
Die Deutschen wollen ja jetzt schon wieder die Polen und CZ auschliessen. (Hier als Firmen direkt Auftrage annehmen und arbeiten)
Obwohl die Frist ja bald ab läuft.
Diese Länder werden D-Land dann Garantiert nicht weiter helfen in sachen EU-Fa.
Vieleicht kommt ja auch irgendwann ein Großes Europa unter einen deutschen Diktator/in.
Ich glaube sowas in der Art hatten wir schon mal und ist auch gescheitert.
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pitkoeln41
Beitrag 21.03.2006, 21:12
Beitrag #1012


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Zitat (pitkoeln41 @ 21.03.2006, 18:10) *
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Gruß Andreas

Sorry wusste ich echt nicht
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 21.03.2006, 21:18
Beitrag #1013


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sifis
Beitrag 21.03.2006, 21:58
Beitrag #1014


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@ penny

von einer deutschen diktatur sind wir weit entfernt

es läuft eher in die andere richtung, nämlich das die EU die gesetze macht und deutschland muss sie befolgen so wie alle anderen länder auch, eine extra wurst gibt es nicht


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Medusa
Beitrag 21.03.2006, 22:02
Beitrag #1015


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Ging es im Thread nicht mal um "EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis"? whistling.gif
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michael_mk
Beitrag 21.03.2006, 22:08
Beitrag #1016


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gerade war ein bericht auf wdr über eu-führerscheine!nächste woche soll beschlossen werden das es nur noch einen führerschein geben soll(ist bereits bekannt).allerdings wird eine übergangsfrist von 20 jahren gewährt werden whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2006, 01:21
Beitrag #1017


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Wenn innerhalb der EU einheitliche Eignungsvoraussetzungen gelten sollen, dann muss man sich erstmal auf etwas einigen, was deutlich umfassender ist als das, was in der EWG-FS-Richtlinie zur Zeit gilt. Allerdings war dieser "Minimalkonsens" damals schon umstritten und ist nur unter Schwierigkeiten erreicht worden. Eine EU-weite MPU halte ich für ziemlich undenkbar - das geht vielen Ländern sicher zu weit; vor allem, weil bei denen die MPU-typischen Strukturen fehlen, also die Theorie und der rechtliche Unterbau, die Psychologen, die MPI-Stellen, die verkehrspsychologischen Praxen und alles, was sonst noch dazugehört.

Die Alternative - und darauf wird der deutsche Druck und der Wunsch nach einer schnellen Lösung letztendlich hinauslaufen - wäre, ein "verkehrs- und sicherheitspolitisches Sonderprogramm" einiger Staaten - wie D und AUT - ausdrücklich zu gestatten. Zumindest, bis einheitliche Regeln gefunden sind, die von allen (also auch D und AUT) mitgetragen werden können. Wäre im Grunde genommen eine Stärkung des Art.8 der bestehenden Regelungen auf absehbare Zeit. So könnte Deutschland das EuGH-Urteil vom 29.04.04 sicher unterlaufen. Da glaube ich allerdings auch nicht dran, denn wenn man den Deutschen und den Österreichern (oder andern in anderen ZUsammenhängen) solche Sonderwege gestatten würde, wäre der Druck auf die anderen Staaten, sich zu einigen, nur noch sehr gering. Einmal ein solches Ventil "Sonderregelungen für Extrawünsche" zu schaffen bedeutet letztlich wieder eine Gefahr für das gesamte System "EU". Das zu riskieren ist wiederum die MPU nicht wert.

Tatsache aber ist natürlich in Deutschland, daß die MPU (und alle daran hängenden Strukturen) als gewaltige Geld- und Jobmaschine auch enorme politische Wirkungen entfalten kann. Und ein Minister Tiefensee kann und will sicher nicht den Verlust von einigen tausend Arbeitsplätzen verantworten - so wie es auch keiner seiner Nachfolger tun will. Daher wird den Deutschen sicher, auf welche Art und Weise auch immer, die MPU erhalten bleiben. Es wird ausserdem genug Menschen geben, die lieber eine deutsche MPU als einen EU-Schein machen und dann ihren deutschen Schein wiedererhalten - ist eine freie Entscheidung und Erst-MPUlern wird es einfacher erscheinen eine MPU zu bestehen, als 185 Tage nach Polen oder in sonstiges EU-Ausland ziehen zu müssen. So wird sich das nach einer Zeit einspielen ...


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Lexus
Beitrag 22.03.2006, 08:12
Beitrag #1018


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Da ich den vollständigen Text der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) nicht habe, kann ich nicht exakt sagen, was genau gemeint ist. Da - wie du schon angemerkt hast - das VG Frankfurt (Oder) keine Grundsatzentscheidungen wie ein OVG trifft, weiß ich auch noch nicht, ob ich es mir überhaupt kaufen sollte; da könnte höchstens die Sammlerleidenschaft ausschlaggebend werden, weil ich nun mal fast alle EU-FE-Entscheidungen nahezu vollständig habe *g*

Aber, dass eine spätere inländische FE-Entziehung (z. B. durch das Strafgericht) eine schon lange davor mal erteilte EU-Fahrerlaubnis "ungültig" macht, ist bereits an anderer Stelle entschieden worden.

siehe z. B. hier

und

siehe z. B. dort.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass das VG Ffo sich sozusagen auf der Hardlinerlinie bewegt.

Es gibt ja unter den VGs und OVGs drei Fraktionen:

* eine, die alte Zweifel genügen lässt, um zur MPU und dann zur NU zu kommen;

* eine, die es als zur Zeit offen ansieht, wie die Rechtslage ist und auf den EuGH wartet;

*eine, die die alten Zweifel nicht zum Zuge kommen lässt (absolute Minderheit - Koblenz).

Ich schätze mal, dass Ffo zur ersten Gruppe gehört.

Vom OVG Berlin-Brandenburg liegt - soviel ich weiß - noch keine Entscheidung vor.


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fcmlars
Beitrag 22.03.2006, 09:18
Beitrag #1019


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wieder ein Bericht in der Magdeburger Volksstimme von Freund Tiefensee

Zitat:Tiefensee verspricht sich von dem einheitlichen,mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestatteten Führerschein vor allem einen Erfolg im Kampf gegen den Führerscheintourismus.Deutsche Autofahrer,
denen wegen Alkohol-oder Drogendelikten die Fahrerlaubnis entzogen wurden,können sich bisher legal im Ausland einen neuen Führerschein erwerben und damit auch auf deutschen Straßen fahren ohne dafür belangt werden zu können.In den vergangenden eineinhalb Jahren seien 2100 solcher Fälle von der Polizei registriert wurden.

Wenn ich das lese frage ich mich wieso das SVA sich das Recht rausnimmt NU aufzuerlegen,MPU anzuorden
warum Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden und und und...
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johnnie walker
Beitrag 22.03.2006, 10:28
Beitrag #1020


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Der Bundesverkehrsminister sollte sich besser dafür einsetzen, daß Deutschland ein Rechtsstaat bleibt:

Auf einer Konferenz der EU-Verkehrsminister am 27. März will er erreichen, daß bei Polizeikontrollen solche illegal erworbenen Führerscheine sofort kassiert werden können. Illegal deswegen, weil die Tauglichkeitsprüfung MPU nicht umgangen werden darf.

http://www.autobild.de/aktuell/meldungen/a...rtikel_id=11021
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Medusa
Beitrag 22.03.2006, 10:53
Beitrag #1021


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Umgekehrt wird ein Schuh daraus - ob D. nach der Eignungsprüfung eines anderen EU Staates noch nachträglich eine MPU anfordern darf, oder ob das illegal ist, wird der EuGH im AUT Fall entscheiden. Zur Erinnerung, die Eignungsprüfung ist Bestandteil des Hoheitsaktes EU-FE Erteilung.
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Lexus
Beitrag 22.03.2006, 11:05
Beitrag #1022


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Zur Erinnerung: Eine Eignungsprüfung findet woanders überhaupt nicht statt.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2006, 11:08
Beitrag #1023


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Zitat
Auf einer Konferenz der EU-Verkehrsminister am 27. März will er erreichen, daß bei Polizeikontrollen solche illegal erworbenen Führerscheine sofort kassiert werden können. Illegal deswegen, weil die Tauglichkeitsprüfung MPU nicht umgangen werden darf.
(Quelle s.o.)

WENN Euch jemand sagt, Eure Führerscheine werden bei Grenzübertritt zerfallen - das glaubt Ihr doch auch nicht ... Warum sollten legal im Ausland erworbene Führerscheine illegal werden, nur weil in Deutschland für die Erteilung eine andere Regelung gilt ? Das gab es mal - gibt es aber nicht mehr. (Und unter anderem darum geht es seit nunmehr 17 Monaten ...

Man muß einfach nicht alles glauben.


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Natrix20
Beitrag 22.03.2006, 11:11
Beitrag #1024


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Hallo,
mal eine Nachfrage, war nicht mal eine Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht anhängig im November letzten Jahres wegen den NU´s ??
Ich habe mal nachgeschaut auf der Bundesverwaltungsgerichthomepage, leider nix da??
Weiss da jemand ob da noch was anhängig ist??
Gruss
Natrix
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Medusa
Beitrag 22.03.2006, 11:32
Beitrag #1025


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Medusa
Beitrag 22.03.2006, 11:55
Beitrag #1026


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Zitat (Lexus @ 22.03.2006, 11:05) *
Zur Erinnerung: Eine Eignungsprüfung findet woanders überhaupt nicht statt.

Wenn sie entgegen der EU FE Rili nicht stattfindet ist es D. doch unbenommen den ausstellenden EU Staat vor dem EuGH zu verklagen - Analog zum Wohnsitz. Es ist in der EU FE Rili nicht festgelegt, wie die Eignungsprüfung auszusehen hat. Einigen EU Staaten genügt eine ärztliche Untersuchung, andere verlangen eine MPU. Es soll sogar EU Staaten geben, die ihren EU-FE Bewerbern einen Vertrauensvorschuß gewähren twinkle.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2006, 13:35
Beitrag #1027


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Siehe dazu auch diese Seite, besonders zu empfehlen: Erläuternder Bericht über das Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis ...


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Medusa
Beitrag 22.03.2006, 13:52
Beitrag #1028


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Zitat
Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis (ABl. NR. C 216 vom 10. Juli 1998, S. 2-12)
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass dieses Übereinkommen, obwohl es bereits am 17. Juni 1998 unterzeichnet wurde, mangels ausreichender Ratifikationen noch nicht in Kraft getreten ist.

Ob diese Zeiträume Herrn Tiefensee bekannt sind? twinkle.gif
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Beitrag 22.03.2006, 13:59
Beitrag #1029


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Zitat (MPU-Drückeberger - Staatliche Entzugs-Kur)
Auf einer Konferenz der EU-Verkehrsminister am 27. März will er erreichen, daß bei Polizeikontrollen solche illegal erworbenen Führerscheine sofort kassiert werden können. Illegal deswegen, weil die Tauglichkeitsprüfung MPU nicht umgangen werden darf. Quelle
Also, ob ein Führerschein illegal erworben wurde, kann grundsätzlich nicht an der MPU fest gemacht werden. Voraussetzung, um eine MPU überhaupt erst machen zu dürfen, ist ein Antrag auf eine Fahrerlaubnis in Deutschland. Wem eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, der bräuchte selbstverständlich nicht zur MPU, wenn er keine Gründe dazu liefert. Gründe könnten sein, erneute Alkohol- oder Drogenfahrt. Eine normale Routinekontrolle reicht jedenfalls nicht aus, um neue Eignungszweifel zu begründen.

An eine Sicherstellung des Führerscheins sind enge Grenzen gesetzt. Wenn der Betroffene der Sicherstellung sofort & ausdrücklich widerspricht, dann muss die Staatsanwaltschaft innerhalb von 3 Tagen beschlagnahmen. Diese Beschlagnahme geht aber nur, wenn gleichzeitig eine Anklage erhoben wird. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Betroffene mit 1,1 ‰ gerade erwischt worden wäre. Die "Umgehung der MPU" wäre jedenfalls kein Straftatbestand, der eine sofortige Beschlagnahme begründen könnte. Sollte die Staatsanwaltschaft ohne Anklage beschlagnahmen, dann macht sie sich strafbar. thread.gif

Ich kann also nicht erkennen, was Wolfgang Tiefensee am 27.März.2006 grundlegendes ändern will.


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RA XDiver
Beitrag 22.03.2006, 14:12
Beitrag #1030


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Thommy, Du redest wiedermal wirres Zeug. Für eine Entziehung der FE nach § 111a StPO ist keine Anklage erforderlich. Selbst wenn später das Verfahren eingestellt wird, macht sich durch einen vorherigen Beschluss kein Gericht strafbar.

Richtig ist, dass ein EU-Schein alleine sicher keinen solchen Beschluss rechtfertigt. Den hat es bislang aber auch noch nicht gegeben.

Die Frage der Eignungszweifel ist auch nur Deine persönliche Meinung. Die Rechtslage in D ist nunmal anders, was der EuGH sagt bleibt abzuwarten.


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 14:27
Beitrag #1031


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So jetzt frag ich mal was:

Wenn ich den prozess vor dem vg verliere(davon gehe ich mal aus) was ist dann wie geht es weiter? Wie komme ich auf schnellstem wege vor den EUGH?
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Chef3
Beitrag 22.03.2006, 14:28
Beitrag #1032


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Zitat (RA XDiver @ 22.03.2006, 14:12) *
Die Frage der Eignungszweifel ist auch nur Deine persönliche Meinung. Die Rechtslage in D ist nunmal anders, was der EuGH sagt bleibt abzuwarten.


Und wenn noch nie Eignungszweifel bestanden haben, d.h. z.B. bei Führerscheinerwerbern in CZ mit
Wohnsitz in D, die noch nie eine Fahrerlaubnis besessen haben? Was sagt/macht in diesen Fällen der freundliche Herr von der Polizei? Diese Frage interessiert mich brennend, aber offensichtlich gibt es
solche "Fälle" hier nicht ?!

Gruß und Dank,

Chef3

... nichtzuvergessen die ebenfalls freundlichen DAMEN von der Polizei...

Der Beitrag wurde von Chef3 bearbeitet: 22.03.2006, 14:29


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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 14:32
Beitrag #1033


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Zitat (Chef3 @ 22.03.2006, 14:28) *
Und wenn noch nie Eignungszweifel bestanden haben, d.h. z.B. bei Führerscheinerwerbern in CZ mit
Wohnsitz in D, die noch nie eine Fahrerlaubnis besessen haben? Was sagt/macht in diesen Fällen der freundliche Herr von der Polizei? Diese Frage interessiert mich brennend, aber offensichtlich gibt es
solche "Fälle" hier nicht ?!

Gruß und Dank,

Chef3

... nichtzuvergessen die ebenfalls freundlichen DAMEN von der Polizei...



Das würde mich auch mal brennend interessieren da es bei mir der fall ist.

Grüße
Ralf


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 14:36
Beitrag #1034


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Ihr versteht den text zu wörtlich!

Wenn ihr keine NU habt und die ist im Verkehrszentralregister eingetragen dürft ihr völlig legal ein kfz in d führen egal aus welchem eu land die fe ist.

eine nu bekommt ihr nur wenn eignungszweifel vorhanden sind und ihr die mpu verweigert.
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Chef3
Beitrag 22.03.2006, 14:40
Beitrag #1035


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Zitat (RalfBochum @ 22.03.2006, 14:32) *
Das würde mich auch mal brennend interessieren da es bei mir der fall ist.


Bei mir ebenso - obwohl ich es für mich selber gelassen sehe interessiert mich doch
die Sichtweise der Behörden. Vor allem auch was die Möglichkeit einer evtl. Umschreibung
betrifft...

Hatte bis dato einen US-Führerschein mit passendem Visum und nachweislichem Wohnsitz,
lebe nun aber wieder in D und habe vergeblich versucht, meine Lizenz umschreiben zu lassen -
ist u.a. aufgrund verstrichener Fristen angeblich nicht möglich... Da kam mir die "schlaue" Idee
mit CZ, da ich dort beruflich sehr oft bin. Angehalten wurde ich noch nie - auch mit dem US-Schein
nicht, und das in nunmehr über 18 Jahren... irgendwann bin ich bestimmt fällig.

Gruß

Chef3


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Perplex
Beitrag 22.03.2006, 14:42
Beitrag #1036


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Zitat (RA XDiver @ 22.03.2006, 14:12) *
Thommy, Du redest wiedermal wirres Zeug. Für eine Entziehung der FE nach § 111a StPO ist keine Anklage erforderlich. Selbst wenn später das Verfahren eingestellt wird, macht sich durch einen vorherigen Beschluss kein Gericht strafbar.
Das sehe ich anders! rolleyes.gif

In § 111a Abs.1 StPO steht eindeutig:
Zitat (§ 111a Abs.1 StPO)
Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen.
Voraussetzung ist eine Straftat nach § 69 StGB:
Zitat (§ 69 StGB)
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Die "Umgehung der MPU" ist jedenfalls nicht solch eine rechtswidrige Tat!


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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 14:42
Beitrag #1037


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Ja aber sagen wir mal mein fall,

wollte glaube 1996 oder 1997 meinen führerschein machen.

Das liebe verkehrsamt hat sich meine akten kommen lassen und zu mir gesagt mach doch mal ne tolle MPU da ich schon mal wegen Drogen in meiner jugend verurteilt worden bin,
aber nix mit autofahren unter einfluss von BTM oder so.

Habe natürlich sofort meinen Führerscheinantrag zurückgezogen mit der begründung kein geld für die MPU.

Was würde in meinem fall passieren wenn ich an übereifrige beamte gerate?

Danke
Grüße
Ralf


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 14:48
Beitrag #1038


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1. kommt es darauf an wie lange das mit dm btm her ist. Ab 15 jahren verjährt die geschichte.

2. Sollten aktuell eignungszweifel bei dir bestehen und eine mpu ist be dir vorgesehen dann musst du erst die aufforderung hierfür erhaten und entweder die mpu machen und nicht bestehen oder die mu verweigern dann erst bekommst du eine NU Aktuell darfst du sofern legal mit allen erfordernissen erworben von deiner ausl. fe gebrauch machen und es ist auch nicht strafbar.

Der police.gif wird also das VZR anfunken und fragen ob eine NU vorliegt. ist dies nicht der Fall sagt police.gif gute weiterfahrt.

Erst der Verwaltungsakt dann die executive
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Perplex
Beitrag 22.03.2006, 15:13
Beitrag #1039


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Zitat (grobi1212 @ 22.03.2006, 14:48) *
Der police.gif wird also das VZR anfunken und fragen ob eine NU vorliegt. ist dies nicht der Fall sagt police.gif gute Weiterfahrt.
Die bekommt in jedem Fall nur die Antwort, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Welche Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist erst einmal nicht zu erkennen. no.gif


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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 15:26
Beitrag #1040


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@Tommy,

bei mir bekommen die dann wohl gar keine antwort da ja noch nie eine fahrerlaubniss vorgelegen hat!

Naja ich warte erst ab.

Grüße
Ralf


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Chef3
Beitrag 22.03.2006, 15:42
Beitrag #1041


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Zitat (grobi1212 @ 22.03.2006, 14:48) *
Der police.gif wird also das VZR anfunken und fragen ob eine NU vorliegt. ist dies nicht der Fall sagt police.gif gute weiterfahrt.


Ist das die Theorie oder die Praxis - was ist denn z.B. mit Probezeit und Wohnsitz?

Gruß,

Chef3

Zitat (RalfBochum @ 22.03.2006, 15:26) *
bei mir bekommen die dann wohl gar keine antwort da ja noch nie eine fahrerlaubniss vorgelegen hat!


"Keine" Antwort ist ja vielleicht in diesem Falle mal eine "gute" Antwort... tongue.gif

Gruß,
Chef3


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 15:49
Beitrag #1042


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@thommy

Lies doch mal die beiträge etwas genauer.....ihm ist keine fe entzogen worden da er nie eine besessen hat.

Er wollte seinen lappen in d machen hat es dann aber gelassen. also wird er von VZR eine Nachricht kriegen: "Keine Fahrelaubnis in d erteilt worden"

Da die police.gif aber dann sehen werden das offensichtlich eine Ausl. fe vorliegt und diese seit dem Kapper urteil auch annerkant werden muss muss police.gif dir sofern du dein verbandskasten dabei hast laugh2.gif die weiterfahrt genehmigen.

ist doch nicht so schwer zu verstehen.

@chef3

Bei dir das gleiche sofern du eine gültige EU-FE hast....diese auch legal ist.....kann dir nichts passieren. der einzige unterschied zu ralf ist der das du keine gründe für eignungszweifel bei der feb geliefert hast und damit ist dein FS meines erachtens Bombensicher. Bei Ralf ist es so das sie ihn irgendwann danach an die kantare können weil er in jugendjahren mit btm was zu tun hatte....dies kann alerdings erst geschehen wenn die police.gif die feb davon in kenntnis setzt bzw. eine andere institution. solange darf er völlig legal ein kfz in der brd führen
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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 15:58
Beitrag #1043


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@grobi danke für die antwort.

Aber jetzt besser mal wieder zurück zum eigentlichen thema sonst bekommen wir noch Ärger. sad.gif

Grüße
Ralf


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 16:07
Beitrag #1044


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ich wüsste nicht warum und von wem wir hier ärger kriegen sollten denn das ist genau das thema dieses threads.

es sei denn culina verteilt gelbe und rote karten smile.gif

@ralfbochum

Kleiner tipp am rande....falls du ärger mit der feb bekommen solltest kannst du bei deinen eignungszweifeln aus vorhergehenden straftaten immernoch den bezug zum strassenverkehr anfechten...du bist also nicht so gaaaanz auf verlorenem posten wie die die eine verkehrsstraftat begangen haben.
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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 16:09
Beitrag #1045


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Dachte eigentlich das in diesem thraed keine einzefälle bearbeitet werden da es Ihn sonst sprengen würde.

Greets Ralf wavey.gif

@grobi Danke für den Tip werde ich mir zu herzen nehmen wenn es drauf ankommt.


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 16:11
Beitrag #1046


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nun mal nicht so kleinlich... wavey.gif
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Perplex
Beitrag 22.03.2006, 16:13
Beitrag #1047


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Jedenfalls steht im VZR nicht, dass eine Nutzungsuntersagung besteht oder eine MPU erforderlich wäre! no.gif

Im VZR könnte evtl. stehen, dass ein Fahrverbot nach § 44 StGB besteht. Allerdings ist eine Nutzungsuntersagung kein Fahrverbot.

Sollte noch nie eine Fahrerlaubnis entzogen worden sein, dann steht im VZR in der Tat NICHTS! rofl1.gif


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Chef3
Beitrag 22.03.2006, 16:16
Beitrag #1048


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Zitat (grobi1212 @ 22.03.2006, 15:49) *
Bei dir das gleiche sofern du eine gültige EU-FE hast....diese auch legal ist.....kann dir nichts passieren.


legal - wie gesagt... 185-Tage-Regelung. Aber da habe ich ja hier gelernt, dass es derzeit zu keinen
aktuellen Problemen kommen kann. Außer die ausstellende Behörde zieht den Schein wieder ein.

Jedenfalls nicht gefälscht, da selber beim zuständigen
Magistrat beantragt und abgeholt...

Danke und Gruß,
Chef3


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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 16:21
Beitrag #1049


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im übertragendem sinne, thommy.

wenn im vzr ein fahrverbot oder entzug drinstehen dann wird police.gif doch weitere maßnahmen ergreifen der sache auf den grund zu gehen und diese fahrt dann der feb zu melden und die weiss von einer nu.

p.s. ich glaube ich kaufe mir das "nichts" auch mal rofl1.gif

@chef3

ja und deshalb.....gute fahrt! (ich beneide dich) crybaby.gif
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Rock Andi
Beitrag 22.03.2006, 16:23
Beitrag #1050


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Hallo, ich bin neu hier und habe da mal ein paar Fragen
Bin noch nie im Besitz eines lappens gewesen, wollte ihn aber machen. Nun hat die Führerscheinstelle wegen eines Deliktes von vor 10 Jahren gesagt, das ich MPU machen muß, durch die ich durch gefallen bin. Dadurch habe ich schon mal gut 1000 Euro ins Klo geschmissen. Habe mich jetzt schlau gemacht, muß 1 Jahr Abstinenz nachweisen( Kiffen und Alk) und das kostet mich nochmal 1500 Euro + die Kosten für den Lappen, gesetz dem Fall, ich bestehe diesmal. Denke darüber nach, in Tschechien den Lappen zu machen, weiß aber nicht wo, geschweige den, was mich da erwartet. Es gibt viel zu lesen, aber 1000 verschiedene Sachen! Für Tipps und Anregungen bin ich zu haben auch Adressen wo man machen kann, wären gut.
Gruß´Rock Andi


Anm. Mod. quote korrigiert wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 22.03.2006, 16:29
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:14