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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 16:26
Beitrag #1051


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@rockandi

Adressen darf ich dir hier keine geben! Was deine frage betrifft siehe postings zu Ralfbochum bei dir ja in etwa gleiche situation
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RalfBochum
Beitrag 22.03.2006, 16:27
Beitrag #1052


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Grobi war schneller!

Zitat
Adressen wo man machen kann, wären gut.
Gruß´Rock Andi



Hallo, adressen wirst du hier nicht bekommen. Aber Tips schon!

Ist eigentlich nicht der gleiche fall da er ja durch die mpu geflogen ist oder irre ich mich?

Grüße
Ralf

Ann. Mod: Quotetags korrigiert wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 22.03.2006, 16:36


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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grobi1212
Beitrag 22.03.2006, 16:40
Beitrag #1053


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Jaein!

Im prinzip ist es das gleiche auch wenn die feb in d eine "erwiesene" nichteignung hat. schliesslich geht es ja darum ihm die nutzung eines evtl. in einem anderen eu-staat erteilten fe. Bei euch beiden wurde durch die damalige deutsche fahrschule ein antrag auf eine fe bei eurer zuständigen feb beantragt.(Standard)

hierbei wird immer auch die strafakte n bezug auf alkohol und drogen etc herbeigezogen und es kann genauso wie bei jemanden der schon einen lappen hier hatte ein gutachten angefordert werden falls zweifel an einer fahreignung bestehen.

Wenn ihr jetzt eure pappe in einem anderen eu-staat macht was völlig legitim ist dann gelten dort die hiesigen erteilungs voraussetzungen. Ich rate euch dringend etwaige eignungszweifel der brd NICHT bewusst zu verschweigen(ist bei meinem fall das hauptargument der feb) solltet ihr dort (weil ein mpu gutachten nicht erforderlich) die fe erteilt bekommen dürft ihr hier zunächst auch fahren....was danach bei bekanntwerden durch bspsw. Ausl. feb mit euch passiert läuft auf ein verlangen der feb d für ein mpu gutachten hinaus und zwar egal ob vorher schonmal versemmelt oder nicht...denn es gilt der grundsatz:

Du hast eine fe von pl,cz etc erhalten dann beweise uns mal das die auch gerechtfertigt ist.....wir glauben das nach unserer aktenlage nicht, geben dir aber die chance (kostenpflichtig) uns eines besseren zu belehren.

gruß grobi
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Kermit007
Beitrag 22.03.2006, 18:25
Beitrag #1054


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Zitat (grobi1212 @ 22.03.2006, 16:40) *
...Ich rate euch dringend etwaige eignungszweifel der brd NICHT bewusst zu verschweigen...


???

Meist Du die ausl. FEB? Wenn ja: wie willst Du das später beweisen? STellt die ausl. FEB entsprechende Dukumente aus?
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Chef3
Beitrag 22.03.2006, 18:59
Beitrag #1055


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Ich weiss nicht, ob das schonmal verlinkt wurde - hier offiziell und schwarz auf weiss:

Zitat
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

er nicht mehr gültig ist,
er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden,


© 2006 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Hier der Link: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Interessant ist vor allem der Punkt "berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme..."

Werde ich mir mal direkt ausdrucken und in's Auto legen. Die Möglichkeit des Einzugs durch die ausstellende Behörde schließe ich mal einfach für mich aus...

Gruß,
Chef3

P.S. Ich weiss - schützt nicht vor MPU... aber schützt mich vor den Freunden in Grün...


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mirko1
Beitrag 23.03.2006, 07:23
Beitrag #1056


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Chef

Ok du bist neu aber der Link von dir ist seit über 1 Jahr bekannt.

Fahren ohne brauchen wir nicht zu fürchten. Die Dorf police.gif können unter umständen wegen unwissenheit schon mal den FS für 1 - 2 Tage einkassieren, das gibts traurig aber wahr.

Also wenn die police.gif mich nicht mehr weiter fahren liesen würde ich einen Aufstand veranstalten das die police.gif das nicht wieder vergessen würden.

Sollte es mich erwischen will ich keinen meiner noch verbleibenden Tage der 2 Monate Opfern.
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Chef3
Beitrag 23.03.2006, 08:21
Beitrag #1057


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Zitat (mirko1 @ 23.03.2006, 07:23) *
Ok du bist neu aber der Link von dir ist seit über 1 Jahr bekannt.


Schade... dabei habe ich bestimmt in den letzten Tagen 10.000 Einträge in diesem
Forum gelesen - irgendwie hab' ich den Link übersehen. Aber es schadet ja nicht,
irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier jeden Tag "neue" hinzukommen... wink.gif

Gruß,
Chef3


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mirko1
Beitrag 23.03.2006, 13:42
Beitrag #1058


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Na da bin ich mal gespannt was am Montag 27.03. bei Tiefensee´s Ankündigungen letztlich heraus kommt thread.gif

Müssen wir zittern?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 23.03.2006, 15:05
Beitrag #1059


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Glaube ich nicht, denn wir haben doch nichts getan hypocrite.gif
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Gallier
Beitrag 23.03.2006, 23:58
Beitrag #1060


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 23.03.2006, 15:05) *
Glaube ich nicht, denn wir haben doch nichts getan hypocrite.gif



Außer eine Gesetzeslücke genutzt und die MPU umgangen wavey.gif
Aber wenns sonst nichts weiter ist whistling.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2006, 01:08
Beitrag #1061


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@gallier

Toller Beitrag ...

Die Gesetzeslücke haben nicht wir gemacht, sondern die Politiker. Und sowas auszunutzen war noch nie strafbar - da leben ganze Wirtschaftszweige von ...

Und grundsätzlich bin ich persönlich der Meinung, daß die EU es so sieht, daß nach Verbüßung einer Sperrfrist eine gewisse ehemalige Straftat/Auffälligkeit erledigt ist. Wenn Deutschland da anderer Meinung ist - bitte. Soweit ich das von hier aus beurteilen kann steht Deutschland da zur Zeit allein mit dieser Meinung da.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Perplex
Beitrag 24.03.2006, 07:42
Beitrag #1062


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Mich hat gestern jemand (Name möchte ich nicht nennen) angerufen, der mit mir im Oktober 2004 in der Fahrschule in Karlovy Vary war. Ihm wurde in Bayern inzwischen auch die Fahrerlaubnis wieder entzogen.

Zuerst hatte die bayerische Behörde die tschechische Behörde aufgefordert, die Fahrerlaubnis wieder zurück zu nehmen. das würden sie ja auch machen, wenn eine Straftat vorliegt, die auch in Tschechien zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hätte. In Tschechien wird in solch einem Fall für eine gewisse Zeit entzogen. Die subjektive Annahme der Ungeeignetheit, zumal die Gründe aus dem Jahr 2000 stammen, reicht in Tschechien jedenfalls nicht aus. no.gif Außerdem hatte sich der Betroffene 1½ Jahre bewährt, ohne im Straßenverkehr aufzufallen. Das reicht in Tschechien jedenfalls nicht aus, der bayerischen Forderung nachzukommen.

Der Anlass dafür war ein Geschwindigkeitsverstoß, den ein Verwandter gemacht haben soll. Im Laufe der Ermittlungen, weil der Halter wohl nicht gefahren ist, sind sie auf ihn gekommen, weil er keine deutsche Fahrerlaubnis hatte. Obwohl er 5 Zeugen hatte, dass er es nicht gewesen sein konnte & er auch mit dem Foto offensichtlich nicht übereinstimmt, wurde trotzdem shutup.gif die Anklage gegen ihn erhoben.

Ihr glaubt gar nicht, wie sauer die bayerischen Richter sind, wenn sie einen Prozess haushoch verlieren. ranting.gif Im Laufe der Ermittlungen hatten sie über eine europäische Führerscheindatei raus bekommen, dass er eine tschechische Fahrerlaubnis hatte.

Den Rest könnt Ihr euch ja denken, ihm wurde die Nutzung der Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt. Im Unterschied zu mir hat er sich auch noch solch einen Sperraufkleber einhandeln lassen.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 24.03.2006, 07:54
Beitrag #1063





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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2006, 07:42) *
Ihr glaubt gar nicht, wie sauer die bayerischen Richter sind, wenn sie einen Prozess haushoch verlieren. ranting.gif

Sorry Thommy, aber ein Richter verliert keinen Prozess. Sollte dies der Fall sein, wäre er beim Prozess voreingenommen und dürfte den Prozess grundsätzlich nicht führen.
Derjenige, der den Prozess verlieren kann ist der An-/Beklagte oder der Staatsanwalt.
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Chef3
Beitrag 24.03.2006, 08:12
Beitrag #1064


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2006, 07:42) *
In Tschechien wird in solch einem Fall für eine gewisse Zeit entzogen.
Obwohl er 5 Zeugen hatte, dass er es nicht gewesen sein konnte & er auch mit dem Foto offensichtlich nicht übereinstimmt
Den Rest könnt Ihr euch ja denken, ihm wurde die Nutzung der Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt.


Wo ist das Problem, wer in D zu schnell fährt, handelt sich ein Fahrverbot ein - egal ob CZ-EU-FE oder
sonst was... ansonsten waren wohl weder die Zeugen besonders glaubhaft noch das Foto "zu schlecht"...

So richtig hat das nichts mit der Anerkennung EU-Fahrerlaubnis zu tun, oder?

Gruß,
Chef3


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Perplex
Beitrag 24.03.2006, 08:53
Beitrag #1065


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@nypdcollector
Stimmt! blushing.gif

@Chef3
Von einem Fahrverbot war nie die Rede! blink.gif


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Beitrag 24.03.2006, 08:55
Beitrag #1066


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Hallo, habe nun 18 Punkte auf meinem Flensburger Konto erreicht. Damit droht nun die MPU. Mein Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Sperrfrist wurde noch nicht ausgesprochen. Da mir zudem der Verlust meines Jobs droht, werde ich wohl einige Zeit ins Ausland zum arbeiten gehen. Wer hat Informationen zu folgenden Fragestellungen:

1. Kann man in Tschechien dem EU-Führerschein vor der Sperrfrist ablegen bzw. was sagen die tschechischen Behörden dazu?

2. Ist der Führerschein im Ausland dann gültig?

3. Währe der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland gültig?
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist dieser nicht gültig, da das Beantragungsdatum bzw. Ausstellungsdatum innerhalb eines Fahrverbots liegt.
Falls dem so ist, könnte ich den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist in Tschechien erneut machen ohne Berücksichtigung der ab 01.07.06 geltenden 185-Tage Regelung?
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Chef3
Beitrag 24.03.2006, 09:05
Beitrag #1067


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2006, 08:53) *
@Chef3
Von einem Fahrverbot war nie die Rede! blink.gif


Aber das könnte die "Folge des Vergehens sein" - eigentlich müsste es ein Fahrverbot zuzüglich
zur Nutzungsuntersagung geben, oder? think.gif

Gruß,
Chef3

... noch anders: eine Nutzungsuntersagung scheidet doch aus, oder wie... oder Nutzungsuntersagung wegen
zu schnellem fahren... oh wie kompliziert


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Perplex
Beitrag 24.03.2006, 09:13
Beitrag #1068


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Ich glaube Dir nicht, dass Du in Tschechien arbeitest. no.gif Der ortsübliche Lohn liegt dort niedriger als in Deutschland Hartz IV.

Auf alle Falle sollte der Führerschein nach der Sperre erteilt werden. Soweit ich allerdings weiß, gibt es bei 18 Punkten keine vom Gericht verhängte Sperre. think.gif


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Beitrag 24.03.2006, 09:22
Beitrag #1069


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Zitat
Soweit ich allerdings weiß, gibt es bei 18 Punkten keine vom Gericht verhängte Sperre


Da hast Du recht. Allerdings gibt es per Gesetz eine Sperre von 6 Monaten, bevor ein neuer FS beantragt werden kann.


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Beitrag 24.03.2006, 09:22
Beitrag #1070


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Klar will ich nicht nach Tschechien zum arbeiten. Wird entweder England, USA oder Australien.
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Perplex
Beitrag 24.03.2006, 09:23
Beitrag #1071


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Zitat (Chef3 @ 24.03.2006, 09:05) *
Aber das könnte die "Folge des Vergehens sein" - eigentlich müsste es ein Fahrverbot zuzüglich zur Nutzungsuntersagung geben, oder? think.gif
Wer gar nicht gefahren ist, kann auch kein Fahrverbot kriegen. Eine Nutzungsuntersagung wird nicht mit einem Fahrverbot verhängt. Eine Nutzungsuntersagung ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis.


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Commodore25E
Beitrag 24.03.2006, 09:24
Beitrag #1072


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Na, man lernt immer wieder dazu bzw. sollte man die entsprechenden § auch lesen und verstehen.

Dann nehme ich meinen Mist mal raus und überlasse das Feld denen, die sich damit auskennen wink.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 24.03.2006, 13:32


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Beitrag 24.03.2006, 09:29
Beitrag #1073


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Zitat
Bei erreichen der 18 Punkte-Grenze und vorherigem, richtigem Vorgehen der FEB im Bezug auf punktebegrenzende Maßnahmen (Verwarnung, 14-Punkte-Regel etc.) wird von der FEB eine Frist gesetzt, bis wann eine positive MPU vorzuliegen hat. Solange behält man noch seine FE.


Ich widerspreche Dir ungerne, aber das stimmt nicht. Beim Erreichen der 18 Punkte ist die FE zwingend zu entziehen, eine 6 monatige Sperre zur Neuerteilung beginnt und die MPU kommt dann vor Erteilung einer neuen FE. wink.gif

Zitat
An alle Profis: Sollte ich irgendwo etwas falsches gepostet haben bitte korrigieren. Danke


So leid es mir tut; da stimmt leider gar nichts dran. shutup.gif

Zum Nachlesen:

§ 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG:

Zitat
Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.

(...)

Abs. 10

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.


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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2006, 10:24
Beitrag #1074


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... außerdem ist ein während einer laufenden deutschen Maßnahme zur Sicherung und Besserung (Sperrfrist) im EU-Ausland erworbener Führerschein nicht anerkennungsfähig.


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Chef3
Beitrag 24.03.2006, 10:43
Beitrag #1075


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Zitat (18Punkte @ 24.03.2006, 09:22) *
Klar will ich nicht nach Tschechien zum arbeiten. Wird entweder England, USA oder Australien.

Ist doch lustig in CZ - Stundenlohn 50 Kronen = 1,75 EUR (aber Brutto rofl1.gif )

Gruß,
Chef3


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Beitrag 24.03.2006, 10:45
Beitrag #1076


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2006, 10:24) *
... außerdem ist ein während einer laufenden deutschen Maßnahme zur Sicherung und Besserung (Sperrfrist) im EU-Ausland erworbener Führerschein nicht anerkennungsfähig.


"nicht anerkennungsfähig" -> aber dann ja nur in Deutschland, oder?

Ich denke mal, dass der FS dann überall gültig ist, jedoch nicht in Deutschland, Farge ist nun, was passiert nach der Sperrfrist (mit oder ohne MPU). Kann ich dann noch mal einen CZ-Fühererschein machen, obwohl ich ja schon einen habe?
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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 11:25
Beitrag #1077


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Zitat (RA XDiver @ 24.03.2006, 09:22) *
Allerdings gibt es per Gesetz eine Sperre von 6 Monaten, bevor ein neuer FS beantragt werden kann.


Steht im EuGH Urteil nicht innerhalb einer gerichtlichen Sperrfrist?
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RA XDiver
Beitrag 24.03.2006, 11:32
Beitrag #1078


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Selbst wenn es dort so stünde (habe es nicht im Kopf), so gälte dies dennoch auch für gesetzliche Sperrfristen. Es handelt sich schließlich um eine identische Maßnahme.

Nur nochmal zur Anmerkung, ein Allheilmittel ist das EuGH-Urteil nicht.


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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 11:38
Beitrag #1079


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Zitat (RA XDiver @ 24.03.2006, 11:32) *
Nur nochmal zur Anmerkung, ein Allheilmittel ist das EuGH-Urteil nicht.

Noch nicht twinkle.gif
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Beitrag 24.03.2006, 11:40
Beitrag #1080


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Wird es auch nie werden. Ein Urteil ist immer nur so gut, wie das dahinter stehende Gesetz. Mit einer neuen RiLi werden die Karten neu gemischt. Also, abwarten und Tee trinken.


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Beitrag 24.03.2006, 11:43
Beitrag #1081


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Zitat (Medusa @ 24.03.2006, 11:25) *
Steht im EuGH Urteil nicht innerhalb einer gerichtlichen Sperrfrist?
Im EuGH-Urteil steht eindeutig:
Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
54 Zwar hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins für das Inland nicht anzuerkennen, solange dort eine Maßnahme wie ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist wirksam sei. Für die Zeit danach sei ihnen diese Möglichkeit jedoch sicherlich nicht eröffnet.
Es spielt anscheinend keine Rolle, ob die Sperre oder das Fahrverbot von einem Gericht verhängt wurde. Tatsächlich steht da, dass die deutschen Behörden die Anerkennung des ausländischen Führerscheins nicht verweigern können, wenn die Sperre oder das Fahrverbot nicht mehr wirksam ist. unsure.gif


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Beitrag #1082


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Dann hat sich die Frage erledigt. Ich hatte das nur aus dem Gedächtnis erinnert.
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Beitrag #1083


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Zitat (Medusa @ 24.03.2006, 11:48) *
Dann hat sich die Frage erledigt. Ich hatte das nur aus dem Gedächtnis erinnert.
Anscheinend gibt es aber doch einen Unterschied, ob eine Sperre von einem Gericht extra verhängt wurde, oder nach deutschem Verwaltungsrecht unausgesprochen bestehen würde. Zumindest hätte eine verwaltungsrechtliche deutsche Sperre, die noch nicht einmal extra verhängt wurde, m.E. im Ausland keine Bindung. Jedenfalls sind die ausländischen Behörden nicht an deutsches Verwaltungsrecht gebunden.

Außerdem wurde murksel doch erst im Dezember frei gesprochen, weil er kurz nach der verwaltungsrechtlichen Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis, mit einer CZ-Fahrerlaubnis gefahren ist. twinkle.gif Wie sollte er auch von einer Sperre erfahren, wenn die Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erfolgte, als er längst in Luxemburg wohnte? think.gif


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Beitrag 24.03.2006, 13:03
Beitrag #1084


Neuling


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Ok, Leute. Danke für die Diskussion. Bin am Montag beim Anwalt und werde dann mal berichten, was tatsächlich Sache ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2006, 14:36
Beitrag #1085


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2006, 11:43) *
Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
54 Zwar hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins für das Inland nicht anzuerkennen, solange dort eine Maßnahme wie ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist wirksam sei. Für die Zeit danach sei ihnen diese Möglichkeit jedoch sicherlich nicht eröffnet.
Zitat
Anscheinend gibt es aber doch einen Unterschied, ob eine Sperre von einem Gericht extra verhängt wurde, oder nach deutschem Verwaltungsrecht unausgesprochen bestehen würde. Zumindest hätte eine verwaltungsrechtliche deutsche Sperre, die noch nicht einmal extra verhängt wurde, m.E. im Ausland keine Bindung. Jedenfalls sind die ausländischen Behörden nicht an deutsches Verwaltungsrecht gebunden.

Wir reden ja hier erstmal von den Deutschen. Wenn hier in D eine Sperrfrist angeordnet ist - ob nun durch Richter, eine FEB oder automatisch per Gesetz ist doch egal - dann werden Führerscheine, die in dieser Zeit im EU-Ausland erworben wurden, hier in D nicht anerkannt.

Und wüßte das Erteilerland von dieser Sperrfrist, dann dürfte es - laut EU-Richtlinie - erst gar nicht erteilen. Sollte sich mal jemand die Mühe machen und einen solchen Erteilungsfall explizit aufdröseln, dann könnte es sogar strafrechtlich eng für den Betroffenen werden - zumindest dann, wenn er bei der Beantragung im Ausland falsche Angaben gemacht hat.

Ich meine, daß das EuGH-Urteil nur einen ganz schmalen Grad von Erteilungsmöglichkeiten eröffnet bzw. bestätigt hat (weshalb ich die öffentliche Diskussion auch nicht immer verstehen kann ...) und schließe mich daher RA XDiver an:
Zitat
ein Allheilmittel ist das EuGH-Urteil nicht.

Wichtiger als alle Ausweich- bzw.Umgehungsmanöver sollte es bleiben, den deutschen Führerschein erst gar nicht in die Gefahr eines Entzuges zu bringen ... Ist er weg, sind die Probleme groß, auch mit EuGH-Urteil. Wer in aktuellen Schwierigkeiten steckt, dem nutzt das Urteil gar nichts. Nur für ein paar Kandidaten, die schon lange Ärger mit deutschen Behörden haben und deren Sperrfristen etc. längst abgelaufen sind, gibt es eine vorübergehende Linderung ...


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MaximilianNRW
Beitrag 24.03.2006, 15:13
Beitrag #1086


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Mittlerweile drehen die Behörden ganz am Rad. Da wird Leuten, deren letzter bekannter Wohnsitz lt. Aushang im Ausland war ( die also ganz offensichtlich nicht mehr in D. gemeldet sind) per öffentlicher Zustellung das Recht entzogen von einer Ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Und ihnen auferlegt, den FS zwecks Eintragung vorzulegen. Ansonsten Zwangsgeld von 250 EUR. Ich habs mit eigenen Augen gesehen. Muss man sich mal vor Augen halten, was die Quintessenz ist. Jder EU-Staat hängt irgendwo eine Zettel hin, XY darf hier nicht mehr fahren, gib den Lappen zum ungültigmachen ab, ansonsten 250 EUR. Dürfen die eigentlich alles ungestraft? Oder kann man da mal eine Anzeige machen wg. Amtsmissbrauch?
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Perplex
Beitrag 24.03.2006, 16:17
Beitrag #1087


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2006, 14:36) *
Wenn hier in D eine Sperrfrist angeordnet ist - ob nun durch Richter, eine FEB oder automatisch per Gesetz ist doch egal - dann werden Führerscheine, die in dieser Zeit im EU-Ausland erworben wurden, hier in D nicht anerkannt.

Und wüsste das Erteilerland von dieser Sperrfrist, dann dürfte es - laut EU-Richtlinie - erst gar nicht erteilen. Sollte sich mal jemand die Mühe machen und einen solchen Erteilungsfall explizit aufdröseln, dann könnte es sogar strafrechtlich eng für den Betroffenen werden - zumindest dann, wenn er bei der Beantragung im Ausland falsche Angaben gemacht hat.
Wenn ich es bei murksel richtig verstanden habe, war bei ihm im Mai’2004, als er nach Luxemburg gezogen war, noch keine Entziehung rechtskräftig. Das heißt, im Mai’2004 konnte noch keine Sperre begonnen haben. Spätestens im Oktober’2004 wurde bei ihm die deutsche Fahrerlaubnis entzogen. Damit könnte man bei ihm von einer verwaltungsrechtlichen Sperre bis April’2005 ausgehen. Während der angenommenen Sperre hatte murksel also einen neuen Führerschein in Tschechien im Dezember’2004 gemacht & ihn im Januar’2005 während der angenommenen Sperre bekommen. Im März’2005, also noch während der angenommenen Sperre, wurde er kontrolliert & der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Zitat (murksel @ 12.06.2005, 09:55) *
Also bin ich im Mai 2004 nach Lux umgezogen.
...
Es war mittlerweile Oktober. Die Bescheide waren rechtskräftig und die deutsche FS Stelle hat den Einzug des FS angeordnet, obwohl ich natürlich in Lux wohnte.
...
Im Dezember bin ich nach CZ und hab da für 800 Euro nen Führerschein gemacht. Den habe ich im Januar ausgestellt bekommen.
...
Ich wurde im März kontrolliert. Die deutsche Polizei hat den FS eingezogen, mit der Begründung, dass er gefälscht wäre. Verhandlung steht noch aus.

Im Februar’2006 wurde murksel freigesprochen, obwohl er den Führerschein während der Sperre gemacht & benutzt hatte.
Zitat (murksel @ 07.02.2006, 20:19) *
Sieg Sieg Sieg Sieg
FOF wird eingestellt. Und das, obwohl ich eigentlich ja ne Sperre hatte. tongue.gif
Doch von Anfang an. Okt.04 wurde mir vom Amt der FS wegen Überschreitens der Punktegrenze abgenommen. 3 Monate später hatte ich nen CZ FS. Damit wurde ich März 05 angehalten, also 5 Monate nach Entzug. Der FS wurde beschlagnahmt und ich wurde wegen FOF angeklagt. Jetzt habe ich die Mitteilung bekommen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Dato hatte ich den Fall geschildert und ich wurde gesteinigt und geteert. Und jetzt werde ich freigesprochen. tongue.gif
Ich bin sicher, er wäre verurteilt worden, wenn eine Sperre von einem Gericht verhängt worden wäre.


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Rock Andi
Beitrag 24.03.2006, 16:27
Beitrag #1088


Neuling


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Du hast eine fe von pl,cz etc erhalten dann beweise uns mal das die auch gerechtfertigt ist.....wir glauben das nach unserer aktenlage nicht, geben dir aber die chance (kostenpflichtig) uns eines besseren zu belehren.
Moin
Also bedeutet das zu Deutsch, das, wenn ich mit cz Pappe angehalten werde, es mir passieren kann, das ich trotzdem die Mpu nochmal machen muß? und wenn ich Glück habe und 1 Jahr unbehelligt und ohne mir was zu schulden kommen lasse fahre und sie mich dann catchen, das Ding wieder loß bin. Schweinerei!!!! Ich habe von einem anderen Fall gelesen, wo einer eine Griechische Fahrerlaubnis hatte, 11/2 Jahre ohne Probleme gefahren ist und die Schergen ihm diesen dann abgenommen hatte. Er bekam ihn zwar wieder, aber NU verhängt. Gegen geklagt, und ihn wieder bekommen. Begründung : Hat sich nichts zu schulden kommen lassen, brauch den Lappen für die Arbeit und bestützt vom EU Urteil. Hat sonst jemand irgendwas ähnliches zu berichten?
Gruß Rock Andi
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RA XDiver
Beitrag 24.03.2006, 16:38
Beitrag #1089


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Der Fall lag etwas anders. Die NU wurde nicht aufgehoben, weil er den Schein dringend braucht oder 11,5 Jahre unbehelligt gefahren ist, sondern weil behördenseits ein Verfahrensfehler begangen worden ist.


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Rock Andi
Beitrag 24.03.2006, 17:05
Beitrag #1090


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Zitat (RA XDiver @ 24.03.2006, 16:38) *
Der Fall lag etwas anders. Die NU wurde nicht aufgehoben, weil er den Schein dringend braucht oder 11,5 Jahre unbehelligt gefahren ist, sondern weil behördenseits ein Verfahrensfehler begangen worden ist.


laugh2.gif Inwiefern?


Quote korrigiert wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 24.03.2006, 17:19
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RA XDiver
Beitrag 24.03.2006, 17:14
Beitrag #1091


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Beschluss des OVG Koblenz, Az. 7 B 10431/05 OVG (nein, nicht der berühmt berüchtigte Beschluss, ein anderer wink.gif ).


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 24.03.2006, 18:02
Beitrag #1092





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Es ist mal wieder so weit - Splittung wegen der Threadgröße.

Hier gehts weiter.
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