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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 21:08
Beitrag #201


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Danke. Wann wird sie iengetragen? Ab sofort, bei NU-Anbringung in FE oder bei Widerspruch erst ab Rechtskraft?
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RA XDiver
Beitrag 17.02.2006, 21:11
Beitrag #202


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Eigentlich mit Erlass der NU. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit wird idR nicht die Rechtskraft abgewartet.

Mir ist aber auch ein Fall bekannt, in dem gar nichts eingetragen worden ist (die Sache befindet sich im Widerspruchsverfahren).


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JoeCool
Beitrag 17.02.2006, 21:24
Beitrag #203


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Zitat (RA XDiver @ 17.02.2006, 21:11) *
Eigentlich mit Erlass der NU. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit wird idR nicht die Rechtskraft abgewartet.

Mir ist aber auch ein Fall bekannt, in dem gar nichts eingetragen worden ist (die Sache befindet sich im Widerspruchsverfahren).



Dann kannst du mich als 2. Fall zählen. Ebenfalls keine Eintragung. Widerspruch läuft (übrigens im EILVERFAHREN seit etwa 5 Monaten!!!)
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 21:26
Beitrag #204


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D.H. du könntest theoretisch fahren und keiner merkt es?
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 21:28
Beitrag #205


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@MitgliedVerkehrsportal
Ich hatte in dem Braunschweiger Beschluss vom 30.01.2006 hier ein Paar Widersprüche festgestellt, die mir bis heute noch niemand erklären konnte.


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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 21:42
Beitrag #206


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 21:26) *
D.H. du könntest theoretisch fahren und keiner merkt es?
Es ist auch möglich, dass die über Funk nur die Information bekommt, dass Dir früher mal die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ich meine damit, dass sie in diesem Moment nichts von der Nutzungsuntersagung erfahren. In dem Fall müssten sie Dich weiter fahren lassen. rolleyes.gif


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 21:43
Beitrag #207


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Wo bekomme ich denn die Infos her, ob eine NU im VZR eingetragen ist, bzw. wie?
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Medusa
Beitrag 17.02.2006, 21:50
Beitrag #208


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 21:43) *
Wo bekomme ich denn die Infos her, ob eine NU im VZR eingetragen ist, bzw. wie?

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
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RA XDiver
Beitrag 17.02.2006, 21:53
Beitrag #209


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.02.2006, 21:28) *
@MitgliedVerkehrsportal
Ich hatte in dem Braunschweiger Beschluss vom 30.01.2006 hier ein Paar Widersprüche festgestellt, die mir bis heute noch niemand erklären konnte.


Erklären können schon. Nur bringen Erklärungen Dir gegenüber recht wenig. Außerdem sind das keine Widersprüche. ein verständiger Leser wird das erkennen. Um Dir Formulierungen zu erklären ist mir zugegebenerweise meine Zeit zu schade.


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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:03
Beitrag #210


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 21:43) *
Wo bekomme ich denn die Infos her, ob eine NU im VZR eingetragen ist, bzw. wie?
@MitgliedVerkehrsportal
Wenn Du trotz Nutzungsuntersagung fahren würdest, wozu ich Dir sicher nicht raten würde, dann erfährst Du es ganz sicher bei der nächsten Kontrolle, ob die NU im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen ist. Ansonsten könntest Du zur nächsten -Wache gehen & dort fragen, ob Du mit Deiner PL-Fahrerlaubnis in Deutschland fahren dürftest, weil Du von dem EuGH-Urteil vom 29.04.2004 gehört hattest. Die Freunde & Helfer werden Dir bestimmt was sagen & strafbar ist es auch nicht einfach nur zu fragen. unsure.gif


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 22:09
Beitrag #211


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du meinst. ich gehe zu "meinen Freunden", frage nach, ob ich nach deren Infos fahren darf, erzähle, NU sthet im Raum, aber ich weiss nichts, bitte schauen Sie mal im VZR oder so nach?
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:15
Beitrag #212


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Von der NU würde ich nichts erzählen, weil sie Dir sonst sagen könnten, dass Du nicht fahren darfst, wenn eine NU besteht.
Wozu willst Du dann fragen? whistling.gif


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 22:16
Beitrag #213


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Ob "meine Freunde" etwas von eine NU wissen...
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:20
Beitrag #214


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Ich würde sagen, wenn es "Deine Freunde" sind, dann kannst Du auch ganz offen fragen. Wo ist also das Problem?


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Lexus
Beitrag 17.02.2006, 22:26
Beitrag #215


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Zitat (Medusa @ 17.02.2006, 17:06) *
Zitat (Lexus @ 17.02.2006, 11:58) *

Wie anders als durch Gebrauch im Inland kann die FE-Behörde die FS-Nummer haben.

Durch Grenzkontrollen im Zug z. B. Schon häufig genug vorgekommen. Gibt gerade wieder einen aktuelllen Fall in einem anderen Forum.


Und diese Fälle sind der Beleg dafür, dass es Leute gibt, die in Spanien oder sonstwo dauerhaft wohnen und überhaupt nicht die Absicht haben, jemals in D. zu fahren? Darum ging es doch. Was macht jemand, der sein Leben auf Mallorca verbiringt, im Zug aus der Tschechei nach Deutschland?

Hier wird aus theoretisch nicht ausschließbaren Chancen auf einen Sechser plus Zusatzzahl eine Gewinngarantie gemacht.


Zitat (RA XDiver @ 17.02.2006, 21:11) *
Eigentlich mit Erlass der NU. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit wird idR nicht die Rechtskraft abgewartet.

Mir ist aber auch ein Fall bekannt, in dem gar nichts eingetragen worden ist (die Sache befindet sich im Widerspruchsverfahren).



Zitat (JoeCool @ 17.02.2006, 21:24) *
Zitat (RA XDiver @ 17.02.2006, 21:11) *

Eigentlich mit Erlass der NU. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit wird idR nicht die Rechtskraft abgewartet.

Mir ist aber auch ein Fall bekannt, in dem gar nichts eingetragen worden ist (die Sache befindet sich im Widerspruchsverfahren).



Dann kannst du mich als 2. Fall zählen. Ebenfalls keine Eintragung. Widerspruch läuft (übrigens im EILVERFAHREN seit etwa 5 Monaten!!!)


Ich stehe ja seither auf dem Standpunkt, dass die NU gar nicht eingetragen werden darf, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 17.02.2006, 22:28
Beitrag #216


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@thommy-es sind nicht! meine Freunde...
@lexus, es gibt viele Fölle Grenzüberganh Schirnding, wo viele Leute durchsucht wurden und Oh Wunder, es wurden Fahrschulunterlagen und Vertraäge gefunden und die dann schön an FSST weitergemeldet
@lexus, wie ist es, wenn ich die police.gif Frage, geben die mir dann eine verbindliche ÄAuskunft?
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Medusa
Beitrag 17.02.2006, 22:33
Beitrag #217


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Zitat (Lexus @ 17.02.2006, 22:26) *
Und diese Fälle sind der Beleg dafür, dass es Leute gibt, die in Spanien oder sonstwo dauerhaft wohnen und überhaupt nicht die Absicht haben, jemals in D. zu fahren? Darum ging es doch. Was macht jemand, der sein Leben auf Mallorca verbiringt, im Zug aus der Tschechei nach Deutschland?

Keine Ahnung, warum derjenige im Zug aus der CZ sitzt wink.gif . Das es um einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland ging habe ich überlesen blushing.gif
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:33
Beitrag #218


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 22:16) *
Ob "meine Freunde" etwas von eine NU wissen...
Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 22:28) *
@thommy-es sind nicht! meine Freunde...
Willst Du mich verkackeiern? no.gif wallbash.gif


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Beitrag 17.02.2006, 22:34
Beitrag #219


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[thommy-es sind nicht! meine Freunde...[/quote]Willst Du mich verkackeiern? no.gif
[/quote]

Freunde war nur ein Ausdruck, dass ich die police.gif nicht beleidige (war ja auch in Anführungsstrichen geschrieben)
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:46
Beitrag #220


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Aber Du weißt schon wo die Vorschau-Taste ist, oder... ? think.gif


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Beitrag 17.02.2006, 22:48
Beitrag #221


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.02.2006, 22:46) *
Aber Du weißt schon wo die Vorschau-Taste ist, oder... ? think.gif


? Vorschau-Taste - nein
Was soll die Frage?
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Perplex
Beitrag 17.02.2006, 22:54
Beitrag #222


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Die ist rechts neben der Antwort-hizufügen-Taste. Dann würden solche Quote-Fehler & diese gravierenden Rechtschreibfehler nicht passieren.


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Beitrag 17.02.2006, 22:57
Beitrag #223


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Scheiss:) auf Rechtschreibung, du weisst was ich meine, oder?
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Perplex
Beitrag 18.02.2006, 00:09
Beitrag #224


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 22:57) *
... du weisst was ich meine, oder?
Sicher, weil Du Dich auch so klar ausdrückst:
Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 17.02.2006, 22:28) *
... Fölle Grenzüberganh Schirnding ... Vertraäge ... ÄAuskunft?
Sonnenklar! blink.gif blink.gif blink.gif


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 18.02.2006, 00:25
Beitrag #225


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.02.2006, 21:28) *
@MitgliedVerkehrsportal
Ich hatte in dem Braunschweiger Beschluss vom 30.01.2006 hier ein Paar Widersprüche festgestellt, die mir bis heute noch niemand erklären konnte.


Das sind keinwidersprüche, man muss nur lesen´könen und es verstehen... bei manchen haperte es daran
wavey.gif
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Perplex
Beitrag 18.02.2006, 08:29
Beitrag #226


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@MitgliedVerkehrsportal
Jaja, schon klar... Ausgerechnet DU kannst das hier erklären... rofl1.gif

Nein, das glaube ich Dir nicht! no.gif

Das EuGH-Urteil hast Du aber schon gelesen, oder... ? think.gif blink.gif

Aber was strichachtdoktor hier dazu schrieb, hast Du schon verstanden, oder... ? unsure.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2006, 14:23
Beitrag #227


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Ich versuche das mal neu zu beschreiben:

Zitat
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis unter diesen Gesichtspunkten zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könnte...


Wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme der Ungeeignetheit rechtfertigen könnten muss nach §46FeV ein Gutachten oder was anderes eingeholt werden, um diese Tatsachen zu relativieren. Das können - streng nach deutscher Interpretation des §46FeV - auch Tatsachen sein, die bereits bestehen, aber eben erst später bekannt werden. Ich sehe da auch keinen großartigen Widerspruch.
Zwischen "Sind Tatsachen bekannt" und "Werden Tatsachen bekannt" liegt ja nicht viel ausser einer Kenntnis. wink.gif

Wenn Tatsachen schon bekannt sind, dann setzt das voraus, daß vorhandene Tatsachen bereits zur Kenntnis gelangt sind und somit in eine Entscheidung eingearbeitet werden konnten - bezogen nun auf eine EU-Fahrerlaubnis kann man sicher davon ausgehen, daß den EU-Behörden das konkrete Vorhandensein eines bestimmten Sachverhaltes mangels Nennung durch den Antragsteller und mangels vorhandener Abrufmöglichkeiten über den Antragsteller (z.B. durch ein zentrales, europäisches Fahrerlaubnisregister) nicht bekannt war - obwohl sie jedoch vorhanden sind.

Das, was in Deutschland niemals gehen würde - nämlich, daß die Behörde A einen Führerschein erteilt, den die Behörde B nicht erteilen will - geht auf EU-Ebene. Das ist einfach eine Tatsache.

...weil viel von der Ehrlichkeit des Antragstellers abhängt. Innerhalb Deutschlands kann das geprüft werden - innerhalb Europas kann es eben nicht geprüft werden. So kommen Antragsteller, die die Frage "Hatten Sie bereits einen Führerschein? mit "Nein" beantworten, in den Ländern der EU damit durch, weil Abfragemöglichkeiten fehlen. Könnten die EU-Behörden diese Antwort prüfen, würden sie in Kenntnis eines ehemaligen Führerscheines und Tatsachen, die die Aufhebung des Führerscheines gerechtfertigt hatten, gelangen.

Damit könnten sie, die EU-Behörden, dann in ihre Erteilungsentscheidung auch die Tatsachen miteinbeziehen, die früher einmal eine Entziehung bewirkt haben. Wäre das der Fall, wäre es für die Deutschen auch viel, viel schwieriger einen EU-FS in der Nutzung zu untersagen. Denn dann müßte eine deutsche Behörde nachweisen, warum ihre Schlüsse auf eine Ungeeignetheit des Bewerbers stärker zu berücksichtigen wären als die Schlüsse einer EU-Behörde auf seine Geeignetheit.
Das ist aber nicht so.

Und genau deshalb haben wir u.a. die Situation, die wir zur Zeit beobachten können: Die Deutschen weigern sich, Führerscheine anzuerkennen, die ohne Kenntnis notwendiger Informationen über den Führerscheininhaber (also Vorstrafen, Vorverfahren, entzogene Führerscheine, Sperrfriste etc.) erteilt wurden. Weil sie die Anforderungen der deutschen FeV auf die ausländischen Führerscheine übertragen, dann feststellen, daß das bisher Bekannte zur Erteilung nicht berücksichtigt wurde, dieses nachträglich berücksichtigen und dann die Eignung aberkennen. Das ist - so für sich genommen - gar nicht so verkehrt.
Aber:
Dumm ist, daß damit die Erteilungsvoraussetzungen der erteilenden Behörde des Ausstellerlandes durch das Aufnahmeland geprüft werden - ohne eine entsprechende Erlaubnis der EU. Und dumm ist auch, daß die Schlussfolgerungen, die in Deutschland gezogen werden (also der Entzug der Fahrerlaubnis für Deutschland,die Nutzungsuntersagung) im EU-Recht so nicht verankert sind. Und richtig dumm für die Deutschen ist, daß die FeV nicht das Maß aller Dinge ist ...


Bislang völlig unberücksichtigt ist ja auch, daß die ausstellenden Länder ein anderes Bußgeld- und Strafrecht haben, daß sie andere Verjährungs- und Tilgungszeiten haben, daß sie andere Fahrerlaubnisverordnungen haben usw. In dem Bereich ist ja nichts harmonisiert. Bei gewissen Straftaten herrscht zwar ein Grundkonsens in der EU, der grenzüberschreitende Verfolgungen etc. möglich macht. Aber im Detail ist vieles unklar. So auch im Fahrerlaubnisrecht.

Vorstellbar wäre ja, daß die Verkehrsstraftat, die einst in Deutschland zum Entzug führte und nun in Deutschland Gründe für eine behördlicherseits unterstellte Nichteignung liefert, im Erteilerland keine Berücksichtigung mehr finden dürfte, weil sie verjährt, getilgt, gelöscht oder was auch immer wäre. Denn dann wäre es völlig unerheblich, welche Ansprüche die Deutschen an den Führerschein stellen - sie könnten diese keinesfalls auf diese erteilten Führerscheine übertragen. Denn das Erteilerland erteilt notwendigerweise nach eigenen Regeln. Und Deutschland ist durch EU-Recht gezwungen, daß so zu akzeptieren. Was auch Sinn macht, denn für jeden Einzelfall wäre die Prüfung aller Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gar nicht darstellbar.
Der Artikel 8 der EU-FS-Richtlinie rechtfertigt zwar die Anwendung nationalen Rechts auf die Führerscheine, imho aber nur im Rahmen einer Gleichbehandlung zum deutschen Führerschein unter Voraussetzung der Anerkennung. D.h. alle deutschen Gesetze, die für deutsche Führerscheine gelten, gelten auch für EU-Führerscheine - nur die Erteilung ist davon ausgenommen, denn die ist ja Sache des erteilenden Landes, wenn die 185-Tage-Regelung erfüllt ist .

Schreibt das VG Braunschweig nun
Zitat
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis unter diesen Gesichtspunkten zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könnte...

so ist das imho nicht so anwendbar, daß der Führerschein unter Berücksichtigung der Tatsachen IMMER aberkannt werden müsste, nur weil es das deutsche Recht vorschreibt. Es müßte in so einer Entscheidung auch berücksichtigt werden, wie die erteilende Behörde in diesem Fall, mit den Vorkenntnissen, entschieden hätte.

Hätte sie auch die Erteilung verweigert, dann ist alles klar und die Deutschen entziehen die FE.

Hätten sie trotzdem erteilt, dann müssen die Deutschen anerkennen und dürfen zu einer Entziehung ohne neue Tatsachen nicht einfach auf die deutsche FeV verweisen.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 18.02.2006, 14:34
Beitrag #228


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.02.2006, 14:23) *
Dumm ist, daß damit die Erteilungsvoraussetzungen der erteilenden Behörde des Ausstellerlandes durch das Aufnahmeland geprüft werden - ohne eine entsprechende Erlaubnis der EU. Und dumm ist auch, daß die Schlussfolgerungen, die in Deutschland gezogen werden (also der Entzug der Fahrerlaubnis für Deutschland,die Nutzungsuntersagung) im EU-Recht so nicht verankert sind. Und richtig dumm für die Deutschen ist, daß die FeV nicht das Maß aller Dinge ist ...


notworthy.gif


<Kristallkugelmodus>

Nach dem nächsten EuGH Urteil wird man dann sagen können: Es ist für D. dumm gelaufen rofl1.gif

</Kristallkugelmodus>
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Lexus
Beitrag 18.02.2006, 15:28
Beitrag #229


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.02.2006, 14:23) *
Hätte sie auch die Erteilung verweigert, dann ist alles klar und die Deutschen entziehen die FE.

Hätten sie trotzdem erteilt, dann müssen die Deutschen anerkennen und dürfen zu einer Entziehung ohne neue Tatsachen nicht einfach auf die deutsche FeV verweisen.


Zu diesen "Hätte"s hätte doch aber Deutschland vorher mal irgendwann seine Zustimmung geben müssen, was aber nie geschehen ist.

Mit anderen Worten: Das EU-Recht schreibt nirgends vor, dass jedes Land die unharmonisierten Erteilungsregeln jedes anderen Landes beachten muss.

Art. 8 FS-Richtl. sagt ausdrücklich das Gegenteil. Selbst wenn man mit dem EuGH davon ausgeht, dass Art. 8 eng ausgelegt werden muss, so heißt enge Auslegung doch nicht "gar nicht anwenden".


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2006, 16:53
Beitrag #230


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@ Lexus

Es geht nicht um die "hätte"s ...

Deutschland hat das europäische Fahrerlaubnisrecht doch mitgestaltet und ratifiziert, oder ?! Gegenseitige Anerkennung ohne Wenn und Aber ... Hab´ich das unterschrieben oder die Vertreter Deutschlands ?

Sich hinterher aus der Verantwortung zu schleichen, obwohl es schon Jahre bekannt ist, weil einige der Eckpfeiler des europäischen Fahrerlaubnisrechts ja nicht umgesetzt worden sind und man sich daher gezwungen sieht, auf ganz Europa deutsches Recht anzuwenden, bis die Mißstände beseitigt sind - DAS ist ziemlich weit ausgelegt, oder etwa nicht ?!

Ich verstehe Artikel 8 der europ. FS-RiLi auch ganz anders: Es sind "Handhabungshinweise", die die grundsätzliche Anerkennung nicht tangieren (mit der Ausnahme des Absatzes 4 und 6). Daß der 4. Absatz eventuelle Möglichkeiten zur Aberkennung bereithält, das hat der EuGH jedenfalls für die Fälle verneint, in denen die führerscheinrechtliche Massnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzuges und der Aufhebung bereits zeitlich beendet ist. Denn - so interpretiere ich das - der EuGH sieht das Recht auf freie Fortbewegung als so wesentlich an, daß es keine unbeschränkten/zeitlich nicht begrenzten Massnahmen dieser Art geben darf. Mit Ausnahme des lebenslangen FE-Entzuges vielleicht - darüber reden wir aber jetzt gar nicht. Und daß dieser Art. grundsätzlich eng auszulegen ist.

Würde die Anerkennung des Führerscheines in Frage gestellt werden, dann wäre das sicher eine "weite" Auslegung. Das wird sie aber zwangsläufig, wenn die Rechte, die der Führerschein auch für Deutschland erteilt, umgehend entzogen werden, bzw. wenn daran Bedingungen geknüpft werden, die sich auf Massnahmen berufen, die zum Zeitpunkt der Erteilung bereits abgeschlossen waren.

Wenn das deutsche Verwaltungsrecht da Spezialitäten bereit hält, so hätten diese Spezialitäten in der EU-RiLi verankert werden müssen. Dieses deutsche Nachkarten sehe ich nicht vom EuGH gedeckt ...


Zitat
Artikel 8 - Richtlinie 91 / 439 / EWG
(1) Hat der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat aus-gestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins gegen einen gleichwertigen Führerschein stellen; es ist Sache des umtauschenden Mitgliedstaats, gegebenenfalls zu prüfen, ob der vorgelegte Führerschein tatsächlich gültig ist.

(2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.

(3) Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und begründet dieses Verfahren im einzelnen.

(4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.

(5) Die Ersetzung eines Führerscheins infolge insbesondere von Verlust oder Diebstahl kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat; diese nehmen die Ersetzung anhand der ihnen vorliegenden Informationen oder gegebenenfalls anhand einer Bescheinigung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vor, die den ersten Führerschein ausgestellt haben.

(6) Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung. Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat Artikel 1 Absatz 2 nicht anzuwenden.


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corneliusrufus
Beitrag 18.02.2006, 17:34
Beitrag #231


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Man kann die RiLi 91/439/EWG jedoch auch so interpretieren, wie D es tut.

1. Wird jemand in D auffällig. Das "angewendet wurde" aus (4).
2. Er geht ins Ausland. Erwirbt dort eine FE.
3. Kommt wieder nach D.
4. Es gilt zwar immer noch aus 1. das "kann ... ablehnen (wurde)", siehe (4). D macht von dieser Möglichkeit nun Gebrauch und beruft sich dadurch richtigerweise auf (2). Ja, D müsste dann nicht ablehnen, darf es jedoch.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2006, 19:30
Beitrag #232


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Zitat (corneliusrufus @ 18.02.2006, 17:34) *
Man kann die RiLi 91/439/EWG jedoch auch so interpretieren, wie D es tut.


Man kann echt eine Menge.
Aber man darf nicht immer.
blushing.gif
Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für Staaten.


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Nube
Beitrag 19.02.2006, 16:42
Beitrag #233


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Hallo....,

Ich hab mal eine frage,
Ich hab mein fùhreschein 1 monat abgeben musste weil ich mit marihuana erwischt worden bin!!
police.gif haben bluttest gemacht und alles drum und dran!! also kùrz gefasst ist so! MPU musste ich gar nicht machen, hab auflage bekommen! 2 jahre abpiessen und jeder 3 monaten leberwerte abgeben! dank mein anwalt! aber die sache ist die! 2 monaten spàter hatte ich ein autounfall, hatte ich nicht getrunken oder gekiefft oder sonst noch was! hab ihn 9 monaten weg! mein anwalt sagte das ich keine MPU machen muss! aber da habe ich meine zweifel. crybaby.gif wiedererteilug des fùhreschein habe ich vor ca. 2 3 wochen geschikt!! und kamm immer noch nicht!
jetzt die frage!! Ich kann nach spanien gehen und mir den fùhreschein neu mache! wùrde es aufjedenfahl billiger als wenn ich mpu und den ganze scheiss machen muss!!
Aber ich weiss nicht ob ich dann in Deutschland fahren kònnete??

wenn ihr was wiesst, bitte andworten, fùr mich freuen! laugh2.gif
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Medusa
Beitrag 19.02.2006, 17:06
Beitrag #234


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Eine nach der Sperrfrist irgendwo in EU Land erworbene EU-FE berechtigt in D. zum fahren sofern keine NU für diese EU-FE vorliegt. Auch als Besitzer einer EU-FE muß man in D. jedoch zur Zeit mit einer nachträglichen MPU Aufforderung rechnen. Ob dies zulässig ist, ist Gegenstand eines neuen EuGH Verfahrens.
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RA XDiver
Beitrag 19.02.2006, 17:12
Beitrag #235


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Spanien ist aber sicher keine gute Wahl. Bis du dort einen FS bekommst, vergeht relativ viel Zeit.

Und nochmals: Deine Ausdrucksweise ist grauenvoll.


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sifis
Beitrag 19.02.2006, 17:48
Beitrag #236


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Zitat (RA XDiver @ 19.02.2006, 17:12) *
Spanien ist aber sicher keine gute Wahl. Bis du dort einen FS bekommst, vergeht relativ viel Zeit.

Und nochmals: Deine Ausdrucksweise ist grauenvoll.



ausser er/sie ist spanier, dann ist es ein leichtes, schnell und günstig


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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mirko1
Beitrag 20.02.2006, 11:48
Beitrag #237


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@Nubbe
ich denke du wirst deinen FS zu den alten Bedingungen 2 jahre pissen ec. wieder bekommen, ein Autounfall ohne was im Blut sollte deine vorherige Situation nicht verändern.
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Commodore25E
Beitrag 20.02.2006, 12:17
Beitrag #238


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Eine Bitte von einem alten Sturkopf an alle:

Können wir uns auf das Wort Urinprobe oder wasserlassen einigen?

Abpissen etc. hört sich ja an wie Bahnhofsgespräch morgens um 11 mit 3 Promille.

Einfach widerlich.........


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Perplex
Beitrag 20.02.2006, 12:30
Beitrag #239


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Zitat (Commodore25E @ 20.02.2006, 12:17) *
Können wir uns auf das Wort Urinprobe oder wasserlassen einigen?
Ich fände auch pieseln & strullen ganz lustig... pinch.gif


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(\_/)
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Commodore25E
Beitrag 20.02.2006, 12:33
Beitrag #240


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.02.2006, 12:30) *
Ich fände auch pieseln & strullen ganz lustig...


Mit pieseln könnte ich mich auch noch anfreunden, aber strullen klingt schon wieder nach Jugenddiscoparty morgens um drei...

Und schon wieder offtopic.gif ranting.gif crybaby.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 20.02.2006, 16:26
Beitrag #241


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Zitat (Nube @ 19.02.2006, 16:42) *
2 jahre abpiessen und jeder 3 monaten leberwerte abgeben! dank mein anwalt! aber die sache ist die! 2 monaten spàter hatte ich ein autounfall, hatte ich nicht getrunken oder gekiefft oder sonst noch was! hab ihn 9 monaten weg! mein anwalt sagte das ich keine MPU machen muss! aber da habe ich meine zweifel. crybaby.gif wiedererteilug des fùhreschein habe ich vor ca. 2 3 wochen geschikt!! und kamm immer noch nicht!
jetzt die frage!! Ich kann nach spanien gehen und mir den fùhreschein neu mache! wùrde es aufjedenfahl billiger als wenn ich mpu und den ganze scheiss machen muss!!
Aber ich weiss nicht ob ich dann in Deutschland fahren kònnete??

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Habe immer gedacht, Niederländisch ist eine Katastrophe. Dann kam "Nube" und Deutsch ist es auch ... crybaby.gif Habt Ihr keine Volkshochschule in Eurer Region, Nube ? Deutsch I für Ausländer (und andere Nichtschwimmer) ... tongue.gif


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Kermit007
Beitrag 20.02.2006, 16:42
Beitrag #242


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Zitat (strichachtdoktor @ 20.02.2006, 16:26) *
Habt Ihr keine Volkshochschule in Eurer Region, Nube ? Deutsch I für Ausländer (und andere Nichtschwimmer) ... tongue.gif


Genau!!! Entweder wird ein positiver Test einer deutschen Volkshochschule vorgelegt, ansonsten NU für Verkehrsprotal!!! cop.gif Zumindest für die nächsten 15 Jahre smile.gif
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Lexus
Beitrag 20.02.2006, 16:56
Beitrag #243


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.02.2006, 16:53) *
@ Lexus

Es geht nicht um die "hätte"s ...

Deutschland hat das europäische Fahrerlaubnisrecht doch mitgestaltet und ratifiziert, oder ?! Gegenseitige Anerkennung ohne Wenn und Aber ... Hab´ich das unterschrieben oder die Vertreter Deutschlands ?


@/8doc

D hat Art. 8 unterschrieben. Es hat aber nirgendwo unterschrieben, dass der EuGH daherkommt und in rechtswidriger Weise sein eigenes geschöpftes Richterrecht an die Stelle bestehender Normen setzt.

Richter sind an Recht und Gesetz gebunden. Eine noch so enge Auslegung kann den Kerngehalt einer Norm nicht gänzlich abschaffen oder sogar in sein Gegenteil verkehren.

Und von "ohne Wenn und Aber" steht in keiner Richtlinie was, das ist eine Wortschöpfung von Leger oder wie der hieß, die der EuGH abgepinselt hat, weil es ihnen so schön in den Ohren klang.

Warum nicht auch aus den vorgenannten Gründen das Kapper-Urteil "eng auslegen"? Statt dessen wird in dieses Urteil sogar viele hineingeheimnisst, was nun echt gar nicht drinsteht.


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Medusa
Beitrag 20.02.2006, 17:12
Beitrag #244


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Zitat (Lexus @ 20.02.2006, 16:56) *
D hat Art. 8 unterschrieben. Es hat aber nirgendwo unterschrieben, dass der EuGH daherkommt und in rechtswidriger Weise sein eigenes geschöpftes Richterrecht an die Stelle bestehender Normen setzt.

Du unterstellst dem EuGH Rechtsbruch?
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RA XDiver
Beitrag 20.02.2006, 17:28
Beitrag #245


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Überspitzt gesagt ja. Ich würde es Fehlinterpretation der Richtlinie nennen.

So krass wie der Kollege sehe ich das nicht. Aber m.E. ist Art. 8 durchaus auch in die Richtung auslegbar, dass die Staaten sehr wohl berechtigt sind, ihre nationalen Vorschriften auf Führerscheininhaber anzuwenden, die ihren FS im Ausland erworben haben. Man kann halt immer alles von mehreren Seiten sehen und gerade in der Juristerei sind einhellige Meinungen nunmal selten.


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Medusa
Beitrag 20.02.2006, 17:52
Beitrag #246


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RA XDiver
Beitrag 20.02.2006, 17:53
Beitrag #247


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mirko1
Beitrag 20.02.2006, 17:58
Beitrag #248


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@XDiver - Lexus
Also wäre nach eurer Meinung es richtig wenn z.b. der Aut-Fall, einer 2 Jahre in einem EU-Land wohnen und arbeiten tut, den FS erwirbt, rückzug nach DE, ist es richtig das dieser gute Mann wegen alten Delikten eine MPU machen sollte? bleibt er in AUT wohnen dann darf er in DE ohne MPU fahren?

Das ist doch das was ihr als richtig empfindet? und genau das ist es was DE aktuell macht und gerne immer so haben möchte.
Leute das ist schlichter schwachsinn nicht mehr und nicht weniger.
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Medusa
Beitrag 20.02.2006, 17:59
Beitrag #249


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Zitat (RA XDiver @ 20.02.2006, 17:53) *
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Eben, keine Konsequenzen tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.02.2006, 18:03
Beitrag #250


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mirko, auch Dir täte ein wenig mehr Objektivität ein wenig gut, statt hier herumzupolemisieren.

Ich habe gesagt, man kann das durchaus so sehen. Ob dem nun so ist oder nicht sollen andere entscheiden.

Diejenigen, die ihre Meinung, idR ohne nachvollziehbare Argumente, über andere stellen und deren Meinung in keinster Weise gelten lassen findet man idR in Eurem Lager.

Und Dein Beispiel hat leider einen kleinen aber entscheidenden Fehler. Dein Erwerber muss nicht nach D ziehen, um eine MPU-Auflage oder eine NU zu kassieren. Wie inzwischen selbst Dir bekannt sein dürfte, gehen solche Aufforderung bisweilen auch ins Ausland raus.


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