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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 11.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14521 ![]() |
Zitat Kosten variieren. Da muss man halt mal vergleichen. Achja, lass die Finger von Anwalts Liebling. Das sind die nämlich ganz und gar nicht. ![]() Also ich habe bis heute nur sehr gute erfahrungen mit Anwaltsliebling gemacht. Oder nur immer Glück gehabt. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Kommt immer drauf an, auf welcher Seite man steht.
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#403
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 11.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14521 ![]() |
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#404
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ich habe meine Verkehrsrechtschutzversicherung - zusammen mit meiner Frau - einen Monat bevor ich nach Polen gezogen bin abgeschlossen. Wir brauchten diese Versicherung sowieso - eben für meine Frau. Zwei Monate später habe ich den PL-Schein gemacht; sieben Monate nach Abschluss der Versicherung bin ich das erste Mal in Deutschland gefahren. Das ist jetzt genau 11 Monate her. Nur mal angenommen, man "entdeckt" meine PL-FE morgen, dann besteht die RSV schon seit 18 Monaten und die Angelegenheit sollte übernommen werden.
Irgendwelche Denkfehler ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#405
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich sehe keine.
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#406
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Das hört sich also gut an ...
Wäre das erste Mal, daß sich Vorbeugung irgendwie für mich auszahlen würde ... ![]() Aber es ist natürlich so, daß ich die Verkehrs-RSV auch für mich abgeschlossen habe, weil ich vorhatte, den PL-Schein zu machen und damit auch wieder am Verkehr in Europa teilzunehmen - sonst macht die V-RSV ja nur wenig Sinn. So ausgefuchst, daß man mir das evtl. nochmal vorwirft, sind die hoffentlich nicht ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#407
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 11.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14521 ![]() |
Ich habe meine Verkehrsrechtschutzversicherung - zusammen mit meiner Frau - einen Monat bevor ich nach Polen gezogen bin abgeschlossen. Wir brauchten diese Versicherung sowieso - eben für meine Frau. Zwei Monate später habe ich den PL-Schein gemacht; sieben Monate nach Abschluss der Versicherung bin ich das erste Mal in Deutschland gefahren. Das ist jetzt genau 11 Monate her. Nur mal angenommen, man "entdeckt" meine PL-FE morgen, dann besteht die RSV schon seit 18 Monaten und die Angelegenheit sollte übernommen werden. Irgendwelche Denkfehler ? Und wo ist da bitte die 185 Tage regelung geblieben? |
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#408
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
So ausgefuchst, daß man mir das evtl. nochmal vorwirft, sind die hoffentlich nicht ... Wer weiss wer weiss ..... Evtl. könnten die ja auch so argumentieren, dass diese MPU Anordnung aufgrund der damaligen Entziehung (bei mir vor 9 Jahren) erfolgt. Und zu diesem Zeitpunkt hatte ich und wahrscheinlich die wenigsten eine Rechtsschutzversicherung. ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#409
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Und wo ist da bitte die 185 Tage regelung geblieben? Der Führerschein wurde während eines mindestens 185-tägigen Aufenthaltes erworben - bei mir waren es etwa 200 Tage, die ich nicht in D, sondern in Polen gelebt habe und natürlich gemeldet war. Damit ist der Sinn der Regelung erfüllt. Ausserdem war ich nachweislich nicht ausschliesslich zum Erwerb der FE in Polen, sondern aus anderen Gründen. Auch ein Hinweis darauf, daß ich kein FS-Tourist war. Alles so, wie es sich gehört. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#410
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 11.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14521 ![]() |
Und wo ist da bitte die 185 Tage regelung geblieben? Der Führerschein wurde während eines mindestens 185-tägigen Aufenthaltes erworben - bei mir waren es etwa 200 Tage, die ich nicht in D, sondern in Polen gelebt habe und natürlich gemeldet war. Damit ist der Sinn der Regelung erfüllt. Ausserdem war ich nachweislich nicht ausschliesslich zum Erwerb der FE in Polen, sondern aus anderen Gründen. Auch ein Hinweis darauf, daß ich kein FS-Tourist war. Alles so, wie es sich gehört. Es hätte ja sein können das Die FS Behörde von deiner Abmeldung aus Deutschland bis zur ausstellung deines neues FS in Polen gerechnet hat. |
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#411
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... wie die auf dem Amt das rechnen, ist mir eigentlich egal. Denn:
Zitat Artikel 7 Quelle(1) Die Ausstellung des Führerscheins hängt ausserdem ab ... b)vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student - während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten - im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats. ... ![]() Für weitere Fragen bin ich eben verkehrsrechtschutzversichert ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#412
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
@RAXDiver
Danke für die Infos und ich lasse die Finger von "Anwalts liebling". ![]() Nicht das jemand denkt das ich vor dem EUGH Urteil einbreche aber vorsorglich, Bei welcher MPU-Stelle ist man am besten dran oder einfacher gesagt wo kommt man am leichtesten durch oder gibts andere Möglichkeiten die MPU zu bestehen? Habe gehört es gibt Stellen wo man(n) den Geldbeutel weiiiiit aufmacht und flups man hat die MPU oder ist das nonsens und egal wo es ist immer der selbe Mist? ![]() |
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#413
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 20.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16920 ![]() |
Bei welcher MPU-Stelle ist man am besten dran oder einfacher gesagt wo kommt man am leichtesten durch oder gibts andere Möglichkeiten die MPU zu bestehen? Habe gehört es gibt Stellen wo man(n) den Geldbeutel weiiiiit aufmacht und flups man hat die MPU oder ist das nonsens und egal wo es ist immer der selbe Mist? ![]() NRW TÜV ist weicher geworden, weil viel Konkurenz ins Spiel gekommen ist ![]() |
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#414
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6215 ![]() |
Eine Rechtschutzversicherung muss normaler weisse 3 Monate voher abgeschlossen werden,
doch bei Vehrkersrechtschutz tritt sie sofort nach Abschluss (Zahlung in kraft). |
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#415
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Das hört sich also gut an ... Ich will Dir ja nicht den Tag verderben, aber m.E. könnte die Rechtsschutzversicherung die Klage trotzdem ablehnen, weil sie der Meinung sein könnte, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehen könnte.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#416
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (fahrerlaubnisrecht.de) Entsprechend Artikel 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie ist es dem Aufnahmestaat zugestanden, vorbehaltlich der Einhaltung des „straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips“ die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine entsprechende Maßnahme angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Diese Bestimmung sei in der Weise eng auszulegen, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen könne, um die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen, wenn die Maßnahme, mit der die Fahrerlaubnis beschränkt worden sei, nicht mehr in Kraft ist. Quelle: fahrerlaubnisrecht.de Wenn ich das richtig verstehe, dann darf die Fahrerlaubnisbehörde die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht versagen, wenn die Sperre bereits abgelaufen ist.Zitat (fahrerlaubnisrecht.de) Eine andere - für die Betroffenen sicher schmerzlichere Reaktion könnte auch sein, ein schon lange diskutiertes Modell in die Praxis umzusetzen. Dieses Modell würde der Rechtsprechung die Möglichkeit geben, eine unbefristete Sperrfrist zu verhängen, die erst mit einem der Fahrerlaubnisverordnung entsprechenden Eignungsnachweis beendet sein könnte. Damit würde man den Beschluss des Gerichtshofes in Hinblick auf die Auslegung der EWG-Richtlinie auf alle im § 28 Abs .4 Nr. 3 aufgezählten Tatbestände gerecht werden, da es sich hier um eine strafrechtliche Sanktionsmassnahme von begrenzter Dauer handeln würde. Na klar, eine unbefristete Sperrfrist hat eine begrenzte Dauer! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#417
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... wußtest Du das nicht, Thommy ?
![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#418
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Zitat Na klar, eine unbefristete Sperrfrist hat eine begrenzte Dauer! ![]() ![]() Klar-die Dauer ist insoweit begrenzt bis du einen Eignungsnachweis erbringst! Und bis dahin ist sie unbefristet weil ja niemand weis wann das sein wird... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#419
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 20.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16920 ![]() |
Zitat Na klar, eine unbefristete Sperrfrist hat eine begrenzte Dauer! ![]() ![]() Klar-die Dauer ist insoweit begrenzt bis du einen Eignungsnachweis erbringst! Und bis dahin ist sie unbefristet weil ja niemand weis wann das sein wird... Man kann auch durch Tod begrenzen... Das greift bestimmt... 100%... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Es gibt doch das Problem, daß in Deutschland ein zweistufiges System zur Wiedererteilung besteht: Nach einem Entzug wird
- 1. ) eine zeitlich befristete Sperrfrist verhängt, in der gar nichts passieren darf und - 2. ) wird nach einem entsprechenden Antrag, der erst kurz vor Ende der Sperrfrist gestellt werden soll, eine Fahrerlaubnis so lange nicht erteilt, bis die erteilende Behörde keine "Zweifel an der Fahreignung" mehr hat. In der Regel bis zur Vorlage einer positiven MPU. Genaugenommen ist also Punkt 2 gar keine Sperrfrist, auch keine Verlängerung derselben, sondern eine nahezu unbegrenzte (15J.+) "Bearbeitungszeit", in der ein früher ausgesprochenes Verbot weiter wirksam ist. Darauf läuft auch §28 Abs.5 FeV hinaus, der vorschreibt, daß dieses bestehende fortschreitende Verbot trotz einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis erst von deutschen Behörden aufgehoben werden muss, bevor der FS in D genutzt werden darf. Und der EuGH - der sich mit dem Problem der "Verweigerung" einer FE durch deutsche Behörden ja gar nicht befasst hat - sagte am 29.04.04, daß ein nach der Sperrfrist erteilter Führerschein auch dann anzuerkennen ist, wenn der deutsche §28 FeV (und einige andere) das anders regeln. "Ohne Wenn und Aber" bedeutet für mich, daß weitere Bedingungen für die Gültigkeit der FE nicht bestehen dürfen: keine Umschreibung, kein Antrag, keine MPU etc. Deutlich wird diese Sinnhaftigkeit des Urteils auch, wenn man berücksichtigt, daß weitere frühere Hemmnisse - namentlich die "Registrierung" - bereits entfallen sind. Die Registrierungsvorschrift hat es früher nämlich sehr einfach ermöglicht, auf einen in der EU erteilten Führerschein nachträglich deutsche Erteilungsvoraussetzungen anzuwenden, weil der Führerschein den deutschen Behörden bekannt werden mußte. Darauf kann aber verzichtet werden, wenn die Deutschen/die "Anderen" den FS sowieso ungeprüft hinnehmen müssen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Man kann auch durch Tod begrenzen... Das greift bestimmt... 100%... ![]() Ich würde aber eine MPU nicht mit Suicid gleichsetzen. Der Tod kommt willkürlich, wann er will. Wann der Betroffene seine Fahreignung wieder herstellt, liegt allein in seiner Hand. D. h. die Unbegrenztheit ist von ihm selbst gewollt und nicht von der FeV oder vom StGB, wenn er nur die Füße auf dem Sofa hochlegt. Das selbe Argument führe ich auch schon jetzt im Hinblick auf die immer wiederkehrende Phrase "auf unbestimmte Dauer" oder "auf unbegrenzte Zeit" an. Es ist nicht unbestimmt, wenn man die Beendigung zwar nicht befristet, jedoch die Beendigung allein in die Hände des Betroffenen legt. Wer z. B. als Lkw-Fahrer nach fünf Jahren nicht zur Gesundheitsprüfung geht, hat dann auch auf unbestimmte Dauer keine FE C mehr. Ist das auch europarechtswidrig? -------------------- |
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#422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Seh aber mal andersrum Lexus:
In welchem Bereich, außer der FE, ist jemand verpflichtet nach Ablauf, Verbüßung seiner vom Gericht ausgesprochenen Strafe einen Beweis zu erbringen das er die Tat nicht mehr macht? Sinnvoll kann doch nur sein, dass der Richter im Urteil Maßnahmen bestimmt. Dann weiß jeder was er in den nächsten x Monaten zu tun hat um nach Ablauf der Sperrfrist seine FE wieder zu erlangen. Du kannst auch nicht den Kenntnisstand den wir hier haben verallgemeinern. Diejenigen die wg. einer MPU-Afforderung aus allen Wolken fallen und es alleine wg. fehlenden Abstinenznachweisen gar nicht schaffen können, die wirst Du hier nicht finden. Und ich halte es immer für problematisch, wenn Person A über Person B (den A u.U. noch nie gesehen hat) ein (u.U. vernichtendes) Urteil fällt. Ein weiteres Argument gegen die MPU wurde hier auch schon aufgeführt: Nach 10 (15) Jahren ist man von einem Tag auf den anderen geheilt. Das ist genauso lächerlich wie die MPU. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#423
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
@Thor
Jedes deiner Argumente hat selbstverständlich etwas für sich, das habe ich auch schon öfter hier geäußert. Bloß: Es geht in diesem Thread eigentlich nicht um die Unzulänglichkeiten der Sperrfrist oder der MPU oder um sonstige Reformgedanken, die man sich immer machen kann und machen muss. Hier geht es um einen ganz einfach gelagerten Sachverhalt: Der EuGH ist mit seinem Urteil in Nr. 76, wenn es denn so gemeint gewesen sein sollte, wie die eine Seite es hier gern hätte, erheblich über das Ziel hinausgeschossen. Mit der Aussage in Nr. 76 wird versucht, mit allen Mitteln jeglicher eigener Verhaltensveränderung zu entkommen und sich einfach formal ein ausländisches Stück Plastik zu besorgen und nun das Inland zu zwingen, dieses "Papier ohne inneren Wert" einem positiven MPU-Gutachten gleichzusetzen. Das ist der Streitpunkt. Völlig zutreffend schreibt der EuGH noch bei der Wiedergabe des deutschen Standpunktes in Nr. 74: Zitat Seit dem 1. September 2002 sieht §28 Absatz 5 FeV 2002 jedoch ausdrücklich vor, dass die deutschen Behörden dem Betroffenen gestatten können, von seiner von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Das Gericht selbst sagt vorher auch sehr schön in Nr. 73: Zitat Denn auch wenn Artikel 8 der Richtlinie mehrere Bestimmungen enthält, die die materiellen und formellen Voraussetzungen für den Umtausch oder die Ersetzung eines Führerscheins speziell für den Fall regeln, dass der Inhaber bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Antrag stellt, so haben die Absätze 2 und 4 dieses Artikels doch einen anderen Zweck, nämlich den, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in ihrem Hoheitsgebiet ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Bis hierin voll d'accord. Aber dann kommt der Trick mit der engen Auslegung, wonach die Abs. 2 und 4 des Art. 8 der FS-Ri. völlig ausgehöhlt werden. Daher meine Annahme, dass die Richter sich über die Verkehrssicherheit keine zureichenden Gedanken gemacht haben, sondern dann einfach etwas salopp in Nr. 76 eine apodiktische Phrase vom Stapel gelassen haben, die sie bei näherem Nachdenken selbst wohl kaum noch unterschreiben würden, vor allem wenn sie jetzt im Nachhinein sehen, was sie damit überhaupt erst in Gang gesetzt haben. Kurzum: Viele unserer höchsten Gerichte haben schon früher als unumstößlich geltende Grundsätze auch wieder aufgegeben. Dafür lassen sich viele Beispiele beim den höchsten Bundesgerichten finden. Warum soll nicht auch der EuGH zu einer anderen Auffassung gelangen oder zumindest klarstellen, dass er das so gar nicht gemeint hat, was da alles hinterher rausgelesen wird. In diesem Zusammenhang mal an @Thommy Bumm eine Frage: Wo steht denn in dem Urteil was von "Ohne Wenn und Aber"??? Irgendwann haben die Formulierungen mit dem Urteil des EuGH gar nichts mehr zu tun. -------------------- |
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#424
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis ist ja nicht nur eine Maßnahme zur Sicherung und Besserung, sondern auch eine freiheitseinschränkende Maßnahme mit weitreichenden Folgen für den Betroffenen. So kann er sich in weiten Teilen der EU nicht mehr frei bewegen (denn Nahverkehrssysteme sind größtenteils noch schlechter als bei uns). Auch wenn die Abwägung dieser unterschiedlichen Güter (Schutz der Allgemeinheit ./. Freizügigkeit) in Deutschland regelmässig gegen die betroffenen Antragsteller entschieden wird, der EuGH sieht die Freizügigkeit jedenfalls als ausgesprochen wichtig an.
Und ich verstehe die "Anregungen" aus Luxemburg so, daß durch eine (relativ) willkürliche Anordnung der Fortdauer einer ehemals richterlichen zeitlich begrenzten Sperrfrist dieses Recht auf Freizügigkeit in einem nicht hinzunehmenden Maß verletzt wird. Zumal Erteilungsvoraussetzungen in einem vereinigten Europa eben nicht nur von den Deutschen festgelegt und geprüft werden können - die "Minimalst"voraussetzungen der Polen, Tschechen oder Holländer gelten demnach nicht nur für Polen, Tschechen oder Holländer (die auch in Mengen durch Deutschland kurven!), sondern ohne Einschränkung eben auch für Deutsche, die zum Zeitpunkt der Erteilung in den jeweiligen Ländern gemeldet waren... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
@ lexus
deinen beispielen nach, müsste ich neu geboren werden um einen ausweis zu bekommen falls der alte abgelaufen ist ausserdem hat der betroffene sein teil erfüllt den moment wo seine sperrfrist abgelaufen, und er die geldstrafe bezahlt hat es kann doch nicht so schwierig sein zu verstehen das eine mpu mit unter kursen und gesprächen einem alkoholabhängigen nicht weiterhilft das ist so als wenn du einen großbrannt auspullern wolltest trotzdem hab ich es erlebt das alkoholabhängige nach einem kurs ein positives gutachten in den händen hatten von heilung keine spur, hauptsache das geld wurde rechtzeitig überwiesen du kannst dir auch die rückfallquoten mal anschauen dann weisst du was ich meine also ist die mpu und das ganze drumm herrum unnütz wie eine fliege auf einem kuhfladen, der einzige der was davon hat ist die fliege mfg -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#426
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
- die "Minimalst"voraussetzungen der Polen, Tschechen oder Holländer gelten demnach nicht nur für Polen, Tschechen oder Holländer (die auch in Mengen durch Deutschland kurven!), sondern ohne Einschränkung eben auch für Deutsche, die zum Zeitpunkt der Erteilung in den jeweiligen Ländern gemeldet waren... Warum so rum ja? aber andersrum nicht? Solange die Niederländer und Franzosen die Einführung eines Mehrheitssystems durch Ablehnung der Verfassung blockieren, solange wird es ohne deutsche Zustimmung keine Minimalst-Voraussetzungen geben können, weil eben Einstimmigkeit nötig ist. @ lexus ausserdem hat der betroffene sein teil erfüllt den moment wo seine sperrfrist abgelaufen, und er die geldstrafe bezahlt hat Was ist denn das für ein Ammenmärchen? Solche Statements machen eine vernünftige Diskussion nahezu unmöglich. -------------------- |
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#427
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
- die "Minimalst"voraussetzungen der Polen, Tschechen oder Holländer gelten demnach nicht nur für Polen, Tschechen oder Holländer (die auch in Mengen durch Deutschland kurven!), sondern ohne Einschränkung eben auch für Deutsche, die zum Zeitpunkt der Erteilung in den jeweiligen Ländern gemeldet waren... Warum so rum ja? aber andersrum nicht? ![]() ![]() Aber Spass beiseite: Wer zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland gemeldet ist, bekommt diese Fahrerlaubnis nach deutschem Recht erteilt, mit MPU und all dem Krams, egal, ob er Holländer, Pole oder Tscheche ist und dieser Führerschein ist dann auch in der ganzen EU gültig. Die Anerkennungsvorschrift des Artikels 1 Abs.2 der FS-RiLi macht diesbezüglich keine Unterschiede zwischen den Führerscheinen - ob Maximalst- oder Minimalst-Anforderungen bei der Erteilung gestellt wurden. Es zählt einzig und alleine das Wohnsitzprinzip. Was doch auch Sinn macht: Wer im Ausland lebt und arbeitet oder was anderes tut, der muß auch dort, wo er gemeldet ist, seine behördlichen Dinge erledigen, bzw. erledigen können. Das ist auch der einzige Punkt, den ich in dem Urteil nicht richtig verstehe: Dieses Wohnsitzprinzip darf nicht durch den aufnehmenden Staat geprüft werden, sondern nur durch den erteilenden Staat. Wodurch imho Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wurde ... Wenn man das Wohnsitzprinzip so wichtig nimmt, wie es imho ist, dann müssen umfassende Kontrollen durch alle Staaten möglich sein - damit z.B. ausgeschlossen ist, daß jemand z.B. in München Sozialhilfe kassiert, in Warschau seinen Führerschein macht und in Italien seinen Hochschulabschluss ... und dies alles gleichzeitig ... Also, da, sehe ich ein, stimmt etwas nicht ... Zitat Solange die Niederländer und Franzosen die Einführung eines Mehrheitssystems durch Ablehnung der Verfassung blockieren, solange wird es ohne deutsche Zustimmung keine Minimalst-Voraussetzungen geben können, weil eben Einstimmigkeit nötig ist. Das ist ein interessanter Aspekt, der aber hier ein bißchen über das Thema hinausragt. Dazu empfehle ich diesen Link zur Lektüre. Das läßt die Ablehnung der Verfassung durch die Niederländer und Franzosen doch in einem anderen, für mich recht hellem Licht erscheinen. In Europa ist bei weitem nicht alles Gold, was glänzt - und die Fahrerlaubnisbestimmungen sind nur ein kleines Bröckchen in einer grossen Einheits-Soße ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wo steht denn in dem Urteil was von "ohne Wenn und Aber"??? Irgendwann haben die Formulierungen mit dem Urteil des EuGH gar nichts mehr zu tun. Ich glaube nicht, dass ich je die Formulierung "ohne Wenn und Aber" verwendet hatte, weil sie so im EuGH-Urteil nicht vorkommt. Stattdessen wird die Formulierung "ohne jede Formalität" verwendet (Beispiele: Randnummer 36, 37 & 45). Das aber eine MPU im freundlichsten Fall eine Formalität darstellt, kannst selbst Du nicht abstreiten.
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#429
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Das ist auch der einzige Punkt, den ich in dem Urteil nicht richtig verstehe: Dieses Wohnsitzprinzip darf nicht durch den aufnehmenden Staat geprüft werden, sondern nur durch den erteilenden Staat. Wodurch imho Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde ... Wenn man das Wohnsitzprinzip so wichtig nimmt, wie es imho ist, dann müssen umfassende Kontrollen durch alle Staaten möglich sein - damit z.B. ausgeschlossen ist, dass jemand z.B. in München Sozialhilfe kassiert, in Warschau seinen Führerschein macht und in Italien seinen Hochschulabschluss ... und dies alles gleichzeitig ... Dann nehmen wir mal Deinen Fall: Du hattest Dich für ca. 200 Tage nach Polen abgemeldet, als Du Deinen Führerschein dort gemacht hattest. Hattest Du auch Deinen Lebensmittelpunkt in Polen? Wahrscheinlich hattest Du berufliche Bindungen in Polen, was die Deutschen anzweifeln könnten. Dagegen hattest Du nach wie vor familiäre Bindungen in Deutschland. Außerdem war der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend. Nach deutscher Definition hattest Du die ganze Zeit Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, auch wenn Du zeitweilig abgemeldet warst. Ich bezweifele natürlich nicht, dass Du die 185 Tage in Polen nachweisen kannst. Aber was nutzt Dir das, wenn Du bei der ersten ![]() Für mich war es immer vollkommen normal, in Schöneberg zu wohnen, in Spandau den Führerschein zu machen & in Neukölln zu arbeiten. Das war vor der Wende in West-Berlin. Wenn jemand grenznah wohnt, dann ist es vollkommen normal, & von der EU-Kommission auch gewollt, dass man seine Aktivitäten über mehrere Länder ausdehnt. Es gibt also keinen Grund, warum man nicht in einem Land wohnen, im nächsten Land arbeitet & da seinen Führerschein macht (im 3. Land), wo die Freundin wohnt. -------------------- (\_/)
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#430
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Aber was nutzt Dir das, wenn Du bei der ersten ![]() Ich dachte über diesen Punkt sind wie hinaus? ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#431
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 20.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16920 ![]() |
@ lexus deinen beispielen nach, müsste ich neu geboren werden um einen ausweis zu bekommen falls der alte abgelaufen ist ausserdem hat der betroffene sein teil erfüllt den moment wo seine sperrfrist abgelaufen, und er die geldstrafe bezahlt hat es kann doch nicht so schwierig sein zu verstehen das eine mpu mit unter kursen und gesprächen einem alkoholabhängigen nicht weiterhilft das ist so als wenn du einen großbrannt auspullern wolltest trotzdem hab ich es erlebt das alkoholabhängige nach einem kurs ein positives gutachten in den händen hatten von heilung keine spur, hauptsache das geld wurde rechtzeitig überwiesen du kannst dir auch die rückfallquoten mal anschauen dann weisst du was ich meine also ist die mpu und das ganze drumm herrum unnütz wie eine fliege auf einem kuhfladen, der einzige der was davon hat ist die fliege mfg ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#432
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich dachte über diesen Punkt sind wie hinaus? Ja sicher, weil das Dokument an sich als Nachweis vollkommen reichen muss. Aber lass Dich mal als Deutscher mit einer US-Fahrerlaubnis erwischen. Ohne entsprechende Ein- & Ausreisestempel im Reisepass wäre der Führerschein in Deutschland ungültig.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ach Thommy, hau ab mit dem amerikanischen Führerschein. Diese Dinger werden in D nicht anerkannt weil USA unsere Karten auch nicht anerkennt. DAS IST EINE GANZ ANDERE BAUSTELLE ...
Wir reden hier über EU-Führerscheine, die ganz anderen Regeln unterworfen sind. Und es ist eben nicht mehr so, daß ein EU-FS, der völlig legal erworben wurde, einkassiert wird und ein Strafverfahren Erfolg hat. Sicher, zur Überprüfung der Echtheit werden die Führerscheine gelegentlich einbehalten und die Staatsanwaltschaften leiten Ermittlungen ein. Aber solche Überprüfungshandlungen müssen eben geduldet werden - man hat in Deutschland als Bürger auch Mitwirkungspflichten. Verurteilt wegen FoF wird man aber nicht mehr - was ich schon als Fortschritt ansehe ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#434
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Moin @all,
nun von meinen Widerspruch habe ich noch nichts gehört. Aber es kam gestern an meine Schweizer Adresse eine erneute Zwangsgeldandrohung in höhe von 150 Euro. Ich könnte ja morgen dort vorbei gehen und die Sache hinter mich bringen. Die lassen aber auch nicht locker, die Zecken. Hat das schonmal einer gemacht von euch? Kann ich meinen Schein gleich wieder mitnehmen? Schliesslich brauche ich den um mich in der Schweiz od. Österreich gegebenfalls ordentlich auszuweisen. Verurteilt wegen FoF wird man aber nicht mehr - was ich schon als Fortschritt ansehe ... Wenn ich aber jetzt einer "Vermerk" auf den EU-FS habe. Wir wissen welchen ne.... Ist das dann auch kein FoF? |
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#435
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Wenn ich aber jetzt einer "Vermerk" auf den EU-FS habe. Wir wissen welchen ne.... Ist das dann auch kein FoF? Ich nehme an du hast eine Nutzungsuntersagung bekommen?? Dann wäre jede Fahrt in D, auch ohne Vermerk im FS, schon ein Fahren ohne FE. Also Vorsicht!! -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#436
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
Zitat Was ist denn das für ein Ammenmärchen? Solche Statements machen eine vernünftige Diskussion nahezu unmöglich. die wahrheit tut manchmal weh, lexus, ich weiss realität ist das eu weit keine mpu eingeführt wird aus veschiedenen gründen die du sicherlich schon kennst und die ich hier schon des öffteren erläutert habe ausser einer medizinischen untersuchung wird es in zukunft nichts mehr geben um eine eignung zu untermauern realitätsferne argumente das die mpu der sicherheit im straßenverkehr dient und alkoholabhängigen zur heilung verhilft sind die wirklichen ammenmärchen an die das deutsche volk schon lange nicht mehr glaubt "göbels hat auch propagandiert das das deutsche reich unanfechtbar sei und sich zu einer weltmacht entwickelt aber in wirklichkeit standen die russen vor der tür" --um vorzubeugen möchte ich an dieser stelle sagen das ich nicht lexus persönlich damit gemeint habe sondern den ganzen mpu mechanismus der noch immer an sich glaubt obwohl der untergang vor der tür steht-- also würde ich schon mal überlegen was es für andere möglichkeiten gibt ein funktionierendes system zu entwickeln falls das aus eigener kraft nicht möglich ist, gibt es 23 beispiele wo man sich ideen holen kann mfg Quotenchaos beseitigt. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 02.03.2006, 21:18 -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Wenn ich aber jetzt einer "Vermerk" auf den EU-FS habe. Wir wissen welchen ne.... Ist das dann auch kein FoF? Ich nehme an du hast eine Nutzungsuntersagung bekommen?? Dann wäre jede Fahrt in D, auch ohne Vermerk im FS, schon ein Fahren ohne FE. Also Vorsicht!! Keine Angst, das tue ich mir nicht an. Ich bin von Zürich aus her geflogen. Ist zwar ein wenig teurer aber "sicherer". Ich will der FEB doch nicht den Ball zuspielen, damit die dann sagen kann: WIR HABEN ES DOCH GESAGT, NICHT GEEIGNET. Natürlich werden meine "Auftritte" hier in D weniger werden. Egal, ich kann mich sowieso nicht mehr mit D identifizieren. Motto: Du bist Deutschland. ![]() Nochmal zur o.g. Frage: Wenn ich morgen da hin gehe um eine NU eintragen zu lassen, dauert das lange? |
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#438
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Aber es kam gestern an meine Schweizer Adresse eine erneute Zwangsgeldandrohung in Höhe von 150 Euro. @RolrickIch könnte ja morgen dort vorbei gehen und die Sache hinter mich bringen. Die lassen aber auch nicht locker, die Zecken. Hat das schon mal einer gemacht von euch? Kann ich meinen Schein gleich wieder mitnehmen? Schließlich brauche ich den um mich in der Schweiz od. Österreich gegebenenfalls ordentlich auszuweisen. Sehe ich das richtig, dass Du eine Nutzungsuntersagung hast, aber inzwischen Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt hast? Was die Wirksamkeit dieser Nutzungsuntersagung angeht, habe ich eine sehr eigene Meinung. Ich würde pflichtgemäß vor jeder Fahrt in Deutschland abraten. Allerdings glaube ich, dass ein Zwangsgeld aus Deutschland in der Schweiz nicht vollstreckt werden kann. Damit hätte die deutsche Verwaltungsbehörde kein Druckmittel gegen Dich. Was passiert denn, wenn Du in Deutschland kontrolliert wirst? Du zeigst Deinen Reisepass! Die ![]() ![]() ![]() Ich bin mir ja noch nicht einmal sicher, ob eine gerichtliche Vorladung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt in die Schweiz zugestellt wird. Ich bin der Meinung, dass eine öffentliche Vorladung unwirksam sein muss, wenn die Schweizer Adresse bekannt sein musste. Liebe RA's, berichtigt mich, wenn ich falsch liegen sollte! ![]() Ich halte allerdings eine zugestellte Vorladung in die Schweiz für ziemlich problematisch, weil im Zweifelsfall auch die Schweizer ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
Ich denke, die Eintragung dauert so um die 5-10 min.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wenn ich morgen da hin gehe um eine NU eintragen zu lassen, dauert das lange? Wozu willst Du das tun, wenn Du es nicht musst? ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Sehe ich das richtig, dass Du eine Nutzungsuntersagung hast, aber inzwischen Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt hast?
JA. Bin in D NICHT mehr gemeldet. Allerdings glaube ich, dass ein Zwangsgeld aus Deutschland in der Schweiz nicht vollstreckt werden kann. Damit hätte die deutsche Verwaltungsbehörde kein Druckmittel gegen Dich. Interesant Was passiert denn, wenn Du in Deutschland kontrolliert wirst? Du zeigst Deinen Reisepass! Die stellt sofort fest, dass Du hier nicht gemeldet bist. Du gibst Deine Schweizer Adresse bekannt. Ich gehe mal davon aus, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Im Führerschein steht natürlich kein Sperrvermerk. Die stellt aber auch fest, dass Dir mal die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Da gibt es nicht das Wort "Nutzungsuntersagung". Sie können also vor Ort nicht feststellen, welche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Da aber ein Führerschein vorliegt, müssen sie Dich wohl weiter fahren lassen, wenn keine Straftat vorliegt. Sie können also nur Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde machen. Bloß welche Fahrerlaubnisbehörde ist denn nun zuständig? Weis ich auch nicht. Wie sähe es denn bei einer Auslieferung nach Deutschland aus? Geht das denn überhaupt, wenn nach Schweizer Recht keine Straftat vorlag? Ups, sehr interesant |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Thommy, Du liegst falsch.
Zum einen wird idR die NU im VZR vermerkt. Folge: Die Polizei bekommt sehrwohl mit, dass hier in D FoFE vorliegt. Kommt es dann zum Strafverfahren, wird halt die Ladung oder der Strafbefehl in die Schweiz zugestellt. Kommt Rolrick dann nicht, geht es ab auch die Fahndungsliste. Die nächste Kontrolle in D und erledigt ist die Sache. Lass doch bitte Deine Vermutungen in diesen Dingen weg. Die sind brandgefährlich. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Eigentlich ist mir das mit der Eintragung morgen reichlich egal.
Ich will mir nur das Zwangsgeld sparen, ich habe mir geschworen das D von mir nicht einen einzigen Cent mehr bekommt. Sei es Steuern, Bussen od. Gebühren. Ich hab (muß) sowieso vor meinen EU-FS in einen Schweizer FS ein zu tauschen. Wohnen will ich sowieso nicht mehr in D, deswegen ist es mir auch egal das ich dann keinen EU-FS mehr habe sondern nur einen Schweizer FS. Wenn dann die Schweiz in die EU kommt, habe ich automatisch wieder einen EU-FS. ![]() Ich denke, die Eintragung dauert so um die 5-10 min. Wie sieht dann mein CZ-EU-FS aus? Hat der dann einen Aufkleber drauf? Viele Möglichkeiten gibt es ja nicht ohne den FS zu beschädigen. ![]() Was meint Ihr wie lange dan der Aufkleber drauf bleibt? Der verschwindet umgehend wieder. Wenn ich auf das Schweizer Strassenamt gehe dann brauchen die das nicht zu lesen. Den muß ich nämlich dann dort abgeben und die Schweizer schicken den dann in das Ausstellerland zurück. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wenn dann die Schweiz in die EU kommt, habe ich automatisch wieder einen EU-FS. @Rolrick![]() Das wird denke ich nie passieren! Vorher friert die Hölle zu. ![]() PS: Kannst Du nicht richtig zitieren? Sei es Steuern, Busen od. Gebühren. Busen??? ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Thommy, Du liegst falsch! Wo denn?
Zum einen wird idR die NU im VZR vermerkt. Folge: Die Polizei bekommt sehr wohl mit, dass hier in D FoFE vorliegt. Wie sieht denn nun der Eintrag im VZR aus? Können wir das irgendwie raus finden?Lass doch bitte Deine Vermutungen in diesen Dingen weg, die sind brandgefährlich! Ich bin kein Freund davon, Möglichkeiten unausgesprochen zu lassen. Ich denke, jeder hat das Recht dazu zu erfahren, was für eine Strafe ihn erwarten könnte, wenn er sich nicht an bestimmte Regeln hält.
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#448
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
hallo alle zusammen, habe nun seit ca. 14 tagen meinen ersatzführerschein in cz (für den zuvor verlorengegangenen) erhalten. auf dem ersatzführerschein ist nun auch meine anschrift in cz eingetragen, vorher D adresse. also im klartext: bin seit 5 1/2 monaten in D abgemeldet, habe keine persönslichen bindungen nach D keinen mietvertrag ets. pp. weder tel. noch sonstwas. warte auf der anderen seite jeden tag auf das urteil vom vgh münchen, welches mir von der "beraterin" fr. **** für diese woche versprochen wurde. positiv, negativ ? schaun mer mal ! da ich in D abgemeldet bin, darf ich z.b. auch nicht meine (russische freundin) heiraten, da kein standesamt für mich zuständig, darüber hinaus bekommst du als nicht mehr inlandsbewohner auch keinen personalausweiß mehr ausgestellt. selbst für ein führungszeugniss fühlt sich D nicht mehr zuständig. ich habe eine nu seit mitte 06.2005, was ich in meinem urteil der nu herauslese ist folgender satz : da er seinen wohnsitz zum gegenwärtigen zeitpunkt in der BRD hat. ja, verdammt noch mal, ich habe keinen wohnsitz mehr in der BRD. die nächste möglichkeit besteht darin eine klasse zu erweitern z.b. e (anhänger) od. c (LKW).
mfg nasowas ach hallo St/08 würde mich über eine pers. mail von dir freuen. |
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#449
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Hallo alle zusammen, habe nun seit ca. 14 Tagen meinen Ersatzführerschein in CZ (für den zuvor verloren gegangenen) erhalten. Auf dem Ersatzführerschein ist nun auch meine Anschrift in CZ eingetragen, vorher D-Adresse. Welches Erteilungsdatum steht denn auf dem Ersatzdokument drauf?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Hier meine eingetragene NU.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 19:09 |