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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
johnnie walker
Beitrag 03.03.2006, 11:47
Beitrag #451


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Zitat (Rolrick @ 03.03.2006, 11:17) *
Hier meine eingetragene NU.


Zur Erinnerung:
Zitat aus dem Schreiben der EU-Kommission an ein Forenmitglied:

2.) Rechtliche Beurteilung
Aus den vorliegenden Unterlagen ist abzuleiten, dass der Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland auch bei ordnungsgemäßem Führerscheinerwerb in einem anderen Mitgliedstaat auf Grund der Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis und Führerscheindokument durchgreifen und die Anerkennung auf unbestimmte Zeit verhindern könnte.

Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden.

Alles klar?
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Ziggy Stardust
Beitrag 03.03.2006, 11:47
Beitrag #452


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Da hätten die sich aber auch ein wenig mehr Mühe geben können, sieht ja nicht grad schön aus!
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Ziggy Stardust
Beitrag 03.03.2006, 11:58
Beitrag #453


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" Aberkennung des Rechts in Deutschland ein KFZ zu führen"

Das heißt doch unabhängig vom Ausstellerland und auf unbegrenzte Zeit, oder?
Kann das so rechtens sein?
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Rolrick
Beitrag 03.03.2006, 12:12
Beitrag #454


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Nur mal so am Rande, die "Eintragung" lief folgend ab.

Guten Morgen,
mein Name ist Herr XXXXXXX.
Ich habe eine Aufforderung zur Eintragung einer NU in meinem CZ-EU-FS bekommen und hiermit will ich das auch machen lassen.

FEB:
NU was ist das denn?

Ich:
Das ist eine Nutzungsuntersagung.

FEB:
Ach ja, bitte geben Sie mir den FS und warten Sie bitte draussen.

Anschliessend gingen nacheinander verschiedene Mitarbeiter der FEB in das Büro wo ich den Schein abgab.
Sie kamen dann raus und deren Blicke schweiften mich Buchstäblich.

Nach 10 min.:

FEB:
So hier haben Sie Ihren FS wieder.
Auf wiedersehen.

Ich:
Sie mich auch.
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 12:17
Beitrag #455


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Zitat (Rolrick @ 03.03.2006, 11:17) *
Hier meine eingetragene NU.
@Rolrick
Was ich mich frage... think.gif
Wäre eigentlich die ausstellende Behörde rein theoretisch berechtigt diesen Aufkleber zu entfernen? whistling.gif
Ich weiß, es wäre in Deinem Fall sinnlos, weil Du den FS in Deutschland sowieso nicht mehr benutzt. Trotzdem wäre es doch kein Siegelbruch, wenn auch die Schweizer Behörden das Siegel höchst offiziell entfernen würden. Ich möchte es nur rein interessehalber wissen.

Zitat (Rolrick @ 03.03.2006, 12:12) *
Ich:
Sie mich auch.
rofl1.gif


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Rolrick
Beitrag 03.03.2006, 12:20
Beitrag #456


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In dem Bescheid von der NU stand folgendes.

Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt.

In der Tat stört mich da das die Fahrerlaubnis nicht namentlich benannt worden ist.
Da steht nur EINER ausl. Ffahrerlaubnis.

Und zweitens stört mich auch das da eine Zeitliche Begrenzung fehlt.

Bin echt auf das Ergebnis des Widerspruchs gespannt.
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 13:37
Beitrag #457


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Zitat (Rolrick @ 03.03.2006, 12:20) *
Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt.

In der Tat stört mich da, dass die Fahrerlaubnis nicht namentlich benannt worden ist.
Da steht nur EINER ausl. Fahrerlaubnis.
Du möchtest jetzt sicher wissen, ob Du jetzt mit einer neuen CH-Fahrerlaubnis als Tourist durch Deutschland fahren darfst. Mit Sicherheit kann nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden & keine zukünftige Fahrerlaubnis. Deswegen hat sich Deutschland eine ganz besondere Gemeinheit einfallen lassen, damit auch jede zukünftige Fahrerlaubnis keine Gültigkeit haben kann:
Zitat (§ 28 FeV)
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
Wenn dieser Paragraph nicht anwendbar sein sollte, dann lässt er sich mit Sicherheit durch folgenden Paragraph ersetzen:
Zitat (§ 4 IntVO)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer zukünftigen ausländischen Fahrerlaubnis im Inland:
VGH Mannheim - 04.01.1996 - 10 S 1729 / 94 huh.gif

Zitat (VGH Mannheim - 04.01.1996 - 10 S 1729 / 94)
§ 11 II IntVO will die Voraussetzungen dafür schaffen, daß ungeeigneten Kfz-Führern die Berechtigung entzogen wird, die sie aufgrund von § 4 IntVO erworben haben. Fehlt eine solche Berechtigung, so sieht der Verordnungsgeber offenbar keinen behördlichen Handlungsbedarf allein im Hinblick auf die Möglichkeit, daß der Kfz-Führer in Zukunft eine ausländische Fahrerlaubnis und damit - in den Grenzen des § 4 IntVO -" das Recht zu ihrem Gebrauch im Inland erwirbt. Andernfalls hätte der Verordnungsgeber der Eingriffsermächtigung des
§ 11 II IntVO eine abweichende Fassung gegeben.


Zitat (§ 47 FeV)
(1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

(2) Absatz 1 gilt auch für Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Nach einer bestandskräftigen Entziehung sendet die entscheidende Behörde den Führerschein unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die ihn ausgestellt hat. Quelle
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis, der Führerschein grundsätzlich eingezogen werden & mit Angabe der Entziehungsgründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde zurück geschickt werden. Die Eintragung auf den ausländischen Führerschein "Aberkennung d. Rechts i. Deutschland Kfz. zu führen mit Wirkung v. 24.12.05" wäre somit unzulässig.

Zitat (§ 47 Abs.2 FeV)
Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein nicht möglich, weil auf dem Führerschein nicht genügend Platz vorhanden ist, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
Hier handelt es sich eindeutig nur um Beschränkungen oder Auflagen & nicht um eine Entziehung. Ansonsten wäre es ziemlich unsinnig, erst eine deutsche Fahrerlaubnis zu erteilen & dann auf diesem D-Führerschein die Eintragung "Aberkennung d. Rechts i. Deutschland Kfz. zu führen mit Wirkung v. 24.12.05" vorzunehmen. wallbash.gif


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Ziggy Stardust
Beitrag 03.03.2006, 13:51
Beitrag #458


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Ist nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es die Richtlinie diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Kleiner Ausschnitt aus der Pressemitteilung des EUGH.
Meiner Meinung nach hat D aber genau das bei Rolrick getan.



Farbe auf Grün geändert. Blau ist hier im Forum die Farbe der Moderatoren.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 03.03.2006, 19:45
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 14:29
Beitrag #459


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Zitat (Ziggy Stardust @ 03.03.2006, 13:51) *
Meiner Meinung nach hat D aber genau das bei Rolrick getan.
Das ist richtig! huh.gif
Allerdings wurde bei Rolrick eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen & bei Kapper die deutsche Fahrerlaubnis, das ist ein wichtiger Unterschied. Ich weiß zwar nicht warum, aber ich glaube dass es wichtig ist. think.gif blink.gif

Außerdem steht in der Nutzungsuntersagung eindeutig: "Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt." Hätte das in der Fahrerlaubnisentziehung von Kapper auch so drin gestanden, dann hätte Kapper mit absoluter Sicherheit den Prozess vor dem EuGH verloren. crybaby.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 03.03.2006, 15:07
Beitrag #460


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Inzwischen ist so viel zu dem Thema geschrieben worden, daß man kaum noch nachhalten kann, wer welche Formulierung wann abgegeben hat, in welchem Zusammenhang und warum - für mich bietet sich ein höllisches Durcheinander der Begriffe und Begrifflichkeiten...

Ich halte das Vorgehen bei Rolrick für eindeutig falsch. In vielerlei Hinsicht.

- Die Möglichkeit von der ausländischen Fahrerlaubnis, dazu noch einer EU-Fahrerlaubnis, wird dauerhaft und ohne Eintragung einer zeitlichen Begrenzung, eingeschränkt. Eine solche lokal begrenzte Entziehung kann nicht konform gehen mit der EU-Richtlinie, zumal sie ohne Kenntnisgabe an die ausstellende Behörde erfolgte.
- Ohne, daß die Tschechen in Kenntnis gesetzt werden, wird die Fahrerlaubnis eigenmächtig für das Gebiet Deutschland gesperrt und damit werden die Rechte, die die Tschechen dem Betroffenen eingeräumt haben, ohne deren Möglichkeiten einer Einflußnahme verletzt und der Verwaltungsakt der Tschechen wird somit für Deutschland nicht anerkannt. Diese Berechtigung gibt es aus der EU-Richtlinie nicht. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Tschechen von den Deutschen aufgefordert worden wären, die Fahrerlaubnis aus den und den Gründen zurückzunehmen, da nach Auffassung der Deutschen die Erteilungsvoraussetzungen a. nicht vorlagen und b. nicht EU-rechtskonform durch die Tschechen geprüft wurden.
- Es wird nicht nur eine bestimmte Fahrerlaubnis in Deutschland nutzungsuntersagt, sondern jede Fahrerlaubnis - das ist nicht legitim, da jede Fahrerlaubnis ein eigenes Recht im Sinne der EU-Richtlinie begründet, auch am deutschen Strassenverkehr teilzunehmen und diese Rechte nicht im Voraus eingeschränkt werden dürfen.
- Zudem ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Massnahme der Aberkennung des "Fahrrechts" überhaupt noch verhältnismässig ist - was durch ein generelles Verbot der Nutzung ausländischer Führerscheine vereitelt wird.
- Durch den unbegrenzten Charakter der Eintragung auf den Führerschein besteht das Verbot selbst dann noch, wenn die zugrundeliegende Eintragung längst verjährt ist und nicht mehr verwertungsfähig. Soetwas kann nicht korrekt sein.

Es bleibt eigentlich nur zu wünschen, daß der EuGH irgendwann eine Entscheidung trifft, die Deutschland anregt - ja geradezu dazu verdonnert - den Urteilsspruch in der Kappersache umzusetzen, die EWG-Richtlinie endlich voll umzusetzen, die FeV zu überarbeiten und durch die Kommission genehmigen zu lassen und auf weitere schikanöse Eskapaden zu verzichten.


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nasowas
Beitrag 03.03.2006, 16:02
Beitrag #461


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Bei meiner Nu wurde von der FEB die Nutzung des nationalen Tschechischen Führerscheins untersagt.
@ Thommy
Ausstellungsdatum Febr. 06 Gültig bis Febr. 2016 Auf der Rückseite Datum wann die Prüfung abgelegt wurde (Sept. 2004). Unter Ziffer 5. neue Nummer. Habe leider immer noch keine Post vom VGH München, obwohl die 10 Tage längst verstrichen sind dafür hat ein Bekannter heute Post vom VG (Bayern) bekommen, wo die NU von der FEB als rechtens bejaht wird. Dieser Bekannte hat nach Aufforderung zur MPU seinen Wohnort in D. abgemeldet und jetzt zweifelt das VG umständlich und über 2-Seiten an, ob ER sein Lebensmittelpunkt in CZ hat, da Frau und Kind sowie Haus in D. Ich bin gespannt wie es bei mir weiter geht: Wohnsitz in CZ, keine pers. Bindungen in D und von den CZ Behörden neu ausgestellten FS (Ersatz für verlorengegangenen). Ich habe bis heute weder die 35.- € (?) für die Eignungsprüfung noch die Gerichtskosten des VG´s bezahlt und auch keine Mahnung erhalten (die können mich auch mal), während bei dem erwähnten Bekannten der GV sich die Kohle geholt hat.
Übrigens Thommy, die D. FEB´s dürfen nach einem Urteil vom Okt. 2005 (München) den FS nicht mehr zwangsweise einziehen und ins Ausstellerland zurückschicken sondern Dir die Aufforderung zur FEB zu kommen um die Eintragung (wie bei Rolrick) vorzunehmen. Sollte eine solche Aufforderung an meine CZ Addr. kommen würde ich bei der FEB fragen: 1., Wie ? 2., Bezahlt Ihr den Zug od. Fahrer ? 3., Verdienstausfall ? Was ist eigentlich wenn ich mit solch einem Eintrag z.B. in der Ukraine, Belarus, Moldavien ,Finnland oder sonstwo kontrolliert werde, die können das doch gar nicht lesen und demzufolge Schwierigkeiten machen weil ja vielleicht irgendwas mit dem Schein nicht in Ordnung sein könnte. Ich werde mich jedenfalls mit allen Mittel dagegen wehren einen solchen Eintrag zuzulassen.


nasowas
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grobi1212
Beitrag 03.03.2006, 16:14
Beitrag #462


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Und ich sag jetzt auch mal was:

Ich weiss ich weiss ich habe hier die kampfansagen gemacht....

Es war bei mir wohl ein letztes Aufbäumen....ich gebs auf ich habe kein geld für die mpu und werd es wohl nie zusammenkriegen bei hartz 4.

Nu habe ich nurnoch die perspektive mich hier in meiner deutschen Wohnung einzuschliessen denn völliger umzug nach polen geht nicht da ich keine arbeit habe wovon soll ich da leben wenn die polen keine sozialhilfe zahlen....und jetzt werd ich betteln gehen und die parkbank aufsuchen vielleicht krieg ich ja noch von anderen pennern einen schluck korn ab......

wie mein onkel schon immer über die mpu sagte.....einmal idiot immer idiot.....mein fehler vor drei jahren kostet mich meine zukunft und ich habe niemanden geschadet aber nu iss et so...lebenslänglich im sozialen abgrund....wer weiss ob die vom arbeitsamt mir überhaubt noch lange meine almosen zahlen

ich schliess mich ein und mache niemandem mehr auf.

nur dieses forum werd ich noch lesen versprochen wink.gif

danke an alle und vor allem auch ra xdiver der zwar nicht gerade für den fs-tourismus war aber vor dem ich aufgrund seiner neutralität und hilfsbereitschaft hier im forum sehr sehr schätze.

good bye wavey.gif
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grobi1212
Beitrag 03.03.2006, 16:30
Beitrag #463


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achja..............nochmal ne frage.....was passiert eigentlich wenn ich aus trotz fahre und werde erwischt....kome ich dann ins gefängnis???

/8 oder ra xdiver???
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strichachtdoktor
Beitrag 03.03.2006, 19:12
Beitrag #464


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Fahr´einfach nicht, dann mußt Du die Wahrheit nicht hören ...

Kommt ganz auf den Einzelfall an, da ist von Geldstrafe und Sozialstunden bis Knast alles drin. Und wenn Du bei einer zusätzlichen Owi oder Straftat erwischt wirst, dann wird es richtig teuer. Bei FoF kann auch das Fahrzeug eingezogen werden. Hab´ ich was vergessen ?

Fahr´einfach nicht mit ´ner NU ...


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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 20:09
Beitrag #465


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Zitat (strichachtdoktor @ 03.03.2006, 15:07) *
- Durch den unbegrenzten Charakter der Eintragung auf den Führerschein besteht das Verbot selbst dann noch, wenn die zugrunde liegende Eintragung längst verjährt ist und nicht mehr verwertungsfähig. So etwas kann nicht korrekt sein.
Das frage ich mich eigentlich auch!
Frage an die lieben Anwälte hier im Forum: Wie lange gilt denn solch ein Verwaltungsakt? Ein Jahr? Drei Jahre? Fünf Jahre? Zehn Jahre? Fünfzehn Jahre? Dreißig Jahre? Fünfzig Jahre? Hundert Jahre?

Rolrick hat seit Monaten keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Da er seinen Führerschein in der Schweiz sowieso umtauschen muss, wäre eine Klage, die CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland nutzen zu dürfen, m.E. vollkommen sinnlos.

Was passiert denn eigentlich, wenn die deutsche Verwaltungsbehörde Kenntnis von der CH-Fahrerlaubnis erhält? Kann Rolrick dann eigentlich wieder aufgefordert werden, eine Eintragung vornehmen zu lassen? Was wäre denn eigentlich, wenn der zuständige Schweizer Kanton einer Eintragung auf ihrem Dokument ausdrücklich widerspricht? Wäre das möglich?

Ist denn die Eintragung auf dem Führerschein überhaupt ein Verwaltungsakt? >Look<


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Andreas
Beitrag 03.03.2006, 20:27
Beitrag #466


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.03.2006, 20:09) *
Rolrick hat seit Monaten keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Da er seinen Führerschein in der Schweiz sowieso umtauschen muss, wäre eine Klage, die CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland nutzen zu dürfen, m.E. vollkommen sinnlos.


Wenn Rolrick einen Schweizer FS hat, ist eine NU nicht mehr erforderlich, da er dann keinen EU/EWR-FS mehr besitzt und somit voll unter § 4 Abs. 3 IntKfzVO fällt, d. h. er darf mit seinem Schweizer FS in D nicht fahren, da ein Entzug in Deutschland besteht.
dry.gif


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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 20:45
Beitrag #467


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.03.2006, 20:09) *
Ist denn die Eintragung auf dem Führerschein überhaupt ein Verwaltungsakt? >Look<
Zitat (§ 44 VwVfG)
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, 1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassene Behörde aber nicht erkennen lässt..
Was erkennt man den überhaupt auf diesem Dokument? Ein Stempel, ein Name & eine Unterschrift! Mir erscheint es jedenfalls vollkommen unmöglich, auf dem Stempel die erlassene Behörde zu erkennen. book.gif

Der § 44 VwVfG sagt aber auch eindeutig & klar:
Zitat (§ 44 VwVfG)
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig...


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sifis
Beitrag 03.03.2006, 20:58
Beitrag #468


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@ rolrick

du hast die möglichkeit nie wieder von deutschen behörden abhängig zu sein, dann tu es

geh in die schweiz und bau dir ein leben in freiheit auf, glaub mir du wirst das leben wieder lieben lernen und nicht jeden tag aufstehen und dich fragen was steckt heute wieder im briefkasten


ich wünsche dir viel glück


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 21:04
Beitrag #469


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Zitat (Andreas @ 03.03.2006, 20:27) *
Wenn Rolrick einen Schweizer FS hat, ist eine NU nicht mehr erforderlich, da er dann keinen EU/EWR-FS mehr besitzt und somit voll unter § 4 Abs. 3 IntKfzVO fällt, d. h. er darf mit seinem Schweizer FS in D nicht fahren, da ein Entzug in Deutschland besteht. dry.gif
Ooops... blushing.gif Die Schweiz ist ja gar nicht im EWR!

Dann ist ja die Umgehung der MPU über die Schweiz ein waschechter Fauxpas! wallbash.gif Heißt das denn jetzt, dass der Europäische Gerichtshof in diesem Fall nicht intervenieren kann & Deutschland machen kann was es will? crybaby.gif


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Andreas
Beitrag 03.03.2006, 21:12
Beitrag #470


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.03.2006, 21:04) *
Heißt das denn jetzt, dass der Europäische Gerichtshof in diesem Fall nicht intervenieren kann & Deutschland machen kann was es will? crybaby.gif


Der EuGH hat in diesem Fall absolut nichts zu sagen..... wink.gif


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Beitrag 03.03.2006, 21:41
Beitrag #471


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Zitat (nasowas @ 03.03.2006, 16:02) *
... während bei dem erwähnten Bekannten der GV sich die Kohle geholt hat.
Wie ist das möglich? Hat der deutsche Gerichtsvollzieher etwa in Tschechien gepfändet? huh.gif

Zitat (nasowas @ 03.03.2006, 16:02) *
Übrigens Thommy, die D. FEB’s dürfen nach einem Urteil vom Okt. 2005 (München) den FS nicht mehr zwangsweise einziehen und ins Ausstellerland zurückschicken sondern Dir die Aufforderung zur FEB zu kommen um die Eintragung (wie bei Rolrick) vorzunehmen. Sollte eine solche Aufforderung an meine CZ Addr. kommen, würde ich bei der FEB fragen:
1., Wie ?
2., Bezahlt Ihr den Zug od. Fahrer ?
3., Verdienstausfall ?
Dafür hat Deutschland bestimmt wieder irgendeine Regelung. think.gif

Zitat (nasowas @ 03.03.2006, 16:02) *
Was ist eigentlich wenn ich mit solch einem Eintrag z.B. in der Ukraine, Belarus, Moldavien, Finnland oder sonst wo kontrolliert werde, die können das doch gar nicht lesen und demzufolge Schwierigkeiten machen weil ja vielleicht irgendwas mit dem Schein nicht in Ordnung sein könnte.
Der Gedanke ist mir noch gar nicht gekommen. blink.gif

@nasowas
Jetzt ist mir auch noch eine Idee gekommen. Wenn Du jetzt solch einen evtl. Aufkleber selbst entfernen würdest, das soll natürlich nicht als Aufforderung verstanden werden das zu tun, wäre es dann Sigelbruch? Das Dokument gehört nicht Deutschland & Du hast Deinen Wohnsitz nicht in Deutschland.


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Beitrag 03.03.2006, 21:47
Beitrag #472


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Siegelbruch wäre das nicht, aber Urkundenfälschung. wink.gif


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THOR
Beitrag 03.03.2006, 21:51
Beitrag #473


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Wobei sich da die Frage stellt welche Rechte D an einer Urkunde aus CS hat um diese zu verändern.

Irgendwie zieht Urkundenfäschung bei mir nicht aber bin ja auch kein Anwalt.

Urkundenfälschung


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Gruß

THOR
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 21:58
Beitrag #474


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Zitat (RA XDiver @ 03.03.2006, 21:47) *
Siegelbruch wäre das nicht, aber Urkundenfälschung! wink.gif
Wäre denn nun die Entfernung des Aufklebers durch die ausstellende Behörde in Tschechien auch Urkundenfälschung?


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RA XDiver
Beitrag 03.03.2006, 22:01
Beitrag #475


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Es würde vielleicht tatbestandsmäßig sein (habe ich jetzt keine Lust zu prüfen), aber jedenfalls mangels Vorsatzes strafrechtlich irrelevant.


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sifis
Beitrag 03.03.2006, 22:02
Beitrag #476


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das siegel durch die austellende behörde entfernen lassen und dann die behörde auffordern dies schrifftlich der behörde in deutschland mitzuteilen

"deutsche smiles gehören nicht auf fremde dokumente" ganz einfach

mfg


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 03.03.2006, 22:04
Beitrag #477


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Was hier scheinbar vergessen wird, Eintragungen in "fremden" Führerscheinen vorzunehmen ist absolut konform mit EU-Recht.

Im Übrigen verstehe ich die HZeterei ohnehin nicht. Seid doch froh, dass es nur ein Aufkleber ist. In BaWü werden die Dinger weiterhin eingezogen. whistling.gif


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sifis
Beitrag 03.03.2006, 22:13
Beitrag #478


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naja es gibt immer ein schlusslicht das verspätet ankommt,........


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 22:15
Beitrag #479


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Zitat (sifis @ 03.03.2006, 20:58) *
@Rolrick
Du hast die Möglichkeit nie wieder von deutschen Behörden abhängig zu sein, dann tu es!
Geh in die Schweiz und bau Dir ein Leben in Freiheit auf, glaub mir Du wirst das Leben wieder lieben lernen und nicht jeden Tag aufstehen und dich fragen was steckt heute wieder im Briefkasten.
Ich wünsche Dir viel Glück
Dein Beitrag passt nun überhaupt nicht hier rein! no.gif

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann dürfte er nie wieder mit dem Auto nach Dänemark fahren. Außerdem können die deutschen Behörden ihn immer noch belästigen. Ich sehe also keinen Grund warum Rolrick sich frei fühlen sollte. wallbash.gif


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sifis
Beitrag 03.03.2006, 22:41
Beitrag #480


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.03.2006, 22:15) *
Zitat (sifis @ 03.03.2006, 20:58) *
@Rolrick
Du hast die Möglichkeit nie wieder von deutschen Behörden abhängig zu sein, dann tu es!
Geh in die Schweiz und bau Dir ein Leben in Freiheit auf, glaub mir Du wirst das Leben wieder lieben lernen und nicht jeden Tag aufstehen und dich fragen was steckt heute wieder im Briefkasten.
Ich wünsche Dir viel Glück
Dein Beitrag passt nun überhaupt nicht hier rein! no.gif

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann dürfte er nie wieder mit dem Auto nach Dänemark fahren. Außerdem können die deutschen Behörden ihn immer noch belästigen. Ich sehe also keinen Grund warum Rolrick sich frei fühlen sollte. wallbash.gif


dänemark, kommt man mit einem schiff auch hin wenn man unbedingt will think.gif

belästigen können sie ja, aber sonst? think.gif

den grund warum er sich frei fühlen sollte den weisst du sehr wohl, oder lebst du nicht in deutschland ?wink.gif

mfg


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Perplex
Beitrag 03.03.2006, 23:13
Beitrag #481


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Zitat (sifis @ 03.03.2006, 22:41) *
Dänemark, kommt man mit einem Schiff auch hin, wenn man unbedingt will. think.gif
Mit dem Auto...? blink.gif Aus der Schweiz...? blink.gif


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nasowas
Beitrag 03.03.2006, 23:39
Beitrag #482


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@ Thommy, nun ja mein Bekannter wurde vom GV in der Wohnung seiner Frau angetroffen und hat dann eben um Ruhe zu haben bezahlt. Bei mir ist kein Sperrvermerk auf dem neu ausgestellten FS angebracht, da 1., die FEB davon noch nichts wissen kann, da seitdem noch in keine Konrtolle gekommen. Sollte ich in eine Kontrolle kommen, so laß ich es darauf ankommen mir wieder einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne zukommen zulassen (einen Freispruch habe ich schon, allerdings war zu diesem Zeitpunkt noch keine NU ausgesprochen, das zweite Verfahren wegen Fahrens ohne würde gegen eine Zahlung von 250.- € eingestellt, habe aber mittlerweile nicht mehr vor dies (Wurde deklariert als Spende für eine kulturelle Einrichtung) zu bezahlen, ich lasse es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Denn wenn ich der Zahlung nachkommen sollte habe ich die Anwaltskosten auch am Bein. Und ! Es kann doch nicht angehen das wenn ich 250.- €uros zahle alles in Butter ist ?? Das nächste ist doch, CZ hat mir anstandslos einen Ersatz-FE für meinen verlorengegangenen ausgestellt, allerdings erst nachdem ich in der CZ im Zentralcomputer einetragen war. Hat übrigens nach Antrag nur 4 Tage bis zur Ausstellung gedauert. Manches andere dauert in CZ schon mal länger. Und eine Frage an die Experten: Bei meinem Bekannten wurde ellenlang vom VG in seiner Begründung (ablehnent) der Wohnsitz in CZ in Zweifel gestellt. Auch bei meiner NU hieß es " Dies gilt jedenfalls dann wenn Er seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatwas imvorliegenden Fall zutrifft. Ja, nur bin jetzt seit fast 6. Monaten nicht mehr in D. gemeldet und habe auch keine pers. Bindungen nach D.
Bin gespannt wie der VGH München meinen Fall urteilt, welches ja die nächsten Tage der Fall sein sollte.
Ach ja, was ist mit der Dienstleistungsfreiheit, kommt es nicht einem Berufsverbot gleich, wenn mir das Fahren (fast) überall auf der Welt aufgrund eines FE-FS gestattet ist nur in D. nicht ?
nasowas
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Perplex
Beitrag 04.03.2006, 00:21
Beitrag #483


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Zitat (nasowas @ 03.03.2006, 23:39) *
Das zweite Verfahren wegen Fahrens ohne würde gegen eine Zahlung von 250.- € eingestellt, habe aber mittlerweile nicht mehr vor dies (Wurde deklariert als Spende für eine kulturelle Einrichtung) zu bezahlen, ich lasse es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Denn wenn ich der Zahlung nachkommen sollte, habe ich die Anwaltskosten auch am Bein. Und ! Es kann doch nicht angehen das wenn ich 250.- €uros zahle alles in Butter ist ??
Das kann wirklich nicht angehen! cool.gif
Wenn Du zahlst, egal wie hoch die Spende sein soll, ist das meiner Meinung nach ein Schuldeingeständnis, was weitere Rechtsfolgen im Wiederholungsfall haben könnte. Außerdem glaube ich nicht, dass Du bei jeder Kontrolle 250,- € + Nebenkosten zahlen willst.

Ich bin auch der Meinung, dass die Geldstrafe nicht in Tschechien eintreibbar wäre. Wenn Du ein KFZ fährst, was nicht auf Dein Namen zugelassen ist, dann wäre auch eine Autopfändung kaum möglich. Es darf nur keine Geldstrafe mit Tagessätzen sein, weil sonst eine Verhaftung möglich wäre.


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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 00:21
Beitrag #484


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Zitat (RA XDiver @ 03.03.2006, 22:04) *
Im Übrigen verstehe ich die HZeterei ohnehin nicht. Seid doch froh, dass es nur ein Aufkleber ist. In BaWü werden die Dinger weiterhin eingezogen. whistling.gif

Ich dachte das dürfen die nicht=? den der FS bleibt weiter in allen anderen EU-Staaten gültig nur wie will ich nach Deutschen Grenzen Fahren wenn BAWÜ den FS mir nicht wieder gibt?

Der FS soll doch nur für DE gesperrt werden. think.gif
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 00:24
Beitrag #485


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Zitat (mirko1 @ 04.03.2006, 00:21) *
Zitat (RA XDiver @ 03.03.2006, 22:04) *

Im Übrigen verstehe ich die HZeterei ohnehin nicht. Seid doch froh, dass es nur ein Aufkleber ist. In BaWü werden die Dinger weiterhin eingezogen. whistling.gif

Ich dachte das dürfen die nicht=? den der FS bleibt weiter in allen anderen EU-Staaten gültig nur wie will ich nach Deutschen Grenzen Fahren wenn BAWÜ den FS mir nicht wieder gibt?

Der FS soll doch nur für DE gesperrt werden. think.gif


Erklär das mal dem VGH Mannheim..... crybaby.gif


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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 00:45
Beitrag #486


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willkür wo man hinschaut, in Bayern gibts einen Aufkleber in BAWÜ wird der FS eingezogen in RLP darf ich fahren mal so mal so.

Na Danke DE

Tifensee hat sich mal wieder zu Wort gemeldet
Zitat
Da wir das Problem von zu Unrecht im Ausland an Deutsche erteilte Führerscheine national nicht lösen können, brauchen wir noch in diesem Jahr eine europäische Lösung. Nur durch eine EU-weite Regelung können wir verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder unter Umgehung deutschen Rechts weiter am Straßenverkehr teilnehmen können. Ich habe meine europäischen Verkehrsministerkollegen heute in Österreich aufgefordert, gemeinsam mit Deutschland rasch eine Lösung für dieses Verkehrssicherheitsproblem zu finden."


Hier der Link
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nasowas
Beitrag 04.03.2006, 00:58
Beitrag #487


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@ Thommy, nein kein KFZ auf mich zugelassen, wie schon weiter oben gepostet, keinen Mietvertrag in D, kein Tel.-Anschluß, keine GEMA od. sonstwas. Wie schon weiter oben gepostet habe ich in D. weder die Möglichkeit einen Reisepass zu beantragen noch die Möglichkeit "Standesamtlich zu Heiraten", weil eben keine amtliche Stelle sich zuständig fühlt und dies ist auch gut so, aber die FEB fühlt sich nach wie vor zuständig und das entzieht sich meinem Verständniß ! O.K. ich muß eingestehen das nicht jeder die Möglichkeiten hat wie jetzt in meinem Fall einen Wohnsitz in einem EU-Land zu begründen, s.h. Fall von meinem Bekannten, ist zwar in D. abgemeldet aber vom VG wird Lebensmittelpunkt D. unterstellt. Deswegen die Frage, was kann die D-FEB wenn kein Wohnsitz(Lebensmittelpunkt) in D. vorhanden ist noch für Argumente ins Feld führen und ein FE z.B. von CZ nach einer Erweiterung z.B. auf E od. A. od. C ausgestellt wird ?? Es stellt sich für mich wirklich die Frage, ob ich nicht von meinem CZ-Wohnsitz die D-FEB-Behörde auf Schadensersatz verklagen soll, ob die das nun beeindruckt ist erst mal dahingestellt. Aber ein Versuch sollte es wert sein, ein Schreiben von einem CZ Anwalt verfassen zu lassen mit welcher Begründung der nach EU-Recht in CZ erteilte FE in D. nicht anerkannt wird, mit Nachweiß von Aufenthaltsdauer, Firmensitz, Sozialabgaben in CZ usw. Werde dies nächste Woche mit einem Anwalt in CZ besprechen. Ich kann nur sage "good bye Germany",

Und gute Nacht allerseits
nasowas
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Perplex
Beitrag 04.03.2006, 01:24
Beitrag #488


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Zitat (nasowas @ 04.03.2006, 00:58) *
Fall von meinem Bekannten, ist zwar in Deutschland abgemeldet, aber vom VG wird Lebensmittelpunkt Deutschland unterstellt.
Ist das jetzt etwa eine neue Masche, um ein neues Dokument wieder aberkennen zu können? blink.gif
Das erscheint mir schon ziemlich fragwürdig, wenn eine deutsche Adresse dem Gericht gar nicht bekannt ist & die Ladung an die ausländische Adresse gegangen ist. think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2006, 02:36
Beitrag #489


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Herrgott ...
... ellenlanges Lamentieren. Deutschland macht eben, was es will in Bezug auf den EU-Führerschein. Das Kapper-Urteil war ja auch nicht das erste Urteil, in dem die Rechtmässigkeit der deutschen Verfahren auf EU-Führerscheine kritisiert wurde - wenn auch das bisher deutlichste.

Diese Nummer mit der Nichtanerkennung des Wohnsitzwechsels, @ Thommy, ist ja mindestens so alt wie die Wohnsitzregelung selbst. Ist doch auch klar: Sobald Deutschland den ausländischen Wohnsitz anerkennt muss es auch zugestehen, daß für die Erteilung eines FS der Staat in dem der Wohnsitz gegründet wurde zuständig war/ist. Angenommen, jemand lebt tatsächlich in Polen, so kann einfach niemand mehr bestreiten, daß er dort - sofern ihm die Polen das gestatten - einen polnischen Führerschein macht. Und weil es ein EU-Führerschein ist, hat er gleichzeitig das Recht erworben, damit auch in Deutschland zu fahren. Wird dieser Person nun in Deutschland das Recht wieder aberkannt, ein Fahrzeug zu führen und der ganze Quatsch geht auch noch an die polnische Adresse, dann erkennt Deutschland indirekt an, daß es eigentlich gar nicht für Maßnahmen bezüglich des Führerscheins zuständig ist.

Nochmal: Ich denke, daß der richtige Weg für Deutschland, eine Sperrung dieser fraglichen Führerscheine zu bewirken, nur sein kann, daß - analog zu Zweifeln an der korrekten Erfüllung der 185-Tage-Regel - die ausstellende Behörde über mutmassliche Unregelmässigkeiten informiert wird mit der Empfehlung die Erteilungsvoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung dieser bisher maskierten, unbekannten oder verschwiegenen deutschen Erkenntnisse erneut zu prüfen und diesen Führerschein gegebenenfalls einzuziehen. Damit wäre dann im Einzelfall erreicht, was ein zentrales europäisches Führerscheinregister hätte bewirken sollen. Punktum. Die weiteren Massnahmen muss Deutschland der polnischen Behörde überlassen und kann - nach meiner festen Überzeugung - erst wieder tätig werden, wenn der Betroffene erneut in Deutschland auffällig wird.

Alles andere läßt die EWG-FS-Richtlinie doch in die Absurdität abdriften. Wenn man jedem Staat zugestehen würde, bei einer erledigten Vorbelastung des Betroffenen und aufgrund alter, überholter Erkenntnisse nach Gutdünken und ohne tatsächliche Zuständigkeit (wie beim Wohnsitz im Ausland) eigenes restriktives Recht in Form von Nutzungsuntersagungen anwenden zu können, dann sind die einzelstaatlichen Verwaltungsakte gegenseitig gar nichts mehr wert und die Anerkennung der EU-ausländischen Führerscheine Geschichte, bevor die EWG-Richtlinie auch nur einmal konsequent umgesetzt worden wäre. Im Übrigen wäre dann jeder EU-Bürger willkürlichen unabgestimmten Regelungen unterworfen, die eine Rechtssicherheit in Bezug auf den Führerschein unterlaufen - genau das sollte durch die einheitliche Richtlinie aber erreicht werden: Ein einheitliches Dokument für ein EU-weites Recht.

"Goodbye Germany" scheint in diesem Zusammenhang nicht die schlechteste Idee zu sein. Und bei der Gelegenheit noch etwas anderes: Deutschland ist saublöd! Tausende von Akademikern, die in Deutschland eine hochwertige und super-teure Ausbildung geniessen durften, werden vergrault und suchen ihr Heil im Ausland. Dort werden sie immer noch, zusammen mit gutausgebildeten Facharbeitern und anderen Deutschen, die meist ebenfalls vorher gutes Geld gekostet haben (Kindergeld, Schul- und Bücherkosten, Ausbildung/Berufsschule, Weiterbildung und Qualifikation übers Arbeitsamt) mit Kusshand genommen. Gleichzeitig gibt es einen abnehmenden aber immer noch bestehenden Zustrom von meist - im Vergleich zu den weggezogenen Deutschen - schlechter ausgebildeten Ausländern, die für weniger Geld (welches in der jeweiligen Heimat immer noch eine 2-10mal höhere Kaufkraft hat) den gleichen Job in schlechterer Qualität abliefern. Ganz deutlich zu sehen ist das u.a. bei den Krankenhausärzten: Deutsche Fachkräfte werden für den doppelten bis vierfachen Lohn nach Skandinavien oder Schottland oder (neu! nach jahrelangen Beschränkungen) Australien und Neuseeland abgeworben und gleichzeitig kommen geringqualifizierte Ärzte aus den Ostblockstaaten nach Deutschland, die teilweise nichtmal die Patienten verstehen. Ein polnischer Arzt verdient in Polen etwa 1/8 des deutschen Lohnes - den zieht es aus den gleichen Gründen nach Deutschland, wie den Deutschen ins Ausland, nämlich immer dem Geld hinterher ...

Da Geld nicht das einzigste ist, was man zum Leben dringend benötigt, werden wir auch noch erleben, daß viele andere - die jetzt nicht gerade auf der Liste besonders schützenswerter Bürger stehen - Deutschland verlassen werden, weil ihnen Deutschland z.B. den Führerschein, den Flugschein, einen Bootsführerschein versagt, und weil sich Deutschland in allen Bereichen des täglichen Lebens langsam ins gründlich verwaltete Chaos manövriert ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Rolrick
Beitrag 04.03.2006, 10:58
Beitrag #490


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Gerade in der ADAC Zeitschrift gelesen.

Tolle Sache. mad.gif

Wenn es nicht hier her gehört dann bitte verschieben.
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THOR
Beitrag 04.03.2006, 11:03
Beitrag #491


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Wird hier schon diskutiert wavey.gif


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grobi1212
Beitrag 04.03.2006, 11:21
Beitrag #492


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danke /8 aber zu spät.....ich bin zwar nicht gefahren aber wieder besoffen.......und deutschland kann mich mal ich werd jetzt mich totsaufen police.gif police.gif police.gif police.gif
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Medusa
Beitrag 04.03.2006, 11:27
Beitrag #493


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Kippe die Flasche besser in den Ausguß und warte auf den EuGH.
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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 11:41
Beitrag #494


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@grobi
kann einen schon zermürben, das ewige hin und her mit dem Fs das verstehe ich voll und ganz, doch wenn du dich totsäufst interessiert es die Verwaltungs heinis nicht und die haben gewonnen.

Habe meinen EU-FS 29.09.04 gemacht und bin noch unendeckt, die Jahre vergehen die Psyhische Belastung baut sich immer mehr auf doch hoffe ich auf den Eugh. Solange müssen wir einfach durch halten.

Hab da ne Frage:

Was ist nun mit Koblenz (RLP) schreiben die nun den Fs in einen De um oder nicht=? zieht der OVG Koblenz Beschluss das nicht logischer weise nach sich? think.gif
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fcmlars
Beitrag 04.03.2006, 12:16
Beitrag #495


Neuling
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Habe heute meine NU bekommen und die Aufforderung binnen 5 Tage meinen CZ Führerschein beim SVA vorzulegen.Über mein Anwalt habe ich Widerspruch einlegenlassen und muß nun den weiteren Verlauf abwarten
er ist aber guten Mutes,nala... crybaby.gif sad.gif sad.gif sad.gif
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gerri
Beitrag 04.03.2006, 12:34
Beitrag #496


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Jetzt geht der übliche behörden weg los...

Natürlich ist dein Anwalt frohen Mutes,er wäre ja blöd wenn er sagen würde er ist schlechten Mutes..
Also ich an deiner Stelle würde mir den Weg zum Anwalt sparen,dann sparst du dir die gerichtskosten die anwaltskosten usw..

mach die mpu,das kommt dir wesentlich billiger..

glaub mir, denn ich muss es ja am besten wissen..ich habe auch geklagt geklagt und verloren und verloren...

aus welchem bundesland kommst du denn?


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Medusa
Beitrag 04.03.2006, 12:37
Beitrag #497


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Vielleicht ist der EuGH schneller wie ein Eilantrag. Momentan steht die C-221/05 im Terminkalender des EuGHs. Der EU-FE Fall ist die C-227/05 smile.gif
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Gallier
Beitrag 04.03.2006, 13:09
Beitrag #498


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Zitat (Medusa @ 04.03.2006, 12:37) *
Vielleicht ist der EuGH schneller wie ein Eilantrag. Momentan steht die C-221/05 im Terminkalender des EuGHs. Der EU-FE Fall ist die C-227/05 smile.gif


Na das wäre doch mal was
whistling.gif
Ich warte auch schon drauf daß endlich endlich endlich Klarheit in die Reihen gebracht werden-eigentlich egal in welche Richtung es geht-Hauptsache es tut sich mal etwas. Natürlich wäre es (auch für mich) besser wenn der EU-GH FÜR UNS urteilen würde, Hauptsache ist aber wirklich daß wir alle endlich Gewissheit bekommen!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Lexus
Beitrag 04.03.2006, 13:22
Beitrag #499


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Ich doch schon mal gepostet, dass man aus den Aktenzeichen keine Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Verhandlung oder Entscheidung ziehen kann.

Beispiel in dem Terminkalender:
Urteil C-371/03 Aulinger und Urteil C-493/04 Piatkowski, beides zur selben Zeit vor der selben Kammer (die Beispiele ließen sich beliebig fortführen).

Prozesse werden vor keinem Gericht - wo auch immer - nach dem Eingang enschieden. Nach Eingang werden lediglich die Aktenzeichen vergeben.


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michael_mk
Beitrag 04.03.2006, 13:28
Beitrag #500


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hallo leute,so ebend hat es mich auch erwischt:-(verkehrskontrolle,das übliche spiel halt!mir wurde die weiterfahrt untersagt,soll am montag auf der wache anrufen und mich erkundigen ob ich nun fahren darf oder nicht!der polizeichef ist der meinung ich dürfte mit dem polnischen führerschein nicht fahren,da mir der führerschein vor 9jahren entzogen wurde!komme aus NRW und habe den polnischen führerschein etwa 16monate,was soll der müll???
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