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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 13:30
Beitrag #501


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Es dürfte wohl inzwischen zumindest Dir, wenn schon nicht der dortigen Polizei, bekannt sein, dass das Verbot der Weiterfahrt völlig irrelevant ist.

Da ist wohl ein Beamter nicht gut informiert gewesen.


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Rolrick
Beitrag 04.03.2006, 13:30
Beitrag #502


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Wenn jetzt in den nächsten Tagen, sagen wir mal zu unseren Gunsten entschieden wird.

1. Wie ist das dann ist das dann sofort bindend?
2. Was ist mit den jenigen wo im VZR die NU steht, können die dann umgehend in D wieder fahren?

MfG
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 13:32
Beitrag #503


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Zitat
1. Wie ist das dann ist das dann sofort bindend?


Nein, die NU muss zunächst durch die Behörde aufgehoben werden. Bis dahin ist sie weiterhin wirksam. Es müssen also entsprechende Rechtsmittel weiter verfolgt werden. Ggf. böte es sich an, sodann einen (erneuten) Eilantrag zu stellen.

Zitat
Was ist mit den jenigen wo im VZR die NU steht, können die dann umgehend in D wieder fahren?


Nein, s.o.

P.S. In den nächsten Tagen ist aber seeeehr optimistisch. wink.gif


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michael_mk
Beitrag 04.03.2006, 13:35
Beitrag #504


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ja logisch ist mir das bekannt,trotzdem darf ich jetzt erstmal nicht fahren!kann ich kurzfristig was dagegen machen?ich habe den cop.gif auch von dem urteil usw erzählt,hat trotzdem nichts gebracht!kannst du noch mandanten annehmen falls da noch was auf mich zu kommt?bin auch rechtsschutz versichert whistling.gif
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Lexus
Beitrag 04.03.2006, 13:36
Beitrag #505


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Ich vermute, dass der EuGH nicht vor dem Zustandekommen der 3. FS-Richtlinie entscheiden wird.


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Rolrick
Beitrag 04.03.2006, 13:37
Beitrag #506


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Zitat (RA XDiver @ 04.03.2006, 13:32) *
Zitat
1. Wie ist das dann ist das dann sofort bindend?


Nein, die NU muss zunächst durch die Behörde aufgehoben werden. Bis dahin ist sie weiterhin wirksam. Es müssen also entsprechende Rechtsmittel weiter verfolgt werden. Ggf. böte es sich an, sodann einen (erneuten) Eilantrag zu stellen.


Aber ist das dann "noch" FoFS?

Mich kann doch dann keiner mehr verurteilen, obwohl die wissen das "wenn auch erst in ein paar Tagen" deswegen. Da sind doch keine Erfolgsaussichten da.
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gerri
Beitrag 04.03.2006, 13:37
Beitrag #507


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du wirst den fs montag wieder bekommen,aber höchstwahrscheinlich in den nächsten wochen eine aufforderung zur mpu und dann eine nu..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 13:37
Beitrag #508


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Zitat
ja logisch ist mir das bekannt,trotzdem darf ich jetzt erstmal nicht fahren


Wer sagt das? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Zitat
kannst du noch mandanten annehmen falls da noch was auf mich zu kommt?


Das beantworte ich mal mit einem wink.gif .


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Medusa
Beitrag 04.03.2006, 13:43
Beitrag #509


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Zitat (Lexus @ 04.03.2006, 13:36) *
Ich vermute, dass der EuGH nicht vor dem Zustandekommen der 3. FS-Richtlinie entscheiden wird.


Das wäre der GAU - jahrelanges Rechtschaos in D. ..


Zitat (RA XDiver @ 04.03.2006, 13:37) *
Zitat
ja logisch ist mir das bekannt,trotzdem darf ich jetzt erstmal nicht fahren


Wer sagt das? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


Wielange gilt denn ein mündliches "Fahrverbot" eines police.gif? Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 13:49
Beitrag #510


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Das gilt, wenn überhaupt, nur für den Augenblick (zumindest in den hier diskutierten Fällen).

Eine Sicherstellung des FS hat es doch nicht gegeben, oder? Eine, nach Ansicht der Polizei nicht vorhandene FE kann auch nicht vorläufig entzogen werden.


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Gallier
Beitrag 04.03.2006, 14:03
Beitrag #511


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Das bedeutet aber daß er sich SOFORT wieder ins Auto setzen KANN/DARF und weiter fahren (Natürlich wenn die police.gif weg ist) ...
Denn solange er nichts schriftliches bekommen hat ist ein mündlich ausgesprochenes Fahrverbot ja unzulässig oder?


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 14:05
Beitrag #512


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Ja, da eben eine vorläufige Entziehung der FE nicht funktionieren kann. Er riskiert natürlich größeren Ärger bei einer erneuten Kontrolle durch die gleichen Beamten (bis zur vorübergehenden Sicherstellung des Fahrzeugs). Mehr passiert aber nicht.

Sowas sollte man dann durch einen freundlichen Anruf des, in Bereitschaft befindlichen Rechtsanwaltes lösen können. ;-)


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Gallier
Beitrag 04.03.2006, 14:09
Beitrag #513


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Zitat (RA XDiver @ 04.03.2006, 14:05) *
Ja, da eben eine vorläufige Entziehung der FE nicht funktionieren kann. Er riskiert natürlich größeren Ärger bei einer erneuten Kontrolle durch die gleichen Beamten (bis zur vorübergehenden Sicherstellung des Fahrzeugs). Mehr passiert aber nicht.

Sowas sollte man dann durch einen freundlichen Anruf des, in Bereitschaft befindlichen Rechtsanwaltes lösen können. ;-)




Ich würd mich einfach wieder ins Auto setzen und weiter fahren! Auch noch ganz provokativ an den police.gif vorbei rofl1.gif Mal sehen wie die police.gif dumm schauen wenn der Herr Rechtsanwalt Druck macht...
>>>Natürlich keine Gewähr<<<


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michael_mk
Beitrag 04.03.2006, 14:14
Beitrag #514


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ich kannte den einen beamten ja recht gut,er gibt mir in dem fall ja auch recht,nur sein vorgestzter ist der meinung das ich damit nicht fahren dürfte!!!!mal ne andere frage-ist es überhaupt noch sinnvoll gegen eine NU zu klagen?ich meine die erfolgsaussichten sind nicht gerade gut,oder?das ich eine MPU aufforderung bekommen werde ist wohl eindeutig,oder?

achso,nur mal am rande,bin natürlich weitergefahren als die cop.gif weg waren,weil ich mir ja dank des forums hier sicher bin das ich im recht bin whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2006, 14:15
Beitrag #515


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Ich sage meinen entsprechenden Mandanten immer nur, dass man momentan damit nur das Verfahren offen halten kann und ein Eilantrag deswegen nur dann beschränkt Sinn macht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Nach jetziger Rechtslage Erfolg zu versprechen wäre m.E. unseriös. Das ist nur ein Spiel auf Zeit, um die Rechtskraft des Bescheides hinauszuzögern.


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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 14:27
Beitrag #516


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Zitat (Lexus @ 04.03.2006, 13:36) *
Ich vermute, dass der EuGH nicht vor dem Zustandekommen der 3. FS-Richtlinie entscheiden wird.

Na das denke ich nicht, das einen hat mit dem anderen nichts zu tun.

Die evtl. neue Richtline hat doch mit dem Urteil nichts zu tun der Eugh muss ein Urteil auf Grundlage der Aktuellen Richtlinie den Aut-Fall entscheiden. oder etwa nicht?

Zitat (Medusa @ 04.03.2006, 12:37) *
Vielleicht ist der EuGH schneller wie ein Eilantrag. Momentan steht die C-221/05 im Terminkalender des EuGHs. Der EU-FE Fall ist die C-227/05 smile.gif

Kann es nicht im Terminkalender finden grübel?
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Medusa
Beitrag 04.03.2006, 14:29
Beitrag #517


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Zitat (mirko1 @ 04.03.2006, 14:27) *
Kann es nicht im Terminkalender finden grübel?

Zitat
Mündliche Verhandlung C-221/05 Sam Mc Cauley Chemists und Sadja
Niederlassungsfreiheit


Leider sagt Lexus die Nummerierung hat keinen Enfluß auf den Verhandlungstermin ..
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nasowas
Beitrag 04.03.2006, 14:29
Beitrag #518


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@ Mirko,
habe exakt am gleichen Tag wie Du die Prüfung gemacht. Wäre allerdings Zufall das wir vielleicht in der selben Fahrschule waren ! As ? !
nasowas
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michael_mk
Beitrag 04.03.2006, 14:37
Beitrag #519


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macht ja dann nicht wirklich sinn@RA XDIVER think.gif ,da mann ja trotzdem nicht fahren darf bei einer NU,denn die gilt ja trotzdem,obwohl es noch kein rechtskräftiges urteil gibt!das ist ja das was ich nicht verstehe wink.gif
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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 14:37
Beitrag #520


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@Nasowas
29.09.04 wurde mir der Fs erteilt

Prüfung war 14 Tage vorher. Verständlicherweise will ich nicht näher auf Stadt Fahrschul Namen eingehen Man(n) weis ja nie
thread.gif
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sonhol
Beitrag 04.03.2006, 15:25
Beitrag #521


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Hallo,

hat schon jemand das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunscheig Az 6 B 11/06, gesehen in der "FAHRSCHULE" Seite 36, gelesen?

Hier hat ein deutsches SVA/Landratsamt einen polnischen Führerschein einem Deutschen entzogen, weil er die erste MPU nicht positiv bestanden hatte und zur 2. angeordneten MPU nicht erschien.
Lt. Gericht gelten die nationalen Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach europäischem Recht grundsätzlich auch für Führerscheine aus anderen EU-Staaten.
Der Landkreis durfte deshalb - gestützt auf das negative TÜV-Gutachten- dem Autofahrer auch die polnische Fahrerlaubnis entziehen.

Holger


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nasowas
Beitrag 04.03.2006, 15:33
Beitrag #522


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@ mirko 1
Ich hätte schreiben sollen Ausstellungsdatum 29.09.04. Vielleicht schickst Du mir mal PN.
Gruß
nasowas
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 04.03.2006, 18:10
Beitrag #523


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@michael_mk,

also mir hat ein Beamter auch das fahren untersagt. Bin jedoch wie Du aufgrund meiner in diesem Punkt besseren Rechtskenntnis weitergefahren. Ich hätte es rechtlich darauf ankommenlassen.
Sicher war ich mir aber nicht wie das Gericht die Situation beurteilt hätte da ich mich ja in dem Moment halt der Staatsmacht widewrsetzt habe.
Er sagte noch zu mir wir fahren jetzt weiter was sie danach machen weiß ich nicht da wir sie ja nicht mehr sehen können. Ich werde mich informieren und sie am nächsten Tag anrufen. Das hat er auch getan und mir bestätigt das ich im Recht sei und vorerst fahren dürfte bis ich wahrscheinlich eine Aufforderung zur MPU bekomme. Das war im Mai letzten Jahres....

@Mirko1

Hi Mirko,

lange nix mehr gehört was treibst Du? Hast Du dein Pappe noch?
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mirko1
Beitrag 04.03.2006, 19:04
Beitrag #524


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@willauchmalwassagen

lässt du auch mal wieder was hören? was ist nun bei deinen 2 Kontrollen rausgekommen=?

bei mir immer noch alles beim alten, noch ohne Kontrolle.

@nasowas
sagt dir Fahrschule Traxma.......... was=?
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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2006, 19:31
Beitrag #525


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Zitat
Leider sagt Lexus die Nummerierung hat keinen Enfluß auf den Verhandlungstermin ..


... und Lexus wird Recht behalten. wink.gif


Was macht man eigentlich, wenn die police.gif kontrolliert und bezüglich der Weiterfahrt erhebliche Probleme macht ? Sollte man eine solche Situation vielleicht vorbereiten ? Telefonnummern, Kopien von Urteilen ?


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 04.03.2006, 20:24
Beitrag #526





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Führerscheintourismus: Tiefensee stellt EU

Der Bundesverkehrsminister möchte mit seinen europäischen Kollegen eine EU-Lösung gegen den Führerscheintourismus erreichen.
Eine europäische Lösung gegen den Führerscheintourismus hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee am 3. März 2006 beim EU-Verkehrsministerrat im österreichischen Bregenz gefordert. Er mahnte eine Lösung noch für dieses Jahr an. Für ihn sei es inakzeptabel, dass Deutschland Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr aufgefallen seien, mit einem im Ausland erworbenen Führerschein weiterfahren lassen müsse.
Das Ministerium wisse, dass mehr als 2.800 Personen einen Führerschein im benachbarten Ausland erworben hätten. Die tatsächliche Zahl liege wohl noch wesentlich höher, berichtete Tiefensee seinen Ministerkollegen.


Quelle: Verlag Heinrich Vogel
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Medusa
Beitrag 04.03.2006, 20:34
Beitrag #527


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Zitat (nypdcollector @ 04.03.2006, 20:24) *
Das Ministerium wisse, dass mehr als 2.800 Personen einen Führerschein im benachbarten Ausland erworben hätten.


2.800 entdeckte EU-FEs? Jetzt wäre noch die Anzahl der NUs interessant ..
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nasowas
Beitrag 04.03.2006, 20:38
Beitrag #528


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Hallo mirko, nein Traxma war es bei mir nicht !
Gruß
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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2006, 23:31
Beitrag #529


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Zitat
Für ihn sei es inakzeptabel, dass Deutschland Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr aufgefallen seien, mit einem im Ausland erworbenen Führerschein weiterfahren lassen müsse.

Bei mir waren weder Alkohol noch Drogen im Spiel ... Wenn die weiter so ungenau sind, habe ich vielleicht noch Glück. wink.gif Bin gespannt, ob der deutsche Minister sich durchsetzt und die MPU in der EU eingeführt wird oder aber Deutschland einfach weiter machen darf, was es will (wäre ja auch eine Möglichkeit ...).

Übrigens beobachte ich da eine - sicher gewollte - ungenaue Komponente: Denn es geht ja nicht darum. Leute mit einer Sperrzeit in Deutschland fahren lassen zu müssen, sondern es geht wohl ausschließlich um Personen, die mal mit Drogen- und Alkoholdelikten aufgefallen sind, denen aber nach Verbüßung der Strafe und Sperre im Anschluß an die Verbüßung der Auflagen ohne weiteren Gerichtsbeschlusss annähernd unbegrenzt (also bis zu 15 Jahre) die Fahrerlaubnis auch weiterhin entzogen bleiben soll. Im Gegensatz zu den anderen EU-Bürgern, die nach einer verbüßten Strafe weiter fahren dürfen ...


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Uwe W
Beitrag 05.03.2006, 00:24
Beitrag #530


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Zitat (sonhol @ 04.03.2006, 15:25) *
hat schon jemand das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunscheig Az 6 B 11/06, gesehen in der "FAHRSCHULE" Seite 36, gelesen?

Ja, das haben schon einige hier gelesen, weil ich den Beschluss bereits im 4. Beitrag des 12. Teils
verlinkt habe:
Beitrag vom 6.2. wavey.gif

ist auch unten in diesem FAQ- Beitrag verlinkt


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 05.03.2006, 00:28
Beitrag #531


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Zitat (Rolrick @ 03.03.2006, 11:17) *
Hier meine eingetragene NU.

Verdeckt dieser Aufkleber nicht Sicherheitsmerkmale der CZ EU-FE? Bei meiner CZ EU-FE ist an dieser Stelle Text tiefgedruckt und die runde untere Kante ist aufwendig gemustert. whistling.gif think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2006, 06:40
Beitrag #532


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Glaube einfach nicht, daß das so wichtig ist ...
Ausserdem werden die Deutschen argumentieren, der Aufkleber weise auch gewisse Sicherheitsmerkmale auf. wink.gif

Grundsätzlich haben die Deutschen wohl das Recht, diesen Aufkleber anzubringen - auch, wenn man das "schöner" machen könnte.

Was mich nur stört ist, daß es ja wohl so zu sein scheint, daß dieser Aufkleber nie wieder entfernt wird - mal abgesehen von der Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf Nutzung des EU-Scheines zu stellen und eine positive MPU vorzugelegen. Es handelt sich also um ein unbefristetes Verbot. Einmal, weil keinen Frist vermerkt ist und dann, weil es keine Fristen zu geben scheint.

Und irgendwie habe ich da Zweifel an der Rechtmässigkeit eines solchen Verhaltens. Einmal in Bezug auf EU-Recht, wie ja bekannt. Dann aber auch in Bezug auf das deutsche Recht. Denn wenn nach 15 Jahren die dem Aufkleber zugrundeliegenden Sachverhalte verjährt, bzw. nicht mehr verwendbar sind, dann müsste wenigstens dieses Datum da drauf stehen.


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Lexus
Beitrag 05.03.2006, 08:02
Beitrag #533


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Solche Zweifel kann ich nicht teilen. Wenn die FE durch die Vw.-Behörde entzogen wird, dann ist es auch für "ewig", solange der Betroffene keinen erneuten Antrag auf Wiedererteilung stellt.

(Wenn einem Gastwirt auf Grund von Verfehlungen die Gaststättenkonzession entzogen wird, dann ist das auch für "ewig", solange der ehemalige Gastwirt keinen neuen Antrag auf eine Gaststättenkonzession stellt.)

Warum soll so etwas automatisch nach einer gewissen Zeit enden, wenn z. B. der Betroffene überhaupt keine neue Konzession oder Fahrerlaubnis haben will?


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mirko1
Beitrag 05.03.2006, 09:51
Beitrag #534


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Mit einer Gaststätte gehe ich einem Geschäft nach also will Geld verdienen, ein Führerschein ist doch was ganz anderes und wird vor dem Gesetz doch ganz anders eingeordnet als eine Lizens die ich für eine Gaststätte benötige.
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Lexus
Beitrag 05.03.2006, 09:59
Beitrag #535


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Für einen Berufskraftfahrer ist es auch nichts anderes. Aber darauf kommt es nicht an: Konzessionen, Erlaubnisse, Genehmigungen im öffentlichen Recht sind staatliche Gestattungen, etwas tun zu dürfen.

Egal, ob Fahrerlaubnis, Baugenehmigung, Gaststättenkonzession, Taxikonzession usw: Die Entziehung oder der Widerruf erfolgt immer ohne zeitliche Begrenzung.

Und wenn Entziehung der Fahrerlaubnis und Nutzungsuntersagung dem Wesen nach bezogen auf das Inland das gleiche sind, dann verstehe ich nicht, wieso man die verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis auf immer für rechtmäßig hält, die Nutzungsuntersagung aber nicht.

Zumal es doch bloß eines einfachen Antrages an die Führerscheinbehörde bedarf, um eine neue Fahrerlaubnis oder die Aufhebung der Nutzungsuntersagung zu erlangen (Fahreignung und noch einiges mehr vorausgesetzt).


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Gallier
Beitrag 05.03.2006, 13:00
Beitrag #536


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Zitat (Lexus @ 05.03.2006, 09:59) *
Die Entziehung oder der Widerruf erfolgt immer ohne zeitliche Begrenzung.


Nicht ganz tongue.gif
Immerhin ist zumindest bei Führerscheinen-nach spätestens 15 Jahren Schluß mit der Entziehung/NU. Also DOCH MIT zeitlicher Begrenzung whistling.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2006, 13:44
Beitrag #537


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... dann hast Du den Lappen aber noch nicht automatisch wieder, sondern beantragst neu und dann wird neu geprüft. Nur daß bei der Prüfung nach 15 Jahren (Wohlverhalten vorausgesetzt) keine alten Gründe für die Annahme einer Ungeeignetheit herangezogen werden können - Zweifel an der Fahreignung also nicht mehr begründet werden können.

Insofern hat Lexus sicher recht, denn es bleibt den Betroffenen völlig ungenommen, die Nutzungserlaubnis für einen vorhandenen EU-Führerschein/ eine deutsche Fahrerlaubnis jederzeit neu zu beantragen und die wiederhergestellte Eignung nachzuweisen. Eine zeitlich unbefristete Sperrfrist ist das also nicht, eine zeitlich unbefristete Entziehung aber imho schon - ausser, der Betroffene wird erneut aktiv im Sinne der FEB. Für Ausländer stelle ich mir das sehr kompliziert vor, a. das Problem zu begreifen und b. etwas dagegen tun zu können. Auf jeden Fall aber wird es teuer ...


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Medusa
Beitrag 05.03.2006, 17:09
Beitrag #538


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Zitat
.. Deshalb dürften Inhaber ausländischer Führerscheine in Deutschland Kraftfahrzeuge mit der Einschränkung führen, dass sie im Inland keinen ordentlichen Wohnsitz hätten. ..

Quelle: N-TV / AdvoGarant .

wallbash.gif
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Lexus
Beitrag 05.03.2006, 18:52
Beitrag #539


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@Medusa, das ist doch nun wirklich ein alter Hut. Über die Strafbarkeit sind wir doch lange hinaus. Und wenn der gute Kollege noch dazugeschrieben hätte, dass es völlig wurscht ist, ob man einen Wohnsitz im In- oder Ausland hat, dann wäre der Beitrag zwar immer noch fossil, aber wenigstens inhaltlich richtig gewesen.


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Medusa
Beitrag 05.03.2006, 18:53
Beitrag #540


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Klar ist das kalter Kaffee. Damit wird aber eine öffentliche Verunsicherung erzeugt.
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Medusa
Beitrag 05.03.2006, 19:23
Beitrag #541


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Zitat
Im Übrigen wird die Vorabentscheidung C 227/05, nach Auskunft der Pressestelle( Dr. Ost) EuGH, mit Sicherheit im Laufe des Jahres 06 - Juni bis September entschieden. Es könnte sogar vorher per Beschluß der Fall sein


Quelle: Forum Fahrerlaubnisrecht.de, User Wikinger, So März 05, 2006 19:18
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strichachtdoktor
Beitrag 06.03.2006, 12:35
Beitrag #542


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@Medusa
Möglich ist alles ...
Ist doch eigentlich egal, wielange wir die Daumen drücken: Hauptsache, das Ergebnis stimmt.


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Lexus
Beitrag 06.03.2006, 14:22
Beitrag #543


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Das scheint mir mal eine Aussage zu sein, die jeder hier unterschreiben kann *g*


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Neuland
Beitrag 06.03.2006, 14:59
Beitrag #544


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Hallo Leute!

Meine Brieftasche wurde geklaut und heute bekamm ich einen Anruf von Polizei, dass sie gefunden wurde.

Als ich dort war sie abzuholen, sagt der Polizist zu mir, dass ich noch aerger mit meiner Fuehrerscheinstelle bekommen wuerde. Als Grund sagt er mir :
1. CZ Fuehrerschein
2. Ich durfte in Deutschland nicht fahren ( MPU)
3. Ich waere kein EU-Mitglied.....( habe in Deutschland unbefristete aufenthaltserlaubnis)

Meine Frage ist, wenn ich, wie ich in Forum gelesen habe, nach 3~4 Wochen eine NU bekomme weil ich keien MPU habe, ich aber MPU nachhole und es einreiche, koennen sie mir trotzdem verbieten weil ich nicht aus der EU bin?
Oder kann ich wenn ich MPU gemacht habe, sie in D Fuehrerschein umschreiben bzw. mit CZ Fuehrerschein weiterfahren?

bitte hilft mir

Danke euch im voraus
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Lexus
Beitrag 06.03.2006, 15:11
Beitrag #545


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Das sind noch zu wenig Infos:

Hattest du mal eine deutsche Fahrlerlaubnis, die dir entzogen wurde?
Wenn ja, wann und warum?
Hast dann danach die CZ-FE nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erworben.?

Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Der Inhaber eine EU-Fahrerlaubnis ist der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis.

Da du ständig in D. wohnst, ist die deutsche FE-Behörde für dich zuständig. Wenn du eine neue D-FE nur nach einer positiven MPU hättest erlangen können, dann ist nun der Fall eingetreten, dass du ohne Beibringung einer positiven MPU mit einer Nutzungsuntersagung rechnen musst.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.03.2006, 16:23
Beitrag #546


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Zitat
Der Inhaber eine EU-Fahrerlaubnis ist der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis.

Auch nicht schlecht, Lexus. Wielange studiert man für diese Erkenntnis ?


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Lexus
Beitrag 06.03.2006, 16:25
Beitrag #547


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Man kann neben dem Studium auch in der Belletristik lesen: Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose ... *g*


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grobi1212
Beitrag 06.03.2006, 16:37
Beitrag #548


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hi alleseits.

bin wieder nüchtern und hab mich auch gefangen.

bin aber gezwungen meine klage aus bekanten gründen beim vg wieder zurückzunehmen und tatsächlich die "anderen" für mich klagen zu lassen.

es sei denn raxdiver vertritt mich kostenlos??? laugh2.gif

bis denne wavey.gif

ohhh warte mal raxdiver.....ich lese hier gerade deinen beitrag wegen diesem aufschieben.

kapier ich jetzt irgendwie nicht....gibts da ne möglichkeit...ich wäre schon froh wenn ich wenigstens ersteinmal wieder fahren könnte.


dank im voraus wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 06.03.2006, 16:41
Beitrag #549


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Ich denke du meinst meine Ausführungen dazu, dass man m.E. nur die Rechtskraft der Bescheide durch Klage aufschieben kann.

Das hat nichts mit dem zwischenzeitlichen Fahren zu tun. Das klappt ja regelmäßig nicht (deswegen mein tendenzielles Abraten vom Eilantrag -kostet viel, bringt wenig- Ausnahmen bestätigen die Regel).

Die Kläger müssen dann schon die Geduld haben abzuwarten. Sie zwischenzeitlich wieder ans Fahren zu bekommen ist, nach momentaner Rechtslage, so gut wie unmöglich. Da müssen schon gravierende Unterschiede zum Standardfall vorliegen.

Demnach kann ich Dir leider keine Hoffnung machen (ebensowenig wie mit der kostenlosen Vertretung, dass wäre berufsrechtlich unzulässig, ich will ja nicht von Lexus ein Schreiben in der Post haben was übertitelt ist mit Abmahnung und Unterlassungserklärung tongue.gif ).


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Lexus
Beitrag 06.03.2006, 17:28
Beitrag #550


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Bring dich ruhig ins finanzielle Unglück, ich bin viel zu schreibfaul *g*


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