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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 10.03.2006, 10:11
Beitrag #701


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2006, 09:58) *
Da steht allerdings auch das Wörtchen "kann". Nach so langen Zeiten "muß" das also nicht weiter verfolgt werden, sondern ist Ermessenssache.
In Deutschland bedeutet "kann" grundsätzlich immer "muß", wenn die Begleitumstände nicht zu kompliziert werden. Sollte allerdings der Tourist auf Dauer im Ausland wohnen, wäre eine Strafverfolgung wohl zu unverhältnismäßig.
Kann ich das so sehen? think.gif


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sifis
Beitrag 10.03.2006, 17:46
Beitrag #702


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@ lexus

schau dir das mal an

Meine Webseite

bevor du eine deiner theorien hier in den raum stellst, möchte ich an dieser stelle sagen ,da raxdiver auch mein posting lesen wird, und ich kein ra bin, um unterstützung in D-recht bitte


in "dieser"FEV geht es darum , das bei verstoß gegen das gesetz §108 das 2gericht2 entscheidet was mit dem fs-fe des betroffenen geschied

das währe in D verhältnissen jetzt so, das bei einer straftat über 1,1 pm im strassenverkehr das gericht zu entscheiden hätte über das ganze ausmass der strafe.

an alle "ra´s" : wer hat ein besseres urteilsvermögen, ein "richter" oder ein dahergelaufener beamter


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 17:56
Beitrag #703


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Korrigiere mal den Link. Der geht nicht. Sollte der auf griechisch sein, kannst du es allerdings auch direkt lassen. Das versteht eh keiner. wink.gif

Zitat
wer hat ein besseres urteilsvermögen, ein "richter" oder ein dahergelaufener beamter


Das kannst du so nicht unterscheiden. Jeder ist auf seinem Gebiet fit.


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sifis
Beitrag 10.03.2006, 18:24
Beitrag #704


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ich verbeuge mich, und respektiere jede institution die mir respekt erweist.
ein RICHTER, ist das höchste was ich an respekt anerkennen kann, und sein urteil ist für mich gesetz,

nur ist es so in "D" das beamte mit unzureichender oder gar keiner ausbildung richter spielen

was ist das für ein rechtstaat wenn jeder recht sprechen darf

wie schon vor zich postings ich gesagt habe, mich interesieren die gesetze nicht, und /8doc mich angegriffen hat.
das URTEIL zählt

sonst gar nichts.


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 18:32
Beitrag #705


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Zitat (sifis @ 10.03.2006, 18:24) *
Das URTEIL zählt sonst gar nichts!
@sifis
Abgesehen davon dass Dein Link nicht funktioniert, ist denn die eine oder die gegenteilige Entscheidung des Richters die richtige?


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sifis
Beitrag 10.03.2006, 18:45
Beitrag #706


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http://www.glavopoulos.gr/kok/

dann probiert mal den link




1,1 pm und drüber----668€-----6-12 monate entzug

auflage: 50% der fahrschulausbildung nachzuholen


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 18:54
Beitrag #707


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Probierst Du die Links eigentlich vorher aus, bevor Du sie hier postest? think.gif




PS: Es gibt da extra so einen Testbereich. Dort könntest Du ein wenig üben. >klick<


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Medusa
Beitrag 10.03.2006, 19:10
Beitrag #708


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Zitat (sifis @ 10.03.2006, 18:45) *
http://www.glavopoulos.gr/kok/

dann probiert mal den link


Online Übersetzung:

Hier die URL http://www.glavopoulos.gr/kok/ eingeben, Greek to German, Translate.

Die Qualität der Übersetzung hält sich aber in Grenzen twinkle.gif
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saftrag
Beitrag 10.03.2006, 19:39
Beitrag #709


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Die Entscheidungen EuGH könnten noch etwas dauern oder ? crybaby.gif

Link über "In der EU zugelassene Produkte aus gentechnisch veränderten Kartoffeln" gelöscht

ranting.gif smile.gif

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 11.03.2006, 02:44
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Commodore25E
Beitrag 10.03.2006, 20:22
Beitrag #710


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Zitat (sifis @ 10.03.2006, 17:46) *
das währe in D verhältnissen jetzt so, das bei einer straftat über 1,1 pm im strassenverkehr das gericht zu entscheiden hätte über das ganze ausmass der strafe.

an alle "ra´s" : wer hat ein besseres urteilsvermögen, ein "richter" oder ein dahergelaufener beamter


So ist es doch. Du bekommst Dein Urteil vom Gericht, nicht vom SB der FEB. Wo liegt das Problem????????


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sifis
Beitrag 10.03.2006, 20:48
Beitrag #711


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@commodore

du bist ne pfeife, auch wenn ich es riskiere rausgeschmisen zu werde, sorry


*** Anmerkung Moderator:

Verstoß gegen die Netiquette! Ich bitte dringend solche anstößigen Formulierungen in der weiteren Diskussion zu unterlassen...
Gruss Frankenstein


Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 10.03.2006, 22:49


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Commodore25E
Beitrag 10.03.2006, 21:48
Beitrag #712


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Zitat (sifis @ 10.03.2006, 20:48) *
@commodore

du bist ne pfeife, auch wenn ich es riskiere rausgeschmisen zu werde, sorry


Und Du hälst Dich für geeignet, ein KFZ zu führen?

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 10.03.2006, 22:29


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Lexus
Beitrag 10.03.2006, 22:01
Beitrag #713


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Tschüss, Leute, das Niveau des Thread ist zwischenzeitlich im Abgrund angelangt ....


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Commodore25E
Beitrag 10.03.2006, 22:04
Beitrag #714


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Zitat (Lexus @ 10.03.2006, 22:01) *
Tschüss, Leute, das Niveau des Thread ist zwischenzeitlich im Abgrund angelangt ....


Leider (wieder mal).............


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 11.03.2006, 02:47
Beitrag #715





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*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte die Anwesenden zur Einstellung ihrer Auseinandersetzung und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen...
Gruss, nypdcollector
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Medusa
Beitrag 11.03.2006, 05:23
Beitrag #716


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Zur Vollständigkeit. Neuer Artikel auf Anwalt24
Christian Demuth: Im Ausland erworbene EU-Fahrerlaubnis: Das Dilemma fehlender Harmonisierung
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saftrag
Beitrag 11.03.2006, 09:45
Beitrag #717


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Zitat
Sofern die Fahrerlaubnisbehörde aber vom Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis die ersatzlose Ablieferung für den Zeitraum der Aberkennung verlangt ist dies rechtlich höchst fragwürdig. Auch der Strafvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG wäre unhaltbar.

Auslegung
in Verwaltungsrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Klägers".
in Strafrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Beklagten".
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strichachtdoktor
Beitrag 11.03.2006, 09:46
Beitrag #718


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--->nur ein kleiner Hinweis: Der Server des von Medusa eingestellten Links hat eine ziemlich lange Leitung. Letztendlich kommt der Artikel aber dann doch.

Kurze und knappe Zusammenfassung - nicht uninteressant, aber auch nicht neu.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 11.03.2006, 10:46
Beitrag #719


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genau /8Doc
der Artikel hat es schön zusammengfasst, zumindest entspricht der Artikel zu 100% der Warheit. Nicht wie viele andere.
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Perplex
Beitrag 11.03.2006, 13:52
Beitrag #720


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Zitat (Medusa @ 11.03.2006, 05:23) *
Zitat (Das Dilemma fehlender Harmonisierung)
Sofern die Fahrerlaubnisbehörde aber vom Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis die ersatzlose Ablieferung für den Zeitraum der Aberkennung verlangt ist dies rechtlich höchst fragwürdig. Auch der Strafvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG wäre unhaltbar.
Da wird also die Fragwürdigkeit hervorgehoben, den ausländischen Führerschein ersatzlos einzuziehen. Im gleichen Absatz wird auch noch festgestellt, dass dann auch noch der Strafvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG unhaltbar wäre.

Jetzt werden einige hier sagen, wenn der Führerschein aberkannt wurde, dann wäre der Strafvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG haltbar. Aber das steht da nicht!

Zitat (§ 21 Abs.1 StVG)
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
Man hätte in diesem Gesetz auch noch den Zusatz aufnehmen können: "..., oder ihm die Nutzung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Verbindung mit § 46 FeV aberkannt wurde." Aber das steht da nicht!

Deswegen kann ich nach § 21 StVG auch nicht verurteilt werden, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung fahre & meinen Hauptwohnsitz noch dazu im Ausland habe. Die Ermittlungsbehörden scheinen mit dieser Situation reichlich überfordert zu sein. Bei mir ist das im Moment jedenfalls so! Bitte liebe Kinder, macht es nicht nach!

Zitat (saftrag @ 11.03.2006, 09:45) *
Auslegung in Verwaltungsrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Klägers".
in Strafrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Beklagten".
Du sagst es! yes.gif


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Rolrick
Beitrag 11.03.2006, 14:54
Beitrag #721


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.03.2006, 13:52) *
Deswegen kann ich nach § 21 StVG auch nicht verurteilt werden, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung fahre & meinen Hauptwohnsitz noch dazu im Ausland habe. Die Ermittlungsbehörden scheinen mit dieser Situation reichlich überfordert zu sein. Bei mir ist das im Moment jedenfalls so! Bitte liebe Kinder, macht es nicht nach!


Sehe ich genau so, bin ja mal gespannt wann der erste Fall vor Gericht verhandelt wird.
Es werden sich schliesslich nicht alle an die NU halten.
Ich persönlich fahre was das Auto hergibt, allerdings nur im Ausland. smile.gif
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Perplex
Beitrag 11.03.2006, 15:49
Beitrag #722


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Zitat (Rolrick @ 11.03.2006, 14:54) *
Es werden sich schliesslich nicht alle an die NU halten. smile.gif
Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Ich kann also beim besten Willen nicht erkennen, wie eine Nutzungsuntersagung eine Ausnahme vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung darstellen könnte. think.gif


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saftrag
Beitrag 11.03.2006, 16:17
Beitrag #723


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Zitat
Sehe ich genau so, bin ja mal gespannt wann der erste Fall vor Gericht verhandelt wird.


Nochmals:
Sollte jemand seinen FS im EU-Ausland gemacht haben, so hat er doch von seinem Europäischen Recht Gebrauch gemacht.
Hier sollten sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Das gilt besonders dann, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. wavey.gif
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mirko1
Beitrag 11.03.2006, 17:58
Beitrag #724


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Zitat (saftrag @ 11.03.2006, 16:17) *
Nochmals:
Sollte jemand seinen FS im EU-Ausland gemacht haben, so hat er doch von seinem Europäischen Recht Gebrauch gemacht.

Genau nix anderes haben wir getan unsere Möglichkeiten genutzt. Die Deutsche Reaktion, wir werden hier als MPU-Umgeher ec. beschimpft und verfolgt, ich denke das erwartete Eugh Urteil wird es nur so sehen können ein EU-FS ist eben ein EU-FS da geht wegen alten Sachen nix mehr.
Sieht man die ganze Geschichte Europäisch so kann für uns kein Negatives Urteil vom Eugh gesprochen werden ein neu Erteilter Führerschein muss geleichwertig sein.

Kommt jetzt nicht wieder mit dem Spruch "DE anerkennt ja den EU-FS als gleichwertig" nachträgliche MPUs sind eben auf neu erteilte DE-FS ohne neue vergehen nicht vorgesehen so muss das auch für alle neu Erteilte Ausländische Eu-FS gelten, da führt wenn man wirklich Europäisch denkt kein Weg vorbei.

Nachträgliche MPU´s auf neu erteilte EU-Führerscheine wunschdenken von DE nix weiter, die Bestätigung wird bald kommen.
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grobi1212
Beitrag 11.03.2006, 18:55
Beitrag #725


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Also darf ich jetzt doch fahren???? Ja???
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Medusa
Beitrag 11.03.2006, 19:16
Beitrag #726


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.03.2006, 15:49) *
Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

yes.gif

Aber habe ich diesen Satz nicht schon einmal irgendwo gelesen? twinkle.gif

Zitat (grobi1212 @ 11.03.2006, 18:55) *
Also darf ich jetzt doch fahren???? Ja???

Wenn Du eine NU hast: Nein.
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Perplex
Beitrag 11.03.2006, 21:01
Beitrag #727


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Zitat (grobi1212 @ 11.03.2006, 18:55) *
Also darf ich jetzt doch fahren???? Ja???
ICH würde Dir keinen Freibrief geben! no.gif Nachher kommst Du noch zu mir & willst was haben, wenn es schief geht. Da in Deutschland selbst Leute angeklagt werden, die keine Nutzungsuntersagung haben, ist eine Anklage mit Nutzungsuntersagung noch sehr viel wahrscheinlicher.

Zitat (Medusa @ 11.03.2006, 19:16) *
Aber habe ich diesen Satz nicht schon einmal irgendwo gelesen? twinkle.gif
Kann sein, weil ich mir die Formulierungen vom EuGH immer mehr zu Eigen gemacht habe, damit hier keiner behaupten könnte, dass ich Quatsch erzähle.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.03.2006, 05:26
Beitrag #728


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Zitat
Kann sein, weil ich mir die Formulierungen vom EuGH immer mehr zu Eigen gemacht habe, damit hier keiner behaupten könnte, dass ich Quatsch erzähle.

... wobei Dich Zitate nicht retten, wenn Du sie aus dem Zusammenhang reißt oder neu und/oder falsch verknüpfst. Aber das nur mal so am Rande.

Ihr redet hier herrlich am Thema vorbei. Denn Deutschland sagt ja im Prinzip nur: "Alles gut und schön mit den Rechten der EU-Bürger und wir erkennen den ganzen Krams ja auch an, aber bei den Personen, denen wir schonmal den Lappen kassiert haben, machen wir von unserem Recht aus Artikel 8 der EU-FS-RiLi Gebrauch und untersagen die Nutzung der Führerscheine für Deutschland aus Sicherheitsgründen".

Diese Geschichte mit der öffentlichen Sicherheit ist ein Argument, welches sich ganz gut gegen andere - eher individuelle - Rechte behaupten wird. Denn ein Grund für eine gemeinsame EU-FS-RiLi war auch die Sicherheit. Wenn das durch unharmonisierte Einzelauslegungen unterlaufen wird, wie z.B. durch PL und CZ, dann muß der EuGH das nicht gut finden. Die Spannung ist also noch nicht raus. Der EuGH kann sich auch noch deutlich gegen "unsere" Auslegungsversuche entscheiden.

Deshalb wäre ich auch mit dem Fahren bei bestehender NU ganz, ganz vorsichtig. Ich habe keinen Zweifel, daß deutsche Gerichte keinen Moment lang zögern werden, wegen "Fahren ohne FS" zu verurteilen. Und die Betroffenen werden durch sämtliche Instanzen Niederlagen erleiden. Selbst wenn sich irgendwann herausstellen sollte, daß die NU "eigentlich rechtswidrig im Sinne des EU-Rechts" war - dann wird sie eben aufgehoben oder durch etwas mit einem anderen Namen ersetzt. Aber an einer Strafe wegen Mißachtung dieses staatlichen Verbots wird sich sicher nichts ändern.


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Beitrag 12.03.2006, 09:37
Beitrag #729


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.03.2006, 05:26) *
Aber an einer Strafe wegen Missachtung dieses staatlichen Verbots wird sich sicher nichts ändern.
Entweder es besteht ein Fahrverbot, oder es besteht kein Fahrverbot. Entweder es besteht eine Sperre, oder nicht. Entweder es besteht eine Fahrerlaubnis, oder nicht.

Ich hatte Mal bei einer Fahrerlaubnisbehörde angerufen & gefragt, wie es sich denn bei einer Nutzungsuntersagung verhält. Dort sagte mir der Sachbearbeiter, dass bei einer Nutzungsuntersagung praktisch ein Fahrverbot für Deutschland besteht. Der "Unwissende", hatte wohl keine Ahnung, dass ein "Fahrverbot" nur 1 bis 3 Monate verhängt werden kann. Auch die Formulierung "praktisch ein Fahrverbot" gibt es im Gesetz nicht. Es bleibt also nur noch die Formulierung "keine Fahrerlaubnis" für Deutschland. Die Formulierung "für Deutschland" erübrigt sich allerdings auch, da alle Maßnahmen sich sowieso nur auf Deutschland beziehen können. Da aber der gültige Führerschein nach Europa-Recht eine Fahrerlaubnis ist, kann es auch keinen Unterschied zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis geben.

In meinem Fall ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, obwohl ich am 27.11.2005 trotz Nutzungsuntersagung erwisch wurde. Sollte es doch noch zu einer Anklage kommen, dann müsste ich vor allem mit dem Konflikt kämpfen, einerseits Einsichtigkeit zu zeigen, damit ich nur die Mindeststrafe bekomme. Andererseits weiß ich, dass ich vollkommen unschuldig bin, was ich wohl kaum verbergen könnte, was dann den Richter wütend ranting.gif machen, & mir die Höchststrafe einbringen könnte. Dabei rechne ich dann sogar mit einer neuen Sperrzeit, die dann jede gültige Fahrerlaubnis ungültig machen würde. Vielleicht würde er dann eine Sperre von 5 Jahren mit einer Bewährungsstrafe verhängen. Dann würde wahrscheinlich nur noch eine Namensänderung bei der Fremdenlegion helfen. thread.gif "Thommy Bumm" wäre eine tolle Idee! lightbulb.gif

Rechtlich macht das aber keinen Unterschied, ob ich jetzt bis zu einer eventuellen Verurteilung noch fahre oder nicht. Ich bin halt nur der Meinung, wenn man sein Recht nicht durchsetzen kann, dann hat das Recht keinen wert mehr. shutup.gif


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Lexus
Beitrag 12.03.2006, 10:39
Beitrag #730


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Vergiss aber nicht, dass jede einzelne Fahrt eine neue gesonderte Straftat ist und auch einzeln abgeurteilt werden kann mit den sich daraus ergebenden entsprechenden Steigerungsmöglichkeiten beim Strafmaß.

Sodann erlaube ich mir, noch auf eine Entscheidung des

Das AG Kassel NZV 2005, 601 ff. (Urt. v. 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03 280 Ds)

aufmerksam zu machen, aus der sich ergibt, dass das Fahren bei einer NU auch dann strafbar ist, wenn die NU bereits 1994 für eine EU-FE aus 1993 angeordnet wurde und der Betroffene sich im Jahre 2000 eine andere EU-FE geholt hat. Eine einmal ausgesprochene NU ist zeitllich unbeschränkt und kann nicht mit einer neuen FE unterlaufen werden. In einem solchen Fall hilft nur ein Antrag auf Gestattung des Gebrauchs der ausländischen FE.

Das Urteil sagt auch sehr schön, dass es sich nicht um eine Verweigerung der Anerkennung der ausländischen FE handelt, sondern um eine aufschiebend bedingte Anerkennung, wobei den Eintritt der Bedingung der Betroffene ja in der Hand hat (wie ich schon immer argumentiert habe).

Für das Verwaltungsrecht hat das Urteil natürlich keine Auslegungswirkung.


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Medusa
Beitrag 12.03.2006, 12:07
Beitrag #731


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Der EuGH spricht von Nichtzulässigkeit einer zeitlichen Unbeschränktheit. Was D. macht ist zeitlich unbeschränkt, jedoch Bedingungsbeschränkt.
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Perplex
Beitrag 12.03.2006, 14:48
Beitrag #732


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@Lexus
Danke für dieses Urteil! rolleyes.gif


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Beitrag 12.03.2006, 23:26
Beitrag #733


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Also im zweifel für den Angeklagten kannste in der realität vergessen...
Zitat
(saftrag @ 11.03.2006, 09:45)
Auslegung in Verwaltungsrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Klägers".
in Strafrechtlicher Sache: "Zu Gunsten des Beklagten".
Du sagst es!
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Perplex
Beitrag 13.03.2006, 16:12
Beitrag #734


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Zitat (Lexus @ 12.03.2006, 10:39) *
Wenn ich mir das Urteil so ansehe, kann ich nur feststellen, dass ich mich strafbar gemacht hatte, als ich trotz Nutzungsuntersagung gefahren bin. Ich kann aus diesem Urteil auch weiterhin raus lesen, dass jede zukünftig erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland ungültig sein muss. Außerdem erkennt Deutschland doch an, dass man mit der ausländischen Fahrerlaubnis im Ausland fahren darf, nur eben nicht in Deutschland. Hier scheint es weniger um eine Nutzungsuntersagung zu gehen, sondern mehr um die entzogene FahrErlaubnis für Deutschland. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist der § 28 Abs.4 Nr.3 FeV wieder voll anwendbar, weil es sich nicht um eine Aberkennung auf "unbestimmte Zeit" handelt, sondern eine vom Betroffenen begrenzte Zeit, die er Jederzeit mit einer positiven MPU beenden könnte.

Wenn ich es streng betrachte, bedarf es, nach der Argumentation des AG Kassel v. 19.07.2005, keiner formalen Nutzungsuntersagung, weil die FahrErlaubnis ja sowieso entzogen wurde & es in der Verantwortung des Betroffenen liegt, jederzeit eine ausländische EU-Fahrerlaubnis nach § 28 Abs.5 FeV anerkennen zu lassen, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.
Damit würde sich jeder von Euch, der noch keine Nutzungsuntersagung hat, strafbar machen, wenn er mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis durch Deutschland fährt.

Auch scheint der Wohnsitz nicht die geringste Rolle zu spielen.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.03.2006, 17:23
Beitrag #735


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Zitat
Damit würde sich jeder von Euch, der noch keine Nutzungsuntersagung hat, strafbar machen, wenn er mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis durch Deutschland fährt.


Sag mal, Thommy, wielange willst Du uns das eigentlich noch rauf und runter beten ?

Der EuGH hat da eine eindeutige Meinung zu. Und die deutschen Gerichte sehen das offensichtlich etwas anders. Wir warten jetzt mal ab. Ist ja nicht ausgeschlossen, daß Luxemburg nochmal deutliche Worte findet. Der Münchener Fall, der da zur Vorabentscheidung vorliegt bzw. die Vorlagefrage diesbezüglich, ist ja nun in vielerlei Hinsicht nicht uninteressant und eine Antwort dürfte - umfassend vom EuGH beantwortet - für Klärung sorgen.

Bis dahin: Patientia. wink.gif

Da §28 Abs.5 FeV auf eine EU-Fahrerlaubnis nicht anwendbar ist und es auch die Registrierung nicht mehr gibt, eine Wohnsitznahme in Deutschland mithin die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zunächst nicht mehr tangiert, gehe ich zumindest zur Zeit davon aus, daß ich mich nicht strafbar mache, wenn ich weiterhin in D fahre - übrigens an der anderen Flanke abgesichert durch strafrechtliche Urteile.

Mit der Abschaffung der Registrierung hat man die Deutschen jedenfalls deutlich an der "Verfolgung" von EU-FS-Inhabern gehindert - durfte man bis zur Abschaffung der Registrierungspflicht nur maximal sechs Monate in Deutschland unregistriert fahren (danach war es verboten, quasi eine automatische NU) , so geht das jetzt unbegrenzt - auch sowas nenne ich ein "deutliches Zeichen":

Man hat offenbar in der EU kein Interesse, Leute mit einer gültigen Fahrerlaubnis mehr als dringend notwendig in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern, solange sie sich anständig benehmen ...
Und die Deutschen werden das auch noch lernen.


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Medusa
Beitrag 13.03.2006, 17:28
Beitrag #736


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Wieviele EU-FEs sind seit dem Kapper Urteil eigentlich aufgrund erneuter Trunkenheitsfahrten wieder eingezogen worden? Darüber hört man nichts ..
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strichachtdoktor
Beitrag 13.03.2006, 17:33
Beitrag #737


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Ist das interessant ?
Ich bin froh über jeden Tag, der vorüberzieht ohne eine Nachricht in z.B. "BLÖD" wie "Mörder! Betrunkener tötete drei Menschen - fuhr mit EU-Führerschein !!!" ...
Denn das wäre zweifelsohne der Super-GAU ...
Bisher hatten wir jedenfalls "Schwein" - so in gewisser Weise - daß noch nichts Schlimmes passiert ist.


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Medusa
Beitrag 13.03.2006, 17:38
Beitrag #738


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Ich kam nur auf die Frage, weil ich in einem anderen Thread gerade gelesen habe, daß die Rückfallquote nach pos. MPU um die 40% liegt. Die ersten EU-FEs nach Kapper gibt es bald auch schon 2 Jahre ..
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Perplex
Beitrag 13.03.2006, 18:17
Beitrag #739


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.03.2006, 17:33) *
"Mörder! Betrunkener tötete drei Menschen - fuhr mit EU-Führerschein !!!" ...
Ich glaube nicht, dass der Fahrer unbedingt betrunken sein müsste. Es würde doch auch reichen, wenn er ungeeignet wäre.

Dann könnte die Überschrift auch lauten:
"Mörder! Ungeeigneter tötete drei Menschen - fuhr mit EU-Führerschein !!!"


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sifis
Beitrag 13.03.2006, 19:03
Beitrag #740


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Zitat (Medusa @ 13.03.2006, 17:38) *
Ich kam nur auf die Frage, weil ich in einem anderen Thread gerade gelesen habe, daß die Rückfallquote nach pos. MPU um die 40% liegt. Die ersten EU-FEs nach Kapper gibt es bald auch schon 2 Jahre ..


diese statistik kann man nicht auf eu-fs besitzer anwenden

um rückfällig zu werden müsste man sie erst als geeignet einstufen, was aber ein widerspruch in sich ist, da sie dauerhaft ungeeignet sind (min. 15 jahre, zurzeit)


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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mimi2
Beitrag 13.03.2006, 19:36
Beitrag #741


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Zitat (sifis @ 13.03.2006, 19:03) *
Zitat (Medusa @ 13.03.2006, 17:38) *

Ich kam nur auf die Frage, weil ich in einem anderen Thread gerade gelesen habe, daß die Rückfallquote nach pos. MPU um die 40% liegt. Die ersten EU-FEs nach Kapper gibt es bald auch schon 2 Jahre ..


diese statistik kann man nicht auf eu-fs besitzer anwenden

um rückfällig zu werden müsste man sie erst als geeignet einstufen, was aber ein widerspruch in sich ist, da sie dauerhaft ungeeignet sind (min. 15 jahre, zurzeit)

think.gif mit welchem recht wird man eigentlich als "geeignet" eingestuft.sind denn die leute, welche uns einstufen eigentlich dazu geeignet????
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sifis
Beitrag 13.03.2006, 20:47
Beitrag #742


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@ mimi2

das recht gibt ihnen die deutsche FeV, glaube ich, aber das können dir sicher die ra´s hier besser erklären

meine meinung ist das in diesem fall das recht sehr einseitig ist da man nach deutschem recht , rechtlich nichts dagegen machen kann

-armer deutscher rechtstaat-

mit dem zweiten teil deiner frage weis ich nicht wen du meinst, den psychologen oder den beamten inder fss?


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strichachtdoktor
Beitrag 13.03.2006, 23:20
Beitrag #743


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Zitat
mit welchem recht wird man eigentlich als "geeignet" eingestuft.sind denn die leute, welche uns einstufen eigentlich dazu geeignet????


Eigentlich nicht verkehrte Fragen. Aber im falschen Forum und dazu schon ein paar mal angeschnitten.
Die Leute, die einstufen, meinen geeignet zu sein und haben alle dazu erforderlichen Nachweise: Studium, Praxis und staatliche Genehmigung.
Eignungseinstufungen erfolgen nach Eignungsrichtlinien, Erfahrung und subjektiver Einschätzung - manche behaupten auch, Würfelwürfe wären ein wesentliches Kriterium shutup.gif - ist natürlich nicht bestätigt.
wink.gif
Ansonsten ist das wie immer offtopic.gif offtopic.gif offtopic.gif
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fcmlars
Beitrag 14.03.2006, 11:35
Beitrag #744


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also eins wollt ich jetzt nochmal fragen,wenn man trotzt NU fährt bekommt man eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss und wird deswegen auch verurteilt???
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Lexus
Beitrag 14.03.2006, 11:45
Beitrag #745


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Eigentlich ja, wenn man erwischt wird.

Allerdings kann ja auch mal irgendwo günstige Verwirrung herrschen, siehe den Fall von Thommy Bumm, bei dem sich offenbar strafrechtlich nix tut.


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Lexus
Beitrag 14.03.2006, 11:59
Beitrag #746


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Zitat (Medusa @ 13.03.2006, 17:38) *
Ich kam nur auf die Frage, weil ich in einem anderen Thread gerade gelesen habe, daß die Rückfallquote nach pos. MPU um die 40% liegt. Die ersten EU-FEs nach Kapper gibt es bald auch schon 2 Jahre ..


Wie ich eigentlich schon öfter anmerkte: Diese Assoziationsargumenation geht in die Richtung: Ein EU-FS ist letztlich besser und wirksamer als eine positive MPU. Nur weiter so ;-)


Zitat (mimi2 @ 13.03.2006, 19:36) *
think.gif mit welchem recht wird man eigentlich als "geeignet" eingestuft????


Wenn es das Recht einer solchen Beurteilung nicht gäbe, dann wäre ganz Europa, ja die ganze Welt seit über einem Jahrhundert auf einem Holzweg: Der Führerscheinpflicht.


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Medusa
Beitrag 14.03.2006, 12:15
Beitrag #747


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Zitat (Lexus @ 14.03.2006, 11:59) *
Wie ich eigentlich schon öfter anmerkte: Diese Assoziationsargumenation geht in die Richtung: Ein EU-FS ist letztlich besser und wirksamer als eine positive MPU. Nur weiter so ;-)

Aber gerne twinkle.gif

Nein, aber im Ernst, für mich ergibt sich aus diesen Fehlerquoten:

Zitat
Bei einer Hochrechnung dieser Daten bedeutet dies, daß in 62,2% aller Gutachen eine falsche Prognose gestellt wurde. Wertet man die nachgeschulten Probanden als bedingt geeignet, so beträgt die Quote der falsch negativen Gutachten noch 40,1%.


daß das Ergebnis einer MPU Wahrsagerei gleichkommt. Gibt es wirklich einen Unterschied in der Rückfallquote pos. MPU'ler und EU-FE Inhaber?
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saftrag
Beitrag 14.03.2006, 12:24
Beitrag #748


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Zitat
Wenn es das Recht einer solchen Beurteilung nicht gäbe, dann wäre ganz Europa, ja die ganze Welt seit über einem Jahrhundert auf einem Holzweg: Der Führerscheinpflicht.


Genau, Du schreibst es !!!
Da ist doch JEDER der einen EU-Führerschein besitzt, der Pflicht nachgekommen. smile.gif
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mirko1
Beitrag 14.03.2006, 12:27
Beitrag #749


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Fragen für viel Geld auswendig lernen was soll das Bitte schön mit einer Beurteilung meines Geistigen Wandels zu tun haben?
Das ist die MPU und nix anderes das schlimme daran ist hat einer gut Geld bezahlt und die Fragen auswendig gelernt glauben die MPU-Befürworter das dieser Mensch keine Gefahr mehr für die Verkehrssicherheit darstellt. na Danke.

Da sind mir abstinez Nachweise Ärtzliche Untersuchungen ec. lieber und bestimmt besser für die Verkehrssicherheit.

Doch wie hier schon oft gesagt wurde ist das entscheidende das auswendig lernen der Psy-Doc fragen, genau das ist für mich der Grund warum die anderen EU-Staaten darauf verzichten. Weils schlicht Blödsinn ist und mit der Verkehrssicherheit nix zu tun hat.
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Rolrick
Beitrag 14.03.2006, 14:55
Beitrag #750


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Hi all und einen Gruss aus der Schweiz, wavey.gif

heute habe ich wieder einmal Post von meinem Anwalt bekommen. Ist nur ein Info- Schreiben.

Die FEB besteht weiterhin auf die Zahlung des Zwangsgeldes in höhe von 150 Euronen für die Nichtabgabe meines CZ-EU-FS zum festgesetzten Termin.
Sagt mir mal fühlen die sich sooo sicher in der FEB, oder was ist bei denen los?
Das ist jetzt kein Aufruf aber ich kann mir vorstellen das der eine oder andere "kurz" davor steht, "seine" FEB oder die Sachbearbeiter mal kräftig aufzumischen.
Noch nicht mal Zecken sind so schlimm wie die dort.
Die wissen doch das eine Tür nach 2 Seiten schwingt, oder lässt die das völlig kalt.
Da wir nunmal vom Affen abstammen, ist es also quasi so das wir "der eine mehr der andere weniger" smile.gif immer noch irgendwo Tiere sind.
Und was machen Tiere wenn man sie in die Enge treibt?

Eigentlich sollten die sich mal darüber Gedanken machen was das für eine unwarscheinliche Gefühls- und Körperbeherrschung von jeden einzelnen ist.
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