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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 14.03.2006, 15:20
Beitrag #751


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Zitat (Rolrick @ 14.03.2006, 14:55) *
Das ist jetzt kein Aufruf aber ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere "kurz" davor steht, "seine" FEB oder die Sachbearbeiter mal kräftig aufzumischen.
Wie war das noch mal in einem anderen Zusammenhang? Einen Moment Freude & dann viele Jahre zahlen? think.gif Ich glaube die legen es extra drauf an, dass die Betroffenen ausrasten. wallbash.gif

Allerdings sehe ich nicht, wo Dein Problem ist. Eine Pfändung von Verwaltungsgebühren in die Schweiz ist absolut ausgeschlossen. In 3 Jahren tritt die Verfolgungsverjährung ein. Dann bist Du in dieser Richtung absolut schuldenfrei.

Ich würde mich viel mehr darüber aufregen, weil wir alle durch unsere Steuergelder diesen Unfug bezahlen müssen. ranting.gif


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mirko1
Beitrag 14.03.2006, 15:24
Beitrag #752


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.03.2006, 15:20) *
In 3 Jahren tritt die Verfolgungsverjährung ein. Dann bist Du in dieser Richtung absolut schuldenfrei.

Wieder so ein Deutsches Wort wo ich noch nie Gehört habe thread.gif
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fcmlars
Beitrag 14.03.2006, 16:14
Beitrag #753


Neuling
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Hatte heute den letzten Tag der Frist meinen Tschechischen Führerschein vorzulegen.Wurde nen Aufkleber draufgemacht Herrn ... ist das Recht aberkannt worden in Deutschland Fahrzeuge zu führen.Mein Anwalt hat Widersruch eingelegt und ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingelegt.Termin dafür habe ich gestern bekommen ist aber noch knapp nen Monat hin.
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grobi1212
Beitrag 14.03.2006, 20:33
Beitrag #754


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Zitat (fcmlars @ 14.03.2006, 16:14) *
Hatte heute den letzten Tag der Frist meinen Tschechischen Führerschein vorzulegen.Wurde nen Aufkleber draufgemacht Herrn ... ist das Recht aberkannt worden in Deutschland Fahrzeuge zu führen.Mein Anwalt hat Widersruch eingelegt und ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingelegt.Termin dafür habe ich gestern bekommen ist aber noch knapp nen Monat hin.



Na dann bist du jetzt so weit wie ich.....wünsch dir viel glück in deinem verfahren...wirst es brauchen.

Zitat (Rolrick @ 14.03.2006, 14:55) *
Hi all und einen Gruss aus der Schweiz, wavey.gif

heute habe ich wieder einmal Post von meinem Anwalt bekommen. Ist nur ein Info- Schreiben.

Die FEB besteht weiterhin auf die Zahlung des Zwangsgeldes in höhe von 150 Euronen für die Nichtabgabe meines CZ-EU-FS zum festgesetzten Termin.
Sagt mir mal fühlen die sich sooo sicher in der FEB, oder was ist bei denen los?
Das ist jetzt kein Aufruf aber ich kann mir vorstellen das der eine oder andere "kurz" davor steht, "seine" FEB oder die Sachbearbeiter mal kräftig aufzumischen.
Noch nicht mal Zecken sind so schlimm wie die dort.
Die wissen doch das eine Tür nach 2 Seiten schwingt, oder lässt die das völlig kalt.
Da wir nunmal vom Affen abstammen, ist es also quasi so das wir "der eine mehr der andere weniger" smile.gif immer noch irgendwo Tiere sind.
Und was machen Tiere wenn man sie in die Enge treibt?

Eigentlich sollten die sich mal darüber Gedanken machen was das für eine unwarscheinliche Gefühls- und Körperbeherrschung von jeden einzelnen ist.



Oh Rolrick......wie wahr...was glaubst du welche gedanken mir schon durch den kopf gegangen sind.
Aber leider müssen wir einfach schlauer sein denn weiterbringen wird uns das nicht....die warten ja nur drauf.

Eins vergiss nie diese ***** haben nunmal den längeren arm wie im mittelalter halt.
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schmidt3121
Beitrag 14.03.2006, 20:36
Beitrag #755


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Zitat (fcmlars @ 14.03.2006, 16:14) *
Mein Anwalt hat Widersruch eingelegt und ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingelegt.Termin dafür habe ich gestern bekommen ist aber noch knapp nen Monat hin.


Würde mir aber an deiner Stelle nicht zu viele positive Hoffnung machen. Fast Verhandlungen um einstweiligen Rechtsschutz sind abgelehnt worden. Auch die Hauptverfahren sind selten positiv ausgefallen, wobei dei meisten noch ausstehen.

L. G. schmidt3121



OT Fragestellung hierhin verschoben.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 14.03.2006, 21:17
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K@i
Beitrag 14.03.2006, 23:12
Beitrag #756


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Zitat
Zitat (Lexus @ 14.03.2006, 11:59) *



Wie ich eigentlich schon öfter anmerkte: Diese Assoziationsargumenation geht in die Richtung: Ein EU-FS ist letztlich besser und wirksamer als eine positive MPU. Nur weiter so ;-)

Zitat (mimi2 @ 13.03.2006, 19:36) *
think.gif mit welchem recht wird man eigentlich als "geeignet" eingestuft????




Ja das sag ich doch schon lange die EU-FS-Fahrer sind vorsichtiger, immer 0.00 in allem, aufmerksamer und vorausschauend, damit bloss nix passiert..... wink.gif
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Perplex
Beitrag 14.03.2006, 23:45
Beitrag #757


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Zitat (K@i @ 14.03.2006, 23:12) *
Ja das sag ich doch schon lange, die EU-FS-Fahrer sind vorsichtiger, immer 0.00 in allem, aufmerksamer und vorausschauend, damit bloß nix passiert..... wink.gif
Ja, aber solche Leute sind nun mal 'ungeeignet', wenn sie mit 0,00 Promille aufmerksamer und vorausschauend fahren, weil sie die MPU umgangen haben. wallbash.gif


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THOR
Beitrag 15.03.2006, 06:01
Beitrag #758


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Auch wenn ich ein MPU-Gegner bin: Der Grund für
Zitat
vorsichtiger, immer 0.00 in allem, aufmerksamer und vorausschauend, damit bloß nix passiert.....
dürfte ja wohl eher die Angst vor Entdeckung sein.

Was ist wenn die EU im Sinne der EU-FS-Fahrer entscheidet? whistling.gif


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saftrag
Beitrag 15.03.2006, 08:13
Beitrag #759


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Zitat
Was ist wenn die EU im Sinne der EU-FS-Fahrer entscheidet?


Dann können die Psychologen auch mal Hartz IV - Karriere machen. wavey.gif
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Medusa
Beitrag 15.03.2006, 09:07
Beitrag #760


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Zitat (THOR @ 15.03.2006, 06:01) *
Was ist wenn die EU im Sinne der EU-FS-Fahrer entscheidet? whistling.gif

Dann wird sich zeigen, ob sich die Rückfallquoten der pos. MPU'ler und der EU-FE Inhaber unterscheiden.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.03.2006, 10:19
Beitrag #761


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Zitat (THOR @ 15.03.2006, 06:01) *
Auch wenn ich ein MPU-Gegner bin: Der Grund für
Zitat
vorsichtiger, immer 0.00 in allem, aufmerksamer und vorausschauend, damit bloß nix passiert.....
dürfte ja wohl eher die Angst vor Entdeckung sein.


Ist das so ?
Ich glaube, daß man einfach nur bewußter Auto fährt. Und eben auch ganz bewußt alles vermeidet, was irgendwie auffällig sein könnte. (Ich z.B. fahre auch nicht mehr "zum Spaß", sondern nur noch, wenn es sich anders nicht vermeiden läßt.) Wenn man es jetzt mal nicht so verbissen sieht, dann ist die Zeit mit dem EU-FS quasi eine Art Nachschulung: Denn man sollte natürlich immer bewußt fahren, sich immer an die Regeln halten und ökonomisch unterwegs sein ... Wer das bisher nicht konnte, der lernt es eben jetzt.

"Angst vor Entdeckung" oder auch "Angst vor Strafe" hilft überall in so einer komplexen Gesellschaft wie in Deutschland. Ob es um Steuern geht, Straftaten, Beziehungen - Sanktionen sind ein wichtiger Bestandteil des Lebens und helfen überall, Regeln aufrecht zu erhalten. Ich verstehe daher auch nicht, warum es psychologischerseits oft heißt: "Der verhält sich ja nicht normal sondern hat nur Angst vor Strafe!" -
Das will ich sehen, was passiert, wenn man von heute auf morgen alle Gesetze abschafft und so ein archaisch-anarchistisches Weiterleben ohne Strafen und Sanktionen (... und der Angst davor!) ausprobiert ...

Also: Die "Angst vor Entdeckung" hilft! Sie hilft vor allem denjenigen, die eine gewisse Neigung haben, sich nicht an alle Regeln "automatisch" zu halten, die aber - und das ist der Punkt - in der Lage sind, diese vielleicht vorhandenen charakterlichen Defizite durch eine erhöhte Aufmerksamkeit, erhöhte Bewußtmachung (also Großhirnleistung) und ein "Sich-Zwingen" zu kompensieren/auszugleichen. Wer auf diese - sicher etwas kompliziertere - Art und Weise lernen muß, sich zu beherrschen ...
Wichtig ist nur, daß sie es tun. Denn: Das Ergebnis zählt. Wir wollen schließlich alle niemanden umbringen bzw. sicher nach Hause kommen...

Klar ist auch: Bei einer solchen Art der Selbstkontrolle und Selbstregulation hat ein Psychologe keinen Euro verdient - weshalb von der Seite garantiert bestritten wird, daß das funktioniert.

Zitat
Was ist wenn die EU im Sinne der EU-FS-Fahrer entscheidet? whistling.gif

Dann ist zumindest rechtlich einiges klarer. Was niemanden dazu animieren sollte, auf sein "bewußtes Fahren" zu verzichten. Und wer den EU-FS als eine Chance begriffen hat, sich und allen anderen zu beweisen, daß man eben nicht "ungeeignet" ist, der lebt weiter unauffällig wie bisher.

Die Anderen fallen dann unter die "Rückfallquote", die Medusa schon angesprochen hat ...
So besonders auffällig scheinen EU-FS-Inhaber (im Moment jedenfalls) nicht zu sein, denn sonst würden wir mehr von den Rückfallern zu hören bekommen. Im Augenblick hört man fast ausschließlich davon, daß Inhaber einer EU-FE "entlarvt", "entdeckt" oder "überführt" wurden, also bei einer normalen Kontrolle aufgefallen sind - nicht aber, daß sie schwere Straftaten begangen haben oder im Zustand irgendeines Rausches unterwegs waren. Ein entscheidender Unterschied, wie ich meine.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 15.03.2006, 11:45
Beitrag #762


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Zitat
Ich z.B. fahre auch nicht mehr "zum Spaß", sondern nur noch, wenn es sich anders nicht vermeiden läßt.)

nur so geht es, leider. Ich war letztes Jahr in Slowenien und konnte das fahren so geniesen wie es früher einmal mit dem DE-FS war, einfach nur frei, war ein gutes feeling.

Doppelter Tarnmodus geht einem schon an die Nerven, hoffentlich kommt das Eugh Urteil auch im Sommer.

Ich bin sicher alle die unsere Zeit mit dem PL-CZ-FS seit nunmehr fast 2 Jahren durchmachen, werden sich es zig mal öfters überlegen (sollten wir vorm EUGH gewinnen) nochmals zugedröhnt zu fahren. Also mir ist diese Zeit in Fleisch und Blut gegangen.

Ob das jeder MPU-Positiv getesteter von sich behaupten kann?

Das schlimme ist wird ein "siehe z.b. gerri" mit seinem EU-FS angehalten
alle Tests vor Ort bei der Kontrolle waren Negativ
2 Jahre unauffällig im Strassenverkehr teil genommen
das sind Fakten
Resultat zählt alles nicht

Ohne MPU ist man eben ungeeignet lernt die PSY-Doc fragen für gutes Geld auswendig
dann seid ihr geeignet und alle MPU-Befürworter füllen sich nun sicher whistling.gif
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Medusa
Beitrag 15.03.2006, 12:22
Beitrag #763


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Zitat (mirko1 @ 15.03.2006, 11:45) *
nur so geht es, leider. Ich war letztes Jahr in Slowenien und konnte das fahren so geniesen wie es früher einmal mit dem DE-FS war, einfach nur frei, war ein gutes feeling.


yes.gif

2 Wochen Sommerurlaub: L, B, F, UK - einfach nur schön. Im Nachbarauto die police.gif , kein Problem. Der geistige Tiefschlag = Tarnmodus, dann wieder ab der dt. Grenze. crybaby.gif Ich kann Dich sehr gut verstehen.
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THOR
Beitrag 15.03.2006, 12:28
Beitrag #764


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Ich glaube, ich wurde da ein bissi mißverstanden.

Mir ist eben nur die Formulierung etwas aufgestoßen.

Vegleichen kann man derzeit sicherlich keine Rückfallquote MPU / EU-FS.

Und das mit der Strafe ist für mich völlig klar /8. Angst vor Strafe läßt uns halt Dinge einhalten die manchmal auch wider des gesunden Menschenverstandes sind.

Ich hoffe nur das nicht irgendwann die Angst vor Entdeckung dazu führt das man erst Recht enen Fehler (egal in weclher Hinsicht) macht. Angst ist nämlich ein schlechter Beifahrer.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allseits gute Fahrt und ein baldiges, für Euch postives, Urteil. wavey.gif


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THOR
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Medusa
Beitrag 15.03.2006, 12:32
Beitrag #765


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Zitat (THOR @ 15.03.2006, 12:28) *
In diesem Sinne wünsche ich Euch allseits gute Fahrt und ein baldiges, für Euch postives, Urteil. wavey.gif

Danke smile.gif flowers.gif
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mirko1
Beitrag 15.03.2006, 15:24
Beitrag #766


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Kann mir jemand einen Link für die Führerscheinrichtline 2 geben.
Also die Komplette Richtlinie?
Danke im Voraus
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Andreas
Beitrag 15.03.2006, 15:40
Beitrag #767


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grobi1212
Beitrag 15.03.2006, 16:18
Beitrag #768


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Hallo Leute!

So....ich habe hier jetzt die Stellungnahme und Antrag der Abweisung der Klage bzw. Abweisung der aufschiebenden Wirkung der FEB.

Ich habe diesen Schriftsatz hier in den Händen und ich wüsste nicht wie (obwohl ich es gerne würde) ich das hier posten könnte. Abschreiben? no.gif Es sind fast vier seiten voll.

Allerdings schockt mich jezt doch ein weing das ich Texte aus unserem FAQ von Rolf Tjardes entdecken konnte die wort wörtlich abgeschrieben wurden. think.gif blink.gif
Whats that?

Ich kann zusammenfassend sagen das laut der begründung der FEB vorangig das urteil OVG Niedersachsen herbeigezogen wird und es sich um die frage konkretisiert in wie weit alte eignungsmängel für eignungszweifel die nach neuerteilung einer ausl. fe als bgründung herhalten können.
Das OVG Niedersachsen bejaht deshalb weil aufgrund der "Unwissenheit der pl behörden die alkoholproblematik nicht bekannt gewesen sei"

Jetzt Nochmal an ALLE rechtsexperten wir diskutieren das ja schon lange....warum weigert sich die gegeseite in meinem fall "beweise" für diese Behauptung vorzulegen...wieso ordnet das gericht nicht die herbeiziehung der polnischen fs akte an....aus der ganz klar hervorgehen MUSS das ein Alkoholbedingter entzug in D stattgefunden hat und hiernach nach ordentlicher prüfung eine fe erteilt wurde da nach ansicht der pl feb keine eignungsmängel (mehr) bestehen.

Bitte um Diskussion hierüber denn es geht bei mir in die vollen.

P.S. RAXDIVER die RV Zahlt twinkle.gif mein Anwalt hats hinbekommen smile.gif
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mirko1
Beitrag 15.03.2006, 16:45
Beitrag #769


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Danke Andreas smile.gif
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sifis
Beitrag 15.03.2006, 17:38
Beitrag #770


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"Jetzt Nochmal an ALLE rechtsexperten wir diskutieren das ja schon lange....warum weigert sich die gegeseite in meinem fall "beweise" für diese Behauptung vorzulegen...wieso ordnet das gericht nicht die herbeiziehung der polnischen fs akte an....aus der ganz klar hervorgehen MUSS das ein Alkoholbedingter entzug in D stattgefunden hat und hiernach nach ordentlicher prüfung eine fe erteilt wurde da nach ansicht der pl feb keine eignungsmängel (mehr) bestehen."

@grobi

die ganze akte wäre gar nicht notwendig, da der fs mit allen vorschrifften erteilt worden ist (polnische vorschrifften) die im normal fall auch in D zu akzeptieren sind

in deinem fall, mit mpu auflage reicht es nicht nach deutscher sicht, nur eine MU bestanden zu haben um als geeignet eingestuft zu werden
also will das gericht das risiko nicht eingehen diese MU anerkennen zu müssen, weil wenn es so sein sollte bräuchten die betroffenen nicht mehr ins ausland um einen fs zu erwerben sondern nur um eine MU zu bestehen
und das wäre der sofortige untergang der deuschen mpu

bin kein ra und weis nicht ob es ein unterschied macht zu deiner bißcheringen klage, aber-----

-frag doch mal deinen anwalt ob es sinn machen würde um anerkennung deiner MU zu klagen damit wären die zweifel nämlich ausgeräumt, mit einem sehr sehr positiven nebeneffekt


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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grobi1212
Beitrag 15.03.2006, 18:22
Beitrag #771


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hört sich gut an think.gif

obwohl ich dazu anmerken muss:

eher tritt d aus der eu aus bevor auf die mpu verzichtet wird mad.gif
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RA XDiver
Beitrag 15.03.2006, 18:23
Beitrag #772


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Zitat
-frag doch mal deinen anwalt ob es sinn machen würde um anerkennung deiner MU zu klagen


Würde es nicht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Wenn, dann kann er die erfolgte Untersuchung (mitsamt Belegen hierfür) in der Klage als Beweismittel einführen. Das wird zwar auch keinen Sinn haben, aber mehr hat er zum anführen wohl eh nicht, deswegen besser das als nichts.

Zitat
also will das gericht das risiko nicht eingehen diese MU anerkennen zu müssen


Ich weiss ja nicht, woher Du diese These nimmst, aber eine rein medizinische Untersuchung kann das Gericht gar nicht anerkennen, weil ein Verwaltungsrichter nunmal die FeV als Rechtsgrundlage nehmen muss. Die kennt bei einer Alkoholproblematik aber keine MU.


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Perplex
Beitrag 15.03.2006, 19:17
Beitrag #773


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Zitat (sifis @ 15.03.2006, 17:38) *
Frag doch mal deinen Anwalt, ob es Sinn machen würde um Anerkennung deiner MU zu klagen! Damit wären die Zweifel nämlich ausgeräumt, mit einem sehr sehr positiven Nebeneffekt.
Zitat (RA XDiver @ 15.03.2006, 18:23) *
Würde es nicht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Gibt es doch!
Meines Erachtens ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde nach § 28 Abs.5 FeV verpflichtet die ausländische EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.

So wie ich es beschreibe, müsste es möglich sein, damit alles logisch ist. So wie Du es beschreibst, RA XDiver, ist es leider die unlogische Wirklichkeit.


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RA XDiver
Beitrag 15.03.2006, 21:45
Beitrag #774


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Ne Thommy, weil die Gründe, die zur Entziehung geführt haben nur nach den, in der FeV zugelassenen Untersuchungen widerlegt werden können. Die MU gehört da nicht zu (höchstens das äG, aber das passt hier nicht).

Im Übrigen wäre das dann keine Klage auf Anerkennung der MU sondern auf Verpflichtung der Behörde, eine Erteilung nach § 28 Abs. 5 vorzunehmen. wink.gif


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Beitrag 15.03.2006, 22:05
Beitrag #775


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.03.2006, 10:19) *
Ich verstehe daher auch nicht, warum es psychologischerseits oft heißt: "Der verhält sich ja nicht normal sondern hat nur Angst vor Strafe!" -


So etwas sagen Psychologen ja gar nicht. Was sie sagen, wenn jemand eine MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins machen muss, ist: Der Proband hat sein Trinkverhalten nur deshalb vorübergehend verändert, weil er den FS wieder erlangen will. Seine sonstigen geschilderten Lebensumstände zeigen aber, dass er nichts getan hat, um diese Veränderung auch nach der Wiedererteilung aufrecht zu erhalten ("es fehlen stabilisierende Faktoren").

Und an dem Argument ist zweifellos was dran. Kaum ist der neue FS wieder da, wird wieder wie früher gesofffen, oftmals jedenfalls, manchmal nach einer gewissen Schamfrist, die man sich noch gönnt.

Das Argument mit dem vorsichtigen Fahren, um einer Entdeckung und somit einer NU auszuweichen, hat für mich auch etwas Überzeugendes. Unter den EU-FS-Besitzern sind sicher auch ein paar notorische Schnellfahrer, die sich aber jetzt sicherlich zurückhalten. Warum sollten sie dies noch tun, wenn aus irgendeinem Grund die NU nicht mehr droht?

@/8doc, du siehst die Welt in zu rosigem Licht; immer mehr gewinne auch aus deinen Beiträgen den Eindruck, als sei für dich so eine EU-FE eigentlich das Allheilmittel gegen alle Verkehrssünden, das man eigentlich statt Aufbauseminar und MPU und verkehrspsychologische Beratung auch fast auf Krankenschein verteilen müsste.


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sifis
Beitrag 15.03.2006, 22:21
Beitrag #776


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@ ra xdiver

Also,

Ich hab ein wenig Hausaufgaben gemacht und hab im §13 gefunden das ein Ärztliches GA verlangt wird bei Alkohol Abhängigkeit

Nun gut ich hab es MU genannt, sorry, aber ich glaube eine Grundlage wär das schon mal, da das Gericht laut FeV ein ärztliches GA kennt

Jetzt brauchen wir noch ein Verkehrspsychologen als zeugen der vor Gericht aussagen wird das ein ärztliches.GA keine Prognose für die Zukunft stellen kann und deswegen eine MPU erforderlich ist was ja der eigentliche unterschied zwischen MU und MPU ist.

Da aber eine Prognose (stammt übrigens aus dem griechischen und heisst soviel wie “etwas wissen was noch nicht passiert ist”) kein Fakt ist, hat der Verteidiger ein leichtes spiel


Ich hätte gern das Gesicht des Psychologen gesehen wenn der Anwalt ihn fragen würde:

Da Sie so gut im prognostizieren sind, sagen Sie mir bitte die 6 richtigen für nächsten Samstag und wenn es geht für den übernächsten auch gleich


rofl1.gif


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Lexus
Beitrag 15.03.2006, 22:34
Beitrag #777


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Ich les zu viel.

Zitat
RA Hillmann, Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde, DAR 2006, 128 ff:

I. Bei der Frage des ..Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde" geht es nicht - wie oft unterstellt wird - darum. die MPU als Institution in Frage zu stellen oder das System der Fahrerlaubnisverordnung zu reformieren, auch wenn es dazu eine ganze Menge zu sagen gäbe und auch schon in vorangegangenen Verkehrsgerichtstagen gesagt worden ist'. Es geht bei dieser Frage auch nicht darum, etwa einer ungeprüften Zulassung zum Straßenverkehr oder einer Liberalisierung des Fahrerlaubnisrechts das Wort zu reden.

Ganz im Gegenteil steht es unverändert außer jedem Streit, dass wir uns in Deutschland im internationalen und europäischen Vergleich eines außerordentlich hohen Sicherheitsstandards erfreuen können, den wir uns nicht widerstandslos durch europäische und leider ja auch schon durch inländische Rechtsprechung zunichte machen lassen sollten. Den von außen auf uns eindringenden Bestrebungen, den Führerscheintourismus zur Umgehung von MPU-Erfordernissen zu fördern, muss mit einem eindeutigen Bekenntnis zur uneingeschränkten Beibehaltung unseres Systems entgegengetreten werden.


und

Zitat
Ministerialrat Dr. Peter König und Leitender Ministerialrat Dr. Helmut Seitz, München, Oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Veröffentlichungsjahr 2005), DAR 2006, 121 ff:

Im Anschluss an EuGH DAR 2004, 333 (hierzu einerseits Geiger DAR 2004, 340, 690, andererseits Otte/Kühner NZV 2004. 321) hebt OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50 die Verurteilung des (deutschen) Inhabers einer nach Ablauf der letzten (in Deutschland) gegen ihn verhängten Sperrfrist in Frankreich erworbenen Fahrerlaubnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf: § 28 Abs. 4 Nr. 2, 3 FeV finde auf einen derartigen Fall keine Anwendung (s. auch OLG Köln DAR 2005, 106 = NZV 2005. 110 zu einem „Altfall” sowie OLG Karlsruhe DAR 2004. 714).

Mittlerweile hat das OLG München dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 2 EGV die Frage vorgelegt. ob § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit Art. 8 Abs. 4 der FG-Führerscheinrichtlinie vereinbar sei oder ob Art. 1 Abs 2. 8 Abs. 4 der Richtlinie zu einer Anerkennung der durch den anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis zwingen und lediglich die Befugnis gewähren, das Recht zum Gebrauch der Fahrerlaubnis im Inland abzuerkennen. sofern Gründe (fort-) bestehen, die die Anwendung von Maß-nahmen nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie rechtfertigen (Beschluss v. 9.9.2005 — 4 St RR 31/05). Gleichfalls ein Vorlage-verfahren zu den relevanten Fragen hat das VG München an-gestrengt (NJW 2005. 2800 [L]= NJOZ 2005, 2824). Der Entscheidung des EuGH ist mit einiger Spannung entgegen-zusehen.

Daneben ist es angezeigt, die Verwerfungen im Rahmen der derzeit durchgeführten Novellierung der Führerscheinrichtlinie zu beheben (Ausgangsdok. KOM(2003) 0621 endg).

Das Vorhaben steht kurz vor dem Abschluss. wobei ein guter Ausgang für das deutsche Fahrerlaubnisrecht wahrscheinlich ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 16.03.2006, 00:09
Beitrag #778


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Zitat (Lexus @ 15.03.2006, 22:05) *
@/8doc, du siehst die Welt in zu rosigem Licht; immer mehr gewinne auch aus deinen Beiträgen den Eindruck, als sei für dich so eine EU-FE eigentlich das Allheilmittel gegen alle Verkehrssünden, das man eigentlich statt Aufbauseminar und MPU und verkehrspsychologische Beratung auch fast auf Krankenschein verteilen müsste.


Ja, ein bißchen kindliche Naivität muss man sich einfach gönnen bei all´dem Mist den einen umgibt ...
Nein - natürlich ist der EU-Führerschein kein Allheilmittel, kein Persilschein und kein Waffenschein. Der Inhaber muss sich aktiv genauso an die Verkehrsregeln halten, wie jeder andere auch, genießt keinerlei Vorteile und sollte sein neu erteiltes Recht zum Führen eines Kfz auch nicht mißbrauchen.
Aber: Ein EU-FS könnte eine Chance sein ...
Im Augenblick kann man sich damit einigermassen unbehelligt bewegen und sich in eine etwas bessere Position rücken. Das wollen zwar viele ändern - letztendlich werden sie aber nicht darüber hinwegsehen können, wenn sich irgendeine betroffene Person mit einem EU-Schein jahrelang bewährt hat. Jedenfalls hoffe ich das ...


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Beitrag 16.03.2006, 00:11
Beitrag #779


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Zitat (Lexus @ 15.03.2006, 22:05) *
Das Argument mit dem vorsichtigen Fahren, um einer Entdeckung und somit einer NU auszuweichen, hat für mich auch etwas Überzeugendes. Unter den EU-FS-Besitzern sind sicher auch ein paar notorische Schnellfahrer, die sich aber jetzt sicherlich zurückhalten. Warum sollten sie dies noch tun, wenn aus irgendeinem Grund die NU nicht mehr droht?
Gewohnheit!
Wenn jemand aus Gewohnheit zu schnell fährt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er weiterhin zu schnell fahren wird. Wenn jemand aus Gewohnheit verkehrskonform fährt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er weiterhin verkehrskonform fahren wird.

Gegenfrage: Warum sollte eine Person, die gerade die MPU geschafft hat, danach nicht sofort wieder gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen?

Wenn sich also jemand absolut verkehrskonform verhält, dann bleibt nur noch der abstrakte Begriff der "Ungeeignetheit". Eine "ungeeignete" Person ist fahruntauglich, oder etwa doch nicht?

Zitat (Wikipedia - fahruntauglich)
Eine Person ist fahruntauglich, wenn sie unter Einfluss von Arzneimitteln, Drogen, Alkohol steht oder sehr müde ist und deswegen nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Eine fahruntaugliche Person stellt für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine nicht hinnehmbare Gefahr dar, wenn sie ein Fahrzeug lenkt.
Man könnte auch schreiben:

Eine Person ist ungeeignet, wenn sie unter Einfluss von Arzneimitteln, Drogen, Alkohol steht oder sehr müde ist und deswegen nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Eine ungeeignete Person stellt für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine nicht hinnehmbare Gefahr dar, wenn sie ein Fahrzeug lenkt.

Der Begriff "ungeeignet" wird vom Gesetzgeber so verwendet, wie als wenn jemand vom Gesetzgeber für "verrückt" erklärt wird. Früher war eine Person, die ohne deutsche Erlaubnis in Deutschland ein Kraftfahrzeug führte & hier zur MPU müsste, automatisch ungeeignet, wenn sie trotzdem ein Kraftfahrzeug führte, weil allein das Fahren ohne deutsche Erlaubnis eine Person "ungeeignet" machte. Jetzt haben wir seit dem 29.04.2004 eine neue Situation. Eine Person verstößt nicht gegen Regeln, wenn sie mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis fährt. Deswegen wird eine Person für "ungeeignet" erklärt. Dann wird die Nutzung der Fahrerlaubnis untersagt. Wenn diese Person dann trotzdem weiter fährt, dann beweist sie wieder ihre "Ungeeignetheit". Wenn diese Person allerdings freigesprochen wird, so wie Kapper, dann wäre diese Person plötzlich wieder geeignet.

Ich habe immer wieder den Eindruck, dass einige "Unverbesserliche" hier glauben, dass die MPU das einzigste wirksame Mittel sein muss, die "Eignung" wieder herzustellen. Nur so kann ich mir erklären, warum so viele mit aller Macht an der MPU festhalten, auch wenn sie im Einzelfall nachweislich unsinnig ist. wallbash.gif


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Beitrag 16.03.2006, 00:49
Beitrag #780


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Zitat (RA XDiver @ 15.03.2006, 21:45) *
Ne Thommy, weil die Gründe, die zur Entziehung geführt haben nur nach den, in der FeV zugelassenen Untersuchungen widerlegt werden können.
Tut mir Leid, aber das steht in § 28 Abs.5 FeV nicht drin! no.gif
Da ist sogar nicht der geringste Hinweis versteckt, wie solch ein Beweis aussehen muss.

Zitat (sifis @ 15.03.2006, 22:21) *
Da Sie so gut im prognostizieren sind, sagen Sie mir bitte die 6 Richtigen für nächsten Samstag und wenn es geht für den Übernächsten auch gleich! rofl1.gif
Da kann ja nur "blah...blah.." rauskommen!

Zitat (Lexus @ 15.03.2006, 22:34) *
Zitat (RA Hillmann)
Den von außen auf uns eindringenden Bestrebungen, den Führerscheintourismus zur Umgehung von MPU-Erfordernissen zu fördern, muss mit einem eindeutigen Bekenntnis zur uneingeschränkten Beibehaltung unseres Systems entgegengetreten werden.
Ja, und zwar mit allen legalen & illegalen Mitteln! wallbash.gif


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Beitrag 16.03.2006, 08:26
Beitrag #781


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.03.2006, 00:11) *
Ich habe immer wieder den Eindruck, dass einige "Unverbesserliche" hier glauben, dass die MPU das einzigste wirksame Mittel sein muss, die "Eignung" wieder herzustellen. Nur so kann ich mir erklären, warum so viele mit aller Macht an der MPU festhalten, auch wenn sie im Einzelfall nachweislich unsinnig ist.
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mirko1
Beitrag 16.03.2006, 08:51
Beitrag #782


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.03.2006, 00:11) *
Gegenfrage: Warum sollte eine Person, die gerade die MPU geschafft hat, danach nicht sofort wieder gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen?


Ich habe immer wieder den Eindruck, dass einige "Unverbesserliche" hier glauben, dass die MPU das einzigste wirksame Mittel sein muss, die "Eignung" wieder herzustellen. Nur so kann ich mir erklären, warum so viele mit aller Macht an der MPU festhalten, auch wenn sie im Einzelfall nachweislich unsinnig ist. wallbash.gif

@Commodore
also da gehe ich mit Thommy absolut Komform

Vorallem mit dem ersten Teil des Zitates, ich kann nicht erkennen wo da der Unterschied zwischen ich fahr nun ohne saufen weil ich eine EU-FS habe oder ich muss zur MPU und saufe nicht, ist der CZ-PL-FS erstmal gleichwertig (wir haben vorm EUGH gewonnen) saufen wir wieder oder ich habe die MPU-Bestanden und saufe wieder, ist doch dieselbe Geschichte warum wird nicht gesofen weil ein Ziel verfolgt wird.

Naja wie ich schon öfters gesagt habe

Ihr alle MPU-Befürworter wiest das die MPU-Psy-Doc 20 Minuten Befragung entscheident ist und genau auf diese immer dieselben Fragen kann ich mich durch viel Geld vorbereiten lassen sprich ich lerne die Fragen auswendig und daran macht ihr dann fest ungeeignet oder geeignet.

Ich bin geeignet weil ich mich zusammenreise weil ich den FS wieder will und lerne die Fragen auswendig und alle in DE sind sicher und zufrieden.

Ist das der von euch MPU-Befürworter richtige Weg? na dann prost Mahlzeit.
Die Rückfallqouten nach bestandener MPU ca. 20% und ihr sagt das ist OK was solls Hauptsache MPU.

Genau das haben die Österreicher erkannt und eben das "P" weg gelassen und eine MU eingeführt weil Fakten zählen sollen. Was machen die Deutschen mit Österreich (altes EU Land) DE erkennt die MU von Österreich nicht an, gut das genau dieser Fall vom EUGH entschieden werden muss.
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RA XDiver
Beitrag 16.03.2006, 09:06
Beitrag #783


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Zitat
Tut mir Leid, aber das steht in § 28 Abs.5 FeV nicht drin!


Die FeV besteht aber nicht nur aus § 28 Abs. 5 . Du musst schon das Gesamtwerk lesen. Gesetze neigen nunmal dazu, innere Zusammenhänge zwischen den einzelnen Normen zu haben. wavey.gif

In § 28 steht auch nicht drin, dass man den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen muss, noch weniger, bei welcher. das ergibt sich aus den entsprechenden Zuständigkeitsnormen. Nicht anders verhält es sich bei den Eignungsfragen.

Wie Du siehst lieber Thommy, kannst Du einen § sehr selten alleine lesen. cool.gif


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Medusa
Beitrag 16.03.2006, 09:59
Beitrag #784


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.03.2006, 00:11) *
Ich habe immer wieder den Eindruck, dass einige "Unverbesserliche" hier glauben, dass die MPU das einzigste wirksame Mittel sein muss, die "Eignung" wieder herzustellen. Nur so kann ich mir erklären, warum so viele mit aller Macht an der MPU festhalten, auch wenn sie im Einzelfall nachweislich unsinnig ist. wallbash.gif


Mit der MPU die Eignung wiederherstellen? Ich dachte die MPU wäre eine Prognoseveranstaltung für die zukünftige Entwicklung. Das die kurze Inquisition beim MPU Psychologen eine derart magische Wirkung hat war mir bisher nicht bekannt.
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mirko1
Beitrag 16.03.2006, 10:11
Beitrag #785


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Interessant finde ich am AUT-FAll

sollte der Eugh sagen DE darf die MPU verlangen, dann hat der gute Mann in AUT eine MU abgelegt so darf er in AUT fahren, eine MPU für DE, evtl. hat er früher mal in Spanien Scheiße gebaut so braucht er (sollte Spanien was anderes einführen) dann für Spanien sagen wir mal MPL oder so (Spanien muss die AUT-MU + die DE-MPU sollte der EUGH für DE entscheiden nicht anerkennen).

Jetzt benötigt der gute Mann wenn er von AUT nach Portugal will 3 verschiedene Eignungstests
die AUT-MU, die DE-MPU, die SP-MPL.

Saubere Sache und wir können das Spielchen beliebig weiterspielen oder einfacher wenn das Europäische Flensburg mal existiert dann könnten bei 1 Alk Delikt bis zu 25 verschiedene Eignungstest hervorgehen.

Klar im Arroganten DE denkt man die MPU wird jeder in der EU anerkennen, DE nicht mal die AUT-MU aber AUT mit Sicherheit die MPU, Hochmut kommt vor dem Fall.

Denkt hier wirklich jemand das es AUT nicht kümmert das ihre Eignungstests MU von DE nicht anerkannt werden? AUT wird dann genauso handeln und die MPU ablehnen.

Sollte DE das Recht bekommen andere Eignungstests abzulehnen werde die anderen EU-Staaten folgen und die von DE ablehnen und untereinander genauso, was das für die Europäische Freizügigkeit Mobil sein ec. bedeutet kann sich jeder ausmalen das wars dann.

Ich denke der EUGH muss sehr vorsichtig sein was er mit dem AUT-FALL anstellt, in dem Fall wäre es besser Man Opfert einen bevor die ganze Herde dran glauben muss. whistling.gif
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zenek
Beitrag 16.03.2006, 10:20
Beitrag #786


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Zitat (Medusa @ 16.03.2006, 09:59) *
Zitat (Thommy Bumm @ 16.03.2006, 00:11) *

Ich habe immer wieder den Eindruck, dass einige "Unverbesserliche" hier glauben, dass die MPU das einzigste wirksame Mittel sein muss, die "Eignung" wieder herzustellen. Nur so kann ich mir erklären, warum so viele mit aller Macht an der MPU festhalten, auch wenn sie im Einzelfall nachweislich unsinnig ist. wallbash.gif


Mit der MPU die Eignung wiederherstellen? Ich dachte die MPU wäre eine Prognoseveranstaltung für die zukünftige Entwicklung. Das die kurze Inquisition beim MPU Psychologen eine derart magische Wirkung hat war mir bisher nicht bekannt.


laugh2.gif Zur Stimmungsaufhellung... Fragen aus dem MPU Katalog:

1. Auf Tiere ist mehr Verlass als auf Menschen
2. Ein richtiges Auto sollte viele Extras haben
3. Autofahren gibt mir das Gefühl von Freiheit
4. Ich fahre viel lieber mit einem Beifahrer
5. Ich bin immer gut gelaunt

a)das Stimmt
b)nein das Stimmt nicht

Gucken ob Du geeignet bist die Schrottkiste zu fahren oder zu Fuß laufen...

MPU FÜR ALLE!!! tongue.gif
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Medusa
Beitrag 16.03.2006, 10:22
Beitrag #787


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Der EuGH muß berücksichtigen, daß die Eignungsüberprüfung gemäß EU FE Rili Bestandteil des Hoheitsaktes EU-FE Erteilung ist. Analog zum Wohnsitzurteil sehe ich da nur eine Lösung - D. könnte den ausstellenden Staat ggfls. auf eine nicht erfolgte Eignungsüberprüfung hinweisen, und bei dessen Untätigkeit den ausstellenden Staat vor dem EuGH verklagen.
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mirko1
Beitrag 16.03.2006, 10:55
Beitrag #788


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@Medusa
Dann würde sich die Eignung so verhalten wie die Wohnsitz Geschichte, soll mir (uns) Recht sein. whistling.gif
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johnnie walker
Beitrag 16.03.2006, 10:56
Beitrag #789


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Andreas
Beitrag 16.03.2006, 10:59
Beitrag #790


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Tja, es wird ja offensichtlich immer noch von den meisten hier verdrängt das bald die 3. EU-Führerscheinrichtlinie kommt und die ganze Diskussion um das EuGH-Urteil dann überflüssig wird. wink.gif whistling.gif


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Medusa
Beitrag 16.03.2006, 11:01
Beitrag #791


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Zitat (mirko1 @ 16.03.2006, 10:55) *
@Medusa
Dann würde sich die Eignung so verhalten wie die Wohnsitz Geschichte, soll mir (uns) Recht sein. whistling.gif

Ja. 24 EU Länder halten uns für geeignet. Da könnte ich damit leben, daß D. das anders sieht. Zumindest, wenn D. keine rückwirkenden MPU Aufforderungen anordnen dürfte. Mit einer künftigen, besonders intensiven Beobachtung durch die FEB, hätte ich keine Probleme.
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mirko1
Beitrag 16.03.2006, 11:04
Beitrag #792


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Wenn die FSRIII den so kommt und was heist bald? think.gif

Zitat
Mit einer künftigen, besonders intensiven Beobachtung durch die FEB, hätte ich keine Probleme.

Dito.
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Medusa
Beitrag 16.03.2006, 11:13
Beitrag #793


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Zitat (Andreas @ 16.03.2006, 10:59) *
Tja, es wird ja offensichtlich immer noch von den meisten hier verdrängt das bald die 3. EU-Führerscheinrichtlinie kommt und die ganze Diskussion um das EuGH-Urteil dann überflüssig wird. wink.gif whistling.gif

Könntest Du bald etwas genauer definieren? Aus der Bildzeitung geht das nicht so ganz hervor ..
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johnnie walker
Beitrag 16.03.2006, 11:15
Beitrag #794


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Zitat (Andreas @ 16.03.2006, 10:59) *
Tja, es wird ja offensichtlich immer noch von den meisten hier verdrängt das bald die 3. EU-Führerscheinrichtlinie kommt und die ganze Diskussion um das EuGH-Urteil dann überflüssig wird. wink.gif whistling.gif



Die Pro- oder Contra- Fraktion, oder beide verdrängen, daß es den "deutschen" MPU-Pfad nich EU einheitlich geben wird.
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Medusa
Beitrag 16.03.2006, 11:41
Beitrag #795


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Zitat (johnnie walker @ 16.03.2006, 11:15) *
Die Pro- oder Contra- Fraktion, oder beide verdrängen, daß es den "deutschen" MPU-Pfad nich EU einheitlich geben wird.

Das Problem an der geplanten 3. EU FE Rili ist eher, das ein Änderungsantrag die Wohnsitzfrage bestrifft. Wenn dieser Änderungsantrag angenommen würde bräuchten EU-FE Erteilungen ohne Wohnsitz nicht mehr anerkannt werden. Ob das dann auch für bereits erteilte EU-FEs gelten würde? Bin mir aber sicher, daß D. ggbfsl. auch in dieser Frage bis zum EuGH geht, und es für Fahrten ab Gültigkeit der neuen EU FE Rili für viele von uns Verfahren wg. FoFE hageln würde.
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strichachtdoktor
Beitrag 16.03.2006, 11:44
Beitrag #796


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Die Zeitung mit den vier Buchstaben ...
Das Zitat in allen Ehren der Vollständigkeit halber genannt - ok. Informationsgehalt gleich Null.

Erstens wird das mit der dritten EU-RiLi zum Führerschein nicht so schnell gehen.
Zweitens ist auch gar nicht sicher, daß die deutschen Träume eins zu eins umgesetzt werden.
Drittens tritt sie nicht mit einer Verabschiedung automatisch in Kraft.
Viertens ist gar nicht sicher, ob jetzt schon bestehende Führerscheine von geplanten Änderungen betroffen sind.
Wahrscheinlich gibt es noch einiges dazu zu sagen...

Also: Nur die Ruhe! Es ist gar nichts passiert. Tiefensee will ... Es gibt so viele Leute, die irgendetwas wollen ...

Übrigens dachte ich, wir hätten bereits Führerscheine im einheitlichen Format. Und die Erteilungsvoraussetzungen werden sich so einfach nicht harmonisieren lassen - vor allem nicht, wenn sich MPU-Eggheads als europäische Betonköpfe präsentieren. Ich höre gelegentlich auch Mitteilungen aus Brüssel und da sind die Deutschen alles andere als angesehen und beliebt ... wie eigentlich in ganz Europa. Deutsches Geld wird gerne genommen, mit ihren Ideen dürfen die Deutschen gerne mal zuhause bleiben ...


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mirko1
Beitrag 16.03.2006, 11:51
Beitrag #797


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@Andreas
Es gibt hier auch einige die das austehende AUT-FAll Eugh Urteil nicht gerne vor der FSRIII sehen möchten.

mal sehen was früher kommen wird. think.gif
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Andreas
Beitrag 16.03.2006, 12:00
Beitrag #798


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.03.2006, 11:44) *
Erstens wird das mit der dritten EU-RiLi zum Führerschein nicht so schnell gehen.
Zweitens ist auch gar nicht sicher, daß die deutschen Träume eins zu eins umgesetzt werden.
Drittens tritt sie nicht mit einer Verabschiedung automatisch in Kraft.
Viertens ist gar nicht sicher, ob jetzt schon bestehende Führerscheine von geplanten Änderungen betroffen sind.


Bekommst du es jetzt auch schon mit der Angst zu tun??......warten wir den Sommer ab. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 16.03.2006, 12:29
Beitrag #799


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Zitat
Bekommst du es jetzt auch schon mit der Angst zu tun??......


Bekommst du es
jetzt - warum jetzt? Ist doch gar nichts passiert, außer daß VM Tiefensee laut nachdenkt.
auch - wer denn noch ?
schon - gibt es welche, die schon länger Ängste hatten ?
mit der Angst zu tun ?? - was heißt da Angst ?

Das Schlimmste wäre, daß ich meinen Führerschein nach deutschen Bedingungen, also mit MPU und Prüfungen, nochmal machen müßte. Das war vor ein paar Jahren so, das war 2004 so und dann ist es eben wieder so. Dazwischen habe ich aber mit meiner EU-FE bereits über ein Jahr am Verkehr legal und unauffällig teilgenommen - ergo ist für mich die Ausgangsposition eine ganz andere als 2004. Warum sollte ich also irgendwie Angst haben ? ich bin ganz entspannt und ruhig, Andreas. Und Deine Versuche Angst und Unsicherheit zu sähen fallen bei mir sowieso nicht auf fruchtbaren Boden ...

twinkle.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Rolrick
Beitrag 16.03.2006, 12:33
Beitrag #800


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Zitat (strichachtdoktor)
6.03.2006, 11:44' post='419467']
Die Zeitung mit den vier Buchstaben ...
Das Zitat in allen Ehren der Vollständigkeit halber genannt - ok. Informationsgehalt gleich Null.

offtopic.gif
OK OK, nun es wandern nicht alle Deutsche aus nur weil Ihnen die FEB das "Mobil" sein versagt oder verweigert.
Da sind auch noch andere gründe im Spiel.

Mir fällt zu dem Bild nur eins ein, wallbash.gif
Die lassen alle ziehen und wenn die Kake am dampfen ist versuchen die "mit unmöglichen" Fragen Menschen einzu deutschen.

offtopic.gif
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