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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Andreas
Beitrag 17.03.2006, 12:08
Beitrag #851


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Zitat (gerri @ 17.03.2006, 12:04) *
Also wenn wirklich alle stricke reissen,bedeutet das das die brd,cz,pl,nl usw auffordert die eu fs. einzuziehen..


Wenn alle Stricke reissen, erklärt die EU-Führerscheinrichtlinie die FS der "Führerscheintouristen" einfach für ungültig. blink.gif


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zippo51
Beitrag 17.03.2006, 12:11
Beitrag #852


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Zitat (Rolrick @ 17.03.2006, 11:54) *
Erst einmal würde ich mir in Flensburg die Akte zukommen lassen.

Daraus ist dann u.a. der letzte Eintrag ersichtlich.

1. Wann ist mein Konto in Flensburg gelöscht ?
In der Regel nach 15 Jahren.

2. Ist meine Polizeiakte dann auch erloschen ?
Nun da es unsere Staatsmacht/ Staatsorgane mit unseren Daten nicht so genau nimmt gehe ich mal davon aus das nichts "garnichts" weggeworfen wird. Das hat allerdings nichts mit der Verwertbarkeit zu tun.

3. Kann ich nach der Tilgung einen FS ohne MPU machen ?
Das ist eigentlich so vorgesehen wenn in Frage 1 alles geklärt ist.

Danke Rolrick thumbup.gif
Wenn ich das richtig verstanden habe würde es bei mir bedeuten das meine Einträge am 03/2011 gelöscht sind, da meine Dummheit im 03/1996 geschah und ich danach keine Auffälligkeiten im Strassenverkehr oder sonstwo hatte.Was aber bitte versteht man unter "Verwertbarkeit" ?
Danke nochmals
MfG zippo51
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sifis
Beitrag 17.03.2006, 12:25
Beitrag #853


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5+10
nach 5 jahren sind die einträge in deinem punktekonto gelöscht, und danach darf die feb noch 10 jahre lang die einträge in deiner akte verwerten

5+10=15 also genau wie ein mörder da lebenslang in D auch 15 jahre


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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gerri
Beitrag 17.03.2006, 12:36
Beitrag #854


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Und was ist dann mit mir,habe ja auch einen nl-fs gemacht,habe ja nun wieder einen deutschen und eine positive mpu..können die mir denn jetzt sagen ich muss wieder einen ganz neuen deutschen fs machen..??


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 12:37
Beitrag #855


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Zitat (Andreas @ 17.03.2006, 12:08) *
Zitat (gerri @ 17.03.2006, 12:04) *

Also wenn wirklich alle stricke reissen,bedeutet das das die brd,cz,pl,nl usw auffordert die eu fs. einzuziehen..


Wenn alle Stricke reissen, erklärt die EU-Führerscheinrichtlinie die FS der "Führerscheintouristen" einfach für ungültig. blink.gif


Das würde bedingen, daß man erstmal den Begriff "Führerscheintourist" ein bißchen näher definiert ...

So einfach mal eben irgendwelche offiziellen Papiere für ungültig erklären, das wird nicht gehen. Auch mit einer neuen "tiefergelegten" EU-FS-Richtlinie nicht.

Ich verstehe diese Ideen auch nicht wirklich: Wenn ein EU-Bürger in ein anderes Land zieht und dort ganz offiziell mit Fahrschule und allen lokalen Nachweisen einen rechtmässigen Führerschein erwirbt, dann ist er a.) kein Tourist, denn er hat den Wohnsitz auf die eine oder andere Weise nachweisen müssen und b.) gibt es da keinen Grund, seine Karte einfach abzuerkennen - ausser, er liefert einen.

Einzige realistische Mögklichkeit: Aufforderung an die Erteilerstaaten, die Erteilungsvoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinie und evtl. persönlichen Verfehlungen des Antragstellers in Deutschland neu zu prüfen und dann den FS rückwirkend wegen z.B. "Täuschung" etc., oder aber schlicht "Nichtzuständigkeit" (weil z.B. fester Wohnsitz in D) zu entziehen. Was aber die einzelnen Namen erfordert.

Pauschales Entziehen wird jedenfalls nicht gehen. Oder wir schmeissen die ganzen EU-Rechte der EU-Bürger gleich mit über Bord; dann ist die EU an der Rechtsstaatlichkeit wieder so nah dran wie China ...


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zippo51
Beitrag 17.03.2006, 12:41
Beitrag #856


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Zitat (sifis @ 17.03.2006, 12:25) *
5+10
nach 5 jahren sind die einträge in deinem punktekonto gelöscht, und danach darf die feb noch 10 jahre lang die einträge in deiner akte verwerten

5+10=15 also genau wie ein mörder da lebenslang in D auch 15 jahre

Danke blink.gif makabares Beispiel
aber so ist D
habe ebend im Bußgeldkatal. nachgeschaut alkohol gleich 7 Punkte, tötung gleich 5 Punkte
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Andreas
Beitrag 17.03.2006, 12:42
Beitrag #857


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 12:37) *
Das würde bedingen, daß man erstmal den Begriff "Führerscheintourist" ein bißchen näher definiert ...


Eine Formulierung vergleichbar mit § 4 IntKfzVO reicht doch aus, schon sind 99 % der EU-Führerscheine ungültig...... tongue.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 17.03.2006, 12:46
Beitrag #858


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Gabs da nicht mal ein Buch 1984? Längst überholt, nicht nur von der Jahreszahl her. War neulich mal bei der Polizei, hatte nichts mit FS zu tun, hab da eine Anzeige erstattet. Wurden meine Personalien aufgenommen. Und ich wurde absolute Details gefragt: nach Geschwistern , deren Wohnortund was weiß ich noch alles. Ich hab mal kurz gefragt, sorry, was hat das denn jetzt mit der Sache zu tun? ich bin Maxe, dann und dann geboren und wohne inxxx, das soll doch wohl reichen. Der sehr freundliche Polizist sagte mir, ja, weiß ich auch nicht, müssen Sie ja nicht beantworten. Ich denk mal, da wird in die große Datenbank eingepflegt an was man nur kommen kann.
Ab nächste Woche werde ich mich FREIWILLIG als Auslandsdeutscher um eine MPU bemühen. Und dann sehen wir mal weiter. Sollte ich die schaffen, werde ich hier in aller Ausfühlrichkeit berichten, was mir alles an haarstreubendem im "Rechtsstaat" im Zusammenhang mit dem FS passiert ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich da nicht deutlicher werden kann und will im Moment.
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ein Bayer
Beitrag 17.03.2006, 12:53
Beitrag #859


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Also das mit dem Wohnsitz habe ich eingehalten.
War in Cz über meinem Vermittler eine Jahr da angemeldet und auch einen
Arbeitsvertrag mit einer in CZ tätigen Firma (für Tätigkeiten in CZ).
Mein FS-Delikt liegt schon 9 Jahre zurück und ich fahre schon seit gut 18 Monaten
mit dem CZ Führerschein. Hoffe mal nicht das da was kommt.
Evtl. werden die es nur erschweren einen FS aus P,Cz,Nl zu bekommen.
Hoffe auch mal das die denen Leuten die ihren Auslands-EU-FS schon haben- behalten
dürfen.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 12:53
Beitrag #860


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Zitat
alkohol gleich 7 Punkte, tötung gleich 5 Punkte

Du darfst davon ausgehen, daß die "5 Punkte" nicht alles sind, was Dich erwartet. Genauso, wie die "7 Punkte" nur einen Teil der Möglichkeiten aufzeigen ...

Im Übrigen dauert "Lebenslänglich" in NRW im Schnitt 22,5 Jahre. Nach 15 Jahren wird lediglich das erste Mal geprüft, ob es verantwortet werden kann, den Betroffenen wieder auf die freie Menschheit loszulassen. Mit der Möglichkeit, nachträglich eine Sicherheitsverwahrung anzuordnen, wenn sich erst in der Haft die besondere Gefährlichkeit eines verurteilten Straftäters deutlich zu erkennen gibt, wird sich die Zahl derjenigen, die eine lebenslängliche Strafe nur teilweise absitzen, weiter verringern.

Das sind so Vergleiche, die einfach nicht passen.

Bei der Anerkennung von EU-Führerscheinen geht es im Übrigen auch um Fälle, in denen die Strafe längst verbüßt ist und das Punktekonto durch den Entzug auf Null steht. Die grundsätzliche Frage ist, ob Deutschland berechtigt ist, ausländische EU-Führerscheine - allein aus verwaltungsrechtlichen Erwägungen in bezug auf alte Straftaten - nicht anzuerkennen. (Nur so zur Erinnerung ...)


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Rolrick
Beitrag 17.03.2006, 13:00
Beitrag #861


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 12:53) *
Die grundsätzliche Frage ist, ob Deutschland berechtigt ist, ausländische EU-Führerscheine - allein aus verwaltungsrechtlichen Erwägungen in bezug auf alte Straftaten - nicht anzuerkennen. (Nur so zur Erinnerung ...)


Na das nenn ich doch mal "Back to Basic"! smile.gif
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penny
Beitrag 17.03.2006, 13:05
Beitrag #862


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whistling.gif Wenn ich meinen Wohnsitz über 185 Tage im Ausland habe bin ich ja wohl kein Tourist mehr. Deswegen gibt es ja wohl die 185 Tage regelung. whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 13:10
Beitrag #863


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Zitat (Andreas @ 17.03.2006, 12:42) *
Eine Formulierung vergleichbar mit § 4 IntKfzVO reicht doch aus, schon sind 99 % der EU-Führerscheine ungültig...... tongue.gif

Anscheinend nicht - der EuGH hat da ja klare Worte zu gefunden. §28FeV kannste vergessen, §4 IntKfzVO hilft auch nicht weiter. Also muss was Neues her und das kann dauern...

Ausserdem habe ich jetzt seit knapp 11/2 Jahren meine Karte, welche völlig legal nach den damaligen Regeln (allen Regeln!!!) erteilt wurde und ich würde, selbst wenn sie anwendbar wären, nicht unter §28FeV oder §4IntkfzVO fallen. So what, Andreas ?!

Mehr als die allgemeine Verunsicherung schüren kannst Du nicht. Kann auch VM Tiefensee nicht. Seit dem EuGH-Urteil zur kapper-Sache gibt es eine "resolute" Meldung nach der anderen. Und natürlich sind alle EU-FS-Inhaber "Verbrecher, potentielle Mörder, Süchtige, Straftäter, Trunkenbolde, Rechtsbrecher, Führerscheintouristen" usw.usf. - aber mit rechtstaatlichen Mitteln was erreicht hat Deutschland bisher nicht. Alles noch in der Schwebe und dieses "machen können wir sonst nichts" lese ich jetzt öfters. Also vielleicht doch nur heiße Luft ?

Jaja, es fällt schwer, beschwerende Gerichtsurteile für sich anzunehmen und vielleicht steckt das "arme Deutschland" ja in so einem Akzeptanzprozess. Will hoffen, daß die Kröte bald geschluckt ist ...


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zippo51
Beitrag 17.03.2006, 13:11
Beitrag #864


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Alles klar Doc smile.gif war auch ein Scherz
Mir geht es hauptsächlich darum ob ich einen FS nach ablauf der 15 j. ohne MPU in D machen kann, oder wenn ich einen FS im EU-Ausland mache und ihn nach ablauf dieser Zeit in einen D-FS tauschen kann ohne das Vater Staat kommt und sagt "mein Sohn mach eine MPU und du darfst bei mir fahren".
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 13:15
Beitrag #865


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Besorg´ Dir einen Auszug per Selbstauskunft beim KBA. Da steht drauf, ab wann Du entweder einen FS ohne MPU in D bekommen kannst oder eine EU-Fahrerlaubnis ohne weitere Massnahmen befürchten zu müssen nutzen darfst. Und das ist in der Regel 15 Jahre nach der Rechtskraft Deiner Verurteilung.


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sifis
Beitrag 17.03.2006, 13:19
Beitrag #866


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Zitat (Andreas @ 17.03.2006, 12:08) *
Zitat (gerri @ 17.03.2006, 12:04) *

Also wenn wirklich alle stricke reissen,bedeutet das das die brd,cz,pl,nl usw auffordert die eu fs. einzuziehen..


Wenn alle Stricke reissen, erklärt die EU-Führerscheinrichtlinie die FS der "Führerscheintouristen" einfach für ungültig. blink.gif



quark, und was ist mit den EU- fs die keine auflagen haben? ich frage nur, weil ich meinen seit 15 jahren habe


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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ein Bayer
Beitrag 17.03.2006, 13:20
Beitrag #867


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@ stirchachtdoktor

wie lange meinst du das mit den - seit knapp 11/2 Jahren meine Karte -
würde schon gerne wissen den ich habe meinen Cz-Karte seit 18 Monaten.

Gruß aus Bayern
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 13:22
Beitrag #868


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11/2 Jahre = 18 Monate ...
huh.gif
Zitat
Ausserdem habe ich jetzt seit knapp 11/2 Jahren meine Karte, welche völlig legal nach den damaligen Regeln (allen Regeln!!!) erteilt wurde und ich würde, selbst wenn sie anwendbar wären, nicht unter §28FeV oder §4IntkfzVO fallen.

Und das meine ich so, wie es da steht.


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ein Bayer
Beitrag 17.03.2006, 13:26
Beitrag #869


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@ strichachtdoktor

Danke und nimm es nicht persönlich das ich nachgefragt habe.

Keine neuen Fahrtauglichkeitstests:

Hier ist die Seite aus A: http://news.orf.at/index.html?url=http%3A/...ker/212407.html
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Rolrick
Beitrag 17.03.2006, 13:31
Beitrag #870


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Zitat (ein Bayer @ 17.03.2006, 13:26) *
@ strichachtdoktor


Hier ist die Seite aus A: http://news.orf.at/index.html?url=http%3A/...ker/212407.html


Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit offen und setzt für jene Staaten, die das wollen, sogar einheitliche Standards fest.

- Das macht mir allerdings Sorgen.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 13:32
Beitrag #871


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Zitat
Die neuen österreichischen Plastikführerscheine sind laut Gorbach bereits mit der neuen EU-Richtlinie kompatibel.
Quelle:hier

... die deutschen und die polnischen auch ...
blushing.gif
Na, dann ... rofl1.gif


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sifis
Beitrag 17.03.2006, 13:55
Beitrag #872


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Zitat (penny @ 17.03.2006, 13:05) *
whistling.gif Wenn ich meinen Wohnsitz über 185 Tage im Ausland habe bin ich ja wohl kein Tourist mehr. Deswegen gibt es ja wohl die 185 Tage regelung. whistling.gif


genau so ist es,

das was Tiefensee da veranstaltet ist so gut wie das letzte "zucken vor dem exodus",
pl,cz allein machen nicht die EU aus, obwohl cz von D gar nichts hält, siehe pilsen

die mehrheit zählt, nur das ist wichtig


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Perplex
Beitrag 17.03.2006, 14:27
Beitrag #873


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Zitat (Medusa @ 17.03.2006, 07:01) *
Wenn ich mir den Artikel so anschaue, werde ich den Eindruck nicht los, dass hier mangelnde Fachkompetenz vorherrscht. Jetzt könnte man das alles auf den Redakteur schieben. Ich glaube aber eher, dass der werte Herr Tiefensee mangelnde Fachkompetenz hat. Haltet Ihr es für möglich, dass Tiefensee nicht so viel Fachkompetenz hat, wie man von ihm als Verkehrsminister erwarten sollte? think.gif


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Lexus
Beitrag 17.03.2006, 14:35
Beitrag #874


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"Fix sei aber, dass Österreich nach Ablauf des alten Scheins keine neuen Gesundheitschecks oder Fahrtauglichkeitstests einführen wird, sagte der Minister im Gespräch mit der APA.

Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit offen und setzt für jene Staaten, die das wollen, sogar einheitliche Standards fest."

Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 13:32) *
Quelle:hier

Na, dann ... rofl1.gif


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sifis
Beitrag 17.03.2006, 15:14
Beitrag #875


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"Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit offen und setzt für jene Staaten, die das wollen, sogar einheitliche Standards fest."

hallo?!

da steht doch tatsächlich "einheitliche" standards und die vorgabe kommt von der EU (gott sei dank)

das heist doch das jedes land das meint untersuchen zu müssen das nur unter den vogegebenen standards der EU das tun darf und nicht das jedes land sein eigenen mist durchziehen darf


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THOR
Beitrag 17.03.2006, 15:32
Beitrag #876


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Zitat (Lexus @ 17.03.2006, 14:35) *
"... nach Ablauf des alten Scheins keine neuen Gesundheitschecks oder Fahrtauglichkeitstests


Das hat nichts mit einer Entziehung und Wiedererteilung zu tun.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Perplex
Beitrag 17.03.2006, 15:33
Beitrag #877


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Zitat (sifis @ 17.03.2006, 15:14) *
... und nicht das jedes Land sein eigenen Mist durchziehen darf.
Dürfen nicht! no.gif
Allerdings hat das Deutschland noch nie interessiert.

Zitat (Medusa @ 17.03.2006, 07:01) *
Ich habe gerade mit dem Redakteur telefoniert, der diesen Artikel geschrieben hatte. Er will meine Geschichte am 27.März bringen. Für ihn war es interessant, auch mal die andere Seite zu hören & weil ich aus Berlin komme. thumbup.gif


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Medusa
Beitrag 17.03.2006, 16:02
Beitrag #878


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Frag ihn doch mal nach seiner Mailadresse und schick ihm den Link zum EuGH Thread.
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THOR
Beitrag 17.03.2006, 16:03
Beitrag #879


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Zitat (Medusa @ 17.03.2006, 16:02) *
Frag ihn doch mal nach seiner Mailadresse und schick ihm den Link zum EuGH Thread.

rofl1.gif Besser nicht. Sonst wird der Artikel erst am 27. März 2010 veröffentlicht.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Medusa
Beitrag 17.03.2006, 16:08
Beitrag #880


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rofl1.gif thumbup.gif
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Andreas
Beitrag 17.03.2006, 16:10
Beitrag #881


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 13:10) *
Anscheinend nicht - der EuGH hat da ja klare Worte zu gefunden. §28FeV kannste vergessen, §4 IntKfzVO hilft auch nicht weiter. Also muss was Neues her und das kann dauern...


Offensichtlich verstehst du nicht was ich meine. Wenn in der 3. Führerscheinrichtlinie ein vergleichbarer Passus stehen würde, dann sind die meisten EU-Führerscheine wertlos. Es geht hier nicht um die Regelung in der FeV oder IntKfzVO. Dann nützt auch das Urteil des EuGH nichts mehr, da der EuGH nur auf Grundlage der EU-Richtlinien entscheidet. Werden die geändert, liegen dann andere Rahmenbedingungen vor. Alles ganz einfach.....das Bundesverwaltungsgericht kann auch nicht einfach ein Gesetz aufheben.


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MaximilianNRW
Beitrag 17.03.2006, 16:20
Beitrag #882


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Na, dann gehen wir mal davon aus, dass D. Fahrtauglichkeitstests alle 6 Monate haben möchte. Vielleicht mit zwangsschulung? Denn wir haben zu viele arbeitslose Fahrlerhrer....

Wenn ich mir vor Augen halte, dass es in D. keine Sammelkennzeichen für Leute gibt, die mehrere Autos haben, weil die Schilderindustrie da Einspruch erhoben hat, lässt mich das das Schlimmste befürchten.



Irgendwie kommt es mir so vor, Andreas, wie wenn Dein gesamtes berufliches Wohl von der Beibehaltung der MPU abhängt. Denn auf Argumente dagegen gehst Du nie ein. Lediglich bist Du recht spitzfindig, was die äußerst Phantasievolle Auslegung von Gesetzen zugunsten MPU angeht.
Was ja für das Forum recht nützlich sein kann, denn die Gedanken des "Feindes" zu kennen, ist nicht schlecht. (Wobei ich damit nicht andeuten möchte, dass Du mein Feind bist)
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penny
Beitrag 17.03.2006, 16:23
Beitrag #883


Neuling
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Zitat (MaximilianNRW @ 17.03.2006, 16:20) *
Na, dann gehen wir mal davon aus, dass D. Fahrtauglichkeitstests alle 6 Monate haben möchte. Vielleicht mit zwangsschulung? Denn wir haben zu viele arbeitslose Fahrlerhrer....

Wenn ich mir vor Augen halte, dass es in D. keine Sammelkennzeichen für Leute gibt, die mehrere Autos haben, weil die Schilderindustrie da Einspruch erhoben hat, lässt mich das das Schlimmste befürchten.



Irgendwie kommt es mir so vor, Andreas, wie wenn Dein gesamtes berufliches Wohl von der Beibehaltung der MPU abhängt. Denn auf Argumente dagegen gehst Du nie ein. Lediglich bist Du recht spitzfindig, was die äußerst Phantasievolle Auslegung von Gesetzen zugunsten MPU angeht.
Was ja für das Forum recht nützlich sein kann, denn die Gedanken des "Feindes" zu kennen, ist nicht schlecht. (Wobei ich damit nicht andeuten möchte, dass Du mein Feind bist)


Das denke ich mir auch schon lange. crybaby.gif
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sifis
Beitrag 17.03.2006, 16:35
Beitrag #884


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@ penny

die menschenrechtsorganisation gibt es auch noch, mach dir keine sorgen die operieren weltweit rofl1.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Commodore25E
Beitrag 17.03.2006, 16:37
Beitrag #885


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@sifis, was haben denn Menschenrechtsorganisationen mit der MPU zu tun? Das hört sich ja an, als ob bei der MPU gefoltert und gemordet wird.

Bleibt doch bitte beim Topic. Danke euch wavey.gif


--------------------
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RA XDiver
Beitrag 17.03.2006, 17:57
Beitrag #886


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Zitat
Ich habe gerade mit dem Redakteur telefoniert, der diesen Artikel geschrieben hatte. Er will meine Geschichte am 27.März bringen. Für ihn war es interessant, auch mal die andere Seite zu hören & weil ich aus Berlin komme.


Das wäre glatt mal ein Grund die Welt zu kaufen. laugh2.gif Du weisst aus welchem Hause die kommt? Ich habe so dass Gefühl, als dass der Gegenwind hier im Forum harmlos gegen den zu erwartenden Artikel sein dürfte. rofl1.gif


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ega333
Beitrag 17.03.2006, 18:09
Beitrag #887


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Hallo an alle!

Habe nun auch einen Brief bekommen, in der die Eignung zum führen eines Kfz in Frage gestellt wird. Allerdings machte mich der folgende Satz stutzig:"... gebe ich Ihnen die Gelegenheit bei mir bis bla,bla,bla persönlich vorzusprechen. Sollten Sie dieses Aufforderung nicht nachkommen, werde ich eine MPU anordnen." . Na ja, dann werd´ ich wohl mal da hin gehen. Was soll schon passieren? Wahrscheinlich wird er die MPU anordnen, obwohl die Sperrfrist nun schon 6 Jahre abgelaufen ist und ich auch ansonsten nie auffällig war. Bleibt jetzt nur noch die Frage ob sich für mich was ändert, wenn ich dieses Jahr meine polnische Freundin heiraten werden und dann meinen Lebensmittelpunkt im Nachbarstaat, trotz Zweitwohnsitz in D habe. Jemand hierzu ´ne Idee???
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 18:16
Beitrag #888


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Meine Idee: Freiwillig zur FEB nur mit Anwalt ! unsure.gif Oder willst Du den Helden mimen ?


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ega333
Beitrag 17.03.2006, 18:23
Beitrag #889


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 18:16) *
Meine Idee: Freiwillig zur FEB nur mit Anwalt ! unsure.gif Oder willst Du den Helden mimen ?

Also lieber abwarten auf die Aufforderung zur MPU und dann den Anwalt einschalten? Oder lieber erstmal alles ignorieren bis zur NU und dann den Anwalt?

Heldentum gehört in die Sagengestalt, oder an die Front und somit nicht zu mir!
Danke!
Jens
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Perplex
Beitrag 17.03.2006, 18:23
Beitrag #890


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Zitat (RA XDiver @ 17.03.2006, 17:57) *
Du weißt aus welchem Hause die kommt?
Sicher, Axel Springer Verlag! rolleyes.gif


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Medusa
Beitrag 17.03.2006, 18:55
Beitrag #891


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Zitat (ega333 @ 17.03.2006, 18:23) *
Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2006, 18:16) *

Meine Idee: Freiwillig zur FEB nur mit Anwalt ! unsure.gif Oder willst Du den Helden mimen ?

Also lieber abwarten auf die Aufforderung zur MPU und dann den Anwalt einschalten? Oder lieber erstmal alles ignorieren bis zur NU und dann den Anwalt?

Geh doch einfach mal zur FEB und rede mit Deinem Sachbearbeiter, aber nimm Deinen Anwalt mit zur FEB
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mirko1
Beitrag 17.03.2006, 18:57
Beitrag #892


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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet es deutschen Behörden seit Ende vergangenen Jahres,

solche im Ausland erworbenen Führerscheine einzuziehen. Dadurch sind dem Minister zufolge der Polizei die Hände gebunden. „Selbst wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass dem Fahrer in Deutschland wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen worden ist, kann die Polizei den im Ausland erworbenen Führerschein nicht mehr einziehen.“ Tiefensee sprach von einem unhaltbaren Zustand.

Ende vergangenen Jahres das heist doch Ende 2005????

habe ich da was verpasst? think.gif
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Medusa
Beitrag 17.03.2006, 19:00
Beitrag #893


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Stimmt. Seltsam think.gif
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mirko1
Beitrag 17.03.2006, 19:10
Beitrag #894


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Hier Der Link DA STEHT URTEIL EUGH ENDE 2005

GRÜBEL think.gif think.gif
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RA XDiver
Beitrag 17.03.2006, 19:15
Beitrag #895


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Da gab´s nichts. Ein redaktioneller Fehler. cool.gif


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mirko1
Beitrag 17.03.2006, 19:24
Beitrag #896


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Dann hat sich der Fehler QUer über mehrere Berichterstatungen gezogen lese den Fehler auf vielen verschiedenen Seiten.
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RA XDiver
Beitrag 17.03.2006, 19:28
Beitrag #897


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Die nehmen ja nun bisweilen die gleichen Quellen, wenn sie nicht direkt voneinander abschreiben. eine entsprechende Entscheídung des EuGH hat es nicht gegeben.

Ich habe gerade nochmal im Urteilsverzeichnis geschaut.


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Medusa
Beitrag 17.03.2006, 19:28
Beitrag #898


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Vielleicht kam es mit dem Fehler von einer Nachrichtenagentur.
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bernd2
Beitrag 17.03.2006, 19:32
Beitrag #899


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hi,

ich glaub die verwechseln das mit dem urteil OVG Koblenz oder?
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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2006, 19:33
Beitrag #900


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... anderthalb Jahre Unterschied ? Komischer Fehler ... Wahrscheinlich ist das Urteil erst Ende 2005 in den oberen Etagen des Verkehrsministeriums angekommen. Würde die plötzliche Hektik und den Tatendrang des Ministers erklären ... rofl1.gif


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