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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#51
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Ich weiß, dass man nach der Wende in eine Ferienfahrschule in den Osten (also dorthin, wo früher die DDR war) gehen konnte.
Man konnte für wenig Geld dort seinen Führerschein machen. Der war auch gültig. Hat sich da rechtlich etwas geändert seitdem? |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich so lange gültig, bis sie von der zuständigen Behörde widerrufen, aufgehoben oder entzogen wird.
Wenn bei der Erteilung Vorschriften über den Prüfungsort nicht eingehalten wurden, dann war die Erteilung der Fahrerlaubnis möglicherweise rechtswidrig. Daraus folgt aber nicht sofort, dass die Fahrerlaubnis ungültig ist. Wenn weitere Umstände hinzukommen (z.B. wiederholte Verkehrsverstöße innerhalb kurzer Zeit nach Erwerb der Fahrerlaubnis, die auf eine mangelhafte Ausbildung bzw. zu lasche Prüfung hinweisen), dann kann die Fahrerlaubnisbehörde allerdings einschreiten und die Fahrerlaubnis widerrufen bzw. entziehen. Wenn die Fahrerlaubnis schon vor längerer Zeit erworben wurde (wenn die Probezeit z.B. schon rum ist) und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht unangenehm aufgefallen ist, dann wäre es ermessensfehlerhaft, wenn die Fahrerlaubnisbehörde einschreiten würde. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4668 ![]() |
Hallo Leute,
ich habe mir die Mühe gemacht, alle, aber auch wirklich alle Beiträge zu lesen. Zunächst einmal sollte man sich die Tatsachen vor Augen führen. Es ist ohne wenn und aber FAKT, dass der Verkehr in Hamburg, oder auch Berlin ein besonderer ist. Selbst ich, der aus Hamburg kommt und die Stadt wenigstens Ansatzweise kennt und seit über 20 Jahren Auto fährt, habe wenn ich meinen Vater oder Kumpel besuche, erstmal einige Minuten damit zu tun, mich an die Größe und an die Geflogenheiten zu gewöhnen. Die Uhren gehen anders! Und ich fahre normalerweise in Mannheim oder Heidelberg, diese Städte sind dann wohl doch größer als SOLTAU. Wenn nun also jemand mit einer gültigen, wenn auch nicht in Hamburg erwobenen FE in diese Stadt kommt, hat er mit Sicherheit mehr zu tun als in Soltau. Auch wird sich die nicht 100%ige Aufmerksamkeit in seiner Fahrweise niederschalgen, sprich er ist ein Risiko. Fakt ist aber auch, das die Prüfungen für die FE wenn auch mit Erfolg abgelegt, kein Beweis dafür sind, dass jemand Autofahren kann. Bei meiner Fahrprüfung, bzw. nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung, übergab mir mein Fahrlehrer meinen Führerschein, damlas noch ekelhaft Lebrwurst grau - in einer noch ekligeren Krokodiellederimitation aus schwarzem Plastik. Darin war außer meinem Führerschein (grau) ein Zettel enthalten, auf dem stand: Der Führerschein, den Du heute erworben hast, ist nicht die Bestätigung, dass Du Auto fahren kannst. Sondern vielmehr die Erlaubnis, es ab heute jeden Tag, ohne weitere Begleitung zu erlernen. ![]() Und so ist es auch, jeder reagiert in ein un der selben Situation anders. Der eine richtig (egal ob gekonnt, oder mit Glück) der andere verkehrt, mit mal schlimmen oder mal weniger schlimmen Folgen. Die reife ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen, hängt meiner Meinung nicht davon ab, ob nun am Heimatort oder am Wohnort der Großmutter, oder sonstjemanden die Prüfung abgelegt wird. Meinen Führeschein der Klasse 2, habe ich wie viele bei der Bundeswehr gemacht. Zu dieser Zeit hatte die Bundeswehr noch Geld und wollte eine gut ausgebildete Truppe haben, also wurde alles was laufen und richtig kucken konnte in die Fahrschule geschickt. Dann kamen die Fahrschulen auf den Trichter, dass alle FE der Kl. 2 die beim Bund gemacht werden, für den freien Markt wegfallen. Also wurde iene Beschwerde vom Verband der Fahrschulen verfasst, in der vorgebracht wurde, wir müssen mit LKW fahren und Anhänger und die Bundeswehr schult nur mit 1,5to Anhängern und einer Achse, dass kann doch nicht sein, oder? Nun wurden alle 2 Achser die es irgendwo gab von den Fahrschulen der BW rquiriert, was zur Folge hatte, dass in der Truppe die Anhänger fehlten und munter weitergeschult wurde. Ganz außer acht wurde gelassen, dass die zibilen Fahrschulen zu dieser Zeit in großen Umfang mit Onibussen geschult haben, da es nur um das zul. Gesamtgewicht ging. Ergo gehe ich davon aus, dass es sich hier wirklich um die Findung eines Status Quo´s geht. Alle die in Hamburg wohnen, sollen auch hier eine Fahrschule zu den Hamurger Konditionen besuchen, da es keinen Sinn mach, in Soltau zu shculen um dann in Hamburg zur Prüfung zugelassen zu werden. Ob die Preise in Hamburg wilkürlich höher sind als wo anders kann ich nicht sagen, aber es dürfte Fakt sein, das das betreiben einer Fahrschule in Hamburg (Mieten, Versicherung etc.) teurer ist als in Soltau, oder einer anderen Provinz Ortschaft, wo der Lehrsaal bei Bauer Harms im Schuppen untegebracht ist. Unter dem europäischen Gedanken betrachtet sollte man sich allerdings fragen lassen ob es sinnvol ist hier in Stadt-, Land-, oder Ortskreisen zu denken. Es ist eigentlich egal wo man seine Prüfung ablegt, den der Fahrlerer in Soltau sagt auch das gleiche wie der in Hamburg! 50 innerorts, 100 Landstrasse und 130 Richgeschw. auf Autobahnen. Rechts vor links etc. Und die Verkehrszeichen in Soltau sollten auch die gleichen wie in Hamburg sein. Und was auch noch so eine Sache ist.... Wir nehmen jetzt mal die zwie Arten von FE´s Kandidat A, wohnt in Hamburg und macht auch in Hamburg seine Prüfung, KAndidat B, wohnt eigentlich in Hamburg, macht seine Prüfung aber in Soltau, unter was für Bedingungen auch immer. Jeder von beiden darf in Paris Auto fahren, bzw. die jeweilige FE von beiden hat bei einer Kontrolle durch den farnz. Gandarm Gültigkeit! Nur in Hamburg ist die FE von Kandidat B ungültig? Dach lacht das Pferd ![]() |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat Nur in Hamburg ist die FE von Kandidat B ungültig? Dach lacht das Pferd Anscheinend hab ich den Thread-Titel etwas provokant formuliert, so dass er mit dem juristischen Sachverhalt nicht ganz übereinstimmt:Der durch eine Prüfung in Soltau erworbene Führerschein eines Wohnsitz-Hamburgers ist grundsätzlich in ganz Deutschland gültig, sogar in Hamburg. Worum es in der Gerichtsentscheidung ging: Kann die Hamburger Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis zurücknehmen, weil die Vorschriften über den Prüfungsort nicht eingehalten wurden (danach hat der Betroffene nirgends mehr eine Fahrerlaubnis, auch nicht in Soltau)? Da der Betroffene in Hamburg wohnt, ist die Hamburger Führerscheinbehörde für diese Frage zuständig (und damit im Streitfall auch die Hamburger Verwaltungsgerichte), auch wenn die Fahrerlaubnis in Soltau von einer niedersächsischen Behörde ausgestellt wurde. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#55
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4668 ![]() |
Sei es wie es sei! Ob provokant oder nicht, oder, oder oder! Grade hier in diesem Fall, muss ich mich fragen, ob die Behörden und Gerichte nichts besseres zu tun haben als so einen Schwachsinn zu konzipieren.
Hier geht es doch einzig allein darum, dass Behörden (von unseren Steuergeldern) finaziert, die Bürger noch zusatätzlich gängeln sollen oder nicht! Wenn einer der Meinung ist mit 120 durch ne 30er Zone pesen zu müssen, die vor einer Schule besteht, dann gehört der runter von der Straße, ganz klar! Aber sowas? Ne, ne , ne. |
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Beitrag
#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 24.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1964 ![]() |
Hallo Leute !
Ich habe mir auch mal die Mühe gemacht, alle Beiträge zu dem Thema zu lesen. Die Diskussion wird ja gerade zum Thema ob ein Verkehrsteilnehmer aus der Kleinstadt in der Großstadt fahren kann („kann“, nicht ob er das darf) recht ernsthaft aber auch emotional geführt. Zum Glück geht durch einige Beiträge auch der Humor nicht ganz verloren. Ich spiel jetzt einfach mal den sturen Paragrafenreiter: So wie ich den Beschluss und die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt verstehe, hat die Fahrerlaubnisbehörde Hamburg hier zwei Sachen miteinander vermischt: Zum einen die Bestimmungen der FeV und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die FeV kennt (außer z.T. durch Ablauf einer oder mehrerer Klassen) grob gesagt den Verlust der Fahrerlaubnis nur durch Entziehung. Eine Entziehung kommt dann in Betracht, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis nachträglich als ungeeignet zum Führen eines Kfz erwiesen hat. Die FeV kommt den immer freundlichen und wissenden Fahrerlaubnisbehörden dabei allerdings entgegen, da bei Eignungszweifel i.d.R. der Inhaber der Fahrerlaubnis den Beweis führen muss, dass er doch geeignet ist. Dabei im Falle der Fahrprüfung in einer Kleinstadt, obwohl man in der Großstadt wohnt und meistens fährt auf eine Nichteignung zu schließen ist eine heikle Sache. Zum einen ist es unstrittig, dass derjenige, der seine Fahrprüfung (bleiben wir bei dem genannten Fall) in Soltau, wo er seit 18 lebt, abgelegt hat dann auch in Hamburg fahren darf. Wie gesagt: Er darf dort fahren, ob er es auch kann, also auf alle möglichen wahrscheinlichen und unwahrscheinlichen Ereignisse vorbereitet ist, mag dahingestellt bleiben. Da gehen die Meinung (s.o.) auseinander. (Nicht nur dabei: Fragt mal einen Kölner, ob ein Düsseldorfer dem Straßenverkehr in Köln gewachsen ist) ![]() Das die Fahrerlaubnisbehörde Hamburg annimmt, also Zweifel daran hat,, dass derjenige, der nur mal eben für seine Prüfung nach Soltau geht ungeeignet zum Führen eines Kfz ist, findet Unterstützung in der amtlichen Begründung zu § 17 Abs. 3 FeV (wie vom Gericht auch herausgestellt). Wenn der Betroffene jetzt jedoch die Zweifel dadurch ausräumen will, in dem er angibt, er hätte in der Zeit seit Erteilung der Fahrerlaubnis ja bewiesen, dass er fahren kann, weil er keine Verstöße hat, dann hält das OVG Hamburg diese Argumentation nicht für schlichtweg abwegig, sondern für zumindest so logisch, dass es darüber nicht in einem Eilverfahren etnscheiden will, sondern in aller Ruhe in der Hauptsacheverhandlung. M.E. wird die Fahrerlaubnisbehörde Hamburg dabei eine Bauchlandung hinlegen, weil sie sich wohl erst gar nicht mit dieser Argumentation auseinandergesetzt hat. Eine ganz andere Sache ist die Rücknahme der Fahrerlaubnis als rechtswidriger Verwaltungsakt. Dazu gibt es in der FeV keine Regelungen, so dass hier die Bestimmungen des all. Verwaltungsverfahrensgesetzes greifen. Rechtswidrig war die Erteilung der Fahrerlaubnis, weil vorsätzlich gegen die Bestimmungen des § 17 Abs. 3 FeV verstoßen wurde. Ob dies jedoch eine Rücknahme der Fahrerlaubnis rechtfertigt, insbesondere ob dabei die sofortige Vollziehung der Rücknahme erforderlich ist, ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Da sich die Behörde aber mit diesem Ermessen scheinbar gar nicht auseinandergesetzt hat, hat das OVG auch die aufschiebende Wirkung wieder angeordnet. In wie weit jetzt die einzelnen Punkte des Ermessens in der Hauptsachverhandlung gewürdigt werden, bleibt halt abzuwarten. Wenn der Betroffene weiterhin keine Auffälligkeiten im Verkehr hat, dann wird er m.E. seinen Führerschein letztendlich behalten dürfen. Die Hamburger FEB hat ihre Hausaufgaben nicht ganz gemacht würde ich sagen, auch wenn diese Aussage weh tut ![]() ![]() Wenn es wirklich gewollt oder nicht gewollt ist, dass ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Fev den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich zieht, dann ist der Gesetzgeber gefordert und soll es eindeutig festschreiben. Fragt sich nur, was dann aus den meisten Ferienfahrschulen wird. Nicht das wir zum Schluss ein Heer von arbeitslosen Fahrlehrern haben. ![]() So long -------------------- "barbarus hic ego sum quia non intellegor ulli", Ovid, römischer Dichter
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Gast_Titus aus dem Südkreis SFA_* |
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Beitrag
#57
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Hallo,
ich stamme aus dem Südkreis Soltau-Fallingbostel, wo ich auch meinen Führerschein gemacht habe (in Walsrode, noch kleiner als Soltau) Schon vor 20 Jahren war es bei uns üblich, dass zumindest 1x in der Ausbildung in die nächste Grossstadt (bei uns Hannover) gefahren wurde. Ich werde übrigens auf der nächsten Landkreisratssitzung einen Antrag auf Einführung von Führerscheinkontrollen an den Kreisgrenzen stellen. Sehr häufig mussten wir leider schon feststellen, dass Grossstädter den Anforderungen einer Fahrt auf dem Lande nicht gewachsen sind, was teilweise zu sehr gefährlichen Situationen und Unfällen führt. So wurden in unserem Landkreis (Statistiken sind verfügbar !!) im Jahre 2003 2 Kühe, 1 Pferd, 8 Heidschnucken, 86 Rehe, 6 Füchse, 2 Dachse, 137 Hasen und Kaninchen, als auch 27 Wildsäue im Strassenverkehr getötet. Desweiteren gab es kam es zu mehreren Unfällen mit langsamen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Trecker, Mähdrescher). Nachweislich sind überproportional viele grosstädtische Fahrer an diesen Unfällen beteiligt !!!! Auch sind sind sich Grossstädter leider nicht den saisonalen Gefahren in ländlichen Gebieten bewusst. Das reicht von Rauhreif in winterlichen Waldgebieten, Kuhfladen, bis zu spielenden Kindern in den Seitenstrassen (ja,... die erlauben sich dies noch !!) und Vatertagstour-Radfahrern (im letzten Falle ist ein Bekannter aus meinem Dorf Opfer eines hannoveranischen Autofahrers geworden, der junge Vater ist noch am Unfallort verstorben) Daher vertrete ich die Meinung, dass Grossstädter, nur mit einer gründlichen Nachschulung ländliche Gebiete mit ihren KFZ befahren dürfen sollten. Eine Einführung einer Sonderprüfung, mit Eintrag in den Führerschein halte ich für unausweichlich. |
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Beitrag
#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 654 Beigetreten: 29.12.2003 Wohnort: Südl. von Hamburg Mitglieds-Nr.: 1120 ![]() |
Ich glaub´ich schiess den Vogel ab wenn ich jetzt auch noch meinen Senf dazu gebe.Ich meine das die ganze Aktion Rechtswidrig ist.Die Begründungen,die das Gericht bisher gebracht hat,sind sogar VERFASSUNSWIDRIG.
Es besteht nämlich freie Wohnortwahl ! Es darf ausserdem keiner aufgrund seiner Persönlichen Umständen benachteildigt werden. Das ganze ist eine Posse hoch drei.Fast so wie ein Mann der wegen eines Überschreiten der Parkzeit um 3 (!) min ein Knöllchen bekam.PARKZEIT ENDE LAUT PARKTICKET 12.37 Uhr.Uhrzeit Knöllchen 12.32 Uhr. WIE BITTE ???? Als Krönung wurde der Widerspruch wurde 2x abgelehnt ! Das ganze ging vor Gericht und der Richter bekam einen Lachkrampf.Widerspruch stattgegeben. Der Mann brauchte NICHT bezahlen ! Das ganze dürfte wohl auch so Enden ! Gruss Timo W. -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt." ...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door" |
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Beitrag
#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (Titus aus dem Südkreis SFA @ 04.08.2004, 11:46) [...] Auch sind sind sich Grossstädter leider nicht den saisonalen Gefahren in ländlichen Gebieten bewusst. [...] @Titus: Mega-Lachkrampf!! ![]() ![]() |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@Timo W: Verfassungswidrig scheint mir das Vorgehen der Behörde nicht zu sein:
Der Grundsatz der freien Wohnortwahl wird ja nicht berührt. Es gibt im Fahrerlaubnisrecht eben die Vorschrift, dass man die Fahrprüfungen am Ort seiner Hauptwohnung ablegen soll. Das hat meiner Meinung nach schon seinen Sinn: Der Fahranfänger soll durch die Vorbereitung auf die Prüfung eine gewisse Vertrautheit mit der näheren Umgebung seines Wohnortes gewinnen, damit er seine Erfahrungen nach und nach erweitern kann und nicht bereits bei der ersten Fahrt total überfordert ist. Jemanden, der seine Fahrstunden in einer Kleinstadt gemacht hat, wird vielleicht überfordert sein, wenn er in einer Großstadt wie Hamburg eine längere Strecke unvorbereitet zurücklegen muss. Und totlachen werden sich die Verwaltungsrichter auch nicht: Es stellt sich ja die grundsätzliche Frage, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Wohnortvorschriften bei den Fahrprüfungen haben soll. Wenn es überhaupt keine Konsequenzen gäbe, würde das ja bedeuten, dass die Vorschrift nicht eingehalten werden müsste. Andererseits sollten die Konsequenzen ja auch nicht so schwer sein, dass der Führerscheinneuling sofort seinen Führerschein wieder abgeben muss. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Titus (...der aus dem Südkreis s_* |
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Beitrag
#61
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@ Uwe
ich kenne mich in den ganzen Bestimmungen und Vorschriften nicht so aus... . Mag sein, dass diese Vorschrift so irgendwo geschrieben steht, aber ich halte diese für Behördenquatsch (wie in D so oft). Für mich macht es keinen Sinn, dass ein FS Kandidat unbedingt in seiner Umgebung fahren lernen muss. Ich finde es ist grade eine Herausforderung, dass diese auch anderswo vernünftig fahren können. Wie auch für Autobahnfahrten, Nachtfahrten, etc. könnten doch einfach Pflichtfahrten vorgeschrieben werden, z.B. mindestens 2 oder 3 Fahrstunden in Städten über 100.000 Einwohner, o.ä.. Genauso für's Lande, damit unser lieber Grossstädter nicht wegen dem ersten Kuhfladen im Strassengraben landet. Meine Logik sagt mir einfach, dass der Kandidat, da wo er sich auskennt, eh viel weniger Probleme hat, als in einer fremden Umgebung. Solange er ähnliche Verkehrsverhältnisse kennengelernt hat. Ich könnte mir so gut FS-Seminare, oder Urlaubsführerscheine vorstellen, warum sollte ein Hamburger nicht in Berlin seinen Führerschein machen? Mir ist ja schon klar, dass ein Grossstädter, der niee in der Stadt gefahren ist, zuhause Probleme hätte. Aber sind die Ampeln und mehrspurige Strassen in Berlin oder sonstwo, soooo viel anders?? Das es da ein paar entsprechende §§§ gibt, mag ich gar nicht bezweifeln, jedoch deren Sinn ist mir nicht verständlich. Für mich wäre es viel logischer, wenn die Wohnortfloskel, durch eine 'Situations'-Floskel abgelöst wird. 2-3 Autobahnfahrten, 2-3 Nachtfahrten, 2-3 Stadtfahrten, 2-3 Landfahrten... Ansonsten könnte man die Regelung gleich noch weiter verschärfen und die Lebensumstände der Pinneberger und Bad Segeberger FS Kandidaten (Anm.: =Hamburger Umland) vor der Prüfung erst einmal genau zu prüfen, damit diese auch ja nicht auf den Gedanken kommen täglich nach Hamburg zur Arbeit zu pendeln. |
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Beitrag
#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Rolf Tjardes @ 04.08.2004, 19:37) Zitat (Titus aus dem Südkreis SFA @ 04.08.2004, 11:46) [...] Auch sind sind sich Grossstädter leider nicht den saisonalen Gefahren in ländlichen Gebieten bewusst. [...] @Titus: Mega-Lachkrampf!! ![]() ![]() In der Tat: Eine berechtigte Forderung. ![]() ![]() ![]() |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@Titus aus SFA: Dass ein Großstädter mit den Gefahren des Fahrens auf dem Lande nicht so vertraut ist, mag ja vorkommen.
Aber das sind Dinge, die er auch nach der Führerscheinprüfung noch lernen kann, wenn er vorsichtig genug fährt. Dass Führerscheinneulinge in ländlichen Gebieten schon mal wegen überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve fliegen, hat ja nichts mit mangelnder Ausbildung, sondern mit jugendlichem Leichtsinn zu tun. Und dass man seinen Führerschein nur erwerben kann, wenn man in den Fahrstunden mal im Winter mit Schneeketten durch den Harz gefahren ist, wirst Du ja auch nicht ernsthaft vorschlagen wollen. Kuhfladen, kreuzende Wildschweine etc. sind als Gefahr ohnehin so selten, dass man in den Fahrstunden die Beherrschung dieser Gefahren kaum lernen wird. Dagegen kann und wird man im Großstadtverkehr lernen, sich auch im mehrspurigen Verkehr zurechtzufinden. Wenn einem hier Erfahrung fehlt, fühlt man sich als Fahranfänger vielleicht völlig aufgeschmissen. In Kleinstädten sind doch Ampelkreuzungen mit Linksabbiegespuren schon die anspruchsvollsten Verkehrssituationen. Allerdings hat mich in dem Thread auch die arrogante Haltung der Hamburger (u.a. D.Perenda) gestört: Ein Hamburger fährt vielleicht mal mit dem PkW nach Undeloh oder Döhle (Landkreis Harburg), von dort aus mit der Pferdekutsche durchs Naturschutzgebiet nach Wilsede in den Landkreis SFA und meint dann, dass er direkt in Soltau gelandet ist und dass die Verkehrsdichte in Wilsede (PkW nur mit Ausnahmegenehmigung) repräsentativ für den Landkreis SFA ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Titus aus dem Südkreis SFA_* |
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Beitrag
#64
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Hallo Uwe,
nene, die Hamburger (und anderen Grossstädter) sind es doch gar nicht gewohnt mal mehr als 50 zu fahren (wenn sie bei dem Verkehr mal überhaupt solche 'Höchstgeschwindigkeiten" erreichen). Und bei jeder Kurve haben die ja erstmal ein Stopschild oder eine Ampel davor. Bei denen schlackert schon bei 80 das Vorderrad. Wirklich, in der ersten Landkurve, da brettern die gerade aus durch !! Die sind auf solche Situationen einfach nicht vorbereitet. Auch, oder besonders: Was in den regelungen oder Gesetzen steht, ist mir piep-egal, ich halte diese für weltfremd. Es geht ja um's Prinzip, nicht nur um die Soltauer, oder den Führerschein, der auf'm Lande gemacht wurde. Wenn ein Hamburger in Berlin, Dortmund, München, etc. seinen Führerschein macht... kommt er dann in Hamburg nicht klar??? Sollte man evtl. Hamburgern verbieten nach Hannover zu fahren, da es dort im Gegensatz zu Hamburg STRASSENBAHNEN gibt ?? Besser sind Pflichtstunden, in jeder Situation (auch Stadt...), und das Problem wäre wunderbar gelöst. |
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#65
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 17.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4358 ![]() |
Eine Bekannte von mir, hat Ihren Führerschein auch irgendwo in Ostfriesland auf dem Land gemacht, ich glaube das hat 2 Wochen gedauert.
Die ersten Fahrversuche mit dem eigenen PKW in München, waren natürlich erstmal ein Schock, aber nach einiger Übung klappt das jetzt wunderbar. Ich persönlich habe nichts gegen solche Ferienfahrschulen. Warum auch, schließlich darf ja auch jeder "auf dem Land" wohnhafte Bürger in Großstädten fahren. |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zitat (LordExcalibur @ 19.08.2004, 13:01) ...Ich persönlich habe nichts gegen solche Ferienfahrschulen... Ich auch nicht, aber die Hamburger Fahrlehrer haben was dagegen ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#67
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Hmm, im Dorf bin ich durchgefallen, in der Großstadt hab ich bestanden. Darf ich jetzt nicht in ländlichen Gebieten fahren? ;-)
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10039 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ich habe mir nun die ganze Geschichte durchgelesen, leider fehlt der Schluss. Wie ging das Verfahren denn aus?
Da ich viel im Ausland bin fällt mir zum Vergleich Provinzfahrer und Grosstadtfahrer eine Steigerung ein: was denkt ihr wie lange ein erfahrener FE Inhaber braucht um sich im Stadtverkehr von London oder Kairo zurechtzufinden? In London fährt man auf der 'falsche' Seite und Kairo hat, nach einhelliger Meinung Vielgereister, den schlimmsten Verkehr der Welt. Ich habe in beiden Städten Erfahrung gesammelt und man kommt sich zu Beginn auch als Fahranfänger vor ![]() Aber wie lange dauerts bis man sich eingefunden hat? Ihr werdet Euch wundern. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 24.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14875 ![]() |
So wurden in unserem Landkreis (Statistiken sind verfügbar !!) im Jahre 2003 2 Kühe, 1 Pferd, 8 Heidschnucken, 86 Rehe, 6 Füchse, 2 Dachse, 137 Hasen und Kaninchen, als auch 27 Wildsäue im Strassenverkehr getötet. hast du vllt. auch die Statistik für das Jahr 2005? Da hab geht ein Kaninchen auf mein Konto ![]() Ich persönlich kann schon verstehen, das einer der hier in soltau sein FE gemacht hat und nach HH fährt erstmal überfordert ist... ich kenne das von mir selber auch, als ich das erstemal nach HH gefahren bin.. das ist eine vollkommen andere welt.. Ich schätzemal die meisten leute die in ihre Probezeit aufgefallen sind, war bestimmt wegen zu hohen geschwindigkeit... Ich wurde diesen Monat in HH 2-3 mal geblitz ![]() Was man hier in Soltau nicht lernt ist, wie man sich in einer großstadt sich vortbewegt.. |
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#70
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 18.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18550 ![]() |
Ich glaub ich dürfte wohl eigentlich dann nirgendwo fahren. Mein Dorf hat nur 3.000 Einwohner und durfte somit bei mir zu Hause keine Fahrprüfung machen und mußte somit in der nächsten "Stadt" meine Prüfung ablegen.
Fahre seit dem immer nach Hamburg zur Arbeit und bisher *toitoitoi* habe ich noch keinen Unfallverursacht, obwohl ich es ja nur gewohnt bin Kühen und Rehen auszuweichen *kopfschüttel*. *übertreibunsmodusan* Wahrscheinlich dürfte ich wohl nicht diese Woche nach Dortmund fahren, weil ich ja für sämtliche Großstädter eine allgemeine Gefahr bin und somit den ganzen Straßenverkehr zum Chaos bzw. erliegen bringe. Also seit Ihr am besten am Donnerstagabend nicht mehr auf der Straße *zwinker*, weil dann komme ich (auch noch weiblich). *übertreibunsmodusaus* |
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ihr wisst schon, daß dieser Thread jetzt 1 Jahr geruht hat!?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#72
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ihr wisst schon, dass dieser Thread jetzt 1 Jahr geruht hat!? Der Thread wird halt jährlich wieder raus geholt. Das zeigt doch, dass es Führerscheintourismus schon immer gegeben hatte. ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Ihr wisst schon, daß dieser Thread jetzt 1 Jahr geruht hat!? Bin erst jetzt auf diesen Thread gestoßen. Ist schon interessant, welche Auswüchse die deutsche Bürokratie haben kann.Im Rahmen der EU-Führerscheine wurde doch entschieden, daß auch bei einer mutmaßlichen Verletzung des Wohnortprinzips eine EU-Behörde nicht so einfach die Fahrerlaubnis einer anderen EU-Behörde außer Kraft setzen kann. Hat sich nun Hamburg aus der EU ausgeklinkt und/oder jenes Dörfchen und wie ist die Sache denn nun aus gegangen? -------------------- MfG Thomas
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Beitrag
#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Auch das EU-Recht lässt ja die Möglichkeit zu, dass Führerscheine, die entgegen dem Wohnortprinzip ausgestellt wurden, wieder "einkassiert" werden.
Das EUGH-Urteil hat lediglich festgestellt, dass nur der Ausstellerstaat eine solche Fahrerlaubnis wieder zurücknehmen darf. Innerhalb Deutschlands gilt aber der Grundsatz, dass für Führerscheinangelegenheiten grundsätzlich die Führerscheinstelle am Erstwohnsitz zuständig ist. Diese ist also auch für die Rücknahme von Führerscheinen zuständig, die eine andere Behörde in Deutschland unter Mißachtung der Vorschriften der FeV ausgestellt hat. Diese Unterscheidung liegt darin begründet, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, in dem der Zentralstaat eine größere rechtliche Kompetenz besitzt als in dem Staatenbund EU, in dem jeder Mitgliedssaat nach wie vor souverän ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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