Frage zu einem Fall (bitte lesen), Antworten im Bogen falsch? |
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Frage zu einem Fall (bitte lesen), Antworten im Bogen falsch? |
06.03.2006, 14:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 06.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17309 |
Ich würde Sie gerne um Ihren Rat bitten. In dem Führerscheinprüfungsbogen kommt folgende Frage vor: Was müssen Sie tun, um eine Gefährdung anderer durch von Ihrem Fahrzeug gefallene Ausrüstungs- oder Ladungsteile zu verhindern? Je nach Situation... 1.weiterfahren und das nächste Ordnungsamt informieren 2.die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen 3.die Teile selbst beseitigen Meiner Ansicht nach sind alle drei Antworten richtig. (Auch Antwort 1). Es handelt sich ja hierbei um eine beliebige Situation. Stelle man sich vor, dass man auf der Autobahn fährt und ein Teil verliert und dieses Teil z.B in/an der mittleren Leitplanke liegen bleibt. Sollte man dann über die Autobahn rennen und „die Teile selbst beseitigen“ oder gar die „Gefahrstelle absichern“ ? Wäre es dann nicht richtig bis zur nächsten Ausfahrt weiter zu fahren und dort Polizei oder Ordnungsamt zu informieren? Telefonisch habe ich beim Ordnungsamt angefragt und Sie meinten das ich mit meiner Antwort Recht habe und auch Antwort 1 richtig sei. Nun bitte ich Sie um Ihre Meinung. Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen Seppel Der Beitrag wurde von SeppelGE bearbeitet: 06.03.2006, 14:08 |
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Gast_nypdcollector_* |
06.03.2006, 15:00
Beitrag
#2
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Das Ordnungsamt hat mit der reinen Beseitigung von heruntergefallenen Gegenständen nichts zu tun.
Ein direktes Weiterfahren ohne Absicherung der Gefahrenstelle ist unzulässig da für die anderen (nachfolgenden) Verkehrsteilnehmer zu gefährlich. Sollte man dann über die Autobahn rennen und „die Teile selbst beseitigen“ oder gar die „Gefahrstelle absichern“ ? Es ist hier unbedingt notwendig die Gefahrenstelle abzusichern und nicht zu versuchen, die Teile wieder selbst abzuräumen. Deshalb auch Punkt 2 der Antwort. Ich weiss ja nicht, was du dir unter absichern einer Gefahrenstelle vorstellst, aber es dazu nicht notwendig dich selbst vor die Gegenstände zu positionieren. |
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06.03.2006, 15:01
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
1.weiterfahren und das nächste Ordnungsamt informieren 2.die Gefahrstelle absichern und umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen 3.die Teile selbst beseitigen 1. = Abhauen und hoffen das keiner etwas merkt. Was soll man auch eine gefahrenstelle absichern, wenn die nächste Abfahrt 3 km entfernt ist. Sind ja nur 5 Minuten bei 120 km/h, in denen der nachfolgende Verkehr in die Ladungsteile fahren kann. 2 ist korrekt, sofern eine Selbstgefährdung ausgeschlossen werden kann. |
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06.03.2006, 15:29
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#4
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Warum überhaupt auf Autobahnen Gefahren- oder Unfallstellen absichern?
StVO §18 (9) besagt klipp und klar: "Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten." -------------------- MfG Thomas
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06.03.2006, 15:39
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Und wie stellt man ein Warndreieckt auf?
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Gast_Georg_g_* |
06.03.2006, 15:41
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#6
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§ 32 StVO verpflichtet den Fahrer, solche Gegenstände selbst zu entfernen:
Zitat Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Wenn du einfach weiterfährst, dann verstößt du gegen diese Vorschrift. Das Ordnungsamt hat damit ungefähr so viel zu tun wie das Finanzamt. |
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06.03.2006, 15:50
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#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Und wie stellt man ein Warndreieckt auf? Auf Autobahnen: Nächste Ausfahrt runter, zurückfahren, wieder drehen und vor besagter Stelle aus dem Fenster schmeißen. Zitat (Georg_q @ 06.03.2006, 15:41) § 32 StVO verpflichtet den Fahrer, solche Gegenstände selbst zu entfernen Im Widerspruch zu §18. Es ist nicht erkennbar, daß §32 höherwertiger als §18 ist (im Gegensatz dazu z.B. §35).Würde man die uneingeschränkte Selbstbeseitigungspflicht bejahen, müßte man natürlich die Autobahn zu Fuß betreten dürfen. Gerade bei Lkw & Co kann die Selbsthilfe einige Zeit in Anspruch nehmen und durchaus gefährlich sein. Hatte mal das Vergnügen, daß einer vor mir 25 Tonnen Orangen verlor. Dabei sind die noch relativ unproblematisch. -------------------- MfG Thomas
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06.03.2006, 15:56
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Und wie stellt man ein Warndreieckt auf? Auf Autobahnen: Nächste Ausfahrt runter, zurückfahren, wieder drehen und vor besagter Stelle aus dem Fenster schmeißen. Sehr nett, ts1, aber ich hatte den Fall im Auge, dass ich mit einem Fahrzeugdefekt liegenbleibe und dazu doch wohl aussteigen muss (oder jemanden aussteigen lassen muss). So strikt gemeint kann das Verbot des Betretens also nicht verstanden werden. -------------------- |
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06.03.2006, 16:03
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#9
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
So strikt gemeint kann das Verbot des Betretens also nicht verstanden werden. Im Rahmen der Nothilfe darf man natürlich so einiges.Interessant ist eher die Frage, ob man muß (hier: Gegen §18 (9) verstoßen). Das meinte ich mit dem anfänglichen "Warum überhaupt auf Autobahnen Gefahren- oder Unfallstellen absichern?" Was droht einem, der erst bei der nächsten normal-legalen Haltemöglichkeit die zuständigen Stellen informiert? Imho nichts wegen des entfernens/nicht absicherns, auch wenn es an der Stelle ganz tragisch kracht. Der nächste Unfall ist dann eben Schicksal. Wobei es immer noch fraglich ist, ob man den hätte vermeiden können. Schon vom Dach runtergewirbelte Fahrräder zerstreuen sich auf der Autobahn ganz erstaunlich. Laß mal ein dutzend Pkw mit 150km/h vorbeizischen, dann sind die Trümmer schon auf allen Spuren verteilt. -------------------- MfG Thomas
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Gast_Georg_g_* |
06.03.2006, 16:09
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#10
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Was droht einem, der erst bei der nächsten legalen Haltemöglichkeit die zuständigen Stellen informiert? Imho nichts wegen des entfernens/nicht absicherns, auch wenn es an der Stelle ganz tragisch kracht. Der nächste Unfall ist dann eben Schicksal. Das sehe ich nicht so. Kommt es wegen eines Hindernisses, das nicht kenntlich gemacht wird und vor dem nicht gewarnt wird, zu einem weiteren Unfall, so könnten durchaus die Tatbestandsmerkmale des § 315b StGB vorliegen: Zitat Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er ( ... ) Hindernisse bereitet ( ... ) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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06.03.2006, 16:30
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#11
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Was droht einem, der erst bei der nächsten legalen Haltemöglichkeit die zuständigen Stellen informiert? Imho nichts wegen des entfernens/nicht absicherns, auch wenn es an der Stelle ganz tragisch kracht. Der nächste Unfall ist dann eben Schicksal. Das sehe ich nicht so. Kommt es wegen eines Hindernisses, das nicht kenntlich gemacht wird und vor dem nicht gewarnt wird, zu einem weiteren Unfall, so könnten durchaus die Tatbestandsmerkmale des § 315b StGB vorliegen:Dagegen kann man nun mit seinem eigenen Körper - die verstreuten Teile aufsammelnd - noch einmal ein zusätzliches Hindernis bereiten. Zudem besteht dabei für einen selbst Gefahr. Mag diese auch anfangs noch abstrakt sein, sie nähert sich dann doch ziemlich konkret mit 90-250km/h. Muß man sich in diese Gefahr begeben? -------------------- MfG Thomas
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Gast_Georg_g_* |
06.03.2006, 16:53
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#12
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Das Hindernis ist aber leider schon bereitet worden. Das ist richtig. Damit ist das erste Tatbestandsmerkmal des § 315b StGB, nämlich das Bereiten eines Hindernisses, erfüllt. Ich kann aber nun verhindern, dass auch das zweite Tatbestandsmerkmal, nämlich die Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert, ebenfalls verwirklicht wird. Und dazu muss ich den herannahenden Verkehr irgendwie warnen. Zitat Dagegen kann man nun mit seinem eigenen Körper - die verstreuten Teile aufsammelnd - noch einmal ein zusätzliches Hindernis bereiten. Zudem besteht dabei für einen selbst Gefahr. Mag diese auch anfangs noch abstrakt sein, sie nähert sich dann doch ziemlich konkret mit 90-250km/h. Muß man sich in diese Gefahr begeben? Es erwartet ja niemand, dass man auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn einen gemütlichen Spaziergang unternimmt. Gerade deshalb ist (um wieder auf die Ausgangsfrage des TE zurück zu kommen) auch die Antwort richtig, "umgehend Straßendienst oder Polizei verständigen", denn die haben bessere Möglichkeiten zur Warnung und Absicherung. Nur sollte man eben nicht einfach weiterfahren und einen anschließenden Unfall einfach als "Schicksal" bezeichnen, sondern alles daran setzen, einen solchen Folgeunfall zu vermeiden. |
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Gast_nypdcollector_* |
06.03.2006, 19:17
Beitrag
#13
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Das Hindernis ist aber leider schon bereitet worden. Dagegen kann man nun mit seinem eigenen Körper - die verstreuten Teile aufsammelnd - noch einmal ein zusätzliches Hindernis bereiten. Zudem besteht dabei für einen selbst Gefahr. Mag diese auch anfangs noch abstrakt sein, sie nähert sich dann doch ziemlich konkret mit 90-250km/h. Muß man sich in diese Gefahr begeben? Das Hindernis ist, wie schon mehrfach ausgeführt, da. Dass der eigene Körper nicht zum Hindernis wird, sollte eigentlich in jedem normal denkenden Menschen drin sein. Diese Gefahr ist also unzumutbar. Unzumutbare Sachen können aber nicht verlangt werden, so klar sehen das auch unsere Gerichte. Was aber definitiv zumutbar ist, ist diese Gefahrenstelle abzusichern. Warnblinker am Fahrzeug, Warndreieck, falls vorhanden, Warnleuchte. Der VT selbst kann auf der rechten Seite hinter der Leitplanke stehend auch durch Handzeichen auf eine Gefahr aufmerksam machen, ohne sich selbst übermässig in Gefahr zu bringen. |
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07.03.2006, 06:30
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#14
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 06.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17309 |
und was mache ich hier? |
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Gast_nypdcollector_* |
07.03.2006, 08:23
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#15
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An den ganz rechten Rand fahren und Warnblinker an. Du selbst hinter die Leitplanke und 100m vor die gefahrenstelle gehen und Warndreieck aufstellen. Danach bleibst du hinter der Leitplanke und gehst ggfs. bis zur nächsten Notrufsäule, wenn du kein Handy hast.
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Gast_Georg_g_* |
07.03.2006, 14:37
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#16
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und was mache ich hier? Verstand einschalten und zweckmäßig vorgehen. Das genaue Verhalten hängt in einem solchen Fall auch davon ab, welche Art von Ladung genau verloren ging und wo sie liegengeblieben ist. Im Zweifelsfall per Handy die 112 wählen. Ich selbst würde hier bei einem Hindernis auf dem linken Fahrstreifen keinesfalls unmittelbar danach auf dem rechten Fahrstreifen anhalten, weil das einer Vollsperrung der Autobahn gleichkäme. Wer übrigens die Grundsätze über die Ladungssicherung beachtet, der wird hoffentlich nie in eine solche Situation kommen. |
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07.03.2006, 16:12
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#17
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wer übrigens die Grundsätze über die Ladungssicherung beachtet, der wird hoffentlich nie in eine solche Situation kommen. Hoffentlich. Ich habe auch schon live die Heckklappe eines Muldenkippers vor mir runterfallen sehen. Die hatte sich an einer Bodenwelle einfach ausgehängt! (Ich kannte die Bodenwelle und fuhr langsamer als der Kipper, kein Problem zu bremsen.) Die haben wir auch zu dritt (2 Leute im Lkw) nicht wieder anhängen können, wog bestimmt 200 Kilo oder mehr. Ferner unzählige Reifenteile (insbes. vom Lkw), Radkappen, Auspüffe usw. -------------------- MfG Thomas
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07.03.2006, 18:28
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13699 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Eeeeehhhhmmmmmmm, Leute...
Es geht doch dem TE hier ursprünglich um eine Frage in einem Theorie-Bogen! Lieber TE, man muß die Fragen auf einem Theoriebogen nicht verstehen. Man muß sie *lernen*. Laß das Diskutieren und merke Dir statt dessen lieber die Antwort. Solltest Du wirklich mal Ladung auf der Straße verlieren, dann setze Deinen gesunden Menschenverstand ein. Auf der Autobahn: Absichern und fix die Polizei rufen. Auf einem Parkplatz ggf. selbst einsammeln. Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.09.2024 - 07:51 |