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> Umschreibung dt. Schein in Schweizer Scheckkarte, Einschränkung nur in der Schweiz
Gast_roli_*
Beitrag 30.01.2004, 19:56
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

kurz mein Problem:

Ich bin vor einem Jahr der Arbeit wegen in die Schweiz gezogen. Innerhalb eines
Jahres muss mensch den deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerschein
wechseln. Das habe ich jetzt gemacht, und bin zu Tode erschrocken, als ich auf
der Scheckkarte das Kürzel 78 gesehen habe: Fahrerlaubnis für die Klassen B und C nur mit Automatikgetriebe.
Meine Prüfung im März 1985 habe ich wegen Krankheit des Fahrlehrers auf Automatikgetriebe gemacht, bin aber immer Schaltwagen gefahren. Es hiess damals, das mir die Prüfung, so wie ich sie gemacht habe, keine großen Einschränkungen bringt.
1988 habe ich dann bei der Bundeswehr den B,C 7,5 to, E gemacht, eine Eintragung habe ich aber nicht machen lassen.

Im Beruf muss ich auch in den Aussendienst mit dem Geschäftswagen (Schaltung)
und auch privat bin ich kräftig am schalten.
Jetzt habe ich Stress im Job, und meinen privaten Wagen lasse ich besser auch stehen.

Bin ich jetzt beinahe 2 Jahrzehnte illegal gefahren?
Hat jemand eine Idee, wie ich diesen Knoten recht schnell wieder aufbekomme.

Ich bin für Tipps recht dankbar.

Gruß Roli
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Andreas
Beitrag 30.01.2004, 20:11
Beitrag #2


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zunächst hier klicken und lesen

Nach der bei uns geltenden Rechtslage darfst du somit in Deutschland auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Ob dir das allerdings bei der Schweizer FS-Stelle hilft, kann ich natürlich nicht sagen.
Vielleicht kannst du eine Bestätigung deiner ehemals zuständigen FS-Stelle in Deutschland beibringen, dass du befugt bist PKW mit Schaltgetriebe zu fahren?


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Peter Lustig
Beitrag 30.01.2004, 23:13
Beitrag #3


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Zur Frage Automatikgetriebe:
Seit dem 1.1.83 war als Folge der ersten EG-Führerscheinrichtlinie vorgeschrieben, dass die Ablegung der Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe im Führerschein zu vermerken ist. Dieser Vermerk stellte aber keine inhaltliche Beschränkung der FE dar und hatte für das Inland keinerlei Bedeutung. Im Ausland wurde der Vermerk jedoch häufig als echte Beschränkung verstanden mit der Folge, dass betroffene Kraftfahrer oft eine Menge Ärger hatten.

Nach der bis zum 31.3.86 geltenden Fassung des § 11 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 StVZO lag keine Beschränkung vor, wenn eine Erklärung der Fahrschule vorgewiesen wurde, dass eine Ausbildung von mindestens 6 Fahrstunden à 45 Min. auf einem Fahrzeug der Kl. 3 mit Schaltgetriebe erfolgt war. Die Ablegung der Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe wurde jedoch im FS vermerkt.

Diese Regelung stieß aus Gründen der Verkehrssicherheit auf zunehmende Kritik und wurde daher zum 1.4.86 aufgehoben (VkBl. 86 S. 116 ff). Die Fahrschulbestätigung wurde als Nachweis entsprechender Fertigkeiten nicht mehr als ausreichend erachtet. Es erfolgte eine Rechtsänderung bzw. Ergänzung der StVZO durch einen neuen § 11b, der inhaltlich weitgehend mit dem § 17 Abs. 6 FeV identisch ist. Aus Gründen der Besitzstandswahrung besitzt die Bestimmung Gültigkeit nur für Führerscheine, die ab dem 1.4.86 ausgegeben wurden.

Formaljuristisch dürfte die Schweizer FE-Behörde wohl keinen Fehler gemacht haben, wenn sie den Eintrag in Deinem FS 1:1 in die schweizerische FE übernommen haben. Vielleicht kannst Du jedoch unter Hinweis auf den o.a. Sachverhalt und dass Du den deutschen FS vor der Rechtsänderung zum 1.4.1986 gemacht hast, noch etwas erreichen.
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Gast_roli_*
Beitrag 01.02.2004, 23:57
Beitrag #4





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Ich danke euch beiden für die Hinweise, ich habe solche Dinge im Internet natürlich nicht finden können. Ich werde mein Glück auf der Behörde versuchen,
sowohl in Deutschland auch als in der Schweiz. Ansonsten kann ich dann mein Auto in Zukunft am Zoll stehen lassen, und die letzten 40 km mit dem Zug fahren.
Die SBB wirds freuen.
Irgendwie komme ich mir aber schon verarscht vor.

Also nochmals danke.
roli
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Gast_roli_*
Beitrag 02.02.2004, 22:33
Beitrag #5





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Ganz zum Schluß noch mein Bericht vom Amt:
Unter Vorlage der "sachdienlichen" Hinweise aus dem Forum, welche ich mir ausgedruckt hatte, war das kantonale Strassenverkehrsamt ohne große Probleme bereit, die Kennziffer 78 zu streichen. Vor allem auch deswegen, weil der Termin meiner Führerscheinprüfung auf 2003 vorverlegt wurde.
Also nochmals herzlichen Dank an Peter Lustig und Andreas.
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Andreas
Beitrag 03.02.2004, 07:18
Beitrag #6


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Na siehste, Verkehrsportal hier werden sie geholfen.... rolleyes.gif


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Peter Lustig
Beitrag 03.02.2004, 13:53
Beitrag #7


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Gratuliere! biggrin.gif
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Gast_Britta_*
Beitrag 03.03.2004, 10:43
Beitrag #8





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Und noch ein herzliches Danke aus der Schweiz für die obigen sachdienlichen Hinweise wavey.gif Bin zur Führerscheinumschreibung gleich mit dem Ausdruck Eurer Erläuterungen gegangen (wollten die dort auch sofort behalten) und habe ohne Probleme meinen Führerschein getauscht bekommen. Ihr habt mir garantiert einiges an Stress erspart. Merci vielmals und viele Grüsse aus den Bergen,
Britta
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Peter Lustig
Beitrag 03.03.2004, 11:23
Beitrag #9


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thumbup.gif wavey.gif
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