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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 24.03.2006, 17:58
Beitrag #1





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Auch dieser Teil soll wieder mit dem Vorwort von Uwe und Rolf Tjardes beginnen:

>>>
Am 29.04.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse innerhalb der EU und damit auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden müssen.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven. Eine z.B. in Deutschland zu erwartende MPU-Auflage wegen sogenannter Nichteignung könnte durch einen Erwerb im EU-Ausland völlig legal und im Einklang mit EU-Recht "umgangen" werden.

Ist das wirklich so? Wie reagieren deutsche Fahrerlaubnisbehörden auf dieses Urteil? Kann im Nachgang trotzdem eine MPU von deutschen Behörden gefordert werden? Viel Rauch um nichts? Was ist mit der "185 Tage-Regelung"?

Bereits am 29.04.2004, also am "Urteilstag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage zu diesem Themenkomplex erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 15.500 Beiträge und 450.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

EuGH-Urteil-Thread Teil 6

EuGH-Urteil-Thread Teil 7

EuGH-Urteil- Thread Teil 8

EuGH-Urteil- Thread Teil 9

EuGH-Urteil-Thread Teil 10

EuGH-Urteil-Thread Teil 11

EuGH-Urteil-Thread Teil 12

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Dieser neue Thread stellt mittlerweile Teil 13 des zusammengeführten Diskussionsfadens dar. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen, wobei anzumerken ist, dass es sich hier um die Meinung eines einzelnen Verfassers ("G.G.") handelt. Wir drucken diesen Text an dieser Stelle insbesondere deshalb ab, weil er die Grundproblematik, über die hier seit langem diskutiert wird, sehr anschaulich darstellt.

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf. laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben. biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU.

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle - sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum der werten Kollegen von Fahrerlaubnisrecht.de, Textübernahme aus diesem Thread. Für die Erlaubnis zur Übernahme möchte ich mich herzlich bei dem Verfasser bedanken!

Viel Spaß beim diskutieren, Rolf Tjardes und nypdcollector

--------------------
*** Anmerkung Admin:

Viele der hier regelmäßig aktiven Diskutanten dürften mitbekommen haben, dass dieser Thread für rund 1 Woche wegen eines Spam-Angriffs auf das Verkehrsportal geschlossen wurde. Ich will das hier nicht weiter ausbreiten.

Ich möchte nur alle Diskussionsteilnehmer dringlichst bitten, einen fairen und sachlichen Diskussionsstil zu pflegen. Dies mag in der Hitze des Gefechts vereinzelt schwer fallen, muss aber einfach sein.

Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen.

Dies muss einfach sein, und zwar in unserem gemeinsamen Interesse. Bei Tausenden von Beiträgen zu unterschiedlichsten Aspekten des EuGH-Urteils wird die Moderation versuchen müssen, die Diskussion von unnötigem Ballast zu befreien. Würde dies nicht konsequent erfolgen, bestünde die reale Gefahr, dass die Diskussion völlig auseinander driftet und damit ihren Sinn verliert.

Kritik, Wünsche und Anmerkungen bitte an mich via PM.

Rolf Tjardes (Administrator)

<<<

Und noch eine Anmerkung von mir. Themenmoderator nypdcollector investiert wirklich viel Zeit darin, daß dieser Thread in vernünftiger Weise fortgeführt werden kann und alle anderen Moderatorenkollegen unterstützen ihn dabei so gut sie können. Damit er (und der Rest) wenigstens noch ein klein wenig Freizeit haben übt euch bitte in etwas Selbstdisziplin und beachtet die Netiquette und bleibt beim Thema.
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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 18:20
Beitrag #2


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Warum denn so schnell ein neuer Thread? Der Teil 11 war 77 Seiten groß. Btw., ein Thread fehlt oben in der Auflistung - zw. Teil 3 und Teil 4 gab es noch einen Teil.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 24.03.2006, 18:59
Beitrag #3





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Die threadgrösse hat Probleme gemacht. Ich wurde gebeten, bei spätestens 1300 Beiträgen dicht zu machen. Der momentane Zeitpunkt war IMHO günstig.

Was die Teile angeht: Ich habe das Vorwort von Teil 12 übernommen. Ich wüsste nicht, dass dort etwas fehlt. Ich habe nur den Link zu Teil 12 ergänzt und nichts gelöscht. wink.gif
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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 19:27
Beitrag #4


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Hab auch nicht angenommen, daß Du uns was unterschlagen wolltest twinkle.gif. Der eine Threadteil fehlt schon seit Teil 4. Hab es vor kurzem durch Zufall entdeckt wavey.gif
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EddieBaby
Beitrag 24.03.2006, 20:42
Beitrag #5


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Zitat (RA XDiver @ 24.03.2006, 11:32) *
Nur nochmal zur Anmerkung, ein Allheilmittel ist das EuGH-Urteil nicht.


Nein, aber das Treffen der EU-Verkehrsminister am kommenden Montag in neuer Einigkeit kommt auch nicht von ungefähr... think.gif
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Mr.T
Beitrag 24.03.2006, 21:45
Beitrag #6


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Denke, mein Posting passt auch hierhin. wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Perplex
Beitrag 25.03.2006, 06:58
Beitrag #7


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.03.2006, 08:52) *
Wo bitteschön steht aber im EuGH-Urteil, dass eine Fahrerlaubnis, die während der Sperre erteilt wurde, nach der Sperre in Deutschland auf Dauer ungültig sein soll?
Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
78 Nach alledem ist auf den zweiten Teil der Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.
Überzeugt mich noch nicht so ganz! no.gif

Zitat (RA XDiver @ 10.03.2006, 09:28) *
Die EU-Richtlinie ist dahingehend eindeutig:
Zitat
(4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.
Das hatte mich seinerzeit schon ein bisschen mehr überzeugt. thumbup.gif

Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2006, 09:45) *
Ist imho ziemlich eindeutig, Thommy.
Und - bitte, denk´ noch mal drüber nach - es ist doch auch sinnvoll. Denn sonst könnte man doch gerichtliche Sperrfristen - bei denen es ja einen Sinn macht, daß sie in der ganzen EU gelten! - durch einfachen Neuerwerb der FE in einem anderen Land unterlaufen.
Mir kommen da immer noch Zweifel, vor allem wenn ich folgendes lese:
Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
54 Zwar hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins für das Inland nicht anzuerkennen, solange dort eine Maßnahme wie ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist wirksam sei. Für die Zeit danach sei ihnen diese Möglichkeit jedoch sicherlich nicht eröffnet.
Da steht für mich eindeutig, dass der EU-Führerschein, egal wann er erworben wurde, nach Ablauf der Sperre oder dem Fahrverbot anerkannt werden muss. Das heißt, der Betroffene könnte während der Sperre sich einen EU-Führerschein im Ausland erteilen lassen & dürfte ihn dann während der Sperre in Deutschland nicht benutzen. Sobald aber die Sperre abgelaufen ist, müsste er nach RN 54 in Deutschland anerkannt werden. Ich kann da nicht das Gegenteil erkennen. twinkle.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2006, 09:21
Beitrag #8


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@ Mr.T.
Zitat
Polnische Behörden fragen nun über das KBA bei den örtlichen FSST in D nach, weshalb einem Bewerber einer polnischen FE in D die FE entzogen wurde. Weiterhin wird gefragt, ob noch persönliche Bindung in D besteht (ist Bewerber noch in D gemeldet? ist Bewerber verheiratet und lebt die Ehefrau ggfls. noch in D?liegt eine Gewerbeanmeldung vor? u. ä.).
Warum wohl? Gibt es in PL ein Umdenken?

DASS die Polen umdenken, ist überhaupt nicht schlimm; setzen sie doch nur die Richtlinie um. Ist doch ok, wenn sie das machen. Hätten sie längst tun sollen.
Fraglich, wie sie die Informationen dann verwerten.
Und wenn jemand nicht in D gemeldet ist aber verheiratet, und seine Ehefrau lebt noch in D heißt es ja nur, daß die zwei wohl getrenntlebend sind ... wink.gif Das darf man als EU-Bürger auch ...

Warum tun die Polen das ?
Nunja, erstmal gibt es auch in Polen eine Bürokratie, die sich ausgesprochen wichtig fühlt und jede Regelung, die die Notwendigkeit eines Eingreifens erfordert, gerne entgegen nimmt. tongue.gif
Zweitens wird es wohl Druck aus Brüssel gegeben haben, denn es ist nunmal für alle nicht hinnehmbar, wenn die EU-FS-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird. Drittens hat es Druck aus Deutschland gegeben, das wird niemand bestreiten, aber auch keiner zugeben wollen. Ich habe die "aufgescheuchten Hühner" im Stettiner Magistrat doch gesehen ...

Viertens: Wenn an der korrekten Umsetzung der Erteilungsvoraussetzungen gearbeitet wird, dann ja wohl auch aus dem Grund, daß es mit dem "Entziehen hinterher" nicht so recht klappen will ... Wurden nämlich in Polen die Erteilungsvoraussetzungen eingehalten und der FS-Besitzer macht sich keines neuen Verhaltens schuldig, aus dem seine Ungeeignetheit hervorgeht, dann - so könnte man denken - ist der Führerschein auch in Deutschland "wasserdicht". Das genau ist die Koblenzer Linie und es spricht einiges für diese Auslegung, wie die fehlende Notwendigkeit zur Registrierung z.B. ... cool.gif

Für mich ergibt das alles einen Sinn.

@ Thommy Bumm
Du fokussierst zu stark. In den von Dir zitierten Textpassagen wird es natürlich nicht deutlich, daß ein während einer laufenden Sperrfrist erteilter Führerschein nicht akzeptiert werden muß, aber es steht so in der Richtlinie. Und es ist ja auch ganz klar, daß derjenige, der das blanke Ausweichen von Straftätern in andere Länder unterbinden will, die EU-weite Neuerteilung innerhalb einer Strafmassnahme eines einzelnen Mitgliedsstaates nicht akzeptieren kann.


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Ziggy Stardust
Beitrag 25.03.2006, 11:04
Beitrag #9


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Kennt Ihr das urteil schon?

Sachgebiet(e)
Verkehrsrecht


Gerichtstyp
VG

Gerichtsort
Mainz

Datum
01.02.2006

Aktenzeichen
3 L 24/06.MZ


Titel
Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern (im Anschluss an VGH München, Beschluss vom 06. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 - in DAR 2006, 38).

Text

Verwaltungsgericht Mainz



3 L 24/06.MZ



Beschluss



Gründe



Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen Ziffer 2) und 3) der Verfügung des Antragsgegners vom 07. Dezember 2005 ist zulässig und begründet.



Es bestehen gegen die Rechtmäßigkeit der unter Ziffer 2) enthaltenen Anordnung, wonach der Antragsteller den ihm von einer tschechischen Behörde ausgestellten Führerschein unverzüglich abzugeben oder zu übersenden habe, erhebliche rechtliche Bedenken, sodass das Interesse des Antragstellers, von dieser Anordnung vorerst verschont zu bleiben, das öffentliche Interesse an der Vollziehung der Verfügung überwiegt.



Vorliegend ist zwar die unter Ziffer 1) mit Sofortvollzug ausgesprochene Entziehung der (tschechischen) Fahrerlaubnis und die damit einhergehende Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG, 46 Abs. 5 FeV) bestandskräftig geworden, weil der Widerspruch des Antragstellers sich nur gegen Ziffer 2) und 3) des Bescheides vom 07. Dezember 2005 wendet. Hieraus folgt aber nicht bereits die Rechtmäßigkeit der unter Ziffer 2) enthaltenen Verpflichtung zur – ersatzlosen – Rückgabe des tschechischen Führerscheins.



Die Kammer folgt insoweit der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des VGH München vom 06. Oktober 2005 – 11 CS 05.1505 – (in DAR 06, 38 ff.). Danach ist der Inhaber einer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nach der Entziehung dieser Fahrerlaubnis und des damit einhergehenden Verlustes, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, nicht zur – ersatzlosen – Herausgabe seines Führerscheins verpflichtet, weil der Fahrerlaubnisinhaber weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen im europäischen Ausland berechtigt ist. Der VGH München begründet seine Entscheidung überzeugend vor dem Hintergrund der in der EG-Richtlinie 91/439/EWG des
Rates vom 29. Juli 1991 („Führerschein - Richtlinie“) enthaltenen Vorgaben, sowie des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, ein gesetzlich zur Verfügung gestelltes Auswahlermessen dahingehend auszuüben, dass
– bei gleicher Zweckeignung – von der weniger einschneidenden Alternative Gebrauch gemacht wird. Das Gericht weist in seiner Entscheidung darüber hinaus mit überzeugender Begründung darauf hin, dass – entgegen der Auffassung des Antragsgegners – auch der Wortlaut des § 47 Abs. 1 FeV - bei verfassungskonformer Auslegung – keineswegs nur die Verpflichtung zur ersatzlosen Ablieferung des ausländischen Führerscheins normiert, vielmehr bei einem fortbestehenden Interesse am Weiterbesitz des Führerscheins etwa auch die Eintragung der entsprechenden Beschränkung der Fahrerlaubnis ausreichen lässt. Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf den Inhalt des genannten
Beschlusses verwiesen werden. Dort ist auch im Einzelnen angegeben, wie verfahren werden kann, wenn die Eintragung oder sonstige Anbringung eines Vermerks auf einem ausländischen Führerschein aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein sollte.



Da aus den genannten Gründen auch die gemäß § 20 AG - VwGO von Gesetzes wegen sofort vollziehbare Androhung der zwangsweisen Einziehung des Führerscheins rechtswidrig ist, ist auch dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu entsprechen.



Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.



Die Festsetzung des Wertes beruht auf dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und den dort für die einzelnen Führerscheinklassen - hier A, B, C -angegebenen Streitwerten. Da vorliegend nur die Abgabe des Führerscheins Streitgegenstand ist, setzt die Kammer ¼ des im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Streitwertes (17.500,00 €) fest.


Gruß Ziggy



Fehlerhaften Link gelöscht

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 25.03.2006, 11:56
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fcmlars
Beitrag 25.03.2006, 12:09
Beitrag #10


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Mein Bekannter wurde vorhin angehalten,er ist gefahren trotzt Nutzungsuntersagung.Den Aufkleber auf seinem Tschechischen Führerschein hatte er abgekratzt.Was droht ihm jetzt???
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michael_mk
Beitrag 25.03.2006, 12:11
Beitrag #11


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anzeige wegen fahren ohne+ne anzeige wegen des entfernen des aufklebers denke ich whistling.gif
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Ziggy Stardust
Beitrag 25.03.2006, 12:13
Beitrag #12


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Zitat (michael_mk @ 25.03.2006, 12:11) *
anzeige wegen fahren ohne+ne anzeige wegen des entfernen des aufklebers denke ich whistling.gif

Ist glaub ich Urkundenfälschung!
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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 12:15
Beitrag #13


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Urkundenfälschung, zumindest aber Urkundenunterdrückung (im Ergebnis aber auch egal). Da steht gewaltig Ärger ins Haus.


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2006, 12:16
Beitrag #14


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Das Abkratzen des Aufklebers kann eine Urkundenfälschung darstellen und Fahren ohne FE ist es sowieso ... Eine dumme Sache: da drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und natürlich eine neue Sperrfrist. Der Führerschein wird sicherlich - da Mißbrauch offenkundig zu befürchten ist - eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückversandt werden. Unabhängig von dem oben eingestellten Urteil.

... RAXDiver war schneller ... mad.gif wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 12:17
Beitrag #15


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Das wird zumindest dann der Fall sein, wenn eine neuerliche Sperrfrist verhängt werden wird. Davon würde ich hier mal ausgehen. Da hilft o.g. Urteil ohnehin nicht, da die rücksendung für den Fall einer strafrechtlichen Entziehung ohnehin im Gesetz so vorgeschrieben ist (§ 69b StGB).


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mirko1
Beitrag 25.03.2006, 13:07
Beitrag #16


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wenn ich das Mainzer Urteil richtig lese, haben wir wieder einen Punkt auf unserer Seite zu verbuchen.
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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 13:30
Beitrag #17


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Ich nehm Dir ungerne die Illusionen, aber der Beschluss sagt nichts anderes, als ohnehin in den meisten Bundesländern gängige Praxis ist. Der VGH München hat diese Rechtsauffassung seit langem vertreten.

Es geht nur darum, dass der Schein nicht kassiert werden darf. Das ist aberabsolut nichts neues. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2006, 14:38
Beitrag #18


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Ich habe Neuigkeiten von der "Kontroll-"Front:

Fall 1: Kontrolle, PL-Führerschein nicht dabei gehabt. Abfrage per Funk: Obwohl FS 1999 entzogen, 1 J. Sperre und MPU-Pflicht gab es keine Eintragungen. Nachfahrt bis nach Hause, visuelle Kontrolle des PL-FS, alles in Ordnung, nichts mehr gekommen. Ort: Niedersachsen.
Fall 2: Kontrolle, PL-Führerschein nicht dabei gehabt. Abfrage per Funk: FS 2003 entzogen, 1 Jahr Sperre, keine Wiedererteilung vermerkt, MPU-Pflicht. Nachfahrt bis nach Hause, Vorlage des PL-FS, PL-FS konfisziert. 2 Wochen später kam der Schein per Post von der Staatsanwaltschaft zurück, Echtheit bestätigt, ein Ermittlungsverfahren wegen FoF werde eingestellt. Ort: Berlin.
Fall 3: Kontrolle, PL-Führerschein vorgezeigt, Schein sofort beschlagnahmt, Ermittlungsverfahren wegen FoF, Termin im April erwartet. Ort: Baden-Würtemberg.

Ist wohl tatsächlich so, daß rund um den Führerschein jeder macht, was er will ...


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grobi1212
Beitrag 25.03.2006, 14:42
Beitrag #19


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Ach /8 auch schon gemerkt wavey.gif
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mirko1
Beitrag 25.03.2006, 15:33
Beitrag #20


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Na Danke ich wohne in BaWü thread.gif
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Tom 54
Beitrag 25.03.2006, 17:07
Beitrag #21


Neuling


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Wohne auch in Baden-Württemberg wurde auf der
Autobahnabfahrt Riegel am 19.3.06 um 22:30 von police.gif angehalten.
Konnte nachdem sie Führerschein und Ausweis überprüft (wahrscheinlich in den
Computer eingegeben hatten) nach ca. 10 min. weiterfahren.
Besitze einen Tschechischen Führerschein.


Smiley korrekt eingesetzt.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 25.03.2006, 17:22
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Lexus
Beitrag 25.03.2006, 20:03
Beitrag #22


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.03.2006, 06:58) *
Mir kommen da immer noch Zweifel, vor allem wenn ich folgendes lese:
Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004)
54 Zwar hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins für das Inland nicht anzuerkennen, solange dort eine Maßnahme wie ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist wirksam sei. Für die Zeit danach sei ihnen diese Möglichkeit jedoch sicherlich nicht eröffnet.
Da steht für mich eindeutig, dass der EU-Führerschein, egal wann er erworben wurde, nach Ablauf der Sperre oder dem Fahrverbot anerkannt werden muss. Das heißt, der Betroffene könnte während der Sperre sich einen EU-Führerschein im Ausland erteilen lassen & dürfte ihn dann während der Sperre in Deutschland nicht benutzen. Sobald aber die Sperre abgelaufen ist, müsste er nach RN 54 in Deutschland anerkannt werden. Ich kann da nicht das Gegenteil erkennen. twinkle.gif


Thommy Bumm, bitte lies das EuGH-Urteil richtig: Nr. 54 hat doch mit dem Gericht nichts das geringste zu tun; Nr. 54 gibt unter der Überschrift "Beim Gerichtshof eingereichte Erklärungen" lediglich die unmaßgebliche Meinung von Herrn Kapper wieder. Nirgends sagt der EuGHG, dass er dieser Auffassung folgt!

Die eigene Antwort des Gerichts beginnt überhaupt erst bei Nr. 70, alles davor kannst du getrost vergessen, das vereinfacht auch das Lesen, Verstehen un Diskutieren immens.


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2006, 22:02
Beitrag #23


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Zitat
Die eigene Antwort des Gerichts beginnt überhaupt erst bei Nr. 70, alles davor kannst du getrost vergessen, das vereinfacht auch das Lesen, Verstehen und Diskutieren immens.

rofl1.gif thumbup.gif clapping.gif cheers.gif
Danke.


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Medusa
Beitrag 26.03.2006, 12:20
Beitrag #24


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Streifler & Kollegen - EU Führerschein MPU - frei?
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sifis
Beitrag 26.03.2006, 12:43
Beitrag #25


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Zitat (Medusa @ 26.03.2006, 12:20) *


sehr interessant, wink.gif


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Lexus
Beitrag 26.03.2006, 13:03
Beitrag #26


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Ich habe schon vor langer Zeit Links auf diese Seite von Werbern für CZ- und PL-Führerscheine gefunden, was nahelegt, dass dieser Artikel als "seriöser Hintergrund" für diese Vermittler verfasst wurde. Im übrigen ist der Artikel sehr veraltet, wenn behauptet wird, dass es bisher keine oder kaum OVG-Urteile, sondern nur welche von Verwaltungsgerichten gibt.

Letztlich enthält dieser Thread zwischen viel Schrott mehr zutreffende Infos als die verlinkte Seite.


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Medusa
Beitrag 26.03.2006, 13:05
Beitrag #27


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Ich habe den Link aus einem anderen Forum, finde aber, daß jede Info zur EU-FE Problematik im EuGH Thread verlinkt werden sollte.
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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 19:21
Beitrag #28


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Komme grad aus der CZ-war in Cheb einkaufen. Bei der Ausreise aus der CZ wurde Führerschein und Fahrzeugschein verlangt was ich dem netten Herren auch gab... Er sah meinen CZ-Führerschein auf beiden Seiten an und gab ihn mir wieder mit dem Spruch: Auf wiedersehen-Gute Fahrt! Das ganze hat keine 20 Sekunden gedauert blink.gif

Ich war echt erstaunt daß ich nicht gefragt wurde wie ich an so einen Schein komme tongue.gif Vorige Woche wurde ich von einem anderen netten Zöllner nämlich danach gefragt huh.gif


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ein Bayer
Beitrag 26.03.2006, 19:39
Beitrag #29


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@ Gallier

auf welcher Seite der Grenze war das?
Auf der tschechischen oder der deutschen Seite?
Den den Tschechen wird es ja egal sein woher dein Führerschein ist.
Den bayerischen Grenzbeamten traue ich da noch viel mehr zu.

PS: wie lange hast du schon deinen Cz-Führerschein
und wo hast du Ihn gemacht?
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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 20:25
Beitrag #30


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Zitat (ein Bayer @ 26.03.2006, 19:39) *
@ Gallier

auf welcher Seite der Grenze war das?
Auf der tschechischen oder der deutschen Seite?
Den den Tschechen wird es ja egal sein woher dein Führerschein ist.
Den bayerischen Grenzbeamten traue ich da noch viel mehr zu.

PS: wie lange hast du schon deinen Cz-Führerschein
und wo hast du Ihn gemacht?




Das war logischerweis auf der deutschen Seite-sonst hätte mich der Zöllner nicht auf Deutsch fragen können-und Tschechisch versteh ich ja nicht tongue.gif
Ich hab meinen Schein seit Mitte Februar 2005 und habe ihn in Karlsbad gemacht.


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bazi
Beitrag 26.03.2006, 20:36
Beitrag #31


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noch was Gallier,
an der Grenze hab ich schon ewig keine Zöllner gesehen, war das nicht die Grenzpolizei?

Bazi


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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 20:46
Beitrag #32


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kann auch sein-weis ich doch nicht wer das genau war tongue.gif
Irgendeiner in Uniform police.gif


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bazi
Beitrag 26.03.2006, 20:51
Beitrag #33


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hallo Gallier, ein paar Fragen:
welcher Grenzübergang war das?
wie oft bist du schon kontrolliert worden?
welches LRA ist für dich zuständig, ich komm nämlich aus der Gegend und bin auch öfter in Eger, muss mich allerdings wegen NU von meiner Tochter fahren lassen,
wie lange fährst du schon mit dem EU-CZ-Schein?

Gruss Bazi.


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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 21:10
Beitrag #34


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Rein gefahren sind wir über Selb/As und raus in Schirnding! Die machen bei beiden Grenzen keinen Aufstand wenn se einen EU-FS sehen... Zumindest habe ICh keinerlei Probleme mit den police.gif

Insgesamt wurde ich mit Grenz/FE-kontrollen schon 11 oder 12x kontrolliert und hatte bis auf paar Minuten Wartezeit eigentlich nie Probleme! Fahren tue ich damit wie schon mal gesagt seit Februar 2005.


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Medusa
Beitrag 26.03.2006, 21:17
Beitrag #35


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Seltsam. Im Zug in Schirnding gab es scharfe Kontrollen, gesucht wurden EU-FEs. Siehe auch hier. Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, daß nichts mehr folgt.
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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 21:49
Beitrag #36


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Zitat (Medusa @ 26.03.2006, 21:17) *
Seltsam. Im Zug in Schirnding gab es scharfe Kontrollen, gesucht wurden EU-FEs. Siehe auch hier. Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, daß nichts mehr folgt.



Wie ich schon öfters erwähnt habe-wenn ich eine MPU Aufforderung bekommen würde-dann würde ich die MPU eben machen! Ich streite mich mit "denen" nicht mehr rum! Vielleicht kann ich dann endlich in D eine erweiterung beantragen und den Motorradschein auch machen! Ich bin auch guter Hoffnung diesmal zu bestehen-da ich wirklich seit fast 3 jahren "trocken" bin! Inkl. Abstinenznachweise!
Natürlich würde ich mich freuen wenn es eine andere Möglichkeit geben würde als die MPU-aber naja-warten wirs mal ab...

Wünsche auf jeden Fall jedem Betroffenen eine laaaaaaaaaange Fahrzeit!


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.03.2006, 22:08
Beitrag #37


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2006, 14:38) *
Ist wohl tatsächlich so, daß rund um den Führerschein jeder macht, was er will ...


Antwort: NEIN rofl1.gif
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Gallier
Beitrag 26.03.2006, 22:16
Beitrag #38


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 26.03.2006, 22:08) *
Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2006, 14:38) *

Ist wohl tatsächlich so, daß rund um den Führerschein jeder macht, was er will ...


Antwort: NEIN rofl1.gif




Begründe doch bitte dein NEIN!


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Bayer
Beitrag 27.03.2006, 00:13
Beitrag #39


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Thommy B. in der Berliner Morgenpost rofl1.gif rofl1.gif
Klick

Ein ganz interessanter Artikel vom ACE (wird anscheinend nicht wie der ADAC von der MPU-Mafia gesponsort)
Klick

find ich gut so.
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 27.03.2006, 00:34
Beitrag #40


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ich dachte Thommy hat noch nie! was mit Drogen zu tun gehabt...jetzt erfährt man, es wurde eine Extasy-Tablette gefunden...
hm, was soll uns denn nun die nachricht sagen... nix
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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 01:09
Beitrag #41


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Zitat (Bayer @ 27.03.2006, 01:13) *
Thommy B. in der Berliner Morgenpost rofl1.gif rofl1.gif
Klick
Naja, die haben mich ein bisschen älter gemacht. huh.gif
Aber es kommt ja nicht unbedingt auf die ausgeschmückten Details an, sondern auf den inhaltlichen Kern. twinkle.gif

Inhaltlich zeigt es, dass ich als Betroffener lieber durch ganz Europa reise & arbeite, weil die angeblich einfache MPU meiner Meinung nach eine viel zu schwere Hürde darstellt. wallbash.gif Jeder noch so komplizierte Weg erscheint mir einfacher zu sein, als die MPU, die man nur anerkannt machen darf, wenn man von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde die ausdrückliche Erlaubnis dazu bekommt. crybaby.gif Diese Erlaubnis wurde mir inzwischen wieder verweigert.

Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 27.03.2006, 01:34) *
Ich dachte Thommy hat noch nie! was mit Drogen zu tun gehabt... jetzt erfährt man, es wurde eine Extasy-Tablette gefunden...
hm, was soll uns denn nun die Nachricht sagen... nix
Bei mir wurde 2002 tatsächlich mal eine Extasy-Tablette gefunden. Allerdings nicht offen im Auto, wie es in dem Artikel geschrieben wurde, sondern in meiner Tasche. Ein anschließender Drogentest war negativ. Trotzdem hätte ich im September 2004 ein Screening bis April 2005 machen müssen, um die MPU zu bestehen. Dafür hatte ich dann bis November 2004 Zeit. Deswegen entschloss ich mich, im Oktober 2004 die CZ-Fahrerlaubnis zu machen. Das erschien mir als die einzige machbare Möglichkeit. Das alles hatte ich unter anderem hier & hier beschrieben. cool.gif


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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 04:02
Beitrag #42


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rolleyes.gif Wunschträume deutscher Politiker:
Zitat (Führerscheintourismus muss bekämpft werden)
20.01.2006 Staatssekretär Rudolf Köberle hat am Freitag, 20. Januar 2006, in Stuttgart die getroffene Absprache vom Dezember 2005 zwischen dem deutschen und dem tschechischen Verkehrsministerium begrüßt. Danach müssten tschechische Behörden beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft einholen, bevor sie Deutschen eine Fahrerlaubnis erteilten. „Wer in Deutschland wegen eines Alkohol- oder Drogenproblems den Führerschein abgeben musste, darf keinen EU-Führerschein ausgehändigt bekommen. Er ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nach wie vor ungeeignet“, sagte Köberle. Quelle
Das würde aber bedeuten, dass die Tschechen die Eignung ohne deutsche Erlaubnis nicht wieder herstellen dürften. think.gif Ich glaube eher, dass die Tschechen den Deutschen sagen: "Jaja..."
...& dann nach EU-Recht den Führerschein verweigern, wenn eine gerichtlich angeordnete Sperre noch wirksam ist. Danach gäbe es allerdings keine Gründe, den EU-Führerschein auf unbestimmte Zeit zu verweigern.
Deutschland sollte sich endlich daran gewöhnen, dass Tschechien & Polen gleichwertige Mitglieder in der EU sind. shutup.gif


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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 04:21
Beitrag #43


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Zitat (Führerscheintourismus muss bekämpft werden)
Man werde genau beobachten, ob sich die tschechischen Behörden weiterhin weigerten, Fahrerlaubnisse aufzuheben, die unter Verstoß gegen das europäische Wohnsitzprinzip erteilt worden seien. „In diesem Fall werden wir ernsthaft darüber nachdenken, ob ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingeleitet werden muss“, stellte der Verkehrsstaatssekretär abschließend unmissverständlich klar. Quelle
Warum denken sie darüber erst nach, gegen Tschechien ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzuleiten, wo doch nachweißlich gegen das europäische Wohnsitzprinzip verstoßen wurde? blink.gif Naja... Hunde die bellen, eben...

Entweder sie haben es schon längst gemacht, oder es ist aus irgendwelchen Gründen zurzeit nicht machbar oder sinnvoll. unsure.gif


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THOR
Beitrag 27.03.2006, 05:48
Beitrag #44


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Eben ein Interview mit Herrn Tiefensee (Morgenmagazin ARD) zur Tagung EU heute:

a) Gesundheitsprüfug kommt nicht (wer´s glaubt ist selber schuld)
b) ... werden wir eine Regeleung vereinbaren die dieses Missbrauch unterbindet."

Hat D m.E. wieder als ganz toll hingestellt weil der Zwangsumstausch erst nach 15 statt nach 10 Jahren der neuen Karte sein soll.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Chef3
Beitrag 27.03.2006, 07:37
Beitrag #45


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Zitat (Tom 54 @ 25.03.2006, 18:07) *
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Einen CZ oder D Ausweis?

Gruß,
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fcmlars
Beitrag 27.03.2006, 08:32
Beitrag #46


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Hallo Leute schwarzer Tag für mich heute.Habe Post bekommen.
Widerspruch gegen NU abgelehnt.
Widerspruch am VG abgelehnt.
Stattdessen Rechnungen:
Erteilung NU 130 €
Gerichtskosten VG 125 €
Kosten Rechtsanwalt 265 €

Habe zwar Rechtsschutz aber diese Erteilt nur die strafrechtlichen Kosten die entstanden sind.Die Verwaltungsgerichtlichen Kosten werden nicht übernommen mit der Begründung das die erste Straftat 1998
war ich die Rechtsschutz aber erst seit 2005 habe.

Mein Anwalt will nun eine Instanz höher gehen,frage mich allerdings ob das überhaupt noch Sinn macht.
Was würdet ihr tun???

Desweiteren bleibt mir immer noch die Frage warum Politiker sich beschweren derzeit machtlos gegen Führerscheintourismus zu sein und Inhaber einer dadurch erworbenen Fahrerlaubnis bedenkenlos in Deutschland fahren dürfen.Dies ist doch scheinbar garnicht so.Oder sind NU und Ablehnungen gegen Widersprüche vorm VG unzulässig???
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 08:47
Beitrag #47


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Zitat
Mein Anwalt will nun eine Instanz höher gehen,frage mich allerdings ob das überhaupt noch Sinn macht.


Unter uns gesagt, eine Beschwerde ans OVG (VGH) macht idR keinen Sinn, es sei denn, es liegen gewichtige Ausnahmeumstände vor. Im Regelfall ist das reine Geldverbrennung.

Ich habe jetzt nicht mehr im Kopf, aus welchem BL Du kommst, aber gerade wenn es südlichere sein sollten, vergiss die Beschwerde. Die ist zwar nicht so teuer, bringt Dir am Ende aber wohl nichts.


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gerri
Beitrag 27.03.2006, 09:41
Beitrag #48


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Und wenn du aus nrw kommst kannst du es auch vergessen... crybaby.gif


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Commodore25E
Beitrag 27.03.2006, 10:56
Beitrag #49


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Habe gerade in einem Bericht mitbekommen, daß sich die Verkehrsminister der EU-Länder darauf geeinigt haben, eine EU-weite FE zu gleichen Bedingungen einzuführen, angeblich schnellstmöglich.

Die Entscheidung sei ohne Gegenstimmen bzw. nach kürzester Zeit einstimmig gefallen.

Wer weiß evtl. schon genaueres, denn ich konnte leider nicht den gesamten Beitrag verfolgen....


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murksel
Beitrag 27.03.2006, 11:21
Beitrag #50


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Hier die neuesten Nachrichten von der Sitzung

http://www.espace.ch/artikel_194187.html

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...EF1_BAB,00.html

http://www.rp-online.de/public/article/nac...tschland/324074


Eigentlich wurde nur der einheitliche FS beschlossen. Inwiefern der den Führerscheintourismus eindämmen soll, ist mir noch rätselhaft. Ein Umtausch ist in spätestens 26 Jahren vorgesehen. Da bin ich ja schon in Rente!!! blink.gif
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