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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 27.03.2006, 16:50
Beitrag #101


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Zitat (THOR @ 27.03.2006, 13:58) *
Jetzt mal boshaft: Warum nicht? Warum soll nicht das Entzugsland zuerst sein o.k. geben müßen und bestätigen das kein begründeter Verdacht mehr vorhanden ist?


Und wie stellst du dir das vor wenn die Betreffende Person keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat in Polen seinen Wonsitz begründet und dann Legal den PL-FS erwirbt, nach 1 Jahr wieder nach Deutschland zieht was ist dann mit seinem PL-FS????

Thor dann sind wir wieder soweit wie jetzt.

ES kann dann nur gehen das Deutschland gefragt werden muss wenn der Wohnsitz in DE ist, anders nicht.

Genau das meine ich für alle die jetzt sagen in der nächsten FSRichtlinie wird stehen bei Entzug in DE muss z.b. Polen dann nachfragen, aber ohne Wohnsitz in DE#???

Na dämmerts..
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 16:55
Beitrag #102


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Zitat (abschieber @ 27.03.2006, 15:01) *
In der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie soll ausdrücklich drin stehen:
"Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem
anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist."

Was heißt denn das dann für einen EU-FE Besitzer, dessen Tilgungsfrist abgelaufen ist, oder der eine pos. MPU gemacht hat? Muß er dann trotz vorhandener EU-FE eine neue EU-FE in Deutschland machen?
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grobi1212
Beitrag 27.03.2006, 17:03
Beitrag #103


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Deutschland ist ein einziges europäisches und politisches Desaster!!!!!!!

Mir fällt nix mehr ein ausser bye bye wavey.gif aus diesem bescheuerten Land

Hier werden psychische wracks am fliessband produziert bis sie endlich wie schoneinmal vor 60 jahren auswandern
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 17:25
Beitrag #104


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Zitat (abschieber @ 27.03.2006, 15:01) *
In der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie soll ausdrücklich drin stehen:
"Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem
anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist."

Im Falle eines für uns pos. EuGH Urteils sollten wir dann wohl alle so schnell wie mögl. unsere EU-FEs umschreiben lassen ..
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Struppi
Beitrag 27.03.2006, 17:38
Beitrag #105


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@ grobi1212

Es ist wirklich zum crybaby.gif

Aber eines verstehe ich nun wirklich nicht. Wie kann es sein, dass die bis jetzt im EU-Ausland RECHTMÄSSIG ausgestellten FS in Gefahr sind??? Also ich in meinem Fall habe bei meinem FS-Erwerb nicht gegen EIN Gesetz verstoßen. War alles ganz legal (kein Wohnsitz in Deutschland, mehr als 185 Tage Aufenthalt im Ausland). Und das soll jetzt auf einmal UNRECHT sein???!!!! Rückwirkend???!!!! Die spinnen, die Verkehrsminister!!!

"Verblijfsdocument" (Aufenthaltsgenehmigung) ist noch bis 2010 gültig....... smile.gif

Der Beitrag wurde von Struppi bearbeitet: 27.03.2006, 17:42
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 17:53
Beitrag #106


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Hallo Struppi wink.gif , endlich angemeldet ???
Zitat
'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.'

DAS ist also das Haar in Suppe, was Andreas rofl1.gif und Tiefensee frohlocken läßt, denke ich ... Sieht nicht gut aus, wenn das so kommt. Ist auch kein "kann die Anerkennung ablehnen" ... Sehr bedenklich. Man sollte sich vielleicht überlegen, mal schnell eine MPU zu machen und die Anerkennung zu beantragen ...


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Gallier
Beitrag 27.03.2006, 17:59
Beitrag #107


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Was passiert dann eigentlich wenn man aufgehalten wird? Sind dann unsere Scheine rückwirkend ungültig und es hagelt Anzeigen wegen FOFE für diejenigen die schon in Vergangenheit öfters kontrolliert wurden mit nem EU-Schein? Und was passiert wenn man wieder angehalten wird? Wird dann sofort enzogen und ne Anzeige oder wie läuft das nun ab?


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Struppi
Beitrag 27.03.2006, 18:00
Beitrag #108


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@ /8

ja genau......der Struppi hat sich angemeldet wavey.gif

Was hältst du kluger Kopf von meinen Einwänden???
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michael_mk
Beitrag 27.03.2006, 18:12
Beitrag #109


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also ist eine klage gegen eine NU vorm VG nicht mehr nötig,oder?weil bringen würde es so oder so nichts!ich glaub ich kündige dann wohl meine rechtsschutzversicherung,brauche sie ja dann wohl nicht mehr whistling.gif
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THOR
Beitrag 27.03.2006, 18:17
Beitrag #110


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Zitat (mirko1 @ 27.03.2006, 17:50) *
Zitat (THOR @ 27.03.2006, 13:58) *

Jetzt mal boshaft: Warum nicht? Warum soll nicht das Entzugsland zuerst sein o.k. geben müßen und bestätigen das kein begründeter Verdacht mehr vorhanden ist?


Und wie stellst du dir das vor wenn die Betreffende Person keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat in Polen seinen Wonsitz begründet und dann Legal den PL-FS erwirbt, nach 1 Jahr wieder nach Deutschland zieht was ist dann mit seinem PL-FS????

Thor dann sind wir wieder soweit wie jetzt.

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Na dämmerts..


Nein dämmert nicht. Warum soll in einer EU nicht das Land das den Entzug veranlaßt hat gefagt werden ob noch Gründe gegen eine FE vorliegen? Das hat mit dem Wohnsitz überhaupt nichts zu tun. Und btw: Auch Ausländer die hier besoffen fahren könnte man so dran kriegen. Wozudas führen würde ... whistling.gif

Aber es kommt jetzt zwar anscheinend anders aber ähnlich.


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Gruß

THOR
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 18:40
Beitrag #111


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Was wir erleben werden ist die Wiedergeburt des §28FeV mit allen Konsequenzen, nachdem der EuGH ihn schon einmal erledigt hatte. Und nochmal wird das nicht geschehen, denn die zugrundeliegende Richtlinie wird bis dahin so geändert sein, daß der EuGH - der die Einhaltung europäischen Rechts, also auch der neuen Richtlinie, überwacht - gar nichts mehr machen muss.

Einerseits will das Land gefragt werden, ob noch Gründe für eine Verweigerung einer FE vorliegen, die in dem Land entzogen wurde, andererseits wird eine Anerkennung bereits erteilter FEen einfach nicht mehr stattfinden. In Fällen, in denen die Betroffenen "sich das hätten denken können" (daß die EU-FE nicht anerkannt werden würde), werden schnelle Gerichte auch wieder auf FoF urteilen.

Mir fallen da eine Menge "S-Worte" zu ein ... ranting.gif


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Gallier
Beitrag 27.03.2006, 18:51
Beitrag #112


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Und bis wann haben wir nun noch schonfrist?
Oder sollte man jetzt schon das fahren einstellen?


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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 18:54
Beitrag #113


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Erstmal gibt es die Richtlinie noch nicht ganz ...
Schonfrist gibt es ab Zustimmung der Kommission gar keine, denn den §28FeV gibt es ja bereits. Ab da wird dann munter aberkannt, entzogen und wegen FoF verurteilt werden - so meine private Prognose.


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michael_mk
Beitrag 27.03.2006, 18:55
Beitrag #114


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@Gallier,das würde mich auch mal interessieren,habe keinen bock auf fahren ohne gültiger fahrerlaubniss blink.gif
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Gallier
Beitrag 27.03.2006, 18:59
Beitrag #115


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Zitat (michael_mk @ 27.03.2006, 18:55) *
habe keinen bock auf fahren ohne gültiger fahrerlaubniss blink.gif


Genauso sehe ich das auch!
Ich kann vieeles ertragen-nur keine erneute Anklage wegen FO FE-da läuft noch Bewährung bei mir deswegen!


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Uwe W
Beitrag 27.03.2006, 19:01
Beitrag #116


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Hier noch einmal der Text der gegenwärtigen EU-Führerscheinrichtlinie, auf der das EUGH-Urteil basiert:
Zitat
Artikel 8 ... (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
...
(4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.

Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.

Bringt der Text in der neuen Richtlinie tatsächlich eine Verschärfung?

Der EUGH hat doch mehr oder weniger gesagt, dass ein deutscher Entzug nur bis zum Ablauf der Sperrfrist ein Hinderungsgrund im Sinne von Absatz 4 ist.

Warum soll sich bei der neuen Richtlinie da was ändern?

Dass aus dem "kann" es ablehnen ein "lehnt es ab" wird, kann es ja nicht sein: die entsprechenden Bestimmungen in § 28 FeV existieren ja schon, d.h. Deutschland nimmt das gegenwärtige Recht auf Ablehnung ja schon in Anspruch.

Und in den Presseberichten von heute ist doch zu lesen, dass Tiefensee "hofft", dass die neue Richtlinie den Führerscheintourismus unterbindet. Sicher scheint er sich also nicht zu sein, dass die neue Richtlinie auch greift.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 19:07
Beitrag #117


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Ja, Uwe W.!
Mach´ uns Mut ! thumbup.gif
wink.gif
Schönen Gruss auch ! wavey.gif

Zitat
'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.'
und
Zitat
Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.


Das sind zwei unterschiedlich spitze Paar Schuhe ... oder ?!
Ganz sicher nicht das Gleiche! Die zweite Formulierung ist ein Nuttenfifi, die erste ein Staffordshire mit Kampfhundausbildung ...
... jedenfalls auf die andauernde Gültigkeit von bereits bestehenden Führerscheinen in Deutschland bezogen .


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THOR
Beitrag 27.03.2006, 19:09
Beitrag #118


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Ich denke mal man muß wirklich auf den Wortlaut der neuen Richtlinie warten bevor man richtig darüber diskutieren kann.

Und wer weiß was Tiefensee wirklich weiß. Warscheinlich wissen die Stammleser hier mehr über eine EU-FE als der Herr Minister.

Wenn ich mir anschaue wieviel Politiker keine Ahnung von dem haben worüber sie entscheiden. whistling.gif
Ich erinner mich noch an eine (nicht repräsentative) Umfrage bei den MdBlern zum Thema Solizuschlag im TV. Es war zum rofl1.gif aber eigentlich crybaby.gif .

Edit: Und je komplexer solche Gesetze werden desto eher bieten sich wieder andere Lücken. wavey.gif


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Gruß

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Chef3
Beitrag 27.03.2006, 19:10
Beitrag #119


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Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich aber grundsätzlich an der Anerkennung im Ausland ausgestellter Führerscheine nichts - Thema Wohnsitzprinzip?! Die Änderung der neuen Richtlinie betrifft nur die Möglichkeit, den "Kunden" zu MPU zu zwingen... oder wie? Bei der 185-Tage-Regelung (oder auch NICHT-Regelung...) ändert sich nichts, der FS wird grundsätzlich erstmal anerkannt, solange man in D kein "Vorleben hat"?

Ist das alles kompliziert... think.gif

Gruß,
Chef3


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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 19:16
Beitrag #120


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Der Minister muss auch nichts wissen - dafür hat er einen Stab von Staatssekretären. Und wer weiß, wer das ist und wie gewieft die sind ...
Der Herr Minister muss nur grinsen und die Chose verkaufen. Und das tut er ja auch.

@Chef3
Ich meine, die Anerkennung von Führerscheinen, deren Inhaber in Deutschland schon einen Entzug (mit der Spätfolge MPU) hatten, fällt in Zukunft automatisch flach. Damit ist die Nutzung eines EU-FS in D verboten für Leute mit Vorgeschichte, bzw. es gilt §28Abs.5FeV: Kein Fahren ohne gesonderte Erlaubnis.

Die Deutschen haben es also geschafft, sich eine EU-FS-RiLi nach ihrer FeV zu schustern. Herzlichen Glückwunsch! ranting.gif


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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 19:18
Beitrag #121


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.03.2006, 18:54) *
Erstmal gibt es die Richtlinie noch nicht ganz ...
Schonfrist gibt es ab Zustimmung der Kommission gar keine, denn den §28FeV gibt es ja bereits. Ab da wird dann munter aberkannt, entzogen und wegen FoF verurteilt werden - so meine private Prognose.

Du meinst ab in Kraft treten der neuen EU FE Rili?
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 19:21
Beitrag #122


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Ja. So auch die Hoffnung von Tiefensee. Und ich bin sicher, daß sie alle mitspielen werden: FEB, StA, Gerichte etc. - Mensch, die warten doch nur darauf, daß sie die alten Scheine endlich wieder entwerten können. Darauf läuft alles hinaus.

Aber wie gesagt: Meine persönliche, reichlich unmaßgebliche Meinung. Aber ich sehe da schwarz, pechschwarz genaugenommen.


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Chef3
Beitrag 27.03.2006, 19:41
Beitrag #123


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Zitat (THOR @ 27.03.2006, 20:09) *
Ich denke mal man muß wirklich auf den Wortlaut der neuen Richtlinie warten bevor man richtig darüber diskutieren kann.


Ist dieser denn noch nicht bekannt? Gibt es eigentlich keinen Link dazu? [völlig verwirrt] blink.gif

Irgendwie habe ich hier schon wieder etwas verpasst...

Gruß,
Chef3


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Uwe W
Beitrag 27.03.2006, 19:43
Beitrag #124


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.03.2006, 19:07) *
Das sind zwei unterschiedlich spitze Paar Schuhe ... oder ?!
Ganz sicher nicht das Gleiche! Die zweite Formulierung ist ein Nuttenfifi, die erste ein Staffordshire mit Kampfhundausbildung ...
... jedenfalls auf die andauernde Gültigkeit von bereits bestehenden Führerscheinen in Deutschland bezogen .
Ne, da vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Ich denke man muss vergleichen:

Zitat (3. Richtlinie)
'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.'
und
Zitat ( 2. Richtlinie)
Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.

Was in Absatz 2 steht, hatte ich ja oben auch zitiert.
Mir ist nicht klar, ob sich da wirklich eine Änderung ergibt.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 19:43
Beitrag #125


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Zitat (Chef3 @ 27.03.2006, 19:41) *
Ist dieser denn noch nicht bekannt?

M. W. nicht.
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michael_mk
Beitrag 27.03.2006, 19:51
Beitrag #126


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ab wann soll das alles denn in kraft treten?wie gesagt,habe keine lust auf FoF mad.gif kann kein experte mal stellung zu der lage nehmen?
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 20:01
Beitrag #127


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Zitat (michael_mk @ 27.03.2006, 20:51) *
ab wann soll das alles denn in kraft treten?wie gesagt,habe keine lust auf FoF mad.gif kann kein experte mal stellung zu der lage nehmen?


Ab wann und in welcher Fassung die richtlinie in Kraft tritt, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Dummerweise startet die EU keine Vorabinformation an die Anwaltschaft. Wir sind da auch auf die Presse und einschlägige Fachliteratur angewiesen.

Ich denke jedoch, dass nicht vor dem 1.1.07 mit dem Inkrafttreten zu rechnen ist.


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 20:03
Beitrag #128


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Zitat (michael_mk @ 27.03.2006, 20:51) *
ab wann soll das alles denn in kraft treten?wie gesagt,habe keine lust auf FoF mad.gif kann kein experte mal stellung zu der lage nehmen?

konnte auch nur das hier finden huh.gif sieht aber wie eine Galgenfrist aus ranting.gif

http://onnachrichten.t-online.de/c/74/13/70/7413700.html
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michael_mk
Beitrag 27.03.2006, 20:20
Beitrag #129


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dann dürfte das von uns erwartete EUGH-Urteil relativ schnuppe sein,oder sehe ich das falsch? unsure.gif
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 20:30
Beitrag #130


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Zitat
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie tritt innerhalb von zwei Jahren in Kraft und räumt den Mitgliedsstaaten weitere vier Jahre Frist zur Umsetzung in nationales Recht ein, wie am Montag in Brüssel mitgeteilt wurde.

Quelle: RP Online
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michael_mk
Beitrag 27.03.2006, 20:57
Beitrag #131


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da wird D aber sehr zügig sein mit der umsetzung whistling.gif nur falls mal irgendwas beschlossen wird was D nicht gefällt da lassen sie sich natürlich sehr viel zeit,lächerlich ranting.gif
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Muk
Beitrag 27.03.2006, 21:09
Beitrag #132


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Zitat
(3. Richtlinie)
'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.'

Mein Deutscher Fü ist nicht entzogen.Ich hab keinen Deutschen Fü.
1990 Entzug des Fü für 16 Monate.Danach MPU versemmelt.
Nach 24 Monaten war er nicht mehr entzogen,sondern nicht mehr vorhanden.
Also viel ändert sich durch die neue FÜ Richtlinie nicht.
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 21:11
Beitrag #133


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Zitat (Muk @ 27.03.2006, 21:09) *
Nach 24 Monaten war er nicht mehr entzogen,sondern nicht mehr vorhanden.

Kann man das so sehen? think.gif
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Struppi
Beitrag 27.03.2006, 21:19
Beitrag #134


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(Muk @ 27.03.2006, 21:09)
Nach 24 Monaten war er nicht mehr entzogen,sondern nicht mehr vorhanden.

Wieso das denn....... blink.gif
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 21:23
Beitrag #135


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Nach 24 Monaten kann eine FE nicht wiedererteilt werden, sondern muß neu gemacht werden. So fern liegt der Schluß da eigentlich nicht, daß sie nach 24 Monaten nicht mehr existiert, somit auch nicht mehr entzogen sein kann .. . Oder liege ich da falsch? think.gif
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Freelancer
Beitrag 27.03.2006, 21:26
Beitrag #136


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@Muk
-
Nach 24 Monaten war er nicht mehr entzogen,sondern nicht mehr vorhanden.
-

Ist es denn nicht auch z.B. in CZ so das erst nach 2 Jahren wieder erteilt werden darf?

Verstehe nicht so ganz was sich geändert hat bzw. ändern soll, da zum neuen FS doch
auch neue Erteilungsvoraussetzungen geschaffen werden und der FS Tourismus war ja auch
noch nie gern gesehen, denke aber nicht das die schon erteilten Führerscheine "entwertet" werden
sollen! think.gif


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grobi1212
Beitrag 27.03.2006, 21:38
Beitrag #137


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Kann mir jemand kanck und back mal sagen ob die deutschen vorhaben mich nach polen zu verfolgen?

Ich verstehe nicht warum jetzt alle wegen zukünftigen Euro FS so schwarz sehen.

Es geht hier doch um die FE und da ist nichts entschieden.....wer sagt denn das wir in polen unsren pl fs nicht einfach in den EU_FS umtauschen können(sofern dort gemeldet)

also nu lasst mal die kirche im dorf
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Gallier
Beitrag 27.03.2006, 21:38
Beitrag #138


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@ Medusa,
wenn dem so wäre dann bräuchten viele (unter anderem ich) ja überhaupt keine Angst mehr haben, denn bei mir sind ja auch 2 Jahre vergangen nach dem Entzug bevor ich den CZ Schein gemacht habe! Also war ja auch keine D-FE mehr vorhanden denn nach 24 Monaten muß sie sowieso komplett neu gemacht werden...


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grobi1212
Beitrag 27.03.2006, 21:44
Beitrag #139


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UND Außerdem:

wenn ich in pl meine pl pappe in eine einheitliche eu version umtausche dann sehe ich mehr die chance von den police.gif nicht erkannt zu werden da auf dem ding ja kein grosses PL mehr stehen wird oder? vielleicht sehe ich das falsch aber mitunter könnte sich Tiefensee sein eigenes bein gestellt haben was die "verfolgung angeht"
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pitkoeln41
Beitrag 27.03.2006, 22:50
Beitrag #140


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Ich werde aus all dem nicht mehr schlau werde wohl nochmal ne MPU versuchen mein Gott!!! crybaby.gif
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Commodore25E
Beitrag 27.03.2006, 22:56
Beitrag #141


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Zitat (pitkoeln41 @ 27.03.2006, 22:50) *
.... werde wohl nochmal ne MPU versuchen ....


Entschuldige meine Direktheit, daß ich ein schon oft angesprochenes Thema anschneide, und vielleicht liege ich bei Dir ja auch falsch, aber ohne entsprechende Vorbereitung ist das imho nicht erfolgreich. Soweit meine Einschätzung...


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 23:36
Beitrag #142


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Zitat (grobi1212 @ 27.03.2006, 22:44) *
UND Außerdem:

wenn ich in pl meine pl pappe in eine einheitliche eu version umtausche dann sehe ich mehr die chance von den police.gif nicht erkannt zu werden da auf dem ding ja kein grosses PL mehr stehen wird oder? vielleicht sehe ich das falsch aber mitunter könnte sich Tiefensee sein eigenes bein gestellt haben was die "verfolgung angeht"

Na gut dann steht oben eben EU aber ausgestellt in PL. Also wird sich Kowalski vor der Umschreibung deines FS mit den D Behörden in verbindung setzen. blink.gif Kann sein das dann Alfred aus D sagt "der hatte hier schon eine FE" und Kowalski aus PL stellt dann keinen EU FS aus crybaby.gif
Ich hoffe es wird nicht so kommen whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 23:45
Beitrag #143


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Nicht nur die Vorbereitung dürfte entscheidend sein ...
Wir wissen inzwischen alle, daß die MPIe Wirtschaftsunternehmen sind. Und zur Zeit wird es, EU-FS-bedingt, nicht so viele Kandidaten wie früher geben. Was liegt näher, als weniger Kandidaten häufiger antreten zu lassen ? (Ein ketzerischer Gedanke, ich weiß. Aber ich glaube halt nicht an "die reine Lehre von der Kristallkugel.")

Ich schätze daher, daß man - sofern die Karten normalerweise schlecht sind - im Augenblick gar keine Chancen hat, eine MPU zu bestehen ...

Wie dem auch sei: Es bleiben, für quasi jeden mit EU-FS, ca. 9 Monate Zeit um sich vorzubereiten ... Z.B. durch Beibringung von Abstinenznachweisen etc., Kurse usw. Und zum Jahresende kann man mit der Umsetzung der ersten Regeln rechnen - ein guter Zeitpunkt für eine MPU... (sofern man das überhaupt so sehen kann...)

In dem Zusammenhang dürfte das Procedere interessant werden, welches Lexus (? Ich glaube, er war´s...) mal vorgeschlagen hatte: Einstweilige Zusicherung.( ? ) Also keinen Antrag auf FE, sondern nur die schriftliche Nachfrage, unter welchen Bedingungen eine FE wieder erteilt würde. Danach Kopien der Fahrerlaubnisakten der FEB an einen zugelassenen Gutachter. Mit dem positiven Gutachten dann die Anerkennung der EU-FE beantragen. Sofern der EU-FS einigermassen legal erteilt wurde, sollte mit einem positiven Gutachten einer Anerkennung nichts im Wege stehen ... Anderenfalls kann man ja noch klagen .

Zitat (Commodore25E @ 27.03.2006, 23:56) *
Zitat (pitkoeln41 @ 27.03.2006, 22:50) *

.... werde wohl nochmal ne MPU versuchen ....


Entschuldige meine Direktheit, daß ich ein schon oft angesprochenes Thema anschneide, und vielleicht liege ich bei Dir ja auch falsch, aber ohne entsprechende Vorbereitung ist das imho nicht erfolgreich. Soweit meine Einschätzung...


Auch nicht, wenn man vorher monatelang mit einer EU-FE ohne Auffälligkeiten am Strassenverkehr teilgenommen hat ? Sorry, aber das will nicht in mein Großhirn, wie das begründbar sein soll ...
Wahrscheinlich hast Du ja sogar Recht - trotzdem ...

Der Beitrag wurde von strichachtdoktor bearbeitet: 27.03.2006, 23:47


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 23:49
Beitrag #144


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@-8/doc
Das ist Deutsches Rechtswesen blink.gif muß man nicht verstehen aber sich dran halte ranting.gif
Wie zb. der sogenannte Medienvertrag ranting.gif ranting.gif (GEZ) ranting.gif ranting.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 23:52
Beitrag #145


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Zitat
(GEZ)

... was dann endgültig offtopic.gif wäre ... whistling.gif Aber stimmt natürlich: Um Lobbyisten Honig ums Maul zu schmieren wird hier in D schon eine Menge getan. Aber eben nicht nur in D. Zeig´mir mal ein Land, in dem die reinen Interessen des Volkes vertreten werden und es keine "Lobby bei Hofe" gibt. mad.gif


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Muk
Beitrag 27.03.2006, 23:59
Beitrag #146


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Was hat sich geändet`?
Nichts !!!
D macht eh was es will.
Würde ich in BdW wohnen ,wäre ich meinen Fü los.
In RLP bin ich sicher.
Aber D unterscheidet noch immer zwischen Farerlabniss und Fü.
Und ein Führerscheinturist ist jemand,der innetrhalb einer in D vervängten Sperrzeit eine Ausländische FÜ erwirbt.
Und das war schon immer verboten
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 23:59
Beitrag #147


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Zitat
nicht nur in D. Zeig´mir mal ein Land, in dem die reinen Interessen des Volkes vertreten werden und es keine "Lobby bei Hofe" gibt.


Eben. Nehmen wir doch mal, um beim Thema zu bleiben, unsere östlichen Nachbarn in CZ. Warum wurde da wohl eine großzügige Karenz bis 1.7. für die Umsetzung der 185-Tage-Regel geschaffen? Sicher nicht, weil eine frühere Umsetzung nicht möglich gewesen wäre. whistling.gif


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zippo51
Beitrag 28.03.2006, 00:00
Beitrag #148


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.03.2006, 00:52) *
Zitat
(GEZ)

... was dann endgültig offtopic.gif wäre ... whistling.gif Aber stimmt natürlich: Um Lobbyisten Honig ums Maul zu schmieren wird hier in D schon eine Menge getan. Aber eben nicht nur in D. Zeig´mir mal ein Land, in dem die reinen Interessen des Volkes vertreten werden und es keine "Lobby bei Hofe" gibt. mad.gif

wink.gif OK passte nicht hier rein war ja auch nur ein beispiel wavey.gif
rofl1.gif Phantasia rofl1.gif

So nun wieder zum thema

Wo bitte kann ich erfahren ob meine Akte in der FEB sauber ist und kann ich dies selbst erfragen oder bedarf es eines Anwaltes.

Danke für Tips
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Freelancer
Beitrag 28.03.2006, 00:01
Beitrag #149


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@/8doc

Wie die Behörde(n) wohl verfahren, wenn seit dem Entzug des D FS, kein Wohnsitz
in Deutschland mehr vorhanden ist, was vermutest du?


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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 00:01
Beitrag #150


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Zitat
Wo bitte kann ich erfahren ob meine Akte in der FEB sauber ist und kann ich dies selbst erfragen oder bedarf es eines Anwaltes.


Wie ich Dir bereits schrieb. Antrag und Terminvereinbarung an die FEB und schon geht´s. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht, würde die Sache aber vielleicht beschleunigen und vereinfachen. Das ist allerdings eine Geschmacksfrage.

Kosten dürften dafür, je nach Aktendicke, bei ca. 50-70 EUR liegen, dafür hättest Du idR innerhalb einer Woche eine Aktenkopie zuhause.

Ohne Anwalt kostet es nichts (Kopierkosten für die Behörde außen vor, so man Dir denn Kopien fertigt).


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