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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.04.2006, 15:52
Beitrag #1001


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Zitat
Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben

Ja sicher! Aber mir glaubt ja keiner. Ist ja auch einfacher, sich die Welt schön zu reden ...

Nur, um es auch dem Letzten verständlich zu machen: Herr Tiefensee will den EU-FS-Inhabern "an den Schein". Darum geht´s und darum ging es.
Nachdem Plan A vom EuGH gekippt wurde, gibt es nun Plan B. Aber der Plan ist da ...
Und Herr Tiefensee (bzw. jeder Nachfolger) wird erst Ruhe geben, wenn der letzte EU-Schein* seine automatische Gültigkeit auf deutschem Boden eingebüßt hat.

That´s it. ranting.gif

(*gemeint sind die EU-Scheine, deren Inhaber von der MPU-Problematik betroffen sind, die anderen werden ja anerkannt.)


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 25.04.2006, 15:58
Beitrag #1002


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Zitat (Gallier @ 25.04.2006, 17:12) *
Zitat (gerri @ 25.04.2006, 12:21) *

Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte unmittelbar nach der Einigung in Brüssel an, dass er auf Basis der neuen Führerscheinrichtlinie bereits binnen Jahresfrist hart gegen missbräuchlich ausgestellte Fahrerlaubnisse vorgehen will.

Also bedeutet dies nun wirklich das wenn mit einem anderen Fs hier angetroffen wird und der deutsche entzogen ist nun angeklagt wird wegen Fahren und Fahrerlaubniss..??



Zumindest verstehe ich es so, da der Wortlaut ja das Wort ausgestellte beinhaltet!
Ausgestellte bezieht sich mE auf bereits erteilte und ausgehändigte Führerscheine...
Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben thread.gif



Ich will mal so schreiben, wenn ich eine FE erwerbe (rechtlich einwandfrei zum damaligen Zeitpunkt), sollte mir die FE nicht noch nachträglich deswegen entzogen werden dürfen, wenn sich die Gesetze (RILI) ändern.
Das wäre ja so, als wenn ich die FE der Klasse 3 gehabt habe, nach dem neuen Gesetz darf ich noch LKw bis 7,5 T fahren, Neuerwerber nicht mehr.
Wenn ich dann nach einer Gesetzesänderung (RILI) gezwungen bin, eine FE Klasse C zu erwerben...
Zum. gab es da Bestandsschutz.

Viell. einen Gedanken wert?
Edit Nieder mit der M.. giveup.gif
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der Sachse
Beitrag 25.04.2006, 16:26
Beitrag #1003


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Zitat (Gallier @ 25.04.2006, 17:12) *
Zitat (gerri @ 25.04.2006, 12:21) *

Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte unmittelbar nach der Einigung in Brüssel an, dass er auf Basis der neuen Führerscheinrichtlinie bereits binnen Jahresfrist hart gegen missbräuchlich ausgestellte Fahrerlaubnisse vorgehen will.

Also bedeutet dies nun wirklich das wenn mit einem anderen Fs hier angetroffen wird und der deutsche entzogen ist nun angeklagt wird wegen Fahren und Fahrerlaubniss..??



Zumindest verstehe ich es so, da der Wortlaut ja das Wort ausgestellte beinhaltet!
Ausgestellte bezieht sich mE auf bereits erteilte und ausgehändigte Führerscheine...
Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben thread.gif



hi.
erstmal denke ich das dieser mensch viel von sich gibt wenn der tag lang ist. was der sich wünscht und was dann auch umgesetzt werden kann, steht auf einem ganz anderen blatt. wegen dem "ausgestellte", was soll er denn sonst sagen? er kann ja schlecht gegen fs vorgehen die noch nicht ausgestellt sind, da wäre ja schon der gedanke an eine eufs in seinen augen "strafbar". folglich muss ein fs erstmal ausgestellt werden bevor er dagegen evtl. was machen kann.Das wort "ausgestellt" kann man für beides nehmen, schon vorhandene oder auch zukünftige fs. Ob der die fs nun meint die schon ausgestellt wurden oder die noch ausgestellt werden, kann ich auch nicht sagen, weiß ja nicht was in dem seinem kopf so vorgeht (vieleicht auch besser so ) wacko.gif


--------------------
*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Beitrag 25.04.2006, 16:27
Beitrag #1004


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Zitat (der Sachse @ 25.04.2006, 18:26) *
[, weiß ja nicht was in dem seinem kopf so vorgeht (vieleicht auch besser so ) wacko.gif


Garantiert
rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 25.04.2006, 16:46
Beitrag #1005


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@Lexus - vielen Dank für Dein langes Posting zur Tilgungsfristverlängerung durch eine NU.

Zitat (gerri @ 25.04.2006, 11:21) *
Wer in Deutschland mit einem Führerschein aus einem anderen Land angetroffen wird, weil ihm seine deutsche Fahrberechtigung entzogen worden ist, muss mit Strafverfolgung wegen "Lenkens ohne Führerschein" rechnen.

Was ist überhaupt eine entzogene FE? Ist eine FE am Ende der Sperrfrist noch entzogen? Wenn ja, ist eine FE nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entzug noch entzogen? Wenn auch das bejaht werden sollte, warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden?
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 25.04.2006, 17:17
Beitrag #1006


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Zitat (Medusa @ 25.04.2006, 18:46) *
warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden?

thumbup.gif
Das findet meine Zustimung...
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Gallier
Beitrag 25.04.2006, 19:57
Beitrag #1007


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 25.04.2006, 19:17) *
Zitat (Medusa @ 25.04.2006, 18:46) *

warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden?

thumbup.gif
Das findet meine Zustimung...





* §-Reiterei an *
Was findet Deine Zustimmmung? Eine Frage?
Ich gehe mal davon aus daß Du das inhaltliche dieser Frage meintest!
* §-Reiterei aus * wavey.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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Mr.T
Beitrag 25.04.2006, 20:44
Beitrag #1008


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Zitat (Medusa @ 25.04.2006, 17:46) *
Was ist überhaupt eine entzogene FE? Ist eine FE am Ende der Sperrfrist noch entzogen? Wenn ja, ist eine FE nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entzug noch entzogen? Wenn auch das bejaht werden sollte, warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden?

Durch eine Entziehung ist das Recht (Fahrerlaubnis) erloschen und existiert nicht mehr. Was nicht mehr existiert, kann nicht mehr wiedererteilt werden. Deshalb muss das Recht (Fahrerlaubnis) neuerteilt werden.
Aber wahrscheinlich habe ich die Frage, sofern es eine war, wieder nicht richtig verstanden.


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Gruß Mr.T

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Medusa
Beitrag 25.04.2006, 20:57
Beitrag #1009


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Dann würde das folgende, so denn eine entsprechende Änderung in der nächsten EU FE Rili stände, auf niemanden zutreffen können, dessen dt. FE länger als 2 Jahre "weg" ist?

Zitat (gerri @ 25.04.2006, 11:21) *
Wer in Deutschland mit einem Führerschein aus einem anderen Land angetroffen wird, weil ihm seine deutsche Fahrberechtigung entzogen worden ist, muss mit Strafverfolgung wegen "Lenkens ohne Führerschein" rechnen.
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Mr.T
Beitrag 25.04.2006, 21:21
Beitrag #1010


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Diesem Gedankengang kann ich nicht folgen! think.gif


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Gruß Mr.T

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Medusa
Beitrag 25.04.2006, 21:45
Beitrag #1011


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Ich meine eine nicht mehr existente FE kann nicht gleichzeitig entzogen sein. Die FE gibt es schlicht nicht mehr. Deswegen die Frage, ob der von @gerri zitierte Satz überhaupt noch auf Personen angewendet werden könnte, die keine (existierende) FE haben.

Ist die Definition von Entzug im Sprachgebrauch - irgendwann mal entzogen worden - gemeint, oder die logische - was es nicht gibt kann nicht entzogen sein.
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mirko1
Beitrag 26.04.2006, 08:51
Beitrag #1012


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@Medusa ich verstehe was du meinst. WOrtspielereien gelten nur wenn es den Behörden dienlich ist, ich denke leider nicht für uns.

Wie soll ich wegen FoF verurteilt werden wenn ich einen gültigen FS habe? entweder ich habe einen FS oder ich habe keinen, die Anerkennung wird bleiben.

Ich denke es wird nicht Automatisch ein FoF geben erst kommt die gegenseitige Anerkennung diese muss erst aberkannt werden. think.gif
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corneliusrufus
Beitrag 26.04.2006, 12:17
Beitrag #1013


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Ich denke, es wird erstmal so bleiben, bis der EU-FS entdeckt wird. Ab da wäre es FoFE.

Die Frage istm wann bzw. wie die EU-FE entdeckt wird. Szenario eins wie bisher, durch zufällige Kontrollen oder eine neue Auffälligkeit. Szenario zwei über politischen Druck, so dass sich D eine Liste der EU-FE-Inhaber bsp. aus NL, PL und CZ geben lässt. Im Vorgriff auf das zu schaffende eieinheitlcihe europäische Verkehrsregister. In der RiLi heißt es, dass die Staaten untereinander im Vorgriff entsprechende Vereinbarungen treffen dürfen. Szenario zwei halte ich für vorstellbar.

Daneben bleibe noch, dass D gru8ndsätzlcih keinerlei EU-FE mit Vorbelastunga anerkennt. Dann wird es entsprechende Strafurteile wegen FoFE geben. D würde dann über diesen Lerneffekt auf die anderen EU-FE-Inhaber einwirken wollen. Das wird sich wenn jedoch schnell herumsprechen in diesem Forum. Die gefahr für den Einzelnen wäre daher relativ gering.

Außerdem hat D mit Szenario zwei die besseren Möglichkeiten schnell UND nachhaltig zu handeln.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 26.04.2006, 13:03
Beitrag #1014


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@ corneliusrufus
Beides denkbar und ich kann nur zustimmen.
Immer noch finde ich es faszinierend, mit welcher Kaltblütigkeit sich Deutschland diesen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung vom Hals schafft, der einst das Kernstück der gemeinsamen Führerscheinrichtlinie gebildet hat ( ... und bei dem man wahrscheinlich nie ernsthaft an eine deutsche Umsetzung geglaubt hat, wie Rückblicke zeigen können).

Dennoch bleibt: Der Inhaber einer EU-FE ist Inhaber einer FE. Bis zu einer formellen Aberkennung der FE wird es schwerlich begründbar sein, ihn wegen FoF zu verurteilen. Ob eine automatische Aberkennung bei Vorbelastung haltbar sein wird, das wage ich (zaghaft ...) zu bezweifeln. Eine Begründung im Einzelfall wird man ja wohl verlangen dürfen ... Das setzt die Kenntnis der deutschen Behörde von der FE voraus. Und ist imho ein Hinweis auf den Vorgriff auf FS-Daten anderer Mitgliedsstaaten.


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sifis
Beitrag 26.04.2006, 13:18
Beitrag #1015


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Zitat (corneliusrufus @ 26.04.2006, 14:17) *
............... Im Vorgriff auf das zu schaffende eieinheitlcihe europäische Verkehrsregister.


was besseres könnte den eu-fs besitzern (mit vorbelastung) gar nicht passieren, weil dann nicht nur die strafen einheitlich sein müssten sondern auch die vorraussetzungen zur erteilung und wiedererteilung

und ich glaube das die einführung gleicher vorraussetzungen sehr viele menschen sehr glücklich machen wird, da sind die paar hanseln für die das negative auswirkungen haben wird nicht der rede wert

also die zwei beschriebenen szenarien "könnten" nur so lange passieren wie es keine einheitliche regelung gibt


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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strichachtdoktor
Beitrag 26.04.2006, 13:41
Beitrag #1016


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Zitat
also die zwei beschriebenen szenarien "könnten" nur so lange passieren wie es keine einheitliche regelung gibt

... und das kann ewig dauern.
Wielange basteln die jetzt schon an dem europäischen Zentralregister ? Lange !
Und warum gibt es das noch nicht ? Weil man sich auf die oben erwähnten einheitlichen Richtlinien eben nicht einigen kann.
Was ist die Folge ? Jeder macht, was er will.

Ergo: Tiefensee kann doch eigentlich gar nichts Besseres passieren. Dieser will deutsche Erteilungsregeln und die hat er - auf jeden Fall solange, wie er keine anderen hat. Warum sollte er sich also für eine beschleunigte Harmonisierung der EU-Erteilungsvoraussetzungen engagieren ?

Und: Alibimässig wird trotzdem an Eucaris mitgearbeitet (guckst Du!) - mit der Folge: Irgendwann wird es fertig sein (und zwar mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Wünsche, ähnlich wie jetzt schon mit der EU-FS-RiLi) und die, die jetzt noch an der Sinnhaftigkeit zweifeln, werden irgendwann nur noch die Wahl haben: Eintreten oder aussen vor bleiben. Mitreden werden die nicht mehr! Also werden sich strengere Regeln und Voraussetzungen durchsetzen.

Daß durch die EU alles besser wird, das ist pure Illusion. Im Moment profitieren wir ja nur von uneinheitlichen Ansichten und unterschiedlichen Auslegungen - wenn das alles einheitlich ist, dann muss es nicht besser sein. Nicht vergessen: In Brüssel regieren Bürokraten.


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corneliusrufus
Beitrag 26.04.2006, 15:56
Beitrag #1017


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Medusa
Beitrag 26.04.2006, 17:58
Beitrag #1018


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Zur Vollständigkeit - ich habe das hier vor langer Zeit von mir mal angeschittene Thema, Rückgabe einer ausl. EU-FE im Ausstellungsland um eine Tilgungsfristverlängerung zu vermeiden, auch mal im Fahrerlaubnisrecht Forum gepostet: klick
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.04.2006, 20:34
Beitrag #1019


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interpretiere ich die Antwort vom anderen Thread richtig, bei NU FE zurückgeben und dann ist alles gut?
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Medusa
Beitrag 26.04.2006, 20:38
Beitrag #1020


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So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt.
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.04.2006, 20:40
Beitrag #1021


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Zitat (Medusa @ 26.04.2006, 22:38) *
So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt.


Das hat er deutlich geschrieben,
wie sieht es aus bei einer schon vorhandenen NU. Da hat er doch auch etwas geschrieben ?
Bzw. hat er von der Rechtskraft einer NU gesprochen. Für mich assoziere ich den Beitrag so,dass, im Falle einr NU, bei (noch nicht) rechtskräftig, da z.b. vor Gericht dagegen geklagt wird.
Dann gibt man die FE zurück, und dann ?
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Medusa
Beitrag 26.04.2006, 20:46
Beitrag #1022


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Würde es, wie ich die Aussage verstanden habe, trotzdem im Fall der Rechtsgültigkeit der NU zu einem Eintrag kommen.
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 26.04.2006, 21:33
Beitrag #1023


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Frage ist nur, wann ist die Rechtskraft gegeben?
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Medusa
Beitrag 26.04.2006, 21:44
Beitrag #1024


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Spielt ja keine Rolle, wenn ein Eintrag auch erfolgt, selbst wenn man zu dem Zeitpunkt keine FE mehr hat. Ab der NU durch die FEB lauert die Tilgungsfristverlängerung. Ob der Eintrag überhaupt zulässig ist ist ja auch noch umstritten ..

Sorry für OT.
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strichachtdoktor
Beitrag 27.04.2006, 00:49
Beitrag #1025


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Zitat
Sorry für OT.

... geht schon, Medusa cool.gif

Halten wir mal fest: Diejenigen, welche eine EU-FE besitzen, haben eine gültige Fahrerlaubnis.
Und weil diese gültige Fahrerlaubnis aus alten Gründen in Deutschland nicht anerkannt wird, wird sie entzogen (NU) und dieser Entzug steht - natürlich zusammen mit den dann ganz alten Gründen - in 15 Jahren noch in der Akte ... think.gif
Obwohl man gar nichts getan hat ? (Durchaus ja denkbar: PL meldet D den FS und D schreitet daraufhin ein.)

Und das soll richtig sein ?

Wird dann auch nicht besser, wenn man weiß, daß man nur schnell genug reagieren muß und den - in 24 von 25 Ländern - gültigen Führerschein schnellstmöglich neutralisieren lassen muss, um diesem Übel zu entgehen.

Und diejenigen, die sich so einen Krampf ausdenken, kriegen auch noch unsere Steuergelder dafür ...

wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Nicht so, daß ich es nicht schon geahnt hätte, aber Deutschland entlarvt sich in Sachen Fahrerlaubnisrecht zunehmend als Unrechtsstaat. Jedes Mittel ist recht, jemandem die "unbegrenzte Entziehung"(lt.EuGH) - und nichts anderes ist das doch - angedeien zu lassen. Auf Realitäten oder aktuelle Gründe kommt es offenbar gar nicht mehr an. Wenn nun auch schon Tilgungsfristen wahllos verschiebbare Termine sind ...

Ich warte auf Vorschläge deutscher Fahrerlaubnisbehörden, ehemalige Verkehrsauffällige öffentlich zu kennzeichnen, z.B. mit einem Button "schwarzes ´VA´ auf gelbem Lenkrad" inklusive Aktenzeichen und der einfachheithalber die Unterbringung in Lagern ...

WAS, BITTE, hat das ganze Theater um EU-Führerscheine eigentlich noch mit "Anerkennung" zu tun, wenn man den FS zwar nicht mehr registrieren lassen muss, er aber dennoch bei Bekanntwerden entzogen wird und der Betroffene zusätzliche Sanktonen zu befürchten hat - und sei es nur die Verlängerung der Tilgungsfrist (was ja eine Verlängerung der MPU-Beibringungsfrist bedeuten würde! Aus Sicht eines Betroffenen durchaus eine Frist von bedeutendem (Straf-)Wert.)


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pitkoeln41
Beitrag 27.04.2006, 05:36
Beitrag #1026


Neuling
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Allein in Deutschland fahren nach einer Schätzung des Fahrlehrerverbandes etwa 100 000 notorische Raser, Alkoholstraftäter und andere Verkehrssünder mit gefälschter oder im Ausland erkaufter Fahrerlaubnis. Sie können jetzt jubeln. Und Deutschlands Straßen weitere 26 Jahre unsicher machen.

whistling.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 27.04.2006, 06:43
Beitrag #1027


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Zitat
So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt.


Suchst Du Dir also einen Job im Ausland um dem deutschen Steuerzahler nicht länger auf der Tasche zu liegen, und benötigst für diesen einen Führerschein, tritt Dir der deutsche Staat noch einen in den Arsch und belohnt Dich mit 15 jähriger Tilgungshemmung. Kaum zu fassen !!
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sifis
Beitrag 27.04.2006, 07:36
Beitrag #1028


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.04.2006, 02:49) *
Ich warte auf Vorschläge deutscher Fahrerlaubnisbehörden, ehemalige Verkehrsauffällige öffentlich zu kennzeichnen, z.B. mit einem Button "schwarzes ´VA´ auf gelbem Lenkrad" inklusive Aktenzeichen und der einfachheithalber die Unterbringung in Lagern ...


..........und damit die lager nicht zu voll werden, einfach die guten alten werke in betrieb nehmen

kann mir vorstellen das man so die verkehrssicherheit in deutschland wieder herstellen kann und bringt auch arbeitsplätze laugh2.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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mirko1
Beitrag 27.04.2006, 10:30
Beitrag #1029


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Ich kann es kaum glauben sollte der EUGH den AUT-FALL zu unseren gunsten mitte dieses Jahres entscheiden hätten wir gewonnen, dann aber anfang 07 soll das evtl. Urteil vom EUGH wieder für den Ar..h sein? das kanns doch nicht sein Leute. thread.gif

Wenn der EUGH den Aut-Fall z.b. erst nächstes Jahr entscheidet (die Richtlinie ist noch nicht Inkraft) was ist dann? es muss doch für ein Gericht möglich sein auch wenn es in der Richtlinie steht den Passus "kann es ablehnen wenn früher ein Entzug war" diesen Passus auf der Grundlage des AUt-Fall´s als nicht richtig zu ändern? oder anders auszulegen? "KANN heist nicht darf"
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RA XDiver
Beitrag 27.04.2006, 10:32
Beitrag #1030


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Das wäre dann aber so. cool.gif


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mirko1
Beitrag 27.04.2006, 10:39
Beitrag #1031


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Na dann müste doch DE umschreiben, die Richtlinie ist doch auch wenn DE sich beeilt noch lange nicht Inkraft.
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Medusa
Beitrag 27.04.2006, 10:43
Beitrag #1032


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Wenn Du die Umschreibung durch bringst, bis die neue Rili in Kraft ist ..
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johnnie walker
Beitrag 27.04.2006, 11:41
Beitrag #1033


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Zitat (pitkoeln41 @ 27.04.2006, 07:36) *
Allein in Deutschland fahren nach einer Schätzung des Fahrlehrerverbandes etwa 100 000 notorische Raser, Alkoholstraftäter und andere Verkehrssünder mit gefälschter oder im Ausland erkaufter Fahrerlaubnis. Sie können jetzt jubeln. Und Deutschlands Straßen weitere 26 Jahre unsicher machen.

whistling.gif


Zitat aus dem Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie ...... über den Führerschein vom (Endgültig AG-0016/2005)

Änderungsantrag 57
Ein Mitgliedsstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte.

Begründung (Auszug)
Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, sondern führt auch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Fahrschulsektor.


Es geht wie immer im MPU Geschäft um Geld!

Der EuGH wird auch zur Umsetzung der 3.Rili in deutsches Recht klärende und verbindliche Urteile erlassen, die im Widerspruch zu nationalem Wollen und Wünschen stehen werden.

Zur Erinnerung
bis 2002 gab es mit der FeV 1999 keine Möglichkeit bei einem ausländischen Wohnsitz nach vorangegangener deutscher Entziehung der FE in Deutschland zu fahren.

Das wurde nachträglich mit § 28(5) nach deutschen Vorstellungen geheilt und am 29.04.2005 (Kapper) durch den EuGH kassiert.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2006, 08:24
Beitrag #1034


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Zitat
Der EuGH wird auch zur Umsetzung der 3.Rili in deutsches Recht klärende und verbindliche Urteile erlassen, die im Widerspruch zu nationalem Wollen und Wünschen stehen werden.

Ja, natürlich.
Wenn aber die 3. FS-Richtlinie bereits weitestgehend deutschen Wünschen entsprechen würde, dann führten Klagen beim EuGH eher zu Urteilen, die nicht im Sinne der Betroffenen stünden - ist ja klar. Und genau so sieht es doch aus: Die 3. FS-RiLi wurde punktuell nach deutschen Wünschen umgestaltet, sodaß deutsches Recht "wieder passt". Wollte der EuGH nun "eingreifen" muss er sich an der neuen Richtlinie orientieren und stößt dort an seine Grenzen.
Deshalb denke ich, wird es in Zukunft eher weniger Urteile geben, die für Betroffene ausgehen.

Aber: Alles Hypothese und Konjunktivitis ... dry.gif


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johnnie walker
Beitrag 28.04.2006, 11:16
Beitrag #1035


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Hi Joe

Zu Artikel 8 Absatz 4 liegt kein Änderungsantrag vor.
Somit dürfte RN 76 des Urteils durch die 3 Rili nicht obsolet werden bezüglich existenter Führerscheine:

Auszug RN 76 des Urteils vom 29.April 2004 RS C-476/01
Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2006, 14:23
Beitrag #1036


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An dieser Stelle greift das EuGH-Urteil (in sofern muß ich den Kritikern schon Recht geben) zu kurz: Durch das zweigleisige System in Deutschland kann mit dieser Formulierung eigentlich nur der strafrechtliche Teil gemeint sein. Ist die dort verhängte Sperrfrist verbüßt, muß der Führerschein anerkannt werden.
Was wiederum die Verwaltungsbehörde nicht zu interessieren hat, denn die hat aufgrund der ehemaligen Straftat Zweifel an der Eignung (im Sinne von §46FeV i.V.m. Anhang 4-6) und erkennt daher nach Verweigerung einer MPU oder negativer MPU nicht an ... Zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und das verwaltungsrechtliche Paar war - für mich eigentlich eher unverständlich - offenbar nicht Gegenstand der Verhandlung, jedenfalls ist es so formuliert. Was wohl für den Großteil an Verwirrung veranwortlich ist.
Fraglich bleibt also, was genau zu den Erteilungsvoraussetzungen gehört und nicht mehr geprüft werden darf und inwieweit alte Strafsachen zur Begründung von "neuen" Eignungsbedenken - die ja zu jedem Zeitpunkt auftreten können - herangezogen werden dürfen.


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johnnie walker
Beitrag 28.04.2006, 16:45
Beitrag #1037


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@ Joe

Imho hat das OVG Koblenz richtig erkannt, daß der EU-FS ohne weitere Formalitäten, also ohne deutsche MPU gültig ist. Diese Auffassung wird sich in den Hauptsacheverfahren durchsetzen; spätestens wenn das letztentscheidende Gerich vorlagepflichtig ist.

Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheine im Bundesverkehrsministerium, Bonn vertrat bereits im August 2004 den Standpunkt, daß ein erneuter Entzug einer EU-FE nach § 46 strittig ist und das Problem mit der 3. Rili gelöst werden müßte.

Nach Umsetzung in deutsches Recht ist nach Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54) der erneute Erwerb eines FS in einem anderen als dem Ausstellerland des entzogenen FS unmöglich.
Zitat:
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein
.

Bei exisitierenden EU-FS, die nachweislich (keine Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern, fortlaufendes Arbeitseinkommen in Deutschland usw.) ohne Wohnsitznahme im EU-Ausstellerland erteilt wurden, kann Artikel 12 Absatz 4 (Änderungsantrag 57) problematisch werden; weniger strafrechtlich (EU-FS ipso jure) denn verwaltungsrechtlich.
Zitat:
Eine Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen die Gültigkeit eines FS anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte.


Damit dürfte die 3. Rili auch einen Großteil der jetzigen EU-FS Inhaber unter die MPU-Knute zwingen können, wenn sie denn in Deutshland fahren wollen.

Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben.

Glück auf
Johnnie
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grobi1212
Beitrag 28.04.2006, 18:06
Beitrag #1038


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Zitat (johnnie walker @ 28.04.2006, 18:45) *
@ Joe

Imho hat das OVG Koblenz richtig erkannt, daß der EU-FS ohne weitere Formalitäten, also ohne deutsche MPU gültig ist. Diese Auffassung wird sich in den Hauptsacheverfahren durchsetzen; spätestens wenn das letztentscheidende Gerich vorlagepflichtig ist.

Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheine im Bundesverkehrsministerium, Bonn vertrat bereits im August 2004 den Standpunkt, daß ein erneuter Entzug einer EU-FE nach § 46 strittig ist und das Problem mit der 3. Rili gelöst werden müßte.

Nach Umsetzung in deutsches Recht ist nach Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54) der erneute Erwerb eines FS in einem anderen als dem Ausstellerland des entzogenen FS unmöglich.
Zitat:
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein
.

Bei exisitierenden EU-FS, die nachweislich (keine Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern, fortlaufendes Arbeitseinkommen in Deutschland usw.) ohne Wohnsitznahme im EU-Ausstellerland erteilt wurden, kann Artikel 12 Absatz 4 (Änderungsantrag 57) problematisch werden; weniger strafrechtlich (EU-FS ipso jure) denn verwaltungsrechtlich.
Zitat:
Eine Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen die Gültigkeit eines FS anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte.


Damit dürfte die 3. Rili auch einen Großteil der jetzigen EU-FS Inhaber unter die MPU-Knute zwingen können, wenn sie denn in Deutshland fahren wollen.

Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben.

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Johnnie



Genauso denke ich und mein Anwalt auch! Aber leider leider das VG Stade nicht! ranting.gif
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Gast_camel-light_*
Beitrag 28.04.2006, 21:25
Beitrag #1039





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Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man.
Weiß nicht ganz ob es stimmt---- think.gif
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Commodore25E
Beitrag 28.04.2006, 21:28
Beitrag #1040


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Was wird besagter Dr S aus F entscheiden? Mir erschließt sich Dein Beitrag nicht so ganz unsure.gif


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johnnie walker
Beitrag 29.04.2006, 15:57
Beitrag #1041


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Zitat (grobi1212 @ 28.04.2006, 20:06) *
Genauso denke ich und mein Anwalt auch! Aber leider leider das VG Stade nicht! ranting.gif


Die Gerichte (VG und OVG) schinden auf Anweisung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes Zeit bis die 3. FS-Rili in nationales Recht umgesetzt ist um dann mit Bezug auf Artikel 8.5(neu) und 12.4 (neu) im Hauptsacheverfahren Recht in der vom Bundesverkehrsministerium vorgegebenen Richtung zu sprechen.
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mirko1
Beitrag 30.04.2006, 10:13
Beitrag #1042


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Bleibt noch der Aut-Fall der EUGH schert sich nicht unbedingt um deutsche Verzögerungs Taktiken.
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Gast_camel-light_*
Beitrag 30.04.2006, 16:02
Beitrag #1043





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lohnt sich das warten überhaupt noch auf das EuGH Urteil im Sommer? wegen der nachträglichen MPU anordnung? oder spielt das keine rolle mehr , wie das ausfällt?


lg
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strichachtdoktor
Beitrag 30.04.2006, 17:28
Beitrag #1044


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Es lohnt sich auf jedes Urteil zu warten. Daß der EuGH in Sachen Kapper so "überraschend" entscheiden würde, das hat schließlich auch niemand so erwartet ... wink.gif


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(*_*)
Beitrag 01.05.2006, 11:45
Beitrag #1045


Neuling
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Zitat (johnnie walker @ 28.04.2006, 17:45) *
@ Joe

....

Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben.

Glück auf
Johnnie




Dieser Punkt hat sich mir leider nicht ganz erschlossen auf den letzten XX Seiten think.gif
Ich dachte bisher immer auch wenn ich die 185 Tage im Ausland hab, dass die mir auf den EU-FS eine MPU bzw NU aussprechen dürfen!? Betrifft die Rili wirklich nur Fahrer die keine 185 Tage Wohnsitz haben? Bedeutet das, dass wenn ich die 185 Tage erfüllen, legal auf DE Straßen fahren kann und mir keiner was haben kann?! Ich dachte wirklich bisher das denen das egal ist mit den 185!? Wäre supi wenn mir jemand das WirrWarr erklären könnte wavey.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 01.05.2006, 11:52
Beitrag #1046





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Zitat (camel-light @ 28.04.2006, 22:25) *
Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man.

War mir neu, dass Rechtsanwälte ind Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung treffen können. Soweit mir bekannt ist, werden diese Entscheidungen durch Richter getroffen.
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strichachtdoktor
Beitrag 01.05.2006, 14:46
Beitrag #1047


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Zitat (nypdcollector @ 01.05.2006, 13:52) *
Zitat (camel-light @ 28.04.2006, 22:25) *

Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man.

War mir neu, dass Rechtsanwälte ind Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung treffen können. Soweit mir bekannt ist, werden diese Entscheidungen durch Richter getroffen.


Es ist überflüssig, auf ziemlich ungeschickten Formulierungen lange herumzureiten, @Nypdcollector. Was auch immer "camel-light" uns sagen wollte ...

@*_*
Die 185-Tage-Regelung hat nichts mit der MPU zu tun. Das sind zwei eigenständige Dinge. Und auch die Meinung von Johnny Walker
Zitat
Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben.
teile ich nicht.


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johnnie walker
Beitrag 01.05.2006, 15:34
Beitrag #1048


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Zitat (camel-light @ 30.04.2006, 18:02) *
lohnt sich das warten überhaupt noch auf das EuGH Urteil im Sommer? wegen der nachträglichen MPU anordnung? oder spielt das keine rolle mehr , wie das ausfällt?


lg


Nach dem Aut Urteil dürfte die "Vor-Sperrfrist-Eignungsbezweifelung" so tot sein wie sie es bereits mit RN 76 v. 29.04.2004 war. Eine Behörden-Chuzpe wie in den vergangenen 2 Jahren ist nicht zu erwarten, da der geänderte Artikel 12 Absatz 4 einen "§ 46 - Eiertanz" überflüssig macht.

Da 12.4 für "185 Tage EU-FE" nicht greift dürfte dann für diese Gruppe Rechtssicherheit bestehen
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Gast_camel-light_*
Beitrag 01.05.2006, 17:12
Beitrag #1049





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Hallo Strichachtdoktor,

Ich habe eine Frage an Sie, und zwar nehmen Sie auch Mandanten überregional auf? Ich suche nämlich momentan einen Fachanwalt für Führerscheinrecht. Würde mich über eine PN von Ihnen sehr freuen!

Grüße

Camel-Light
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Mr.T
Beitrag 01.05.2006, 17:19
Beitrag #1050


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Seit wann ist @strichachtdoktor denn jetzt Rechtsanwalt? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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