EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
25.04.2006, 15:52
Beitrag
#1001
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben Ja sicher! Aber mir glaubt ja keiner. Ist ja auch einfacher, sich die Welt schön zu reden ... Nur, um es auch dem Letzten verständlich zu machen: Herr Tiefensee will den EU-FS-Inhabern "an den Schein". Darum geht´s und darum ging es. Nachdem Plan A vom EuGH gekippt wurde, gibt es nun Plan B. Aber der Plan ist da ... Und Herr Tiefensee (bzw. jeder Nachfolger) wird erst Ruhe geben, wenn der letzte EU-Schein* seine automatische Gültigkeit auf deutschem Boden eingebüßt hat. That´s it. (*gemeint sind die EU-Scheine, deren Inhaber von der MPU-Problematik betroffen sind, die anderen werden ja anerkannt.) -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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25.04.2006, 15:58
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#1002
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte unmittelbar nach der Einigung in Brüssel an, dass er auf Basis der neuen Führerscheinrichtlinie bereits binnen Jahresfrist hart gegen missbräuchlich ausgestellte Fahrerlaubnisse vorgehen will. Also bedeutet dies nun wirklich das wenn mit einem anderen Fs hier angetroffen wird und der deutsche entzogen ist nun angeklagt wird wegen Fahren und Fahrerlaubniss..?? Zumindest verstehe ich es so, da der Wortlaut ja das Wort ausgestellte beinhaltet! Ausgestellte bezieht sich mE auf bereits erteilte und ausgehändigte Führerscheine... Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben Ich will mal so schreiben, wenn ich eine FE erwerbe (rechtlich einwandfrei zum damaligen Zeitpunkt), sollte mir die FE nicht noch nachträglich deswegen entzogen werden dürfen, wenn sich die Gesetze (RILI) ändern. Das wäre ja so, als wenn ich die FE der Klasse 3 gehabt habe, nach dem neuen Gesetz darf ich noch LKw bis 7,5 T fahren, Neuerwerber nicht mehr. Wenn ich dann nach einer Gesetzesänderung (RILI) gezwungen bin, eine FE Klasse C zu erwerben... Zum. gab es da Bestandsschutz. Viell. einen Gedanken wert? Edit Nieder mit der M.. |
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25.04.2006, 16:26
Beitrag
#1003
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte unmittelbar nach der Einigung in Brüssel an, dass er auf Basis der neuen Führerscheinrichtlinie bereits binnen Jahresfrist hart gegen missbräuchlich ausgestellte Fahrerlaubnisse vorgehen will. Also bedeutet dies nun wirklich das wenn mit einem anderen Fs hier angetroffen wird und der deutsche entzogen ist nun angeklagt wird wegen Fahren und Fahrerlaubniss..?? Zumindest verstehe ich es so, da der Wortlaut ja das Wort ausgestellte beinhaltet! Ausgestellte bezieht sich mE auf bereits erteilte und ausgehändigte Führerscheine... Wenn dem wirklich so ist, dann trifft uns die 3. Richtlinie härter als wir uns je zu Träumen gedacht haben hi. erstmal denke ich das dieser mensch viel von sich gibt wenn der tag lang ist. was der sich wünscht und was dann auch umgesetzt werden kann, steht auf einem ganz anderen blatt. wegen dem "ausgestellte", was soll er denn sonst sagen? er kann ja schlecht gegen fs vorgehen die noch nicht ausgestellt sind, da wäre ja schon der gedanke an eine eufs in seinen augen "strafbar". folglich muss ein fs erstmal ausgestellt werden bevor er dagegen evtl. was machen kann.Das wort "ausgestellt" kann man für beides nehmen, schon vorhandene oder auch zukünftige fs. Ob der die fs nun meint die schon ausgestellt wurden oder die noch ausgestellt werden, kann ich auch nicht sagen, weiß ja nicht was in dem seinem kopf so vorgeht (vieleicht auch besser so ) -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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25.04.2006, 16:27
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#1004
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
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25.04.2006, 16:46
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#1005
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@Lexus - vielen Dank für Dein langes Posting zur Tilgungsfristverlängerung durch eine NU.
Wer in Deutschland mit einem Führerschein aus einem anderen Land angetroffen wird, weil ihm seine deutsche Fahrberechtigung entzogen worden ist, muss mit Strafverfolgung wegen "Lenkens ohne Führerschein" rechnen. Was ist überhaupt eine entzogene FE? Ist eine FE am Ende der Sperrfrist noch entzogen? Wenn ja, ist eine FE nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entzug noch entzogen? Wenn auch das bejaht werden sollte, warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden? |
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25.04.2006, 17:17
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#1006
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
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25.04.2006, 19:57
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden? Das findet meine Zustimung... * §-Reiterei an * Was findet Deine Zustimmmung? Eine Frage? Ich gehe mal davon aus daß Du das inhaltliche dieser Frage meintest! * §-Reiterei aus * -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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25.04.2006, 20:44
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#1008
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Was ist überhaupt eine entzogene FE? Ist eine FE am Ende der Sperrfrist noch entzogen? Wenn ja, ist eine FE nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entzug noch entzogen? Wenn auch das bejaht werden sollte, warum kann dann die FE nach 2 Jahren nicht einfach wiedererteilt werden? Durch eine Entziehung ist das Recht (Fahrerlaubnis) erloschen und existiert nicht mehr. Was nicht mehr existiert, kann nicht mehr wiedererteilt werden. Deshalb muss das Recht (Fahrerlaubnis) neuerteilt werden. Aber wahrscheinlich habe ich die Frage, sofern es eine war, wieder nicht richtig verstanden. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.04.2006, 20:57
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#1009
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Dann würde das folgende, so denn eine entsprechende Änderung in der nächsten EU FE Rili stände, auf niemanden zutreffen können, dessen dt. FE länger als 2 Jahre "weg" ist?
Wer in Deutschland mit einem Führerschein aus einem anderen Land angetroffen wird, weil ihm seine deutsche Fahrberechtigung entzogen worden ist, muss mit Strafverfolgung wegen "Lenkens ohne Führerschein" rechnen.
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25.04.2006, 21:21
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#1010
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Diesem Gedankengang kann ich nicht folgen!
-------------------- Gruß Mr.T
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25.04.2006, 21:45
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#1011
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Ich meine eine nicht mehr existente FE kann nicht gleichzeitig entzogen sein. Die FE gibt es schlicht nicht mehr. Deswegen die Frage, ob der von @gerri zitierte Satz überhaupt noch auf Personen angewendet werden könnte, die keine (existierende) FE haben.
Ist die Definition von Entzug im Sprachgebrauch - irgendwann mal entzogen worden - gemeint, oder die logische - was es nicht gibt kann nicht entzogen sein. |
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26.04.2006, 08:51
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#1012
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Medusa ich verstehe was du meinst. WOrtspielereien gelten nur wenn es den Behörden dienlich ist, ich denke leider nicht für uns.
Wie soll ich wegen FoF verurteilt werden wenn ich einen gültigen FS habe? entweder ich habe einen FS oder ich habe keinen, die Anerkennung wird bleiben. Ich denke es wird nicht Automatisch ein FoF geben erst kommt die gegenseitige Anerkennung diese muss erst aberkannt werden. |
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26.04.2006, 12:17
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#1013
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich denke, es wird erstmal so bleiben, bis der EU-FS entdeckt wird. Ab da wäre es FoFE.
Die Frage istm wann bzw. wie die EU-FE entdeckt wird. Szenario eins wie bisher, durch zufällige Kontrollen oder eine neue Auffälligkeit. Szenario zwei über politischen Druck, so dass sich D eine Liste der EU-FE-Inhaber bsp. aus NL, PL und CZ geben lässt. Im Vorgriff auf das zu schaffende eieinheitlcihe europäische Verkehrsregister. In der RiLi heißt es, dass die Staaten untereinander im Vorgriff entsprechende Vereinbarungen treffen dürfen. Szenario zwei halte ich für vorstellbar. Daneben bleibe noch, dass D gru8ndsätzlcih keinerlei EU-FE mit Vorbelastunga anerkennt. Dann wird es entsprechende Strafurteile wegen FoFE geben. D würde dann über diesen Lerneffekt auf die anderen EU-FE-Inhaber einwirken wollen. Das wird sich wenn jedoch schnell herumsprechen in diesem Forum. Die gefahr für den Einzelnen wäre daher relativ gering. Außerdem hat D mit Szenario zwei die besseren Möglichkeiten schnell UND nachhaltig zu handeln. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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26.04.2006, 13:03
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#1014
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@ corneliusrufus
Beides denkbar und ich kann nur zustimmen. Immer noch finde ich es faszinierend, mit welcher Kaltblütigkeit sich Deutschland diesen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung vom Hals schafft, der einst das Kernstück der gemeinsamen Führerscheinrichtlinie gebildet hat ( ... und bei dem man wahrscheinlich nie ernsthaft an eine deutsche Umsetzung geglaubt hat, wie Rückblicke zeigen können). Dennoch bleibt: Der Inhaber einer EU-FE ist Inhaber einer FE. Bis zu einer formellen Aberkennung der FE wird es schwerlich begründbar sein, ihn wegen FoF zu verurteilen. Ob eine automatische Aberkennung bei Vorbelastung haltbar sein wird, das wage ich (zaghaft ...) zu bezweifeln. Eine Begründung im Einzelfall wird man ja wohl verlangen dürfen ... Das setzt die Kenntnis der deutschen Behörde von der FE voraus. Und ist imho ein Hinweis auf den Vorgriff auf FS-Daten anderer Mitgliedsstaaten. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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26.04.2006, 13:18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
............... Im Vorgriff auf das zu schaffende eieinheitlcihe europäische Verkehrsregister. was besseres könnte den eu-fs besitzern (mit vorbelastung) gar nicht passieren, weil dann nicht nur die strafen einheitlich sein müssten sondern auch die vorraussetzungen zur erteilung und wiedererteilung und ich glaube das die einführung gleicher vorraussetzungen sehr viele menschen sehr glücklich machen wird, da sind die paar hanseln für die das negative auswirkungen haben wird nicht der rede wert also die zwei beschriebenen szenarien "könnten" nur so lange passieren wie es keine einheitliche regelung gibt -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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26.04.2006, 13:41
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#1016
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat also die zwei beschriebenen szenarien "könnten" nur so lange passieren wie es keine einheitliche regelung gibt ... und das kann ewig dauern. Wielange basteln die jetzt schon an dem europäischen Zentralregister ? Lange ! Und warum gibt es das noch nicht ? Weil man sich auf die oben erwähnten einheitlichen Richtlinien eben nicht einigen kann. Was ist die Folge ? Jeder macht, was er will. Ergo: Tiefensee kann doch eigentlich gar nichts Besseres passieren. Dieser will deutsche Erteilungsregeln und die hat er - auf jeden Fall solange, wie er keine anderen hat. Warum sollte er sich also für eine beschleunigte Harmonisierung der EU-Erteilungsvoraussetzungen engagieren ? Und: Alibimässig wird trotzdem an Eucaris mitgearbeitet (guckst Du!) - mit der Folge: Irgendwann wird es fertig sein (und zwar mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Wünsche, ähnlich wie jetzt schon mit der EU-FS-RiLi) und die, die jetzt noch an der Sinnhaftigkeit zweifeln, werden irgendwann nur noch die Wahl haben: Eintreten oder aussen vor bleiben. Mitreden werden die nicht mehr! Also werden sich strengere Regeln und Voraussetzungen durchsetzen. Daß durch die EU alles besser wird, das ist pure Illusion. Im Moment profitieren wir ja nur von uneinheitlichen Ansichten und unterschiedlichen Auslegungen - wenn das alles einheitlich ist, dann muss es nicht besser sein. Nicht vergessen: In Brüssel regieren Bürokraten. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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26.04.2006, 15:56
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#1017
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Volle Zustimmung, LG, Cornelius
-------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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26.04.2006, 17:58
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#1018
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zur Vollständigkeit - ich habe das hier vor langer Zeit von mir mal angeschittene Thema, Rückgabe einer ausl. EU-FE im Ausstellungsland um eine Tilgungsfristverlängerung zu vermeiden, auch mal im Fahrerlaubnisrecht Forum gepostet: klick
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26.04.2006, 20:34
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#1019
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
interpretiere ich die Antwort vom anderen Thread richtig, bei NU FE zurückgeben und dann ist alles gut?
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26.04.2006, 20:38
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#1020
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt.
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26.04.2006, 20:40
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#1021
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt. Das hat er deutlich geschrieben, wie sieht es aus bei einer schon vorhandenen NU. Da hat er doch auch etwas geschrieben ? Bzw. hat er von der Rechtskraft einer NU gesprochen. Für mich assoziere ich den Beitrag so,dass, im Falle einr NU, bei (noch nicht) rechtskräftig, da z.b. vor Gericht dagegen geklagt wird. Dann gibt man die FE zurück, und dann ? |
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26.04.2006, 20:46
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#1022
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Würde es, wie ich die Aussage verstanden habe, trotzdem im Fall der Rechtsgültigkeit der NU zu einem Eintrag kommen.
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26.04.2006, 21:33
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#1023
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 |
Frage ist nur, wann ist die Rechtskraft gegeben?
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26.04.2006, 21:44
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#1024
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Spielt ja keine Rolle, wenn ein Eintrag auch erfolgt, selbst wenn man zu dem Zeitpunkt keine FE mehr hat. Ab der NU durch die FEB lauert die Tilgungsfristverlängerung. Ob der Eintrag überhaupt zulässig ist ist ja auch noch umstritten ..
Sorry für OT. |
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27.04.2006, 00:49
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#1025
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Sorry für OT. ... geht schon, Medusa Halten wir mal fest: Diejenigen, welche eine EU-FE besitzen, haben eine gültige Fahrerlaubnis. Und weil diese gültige Fahrerlaubnis aus alten Gründen in Deutschland nicht anerkannt wird, wird sie entzogen (NU) und dieser Entzug steht - natürlich zusammen mit den dann ganz alten Gründen - in 15 Jahren noch in der Akte ... Obwohl man gar nichts getan hat ? (Durchaus ja denkbar: PL meldet D den FS und D schreitet daraufhin ein.) Und das soll richtig sein ? Wird dann auch nicht besser, wenn man weiß, daß man nur schnell genug reagieren muß und den - in 24 von 25 Ländern - gültigen Führerschein schnellstmöglich neutralisieren lassen muss, um diesem Übel zu entgehen. Und diejenigen, die sich so einen Krampf ausdenken, kriegen auch noch unsere Steuergelder dafür ... Nicht so, daß ich es nicht schon geahnt hätte, aber Deutschland entlarvt sich in Sachen Fahrerlaubnisrecht zunehmend als Unrechtsstaat. Jedes Mittel ist recht, jemandem die "unbegrenzte Entziehung"(lt.EuGH) - und nichts anderes ist das doch - angedeien zu lassen. Auf Realitäten oder aktuelle Gründe kommt es offenbar gar nicht mehr an. Wenn nun auch schon Tilgungsfristen wahllos verschiebbare Termine sind ... Ich warte auf Vorschläge deutscher Fahrerlaubnisbehörden, ehemalige Verkehrsauffällige öffentlich zu kennzeichnen, z.B. mit einem Button "schwarzes ´VA´ auf gelbem Lenkrad" inklusive Aktenzeichen und der einfachheithalber die Unterbringung in Lagern ... WAS, BITTE, hat das ganze Theater um EU-Führerscheine eigentlich noch mit "Anerkennung" zu tun, wenn man den FS zwar nicht mehr registrieren lassen muss, er aber dennoch bei Bekanntwerden entzogen wird und der Betroffene zusätzliche Sanktonen zu befürchten hat - und sei es nur die Verlängerung der Tilgungsfrist (was ja eine Verlängerung der MPU-Beibringungsfrist bedeuten würde! Aus Sicht eines Betroffenen durchaus eine Frist von bedeutendem (Straf-)Wert.) -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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27.04.2006, 05:36
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#1026
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 08.01.2006 Mitglieds-Nr.: 15806 |
Allein in Deutschland fahren nach einer Schätzung des Fahrlehrerverbandes etwa 100 000 notorische Raser, Alkoholstraftäter und andere Verkehrssünder mit gefälschter oder im Ausland erkaufter Fahrerlaubnis. Sie können jetzt jubeln. Und Deutschlands Straßen weitere 26 Jahre unsicher machen.
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27.04.2006, 06:43
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#1027
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 |
Zitat So wie ich es verstehe müßte man die EU-FE vor dem Erhalt einer NU im Ausland zurückgeben, damit es zu keinem Eintrag im VZR oder der FEB Akte kommt. Suchst Du Dir also einen Job im Ausland um dem deutschen Steuerzahler nicht länger auf der Tasche zu liegen, und benötigst für diesen einen Führerschein, tritt Dir der deutsche Staat noch einen in den Arsch und belohnt Dich mit 15 jähriger Tilgungshemmung. Kaum zu fassen !! |
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27.04.2006, 07:36
Beitrag
#1028
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
Ich warte auf Vorschläge deutscher Fahrerlaubnisbehörden, ehemalige Verkehrsauffällige öffentlich zu kennzeichnen, z.B. mit einem Button "schwarzes ´VA´ auf gelbem Lenkrad" inklusive Aktenzeichen und der einfachheithalber die Unterbringung in Lagern ... ..........und damit die lager nicht zu voll werden, einfach die guten alten werke in betrieb nehmen kann mir vorstellen das man so die verkehrssicherheit in deutschland wieder herstellen kann und bringt auch arbeitsplätze -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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27.04.2006, 10:30
Beitrag
#1029
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Ich kann es kaum glauben sollte der EUGH den AUT-FALL zu unseren gunsten mitte dieses Jahres entscheiden hätten wir gewonnen, dann aber anfang 07 soll das evtl. Urteil vom EUGH wieder für den Ar..h sein? das kanns doch nicht sein Leute.
Wenn der EUGH den Aut-Fall z.b. erst nächstes Jahr entscheidet (die Richtlinie ist noch nicht Inkraft) was ist dann? es muss doch für ein Gericht möglich sein auch wenn es in der Richtlinie steht den Passus "kann es ablehnen wenn früher ein Entzug war" diesen Passus auf der Grundlage des AUt-Fall´s als nicht richtig zu ändern? oder anders auszulegen? "KANN heist nicht darf" |
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27.04.2006, 10:32
Beitrag
#1030
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das wäre dann aber so.
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27.04.2006, 10:39
Beitrag
#1031
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Na dann müste doch DE umschreiben, die Richtlinie ist doch auch wenn DE sich beeilt noch lange nicht Inkraft.
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27.04.2006, 10:43
Beitrag
#1032
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wenn Du die Umschreibung durch bringst, bis die neue Rili in Kraft ist ..
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27.04.2006, 11:41
Beitrag
#1033
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Allein in Deutschland fahren nach einer Schätzung des Fahrlehrerverbandes etwa 100 000 notorische Raser, Alkoholstraftäter und andere Verkehrssünder mit gefälschter oder im Ausland erkaufter Fahrerlaubnis. Sie können jetzt jubeln. Und Deutschlands Straßen weitere 26 Jahre unsicher machen. Zitat aus dem Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie ...... über den Führerschein vom (Endgültig AG-0016/2005) Änderungsantrag 57 Ein Mitgliedsstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. Begründung (Auszug) Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, sondern führt auch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Fahrschulsektor. Es geht wie immer im MPU Geschäft um Geld! Der EuGH wird auch zur Umsetzung der 3.Rili in deutsches Recht klärende und verbindliche Urteile erlassen, die im Widerspruch zu nationalem Wollen und Wünschen stehen werden. Zur Erinnerung bis 2002 gab es mit der FeV 1999 keine Möglichkeit bei einem ausländischen Wohnsitz nach vorangegangener deutscher Entziehung der FE in Deutschland zu fahren. Das wurde nachträglich mit § 28(5) nach deutschen Vorstellungen geheilt und am 29.04.2005 (Kapper) durch den EuGH kassiert. |
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28.04.2006, 08:24
Beitrag
#1034
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Der EuGH wird auch zur Umsetzung der 3.Rili in deutsches Recht klärende und verbindliche Urteile erlassen, die im Widerspruch zu nationalem Wollen und Wünschen stehen werden. Ja, natürlich. Wenn aber die 3. FS-Richtlinie bereits weitestgehend deutschen Wünschen entsprechen würde, dann führten Klagen beim EuGH eher zu Urteilen, die nicht im Sinne der Betroffenen stünden - ist ja klar. Und genau so sieht es doch aus: Die 3. FS-RiLi wurde punktuell nach deutschen Wünschen umgestaltet, sodaß deutsches Recht "wieder passt". Wollte der EuGH nun "eingreifen" muss er sich an der neuen Richtlinie orientieren und stößt dort an seine Grenzen. Deshalb denke ich, wird es in Zukunft eher weniger Urteile geben, die für Betroffene ausgehen. Aber: Alles Hypothese und Konjunktivitis ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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28.04.2006, 11:16
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#1035
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Hi Joe
Zu Artikel 8 Absatz 4 liegt kein Änderungsantrag vor. Somit dürfte RN 76 des Urteils durch die 3 Rili nicht obsolet werden bezüglich existenter Führerscheine: Auszug RN 76 des Urteils vom 29.April 2004 RS C-476/01 Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen |
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28.04.2006, 14:23
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#1036
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
An dieser Stelle greift das EuGH-Urteil (in sofern muß ich den Kritikern schon Recht geben) zu kurz: Durch das zweigleisige System in Deutschland kann mit dieser Formulierung eigentlich nur der strafrechtliche Teil gemeint sein. Ist die dort verhängte Sperrfrist verbüßt, muß der Führerschein anerkannt werden.
Was wiederum die Verwaltungsbehörde nicht zu interessieren hat, denn die hat aufgrund der ehemaligen Straftat Zweifel an der Eignung (im Sinne von §46FeV i.V.m. Anhang 4-6) und erkennt daher nach Verweigerung einer MPU oder negativer MPU nicht an ... Zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und das verwaltungsrechtliche Paar war - für mich eigentlich eher unverständlich - offenbar nicht Gegenstand der Verhandlung, jedenfalls ist es so formuliert. Was wohl für den Großteil an Verwirrung veranwortlich ist. Fraglich bleibt also, was genau zu den Erteilungsvoraussetzungen gehört und nicht mehr geprüft werden darf und inwieweit alte Strafsachen zur Begründung von "neuen" Eignungsbedenken - die ja zu jedem Zeitpunkt auftreten können - herangezogen werden dürfen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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28.04.2006, 16:45
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#1037
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
@ Joe
Imho hat das OVG Koblenz richtig erkannt, daß der EU-FS ohne weitere Formalitäten, also ohne deutsche MPU gültig ist. Diese Auffassung wird sich in den Hauptsacheverfahren durchsetzen; spätestens wenn das letztentscheidende Gerich vorlagepflichtig ist. Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheine im Bundesverkehrsministerium, Bonn vertrat bereits im August 2004 den Standpunkt, daß ein erneuter Entzug einer EU-FE nach § 46 strittig ist und das Problem mit der 3. Rili gelöst werden müßte. Nach Umsetzung in deutsches Recht ist nach Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54) der erneute Erwerb eines FS in einem anderen als dem Ausstellerland des entzogenen FS unmöglich. Zitat: Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein. Bei exisitierenden EU-FS, die nachweislich (keine Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern, fortlaufendes Arbeitseinkommen in Deutschland usw.) ohne Wohnsitznahme im EU-Ausstellerland erteilt wurden, kann Artikel 12 Absatz 4 (Änderungsantrag 57) problematisch werden; weniger strafrechtlich (EU-FS ipso jure) denn verwaltungsrechtlich. Zitat: Eine Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen die Gültigkeit eines FS anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. Damit dürfte die 3. Rili auch einen Großteil der jetzigen EU-FS Inhaber unter die MPU-Knute zwingen können, wenn sie denn in Deutshland fahren wollen. Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben. Glück auf Johnnie |
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28.04.2006, 18:06
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#1038
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
@ Joe Imho hat das OVG Koblenz richtig erkannt, daß der EU-FS ohne weitere Formalitäten, also ohne deutsche MPU gültig ist. Diese Auffassung wird sich in den Hauptsacheverfahren durchsetzen; spätestens wenn das letztentscheidende Gerich vorlagepflichtig ist. Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheine im Bundesverkehrsministerium, Bonn vertrat bereits im August 2004 den Standpunkt, daß ein erneuter Entzug einer EU-FE nach § 46 strittig ist und das Problem mit der 3. Rili gelöst werden müßte. Nach Umsetzung in deutsches Recht ist nach Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54) der erneute Erwerb eines FS in einem anderen als dem Ausstellerland des entzogenen FS unmöglich. Zitat: Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein. Bei exisitierenden EU-FS, die nachweislich (keine Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern, fortlaufendes Arbeitseinkommen in Deutschland usw.) ohne Wohnsitznahme im EU-Ausstellerland erteilt wurden, kann Artikel 12 Absatz 4 (Änderungsantrag 57) problematisch werden; weniger strafrechtlich (EU-FS ipso jure) denn verwaltungsrechtlich. Zitat: Eine Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen die Gültigkeit eines FS anzuerkennen, der von einem andereren Mitgliedstaat einer einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. Damit dürfte die 3. Rili auch einen Großteil der jetzigen EU-FS Inhaber unter die MPU-Knute zwingen können, wenn sie denn in Deutshland fahren wollen. Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben. Glück auf Johnnie Genauso denke ich und mein Anwalt auch! Aber leider leider das VG Stade nicht! |
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Gast_camel-light_* |
28.04.2006, 21:25
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#1039
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Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man.
Weiß nicht ganz ob es stimmt---- |
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28.04.2006, 21:28
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#1040
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Was wird besagter Dr S aus F entscheiden? Mir erschließt sich Dein Beitrag nicht so ganz
-------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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29.04.2006, 15:57
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#1041
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Genauso denke ich und mein Anwalt auch! Aber leider leider das VG Stade nicht! Die Gerichte (VG und OVG) schinden auf Anweisung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes Zeit bis die 3. FS-Rili in nationales Recht umgesetzt ist um dann mit Bezug auf Artikel 8.5(neu) und 12.4 (neu) im Hauptsacheverfahren Recht in der vom Bundesverkehrsministerium vorgegebenen Richtung zu sprechen. |
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30.04.2006, 10:13
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#1042
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Bleibt noch der Aut-Fall der EUGH schert sich nicht unbedingt um deutsche Verzögerungs Taktiken.
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Gast_camel-light_* |
30.04.2006, 16:02
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#1043
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lohnt sich das warten überhaupt noch auf das EuGH Urteil im Sommer? wegen der nachträglichen MPU anordnung? oder spielt das keine rolle mehr , wie das ausfällt?
lg |
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30.04.2006, 17:28
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#1044
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Es lohnt sich auf jedes Urteil zu warten. Daß der EuGH in Sachen Kapper so "überraschend" entscheiden würde, das hat schließlich auch niemand so erwartet ...
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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01.05.2006, 11:45
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#1045
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17975 |
@ Joe .... Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben. Glück auf Johnnie Dieser Punkt hat sich mir leider nicht ganz erschlossen auf den letzten XX Seiten Ich dachte bisher immer auch wenn ich die 185 Tage im Ausland hab, dass die mir auf den EU-FS eine MPU bzw NU aussprechen dürfen!? Betrifft die Rili wirklich nur Fahrer die keine 185 Tage Wohnsitz haben? Bedeutet das, dass wenn ich die 185 Tage erfüllen, legal auf DE Straßen fahren kann und mir keiner was haben kann?! Ich dachte wirklich bisher das denen das egal ist mit den 185!? Wäre supi wenn mir jemand das WirrWarr erklären könnte |
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Gast_nypdcollector_* |
01.05.2006, 11:52
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#1046
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Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man. War mir neu, dass Rechtsanwälte ind Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung treffen können. Soweit mir bekannt ist, werden diese Entscheidungen durch Richter getroffen. |
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01.05.2006, 14:46
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#1047
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Man sagt Dr. S aus F der Gott der Führerscheine, wird diesen Sommer entscheiden nähe Korntal sagt man. War mir neu, dass Rechtsanwälte ind Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung treffen können. Soweit mir bekannt ist, werden diese Entscheidungen durch Richter getroffen. Es ist überflüssig, auf ziemlich ungeschickten Formulierungen lange herumzureiten, @Nypdcollector. Was auch immer "camel-light" uns sagen wollte ... @*_* Die 185-Tage-Regelung hat nichts mit der MPU zu tun. Das sind zwei eigenständige Dinge. Und auch die Meinung von Johnny Walker Zitat Für die Gruppe der EU-FS Besitzer, die ihren FS nach Wohnsitznahme (185 Tage-Regelung) erworben haben dürfte sich durch die 3. Rili keine Änderung ergeben. teile ich nicht.
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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01.05.2006, 15:34
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#1048
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
lohnt sich das warten überhaupt noch auf das EuGH Urteil im Sommer? wegen der nachträglichen MPU anordnung? oder spielt das keine rolle mehr , wie das ausfällt? lg Nach dem Aut Urteil dürfte die "Vor-Sperrfrist-Eignungsbezweifelung" so tot sein wie sie es bereits mit RN 76 v. 29.04.2004 war. Eine Behörden-Chuzpe wie in den vergangenen 2 Jahren ist nicht zu erwarten, da der geänderte Artikel 12 Absatz 4 einen "§ 46 - Eiertanz" überflüssig macht. Da 12.4 für "185 Tage EU-FE" nicht greift dürfte dann für diese Gruppe Rechtssicherheit bestehen |
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Gast_camel-light_* |
01.05.2006, 17:12
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#1049
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Hallo Strichachtdoktor,
Ich habe eine Frage an Sie, und zwar nehmen Sie auch Mandanten überregional auf? Ich suche nämlich momentan einen Fachanwalt für Führerscheinrecht. Würde mich über eine PN von Ihnen sehr freuen! Grüße Camel-Light |
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01.05.2006, 17:19
Beitrag
#1050
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Seit wann ist @strichachtdoktor denn jetzt Rechtsanwalt?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:45 |