... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

26 Seiten V  « < 21 22 23 24 25 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 03.05.2006, 18:16
Beitrag #1101


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Naja - so ganz sehe ich das nicht wie @corneliusrufus: Wer über eine europäische Führerscheinrichtlinie abstimmt, der stimmt eben nicht über die deutsche Umsetzung, sondern ausschliesslich über das europäische "Gerüst" ab. "Die Richtlinie" und ihre Umsetzung sind eben zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ausserdem sehe ich keinen Grund anzunehmen, die Verkehrsminister anderer Staaten wüßten sehr viel über die Umsetzung einer Richtlinie in einem anderen Staat. Wirft man dem EuGH gelegentlich vor, sie hätten in der "Kapper-Sache" nicht gewußt, was sie da taten, dann wird das auch für Verkehrsminister gelten. Das ist jetzt nicht als Universalschelte gedacht, sondern nur die Feststellung, daß auch für hochrangige Politiker der Horizont irgendwie begrenzt sein wird - sie haben schließlich eine Menge zu tun und die EU-FS-Richtlinie wird nicht alles sein; da noch 24 andere Fahrerlaubnisverordnungen im Blick zu haben, dürfte auch zuviel verlangt sein.

Ich meine, daß zunächst einmal drei Grundfragen geklärt werden müßten:
- Ist das Ende der gerichtlich verhängten Sperrzeit - wie es der EuGH sieht - tatsächlich die Grenze ?
- Müssen danach erteilte Führerscheine anerkannt werden - ja oder nein?
- Darf nach einer ausländischen Eignungsüberprüfung weiter national geprüft werden, auch wenn weitere Verfehlungen als die "Ausgangs"-Verfehlung nicht bekannt sind ?

Und da habe ich nirgendwo Antworten zu gelesen oder gehört ... Weder in der alten, noch in der neuen FS-Richtlinie. Und das EuGH-Urteil wollen viele ja nicht gelten lassen.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 03.05.2006, 19:13
Beitrag #1102


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13536
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Die dritte RiLi sagt gar ncihts zu einer einheitlichen Eignungsprüfung. Es ist (beredtes?) Schweigen.

Ich denke schon, die europäischen Verkehrsminister sind über die Grundzüge der Eiugnungssysteme in anderen Staaten informiert. Erstens trifft man sich zu oft, zweitens wird über den Tellerrand geblickt. (Vernehmt mal einen Politiker in einer europäischen Talkrunde, wie fit die sind wer was wo wie tut! Warum sollten ausgerechnet die Verkehrsminister das nicht tun, was ihre Kollegen der Ministerien für Wirtschaft, Finanzen, Umwelt etc. tun?) Drtitens haben diese Verkehrsminister einen Stab Berater in ihren Ministerien, die Ihnen die Standpunkte der anderen verdeutlichen. Wer deren Standpunkte und Argumentationslinien kennt, der verhandelt leichter.)

Nein, die dritte FSRiLi ist politisch schon so gewollt worden wie sie ist. Wohl damit gerade jeder Staat so fortfahren kann, wie er es bisher getan hat.

Gerade weil es damit kein einheitliches System gibt, sind dem EUGH Grenzen gesetzt. Er hat nicht mehr die Möglichkeit zu vergleichen, sondern muss urteilen, ob ein Staat die RiLi einhält. Nicht mehr was besser wäre. Oder mit anderen Worten: Die RiLi greift den Richtern in den Arm. FE_recht gilt wohl noch allen als nationalspiel, da lässt man sich ungern etwas aus Europa sagen. So jedenfalls die RiLi.

Die Vorteile der Kommunikation wollen genutzt werden, wie einheitliches Register, Informationsaustausch etc. Nur die (vermeintlichen(?)) Nachteile wolte niemand.

So betrachtet kann man es auch anders ausdrücken: Das Kapperurteil ging allen Verkehrsministerien zuweit.

Dass ich das persönlich schade und als vertanene Chance sehe, tut nichts zur Sache. Ich meine, die Dimension der europäischen Willensbildung ist ein ganzes Stück größér, als so mancher hier meint und Argumente aus Europa sucht. Letztendlcih gibt langfristig immer noch die Politik die Zielvorgaben, nicht ein Gericht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 03.05.2006, 19:29
Beitrag #1103


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zur Vollständigkeit:

Verkehrsrundschau.de - Das Urteil der Woche: Ausländischer Führerschein keine Lösung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 03.05.2006, 22:13
Beitrag #1104


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



"Zum Verfahren 1 W 2/06: Dem Antragsteller, einem deutschen Staatsangehörigen mit aktuellem Wohnsitz in Frankreich, war Anfang 2004 die deutsche Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,79 Promille entzogen worden. Danach hatte er durch einen bloßen Umtausch seiner von ihm in Deutschland als verloren gemeldeten deutschen Führerscheine eine niederländische und eine französische Fahrerlaubnis erhalten. Nachdem er sich geweigert hatte, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Feststellung seiner Fahreignung zu unterziehen, wurde ihm das Recht, von der erteilten niederländischen und französischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, mit sofortiger Wirkung aberkannt. Hiergegen wandte sich der Antragsteller in einem Eilverfahren ebenfalls unter Berufung auf einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

In diesem Verfahren, in dem der Antragsteller nach der Erteilung der französischen beziehungsweise niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr erneut auffällig wurde, sah das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. März 2006 angesichts der derzeitig divergierenden Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen die Rechtslage in der noch zu entscheidenden Hauptsache als offen an. Im Wege einer Interessenabwägung berücksichtigte es, dass, da nicht als hinreichend geklärt anzusehen sei, dass die ursprünglich in der Person des Antragstellers begründeten Gefahren für die Verkehrssicherheit inzwischen beseitigt seien, das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs deutlich höher als das berufliche und private Interesse des Antragstellers zu werten sei, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auch in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge führen zu dürfen. Deshalb müsse es jedenfalls vorerst dabei bleiben, dass der Betreffende in Deutschland nicht fahren dürfe."


hört sich der letzte satz nich an wie "nix genaues weiß man nich" aber wir bestrafen dich trotzdem bis wir genaueres wissen

bravo rechtstaat deutschland laugh2.gif


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.05.2006, 01:25
Beitrag #1105


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
"nix genaues weiß man nich"


OK.
So ist es ja auch.

Genau deshalb soll ja eine MPU gemacht werden: Die letzte bekannte Information für die Behörde war nunmal die "Nichteignung" aus irgendwelchen Gründen. Soweit kann ich das ganze Verfahren ja noch nachvollziehen und auch als rechtmässig empfinden.


Wenn aber nun jemand nach Erteilung einer FE im europäischen Nachbarland schon - sagen wir mal - zwei Jahre ohne jede Auffälligkeit am Strassenverkehr teilgenommen hat, dann spricht das genauso für seine Eignung, als wenn man ihm in Deutschland den Schein gegeben hätte und er die Probezeit erfolgreich absolviert hätte.

Beide werden aber nicht gleich behandelt. Der eine darf seinen deutschen Führerschein natürlich behalten (ob er während der zwei Jahre gefahren ist oder nicht!) und der andere bekommt eine NU oder muss sich mit Beschlüssen herumschlagen, in denen seine Nichteignung weiter unterstellt wird und "das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs" die Justiz völlig blind für die Realität macht. Denn die Realität ist doch, daß sich der Betroffene - egal mit welchem Schein - bewährt hat.


In dieser Ungleichbehandlung liegt der Haken ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 04.05.2006, 08:39
Beitrag #1106


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



Zitat (Medusa @ 03.05.2006, 21:29) *


think.gif in dem Artikel ist von einem Fahrverbot die Rede... nix NU, oder habe ich nicht weit genug gelesen...


Zitat (sifis @ 04.05.2006, 00:13) *
Danach hatte er durch einen bloßen Umtausch seiner von ihm in Deutschland als verloren gemeldeten deutschen Führerscheine eine niederländische und eine französische Fahrerlaubnis erhalten.


weshalb wurde nicht die strafbarkeit angesprochen, entweder Fahren ohne Fe, weil die erteilten FE auf Grundlage einer entzogenen FE beruhten ? Oder falsche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wg. "verlierens" der FE vor der Abgabe ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 04.05.2006, 09:00
Beitrag #1107


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Mehr Details: Saar Echo - Kein Glück mit Führerscheintourismus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 04.05.2006, 09:04
Beitrag #1108


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (strichachtdoktor @ 04.05.2006, 03:25) *
Zitat
"nix genaues weiß man nich"


OK.
So ist es ja auch.

Genau deshalb soll ja eine MPU gemacht werden: Die letzte bekannte Information für die Behörde war nunmal die "Nichteignung" aus irgendwelchen Gründen. Soweit kann ich das ganze Verfahren ja noch nachvollziehen und auch als rechtmässig empfinden.



das es so ist seh ich auch nur ist es in meinen augen ungerecht

im moment der verhandlung wissen die richter nicht ob der kandidat geeignet ist oder nicht, da er eine zeitlang unauffällig gefahren ist eher schon
hier wird auf verdacht verurteilt, sollche methoden gab und gibt es nur in diktaturen

wenn die richter ihren job gut machen wollten und ehrlich sich selbst gegenüber sein wollten müssten sie einfach nach dem motto "im zweifel für den angeklagten" entscheiden


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 04.05.2006, 09:04
Beitrag #1109


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 256
Beigetreten: 14.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16761



Zitat (Medusa @ 04.05.2006, 11:00) *


dann folgere ich mal, diejenigen Kraftfahrer, die noch eine FE besitzen, aber nicht mehr damit fahren dürfen, könnten diese "einfach" in einem EU-Land umtauschen und dann, bis zur einer NU fahren ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.05.2006, 09:29
Beitrag #1110


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
wenn die richter ihren job gut machen wollten und ehrlich sich selbst gegenüber sein wollten müssten sie einfach nach dem motto "im zweifel für den angeklagten" entscheiden


Eben nicht. Wir sind hier nicht im Strafrecht.

Wenn der Ausgang des Hauptsachevrfahrens unklar ist, dann ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Verkehrssicherheit obsiegt dann zumeist das öffentliche Interesse.

Das ist halt Frage der persönlichen Wertung.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 04.05.2006, 09:44
Beitrag #1111


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Naja habe das gefunden, sieht nach einem nach OVG Koblenz 2 Urteil in unserem Sinne aus?
Zitat
Das OVG stellte dazu jetzt klar, dass die Behörde die aus der EU-Führerscheinrichtlinie folgende Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen nicht verletzt habe. Weil die deutschen Behörden jedenfalls dann ein Fahrverbot verhängen dürften, wenn nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis erneute Bedenken gegen die Fahreignung im Inland bestünden. (aru)

OVG Saarlouis
Beschluss vom 27. März 2006
AZ: 1 W 12/06
Beschluss vom 30. März 2006


Hier der link

@Cornelius
im übrigen haben die Verkehrsminister dem "Deutschen Satz" in der 3 Richtlinie nur zugestimmt weil Deutschland den Wiederstand gegen den einheitlichen EU-Führerschein aufgegeben hat.
Es war also ein Deal. nicht die Überzeugung der anderen Minister hat den Auschlag gegeben. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
johnnie walker
Beitrag 04.05.2006, 09:58
Beitrag #1112


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 104
Beigetreten: 09.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15247



@ mirko 1

Eher nicht, denn Ihre erneuten Bedenken gründen auf den alten Vergehen vor der Sperrfrist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 04.05.2006, 10:16
Beitrag #1113


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



hmmm erneut heist doch nicht wegen alten Sachen?
erneut verstehe ich als Neu.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
johnnie walker
Beitrag 04.05.2006, 11:20
Beitrag #1114


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 104
Beigetreten: 09.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15247



Zitat (mirko1 @ 04.05.2006, 12:16) *
hmmm erneut heist doch nicht wegen alten Sachen?
erneut verstehe ich als Neu.



Sie bringen "erneut" in ihr Urteil und erwecken damit den Anschein das EuGH Urteil beachtet zu haben.
So kreativ ist die Rechtsprechung in Deutschland.

Das Urteil der Woche: Ausländischer Führerschein keine Lösung 03.05.2006



Das OVG Saarlouis hatte über zwei Fahrverbote zu entscheiden, die Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt worden waren. Beide Antragsteller hatten ihre deutschen Fahrerlaubnisse in der Vergangenheit verloren: Der eine wegen Heroinabhängigkeit, der andere wegen einer Trunkenheitsfahrt.

Nach Ablauf der Sperrfrist hatten die Antragsteller im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben. Sie weigerten sich nun, sich einer erneuten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, so dass die Fahrerlaubnisbehörde beiden mit sofortiger Wirkung das Recht aberkannte, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
Das OVG stellte dazu jetzt klar, dass die Behörde die aus der EU-Führerscheinrichtlinie folgende Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen nicht verletzt habe. Weil die deutschen Behörden jedenfalls dann ein Fahrverbot verhängen dürften, wenn nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis erneute Bedenken gegen die Fahreignung im Inland bestünden. (aru)
OVG Saarlouis
Beschluss vom 27. März 2006
AZ: 1 W 12/06
Beschluss vom 30. März 2006
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.05.2006, 13:14
Beitrag #1115


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Ausländischer Führerschein keine Lösung - OVG Saarlouis vom 03.05.2006)
Weil die deutschen Behörden jedenfalls dann ein Fahrverbot verhängen dürften, wenn nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis erneute Bedenken gegen die Fahreignung im Inland bestünden.
Als erstes ist hier von einem Fahrverbot nach § 44 StGB die Rede. Damit muss der Führerschein nur für 1 bis 3 Monate in amtlicher Verwahrung gegeben werden. Die Fahrerlaubnis bleibt also nach dem Fahrverbot bestehen. Wer sich aber so dermaßen rechtswidrig verhält, dass ein Fahrverbot verhängt werden muss, dem ist auch nicht mehr zu helfen. no.gif

Ferner ist hier von erneuten Bedenken gegen die Fahreignung die Rede. Wer sich also weiterhin besoffen, bekifft oder rasend hinters Steuer setzt, der sollte froh sein, dass er nur ein Fahrverbot bekommt & nicht eine Nutzungsuntersagung am Hals hat. blink.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
johnnie walker
Beitrag 04.05.2006, 13:26
Beitrag #1116


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 104
Beigetreten: 09.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15247



Fahrerlaubnis statt NU für D dürfte der fehlenden Detailkenntnis des Redakteurs geschuldet sein.

Aus der Pressemeldung:
...dass die Fahrerlaubnisbehörde beiden mit sofortiger Wirkung das Recht aberkannte, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.


Sorry, Fahrverbot nicht Fahrerlaubnis.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.05.2006, 14:29
Beitrag #1117


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (johnnie walker @ 04.05.2006, 14:26) *
Fahrerlaubnis statt NU für D dürfte der fehlenden Detailkenntnis des Redakteurs geschuldet sein.
Na dann bleibt ja immer noch der Punkt mit den erneute Bedenken. Oder handelt es sich hier etwa um alte Bedenken, die immer wieder verwaltungsrechtlich automatisch neu aufleben, weil der Betroffene inzwischen eine Fahrerlaubnis hat? unsure.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
johnnie walker
Beitrag 04.05.2006, 14:36
Beitrag #1118


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 104
Beigetreten: 09.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15247



@ Thommy Bumm

Bingo, es ist ihr Perpetuum!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.05.2006, 14:38
Beitrag #1119


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Es ist doch immer wieder faszinierend, was hier manche aus einem Urteil rauslesen können, zu dem es nur eine Pressemitteilung gibt. whistling.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 04.05.2006, 15:10
Beitrag #1120


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (RA XDiver @ 04.05.2006, 11:29) *
Zitat
wenn die richter ihren job gut machen wollten und ehrlich sich selbst gegenüber sein wollten müssten sie einfach nach dem motto "im zweifel für den angeklagten" entscheiden


Eben nicht. Wir sind hier nicht im Strafrecht.

Wenn der Ausgang des Hauptsachevrfahrens unklar ist, dann ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Verkehrssicherheit obsiegt dann zumeist das öffentliche Interesse.

Das ist halt Frage der persönlichen Wertung.


sehe ich nicht so,

das öffentliche interesse begrenzt sich nicht nur auf die verkehrssicherheit, sonst dürften die hälfte der fs inhaber in D nicht mehr fahren, aber um so mehr ein funktionierendes mitglied in der geselschaft zu gewinnen, aber das ist OT

was die verkehrssicherheit betrifft, hat dieser mensch bewiesen das er sich an die regeln hält (24 monate) mehr als einer der ein positives ga in der tasche hat und am nächsten tag sein erfolg feiert mit 3 pm weil er ja 6 monate abstinents wieder gut machen muss

also ist die mpu weniger garantie das jemand sich an die regeln hält als wenn jemand es für sich selbst entscheidet
-------------------------------------------
die richter entscheiden doch nicht im namen der verkehrssicherheit oder des öffentliches interesses, sie gehen einfach den weg des geringsten wiederstands um die verantwortung von sich wenden

veantwortung den eu-fs zu legalisieren mit all den negativen auswirkungen


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.05.2006, 15:15
Beitrag #1121


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
die richter entscheiden doch nicht im namen der verkehrssicherheit oder des öffentliches interesses


Das ist Deine persönliche und leider falsche Meinung.

Zitat
das öffentliche interesse begrenzt sich nicht nur auf die verkehrssicherheit


In den hier diskutierten Fällen schon. Die Abwägung findet dahingehend statt, ob das Interesse des AS daran, dass er bis zu einer Hauptsacheentscheidung weiterfahren darf höher ist, als das Interesse der Öffentlichkeit daran, dass potentiell gefährliche Autofahrer sich auf deutschen Straßen bewegen.

Dies wird dann in den meisten Fällen unter Bezugnahme auf statistische Erhebungen zur Wiederholungsgefahr, zumeist zum Nachteil des AS ausfallen. Das hat weniger was mit dem Weg des geringsten Wiederstandes, denn vielmehr mit den Grundsätzen des einstweiligen Rechtsschutzes zu tun.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.05.2006, 15:22
Beitrag #1122


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (RA XDiver @ 04.05.2006, 15:38) *
Es ist doch immer wieder faszinierend, was hier manche aus einem Urteil raus lesen können, zu dem es nur eine Pressemitteilung gibt. whistling.gif
Es ist doch wohl vollkommen logisch, wenn das Wort "Fahrverbot" fällt, dass man sich den passenden Paragraphen dazu raussucht. Ein echtes Fahrverbot hätte ja auch die Folge, dass im Ausland keine in Deutschland gültige neue Fahrerlaubnis erworben werden könnte, solange das Fahrverbot besteht.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 04.05.2006, 17:46
Beitrag #1123


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13536
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Jeder Deal (= Kompromiss) sollte überlegt sein. Jede Seite gibt nur das preis, was ihr nciht so wichtig ist. ich bleibe dabei, die Verkehrsminister Europas wussten sehr genau, was sie taten.

Das Urteil aus dem Saarland lese ich anders. Wäre ich ein EU-FE-Befürworter (mit Hintergrund Umgehung der deutschen FeV), dann würde ich mich sogar bedingt freuen.

Das Gericht hat eine Aussage zum gegenwärtigen Stand im Hauptsacheverfahren abgegeben. Mit der klaren Aussage, dort ist alles offen. Es ist ja bisher kein Hauptsacheverfahren entschieden worden.

Bisher waren es nur vorläufige Entscheidungen, eben im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.

Bedenkt man, das Gericht hätte auch anders argumentieren können. Es hätte nämlich auch die Hauptsache "präjudizieren" können mit einer Bewertung, wie erfolgreich oder nicht die Hauptsacheentscheidung ausfallen könnte. Dass es geradde nichts dazu gesagt hat, also nicht durchblicken lies, dass in seinen Augen gegenwärtig die Chancen des Klägers gering sind, sondern dass alles offen ist, das ist der Gewinn für die Seite der Befürworter.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 04.05.2006, 18:49
Beitrag #1124


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Thommy Bumm @ 04.05.2006, 16:22) *
Ein echtes Fahrverbot hätte ja auch die Folge, dass im Ausland keine in Deutschland gültige neue Fahrerlaubnis erworben werden könnte, solange das Fahrverbot besteht.

Wieso kann ich keine FE im Ausland erwerben (die anschließend in D gültig ist), wenn in D ein Fahrverbot besteht? think.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.05.2006, 19:02
Beitrag #1125


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Weil jede Fahrerlaubnis während eines Fahrverbots in Deutschland ungültig ist! twinkle.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 04.05.2006, 19:31
Beitrag #1126


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Du schreibst doch: Fahrerlaubniserwerb während eines FV = ungültige FE in D. Deswegen meine Frage.
Also ist eine im Ausland während eines FV in D erworbene FE auch nach Ablauf desselben in D nicht gültig.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.05.2006, 19:53
Beitrag #1127


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



In diesem Fall geht es aber darum, dass das Fahrverbot in Wirklichkeit kein Fahrverbot ist. wink.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 04.05.2006, 19:59
Beitrag #1128


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Thommy Bumm @ 04.05.2006, 16:22) *
Es ist doch wohl vollkommen logisch, wenn das Wort "Fahrverbot" fällt, dass man sich den passenden Paragraphen dazu raussucht.

Hatte ich gemacht. cool.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.05.2006, 23:30
Beitrag #1129


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Also, wenn ich das mit den neuen Urteilen recht verstanden habe, dann hat zumindest der eine - der ehemals heroinabhängige - Betroffene erst eine MPU gemacht und dann zugegeben, daß er bereits im Besitz einer EU-FE sei. Damit ist - eine Anerkennungspflicht unterstellt - ein neuer Grund für die Annahme einer Ungeeignetheit gegeben. Daher verstehe ich zumindest ein Urteil, bzw. einen der Beschlüsse, gar nicht ...

Wer nach Erteilung einer EU-FE kein Gutachten macht, weil er sagt: Die Eignung wurde durch das Ausstellerland positiv geprüft und ein neuer Grund für die Annahme einer Nichteignung wurde meinerseits nicht geliefert = Anordnung zur MPU rechtswidrig ! der lebt zur Zeit sicher in gewisser Weise im rechtsleeren Raum, denn ein aktuelles, wirklich klärendes Urteil gibt es dazu nicht. Da kann man ja nun gteilter Meinung sein und wir müssen die weitere Entwicklung einfach abwarten ...

Wer aber nach der Erteilung einer EU-FE ein negatives Gutachten vorgelegt hat, der hat die neuen Gründe für die Annahme einer Nichteignung ja selbst (ab-)geliefert - alleine durch das negative Gutachten - und muß nun ein neues positives Gutachten vorlegen.

@Corneliusrufus
Ich glaube schon, daß die Verkehrsminister der EU-Länder mit allen Tricks arbeiten - dazu gehört auch, die anderen Verkehrsminister über die wirklichen, nationalen Ambitionen im Unklaren zu lassen. Niemals wird ein deutscher Verkehrsminister seinem portugiesischem Kollegen die Feinheiten der deutschen FeV erklären und offen zugeben, daß man sich einen Dreck darum schert, was der EuGH in Sachen Anerkennung beschliesst. Da wird mit ganz anderen Bandagen gekämpft ... Und genauso wird den Polen nicht erklärt werden, daß Deutsche gewisse Passagen nur mittragen, weil man sich davon die Entwertung von tausenden polnischen Führerscheinen für Deutschland erhofft.

Wir haben doch alle die Vernebelungsaktion von Tiefensee gehört, gelesen oder miterlebt, in denen dieser mit gutgelaunter Mine den Führerschein eines Journalisten - einen grauen Lappen - inspiziert hat und meinte: Darum geht´s! Solche alten Fotos dürfen nicht mehr sein. Aber sie haben sich ja noch gut gehalten ... *haha* (...oder so ähnlich.) Daß es in Wirklichkeit primär um ganz andere wichtige Punkte bei der Änderung der alten RiLi ging, das wissen in Deutschland (und mutmasslich in ganz Europa) nur ein paar Interessierte und Eingeweihte - und die Betroffenen, wenn sie mitten in der Chose drinstecken ... Und ob andere Verkehrsminister dazugehören ? Da können Feinheiten leicht in Übersetzungsungenauigkeiten verschwinden - wer mal eine simultanübersetzte Diskussion mit anschliessenden Themenpapieren in Landessprachen mitgemacht hat, der ahnt, was ich meine. Und ist die Konferenz vorbei, gibt es eh nur noch Gewinner ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Chef3
Beitrag 05.05.2006, 08:58
Beitrag #1130


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 48
Beigetreten: 22.03.2006
Mitglieds-Nr.: 17786



Zitat (strichachtdoktor @ 05.05.2006, 01:30) *
Ich glaube schon, daß die Verkehrsminister der EU-Länder mit allen Tricks arbeiten - dazu gehört auch, die anderen Verkehrsminister über die wirklichen, nationalen Ambitionen im Unklaren zu lassen. Niemals wird ein deutscher Verkehrsminister seinem portugiesischem Kollegen die Feinheiten der deutschen FeV erklären und offen zugeben, daß man sich einen Dreck darum schert, was der EuGH in Sachen Anerkennung beschliesst. Da wird mit ganz anderen Bandagen gekämpft ... Und genauso wird den Polen nicht erklärt werden, daß Deutsche gewisse Passagen nur mittragen, weil man sich davon die Entwertung von tausenden polnischen Führerscheinen für Deutschland erhofft.


Naja, ganz auf den Kopf gefallen sind die Beteiligten ja auch nicht. Es gibt sicherlich ein internes Papier - erstellt von einem überbezahlten, überqualifizierten, unterbeschäftigtem EU-Beamten - auf welchem die
Unterschiede der nationalen Rechte und Verordnungen gegenübergestellt werden. Das wird dann noch schnell von einem Stabs-Juristen kommentiert, und jeder weiß Bescheid. Nur interessieren tut es leider niemanden - wie immer geht es nur um die Durchsetzung eigener, in dem Falle nationaler "Vorlieben" und dem damit verbundenen (Partei-)politischen Spielchen. Um eigene Interessen durchzusetzen wird gerne schon mal ein Auge zugedrückt (Sandkastentaktik: gibts Du mir Dein Förmchen, darfst Du mal meine Schüppe benutzen...). Immerhin waren ja die meisten EU-Abgeordneten mal irgendwann in der Landes- oder Bundespolitik zu finden, die wissen genau wie das geht...

Hab' mal wieder den ganzen Thread seit meinem letzten Besuch gelesen und stelle fest: nix genaues weiss man immer noch nicht.

P.S. Habe jetzt für den Sommer ein Quad gekauft - also nix mit "Tarnmodus". Bin auch prompt angehalten worden: nach 5 Minuten durfte ich weiterfahren - "Schönen Abend noch und viel Spass bei dem tollen Wetter". Offensichtlich weiß auch die "Gegenseite" nix genaues... think.gif

Gruß,
Chef3


--------------------
*** Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal im Forum posten... ***
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 11:05
Beitrag #1131


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Frage:

Der Kreis Borken entzieht die EU-FS wenn keine positive MPU vorliegt. Der Grund ist die fehlende Eignungsfeststellung. Gem. FSST Borken kommen die damit zu 100% durch.

Wie ist das im Bezug auf die EU-Richtline zu sehen.?

Allein der Grund der fehlenden Eignungsfestellung ist ausreichend genug. Das Kapper-Urteil hat nur den Vorteil, dass man nicht wegen FoFS angeklagt werden kann.

OVG Urteile hin oder her, interessieren nicht! Jeder EU-FS Inhaber der eigentlich eine MPU bringen müsste und dieses nicht tut, hat also keine Eignungsfeststellung und somit ist alles was das Kapper-Urteil aussagt hinfällig!

Ich bitte um Meinungen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 11:11
Beitrag #1132


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Jeder EU-FS Inhaber der eigentlich eine MPU bringen müsste und dieses nicht tut, hat also keine Eignungsfeststellung und somit ist alles was das Kapper-Urteil aussagt hinfällig!


Meinungen dazu gibt es in diesem Thread bereits zu hauf, weil es genau das Thema ist.

Deine o.g. Feststellung entspricht ziemlich genau der momentan herrschenden Verwaltungsrechtsprechung in D (Ausnahme: OVG Koblenz als Mindermeinung).


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 11:22
Beitrag #1133


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 13:11) *
Zitat
Jeder EU-FS Inhaber der eigentlich eine MPU bringen müsste und dieses nicht tut, hat also keine Eignungsfeststellung und somit ist alles was das Kapper-Urteil aussagt hinfällig!


Meinungen dazu gibt es in diesem Thread bereits zu hauf, weil es genau das Thema ist.

Deine o.g. Feststellung entspricht ziemlich genau der momentan herrschenden Verwaltungsrechtsprechung in D (Ausnahme: OVG Koblenz als Mindermeinung).



OK, ich bin aber 1964 geboren und darf damit eine Mofa bis 25km/h im Strassenverkehr nutzen, also darf ich mich motorisiert bewegen. Müsste man dann nicht auch ein Fahrverbot aussprechen? Schließlich begründet ja die mangelde Eignungsfeststellung eine öffentliche Gefahr für den Stassenverkehr und mit einer Mofa kann ich genauso eine Gefahr darstellen wie mit einem Auto?!


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 11:25
Beitrag #1134


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Aufgrund dessen, dass ein Mofa nicht fahrerlaubnispflichtig ist, kann es zunächst nicht von einer NU erfasst werden. Aufgrund der geringeren Gefährlichkeit der Mofa-Nutzung wäre eine Ausdehnung darauf u.U. unverhältnismäßig. Ebenso wie die Ausdehnung auf das Fahrradfahren (dürfte teilweise gefährlicher sein, als ein Mofa).


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 11:31
Beitrag #1135


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Gibt es denn irgendwo einen Definition (abgesehen von mangelnder Eignungsfeststellung) was eine: öffentliche Gefahr für den Strassenverkehr ist, oder ist es eine Gummiaussage?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gerri
Beitrag 05.05.2006, 11:38
Beitrag #1136


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 843
Beigetreten: 05.01.2005
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 7592



hallo ex leidensgenosse..

borken,ja ja..mach sofort die mpu... police.gif

glaub mir,und dein sachbearbeiter fängt mit herr sch.... an.. wavey.gif

stimmts..?

woher kommst du denn genau fabo..?


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 11:38
Beitrag #1137


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Das ist leider nirgends legaldefiniert.

Wenn es Dir hilft, hier die Definition von Gefahr:

Ein Ereignis, was bei ungehindertem Geschehensablauf jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.

Also, genau so herrlich unaussagekräftig.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 05.05.2006, 12:08
Beitrag #1138


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 13:38) *
Das ist leider nirgends legaldefiniert.

Wenn es Dir hilft, hier die Definition von Gefahr:

Ein Ereignis, was bei ungehindertem Geschehensablauf jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.

Also, genau so herrlich unaussagekräftig.


gibt es diese ereignisse nicht bei jedem verkehrsteilnehmer?


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 05.05.2006, 12:22
Beitrag #1139


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 13:38) *
Also, genau so herrlich unaussagekräftig.


rofl1.gif in D ist nichts, absolut nichts, aussagekräftig was eventuell am system zweifel hat


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 14:10
Beitrag #1140


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 13:25) *
Aufgrund dessen, dass ein Mofa nicht fahrerlaubnispflichtig ist, kann es zunächst nicht von einer NU erfasst werden. Aufgrund der geringeren Gefährlichkeit der Mofa-Nutzung wäre eine Ausdehnung darauf u.U. unverhältnismäßig. Ebenso wie die Ausdehnung auf das Fahrradfahren (dürfte teilweise gefährlicher sein, als ein Mofa).



Wie ist es denn dann mit der staatlichen Fürsorgepflicht?

Durch die fehlende Eignungsfeststellung für ein FE-erlaubnispflichtigesfahrzeug, darf ich drotzdem Mofa fahren. Da eine MPU angeordnet wird um präventiv die Bürger zu schützen; basiert die Argumentation ja auf der Fürsorgepflicht der BRD. Durch die ERlaubnis Mofa zu fahren verletzt doch der Staat letztenendes die sich selbst auferlegte Fürsorgepflicht.

Wenn ich also Mofa fahren darf und etwas passiert muss ich dann auch zur MPU oder bekomme ich eine NU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge?

Wäre also eine Argumentation betr. eine fahrlässigen oder leichtfertigen Umgang mit der staatlichen Fürsorgepflicht hilfreich?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 14:17
Beitrag #1141


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
oder bekomme ich eine NU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge?


Das kann passieren, richtig.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 14:24
Beitrag #1142


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 16:17) *
Zitat
oder bekomme ich eine NU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge?


Das kann passieren, richtig.


Wie weit greift denn die staatliche Fürsorgepflicht? Ich bekomme erst eine NU wenn etwas passiert.

Da ich mit einem Mofa/Fahrrad aber einen genauso großen Schaden anrichten kann wie mit einem PKW; muss die Prävention übergreifend sein, d.h.: eine Nichteignung müsste automatisch eine NU für FE-freie Fahrzeuge nachsichziehen?

Wenn also jemand wie Mofa fahren darf und Mist baut werde ich bestraft. Dadurch das man mir keine NU für FE-erlabnisfrei Fahrzeuge gegeben hat, verletzt der Staat also leichtfertig seine Fürsorgepflicht. Dann aber aufgrund der Fürsorgepflicht eine EU-FE nicht anzuerkennen nimmt sich der Staat mal so heraus. Sollte also eine FSST jemanden eine NU aufgrund der Fürsorgepflicht auferlegen, wie groß wäre die Chance mit solch einer Argumentation durchzukommen?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 14:29
Beitrag #1143


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Ein ähnlich schwerer Unfall mit einem Mofa wie mit einem PKW dürfte die absolute Ausnahme sein. Deswegen darfst Du halt diese Fahrzeuge weiter fahren.

Wenn Du aber beweist, dass Du auch damit nicht umgehen kannst, gibt´s wieder einen auf den Deckel.

Ist halt eine Frage der Verhältnismäßigkeit.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 05.05.2006, 14:31
Beitrag #1144


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



NEIN fabo,

in D ist es so das wenn du X angestellte beschäftigst die, Y fahrzeuge in bewegung "halten dürfen" und du selber X mal 1000 euros an steuern zahlen darfst, trotzdem als ungeeignet zum führen eines fahrzeug bist! und in kauf genommen wird diese arbeitspätze auf grund minderer zweifel zu stornieren.---------------


dann läuft etwas falsch in diesem STAAT, und/ oder er braucht hilfe


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 14:35
Beitrag #1145


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Klassisch am Thema vorbei würde ich sagen. Wenn die Angestellten fahren dürfen, wo ist das Problem? Doch höchstens die gekränkte Eitelkeit des Chefs.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 05.05.2006, 14:37
Beitrag #1146


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat (sifis @ 05.05.2006, 16:31) *
in D ist es so das wenn du X angestellte beschäftigst die, Y fahrzeuge in bewegung "halten dürfen" und du selber X mal 1000 euros an steuern zahlen darfst, trotzdem als ungeeignet zum führen eines fahrzeug bist! und in kauf genommen wird diese arbeitspätze auf grund minderer zweifel zu stornieren.---------------

Interessant. Die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hängt also entscheidend vom persönlichen Steueraufkommen oder der Schaffung von Arbeitsplätzen ab.
Und das sieht der EU-GH, der es ja bestimmt richten wird, genauso?
Danke, Sifis, für die Aufklärung. smile.gif
Zitat
dann läuft etwas falsch in diesem STAAT und er braucht hilfe

Mal gespannt, wie Deine Hilfe dazu aussieht. think.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fabo
Beitrag 05.05.2006, 14:40
Beitrag #1147


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 43
Beigetreten: 19.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18604



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 16:29) *
Ein ähnlich schwerer Unfall mit einem Mofa wie mit einem PKW dürfte die absolute Ausnahme sein. Deswegen darfst Du halt diese Fahrzeuge weiter fahren.

Wenn Du aber beweist, dass Du auch damit nicht umgehen kannst, gibt´s wieder einen auf den Deckel.

Ist halt eine Frage der Verhältnismäßigkeit.


Einen voll besetzten Reisebus auf einer innerstädtischen Strasse, bei 50 km/h, in den Gegenverkehr zu drängen und dabei ca. 25 Personen zu verletzen; das kann man sogar mit einem Rennfahrrad.

Das Schadensmaß kann nicht berücksichtigt werden wenn ein nicht eignungswürdiger Fahrer unterwegs ist.

OK, ein Fahrradfahrer verursacht nur"Halbtote"!? Ist genauso wie ein bisschen schwanger.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 05.05.2006, 14:47
Beitrag #1148


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Du versuchst doch hier krampfhaft irgendwelche Konstellationen zu konstruieren, die mehr als selten sind. Im Zweifel ist in dem von Dir genannten Fall der Radfahrer tot.

Was willst Du eigentlich? Dass die NU auf jedwede Fortbewegungsmöglichkeit qausgedehnt wird? Auch ein Fußgänger kann einen Reisebus in den Graben schicken.

Das ist doch alles etwas weit hergeholt.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 05.05.2006, 14:49
Beitrag #1149


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (RA XDiver @ 05.05.2006, 16:35) *
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Klassisch am Thema vorbei würde ich sagen. Wenn die Angestellten fahren dürfen, wo ist das Problem? Doch höchstens die gekränkte Eitelkeit des Chefs.


deine antworten verraten dich,


du bist zu jung um den ernst der situation zu erkennen,


ich bin leicht doppelt so alt wie du, und habe D erlebt wo die tagesratzion eine kartoffel war, x diver

also erzähl mir nichts


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sifis
Beitrag 05.05.2006, 15:02
Beitrag #1150


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 352
Beigetreten: 28.01.2006
Mitglieds-Nr.: 16360



Zitat (GSX-R @ 05.05.2006, 16:37) *
Zitat (sifis @ 05.05.2006, 16:31) *

in D ist es so das wenn du X angestellte beschäftigst die, Y fahrzeuge in bewegung "halten dürfen" und du selber X mal 1000 euros an steuern zahlen darfst, trotzdem als ungeeignet zum führen eines fahrzeug bist! und in kauf genommen wird diese arbeitspätze auf grund minderer zweifel zu stornieren.---------------

Interessant. Die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hängt also entscheidend vom persönlichen Steueraufkommen oder der Schaffung von Arbeitsplätzen ab.
Und das sieht der EU-GH, der es ja bestimmt richten wird, genauso?
Danke, Sifis, für die Aufklärung. smile.gif
Zitat
dann läuft etwas falsch in diesem STAAT und er braucht hilfe

Mal gespannt, wie Deine Hilfe dazu aussieht. think.gif


ich glaube du bist OT

auf deine letzte frage:

da D das schlusslicht , mit 0,3 wirtschaftszuwachs, bekommt "es" sicher hilfe

nich von mir, meine hilfe (40 jahre)lang war vergebens


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

26 Seiten V  « < 21 22 23 24 25 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:37