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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
fabo
Beitrag 05.05.2006, 15:05
Beitrag #1151


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Bleib mal sachlich, das ist keine weit hergeholte Argumentation. Wir disskutieren hier die Anerkennung des EuGH-FS.

Einer Person, die nicht eignungswürdig im Sinne des Staates ist, darf in D nicht Fahrzeuge führen selbst wenn sie einen EU-FS hat. Die Nichteignung beruft sich letztendes darauf das keine MPU beigebracht wird. Eine Nichtbeibringung erhärtet den Verdacht, dass diese Person eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr ist.
All das geschiet deswegen weil der Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Vehrkehrsteilnehmern hat

In D wiederum dürfen Personen die keine FE haben erlaubnisfreie Fahrzeuge führen, eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr wird also ausgeschlossen?

Nochmals, das Schadensmaß darf keine Rolle spielen. Was ich damit sagen will?
Wenn ich eine NU für ein FE-pflichtiges Fahrzeug habe und aber gleichzeitig FE-freie Fahrzeuge fahren darf so kann man sich nicht aufgrund des zu erwartenden minderen Sach- oder Personenschaden, auf die Fürsorgepflicht berufen?

Und ob mich der Bus überrollen würde oder nicht, ist völlig egal.

Ich habe als Bürger der BRD ein Recht auf körperliche Unversehrtheit der Person. Und somit auch das Recht, dass Personen im nicht eignungswürdige Sinne, generell keine Fahrzeuge führen dürften , da diese angeblich gefährlich sind.

Somit ist eine Argumentation, daß alle die im Sinne des Strassenverkehrs als nicht eignungswürdig eingestuft sind, im Nachhinnein eine NU für FE-freie Fahrzeuge bekommen müssten. Da aber der Staat das nicht durchziehen würde, könnte man sich gegen eine NU des EU-FS wehren, da der Fürsorgegeber sich mit seiner Argumentation selbst aushebelt und mir die EU-FE solange für D zubilligt bis die EU was anderes entscheidet.

That`s it!!


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sifis
Beitrag 05.05.2006, 15:23
Beitrag #1152


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Zitat (fabo @ 05.05.2006, 17:05) *
Da aber der Staat das nicht durchziehen würde, könnte man sich gegen eine NU des EU-FS wehren, da der Fürsorgegeber sich mit seiner Argumentation selbst aushebelt und mir die EU-FE solange für D zubilligt bis Brüssel was anderes entscheidet.

That`s it!!



brüssel?


OK fabo, sachlich bleiben? ok, bleib ich ---die gegenseite aber auch


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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fabo
Beitrag 05.05.2006, 15:26
Beitrag #1153


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RA Xdiver war gemeint wavey.gif


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sifis
Beitrag 05.05.2006, 15:35
Beitrag #1154


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@ fabo

ne du, x-diver ist "zu" sachlich da ra

sein prob. ist das er zu jung ist, sonst OK


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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GSX-R
Beitrag 05.05.2006, 15:43
Beitrag #1155


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Zitat
ich glaube du bist OT

Ach, ich bin OT?
Ich habe mich doch nur mit Deinem Beitrag auseinandergesetzt.
Zitat
du bist zu jung um den ernst der situation zu erkennen,
ich bin leicht doppelt so alt wie du, und habe D erlebt wo die tagesratzion eine kartoffel war, x diver
also erzähl mir nichts

Eine ernstgemeint Frage, bevor ich wieder in mein Stammforum zurückgehe:
Was haben das Alter und das Erleben der Kartoffelration mit der Kompetenz in Juristerei allgemein und der Kompetenz mit der Thematik EU-FS im Besonderen zu tun?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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fabo
Beitrag 05.05.2006, 15:44
Beitrag #1156


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Alleine die Möglichkeit hier Hypothesen aufzustellen zählt.

Allein dadurch, daß ein nicht eignungswürdiger Fahrer, der ja als potentiell gefährlich eingestuft ist, mich mit seinem Mofa mit 25 km/h rammen könnte bedeutet ja, daß das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Person , nicht beachtet wurde. Der Fürsorgegeber nimmt es billigend in Kauf, dass ich verletzt werden könnte da eine Person, die von amtswegen als gefährlich für den Strassenverkehr eingestuft wurde, mich trotzdem mit einem Fahrzeug rammen könnte. Masse mal Geschwindikeit ergibt einen Personenschaden der nicht, egal seiner Auswirkungen bezogen, rechtmässig ist.

edit: Klar ist kein Unfall rechtmäßig, nur hat der Fürsorgegeber hier ganz klar versagt.


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fabo
Beitrag 05.05.2006, 17:01
Beitrag #1157


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Nachtrag:

Also was ich meine:

Wenn ich als amtlich anerkannte, gefährliche Person für den Strassenverkehr, meinen EU-FS in D nicht nutzen darf, dann sollten alle als gefährlich, amtlich anerkannte Personen, generell eine NU für FE-freie Fahrzeuge bekommen. Wenn die Behörden das aber zulassen, müssen im Gegenzug auch alle EU-FS Inhaber ihren Schein gebrauchen dürfen, dem Recht auf Unversehrtheit wird nicht Nachdruck verliehen,durch Bannen von potentiellen bekannte Gefahren. Wenn man also mit einem Auto jemanden verletzten könnte, so kann man das auch mit einem Mofa. Wenn man sagt, mit einem Mofa wird in der Regel ein nicht so hoher Schaden angerichtet, so wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Person dahin gehend beschnitten weil man von der staatlichen Seite Personenschäden in Kauf nimmt.

Deswegen darf ein Staat, der es zulässt, das gefährliche, amtlich anerkannte Personen trotzdem mit Fahrzeugen, auch wenn diese FE-frei sind( ich beziehe das aber nur auf die Mofa`s) fahren lässt, im Gegenzug auch keinem EU-FS inhaber das REcht verweigern, von seinem FS Gebrauch zu machen, auch wenn man eine MPU machen musste. Gerade diese Leute haben es, staatlich geprüft, erneut bewiesen, dass sie eine Eignung besitzen.



Weil die Behörden auch diejenigen kennen die gefährlich sind, ist also nicht jeder betroffen.

Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein und dem Spritkopf, der bei uns zu hause jeden morgen vorbei knattert, hamse auch 3 x vom Mofa geholt, der immer nur zeitlich begrenzte NU`s bekommen.


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gerri
Beitrag 05.05.2006, 17:29
Beitrag #1158


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Fabo antworte mir doch mal bitte auf meine frage..??

gern auch per pn.. wavey.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Medusa
Beitrag 05.05.2006, 17:39
Beitrag #1159


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Wenn für eine Mofa eine NU erteilt würde, und auch die Schuhe weggenommen würden, könnten wir uns ja ein Pferd zulegen rofl1.gif

Irgendwie schweift das Thema hier sehr weit ab. .. shutup.gif
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fabo
Beitrag 05.05.2006, 17:52
Beitrag #1160


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Nein, schweift nicht ab.

Beispiel: In Darup, im Kreis Coesfeld, steht am Fuße einens recht hohen Hügels ein Starenkasten. Dort darfst du nur 50 km/h fahren. Viele Rennradfahrer machen sich den Spass und donnern mit bis zu 70 km/h den Berg runter und freuen sich das sie geblitzt worden sind. Eine amtlich anerkannter, gefährliche Person durfte sich den Gag natürlich auch nicht erlauben, nur ist die Gefahr größer , dass eine amtlich annerkannte Person, wenn auch nur mit einem Hollandrad, es trotzdem tut, der Lappen ist ja schon weg. Ergo: Ich unterstelle jedem Koks- oder Speedsüchtigen, dass er da bestimmt mal abfahren möchte. Dürften diese Leute nicht mal Fahrad fahren, so ist es nicht ausgeschlossen das was passieren könnte, aber das Risiko wurde minimiert.

Es geht darum, dass wenn man den Vertrauensvorschuss verloren hat, diesen nicht nur prozentual mindert, entweder ich bin eine Gefahr oder keine.

Würde jemand der sich mühsam in CZ oder PL seinen Schein geholt hat soetwas riskieren?


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GSX-R
Beitrag 05.05.2006, 18:02
Beitrag #1161


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Zitat (fabo @ 05.05.2006, 19:52) *
Es geht darum, dass wenn man den Vertrauensvorschuss verloren hat, diesen nicht nur prozentual mindert, entweder ich bin eine Gefahr oder keine.

Und da gibt´s Leute, die die MPU in ihrer momentanen Form für überzogen halten... blink.gif

Was willst Du denn mit denen machen? Wegsperren?

Und, btw, es gibt tatsächlich Personen, denen man das Führen jeglichen Fahrzeugs, auch von Fahrrädern, untersagt hat.


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fabo
Beitrag 05.05.2006, 18:14
Beitrag #1162


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Tja GSX-R, fahr mal Samstags zum Longinusturm nach Nottuln. Ist ein beliebter Platz für Biker, mit schönen kurvigen Landstrassen. Da zerreisst es jede Woche einen, endweder mit ner GSX oder CBF oder wie sie alle heissen. Auch wenn du vernüftig Motorrad fährst warum verunglücken denn da so viele? Weil Sie gezwungen waren schnell zu fahren?

Is auch egal da ich meinen Beitrag im übertragenen verstanden haben möchte. Wenn sich jetzt einige an der Fahrradnummer hochziehen möchten, bitte, Nur alle, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden dürfen auch mit Mofa`s fahren egal ob mit oder ohne MPU. Und wenn ein 100 kg schwerer Alki mit nem 65 kg schweren Mofa mit 25 km/h in dich hineinbrettert, ruf mich an ob du noch lachst.

Hätte man es ihm verboten, könnte er dich ja mit nem Fahrrad umsäbeln, ich glaube aber nicht das der dann 25 km/h auf die Uhr kriegt, weil ihm vorher die Camel ohne rauskommen. (Es sei denn du triffst ihn am besagten Berg).


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GSX-R
Beitrag 05.05.2006, 18:50
Beitrag #1163


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Zitat (fabo @ 05.05.2006, 20:14) *
(Es sei denn du triffst ihn am besagten Berg).

Und da trifft´s sich wieder. Wo willst Du denn die Grenze ziehen?

So nebenbei: Dass sich jedes Wochenende irgendwelche Verrückten mit der 190PS-getunten GSFCBZX die hohle Birne einfahren, das finde ich alles Andere als OK. sad.gif
Aber das ist IMHO eine ganz andere Baustelle.


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sifis
Beitrag 05.05.2006, 20:38
Beitrag #1164


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Zitat (GSX-R @ 05.05.2006, 17:43) *
Zitat
ich glaube du bist OT

Ach, ich bin OT?
Ich habe mich doch nur mit Deinem Beitrag auseinandergesetzt.
Zitat
du bist zu jung um den ernst der situation zu erkennen,
ich bin leicht doppelt so alt wie du, und habe D erlebt wo die tagesratzion eine kartoffel war, x diver
also erzähl mir nichts

Eine ernstgemeint Frage, bevor ich wieder in mein Stammforum zurückgehe:
Was haben das Alter und das Erleben der Kartoffelration mit der Kompetenz in Juristerei allgemein und der Kompetenz mit der Thematik EU-FS im Besonderen zu tun?


nichts!; WENN JEMAND ES NICHT VERSTEHT

WENN DOCH?! viel

Zitat (GSX-R @ 05.05.2006, 20:02) *
Zitat (fabo @ 05.05.2006, 19:52) *

Es geht darum, dass wenn man den Vertrauensvorschuss verloren hat, diesen nicht nur prozentual mindert, entweder ich bin eine Gefahr oder keine.

Und da gibt´s Leute, die die MPU in ihrer momentanen Form für überzogen halten... blink.gif

Was willst Du denn mit denen machen? Wegsperren?

Und, btw, es gibt tatsächlich Personen, denen man das Führen jeglichen Fahrzeugs, auch von Fahrrädern, untersagt hat.


hast du schon mal einen braunen eisbären gesehen? NICHT?!OK

DANN vieleicht einen weißen grisley? auch nicht

dann schreib eine frage zu der es eine antwort gibt


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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fabo
Beitrag 05.05.2006, 20:42
Beitrag #1165


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Zitat (GSX-R @ 05.05.2006, 20:50) *
Zitat (fabo @ 05.05.2006, 20:14) *

(Es sei denn du triffst ihn am besagten Berg).

Und da trifft´s sich wieder. Wo willst Du denn die Grenze ziehen?

So nebenbei: Dass sich jedes Wochenende irgendwelche Verrückten mit der 190PS-getunten GSFCBZX die hohle Birne einfahren, das finde ich alles Andere als OK. sad.gif
Aber das ist IMHO eine ganz andere Baustelle.


Anders gefragt: müsste also nicht der Staat diese Grenzen neu ziehen? Zumal doch das EuGH Urteil genug Stoff zu Nachdenken gegeben hat.

Also findet ein Nachdenken über bestehende Regeln nur statt, wenn man zum Nachdenken aufgefordert wird.
Prävention findet somit nicht statt.

Und darum geht es. Die Versagung der EU-FE aufgrund mangelnder Eignungsfeststellung ist nur vorgeschoben, das Alibi MPU ist als genereller Universalpatch nicht begründbar, da das deutsche Recht noch zuviele Ausnahmen zulässt. Andererseits reicht dem Staat seine Argumentation aus um EU-FE unwirksam zu machen während es genug Verrückte auf den Strassen gibt.

Mir geht es nicht um pro oder contra MPU, es geht darum ob die deutsche Begründung zur MPU und dadurch zur Versagung von EU gewährten Rechten überhaupt rechtens ist, wenn das System selbst als nicht funktionierend gesehen werden kann.

Durch mein abstraktes Denken haltet ihr mich vielleicht für meschugge aber keiner konnte letztlich meine vorgebrachten Zweifel völlig entkräften. Ob weit hergeholt oder nicht.


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Mr.T
Beitrag 05.05.2006, 20:42
Beitrag #1166


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Zitat (sifis @ 05.05.2006, 21:38) *
dann schreib eine frage zu der es eine antwort gibt

Aha, warum werden denn dann hier im Thread Fragen gestellt, auf die es derzeit keine Antworten gibt? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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sifis
Beitrag 05.05.2006, 20:49
Beitrag #1167


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Zitat (Mr.T @ 05.05.2006, 22:42) *
Zitat (sifis @ 05.05.2006, 21:38) *

dann schreib eine frage zu der es eine antwort gibt

Aha, warum werden denn dann hier im Thread Fragen gestellt, auf die es derzeit keine Antworten gibt? think.gif


aha, warum werden antworten gegeben die es derzeit gar nicht geben dürfte rofl1.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
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sifis
Beitrag 05.05.2006, 21:04
Beitrag #1168


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@ Mr.T

OK;OK

die warum" frage " ist immer schwer wenn man keine antwort parrat hat


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strichachtdoktor
Beitrag 05.05.2006, 22:43
Beitrag #1169


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Für die, die Antworten suchen:

42

... was sonst ? wink.gif


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bayer
Beitrag 06.05.2006, 09:08
Beitrag #1170


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Zitat (fabo @ 05.05.2006, 20:14) *
Und wenn ein 100 kg schwerer Alki mit nem 65 kg schweren Mofa mit 25 km/h in dich hineinbrettert, ruf mich an ob du noch lachst.


Und wenn der von Beruf Maler ist und genau zu dem Zeitpunkt besoffen von der Leiter fällt, wo du drunter durchläufst bist du auch tot.
Für solche Personen gibt es nur eine Lösung: Ab nach Sibirien ohne Rückfahrkarte.

Kommt mal wieder zum Thema. ranting.gif
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Lexus
Beitrag 06.05.2006, 11:32
Beitrag #1171


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Zitat (Medusa @ 03.05.2006, 21:29) *


Die Entscheidung stellt - ähnlich wie das OVG Koblenz - durchaus darauf ab, ob die Eignungsbedenken aus "neuen" Tatsachen herrühren oder aus einem schon vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis abgeschlossenen Sachverhalt. Allerdings meine ich, dass es sich bei durchgehender Methadon-Einnahme vor und nach dem Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nicht um einen neuen Sachverhalt handelt, sondern um eine sog. fortwirkende Ungeeignetheit, wie sie auch in einigen anderen OVG-Beschwerdeentscheidungen erwähnt wurde.

Mir ist völlig schleierhaft wie der Antragsteller 2003 eine italienische FE erlangen konnte, wenn er seit 7 Jahren konstant wegen Heroinabhängigkeit am Methadon hing. D. h. schleierhaft ist es mir natürlich nicht. Es lebe Europa!!!

Hier der Link zu dem Beschluss v. 27.03.2006.

Die weitere erwähnte Entscheidung vom 30.03.2006 kann ich im Moment noch nicht finden.


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 06.05.2006, 16:14
Beitrag #1172


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Zitat (Medusa @ 05.05.2006, 19:39) *
könnten wir uns ja ein Pferd zulegen
Irgendwie schweift das Thema hier sehr weit ab. .. shutup.gif


stimme ich dir voll zu, Reiten und EU-FE... rofl1.gif
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Gast_camel-light_*
Beitrag 06.05.2006, 19:30
Beitrag #1173





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Zitat (Lexus @ 06.05.2006, 13:32) *
Zitat (Medusa @ 03.05.2006, 21:29) *


Die Entscheidung stellt - ähnlich wie das OVG Koblenz - durchaus darauf ab, ob die Eignungsbedenken aus "neuen" Tatsachen herrühren oder aus einem schon vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis abgeschlossenen Sachverhalt. Allerdings meine ich, dass es sich bei durchgehender Methadon-Einnahme vor und nach dem Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nicht um einen neuen Sachverhalt handelt, sondern um eine sog. fortwirkende Ungeeignetheit, wie sie auch in einigen anderen OVG-Beschwerdeentscheidungen erwähnt wurde.

Mir ist völlig schleierhaft wie der Antragsteller 2003 eine italienische FE erlangen konnte, wenn er seit 7 Jahren konstant wegen Heroinabhängigkeit am Methadon hing. D. h. schleierhaft ist es mir natürlich nicht. Es lebe Europa!!!

Hier der Link zu dem Beschluss v. 27.03.2006.

Die weitere erwähnte Entscheidung vom 30.03.2006 kann ich im Moment noch nicht finden.


Du weißt wo der Hammer hängt!
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fabo
Beitrag 06.05.2006, 21:53
Beitrag #1174


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Ich habe hier manchmal den Eindruck, es geht nicht mehr um das EuGH-Urteil.

Eher ist das ein gegenseitiges Belauern der Pro- und AntiMPU Parteien und jedesmal wenn irgend ein VG oder OVG ein Urteil spricht, kämpfen hier die selbsternannten Masterminds gegeneinander.

Viele haben hier habe anscheinend keine Visionen oder Inspirationen mehr, hier tobt ein ideeller Stellungskrieg der geistigen Art. Das Niveau: Rockkonzert gegen Schützenfest und Schützenfest liegt im Moment in Führung.

In Deutschland finden die Demonstrationen aus Zeitmangel zur zeit im Internet statt. Nur sollte mal irgendjemand den Leuten Bescheid sagen, gegen die demonstriert wird.

Nur das hier ist nicht Schach sondern: Dadurch das hinter manchen Nickname ein Schicksal steht, macht die Leute so an.

Schade...... crybaby.gif

Keine Bange, ich werde hier keine Beiträge mehr setzen.


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corneliusrufus
Beitrag 06.05.2006, 23:35
Beitrag #1175


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Zitat
Keine Bange, ich werde hier keine Beiträge mehr setzen.
DAS wäre schade!

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Medusa
Beitrag 07.05.2006, 17:12
Beitrag #1176


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Wir haben das Thema Tilgungsfristverlängerung durch eine NU hier ja bereits öfters diskutiert. Mich interessiert aber auch, was die "Konkurrenz" dazu sagt. Fahrerlaubnisrecht Forum: Tilgungsfristverlängerung durch eine Nutzungsuntersagung?
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strichachtdoktor
Beitrag 07.05.2006, 23:43
Beitrag #1177


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Zitat
Dadurch das hinter manchen Nickname ein Schicksal steht, macht die Leute so an.

Verrat uns doch mal Dein Schicksal, Fabo. Wir sagen Dir dann, ob es uns anmacht ... Sicher!
rofl1.gif

@medusa
Ja meinst Du wirklich, die Herren der Konkurrenz plaudern freiwillig aus dem Nähkästchen ? Ganz ohne richterliche Verfügung ? wink.gif Na, ich lasse mich überraschen. Die Interpretation von Lexus (oder war es RAXDiver?) hatte jedenfalls einiges für sich. Da wir in Deutschland sind, entscheidet bei zwei unterschiedlichen Ansichten nie der Verstand, sondern nur ein Gericht - so in drei Jahren vielleicht. tongue.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 08.05.2006, 05:32
Beitrag #1178


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.05.2006, 00:43) *
@medusa
Ja meinst Du wirklich, die Herren der Konkurrenz plaudern freiwillig aus dem Nähkästchen ?

Oben im Fahrerlaubnisrecht Forum steht: "Dieses öffentliche Forum soll offene Fragen im Fahrerlaubnisrecht beantworten". Wieso also nicht dort nachfragen wink.gif . Es gibt eine erste Antwort.
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fabo
Beitrag 08.05.2006, 05:41
Beitrag #1179


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Verrat uns doch mal Dein Schicksal, Fabo. Wir sagen Dir dann, ob es uns anmacht ... Sicher!

@strichachtdoktor:

Ein weiter Punkt für das Schützenfest!

Achso, hinter meinem Nick steht leider kein Schiksal, da muss ich dich entäuschen,
****************************************************************************
Beleidigung gelöscht


Ich habe in meinem Leben alles selber verbockt und auch schön brav wieder auf die Reihe gekriegt. Deswegen kann ich mich dem allgemeinen Gejammer hier nicht anschließen.

Dein Kommentar ist eine klassische Bestätigung dafür, dass das EuGH-Urteil nur von Bedeutung ist wenn man einen persönlichen Vorteil ziehen kann, um Europa und dem grunsätzlichen Gedanken einer Einheit geht es ja wohl nicht mehr.

Daurch das hier die ProMPUler die EU-FE-Anerkennung grundsätzlich ablehnen, und die AntiMPUler nach EU-REcht schreien, heißt nur: Eigene Interessen durchsetzten!

Aber sich mit Aussagen von Prodi und Voltaire schmücken, wie erbärmlich.



*** Anmerkung Moderator:

Wiederholter Verstoß gegen die Netiquette! Warnung: Eine weitere Eskalation kann ich hier im Interesse eines sachgerechten Diskussionsklimas nicht zulassen. Ich hatte dich bereits aufgefordert, deinen Ton hier zu mässigen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Ich fordere dich daher letztmalig auf, deinen Ton hier zu überdenken und erst zu denken und dann zu schreiben.
Gruß, nypdcollector.


Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 08.05.2006, 07:50


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fabo
Beitrag 08.05.2006, 08:27
Beitrag #1180


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Verrat uns doch mal Dein Schicksal, Fabo. Wir sagen Dir dann, ob es uns anmacht ... Sicher! rofl1.gif

@nypdcollector:

Erst denken dann schreiben? Das obige ist also "netter" ausgedrückt? Häme, Spott und Niedertracht auf der Gentlemenebene?

Ich habe mir deine Homepage angesehen also wundert mich nichts, machts gut.


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Chef3
Beitrag 08.05.2006, 12:43
Beitrag #1181


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Zitat (Mr.T @ 05.05.2006, 22:42) *
Aha, warum werden denn dann hier im Thread Fragen gestellt, auf die es derzeit keine Antworten gibt? think.gif


Andererseits, Fragen, auf die es eine Antwort gibt, muss man ja auch nicht mehr stellen - ist aber dennoch
immer wieder interessant... Tatsächlich werden hier aber keine Antworten gegeben, sondern Standpunkte vertreten - ist auch interessant, hilft aber oftmals nicht weiter. Lustig, wie einige hier FÜR oder GEGEN etwas "kämpfen", ohne a) selbst davon betroffen zu sein, oder b) überhaupt im weitesten Sinne aussagefähig zu sein. Wie im richtigen Leben: Hauptsache Meinung durchsetzten, egal wie schwachsinnig...

Gott-sei-Dank gibt es hier einige, wenige, die fundiert Ihre Interpretation zu wichtigen Fragen kundgeben. Dafür von meiner Seite vielen Dank!

Gruß,
Chef3


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*** Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal im Forum posten... ***
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michael_mk
Beitrag 08.05.2006, 12:54
Beitrag #1182


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hallo leute,kann mir jemand von denen die eine NU bekommen haben in etwa sagen wie lange das von der 1.kontrolle bis zur MPU Aufforderung gedauert hat?ich wurde vor 9wochen kontrolliert,bekam erst ne Anzeige wegen fahren ohne,die wurde am 3.april von der staatsanwaltschaft eingestellt.wann kann ich als mit der MPU-Aufforderung rechnen?weiss da jemand bescheid? think.gif
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gerri
Beitrag 08.05.2006, 13:12
Beitrag #1183


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Bei mir hats ca 3 Monate gedauert... ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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michael_mk
Beitrag 08.05.2006, 13:15
Beitrag #1184


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3 monate?heftig........,aber du hast noch ne frist von 2monaten zur beibringung der MPU bekommen,oder?
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gerri
Beitrag 08.05.2006, 13:28
Beitrag #1185


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Ca im august wurde ich angehalten,danach folgte eine anzeige wegen fahren ohne fs,dann wurde ich ca im november frei gesprochen,und ende november hatte ich die aufforderung zur mpu(zwei monats frist)
dann mitte februar,nu.. ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Dann noch ewig vor gericht gewesen,alles verloren,gleichzeitig mpu kurse mitgemacht,und im oktober mpu positive bestanden.. wavey.gif


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michael_mk
Beitrag 08.05.2006, 13:38
Beitrag #1186


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okay,danke dir.und glückwunsch zur bestandenen MPU whistling.gif
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BeK
Beitrag 08.05.2006, 14:07
Beitrag #1187


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Ich hatte im Oktober o. November die Verhandlung, wurde freigesprochen. Daraufhin hatte Staatsanwalt Revision eingelegt und seitdem warte ich auf ein neues (hoffentlich) positives Urteil des Oberlandesgerichtes. Das Ganze zieht sich jetzt seit April 2005 so hin, da wurde ich nämlich angehalten von der Polizei. Von der FS-Stelle habe ich noch nichts gehört. Kann es wohl sein, dass die auf ein Urteil warten, bis ich eine MPU-Aufforderung bekomme? Schon komisch, dass das so lange dauert, wo ich doch eigentlich (also in deren Sinne) eine potentielle Gefahr darstelle oder?
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corneliusrufus
Beitrag 08.05.2006, 14:44
Beitrag #1188


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Ja, das kann durchaus so sein, dass die FEB abwartet. Wie sich das mit Deiner Gefährlcihkeit verträgt ist eine frage, die andere die nach der Verhältnismäßigkeit. Hier hat sich die FEB anscheinend erstmal zu Deinem Gunsten entschieden. Davon kannst Du profitieren.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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michael_mk
Beitrag 08.05.2006, 16:09
Beitrag #1189


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bei BEK denke ich hat es was mit dem laufenden verfahren zu tun,glaube nicht das die behörde schon was von seinem eu-führerschein weiss.wie soll die behörde darauf reagieren wenn die staatsanwaltschaft sagt er hat keine gültige fahrerlaubniss think.gif es ist schon erstaunlich wie unterschiedlich sich das handhabt whistling.gif
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Beitrag 08.05.2006, 17:43
Beitrag #1190


Neuling
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Zitat (BeK @ 08.05.2006, 15:07) *
Ich hatte im Oktober o. November die Verhandlung, wurde freigesprochen. Daraufhin hatte Staatsanwalt Revision eingelegt und seitdem warte ich auf ein neues (hoffentlich) positives Urteil des Oberlandesgerichtes. Das Ganze zieht sich jetzt seit April 2005 so hin, da wurde ich nämlich angehalten von der Polizei. Von der FS-Stelle habe ich noch nichts gehört. Kann es wohl sein, dass die auf ein Urteil warten, bis ich eine MPU-Aufforderung bekomme? Schon komisch, dass das so lange dauert, wo ich doch eigentlich (also in deren Sinne) eine potentielle Gefahr darstelle oder?



Hab mal ne Frage. Hast du deine EU-FE denn noch? Wurde der eingezogen bze "beschlagnahmt"? Ist der Ungültig in der Zeit, in der es noch nicht entschieden ist?

Bin mir immer noch unschüssig was ich machen soll. crybaby.gif

Ich sammel zwar Leberwerte (& abstinent) und nehm freiwillig an "Gruppensitzungen" der Caritas teil, aber trotz allem hab ich bedenken das mir bei der MPU etwas "reingewürgt" wird ranting.gif

Die 185 Tage hab bzw bekomm ich im August. whistling.gif Bin noch am überlegen ob ich wenn ich PL-FS hab mich einfach melde auf FS und die frag wie es weitergeht. Die haben nicht wirklich was dazu gesagt was mit Leuten passiert die sich freiwillig "stellen". Ob dann die MPU auf jeden Fall gefordert wird oder ob ich es bei der MPU schwerer hab (--> weil "Flucht" ins EU Land; aber vorwerfen das ich mich nicht mit dem Problem auseinandergesetzt hab können sie mir nicht vorwerfen). Könnte aber auch "einfach" die MPU machen, bereite mich ja eh drauf vor. Will aber auch nicht am Ende 2 Führerscheine haben, wenn das überhaupt geht, dann gibts bestimmt auch Ärger!? think.gif

Es ist eine echt Miese Lage Momentan....


MFG Jan
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BeK
Beitrag 08.05.2006, 19:06
Beitrag #1191


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@Jan

Ja ich habe meinen EU-FS immer noch, wurde auch nie eingezogen oder beschlagnahmt. Gültig ist er auch, also fahren darf ich definitiv bis es zu einer erneuten Entscheidung kommt think.gif . Zu dem EU-FS kann ich dir aber leider weder abraten noch zureden. Das zieht sich bei mir jetzt alles schon über ein Jahr hin und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Obwohl mir mein Anwalt sagt, ich soll mir keine Sorgen machen....wird positiv für mich ausgehen meint er. Na ja, mal sehen. Ich werde jedenfalls auch nicht untätig herumsitzen in der Zeit bis zur neuen Rili. Vorsorge ist besser als...

@michael_mk

Ich bin eine Sie. wink.gif Und die FEB weiß 100%ig von meinem EU-FS, da die Polizei es ja an sie weitergegeben hat. Und in der Gerichtsverhandlung wurde auch erwähnt, dass die Behörde Bescheid weiß und der Richter hat sich ein wenig gewundert, dass von dieser Seite noch keine Bedenken gekommen sind. Also liegt es wahrscheinlich wirklich an dem abzuwartendem Urteil. sad.gif
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michael_mk
Beitrag 08.05.2006, 20:42
Beitrag #1192


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eine sie?ups......,das konnte ich nicht ahnen,sorry;-)also wenn die behörde von dem eu-führerschein weiss dann ist mir das alles sehr schleierhaft think.gif weiss jemand ob zurzeit überhaupt noch NU angeordnet werden?ich meine wenn die 3.führerscheinrichtlinie rauskommt dann hat sich das eh erledigt,also warum sollten sich die behörden noch den stress antun wenn dies ende des jahres so oder so rechtens ist eine NU auszusprechen wavey.gif
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Medusa
Beitrag 08.05.2006, 20:51
Beitrag #1193


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Ich kenne einen aktuellen Fall.
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Perplex
Beitrag 09.05.2006, 20:33
Beitrag #1194


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Zitat (Lexus @ 06.05.2006, 12:32) *
Mir ist völlig schleierhaft wie der Antragsteller 2003 eine italienische FE erlangen konnte, wenn er seit 7 Jahren konstant wegen Heroinabhängigkeit am Methadon hing.
Das erscheint mir vollkommen logisch, weil er eben Methadon nimmt. Da bei Methadon keine berauschende Wirkung eintreten sollte, kann ja auch keine Fahruntauglichkeit vorliegen. Ich nehme zum Beispiel regelmäßig Thomapyrin, was auch bestimmte Wirkungen auf meinen Körper hat. Na und...? Ich fahre trotzdem. twinkle.gif

PS: Danke Lexus, für die Verfügungsstellung des Urteils! thumbup.gif flowers.gif


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Mr.T
Beitrag 09.05.2006, 20:47
Beitrag #1195


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So einfach ist das nicht, siehe Nr. 3.12 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung:
Zitat
...Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbehandlung mit Methadon indiziert sein. Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit. Persönlichkeitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begutachtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu. ....


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Perplex
Beitrag 09.05.2006, 21:12
Beitrag #1196


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Zitat (Medusa @ 07.05.2006, 18:12) *
Wir haben das Thema Tilgungsfristverlängerung durch eine NU hier ja bereits öfters diskutiert. Mich interessiert aber auch, was die "Konkurrenz" dazu sagt. Fahrerlaubnisrecht Forum: Tilgungsfristverlängerung durch eine Nutzungsuntersagung?
Die Diskussion ist sehr interessant. Ich werde mich damit mal genauer auseinander setzen, wenn ich wieder in Berlin bin. Zur Zeit bin ich noch in Luxemburg, um meine spätere Übersiedelung vorzubereiten. In Luxemburg könnte ich mit 57 fürstlich in Rente gehen. In Deutschland mit 67 auf Sozialhilfe-Niveau. huh.gif Da erscheinen einem die Vorteile im dortigen Führerscheinrecht nur noch sekundär. thumbup.gif


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Perplex
Beitrag 09.05.2006, 21:35
Beitrag #1197


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Zitat ((*_*) @ 08.05.2006, 18:43) *
Will aber auch nicht am Ende 2 Führerscheine haben, wenn das überhaupt geht, dann gibts bestimmt auch Ärger!? think.gif
Strafbar ist es wohl eher nicht, höchstens eine Ordnungswidrigkeit. huh.gif Mir ist jedenfalls kein fall bekannt, wo jemand wegen 2 EU-Führerscheine verurteilt wurde. Außerdem soll ja ein Führerschein mit einer Nutzungsuntersagung sowieso in Deutschland ungültig sein. Damit wäre der 2. Führerschein von deutscher Seite zumindest kein zweites Dokument. Der 1. Führerschein wird dann höstens vom Ausstellerland des 2. Führerscheins eingezogen, wenn es dort bekannt werden würde. cool.gif


Zitat (BeK @ 08.05.2006, 20:06) *
Ich bin eine Sie. ;)
Wie wär's denn mal mit einem netten Avatar huh.gif , damit es keine Missverständnisse mehr gibt?


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Gast_camel-light_*
Beitrag 10.05.2006, 18:34
Beitrag #1198





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weiß jemand bescheid wann jetzt der EUGH entscheidet, ob die NU zulässig ist?
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RA XDiver
Beitrag 10.05.2006, 18:42
Beitrag #1199


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Glaubst Du nicht, dass stände hier längst, wenn es jemand wüsste? whistling.gif


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mirko1
Beitrag 11.05.2006, 08:46
Beitrag #1200


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Bingo XDiver
ich denke mal bevor das Urteil kommt wird es hier Wochen vorher Fieberhaft erwartet.
Für Neulinge es geht um den sogenannten AUT-FALL vorlage vom VG München.
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