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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 11.05.2006, 08:47
Beitrag #1201


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Es liegt ein weiterer Verwaltungsgerichtsbeschluss vor:

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Beschl. v. 26.01.2006 - 2 L 266/05).

Ein paar Zitate für die Eiligen:

Zitat
Nach Ansicht der Kammer ist die Annahme des Antragstellers, dass der Antragsgegner gemäß Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 und unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 29. April 2004 offensichtlich verpflichtet sei, die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers anzuerkennen, nicht ohne weiteres überzeugend. Vielmehr kann bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung keine Gewissheit über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners erzielt werden. Zunächst ist nicht auszuschließen, dass die im Jahre 2002 geschaffene Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV als hinreichende Vorkehrung gegen eine zeitlich unbegrenzte Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gesehen werden kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a.a.O., VRS 2005, 141, hier zitiert nach juris, Rz. 42; VG Neustadt, Beschlüsse vom 4. und 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - juris). Der EuGH hat sich zu dieser Vorschrift in der genannten Entscheidung jedenfalls nicht geäußert, da diese bei der Entscheidung des ihm vorgelegten Falles (noch) nicht anzuwenden war. Weiterhin könnte unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - dem auch die Richtline 91/439 vorrangig verpflichtet ist - gerechtfertigt sein, dass der aufnehmende Mitgliedstaat eine Prüfung vornimmt, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen, wenn gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen eine solche notwendige Prüfung durch den ausstellenden Mitgliedstaat derzeit nicht gewährleisten.


Langsam scheint sich auch etwas Bewegung bei den Tschechen bemerkbar zu machen:

Zitat
Für die Frage, ob fortbestehende gravierende Eignungsmängel durch den aufnehmenden Mitgliedstaat geprüft werden dürfen, muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, auf welchem Stand sich die europarechtliche Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen für die Führerscheinerteilung befindet und wie die Tatsache zu bewerten ist, dass es derzeit an einem zentralen europäischen Verkehrsregister bzw. einer hinlänglichen Vernetzung der nationalen Register fehlt, so dass der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) über die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte Fahrerlaubnisentziehung und deren Gründe in Kenntnis gesetzt wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a. a. O., juris und OVG Münster, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 - juris, Rz. 22). In diesem Zusammenhang wird auch die Mitteilung des tschechischen Verkehrsministeriums vom 6. September 2005 zu würdigen sein, wonach der Antragsteller bei den tschechischen Behörden nicht angegeben hat, dass ihm die Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogen wurde. Dieser Mitteilung lässt sich entnehmen, dass der Antragsteller im Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins angegeben hat, dass ihm kein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen auferlegt worden sei und dass er eine entsprechende Erklärung durch seine Unterschrift bestätigt hat. Das tschechische Verkehrsministerium gab an, die Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnisklassen erneut zu prüfen. Es wies weiterhin darauf hin, dass es gegebenenfalls auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen könne.


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strichachtdoktor
Beitrag 11.05.2006, 12:11
Beitrag #1202


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Zitat
Dieser Mitteilung lässt sich entnehmen, dass der Antragsteller im Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins angegeben hat, dass ihm kein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen auferlegt worden sei und dass er eine entsprechende Erklärung durch seine Unterschrift bestätigt hat.
Q:s.o.

Wenn die Sperrzeit abgelaufen ist, dann gibt es auch kein grundsätzliches Verbot mehr, ein erlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen. Kann man imho nach Ablauf der Sperrzeit auch getrost unterschreiben ...

Es gibt andererseits auch keine Erlaubnis.

Eine Erlaubnis wiederum kann nur der Staat erteilen, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. Bei einer Abmeldung in Deutschland und gleichzeitiger Anmeldung in CZ/PL/NL oder sonstwo in der EU ist Deutschland für die Erteilung nicht zuständig - es ist also das Recht des erteilenden Staates zum Zeitpunkt der Ausstellung maßgeblich.

Da wäre dann interessant, inwieweit die Tilgungsfristen der einzelnen Mitgliedsstaaten divergieren. Sofern die in Deutschland begangenen Delikte und ihre straf- und verwaltungsrechtliche Würdigung nicht mehr im Zeitrahmen der Tilgungsfrist des erteilenden Staates liegen, müssen diese - nach meiner Auffassung - dort auch nicht genannt werden.


Pardon, aber mir kommt das zur Zeit bei den Verwaltungsgerichten in Bezug auf die EU-Führerscheine so vor, als wenn Jäger im Dunkeln mit Schrot auf ein Wildschwein schiessen in der Hoffnung, mit irgendeinem Korn dann doch den Blattschuss zu setzen. Das ist alles nicht ganz verkehrt gedacht und trotzdem zuwenig stichhaltig ...


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johnnie walker
Beitrag 11.05.2006, 12:25
Beitrag #1203


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Zitat (Lexus @ 11.05.2006, 10:47) *
Es liegt ein weiterer Verwaltungsgerichtsbeschluss vor:

Ein "nachgeordnetes" Verwaltungsgericht sollte Recht nach dem Gesetz, ausgelegt durch den EuGH, sprechen und sich nicht in wolkigen rechtspolitischen Überlegungen ergehen, die ihm nicht zustehen.
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Chef3
Beitrag 11.05.2006, 12:42
Beitrag #1204


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Zitat (Lexus @ 11.05.2006, 10:47) *
Es liegt ein weiterer Verwaltungsgerichtsbeschluss vor:


Naja, mit CZ-EU-FS mehrmals mit Alkohol und Drogen am Steuer erwischt... DER Beschluss
wundert mich nicht wirklich... manche lernen es halt nie. Oder ist dieser Fall etwa repräsentativ?

Gruß,
Chef3


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sifis
Beitrag 11.05.2006, 12:44
Beitrag #1205


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"Die Anordnung, den Führerschein bei dem Antragsgegner abzuliefern, beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 FeV. Sie ist allerdings nur in dem Umfang rechtmäßig als damit bezweckt wird, im Führerschein eine Eintragung über die Aberkennung des Rechts vorzunehmen, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Denn das Recht des Antragstellers, in anderen Mitgliedstaaten von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bleibt unberührt. Diese Verpflichtung, den Führerschein zwecks Eintragung vorzulegen, besteht trotz des noch offenen Hauptsacheverfahrens, da die angefochtene Entscheidung für sofort vollziehbar erklärt wurde und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung aus den genannten Gründen abgelehnt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV). ..."

hab ich das richtig verstanden das die behörde jedem seinen fs wiedergeben muss, weil sie ihm das recht in der restlichen EU zu fahren, nicht aberkennen kann?


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Chef3
Beitrag 11.05.2006, 12:48
Beitrag #1206


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Zitat (sifis @ 11.05.2006, 14:44) *
hab ich das richtig verstanden das die behörde jedem seinen fs wiedergeben muss, weil sie ihm das recht in der restlichen EU zu fahren, nicht aberkennen kann?


So steht es geschrieben... damit bewahrheitet sich wieder die These: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" rofl1.gif

Gruß,
Chef3


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Gast_camel-light_*
Beitrag 12.05.2006, 05:12
Beitrag #1207





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Hallo zusammen,

Ich habe mein CZ FS auch abgeben müssen, weil ich damit misst gebaut habe. Das war aber mein erster Führerschein und ich bin nur aus Kostengründen nach Tschechien gefahren. Jetzt hab ich eine Sperrfrist die bald abläuft (am 1.6.). Der Führerschein wurde zurück nach Chomutov gesendet.

Jetzt hab ich ne Frage an euch, wäre es Möglich meine Akten von Chomutov in eine andere Kommune von Tschechien rüber zuschicken die die 185 Tage Regelung erst Mitte Juni einführt? Das die mir dann so sofort wieder den Führerschein aushändigen?

Kann mir da jemand weiter helfen? Brauche Dringend den CZ FS wieder! Gerne auch per PN!


Grüße

Camel-Light
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Gast_camel-light_*
Beitrag 12.05.2006, 06:19
Beitrag #1208





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an dieser Stelle. Lt. Dr. Säftel soll in den nächsten 1-2 Wochen endlich das heiss erwartete Urteil des EUGH zu MPU Nachforderungen und Nutzungsuntersagungen rauskommen u. es soll eine totale Niederlage für die (bayrischen)dt. Verwaltungsbehörden werden. So sollen auch alle EU-FS Inhaber trotz Nutzungsuntersagung sofort weiterfahren dürfen, egal ob in Bayern oder sonstwo. Nutzungsuntersagungen entstammen keinem Urteil, sondern vorläufigen Beschlüssen. Er bereitet schon eine Schadenersatzklage gegen dt. Städte/Gemeinden vor.

Eigentlich war es vorauszusehen, dass es so kommen wird und somit gilt dann erst recht: Wer keine MPU machen will, geht ins Ausland und macht dort einen EU-FS.

Ergo ergibt sich dann eine Ungleichbehandlung zwischen dt. und ausländischen FS Anwärtern, die es lt. Grundgesetz aber nicht geben darf. Das wäre schonmal ein Ansatz, um die MPU in Deutschland zu kippen. Natürlich wird das nicht von heute auf morgen gehen.

wavey.gif
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Medusa
Beitrag 12.05.2006, 06:37
Beitrag #1209


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Zitat (camel-light @ 12.05.2006, 07:19) *
an dieser Stelle. Lt. Dr. Säftel soll in den nächsten 1-2 Wochen endlich das heiss erwartete Urteil des EUGH zu MPU Nachforderungen und Nutzungsuntersagungen rauskommen ...

Das wäre seltsam - im Terminkalender des EuGHs findet sich nichts dazu ..
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Gallier
Beitrag 12.05.2006, 09:03
Beitrag #1210


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Wenn dem so sei und wenn wir wirklich zu 100% wissen wann der Termin statt findet-warummachen wir uns nicht zusammen und fahren hin? Wäre doch lustig-jeder hat ne EU-FE und alle sind beim EUGH und lauschen den Verhandlungen rofl1.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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gerri
Beitrag 12.05.2006, 10:30
Beitrag #1211


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Camel-Light


Glaub dem guten Mann nicht zuviel,habe ich auch getan,und im Endeffekt hat er mich nur um einige Tausend euro erleichtert.. ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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Commodore25E
Beitrag 12.05.2006, 10:48
Beitrag #1212


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Möchte mich an dieser Stelle @gerri anschließen. RA Dr. Säftel ist zwar nach meiner Einschätzung ein sehr guter RA u.A. im Verkehrsrecht, aber Vorausblicke auf Entscheidungen von Gerichten dürfte auch er nicht können.

Zudem ist es als Anwalt, welcher ja auch Wirtschaften muß, eine, ich nenne es mal Pflicht, seinen "Kunden" Mut zu machen.

Von daher würde ich solche Statements etwas relativiert aufnehmen. Ich kann mir vorstellen, daß es vielen von Euch unter den Nägeln brennt, ist Nachvollziehbar. Aber es bleibt uns allen, wie schon oft gesagt, nur warten, warten, warten.....


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gerri
Beitrag 12.05.2006, 10:52
Beitrag #1213


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In meiner früheren Situation habe ich mich auch auf solche Aussagen des guten Herren gestützt und habe es natürlich geglaubt.

Aber im Endeffekt war alles genauso wie es mir manche Leute hier gesagt haben...Und zwar negativ..

Hätte ich sofort drauf gehört,hätte ich mir ne menge Geld und Zeit gespart..


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Perplex
Beitrag 12.05.2006, 11:56
Beitrag #1214


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Zitat (VG Frankfurt (Oder) vom 26.01.2006)
Dieser Mitteilung lässt sich entnehmen, dass der Antragsteller im Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins angegeben hat, dass ihm kein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen auferlegt worden sei und dass er eine entsprechende Erklärung durch seine Unterschrift bestätigt hat.
Ich würde meinen, der Fragebogen war auf tschechisch twinkle.gif & konnte nur lauten, ob aktuell in Deutschland ein Fahrverbot oder eine Sperre besteht. Das ein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen allgemein besteht, wenn jemand keine Fahrerlaubnis hat, liegt nun mal in der Natur der Sache. Das ändert sich aber normalerweise im Allgemeinen dann, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt wird. Dazu muss dann allgemein die Eignung nach Landesrecht geprüft werden, was ja wohl auch geschah. ohmy.gif Wäre die Eignung mit einer ausländischen MPU wieder hergestellt worden, würde Deutschland diese MPU sowieso nicht anerkennen. Deswegen erscheint es mir vollkommen sinnlos, dass Deutschland die ausländischen Entscheidungen in Frage stellt. Die deutschen Richter stellen die ausländische souveräne Entscheidung sowieso in jedem Fall in Frage. So sind nun mal die Deutschen. wallbash.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 12.05.2006, 23:10
Beitrag #1215


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Zitat
Die deutschen Richter stellen die ausländische souveräne Entscheidung sowieso in jedem Fall in Frage.


Naja ...
Die deutschen Richter stellen sich auf den (imho: irrigen) Standpunkt, daß nicht ausreichend geprüft werden kann, wenn bei der Beantragung im EU-Land nicht alle (in Deutschland 15 Jahre gehorteten) Vorkommnisse genannt werden.

Dabei werden nationale Besonderheiten nicht berücksichtigt, die die Entscheidung für z.B. Polen, Tschechen oder Holländer in ein anderes Licht rücken könnten, wie z.B. unterschiedliche Verjährungs- oder Tilgungsfristen etc. Halte ich für einen Fehler: Denn wenn deutsche Beamte und/oder Richter schon eine ausländische Entscheidung kritisieren, dann sollten sie es gefälligst unter Beachtung aller relevanter Punkte tun - eben auch unter Beachtung des Rechts in dem EU-Land, welches erteilt hat. Und das geschieht regelmässig nicht.

Was ich sagen will: Eine Eignungsüberprüfung nach Landesrecht im EU-Land ist nur dann erforderlich, wenn die entsprechende (also die zuständige) Fahrerlaubnisbehörde diese anordnet. Unterlässt sie das, ist es schon wichtig, warum sie unterlässt. Unterlässt sie nämlich, weil es gar keine verwertbaren Fakten - z.B. durch Verjährung oder Tilgung - mehr gibt, dann ist die Nichtanordnung auch in Ordnung. Dabei wäre grundsätzlich zu beachten, daß der Behörde keine Tatsachen genannt werden müssen, die bereits einer Tilgung (nach dem Recht des entspr. EU-Staates) unterliegen ...

Weiterhin obliegt es jedem EU-Staat, vor Erteilung einer Erlaubnis die Angaben des Antragstellers zu überprüfen und gegebenenfalls zu hinterfragen. Was spricht dagegen, wenn die Polen, Tschechen oder sonstwer aus eigenem Antrieb eine KBA-Abfrage starten ? Nichts ! Warum sollten also das Unterlassen einer solchen Abfrage und die daraus resultierenden fehlenden Erkenntnisse dem Antragsteller, bzw. dann EU-FS-Inhaber, in einem anderen Land, und sei es Deutschland, zu Nachteil gereichen, vorausgesetzt, die von ihm persönlich gemachten Angaben waren ausreichend und wahrheitsgemäss ???


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Perplex
Beitrag 13.05.2006, 01:15
Beitrag #1216


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Also, ich hatte am letzten Dienstag eine Vorladung bei der Police in Wasserbillig. Dort wollte der cop.gif wissen, ob es irgendwelche Bedenken von luxemburger Seite wegen der Erteilung der L-Fahrerlaubnis gibt. Das heißt, die luxemburger Behörden prüfen schon sehr genau, ob sie eine Fahrerlaubnis erteilen. Es geht vor allem darum, ob in Luxemburg etwas gegen mich vorliegt. Das Einzige was sie nicht machen, ist die deutschen Behörden um Erlaubnis fragen. Sie werden auch keine Fahrerlaubnis erteilen, die für Deutschland gesperrt ist. Meine Akte wandert jetzt zur Staatsanwaltschaft, die über die Erteilung entscheidet. Das dauert in Luxemburg leider auch einige Wochen. Ich bleibe am Ball. thumbup.gif


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Lexus
Beitrag 13.05.2006, 14:10
Beitrag #1217


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In der DAR - der Rechtszeitschrift des ADAC - wird in der Mai-Ausgabe, S. 299 der hier interessierende Punkt der Einigung über die 3. Richtlinie über die EU-Fahrerlaubnis wie folgt wiedergegeben:

Zitat
"Hat ein Unionsland eine Fahrerlaubnis entzogen, darf kein anderer EU-Staat dafür eine neue ausstellen. Deshalb soll ein EU-weites Netz zum Datenaustausch über Führerscheine aufgebaut werden."


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strichachtdoktor
Beitrag 13.05.2006, 14:43
Beitrag #1218


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... und ist in der DAR auch irgendwas über Altfälle gesagt ? Wie zukünftig mit den Fällen verfahren werden sollte, bei denen nach neuer Rechtsvorschrift zwar nicht mehr erteilt werden darf - nach alter FS-RiLi aber dennoch erteilt wurde ? Wäre aktuell interessanter für uns ... wink.gif


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sifis
Beitrag 13.05.2006, 19:10
Beitrag #1219


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http://www.streifler.de/eu-fuehrerschein-m...rei-3f_417.html


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Commodore25E
Beitrag 13.05.2006, 19:26
Beitrag #1220


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Zitat (sifis @ 13.05.2006, 20:10) *


Kurze Anmerkung am Rande:

Zitat
...Links ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung? -> Njet!


Und hierzu die Quelle.

Zudem hatten wir diesen Link schon mehrfach.......


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Gast_camel-light_*
Beitrag 13.05.2006, 20:36
Beitrag #1221





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Perplex
Beitrag 13.05.2006, 22:37
Beitrag #1222


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Perplex
Beitrag 13.05.2006, 23:53
Beitrag #1223


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Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 14.05.2006, 00:15


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RA XDiver
Beitrag 14.05.2006, 00:02
Beitrag #1224


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Bevor Du weiter fröhlich Auszüge aus dem Aufsatz postest: Es ist mir bekannt, dass die Kollegen für die Nutzung Ihrer Beiträge Lizenzgebühren erheben. Demnach unterlasse bitte das posten des dortigen Inhalts.


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Perplex
Beitrag 14.05.2006, 00:12
Beitrag #1225


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Zitat (camel-light @ 13.05.2006, 21:36) *
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Was willst Du genau wissen? huh.gif


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Perplex
Beitrag 14.05.2006, 00:29
Beitrag #1226


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Zitat (RA XDiver @ 14.05.2006, 01:02) *
Bevor Du weiter fröhlich Auszüge aus dem Aufsatz postest: Es ist mir bekannt, dass die Kollegen für die Nutzung Ihrer Beiträge Lizenzgebühren erheben. Demnach unterlasse bitte das posten des dortigen Inhalts.
Tut mir Leid, ich hatte die Lizenzbestimmungen eben erst gelesen. Bitte die beiden Beiträge von mir löschen! hypocrite.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 14.05.2006, 07:24
Beitrag #1227


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Streifler und Co. haben sich zumindest eine Menge Arbeit gemacht, die sich leicht und nachvollziehbar liest ... wink.gif


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mirko1
Beitrag 14.05.2006, 14:17
Beitrag #1228


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Zitat (Lexus @ 13.05.2006, 15:10) *
In der DAR - der Rechtszeitschrift des ADAC - wird in der Mai-Ausgabe, S. 299 der hier interessierende Punkt der Einigung über die 3. Richtlinie über die EU-Fahrerlaubnis wie folgt wiedergegeben:

Zitat

"Hat ein Unionsland eine Fahrerlaubnis entzogen, darf kein anderer EU-Staat dafür eine neue ausstellen. Deshalb soll ein EU-weites Netz zum Datenaustausch über Führerscheine aufgebaut werden."



ich denke mal mit der Einschränkung wenn der Wohnsitz noch im Entzugsland ist, sonst könnte niewieder jemand einen Fs in einem andeen Land bekommen. wink.gif
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sifis
Beitrag 14.05.2006, 15:06
Beitrag #1229


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Zitat
"Hat ein Unionsland eine Fahrerlaubnis entzogen, darf kein anderer EU-Staat dafür eine neue ausstellen. Deshalb soll ein EU-weites Netz zum Datenaustausch über Führerscheine aufgebaut werden."


solange als entzug der festgelegte zeitraum der "sperrfrist" gemeint ist, ist es in ordnung und akzeptabel

alles andere ist rechtswidrig und wird durch das EU-netz und die dann einheitlichen gesetze , entsorgt


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 14.05.2006, 15:11
Beitrag #1230


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Du irrst lieber sifis. Wenn eine solche Formulierung, die sich mit dem Entwurf zur 3. RiLi deckt, tatsächlich in selbige aufgenommen wird, dann ist es eben nicht rechtswidrig. Rechtswidrig wäre dann vielmehr die Erteilung einer neuen FE durch einen Drittstaat.

Aber wir reden immer noch über ungelegte Eier.


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sifis
Beitrag 14.05.2006, 16:18
Beitrag #1231


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genau ra xdiver,
über ungelegte eier sollte man nicht spechen, man darf aber das ziel der eu das am 29.7.91 festgelegt wurde nicht aus den augen lassen

"1) ZIEL
Angleichung der Bedingungen für die Erteilung eines nationalen Führerscheins, um die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zu ermöglichen und vor allem denjenigen, die innerhalb der Gemeinschaft Fahrten durchführen oder sich in einem anderen als dem Mitgliedstaat niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben, die Teilnahme am Verkehr zu erleichtern."

sollte die kommission dies nicht vergessen oder aus den augen gelassen haben wird die 3 rili ganz klar nicht so ausfallen wie tiefensees "wunsch" wäre
15 jahre arbeit wären umsonst und wir würden uns um lichtjahre vom eigentlichen ziel entfernen

aber wie du schon gesagt hast, ungelegte eier....................

lassen wir uns überraschen


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Lexus
Beitrag 14.05.2006, 18:41
Beitrag #1232


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.05.2006, 16:43) *
... und ist in der DAR auch irgendwas über Altfälle gesagt ? Wie zukünftig mit den Fällen verfahren werden sollte, bei denen nach neuer Rechtsvorschrift zwar nicht mehr erteilt werden darf - nach alter FS-RiLi aber dennoch erteilt wurde ? Wäre aktuell interessanter für uns ... wink.gif


Nein. Im übrigen handelt es sich ja nur um eine redaktionelle Zusammenfassung, bei der mit dem "darf" usw. der nicht sehr EU-FE-freundliche ADAC auch durchaus über den wirklichen Inhalt des abgeänderten Entwurfs zur 3. FS-Richtl. hinausgegangen sein mag.

Ich misstraue daher dem Inhalt durchaus, wollte aber die Meinung des ADAC mal illustrandi causa hier reinstellen.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.05.2006, 19:27
Beitrag #1233


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Zitat
und ist in der DAR auch irgendwas über Altfälle gesagt ? Wie zukünftig mit den Fällen verfahren werden sollte, bei denen nach neuer Rechtsvorschrift zwar nicht mehr erteilt werden darf - nach alter FS-RiLi aber dennoch erteilt wurde ? Wäre aktuell interessanter für uns ...


Könnte mir gut vorstellen, daß in dem Fall genauso wie mit der Altverwertungsfrist vor 1999 umgegangen wird. Heißt: "Wenn wir jetzt durch die neue RiLi erreicht haben, daß keine FS mehr an Personen mit entsprechender Vergangenheit mehr ausgehändigt werden, so gilt dieses auch für Altfälle". Wäre doch sonst eine ungleiche Behandlung gegenüber den anderen MPU "Kandidaten". Oder nicht?
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Medusa
Beitrag 14.05.2006, 20:42
Beitrag #1234


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Bereits ausgehändigte EU-FEs müßten ja erst einmal aberkannt werden. Eine automatische Aberkennung kann ich mir nicht vorstellen. Nach wie vor habe ich auf EU Seiten zum Verkehrsministertreffen vom 27.03. auch keine entsprechenen Infos gefunden.
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johnnie walker
Beitrag 15.05.2006, 09:40
Beitrag #1235


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Zitat (Lexus @ 14.05.2006, 20:41) *
Zitat (strichachtdoktor @ 13.05.2006, 16:43) *

... und ist in der DAR auch irgendwas über Altfälle gesagt ? Wie zukünftig mit den Fällen verfahren werden sollte, bei denen nach neuer Rechtsvorschrift zwar nicht mehr erteilt werden darf - nach alter FS-RiLi aber dennoch erteilt wurde ? Wäre aktuell interessanter für uns ... wink.gif


Nein. Im übrigen handelt es sich ja nur um eine redaktionelle Zusammenfassung, bei der mit dem "darf" usw. der nicht sehr EU-FE-freundliche ADAC auch durchaus über den wirklichen Inhalt des abgeänderten Entwurfs zur 3. FS-Richtl. hinausgegangen sein mag.

Ich misstraue daher dem Inhalt durchaus, wollte aber die Meinung des ADAC mal illustrandi causa hier reinstellen.

Verkehrsexperten sind jedoch eher zurückhaltend. Wegen des notwendigen Ratifizierungsprozesses werde es Jahre dauern, bis die Regelung endgültig in Kraft treten könne. "Die bis dann ausgestellten Führerscheine werden wohl ihre Gültigkeit behalten", gibt der ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy im Gespräch mit der WELT zu bedenken.

http://www.welt.de/data/2006/03/21/862985.html
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mirko1
Beitrag 15.05.2006, 09:49
Beitrag #1236


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Wäre schön wenn der EUGH nun bald den AUT-FALL raus hauen würde.

Die ganzen vorab Beschlüsse in DE da müssten doch auch bald Hauptverfahren anstehen, die ersten NU´S sind doch schon über 1 Jahr her.

Soviel ist offen und nichts genaues weis man nicht "nicht aus zu halten dieser Krimi"
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johnnie walker
Beitrag 15.05.2006, 11:25
Beitrag #1237


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Zitat (mirko1 @ 15.05.2006, 11:49) *
Wäre schön wenn der EUGH nun bald den AUT-FALL raus hauen würde.

Die ganzen vorab Beschlüsse in DE da müssten doch auch bald Hauptverfahren anstehen, die ersten NU´S sind doch schon über 1 Jahr her.

Soviel ist offen und nichts genaues weis man nicht "nicht aus zu halten dieser Krimi"



Die ersten Untätigkeits-Klagen dürften anhängig sein!
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RA XDiver
Beitrag 15.05.2006, 11:56
Beitrag #1238


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Ähm, Untätigkeitsklagen bei anhängigen Klagen? Knapp vorbei ist auch daneben....


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strichachtdoktor
Beitrag 15.05.2006, 14:16
Beitrag #1239


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Zitat (Medusa @ 14.05.2006, 22:42) *
Bereits ausgehändigte EU-FEs müßten ja erst einmal aberkannt werden. Eine automatische Aberkennung kann ich mir nicht vorstellen.


Wenn ich dann nochmal erwähnen dürfte: Eine automatische Aberkennung des Rechts mit einem EU-ausländischen FS in D fahren zu dürfen, wenn in D gegen den Inhaber schonmal eine Massnahme des Entzuges durchgeführt wurde - das ist es doch, was die Verkehrsminister beschlossen haben. So kann man das imho jedenfalls interpretieren und so war es wohl auch gedacht. Es bedarf dann keiner Aberkennung mehr, sondern die Anerkennung wird regelmässig bei diesen Ausnahmefällen einer noch verwertbaren Vorverurteilung verweigert; und das dann nach der 3. FS-RiLi sogar legal - da macht der EuGH nichts dran.
Und das gilt nach meiner persönlichen Einschätzung dann auch für "Altfälle", also für Führerscheine, die nach der 2. FS-RiLi in den EU-Staaten legal ausgestellt wurden.


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Medusa
Beitrag 15.05.2006, 15:55
Beitrag #1240


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Das Posting hatte noch einen zweiten Satz wink.gif
Zitat (Medusa @ 14.05.2006, 21:42) *
Nach wie vor habe ich auf EU Seiten zum Verkehrsministertreffen vom 27.03. auch keine entsprechenen Infos gefunden.
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Lexus
Beitrag 15.05.2006, 23:48
Beitrag #1241


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Zitat (Medusa @ 14.05.2006, 22:42) *
Bereits ausgehändigte EU-FEs müßten ja erst einmal aberkannt werden. Eine automatische Aberkennung kann ich mir nicht vorstellen. Nach wie vor habe ich auf EU Seiten zum Verkehrsministertreffen vom 27.03. auch keine entsprechenen Infos gefunden.


Bezüglich des Anspruchs auf Vertrauensschutz für die Altfälle bin ich etwas skeptisch. Ich habe ja schon früher stets gepostet, dass die Erteilung der allermeisten hier interessierenden EU-Führerscheine nur durch den Betrug zustande gekommen ist, dass man sich in Polen oder in Tschechien als Ersterwerber ausgegeben hat, der niemals zuvor eine Fahrerlaubnis besessen hat. Da möchte ich fast wetten, dass alle das so in ihren Anträgen unterschrieben haben.

Dies folgt für mich schon daraus, dass - wenn ich es richtig sehe - alle irgendwie mit einer Fahrschule in Berührung waren. Das wäre völlig überflüssig und sogar völlig falsch gewesen, wenn es nach richtigen internationalen Gepflogenheiten zugegangen wäre. Denn sowohl die EU-Regelungen wie auch die davor geltenden sonstigen internationalen Regelungen sehen ja vor, dass man keine Fahrstunden machen muss, wenn man schon mal im Ausland eine Fahrerlaubnis hatte. Das war auch in Polen und in der Tschechei schon immer so; siehe bei uns die entsprechenden Regelungen in der FEV für Nicht-EU-Bürger; diese müssen zwar Prüfungen ablegen, benötigen aber keine Fahrstunden.

Somit ergibt sich daraus, dass die Betroffenen durch das Buchen von Fahrstunden den Anschein erweckt haben, noch keine deutsche Fahrerlaubnis besessen zu haben. Wenn hier teilweise behauptet wird, man habe die polnischen oder tschechischen Behörden wahrheitsgemäß darüber unterrichtet, dass es sich nicht um eine Ersterteilung handele, sondern um eine Wiedererteilung, dann glaube ich das wegen der absolvierten Fahrstunden eigentlich nicht wirklich. Denn dann hätten die Behörden dort sicherlich gesagt, wozu wollen Sie dann noch zur Fahrschule? Bringen Sie uns einen Nachweis, dass Sie die deutschen Fahrprüfungen theoretisch und praktisch bestanden haben, dann werden wir Ihnen ohne den ganzen Aufwand eine FE ausstellen. Hierzu hätte dann eine Auszug aus Flensburg über die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis, über die Straftat und über den Ablauf der Sperrfrist ausgereicht - so wie hier auch!

Allein die Tatsache, dass die Betroffenen bereit waren, hunderte von Euros in völlig sinnlose Fahrstunden zu investieren, beweist also, dass da mit falschen Vorspiegelungen gearbeitet wurde. Es kann natürlich auch sein, dass in Einzelfällen die Fahrstunden Teil des Deals waren: Ich bezahle euch sinnlose Fahrstunden, wenn ihr mir dafür eine Wohnsitzbescheinigung beschafft, mit der ich die 185-Tage-Regelung umgehen kann. Auch in diesem Fall wäre es Betrug.

Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass man unter diesen Umständen hinterher nun weinen und auf Vertrauensschutz pochen darf, wenn man die EU-FE unter den genannten Umständen im bewussten Verschweigen der tatsächlichen Zusammenhänge erschlichen hat.

Es war mir darum auch wichtig, aus dem Frankfurter Urteil zu zitieren, dass offenbar die tschechischen Behörden bereit sind, diese erschlichenen Fahrerlaubnisse auch wieder einzukassieren, sodass dafür die deutsche Mithilfe und deutschte Entscheidungen oder Gerichte gar nicht benötigt werden. Die Betroffenen können ja dann in Tschechien klagen, wenn es dort überhaupt Verwaltungsgerichte geben sollte.


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strichachtdoktor
Beitrag 16.05.2006, 01:44
Beitrag #1242


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Also Lexus, ich kann Dir zwar folgen und die Überlegung ist auch messerscharf wink.gif , was Polen betrifft kann ich dem aber nicht zustimmen: Mir hat man erklärt, daß jeder, der in Polen eine Führerscheinprüfung machen wolle, zunächst eine 20- (Klasse A) bzw. eine 30-stündige (Klasse B) Fahrschulausbildung absolvieren müsse. Völlig unabhängig, ob er jemals einen Führerschein besessen habe oder nicht, oder aus welchen Gründen er auch immer seinen alten Führerschein abgegeben habe. Könnte jetzt natürlich sein, daß mich in Polen alle angelogen haben, weil sie mein Geld wollten. Glaube ich aber nicht. Eine polnisch-stämmige Freundin in Deutschland hat ein bißchen recherchiert und das auch so bestätigt.

Was die Kreuzchen auf dem Anmeldebogen angeht, so möchte ich mich ohne Anwalt lieber nicht dazu äußern ... whistling.gif Tatsache ist nunmal, daß den meisten Kandidaten gesagt wurde, wo es sinnvoll sei ein Kreuz zu machen. Überprüfen konnte das keiner, denn ein Dolmetscher war oft gar nicht in der Nähe und der Bogen nur auf Polnisch ...

Allerdings - und da gibt es dann wieder Zeugen und Zeitungsberichte zu - waren in der Zeit, in der ich meinen Führerschein in PL gemacht habe, deutsche Beamte und Ermittler vor Ort und haben versucht, die Erteilung der Führerscheine zu verhindern und die Mitarbeiter der FEB "in Sachen EU-Recht weiterzubilden". Erstens werden heute wie damals deutsche Bewerber ausgebildet, abgeprüft und mit den Karten versorgt und zweitens ist weder bei mir noch bei jemandem aus meiner ehemaligen Fahrschule jemals eine Nachfrage zum Thema gekommen - wobei die Adressen wohl alle echt waren (etwas kompliziert nachzuweisen in Polen ...) und Post ziemlich sicher weitergeleitet worden wäre. So wichtig scheinen diese (evtl. nicht 100%ig beantworteten) Fragen nicht gewesen zu sein ... - jedenfalls hätte schon längst jemand auf den Trichter kommen können, wenn er es wirklich gewollt hätte. Die Polen halten ihre Führerscheindaten nun nicht gerade absolut geheim ...

Und last but not least bin ich sowieso der Meinung, daß es nur einen "Vertrauensschutz" geben kann: Wenn irgendwo im EU-Recht verankert wird, daß ein "Aufnahme"-land in Ausnahmefällen die Fahrerlaubnis eines "Erteiler-"landes nicht anerkennen muss und dabei nicht ausdrücklich auf die Anwendbarkeit dieser Regel nur auf Führerscheine seit dem Erteilungsdatum "x.y.z." hingewiesen wird, werden die Deutschen diese Regel anwenden - schon weil sie seit Jahren genau auf diese Gelegenheit warten ... blushing.gif Und auch Herr Tiefensee hat keinen Hehl daraus gemacht, daß er "an die Scheine will und kommen kann", weil sie in seinen Augen eh total illegal seien und die Benutzer eine große Gefahr für den Weltfrieden darstellen - zumindest aber für den deutschen Strassenverkehr.


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Filli
Beitrag 16.05.2006, 09:29
Beitrag #1243


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hab gerade meinen widerspruch gegen die nutzungsuntersagung zurück gewiesen bekommen und hab da mal ne frage an die experten. ich schreib mal was aus dem brief.

Die entziehung der Fahrerlaubnis läuft ins leere da ich mangels einer begünstigten entscheidung nach §28 Abs.5 FeVohnehin nicht berechtigt bin, aufgrund der im eu-ausland erteilten Fahrerlaubnis hier im Bundesgebiet Fahrzeuge zu führen.

Auch sprichtt das systematische Verhältnis von art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG für die Ansicht, dass der aufnehmende Staat berechtigt ist, bei der Frage, ob eine in einem anderem Eu Staat erteilte Fahrerlaubnis anerkannt wird, auch Ereignisse zu berücksichtigen die vor der Erteilung der Fahrerlaubnis durch den andreren mitgliedsstaat eingetreten sind( vgl. VGH Baden- Württemberg vom 9.03.2006 Az.: 10 S 47/06)

Bin etwas verwirrt für mich hört sich das so an, als hätte ich eigentlich nie fahren dürfen.
und stimmt es dass sie auch ereignisse berücksichten können die vor der erteilung liegen, ich dachte das ist noch nicht geklärt.

danke schon im voraus
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strichachtdoktor
Beitrag 16.05.2006, 10:47
Beitrag #1244


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Stimmt wohl: Hört sich so an, als hättest Du nie fahren dürfen.

Ist aber nicht korrekt laut Urteil des EuGH vom 29.April 2004. Den §28 Abs.5 FeV heranzuziehen um eine NU zu begründen hat der EuGH da ja gerade ausgeschlossen.

Trotzdem bleibt Dir wohl nur, gegen diese Nutzungsuntersagung zu klagen und vorerst nicht zu fahren.


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JoeCool
Beitrag 16.05.2006, 12:10
Beitrag #1245


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Zitat (Lexus @ 16.05.2006, 01:48) *
Zitat (Medusa @ 14.05.2006, 22:42) *

Bereits ausgehändigte EU-FEs müßten ja erst einmal aberkannt werden. Eine automatische Aberkennung kann ich mir nicht vorstellen. Nach wie vor habe ich auf EU Seiten zum Verkehrsministertreffen vom 27.03. auch keine entsprechenen Infos gefunden.


Bezüglich des Anspruchs auf Vertrauensschutz für die Altfälle bin ich etwas skeptisch. Ich habe ja schon früher stets gepostet, dass die Erteilung der allermeisten hier interessierenden EU-Führerscheine nur durch den Betrug zustande gekommen ist, dass man sich in Polen oder in Tschechien als Ersterwerber ausgegeben hat, der niemals zuvor eine Fahrerlaubnis besessen hat. Da möchte ich fast wetten, dass alle das so in ihren Anträgen unterschrieben haben....



Hallo,

glaub es, oder auch nicht. Aber nicht alle sind Betrüger!
Es gibt auch Leute (wie mich z.B.) die tatsächlich bei Ablauf Ihrer Sperrzeit im Ausland gewohnt haben und dort völlig legal die Widererteilung beantragt haben.
Selbstverständlich habe ich die (UK) Behörden vom Entzug in D. unterichtet. Hab sogar einen VZR Auszug beglaubigt übersetzen lassen und eingereicht.
Hierauf teilte mann mir unmissverst. mit, das die UK Behörden das dementsprechend wie eine Neuerteilung ansehen (was es ja defakto auch ist!).
Ob mann nun Fahrstunden nimmt, ist in UK sowieso freigestellt. Ich hab darauf verzichtet.

Kompakt: 185 Tage Regelung locker eingehalten, zusätzlich nachweisbarer Status als Student im Ausland.
Nichts verheimlicht etc.
Kannst ja gerne anderer Meinung sein - selbst ich finde es nicht toll, wenn einige mit "gekauften" Lappen rumrollen, aber mein Fall ist doch erheblich anders - und ich sehe überhaubt nicht ein, warum mein Lappen in D. nicht gelten soll.
Verfahren beim OLG läuft und auf Nachfragen wurde meinem RA bestätigt, das mann sehr wohl den Unterschied zwischen "FE-Tourismus" und meinem Fall erkennt- und berücksichtigen will.

Prost!
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mirko1
Beitrag 16.05.2006, 13:08
Beitrag #1246


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Naja im Endefeckt hat man einen gültigen Echten Legalen FS in der Hand, ob nun CZ PL Uk NL E solange dieser nicht gefälscht ist und nach der Sperrfrist erteilt gilt dieser Basta.

Auzug EUGH-Urteil 2004 allen bekannt:

Zitat
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN DIE ANERKENNUNG NICHT DESHALB VERSAGEN, WEIL NACH
DEN IHM VORLIEGENDEN INFORMATIONEN DER FÜHRERSCHEININHABER ZUM ZEITPUNKT DER AUSSTELLUNG
DES FÜHRERSCHEINS SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ
NICHT IM HOHEITSGEBIET DES MITGLIEDSTAATS HATTE, DER
DEN FÜHRERSCHEIN AUSGESTELLT HAT.

Ein Mitgliedstaat darf die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, nicht weiterhin ablehnen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat aber bereits abgelaufen ist.

Ich lese diesen Abschnitt vom EUGH Urteil immer wieder gerne, kaum zu glauben wie deutlich der EUGH war und wir trotzdem im Tarnmodus unterwegs sind. Eigentlich hätte der EUGH es nicht genauer Formulieren können. Der Eugh meinte bestimmt nicht mit den obigen klaren Aussagen, Deutschland ihr könnt nachträgliche MPU´s NU´s verlangen, verfahren wegen FoF einleiten um dann wieder einzustellen.
Es fehlt im EUGH Urteil nur der AUT-FAll

Europa Recht vor nationalem Recht.

Desweiteren wäre es für die Austeller Länder CZ Pl u.s.w ein leichtes eine KBA Auszug zu verlangen.

Ich sehe da keinen Betrug wenn ich in CZ gesagt habe ich habe hier in DE eine MPU Auflage und in CZ niemand weis was das überhaupt ist. Ob ich nun einen FS in DE hatte ist doch vollkommen Egal, ich darf nur keine 2 FS haben und keine Sperrfrist, das haben wir alle eingehalten.

Die Prüfung der 185 Tage ist auch Sache des Austellerlandes "nicht meine" laut EUGH ist die 185 Tage Regel sowiso kein Ansatz Punkt für DE.

Betrug erschlichen ec. sind doch nur versuche die MPU-Umgeher zu Kriminalisieren.
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Lexus
Beitrag 16.05.2006, 13:23
Beitrag #1247


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Zitat (JoeCool @ 16.05.2006, 14:10) *
Kompakt: 185 Tage Regelung locker eingehalten, zusätzlich nachweisbarer Status als Student im Ausland.
Nichts verheimlicht etc.


Solche Fälle wie deinen meine ich ja nun wirklich nicht. Obwohl mich dein Studentenstatus etwas stutzig macht: Studenten haben ihren ordentlichen Wohnsitz immer in ihrem Heimatland und nicht in dem Land, in dem sie studieren (§ 7 Abs. 2 FeV).


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mirko1
Beitrag 16.05.2006, 13:30
Beitrag #1248


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@Lexus
ich weis schon welche Fälle du meinst.

Nur:
Ich sehe da keinen Betrug wenn ich in CZ gesagt habe ich habe hier in DE eine MPU Auflage und in CZ niemand weis was das überhaupt ist. Ob ich nun einen FS in DE hatte ist doch vollkommen Egal, ich darf nur keine 2 FS haben und keine Sperrfrist, das haben wir alle eingehalten.

Die Prüfung der 185 Tage ist auch Sache des Austellerlandes "nicht meine" laut EUGH ist die 185 Tage Regel sowiso kein Ansatz Punkt für DE.

Betrug erschlichen ec. sind doch nur versuche die MPU-Umgeher zu Kriminalisieren.
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Beitrag 16.05.2006, 15:07
Beitrag #1249


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Zitat (Lexus @ 16.05.2006, 00:48) *
In Wahrheit liegt wahrscheinlich in den meisten Fällen ein Betrug vor. Ich kann dir auch darin folgen, dass eine einfache Umschreibung in den meisten Fällen wahrscheinlich gereicht hätte, wenn die Umschreibungsfrist bzw. Wiedererteilungsfrist (in Deutschland 2 Jahre) noch nicht abgelaufen ist.

Aber verwaltungsrechtlich liegt definitiv kein Betrug vor! In Deutschland gilt selbst der größte Verbrecher als unschuldig, solange ihm nicht die Schuld nachgewiesen wurde. Es muss also zwingend vorher eine Verurteilung wegen "unrechtmäßiger Erschleichung der Fahrerlaubnis" erfolgt sein.

Somit spielt es nicht die geringste Rolle, auf welche Weise die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Wichtig ist nur, dass sie erteilt wurde.


--------------------
(\_/)
(O.o)
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Beitrag 16.05.2006, 16:14
Beitrag #1250


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Zitat
Somit spielt es nicht die geringste Rolle, auf welche Weise die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Wichtig ist nur, dass sie erteilt wurde.

Das ist nur insoweit richtig, als daß die Erteilungskriterien nicht der Prüfungskompetenz irgendeines deutschen Amtes unterliegen.

Andererseits ist es für eine "deutsch-induzierte" Prüfung im Erteiler-Land schon relevant, ob alle Kriterien gewissenhaft erfüllt wurden. Bei Führerscheinen, bei denen schon der Antrag offensichtlich in betrügerischer Absicht manipuliert wurde, ist eine Zurücknahme der Fahrerlaubnis nach deutschen Hinweisen wohl eher wahrscheinlich, wenn nachgewiesen.

Grundsätzlich habe ich persönlich aber gar nichts dagegen, wenn "Fahrprofis" sich nochmal in ein Fahrschulauto setzen und so das Fahren "von der Pike auf" lernen - sind doch viele schon einige Jahre raus und haben in der Vergangenheit auch nicht gerade mit "Unauffälligkeit" geglänzt ...

Ich verstehe daher Lexus´ Einwand auf die Kreuzchenmacherei begrenzt. Wobei ich mich frage, inwieweit man sich eventuell mit "Schluderichkeit" oder "Unwissenheit" mangels Sprachkompetenz herausreden kann - gleich von Betrug zu reden ... Wie schon erwähnt sind in den meisten Ländern die Tilgungsfristen signifikant kürzer als in D und (in PL oder CZ theoretisch) getilgte Sachen braucht man imho gar nicht mehr erwähnen. Da rutscht das Kreuz dann automatisch auf die richtige Stelle ... wink.gif


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