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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
der Sachse
Beitrag 16.05.2006, 16:37
Beitrag #1251


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.05.2006, 18:14) *
Grundsätzlich habe ich persönlich aber gar nichts dagegen, wenn "Fahrprofis" sich nochmal in ein Fahrschulauto setzen und so das Fahren "von der Pike auf" lernen - sind doch viele schon einige Jahre raus und haben in der Vergangenheit auch nicht gerade mit "Unauffälligkeit" geglänzt ...


Hi
ganz meiner meinung. ich hatte vor meinem fe entzug auch mehr als reichlich fahrpraxis. aber nach 5 jahren nicht fahren, bin ich im nachhinein auch froh das ich die fahrschule noch mal besucht habe.
im übrigen habe ich selbst noch mal nach brüssel geschrieben und heute die antwort bekommen. ich kann mir aus der antwort nur rausnehmen das die selber noch nicht wissen ob die "alten" führerscheine nach der 3 rili noch gelten oder nicht. Da ich keinen ärger bekommen will ist hier nur ein auszug aus der mail.

""Die häufig in der Presse geäußerten Kommentare wie etwa in der Bild-Zeitung "Bald keine Polenführerscheine mehr" sind in Ihrem Sinn verkürzt und entsprechen nicht der überwiegenden Anzahl von Fällen. Auch nach Inkrafttreten der 3.Führerscheinrichtlinie behalten Führerscheine anderer EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit in Deutschland, soweit sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Deutschland darf grundsätzlich keine ausländischen Führerscheine aberkennen oder entwerten.

Eine Ausnahme wird in Zukunft lediglich für Personen bestehen, deren Führerschein in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. In diesen Fällen muß ein Mitgliedstaat einen ausländischen Führerschein in Zukunft nicht mehr anerkennen. Eine Rückwirkung dieser Regelung auf bestehende Führerscheine muß noch geprüft werden, erscheint aber unwahrscheinlich.

Die von Ihnen geschilderte Praxis unter bestimmten Bedingungen eine Nutzungsuntersagung auszusprechen wird gegenwärtig vom EuGH im Fall C-227/05 geprüft. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen ""

naja, mal abwarten sadwalk.gif



Quotierung korrigiert

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 16.05.2006, 21:07


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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RA XDiver
Beitrag 16.05.2006, 16:41
Beitrag #1252


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Ich muss zugeben, dass die Begrifflichkeit "Betrug" in diesem Zusammenhang etwas unglücklich gewählt worden ist und zu Irritationen geführt haben dürfte (vgl. Thommy). Tatsächlich ist hier natürlich nicht von Betrug zu sprechen (daran scheitert es bereits mangels Vermögensschadens). Vielmehr wäre die Wortwahl "Vortäuschen falscher Tatsachen" besser gewählt. Dann kommt es auch nicht zu strafrechtlichen Assotiationen im Bereich des Verwaltungsrechts. wink.gif


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JoeCool
Beitrag 16.05.2006, 16:49
Beitrag #1253


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Zitat (JoeCool @ 16.05.2006, 18:41) *
Zitat (Lexus @ 16.05.2006, 15:23) *

Zitat (JoeCool @ 16.05.2006, 14:10) *


Kompakt: 185 Tage Regelung locker eingehalten, zusätzlich nachweisbarer Status als Student im Ausland.
Nichts verheimlicht etc.


Solche Fälle wie deinen meine ich ja nun wirklich nicht. Obwohl mich dein Studentenstatus etwas stutzig macht: Studenten haben ihren ordentlichen Wohnsitz immer in ihrem Heimatland und nicht in dem Land, in dem sie studieren (§ 7 Abs. 2 FeV).


Sorry, falsch.
Als Vollzeitstudent in UK ist es einem freigestellt, ob mann sich in UK meldet, oder nicht.


War wohl etwas irreführend:
Ich war nicht Vollzeitstudent in D. sondern in UK. Mein Studium hier in D. war längst abgeschlossen.
Wie auch immer, insgesamt war ich etwa 14 Monate nachweisbar durchgehend in UK, von kurzem WE Besuchen in D. mal abgesehen. Das sollte dann wohl reichen. Übrigens hat selbst das D. Finanzamt anstandslos anerkannt, das ich für die Zeit in D. nicht steuerpflichtig war.
Bevor jemand sich wundert: Es war ein Anschlussstudium (MSc.) - deshalb nur ein Jahr.


Überflüssige Quotes entfernt

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 16.05.2006, 20:19
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BeK
Beitrag 16.05.2006, 18:24
Beitrag #1254


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Hallo,

ich habe meinem Anwalt auch mal die ganzen Bedenken zur neuen Rili geschrieben. Das hat er mir geantwortet:

Die von Ihnen geäußerte Besorgnis ist völlig unbegründet. In den nächsten acht bis zehn Jahren wird sich überhaupt nichts ändern. Von daher können wir derzeit ohnehin beim besten Willen nicht dazu anraten, sich mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung zu setzen und sich deren Zuständigkeit auszusetzen. Dafür besteht überhaupt keine Veranlassung.

Hm? Ob man das glauben kann? think.gif Aber ist ja mein Anwalt.
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Perplex
Beitrag 16.05.2006, 19:12
Beitrag #1255


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Zitat (BeK @ 16.05.2006, 19:24) *
Die von Ihnen geäußerte Besorgnis ist völlig unbegründet. In den nächsten acht bis zehn Jahren wird sich überhaupt nichts ändern. Von daher können wir derzeit ohnehin beim besten Willen nicht dazu anraten, sich mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung zu setzen und sich deren Zuständigkeit auszusetzen. Dafür besteht überhaupt keine Veranlassung.
Das sagt mein Anwalt auch, allerdings muss man einem Anwalt nicht alles glauben. huh.gif


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RA XDiver
Beitrag 16.05.2006, 19:17
Beitrag #1256


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Ich halte nichts davon, mit solcher Selbstsicherheit Behauptungen in den Raum zu stellen, selbst wenn es den Mandanten nur beruhigen soll. Fakt ist, die 3. RiLi wird kommen. Fakt ist ebenfalls, es wird keine 8-10 Jahre mehr dauern. Wahrscheinlich wird in D nichtmals eine Gesetzesänderung erforderlich werden. Deswegen kann ich mich dem kollegialen Optimismus da nur sehr beschränkt anschließen.

Ich bin von jeher ein Verfechter dessen gewesen, offen mit dem Mandanten umzugehen und sich nicht zu sehr in Mutmaßungen zu verlieren. Am Ende wird einem sowas eher gedankt, als wenn dann doch die böse Überraschung eintritt.


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Johannes 2
Beitrag 17.05.2006, 08:07
Beitrag #1257


Neuling


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Zitat (mirko1 @ 27.04.2006, 12:30) *
Ich kann es kaum glauben sollte der EUGH den AUT-FALL zu unseren gunsten mitte dieses Jahres entscheiden hätten wir gewonnen, dann aber anfang 07 soll das evtl. Urteil vom EUGH wieder für den Ar..h sein? das kanns doch nicht sein Leute. thread.gif

Wenn der EUGH den Aut-Fall z.b. erst nächstes Jahr entscheidet (die Richtlinie ist noch nicht Inkraft) was ist dann? es muss doch für ein Gericht möglich sein auch wenn es in der Richtlinie steht den Passus "kann es ablehnen wenn früher ein Entzug war" diesen Passus auf der Grundlage des AUt-Fall´s als nicht richtig zu ändern? oder anders auszulegen? "KANN heist nicht darf"


Hallo zusammen. Kann mir jemand erklären, was der AUT-Fall ist.
Danke für die Antwort .
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RA XDiver
Beitrag 17.05.2006, 08:46
Beitrag #1258


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Mal wieder was erbauendes für die EuGH-Fraktion:

Das VG Frankfurt am Main stellt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen eine NU wieder her.

Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 6 G 1061/06


Ich vermute allerdings, dass dieser Beschluss ebenfalls vom VGH Kassel kassiert werden wird.


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sifis
Beitrag 17.05.2006, 08:57
Beitrag #1259


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Zitat (Johannes 2 @ 17.05.2006, 10:07) *
Hallo zusammen. Kann mir jemand erklären, was der AUT-Fall ist.
Danke für die Antwort .


der aut-fall

sehr wichtig wavey.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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corneliusrufus
Beitrag 17.05.2006, 09:18
Beitrag #1260


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Gestern ging durch die Nachrichten, dass Bundesverkehrsminister Tiefensee über drastisch erhöhte Sanktionen für Drängler, Raser und Trnkenheitsfahrer nachdenkt. Dieses ist umso bemerkenswerter, als dass zum Mai die Bußgeleder gerade erhöht wurden.

Imho könnte das zeigen, dass Minister Tiefensee tatsächlich gewillt sein könnte, gegen Verkehrsrowdys vorzugehen. Das sollten denn auch diejenigen mit EU-FE bedenken, die dem Verdacht des FS-Tourismus ausgesetzt sein könnten.

Ich denke, dass D da eine harte Linie fahren wird, dass Tiefensees Kommentare nciht ein kommendes sommerloch füllen sollten. Das diese Fälle dann vom EUGH überprüft werden könnten, wahrscheinlich mit nicht so gutem Ausgang für die Betroffenen. Bei Fällen, die tatsächlich damals alle rechtlichen Bedingungen eingehalten haben, bsp. übersetzter Karteiauszug, echter Auslandsaufenthalt von 185 Tagen, vollzogene Abmeldung in D, die haben eine Chance. Nur fürchte ich, dass diese zunächst ebenfalls erstmal in einen Topf geschmissen werden und dass denen erstmal auch die FE entzogen wird für D.

Aus den genannten Gründen, hier im Forum schon genannt, könnte die 3. FSRiLi für D ziemlich zeitnah umgesetzt werden. Dann hülfe auch der AUT-Fall nicht mehr unbedingt, selbst bei positivem Ausgang für die EU-FE-Inhaber. Denn ich könnte mir vorstellen, dass dann auf die FEB Druck per Verwaltungsanweisung kommt, mögliche Umschreibeverfahren herauszuzögern.

Bereits jetzt werden die ausländischen FS und FE genau geprüft. Prüfung und notwendige Korrespondenz dauert. Auch haben Antragsteller nur Anspruch auf eine angemessene Bearbeitungzeit (wenn alle Fakten vorliegen), nicht auf die schnellstmögliche. Die FEB könnten per Anweisung auf eine Verzögerungstaktik festgelegt werden. Unter Umständen würden dann, vielelicht auch mit haarsträubender Begründung, auch meinetwegen rechtswidrig eine Umschreibung verweigert.

Denn ein Widerspruchsverfahren hülfe der Verwaltung. Erst am Ende des Widerspruchverfahrens wäre nach dem tatsächlichen Rechtsstand zu verfahren. Damit könnte man sich bereits zu einer Zeit befinden, in der die 3. FSRiLi in D gilt. Mit der Folge, dass die vorher rechtmäßige Umschreibung nunn unrechtmäßig geworden wäre.

Auch eine Untätigkeitsklage würde kaum helfen, da zum einen vorher das Widerspruchsverfahren abgewartet werden müsste. Ausnahme wäre, wenn ich mich richtig entsinne, Niedersachsen, wo es kein Widerspruchsverfahren gibt. Vielleicht dann eine Oase der Umschreibung.

Ich würde mich daher, wie es hier einige tun, auf eine möglcihe Begutachtung vorbereiten. Vorbereitung ist kein Antritt. Es ist eher ein Joker, der gezogen werden könnte, wenn spätere rechtsmittel ins Leere laufen, sei es inhaltlich oder zeitlich.

Daneben gibt es eine zweite Alternative, nämlich die Umschreibung im Ausland. Wieder müsste die 185 Tage Regel eingehalten werden, wieder müsste der Wohnsitz in D abgemeldet werden, die beruflichen und familiärren Lebensmittelpunkte müssten sich im Ausland befinden. Wenn dann dem Umschreibestaat all die (beglaubigt) übersetzten Dokumente (FS-Akte,Karteiauszug, BZR- und VZR-Auszüge, Führungszeugnis für Behörden) zugänglich gemacht würden, dann könnte es D ein ganzes Stück schwerer haben, die FE endgültig zu entziehen. Denn dann lägen ja alle (in D) belastenden Faktoren auf dem Tisch.

Womöglich unterbliebe eine besondere Eingnungsprüfung, wie sie die bsp. polnischen Fahrprüfer in vivo bei der Fahrprüfung vornehmen. Folglich wieder ein Ansatzpunkt für D.

Das Ganze ist jedoch aufwändig, der Ausgang ebenfalls ein Stück ungewiss.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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sifis
Beitrag 17.05.2006, 09:32
Beitrag #1261


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"Nur fürchte ich, dass diese zunächst ebenfalls erstmal in einen Topf geschmissen werden und dass denen erstmal auch die FE entzogen wird für D."

wer soll denn das tun?

UND warum überhaupt einen eu-fs umschreiben lassen? da begibt man sich doch unnötig in gefahr


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 17.05.2006, 09:43
Beitrag #1262





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Es ist mal wieder so weit - Splittung wegen der Threadgröße.

Hier gehts weiter.
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