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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
zippo51
Beitrag 28.03.2006, 00:04
Beitrag #151


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 01:01) *
Zitat
Wo bitte kann ich erfahren ob meine Akte in der FEB sauber ist und kann ich dies selbst erfragen oder bedarf es eines Anwaltes.


Wie ich Dir bereits schrieb. Antrag und Terminvereinbarung an die FEB und schon geht´s. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht, würde die Sache aber vielleicht beschleunigen und vereinfachen. Das ist allerdings eine Geschmacksfrage.

Danke werde euch auf dem laufenden halten wavey.gif
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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 04:59
Beitrag #152


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Zitat
Tiefensee kündigte ein hartes Vorgehen gegen Fahrsünder an, die ihr deutsches Fahrverbot mit im Ausland erworbenen Führerscheinen umgehen. Bereits Anfang 2007 und damit vor dem eigentlichen In-Kraft-Treten der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werde Deutschland die Regelung gegen Führerscheintouristen anwenden, sagte er. Er sei sicher, dass der Europäische Gerichtshof diesen Vorgriff akzeptiere. In den vergangenen 18 Monaten seien bei Zufallskontrollen mehr als 2100 Deutsche mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen, denen in Deutschland der Führerschein wegen Alkohol- oder Drogendelikten entzogen wurde. Die Führerscheinrichtlinie muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden. Die Zustimmung gilt als sicher.

Quelle

Es ist noch kein Gesetz, aber wir wenden es schon mal an. Wenn dagegen jemand klagt macht es auch nichts, denn bis das in Jahren beim EuGH landet ist es inzwischen ein Gesetz. Rechtsstaat ade.
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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 06:24
Beitrag #153


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Bedeutet dies, daß man ab Januar trotz EU-FE wg. FoFE verurteilt werden kann?

Was bedeutet die Nichtanerkennung der EU-FE ab für einen EU-FE Besitzer, dessen Tilgungsfrist abgelaufen ist, oder der eine pos. MPU gemacht hat? Muß er dann trotz vorhandener EU-FE eine neue EU-FE in Deutschland machen?
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Perplex
Beitrag 28.03.2006, 06:25
Beitrag #154


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Zitat (Medusa @ 28.03.2006, 05:59) *
Zitat (Neuer EU-Führerschein ersetzt graue und rosa Lappen)
Tiefensee kündigte ein hartes Vorgehen gegen Fahrsünder an,...
Ein sehr löbliches Vorgehen, Herr Tiefensee! wallbash.gif
Allerdings gibt es dafür Strafgerichte & Bußgeldbescheide gegen Fahrsünder. Wer inzwischen abgeurteilt wurde & seine Strafe verbüßt hatte, der gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Fahrsünder, wenn nicht neue Fahrsünden festgestellt wurden.

Zitat (Neuer EU-Führerschein ersetzt graue und rosa Lappen)
... die ihr deutsches Fahrverbot mit im Ausland erworbenen Führerscheinen umgehen
Es gibt nicht einen Fall, wo ein Betroffener ein Fahrverbot mit einem ausländischen Führerschein umgangen hatte. Das wäre auch vollkommen sinnlos, weil man nach spätestens 3 Monaten seinen Führerschein zurückbekommen würde. huh.gif

Herr Tiefensee, sie haben überhaupt keine Ahnung!
plasma.gif


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Andreas
Beitrag 28.03.2006, 06:51
Beitrag #155


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.03.2006, 07:25) *
Es gibt nicht einen Fall, wo ein Betroffener ein Fahrverbot mit einem ausländischen Führerschein umgangen hatte. Das wäre auch vollkommen sinnlos, weil man nach spätestens 3 Monaten seinen Führerschein zurückbekommen würde. huh.gif



Bist du jetzt schon unter die Hellseher gegangen oder woher hast du diese Erkenntnis? think.gif Du glaubst gar nicht was manche Leute auf Ideen kommen.....


Zitat
Herr Tiefensee, sie haben überhaupt keine Ahnung!
plasma.gif


Nun ja, es gibt noch andere, die auch keine Ahnung haben...... whistling.gif


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Chef3
Beitrag 28.03.2006, 07:39
Beitrag #156


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Zitat (Medusa @ 28.03.2006, 07:24) *
Bedeutet dies, daß man ab Januar trotz EU-FE wg. FoFE verurteilt werden kann?

Was bedeutet die Nichtanerkennung der EU-FE ab für einen EU-FE Besitzer, dessen Tilgungsfrist abgelaufen ist, oder der eine pos. MPU gemacht hat? Muß er dann trotz vorhandener EU-FE eine neue EU-FE in Deutschland machen?


Das ist genau die Frage, auf die ich auch gerne eine Antwort hätte. Wenn aber der Wortlaut der Regelung
tatsächlich nicht bekannt ist, dann ist alles weitere hier pure Spekulation.

Vor allem diese Haarspaltereien: "kann aberkannt werden" oder "wird nicht anerkannt". Wo ist da der Unterschied? "Kann" heisst ja offensichtlich in D "wird"... Die neue Richtlinie könnte dann vielleicht bedeuten, daß Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt, daß ist aber auch das endgültige Resultat der derzeitigen Richtlinie, nur etwas später: ich kann nicht mehr fahren.

Auch ich spekuliere gerne... rofl1.gif

Habe nur die Hoffnung, daß in meinem Fall anders verfahren wird, da ich noch nie eine D- oder EU-Fahrerlaubnis vorher besessen habe und auch noch nie aufgefallen bin. Bleiben nur noch die 185-Tage...

Gruß,
Chef-Spekulant-3


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Perplex
Beitrag 28.03.2006, 07:54
Beitrag #157


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Zitat (Andreas @ 28.03.2006, 07:51) *
think.gif Du glaubst gar nicht was manche Leute auf Ideen kommen.....
Während eines Fahrverbots wäre ein ausländischer EU-Führerschein nach EU-Recht in Deutschland sowieso ungültig.

Zitat (Andreas @ 28.03.2006, 07:51) *
Nun ja, es gibt noch andere, die auch keine Ahnung haben...... whistling.gif
Sicher gibt es eine Menge Leute, die keine Ahnung haben. Allerdings kann ich von einem Verkehrsminister erwarten, dass er uns nicht mit Inkompetenz nervt. Durch solche Äußerungen sollen m.E. Leute, die noch weniger Ahnung haben, verunsichert werden.

Eine Nutzungsuntersagung ist kein Fahrverbot! no.gif


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 07:58
Beitrag #158


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Zitat (Chef3 @ 28.03.2006, 07:39) *
Das ist genau die Frage, auf die ich auch gerne eine Antwort hätte. Wenn aber der Wortlaut der Regelung
tatsächlich nicht bekannt ist, dann ist alles weitere hier pure Spekulation.

Die Frage, ob eine Richtlinie, die noch nicht in Kraft ist, angewendet werden kann stellt sich aber ..
Kann sich D. ab Januar 2007 tatsächlich weigern EU-FEs anzuerkennen?
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Perplex
Beitrag 28.03.2006, 08:09
Beitrag #159


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Zitat (Medusa @ 28.03.2006, 08:58) *
Kann sich D. ab Januar 2007 tatsächlich weigern EU-FE’s anzuerkennen?
Nein! unsure.gif
Deutschland kann nicht durch eine einfache Richtlinie, das höchstrichterliche EuGH-Urteil aufheben. Im Gegenteil, Deutschland ist verpflichtet europäisches Recht in innerstaatliches Recht umzusetzen.


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sifis
Beitrag 28.03.2006, 08:27
Beitrag #160


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Zitat (Medusa @ 28.03.2006, 07:58) *
Zitat (Chef3 @ 28.03.2006, 07:39) *
Das ist genau die Frage, auf die ich auch gerne eine Antwort hätte. Wenn aber der Wortlaut der Regelung
tatsächlich nicht bekannt ist, dann ist alles weitere hier pure Spekulation.

Die Frage, ob eine Richtlinie, die noch nicht in Kraft ist, angewendet werden kann stellt sich aber ..
Kann sich D. ab Januar 2007 tatsächlich weigern EU-FEs anzuerkennen?


du darfst mit deinem cz-fs eu-weit und auf der ganzen welt fahren,

die deutschen würden sich ganz schön dumm anstellen wenn sie dir es verbieten würden, würde auch keinen sinn machen


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 08:38
Beitrag #161


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Zitat
Deutschland kann nicht durch eine einfache Richtlinie, das höchstrichterliche EuGH-Urteil aufheben. Im Gegenteil, Deutschland ist verpflichtet europäisches Recht in innerstaatliches Recht umzusetzen.


Ähm Thommy, die Rili ist europäisches Recht. Und wenn sie so kommt wie anzunehmen, dann kann man das Urteil vom 29.04.04 dezent unter Rechtsgeschichte abhaken und vergessen.

Nochmals: Die Richtlinie gibt die Leitschnur für die nationalen Regelungen vor. Ändert sich die Richtlinie, ändert sich die Rechtsprechung. Wann lernst Du endlich, dass nicht der EuGH die Regelungen vorgibt, sondern die politischen Organe der EU?


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 08:39
Beitrag #162


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 08:38) *
Ändert sich die Richtlinie, ändert sich die Rechtsprechung.

Schon bevor die neue Rili in Kraft ist?
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Virgin
Beitrag 28.03.2006, 08:49
Beitrag #163


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Hallo Gallier,

ich wurde mit meinen italienischen EU-FS nur einmal in krefeld (NRW) angehalten. Habe seitdem ein verfahren nach dem anderen laufen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.
Habe bisher kein einziges mal gewonnen. Letztes jahr würde mir der FS per gerichtsbeschluss entzogen. War auch schon vorm OVG münster. Hoffnungslos. Prozesse gehen weiter.
Mache jetzt einen EU-FS in CZ, da die deutschen behörden meinen schein erschlichenen FS wieder nach italien zurückgesendet haben und ich nun ohne da stehe.

Ich verstehe nicht warum du solche probleme nicht hast crybaby.gif

LG Virgin





Zitat (Gallier @ 26.03.2006, 22:10) *
Rein gefahren sind wir über Selb/As und raus in Schirnding! Die machen bei beiden Grenzen keinen Aufstand wenn se einen EU-FS sehen... Zumindest habe ICh keinerlei Probleme mit den police.gif

Insgesamt wurde ich mit Grenz/FE-kontrollen schon 11 oder 12x kontrolliert und hatte bis auf paar Minuten Wartezeit eigentlich nie Probleme! Fahren tue ich damit wie schon mal gesagt seit Februar 2005.
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 08:50
Beitrag #164


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Zitat
Schon bevor die neue Rili in Kraft ist?


Natürlich nicht. Seit wann entfalten Regelungen Wirkung, die noch nicht existieren? wink.gif

Unser Thommy hat das allerdings wohl etwas anders gemeint.


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 08:53
Beitrag #165


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 08:50) *
Zitat
Schon bevor die neue Rili in Kraft ist?

Natürlich nicht. Seit wann entfalten Regelungen Wirkung, die noch nicht existieren? wink.gif


Wie ist dann das folgende zu bewerten? Nur ein Bluff?

Zitat
Tiefensee kündigte ein hartes Vorgehen gegen Fahrsünder an, die ihr deutsches Fahrverbot mit im Ausland erworbenen Führerscheinen umgehen. Bereits Anfang 2007 und damit vor dem eigentlichen In-Kraft-Treten der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werde Deutschland die Regelung gegen Führerscheintouristen anwenden, sagte er. Er sei sicher, dass der Europäische Gerichtshof diesen Vorgriff akzeptiere.
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 08:54
Beitrag #166


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Nicht ganz sauber, würde ich sagen.


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Chef3
Beitrag 28.03.2006, 09:13
Beitrag #167


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 09:38) *
Ähm Thommy, die Rili ist europäisches Recht. Und wenn sie so kommt wie anzunehmen, dann kann man das Urteil vom 29.04.04 dezent unter Rechtsgeschichte abhaken und vergessen.


Aber es spricht ja nichts dagegen, wieder zu klagen... oder? Die Gegenseitige Anerkennung wird ja hoffentlich nicht ersatzlos gestrichen.

Gruß,
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Roland
Beitrag 28.03.2006, 09:13
Beitrag #168


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Viel Rummel in der Presse, viele Statements und Meinungen und Durcheinander hier im Forum. Keiner blickt mehr so recht durch.

Heisst dass nun wirklich konkret, dass ab Inkrafttreten der neuen RiLi. auch bereits erteilte EU-FS hier wertlos sind und ich ein Verfahren wegen FoF am Hals habe wenn ich damit aufgehalten werde?

Ich fahr jetzt seit über 1 1/2 Jahren unauffällig und unbescholten damit herum und habe jetzt nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit und einem Jahr davon als ALG2 Bezieher dank meiner Tschechenpappe endlich wieder nen neuen Bombenjob der allerdings mit dem ÖPNV nicht ansatzweise zu erreichen ist.
Und JETZT will man mich defacto wieder zum Sozialfall degradieren. ranting.gif ranting.gif
Naja ich bereite schon mal das Künddigungsschreiben vor wallbash.gif

Vielen Dank Deutschland. Vielen Dank meine werten Herren Politiker.


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Andreas
Beitrag 28.03.2006, 09:15
Beitrag #169


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Zitat (Chef3 @ 28.03.2006, 10:13) *
Aber es spricht ja nichts dagegen, wieder zu klagen... oder?


Gegen was willst du dann klagen wenn die RiLi entsprechend geändert wurde? think.gif Der EuGH kann und darf die RiLi nicht ändern.


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Chef3
Beitrag 28.03.2006, 09:17
Beitrag #170


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Zitat (Virgin @ 28.03.2006, 09:49) *
Mache jetzt einen EU-FS in CZ, da die deutschen behörden meinen schein erschlichenen FS wieder nach italien zurückgesendet haben und ich nun ohne da stehe.


Was war denn daran erschlichen? Warum wurde er nicht anerkannt?

Gruß,
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Commodore25E
Beitrag 28.03.2006, 09:17
Beitrag #171


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.03.2006, 00:45) *
Auch nicht, wenn man vorher monatelang mit einer EU-FE ohne Auffälligkeiten am Strassenverkehr teilgenommen hat ? Sorry, aber das will nicht in mein Großhirn, wie das begründbar sein soll ...


Das ist ein Punkt, welcher durchaus diskutiert werden kann. Ich könnte mir vorstellen, daß einige, die eine Eu-FE aus Cz, Pl etc. besitzen, sehr vorsichtig sind, evtl. sogar übervorsichtig, um nicht "unnötig aufzufallen".

Ich meine mich zu erinnern, daß auch Du vor geraumer Zeit mal gepostet hast, daß Du z.B. Freitag abend/Samstag Abend nicht bzw. ungern ein KFZ steuerst, eben weil dort vermehrt Kontrollen stattfinden. Diesen Tenor habe ich auch schon von Anderen gelesen.

Hier könnte man nun sagen, wenn diese FE, ich sage mal umgangssprachlich, "legal" wird, daß bei dem Einen oder Anderen die Hemmschwelle sinken könnte.

Aber da sind wir wieder im Bereich der Kristallkugel, wobei ich persönlich der Ansicht bin, wer sich, auch mit einer im Eu-Ausland erworbenen FE, legal bewährt, da sollte es keine Maßnahmen geben. ......


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murksel
Beitrag 28.03.2006, 09:23
Beitrag #172


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Die Frage wird ja auch sein, ob Deutschland, sofern die das wirklich durchziehen (und ich glaube daran), das auch gegen im Ausland wohnende Deutsche durchziehen. Die wären dann nämlich doppelt gearscht, weil eine MPU nur für in Deutschland wohnende Bürger möglich wäre.
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Roland
Beitrag 28.03.2006, 09:33
Beitrag #173


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Zitat (Commodore25E @ 28.03.2006, 09:17) *
Aber da sind wir wieder im Bereich der Kristallkugel, wobei ich persönlich der Ansicht bin, wer sich, auch mit einer im Eu-Ausland erworbenen FE, legal bewährt, da sollte es keine Maßnahmen geben. ......


Diesen Ansatz würde auch ich begrüssen.
ABER welchen Maßstab will man da anlegen? Wann hat sich jemand bewährt. Gefahrene Kilometer, Besitzdauer der EU-FE ????. Wäre zu schön um wahr zu sein. Nenene ich glaube eher die deutschen ziehen Ihren Stiefel durch und da gibts keinen Backers wie man bei uns zu sagen pflegt. wavey.gif


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murksel
Beitrag 28.03.2006, 09:39
Beitrag #174


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Entschuldigung, aber das glaubt ihr doch im Leben nicht oder?

Es wird folgendermassen ablaufen: Wenn die Rili D die Möglichkeit gibt, über §§ xy die Anerkennung des im Auslands erworbenen FS abzulehnen, so werden sie das tun. Und die Beamten der FS-Stelle werden das umsetzen. Ist doch klar. Ist schließlich deren Arbeit.

D hat das bisher und zumindestens eine Zeitlang auch ohne rechtlichen einwandfreiem Hintergrund durchgezogen. Warum sollen sie jetzt auf einmal kulanter werden, wenn sie dann die Möglichkeiten legal haben?

Wann kommt eigentlich der genaue Text der FS-Rili raus? Wo kann man sowas nachlesen?
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Chef3
Beitrag 28.03.2006, 09:41
Beitrag #175


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Zitat (Andreas @ 28.03.2006, 10:15) *
Gegen was willst du dann klagen wenn die RiLi entsprechend geändert wurde? think.gif Der EuGH kann und darf die RiLi nicht ändern.


Diese Frage könnte man vielleicht beantworten, wenn man wüsste, was drin steht... solange
können wir doch wunderbar weiter spekulieren... blink.gif

Im übrigen zum Thema "ändern": Was hat denn dann der EuGH mit Aktenzeichen C-476 / 01 gemacht? Irgendwie hat sich damit ja doch etwas
geändert... wink.gif

Gruß,
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Virgin
Beitrag 28.03.2006, 09:43
Beitrag #176


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Als ich wusste dass ich meinen FS hier in deutschland verlieren würde, habe ich ihn als verloren gemeldet. So hatte ich 2 FS. Den einen gab ich treu und brav ab, den andere liess ich in italien umschreiben.

So hatte ich einen EU-FS. Leider sind in den letzten jahre die italiener auch sehr streng geworden. Auf anfrage der deutschen behörden haben die in 3 wochen reagiert.

Aus einen guten autofahrer wurde dann ein guter fussgänger sad.gif



Zitat (Chef3 @ 28.03.2006, 10:17) *
Zitat (Virgin @ 28.03.2006, 09:49) *
Mache jetzt einen EU-FS in CZ, da die deutschen behörden meinen schein erschlichenen FS wieder nach italien zurückgesendet haben und ich nun ohne da stehe.


Was war denn daran erschlichen? Warum wurde er nicht anerkannt?

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Beitrag 28.03.2006, 09:46
Beitrag #177


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Zitat (murksel @ 28.03.2006, 10:23) *
Die Frage wird ja auch sein, ob Deutschland, sofern die das wirklich durchziehen (und ich glaube daran), das auch gegen im Ausland wohnende Deutsche durchziehen. Die wären dann nämlich doppelt gearscht, weil eine MPU nur für in Deutschland wohnende Bürger möglich wäre.
Du hättest ja jederzeit die Möglichkeit in Deutschland einen Scheinwohnsitz zu begründen, um Dir die MPU zu erschleichen. thread.gif rofl1.gif


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Beitrag 28.03.2006, 09:46
Beitrag #178


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Zitat
Was hat denn dann der EuGH mit Aktenzeichen C-476 / 01 gemacht?


Jedenfalls keine EU-RiLi geändert (zur Info für die Az.-Unwissenden, das ist die Rechtssache Kapper wink.gif ).


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Beitrag 28.03.2006, 09:48
Beitrag #179


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Zitat (murksel @ 28.03.2006, 09:23) *
Die Frage wird ja auch sein, ob Deutschland, sofern die das wirklich durchziehen (und ich glaube daran), das auch gegen im Ausland wohnende Deutsche durchziehen. Die wären dann nämlich doppelt gearscht, weil eine MPU nur für in Deutschland wohnende Bürger möglich wäre.


vergiss die mpu,
mit der zustimmung tifensees für ein "EU" einheitlichen fs hat er sich automatisch gegen die mpu entschieden

logischer weise kann man sich das "fahreignungsgutachten" dann in jedem land ausstellen lassen


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 09:49
Beitrag #180


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Und wieder eine von sifis "Vorzimmer-Infos". whistling.gif


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sifis
Beitrag 28.03.2006, 09:57
Beitrag #181


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danke für die blumen,

ich bin nicht schuld das T es verbockt hat


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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mirko1
Beitrag 28.03.2006, 10:03
Beitrag #182


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Zitat
Die Teilnehmer stimmten dabei mehrheitlich überein, dass deutsche Führerscheinbehörden trotz der Entscheidung des EuGH vom April 2004 die Möglichkeit haben, eklatanten Eignungszweifeln nachzugehen und die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins abzulehnen. Damit wird die bisherige deutsche Verwaltungspraxis grundsätzlich bestätigt. Eine endgültige Lösung des Problems 'Führerscheintourismus' wird es aber erst dann geben, wenn die Eignungsanforderungen nach Führerscheinentzug EU-weit einheitlich und für alle verbindlich geregelt sind.

ADAC DAZU
Na ich sehe da nicht so schwarz.

Wenn alles so kommt dann wird DE jeden Eignungstest aller EU-Staaten auch anerkennen müssen den schlieslich muss ich meine Eignung auch in einem anderen EU-Land Nachweisen können.

Alle EU-Länder müssen zustimmen "Mehrheitlich sind nicht alle"

Kann mir nicht vorstellen das es so kommen wird, stellt euch vor ich wohne in Portugal dann muss Portugal in DE nachfragen was gegen mich vorliegt, ich werde logischer Weise in einem freiem Europa in Portugal die Möglichkeit erhalten müssen meine Eignung nach zu weisen, die dann von DE anerkannt werden muss.

Also es geht nicht das eine ohne das andere, wenn Tiefensse meint er kann das erstrebte durchsetzen und alle EU Staaten stimmen zu, sicherlich nur dann wenn alle Eignungstests in allen Ländern gegenseitig anerkannt werden.

Tiefensee hat sich selber ein Bein gestellt, ich teile z.b. den Polnischen Behörden mit das ich in DE wegen dem und dem in DE zur MPU muss, dann kann ich meine Eignung in PL nachweisen.

So wie bisher das DE sagen kann ich erkenne die AUT-MPU nicht an, wird es dann in der neuen Richtlinie auch nicht mehr geben.

MPU Tourismus es kann losgehen.

Andere EU-Länder werden es nicht akzeptieren das die Deutschen sagen nur WIR können die Eignung wiederherstellen.
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Andreas
Beitrag 28.03.2006, 10:09
Beitrag #183


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Zitat (sifis @ 28.03.2006, 10:57) *
danke für die blumen,

ich bin nicht schuld das T es verbockt hat


Wie wäre es wenn du es einmal mit Dieter Nuhr halten würdest?? think.gif

Die MPU in der jetzigen Form wird ganz sicher bleiben


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Chef3
Beitrag 28.03.2006, 10:16
Beitrag #184


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 10:46) *
Zitat
Was hat denn dann der EuGH mit Aktenzeichen C-476 / 01 gemacht?


Jedenfalls keine EU-RiLi geändert (zur Info für die Az.-Unwissenden, das ist die Rechtssache Kapper wink.gif ).


Genau - ich wollte damit sagen, daß u.A. diese Entscheidung die 3. Richtlinie möglicherweise - vor allem
aus Deutscher Sicht - beschleunigt herbeigeführt hat. Gerade das sog. "Kapper-Urteil" hat ja erst den
FS-Tourismus so richtig zum Blühen gebracht. Eingriff wurde in die lokale Rechtspraxis genommen, was ja jederzeit wieder passieren kann - Thema Wohnsitzprinzip.

Gruß,
Chef3


Zitat (Andreas @ 28.03.2006, 11:09) *
Zitat (sifis @ 28.03.2006, 10:57) *

danke für die blumen,

ich bin nicht schuld das T es verbockt hat


Wie wäre es wenn du es einmal mit Dieter Nuhr halten würdest?? think.gif

Die MPU in der jetzigen Form wird ganz sicher bleiben


Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal im Forum posten? laugh2.gif


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Gallier
Beitrag 28.03.2006, 10:20
Beitrag #185


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Hy leute, habe soeben nochmal mit Frau **** vom Ordnungsamt Nürnberg telefoniert... Sieht wahrlich nicht gut aus crybaby.gif

Die FSST interessiert es nicht ob man schon 1 oder 2 Jahre unauffällig mit nem EU-FS fährt oder nicht! Die entscheiden nach Aktenlage wie es vor Erhalt der EU-FE war. Das heißt-wäre vorher eine MPU notwendig gewesen-dann ist sie es jetzt immer noch. Bei manchen BTM Konsumenten reiche vielleicht sogar ein Ärztliches Gutachten aus...
Hier in Nürnberg gibt es einen ca. 1 Meter hohen Aktenstapel mit ca. um die 80 Personen die wegen EU-FE betroffen sind. Die Dame meinte daß es ungefähr im April soweit sein wird daß die Akten alle aufgearbeitet sind und es die Leute treffen wird und MPU-Anordnungen raus gehen...
Hiervon wirkt sich bei der MPU positiv aus daß man schon seit geraumer Zeit ohne Auffälligkeiten mit dem EU-FS am Straßenverkehr teilnimmt. Und die Tatsache daß es schon ne Zeit lang her ist seit der letzten "Straftat" / "OWI"...
Immerhin sei eine positive MPU unter unserem Aspekt gesehen auch zu schaffen wenn man bei Alkoholauffälligkeit(en) NICHT bei einem Verkehrpsychologen war, konkrete Fälle durfte Sie mir allerdings nicht nennen! Bevor die MPU Anordnungen raus gehen werde in Flensburg angefragt ob sich innerhalb der EU-FE Zeit neue Verstöße ergeben haben oder nicht.

Allerdings kann man die 2 Monatsfrist bis zur Abgabe der MPU auch etwas verlängern-z.B. bei Harz4 Empfängern... Naja-ich bin einerseits richtig froh über das ganze, denn ich habe echt die Schnauze voll von dem ganzen hin und her mit dem EU-FS.


P.S.: Im Moment macht man sich noch NICHT strafbar wenn man weiterhin mit einem EU-FS auf den Strassen unterwegs ist!!! Erst ab Inkrafttreten der Richtlinie!!! (Natürlich keine Gewähr)...nur gestützt auf die Aussage der netten Dame am Telefon!


Soweit die Informationen die ich bekommen habe!
Allen Leidensgenossen und Genossinnen - gute Fahrt weiterhin!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 10:22
Beitrag #186


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Zitat
Im Moment macht man sich noch NICHT strafbar wenn man weiterhin mit einem EU-FS auf den Strassen unterwegs ist!!! Erst ab Inkrafttreten der Richtlinie!!! (Natürlich keine Gewähr)...nur gestützt auf die Aussage der netten Dame am Telefon!


Womit die Dame zweifelsohne Recht hat.


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Perplex
Beitrag 28.03.2006, 10:25
Beitrag #187


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Zitat (Tiefensee: Deutschland hat sich bei Geltungsdauer der EU-Führerscheine durchgesetzt)
Die EU-Richtlinie sieht nun auf deutschen Wunsch eine Bestimmung vor, in der es heißt: 'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.' "Damit können wir dem Führerscheintourismus jetzt endlich einen Riegel vorschieben. Deutschland wird damit bereits nach Verkündung der Richtlinie voraussichtlich um die Jahreswende hart gegen den Führerscheinmissbrauch vorgehen." Quelle
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird der durch das EuGH-Urteil nicht mehr anwendbare § 28 Abs.4 FeV durch diese genau gleiche Regelung ersetzt. Das heißt, der § 28 wird nur umformuliert & erhält einen anderen Namen.


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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 10:30
Beitrag #188


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Das siehst Du nicht richtig. Eine EU-Rili kann keine nationalen Regelungen ersetzen. Es gibt den Rahmen für eben selbige vor. Und mit einer entsprechenden Formulierung in der neuen Rili wäre § 28 wieder vollumfänglich anwendbar. Da müsste gar keine Gesetzesänderung in D mehr erfolgen.


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Ziggy Stardust
Beitrag 28.03.2006, 10:30
Beitrag #189


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HAllo, hab grad im Pressroom der EU nachgeschaut, was gestern beschlossen wurde.
Ist zwar auf englisch aber von Tiefenssees Änderungen keine Spur????

Kannn mir das jemand erklären?
Große Klappe und nichts dahinter?


http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAc...&guiLanguage=en
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sifis
Beitrag 28.03.2006, 10:31
Beitrag #190


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Zitat (Andreas @ 28.03.2006, 10:09) *
Wie wäre es wenn du es einmal mit Dieter Nuhr halten würdest?? think.gif

Die MPU in der jetzigen Form wird ganz sicher bleiben


wer ist dieter nuhr laugh2.gif

wir werden sehen whistling.gif

be cool


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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Roland
Beitrag 28.03.2006, 10:32
Beitrag #191


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Zitat (Gallier @ 28.03.2006, 10:20) *
Hiervon wirkt sich bei der MPU positiv aus daß man schon seit geraumer Zeit ohne Auffälligkeiten mit dem EU-FS am Straßenverkehr teilnimmt. Und die Tatsache daß es schon ne Zeit lang her ist seit der letzten "Straftat" / "OWI"...

Naja ich weiss nicht ob der Schuss nicht auch nach hinten losgehen könnte. Mit dem Erwerb einer EU-FE hast du ja par excellence bewiesen, dass du nach wie vor uneinsichtig bist und nicht an deinem eigentlichen "Problem" gearbeitet hast sondern dieses nur umschiffen wolltest mit der Tschechenpappe


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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mirko1
Beitrag 28.03.2006, 10:40
Beitrag #192


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Habe da auch was ich denke direkt von BRÜSSEL keine Spur von Tiefensees aussagen?????? in ABSPRACHE MIT DEN EU-LÄNDERN LESE ICH DA,,,also muss es die Möglichkeit für alle EU-Länder geben die Eignung wiederherstellen zu können NIRGENDS steht NUR Deutschland kann das.

Hier der Text:

Reference: IP/06/381 Date: 27/03/2006

HTML: EN FR DE DA ES NL IT SW PT FI EL CS ET HU LT LV MT PL SK SL
PDF: EN FR DE DA ES NL IT SW PT FI EL CS ET HU LT LV MT PL SK SL
DOC: EN FR DE DA ES NL IT SW PT FI EL CS ET HU LT LV MT PL SK SL


IP/06/381

Brüssel, den 27. März 2006

Mitgliedstaaten einigen sich auf den europäischen Führerschein
Der Rat hat heute eine politische Einigung über einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 über einen europäischen Führerschein erzielt (KOM(2003)621 – IP/03/1435). Durch gemeinsame europäische Bestimmungen werden die Freizügigkeit von Fahrern aus der EU erleichtert, Betrug bei der Verwendung von Führerscheinen als Ausweispapier verhindert und die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem in Bezug auf Motorräder, erhöht. Ein einziges Führerscheinmodell im Kreditkartenformat wird die über 110 verschiedenen Modelle, die derzeit in Umlauf sind, ersetzen.

Vizepräsident Barrot begrüsste die Einigung mit den Worten: “Der europäische Führerschein ist von erheblicher Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Betrugsbekämpfung. Das Reisen in Europa ohne bürokratische Schwierigkeiten wird erleichtert. Alle Fahrer besitzen eindeutige, moderne Führerscheine, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden – es freut mich, dass der Rat diese Einigung erzielen konnte“.

Der neue Führerschein wird die Sicherheit im Straßenverkehr durch eine bessere Begriffsbestimmung des Anwendungsbereichs und der verschiedenen Führerscheinklassen erhöhen. Aus ihm geht klar hervor, wer zum Führen welchen Fahrzeugs berechtigt ist. Außerdem werden ein Führerschein für Mopeds und der Grundsatz des schrittweisen Zugangs zu größeren und leistungsstärkeren Krafträdern eingeführt. Der unbeschränkte Zugang zu dieser Führerscheinklasse ist erst mit 24 Jahren nach Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich. Wer die leistungsstärksten Krafträder schon vor Erreichen dieser Altersgrenze führen will, muss zuvor zwei Jahre Fahrpraxis mit leichteren Krafträdern erworben haben. Die neuen Bestimmungen enthalten auch Mindestanforderungen für Fahrprüfer.

Die neuen Rechtsvorschriften stellen ferner einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Betrugs in Zusammenhang mit Führerscheinen sowie des sogenannten „Führerscheintourismus“[1] dar. Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben. Auch ein EU-weites Netz für den Datenaustausch über Führerscheine muss zu diesem Zweck aufgebaut werden. Ein einheitliches neues Führerscheinmodell im Kreditkartenformat mit verstärkten Sicherheitsmerkmalen wird eingeführt, während die derzeit im Umlauf befindlichen 110 unterschiedlichen Modelle schrittweise auslaufen.

Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 26 Jahre Zeit, um die derzeitigen Führerscheine zu ersetzen. Sonderbestimmungen wurden vereinbart um sicherzustellen, dass jede bestehende Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Fahrzeugs auch weiterhin gegenseitig anerkannt wird.

Die neue Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten die Einführung eines Mikrochip auf dem neuen Führerscheinmodell frei. Unabhängig von der gewählten Option müssen die Mitgliedstaaten die Datenschutzbestimmungen der EU einhalten.

In Zukunft werden Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Nach der neuen Regelung ist eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren vorgesehen, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins durch die Verwaltung eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

Auf die heutige politische Einigung folgt im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung. Damit wird die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens Ende 2012 anwendbar sein.

MEMO/06/143

was sagt ihr dazu?
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Virgin
Beitrag 28.03.2006, 10:40
Beitrag #193


Neuling
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Wenn ich hier in deutschland die MPU bestehe, wird dann mein CZ-FS anerkannt oder müsste ich ihn wieder neu machen bei einer deutschen fahrschule?

Kann mir das jemand sagen?
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 10:42
Beitrag #194


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Bei einer bestandenen MPU dürftest Du nahezu aller Sorgen ledig sein.


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sifis
Beitrag 28.03.2006, 10:44
Beitrag #195


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ich hab auch was aufgestöbert (diesmal kein vordamengerede)

"Die Medien sind bewußt falsch informiert worden.
Laut Auskunft eines Mitarbeiters der EU Kommission
am gestrigen Nachmittag kann Deutsshland überhaupt nicht
ohne weiteres eigene Maßnahmen ohne ein neues Urteil
des EuGH vornehmen. Kein einziger EU FS darf eingezogen
werden. Tiefensee mußte mit diesen Faschmeldungen wohl
die Zustimmung in deutschen Medien verkaufen.
Der Führerscheintourismus wird ab 2012 richtig losgehen und
viele Fahrlehrer und Fahrschulen in Deutschland arbeitslos machen.
Jüngere Fahrschühler werden in Massen den viel billigeren
FS in Osteuropa machen. Die MPU wird es nicht mehr geben.
Kein EU Land will deutsche Bedingungen"


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Virgin
Beitrag 28.03.2006, 10:46
Beitrag #196


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Der Felix Kapper anwalt, ist auch mein anwalt.

Er sagt ständig ich hätte beste aussichten auf erfolg. Bin nun schon seit 1 jahr vor gericht und erlebe eine niederlage nach der andere.

Ich fürchte dass die MPU mafia langsamen aber sicher den kamp gewint
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 10:47
Beitrag #197


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Bereits aus urheberrechtlichen Gründen wäre eine Quelle nett. Dem Schreibstil nach würde ich aber auf die Seite eines Vermittlers tippen.

Zitat
Er sagt ständig ich hätte beste aussichten auf erfolg.


Das sagt der Kollege jedem seiner Mandanten. Man will seine Klientel ja nicht vergraulen..... shutup.gif


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 10:48
Beitrag #198


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Zitat (mirko1 @ 28.03.2006, 10:40) *
Damit wird die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens Ende 2012 anwendbar sein.

Tolle Formulierung aus Brüssel - ab wann ist sie denn nun geltendes EU Recht? Ab Ende 2006, oder "irgendwann" bis 2012?
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Commodore25E
Beitrag 28.03.2006, 10:49
Beitrag #199


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sifis Beitrag

Quelle????


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sifis
Beitrag 28.03.2006, 10:50
Beitrag #200


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 10:47) *
Bereits aus urheberrechtlichen Gründen wäre eine Quelle nett. Dem Schreibstil nach würde ich aber auf die Seite eines Vermittlers tippen.

Zitat
Er sagt ständig ich hätte beste aussichten auf erfolg.


Das sagt der Kollege jedem seiner Mandanten. Man will seine Klientel ja nicht vergraulen..... shutup.gif


nein, aus einem anderen forum (wo vermittler nichts zu suchen haben) wink.gif


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