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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 10:50
Beitrag #201


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Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedsstaaten sodann bis 2012 Zeit, ihre nationalen Regelungen entsprechend anzupassen. Da eine Anpassung in D wohl nicht nötig wäre, kann man sich also getrost mal 2007 merken.


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Andreas
Beitrag 28.03.2006, 10:51
Beitrag #202


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Zitat (sifis @ 28.03.2006, 11:50) *
nein, aus einem anderen forum (wo vermittler nichts zu suchen haben) wink.gif


Das ist dann natürlich eine rechtlich sehr verbindliche Quelle.... whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 28.03.2006, 10:51
Beitrag #203


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Zitat (sifis @ 28.03.2006, 11:50) *
nein, aus einem anderen forum (wo vermittler nichts zu suchen haben) wink.gif


Welches Forum??? Würde dies gerne mal selbst nachlesen cool.gif


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Virgin
Beitrag 28.03.2006, 10:58
Beitrag #204


Neuling
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Habe ja schon 2 instanzen durch. Der nächste prozess ist ja in 5 monate. Werde mich natürlich weiter verteidigen.
Vielleicht erlebe ich auch ein triumph wie der felix kapper smile.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 11:29
Beitrag #205


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Wenn man nun kein ausgesprochener Führerscheintourist ist, also eine Anmeldung über 185 Tage und eine Abmeldung in Deutschland nachweisen kann - womöglich auch die Veränderungen des Lebensmittelpunktes, dann hatte man zum Zeitpunkt der Erteilung ja gar keine andere Wahl, als dort den Führereschein zu erwerben, wo man ihn erworben hat - nämlich im EU-Ausland. Unabhängig von der Tatsache, daß man deutsche Behörden gar nicht fragen konnte - weil eben die ausländischen Behörden allein für die Erteilung und somit für die Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen zuständig waren - haben sich mit der dritten Führerscheinrichtlinie nun die Deutschen einen Sonderweg "gebastelt": Nämlich die Nichtanerkennungsmöglichkeit für die EU-Führerscheine, deren Inhaber in Deutschland bereits auffällig geworden sind.

Damit haben die Deutschen EU-weit durchgesetzt, was im §28 FeV bereits realisiert war:
Zitat
§28 (1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
und besonders:
Zitat
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
1- die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
2- die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
3- denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
4- denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder
5- solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

Inwieweit Absatz 5 überhaupt noch angewendet werden muss, wenn die Nichtanerkennung in den Fällen des Absatzes 4 bereits in der EU-FS-Richtlinie verankert ist, das dürfte sich noch als fraglich erweisen.
Zitat
(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. § 20 Abs. 1 und 3 gilt entsprechend.

In meinen Augen haben sich die deutschen Vertreter so eine kompfortable Richtlinie geschustert, mit der man nun das Folgende machen kann:
- die "Altfälle" werden durch die festgelegte Nichtanerkennung ihrer EU-Führerscheine bei vorangegangenem deutschen Entzug wegen Nichteignung automatisch wieder zu Straftätern. Im Falle einer erneuten Verurteilung wird es weitere Sperrfristen geben und diese begründet weitere Eignungsbedenken. Das Fortbestehen der MPU ist somit garantiert. Ebenso sind die Einkünfte der Fahrschulen sichergestellt, denn natürlich bleibt die deutsche "Zwei-Jahres-Regel" weiter in Kraft.
- Eine Auslands-Konkurrenz für die MPU wird es - da irrt Thommy Bumm gewaltig - mindestens bis zur nächsten EU-Führerscheinrichtlinie nicht geben. Denn auch nach einer Eignungsüberprüfung im Ausland wird es nur einen EU-Führerschein geben, der in Deutschland gar nicht anerkannt wird, wenn in D mal etwas vorgefallen war.
- "Neufälle" werden entweder gleich durch die Nichtanerkennung abgeschreckt oder dürfen in der ganzen EU mit Ausnahme der Länder fahren, in denen die Richtlinie umgesetzt wurde. Wer z.B. in Portugal seinen Lebensmittelpunkt hat, der dürfte kaum dadurch beschwert sein, wenn er in Deutschland nicht fahren darf. Mal abgesehen von LKW-Fahrern ...

Was Tiefensee meint, wenn er die schnellstmögliche Einführung dieser Regeln propagiert, ist ja nur, daß die Umsetzung der neuen EU-FS-Richtlinie in neue Gesetze (und da haben andere EU-Länder eben noch ein paar Jahre Zeit bis 2012) in Deutschland nicht notwendig ist, da wir sie bereits haben. Deshalb sind Ende 2006 bzw. Anfang 2007 durchaus realistisch.

Mein Resumée ist daher eher nüchtern: Es sieht ganz schlecht aus für EU-FS-Inhaber.

Ich sehe nur noch eine kleine Chance: Der EuGH hat im zweiten Leitsatz festgestellt:
Zitat
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

Damit hat der EuGH allein auf die gerichtlichen Sperrfristen abgestellt. Der verwaltungsrechtliche Entzug, bzw. die deutsche Weigerung, ohne MPU neu zu erteilen, wurde damit nicht geregelt. Darum geht es aber in der Münchener Vorlage in Luxemburg und - sofern die Richter des EuGH diesbezüglich schnell die neue Richtlinie zur Grundlage ihrer Entscheidung machen - könnte damit zum ersten Fall unter besonderer Berücksichtigung der dritten FS-Richtlinie werden. Immerhin gibt es da noch die Möglichkeit (freilich im Promille-Bereich) einer Einschränkung der Richtlinie ... Vor Gericht und auf hoher See ...


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Commodore25E
Beitrag 28.03.2006, 11:33
Beitrag #206


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Habe mir eben mal die Quelle zu sifis Beitrag durchgelesen bzw. dessen Zusammenhang. Ich neige eher dazu, dort den Wunsch als Vater des eingestellten Beitrages zu sehen. cool.gif

Übrigens: Darf ich darauf hinweisen, daß auch Urheberrechtsgründen solche Einstellungen im VP als Zitat (Quote) kenntlich gemacht werden? Danke wavey.gif


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 11:35
Beitrag #207


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Zitat (Ziggy Stardust @ 28.03.2006, 10:30) *
HAllo, hab grad im Pressroom der EU nachgeschaut, was gestern beschlossen wurde.
Ist zwar auf englisch aber von Tiefenssees Änderungen keine Spur????

Kannn mir das jemand erklären?
Große Klappe und nichts dahinter?


http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAc...&guiLanguage=en


think.gif
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Commodore25E
Beitrag 28.03.2006, 11:42
Beitrag #208


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Ziggy Stardust meinte wohl dies hier.

Ist ein PDF File.

Für mich interessant ist der letzte Passus....


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 11:45
Beitrag #209


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Ziggy Stardusts Link funktioniert, aber schaut Euch doch mal den Text an .. fehlt da nicht gerade die Anerkennungssache?
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 12:04
Beitrag #210


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Da fehlt die Geschichte mit der Anerkennung völlig.

Der Fahrlehrerverband hat vor ein paar Wochen auf seiner HP informiert --->siehe hier
Einerseits ganz informativ, was die Vorgänge und die Zeiten angeht. Andererseits durchaus abweichend zu anderen Pressemeldungen.


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Roland
Beitrag 28.03.2006, 12:15
Beitrag #211


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Hast du mal aufs Datum geguckt Joe

Zitat
Entnommen aus Ausgabe April/2005, Seite 194


think.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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mirko1
Beitrag 28.03.2006, 12:19
Beitrag #212


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/8 Doc
das heist dann wenn ich in DE einmal einen FS-Entzug hatte kann kein anderes EU-Land mehr die Eignungszweifel ausräumen?

Und du meinst das das so kommen wird? meine Meinung "niemals"
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THOR
Beitrag 28.03.2006, 12:24
Beitrag #213


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Ich denke es geht um die Eignungszweifel die D hat. Und interessiert es wirklich eine polnische, wasweißich Behörde ob Du mit dem Lappen in D fahren darfst? Eher nicht.

Und wenn die Gerichte auch zukünftig keine aufschiebenden Wirkungen aussprechen ist die MPU doch auf Jahre wieder gesichert.


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Gruß

THOR
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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 12:30
Beitrag #214


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.03.2006, 13:04) *
Da fehlt die Geschichte mit der Anerkennung völlig.

Ja, sehe ich auch so. Aber warum? Sitzen wir vielleicht einem großem Bluff auf?
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mirko1
Beitrag 28.03.2006, 12:31
Beitrag #215


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Thor
es wird aber in der Rictlinie auch um die Harmonisierung der Eignung Erteilung Wiedererteilung gehen.

Wenn der Aut-Fall vom EUGH entschieden wird, da wird es auch um die Anerkennung der AUT-VPU gehen.

Das die Eignung andere Länder wieder herstellen können da wird sich DE nicht drücken können.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 12:33
Beitrag #216


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Zitat (Roland @ 28.03.2006, 14:15) *
Hast du mal aufs Datum geguckt Joe

Zitat

Entnommen aus Ausgabe April/2005, Seite 194


think.gif


Und ?! Ist ein wenig älter, aber immer noch aktuell ...

@ Mirko
Das soll nicht so kommen, es ist schon da. Wenn Dir Deutschland den Schein nimmt, gibt ihn Dir Deutschland wieder oder muss sein OK zur Wiedergabe durch andere geben. Das war vor dem Kapper-Urteil so und wird spätestens ab Ende 2006 auch wieder so sein. Lediglich dazwischen gibt es (aktuell also) noch ein paar bekannte Schwierigkeiten - weshalb Deutschland ja auch so einen Druck bei der neuen EU-RiLi gemacht hat.
Was das Ausräumen von Eignungszweifeln angeht waren bisher (und für die Zukunft gilt das erstmal auch) nur deutsche, zugelassene und zertifizierte Unternehmen wie TÜV, PIMA etc. akzeptiert. Dieses Zulassungsverfahren ist ziemlich kompliziert und kein ausländisches Unternehmen wird für mögliche 10 oder 20 Touristen diesen Weg gehen ...

Wer in D einen Entzug hatte, der darf (ab Gültigkeit der neuen RiLi) bis zum Erwerb einer speziellen deutschen Erlaubnis mit seinem EU-FS nicht mehr in D am Verkehr teilnehmen, die reguläre Anerkennung seiner EU-FE ist ausser Kraft gesetzt. Und die speziellen Anforderungen an diese Erlaubnis teilen Dir die deutschen Behörden auf Antrag mit und es sind auch deutsche Unternehmen, die die Eignungszweifel ausräumen. Das war der Sinn der Änderung, ordnungspolitisch und wirtschaftlich.


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saftrag
Beitrag 28.03.2006, 12:50
Beitrag #217


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Zitat
Und wenn die Gerichte auch zukünftig keine aufschiebenden Wirkungen aussprechen ist die MPU doch auf Jahre wieder gesichert.

und das auf nicht wissenschaftlich nachvollziehbaren Gutachten.
Leider funktioniert der Link der Uni-Würzburg (Aus der Abt. für Forensische Psychiatrie der Uni-Würzburg und der Uni-Tübingen) nicht mehr, die ein Gutachten "Zur derzeitigen Praxis der Fahreignungsbegutachtung alkoholisierter Kraftfahrer" erstellt wurde.
Prognosen für ein zukünftiges Fahrverhalten erstellen kann ich auch, vor allem erst recht, wenn ich dafür nicht haftbar gemacht werde. rofl1.gif
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sifis
Beitrag 28.03.2006, 13:03
Beitrag #218


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jetzt hab ich eine frage (gut das ich dafür keine quelle brauche) smile.gif

da es bei der mpu doch "eigentlich" um die verkehrssicherheit geht, wie würde die denn ausfallen wenn ein nicht trinker oder nicht drogi aber stark herzinfakt gefährdeter mensch die machen würde

ich würde sagen das er sie bestehen würde, sogar mit auszeichnung
dafür ist er aber kein kleineres risiko im strassenverkehr als ein drogi oder alki

Frage:
ist die mpu in der lage ein herzinfaktgefährdeten zu erkennen?


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 13:05
Beitrag #219


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Zitat
ist die mpu in der lage ein herzinfaktgefährdeten zu erkennen?


Nein, aber das ist auch nicht ihr Zweck. Solche Kandidaten werden, sobald ihr körperlicher Mangel bekannt wird, zu einem äG beordert.


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Ziggy Stardust
Beitrag 28.03.2006, 13:09
Beitrag #220


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 13:05) *
Zitat
ist die mpu in der lage ein herzinfaktgefährdeten zu erkennen?


Nein, aber das ist auch nicht ihr Zweck. Solche Kandidaten werden, sobald ihr körperlicher Mangel bekannt wird, zu einem äG beordert.




Nur wird der Mangel zu 99% nicht bekannt, also alles fahrende Zeitbomben??
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 13:11
Beitrag #221


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Das wird zwar alles gewaltig OT, aber das Gleiche kann man jetzt von den unerkannten Trinkern sagen. Zur MPU müssen immer nur die aufgefallenen Fälle. Wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir alle nicht.


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sifis
Beitrag 28.03.2006, 13:28
Beitrag #222


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 14:11) *
Das wird zwar alles gewaltig OT, aber das Gleiche kann man jetzt von den unerkannten Trinkern sagen. Zur MPU müssen immer nur die aufgefallenen Fälle. Wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir alle nicht.


also dann warum nicht gleich ein "fahreignungsgutachten" einführen das alle risiko gruppen im überblick hat


man könnte z.B. einen "unerkannten" trinker durch eine ultraschall untersuchung der leber leicht entlarven

ok OT


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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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THOR
Beitrag 28.03.2006, 13:31
Beitrag #223


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Das ist zuwenig: Ich bin frü DNA-Abgabe und Untersuchung bevor eine FE erteilt wird. plasma.gif

Sorry für offtopic.gif aber zum Glück haben wir solche Zeiten hinter uns.


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Beitrag 28.03.2006, 16:17
Beitrag #224


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Zitat (sifis @ 28.03.2006, 14:28) *
man könnte z.B. einen "unerkannten" trinker durch eine ultraschall untersuchung der leber leicht entlarven


Bei Menschen, die über ca. 100 Kilo wiegen bzw. ab einem bestimmten Bauchumfang, wirst Du auf einem Ultraschall nichts von den inneren Organen sehen.

Und nun bitte wieder back to topic, mich eingeschlossen wink.gif rolleyes.gif


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Beitrag 28.03.2006, 16:52
Beitrag #225


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Zwei Berichte zum gestrigen Treffen der Verkehrsminister auf Rat der Europäischen Union:

2721st TRANSPORT, TELECOMMUNICATIONS AND ENERGY Council meeting (Provisional version) - Brussels, 27 March 2006

Council approves draft directive on driving licences
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Roland
Beitrag 28.03.2006, 18:34
Beitrag #226


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Bezüglich der Anerkennung zu EU-FE's kurz ein Statement eines Bekannten aus München der mit mir in CZ seinen FS in 2004 gemacht hatte. Ist glaub ich von seinem Anwalt.

Zitat
Das Ausstellende Land ( Tschechien Gemeinde) muß mich als Deutschen anschreiben sollte ,der jetzt gültige EU Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit verlieren. Bis zu diesem Zeitpunkt fahre ich mit einer rechtsgültigen Fahrerlaubnis.
Die nachträgliche Aberkennung ist lt. Aussage des Verkehrsministers ein äusserst schwierige Angelegenheit


Ich weiss ich weiss tausend konträre Statements und Meinungen - klingt aber nicht schlecht cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 18:52
Beitrag #227


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Zitat (Medusa @ 28.03.2006, 17:52) *


Das soll alles sein ? "One person - one licence" ?

Wir sollten uns mal unterhalten, wie das zu verstehen ist ...

Das bisherige Recht in Deutschland war/ist ja nun doch etwas anders ... Mein Führerschein wurde 1997 entzogen und war damit weg. Die Fahrerlaubnis besteht nicht mehr, ein Fahrverbot aber auch nicht. Die einjährige Sperrzeit ist abgelaufen (wurde zwischenzeitlich wegen FoF verlängert, aber ist ja jetzt egal, eben auch lange vorbei (1999) ...). Und somit hatte ich weder eine Fahrerlaubnis, noch einen Führerschein. Mehr noch: Meinen alten Schein hätte ich von den Deutschen gar nicht mehr wiederbekommen, auch die alten Klassen (1+3) nicht und auch den alten Umfang der alten Klassen nicht ...

Die Polen haben mir nun aufgrund von Zuständigkeit, Fahrschule und Prüfung einen neuen Führerschein ausgestellt. Also habe ich einen Führerschein ...

Dieser "Eine" soll mir aber von den Deutschen nicht anerkannt werden, weil ich hier schonmal einen anderen - weit vor dieser neuen Regelung - hatte ... Was soll man da jetzt tun ?

Mal ganz ehrlich: Im Grunde genommen wäre es mir egal, was die Deutschen dazu meinen. Wenn - ja, wenn - das Fahren ohne Führerschein nicht unter ehrheblicher Strafe stehen würde. Deshalb - damit ich als kleiner dummer EU-Bürger da nichts versehentlich falsch mache - meine ich einen Anspruch auf eine wahrheitsgemässe und umfassende Information zu haben. Zu meinem Schutz, sozusagen. Und da habe ich noch nicht viel Konkretes zu gehört ...

Muss man da wirklich von alleine (oder für teuer Geld) durchsteigen ???


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Medusa
Beitrag 28.03.2006, 19:04
Beitrag #228


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Zitat
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.

Zu dieser berichteten Änderung finde ich nichts auf den EU Seiten .. think.gif

Meine dt. EU-FE ist in D. auch schon lange nicht mehr entzogen, sondern sie existiert nicht mehr - kann auch nicht mehr wiedererteilt werden - ich hätte in D. eine neue FE erwerben müssen .. think.gif
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pitkoeln41
Beitrag 28.03.2006, 19:04
Beitrag #229


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Weiss einer ne Antwort???
Bin 41 hatte noch nie ne Fahrerlaubnis,Bin aber immer ohne gefahren mit und ohne Alk das letzte mal bin ich vor ca 6 Jahren aufgefallen ,Habe 2004 den Lappen in der cz gemacht bis jetzt luft alles glatt aber was kann mir passieren???? Bin für jede Antwort Dankbar think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 19:06
Beitrag #230


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Tolle Frage, Pit ...
Wenn wir das so genau wüßten ... Schreib´ doch mal dem Tiefensee, dem fällt zu Dir sicher was ein ...


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pitkoeln41
Beitrag 28.03.2006, 19:11
Beitrag #231


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.03.2006, 21:06) *
Tolle Frage, Pit ...
Wenn wir das so genau wüßten ... Schreib´ doch mal dem Tiefensee, dem fällt zu Dir sicher was ein ...

Aber ich hatte in Deutschland noch nie einen da kann man ihn mir doch auch schlecht aberkennen oder sehe ich das Falsch??? whistling.gif
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Roland
Beitrag 28.03.2006, 19:16
Beitrag #232


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Zitat (pitkoeln41 @ 28.03.2006, 20:11) *
[Aber ich hatte in Deutschland noch nie einen da kann man ihn mir doch auch schlecht aberkennen oder sehe ich das Falsch??? whistling.gif


Oh ja yes.gif

Zitat
Bin aber immer ohne gefahren mit und ohne Alk das letzte mal bin ich vor ca 6 Jahren aufgefallen


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2006, 19:21
Beitrag #233


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"One person - one licence"! ("it´s so coooooool, man!!!")

Streng nach diesem weisen Spruch hätten die Deutschen in der Tat wieder ein Problem, was auf altbekannte Art zu lösen wäre ...
Vielleicht wird ja noch der Begriff einer "negativen Fahrerlaubnis" eingeführt - die positive tschechische Fahrerlaubnis und die "negative deutsche" Fahrerlaubnis heben sich dann gegenseitig auf und der Führerschein zerfällt bei Kenntnis der Gesamtzusammenhänge automatisch zu Asche ...
Wer weiß ...
ranting.gif


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Ziggy Stardust
Beitrag 28.03.2006, 19:45
Beitrag #234


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Hab grad mit einem Bekannten vom Magistrat Pilsen telefoniert. Die freuen sich schon auf die EU Datenbank für Verkehrssünder. Dann können sie weiterhin an Ausländer erteilen, da sie die Mitteilung bekommen: Herr z.B.: Stardust hatte eine gerichtliche Sperre von 9 Monaten im Jahr 95 ( In D MPU erfordert). Bei vorliegen eines Wohnsitzes in der CZ können sie dann einfach einen FS erteilen, da in der CZ keine MPU gefordert wird. Die interessiert dann nur die vom Gericht verhängte Sperrfrist.
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murksel
Beitrag 28.03.2006, 19:51
Beitrag #235


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Zitat (Ziggy Stardust @ 28.03.2006, 21:45) *
Hab grad mit einem Bekannten vom Magistrat Pilsen telefoniert. Die freuen sich schon auf die EU Datenbank für Verkehrssünder. Dann können sie weiterhin an Ausländer erteilen, da sie die Mitteilung bekommen: Herr z.B.: Stardust hatte eine gerichtliche Sperre von 9 Monaten im Jahr 95 ( In D MPU erfordert). Bei vorliegen eines Wohnsitzes in der CZ können sie dann einfach einen FS erteilen, da in der CZ keine MPU gefordert wird. Die interessiert dann nur die vom Gericht verhängte Sperrfrist.


Ich habe heute mit dem Verfasser des ADAC Artikels telefoniert. Nummer stand ja drunter. Der sieht auch kein Ende des FS-Tourismus. Auch sieht er keine Gefahr für bereits existierende, legal erworbene Führerscheine.
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zippo51
Beitrag 28.03.2006, 19:53
Beitrag #236


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Zitat (Ziggy Stardust @ 28.03.2006, 21:45) *
Hab grad mit einem Bekannten vom Magistrat Pilsen telefoniert. Die freuen sich schon auf die EU Datenbank für Verkehrssünder. Dann können sie weiterhin an Ausländer erteilen, da sie die Mitteilung bekommen: Herr z.B.: Stardust hatte eine gerichtliche Sperre von 9 Monaten im Jahr 95 ( In D MPU erfordert). Bei vorliegen eines Wohnsitzes in der CZ können sie dann einfach einen FS erteilen, da in der CZ keine MPU gefordert wird. Die interessiert dann nur die vom Gericht verhängte Sperrfrist.

rofl1.gif auf nach CZ FS machen und von der Grenze aus mit dem Taxi rofl1.gif
Mal schauen was da noch alles kommt in Punkto RiLi think.gif
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bernd2
Beitrag 28.03.2006, 19:57
Beitrag #237


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ich sehe das alles gelassen,
wenn die polizei 2100 "alkoholiker" mit eu-fs kontrolliert hat,
wieviele haben ungefähr den eu fs lappen gemacht?
10000,20000 ?

und die sollen dann allen den lappen abgeben?

das wird wohl nicht passieren,hoffe ich.
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murksel
Beitrag 28.03.2006, 20:07
Beitrag #238


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Zitat (bernd2 @ 28.03.2006, 21:57) *
ich sehe das alles gelassen,
wenn die polizei 2100 "alkoholiker" mit eu-fs kontrolliert hat,
wieviele haben ungefähr den eu fs lappen gemacht?
10000,20000 ?

und die sollen dann allen den lappen abgeben?

das wird wohl nicht passieren,hoffe ich.



Du glaubst doch wohl nicht, das alleine die Anzahl die abschreckt oder?
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bernd2
Beitrag 28.03.2006, 20:17
Beitrag #239


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Zitat (murksel @ 28.03.2006, 22:07) *
ich sehe das alles gelassen,
wenn die polizei 2100 "alkoholiker" mit eu-fs kontrolliert hat,
wieviele haben ungefähr den eu fs lappen gemacht?
10000,20000 ?

und die sollen dann allen den lappen abgeben?

das wird wohl nicht passieren,hoffe ich.



Du glaubst doch wohl nicht, das alleine die Anzahl die abschreckt oder?

die anzahl schreckt nicht ab,
aber ich kann mir einfach nicht vorstellen das auf einmal
das eu urteil reviediert wird
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zippo51
Beitrag 28.03.2006, 20:20
Beitrag #240


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Zitat (bernd2 @ 28.03.2006, 22:17) *
Du glaubst doch wohl nicht, das alleine die Anzahl die abschreckt oder?

die anzahl schreckt nicht ab,
aber ich kann mir einfach nicht vorstellen das auf einmal
das eu urteil reviediert wird


rofl1.gif Dass Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee dies unterstützt habe, sei "völlig unverständlich". Angesichts dieser Entscheidung im Rat seien "nicht nur die Alkohol-, Drogen- und Temposünder ein Verkehrssicherheitsrisiko, sondern auch die Minister höchstpersönlich". rofl1.gif

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,408242,00.html

muß man sich reinziehen
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Gast_camel-light_*
Beitrag 28.03.2006, 21:52
Beitrag #241





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viel heisse Luft um nichts, alles bleibt gleich whistling.gif


cool.gif
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Gallier
Beitrag 28.03.2006, 22:01
Beitrag #242


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Zitat (camel-light @ 28.03.2006, 22:52) *
viel heisse Luft um nichts, alles bleibt gleich whistling.gif


cool.gif



Woher nimmst du deinen Optimismus?


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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Gast_camel-light_*
Beitrag 28.03.2006, 22:15
Beitrag #243





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Ich habe Beziehungen bis in die höchsten Verwaltungsebenen. whistling.gif

loocker bleiben gaaanz looocker showoff.gif
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saftrag
Beitrag 28.03.2006, 23:44
Beitrag #244


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Zitat
camel-light
Ich habe Beziehungen bis in die höchsten Verwaltungsebenen.

bist schon ein toller Hecht blink.gif
sitzt der Sachbearbeiter im 4. Stock, oder im Rechtsamt noch einen Stock höher ?
oder was ? laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 28.03.2006, 23:55
Beitrag #245


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Friedhofsgärtnerei, er hat 1.000 Leute unter sich. wink.gif thread.gif

Aber in der Tat ist, egal von wem, das permanente Angeben irgendwelcher Quellen im 10. Stock des Rathauses, im Ministerium und demnächst wahrscheinlich im Vorzimmer des PräsEuGH, ist auf Dauer ein wenig ermüdend. Frei nach dem Motto "Ich kenne jemanden der jemanden kennt, der einen Vetter 3. Grades hat, der wieder einen kennt". Einer Diskussion können nur "sichere" Quellen zugänglich sein. Sicher heisst in diesem Fall "nachvollziehbar" optimalerweise "nachlesbar".

Es würde allen Beteiligten mehr helfen, angebliche Neuerungen fundiert und nicht unter Bezugnahme auf irgendwelche Alias-Quellen darzulegen. Alles andere bringt nur eins: Verwirrung.

Ach übrigens, ich habe letzte Woche mit dem Kommissionspräsident Kaffee getrunken, der hat gesagt (...) shutup.gif

>>>DUCKUNDWECH<<< laugh2.gif


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saftrag
Beitrag 29.03.2006, 00:08
Beitrag #246


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Zitat
Ach übrigens, ich habe letzte Woche mit dem Kommissionspräsident Kaffee getrunken, der hat gesagt (...)


Ich habe es mitgehört, aber ich wills auch nicht..... laugh2.gif
erst mal think.gif
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Gallier
Beitrag 29.03.2006, 10:30
Beitrag #247


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Zitat (RA XDiver @ 29.03.2006, 00:55) *
Ach übrigens, ich habe letzte Woche mit dem Kommissionspräsident Kaffee getrunken, der hat gesagt (...) shutup.gif

>>>DUCKUNDWECH<<< laugh2.gif




Ich hoffe du plapperst nicht unser intimes Gespräch aus!
Dieses Gespräch bleibt zu 100% unter uns-verstanden? ranting.gif


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Perplex
Beitrag 29.03.2006, 11:21
Beitrag #248


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Zitat (ega333 @ 27.03.2006, 15:10) *
"Gegen diese Anordnung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig (Urteil des BVG vom28.11.1969-AZ.:VII C18/69), da sie kein Verwaltungsakt ist. Erst gegen Maßnahmen, die nach Vorlage des geforderten Gutachtens oder bei Nichtbeachtung der Anordnung getroffen werden, können Rechtsmittel eingelegt werden."
Was für ein Schwachsinn! wallbash.gif
Selbstverständlich ist eine Anordnung ein Verwaltungsakt. Auch eine Maßnahme wäre ein Verwaltungsakt. Damit wäre eine MPU-Anordnung ganz klar ein Verwaltungsakt, weil diese Anordnung von einer Verwaltung rechtswirksam erlassen wird. Wäre es kein Verwaltungsakt, dann könnte es auch nicht rechtswirksam zugestellt werden.

Ich persönlich halte die Argumente der Verwaltungsbehörde für recht fragwürdig. think.gif


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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RA XDiver
Beitrag 29.03.2006, 11:33
Beitrag #249


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Thommy, lies doch einfach mal die Definition von VA durch. Dann siehst Du, dass nicht die Meinung der Behörde sondern Deine Auffassung Schwachsinn ist. Das ist Verwaltungsrecht für Anfänger, Kapitel 1.

Damit Du weisst wo Du suchen musst: § 35 VwVfG.


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Andreas
Beitrag 29.03.2006, 11:46
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Zitat (Thommy Bumm @ 29.03.2006, 12:21) *
Selbstverständlich ist eine Anordnung ein Verwaltungsakt.


Es spricht Verwaltungsrechtsexperte TB..... warum kannst du nicht einmal deinen Mund halten wenn du keine Ahnung von der Rechtslage hast? Diesbezüglich gibt es nämlich sogar schon ein Urteil des BverWG.

Es ist langsam unerträglich..... sad.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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