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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Chef3
Beitrag 30.03.2006, 09:14
Beitrag #301


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Zitat (Andreas @ 30.03.2006, 10:01) *
Habt ihr den verlinkten Änderungsentwurf der FS-RiLi schon gelesen?? think.gif

Ein paar Schmankerl sind dabei:

whistling.gif


Warum immer alles so negativ sehen - solange der Wortlaut nicht bekannt ist, wissen wir nur, daß
wir nichts wissen. Andererseits: ob diese Regelung überhaupt auf "MPU-Kandidaten" nach der Sperre
anwendbar ist, scheint doch in jedem Fall fraglich. Das würde unweigerlich dazu führen, daß auch nach einem Wohnsitzwechsel "ohne-FS-Tourismus-Hintergedanken" eine Neuausstellung nie mehr möglich sein wird: D ist nicht mehr zuständig und das Aufnahmeland darf nichts mehr ausstellen... da fällt mir die Geschichte von dem armen Kerl auf dem Pariser Flughafen ein: rein darf er nicht, raus darf er nicht - also lebt er nun im Terminal... soll das wirklich so gemeint sein? Da bliebe ja nur noch die Möglichkeit, an der
Green-Card-Verlosung teilzunehmen und US-Bürger zu werden - fieser Gedanke!

Gruß,
Chef3


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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 09:20
Beitrag #302


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Zitat (Chef3 @ 30.03.2006, 10:14) *
Andererseits: ob diese Regelung überhaupt auf "MPU-Kandidaten" nach der Sperre
anwendbar ist, scheint doch in jedem Fall fraglich.


Der Wortlaut ist doch eindeutig, dies wird dann auch für die MPU-Kandiaten gelten. Im übrigen sehe ich dies auch nicht negativ, sondern positiv. wink.gif


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Chef3
Beitrag 30.03.2006, 09:48
Beitrag #303


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Zitat (Andreas @ 30.03.2006, 11:20) *
Zitat (Chef3 @ 30.03.2006, 10:14) *

Andererseits: ob diese Regelung überhaupt auf "MPU-Kandidaten" nach der Sperre
anwendbar ist, scheint doch in jedem Fall fraglich.


Der Wortlaut ist doch eindeutig, dies wird dann auch für die MPU-Kandiaten gelten. Im übrigen sehe ich dies auch nicht negativ, sondern positiv. wink.gif


Sorry, habe nochmal nachgelesen - Du hast Recht... dann sind ja alle EU-Bürger, die in Deutschland leben und denen im Heimatland mal (vor langer Zeit) die FE entzogen wurde, völlig "angeschmiert". Diese Personengruppe bleibt dann bis zum Ende des Lebens Fußgänger, es sei denn, vor dem Umzug wird eine neue FE im Heimatland erworben. Lustig... ich sehe eine Flut von Klagen. Da lt. den "anwesenden Rechtsgelehrten" diese neue Richtlinie auch rückwirkend angewendet werden kann, sind davon -vorsichtig geschätzt - viele tausend in D ausgestellte Führerscheine an "nicht Eingeborene" betroffen... huh.gif

Ungern - aber dennoch - muss ich Thommy in dem Punkt beistimmen: "Bananenrepublik EU".

Positiv sehe ICH (obwohl nicht davon betroffen) das nicht - die positive MPU als einziges Mittel zur Wiederherstellung der Tauglichkeit halte ich für bedenklich aufgrund fehlender, objektiver Maßstäbe.

Gruß,
Chef-"American Dream"-3


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 09:50
Beitrag #304


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meint ihr diesen (wortlaut)

der ist eindeutig wavey.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Chef3
Beitrag 30.03.2006, 09:52
Beitrag #305


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Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:50) *
meint ihr diesen (wortlaut)

der ist eindeutig wavey.gif

Zitat
denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde


Das hört sich ja dann ganz anders an... think.gif

Gruß,
Chef3


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bazi
Beitrag 30.03.2006, 10:02
Beitrag #306


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Zitat (Chef3 @ 30.03.2006, 10:52) *
Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:50) *

meint ihr diesen (wortlaut)

der ist eindeutig wavey.gif

Zitat
denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde


Das hört sich ja dann ganz anders an... think.gif

Gruß,
Chef3


richtig Chef,
es soll lediglich verhindert werden, dass während der Sperrfrist ein FS erworben werden kann,

so sehe ich das.

Gruss Bazi


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Chef3
Beitrag 30.03.2006, 10:08
Beitrag #307


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Zitat (bazi @ 30.03.2006, 12:02) *
richtig Chef,
es soll lediglich verhindert werden, dass während der Sperrfrist ein FS erworben werden kann,

so sehe ich das.

Gruss Bazi


... welcher ja bereits heute in D nicht zum Führen eines Fahrzeuges berechtigen würde. Zukünftig wäre
dann lediglich eine Nutzung in anderen EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls verhindert.

Gruß,
Chef-Bananenpflücker-3

Der Beitrag wurde von Chef3 bearbeitet: 30.03.2006, 10:10


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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 10:15
Beitrag #308


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Zitat (bazi @ 30.03.2006, 11:02) *
richtig Chef,
es soll lediglich verhindert werden, dass während der Sperrfrist ein FS erworben werden kann,

so sehe ich das.


Ganz sicher nicht, dies ist doch schon heute nicht zulässig.

Fast jeder FS-Entzug ist vorübergehend, da nach einer gewissen Zeit eine Wiedererteilung beantragt werden kann. Nur bei einer lebenslangen Sperrfrist (die in D nicht oft vorkommt) wäre es kein vorübergehender Entzug.


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 10:32
Beitrag #309


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ja andreas,

aber nur bis zum zeitpunkt der mpu auflage, und komm mir nicht mit dem argument "es liegt in der hand des betroffenen" weil wenn der betroffene das geld für eine mpu nicht hat was macht er dann?


also doch lebenslang


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 10:37
Beitrag #310


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Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:32) *
also doch lebenslang


Nicht im Sinne der FS-RiLi..... dry.gif

Wieso fehlt das Geld für eine MPU während das Geld für einen CZ-FS vorhanden ist?? think.gif


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 10:38
Beitrag #311


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und darum ist auch NUR das gerichtsurteil wichtig um ein fs im ausland zu machen weil das gericht über die sperrfrist entscheidet und bis zu diesem zeitpunkt ist die fe vorläufig entzogen, alle weiteren schikanen sind auf eu-ebene unzulässig


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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 10:40
Beitrag #312


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Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:38) *
und darum ist auch NUR das gerichtsurteil wichtig um ein fs im ausland zu machen weil das gericht über die sperrfrist entscheidet und bis zu diesem zeitpunkt ist die fe vorläufig entzogen, alle weiteren schikanen sind auf eu-ebene unzulässig


Wenn die künftige FS-RiLi dem jetzt vorliegenden Entwurf entspricht, dann stimmt das ausdrücklich nicht. Dann ist das Umgehen einer MPU mit einem CZ-FS nicht mehr möglich. wink.gif


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 10:41
Beitrag #313


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haben wir es jetzt mit dem finanzamt zu tun oder mit der FEB

was ich mit meinem geld mache ist meine sache, so wie bei dir auch, oder würdest du freiwillig 400€ den armen psychos spenden


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maliniak
Beitrag 30.03.2006, 10:43
Beitrag #314


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Zitat (RA XDiver @ 28.03.2006, 02:01) *
Zitat
Wo bitte kann ich erfahren ob meine Akte in der FEB sauber ist und kann ich dies selbst erfragen oder bedarf es eines Anwaltes.


Wie ich Dir bereits schrieb. Antrag und Terminvereinbarung an die FEB und schon geht´s. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht, würde die Sache aber vielleicht beschleunigen und vereinfachen. Das ist allerdings eine Geschmacksfrage.

Kosten dürften dafür, je nach Aktendicke, bei ca. 50-70 EUR liegen, dafür hättest Du idR innerhalb einer Woche eine Aktenkopie zuhause.

Ohne Anwalt kostet es nichts (Kopierkosten für die Behörde außen vor, so man Dir denn Kopien fertigt).


Bei mir hat die Stadt nichts angegeben. Naher bei police.gif habe ich erfahren, daß noch eintragungen ausm Jahr 1989 vorhanden sind und zwar mit datum 1994.... Was kann man damit machen? Löschung beantragen?
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Natrix20
Beitrag 30.03.2006, 10:43
Beitrag #315


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Hallo Freunde des deutschen Verwaltungsrechts,

das sind wir ja alle hier denke ich, die neue EU FS Richtlinie hat doch auch gute Seiten, der Umtausch der alten Führerscheine kostet JEDEN von uns mind.50 Euro und natürlich dann auch die jeweilligen Verlängerungen um 10 bzw.15 Jahre. Wir alle werden ab 45 Jahren wohl zum Sehtest müssen und wieder etwas dafür zahlen müssen. Ich vermute das wir dann auch alle ab dem 60. Lebensjahr regelmässig auf unseren Geistes- und Körperzustand überprüft werden, dies womöglich noch in einer MPU Begutachtungsstelle. Jeder der die Kriterien nicht schafft erwartet sofortigen Führerscheinentzug.
Das sind doch endlich einmal tolle Aussichten für die Verkehrssicherheit und vorallem für die staatlichen Finanzen. Also ich applaudiere jetzt schon Herrn Tiefensee für die ungemeine Vereinfachung und den Bürokratieabbau in dieser Sache. Ich hoffe natürlich nicht das es irgendwelche Ausnahmen für Verwaltungsangestellte gibt!!!!
Es grüßt mit ausgestrecktem gezücktem Scheckheft
euer Natrix
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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 10:45
Beitrag #316


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Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:41) *
was ich mit meinem geld mache ist meine sache, so wie bei dir auch, oder würdest du freiwillig 400€ den armen psychos spenden


Das ist dann aber dein Problem, wenn auf einmal der CZ-FS in D ungültig wird. Dann hast du viel mehr als 400,- € in den Sand gesetzt. dry.gif


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 10:48
Beitrag #317


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klasse B in rumänien 80€, ich weiss ich weiss, aber 2007 ist es soweit


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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 10:53
Beitrag #318


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Zitat (sifis @ 30.03.2006, 11:48) *
, aber 2007 ist es soweit


Da wäre ich mir aber noch nicht so sicher, im übrigen nutzt das dann auch nichts mehr. smile.gif


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 10:55
Beitrag #319


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schau ma mal wink.gif


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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 11:13
Beitrag #320


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Hallo liebe Forengemeinde! rolleyes.gif

Ich habe gerade mit einem Juristen (Name & Telefonnummer auf Anfrage) von der EU-Kommission in Brüssel telefoniert. Er bestätigte mir, dass die Regelung so kommen wird, wie sie hier mehrfach beschrieben wurde. Das heißt, wenn eine Fahrerlaubnis in irgendeinem Land entzogen wurde, dann kann kein anderes Land eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Die Führerscheinrichtlinie wird noch im Einzelnen ausgearbeitet. Es besteht also noch Hoffnung, dass die Richtlinie nicht so restriktiv ausgearbeitet wird, wie Deutschland es gerne hätte. Diese Führerscheinrichtlinie wird etwa in 6 Monaten fertig ausgearbeitet sein & veröffentlicht werden. Danach dauert es noch 20 Tage, bis sie in Kraft tritt. Das heißt, dass wir etwa im Oktober 2006 mit Inkrafttreten der neuen Führerscheinrichtlinie rechnen können.

Allerdings sagte er mir auch ausdrücklich, dass so genannte Altfälle davon nicht betroffen sein werden. Wer also vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie einen Führerschein erteilt bekommen hat, für den ist die neue Führerscheinrichtlinie nicht anwendbar. Für den gelten selbstverständlich die Regelungen, wie sie im EuGH-Urteil heute gelten. Das wurde extra so festgelegt & da waren sich alle Länder einig. thumbup.gif


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mirko1
Beitrag 30.03.2006, 11:15
Beitrag #321


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Zitat
Die neuen Rechtsvorschriften stellen ferner einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Betrugs in Zusammenhang mit Führerscheinen sowie des sogenannten „Führerscheintourismus“[1] dar. Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben.

So steht es auf der Seite, ich lese da auch nix von kann für immer und ewig verweigern.

Ich lese das eher so das andere Staaten die Gründe die zur Entziehung in DE geführt haben durchaus auch in der Lage sein werden die Zweifel dann aus zu räumen.

Es ist bestimmt nicht so gemeint das nur DE für alle Zeit die möglichkeit hat die Eignung wieder herzustellen. Schlieslich ist die rede davon "die Mitgliedstaaten werden die zusammenarbeit verstärken" das heist dann aber auch das die Eignungsprüfungen und das ausräumen der Gründe die zum Entzug in DE geführt haben gegenseitig auch anerkannt werden sollen (müssen).

Bisher kann sich DE damit rausreden "die erworbenen CZ-PL-Führerscheine wurden ohne wissen der vorkommnisse die zum Entzg in DE geführt haben ausgegeben" mit dem Argument ist dann schluss.

Da gebe ich Chef Sifis recht, was passiert dann mit den Deutschen führerscheinen die an EU-Ausländer ausgegeben wurden, die in ihrem EU-Land einen Entzug hin nehmen mussten? dann dürfen die anderen Länder den MEGA-Nr.1-DE-FS auch ablehnen es sei denn die Gründe die zur Entziehung geführt haben kann jedes Land ausräumen.

Das ist der AUT-FAll kann ein anderes EU-Land die Gründe die zum Entzug in DE geführt haben mit eigenen Eignungstest ausräumen Ja oder Nein bei einer engeren Zusammenarbeit der Länder wäre das nur Logisch?

Wenn der EUgh wie Lexus sagte die neue Richtlinie berücksichtigen muss dann passt der AUT-FAll Super den von Gründe die zum Entzug in DE geführt haben und wer die ausräumen kann steht nirgendwo was, ein Urteil würde da weiterhelfen.

Ich denke es ist eher gemeint das wegen der engen zusammenarbeit andere EU-Länder keinen FS mehr ausgeben sollen wenn ein Entzug in 'DE vorliegt also müssen die Gründe ausgeräumt werden. Ob das dann ausschlieslich das Entzugsland machen kann halte ich nicht für tragbar.

Wenn ihr lexus und Andreas recht haben solltet und ich ziehe nach Portugal werde ich niewieder einen FS in Portugal machen können "soll das ein Witz sein"? die Gründe die zum Entzug geführt haben werden eben berücksichtig (gemeinsames Datennetz) und kann dann einen neuen machen.

Ein Pole der in Polen einen FS-Entzug wegen 3,0 Promille hatte und nach DE zieht hat es gut, er muss nicht zur MPU sondern macht einfach in Polen seine Eignungstest und darf dann OHNE MPU hier fahren LUSTIG nicht?

UND DAS WÜRDET IHR BEGRÜSSEN?

Also MPU-Befürworter ich sehe eure Tücher noch Lange nicht im Trockenen.




Quotierung korrigiert

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 30.03.2006, 11:32
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 11:24
Beitrag #322


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Nicht nur, daß es so gekommen ist, wie Andreas schon vor fast zwei Jahren geschrieben hatte. Es ist - so lese ich das aus der aktuellen Berichtslage heraus - auch völlig egal, wer entzieht, wo, wann und warum und vor allem wer erteilt, wo, wann und warum: Die Deutschen erkennen, sobald in D einmal entzogen wurde, einfach nicht an. Fertig. Ich denke, daß man da durchaus von einer Abkehr des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung reden kann. Denn über kurz oder lang treffen die Neuerungen auf jeden zu, der mal in Deutschland eine "Massnahme" "kassiert" hat - also Millionen von Kraftfahrern (es sind ja nicht immer die gleichen 100.000, die jährlich zur MPU müssen ...).

Ausserdem ist es eine Abkehr vom Zuständigkeitsprinzip durch die Hintertür. Denn zuständig für die Erteilung bleibt zwar der Wohnsitzstaat, was der Führerschein aber wert ist, das definiert der Staat, in dem der Betroffene fährt. Hatte er da schonmal Ärger, schnallt er sich seinen PKW auf den Rücken und läuft zu Fuss ...

An dieser Stelle möchte ich nur mal erinnern, daß jährlich tausende von deutschen Führerscheinen in Österreich, Spanien und Italien entzogen werden - streng genommen wird es also ein heilloses Chaos geben, weil sich die Personen zwar neue Führerscheine nach Ablauf ihrer Sperrfristen besorgen können, diese aber nicht mehr automatisch anerkannt werden müssen ...

Ein klarer Rückschritt für ein "freies Europa". Und immer noch nicht wurde die jahrzehntealte Forderung nach einem zentralen Fahrerlaubnisregister umgesetzt - bevor man sich da blamiert, zementiert man lieber ein Provisorium. In diesem Sinne erfüllt die EU dann wieder alle Erwartungen ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 11:46
Beitrag #323


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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2006, 12:24) *
Ausserdem ist es eine Abkehr vom Zuständigkeitsprinzip durch die Hintertür.


Das sehe ich nicht so, bisher wurde doch von fast allen EU-Führerscheinbesitzern (du bist da eine Ausnahme dry.gif ) das Zuständigkeitsprinzip umgangen. Dies wird durch die neue FS-Richtlinie nun ausgeschlossen.


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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 12:05
Beitrag #324


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 13:13) *
Ich habe gerade mit einem Juristen (Name & Telefonnummer auf Anfrage) von der EU-Kommission in Brüssel telefoniert. Er bestätigte mir, dass die Regelung so kommen wird, wie sie hier mehrfach beschrieben wurde. Das heißt, wenn eine Fahrerlaubnis in irgendeinem Land entzogen wurde, dann kann kein anderes Land eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Irgendein Jurist - auch wenn Name und Telefonnummer bekannt sind - ist eben auch nur irgendein Jurist mit irgendeiner Meinung. Selbst wenn er ein ausgewiesener Experte wäre, was ich nicht beurteilen kann, heißt das nicht, daß diese Meinung die "Hauptmeinung" zu diesen juristischen Problemen ist ...
Zitat
Allerdings sagte er mir auch ausdrücklich, dass so genannte Altfälle davon nicht betroffen sein werden. Wer also vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie einen Führerschein erteilt bekommen hat, für den ist die neue Führerscheinrichtlinie nicht anwendbar. Für den gelten selbstverständlich die Regelungen, wie sie im EuGH-Urteil heute gelten. Das wurde extra so festgelegt & da waren sich alle Länder einig.

Dazu s.o.
Es ist verlockend, zu meinen, daß Altfälle nicht betroffen sind - keine Frage. Aber das würde die Regelung ziemlich sinnlos erscheinen lassen, oder ?!
Im Übrigen ist eine rückwirkende Gültigkeit gar nicht notwendig um jeden Führerschein, dessen Inhaber mal einen Entzug in D hatte, in D nicht anzuerkennen. Wenn die Regelung im "Hier und Jetzt" des Jahres 2008 z.B. angewendet wird, dann ist es egal, wann der FS gemacht wurde ... Er ist 2008 nichts wert und bis dahin wahrscheinlich auch nichts.

Also, Thommy, schön, daß Du der Sache nachgehst. Ich sage nicht: Alles Quatsch. Aber vielleicht etwas mehr Vorsicht beim Zitieren von Einzelmeinungen ... Wie die EU-Richtlinie letztlich auszulegen ist, das werden wir erfahren, sobald es sie gibt.

Zitat (Andreas @ 30.03.2006, 13:46) *
Das sehe ich nicht so, bisher wurde doch von fast allen EU-Führerscheinbesitzern (du bist da eine Ausnahme dry.gif ) das Zuständigkeitsprinzip umgangen. Dies wird durch die neue FS-Richtlinie nun ausgeschlossen.

Die Umgehung selbst wird ja nicht durch die Richtlinie ausgeschlossen - das war sie vorher auch schon - sondern durch die anwendenden Mitgliedsländer. Durch die neue Richtlinie wird die Anerkennung in "Zweifelsfällen"* ausgeschlossen - und da werde ich bestimmt mit einbezogen und meine Nachweise werden mir gar nichts helfen ...

(* ... Zweifelsfälle sind alle Fälle, in denen die Deutschen die Eignung nicht selbst per MPU geprüft haben.)

Ergo: Die neue Richtlinie hilft in erster Linie bei der Aberkennung von Führerscheinen.

Der Beitrag wurde von strichachtdoktor bearbeitet: 30.03.2006, 12:08


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Beitrag 30.03.2006, 12:16
Beitrag #325


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Ständig wird hier geschrieben, dass nur FEs gültig sein sollen die NACH einer Sperrzeit ausgestellt wurden?!?

Dem ist nicht so, denn:

Thommy hatte mit seiner Rechtsauffassung recht, es kommt nicht darauf an ob VOR, WÄHREND oder NACH einer Sperrzeit die FE ausgestellt bzw. erteilt wurde!

Die Gültigkeit eines FS (FE) die WÄHREND einer in D laufenden Sperrzeit erworben wurde ist

! NACH ! der Sperre GÜLTIG auch in Germany! wavey.gif

Was ist mit den RA`s hier los? rofl1.gif


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mirko1
Beitrag 30.03.2006, 12:19
Beitrag #326


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@Andreas Lexus
was sagt ihr dazu?

Punkt 1. Ein Pole der in Polen einen FS-Entzug wegen 3,0 Promille hatte und nach DE zieht hat es gut, er muss nicht zur MPU sondern macht einfach in Polen seine Eignungstest weil DE nicht zuständig die Eignungszweifel auszuräumen und darf dann OHNE MPU hier fahren LUSTIG nicht?

Punkt 2. Will DE trotzdem eine MPU ("weil wegen besserer zusammenarbeit die Gründe für den Entzug in Polen beaknnt sind") der Pole besteht die MPU, Polen lehnt aber dann den DE-FS und die MPU ab, ergo der Pole darf Trotz DE-FS + DE-MPU nicht in Polen fahren.

Das kann doch nicht euer ernst sein? da wird es wieder Urteile EUGH geben müssen. Deswegen denke ich das es so nicht kommen wird.

@Andreas Lexus
würde mich wirklich mal Interessieren was ihr zu PUNKT 2 meint? so wie ich euch kenne geht ihr darauf nicht ein oder Antwortet Diplomatisch an der Feststellung vorbei.
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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 12:27
Beitrag #327


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Zitat (mirko1 @ 30.03.2006, 13:19) *
@Andreas Lexus
was sagt ihr dazu?


zu 1) Wenn der Pole bei uns lebt und seine Wiedererteilung beantragt muß er sicher zur MPU, sofern D von der Trunkenheitsfahrt in PL erfährt.

zu 2) Es könnte dann sein, dass PL von seinem Landsmann eine Eignungsüberprüfung fordert, sofern PL die deutsche MPU nicht anerkennt.


Zitat (Freelancer @ 30.03.2006, 13:16) *
Was ist mit den RA`s hier los? rofl1.gif


Für einen Neuling mit gerade 3 Beiträgen lehnst du dich aber sehr weit aus dem Fenster. dry.gif

Könntest du deine Behauptung mit etwas konkretem untermauern?


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mirko1
Beitrag 30.03.2006, 12:37
Beitrag #328


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Zitat (Andreas @ 30.03.2006, 13:27) *
zu 1) Wenn der Pole bei uns lebt und seine Wiedererteilung beantragt muß er sicher zur MPU, sofern D von der Trunkenheitsfahrt in PL erfährt.

zu 2) Es könnte dann sein, dass PL von seinem Landsmann eine Eignungsüberprüfung fordert, sofern PL die deutsche MPU nicht anerkennt.

zu 2) das wäre dann eine gute Sinn volle Europäische Lösung? der gute Pole kann dann wenn er seine Verwandte in PL besuchen will mit seinem DE-FS und Positiver MPU bis zur PL Grenze fahren. Den wenn DE die PL Eignungstest ablehnt warum sollte PL die DE-MPU anerkennen?

CHaos pur. Wenn die einen nicht anerkennen tun es die anderen auch nicht. Europa Harmonisiserung und zusammen rücken ADE.
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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 12:42
Beitrag #329


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Zitat (Freelancer @ 30.03.2006, 13:16) *
Thommy hatte mit seiner Rechtsauffassung Recht, es kommt nicht darauf an ob VOR, WÄHREND oder NACH einer Sperrzeit die FE ausgestellt bzw. erteilt wurde!

Die Gültigkeit eines FS (FE) die WÄHREND einer in D laufenden Sperrzeit erworben wurde ist

! NACH ! der Sperre GÜLTIG auch in Germany! wavey.gif
Andreas meint wahrscheinlich, dass Du Deine Behauptungen mit Zitaten untermauern solltest. Ich weiß, hier hast Du ein äußerst kritisches Publikum. Allerdings sollte es gerade deswegen eine interessante Herausforderung sein.

Willkommen im Club! thumbup.gif

Zitat (Andreas @ 30.03.2006, 13:27) *
Für einen Neuling mit gerade 3 Beiträgen lehnst du Dich aber sehr weit aus dem Fenster. dry.gif
Andreas, das ist nicht fair! thumbdown.gif


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bazi
Beitrag 30.03.2006, 12:45
Beitrag #330


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*** Text gelöscht, da dieser nicht zur Veröffentlichung bestimmt war (laut Aussage des Verfassers) ***

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 07.04.2006, 10:30


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Freelancer
Beitrag 30.03.2006, 12:46
Beitrag #331


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@Andreas

Ja natürlich kann ich meine Behauptung untermauern!


Amtsgericht Günzburg, den 14.03.2005 Aktenzeichen 1 DS 24 JS1358/00

wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis:

... Die Entscheidung des EuGH ist auch im vorliegendem Fall maßgebend, obwohl die FE in den Niederlanden
bereits VOR Ablauf der in Deutschland geltenden Sperrfrist ausgestellt wurde. Es kann nicht darauf
ankommen, ob die FE in einem anderen Mitgliedstaat der EU vor oder nach Ablauf einer in der BRD
geltenden Sperrfrist erteilt wurde. Die Anordnung der Sperrfrist durch ein deutsches Gericht bindet die deutsche Verwaltungsbehörde, entfaltet jedoch keinerlei Sperrwirkung für die zuständige FEB eines anderen
Mitgliedstaates. Daher kann die FEB eines anderen Mitgliedstaates jederzeit eine neue FE auch schon
vor Ablauf der Sperrfrist erteilen. Diese berechtigt den Inhaber zum Führen von entsprechenden Kraftfahrzeugen im Ausstellungsstaat und anderen Staaten mit Ausnahme der BRD....
Der Angeklagte ist jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist in der BRD gefahre, was er nach der
Entscheidung des EuGH auch durfte.

Der Angeklagte war somit freizusprechen.


Mit deiner Vermutung liegst du absolut daneben, der Nick ist nur neu Registriert, dabei bin ich schon seit
dem 1. Teil tongue.gif


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THOR
Beitrag 30.03.2006, 12:49
Beitrag #332


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Zitat
eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist.


Was bedeutet eingeschränkt? Ausgesetzt? Wie lange ist entzogen? Bis nach Ende der Sperrfrist? Was ist wenn ich meine FE freiwillig abgebe?


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Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
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bazi
Beitrag 30.03.2006, 12:53
Beitrag #333


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Zitat (THOR @ 30.03.2006, 13:49) *
Zitat
eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist.


Was bedeutet eingeschränkt? Ausgesetzt? Wie lange ist entzogen? Bis nach Ende der Sperrfrist? Was ist wenn ich meine FE freiwillig abgebe?



was ist wenn er eingestampft ist?

Bazi


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Beitrag 30.03.2006, 12:53
Beitrag #334


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Noch sehr erwähnenswert ist auch, Günzburg ist in Bayern ! ! ! cool.gif

Denke es sollte auch hier eingetragen werden, damit jeder blink.gif

Pinnwand: Ausländischer Führerschein
Alle Infos > Umschreibung / Anerkennung!


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mirko1
Beitrag 30.03.2006, 13:01
Beitrag #335


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@zwecks Antrag auf Neuerteilung Wiedererteilung CZ-FS
ich versuchs nochmal)))

stelle ich einen Antrag bei der Führerscheinstelle auf Neuerteilung oder Wiedererteilung was auch immer, in dem Antrag wird gefragt ob man einen FS besitzt, die Beantworte ich dann mit NEIN, mache die MPU bestehe die MPU, komme dann aber mit dem CZ-FS daher, welche Konsequenzen hat dann die Falsch beantwortete Frage nach einem FS beim Antrag???

hat da jemand eine Idee dazu?
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sifis
Beitrag 30.03.2006, 13:02
Beitrag #336


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also ich komme mir vor wie im land der unbegrenzten möglichkeiten

@ freelancer

sollte dein posting stimmen, heisst es das jeder ausländer der sein ausländischen eu fs zwecks umschreiben in der vergangenheit hat abgeben müssen, sein ersterteilten in der heimat nur abholen braucht

nach dem entzug in D, wink.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 30.03.2006, 13:04
Beitrag #337


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Im Zweifel wird die Neuerteilung umgedeutet in einen Antrag nach § 28 FeV. Eine neuer FS würde Dir aus den bekannten Gründen nicht erteilt, so dass Du dann lediglich mehr oder weniger problemlos weiterhin den CZ-Schein benutzen dürftest.


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Roland
Beitrag 30.03.2006, 13:08
Beitrag #338


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Jetzt mal ein ganz anderer, etwas naiver Denkansatz:

Sicherlich ist ja nicht jeder EU-FS Besitzer so aktiv in Diskussionsforen wie in dem EU-GH Thread des VP's hier aktiv unterwegs und auch nicht jeder EU-FS Besitzer wird den laufenden Stand der diesbezüglichen Entwicklungen so verfolgen wie die meisten hier. Man kann doch nicht von jedem verlangen, dass man sich laufend über irgendwelche neuen Verordnungen, Beschlüsse, Richtlinien etc. die in Brüssel und wo auch immer verabschiedet werden informiert und auf dem laufenden hält

Mal angenommen jemand hatte in 2004 seinen CZ oder PL-FS gemacht und fährt nun munter auf deutschen Strassen herum - alles wunderbar. In den Nachrichten hört er beiläufig mal was von einer neuen Verordnung, dass jetzt EU-weit ein neuer FS eingeführt wird. Prima den hab ich ja schon denkt er. cool.gif

Woher soll derjenige eigentlich wissen, dass mit Einführung der 3. Fs-Rl. die eigentlich an Ihm vorüberzieht wissen, dass sein FS von da ab nicht mehr gültg sein sollte. Bei eigentlich sämtlichen behördlichen und übrigens auch geschäftlichen Vorgängen, Änderungen, Kündigungen usw. gibts doch von überallher ein nettes Schreiben: Sehr geehrtrer Herr xxxx, Ihnen wird mitgeteilt .....
Wer informiert denn den nun eigentklich den EU-FS Besitzer ?????


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Freelancer
Beitrag 30.03.2006, 13:08
Beitrag #339


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@Sifis

Besitzt jemand eine EU-FE und ist in Deutschland keine Sperre, Fahrverbot o. ä. ist sie gültig!

@RA XDRIVER und /8 Doc
Kommt euch dieses Thema denn nicht ein bisschen bekannt vor?!?! think.gif

Hatten doch vor ca. einem halben Jahr die Diskussion eines FS, der WÄHREND einer Sperre ausgestellt
wurde und danach gültig ist!

Und sicher ist das Urteil rechtskräftig! whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 13:11
Beitrag #340


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Hallo Freelancer, ist das von Dir genannte Urteil rechtskräftig ?


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 13:18
Beitrag #341


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Zitat (Freelancer @ 30.03.2006, 15:08) *
@Sifis

Besitzt jemand eine EU-FE und ist in Deutschland keine Sperre, Fahrverbot o. ä. ist sie gültig!


ich weiss, trotzdem danke wink.gif


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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 13:21
Beitrag #342


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Zitat (mirko1 @ 30.03.2006, 13:19) *
@Andreas Lexus
was sagt ihr dazu?

Punkt 1. Ein Pole der in Polen einen FS-Entzug wegen 3,0 Promille hatte und nach DE zieht hat es gut, er muss nicht zur MPU sondern macht einfach in Polen seine Eignungstest weil DE nicht zuständig die Eignungszweifel auszuräumen und darf dann OHNE MPU hier fahren LUSTIG nicht?

Punkt 2. Will DE trotzdem eine MPU ("weil wegen besserer zusammenarbeit die Gründe für den Entzug in Polen beaknnt sind") der Pole besteht die MPU, Polen lehnt aber dann den DE-FS und die MPU ab, ergo der Pole darf Trotz DE-FS + DE-MPU nicht in Polen fahren.

Das kann doch nicht euer ernst sein? da wird es wieder Urteile EUGH geben müssen. Deswegen denke ich das es so nicht kommen wird.

@Andreas Lexus
würde mich wirklich mal Interessieren was ihr zu PUNKT 2 meint? so wie ich euch kenne geht ihr darauf nicht ein oder Antwortet Diplomatisch an der Feststellung vorbei.


Zu solchen konstruierten Fällen möchte ich eigentlich keine Einzellösungen beitragen. Denn:

Solange die gesamten Erteilungsvoraussetzungen und die gesamten Eingungsüberprüfungsverfahren nicht europaeinheitlich festgelegt sind (vielleicht (!) passiert das ja mal in einer 4. FS-Richtlinie), solange kann eben jeder Staat machen, was er will. Ihr könnt nicht erzwingen, dass sich 25 Staaten auf etwas einigen, auf das sie sich nicht einigen wollen, basta.

Es ist doch D. völlig egal unter welchen Voraussetzungen ein Pole, Tscheche usw., der dort seinen ordentlichen Wohnsitz hat, eine Fahrerlaubnis erwirbt und hier benutzt. Aber es ist D. nicht egal, was Deutsche in Deutschland tun.

Es gibt keine Harmonisierung der Eignungsvoraussetzungen, auch nicht in der 3. FS-Richtlinie. Insofern bleibt alles beim alten, wie es schon in Art. 8 der 2. Richtlinie stand. Das einzige, was jetzt die Minister getan haben, ist eine Wortklarstellung (wahrscheinlich für die Gerichte, und vor allem für den EuGH, damit der auch versteht, was gemeint ist). D. praktiziert einfach weiter wie bisher.


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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 13:26
Beitrag #343


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Zitat (RA XDiver @ 30.03.2006, 14:04) *
Im Zweifel wird die Neuerteilung umgedeutet in einen Antrag nach § 28 FeV. Eine neuer FS würde Dir aus den bekannten Gründen nicht erteilt, so dass Du dann lediglich mehr oder weniger problemlos weiterhin den CZ-Schein benutzen dürftest.
Davon mal abgesehen, dass ich es auch so vermutet hätte...

...könnte es nicht sein, dass die positive MPU, wegen unrichtiger Angaben, später wieder entzogen werden könnte? think.gif

Außerdem, was macht ein im Ausland lebender Deutscher, wenn ihm die MPU von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde verweigert wird, weil er im Ausland lebt? unsure.gif


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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 13:33
Beitrag #344


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 14:26) *
Außerdem, was macht ein im Ausland lebender Deutscher, wenn ihm die MPU von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde verweigert wird, weil er im Ausland lebt? unsure.gif


Warum sollte ihm das verweigert werden, und vor allem, von wem? Der Betroffene holt sich die Kopien seiner "Belastungen" in D. ab und schließt wie jeder andere Proband auch einen privatrechtlichen Vertrag mit einem MPI ab und fertig. Was er dann mit dem Gutachten macht, ist seine Sache. Er kann natürlich einen Antrag auf Gestattung des Rechts, von seiner PL-FE in D. wieder Gebrauch zu machen stellen, wenn er möchte. Er kann auch durch Österreich fahren, seine Sache.

Was mich übrigen nun in diesem Thread besonders rührt: Diese Besorgnis um das Führerschicksal der armen Portugiesen, Polen, Niederländer, Tschechen usw.

Dabei ist das doch alles gar kein Problem: Wir leben ohne große Sicherheitsrisiken seit Jahrzehnten damit, dass Ausländer, von denen wir nicht wissen, ob sie geeignet sind oder nicht, durch D. fahren.

Wir leben genauso seit Jahrzehnten damit, das Deutsche, von denen wir nicht wissen, ob sie geeignet sind oder nicht, durch D. fahren, alkoholisiert oder auch nicht.

Das einzige, um das es hier geht, ist doch, ob man auch damit leben muss, Kfz-Führer in D. rumfahren zu lassen, von denen man exaktg weiß, dass sie in einem Zeitraum von 15 Jahren Tatsachen für Eignungszweifel geliefert haben. Und das soll unzulässig sein?

Hier wird ein extremes Minderheitenproblem zum Allgemeininteresse hochstilisiert.


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 13:33
Beitrag #345


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ganz einfach,
er räumt die zweifel bei der FEB seines wohnsitzes aus wink.gif


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Beitrag 30.03.2006, 13:36
Beitrag #346


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Es ist doch D. völlig egal unter welchen Voraussetzungen ein Pole, Tscheche usw., der dort seinen ordentlichen Wohnsitz hat, eine Fahrerlaubnis erwirbt und hier benutzt.


Soviel zur Verkehrssicherheit, scheint doch nur uns Geld zugehen???
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 13:43
Beitrag #347


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Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 15:21) *
D. praktiziert einfach weiter wie bisher.


Einspruch. Macht es eben nicht.
Deutschland wird in Zukunft davon ausgehen, daß Führerscheine automatisch in D keine Gültigkeit haben, wenn mal gegen den Inhaber etwas vorlag und keine MPU gemacht wurde.
Und deutsche Gerichte werden wieder wegen FoF verurteilen, wenn jemand mit der EU-Karte unterwegs war, der sich nicht die Erlaubnis einer deutschen Behörde geholt hat.


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Beitrag 30.03.2006, 13:46
Beitrag #348


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Zitat
...könnte es nicht sein, dass die positive MPU, wegen unrichtiger Angaben, später wieder entzogen werden könnte?


Das glaube ich nicht. Denn es ändert ja nichts an Deiner, auf die Tat spezifisch, festgestellten Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.

Neue Ri-Li. So weit so schlecht. Müsste es dann nicht aber auch eine neue Berechnung der Tilgungszeiten geben oder kann da wieder jedes Land machen was es will? Es würde mich da auch nicht wundern, wenn man die Tilgungsfristen auch pauschal mal wieder von 15 Jahren etwas aufstocken würde.

Wenn aber nicht: Was kann mir mit meinem CZ-FS nach Ablauf der Tilgungsfrist passieren? Eine evtl. Nichtanerkennung? Ich meine ja nur, weil dieser ja noch aus Zeiten resultiert, als meine Tilgung noch nicht
abgelaufen war.
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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 13:47
Beitrag #349


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Zitat (Ziggy Stardust @ 30.03.2006, 14:36) *
Es ist doch D. völlig egal unter welchen Voraussetzungen ein Pole, Tscheche usw., der dort seinen ordentlichen Wohnsitz hat, eine Fahrerlaubnis erwirbt und hier benutzt.


Soviel zur Verkehrssicherheit, scheint doch nur uns Geld zugehen???


Es ist D. rechtlich egal (hätte ich schreiben müssen), natürlich wäre es für die Verkehrssicherheit besser, wenn insofern eine Harmonisierung (aber auf hohem Niveau) erfolgen würde. Aber da nun mal D. nicht den Anspruch erhebt, an seinem Wesen die ganze Welt genesen zu lassen, muss man es hinnehmen, dass ausländische Touristen hier erst mal mit ihren FS fahren dürfen. Und was ich nicht ändern kann, ist mir erst mal egal, notgedrungen.


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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 13:48
Beitrag #350


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Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 15:33) *
Das einzige, um das es hier geht, ist doch, ob man auch damit leben muss, Kfz-Führer in D. rumfahren zu lassen, von denen man exaktg weiß, dass sie in einem Zeitraum von 15 Jahren Tatsachen für Eignungszweifel geliefert haben. Und das soll unzulässig sein?

Hier wird ein extremes Minderheitenproblem zum Allgemeininteresse hochstilisiert.


Interessant ist, daß der Zeitraum von 15 Jahren wichtig ist und nicht die Sperrfrist - wie es eigentlich (zumindest lt.EuGH) sein sollte.
Und mit der extremen Minderheit kommst Du bei mir auch nicht weiter - oder glaubst Du im Ernst, es sind immer die gleichen Leute, denen in D der Schein entzogen wird ? Betroffen sein werden Millionen. Von denen allerdings nicht jeder einen EU-Schein hat, auch klar. Aber mehr als "die paar Leute", die Du mutmaßlich im Auge haben wirst, sind es auf jeden Fall ...


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