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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
sifis
Beitrag 30.03.2006, 13:50
Beitrag #351


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wenn es schon so eine kleine minderheit ist,
warum lassen wir sie nicht einfach fahren da eh soooooo viele ungeeignete durch deutschland fahren

auf die paar hanseln kommt es doch nicht drauf an ................. oder?


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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Ziggy Stardust
Beitrag 30.03.2006, 13:54
Beitrag #352


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Warum sollten wir eigentlich keinen Bestandsschutz auf unsere, zur Zeit Ihrer Erteilung legal erteilten FS, haben? Wenn CZ oder PL Führerscheine das nicht haben, so haben das die Deutschen auch nicht! Das würde bedeuten, das jeder LKWfahrer mit D EU-FS an der Grenze zum Nachbarland wegen FOFE angezeigt wird, da sein Führerschein nicht der EU Norm entspricht, da der Wohnsitz fehlt. Deutschland sollte sich dann erst um Ihre eigenen LAppen der letzten 3-4 Jakre kümmern.
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bazi
Beitrag 30.03.2006, 13:55
Beitrag #353


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*** gelöscht auf Wunsch des Verfassers ***

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 07.04.2006, 10:44


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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.03.2006, 13:55
Beitrag #354


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@Joe
Zitat
Interessant ist, daß der Zeitraum von 15 Jahren wichtig ist


Also bedeutet das, daß der vorher erworbene FS selbst nach Eintritt der Tilgung wertlos ist?
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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 13:57
Beitrag #355


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 30.03.2006, 14:46) *
Wenn aber nicht: Was kann mir mit meinem CZ-FS nach Ablauf der Tilgungsfrist passieren? Eine evtl. Nichtanerkennung? Ich meine ja nur, weil dieser ja noch aus Zeiten resultiert, als meine Tilgung noch nicht
abgelaufen war.


Ich würde mir da nicht schon jetzt allzu viele Gedanken machen, bis dahin wird es Gerichtsurteile geben, die alle neu aufauchenden Zweifelsfragen klären werden. Sorgen würde ich mir eher um die Zeit bis dahin machen.

Unabhängig möchte ich doch mal eine finanzielle Erwägung in die Debatte werfen: Es wird immer behauptet, das das ganze MPU-Wesen nur eine riesige Geldmaschinerie sei. Ich lass das mal dahingestellt, schon weil ich die Gewinnmargen nicht kenne und nicht einfach davon ausgehe, dass ein guter Psychologe nur deshalb plötzlich arbeitslos sein würde, weil es keine MPU mehr gibt.

Aber, wenn es so ist: Dann überlegt doch mal, wieso sich plötzlich nach dem Kapper-Urteil das FE-Vermittlungswesen und der Führerscheintourismus entfaltet haben. Etwa aus Mitleid?

Und wenn es stimmt, dass man mit dem MPU-Wesen richtig Geld verdienen kann, dann wird es eher heute als morgen passieren, dass auch die Psychologen in den anderen EU-Staaten endlich an die Fleischtöpfe Ägyptens gelassen werden möchten. Wahrscheinlich wird der Schrei nach Export dieser wunderbaren deutschen Einrichtung eher nach hierhin erschallen als beim Transrapid.

Die Diskussion der vielfältigen Aspekte leidet in diesem Thread am meisten darunter, dass auf einer Seite nur Betroffene aus ihrem engen Betroffenenblickwinkel diskutieren. Dagegen ist an sich natürlich nichts zu sagen, bloß ist damit eine gewisse Starrheit im Begreifen "gegnerischer" Argumente verbunden, die teilweise bis zur Problemblindheit geht (Beispiel: "EuGH, EuGH über alles!").


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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.03.2006, 13:59
Beitrag #356


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Zitat
Es hat den Anschein, dass das
neue Recht nicht auf Altfälle, deren Führerschein vor neuen Richtlinie
ausgestellt wurde Anwendung findet.


Na, das wäre ja wenigstens mal was yes.gif
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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 14:02
Beitrag #357


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Zitat (Freelancer @ 30.03.2006, 13:46) *
@Andreas

Ja natürlich kann ich meine Behauptung untermauern!


Amtsgericht Günzburg, den 14.03.2005 Aktenzeichen 1 DS 24 JS1358/00

wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis:

Der Angeklagte war somit freizusprechen.



Dieses Urteil finde ich - aus strafrechtlicher Sicht - einfach zutreffend. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis darf es keinen Unterschied machen, ob die FE nun früher oder später erteilt wurde, da die "Tat" jedenfalls nach dem Ablauf der Sperrfrist begangen wurde.


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Ziggy Stardust
Beitrag 30.03.2006, 14:02
Beitrag #358


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In Marienbad ( CZ) kannst du schon eine MPU nach deutschem Vorbild machen, nur durchfallen ist ein wenig schwerer als bei uns.
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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 14:14
Beitrag #359


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Zitat (Ziggy Stardust @ 30.03.2006, 15:02) *
In Marienbad (CZ) kannst du schon eine MPU nach deutschem Vorbild machen, nur durchfallen ist ein wenig schwerer als bei uns.
Gibt es auch eine dezente Quelle dazu? twinkle.gif


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sifis
Beitrag 30.03.2006, 14:14
Beitrag #360


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@ lexus

ich weiss jetzt nicht wen du damit gemeint hast, würde aber vorschlagen das du deine eigenen postings auch liest ..................mpu das allheilmittel................mpu unser retter...................mpu das einzig ware
mittel um die verkehersicherheit zu gewarleisten

mit der einführung des "fahreignungsgutachten" ist mehr geld verdient da jeder dann durch muss und nicht nur alkis und drogis


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Ziggy Stardust
Beitrag 30.03.2006, 14:16
Beitrag #361


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Sobald ich genaues weis schreib ich es hier rein. Es scheint ein ehemaliger Psycho eines MPI in Zuammenarbeit mit einem uns allen bekannten RA zu sein.
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Lexus
Beitrag 30.03.2006, 14:27
Beitrag #362


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komm Sifis, gib mal Quellen an, wo ich derartige Formulierungen benutzt haben sollte. Wenn man nicht mehr weiter weiß, fängt man wohl an, den "Gegner" zu diffamieren?

Ich hab schon oft in diesem Forum geäußert, dass ich gegen die MPU so meine Bedenken habe. Aber das hat nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun, hier geht es um die juristische Möglichkeit, ob eine MPU angeordnete werden darf oder nicht.

Zitat (Ziggy Stardust @ 30.03.2006, 15:02) *
In Marienbad ( CZ) kannst du schon eine MPU nach deutschem Vorbild machen, nur durchfallen ist ein wenig schwerer als bei uns.


Und wo ist die staatliche Stelle, vergleichbar unserer BAST, bei der sich jedes MPI einer Evaluation seiner Erfolge unterziehen und Voraussetzungen erfüllen muss, um überhaupt akkreditiert zu werden?

Langsam nimmt die Diskussion mal wieder etwas groteske Züge an.


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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 14:27
Beitrag #363


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Zitat (Ziggy Stardust @ 30.03.2006, 16:16) *
Sobald ich genaues weis schreib ich es hier rein. Es scheint ein ehemaliger Psycho eines MPI in Zuammenarbeit mit einem uns allen bekannten RA zu sein.

Es gibt immer ein paar, die meinen etwas provozieren zu müssen. Es wird provoziert, daß sich die Deutschen mit dem Problem der Zulassung von ausländischen MPIen beschäftigt. Warum nicht ? Wer meint, seinen jugendlichen Forscherdrang so ausleben zu müssen ... Bis in diesen Fragen Klarheit für Betroffene erreicht werden wird, fließt allerdings noch viel Wasser durch den Rhein ...
Wer zahlt solche Experimente ?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Ziggy Stardust
Beitrag 30.03.2006, 14:30
Beitrag #364


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MAn scheint in Marienbad nur vorzubeugen, falls der EUGH entscheidet das die AUT MU anzuerkennen ist, den dann muss man eine CZ MPU auch anerkennen , oder nicht?
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 14:32
Beitrag #365


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Eben. Ich sagte ja: das hat eher experimentellen Charakter ... wink.gif


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Beitrag 30.03.2006, 14:55
Beitrag #366


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@Lexus 30.03.2006, 16:02

Stimmt, denn EINE Person EINE Fahrerlaubnis d.h. würde es nicht so sein, könnte man NIEMEHR in
Deutschland ein KFZ bewegen. Wenn der Lenker gegen Gesetze verstoßen würde und in seinem
Heimatland die FE wieder ausgehändigt wird (VOR Sperre erteilt)!

Was aber würdest du dazu sagen, wenn du in Frankreich Urlaub machst und dir dort die "D FE" für
beispielsweise 1 Jahr entzogen wird, FS in D wieder ausgehändigt wird und du sodann nach 10 Jahren
wieder auf ! Transit ! durchfährst, Anzeige wegen Fahren ohne, da keine franz. Eignungsuntersuchung stattgefunden hat?!?

Es kann nicht sein das NUR D die "Eignung" wieder herstellt, denn alle anderen Staaten halten dich doch für geeignet!

Sollte das so durchgehen, muß ein EU Bürger spanisch, deutsch, polnisch usw usw. können da doch jetzt alle die Eignung in fragestellen können!

Auch die Plastikkarte muß größer werden, da doch die ganzen Fahrverbote, Sperren und NUs eingetragen werden müssen. blushing.gif

NIE, oder gehen die Richtlinen, Gesetze einen Schritt vor und zwei zurück?!?


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Beitrag 30.03.2006, 15:04
Beitrag #367


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Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 15:27) *
Und wo ist die staatliche Stelle, vergleichbar unserer BAST, bei der sich jedes MPI einer Evaluation seiner Erfolge unterziehen und Voraussetzungen erfüllen muss, um überhaupt akkreditiert zu werden?
Ich sehe da kein größeres Problem für einen RA Säftel mit ein Paar Hundert potenziellen Kunden an der Hand. Er könnte zum Beispiel ein Paar Psychologen dazu überreden, sich in Deutschland zu akkreditieren. Wenn die jetzt eine Zweigstelle in Tschechien aufmachen, dann fällt das m.E. unter europäische Gewerbefreiheit. Da aber die tschechischen Behörden nicht so bürokratisch sein können, wie in Deutschland & die Akkreditierung da ist, könnte die MPU in Tschechien auch viel billiger sein. Wo die Begutachtung stattfindet, kann rechtlich keine Rolle spielen. Auf dem Gutachten könnte ja trotzdem eine deutsche Adresse drauf stehen. Die MPU könnte vor allem in Tschechien so billig sein, weil die Gutachten im Fließbandverfahren abgearbeitet werden könnten. Die MPU-Vorbereitung & der EU-Führerschein könnte gleich im Packet mit angeboten werden. Die deutschen Institute könnten auch keinen Ärger wegen Preisdumping machen, weil die Begutachtungen ja im Ausland stattfinden.


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Beitrag 30.03.2006, 15:15
Beitrag #368


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... Ist es denn nicht auch so mit der in Großbritannien geregelten Ltd. die in Deutschland voll und ganz
"anerkannt" wird und sich der Inhaber somit auch das Geld für eine GmBH in Deutschland spart!

Es kann nicht umgekehrt anders sein, wenn ein "Betrieb" die "Eignung" wiederherstellt, nur eben im Ausland!


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Beitrag 30.03.2006, 15:32
Beitrag #369


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Zitat (Freelancer @ 30.03.2006, 16:15) *
Es kann nicht umgekehrt anders sein, wenn ein "Betrieb" die "Eignung" wiederherstellt, nur eben im Ausland!
Der Punkt ist halt nur der, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden das ausländische Gutachten einfach nicht anerkennen wollen. Das bedeutet viel Kosten & trotzdem eine Nutzungsuntersagung. crybaby.gif


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Beitrag 30.03.2006, 15:51
Beitrag #370


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Wieso sollten die d FEB das Gutachten nicht anerkennen, wenn deutsche Psy. in Deutschland die
akkredierung veranlassen, mit DEUTSCHEN standarts im Ausland eine Zweigstelle aufmachen?

Herr Tiefensee, müßte sich doch dann erst recht daran erfreuen, stellt euch vor in der GESAMTEN EU
herrschen deutsche Standarts zur wiederherstellung der "Eigung"!


VERKEHRSSICHERHEIT PUR!

rofl1.gif wavey.gif


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Natrix20
Beitrag 30.03.2006, 15:58
Beitrag #371


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Hallo Jungs,

mir gehen natürlich schon wieder bei der neuen Regelung sogenannte Schlupflöcher durch den Kopf, was wäre denn wenn ich nach der neuen Regelung auf den Führerschein in Deutschland gänzlich verzichte nach Ablauf meiner Sperre?
Wenn ich in D verzichtet habe, wie sieht es dann in anderen EU Staaten aus???
Die neue Regelung wirft wieder neue Probleme auf, vorallem wir mit Sicherheit jemand wieder Klagen vor dem EUGh weil jemand bei Umzug ins Ausland dort keine Fahrerlaubnis mehr machen kann, das ist ein klarer Verstoss gegen die Freizügigkeit. Leute das gibt wieder einen schönen Ärger bei den Gerichten.
Gruss
Natrix
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Andreas
Beitrag 30.03.2006, 16:03
Beitrag #372


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Zitat (Natrix20 @ 30.03.2006, 16:58) *
was wäre denn wenn ich nach der neuen Regelung auf den Führerschein in Deutschland gänzlich verzichte nach Ablauf meiner Sperre?


Auf einen entzogenen Führerschein kannst du nicht mehr verzichten, da dieser nicht mehr existent ist. Der Entzug selbst existiert allerdings noch in den Akten.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Freelancer
Beitrag 30.03.2006, 16:16
Beitrag #373


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Zitat
Auf einen entzogenen Führerschein kannst du nicht mehr verzichten, da dieser nicht mehr existent ist. Der Entzug existiert allerdings noch.


Paradox

Wie ist es deiner Ansicht denn danach, FE Entzug in D, danach in das EU Ausland verzogen, die
ehemalige deutsche FE kann ja dann garnichtmehr beantragt werden (Zuständigkeit) und
MPU gibt es dann auch nichtmehr im Ausland!

Oder sind es heute, die deutschen lebend im Ausland, morgen die Polen und 2007 dann die Türken bei denen
dann die Eignung wiederhergestellt werden muss um in D wieder fahren zu DÜRFEN?!?

tongue.gif

Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 30.03.2006, 16:40


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saftrag
Beitrag 30.03.2006, 16:47
Beitrag #374


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Zitat
Der Entzug selbst existiert allerdings noch in den Akten.

genau, wie bei einem Toten. whistling.gif
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mirko1
Beitrag 30.03.2006, 17:19
Beitrag #375


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Ne Frage:

muss es anders versuchen sonst kommt keine Antwort:

diejenigen die evtl. Abtinez Nachweise (so wie ich) zur zweiten Absicherung gesammelt haben, wie sollen wir nun vorgehen sollten wir uns für die MPU entschliesen?

Möchte aber den CZ-FS nicht Preisgeben!!!

Haben die rechtsexperten einen Weg Parat um eine MPU machen zu können ohne irgendwo Falsche angaben machen zu müssen?
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saftrag
Beitrag 30.03.2006, 17:45
Beitrag #376


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Zitat
wie sollen wir nun vorgehen sollten wir uns für die MPU entschliesen?


Für eine MPU brauchst Du Deine FS Akten. Diese werden auf dem Behördenweg verschickt.
Erst wenn Du den Antrag stellst, wird die Behörde aktiv. Solltest Du deine FS Akten haben, kannst Du sie nicht einfach zur MPU bringen, es könnten ja welche verloren gegangen sein.
Also, bezahle erst mal schön. smile.gif
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murksel
Beitrag 30.03.2006, 17:54
Beitrag #377


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och, so wie, ich glaube Lexus war es, doch geschrieben hat, kann man doch einfach die Akten kopieren und einen privatrechtlichen Vertrag mit dem TÜV abschließen und dann die MPU machen. Gefällt die MPU mir, gebe ich Sie ab.

So weit, so logisch.

Nur klappt das halt nicht. Auch dann nicht, wenn der Wohnsitz im Ausland ist.
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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 18:33
Beitrag #378


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Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 14:33) *
Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 14:26) *
Außerdem, was macht ein im Ausland lebender Deutscher, wenn ihm die MPU von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde verweigert wird, weil er im Ausland lebt? unsure.gif
Warum sollte ihm das verweigert werden, und vor allem, von wem?
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde verweigert, weil der Betroffene keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das MPI verweigert, weil sie nur mit der Akte von der Fahrerlaubnisbehörde arbeiten.

Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 14:33) *
Der Betroffene holt sich die Kopien seiner "Belastungen" in D. ab und schließt wie jeder andere Proband auch einen privatrechtlichen Vertrag mit einem MPI ab und fertig.
Selbst wenn man eine Kopie der Akte hat, verweigert das MPI die Begutachtung. Selbst wenn das MPI mit einer kopierten Akte begutachten würde, müsste der Proband unterschreiben, dass das Gutachten nicht anerkannt wird. blink.gif

Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 14:33) *
Was er dann mit dem Gutachten macht, ist seine Sache.
Ein Gutachten, dass nicht anerkannt wird, könnte man vor Gericht als Beweis vorlegen, wenn man versucht gegen die Nutzungsuntersagung zu klagen.

Zitat (Lexus @ 30.03.2006, 14:33) *
Er kann natürlich einen Antrag auf Gestattung des Rechts, von seiner PL-FE in D. wieder Gebrauch zu machen stellen, wenn er möchte.
Man hat aber auch das Recht die Information zu verschweigen, dass man inzwischen eine ausländische EU-Fahrerlaubnis hat.

Jeder Betroffene hat jederzeit das Recht seine Eignung wieder herzustellen. Wird ihm das aus welchen Gründen auch immer verweigert, dann ist doch sonnenklar, wer hier Schuld hat.


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GSX-R
Beitrag 30.03.2006, 18:36
Beitrag #379


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 20:33) *
Jeder Betroffene hat jederzeit das Recht seine Eignung wieder herzustellen.

Äh, klär mich mal bitte auf, wo steht das?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 18:52
Beitrag #380


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Zitat (GSX-R @ 30.03.2006, 19:36) *
Äh, klär mich mal bitte auf, wo steht das!
Das steht wahrscheinlich nirgendwo. Das sagt mir mein gesundes Rechtsempfinden. rolleyes.gif Jedenfalls würde das die allgemeine Verkehrssicherheit in jedem Fall fördern.


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murksel
Beitrag 30.03.2006, 18:56
Beitrag #381


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Zitat (GSX-R @ 30.03.2006, 20:36) *
Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 20:33) *

Jeder Betroffene hat jederzeit das Recht seine Eignung wieder herzustellen.

Äh, klär mich mal bitte auf, wo steht das?



Wieso hast du denn nicht das Recht, deine Eignung wieder herzustellen? Zumindestens aus Verwaltungstechnischer Sicht. Du hast das Recht nur dann nicht mehr, wenn du eine lebenslange Sperre hast.
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 18:58
Beitrag #382


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Zitat
Man hat aber auch das Recht die Information zu verschweigen, dass man inzwischen eine ausländische EU-Fahrerlaubnis hat.
(Q:Thommy Bumm s.o.)

DAS weiß ich nicht so recht und habe auch meine Zweifel.
Auf Nachfrage ehrlich sein - lohnt das ?

Bei der MPU auf jeden Fall, denke ich. Da könnte es sogar dazu führen, daß die gesamte MPU hinfällig ist, wenn sich nachher herausstellt, daß gelogen wurde.

Sollte man den Weg der "Zusicherung" beschreiten wird man imho nicht gefragt, ob ein EU-FS besteht - dazu dann also auch keine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe.

Wählt man den Weg über einen normalen Antrag auf Erteilung einer FE, dann wird man gefragt. Und - bin so erzogen worden, weiß aber, daß es aus der Mode kommt blushing.gif - man sollte schon die Wahrheit sagen. Zumindest, weil man sonst zwei Führerscheine hat. Die Behörde kann ja eigenständig die Erteilung der FE als Antrag auf Nutzung nach §28 Abs.5 FeV ansehen. Eine offizielle Eintragung der EU-FE in den deutschen Fahrerlaubnisunterlagen reicht um keine Probleme zu haben - muß ja nicht zwingend ein deutscher FS sein. Interessant auch für später, denn die PL-FSe sind zeitlich (noch) nicht begrenzt - wie die aktuellen deutschen.

@GSX-R
Ist mir egal wo es steht. Schätze aber, daß man das schon irgendwie herleiten kann. Liest man sich z.B. mal einschlägiges EU-Recht durch, dann wird ein Grundrecht auf Freizügigkeit und Mobilität immer betont. Ausserdem: Wenn ich etwas verbiete und behaupte, es besteht keine Eignung, muss ich den Beweis des Gegenteils zulassen bzw. den Versuch. NOCH ist D ein Rechtsstaat ... oder ?!
Fraglich nur, ob eine Behörde zur "Zusicherung" verpflichtet werden kann. Denn die Eignung ist ja eigentlich nur für den Fall eines Antrags auch wirklich interessant - warum nicht einen Antrag stellen? Andererseits könnte man sich ja auch nur durch die bloße Behauptung, man sei ungeeignet, beschwert fühlen und sollte imho auch ohne einen Fahrwunsch die Gelegenheit haben, Eignungszweifel beseitigen zu können.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.03.2006, 19:51
Beitrag #383


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@Joe
Zitat
Bei der MPU auf jeden Fall, denke ich. Da könnte es sogar dazu führen, daß die gesamte MPU hinfällig ist, wenn sich nachher herausstellt, daß gelogen wurde.


Bin ich nicht der Meinung. Denn, was hat eine Lüge im Formular (oops, vielleicht auch überlesen), mit der psychologisch (unfehlbaren) Wieder-Eignung (welche in dem Falle ja erst mal attestiert wurde) zu tun?

Ich denke zwar, daß ich weiß was Du meinst, aber rechtlich...???
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Perplex
Beitrag 30.03.2006, 20:08
Beitrag #384


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 30.03.2006, 20:51) *
Ich denke zwar, dass ich weiß was Du meinst, aber rechtlich...???
Ein Proband bei der MPU hat keine nennenswerten Rechte.


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Commodore25E
Beitrag 30.03.2006, 20:23
Beitrag #385


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 22:08) *
Ein Proband bei der MPU hat keine nennenswerten Rechte.


Das kann ich, Thommy, nicht nachvollziehen. Wie kommst Du darauf?


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Gallier
Beitrag 30.03.2006, 21:24
Beitrag #386


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Laut Aussage der FEB Nürnberg wurde mir gesagt daß es in keinem anderem Land etwas vergleichbares wie eine deutsche MPU gibt-von daher ist es unmöglich im Ausland seine Eignung feststellen zu lassen.
Sollte jedoch wie oben geschrieben jemand auf die Idee kommen und im EU-Ausland eine MPI Stelle aufzumachen und in Deutschland akkredieren zu lassen-dann werde ich einer der ersten sein die sich dort anmelden wavey.gif

Schließen wir uns doch alle zusammen und machen in CZ,Polen,....ein MPI auf:D biggrin.gif biggrin.gif
Wir wären alle die geeignetsten Autofahrer der Welt laugh.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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Muk
Beitrag 30.03.2006, 21:29
Beitrag #387


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Jetzt denkt doch alle mal scharf nach.
Altfälle müssen bestandsschutz haben.
Mann kann mich nicht im nachhinein wegen Fa ohne als Straftäter aburteilen.
Und eine Aberkennung im nachhinein geht auch nicht.
Das sagt euch jeder gute Rechtsexperte.
(Stichwort Schadensersatz , Beruf,Freie Wohnortwahl etc.)
Und es wird so auch nicht kommen,das mein Fü nicht anerkannt wird,wenn ich mal 4 wochen Fahrverbot hatte.Und das vor 5 Jahren.
Da hätten die D Behörden viel zu prüfen,bei 200 Mio Eu Bürgern.Viel Eignungszweifel.
Das ganze wurde doch beschlossen um die Fü anzugleichen,ein Zentrales Fa-Register aufzubauen
und alles zu Harmonisieren und zu Erleichtern.
Und ei Fü Tourist in Sinne des EuGh,ist jemand der eine Sperrzeit oder ein Fa-verbot umgeht.
Und das hat ja nicht jeder getan,der seinen Ordentlichen Wohnsitz mit Eu-FÜ hier begründet.
Ich zahle hier in D seit 6 Jahren keine Steuer,so wie sich das gehört.
Wer will da wissen wo ich gewohnt habe und wo mein Lebensmittelpunkt ist.
So einfach wird ein Dokument nicht aberkannt.
Und schlieslich sitzen im Parlament auch noch ein Paar kluge Köppfe,das Ding ist noch nicht untrerzeichnet.
Denn wenn das Kommt,ist Kein FÜ,und ich meine damit wirklich alle,wirklich sicher.Nicht nur in D,sondern in ganz EU -Land.Chaos pur.Klagen beim EUGH noch und nöcher.
Also erst heulen wen mann bestraft wurde,nicht vorher.
Und ab und an einen Blick in ein anderes Forum bildet auch.
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Freelancer
Beitrag 30.03.2006, 21:50
Beitrag #388


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-
Und ein Führerscheintourist in Sinne des EuGh,ist jemand der eine Sperrzeit oder ein Fa-verbot umgeht.
-

Selbst bei einem solchen Fall ist noch nicht endgültig geklärt worden, ob hier FoF vorliegt!


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2006, 23:41
Beitrag #389


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Zitat (Commodore25E @ 30.03.2006, 22:23) *
Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2006, 22:08) *

Ein Proband bei der MPU hat keine nennenswerten Rechte.


Das kann ich, Thommy, nicht nachvollziehen. Wie kommst Du darauf?


Hey Commo - komm. Du mußt Thommy nicht provozieren ... Oder mich ...
Ich nehme Dir das nicht ab, daß Du da nicht nachkommst. Hast doch einen ganz vernünftigen Eindruck bei mir hinterlassen.
Der Proband wird bei der MPU behandelt wie "Karl A****": Anderthalbstündige Wartezeit, bei der Blutabnahme dreimal danebengestochen (obwohl Venen wie Gartenschläuche), Abpinkeln ohne Drogenverdacht, Reaktionstest nicht erklärt, beim Psychogespräch dumm angepflaumt, das Gutachten war fehlerhaft, schlampig (alle Daten falsch), voller Phrasen und Textbausteine. Daß das Ergebnis natürlich nicht gut aussah, versteht sich von selbst. Wie aber ist zu erklären, daß gar nichts korrigiert wurde trotz schriftlicher Aufforderung ? Nichtmal das falsche Gutachtendatum, das falsche Zitat aus dem Urteil usw. ? Antwort: "Wenn Ihnen was nicht paßt, dann machen Sie ein Obergutachten ..."
Nein, Commo. Das hast Du alles schonmal gehört oder gelesen, aus unterschiedlichen Quellen - und wo es aus verschiedenen Ecken qualmt, ist auch Feuer, oder ?!

Das einzige Recht, welches man am Ende noch wahrnehmen darf, ist das Psychoinstitut zu wechseln. Was einem auch nicht ganz leicht gemacht wird: Jeder kennt jeden und hängt irgendwie mit anderen zusammen. Da muss man dann schon das Bundesland wechseln - was natürlich keine Garantie ist.

Zum "Führerscheintourismus":
Bislang ist nichtmal hinreichend geklärt, was ein Führerscheintourist wirklich ist. Denn man kann tausend Gründe ausser einem Führerschein haben, sich in einem oder einem anderen Land aufzuhalten. Der, der sich "zuhause in Deutschland" abgemeldet und "draussen in der Ferne" angemeldet hat - so wie es da notwendig ist - ist kein Tourist mehr. Wer also Ab- und Anmeldungen über den von der EU-Richtlinie geforderten Zeitraum von 185 Tagen nachweisen kann, sollte auch nicht als FS-Touri diffamiert werden dürfen.


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Medusa
Beitrag 30.03.2006, 23:45
Beitrag #390


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Nimm einfach Dein Recht auf Meinungsfreiheit wahr, und erkläre dem MPU Psychologen, daß Du die MPU für eine Kristallkugelveranstaltung hälst. Das MPU Ergebnis wird Dir garantiert zeigen, daß Du während der MPU kein Recht auf Meinungsfreiheit hast ..
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Perplex
Beitrag 31.03.2006, 03:51
Beitrag #391


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@Commodore
Ich hatte wirklich keine Lust, auf Deine Frage zu antworten, weil Du die Antwort sowieso schon kennst. Allerdings hatten Strichachtdoktor & Medusa es genau auf dem Punkt getroffen, so wie ich es hätte nicht besser ausdrücken können.

Es gibt Tausend Gründe, warum ich die MPU ablehne. Ich für mich habe einen Weg gewählt. Mein Weg ist die Umgehung der MPU um jeden Preis, solange die MPU in der Praxis so ist, wie sie ist. Noch habe ich meinen CZ-Führerschein ohne Aufkleber drauf. Im Mai werde ich höchst wahrscheinlich meinen luxemburgischen Führerschein bekommen. Solange ich den bei einer Kontrolle nicht vorlege, wird es für Deutschland schwer werden, mir die Nutzung zu untersagen.

Den neuen Regelungen sehe ich gelassen entgegen.


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Beitrag 31.03.2006, 06:31
Beitrag #392





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Zitat (strichachtdoktor @ 31.03.2006, 00:41) *
bei der Blutabnahme dreimal danebengestochen (obwohl Venen wie Gartenschläuche),

Wenn das Absicht wäre, wäre es vorsätzliche Körperverletzung.
Es gibt halt manchmal unfähige Ärzte oder Assistenten, die einfach keine Venen punktieren können.
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Perplex
Beitrag 31.03.2006, 06:54
Beitrag #393


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Zitat (nypdcollector @ 31.03.2006, 07:31) *
Wenn das Absicht wäre, wäre es vorsätzliche Körperverletzung.
Wieso? Die Versuchskaninchen gehen doch freiwillig dort hin. Es steht ihnen doch jederzeit frei, sich den Führerschein aberkennen zu lassen. blink.gif

Der Vorteil für mich ist, weil ich nicht mehr zur MPU darf, dass ich so viel Mohnkuchen essen darf, wie ich will. Außerdem darf ich jetzt immer zugeben, dass ich so viel Malzbierchen trinke, wie ich Lust habe. cheers.gif


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Beitrag 31.03.2006, 07:25
Beitrag #394


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Guten Morgen zusammen. Beim folendem wird mir bei dem Punkt "MPU nur bei Eignungszweifeln" etwas mulmig. Dürfen die das denn wirklich? Nuja aber das es keine Überprüfung des Wohnsitzes mehr geben soll...find ich Klasse für die jenigen, die keinen haben. Meiner geht allerdings bis 2010 :-)

PS: Habe noch nie nen Antrag auf Widererteilung gestellt und wurde auch noch nir zur MPU geladen. Ob die mich da auch auf dem Kieker haben?

.................."Nach obergerichtlicher Rechtsprechung können die Führerscheinbehörden "........... Und wo ist das Aktenzeichen? *loool*

http://www.sport1.de/coremedia/generator/z...id=3339974.html
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RA XDiver
Beitrag 31.03.2006, 08:06
Beitrag #395


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Zitat
.................."Nach obergerichtlicher Rechtsprechung können die Führerscheinbehörden "........... Und wo ist das Aktenzeichen? *loool*


Ich empfehle das Studium unserer FAQ. Aktenzeichen bis zum Abwinken.

VGH München, VGH Mannheim, OVG Münster, OVG Kassel, OVG Lüneburg (...) wink.gif


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Dobermann32
Beitrag 31.03.2006, 08:12
Beitrag #396


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mag sein. aber wieso kann man mich zu einer "Maßnahme" zwingen, obwohl ich den Schein nicht in D gemacht habe? Ist mir unverständlich! Soweit ich weiß macht Polen eh vorher ne Anfrage, ob was gegen mich vorliegt. So wurde es mir zumindest in Breslau(Wroclaw-Polen) gesagt. Und wenn die mir einen Schein ausstellen. Was will da dieser verbitterte Staat von mir?
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RA XDiver
Beitrag 31.03.2006, 08:16
Beitrag #397


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Lies Dir diesen Thread oder wenigstens eine der Entscheidungen aus den FAQ durch, dann weisst Du es.


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Dobermann32
Beitrag 31.03.2006, 08:22
Beitrag #398


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ok. habs gefunden. vielen dank. in meinem fall würde die 5 jahres frist gelten. also nen schädel muss ich mir nicht mehr machen. naja. hab eh schon zwei kontrollen hinter mir. war gar nichts. aber vielleicht auch nur Glück...wer weiß. Hoffe das bleibt so. Will mich nicht rühmen..aber habe aus meinen alten fehlern auch ohne MPU gelernt. Zumal sehr oft schon alleine mein sohn (7jahre) mitfährt. ;-)
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Perplex
Beitrag 31.03.2006, 08:47
Beitrag #399


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Zitat (Muk @ 30.03.2006, 22:29) *
Ich zahle hier in D seit 6 Jahren keine Steuern, so wie sich das gehört.


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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2006, 09:16
Beitrag #400


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@nypdcollector
Zitat
Es gibt halt manchmal unfähige Ärzte oder Assistenten, die einfach keine Venen punktieren können.
Eben. Und es gibt auch unfähige Psychologen etc.
Die triffste dann bei der MPU - willste jedesmal klagen ? Kommt teurer als eine neue MPU und dauert ewig ...


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:56