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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
saftrag
Beitrag 31.03.2006, 10:12
Beitrag #401


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@ Andreas
Bezugnehmend auf die fälschliche Auslegung des EuGH-Urteils wie du gepostet hast. (EU-Richtlinien)

Richter/Richterin
Tätigkeit:
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut, sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. (Grundgesetz, Artikel 92)
Richter sprechen also Recht. Sie tun dies "Im Namen des Volkes" im Abschluß eines Gerichtverfahrens.
Zuvor hat der Richter durch Aktenstudium und in der mündlichen Verhandlung den Sachverhalt festgestellt, danach den Warheitsgehalt bewertet und auf ihn schließlich die einschlägigen Gesetze und deren Interpretation durch höchstrichterliche Entscheidungen angewendet. All dies diente ihm als Grundlage für seinen Urteilsspruch.
In Ihrer Arbeit sind Richter persönlich und sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die richterliche Unabhängigkeit soll Ihre Träger vor äußeren Einflüssen, wie etwa den Weisungen eines in der Verwaltungshierarchie über ihnen stehenden Richters oder das Gerichts einer höheren Instanz, schützen.

So wie hier auf nationaler Ebene Urteile zustandekommen, war es doch im Fall Kapper auf europäischer Ebene. Hier haben die Richter auf Grund bestehender Richtlinien geurteilt. Wenn dann andere Richtlinien geschaffen werden, wird es auch andere Urteile geben.
Sehe ich da etwas falsch ? think.gif
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Lexus
Beitrag 31.03.2006, 10:51
Beitrag #402


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Bloß jetzt nicht noch eine Grundsatzdiskussion über die Möglichkeit falscher Urteile!

Wenn du mal 15 Jahre als vermeintlicher Mörder abgesessen hast, weil sich erst dann herausstellt, dass du gar nicht der Täter warst, dann wirst du wohl anders darüber denken. Aber das ist wirklich weit vom Thema.

Im Thema aber ist meine Meinung, dass so auch das sog. Kapper-Urteil eben ein Fehlurteil ist. Begründung hab ich mindestens schon zwei oder drei Mal gegeben, also auch keine Wiederholungen.

Ich hab überhaupt nichts dagegen, wenn man meiner Meinung nicht folgt.

Aber mit so hehren Ausführungen die EuGH-Richter zur Unfehlbarkeit hochzustilisieren entbehrt doch jeglicher Logik. Wie vertragen sich denn sonst die deutschen Oberverwaltungsgerichtsurteile mit dem tollen Zitat? Sind das keine Richter, sondern alles unmaßgebliche Pfeifen?


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saftrag
Beitrag 31.03.2006, 11:37
Beitrag #403


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Zitat
Wenn du mal 15 Jahre als vermeintlicher Mörder abgesessen hast, weil sich erst dann herausstellt, dass du gar nicht der Täter warst, dann wirst du wohl anders darüber denken. Aber das ist wirklich weit vom Thema.

darf es soetwas geben ? Nein !
Zitat
Aber mit so hehren Ausführungen die EuGH-Richter zur Unfehlbarkeit hochzustilisieren entbehrt doch jeglicher Logik.

Zuvor hat der Richter durch Aktenstudium und in der mündlichen Verhandlung den Sachverhalt festgestellt, danach den Warheitsgehalt bewertet und auf ihn schließlich die einschlägigen Gesetze und deren Interpretation durch höchstrichterliche Entscheidungen angewendet. All dies diente ihm als Grundlage für seinen Urteilsspruch.
Das setze ich doch voraus !
Zitat
Begründung hab ich mindestens schon zwei oder drei Mal gegeben

ich habe habe als Nichtjurist nur gefragt !
Zitat
Wie vertragen sich denn sonst die deutschen Oberverwaltungsgerichtsurteile mit dem tollen Zitat? Sind das keine Richter, sondern alles unmaßgebliche Pfeifen?

Diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten, ich würde sie mir gar nicht stellen !
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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2006, 11:39
Beitrag #404


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Zitat
Aber mit so hehren Ausführungen die EuGH-Richter zur Unfehlbarkeit hochzustilisieren entbehrt doch jeglicher Logik. Wie vertragen sich denn sonst die deutschen Oberverwaltungsgerichtsurteile mit dem tollen Zitat? Sind das keine Richter, sondern alles unmaßgebliche Pfeifen?


Ich denke, daß niemand die EuGH-Richter zur Unfehlbarkeit hochstilisieren möchte. Alle Richter sind nur Menschen ...

Andererseits: Es gibt dieses Urteil vom 29.04.04. Egal, wie man es nun bewerten mag: Es ist da. Und nun so tun, als wenn es dieses Urteil nicht geben würde und als ob dieses Urteil - "weil ja falsch" - keinerlei Auswirkungen haben könne, DAS geht nun auch nicht.

Deutschland hat - so muss man das sehen - zusammen mit den anderen EU-Staaten gemacht, was es tun mußte, wenn es das Urteil beizeiten vom Tisch haben will: Die Grundlagen, auf denen das Urteil steht, geändert.

OK. Aus Sicht eines Gesetzgebers mit weit übergeordneten Zielen mag das angehen.
Aus dem (meist etwas eingeschränkten) Blickwinkel eines Betroffenen muss es so aussehen, als wenn da jemand, weil er sich einem Urteil nicht beugen will, sich diesem schlicht entzieht.

Und man darf sich die Frage stellen, welche Auswirkungen diese Richtlinienänderungen noch haben - ausser dem gewünschten Effekt der Einflussnahme auf EU-Führerscheine seitens der Deutschen - und ob diese "Nebenwirkungen" nicht die sonstigen Grundsätze der EU gefährden können.

Wenn man - so wie es doch aussieht - die Richtlinien so ändert, daß man den §28FeV wieder uneingeschränkt nutzen kann, dann erlaubt man innnerhalb der EU Einzelstaatregelungen, die die Grundlagen der gesamten Führerscheinrichtlinie in Frage stellen. Da wird die gegenseitige Anerkennung ausgehebelt, da werden die Verwaltungsakte ausländischer Staaten teilweise aufgehoben, es wird die Freizügigkeit und die Mobilität der Betroffenen eingeschränkt usw. Und das alles, obwohl eine bestimmte Maßnahme der Sicherung und Besserung und/oder eine Strafmaßnahme bereits verbüßt bzw. abgelaufen ist. Ich sehe in dem Regelungsvorschlag auch keine zeitliche Befristung - weshalb ich das gesamte Unterfangen für noch kritikwürdiger halte, denn es erlaubt den Deutschen theoretisch, ihre Maßnahmen auf ewige Zeiten auf jemanden anzuwenden, der mal "gefehlt" hat.

Politiker sind auch nur Menschen ... - aber wer stoppt solchen Murks denn dann noch ?

Was bleibt, ist eine drastische Verschärfung für alle EU-Bürger, die als Fortschritt im Kampf gegen das Böse verkauft wird. Und es bleiben weitere Kosten für den Einzelnen, weitere Lauferei usw. und es wird sich in der weiteren Praxis zeigen, daß Willkür Tür und Tor geöffnet wurde ...

Mag sein, daß das Urteil des EuGH falsch war. Die Reaktion darauf war es auch ... Nicht mit einem Beitrag haben Deutschlands Politiker gezeigt, daß sie sich mit diesem sicherlich schwierigen Urteil auseinandergesetzt hätten. Nicht mit einem! Man hat nur dafür gesorgt, daß das Urteil in Zukunft so nicht mehr anwendbar sein wird.


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MaximilianNRW
Beitrag 31.03.2006, 12:00
Beitrag #405


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Der Richter hat geurteilt. Und hinterher nimmt sich eine Behörde heraus, weitere Sanktionen zu verhängen.
Ich habs selber gesehen, eine wildgewordene Kreisbehörde hat per öffentlicher Zustellung Leuten, deren letzter bekannter Wohnsitz im Ausland war ( Spanien, Niederlande und ich glaub Polen) eine kostenpflichtige Nutzungsuntersagung zugestellt. Und eine Dreitagesfrist angeordnet, innerhalb derer ein ausländischer Führerschein dort vorzulegen wäre, ansonsten Zwangsgeld i.H.V. 250 EUR.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da wohnt einer im Ausland, meldet sich hier auch brav ab, verzieht wiederum im Ausland. Meldet das natürlich nicht einer Behörde hier, wozu auch. Die stellen öffentlich was zu ohne dass der Delinquent was davon mitbekommt, das wird rechtsgültig und irgendwann mal wird er dann an der Grenze verhaftet, weil er ja hier rechtsgültig ein Zwangsgeld zahlen müsste. Und vor allem, wie kommt eine Behörde dazu, jemandem, der z.B. in Spanien lebt, vorzuschreiben, dass er innerhalb von 3 Tagen seinen Führerschein vorlegen soll, damit man ihm eine NU für Dummland einträgt.

Ehrlich gesagt, ich fass es nicht, dass sich nicht mal mit so einer Behörde ein Richter beschäftigt. Ich finde so ein Vorgehen kriminell.

Denn da werden Leute kriminalisiert, deren einziges "Vergehen" darin bestand, eine Gesetzeslücke zu nutzen. Ohne nochmal in irgend einer Form aufgefallen zu sein.
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MaximilianNRW
Beitrag 31.03.2006, 12:16
Beitrag #406


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Zum Thema öffentliche Zustellung möchte ich nur anmerken, dass ich vor einigen Jahren 3.800 DM Gerichtskosten von jemand zu erhalten hatte, der sich dann offensichtlich der Zustellung der Forderung entzogen hat. Wir hatten dann beim Einwohnermeldeamt (natürlich kostenpflichtig) und bei der Post nachgefragt, wo man Herrn H. erreichen könne. Das war nicht bekannt. Darauf hin haben wir öffentliche Zustellung beantragt. Die wurde vom Richter abgelehnt, wegen der gravierenden Rechtsnachteile die dem Adressaten entstehen würden. Auf meine 3.800 DM warte ich noch heute. Aber das ist ja nur Geld, das einem Bürger zusteht.
Für Behörden gelten anscheinend andere Regeln.
Da ist es anscheinend wurst, ob Existenzen vernichtet werden, ahnungslose Leute in die Kriminalität verfrachtet u.s.w.

Kommt das Wort öffentlicher Dienst eigentlich auch von dienen oder hat das einen anderen Wortstamm?

Ich bin, offengestanden entsetzt, wohin die Reise in Deutschland zu gehen scheint. Ich fass es nicht!
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saftrag
Beitrag 31.03.2006, 12:25
Beitrag #407


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Zitat
Ich bin, offengestanden entsetzt, wohin die Reise in Deutschland zu gehen scheint. Ich fass es nicht!


Die Wirtschaftswoche vom 26.7.2001 gibt dir darauf eine Antwort.
"DIE BESTEN KÖPFE"
Alle reden über Einwanderung-doch jährlich verlassen Deutschland rund 700 000 Menschen.
Ein Aderlass mit ökonomischen Folgen. think.gif
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Commodore25E
Beitrag 31.03.2006, 12:57
Beitrag #408


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.03.2006, 01:41) *
Hey Commo - komm. Du mußt Thommy nicht provozieren ... Oder mich ...


Nun, weder wollte ich Thommy noch Dich provozieren, sondern lediglich diese Aussage hinterfragen. Deine Ausführungen, Joe, kannte ich wirklich nicht. Wenn sich das dort wirklich abspielt entschuldige ich mich für meine mißverständliche Frage bei allen hier.

Aber bitte verstehe auch meine Intention: Thommy hat schon ab und zu hier Thesen im Forum eingebracht, die für mich, nun, wie soll ich mich ausdrücken, ohne zerfetzt zu werden, etwas "sarkastisches" hatten. Von daher empfand ich sein Posting als überspitzt ausgedrückt. Daß man bei einer MPU (leider) am kürzeren Hebel sitzt ist mir klar.

Ich hoffe, Deinen Zorn mir gegenüber hiermit etwas abbauen zu können. Ich möchte lediglich hinterfragen, nicht provozieren. Von daher werde ich mich zukünftig zurückhalten mit meinen Fragen........


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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2006, 13:30
Beitrag #409


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laugh.gif
Zitat
Ich hoffe, Deinen Zorn mir gegenüber hiermit etwas abbauen zu können.

Nanana ... so schlimm ist es aber nicht. Ich kann schon was vertragen ohne sauer zu werden ... wink.gif
Kein Problem - Absolution erteilt, Commo ! cheers.gif lieb.gif


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Perplex
Beitrag 31.03.2006, 15:18
Beitrag #410


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Zitat (Commodore25E @ 31.03.2006, 13:57) *
Von daher werde ich mich zukünftig zurückhalten mit meinen Fragen........
Nein, auf keinen Fall! Deine Meinung ist durchaus willkommen. Mag sein, dass der eine Beitrag nicht gerade der gelungenste war. Allerdings denke ich, kann man nur gute Beiträge schreiben, wenn man sich dabei spontan frei fühlt.

Zur Ehrenrettung muss ich natürlich auch sagen, dass für jemand, der noch nie als Betroffener mit MPU-Psychologen zu tun hatte, er sich nicht die herablassende Freundlichkeit, auch noch auf eigene Kosten, vorstellen kann. Stellt Euch nur mal vor, Ihr seit für 500,- € den ganzen Tag verarscht worden. Dann sagt man Euch sarkastisch, hier die 2 Kurse für 1500,- € währen zu empfehlen & natürlich die nächste Verarschung für 500-, € käme noch dazu.

Sicher gibt es auch eine ganze Reihe von Extremfälle, wo Leute sich nicht die geringsten Gedanken gemacht haben, süchtig oder bekifft bei der MPU auftauchen. Ich rede hier aber von Fällen, wo Leute mit ihrem EU-Führerschein seit 1½ Jahren ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, ihnen aber das Gegenteil unterstellt wird.


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MaximilianNRW
Beitrag 31.03.2006, 15:25
Beitrag #411


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Was meint ihr denn, warum der TÜV ein MPU-Institut nach dem anderen aufkauft? Weils eine Geldmaschine ist.
Erst gabs Kritik, weil der TÜV ein Monopol hatte. einerseits als alleiniges MPU-Institut, andererseits als Kursausrichter. ein glatte Interessenkollission. Also ließ man andere Institute zu. Und die werden jetzt vom TÜV gekauft.

Echt toll.
Aber so läufts halt in Diktaturen.
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Commodore25E
Beitrag 31.03.2006, 15:28
Beitrag #412


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Zitat (Thommy Bumm @ 31.03.2006, 17:18) *
Zitat (Commodore25E @ 31.03.2006, 13:57) *
Von daher werde ich mich zukünftig zurückhalten mit meinen Fragen........
Nein, auf keinen Fall! Deine Meinung ist durchaus willkommen. Mag sein, dass der eine Beitrag nicht gerade der gelungenste war. Allerdings denke ich, kann man nur gute Beiträge schreiben, wenn man sich dabei spontan frei fühlt.


Sorry, sehe gerade, habe ich falsch gesagt, sollte so nicht klingen, wie es klingt (das kommt davon, wenn man zwischen Telefon, Gerätereparatur und abgestürztem Officerechner schreibt und das Geschriebene nur überfliegt, Asche auf mein Haupt blushing.gif whistling.gif )

Ich wollte eigentlich sagen, daß ich mich mit Fragen (und Bemerkungen) zum Ablauf der MPU etwas zurückhalten werde, da mir das Prozedere nur aus 2. Hand bekannt ist. Natürlich werde ich mich weiterhin einbringen, wo es mir sinnvoll erscheint......


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GSX-R
Beitrag 31.03.2006, 15:40
Beitrag #413


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Zitat (MaximilianNRW @ 31.03.2006, 17:25) *
Echt toll.
Aber so läufts halt in Diktaturen.

Nana, das ist jetzt aber doch ziemlich weit über das Ziel hinausgeschossen. dry.gif
In einer Diktatur wäre nach einem solchen Post spätestens übermorgen Besuch von der Stasi oder Gestapo fällig...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Ziggy Stardust
Beitrag 31.03.2006, 16:08
Beitrag #414


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Zitat (GSX-R @ 31.03.2006, 17:40) *
Zitat (MaximilianNRW @ 31.03.2006, 17:25) *

Echt toll.
Aber so läufts halt in Diktaturen.

Nana, das ist jetzt aber doch ziemlich weit über das Ziel hinausgeschossen. dry.gif
In einer Diktatur wäre nach einem solchen Post spätestens übermorgen Besuch von der Stasi oder Gestapo fällig...



Na sowas kann dir doch als EU-FS Inhaber auch passieren!

Gruß Ziggy
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GSX-R
Beitrag 31.03.2006, 16:15
Beitrag #415


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Zitat (Ziggy Stardust @ 31.03.2006, 18:08) *
Na sowas kann dir doch als EU-FS Inhaber auch passieren!

Komm, Du weisst genau wie ich das meine. Ich hab nun mal eine Abneigung gegen diese Art von Dampfhammerpolemik.
In diesem Zusammenhang von Diktatur zu sprechen ist einfach nicht in Ordnung. sad.gif


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Ziggy Stardust
Beitrag 31.03.2006, 16:49
Beitrag #416


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Is Ok, übriggens sind wir Pfälzer auch nicht mehr sicher, auf Fahrerlaubnisrecht erzählt Hr.Volker Kalus das die Pfälzischen Gerichte auch am Umdenken sind!
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sifis
Beitrag 31.03.2006, 17:03
Beitrag #417


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Zitat (Ziggy Stardust @ 31.03.2006, 18:49) *
Is Ok, übriggens sind wir Pfälzer auch nicht mehr sicher, auf Fahrerlaubnisrecht erzählt Hr.Volker Kalus das die Pfälzischen Gerichte auch am Umdenken sind!


was sollte er sonst sagen, z.B. heute zur feier des tages verteilen wir mpu freie fs´s?


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Ziggy Stardust
Beitrag 31.03.2006, 17:11
Beitrag #418


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NE aber In RLP war man einigermaßen sicher, was jetzt nicht mehr der Fall Ist!
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netscout
Beitrag 31.03.2006, 17:43
Beitrag #419


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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will ab Jahresende gegen im Ausland zu Unrecht erworbene Führerscheine vorgehen. Grundlage dafür sollen die von den EU-Verkehrsministern am Montag in Brüssel vereinbarten Anforderungen an den EU-Führerschein sein. Sobald die Richtlinie formell beschlossen sei, werde Deutschland hart gegen den als Führerschein-Tourismus verniedlichten Missbrauch vorgehen, so Tiefensee.

Bislang sind den deutschen Behörden laut Tiefensee die Hände gebunden, weil Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die von anderen Mitgliedstaaten ausgegebenen Fahrlizenzen nicht einziehen könne. Die neue Richtlinie verlange aber, dass die Länder, die einen Führerschein ausgeben, sich mit den anderen EU-Staaten abstimmen müssten. Klagen gegen die Einziehung eines Führerschein würden ab dann vor dem EuGH mit nicht mehr erfolgreich sein, sagte Tiefensee.

Wer seinen in Deutschland verlorenen Führerschein in einem anderen EU-Staat neu erworben hat, muss sich daher ab Jahresende auf Nachfragen der deutschen Behörden gefasst machen. Dabei wollen die deutschen Behörden auch gegen Altfälle vorgehen und gegebenenfalls die anderen EU-Länder auffordern, die von ihnen ausgestellten Führerscheine wieder einzuziehen.
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saftrag
Beitrag 31.03.2006, 18:07
Beitrag #420


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Zitat
auf die Nachfragen der deutschen Behörden gefasst machen

Die werden es mit Fassung tragen können.

Zitat
Dabei wollen die deutschen Behörden auch gegen Altfälle vorgehen.

Bei Altfälle fällt mir auch was ein und zwar die 1.Strophe von der Nationalhymne.
Ich persönlich bleibe bei der 2. Strophe und lese ab und zu "Der kleine Prinz". wavey.gif
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sifis
Beitrag 31.03.2006, 18:19
Beitrag #421


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Zitat (netscout @ 31.03.2006, 19:43) *
........... und gegebenenfalls die anderen EU-Länder auffordern, die von ihnen ausgestellten Führerscheine wieder einzuziehen.


na gut das die deutschen behörden es nicht dürfen wink.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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RA XDiver
Beitrag 31.03.2006, 18:19
Beitrag #422


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Zitat
Ich persönlich bleibe bei der 2. Strophe


Aua, das solltest Du aber besser überdenken. whistling.gif


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GSX-R
Beitrag 31.03.2006, 18:20
Beitrag #423


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Zitat (RA XDiver @ 31.03.2006, 20:19) *
Aua, das solltest Du aber besser überdenken. whistling.gif

Dito!


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saftrag
Beitrag 31.03.2006, 18:45
Beitrag #424


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sorry, so habe ich es nicht gemeint, kam da mit den Zahlen durcheinander.
Im Text zur besseren Verständigung meinte ich "Einigkeit und Recht und Freiheit"
Man möge mir verzeihen ! Verzeihung sad.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2006, 19:01
Beitrag #425


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Staatsbürgerkunde "ungenügend" - es ist die Dritte ? Oder ?! wink.gif
Wichtige Probleme ohne die der Thread sicher nicht auskommt. whistling.gif


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sifis
Beitrag 31.03.2006, 19:09
Beitrag #426


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kleine hilfe hymne


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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Beitrag 31.03.2006, 19:24
Beitrag #427


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.03.2006, 21:01) *
Staatsbürgerkunde "ungenügend" - es ist die Dritte ? Oder ?! wink.gif
Wichtige Probleme ohne die der Thread sicher nicht auskommt. whistling.gif

Hm, da es ja um einen europäischen Thread geht sein ihm verziehen....

aber nur, wenn er die Europahymne kennt....


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Muk
Beitrag 31.03.2006, 19:30
Beitrag #428


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Zitat
Dabei wollen die deutschen Behörden auch gegen Altfälle vorgehen und gegebenenfalls die anderen EU-Länder auffordern, die von ihnen ausgestellten Führerscheine wieder einzuziehen.


Da ist mehr der Wunsch Vater des Gedankens.

Zitat
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will ab Jahresende gegen im Ausland zu Unrecht erworbene Führerscheine vorgehen.


WIESO ERST AB JAHRESENDE !

Mein FÜ wurde rechtmäßig,Urteil Eugh 2004,Erteilt.

Ich bin kein Altfall.
Zitat
Bislang sind den deutschen Behörden laut Tiefensee die Hände gebunden, weil Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die von anderen Mitgliedstaaten ausgegebenen Fahrlizenzen nicht einziehen könne. Die neue Richtlinie verlange aber, dass die Länder, die einen Führerschein ausgeben, sich mit den anderen EU-Staaten abstimmen müssten. Klagen gegen die Einziehung eines Führerschein würden ab dann vor dem EuGH mit nicht mehr erfolgreich sein, sagte Tiefensee.


Polen oder Andere Länder werden doch nicht etwa gezwungen,sich Bei einer Deutschen FÜ-Behörde die Erlaubniss zur Erteilung einzuholen.
Wer glaubt denn sowas.

Klagen gegen die Einziehung eines Führerschein würden ab dann vor dem EuGH mit nicht mehr erfolgreich sein, sagte Tiefensee.

Er sagt viel,das ist sein Job.Wer glaubt heute denn noch,was Politiker sagen.
Er wird als selber nicht glauben was er sagt.

Und wenn in der neuen Richtlinie steht ,der Passus zum Entzug,
( ...wenn eine in Artikel 2 aufgeführte Maßnahme angewendet wurde, ...-- so ist das nicht zu verwechseln mit der nicht verwendeten Formulierung ......----- auf den eine Maßnahme nach Artikel 2 angewendet war)

Aber alles Auslegungssache.
Dieses "wurde" kann auch durch das wort "ist" ersetzt werden.Aber nicht durch "war"
Das Wort " wurde " kann auf Vorgänge in der Gegenwart angewendet werden.
Aber nicht "war"
Zb. Gegen mich wurde momentan eine Maßnahme nach Artickel 2 verhängt.
FÜ erwerb somit in ganz EU nicht möglich.

So soll es auch sein.
Wir müssen bedenken das Die Eu Amtssprache nicht D ist,und zudem muß in 25 Sprachen Übersetzt werden.Da geht manches Sinngemä0e bei der Übersetzung verloren?

Anm. Mod: Zitate korrigiert.

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 31.03.2006, 19:36
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RA XDiver
Beitrag 31.03.2006, 19:36
Beitrag #429


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Zitat
Wir müssen bedenken das Die Eu Amtssprache nicht D ist


Doch, Deutsch ist eine der drei -und ganz nebenbei meistgesprochene, Amtssprache in Europa.

Zitat
Klagen gegen die Einziehung eines Führerschein würden ab dann vor dem EuGH mit nicht mehr erfolgreich sein


Wir können jetzt viel (weiter)spekulieren. Aber wenn die Geschichte tatsächlich so kommt wie geplant, dann hat er Recht.


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Muk
Beitrag 31.03.2006, 20:07
Beitrag #430


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Zitat
Klagen gegen die Einziehung eines Führerschein würden ab dann vor dem EuGH mit nicht mehr erfolgreich sein


Wir können jetzt viel (weiter)spekulieren. Aber wenn die Geschichte tatsächlich so kommt wie geplant, dann hat er Recht.


Sie kann so nicht kommen,selbst mit einem D FÜ,der versehentlich ohne MPU erteilt wurde habe ich bestandsschutz.

Das würde doch bedeuten,das ich ,und ich schreibs nochmal ,in F wohnend nicht durch D fahren darf.
Nicht hier Arbeiten kann,und so weiter.

Das sagt dir jeder gute Rechtsexperte und der gute Menschenverstand.
Das ist Rechtlich nicht durchsetzbar.
So manches Gericht,auch hier in D ,hat den Gesetzgeber aufgefordert Gesetze zu ändern und Angeklagte freigesprochen.

Siehe Kapper.
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pitkoeln41
Beitrag 31.03.2006, 21:36
Beitrag #431


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MeinKumpel mit dem ich den CZ Lappen zusammen gemacht habe ist eben angehalten worden weil er nicht Angeschnallt war wallbash.gif Kontrolle ca 25 Min und die cop.gif haben den Lappen von beiden seiten fotografiert was soll das den?????
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bazi
Beitrag 31.03.2006, 22:00
Beitrag #432


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Zitat (pitkoeln41 @ 31.03.2006, 22:36) *
MeinKumpel mit dem ich den CZ Lappen zusammen gemacht habe ist eben angehalten worden weil er nicht Angeschnallt war wallbash.gif Kontrolle ca 25 Min und die cop.gif haben den Lappen von beiden seiten fotografiert was soll das den?????


ist ganz normal, meinen haben sie mit der Taschenlampe durchleuchtet,

bazi

Nachtrag:
tja und dann natürlich Meldung an die FSSt, dann NU

Bazi


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Struppi
Beitrag 31.03.2006, 22:11
Beitrag #433


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schnickschnack...........warum das denn????
allerdings ist ohne gurt fahren auch mehr als bescheuert!!!!!
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saftrag
Beitrag 31.03.2006, 22:11
Beitrag #434


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Zitat
haben den Lappen von beiden seiten fotografiert was soll das den

das Foto geht mit dem Bericht an die Führerscheinstelle. Dann wird in den Akten nachgeschaut was vorliegt.
Sollte ein Eignungszweifel vorliegen, wird er aufgefordert in den nächsten 8 Tagen eine MPI-Stelle zu nennen, wo er die MPU-Untersuchung machen will. Er muß dann in der gesetzten Frist ein MPU-pos.-Gutachten vorlegen. Kommt er der Aufforderung nicht nach gibt es eine Nutzungsuntersagung.
Dann wird er vermutlich auch im Forum hier teilnehmen und Leidensgenossen kennen lernen. rofl1.gif
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Struppi
Beitrag 31.03.2006, 22:32
Beitrag #435


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Eignungszweifel!!!!!!???????????
Was ist das? Wer eignet? Wer zweifelt?

oder besser.........Was eignet? Was zweifelt? Das ist doch mehr als hirnrissig!!!

Nochmal............was ist denn EIN Eigniungszweifel???
Und was sind zwei oder drei usw.
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schmidt3121
Beitrag 31.03.2006, 23:01
Beitrag #436


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@Muk
Ich weiß nicht was du an RA XDiver´s Ausführungen nicht verstehst. Was hat fahren mit arbeiten zu tun? Außerdem, wenn dein FS eingezogen wird, dann kannst du auch in F (um bei deinem Beispiel zu bleiben) nicht mehr fahren.

L. G. schmidt3121
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Gallier
Beitrag 31.03.2006, 23:01
Beitrag #437


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Zitat (saftrag @ 31.03.2006, 23:11) *
Zitat
haben den Lappen von beiden seiten fotografiert was soll das den

das Foto geht mit dem Bericht an die Führerscheinstelle. Dann wird in den Akten nachgeschaut was vorliegt.
Sollte ein Eignungszweifel vorliegen, wird er aufgefordert in den nächsten 8 Tagen eine MPI-Stelle zu nennen, wo er die MPU-Untersuchung machen will. Er muß dann in der gesetzten Frist ein MPU-pos.-Gutachten vorlegen. Kommt er der Aufforderung nicht nach gibt es eine Nutzungsuntersagung.
Dann wird er vermutlich auch im Forum hier teilnehmen und Leidensgenossen kennen lernen. rofl1.gif




In den nächsten 8 Tagen??? Wo steht denn sowas? Ich fahre schon seit über 1 Jahr mit etlichen Kontrollen und habe noch keine MPU-Aufforderung! klar kann es mich jeden tag mal Treffen-aber was willst du mit deinen 8 Tagen jetzt und hier???


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Muk
Beitrag 01.04.2006, 00:14
Beitrag #438


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Zitat (schmidt3121 @ 01.04.2006, 01:01) *
@Muk
Ich weiß nicht was du an RA XDiver´s Ausführungen nicht verstehst. Was hat fahren mit arbeiten zu tun? Außerdem, wenn dein FS eingezogen wird, dann kannst du auch in F (um bei deinem Beispiel zu bleiben) nicht mehr fahren.

L. G. schmidt3121


Mein FÜ kann nicht eingezogen werden.Er wurde erteilt.Das muss anerkannt werden.So ist die Eu.
Und ohne FÜ fahre ich nicht mehr zur Arbeit sondern mit dem Fahrad zum Amt,danach an den Baggersee.

Kapiert???

Und ohne FÜ keine Arbeit,somit zahle ich auch keine Steuer,und die Allgemeinheit,die arme sau fütert mich durch.
So einfach ist das.

Und ohne FÜ keine Arbeit,somit zahle ich auch keine Steuer,und die Allgemeinheit,die arme sau fütert mich durch.
So einfach ist das.

Und das seit 15 Jahren.
Aber wir hams ja.
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Bollo
Beitrag 01.04.2006, 00:23
Beitrag #439


Neuling


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Zitat (Muk @ 01.04.2006, 02:14) *
Zitat (schmidt3121 @ 01.04.2006, 01:01) *

@Muk
Ich weiß nicht was du an RA XDiver´s Ausführungen nicht verstehst. Was hat fahren mit arbeiten zu tun? Außerdem, wenn dein FS eingezogen wird, dann kannst du auch in F (um bei deinem Beispiel zu bleiben) nicht mehr fahren.

L. G. schmidt3121


Mein FÜ kann nicht eingezogen werden.Er wurde erteilt.Das muss anerkannt werden.So ist die Eu.
Und ohne FÜ fahre ich nicht mehr zur Arbeit sondern mit dem Fahrad zum Amt,danach an den Baggersee.

Kapiert???

Und ohne FÜ keine Arbeit,somit zahle ich auch keine Steuer,und die Allgemeinheit,die arme sau fütert mich durch.
So einfach ist das.

Und ohne FÜ keine Arbeit,somit zahle ich auch keine Steuer,und die Allgemeinheit,die arme sau fütert mich durch.
So einfach ist das.

Und das seit 15 Jahren.
Aber wir hams ja.


bin ganz deiner meinung rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2006, 00:29
Beitrag #440


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Genau Muk, Du hast es erkannt: Deutschland kann es sich leisten, ungeeignete Leute nicht auf die Strasse zu lassen. Ist doch nun schon eine Weile bekannt und wahrlich nichts Neues mehr ... Sicherheit kostet eben Geld. Und dieses Geld ist die Allgemeinheit bereit zu zahlen - laß Dich nicht täuschen, das ist sie wirklich. Genauso, wie sie bereit ist, Straftäter für 100,- Euro (oder mehr) am Tag hinter Gitter zu schicken - das ist der Preis für Sicherheit, Rechtsstaat usw.

Im Augenblick sieht es ja gar nicht danach aus, daß es nötig sein wird, ausländische Behörden zu bitten, Führerscheine wieder einzuziehen. Denn mit der neuen Regelung müßte Deutschland EU-Führerscheine von Personen, gegen die in Deutschland schon etwas gelaufen ist, gar nicht anerkennen. Das verkürzt das Verfahren erheblich ...

Polen und Tschechen werden vielleicht von sich aus prüfen, welche Wohnsitze angegeben wurden. Ist ein deutscher Wohnsitz in der Datei verzeichnet, könnte es zu einer Rücknahme wegen nachträglich festgestellter Nichtzuständigkeit gemäß EU-Richtlinie (alt und neu!) kommen. Ebenso ist ein Abgleich von FS-Registerdaten denkbar, sodaß deutsche Behörden Kenntnis von den neu erteilten Führerscheinen erlangen und so die gewohnten Maßnahmen (MPU/NU/Ermittlungsverfahren) ergreifen können. Es ist eine Menge denkbar.

Nur, daß sich jemand Gedanken um Deinen Arbeitsplatz oder Sozialstatus macht, Muk (oder auch Bollo), das ist nicht denkbar ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Roland
Beitrag 01.04.2006, 00:33
Beitrag #441


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Zitat (netscout @ 31.03.2006, 18:43) *
Wer seinen in Deutschland verlorenen Führerschein in einem anderen EU-Staat neu erworben hat, muss sich daher ab Jahresende auf Nachfragen der deutschen Behörden gefasst machen. Dabei wollen die deutschen Behörden auch gegen Altfälle vorgehen und gegebenenfalls die anderen EU-Länder auffordern, die von ihnen ausgestellten Führerscheine wieder einzuziehen.


In dem Mailverkehr zwischen - ich glaube Bazi wars - und einem Herrn Dr. Alexander von Campenhausen wird dies ja noch bezweifelt: Hier nochmal die Mail:

Zitat
*** gelöscht auf Wunsch des Verfassers ***


Tiefensee kann die Mitgliedsstaaten die erteilt haben vielleicht dazu auffordern diese ja zu "Unrecht" erteilten FS wieder einzuziehen - ob die dann das auch tun werden think.gif

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 07.04.2006, 10:43


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strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2006, 00:42
Beitrag #442


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Zitat
Es hat den Anschein, dass das neue Recht nicht auf Altfälle, deren Führerschein vor neuen Richtlinie
ausgestellt wurde Anwendung findet.

Hört sich fast an wie: Ja, das neue Recht kann auf Altfälle angewendet werden, aber man erkennt es nicht sofort ... Auf einen echten "Rechts-" oder Bestandschutz für "Führerscheinflüchtlinge" kann doch niemand ernsthaft hoffen ...
Ist mir jedenfalls zu wenig konkret, um mich freuen zu können. Ausserdem eine Einzelmeinung. Wichtig wird einzig und allein sein, was am Jahresende konkret passiert und nicht, was vorher privat, halboffiziell oder hochpolitisch geschwafelt wird.


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Jack Daniels
Beitrag 01.04.2006, 01:27
Beitrag #443


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whistling.gif Wer seinen Führerschein unter einhaltung sämtlicher Gesetze und Regelungen im Ausland erworben hat braucht sich doch gar keine Sorgen machen. think.gif Oder sollte es da bei der Mehrheit Zweifel geben das dieses alles eingehalten wurde?Ich bin mir aber sicher das keiner mit Altfällen die meint die ihren EU-Schein in einem mehrtägigen Chrashkurs gemacht haben.
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Bentley222
Beitrag 01.04.2006, 05:04
Beitrag #444


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Diese Diskussions-Niveau ist ziemlich schlimm.... fast nicht mehr auszuhalten....

Und von einem, der hier ein besonders hohes Maß an Kenntniss, Integerheit und Mut zum Diskurs sah, muss ich jetzt zitieren:

Zitat
Nur, daß sich jemand Gedanken um Deinen Arbeitsplatz oder Sozialstatus macht, Muk (oder auch Bollo), das ist nicht denkbar ...

Natürlich ist dies denkbar... nur hätten diese Personen vor Ihrer (mehrfachen Trunkenheits-Fahrt) nachgedacht... sie hätten weder MPU noch einen Ausser-Deutschen-EU-FS machen müssen.....

Und noch ein Satz zur deutschen MPU: ich glaube, nur die wenigsten, des jemals versucht haben, eine MPU zu bestehen, glaubten jemals daran.....

Bentley
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saftrag
Beitrag 01.04.2006, 08:53
Beitrag #445


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Zitat
Pinnwand: EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13) 123» 9
Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?


Zitat
Natürlich ist dies denkbar... nur hätten diese Personen vor Ihrer (mehrfachen Trunkenheits-Fahrt) nachgedacht... sie hätten weder MPU noch einen Ausser-Deutschen-EU-FS machen müssen.....

@ Bentley222
für Fußschweiß gibt es bestimmt auch ein Forum. wavey.gif
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Ziggy Stardust
Beitrag 01.04.2006, 09:00
Beitrag #446


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Zitat
Natürlich ist dies denkbar... nur hätten diese Personen vor Ihrer (mehrfachen Trunkenheits-Fahrt) nachgedacht... sie hätten weder MPU noch einen Ausser-Deutschen-EU-FS machen müssen.....



Hät de Hund net geschisse hätter de Has gekriegt!

Altes pfälzer Sprichwort!!!
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Perplex
Beitrag 01.04.2006, 09:29
Beitrag #447


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Zitat (saftrag @ 01.04.2006, 09:53) *
@ Bentley222,
für Fußschweiß gibt es bestimmt auch ein Forum. wavey.gif


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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schmidt3121
Beitrag 01.04.2006, 09:58
Beitrag #448


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Zitat (Muk @ 01.04.2006, 02:14) *
[Mein FÜ kann nicht eingezogen werden.Er wurde erteilt.Das muss anerkannt werden.So ist die Eu.
Und ohne FÜ fahre ich nicht mehr zur Arbeit sondern mit dem Fahrad zum Amt,danach an den Baggersee.

Kapiert???


Ich weiß zwar nicht woher du deine Weisheiten hast, aber das ist mir auch egal. Ich bin kein Freund der MPU, aber man kann auch ohne FS arbeiten (wenn man will).

Mir ist jetzt nur ein anderer Gedanke gekommen. Nehmen wir mal an die "Altfälle" wären von der neuen FS Richtlinie nicht betroffen und würden weiterhin nach der alten behandelt werden. Was würde das für einen Vorteil bringen? Dann wird eben bei "Altfällen" die jetzige Praxis weitergeführt und es gibt bei bekannt werden des EU FS eine MPU Aufforderung und wenn diese nicht erfüllt wird eine NU. Der EU FS wird also auch nicht anerkannt. Oder sehe ich das jetzt falsch?

L. G. schmidt3121
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Commodore25E
Beitrag 01.04.2006, 10:00
Beitrag #449


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Beitrag 01.04.2006, 10:43
Beitrag #450


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Tiefensee kündigte ein hartes Vorgehen gegen Fahrsünder an, die ihr deutsches Fahrverbot mit im Ausland erworbenen Führerscheinen umgehen. Bereits Anfang 2007 und damit vor dem eigentlichen In-Kraft-Treten der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werde Deutschland die Regelung gegen Führerscheintouristen anwenden, sagte er. Er sei sicher, dass der Europäische Gerichtshof diesen Vorgriff akzeptiere.

Also dann hat er ja noch gar kein grünes Licht vom Europäischen Gerichtshof.
Ich hoffe mal das die alten Fälle so wie meiner nicht davon betroffen werden falls es zur Anwendung kommt.

PS: Hatte vorgestern ein Gespräch mit meinem Vermittler der hatte mir natürlich Mut gemacht das es nicht so kommen wird wie es in der Presse so steht. Im Gegenteil er meinte damit hat Deutschland (Tiefensee) ein
Eigentor geschossen. Den wenn für alle Europäer die gleiche Regeln für den Entzug- oder Erteillung des Führerscheins gelten dann wird schlecht Karten haben mit der nachträglichen MPU (denke ich mir so)

Aber so lange noch nichts richtig geklärt ist fahre ich ruhigen Gewissen mit dem Auto (und das schon seit Okt. 2004).

Ich kann mit nicht vorstellen das alle Eu-FS nach dem 31.12.06 nicht mehr gültig sind.
Es ist doch ein anzuerkennender Führerschein und nach der neuen Richtlinie nicht mehr?
Das kann ja nicht sein. Ich hoffe mal das Wort Bestandschutz wird da schon noch fallen.
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