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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 27.03.2006, 11:26
Beitrag #51


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THOR
Beitrag 27.03.2006, 11:33
Beitrag #52


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Zitat
Zu den EU-Vorschriften gehört, dass beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben können. Bislang können die deutschen Behörden solche Führerscheine, die derzeit vor allem in Tschechien und Polen ausgegeben werden, nicht einziehen.


Nicht hamlos sondern eher nach "Nixgenauesweißman nicht!"


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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 11:38
Beitrag #53


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Zitat
Der Kompromiss wurde unter Einbezug des EU-Parlaments ausgehandelt. Dieses muss dem Beschluss formal noch zustimmen. Allerdings rechnet die Ratspräsidentschaft dabei mit keinen Schwierigkeiten mehr.
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gerri
Beitrag 27.03.2006, 11:45
Beitrag #54


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Zu den EU-Vorschriften gehört, dass beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben können. Bislang können die deutschen Behörden solche Führerscheine, die derzeit vor allem in Tschechien und Polen ausgegeben werden, nicht einziehen. Das Bundesverkehrsministerium schätzt die Zahl der Fahrer mit solchen Führerscheinen derzeit auf knapp 3.000.


Bedeutet dies jetzt das die Eu-Fs Vermittler jetzt alle Arbeitslos werden..?
Bedeutet dies jetzt das die Eu-Fs Besitzer bei einer möglichen Kontrolle ihren Fs abgeben müssen..?
Und der dann zurück geschickt wird..?


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sifis
Beitrag 27.03.2006, 12:04
Beitrag #55


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da muss ich medusa recht geben,

die berichte sind so ausgelegt als ob tiefensee alles in der hand hätte, dabei hat er in wirklichkeit ein rückzieher gemacht,
ich sehe auch nicht wie mit der verlängerung der fristen der führerscheitourismus eingedämmt werden soll,
das ganze ist eher positiv für die neuen EU-FS besitzer da die neuen FS jetzt 15 Jahre gültig sein werden
und nicht wie bisher 10 jahre (CZ)

also für mich sieht es so aus als ob sich unser verkehrsminister selber ein bein gestellt hat,

da kann ich nur sagen DANKE wavey.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 12:04
Beitrag #56


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Gerri, wo hast Du denn den Bericht ausgegraben? Der muss ja uralt sein. think.gif


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gerri
Beitrag 27.03.2006, 12:06
Beitrag #57


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Ja,sorry,habe den falschen kopiert....


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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 12:07
Beitrag #58


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Zitat (murksel @ 27.03.2006, 12:21) *
Zitat (Neuer EU-Führerschein beschlossene Sache)
Zu den EU-Vorschriften gehört, dass beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben können.


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THOR
Beitrag 27.03.2006, 12:07
Beitrag #59


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Zitat (gerri @ 27.03.2006, 13:02) *
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) ...


Wo hast Du denn das ausgegraben?


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gerri
Beitrag 27.03.2006, 12:10
Beitrag #60


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EU-Führerschein
Einheitlicher "Lappen" kommt

Einigung der 25 EU-Staaten ohne Gegenstimme - Großbritannien enthielt sich



Brüssel - Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten haben die Einführung eines einheitlichen Führerscheins beschlossen. Spätestens im Jahr 2031 müssen Autofahrer in der Europäischen Union ihre vorhandenen Führerscheine gegen das neue Modell im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Die Einigung im Brüsseler Ministerrat erfolgte am Montag ohne Gegenstimme, stellte der Vorsitzende und österreichische Ressortchef Hubert Gorbach fest. Nur Großbritannien enthielt sich der Stimme.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erhofft sich von der Richtlinie ein leichteres Vorgehen gegen den so genannten Führerscheintourismus. Bisher konnte sich ein Verkehrssünder nach dem Entzug seines Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat besorgen. "So etwas wird es nun nicht mehr geben", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.

Lange Übergangsfristen sollen nach Angaben von Tiefensee dafür sorgen, dass Kosten und Bürokratie möglichst gering gehalten werden. Die Richtlinie soll in zwei Jahren in Kraft treten. Dann haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen. Danach beginnt eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Die neuen Führerscheine sollen je nach Mitgliedstaat 10 bis 15 Jahren gültig bleiben und müssen dann wie Personalausweise erneuert werden.



So etwas wird es nun nicht mehr geben", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.

Wer ist dieser Barrot..?


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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 12:17
Beitrag #61


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Zitat (gerri @ 27.03.2006, 13:10) *
Wer ist dieser Barrot..?
Jacques Barrot rolleyes.gif


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 12:28
Beitrag #62


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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erhofft sich von der Richtlinie ein leichteres Vorgehen gegen den so genannten Führerscheintourismus. Bisher konnte sich ein Verkehrssünder nach dem Entzug seines Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat besorgen. "So etwas wird es nun nicht mehr geben", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.

frage mich nur was hat das zu bedeuten think.gif

Danke an -8/Doc

habe an das KBA geschrieben wegen einer Selbstauskunft und bekam als Antwort "keine Eintragung erfasst"
Kann dies bedeuten ich kann hier in D einen FS beantragen ohne das die mir eine MPU oder NU auf die Backe drücken think.gif

Denn habe auf der DEKRA page gelesen das ab einer BAK von 1,6 die MPU so oder so angeordnet wird.

Danke würde mich über Tips freuen wavey.gif
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fcmlars
Beitrag 27.03.2006, 12:31
Beitrag #63


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Zitat (RA XDiver @ 27.03.2006, 09:47) *
Zitat
Mein Anwalt will nun eine Instanz höher gehen,frage mich allerdings ob das überhaupt noch Sinn macht.


Unter uns gesagt, eine Beschwerde ans OVG (VGH) macht idR keinen Sinn, es sei denn, es liegen gewichtige Ausnahmeumstände vor. Im Regelfall ist das reine Geldverbrennung.

Ich habe jetzt nicht mehr im Kopf, aus welchem BL Du kommst, aber gerade wenn es südlichere sein sollten, vergiss die Beschwerde. Die ist zwar nicht so teuer, bringt Dir am Ende aber wohl nichts.


aus Sachsen Anhalt-also kann ich Autofahren abschreiben vorläufig oder für immer???
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Medusa
Beitrag 27.03.2006, 12:35
Beitrag #64


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Zitat (zippo51 @ 27.03.2006, 12:28) *
habe an das KBA geschrieben wegen einer Selbstauskunft und bekam als Antwort "keine Eintragung erfasst"
Kann dies bedeuten ich kann hier in D einen FS beantragen ohne das die mir eine MPU oder NU auf die Backe drücken think.gif

Ein sauberer VZR Auszug ist keine Garantie dafür, daß auch in der Führerscheinakte nichts mehr steht ..
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Commodore25E
Beitrag 27.03.2006, 12:37
Beitrag #65


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Zitat (zippo51 @ 27.03.2006, 12:28) *
habe an das KBA geschrieben wegen einer Selbstauskunft und bekam als Antwort "keine Eintragung erfasst"
Kann dies bedeuten ich kann hier in D einen FS beantragen ohne das die mir eine MPU oder NU auf die Backe drücken think.gif


Die Frage ist, was in der FE-Akte der für Dich zuständigen FEB steht. Denn das KBA bzw. VZR in Flensburg und die örtliche Akte sind nicht gleichzusetzen.

Übrigens, der Bericht wurde vor kurzer Zeit im Radio nochmals wiederholt, sollen die übrigen EU-Länder "erleichtert" darüber gewesen sein, daß Deutschland seinen seit längerem gehegten Widerstand gegen die FE-RiLi aufgegeben habe (die Bedenken waren die Umtausch- bzw. Erneuerungspflicht).

Bin mal gespannt, was letztlich "übrigbleibt".........


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 12:42
Beitrag #66


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Zitat (Medusa @ 27.03.2006, 12:35) *
Zitat (zippo51 @ 27.03.2006, 12:28) *

habe an das KBA geschrieben wegen einer Selbstauskunft und bekam als Antwort "keine Eintragung erfasst"
Kann dies bedeuten ich kann hier in D einen FS beantragen ohne das die mir eine MPU oder NU auf die Backe drücken think.gif

Ein sauberer VZR Auszug ist keine Garantie dafür, daß auch in der Führerscheinakte nichts mehr steht ..

Mein Urteil war 03/96 mit 8 Monaten Sperre.
Wo habe ich bitte die Möglichkeit raus zu bekommen ob meine FS-Akte sauber ist ?
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 12:48
Beitrag #67


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Zitat
aus Sachsen Anhalt-also kann ich Autofahren abschreiben vorläufig oder für immer???


Für immer sicherlich nicht. Zunächst gibt es ja noch das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Sollte sich der EuGH entsprechend äußern, wäre dort ein Obsiegen noch möglich. Wenn eine entsprechende Entscheidung allerdings in die Richtung ergeht, dass nachträgliche Eignungszweifel geltend gemacht werden können, dann ginge es nur über die MPU.

Zitat
Wo habe ich bitte die Möglichkeit raus zu bekommen ob meine FS-Akte sauber ist ?


Akteneinsicht bei der FEB beantragen und in die Akte schauen.


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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 12:51
Beitrag #68


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Zitat
Wo habe ich bitte die Möglichkeit raus zu bekommen ob meine FS-Akte sauber ist ?

Eigentlich nur durch eine Direktanfrage an die Führerscheinstelle. Hier sind eigentlich mal die Verjährungsexperten gefragt. Vielleicht hast Du Glück und die Sache aus 1998 ist irgendwie mit 5-jähriger Frist gespeichert worden, die jetzt vorbei ist. Was nicht heißt, daß die örtliche Behörde nicht 10 plus 5 Jahre darauf zugreifen könnte. Wie das jetzt ganz genau geregelt ist, sagen die Profis hier im Forum (evtl. mal einen Thread im D-"Führerschein"-Forum eröffnen ...)


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zippo51
Beitrag 27.03.2006, 12:51
Beitrag #69


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Zitat (RA XDiver @ 27.03.2006, 12:48) *
Zitat
aus Sachsen Anhalt-also kann ich Autofahren abschreiben vorläufig oder für immer???


Für immer sicherlich nicht. Zunächst gibt es ja noch das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Sollte sich der EuGH entsprechend äußern, wäre dort ein Obsiegen noch möglich. Wenn eine entsprechende Entscheidung allerdings in die Richtung ergeht, dass nachträgliche Eignungszweifel geltend gemacht werden können, dann ginge es nur über die MPU.

Zitat
Wo habe ich bitte die Möglichkeit raus zu bekommen ob meine FS-Akte sauber ist ?


Akteneinsicht bei der FEB beantragen und in die Akte schauen.

Kann ich diese selbst beantragen oder muß das über einen Anwalt geschehen ?
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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 13:00
Beitrag #70


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Ich kann mir denken wie das mit dem europäischen Führerschein gemeint sein soll. Auf dem Führerschein steht zurzeit noch "D", "CZ" oder "PL". In Zukunft wird auf jedem Führerschein nur noch "EU" drauf stehen. Es wäre dann automatisch immer die Behörde zuständig, wo der derzeitige Wohnsitz ist. Damit wäre z.B. der CZ-Führerschein ein europäisches Dokument. Mit Wohnsitznahme in Deutschland, wäre dann in diesem Moment die deutsche Führerscheinstelle für das CZ-Dokument zuständig. Sie könnten dann bei mutmaßlicher Nichteignung das Dokument sofort einziehen & einstampfen. Damit wäre der Führerschein für die gesamte EU futsch. blink.gif crybaby.gif wallbash.gif

Hat der Betroffene allerdings seinen Hauptwohnsitz im EU-Ausland, dann hätte die deutsche Behörde weiterhin keinen Zugriff auf das EU-Dokument. think.gif


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Beitrag 27.03.2006, 13:10
Beitrag #71


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Hallo Leute!

Habe heute nun endlich den "ersehnten" Brief von der FeB mit der Aufforderung zur MPU bekommen. Unter den neuen Gesichtspunkten von "nichtsgenauesweißmannicht" wie würdet Ihr vorgehen? Anwalt und Wiederspruch? Oder, nichts tun und abwarten?
In diesem Schreiben nun folgendes:"Sie haben nicht vorgetragen, ob und in welchem Umfang die polnische Behörde Ihre vorhergehenden Verkehrsauffälligkeiten geprüft hat." ??? Jetzt bin ich aufgefordert biszum 23.05.06 die MPU beizubringen. Die Erklärung wo ich die MPU machen "will", soll ich bis zum 05.04.06 bekannt geben. Dann kommt noch daß bla,bla mit der NU und so weiter, wenn ich dieser Sache nicht folge leiste.
Dann kommt noch was spannendes:"Gegen diese Anordnung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig(Urteil des BVG vom28.11.1969-AZ.:VII C18/69), da sie kein Verwaltungsakt ist. Erst gegen Maßnahmen, die nach Vorlage des geforderten Gutachtens oder bei Nichtbeachtung der Anordnung getroffen werden, können Rechtsmittel eingelegt werden."

Ist daß wirklich so?

Für diesen Brief wird dann auch gleich eine Gebühr in Höhe von 29,82€ festgesetzt.
Behörde xxxxx, Landkreis xxxxxx
Bin für jeden Hinweis dankbar...

Gruß Jens

Schriftgröße angepaßt und zuständige Behörde gelöscht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 27.03.2006, 13:15
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sifis
Beitrag 27.03.2006, 13:19
Beitrag #72


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@ thommy

guter gedanke, nur musst du bedenken das sobald ein "EU" auf dem fs steht müssen alle fs´s unter den gleichen bedingungen erteilt werden und man muss die gleichen vorraussetzungen erfüllen um ein fs auch wiederzuerlangen

dies ist aber zukunftsmusik in weiter ferne


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Struppi
Beitrag 27.03.2006, 13:22
Beitrag #73


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Hallo erstmal,

heißt das jetzt, dass mein holländischer FS (seit Juni 05) jetzt 15 Jahre gültig ist und nicht mehr nur 10 Jahre (wie bis jetzt in Holland üblich)???????
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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 13:24
Beitrag #74


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Zitat
Habe heute nun endlich den "ersehnten" Brief von der FeB mit der Aufforderung zur MPU bekommen.

Diesen habe ich auch bekommen und habe Ihn in den Papierkorb geworfen.

Zitat
Für diesen Brief wird dann auch gleich eine Gebühr in Höhe von 29,82€ festgesetzt.

Gegen den Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig.

Zitat
Die Erklärung wo ich die MPU machen "will", soll ich bis zum 05.04.06 bekannt geben.

Solltest Du den Termin nicht warnehmen kommt eine NU.
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 13:26
Beitrag #75


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Zitat
Gegen den Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig.


Nein, ist es nicht. Die aufforderung zur MPU ist eine reine Vorbereitungsmaßnahme. Mangels VA-Qualität gibt es kein Rechtsmittel dagegen. Da hat die Behörde vollkommen recht. Erst gegen die NU können Rechtsmittel ergriffen werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 27.03.2006, 13:28
Beitrag #76


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Ich denke, daß wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt NICHTS wirklich wissen und daher so Überlegungen von Thommy Bumm reine Spekulation sind. Das ist überhaupt nicht verwerflich, aber für unseren EU-Thread auch nicht weiter zielführend.

Im Augenblick sehe ich nichts Verfängliches an der Einigung der EU-Verkehrsminister. Doch ich bin recht zuversichtlich, daß der Teufel - wie so oft - im Detail stecken wird. Das Einzige was mich zur Zeit nämlich stört, ist das siegesgewisse Grinsen unseres Verkehrsministers und das Geschwafel "von der Klärung aller Probleme in Bezug auf den EU-FS für deutsche Verkehrssünder" ...


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Andreas
Beitrag 27.03.2006, 13:29
Beitrag #77


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Zitat (RA XDiver @ 27.03.2006, 14:26) *
Zitat
Gegen den Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig.


Nein, ist es nicht. Die aufforderung zur MPU ist eine reine Vorbereitungsmaßnahme. Mangels VA-Qualität gibt es kein Rechtsmittel dagegen. Da hat die Behörde vollkommen recht. Erst gegen die NU können Rechtsmittel ergriffen werden.


Gegen die gesonderte Gebührenfestsetzung wäre allerdings ein Rechtsmittel möglich. cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 13:31
Beitrag #78


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Gegen die Gebührenfestsetzung ja. Ich bin jetzt aber mal davon ausgegangen, dass saftrag seine Aussage auf das Gesamtschreiben nebst MPU-Aufforderung bezogen hat.


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Beitrag 27.03.2006, 13:31
Beitrag #79


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@saftrag

also, gebe ich bekannt wo ich die MPU machen will, und geh´ dann nicht hin, kommt logischer Weise auch die NU, oder? Außer daß ich dann noch bis Ende Mai Schonfrist habe. Ist jetzt wirklich die Frage, ob man einen RA einschaltet, der ja auch wieder was kostet, oder ob man sich der Sache beugt?
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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 13:34
Beitrag #80


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Zitat
Gegen die gesonderte Gebührenfestsetzung wäre allerdings ein Rechtsmittel möglich


genau, so wollte ich es ausdrücken. smile.gif
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ega333
Beitrag 27.03.2006, 13:35
Beitrag #81


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Aber mit welchem Erfolg soll so ein Einspruch gegen die Gebühr ausgehen? Bin mir nicht sicher ob es nicht alles vertane Zeit ist.
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Beitrag 27.03.2006, 13:35
Beitrag #82


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Zitat (sifis @ 27.03.2006, 14:19) *
Dies ist aber Zukunftsmusik in weiter Ferne.
Mag sein, das es noch Zukunftsmusik ist.

Das wird dann so sein, als wenn Du mit Deinem deutschen Führerschein von Hamburg nach Bayern ziehen würdest. Wenn Bayern Eignungszweifel hat, dann dürfen sie auch das Hamburger Dokument entziehen. Dann dürftest Du natürlich auch nicht mehr in Hamburg fahren. no.gif

Selbstverständlich könntest Du dann weiterhin im Ausland einen Führerschein machen, wenn Du dort wohnst. Sobald Du wieder in Deutschland wohnst, könnte die dann zuständige deutsche Behörde das EU-Dokument sofort beschlagnahmen. Dann könntest Du natürlich wieder für 185 Tage im EU-Ausland wohnen, um Dir den Führerschein wieder erteilen zu lassen. Sobald Du dich wieder in Deutschland anmeldest, ist der Führerschein wieder futsch. wavey.gif


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THOR
Beitrag 27.03.2006, 13:39
Beitrag #83


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Um Deinen Gedanken weiterzuspielen Thommy:

Ein anderes EU-Land wird Dir ohne Zustimmung von D (Entzugsland) keine neue FE mehr ausgeben.

So wie ich alle Politiker einschätze wird es bestimmt erstmal nicht einfacher sondern es wird sich wie so oft rausstellen das man ein "Loch" geflickt hat aber die Straße zur EU damit immer mehr ein Fleckerlteppich wird.


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Gruß

THOR
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blue0711
Beitrag 27.03.2006, 13:44
Beitrag #84


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Ich glaube, das ist der entscheidende Teil:
Zitat
Von 2012 an wollen die Behörden sich mit einem gemeinsamen Datennetz über Verkehrssünder informieren. Schon im Vorgriff auf die Richtlinie könnten die EU-Staaten untereinander ein Vorgehen gegen Führerscheintouristen regeln, meinte Minister Gorbach. Sein Kollege Tiefensee rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof angesichts des Ratsbeschlusses keine Einwände dagegen mehr haben wird.

Quelle

Gruss
kai


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Gruß Kai
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sifis
Beitrag 27.03.2006, 13:46
Beitrag #85


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@ thommy

da möchte ich dir nicht wiedersprechen, nur warum sollte jemand sich in D erneut anmelden ?

auf der anderen seite was ist mit unseren ausländischen mitbürgern die immer in ihrem land angemeldet sind und als "vorläufig wohnhaft" in D geführt werden auch wenn sie 100 jahre hier leben


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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ega333
Beitrag 27.03.2006, 13:49
Beitrag #86


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Ja! Aber was ist mit bereits erteilten FS???
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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 13:49
Beitrag #87


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Zitat
also, gebe ich bekannt wo ich die MPU machen will, und geh´ dann nicht hin, kommt logischer Weise auch die NU, oder? Außer daß ich dann noch bis Ende Mai Schonfrist habe.


im Grunde ist es so. smile.gif

Ob Klage beim VG kommt es m.E. auf den Einzelfall an und kann pauschal nicht gesagt werden. Die Ausgabe Focus Nr.50 vom 12.Dez.2005 berichtet über eine Frau, die den Idiotentest umkurvt hat und ganz legal mit Ihrem Auto fährt. Das kann sie doch nur über einen Widerspruch beim VG erreicht haben. smile.gif
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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 13:53
Beitrag #88


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Zitat (THOR @ 27.03.2006, 14:39) *
Ein anderes EU-Land wird Dir ohne Zustimmung von D (Entzugsland) keine neue FE mehr ausgeben.
Das sehe ich anders. Ziehst Du z.B. nach Mallorca, dann hätten die Spanier selbstverständlich auch das Recht, die Eignung wieder herzustellen. Es kann Dir ja nicht zugemutet werden nach Deutschland zur MPU zu gehen. Da es in Mallorca keine MPU gibt, bekommst Du natürlich den EU-Führerschein. rolleyes.gif

Solltest Du allerdings wieder nach Deutschland ziehen, dann... wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 13:55
Beitrag #89


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Zitat
Die Ausgabe Focus Nr.50 vom 12.Dez.2005 berichtet über eine Frau, die den Idiotentest umkurvt hat und ganz legal mit Ihrem Auto fährt. Das kann sie doch nur über einen Widerspruch beim VG erreicht haben.


Wobei ich diesen Artikel mit Vorsicht genießen würde. Kein Mensch weiss, welches Verfahren dahintersteckt.


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Perplex
Beitrag 27.03.2006, 13:56
Beitrag #90


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Zitat (sifis @ 27.03.2006, 14:46) *
@ thommy,
da möchte ich dir nicht widersprechen, nur warum sollte jemand sich in D erneut anmelden?
Hartz IV zum Beispiel! huh.gif


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Beitrag 27.03.2006, 13:57
Beitrag #91


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@saftrag

Ok, man bekommt die NU, legt Rechtsmittel ein und..........wartet! In der Zwischzeit darf ich ja nicht fahren, ohne sich strafbar zu machen. Dann kommt die Ablehnung, man legt Beschwerde ein und......... wartet! Mit dem Ergebnis daß man dann evtl. ein 3/4 Jahr später die MPU macht.
Sehe ich das richtig so?
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THOR
Beitrag 27.03.2006, 13:58
Beitrag #92


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.03.2006, 14:53) *
Das sehe ich anders. Ziehst Du z.B. nach Mallorca, dann hätten die Spanier selbstverständlich auch das Recht, die Eignung wieder herzustellen. Es kann Dir ja nicht zugemutet werden nach Deutschland zur MPU zu gehen. Da es in Mallorca keine MPU gibt, bekommst Du natürlich den EU-Führerschein. rolleyes.gif

Jetzt mal boshaft: Warum nicht? Warum soll nicht das Entzugsland zuerst sein o.k. geben müßen und bestätigen das kein begründeter Verdacht mehr vorhanden ist?


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ega333
Beitrag 27.03.2006, 14:01
Beitrag #93


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Gibt es denn überhaupt eine reale Chance sich mit Erfolg, gegen die vorhandenen Gegebenheiten zur Wehr zu setzen?
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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 14:05
Beitrag #94


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Zitat
Wobei ich diesen Artikel mit Vorsicht genießen würde. Kein Mensch weiss, welches Verfahren dahintersteckt.


Das heißt für mich im Umkehrschluß, daß ich mir meine Infomationen aus Gerichtsurteilen holen muß?
Kann mir nicht vorstellen, daß Focus aus dem Bauch Berichte schreibt. Hierfür scheint mir die Zeitschrift zu seriös. smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.03.2006, 14:19
Beitrag #95


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Zitat (saftrag @ 27.03.2006, 15:05) *
Zitat
Wobei ich diesen Artikel mit Vorsicht genießen würde. Kein Mensch weiss, welches Verfahren dahintersteckt.


Das heißt für mich im Umkehrschluß, daß ich mir meine Infomationen aus Gerichtsurteilen holen muß?
Kann mir nicht vorstellen, daß Focus aus dem Bauch Berichte schreibt. Hierfür scheint mir die Zeitschrift zu seriös. smile.gif


Du kannst Deine Infoquellen hernehmen wo Du willst. Für mich als RA sind jedoch nur belegbare Urteile relevant. Ein Vorttrag in der Art "vgl. Focus-Artikel" würde mir ein Richter um die Ohren hauen. wink.gif

Zitat
Ok, man bekommt die NU, legt Rechtsmittel ein und..........wartet! In der Zwischzeit darf ich ja nicht fahren, ohne sich strafbar zu machen. Dann kommt die Ablehnung, man legt Beschwerde ein und......... wartet! Mit dem Ergebnis daß man dann evtl. ein 3/4 Jahr später die MPU macht.
Sehe ich das richtig so?


Normaler Ablauf:

NU-->Widerspruch (Bearbeitungszeit 4-6 Wochen)
evtl. parallel Einstweiliger Rechtsschutz (4-8 Wochen)--> Ergebnis zu 90 % negativ
Widerspruchsbescheid-->Klage vorm VG (ca. 1 Jahr, Ausgang ungewiss).

Im ungünstigsten Fall musst Du dann irgendwann doch die MPU machen, weil sämtliche Rechtsmittel im Sand verlaufen sind, anderenfalls darfst du dann nach ca. 1 Jahr wieder fahren.

Nach derzeitiger Rechtslage ist eher Variante 1 zu erwarten. Wenn der EuGH was anderes sagen sollte (irgendwann zwischen jetzt und 2007) kommt vielleicht auch Variante 2 in Frage. Nichts genaues weiss man nicht.


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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 14:38
Beitrag #96


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Zitat
Ok, man bekommt die NU

nach dem Du die NU bekommen hast, darfst Du nicht mehr fahren.
Der Bescheid muß Dir per Zustellungsurkunde übermittelt werden. (habe da selbst eine Frage)
Dann kannst Du beim VG Rechtsmittel einlegen. smile.gif
Frage:
Wenn der Bescheid per Zustellungsurkunde an den bevollmächtigten RA zugestellt wird, gilt der dann auch an den Kläger zugestellt ?
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Andreas
Beitrag 27.03.2006, 14:40
Beitrag #97


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Zitat (saftrag @ 27.03.2006, 15:38) *
Frage:
Wenn der Bescheid per Zustellungsurkunde an den bevollmächtigten RA zugestellt wird, gilt der dann auch an den Kläger zugestellt ?


Ja.

Üblicherweise werden Bescheide an RAe aber nicht mit PZU, sondern mit Empfangsbestätigung verschickt.


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ega333
Beitrag 27.03.2006, 14:42
Beitrag #98


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@RA XDiver

Danke für die Auskunft! Da ich mal annehme nicht zu den 10% der Glücklichen zu gehören, werd´ich mal in den sauren Apfel beißen (sollen ja gesund sein) um mir den ganzen Hassel zu sparen. Da ich ja schon ein wenig Geld beim polnischen FS gespart habe (Unterkunft und Vermittler fielen ja in meinem Fall aus), geh´ ich jetzt mal die Sache an. Energie und Nerven bleiben auf jeden Fall somit erhalten und graue Haare hab ich auch schon zur genüge.

Mal noch was nebenbei bemerkt. Ich gehe hier mal davon aus, daß alle hier, die dieses Thema diskutieren, nicht zu den Wiederholungstätern gehören und von Ihren Fehltritten genug geläutert sind. Aber von ganz so ungefähr, sind die Bedenken der Behörden ja auch nicht! Was ich für Typen in Stettin kennengelernt habe, da bin auch ich ins grübeln gekommen. Da wurde schwadroniert wie billig der Suff dort ist und ich wurde auch gleich zu einem anschließenden Gelage im "Hotel" eingeladen, was ich höflich ablehnte, weil ich mir lieber einen schönen Abend mit meiner Freundin dort machen wollte. Auch der Hinweiß des Fahrlehrers, daß man zur Prüfung möglichst nüchtern erscheinen (was allgemeines Gelächter verursachte) und die Höflichkeitsformen wahren sollte, also möglichst nicht den Prüfer bepöbeln. Hat tief blicken lassen, was polnische Fahrlehrer und Prüfer so mit deutschen FS-Aspiranten erleben.
Trotzdem wünsch ich allen hier viel Glück!
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abschieber
Beitrag 27.03.2006, 15:01
Beitrag #99


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Mahlzeit !

Ich glaube, ich habe einen schlechte Nachricht für alle, die ihre FE in CZ oder PL (oder sonstwo im EU-Ausland) gemacht haben oder noch machen wollen um eine MPU in Deutschland zu umgehen:

Wenn ich die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministerium richtig verstanden habe, dann haben sich die übrigen EU-Länder Deutschlands Zustimmung zum Zwangsumtausch schlicht und ergreifend erkauft !

In der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie soll ausdrücklich drin stehen:
"Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem
anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist."

Wenn das so (!) wirklich kommt (?), dann ist es mit dem FS-Tourismus wirklich vorbei.

Ich persönlich denke, es wird auch genau so gemeint sein und es wird so kommen.
Letztendlich denken sich die anderen EU-Länder wahrscheinlich "Was juckt es uns, wenn die Deutschen ihren Bürgern den Lappen nur wiedergeben wollen, wenn sie die MPU bestanden haben ? Sollen sie doch ihren StAng das Leben so schwer machen wie sie wollen ! Wenn sie sonst keine Probleme haben !?"

Der EuGH wird dabei dann auch nichts machen können. Er kann zwar feststellen, dass eine nationale Regelung dem EU-Recht widerspricht, aber was soll er machen, wenn dann einfach das EU-Recht neu definiert wird ?
Auf jeden Fall werd ich mich überraschen lassen. Bisher ist es nur eine Pressemitteilung (zu dem aus dem Bereich der Politik), da weiß keiner so genau, was hinten rauskommt.

Für mich sind die MPU-Befürworter damit in der 90. Minute 1-0 in Führung gegangen und die FS-Touristen kriegen auch noch in der Nachspielzeit die rote Karte.

so long
abschieber

P.S.: Mein Mitleid hält sich dabei in Grenzen.


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"barbarus hic ego sum quia non intellegor ulli", Ovid, römischer Dichter
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saftrag
Beitrag 27.03.2006, 16:24
Beitrag #100


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Auszug Verkehrsministerium:
Deutschland wird damit bereits nach Verkündung der Richtlinie voraussichtlich um die Jahreswende hart gegen den Führerscheinmissbrauch vorgehen."

Und was passiert dazwischen ? think.gif
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