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#551
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Nur weil du kein Recht bekommen hast, heißt das nicht, dass NU rechtmässig sind. Manchmal muss man halt für seine Rechte kämpfen. Im Umkehrschluss, bloß weil Du bislang Glück hattest heisst das nicht, dass Dein Fall die Regel ist. ![]() Den Regelfall findest Du in den zitierten FAQ. Davor kannst wohl auch Du Dich nicht verschließen. Die Kämpfe (und gerri hat gekämpft) gehen nunmal momentan zum Großteil nachteilig für die Betroffenen aus. Man kann hier momentan von nahezu 100% sprechen. Wenn Sie Dich einmal auf dem Kieker haben, gehst du mind. ein Jahr zu Fuß, wenn nicht länger. Das ist Fakt. Und auch aus HH gibt es hier im Forum mind. einen User, der inzwischen eine NU bekommen hat (war es nicht JoeCool?). Also, mit Halbwissen glänzt hier momentan nur einer. Und das bist wohl offenkundig Du. ![]() -------------------- |
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#552
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
das siehst du 100% richtig, witz witz witz. Ich denke es wird ein auf und ab geben, die Richtlinie kommt Führerscheine werden nicht anerkannt bis zum nächsten EUGH Urteil oder bis zur nächsten Richtlinie (4) bleiben wird das sicherlich nicht auf ewig. Wenn die Richtlinie so wie vorgeschlagen kommt, hilft auch der EU GH nicht mehr. L. G. schmidt3121 |
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#553
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Zitat Im Umkehrschluss, bloß weil Du bislang Glück hattest heisst das nicht, dass Dein Fall die Regel ist. Leider! Aber wo er recht hat, hat er Recht! |
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#554
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Mal etwas Allgemeines zum immer wieder beschworenen "Bestandsschutz". Von Bestandsschutz spricht man, wenn ein Betroffener durch eine Gesetzeslage Rechte oder sonstige Positionen erworben hat, auf die er sich verlassen durfte. Wenn dann die Gesetzeslage geändert wird, muss der Gesetzgeber überlegen, ob er in die bestehenden Rechte eingreifen und diese quasi "enteignen" darf oder nicht.
Bestandsschutz kann daher ohnehin nur bezüglich eines niederländischen Führerscheins gegenüber niederländischen Behörden bestehen, bezüglich einer tschechischen Fahrerlaubnis gegen Tschechien usw. usw. So liegen die Dinge beim EU-Füherschein aber nicht, ganz gleich, wo und wann er erworben wurde. Es gab und gibt keine deutsche gesetzliche Lage, die Besitzern von EU-Fahrerlaubnissen - die an sich zu einer MPU müssen (und darauf kommt es entscheidend an!) - eine Garantie gegeben haben, dass sie in D. nicht zur MPU müssen oder nicht einer NU ausgesetzt werden könnten. Vielmehr galt, gilt und wird § 28 FeV in völlig unveränderter Form gelten. Das ist die deutsche Gesetzeslage. An dieser Gesetzeslage - z. B. wem im Inland der FS entzogen wurde nach 1,6 Prom., der muss vor der Erlaubnis, wieder in D. am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, zur MPU - hat sich weder durch die 2. FS-Richtlinie noch durch die 3. FS-Richtlinie, wann immer und mit welchem Wortlaut sie auch in Kraft treten wird und insbesondere durch das Kapper-Urteil niemals etwas geändert. Es ging und geht und wird gehen immer nur um die völlig gleichbleibende und unveränderte Anwendung des § 28 FeV. Nochmals zur Erinerung: Eine EU-Richtlinie ist kein im Inland unmittelbar geltendes Recht - also hier kein Gesetz - und gibt niemandem individuelle Rechte. Nur die Normen, die im Inland zur Umsetzung einer Richtlinie erlassen werden durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber sind dann die maßgeblichen Vorschriften. Auch ein EuGH-Urteil ist kein in D. geltendes Gesetz und gibt über den entschiedenen Einzelfall hinaus kein unmittelbar einklagbares Recht gegenüber einer deutschen Führerscheinbehörde. Da nun der Wortlaut des § 28 FeV bekannt war und da auch seine Anwendung durch die deutschen Verwaltungsgerichte (bis auf eine einzige Ausnahme - Koblenz -), aber vor allem auch durch die deutschen Verwaltungsbehörden bekannt war, kann niemand in der Vergangenheit ein Vertrauen aufgebaut haben, dass ihm künftig in D. ohne MPU und ohne NU im Weigerungsfall das Fahren dennoch erlaubt werden würde. Für Vertrauensschutz in eine den EU-Fahrerlaubnisinhabern günstige Verwaltungspraxis ist also nicht der geringste Raum, im Gegenteil. Wobei dies alles wohlgemerkt ja immer nur auf die winzige Zahl derer zutrifft, die 1. wegen alter Geschichten MPU-Kandidaten waren und 2. Führerscheintouristen geworden sind. Alle anderen, die keine MPU zu befürchten hatten, betrifft das alles ja gar nicht und die werden auch künftig mit ihrem EU-FS nichts zu erwarten haben. Schon aus diesem Grund wird niemand von den nicht Betroffenen auch nur etwas Mitleid mit dem allgemein hier erhobenen Unrechtsaufschrei haben. In puncto Bestandsschutz, Europaeuphorie, Freizügigkeitspalaver usw. dürfen sich die wenigen Betroffenen daher auch nicht als Nabel der Welt fühlen. Sie haben weder rechtlich noch in den Augen der Mehrheit der übrigen FS-Besitzer oder gar der Verkehrsteilnehmer allgemein moralisch einen Anspruch auf Beachtung und Durchsetzung ihres Standpunktes. Eine Volksbefragung würde mit Sicherheit eine überwältigende Verdammnis jeglichen Führerscheintourismus erbringen. Was ist nun wirklich das geschickteste Vorgehen? Ich denke, das ist individuell sehr verschieden. Wer dichter beim Ablauf der 15-Jahres-Frist ist, sollte evtl. tatsächlich einfach weiterfahren und abwarten (keine "neuen" Tatsachen zu liefern, setze ich dabei mal voraus). Wer mal grade ein paar Jahre von den 15 rum hat (meiner Schätzung nach betrifft das unter den Betroffenen die Mehrheit, aber da kann ich mich irren), sollte einfach wissen, dass § 28 FeV unverändert angewendet werden wird. Früher oder später kann also die MPU-Aufforderung kommen. Ist es dann bei dieser Lage nicht das gescheiteste, sich auf diesen Zeitpunkt vorzubereiten? D. h. bei Drogenfällen sollten gerichtsfeste Drogen-Screenings gesammelt werden, bei Alk-Fällen sollten Abstinenznachweise gesammelt werden usw. Dann könnte bei Aufforderung die MPU relativ kurzfristig geschafft werden. Ob die sog. Bewährung durch beanstandungsloses Fahren über einen relativ kurzen Zeitraum von 04/2004 bis dann wirklich etwas nützt vermag ich nicht vorherzusagen, meine aber eher nicht, weil da sicher das Argument kommen wird, dass das ja nur unter dem Druck geschehen ist, nicht aufzufallen, das Fahrzeug möglichst selten und im sog. Tarnmodus zu benutzen. Abzulegen sein wird wohl am ehesten noch die Auffassung, dass man ja eigentlich im Recht sei, indem man sich auf das Kapper-Urteil verlassen habe, weil das leicht als Uneinsichtigkeit in die wirkliche Rechtslage verstanden werden könnte. Wer nicht so handelt, geht halt bewusst das Risiko ein, dass ihn die MPU überraschend trifft, er dies wegen der geforderten Abstinenznachweise gar nicht in zwei Monaten schaffen kann und sich dann erst mal einer sofort vollziehbaren NU ausgesetzt zu sehen. Was diejenigen tun sollten, bei den weder Drogen noch Alk eine Rolle gespielt haben, sondern andere Sachen wie fortgesetztes Fahren ohne Fahrerlaubnis oder was weiß ich sonst noch, ist schwer zu sagen. Am besten zu einem MPI gehen und sich dort beraten lassen, was man in einem solchen Fall leisten muss, um zu beweisen, dass man künftig nicht mehr gegen Gesetze verstoßen wird. Ich sage dies unter der Voraussetzung, dass es die MPU nun mal so gibt, wie sie es gibt, ohne deshalb zu behaupten, dass die MPU alleinseligmachend und stets zutreffend und nicht etwa verbesserungswürdig ist. Das muss man wohl hier immer dazusagen, damit man nicht von Sifis falsch zitiert wird. Ein bisschen erinnert mich der Thread immer an Fußball: Es gibt auch 80 Mill. Schiedsrichter und Bundestrainer in D., die alle besser wissen, wie in einer bestimmten Situation hätte entschieden werden müssen oder was Klinsmann alles falsch macht und was er auf jeden Fall anders machen müsste, um die WM reinzuholen. So wird hier auch mit Begriffen wie Bestandsschutz, Vertrauensschutz usw. hantiert, obwohl diese Themen durchaus zu den komplizierteren des öffentlichen Rechts gehören. Irgenwie ermüdet mich das immer etwas und nimmt mir die Motivation, in diesem Thread, der sich eigentlich langsam etwas totgelaufen hat, noch viel zu schreiben. Es ist nämlich leider keine von gegenseitigem Verständniswillen getragene Diskussion, sondern weitgehend ein Kampfplatz für Rechthaber geworden (klar gibt es echte Ausnahmen! aber wenn die Ausnahmen was schreiben, dann wirft man auch ihnen schon "Verrat" vor (Drehung um 360 Grad, gemeint waren wohl 180 Grand, aber egal). -------------------- |
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#555
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 ![]() |
Zitat Die Kämpfe (und gerri hat gekämpft) gehen nunmal momentan zum Großteil nachteilig für die Betroffenen aus. Man kann hier momentan von nahezu 100% sprechen. Wann hat man Ihn soweit gehabt bis er zermuerbt war ? RA XDiver. ich kann Dir vom Landessozialgericht einen Beschluss unanfechtbar durch RechtsmittelÍ zukommen lassen, den ich erkaempft habe. Nicht fuer mich alleine, sondern auch fuer tausende, die in meiner Stadt wohnen. ![]() Psychologen: Ich kann fuer mich in meiner Vergangenheit selbst vieles 100 prozentig nachweisen, pos.- und negativ. Meine Zukunft wird es noch bringen und ist trotz guter Vorsaetze ungewiss. Weiss nicht was morgen ist. Bin zufrieden. Habe selbst noch nie eine negative MPU erhalten. Sollte ich jetzt eine MPU machen und die wuerde pos. ausfallen, koennte der Psychologe sich getaeuscht haben. Sollte ich jetzt eine Mpu machen und die wuerde neg, ausfallen, koennte der Psychologe sich getaeuscht haben. Was nun ![]() Wenn es dem Patiente schlecht geht, geht es dem Psychologen gut. ![]() Was ist Psychologie ![]() |
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#556
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@Lexus - Danke für den sehr interessanten Beitrag.
Zitat Ich denke, das ist individuell sehr verschieden. Wer dichter beim Ablauf der 15-Jahres-Frist ist, sollte evtl. tatsächlich einfach weiterfahren und abwarten (keine "neuen" Tatsachen zu liefern, setze ich dabei mal voraus). Wie ist das zu verstehen? Bisher ging ich davon aus, es gäbe irgendwann im Zusammenhang mit der 3. Rili einen Stichtag, ab dem man ohne beantragte Anerkennung mit seiner EU-FE nicht mehr fahren dürfte? |
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#557
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Das sehe ich überhaupt nicht. Für mich bleibt einfach alles bei der bisherigen Praxis.
Man darf doch nicht übersehen, dass es auch Fälle gibt, in denen Betroffene ohne MPU-Belastung ganz normal entweder ihren allerersten oder eben nach 1,2 Promille z. B. einen FS irgendwo in der EU machen. Niemand wird denen doch mit irgendeinem Stichtag an den Kragen gehen. D. wird eben nur in den bekannten Fallgestaltungen die Anerkennung versagen. Die Anerkennung versagen zu dürfen bedeutet doch nicht, es auch zu müssen. -------------------- |
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#558
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Das sehe ich überhaupt nicht. Für mich bleibt einfach alles bei der bisherigen Praxis. Auch nicht, wenn die folgende Formulierung in der 3. EU FE Rili stehen sollte? Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat RA XDiver. ich kann Dir vom Landessozialgericht einen Beschluss unanfechtbar durch RechtsmittelÍ zukommen lassen, den ich erkaempft habe. Nicht fuer mich alleine, sondern auch fuer tausende, die in meiner Stadt wohnen. Wer nicht kaempft hat gleich verloren. Diese Einstellung duerfte Dich als RA doch nur erfreuen. Diese Einstellung sorgt für mein täglich Brot. ![]() Wie dem auch sei. Schließen wir die Augen und sehen weiter. ![]() -------------------- |
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#560
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Das sehe ich überhaupt nicht. Für mich bleibt einfach alles bei der bisherigen Praxis. Auch nicht, wenn die folgende Formulierung in der 3. EU FE Rili stehen sollte? Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist. Nein, auch dann nicht. Irgendjemand hat mal hier geschrieben: was hat sich denn geändert? aus kann nicht anerkennen wird erkennt nicht an. Ich seh das auch so, es stellt aber die Änderung klar, dass jetzt nichts mehr eng oder weit oder mittelmäßig auszulegen ist. Um nicht missverstanden zu werden: Wenn man wie ich der Ansicht war und ist, dass auch das "kann" D. schon immer die Möglichkeit des Versagens der Anerkennung gegeben hat, dann hat sich nichts geändert. -------------------- |
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#561
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Eine Anklage wg. FoFE, nach der ersten Routinekontrolle ab der 3. Rili, wird es nicht geben, sofern man keine NU hat?
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#562
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Wer nicht kaempft hat gleich verloren. Diese Einstellung duerfte Dich als RA doch nur erfreuen. Wer aber gegen seine bessere Einsicht immer weiter kämpft (und damit sogar noch über den ja gutgläubigen Don Quichote hinausgeht) und mit unendlichen Kämpfen immer mehr Mandanten das Geld aus der Tasche zieht, sollte auch nicht als Gewinner hingestellt werden. -------------------- |
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#563
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 22.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17786 ![]() |
Das sehe ich überhaupt nicht. Für mich bleibt einfach alles bei der bisherigen Praxis. Man darf doch nicht übersehen, dass es auch Fälle gibt, in denen Betroffene ohne MPU-Belastung ganz normal entweder ihren allerersten oder eben nach 1,2 Promille z. B. einen FS irgendwo in der EU machen. Niemand wird denen doch mit irgendeinem Stichtag an den Kragen gehen. D. wird eben nur in den bekannten Fallgestaltungen die Anerkennung versagen. Die Anerkennung versagen zu dürfen bedeutet doch nicht, es auch zu müssen. Einschränkend muss man festhalten, daß es kaum EU-FS-Inhaber gibt, die hinsichtlich der 185-Tage-Regelung "hieb und stichfest" einen Nachweis erbringen können. Es ist insofern zu befürchten daß sich auch in diesen Fällen ein "kann" zu einem "wird" in der praktischen Ausführung ändert. Wenn die neue Richtlinie nur auf die Fälle abgestellt wird, denen die Fahrerlaubnis in D versagt würde, sähe es sicherlich anders aus. Ich kenne immerhin einige "Kandidaten", bei denen es im diskutierten Sinne keine "Eignungszweifel" gibt. Warten wir es ab. Gruß, Chef3 Eine Anklage wg. FoFE, nach der ersten Routinekontrolle ab der 3. Rili, wird es nicht geben, sofern man keine NU hat? Guuuuute Frage! ![]() Gruß, Chef3 -------------------- *** Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal im Forum posten... ***
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#564
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
wie ist das eigentlich,angenommen ich bekomme eine mpu aufforderung,soll diese innerhalb 2monaten positiv absolvieren.ich lasse die frist verstreichen und bekomme eine NU.wie kann ich nun später die MPU nachholen?angenommen nach 6monten sage ich"jetzt will ich die MPU machen",muss ich dann einen antrag bei der behörde machen?muss ich dann eventuell den führerschein neu machen?weil es könnte ja sein das ab der NU 2jahre vergangen sind bis ich mich entschlossen habe eine MPU zu machen!oder kann ich ab bestandener MPU den eu-führerschein ganz normal weiter nutzen?
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#565
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Eine Anklage wg. FoFE, nach der ersten Routinekontrolle ab der 3. Rili, wird es nicht geben, sofern man keine NU hat? Nein, denn an der strafrechtlichen Beurteilung wird sich durch die Änderung des Wortlauts nichts ändern. Immerhin muss es ja erst zum deutschen Akt der Nichtanerkennung kommen. wie ist das eigentlich,angenommen ich bekomme eine mpu aufforderung,soll diese innerhalb 2monaten positiv absolvieren.ich lasse die frist verstreichen und bekomme eine NU.wie kann ich nun später die MPU nachholen?angenommen nach 6monten sage ich"jetzt will ich die MPU machen",muss ich dann einen antrag bei der behörde machen?muss ich dann eventuell den führerschein neu machen?weil es könnte ja sein das ab der NU 2jahre vergangen sind bis ich mich entschlossen habe eine MPU zu machen!oder kann ich ab bestandener MPU den eu-führerschein ganz normal weiter nutzen? Ja. dann musst du einen Antrag stellen, dass die NU aufgehoben wird bzw. dass dir wieder gestattet wird, in D. von der EU-FE Gebrauch machen zu dürfen. Du kannst aber auch die NU nicht rechtskräftig werden lassen (indem du entweder Widerspruch einlegst oder dort, wo es kein Widerspruchsverfahren gibt, Klage erhebst). Dann hast du bis zur Tatsachenentscheidung - entsprechend bis zum Widerspruchsbescheid oder bis zum Urteil erster Instanz - noch die Möglichkeit, im laufenden Verfahren eine positive MPU beizubringen. -------------------- |
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#566
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 ![]() |
Zitat Wer aber gegen seine bessere Einsicht immer weiter kämpft komm, hoer nur auf. Wer aber mit seinen besseren Fakten, Beweisen auch nur kleine Schritte vorankommt, kommt auch mal an das Ziel ![]() und in der Zwischenzeit wuensche ich mir einstweiligen Rechtschutz. Uebrigens sitze ich hier in der Tschechei und hier kraeht kein Hahn nach Richtlinien, man hat davon Notiz genommen, dass etwas europaeischer werden soll, mehr nicht. |
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#567
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Eine Anklage wg. FoFE, nach der ersten Routinekontrolle ab der 3. Rili, wird es nicht geben, sofern man keine NU hat? Nein, denn an der strafrechtlichen Beurteilung wird sich durch die Änderung des Wortlauts nichts ändern. Immerhin muss es ja erst zum deutschen Akt der Nichtanerkennung kommen. Das beruhigt. Danke für die Info. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@lexus....,was nützt mir ein laufendes verfahren,könnte ja dann jederzeit einen antrag stellen wo mir dann aber eine MPU auferlegt wird!könnte sie ja auch dann jederzeit machen! @medusa.......,leider wird das erwartete EUGH-Urteil ziemlich uninteressant sein wenn bis dahin die 3.führerschein richtlinie beschlossen wird!Andreas hat es vorausgesagt,und er hatte wieder mal recht
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#569
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
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#570
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
@Lexus
Das würde dann heißen, das man sobald die neue Richtlinie in Kraft und die FEB erfährt vom EU FS, das man gegen die dann höchstwahrscheinlich folgende NU ein Widerspruch überhaupt keinen Sinn mehr hat und man um die MPU nicht herumkommt. L. G. schmidt3121 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das ist so höchstwahrscheinlich korrekt.
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#572
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Die Behörden könnten sich mit der neuen Richtlinie von allen Widersprüchen gegen erfolgte NUs mit einem Schlag befreien. Sehe ich das auch richtig.
L. G. schmidt3121 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Unter Berücksichtigung des vorherigen Vortrages von Lexus zum Thema Bestandsschutz, ja.
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#574
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 22.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17786 ![]() |
Nein, denn an der strafrechtlichen Beurteilung wird sich durch die Änderung des Wortlauts nichts ändern. Immerhin muss es ja erst zum deutschen Akt der Nichtanerkennung kommen. Also ändert sich de fakto nichts?! Denn eine NU ist ja schon derzeit nahezu vorhersehbar. Einzige Änderung wäre, wenn ich das richtig verstehe, daß es keine Einspruchsmöglichkeit gibt ?! Gruß, Chef-Verwirrter-3 ![]() -------------------- *** Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal im Forum posten... ***
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#575
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Ich hatte auch mit einer vor Kapper Situation gerechnet: Routinekontrolle = Anzeige wg. FoFE.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
mal ne frage an die experten,angenommen es bekommt jemand eine NU,er fährt aber trotzdem weiter weil er sich auf das Urteil des EUGH beruft.er bekommt also eine anzeige wegen fahren ohne führerschein!wäre es möglich das bei der verhandlung plötzlich der Amtsrichter sagt"moment,wieso fahren ohne gültiger fahrerlaubniss"?"laut EU-Recht dürfen diese eu-fürerscheine nicht aberkannt werden"........,mit anderen worten,kann ein Amtsrichter den jenigen freisprechen????
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Merke, ein Amtsrichter ist Gott, er kann alles (meinen manche zumindest).
![]() Klar kann er das, geht daraufhin aber wohl das Risiko ein, dass die StA in Berufung oder Revision geht (was wiederum mehr als wahrscheinlich ist, in diesem Fall ist die StA Gott ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Vielmehr galt, gilt und wird § 28 FeV in völlig unveränderter Form gelten. Das ist die deutsche Gesetzeslage. Zitat Früher oder später kann also die MPU-Aufforderung kommen. (Lexus)Warum soll man nicht den Weg gehen, eine MPU ohne Antrag zu machen ? Irgendjemand hat schonmal den Weg erklärt, ich kann es leider nicht finden. Es sollte jedenfalls irgendeine Möglichkeit für den Bürger geben, seine Fahreignung nachzuweisen ohne einen Antrag auf Fahrerlaubnis zu stellen. Damit umschifft man ein paar Fettnäpfchen - wie z.B. die Frage nach Führerscheinen aus anderen Staaten - und hat trotzdem ein Papier, was man vorlegen kann, wenn es europarechtlich oder sonstwie "eng" wird. An der Fahrprüfung - z.B. wie in meinem Fall in Polen, mit Fahrschulstunden und staatlicher Prüfung - oder an der Erfüllung der 185-Tage-Frist - in dem Punkt wird das EuGH-Urteil sicher weiter Bestand haben - sollte eine Anerkennung nicht scheitern. Bleibt also nur die MPU als "Dokument", welche noch vorgelegt werden braucht, falls durch Kontrolle die FEB alarmiert wird. Sich selbst durch einen Antrag auf Nutzungserlaubnis für den PL-FE zu outen und mich damit selbst ans Messer zu liefern, widerstrebt mir einfach. In aller Hektik die MPU mit Frist absolvieren zu müssen - weil ich die Wahl habe: MPU oder NU - das widerstrebt mir auch. Eleganter finde ich da schon die Version, eine MPU bei Bedarf aus der Tasche ziehen zu können. Um es klar zu machen: Ich mache eine MPU sicher nicht gerne. Aber sie "freiwillig" zu machen, wäre für mich einfach besser - auch wenn es letztlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera ist ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Andererseits könnte man sich ja auch nur durch die bloße Behauptung, man sei ungeeignet, beschwert fühlen und sollte imho auch ohne einen Fahrwunsch die Gelegenheit haben, Eignungszweifel beseitigen zu können. Man könnte aber auch erklären, dass man demnächst vorhat in Polen eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Deswegen möchte man seine Fahreignung wieder herstellen, um nicht später mit den deutschen Interessen zu kollidieren. Man möchte sich also die deutsche Absolution holen, bevor man nach Polen zieht. ![]() Die werden allerdings einen solchen Antrag nicht annehmen. Nur ein Antrag auf eine deutsche Fahrerlaubnis wäre möglich. Kostenpunkt: Ca. 200,- €uro Dazu muss man dann 2 Passfotos, 1.Hilfe-Bescheinigung, Ärztliches Gesundheitszeugnis & eine augenärztliche Untersuchung mit der Bearbeitungsgebühr abgeben. Erst danach bekommt man die Erlaubnis bzw. Aufforderung zur MPU, die man dann oft nicht schaffen könnte, weil die Leberwerte/Screenings über ein Jahr fehlen, worüber man vorher in der Regel nicht aufgeklärt wurde. Außerdem muss man sich wegen der polnischen Fahrerlaubnis von den Sachbearbeitern dumme Sprüche anhören. ![]() Ein Antrag nach § 28 Abs.5 FeV ist nur möglich, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#580
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Dazu muss man dann 2 Passfotos, 1.Hilfe-Bescheinigung, Ärztliches Gesundheitszeugnis & eine augenärztliche Untersuchung mit der Bearbeitungsgebühr abgeben. ... als Wiedererwerber ??? 2 Passfotos, ja. Für den Antrag - den ich aber nicht stellen möchte ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#581
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
Um es klar zu machen: Ich mache eine MPU sicher nicht gerne. Aber sie "freiwillig" zu machen, wäre für mich einfach besser - auch wenn es letztlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera ist ... Das sehe ich auch so. Bei der Idee kommt mir ein lustiger Gedanke: damit könnte man die Glaskugel-Sitzungen mal GEGEN den Psycho richten: "Ich komme hier ohne Unterlagen zu dir. In den nächsten 20 Minuten musst du herausfinden, weshalb ich eine MPU machen muss" Leider nicht realistisch, aber man darf ja mal träumen... |
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#582
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Ich habe versucht, privat eine MPU zu machen und bei TÜV und MPU-GmbH (was mittlerweile ja das Selbe ist) angefragt.
Bei der MPU-GmbH erst: machen wir, aber sie müssen unterschreiben, dass die MPU eventuell nicht anerkannt wird und sie damit einverstanden sind. Akte liegt ja nicht vor und sie müssen sich auch meine Aussage verlassen, außerdem darf ich ja, als blöder Bürger nicht die selbe Frage stellen, wie eine Behörde sie stellt. ( Wird Herr Maxe wieder alkoholisiert ein KFZ fü+hren ist ja schließlich ganz was anderes als: werde ich wieder alkoholisiert ein KFZ führen). Einen Tag später dann: machn wir nicht. Hab dann den TÜV angerufen: da direkt macehn wir nicht. Danach habe ich n icht weitergefragt, werde das jetzt anwaltlich klären lassen. Da ich im Ausland lebe und trotzdem eine MPU machen möchte, wird das bestimmt wieder mal spannend. Denn da müsste eine Behörde ja kreativ FÜR mich und ausnahmsweise nicht GEGEN mich werden. Irgend wo kann ich es gar nicht erwarten, eine positive MPU in der Tasche zu haben. Damit ich mal posten kann, wie das hier alles abgelaufen ist. Kann ich momentan leider nicht, zu leicht nachverfolgbar. |
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#583
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ein MPU-Auftrag ist ein rein privatrechtlicher Vertrag auf BGB-Basis. Natürlich herrscht in D. auf dem Gebiet des Zivilrechts Vertragsfreiheit, so dass man ein MPI wohl nicht zwingen kann, einem eine freiwillige MPU zu bescheren.
Wenn aber überhaupt dazu Bereitschaft bestehen sollte, dann ist sicher Voraussetzung, dass man sich eine vollständige Kopie der Führerscheinakte beschafft. Auch sollte man durchaus bereit sein, die gewünschte Erklärung zu unterschreiben, dass einem bekannt ist, dass das Gutachten möglicherweise nicht anerkannt wird. Diesen Persilschein muss man dem MPI schon gönnen. Das hat aber noch nichts damit zu tun, was die FE-Behörde dann daraus macht. Selbstverständlich muss die Behörde ein Gutachten anerkennen, dass auf dem vollständigen (verwertbaren) Akteninhalt beruht und den "Regeln der Kunst" entspricht. Es ist letztlich nichts anderes als ein Beweismittel, welches der beweisbelastete Betroffene beibringt. Ich bin von jehr der Auffassung, das das alles zulässig ist (hab ich auch schon des öfteren geschrieben). Nicht so sicher bin ich, ob es ratsam ist, in der MPU den EU-Führerschein zu verschweigen, weil das eine dann fehlende Tatsache ist, die das Gutachten wieder angreifbar machen könnte. Es mag zwar objektiv Blödsinn sein, aus dem Beschaffen einer EU-FE auf mangelnde Gesetzestreue usw. zu schließen, aber man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn diese Tatsache im Gutachten auch erörtert oder zumindest erwähnt, aber nicht für schädlich für die Eignung gehalten wird. Es ist wohl auch ratsam vor der eigentlichen MPU die Vorberatung des MPI in Anspruch nehmen (bereits mit Aktenkopien), und dort gemeinsam die richtige Fragestellung zu formulieren. -------------------- |
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#584
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
... als Wiedererwerber ??? 2 Passfotos, ja. Für den Antrag - den ich aber nicht stellen möchte ... Wir leben hier im Land der Dichter, Denker, Bürokraten & Holzköpfe. Ohne FS-Antrag keine MPU. ![]() "Ich komme hier ohne Unterlagen zu dir. In den nächsten 20 Minuten müssen sie herausfinden, weshalb ich eine MPU machen muss" Mich würde der Psycho mit Sicherheit für einen Alkoholiker halten, weil ich das Wort "Malzbierchen" sage. ![]() -------------------- (\_/)
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#585
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Nicht so sicher bin ich, ob es ratsam ist, in der MPU den EU-Führerschein zu verschweigen, weil das eine dann fehlende Tatsache ist, die das Gutachten wieder angreifbar machen könnte. Es mag zwar objektiv Blödsinn sein, aus dem Beschaffen einer EU-FE auf mangelnde Gesetzestreue usw. zu schließen, aber man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn diese Tatsache im Gutachten auch erörtert oder zumindest erwähnt, aber nicht für schädlich für die Eignung gehalten wird. Es ist wohl auch ratsam vor der eigentlichen MPU die Vorberatung des MPI in Anspruch nehmen (bereits mit Aktenkopien), und dort gemeinsam die richtige Fragestellung zu formulieren. Wenn aber trotzdem der Besitz der EU-FE verschwiegen wird aber das Ergebnis der MPU Positiv ist. Könnte tatsächlich dann beim Nachträglichen Outen des EU-FS die Postivie MPU als ungültig erklärt werden? Schlieslich hat der EU-FS nichts mit der Fragestellung zu tun die zum Entzug geführt haben, die Gründe die zum Entzug geführt haben sind durch eine Positive MPU ausgeräumt? mit oder ohne EU-FS ändert doch nix an den Gründen hmmm? von der Privaten MPU halte ich nicht viel (Akten kopieren ec.) und dann hoffen beim ertappt werden die Behörden erkennen die Privat gemachte MPU an, klingt wieder nicht 100%ig sicher und könnte wieder ein Kämpfen warten fristen ec. auslösen. Ich neige dazu einfach einen Antrag auf Neuerteilung stellen und denn CZ-FS zu verschweigen, bei Positiver MPU sind die Gründe für den Entzug ausgeräumt, da ändert der CZ-FS nichts daran oder etwa doch. Gut finde ich das es auch nach der neuen Richtlinie kein Fahren ohne sein wird, alles beim alten also Danke Lexus. (dachte auch es wäre dann wieder fahren ohne) |
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#586
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ihr glaubt ja gar nicht, wie kompliziert das mit der MPU sein kann!
![]() In Berlin: Dort darf man grundsätzlich nur eine MPU machen, wenn man einen Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis für 193,- €uro stellt. Das gilt auch dann, wenn man im Ausland wohnt. Die MPU-Institute lehnen eine Begutachtung, ohne Auftrag von der Führerscheinstelle, grundsätzlich ab. Voraussetzungen um eine MPU überhaupt erst machen zu dürfen sind: Die Sperre muss abgelaufen sein (3 Monate vorher) & es darf kein Gerichtsverfahren laufen. Bei mir wäre also eine MPU in Berlin absolut ausgeschlossen, weil ein Verfahren gegen die Führerscheinstelle läuft. Die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle in Berlin war auch recht unfreundlich. Selbst eine freiwillige Umschreibung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in eine Deutsche wird in Berlin grundsätzlich abgelehnt, auch wenn keine MPU-Auflage besteht. Wer's nicht glaubt, der kann ja selbst dort anrufen. Auch wird eine Akte grundsätzlich nicht ins Ausland verschickt, wenn zu Beispiel die Führerscheinstelle in Luxemburg sie anfordern würde bzw. Eignungszweifel hat. In Trier: Dort darf man grundsätzlich auch nur eine MPU machen, wenn man einen Antrag stellt. Der Antrag nach § 28 Abs.5 FeV kostet dort nichts, wenn man im Ausland wohnt. Wäre ich in Trier gemeldet, dann würde der Antrag dort 110,- €uro kosten. Das MPU-Institut Tüv Trier lehnt eine Begutachtung, ohne Auftrag von der Kreisverwaltung, grundsätzlich ab. Die Sachbearbeiterin bei der Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) war recht freundlich. Sie könnte mir aber nur mehr sagen, wenn sie meine Akte aus Berlin angefordert hat. Auch gibt es in Trier keine Bedenken eine Führerscheinakte nach Luxemburg oder Österreich zu schicken, wenn die ausländische Führerscheinstelle sie in Deutschland anfordert bzw. Eignungszweifel hat. -------------------- (\_/)
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#587
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Mit dem, was Lexus gerade inhaltlich ausgeführt hat, einer beantragten Zusicherung nach § 38 VwVerfG (Bund) mit Entsprechung im Bundesland zur Ermittlung der behördlichen (MPU-)Fragestellung wie Akteneinsicht zwecks Kopie (notfalls über einen Rechtsanwalt) sollte fakten- und aktenseitig eine MPU möglich sein.
Der zweite Schritt ist dann die Kontaktaufnahme mit dem gewünschten MPI. Sich gegebenenfalls eines Anwaltes oder einer beratenden Firma bedienen, damit das MPI sofort die Seriosität der Anfrage erkennen kann. Wenn die Ablehnen, so kann das sich durchaus nur um eine vorläufige Ablehnung aus Unkenntnis handeln. Diejenigen, die dort zunächst Auskunft erteilen, sind nicht unbedingt Juristen. Da liegt "kennen wir nicht" mit "machen wir nicht" nahe beieinander. Deshalb sollte gezielt nachgefragt werden. Es sollte für die eigene (und richtige!) Rechtsauffassung geworben werden, möglichst unter Einbeziehung der dortigen Rechtsabteilung. Schriftlich zusätzlich anfragen, wenn man im Gespräch ein vielleicht erreicht hat. Die Situation dabei beschreiben. Offen. Und natürlich anbieten, dass alles "auf eigene Kappe" geht. So wie ich die Häuser kennen gelernt habe, bleibt man dann erstmal im Gespräch. Ich meine, eines der Institute wird mutig genug sein, da mitzumachen. (Kritiker werden behaupten, die Gründe liegen in der Geldgierigkeit.) Wohl bei den Instituten, die auch keine Informationen über nicht bestandene Begutachtung per Floskel an die FEB weitergeben trotz entsprechender Ländererlasse. Genau dort würde ich ansetzen, weil mir da auch die Vertraulichkeit sehr wichtig erscheint. Wie Lexus schreibt, dort unbedingt ein Beratungsgespräch buchen. Ggfs. sogar etwas mehr dafür zahlen als üblich. Dafür jedoch eine individuell höchst maßgeschneiderte Beratung als eine von der Stange. Deutlich fragen, was das MPI erwartet, damit die Chancen auf Bestehen zu über 80% (90%) gegeben sind. Unbedingt auf Bedenken hören, die das MPI bei der FEB wähnt. Ein gewisses Maß an bereits erfolgter Einsicht und Aufarbeitung sollte beim Beratungsgespräch vorhanden sein. Zum MPU-Termin erscheint man dann bestvorbereitet. So dass man auch bei bohrenden Fragen sicher antworten kann. Denn: Je mehr das MPI dann bohrt, desto mehr kann sie das Bohren im Gutachten wiedergeben. Dann bleiben der FEB inhaltlich weniger Zweifel. Denn genau darum geht es ja, alle möglichen kommenden Zweifel der FEB ("kennen wir nicht, machen wir nicht") auszuräumen. Dabei halte ich es für ganz immens wichtig, dass im Gutachten die EU-FE erwähnt und erklärt wird. Dass trotz dieser der Begutachtete zum Zeitpunkt der MPU voll fahrgeeignet ist. Aus dem geschilderten Lebenslauf ergibt sich dann per Gespräch, dass man bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-FE - nach eigenen Angaben - geläutert gewesen ist, zumindest jedoch ab jetzt... Damit kann die FEB keinen "Rechtsbruch" konstruieren und daraus keine Ungeeignetheit ableiten. Noch etwas zu dem Preis der Begutachtung. Hier gilt nicht die Gebührenordnung, sondern der Gutachtenpreis ist frei verhandelbar. Maßstab sollte jedoch die Gebührenordnung sein. Wenn das MPI etwas mehr verlangt, sprich erhöhten Begutachtungsaufwand (siehe bohrende Fragen) anführt, da sollte man nicken. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#588
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Mir gehts, Cornelius, einfach darum, dem Institut meine freiwilligkeit der MPU zu demonstrieren. Auch, dass ich trotz gültiger EU-Fahrerlaubnis weiter an meinen Defiziten gearbeitet habe.
Aber anscheinend haben die so einen Bammel davor, dass das Gutachten dann in irgend einem Prozess gegen eine Behörde auftaucht, dass sie ein gutachten verweigern. Wär doch ein leichtes: Wir begutachten auf grund der im Anhang beigelegten unterlagen. Sollten diese nicht vollständig sein oder uns etwas verschwiegen worden sien u.s.w. Aber sie machen es nicht. we Brot ich ess, des Lied ich sing. Für mich ist und bleibt es eine Geldschneiderei. |
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#589
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Mit dem, was Lexus gerade inhaltlich ausgeführt hat, einer beantragten Zusicherung nach § 38 VwverfG (Bund) mit Entsprechung im Bundesland zur Ermittlung der behördlichen (MPU)-Fragestellung wie Akteneinsicht zwecks Kopie (notfalls über einen Rechtsanwalt) sollte Fakten und aktenseitig eine MPU möglich sein. Gibt es für diesen Paragraphen einen Link? ![]() Der zweite Schritt ist dann die Kontaktaufnahme mit dem gewünschten MPI. Sich gegebenenfalls eines Anwaltes oder einer beratenden Firma bedienen, damit das MPI sofort die Seriosität der Anfrage erkennten kann. Wenn die Ablehnen, so kann das sich durchaus nur um eine vorläufige Ablehnung aus Unkenntnis handeln. Diejenigen, die dort zunächst Auskunft erteilen, sind nicht unbedingt Juristen. Da liegt "kennen wir nicht" mit "machen wir nicht" nahe beieinander. Viel zu kompliziert! ![]() Solange ich nicht eindeutige Paragraphen habe, dass sie müssen, sehe ich da keine Chancen. ![]() Deshalb sollte gezielt nachgefragt werden. Es sollte für die eigene (und richtige!) Rechtsauffassung geworben werden, möglichst unter Einbeziehung der dortigen Rechtsabteilung. Schriftlich zusätzlich anfragen, wenn man im Gespräch ein vielleicht erreicht hat. Die Situation dabei beschreiben. Offen. Und natürlich anbieten, dass alles "auf eigene Kappe" geht. So wie ich die Häuser kennen gelernt habe, bleibt man dann erstmal im Gespräch. Viel zu unsicher! ![]() Wenn die Behörden absolut nicht wollen, dass man die MPU freiwillig macht, dann habe ich auch meinen Stolz. ![]() Ich meine, eines der Institute wird mutig genug sein, da mitzumachen. (Kritiker werden behaupten, die Gründe liegen in der Geldgierigkeit.) Wohl bei den Instituten, die auch keine Informationen über nicht bestandene Begutachtung per Floskel an die FEB weitergeben trotz entsprechender Ländererlasse. Genau dort würde ich ansetzen, weil mir da auch die Vertraulichkeit sehr wichtig erscheint. Gibt es eine Liste aller MPU-Stellen auf der Welt... äh, ich meine in Deutschland? ![]() Wie Lexus schreibt, dort unbedingt ein Beratungsgespräch buchten. Ggfs. sogar etwas mehr dafür zahlen als üblich. Dafür jedoch eine individuell höchst maßgeschneiderte Beratung als eine von der Stange. Deutlich fragen, was das MPI erwartet, damit die Chancen auf bestehen zu über 80% (90%) gegeben sind. unbedingt auf Bedenken hören, die das MPI bei der FEB wähnt. Ein Beratungsgespräch ist immer möglich. Allerdings halte ich das im falschen Moment für absolute Geldvernichtung. Dann wäre das Geld besser bei "Haste-mal-50-Cent"-Typen angelegt. ![]() Ein gewisses Maß an bereits erfolgter Einsicht und Aufarbeitung sollte beim Beratungsgespräch vorhanden sein. Zum MPU-Termin erscheint man dann bestvorbereitet. So dass man auch bei bohrenden Fragen sicher antworten kann. Das hätte nur Sinn, wenn die MPU auch sofort gemacht werden könnte. ![]() -------------------- (\_/)
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#590
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Mit dem, was Lexus gerade inhaltlich ausgeführt hat, einer beantragten Zusicherung nach § 38 VwverfG (Bund) mit Entsprechung im Bundesland zur Ermittlung der behördlichen (MPU)-Fragestellung wie Akteneinsicht zwecks Kopie (notfalls über einen Rechtsanwalt) sollte Fakten und aktenseitig eine MPU möglich sein. Gibt es für diesen Paragraphen einen Link? ![]() §38 VwVfG |
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#591
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Tut mir Leid, aber dieser Paragraph sagt mir in diesem Zusammenhang gar nichts.
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#592
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
@Thommy Bumm: Einen Paragraphen das die MPI mitmachen müssen gibt es nciht. Die Behörde muss allerdings mitmachen, siehe § 38 VwVerfG. Jedem MPI steht es frei, sein Risiko abzuschätzen. Damit auch ein möglcihes Prozessrisiko, in dem es als Gutachter benannt wird.
Nur so nebenbei. Wenn ein MPI fürchtet, als Gutachter prozesstauglich zu sein, welches Aushängeschild verleiht es sich den selbst? Heißt das, "meine Gutachten sind nciht gerichtsfest"? Jedenfalls ist das bestimmt keine geeignete Werbung auch für andere Fälle. Das würde ich dem MPi signalisieren und verbalisieren. Als Denkanstoß. Dummheit und Stolz sind aus einem Holz, sagt ein Sprichwort. Manchmal muss man im Leben ganz schön schlucken und einstecken, den Stolz ablegen. Wenn Du wieder eine FE hast, kommt er eh wieder. Glaubbe mir, ich habe das hinter mir. Ja, natürlich gibt es eine Liste der akkredierten MPI: hier ist sie. Über den 50-Cent-Typ musste ich eben schmunzeln. Nein, ich meinte das schon ernst mit dem Beratungsgespräch. vertrauen muss aufgebaut werden, das geht am besten durch Sprechen. Im idealfal ein sehr positives beratungsgespräch mit baldig folgender MPU. (Und ich wette, dass dann alle Gutachter im MPI über diesen Kandidaten Bescheid wissen ... wozu ein Vorgespräch gut sein kann, tja!) Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#593
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 08.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7145 ![]() |
Die "Heilbronner Stimme" berichtet heute:
[Jetzt darf man in Holland zur Fahrschule Ein deutscher Autofahrer mit niederländischem Führerschein ist mit seiner Klage gegen eine Verurteilung wegen FoF gescheitert. Der Mann wollte Anwaltskosten sowie eine Geldstrafe von rund 2800 Euro einklagen, die im Jahr 2002 gegen ihn wegen Fahrens ohne Führerschein verhängt worden war. Einige Jahre zuvor hatte er seine deutsche Fahrerlaubnis verloren. Weil er nach einem mp Gutachten in Deutschland zunächst nichtmehr ans Steuer durfte, machte er einen NL führerschein. Das OLG Karlsruhe wies seine Amtshaftungsklage auf 4000 Euro Schadenersatz gegen das Land BW in einem gestern veröffentlichten Urteil ab (Az: 12 U 286/05) Zwar billigte das OLG ihm zu, dass er heute wegen eines im April 2004 ergangenen Urteils des EuGH in Luxemburg wohl nicht mehr verurteilt wüde. Der EuGH hatte entschieden, dass Führerscheine aus EU-Ländern - unabhängig vom Wohnort zur Zeit der Prüfung - auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden müssten. Laut OLG war diese Rechtslage im Jahr 2002 noch nicht absehbar. Ein Amtshaftungsanspruch gegen das Land scheide deshalb aus. Das ist doch auch so eine Art "Bestandsschutz", in diesem Fall für das Land, die rücken die Kohle doch auch nicht mehr raus. Ich kann doch dann genauso argumentieren, dass es für mich 2004 noch nicht absehbar war das meine cz pappe nach der neuen fs richtlinie evtl. nicht anerkannt wird, oder ?? gruss richy |
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#594
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ja, natürlich gibt es eine Liste der akkreditierten MPI: hier ist sie! Ich meinte nicht die Paar Institute in Berlin. ![]() Ich meinte alle Institute in ganz Deutschland mit Adressen & vor allem Telefonnummern. Vertrauen muss aufgebaut werden, das geht am besten durch Sprechen. Im Idealfall ein sehr positives Beratungsgespräch mit baldig folgender MPU. (Und ich wette, dass dann alle Gutachter im MPI über diesen Kandidaten Bescheid wissen ... wozu ein Vorgespräch gut sein kann, tja!) Komisch... ![]() Wen ich besser bezahle wie eine Prostituierte, bei dem habe ich bestimmt kein Vertrauen. ![]() PS: Bei Dir, Cornelius, hätte ich Vertrauen, weil Du ein netter Mensch bist. ![]() Aber leider kannst Du mir kein Gutachten schreiben. -------------------- (\_/)
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#595
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Kann er schon, aber es nützt Dir nichts.....
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Beitrag
#596
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
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#597
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@RA XDIVER..............,na dann ist es also noch garnicht klar ob ich trotz NU vom Amtsgericht wegen FoF verurteilt werde,vielleicht sieht er das ja anders
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Beitrag
#598
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Die Liste der MPI ist schon vollständig. Schließlich akkrediert die BAST nicht nur Berliner Institute. Du kannst jedoch auch diese MPI-Liste nehmen, folge dem Link unter Sprungbrett und scrolle nach unten.
Ich beschränke mich auf MPU-Beratung. Welcher Weg ist der beste für mich, wie blicke ich durch das Wirrwar. Was muss ich tun, ich verstehe mein gutachten nicht bzw. warum bin ich gescheitert. Weiterhin bereite ich in leichteren bis mittleren Fällen auf die MPU vor - nicht rhetorisch, sondern inhaltlich mit Lerneffekt und Verhaltensänderung. Darüberhinaus gibt es andere Profis wie VP/VT, Verhaltenspsychologen etc. Und weil ich gerade dabei bin: Meine Zielvorstellung ist, dass "meine" Kandidaten ihre FE behalten dürfen, d.h. meist geht das langfristig nur über eine deutsche FE Genug dieser (Eigen-)Werbung. Nee, ein anerkanntes Gutachten schreibe ich nicht. Aber ich schreibe Dir eine Empfehlung an das von Dir gewünschte MPI, wenn ich meine, Du wärest MPU-reif, @Thommy, smile. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#599
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 17644 ![]() |
Ihr glaubt ja gar nicht, wie kompliziert das mit der MPU sein kann! ![]() In Berlin: Dort darf man grundsätzlich nur eine MPU machen, wenn man einen Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis für 193,- €uro stellt. Das gilt auch dann, wenn man im Ausland wohnt. Die MPU-Institute lehnen eine Begutachtung, ohne Auftrag von der Führerscheinstelle, grundsätzlich ab. Voraussetzungen um eine MPU überhaupt erst machen zu dürfen sind: Die Sperre muss abgelaufen sein (3 Monate vorher) & es darf kein Gerichtsverfahren laufen. Bei mir wäre also eine MPU in Berlin absolut ausgeschlossen, weil ein Verfahren gegen die Führerscheinstelle läuft. Die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle in Berlin war auch recht unfreundlich. Selbst eine freiwillige Umschreibung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in eine Deutsche wird in Berlin grundsätzlich abgelehnt, auch wenn keine MPU-Auflage besteht. Wer's nicht glaubt, der kann ja selbst dort anrufen. Auch wird eine Akte grundsätzlich nicht ins Ausland verschickt, wenn zu Beispiel die Führerscheinstelle in Luxemburg sie anfordern würde bzw. Eignungszweifel hat. In Trier: Dort darf man grundsätzlich auch nur eine MPU machen, wenn man einen Antrag stellt. Der Antrag nach § 28 Abs.5 FeV kostet dort nichts, wenn man im Ausland wohnt. Wäre ich in Trier gemeldet, dann würde der Antrag dort 110,- €uro kosten. Das MPU-Institut Tüv Trier lehnt eine Begutachtung, ohne Auftrag von der Kreisverwaltung, grundsätzlich ab. Die Sachbearbeiterin bei der Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) war recht freundlich. Sie könnte mir aber nur mehr sagen, wenn sie meine Akte aus Berlin angefordert hat. Auch gibt es in Trier keine Bedenken eine Führerscheinakte nach Luxemburg oder Österreich zu schicken, wenn die ausländische Führerscheinstelle sie in Deutschland anfordert bzw. Eignungszweifel hat. Hallo Thommy ![]() ![]() ![]() OT warum traben die meisten Beamten eine Brille ? damit sie sich beim einschlafen nicht den Bleistift ins Auge jagen. ![]() |
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Beitrag
#600
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Wenn wir schon gerade dabei sind:
Wie sieht es eigentlich mit der Akzeptanz von Untersuchungsstellen aus, die z.B. weit entfernt vom Wohnort sind, mitunter im benachbarten Bundesland oder noch weiter entfernt ? Natürlich könnte man sich von einem Exoten - wie z.B. dem Bremer Krankenhaus - Vorteile erhoffen. Man könnte aber auch ganz andere Gründe haben, die MPU in Bremen (und nicht in BAY oder NRW) zu machen ... Muss eine FEB jede in D zugelassene Untersuchungsstelle akzeptieren oder muß es ein MPI "nach Liste" sein ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54 |