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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
pitkoeln41
Beitrag 05.04.2006, 06:09
Beitrag #601


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Von 2012 an wollen die Behörden sich mit einem gemeinsamen Datennetz über Verkehrssünder informieren. Schon im Vorgriff auf die Richtlinie könnten die EU-Staaten untereinander ein Vorgehen gegen Führerscheintouristen regeln, meinte Minister Gorbach. Sein Kollege Tiefensee rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof dagegen angesichts des Ratsbeschlusses keine Einwände mehr erheben wird. Deutschland will andere EU-Länder auffordern, die an deutsche Verkehrssünder ausgegebenen Führerscheine wieder einzuziehen. crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
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Andreas
Beitrag 05.04.2006, 06:28
Beitrag #602


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.04.2006, 00:17) *
Muss eine FEB jede in D zugelassene Untersuchungsstelle akzeptieren oder muß es ein MPI "nach Liste" sein ?


Man kann seine MPU bei jeder in D akkreditierten Untersuchungsstelle absolvieren und muß keine "Auswahlliste" der FS-Stelle akzeptieren.


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Commodore25E
Beitrag 05.04.2006, 07:17
Beitrag #603


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Zitat (pitkoeln41 @ 05.04.2006, 08:09) *
Von 2012 an wollen die Behörden ......


Hierzu würde mich die Quelle einmal interessieren.......


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Dobermann32
Beitrag 05.04.2006, 08:43
Beitrag #604


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Es gibt keine 185 Tages Frist mehr!!!!

Anm. Mod: Megazitat entfernt

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 05.04.2006, 08:49
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 05.04.2006, 10:51
Beitrag #605





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EU-Führerschein: Verkehrsminister einig


Laut der Vertretung der EU-Komission in Deutschland könnte die 3. EU-Führerscheinrichtlinie Ende 2006 in Kraft treten und müsste dann spätestens 2012 angewandt werden.

Die Verkehrsminister der EU haben am 27. März 2006 einen Vorschlag der Kommission für eine 3. EU-Führerscheinrichtlinie angenommen, der die Einführung eines EU-weit einheitlichen Kartenführerscheins vorsieht. Das Dokument soll zehn Jahre gelten, wobei Mitgliedstaaten die Gültigkeit auch auf 15 Jahre ausdehnen dürfen. Es steht den Staaten frei, vor der Erneuerung eine ärztliche Untersuchung anzuordnen. Die mögliche Fristverlängerung kam auf Initiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zu Stande, der auch den Wegfall der Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung als sein Verdienst ansieht.

Nach der neuen Richtlinie kann jeder Mitgliedstaat die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Führerscheins ablehnen, wenn dem Inhaber im Inland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach einer Meldung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland muss das Europäische Parlament den Beschluss noch förmlich annehmen. Die Richtlinie könnte dann Ende 2006 in Kraft treten und wäre spätestens Ende 2012 anwendbar.

Der deutsche Verkehrsminister will bereits nach der Verkündung „voraussichtlich um die Jahreswende“ hart gegen den Führerscheinmissbrauch vorgehen.
(dif, 30.03.06)


Quelle: Verlag Heinrich Vogel
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sifis
Beitrag 05.04.2006, 11:32
Beitrag #606


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seit tagen werden hier thesen und vermutungen gemacht denen als basis die deutsche presse und die worte des H. W.Tiefensees gedient haben

so ist auch das
"......................kann, nicht anerkannt werden" zustande gekommen, was auf den EU seiten nicht zu finden ist.
möglicherweise auch nicht sein wird

mein anliegen ist, das man hier versucht die situation (nichts genaues weiss man nicht) nur einseitig zu erklären

hat denn keiner der rechts experten den mut eine these (unverbindlich) basierend auf ein

"............................müssen anerkannt werden." aufzustellen, weil die möglichkeit gibt es auch noch obwohl viele hier anderer meinung sind


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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daniel06
Beitrag 05.04.2006, 11:58
Beitrag #607


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Hi,

lese hier seit längerem mit & möchte heute meine Geschichte posten, die MPU ist der größte Schwachsinn aller Zeiten:

1991 0,78 ‰ mit dem 1b FS = 3 Monate Fahrverbot
1998 1,4 ‰ ohne FS (Auto) = 1 Jahr FS-Entzug
1999 1,32 ‰ ohne FS (Auto) = 2 Jahre FS-Entzug ... Sperre abgelaufen im September 2001

2001 zur MPU (TÜV GmbH Esslingen) Fragestellung: Alkohol ... gab an, dass ich schon mal gekifft habe.
Ergebnis: MPU negativ und neue Fragestellung: Drogen & Alkohol

2002 MPU bei der PIMA GmbH in Stuttgart: Drogen & Alkohol negativ

2004 MPU ein der MTO GmbH in Tübingen: Trotz Haarprobe Drogen & Alk negativ.
Nun RA eingeschaltet, dieser drohte der Begutachtungsstelle mit einer Anzeige wg. übler Nachrede.
1 Woche später ändert Frau ******, ****** der MTO GmbH in Tübingen das Gutachten komplett ab.
Habe nun kein Problem mehr und erhalte Auflagen: 12 Monate lang alle 8 Wochen Leberwerte & 4 mal zum Drogenscreening.

Im Januar 2005 erhalte in Antibiotikas = 1 Leberwert um einen Punkt erhöht. Alle anderen Leberwertproben waren ok, bin sogar alle 3 Wochen hin.

Das Ergebnis: Führerscheinstelle Reutlingen hält mit Frau ***** Rücksprache. Ich wurde von Frau ***** nicht befragt und untersucht, es hieß einfach untauglich zum Führen eines KFZ's.

Ergebnis: Im Juli 2005 Entzug der Fahrerlaubnis. Begründung: § 3 StVG i. V. m. § 46 FeV = 311 - Neigung zur Trunksucht.

Nun habe ich auch wieder ein Drogenproblem, trotz 3 Screenings während der Auflagenzeit und der vorherigen Haarprobe.

FS zur FEB gebracht, 20 Min. später Antrag auf Neuerteilung gestellt. Nach 2,5 Monaten war der Antrag bearbeitet!!!

Nun vor 4 Wochen MPU bei der MPU GmbH in Stuttgart: Haarprobe, 2 Urinproben (bei einer war der Kreatinwert zu niedrig), alles in allem € 998,00. Ergebnis: Drogenfragestellung postiv, Alk negativ.

Rücksprache mit der FEB in Reutlingen, Ergebnis: FS-Antrag muß nicht neu gestellt werden,sollso schnellwie möglich einpositives Gutachten bringen.

Nun ja, heute mit der Leiterin der TÜV GmbH in Tübingen telefoniert.

Nächste Woche ein Gespräch,wie sie mir helfen kann.

Macht Euch ein Bild davon wie es einen abf...... kann. Sorry, anders kann ich das nicht ausdrücken.

Mal schauen wie lange das nich geht. Bin jetzt 31 und hatte in meinem Leben 8 Monate den FS (Okt. 2004 bis Juli 2005).

Als ob ich ein Oberalki wäre ... noch nie war ein Leberwert zu sehr erhöht.

Nun denn, lese jetzt mal wieder weiter brav mit.

Bis dann & grüße

P. S.: Wollte jetzt eigentlich den FS in der CZ machen .... auch zu spätdran ...

Anm. Mod: Bitte keine Klarnamen posten. Danke wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 05.04.2006, 12:43
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zippo51
Beitrag 05.04.2006, 12:36
Beitrag #608


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Persönliche Anfragen bitte per PN. THX.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 05.04.2006, 19:13
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corneliusrufus
Beitrag 05.04.2006, 13:20
Beitrag #609


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Nein Joe, die FEB müssen jedes Gutachten jeder akkreditierten Prüfungsstelle für Fahreignung anerkennen. Niemand bsp. in Bayern ist an die dortigen MPI gebunden, er kann auch nach Hamburg fahren, nach Köln oder Bremen. Manche FEB mögen darüber grummeln, lasse sie. Rechtlich ist das einwandfrei.

Gerade in den kommenden (noch) "exotischen" Fällen der nachträglichen Begutachtung einer Fahreignung nach EU-FE lohnt sich ein Schriftwechsel mit den MPI, um das geeignete zu finden. Dabei muss das geeignete nicht "vor der Haustür" liegen.

Absolviere die MPu dort, wo man Dir Verständnis entgegen bringt.

In Standardfällen rate ich eher zum nahen örtlich MPI, warum viel in Fahrkosten investieren? Priorität hat immer, das das gegenseitige Verständnis gegeben ist.

Im Übrigen kann man dem betreffenden MPI über ein Schreiben auch die wesentlichen Fakten der FS-Akte schildern und vorab um schriftliche Auskunft bitten, ob nach Sachlage eine nahe MPU sinnvollerscheint. Wenn sie dem schriftlcih zustimmen, würde man gerne ein baldiges Beratungsgespräch buchen ... Die Kunst besteht darin, das MPI zu einer ersten Aussage zu bringen, so dass dieses die Exotik würdigt.

Mit Standard, kommen Sie vorbei, wir machen ein Beratungsgespräch, sehen dann weiter, ist hier niemandem geholfen.

Deshalb würde ich auf den Wettbewerb der MPI setzen und Wettbewerb erscheint nicht unbedingt ungefragt vor der Haustür.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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mirko1
Beitrag 05.04.2006, 13:47
Beitrag #610


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Zitat (daniel06 @ 05.04.2006, 12:58) *
P. S.: Wollte jetzt eigentlich den FS in der CZ machen .... auch zu spätdran ...

Hallo Daniel
ich muss schon sagen dein matirium ist der Mega Hammer hast du schon graue oder keine Haare mehr? Deine Geschichte liest sich wie ein Krimi.

Für den CZ-FS ist s noch nicht zu Spät Google ein bischen dann kannst du den sogar recht schnell noch machen, doch dann willkommen im Tarnmodus, ob man zu diesem Zeitpunkt noch einen PL-CZ-FS empfehlen kann naja, soso.
Wenn du dich entschliest den CZ-FS zu machen meide unbedingt die Bayrische Grenze zu CZ.
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mirko1
Beitrag 05.04.2006, 14:03
Beitrag #611


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@Cornelius

Ich merke du hast Ahnung vom Ablauf der MPU und kannst sicherlich gute Tipps geben, doch ich gehe den Sicheren Weg und stelle den Antrag auf Neuerteilung und suche mir einfach eine MPI aus, ich glaube nicht so an die grossen Unterschiede, man bringt der MPI die Nachweise die macht man am besten bei der MPI macht den Vorbeireitungskurs, Psychogespräche das alles bei ein und der selben MPI, dann hat man die besten Karten weil du dein Geld Komplett bei der einen MPI bezahlt hast und deren ganzes Programm genutzt hast, dann kennen die Psy-Docs Ärtze ec einen schon, ein Vertrautes Gesicht eben, das ist schon ein Bonus und wie sieht das für die MPI dann aus man hat das VOLLE Programm bei Ihnen in Anspruch genommen und fällt dann durch, das ist nicht die beste Werbung.

Den CZ-FS werde ich definitiv verschweigen, das kann und wird nicht Poistiv für einen ausgelegt, wenn die MPU Positiv ist sind die Gründe ausgeräumt ich glaube nicht daran das ein späteres Outen des CZ-FS was daran ändern könnte.

Wenn ich den CZ-FS nach Poitiver MPU einfach in CZ zurück gebe und einen Deutschen Neu mache wo liegt der Unterschied? nene der CZ-FS wird verschwiegen das passt dann schon.

Eine Fahrerlaubnis ist das eine
Eine MPU ist das andere.
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corneliusrufus
Beitrag 05.04.2006, 14:15
Beitrag #612


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Deine Strategie, Mirko1, halte ich für gangbar. Von der Logik her bist du mit dem vollen Programm bei einem MPI (MPU plus Vorbereitungskurs) auf der "sicheren" Seite.

Zum Verschweigen einer EU-FE habe ich mich schon geäussert.

Noch ist allerdings die Wahrscheinlichkeit groß, wenn man freiwillig die MPU macht und vorher nicht aufgefallen ist, dass eine deutsche FEB von eienr EU-FE nichts mitbekommt. Dann ist der Verzicht auf die EU-FE natürlich denkbar ...

Ich würde zwar nicht so handeln, aber es ist machbar.

Mir wäre das Risiko, die FEB hat doch Kenntnis bekommen zu groß, weil danach wiederum ein langer Rechtsstreit anberaumt werden kann. Und ich meine, eine EU-FE lässt sich bei guter Vorbereitung auch verkaufen".

Ich meine, die Alternativen liegen dank VP alle auf dem Tisch, die Betroffenen müsen nur noch auswählen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 05.04.2006, 14:20
Beitrag #613


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Zitat (corneliusrufus @ 05.04.2006, 14:20) *
Absolviere die MPU dort, wo man Dir Verständnis entgegen bringt.
Genau so hatte ich es auch letztes Jahr gemacht. Ich bin zu mehreren kostenlosen Werbeveranstaltungen gegangen. Ich hatte alle MPI angerufen. Es gibt aber nur eine Hand voll Firmen in Deutschland. Perfekter Weise sind sie alle auch noch in Berlin vertreten. Die PIMA GmbH erschien mir am freundlichsten. Dort nahm ich dann ein Vorbereitungsgespräch für 80,- Euro. Zuletzt erhielt ich dann von dieser Firma eine Stornorechnung über 92,- Euro, weil ich die MPU nicht mehr machen dürfte. Ich persönlich halte das für klaren Betrug. thread.gif

Zitat (corneliusrufus @ 05.04.2006, 14:20) *
Mit Standard, kommen Sie vorbei, wir machen ein Beratungsgespräch, sehen dann weiter, ist hier niemandem geholfen.
Solche Gespräche laufen dann oft in die rein organisatorische Richtung (Screening, Leberwerte, Werbung für Kurse usw.)

Zitat (corneliusrufus @ 05.04.2006, 14:20) *
Deshalb würde ich auf den Wettbewerb der MPI setzen und Wettbewerb erscheint nicht unbedingt ungefragt vor der Haustür.
Seit wann muss die MPI Klinken putzen? blink.gif Wir werden doch per Gesetz gezwungen uns eine der 7 Firmen auszuwählen, wenn wir einen gut bezahlten Beruf mit Führerschein machen wollen. Es gibt keinen wirklichen Wettbewerb. Wüsste ich eine MPI, die ganz sicher keine Betrüger wären, dann würde ich dort hingehen. cool.gif Der Betrug fängt m.E. schon beim kostenlosen Infoabend an. Dort werden klare Unwahrheiten in Sachen EU-Führerschein verbreitet. Bei einem Infoabend bin ich sogar schon einmal rausgeflogen, weil ich kritische Fragen gestellt hatte. Bald habe ich alle MPI abgehakt.


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Perplex
Beitrag 05.04.2006, 14:43
Beitrag #614


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Zitat (mirko1 @ 05.04.2006, 15:03) *
Ich merke, Du hast Ahnung vom Ablauf der MPU und kannst sicherlich gute Tipps geben, doch ich gehe den Sicheren Weg und stelle den Antrag auf Neuerteilung und suche mir einfach eine MPI aus, ich glaube nicht so an die großen Unterschiede, man bringt der MPI die Nachweise die macht man am besten bei der MPI macht den Vorbereitungskurs, Psychogespräche das alles bei ein und der selben MPI, dann hat man die besten Karten weil du dein Geld Komplett bei der einen MPI bezahlt hast und deren ganzes Programm genutzt hast, dann kennen die Psy-Docs Ärtze ec. einen schon, ein Vertrautes Gesicht eben, das ist schon ein Bonus und wie sieht das für die MPI dann aus man hat das VOLLE Programm bei Ihnen in Anspruch genommen und fällt dann durch, das ist nicht die beste Werbung.
Ich halte das inzwischen für die gangbarste Lösung. thumbup.gif Allerdings hätte ich persönlich extreme Bauchschmerzen dabei, solche Firmen reich zu machen. Ich würde also jede Möglichkeit vorziehen, um solche Firmen einen weiten Bogen zu machen. unsure.gif Leider scheint es diese Möglichkeit nicht zu geben. crybaby.gif

Allerdings pfeifen die meisten MPI auf beste Werbung. Wozu auch? Tiefensee sorgt doch für einen krisenfesten Job der Psychos. wallbash.gif


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saftrag
Beitrag 05.04.2006, 14:57
Beitrag #615


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Zitat
Das OLG Karlsruhe wies seine Amtshaftungsklage auf 4000 Euro Schadenersatz gegen das Land BW in einem gestern veröffentlichten Urteil ab (Az: 12 U 286/05)
Zwar billigte das OLG ihm zu, dass er heute wegen eines im April 2004 ergangenen Urteils des EuGH in Luxemburg wohl nicht mehr verurteilt wüde. Der EuGH hatte entschieden, dass Führerscheine aus EU-Ländern - unabhängig vom Wohnort zur Zeit der Prüfung - auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden müssten. Laut OLG war diese Rechtslage im Jahr 2002 noch nicht absehbar. Ein Amtshaftungsanspruch gegen das Land scheide deshalb aus.


Was heißt das ? Schnell zum Anwalt wegen dem Amtshaftungsanspruch. smile.gif
Diese Rechtslage war doch 2004 (nach Kapper Urteil) absehbar.

Gesetzgebungsorgane dürfen sich bei der "Umsetzung gemeinschaftlichen Sekundärrechts nicht in einer Weise behindern, das Deutschland gegen den EU-Vertrag verstößt". smile.gif smile.gif smile.gif
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corneliusrufus
Beitrag 05.04.2006, 14:58
Beitrag #616


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Es gibt durchaus Unterschiede bei den MPI. Ich kann das meinen Schriftverkehr wie meiner Erfahrung entnehmen. Nur als ein Stichwort bsp. die Handhabung der "Rücksendeerlasse von FS-Akten in NRW und Nds".

Ich meine, der nähere Ort für derartige Diskussionen ist das Unterforum MPU und nciht der sonst aufgeblähte EUGH-Thread.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Andreas
Beitrag 05.04.2006, 15:03
Beitrag #617


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Zitat (saftrag @ 05.04.2006, 15:57) *
Was heißt das ? Schnell zum Anwalt wegen dem Amtshaftungsanspruch. smile.gif
Diese Rechtslage war doch 2004 (nach Kapper Urteil) absehbar.


Ich glaube du verstehst da etwas falsch. Der Kläger wurde offensichtlich 2002 wegen Fahren ohne FE verurteilt, da er mit einem EU-Führerschein unterwegs war. Aus diesem Grund wollte der Kläger jetzt von BW Geld haben. Dies hat das OLG Karlsruhe zu recht abgelehnt.


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saftrag
Beitrag 05.04.2006, 15:44
Beitrag #618


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Zitat
Ich glaube du verstehst da etwas falsch.

Andreas: Die Richtigkeit dieses Urteils dürfte (bis Kapper Urteil 2004) nicht angezweifelt werden, mache ich auch nicht,
da er 2002 fuhr und nicht wissen konnte das ein EuGH Urteil kommt.(so die/der Richter)
Jetzt fahre ich seit 2005 und weiß, daß es dieses Urteil gibt.
Dann müßte doch das Kapper Urteil aufgehoben werden, um zum gleichen Urteil zu kommen. think.gif
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Perplex
Beitrag 05.04.2006, 17:16
Beitrag #619


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Zitat (Andreas @ 05.04.2006, 16:03) *
Der Kläger wurde offensichtlich 2002 wegen Fahren ohne FE verurteilt, da er mit einem EU-Führerschein unterwegs war. Aus diesem Grund wollte der Kläger jetzt von BW Geld haben. Dies hat das OLG Karlsruhe zu recht abgelehnt.
Meines Erachtens hat der EuGH tatsächlich kein Gesetz geändert, sondern ein vorhandenes Gesetz ausgelegt. Das heißt, wenn jemand vor dem 29.04.2004 mit seiner gültigen Fahrerlaubnis verurteilt wurde, dann müsste das Urteil aufgehoben werden. So weit ich weiß, wurde Kapper auch 2002 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. think.gif

Andreas, kannst Du mir Sagen, warum eine Person 2002 schuldig sein soll & eine andere Person für die gleiche Tat zur gleichen Zeit unschuldig ist?


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mirko1
Beitrag 05.04.2006, 19:00
Beitrag #620


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@Cornelius

bevor ich die MPU mache gehe ich zum RA um genau die möglichen Konsequenzen zu erfahren was ein verschweigen des CZ-FS zur folge haben könnte.
Dann sehe ich weiter.
Denn sollte ich durchfallen Cornelius kann ich durchaus im Tarnmodus weiterfahren, das wäre bei einem Outen dann vorbei, das will ich nicht Riskieren.

schaut mal diesen link an MPU in Polen die in ganz Europa anerkannt werden soll ??? bei den Preisen aufgeführt.

Link gelöscht. Da wir die Seriosität der Anbieter nicht überprüfen können, sind solche Links im VP nicht erwünscht.

halt ich für ne Lüge.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 05.04.2006, 19:22
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 05.04.2006, 19:09
Beitrag #621


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rofl1.gif
Lexus hat sich selbstständig gemacht...
...schaut mal diesen link an MPU in Polen die in ganz Europa anerkannt werden soll ...[/quote]
(fahrschulservice.pl)
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Lexus
Beitrag 05.04.2006, 19:45
Beitrag #622


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Tja, ist nur die Frage: Bin ich die Fahrschule oder das PL-MPI-Institut oder doch die Tochterfirma von Toyota ;-)


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saftrag
Beitrag 05.04.2006, 19:55
Beitrag #623


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Zitat
Polen MPU anerkannt in ganz europa

Warum auch nicht ?
Der nächste EU Rechtsstreit ist schon angesagt. smile.gif
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Lexus
Beitrag 05.04.2006, 19:56
Beitrag #624


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Weil hier immer wieder behauptet wird, dass man eine freiwillige MPU nur im Auftrag der Behörde machen kann, möchte ich mal zur Klarstellung ein paar Zitate hier reinstellen:

Zitat
Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz NJW 1997, 2342 (Beschl. v. 11.12.1996 - 7 B 13243/96) hat entschieden:

"Liegt im Rahmen des Wiedererteilungsverfahrens bereits ein verwertbares negatives Gutachten vor und will der Betroffene vor dem Hintergrund der ihn für die Wiedererlangung seiner Fahreignung treffenden Beweislast auf seine Kosten ein Parteigutachten einholen, so hat er zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens einen aus Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) folgenden Anspruch auf Überlassung der bei der Behörde geführten Führerscheinakte an den von ihm beauftragten Gutachter, da nur so auch eine qualifizierte Auseinandersetzung mit dem bereits vorliegenden Gutachten möglich ist ("Grundsatz der Waffengleichheit"). § 44a VwGO steht dem nicht entgegen. "


Himmelreich (das ist ein RA, der einige anerkannte Werke über Fahrerlaubnis usw. geschrieben hat) äußert sich in DAR 2005, 131 wie folgt:

"Beispielsweise kann der Beschuldigte (noch während des Strafverfahrens) bzw. der bereits Verurteilte durch eine absolvierte zusätzliche Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) mit Hilfe einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durch das positive Endergebnis dieser Untersuchung nachweisen dass seine Wiedereignung schon vor einer möglichen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde während des Strafverfahrens vorliegt."

Der VGH Mannheim NZV 1993, 327 (Beschl. v. 01.03.1993 – 10 S 67/93) hat folgendes entschieden:

"Der Beweis des Gegenteils wird in aller Regel erst dann möglich sein, wenn der Betr. seine Bereitschaft in die Tat umgesetzt und das – positive – Gutachten tatsächlich beigebracht hat. Dazu müssen die Behörden dem Kraftfahrer im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Gelegenheit geben und insbesondere die Verfahrensakten unverzüglich den Gutachtern übersenden.

Die anschließende Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bei der Entscheidung über den Widerspruch selbstverständlich berücksichtigt werden muß und gegebenenfalls zur Abhilfe oder Stattgabe führen kann."


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saftrag
Beitrag 05.04.2006, 20:44
Beitrag #625


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Zitat
Der VGH Mannheim NZV 1993, 327 (Beschl. v. 01.03.1993 – 10 S 67/93) hat folgendes entschieden:

In diesem Fall setzt es ja immer ein negatives Gutachten voraus. Ich kann nicht z.B. zur Uni-Tübingen gehen, wo ja Obergutachten erstellt werden. Zuerst mal Kohle für das negative Gutachten.
Hier geht es ja ausschließlich darum, ob überhaupt ein Gutachten erstellt werden muß.
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mirko1
Beitrag 05.04.2006, 20:45
Beitrag #626


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@Lexsus

also wenn ich dich richtig verstehe kann ich zu meiner zuständigen Führerscheinstelle gehen und verlangen das die meine Akte + Fragestellung an die von mir ausgewählte MPI schicken?

ohne Antrag auf Neuerteilung? richtig?

dann wäre auch die Frage nach dem verschweigen der CZ-FS geklärt.
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corneliusrufus
Beitrag 05.04.2006, 20:49
Beitrag #627


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Ich hatte weiter oben über die grundsätzlcihen Möglcihkeiten gesprochen, im EU-Ausland ein MPI zu eröffnen und bei der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BAST) anerkennen zu lassen.

Bisher kann ich der Akkredierungsliste der BAST entnehmen, dass kein ausländisches Institut den Akkredierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Daher wäre ich sehr vorsichtig mit einer Werbung wie MPU in ... mit Durchführung im Ausland.

Und noch etwas: Wenn das denn kommt, wielange glaubtihr, dass die MPI in D da tatlos zusehen? Die werden dann ebenfalls Töchter im Ausland gründen und sich um Marktverdichtung (wie im Inland) bemühen.

Ich halte daher unter rechtlcihen Aspekten die Werbung mit MPU im Ausland für eine Werbeaussage die ähnlich wertvoll ist, als wenn der Verkäufer am Ende des Einkaufs fragt, soll ich das einpacken?

Bedingt anders kann es nur sein, wenn dort eine psychologische Therapie, Behandlung, etc. läuft. Diese könnte inhaltlich wertvoll sein.

Ich bin daher - schon von der Logik - sehr skeptisch.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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saftrag
Beitrag 05.04.2006, 21:05
Beitrag #628


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Zitat
Und noch etwas: Wenn das denn kommt, wielange glaubtihr, dass die MPI in D da tatlos zusehen? Die werden dann ebenfalls Töchter im Ausland gründen und sich um Marktverdichtung (wie im Inland) bemühen.

Nichts dagegen einzuwenden. Dann sollten die Psychologen zu den Gehältern arbeiten die landesüblich sind.
Was aber dann globale Unternehmen machen, sieht man an den Gas.-und Telefonpreisen. laugh2.gif
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Gallier
Beitrag 05.04.2006, 21:50
Beitrag #629


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Zitat (mirko1 @ 05.04.2006, 20:00) *
@Cornelius

bevor ich die MPU mache gehe ich zum RA um genau die möglichen Konsequenzen zu erfahren was ein verschweigen des CZ-FS zur folge haben könnte.
Dann sehe ich weiter.
Denn sollte ich durchfallen Cornelius kann ich durchaus im Tarnmodus weiterfahren, das wäre bei einem Outen dann vorbei, das will ich nicht Riskieren.

schaut mal diesen link an MPU in Polen die in ganz Europa anerkannt werden soll ??? bei den Preisen aufgeführt.

Link gelöscht. Da wir die Seriosität der Anbieter nicht überprüfen können, sind solche Links im VP nicht erwünscht.

halt ich für ne Lüge.




Ich hab der Firma LEXUS mal ne Mail geschickt ob sie auch akkrediert sind und die MPU in Deutschland dann anerkannt wird whistling.gif
Mal sehen OB se antworten und WAS se antworten-die Herren in PL think.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Medusa
Beitrag 05.04.2006, 22:34
Beitrag #630


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cleo
Beitrag 05.04.2006, 23:07
Beitrag #631


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hab mir ein gutachten erstellen lassen,

hier kurz meine geschichte:

führerschein 1988, 1998 unfall unter drogen und alkohol 1,15% dann 2 jahre sperre und mpu. der richter hat mir vor ablauf der sperre ein gnadengesuch unterschrieben damit ich keinen führerschein neu machen muss, sondern den alten bekomme, ok hat nicht hingehauen, führerscheinstelle hat mpu verlangt.1 mpu sommer 2001 negativ, war mein fehler, hatte ein medikament vom arzt bekommen (tetrazepam gegen nackensteifheit) das hatte positiv angeschlagen, ansonsten alle screenings negativ. mein arzt hätte dies bestätigt, allerdings wurde mir gesagt das bräuchte ich nicht, denn es wäre meine aufgabe den beipackzettel zu kontrollieren. ok

2 mpu nach abgeschlossener berufsausbildung, geburt einer tochter allen erforderlichen drogenscreenings, leberwerten und haarsträhne ( auf die auswertung wurde verzichtet um mir weitere kosten zu ersparen) leider, hätte meine abstinenz erwiesen bei einer länge von 40cm. mpu negativ da nicht auszuschliessen sei ich könnte wieder zu drogen und-oder alkohol greifen, das war im juni 2004.

november 2004 eu-führerschein gemacht, führerscheinkontrolle juli 2005, die angst fährt immer mit, also bin ich danach in die psychatrie zur diplompsychologin die ich von entgiftungen her kenne um mit ihr meine vergangenheit aufzuarbeiten.

sie schreibt:

wir berichten über oben genannte patientin, die sich seit september in behandlung zur aufarbeitung ihrer suchtgeschichte befand.sie kam unter anderem auf anraten einer fachpsychologin für verkehrspsychologie, frau....., die sie im rahmen einer medizinisch-psychologischen untersuchung zur begutachtung der fahreignung untersucht und ein gutachten verfasst hat.

zu den gesprächen kam eine energisch und selbstsicher wirkende frau mit ausgeglichener stimmung und sehr klaren vorstellungen für ihr leben.
anamnestisch war zu erfahren, dass sie seit ihrer letzten entgiftung im august 2000 bezüglich drogen und medikamenten völlig abstinent lebt. alkohol konsumiert sie lediglich als genussmittel, diesen in maßen und nur zu besonderen anlässen. ein missbrauch des alkohols besteht nicht. sie formuliert ganz klar, dass für sie alkoholkonsum und das fahren eines fahrzeugs ausgeschlossen sei, da sie andere menschen nicht gefährden wolle und die verantwortung für ihre tochter sehe und somit auch sich nicht gefährden wolle. in regelmässigen gesprächen arbeiteten wir ihre suchtgeschichte auf, wobei besonders ihre depressiven anteile sie nachdenklich stimmten. sie war sehr wohl in der lage, die unterschiedlichen phasen ihrer drogensucht zu erkennen und ansatzpunkte ihres ausstiegs zu benennen. bezüglich ihrer derzeitigen lebenssituation sei zusammengefasst, dass sie sehr zufrieden mit ihrer rolle als mutter und partnerin ihr derzeitiges leben meistert, schwierige situationen nicht meidet und sich hilfe holt, wenn sie diese braucht.insofern sehen wir sie als in ihrer drogenabstinenz gut gefestigt, eine suchtmittelverlagerung, z.b. auf alkohol, ist nicht zu erkennen. die am 6.9 und 3.11. durchgeführten drogenscreenings waren negativ.
mfg...


also diese frau arbeitet seit 15 jahren als diplom-psychologin auf der suchtstation, sie hat echt ahnung von der materie, mich kennt sie seit 1991. sie kann doch mehr über mich sagen als eine verkehrspsychologin die mich 20 min. kennt und sich erst in meine akte einlesen muss?
würde dieses gutachten vor gericht bestehen oder von einer führerscheinstelle anerkannt werden?
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strichachtdoktor
Beitrag 06.04.2006, 00:10
Beitrag #632


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Zitat
würde dieses gutachten vor gericht bestehen oder von einer führerscheinstelle anerkannt werden?

Nein, wohl eher nicht. Denn im Club der Medizinisch-Psychologischen-Institute ist man lieber unter sich und ohne eine ordentliche Akkreditierung geht da nichts. Aber trotzdem ist das für Dich natürlich ein wertvolles Dokument, welches Du unbedingt bei der nächsten MPU vorlegen solltest. Ausserdem solltest Du weitere regelmässige Screenings machen lassen - sicherheitshalber.
Unter diesen Bedingungen dann noch eine MPU negativ ausfallen zu lassen - da müßte dann schon schweres Geschütz her, wie z.B. einen ultraschlechten Reaktionstest, schlechte Leber-/Blut-/Urin-Werte o.ä.


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Perplex
Beitrag 06.04.2006, 01:36
Beitrag #633


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Zitat (cleo @ 06.04.2006, 00:07) *
Mein Arzt hätte dies bestätigt, allerdings wurde mir gesagt, das bräuchte ich nicht, denn es wäre meine Aufgabe den Beipackzettel zu kontrollieren. OK
Nix OK! blink.gif
Was für eine merkwürdige* Begründung! ranting.gif Nur Dein Arzt & DU haben das Recht zu entscheiden, welche Medikamente Du gegen Deine Beschwerden verschrieben bekommst. Die MPI darf sich nicht über die Entscheidung deines Arztes stellen. Du musst Dich darauf verlassen können, dass Dein Arzt Dir das Richtige verschreibt. Im Beipackzettel steht immer, dass der Arzt das letzte Wort hat. In der ehemaligen DDR gab es z.B. keine Beipackzettel.

Du wurdest von der MPI ganz klar verarscht! wallbash.gif

Zitat (Lexus @ 05.04.2006, 20:56) *
Weil hier immer wieder behauptet wird, dass man eine freiwillige MPU nur im Auftrag der Behörde machen kann, möchte ich mal zur Klarstellung ein paar Zitate hier reinstellen:
Sicher kann ich in Berlin jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Nutzung der Fahrerlaubnis nach § 28 Abs.5 FeV für 193,- Euro stellen. Allerdings sagen die Sachbearbeiter von vorn herein, dass der Antrag ohne MPU abgelehnt wird. Ich sehe also keinen Sinn darin.

Anm. Mod: diskriminierendes editiert wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 06.04.2006, 10:09


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fcmlars
Beitrag 06.04.2006, 09:37
Beitrag #634


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Zitat (Medusa @ 06.04.2006, 00:34) *
Gleich auf Pro7: Reportage zur EU-FE in Stettin.




Hab sie gesehn-war ein Bericht von bösen,bösen Menschen die die MPU umgehen.
Es war übrigens auch die Rede davon das es mit diesem Führerschein Probleme geben könnte würde man in Deutschland in eine Kontrolle geraten diese wären dann aber schnell behoben.
NU oder ähnliches hätten keine rechtliche Grundlage.

Ebenfalls wurde drauf hingewiesen das der Deutsche Staat immer härter gegen Führerscheintourimus vorgehen wird,was aber mit den Führerscheinen passiert die ausgestellt sind beziehungsweise bis dahin ausgestellt werden davon war keine Rede.
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Perplex
Beitrag 06.04.2006, 09:56
Beitrag #635


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.04.2006, 02:36) *
Allerdings sagen die Sachbearbeiter von vorn herein, dass der Antrag ohne MPU abgelehnt wird.
Richtig sollte es heißen:

Allerdings sagen die Sachbearbeiter von vorn herein, dass der Antrag ohne MPU-Erlaubnis bzw. -Auflage abgelehnt wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.04.2006, 10:21
Beitrag #636


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@ Thommy Bumm
Ich denke, es wäre ganz außerordentlich förderlich, wenn Du Deine Ausdrucksweise etwas mäßigen und nicht so viele "Fäkalwörter" benutzen könntest ... Wir verstehen Dich auch so, bestimmt sogar ...

@ Cleo
Wenn Du ein Medikament nach Vorschrift eines Arztes nimmst, dann ist es ja in Ordnung. Arzt und Beipackzettel entbinden Dich jedoch nicht davon, weitere Einnahmebesonderheiten eigenverantwortlich zu berücksichtigen, z.B. nach der Einnahme nicht am Strassenverkehr teilzunehmen usw. Da kann man hinterher nicht sagen "habe ich nicht gewußt" oder "hat mir ja keiner gesagt" - es ist die Aufgabe von jedem selbst, sich vorher über die Auswirkungen der Medikamenteneinnahme auf bestimmte Tätigkeiten (wie z.B. Autofahren, Präzisionsarbeiten etc) zu informieren, weil die Wirkstoffe z.B. die Reaktionszeit verlängern können oder weil die Medikamente ein Abhängigkeitspotential haben.
Inwieweit nun in Deinem Fall die Einnahme von Tetrazepam evtl. nicht in Ordnung war, kann ich so per Ferndiagnose nicht sagen. Es gibt aber Medikamente, die bei den Laboruntersuchungen im Rahmen einer MPU nicht gerne gesehen sind, weil sie die Untersuchungsergebnisse verändern oder verfälschen. Deshalb ist es wichtig, VOR den Tests diese Medikamente anzugeben. Die spätere Darreichung solcher Informationen wird oftmals nicht akzeptiert, da man i.d.R. noch in der Untersuchungssituation genau nach einer Medikamenteneinnahme befragt wurde. Der Fehler war also, bei der Untersuchung nicht daran gedacht zu haben ...

@Thommy Bumm
Zitat
Sicher kann ich in Berlin jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Nutzung der Fahrerlaubnis nach § 28 Abs.5 FeV für 193,- Euro stellen. Allerdings sagen die Sachbearbeiter von vorn herein, dass der Antrag ohne MPU abgelehnt wird. Ich sehe also keinen Sinn darin.

Wir gehen doch davon aus, daß in vielen Fällen ohne eine MPU in Zukunft nichts mehr gehen wird. Also gibt es zwei Möglichkeiten: Eine MPU von Amts wegen, nach Antrag - oder - eine freiwillige MPU. Und Lexus hat uns Hinweise/Hilfestellung dazu gegeben, wie man z.B. den Wunsch nach einer freiwilligen MPU begründen/rechtfertigen kann.
Eine FEB wird eine MPU immer dann nicht akzeptieren, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung nicht alle Fakten bekannt waren - also die Akten nicht vollständig zur Erteilung des Gutachtens vorgelegen haben - oder die Fragestellung nicht ausreicht, die Bedenken der Behörde zu zerstreuen ...
In beiden Fällen, also Akte und Fragestellung, muß man eine Zusammenarbeit mit der Behörde erreichen. Wie man das macht, das dürfte letztendlich egal sein. Corneliusrufus und Lexus haben schon genug Hinweise gegeben, wie man eine Behörde bewegen kann, bei diesem berechtigten Interesse an einer "Privat-MPU" mitzuwirken. Ob es auch klappt, wird sich zeigen ...


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schmidt3121
Beitrag 06.04.2006, 10:23
Beitrag #637


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Zitat (Medusa @ 03.04.2006, 23:53) *
Ich hatte auch mit einer vor Kapper Situation gerechnet: Routinekontrolle = Anzeige wg. FoFE.


Nur kannst wahrscheinlich sicher sein, das du nach der ersten Routinekontrolle eine MPU Aufforderung bekommst. Das war bis jetzt nicht immer sicher. Aber wenn die gesetzliche Lage dann eindeutig ist, wird jeder nach der ersten Routinekontrolle eine MPU Aufforderung erhalten.

L. G. schmidt3121
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sifis
Beitrag 06.04.2006, 10:29
Beitrag #638


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habt ihr das schon gesehen, mpu in polen?

xxxxxxx, Link gelöscht!!

Wie oft denn noch? Links zu Fahrschulvermittlern und Fahrschulen in PL, CZ etc. werden hier nicht geduldet


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.04.2006, 10:31


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Lexus
Beitrag 06.04.2006, 10:55
Beitrag #639


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Ich bin auf eine ganz interessante Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (OVG) gestoßen. Danach ist eine MPU-Anordnung z. B. vor der Entscheidung über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis dann rechtswidrig, wenn die Frist so kurz bemessen ist, dass es dem Antragsteller gar nicht möglich ist, die nötigen Drogen-Screenings beizubringen. Ich meine, dass man die Grundaussage dieser Entscheidung auch auf Alk-Fälle anwenden kann (Abstinenznachweise).

Der VGH München hat in dem zu entscheidenden Fall die aufschiebende Wirkung einer Klage wiederhergestellt und gleichzeitig dem Antragsteller die Auflage erteilt, während des Laufes der aufschiebenden Wirkung die nötigen Nachweise zu erbringen.

Was folgt daraus für eine Nutzungsuntersagung? Die Behörde wird für eine rechtmäßige MPU-Aufforderung in Drogen- und Alkfällen also eine so lange Frist zulassen müssen, dass die nötigen Abstinenznachweise und Screenings erbracht werden können.

Denn der Zusammenhang ist ja folgender: Eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Anordnung einer NU ist gem. § 11 FeV auch dann zulässig, wenn der FE-Inhaber die positive MPU nicht innerhalb der gesetzten Frist beibringt. Voraussetzung dafür, aus dem Nichtbeibringen der MPU den Schluss auf Ungeeignetheit zu ziehen, war und ist aber immer gewesen, dass die MPU-Anordnung selbst rechtmäßig war. Ist sie nun, weil lediglich eine 2-Monatsfrist zugebilligt wurde, aber rechswidrig, dann darf auch der Schluss aus § 11 FeV nicht gezogen werden. Das würde nach der Entscheidung des VGH München bedeuten, dass das Gericht wohl die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen eine Nutzungsuntersagung wieder herstellen müsste. Das bedeutet dann Weiterfahren während des Rechtsmittelverfahrens.

Selbstverständlich hat dies aber keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der MPU oder auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenngleich natürlich ein Jahr Abstinenz bereits der Grundstock für weitere Erfolge ist.

Zitat
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (Beschl. v. 13.12.2005 - 11 CS 05.1350) hat bei der Überprüfung eines Beschlusses des VG München vom 26.04.2005 - M 6b S 05.603 - u. a. entschieden:

Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung nach sich.

Zum Sachverhalt: Dem Antragsteller war wegen Ecstasy-Konsums die Fahrerlaubnis entzogen worden. Hiergegen wurde nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt.

Die Führerscheinbehörde hatte im Verfahren mitgeteilt, dass der Antragsteller am 13.10.2005 die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A und C1E beantragt habe. Sie hat ihm daraufhin mit Schreiben vom 02.11.2005 aufgegeben, bis zum 02.02.2006 ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, durch das geklärt werden soll, ob er trotz der Hinweise auf früheren Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Klassen A und C1E sicher führen kann, ob insbesondere nicht zu erwarten ist, dass er ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen führen wird.

Dies gab dem VGH München Gelegenheit, zur Fristsetzung für die MPU zu entscheiden.

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Nur ergänzend ist anzumerken, dass die Gutachtensanforderung vom 2. November 2005 auch dann nicht als rechtens angesehen werden könnte, wenn der Standpunkt der Antragsgegnerin, der Konsum eines Betäubungsmittels durch den Antragsteller sei bereits erwiesen, als zutreffend unterstellt würde. Da der Antragsteller unter dieser Voraussetzung die Fahreignung verloren hätte, könnte die Gutachtensanforderung nur dem Ziel dienen, ihre Wiedergewinnung festzustellen. Das aber setzt nach der Nummer 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung den Nachweis einer einjährigen Abstinenz voraus. Da der Antragsteller diesen Nachweis bisher noch nicht erbracht hat (die von Dr. Sch. vorgelegten Laborblätter sind in diesem Zusammenhang unbehelflich), muss die Gutachtensanforderung einschließlich der zur Vorlage des Gutachtens gesetzten Frist diesem normativen Erfordernis Rechnung tragen. Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung nach sich. ..."


Wer sich für die sehr interessante Gesamtentscheidung, die noch zu einigen anderen Problemen Stellung nimmt (Vertauschen der Blutproben, Behauptung, dass einem Ecstasy untergejubelt wurde), interessiert, muss hier klicken.

Hier noch der Link zu dem vorangehenden Beschluss VG München (Beschl. v. 26.04.2005 - M 6b S 05.603), der teilweise aufgehoben und abgeändert wurde.


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sifis
Beitrag 06.04.2006, 11:08
Beitrag #640


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gut


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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Perplex
Beitrag 06.04.2006, 11:08
Beitrag #641


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Ich habe da in xxxxx Mal angerufen & wollte wissen, wie es da so abläuft. Ein Pole, der mit sagen wir mal 3 ‰ beim Fahren erwischt wurde, der bekommt für ein Jahr den Führerschein entzogen. Nach 1 Jahr muss der Arzt eindeutig feststellen, dass keine Sucht mehr vorliegt. Nur mit diesem Ärztlichen Gutachten könnte er in Polen den Führerschein wieder bekommen. Also keine Glaskugelprognose. sorcerer.gif

Die Firma xxxx (xxxxx ist natürlich nicht gemeint) bietet zu dem PL-Führerschein für 960,- €uro wirklich auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung mit einem 18-Seitigen Gutachten mit Übersetzung für 460,- €uro an. Dort werden nicht nur die Fragen beleuchtet, die damals in Deutschland zur Entziehung führten, sondern alle Fragen, die in irgendeiner Weise die Fahreignung in Frage stellen könnten. Damit würden auch zwangsläufig alle individuellen Fragen mit berücksichtigt werden, die damals in Deutschland zur Entziehung führten. Das psychologische Gespräch dauert natürlich auch nicht 20 Minuten, wie in Deutschland, sondern so lange, wie es dauert, um alle möglichen Aspekte zu berücksichtigen.

Wie wollen die Sachbearbeiter der deutschen Fahrerlaubnisbehörden da gegen argumentieren, wenn die Fahreignung eindeutig festgestellt wurde & die Ärzte & Psychologen in Polen die gleiche Ausbildung haben wie in Deutschland?

Außerdem sehe ich da noch einen sozialen Aspekt, wenn wir die polnischen Brüder & Schwestern finanziell unter die Arme greifen. Ihr wollt doch auch alle nicht, dass die Polen hier rüber kommen & uns die Arbeitsplätze wegnehmen.

So, jetzt schlagt mich!

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.04.2006, 11:40


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Lexus
Beitrag 06.04.2006, 11:13
Beitrag #642


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Wenn dann höchstens mit einem Paragraphen - § 66 FeV.


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Beitrag 06.04.2006, 11:13
Beitrag #643


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.04.2006, 12:08) *
Wie wollen die Sachbearbeiter der deutschen Fahrerlaubnisbehörden da gegen argumentieren, wenn die Fahreignung eindeutig festgestellt wurde & die Ärzte & Psychologen in Polen die gleiche Ausbildung haben wie in Deutschland?

img]http://www.cosgan.de/images/midi/boese/c025.gif[/img]


...das MPI ist nicht akkreditiert"...
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Perplex
Beitrag 06.04.2006, 11:29
Beitrag #644


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Zitat (Lexus @ 06.04.2006, 11:55) *
Ich bin auf eine ganz interessante Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (OVG) gestoßen.
Danke für den Link, Lexus! thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif

Das löst meine Verbohrtheit ein wenig gegen DIESEN Staat! flowers.gif


Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 06.04.2006, 12:13) *
...das MPI ist nicht akkreditiert"...
Ein Arzt ist immer akkreditiert! Der Eid des Hippokrates ist die einzige Akkreditierung, die vor Gott & der Welt wirklich zählt. king.gif


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Medusa
Beitrag 06.04.2006, 11:30
Beitrag #645


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Zitat (Lexus @ 06.04.2006, 11:55) *
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Anordnung einer NU ist gem. § 11 FeV auch dann zulässig, wenn der FE-Inhaber die positive MPU nicht innerhalb der gesetzten Frist beibringt. Voraussetzung dafür, aus dem Nichtbeibringen der MPU den Schluss auf Ungeeignetheit zu ziehen, war und ist aber immer gewesen, dass die MPU-Anordnung selbst rechtmäßig war. Ist sie nun, weil lediglich eine 2-Monatsfrist zugebilligt wurde, aber rechswidrig, dann darf auch der Schluss aus § 11 FeV nicht gezogen werden. Das würde nach der Entscheidung des VGH München bedeuten, dass das Gericht wohl die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen eine Nutzungsuntersagung wieder herstellen müsste. Das bedeutet dann Weiterfahren während des Rechtsmittelverfahrens.

Welche Konsequenz hätte es, wenn während der zugebilligten Frist bis zur MPU Abgabe, die Verwertungsfrist der Alteinträge abläuft? Kann dann die FEB trotz abgelaufener Verwertungsmöglichkeit die MPU auf Grundlage der, zwischenzeitlich zu tilgenden, alten Einträge noch fordern?
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RA XDiver
Beitrag 06.04.2006, 11:52
Beitrag #646


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Zitat
Ein Arzt ist immer akkreditiert! Der Eid des Hippokrates ist die einzige Akkreditierung, die vor Gott & der Welt wirklich zählt.


Da verwechselst Du offensichtlich approbiert und akkreditiert. whistling.gif


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Perplex
Beitrag 06.04.2006, 12:28
Beitrag #647


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Zitat (Lexus @ 06.04.2006, 12:13) *
Wenn dann höchstens mit einem Paragraphen - § 66 FeV.
Also, der § 66 FeV sagt folgendes aus:
Zitat (§ 66 FeV - Begutachtungsstelle für Fahreignung)
IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben

(1) Begutachtungsstellen für Fahreignung bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle.
Ich habe bei der besagten Fahrschule in Polen, deren Name ich nicht nennen will, whistling.gif noch einmal angerufen & gefragt, ob die Psychologen in Polen akkreditiert sind. Sie sind akkreditiert & werden sogar in Polen vom Gericht anerkannt.

Es läuft folgendermaßen ab: Man braucht in Polen eine Bürgerkarte. Die bekommt man nur, wenn man einen Grund hat. Berufliche Bindungen werden in Polen so interpretiert, dass man sich dort beim Arbeitsamt anmeldet. Die Bearbeitungszeit für die Umschreibung dauert dann mindestens 2 Monate. Natürlich muss glaubhaft gemacht werden, dass man vor hat für mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt dort zu haben. Die Fahrschule ist kein deutscher Vermittler & sie kümmern sich um alles. Für das medizinisch-psychologische Gutachten & die Umschreibung veranschlagt die Fahrschule 3 Tage. Das ganze soll dann 1000,- Euro kosten. thumbup.gif

Wo ist da der Haken, RA Lexus?


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sifis
Beitrag 06.04.2006, 12:33
Beitrag #648


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.04.2006, 13:08) *
Wie wollen die Sachbearbeiter der deutschen Fahrerlaubnisbehörden da gegen argumentieren, wenn die Fahreignung eindeutig festgestellt wurde & die Ärzte & Psychologen in Polen die gleiche Ausbildung haben wie in Deutschland?


@ thommy

vor zwei monaten hast du mich ausgelacht, macht nichts!


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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corneliusrufus
Beitrag 06.04.2006, 12:40
Beitrag #649


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@Thommy Bumm: § 66 FeV bezieht sich, da wir in D leben, auf eine deutsche Behörde. Die Akkreditierung in Pl nützt folglich nichts für eine Beurteilung in D. Das MPI in Pl muss sich auch in D - von der BAST - akkreditieren lassen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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sifis
Beitrag 06.04.2006, 12:43
Beitrag #650


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*** Text gelöscht, da dieser nicht zur Veröffentlichung bestimmt war (laut Aussage des Verfassers) ***

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 07.04.2006, 10:37


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