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#851
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Leute ich hab glaub ich jetzt ein GEWALTIGES Problem!!!
Kann sich von euch jemand erbarmen und einem armen hirnamputierten aus Niedersachsen mal konkret erklären was jetzt die neue FS-RiL bedeutet.....ich meine was bedeutet es negatives für EU-FS inhaber. Ich komm irgendwie nicht mehr mit. Danke ![]() |
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#852
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 ![]() |
Zitat Kann sich von euch jemand erbarmen und einem armen hirnamputierten aus Niedersachsen mal konkret erklären was jetzt die neue FS-RiL bedeutet..... Bringt das was ? ![]() |
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#853
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Danke Saftrag für die erklärung!!! Die hilft mir emens weiter hach bin ich jetzt informiert
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#854
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@grobi...............,das würde bedeuten das D einen eu-führerschein nicht mehr anerkennen muss wenn der deutsche führerschein entzogen wurde!kurz und knapp
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Kann sich von euch jemand erbarmen und einem armen hirnamputierten aus Niedersachsen mal konkret erklären was jetzt die neue FS-RiL bedeutet.....ich meine was bedeutet es negatives für EU-FS Inhaber. Dann lies Dir mal die Beiträge seit Mitte März bis heute durch! Ich komm irgendwie nicht mehr mit. Danke ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#856
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat @grobi...............,das würde bedeuten das D einen eu-führerschein nicht mehr anerkennen muss wenn der deutsche führerschein entzogen wurde!kurz und knapp Naja nicht ganz, wenn ich Lexus richtig verstanden habe, wird die Anerkennung bleiben, es ändert sich eigentlich nichts, man fährt weiterhin legal und es wird kein fahren ohne geben, die MPU muss dann 100%ig gemacht werden oder es kommt gleich zu einer NU. Dieses vorgehen ist dann aufgrund der neuen Richtlinie nicht mehr vor Gerichten EUGH anfechtbar. |
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#857
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Ich verstehe immernoch Bahnhof........wo soll das problem sein? Dann tausche ich meinen FS halt in meiner PL Führerscheinstelle in den neuen um und dann ist gut.....was hat sich denn jetzt geändert?
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#858
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
umtauschen... geht nicht. als gestohlen melden und neuen bekommen=auf Grundlage der alten,FE geht nicht. Was meiner Ansicht nach geht, ist (185-tage-regel evtl. noch nicht ratifiziert) eine Erweiterung, z.b. B auf BE oder B auf A...
![]() netten...Gruß an meine FSST... in BW |
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#859
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich verstehe immer noch Bahnhof....... Das Problem ist, dass Verkehrsminister Tiefensee nur eigene Interessen verfolgt, ohne Lösungen für die Betroffenen anzubieten. Das Ziel ist, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu kriminalisieren.Zitat (Wikipedia - Kriminalisierung) Als Kriminalisierung wird im Sprachgebrauch eine Gesetzesänderung bezeichnet, die zur Strafbarkeit von Handlungen führt. Klar wird es einige Schlauberger geben, die dann behaupten werden, wenn sich das Gesetz ändert, dann müssen die Betroffenen eben ihren Job & ihre Existenz aufgeben. ![]() ![]() ![]() Sicher werden einige behaupten, der Betroffene sollte dann einfach die MPU machen. Die einzige Möglichkeit sofort eine MPU machen zu dürfen gibt es in Polen für 1000,- Euro mit Umschreibung des tschechischen Führerscheins. In Deutschland muss man die Behörden unter Umständen erst verklagen, um eine MPU machen zu dürfen. Außerdem, mit welchem Recht verlangt die Führerscheinstelle eine Bearbeitungsgebühr von 193,- Euro, wenn ich einen Antrag nach § 28 Abs.5 FeV stelle? ![]() Anm. Mod: Verunglimpfung editiert ![]() ![]() Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 20.04.2006, 08:59 -------------------- (\_/)
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#860
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Außerdem, mit welchem Recht verlangt die Führerscheinstelle eine Bearbeitungsgebühr von 193,- Euro, wenn ich einen Antrag nach § 28 Abs.5 FeV stelle? ![]() Du willst doch was von der FSST, oder? Diese Leistungen sind nun mal nach der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gebührenpflichtig. Wenn du ein Auto zulässt, kostet das doch auch, oder ist das etwa gebührenfrei? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#861
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 11.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12049 ![]() |
Na, genaugenommen will der Inhaber eines EU-Führerscheines nichts mehr von deutschen Behörden - würde nichts mehr von deutschen Behörden wollen, wenn diese sich nicht übergangen gefühlt hätten und ihrerseits darauf hingewirkt hätten, die Gesetzeslage maximal zu Ungunsten von Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit der europäischen Bürger nachhaltig zu verändern.
"Maximal zu Ungunsten" schließt nach deutscher Logik dann natürlich mit ein, daß die Betroffenen erneut zur Kasse gebeten werden; im (theoretisch) ungünstigsten Fall bis zu 24 mal. -------------------- Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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#862
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
...daß die Betroffenen erneut zur Kasse gebeten werden; im (theoretisch) ungünstigsten Fall bis zu 24 mal. dann lasst uns doch die Frage aufgreifen, inwieweit eine Erweiterung eines Führerscheines, zumindestens bis Umsetzung der Richtlinie in Deutschland, zulässig ist... |
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#863
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Na, genaugenommen will der Inhaber eines EU-Führerscheines nichts mehr von deutschen Behörden Wenn jemand mit einem im Ausland versicherten und versteuerten Kfz seinen Wohnsitz in D nimmt, muss er doch das Fz auch in D gebührenpflichtig zulassen. Wenn es im Ausland billiger war, könnte ich mir vorstellen, dass der Eigner des Fz das auch nicht von der deutschen Behörde wollte. Aber ich glaube, ich vergleiche Äpfel mit Birnen, oder etwa nicht? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#864
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Mal unterstellt, noch vor der 3. EU FE Rili entscheidet der EuGH, daß eine nachträgliche MPU Aufforderung nicht zulässig ist. Darauf beantragt ein EU-FE Inhaber die Umschreibung seiner X EU-FE in eine D EU-FE. Die zuständige FEB braucht nun etwas länger
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#865
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Grundsätzlich gilt das Recht, das am Tag der Entscheidung über den Antrag gilt.
Ich weiss, blöde Formulierung! ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#866
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
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#867
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
@ein Bayer: Die regel sind nunmal 12 Monate. Ausnahmsweise sind es nur 6. Was nun wann? Gute Frage, nächste Frage. Sammel doch mal für 5 Monate die Abstinenznachweise. Dann buchst Du ein Vorgespräch bei einem MPI. Im Vorgespräch gehst Du die beiden Konstellationen Alkoholmiissbrauch und Alkoholabhängigkeit durch. Plus Deine neun Jahre geänderter lebenswandel. Da kann ich mir vorstellen, dass die Beratung auf unter 12 Monate lautet.
Schaue mal in die Begutachtungerichtlininien, besonders 3.11.1b) und 3.11.2 Begründung letzter Absatz. Liebe greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#868
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
Grundsätzlich gilt das Recht, das am Tag der Entscheidung über den Antrag gilt. Also wäre es realistisch gesehen, auch im Fall einer rechtzeitigen EuGH Entscheidung gegen eine nachträgiche MPU sinnlos, einen Antrag auf Umschreibung zu stellen? Nein, denn das genaue Datum der "Umsetzung im Einzelfall oder pauschal" steht noch nicht fest. Auch "darf" eine FSST die Bearbeitung eines Antrages nicht "unnötig" hinauszögern. Also denke ich, Antrag stellen. |
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#869
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
@grobi212: Ist Deine Frage genügend beantwortet?
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#870
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Auch "darf" eine FSST die Bearbeitung eines Antrages nicht "unnötig" hinauszögern. Also denke ich, Antrag stellen. Der Bearbeitungszeitraum eines Umschreibeantrags kann sehr lang sein .. . Problem -> Umschreibung CZ-FS |
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#871
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 256 Beigetreten: 14.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16761 ![]() |
[Der Bearbeitungszeitraum eines Umschreibeantrags kann recht ausgedehnt sein .. . na, denke ich nicht, denn: Wenn eine MPU nicht gefordert werden darf, erübrigt sich doch vieles... Zur Erinnerung, das war seine Frage Ich verstehe immernoch Bahnhof........wo soll das problem sein? Dann tausche ich meinen FS halt in meiner PL Führerscheinstelle in den neuen um und dann ist gut.....was hat sich denn jetzt geändert?
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#872
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Der EuGH hat 2004 entschieden. In der Kapper-Sache wurde ein Gutachten gefordert. Trotzdem wurde für Kapper entschieden.
Aber: Das bedeutet nicht automatisch, daß der EuGH MPU-Gutachten schlecht findet, denke ich. Man sollte also nicht zu optimistisch sein! Sollte sich der EuGH der Ansicht anschliessen, daß die MPU nach Erteilung einer FE durch einen anderen EU-Staat als Deutschland im Aufnahmeland (also Deutschland) überprüft werden kann - also z.B. im Rahmen einer Überprüfung analog zum §46FeV , nur eben nicht ausschließlich auf neue, sondern auch auf alte und unberücksichtigte Sachverhalte bezogen - dann sieht es gar nicht so gut aus. Und so unwahrscheinlich ist diese Sicht nun auch wieder nicht, denn es ist ja durchaus sinnvoll, schwerwiegende Sachverhalte in einer Entscheidung entweder sofort zu berücksichtigen oder direkt nach Entdeckung einer möglichen "Umgehung" von Regeln diese Sachverhalte in eine neue Entscheidung einfliessen zu lassen, auch EU-weit ... Ich meine allerdings, daß es grundsätzlich auch andere Wege gegeben hätte, unrechtmässig ausgestellte Führerscheine wieder einzuziehen. Dazu müßte sich Deutschland eigentlich nur auf die 185-Tage-Regelung berufen. Da das nur zwei Staaten angeht (die Niederländer halten sich weitestgehend daran), wäre der "Flurschaden" nicht allzu groß. Und daß die Tschechen und Polen vehement gegen die 185-Tage-Regelung verstossen haben (und noch verstossen), das will doch bitte niemand bezweifeln ... Damit würde man das Problem auf einige wenige Führerscheine reduzieren, die rechtmässig erteilt sind und die dann nur noch deutsch-verwaltungsrechtlich überprüft werden müßten - oder amnestiert ... Wir sind einfach nur Zeuge einer totalen politischen Unfähigkeit ... Oder auch: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ? Besser noch ist ein Blick auf die "80:20-Regel": Man braucht 20% seiner Energie um es zu 80% gut zu machen. Die restlichen 80% werden darin verschwendet, die restlichen 20% zum "sehr gut" zu erreichen. Übertragen auf Deutschland bedeutet das: Es wurde jahrelang nicht wirklich etwas gegen EU-Führerscheine unternommen weil man an einer 100%-Lösung auf EU-Ebene gearbeitet hat - hätte man sich mit 20% des Aufwandes schnell für eine Klage gegen Polen und Tschechien wegen der offensichtlichen Verletzungen der 185-Tage-Regelung der EU entsceiden können, wäre das Problem a.) nicht so groß geworden und b.) wahrscheinlich heute schon zu 80% gelöst ... Ich weiß auch gar nicht, worauf sich Deutschland/Tiefensee eigentlich etwas einbildet: "Kompliziert" kann schließlich jeder Schwachkopf - die genialen Leute machen es einfach ... Übrigens sehe ich in der nun avvisierten Lösung über die 3.EU-FS-Richtlinie schon ein Problem: Denn wer zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie schon ein oder zwei Jahre unauffällig gefahren ist, der widerspricht natürlich jeder MPU-Einschätzung, daß von ihm "eine akute Gefahr" ausginge - da sehe ich einige Prozesse auf deutsche Gerichte zukommen und langfristig auch auf den EuGH - spätestens dann könnte die MPU wackeln. Ausserdem werden sicher einige Leute das Verhalten der Deutschen in Bezug auf vor der neuen Richtlinie erteilte, gültige Führerscheine der EU-Mitgliedsstaaten überprüfen lassen - wahrscheinlich auch bis zum EuGH. Stichwort: Rechtssicherheit und Bestandsschutz ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#873
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Du willst doch was von der FSST, oder? Ich!, wieso ich? ![]() ![]() Diese Leistungen sind nun mal nach der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gebührenpflichtig. ![]() Zitat (Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 201-499) Abschnitt 202.3 Na da kann ich ja glücklich sein, dass sie nicht 256,- Euro verlangen. nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis... 33,20 bis 256,00 Euro ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
In unserem Städtchen wollen die 33,20€ - keiner zwingt Dich oder andere, in Berlin zu leben oder München, Hamburg etc. ... Gross und teuer eben ...
![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
193 euro für einen Antrag ist schlicht ein Witz.
![]() bei meiner FSST 191 euro Einwohner Zahl ca. 50 000. |
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#876
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
200 € für ein Antrag ist echt Hart
![]() -------------------- cu Raveen
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#877
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
*Ironiemodus AN*
In Polen bekommst Du dafür nur eine kleine rosafarbene Plastikkarte ... In Deutschland kriegst Du - persönliche Sachbearbeiter - monatelange Bearbeitungszeiten - mehrere Nachfragen - eine MPU-Aufforderung - die Aufforderung zum Weiterzahlen (MPU/Fahrschule/Prüfung) - mit viel Glück auch eine Plastikkarte ... dafür darfst Du dann garantiert in D autofahren und wirst nicht bei jeder Polizeikontrolle "spezial"behandelt. */Ironiemodus AUS* -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#878
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Eine mögliche Klagewelle sehe ich auch, weil nach einigen Jahren mit EU_FS die Aufforderung zur MPU unverhältnismäßig sein könnte. Das betrifft besonders die frühen FS-Touristen bzw. vorübergehend im Ausland lebende.
Gerade in Verbindung mit dem Urteil, dass eine MPUaufforderung auch die theoretische Möglichkeit zum Bestehen dieser beinhalten muss, besonders in Hinblick auf die Fristen der Anlage 4 FeV. Das würde bedeuten, dass derartige Fälle erst 6 resp. 12 Monate weiterfahren dürften, um die Abstinenznachweise beizubringen. Verlassen würde ich mich darauf nicht, denn erstmal sitzt die Behörde am längeren Hebel. Also rechtzeitig auf den Tag X vorbereiten. Und zwar eher inhaltlich als rechtlich. Bestandsschutz an sich sehe ich meist nicht, das wurde hier auch schon diskutiert. Zu dem einfacheren Weg, der Staatenklage bsp. D gegen Pl wegen veröetzung der 185 Tage-Regelung: Außenpolitisch-diplomatisch ist wohl eine Klageerhebung so ziemlich das letzte Instrument, was genutzt wird. Um des guten Kontaktes und der guten Beziehungen willen, zieht man seinen Partner nicht vor den Kadi. Das gilt auch für befreundete Staaten. In folgedessen wurde eine andersartige politische Lösung angestrebt. Die kommende RiLi ist diese. Derartige Lösungen erfordern eben Zeit. Das mögen einige beklagen, andere haben sie genutzt. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#879
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Also, meine frage ist in keiner weise beantwortet.
Wieso soll ich meinen PL-FS -wenn aktuell in polen gemeldet- nicht in das neue EU-einheitsmodel umtauschen dürfen. Das MUSS nach meinem wissenstand einfach gehen! Und wenn dem dann so ist ändert sich für mich NICHTS. Denn wo liegt der Unterschied ob ich mit einer rosa Plastikkarte mit einem PL drauf fahre oder mit einer EU-einheitlichen anderen farbe mit PL oder EU drauf stehen fahre. Unanbhängig von einer NU die hat mit der neuen RiLi für mich nichts zu tun. Deshalb fragte ich ob ich irgendetwas wesentliches hier nicht mitbekommen habe...denn das was ich mitbekommen habe schockt mich garnicht ist eher uninteressant für mich. Also nochmal Konkret: Was hat der Beschluss eines EU weit einheitlich konstruirten FS mit der erlaubnis zu tun in D fahren zu dürfen? Danke und Gruß ![]() |
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#880
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 05.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18216 ![]() |
alles Spekulation
es weiß im moment einfach niemand, wie diese 3 Richtlinies aussehen wird, geht es nach unserem Verkehrsminister, dann erkennt zum Beispiel Deutschland keine EU Fahrerlaubnis an, wenn ihm hier der FS entzogen worden ist, oder noch schlimmer kein EU Land, gibt einen FS aus, wenn in dessem Heimatland dieser bereits entzogen wurde Was aber dan auch bedeuten würde, wenn Du hier zur Wiedererteilung eine MPU bräuchtest, aber nach Polen gehst ( und vorher hier diese Zweifel nicht ausgeräumt hast ) um zu Arbeiten, dort 3 oder 4 Jahre lebst, könntest Du in der ganzen EU nie wieder Autofahren, man brauch also keine Mauern um Menschen einzusperren, dazu tuts dan auch ne Führerscheinrichtlinie. Also einfach mal abwarten..... ich denke das hier war soweit Korrekt, wenn nicht, verbessert mich |
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#881
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Was aber dan auch bedeuten würde, wenn Du hier zur Wiedererteilung eine MPU bräuchtest, aber nach Polen gehst ( und vorher hier diese Zweifel nicht ausgeräumt hast ) um zu Arbeiten, dort 3 oder 4 Jahre lebst, könntest Du in der ganzen EU nie wieder Autofahren, man brauch also keine Mauern um Menschen einzusperren, dazu tuts dan auch ne Führerscheinrichtlinie. Das denke ich nicht, die 185 Tage Regel wird beleiben, die anderen Länder werden auch bei einem Entzug in einem anderen Land bei Einhaltung der 185 Tage erteilen, nur wird dieser dann sicher beim Endeckt werden im Entzugs Land mit einer NU gekenzeichnet. Kann ja nicht sein ich Lebe in Portugal soll dann nach Deutschland fahren die MPU machen damit ich in Portugal den Führerschein machen kann, so ist das sicherlich nicht gemeint. Die Anerkennung und die 185 Tage Regel werden bleiben. |
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#882
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
@/8doc
Deine prognose die MPU könnte ins wackeln kommen wenn sich herausstellt das Leute 2 jahre unaufällig Autofahren und eigentlich laut gesetz eine Akute gefahr anzunehmen ist kann ich nicht teilen. Es wird so argumentiert wie eigentlich immer bei dieser Lobby: Nur weil jemand nicht erwischt wurde heisst das noch lange nicht das dieser keine gefahr ist wenn er unerkannt im Rausch fährt.....natürlich übernehmen wir auch bei bestandener MPU keine "HAFTUNG" für etwaige Rückfälle....Es wäre ein absurdum von einem Psychiater-Team anzunehmen das sie hellseherische fähigkeiten besäßen....und doch lässt sich durch eine Untersuchung zumindest statistisch gesehen eine relativ zuverlässige Prognose für eine wiederholung einer trunkenheitsfahrt ein-oder ausschliessen. Natürlich alles wieder ohne Gewähr! Merkt ihr das das MPU_System ein einziger Widerspruch ist? Und genau deshalb werde ich immer ein aktiver gegner dieses Systems sein. Mein Motto: Theoretisch Super! Praktisch ein Desaster! Gruß ![]() |
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#883
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Eine mögliche Klagewelle sehe ich auch, weil nach einigen Jahren mit EU_FS die Aufforderung zur MPU unverhältnismäßig sein könnte. Das betrifft besonders die frühen FS-Touristen bzw. vorübergehend im Ausland lebende. Gerade in Verbindung mit dem Urteil, dass eine MPUaufforderung auch die theoretische Möglichkeit zum Bestehen dieser beinhalten muss, besonders in Hinblick auf die Fristen der Anlage 4 FeV. Das würde bedeuten, dass derartige Fälle erst 6 resp. 12 Monate weiterfahren dürften, um die Abstinenznachweise beizubringen. Verlassen würde ich mich darauf nicht, denn erstmal sitzt die Behörde am längeren Hebel. Also rechtzeitig auf den Tag X vorbereiten. Und zwar eher inhaltlich als rechtlich. Sag ich doch Cornelius die ganze Geschichte ist für DE noch Lange nicht ausgestanden, die MPU wird früher oder später wackeln. Meine Überzeugung war immer wenn jemand das erste mal seinen Führerschein wegen Alk oder Drogen weg bekommt dann 1 Jahr oder so laufen muss + Geldstrafe ec. derjenige hat seinen Fehler schon gespürt und kann sich die noch härteren folgen bei einem wiederholten auffallen selbst ausrechnen, da braucht es zur Einsicht keine MPU. Es wird immer vom Druck geredet der auf uns CZ-PL-FS MPU Umgeher lastet und deswegen (nicht weil wir uns geändert hätten) würden wir sauber und unaufällig fahren, genau diesen Druck sehe ich nach dem ersten Führerscheinverlust und den damit verbundenen Konsequenzen sollte es wieder passieren. Spätestens wenn ein Richter einem direkt bei der Verhandlung sagt "noch einmal und das wars dann für immer" sind Menschen lernfähig. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Kann ja nicht sein, ich lebe in Portugal, soll dann nach Deutschland fahren, die MPU machen, damit ich in Portugal den Führerschein machen kann, so ist das sicherlich nicht gemeint. Genau das will dieser Tiefensee, weil er ein egoistischer (.......)* ist, der für die Betroffenen keine Lösung bieten will. ![]() *Bitte nur ein "nettes" Wort einsetzen! -------------------- (\_/)
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#885
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Und noch etwas zur MPU!
Mein genesungswunsch und die damit verbundene Therapie hat für mich NICHTS mit der MPU zu tun bzw. mit dem wunsch in D Auto zu fahren. Selbst als ich noch "Krank" war bin ich nichteinmal in die nähe meines Fahrzeugs gegangen. Demnach gebe ich dir recht das meine fehler und die konsequenzen sehr sehr tief sitzen bei mir! Was glaubt ihr? .....jetzt mal Logisch gedacht.... Wieviel leute habe ich wohl auf der Psychiatrischen Station angetroffen die vor kurzem ihren FS abgeben mussten wegen alk oder drogenfahrten. Wisst ihr was diese Leute mir geantwortet haben auf meine Frage: Warum bist du hier? Antwort: Wegen der MPU.....die wollen sowas sehen...dann noch warten bis die Leberwerte unten sind...schnell noch zum Kurs die sagen einem schon was man sagen soll die reaktionstests bestehe ich ja sowieso bin ja noch jung....und alles wird gut! Aha und dann wenn du sie bestanden hast? Ja denn kann ich ja wieder so leben wie vorher auch, ab und an mal einen saufen gehen nur im suff fahren das mach ich nicht mehr! Soso...schonklar! Und jetzt noch mehr Logik...... Jemand der weiss was zu tun ist um eine MPU zu bestehen....der sie schon einmal bestanden hat...wie wird dieser denken in einer kritischen situation mit 2,00 pm.....ist es nicht so das er sich sagt: naja und wenn se mich erwischen (hicks) dann lauf ich halt wieder (hicks) kenn ich ja schon(hicks) aber ich weiss ja wie es geht den wiederzubekommen(hicks). Oder ist es gaaanz anders.....er sagt sich ich werde nie wieder trinken die mpu hat mir geholfen mein leben neu zu gestalten. Statistisch gesehen tritt erstes häufiger ein...aber FAKT bleibt: WIR WISSEN ES NICHT UND KEINER KANN HELLSEHEN! Deshalb schliesse ich mich den ausführungen meines vorposters an und sage schlicht weg: Es MUSS andere wege geben jemandem zu erziehen als über die MPU....sie ist unzuverlässig und praktisch NICHT umsetzbar...Leider denn das Konzept gefällt mir nach wie vor...aber wirklich nur das Konzept! |
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#886
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 05.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18216 ![]() |
Kann ja nicht sein, ich lebe in Portugal, soll dann nach Deutschland fahren, die MPU machen, damit ich in Portugal den Führerschein machen kann, so ist das sicherlich nicht gemeint. Genau das will dieser Tiefensee, weil er ein egoistischer (.......)* ist, der für die Betroffenen keine Lösung bieten will. ![]() *Bitte nur ein "nettes" Wort einsetzen! deswegen erwähnte ich in meinem Post " Mauern und Einsperren " wo kommt unser Verkehrsminister nochmal her ? |
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#887
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ein oder zwei Jahre EU-FE werden wohl nciht reichen, einen begründeten Verdacht auf geeignetheit zus chaffen. Lexus hatte das mal hier ausgeführt. Begründung siehe bsp. Grobi. Bei vielen jahren (was sind viele?) sieht es anders aus.
@Grobi212: Prima, dass Du für Dich in die Klinik gegangen bist und nciht für andere zwecke wie MPU! Natürlcih kannst Du Deinen Pl-FS in Pl bei genügend dortigen Aufenthalt in einen Pl-EU-FS umschreiben lassen- nach wie vor. auch wenn die 3.FS-RiLi gekommen ist. Nur wird ab der RiLi ein EU-FS in D ruchbar UND gab es in der Vergangenheit eine Entziehung der FE in D oder eine Aberkennung des rechts von eienr EU-FE Gebrauch zu machen, dann darf D eine NU (wie bisher) aussprechen. Allerdings, das ist dann ab der RiLI neu, hat die NU dann in jedem Fall gerichtlichen Bestand. Deutschland darf sich für D (und nur für D) weigern, einen EU-FS anzuerkennen. So gesehen ändert sich nicht viel, die bisherige Praxis bleibt erhalten. Verschärfen tut sich nur die Grundlage für die NU. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#888
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
@cornelius
Aha.....ja das ist doch endlich mal eine konkrete Antwort gewesen ![]() allerdings wo soll die NU mehr gerichtlichen bestand haben als sie nicht jetzt schon hat? Erkläre mir doch bitte die grundlage....ist es etwa so das es sich nicht mehr um einen ausl. fs handelt? gruß ![]() |
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#889
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Bisher ist es strittig, ob eine NU ausgesprochen werden kann bei Altlasten vor der FE-Neuerteilung im Ausland. Eine Argumentation ist, mit der Neuerteilung wurde die Eignung vollständig geprüft. Die andere Meinung hält ausländische Eignungsprüfungen für nach deutschen Maßstäben unzureichend.
Die allgemeine tendenz lt. gegenwärtig allerdings, dass Nu ausgesprochen werden dürfen und Bestand haben. Dennoch ist noch kein Hauptsacheverfahren abgeschlossen. Mit der Umsetzung der 3.FSRiLi hat D sofort das bestandskräftige Recht, die EU-FE bei Altlasten abzulehnen. D.h. die Gründe für eine NU (in derartigen Fällen) sind nicht mehr gerichtlich überprüfbar. De facto ändert sich somit nichts, de jure schon. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#890
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Mit der Umsetzung der 3.FSRiLi hat D sofort das bestandskräftige Recht, die EU-FE bei Altlasten abzulehnen. D.h. die Gründe für eine NU (in derartigen Fällen) sind nicht mehr gerichtlich überprüfbar. Wie kommst du denn darauf? Natürlich ist und bleibt jede Nutzungsuntersagung gerichtlich überprüfbar einschließlich der Gründe, auf die sich die Behörde beruft. Das ändert sich nicht mit irgendeiner Ermächtigung durch eine EU-Richtlinie. Nochmals: Der bisher hier mitgeteilte geänderte Wortlaut der 3. FS-RiLi gegenüber der 2. ändert meiner Meinung nach an der bestehenden Rechtslage nichts, er macht lediglich überflüssig, sich noch länger darüber zu streiten, ob die bisherige Praxis gegen EU-Recht verstößt oder nicht. Insofern ist es lediglich eine Klarstellung, dass die bisherige deutsche Praxis zulässig ist. -------------------- |
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#891
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Nochmals: Der bisher hier mitgeteilte geänderte Wortlaut der 3. FS-RiLi gegenüber der 2. ändert meiner Meinung nach an der bestehenden Rechtslage nichts, er macht lediglich überflüssig, sich noch länger darüber zu streiten, ob die bisherige Praxis gegen EU-Recht verstößt oder nicht. Insofern ist es lediglich eine Klarstellung, dass die bisherige deutsche Praxis zulässig ist. Deswegen teile ich auch die Bedenken die /8doktor hier auf einmal hat nicht. |
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#892
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 ![]() |
Zitat Insofern ist es lediglich eine Klarstellung, dass die bisherige deutsche Praxis zulässig ist. das heißt: Die EU-Führerscheine werden anerkannt ! ![]() |
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#893
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15231 ![]() |
Muss es so hart sein?
Wie hoch muss die Strafe sein? Als ERSTÄTER! Es ist schon über 12jahre her, und kein Ausweg im sicht! Damals 1994 unfal mit alk 2,2 prom. Die Folgen: Job weg da durch auch Aufenhalt in Deutschland (habe damals nur Duldung im mein Pass) Die Strafe: 11 monaten entzug+ 55 tagessätzen a 25 DM. Da ich wieder in Tschechien lebte und arbeitete, war es ganz hart für mich 1500 DM zu zahlen mit mein monatliche Lohn von ca.170 DM. Aber ich war schuld und Strafe muss sein! 1999 kam ich wieder nach Deutschland. Seitdem Lebe ich hier. Ende 2003 fragte ich bei Fsst (damals in NRW) vie ich wieder zum ein Fahrerlabnis kommen kann. Antvortete der SA: entweder sie warten noch par monaten und damit wäre es 10 jahre vorbei, oder " Sie sind doch Tscheche und ab Mai 2004 ist Tschechien EU land und da mit auch EU FS in Duetschland gültig" Als Zeuge war meine Frau dabei. Ab Mai 2004 besitze ich ein EU FS. ( ich habe damals sogar Deutsche Botschaft im Prag besucht ob das im ordnung ist, und die Antvort war "JA") Anfang 2005 bei grenzkontrole Anzeige FOF. Wieder Job weg! Verfahren war eingestelt aber mit Auflage von 300 uro + Anwalt 500euro und das alles bei Hartz 4! Ich sitze hier zu Hause mit 2 kleine Kinder meine Frau hat halbtags Job rest ist von Hartz4. Mein SA bleib hart entweder MPU oder noch 2 und halb Jahre warten. Ich habe kein Geld sich noch sovas wie MPU leisten! Die MPU Stelle ist ca. 60 km von mein wohnort das mach die sache noch mehr kompliziert. Also kein Ausweg!!!!!! WARTEN un WARTEN!!!!!!!!!!!!!! mirouch. |
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#894
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Lexus. ich bin ja kein Jurist, sondern Laie. Ich kam dieserthalb darauf. Formal kann ein NU weiterhin nach der 3 RiLi gerichtlcih überprüft werden. Wenn sich D jedoch auf einen der Ablehnungsgründe in der 3RiLi beruft, dann muss die NU Bestand haben. D.h. praktisch wird die Überprüfung einer NU obsolet.
Ich mag mich täuschen, bitte daher um Deine werte Aufklärung. DANKE! Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#895
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Ab Mai 2004 besitze ich ein EU FS. .. Anfang 2005 bei grenzkontrole Anzeige FOF. Wieder Job weg! Verfahren war eingestelt aber mit Auflage von 300 uro + Anwalt 500euro .. Wieso FoFE, wenn Du eine CZ EU-FE nach der Sperrfrist erworben hast und sie nicht Nutzungsuntersagt war? |
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#896
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
@Lexus
Zitat Nochmals: Der bisher hier mitgeteilte geänderte Wortlaut der 3. FS-RiLi gegenüber der 2. ändert meiner Meinung nach an der bestehenden Rechtslage nichts, er macht lediglich überflüssig, sich noch länger darüber zu streiten, ob die bisherige Praxis gegen EU-Recht verstößt oder nicht. Insofern ist es lediglich eine Klarstellung, dass die bisherige deutsche Praxis zulässig ist. Ich sehe das so: Wenn die EU es zuläßt, daß Deutschland auf jeden EU-Führerschein seine eigenen Regelungen anwenden darf, WENN der Inhaber des Führerscheines schonmal einen Entzug in Deutschland hatte - und so ist die neue Richtlinie zu interpretieren - dann trifft das auf jeden EU-Führerschein zu. Egal, wann der gemacht wurde. Da greift dann nur noch die 10+5-Jahre-Regelung der Tilgung, auf die Person bezogen. Wer also bis 1991 Eintragungen hatte, der darf mit dem EU-Führerschein, egal ob aus 1995 oder 2005, in Deutschland nicht mehr fahren, solange die Deutschen das nicht ausdrücklich und nach Antrag erlauben. Lexus sieht das anders. Er sagt, daß man auf jeden Fall bis zur ersten Kontrolle fahren darf. Ich sehe das nicht so. Denn der Sinn der neuen Richtlinie ist ja gerade, die alten und neuen Führerscheine überprüfen zu können. Daher muss Deutschland keinen Führerschein mehr anerkennen, wenn eine Massnahme des Entzuges auf den Inhaber angewendet wurde - und wird das auch nicht tun! Denn der §28FeV regelt das ja schon heute eindeutig und der bleibt so wie er ist und kann - dank der neuen Richtlinie und trotz des (anderslautenden) Urteils aus Luxemburg zur Kapper-Sache - auch wieder voll angewendet werden. Und dieser §28FeV sagt eindeutig, daß niemand mit irgendeinem Papier fahren darf, das die Deutschen nicht ausdrücklich genehmigt haben, wenn auf den Betroffenen in Deutschland schonmal eine Massnahme des Entzuges etc. angewendet wurde. Und zwar nicht auf das Papier bezogen, sondern nur auf die Maßnahme des Entzuges. So wie ich das sehe, ist es ein eindeutiges Fahrverbot in Deutschland, solange die Deutschen die Benutzung der FS nicht genehmigt haben und das gilt immer, völlig gleichgültig, wer zwischenzeitlich einen neuen EU-FS ausgestellt hat oder wo der Wohnsitz ist usw. Wir haben also bald wieder die Situation, die wir vor dem EuGH-Urteil hatten. Diesmal allerdings mit dem Segen der EU-Richtlinie (die genau zu diesem Zweck so geändert wurde, wie sie geändert wurde!), also auch nicht angreifbar durch den EuGH. Daher hilft, bei MPU-Erforderniss, imho nur eine MPU weiter. Auch die aktuelle Vorlagefrage beim EuGH aus München hilft da nicht, egal, wie sie ausgeht. Denn wenn Deutschland grundsätzlich in den definierten Ausnahmefällen Führerscheine nicht mehr anerkennen muss, dann ist es egal, wie vor Erteilung des EU-FS in dem anderen Land die Erteilungsvoraussetzungen geprüft wurden, ob oder ob nicht ... In meinen Augen das grundsätzliche Ende der EU-Abnerkennung von Führerscheinen und ein Rückschritt in Zeiten vor 1989 - jedenfalls für alle, die schonmal ein Problem mit dem FS in Deutschland hatten. Diese Einschränkung ist erheblich, denn die allgemeine Pflicht zur Anerkennung wird durch die Ausnahme nicht negativ tangiert sondern sogar bestätigt! Vereinfacht gesagt und gültig für die Zukunft ab Rechtskraft der Richtlinie: - Grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine für Deutschland gültig und berechtigen in Deutschland zum Fahren von Fahrzeugen der erlaubten Klassen, wenn der Inhaber des Führerscheines ein unbeschriebenes Blatt in Deutschland ist - unabhängig vom Wohnsitz etc. - Lediglich abweichend von diesem Grundsatz (der dadurch bestätigt wird) sind alle EU-Führerscheine für Deutschland ungültig und berechtigen in Deutschland nicht zum Fahren von Fahrzeugen der erlaubten Klassen, wenn auf den Inhaber des Führerscheines in den letzten 15 Jahren eine Massnahme des Entzuges in Deutschland angewendet worden ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Beitrag
#897
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
sollte der AUT-FALL vom EUGH mitte 2006 für uns Positiv entschieden werden, müssen die Deutschen umschreiben.
Wär doch die Lösung. |
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Beitrag
#898
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@mirko........,wieso müssen?selbst dann würde D mittel und wege finden um dies zu verhindern(z.b.185 tage regelung-nachweise und und und)
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Beitrag
#899
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Ich warte jetzt ersteinmal ab was die zu meiner polnischen mpu mit 12 seitigem gutachten sagen...ovg lüneburg-keine chance- aber dann wirds doch interessant wie sich das vorm eugh verhält?!? oder?
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Beitrag
#900
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Hast Du eine Vorstellung, wann Du beim EuGH landest?
![]() Um die Spannung rauszunehmen, peil´ mal so 2013 an. ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |