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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17883 ![]() |
Wohnen in einer Spielstrasse mit drei gekénnzeichneten Parkflächen, auf denen wir auch immer parken. Jetzt bekam ich neulich vom Ordnungsamt zwei Anzeigen, die unser Nachbar gemacht hat wegen Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen mit Behinderung seiner Garagenausfahrt. Die Anzeigen waren von Daten, die entweder den Abend oder das Wochenende betrafen. Habe zu diesen Zeiten kurz vor unserem Haus gehalten (das gegenüber seinem liegt) und meine Einkäufe ausgeladen, habe dann das Auto sofort wieder weggesetzt. Ein Anruf beim Ordnungsamt bestätigte mir, das weder das Ordnungsamt noch die Polizei draussen war, sondern es eine Anzeige eines Nachbarn war. Ist es möglich, das Privatleute das Recht haben Anzeigen zu schreiben, ohne das jemand rauskommt und das kontrolliert?? Für mich unvorstellbar, dann könnte ich ja jedem, den ich nicht leiden kann einfach Anzeigen schreiben. Habe erst gedacht, um des lieben Friedens Willen einfach zu bezahlen. Habe aber dann vom Amt erfahren, das noch zwei weitere Anzeigen gegen mich vorliegen. Sehe nicht ein, das ich 1. für etwas bezahlen soll, was so ja nicht stimmt und wenn der Nachbar es auf mich abgesehen hat, zahle ich mich womöglich dumm und dämlich. Mittlerweile laden wir unsere Einkäufe woanders aus, um ihm keine Gelegenheiten mehr zu geben. Was meint ihr zu diesem Sachverhalt? Ich habe jetzt erstmal beim Ordnungsamt Widerspruch eingereicht bzw. meine Sicht der Dinge geschildert -. Gruss Flower |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Der Nachbar oder eben auch jeder Anderer kann eine Anzeige bei der Bußgeldstelle (bzw. auch Polizei oder Ordnunsgamt) stellen. Das nennt sich eine sog. Jedermannsanzeige. Derjenige steht dann eben als Zeuge da.
Mit der Spielstraße meinst Du sehr wahrscheinlich einen verkehrsberuhigten Bereich. In diesem ist das Parken nur auf gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. Das Be- bzw. Entladen des Fahrzeugs ist jedoch auch erlaubt. Vor einer Ein-/Ausfahrt darfst Du natürlich auch nicht parken. Jedoch konnte ich in diesem Zusammenhang nicht kler erkennen, woraus Dir ein Vorwurf gemacht wird; Parken außerhalb der Markierungen oder vor Ein-/Ausfahrt? -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17883 ![]() |
Die Anzeige lautet: Sie parkten in einen verkehrsberuhigtem Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten dadurch andere. Zufahrt zur Garage blockiert.
Mein Problem ist, das dieser Vorwurf so nicht stimmt, da ich ja nur zum entladen dort gestanden habe, schräg gegenüber seiner Garagenausfahrt. Nur wie soll ich das beweisen. Lt. Ordungsamt hat er angeblich Fotos...und klar....wenn ich meine Einkäufe gerade reintrage, steht das Auto in dem Moment allein und dann hätte er schon sein Foto machen können. Kommt er denn tatsächlich mit sowas durch?? ![]() |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Dann schreib den das doch. Teile auch mit, dass Du ständig Dein Fahrzeug im Blich hattest und Du keinerlei Behinderung feststellen konntest. Wäre dann auch interessant, wen Du behindert haben sollst.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 ![]() |
Bei uns in der Gegend ist auch mal einer ständig per Anhalter gefahren. Dabei hat er sich alle Geschwindigkeitsverstöße (alle! Auch 2 km/h) aufgeschrieben und zur Anzeige gebracht. Danach hat ihn keiner mehr mitgenommen. Einmal wollte er sich bei einer Ampel zu jemand rein setzen, doch ehe er seine Frage richtig stellen konnte, hatte er seine Fresse poliert
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 04.12.2003 Mitglieds-Nr.: 870 ![]() |
Dann schreib den das doch. Teile auch mit, dass Du ständig Dein Fahrzeug im Blich hattest und Du keinerlei Behinderung feststellen konntest. Wäre dann auch interessant, wen Du behindert haben sollst. Solltest Du trotzdem zahlen müssen, würde ich zu dem Nachbarn gehen und mir den Schaden ersetzen lassen. Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. TD ![]() -------------------- Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 04:28 |