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> Radabdeckung, Wie weit muß der reifen abgedeckt sein?
Gast_Holger25_*
Beitrag 01.02.2004, 20:51
Beitrag #1





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Hi Leute,

mich würd mal interessieren wie weit das Rad abgedeckt sein muß vom
Kotflügel.
Dachte immet das die Lauffläche oder besser das Profil vom Reifen
abgedeckt sein muß. Jetzt wurd mir aber erzählt das es eine neue
EU-Richtlinie gibt wonach sogar das Felgenhorn mit abgedeckt sein muß.
Stimmt das? crybaby.gif
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James Bond
Beitrag 01.02.2004, 22:24
Beitrag #2


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Hallo Holger 25,
es handelt sich hierbei um den Anh.I der 78/549 EWG Rili. Das sagt dir natürlich garnichts. ich versuche es mal!
Die Radabdeckung muss bei fahrbereitem Fz, mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Räder die folgenden Anforderungen erfüllen:
In dem Teil der durch die Radialebene 30 Grd. vor und 50 Grd hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckung mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens, unter Berücksichtigung der Rad-Reifenkombination, abdecken! Naja, lass dir das mal plastisch von Deinem Sachverständigen erklären, der weiss bescheid und wird es Dir auch ohne murren erklähren. ISt ja sein Job!

Gruß Bond wavey.gif


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Eydti
Beitrag 01.02.2004, 22:29
Beitrag #3


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Ich kenne es nur so, das die lauffläche des Reifens in der geradeaus stellung bedeckt sein muß. Also, wenn deine Gummis/ Felgen rausstehen und die lauffläche bedeckt ist müste alles klar gehen, die Reifenflanke darf überstehen, obwohl es auch nicht gerne gesehen wird.

Kann mich aber auch irren


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Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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James Bond
Beitrag 01.02.2004, 22:31
Beitrag #4


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@Eydti,siehe oben

Wenn man das lt. STVZO abwickelt, darf garnichts überstehen und sonst wie oben beschrieben!
Gruß Bond


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zpeedy
Beitrag 02.02.2004, 11:17
Beitrag #5


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auf www.felge.de die seite von schmidt felgen ist es nuter tuning gut beschrieben.

laut der neuen eu richtlinie darf nach auskunft tüv süd absolut nichts mehr raustehen, nichtmal radkappen... aber mir wurde auch gesagt das diese richtlinie noch nicht in deutschland gilt ( war vor 5 monaten, gilt die jetzt schon?!?)

achja, profil ist nicht gleich lauffläche...

ps: so kann es aussehen wink.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 02.02.2004, 11:25
Beitrag #6


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Zitat
ps: so kann es aussehen


Das ist ein schönes Beispiel wie die Regelung nicht gedacht war.

Da werden Reifen auf viel zu breite Felgen aufgezogen damit die Lauffläche so gerade abgedeckt ist aber Reifen und Felge sehr weit herausragen.

Dieser Reifen scheint nicht einmal am Felgenhorn anzuliegen. Ich tendiere dazu, daß das in Richtung "verkehrsunsicher" geht.


mfg

Stefan
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zpeedy
Beitrag 02.02.2004, 14:59
Beitrag #7


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Zitat
Ich tendiere dazu, daß das in Richtung "verkehrsunsicher" geht.


reifen müssen für die felgen freigegeben sein. diese werden nur nach ausgiebeigen test freigegeben. von amtlichen prüfstellen. für die felgen liegen natürlich auch gutachten vor.

es geht nicht um sinn oder unsinn wink.gif

und wie gesagt das ist ein extremes beispiel.

PS: es versucht auch fast jeder steuerschlupflöcher zu finden und auszunutzen...


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Stefan Süßmann
Beitrag 02.02.2004, 15:14
Beitrag #8


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Zitat
reifen müssen für die felgen freigegeben sein. diese werden nur nach ausgiebeigen test freigegeben. von amtlichen prüfstellen. für die felgen liegen natürlich auch gutachten vor.


Die Freigabe für die Montierbarkeit eines Reifens auf einer Felge kommt vom Reifenhersteller und nicht vom Ersteller des Felgengutachten. Manche Hersteller geben ihre Reifen für einen solchen Unsinn auch nicht frei.

Im gezeigten Fall stelle ich die Sicherheit ernsthaft in Frage. Der Reifen sitzt nicht dort, wo er eigentlich hingehört. Damit ist die Abdichtung mehr als fragwürdig.


mfg


Stefan
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zpeedy
Beitrag 02.02.2004, 15:41
Beitrag #9


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das wollte ich damit auch ausdrücken.

die freigabe kommt vom hersteller, der gewisse tests gemacht hat.

die reifenkombination ist aber in den gutachten der felgen auch immer beschrieben.

das wie auf dem bild zu sehen ist sogar eine einzelabnahme gewesen... aber wie gesagt extrem


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Stefan Süßmann
Beitrag 02.02.2004, 15:47
Beitrag #10


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Zitat
ist sogar eine einzelabnahme gewesen


Eine Einzelabnahme ist nicht gerade ein Qualitätsbeweis........
Dieses Fahrzeug wird trotz Eintragung alle 2 Jahre erhebliche Probleme haben.
In Insiderkreisen ist doch immer bekannt, wo man die unmöglichsten Sachen für viel Geld doch eingetragen bekommt ranting.gif


mfg

Stefan
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zpeedy
Beitrag 02.02.2004, 16:05
Beitrag #11


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Zitat
In Insiderkreisen ist doch immer bekannt, wo man die unmöglichsten Sachen für viel Geld doch eingetragen bekommt


darum muss auch jeder tüv prüfer seinen kopf für solche eintragungen hinhalten...
und für eintragungen mit denen mal nicht mal durch ne hu kommt, würd ich nichtmal 50 cent bezahlen...

die schlimmsten ausnahmegenigungen und abnahmen bekommen eh die fahrzeughersteller.
lichter im schweller - brabus
sidepipe rechts links - mercedes mc laren
scheinwerfer unter 50cm - porsche
reifen über 400 - bugatti wink.gif
etc.

ach übrigens ich selbst fahre 9*16 zoll mit 215/40 er reifen. das ist das maximale was der tüv absegenet auf meinem auto. felgen mit der reifenkombination ist tausdenfach bewährt und sieht fast aus wie auf dem foto.


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James Bond
Beitrag 02.02.2004, 18:29
Beitrag #12


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@Zpeedy

Die Rili 78/549EWG ist in Dutschland schon länger in Kraft ( die gibt es ja auch schon seit 1978)! Die neuen Fz. mit EG Typgenehmigung werden alle danach geprüft. Man kann auch noch nach nationalen Vorschriften prüfen, aber da geht halt nicht so viel! Also wer die das vor 5 Monaten gesagt hat, hatte keine Ahnung übrigens auch der aaS der diese extreme Eintragung gemacht hat!
Gruß Bond


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Gast_Holger25_*
Beitrag 02.02.2004, 20:05
Beitrag #13





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Danke erst mal für die Antworten.

Jetzt bin ich aber völlig verunsichert.
So wie auf dem Foto würd es bei mir garantiert nicht aussehen,
aber wenn die komplette Felge abgedeckt sein muß.
Hört sich ja schon so an, dann reicht der Platz nicht sad.gif
Das ich etwas ziehen müßte war mir vorher klar aber wenn alles
Abgedeckt sein muß wird es wohl zu viel.

Wollte 8x18 et 32 und 9x18 ET 35 auf nen Audi A6 C4 Avant fahren.
Brauche aber noch 20mm Adapterplatten und wollte gern 235/40/18
oder 225/40/18 fahren
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James Bond
Beitrag 02.02.2004, 22:26
Beitrag #14


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@Holger,
du hast das noch nicht ganz verstanden! Lass es Dir doch bitte von einem Sachverständigen plastisch erklären!
Gruß Bond


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zpeedy
Beitrag 02.02.2004, 22:29
Beitrag #15


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ok, wieder einmal bestätigt das manch ein tüv prüfer keine ahnung hatt wink.gif

also ich hab vor 9 monaten meine 9*16 mit den 21´5ern auf meine fz eingetragen bekommen. gutachten war dabei. felgen stehen raus, aber nicht ganz so extrem wie auf dem foto.

@Holger25 also es wird so gehandhabt, das eben die lauffläche abgedeckt sein muss, so bekommt man normal immer tüv dafür.


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Gast_Gast_Chris_*
Beitrag 09.02.2004, 22:25
Beitrag #16





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Also das mit der Radabdeckung ist folgendermaßen:

Zunächst mal ist es möglich nach EG-Recht oder nach nationalem Recht (STVZO) die Radabdeckung zu "gestalten".

STVZO gibt wenn man so will mehr her, da mehr "rausstehen" darf.


Kurz erklärt:

STVZO:
Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke darf also überstehen.
Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was nicht...
Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen...

EG:
Man lege das Lineal senkrecht an der radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein. Also Reifen und Felge = Rad!


Das Beispiel welches man oben sieht ist natürlich extrem. Die Reifenhersteller geben aber auch keine Freigaben mehr für extrem breite Felgen ausserhalb der Norm.
Alle Reifenhersteller die dem WDK bzw. der E.T.R.T.O angehören halten sich daran und bescheinigen nur max. 1/2 Zoll über der breitesten Felge nach Norm.
Das macht auch Sinn, denn sowas wie auf dem Foto oben mach in Fahrphysikalischer hinsicht eh keinen Sinn!!

StVZO: §36a StVZO - Rili über die Anforderungen an die Radabdeckung.

EG: 78/549/EWG

Gruß Chris
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steveluke
Beitrag 20.10.2014, 08:36
Beitrag #17


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Ich krame diesen Thread mal wieder hervor und bitte um Bestätigung meiner Meinung Einschätzung der hiesigen Spezialisten.

Gestern Abend wurde ich auf einen liegen gebliebenen getunten Polo 6N, Bj. 2001 gestoßen.

Neben den anderen zulassungsrechtlichen Baustellen liegt mir die montierte Rad-/Reifenkombination schwer im Magen:

Angehängte Datei  IMG_2024.jpg ( 69.02KB ) Anzahl der Downloads: 16


Angehängte Datei  Ohne_Titel.jpg ( 60.73KB ) Anzahl der Downloads: 12


Die Radlaufflächen werden zwar "so gerade noch zulässig" vom Radhaus abgedeckt (auch wenn es auf Foto 1 auf Grund der Perspektive nicht so aussieht), aber die Felgenhörner stehen ca. 1cm über und bilden so im Fahrbetrieb einen überstehenden rotierenden Aluminiumring, der an die Konstruktion alter Streitwagen erinnert.

Der Fahrer des Polo behauptet, sämtliche Änderungen seien "so vom TÜV eingetragen" worden.
Vor Ort belegen konnte er seine Behauptung nicht, da er keine Teilegutachten, keine Nachweise von Änderungsabnahmen o.ä. mitführte.
Ich gehe zunächst davon aus, dass er mich angelogen hat.

Aber selbst wenn er diese mitgeführt hätte und diese Änderung tatsächlich abgenommen worden wäre, stehe ich auf dem Standpunkt, dass die BE des Fahrzeugs hier dennoch auf Grund §19 Abs.2 (Gefährdungsvariante) erloschen ist.


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rapit
Beitrag 20.10.2014, 09:10
Beitrag #18


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Den hätte ich als cop.gif nicht weiterfahren lassen, auch nicht mit Eintragungsunterlagen.

Und in meiner Funktion würde ich ihm eine sog. "Abrategebühr" in Rechnung stellen... (wofür, musst Du jetzt erraten laugh.gif )


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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steveluke
Beitrag 20.10.2014, 09:16
Beitrag #19


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Zitat ( @ 20.10.2014, 10:10) *
Den hätte ich als cop.gif nicht weiterfahren lassen, auch nicht mit Eintragungsunterlagen.

Ich auch nicht, aber die Frage hatte sich auf Grund einer auf der Fahrbahn entleerten Ölwanne gar nicht erst gestellt :-)


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amfa
Beitrag 20.10.2014, 11:33
Beitrag #20


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Warum macht man sowas häßliches überhaupt?
Was ist der Grund warum da keine breiteren Reifen aufgezogen werden?

Macht das wirklich jemand wegen der Optik?
Oder gibt es auch technische Gründe dafür?



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steveluke
Beitrag 20.10.2014, 11:48
Beitrag #21


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Zitat (amfa @ 20.10.2014, 12:33) *
Was ist der Grund warum da keine breiteren Reifen aufgezogen werden?

Würd im Ergebnis keinen Unterschied machen, denn dann hätte in diesem Fall halt auch der Reifen einen unzulässigen seitlichen Überstand gehabt.


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amfa
Beitrag 20.10.2014, 12:17
Beitrag #22


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Mir is im Nachinein auch eingefallen, dass der "technische" Grund ja ist, dass das Reifenprofil damit komplett abgedeckt ist.
Sieht trotzdem scheiße aus ^^


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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2014, 12:30
Beitrag #23


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Immer wenn ich solche abartigen Reifenmontagen unserer "Tuningfreunde" sehe könnte ich diesen machen wallbash.gif ganz unabhängig von erlaubt/verboten und sicher/unsicher, es sieht einfach nur grottenmäßig sch...e aus!!!!
Muß aber zugeben daß ich eh schon kein Freund von gummibedampften Felgen bin, auch wenn das winzige Flänkchen ordentlich senkrecht steht.

Zitat (steveluke @ 20.10.2014, 10:16) *
Ich auch nicht, aber die Frage hatte sich auf Grund einer auf der Fahrbahn entleerten Ölwanne gar nicht erst gestellt :-)

Laß mich raten, da war eine winzige Erhöhung in der Fahrbahn (z. B. überstehender nicht ordentlich eingeteerter Kanaldeckel) und der hat die übersehen. whistling.gif

Zitat (amfa @ 20.10.2014, 12:33) *
Warum macht man sowas häßliches überhaupt?
Was ist der Grund warum da keine breiteren Reifen aufgezogen werden?
Macht das wirklich jemand wegen der Optik?
Oder gibt es auch technische Gründe dafür?

Zur ersten Frage: Es gibt Leute die sowas schön finden.
Zur zweiten: Dann müßte ja (nach der alten Vorschrift) die Kotflügelverbreiterung breiter sein (was sie nach der neuen Vorschrift eh sein müßte), das finden solche Leute wiederum häßlich.
Zur dritten: Ja.
Zur vierten: Nein. Es gibt aber so einige technische Gründe dagegen.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.10.2014, 12:48
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Zitat (amfa @ 20.10.2014, 12:33) *
Oder gibt es auch technische Gründe dafür?
Solche Kotflügelverbreiterungen sind irgendwie aus der Mode gekommen. whistling.gif

Zitat (amfa @ 20.10.2014, 12:33) *
Warum macht man sowas häßliches überhaupt?
Was ist der Grund warum da keine breiteren Reifen aufgezogen werden?
Auffallen um jeden Preis trotz eines bescheidenen Budgets??? think.gif Y-Tube

Zitat (steveluke @ 20.10.2014, 09:36) *
... der an die Konstruktion alter Streitwagen erinnert.
Ohne Worte ... thread.gif


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amfa
Beitrag 20.10.2014, 13:13
Beitrag #25


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.10.2014, 13:48) *
Solche Kotflügelverbreiterungen sind irgendwie aus der Mode gekommen. whistling.gif


Das sieht wenigstens gut aus biggrin.gif

Das hier z.B find ich super:
http://www.tuning-scene-oberfranken.de/tre...bendorf_024.jpg

wink.gif


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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2014, 14:21
Beitrag #26


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Zitat (amfa @ 20.10.2014, 14:13) *
Das sieht wenigstens gut aus biggrin.gif

Ja, wenn's einigermaßen zur Form paßt und keine Pseudolufthutzen integriert sind wie bei dem roten Golf.
Alternativ kann man wenn man nicht ins Extrem geht auch die Oberkante ausbördeln, fällt bei manchen Autos kaum auf.
Die Billigst-Einfachstmethode sind Plastikhalbringe, beim alten Mini paßten die optisch sogar, beim Polo wie hier im Thema weniger.


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.10.2014, 14:28
Beitrag #27


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steveluke
Beitrag 20.10.2014, 16:10
Beitrag #28


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Zitat (Kühltaxi @ 20.10.2014, 13:30) *
Laß mich raten, da war eine winzige Erhöhung in der Fahrbahn (z. B. überstehender nicht ordentlich eingeteerter Kanaldeckel) und der hat die übersehen. whistling.gif

Die Wahrheit liegt in der Mitte.
Natürlich war es ein verkehrsberuhigter Bereich.
Und natürlich war da einer der üblichen (und üblich hohen) Buckel.

Aber:
Die Bodenfreiheit des PKW war erstaunlicherweise wirklich nicht zu beanstanden. War zwar deutlich tiefer gelegt, aber da sind mir schon andere Fahrzeuge begegnet…


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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2014, 16:22
Beitrag #29


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Im falschen Moment zu tief eingefedert geht natürlich auch. Habe mir selbst auf die Weise am hochbeinigen Berlingo das Getriebe am Differential kaputtgehauen. Vorher nicht für möglich gehalten daß sowas überhaupt bei dem Auto passieren kann.... crybaby.gif


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Frank309
Beitrag 24.10.2014, 12:24
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Um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen.

Ich sehe hier auch die BE erloschen. Leider ist das irgendwie ein Trend schmale Reifen auf breite Felgen zu ziehen.

Bei BJ 2001 hat der Wagen doch sicher keine ABE mehr und somitsollte bereits die EG Richtlinie angewendet werden und dann muss das Rad abgedeckt sein. Hat sich der Prüfer vielleicht geirrt bei der Abnahme. think.gif

Mit dem richtigen Reifen reicht die vorhandene Radabdeckung nicht aus. Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass das von Reifenherstellern freigegeben wird.

Aber mir erzählen ja die Leute auch, dass sie 195/45/15 auf eine 9x15 eingetragen haben. In mienen Augen grob fahrlässig.

Aber schöne Bilder habt ihr verlinkt. cool.gif
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dopero
Beitrag 24.10.2014, 14:25
Beitrag #31


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Zitat (Frank309 @ 24.10.2014, 12:24) *
Aber mir erzählen ja die Leute auch, dass sie 195/45/15 auf eine 9x15 eingetragen haben. In mienen Augen grob fahrlässig.

Wenn der Reifenhersteller den Reifen nicht für diese Felgenbreite freigegeben hat, ist imho die Eintragung zuerst einmal nichtig.
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