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> Parken im Wendehammer vor Einfahrt
balou
Beitrag 01.04.2006, 17:57
Beitrag #1


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Hallo!
Wir wohnen in einer schmalen Straße in einer Doppelhaushälfte. Die Doppelhäuser stehen an einem Wende hammer, der von den lieben Anwohnern gerne zugeparkt wird. Die Garageneinfahrten wurden vor ca. 20 Jahren -auf Veranlassung des Vorbesitzers- mit weißen Begrenzungsmarkierungen (auf der Straße) gekennzeichnet. Dadurch entstand ein "schmaler" Spalt, in dem nur ein Smart , rechts am Fahrbahnrand, parken könnte. Hier parken aber auch Kombis und blockieren dadurch unsere Ausfahrt.
Was kann man tun? Das Tiefbauamt weigert sich , Schilder aufzustellen und würde auch heutzutage keine Fahrbahnmarkierungen mehr auftragen.
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Peter Lustig
Beitrag 01.04.2006, 18:12
Beitrag #2


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Polizei rufen und abschleppen lassen. Wenn das der Polizei auf Dauer zu lästig wird, wird sie schon an die Verkehrsbehörde herantreten und die Aufstellung von Haltverboten veranlassen.
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durban
Beitrag 01.04.2006, 18:27
Beitrag #3


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Die Ausfahrt darf natürlich nicht blockiert werden. Aber gegen das Parken im Wendehammer ist an sich nichts zu sagen, oder?


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Proxima Estación: Esperanza.
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Peter Lustig
Beitrag 01.04.2006, 19:40
Beitrag #4


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Sofern der Wendehammer durch die Parker seine Funktion nicht einbüßt (siehe § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 StVO), spricht nichts dagegen, ihn auch zum Parken zu nutzen.
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balou
Beitrag 01.04.2006, 20:36
Beitrag #5


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Auf der anderen Seite der Einfahrt ist eine Sperrfläche, Feuerwehrzufahrt, oder so. Dort parkte ein kleiner Fiat und ich rief die Polizei. Man kam, sprach mit den Falschparkern, die behaupteten, dass Sie beim Umzug helfen würden und die Polizei ließ sie dort parken, und kassierte auch kein Geld.

Wann gilt eine Behinderung der Ausfahrt als Behinderung? Wenn nur das Heck in die Einfahrt ragt?
Zählen die Markierungen?? Darf man sie "überfahren" = über parken? Übrigens ist der Bordstein auf der gesamten Breite der beiden Doppelhaushälften abgesenkt.

Den Leuten ist wohl nicht bewußt, dass wir schräg aus der Einfahrt rausmüssen, und das heißt rangieren.
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Peter Lustig
Beitrag 01.04.2006, 21:00
Beitrag #6


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Das Parken vor einer Grundstücks-, Garagenzufahrt ist in der Breite der Zufahrt verboten. Wenn gegenüber der Zufahrt geparkt wird, ist beim Ein- und Ausfahren einmaliges Rangieren zumutbar; ein Fahrkünstler muss man jedoch nicht sein. Um die Zufahrt zu erreichen, muss man sich auch nicht z.B. auf die Benutzung des Gehwegs verweisen lassen.

Hinsichtlich Eurer konkreten Situation (Markierungen usw.) wäre ein Foto hilfreich.

Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei nicht zum Ausstellen eines Strafzettels verpflichtet. Sie kann es ggf. auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen bzw. in begründeten Einzelfällen sogar von einer Verfolgung absehen.
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balou
Beitrag 02.04.2006, 14:41
Beitrag #7


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@ Peter Lustig.
Das Foto hab ich jetzt gemacht und auf meinem Rechner gespeichert. Nur, wie kann ich es einem Text zufügen?
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Achim
Beitrag 02.04.2006, 17:54
Beitrag #8


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Frage einfach einen Mod und schicke es dann zu. Besser ist jedoch, Du speicherst es bei einem der zahlreichen Anbieter in Internet und verlinkst es dann.


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Nucki
Beitrag 02.04.2006, 17:58
Beitrag #9


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www.imageshack.de

und dann anklicken


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balou
Beitrag 03.04.2006, 16:06
Beitrag #10


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Ich habe heute Morgen eine Email an die Moderatoren forum[ät]verkehrsportal.de geschickt, mit der Bitte
das, der Email beigefügte, Foto ins Forum zu stellen.

Ich hoffe, dass das heute noch klappt, dann hätte ich gerne eure Meinungen / Ratschläge zu meiner Frage.

Schon mal danke. smile.gif

Liebe Moderatoren: die Mail ist doch angekommen, oder???

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 03.04.2006, 20:53
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Peter Lustig
Beitrag 03.04.2006, 19:40
Beitrag #11


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Das Bild auf diesen Bilder-Hoster hochladen und dann hierher zu verlinken, wäre die elegantere und sicherlich auch schnellere Lösung. smile.gif
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Matte
Beitrag 03.04.2006, 20:52
Beitrag #12


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So, hier das Bild von balou:
Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  1b.jpg ( 45.45KB ) Anzahl der Downloads: 459
 


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Peter Lustig
Beitrag 03.04.2006, 21:10
Beitrag #13


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Oh Gott, wer hat sich denn da als Straßenmaler betätigt? blink.gif

Wurden diese Striche tatsächlich von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angebracht? Die zugehörige Anordnung würde mich einmal interessieren.
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balou
Beitrag 03.04.2006, 21:44
Beitrag #14


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Erstmal SORRY rolleyes.gif für meine umständliche Art (also die Email mit Foto zu schicken) Das andere Verfahren, war mir leider (noch)nicht geläufig.

Also zum Foto: der vorige Eigentümer sagte, dass die Striche im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt angebracht wurden und wenn man sie dann nicht mehr "richtig" sehen kann, die Stadt sie nachzeichnet.
Das muß wohl so vor 20 Jahren gewesen sein.

Das Halteverbotszeichen auf dem schmalen Bürgersteig wurde immer vom Vorbesitzer nachgezeichnet. Der andere Doppelhaushälftenbesitzer hat das Zeichen in farbig auf dem Bürgersteig.

Der linke lange Streifen markiert unsere Einfahrt, der rechte gerade Strich die Einfahrt des Nachbarn.

Und links im Bild ist eine Sperrfläche, da in Verlängerung zur Straße, sich ein Fußweg anschließt und man für die anderen Häusern, ohne direkten Straßenzugang, einen Feuerwehrzugang ermöglichen wollte.

Man parkte die Autos immer mit dem Heck in den Wendehammer, so dass wir beim Raussetzen immer darauf achten mußten, nicht dagegen zu fahren. Richtiges Wenden war für LKWs, Müllfahrzeuge, Transporter auch nicht möglich und die behalfen sich dann, indem sie in unserer Einfahrt drehten. Letztes Jahr hat sogar ein Traktor auf unseren Fußweg (rechts im Bild neben dem Vorgarten) gesetzt und dann gewendet!

Das Ordnungsamt und das Tiefbauamt haben die Situation geprüft. Das Tiefbauamt will nicht einschreiten, da aus der Straßenverkehrsordnung eindeutig hervorgeht, dass man am rechten Fahrbahnrand parken, dabei aber Einfahrten nicht behindern darf.

Das Tiefbauamt stellte mir ein entsprechendes Schreiben zur Verfügung, welches ich unter die Scheibenwischer klemmen sollte. Daraufhin parkt man jetzt "rechts", aber die weißen Markierungen übersieht man (absichtlich) Besonders ein Kombi bevorzugt diesen Parkplatz, was uns zu wunderbaren ranting.gif Rangierübungen zwingt.

Was kann man da machen? Bin für jeden Tipp dankbar, da das Ordnungsamt nur geraten hat, jeden Falschparker anzuzeigen......
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Jack Daniels
Beitrag 04.04.2006, 01:10
Beitrag #15


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Zur Parkproblematik kann ich nichts sagen.Aber ich würde meine Einfahrt dichtmachen damit sie nicht ständig zum wenden mißbraucht wird. whistling.gif Die Müllabfuhr wird dann zwar drohen das in eurer Straße nicht mehr geleert wird aber das könnte den Herren in den Behörden ja mal Dampf unterm Hintern machen.
Als mein Vater noch Gemeinderat war hatten sie auch öfters das Problem mit zugeparkten Wendehämmern,die Auskunft von den Behörden war damals das im Wendehammer Parkverbot ist wenn seine Funktion durch die Parker nicht mehr gewährleitet ist. whistling.gif Also einfach mal Fakten schaffen.
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balou
Beitrag 04.04.2006, 21:07
Beitrag #16


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Wir haben uns schon mit Handwerkern zwecks Angebotserstellung für eine Toranlage in Verbindung
gesetzt. Nur, dass dann ja Pfosten und Tore gesetzt werden, und es dann u.U. noch schwieriger wird, aus der Einfahrt zu kommen. Allerdings ist dann Schluß mit Wenden in unserer Einfahrt. Hoffentlich geht das dann ohne Beulen im Tor, wenn man trotzdem rückwärts setzt.
Hat noch jemand eine Idee zur "Vertreibung" der blockierenden Anwohner? wavey.gif
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Jack Daniels
Beitrag 05.04.2006, 02:38
Beitrag #17


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Habe zwar keinen Plan wie lang dein Zaun rechts und links von der Einfahrt ist.Aber einen Pfosten könnte man dort setzen wo jetzt der Busch ist.Da stört er nicht,den Busch mähst du ja auch nicht um.Ansonsten wüsste ich nicht wo das Problem beim ausparken sein soll,wenn neben meinem ein weiteres Auto steht und beim Nachbarn gegenüber auch eins habe ich weniger Platz.Mein Auto ist nur ca 4,8m lang.
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balou
Beitrag 05.04.2006, 11:05
Beitrag #18


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@ Jack Daniels
Unsere Planung sieht vor, einen Pfosten neben den Pfosten des Nachbarn anbringen zu lassen. Daran anschließend ein Törchen für den Fußweg, einen Pfosten, ein 2 geteiltes elektr. Tor für die Einfahrt, Pfosten.

D.h. am Fußweg wäre ein Pfosten für das Tor, aber auf der anderen Seite, könnte man ja an der äußersten Grundstücksgrenze den Pfosten setzen, sodaß wir -zur Not- beim Rausfahren auf die andere Seite ausweichen könnnen.

@ Peter Lustig: Hast du meine Auslegungen mal "studiert" ? Ist dir was eingefallen, was man machen könnte?

@ ALLE:
Ich vermute, die lieben Falschparker haben den Knöllchen des OA widersprochen und parken jetzt
-frecherweise- weiterhin über den Markierungen. Die Frage ist: müssen sie überhaupt diese Markierungen beachten? Wer weiß hier was? Wie bekommt von vom Tiefbauamt ein Verbotsschild, oder eine Zickzacklinie zwischenden langen Strichen?

Oder was hilft sonst?? crybaby.gif Bin echt verzweifelt!!
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Peter Lustig
Beitrag 05.04.2006, 12:57
Beitrag #19


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Zuständig für Verkehrsanordnungen ist grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde. Das Tiefbauamt, wie Du es bezeichnest, dürfte hier wohl der Straßenbaulastträger und damit vermutlich nur für die Aufstellung von Verkehrszeichen bzw. Aufbringung von Markierungen zuständig sein. Als solche hat es die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu vollziehen; eine eigenständige Befugnis als Verkehrsbehörde hat es nicht. Allerdings sind die verwaltungsmäßigen Strukturen und individuellen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Um Dir da in Deinem Bundesland Klarheit zu verschaffen, wäre es ggf. zweckmäßig, diesbezüglich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen. Auskunft müsste aber auch der Verkehrssachbearbeiter der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Sachbearbeiter Eurer kommunalen Überwachungsstelle geben können.

Ich halte die Malereien insgesamt für verkehrsrechtlich unbeachtlich. Wenn also nicht gerade die Zufahrt zu Euren Grundstücken verparkt und damit ein Ein- oder Ausfahren unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wird, liegt kein Verstoß vor. Die auf das Pflaster aufgemalten Verkehrszeichen haben für sich allein keinerlei rechtliche Wirkung. Sie entsprechen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Anbringung nicht den Vorschriften der StVO und sind lediglich als Hinweis auf ein ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichenschild zu sehen (BayOBLG DAR 84 236). Da ein solches Schild wohl nirgendwo steht, sind sie für sich allein ungültig.

Um eine ordnungsgemäße und hindernisfreie Nutzung des Wendehammers sowie der Grundstückszufahrten sicherzustellen, hielte ich die Aufstellung eines absoluten Haltverbots Z. 283 StVO ggf. in Kombination mit einem Zusatzschild "Feuerwehrzufahrt" für die einfachste und wahrscheinlich letztlich auch wirkungsvollste Lösung.

Hinsichtlich der von Dir beschriebenen Feuerwehrzufahrt, die sich u.U. auf den gesamten Wendehammer ausdehnen ließe, solltest Du Verbindung mit der örtlichen Brandschutzbehörde/Feuerwehr aufnehmen und Dich ggf. deren Unterstützung und Mithilfe versichern. Sobald es um den vorbeugenden Brandschutz geht, kriegen die Behörden oft sehr schnell Beine, da man sich hier keinerlei Versäumnisse vorwerfen lassen will.
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balou
Beitrag 05.04.2006, 14:10
Beitrag #20


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@ Peter Lustig
Danke dir!! Die Idee mit der Feuerwehr ist super! Nämlich: an unsere Doppelhäuser schließt sich eine ganze Reihe schmaler Reihenhäuser an, die ohne eigene Zufahrt sind. (Übrigens auch, wenn man die Straße runter fährt, auf der linken Seite) Wenn der Wendehammer also zugeparkt wird, kommt die Feuerwehr im Ernstfall nicht an die Häuser. TOP!!! Der Rettungsdienst half sich schon mal, indem er komplett vor unserer Einfahrt parkte, der Notarztwagen stand dann auf der Sperrfläche, die man links im Bild sieht.

Das OA hat wirklich das Tiefbauamt gebeten, sich die Lage anzusehen und gegebenfalls unterstützend einzuschreiten (ich habe die Visitenkarte des zuständigen Sachbearbeiters, da steht Tiefbaumt, Straßen- und Verkehrsrecht)

Übrigens wohne ich in NRW.

EH: wenn dann nun -einfach so über Nacht- eine Zickzack-Linie zwischen den Längsstrichen auftaucht, blink.gif hätte die ne Auswirkung aufs Parken?
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balou
Beitrag 06.04.2006, 10:06
Beitrag #21


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Zitat (Peter Lustig @ 05.04.2006, 14:57) *
Ich halte die Malereien insgesamt für verkehrsrechtlich unbeachtlich. Wenn also nicht gerade die Zufahrt zu Euren Grundstücken verparkt und damit ein Ein- oder Ausfahren unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wird, liegt kein Verstoß vor. Die auf das Pflaster aufgemalten Verkehrszeichen haben für sich allein keinerlei rechtliche Wirkung. Sie entsprechen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Anbringung nicht den Vorschriften der StVO und sind lediglich als Hinweis auf ein ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichenschild zu sehen (BayOBLG DAR 84 236). Da ein solches Schild wohl nirgendwo steht, sind sie für sich allein ungültig.


Hallo Peter, das Tiefbauamt hatte sich ja die Markierungen angesehen und gemeint, heutzutage würde man diese nicht mehr aufmalen und das Parkverbot ergebe sich aus der Straßenverkehrsordnung

Das OA hat uns dann aufgetragen, Privatanzeigen zu erstatten, sodaß die Falschparker dann "Knöllchen" vom OA erhalten. Wenn ich Deinen Hinweis richtig verstehe, braucht sich aber keine/r an die Markierungen zu halten, kann das Auto parken, auch wenn das Heck darüber steht und gegebenenfalls auch unsere Einfahrt teilweise verstellt. ranting.gif

Dann kann ich mir ja diese dämliche Listenführung ersparen, ich mach mich ja sowieso bei den Falschparkern nur unglaubwürdig crybaby.gif

Die haben sicher schon den Verwarnungen widersprochen und warten jetzt, das sie vor Gericht ziehen können, um dann einen Richter zu finden, der sie in ihrem Parken bestärkt smile.gif

ODER??????
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balou
Beitrag 06.04.2006, 21:53
Beitrag #22


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wavey.gif Ehm, hat noch jemand einen Vorschlag, eine Anregung, einen Tipp?

Sorry, ich weiß ich nerve, aber die Sache liegt mir schon sehr am Herzen.

Vielleicht kommt man ja doch noch irgendwie ans OA , oder Tiefbauamt , oder eine andere städtische Stelle ran.
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Jack Daniels
Beitrag 07.04.2006, 02:03
Beitrag #23


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Warte mal bis du dein Tor hast und die Müllabfuhr nicht mehr wenden kann.Bei uns gibt es da ganz schnell Krawall auf dem Rathaus.
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balou
Beitrag 07.04.2006, 10:07
Beitrag #24


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Zitat (Jack Daniels @ 07.04.2006, 04:03) *
Warte mal bis du dein Tor hast und die Müllabfuhr nicht mehr wenden kann.Bei uns gibt es da ganz schnell Krawall auf dem Rathaus.


Die Müllabfuhr und anderen LKWs kennen noch eine Alternative zu unserer Einfahrt!

Wenn man die Straße runterfährt, reihen sich auf der rechten Seite, Stellplätze an Stellplätzen, die mehr oder weniger genutzt werden. Wenn man von oben kommt auf der linken Seite, parkt man halb auf der Straße und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sodass teilweise keine Kinderwagenbreite mehr vorhanden ist.
Bzw. , da die Straße ja schmal ist, ist die Durchfahrt für PKWs und LKWS extrem kritisch, vor allen Dingen wenn dann auch noch die Fußgänger -mangels Bürgersteig- über die Straße laufen!
Aber, dies ist ein anderes Thema blink.gif

Da man im Wendehamemr nicht vernünftig drehen kann, setzen die LKWs auf die Stellplätze, die nämlich ungeschützt "offen stehen". Der Vorbesitzer unseres Hauses hat vor den seitlichen Stellplatz an jeder Ecke einen Pfosten gesetzt und die Zufahrt durch eine Kette gesichert. Die Pfosten sind schon krumm und schief, da man beim Rückwärts setzen (links und rechts von unserem Stellplatz sind "offene") gerne mal nen Pfosten rammt mad.gif

Was meint Ihr, sollten wir ans neue Tor -sofern ein Handwerker endlich Zeit findet ein Angebot zu erstellen und das Tor zu errichten- Parkverbotsschilder anbringen? Bringen die was? Haben die überhaupt eine Rechtswirkung nach dem Motto: Wer vor unserer Einfahrt parkt, wird auf eigene Kosten abgeschleppt??
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balou
Beitrag 07.04.2006, 13:54
Beitrag #25


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Habe jetzt Post vom OA "Verkehrsüberwachung" bekommen:
"nachdem die von Ihnen vorgelegten Anzeigen den Betroffenen zugegangen sind, liegen mir entsprechende Einwände gegen Ihre Anzeigen vor.
Aufgrund dieser Einwände kann ich Ihre Anzeigen nur weiterbearbeiten, wenn Sie mir zukünftig zu den notwendigen Angaben entsprechende Beweisfotos vorlegen können."
cop.gif

Also ich verstehe das so: Falls ich weiterhin Anzeigen erstatte, muß ich Fotos beilegen.

Was bitte ist mit den vergangenen Anzeigen? Kann mir das eine/r cop.gif police.gif erklären? Werden die jetzt bearbeitet, oder liegen die schlafend in der Akte?
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Jack Daniels
Beitrag 08.04.2006, 03:06
Beitrag #26


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Ich würde auf jeden Fall am Tor ein Schild anbringen das auf die Möglichkeit des Abschleppens hinweist.Ein Cousin hat ein solches Schild jeweils an seinen Stellplätzen ausserhalb seines Grundstücks und an seiner Einfahrt angebracht.Der erste abgeschleppte war zwar der Meinung er müsse bis vors Gericht aber da man auf dem Foto das gemacht wurde ihn beim aussteigen sah und das Schild mit dem Abschleppwagen wie auf dem Bild ersichtlich exakt vor den Augen des Fahrers war,darunter der unbedeutende Zusatz das dieses Privatparkplätze der Familie XY sind und unbefugte schnellstmöglich abgeschleppt werden,meinte der Richter nur kurz und schmerzlos das er ja genau wusste was ihn erwartet.Nachdem er noch zwei oder drei abschleppen lies hatte er Ruhe.Waren komischerweise immer nur Besucher seiner Lieblingsnachbarin.Platz für mehrere Autos auf dem Grundstück aber die Einfahrt voll mit Blumenkübeln. laugh2.gif Was ihn bei dieser Dame dann entgültig unbeliebt machte war das er Besucher anderer Nachbarn auf den Plätzen parken lies,die hatten von Anfang an gefragt ob sie die für ihre Gäste benützen dürfen wenn der eigene Platz nicht reichte.
Aber mittlerweile hat er das Problem entgültig gelöst,er hat sich für seinen Fuhrpark und die Familie einen alten Bauernhof gekauft.

Bei uns gab es auch mal Probleme mit Fahrzeugen die bei uns im Hof wendeten,Arztpraxis in der Strasse die es zum Glück nicht mehr gibt.Mein Vater hat als Abgrenzung zum Nachbarn Betonpfosten gesetzt,schön abgestuft das die Vordersten schön unter die Stoßfänger passen. rofl1.gif Die haben einige Autos anständig verbeult wenn man nach den Lackspuren geht.


Ich gehe mal davon aus das deine Nachbarn zug um zug ihre Einfahrten auch dichtmachen wenn die LKWs sie zum wenden nutzen.
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balou
Beitrag 08.04.2006, 08:57
Beitrag #27


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Zitat (Jack Daniels @ 08.04.2006, 05:06) *
Ich gehe mal davon aus das deine Nachbarn zug um zug ihre Einfahrten auch dichtmachen wenn die LKWs sie zum wenden nutzen.

Hi, es sind ja nicht die Einfahrten der Nachbarn, die zum Wenden benutzt werden, sondern deren Stellplätze außerhalb der Grundstücke. Die meisten wohnen in schmalen Reihenhäusern OHNE Garage, oder Stellplatz am Haus. Dafür wurden die seitlichen Stellplätze geschaffen...

Thema Abschleppen: wenn der Falschparker aber auf öffenlichen Grund und Boden steht, also außerhalb unseres Grundstücks, dann muß doch die Polizei oder das OA abschleppen lassen, oder nicht?

D.h. Polizei rufen, die gucken, sehen die Lage, haben Verständnis für die achso armen Parker, da ja nur begrenzter Parkraum vorhanden ist, und fahren wieder rofl1.gif

Wobei man auch in der schmalen Zugangsstraße, eigentlich nicht parken dürfte, da die Restfahrbahn sehr schmal ist. Ich habe noch nicht nachgemessen, aber ein DHL Fahrzeug "quält" sich ganz schön dadurch.
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Jack Daniels
Beitrag 09.04.2006, 02:38
Beitrag #28


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Wenn es öffentlicher Grund ist dürfte es schwierig sein ein privat angeordnetes Abschleppen zu begründen.
Wenn die Stellplätze aber Privateigentum sind könnte man sie mit Pfosten absperren,gibt welche die man bequem per Funk umklappen kann.Wenn die dann einer umsäbelt ist es Fahrerflucht.Aber ich denke bis euer Problem gelöst ist brauchst du noch viel Nerven.

In ein paar Monaten dürfte mein Bruder auch Parkprobleme bekommen.In der Siedlung wo er wohnt wurden pro Wohnung nur 1 Stellplatz vorgesehen.Die Meisten haben aber mittlerweile schon mindestens 2 Autos,das in einem Wohngebiet für Familien mehr als ein Auto pro Familie vorhanden sein könnte war für die Beamten wohl nicht vorstellbar.Bisher konnte noch ein freier Platz benutzt werden,der wurde jetzt überbaut. whistling.gif Mein gemeiner Bruder hat sich da gleich mal einen Tiefgaragenplatz gesichert und als die meisten Wohnungen verkauft waren bekam er vom Bauherren noch einen oberirdischen Stellplatz angeboten.Der wird dann als privater Besucherstellplatz der Familie X benutzt.Bin gespannt bis wann es das erste mal Ärger gibt,schätze keine Woche.Die meisten anderen Familien maulen nur über Parkplatzmangel und beteichnen 9000 Euro für einen Tiefgaragenstellplatz als Wucher. wallbash.gif Aber Vans für 30000 Euro kaufen weil man ein Kind hat.

rofl1.gif Er wartet schon auf die dummen Gesichter einiger Nachbarn wenn sie merken das er jetzt drei Stellplätze sein Eigen nennt.Die einen maulen und machen nichts und die Anderen handeln wenn sich eine Lösung anbietet.
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balou
Beitrag 09.04.2006, 12:06
Beitrag #29


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Wir haben ja auch einen Stellplatz außerhalb des Grundstücks.Da hat man uns doch nahegelegt, diesen Platz einem Anwohner zur Verfügung zu stellen, so wie das der Vorbesitzer unseres Hauses gemacht hat. Nur das der über 80 und von April bis Oktober in Norddeutschland war smile.gif
Die Anwohnerin, die sonst dort geparkt hat, fährt den Kombi, der immer über den Markierungen abgestellt wird, so dass das Heck in unsere Einfahrt reinragt. Man will uns wohl so zwingen, den Stellplatz abzugeben.
Wir selber können nur vor der Garage parken, die eine steile Zufahrt hat. Besucher brauchen also unseren externen Stellplatz. Und außerdem lass ich mich nicht erpressen!

Nach dem Schreiben des OA ist "toi toi toi" etwas Ruhe eingekehrt. Es hat keine/r mehr über den Markierungen zwischen den Doppelhäusern geparkt. Merkwürdigerweise fällt das mit der Tatsache zusammen, dass die Kombi-Anwohnerin scheinbar in Urlaub ist think.gif

Wir warten immernoch auf die Angebote der Handwerker und ich hoffe, wenn wir uns dann mit einem geeinigt haben, geht die Montage ratz fatz.

Du schreibst: mit Fernbedienung kann man den Pfosten umlegen? Was kostet denn so was?
Eigentlich brauchen wir nur einen normalen.

Aber irgendwie müßten wir auch die Seitenbereiche schützen. Da unser Stellplatz nicht täglich genutzt wird, parkt man gerne so dicht wie möglich an unserem Platz, trotz der Eckpfosten.

Das Beste war ein Nachbar, der seine Handwerker auf unserem Platz arbeiten und auch das Material dort lagern ließ. An einem Tag stand auch plötzlich ein Container vor unserem Stellplatz auf der Zufahrtsstraße.
Ohne uns vorher zu fragen natürlich!
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2006, 14:18
Beitrag #30


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Zitat (balou @ 08.04.2006, 09:57) *
Wobei man auch in der schmalen Zugangsstraße, eigentlich nicht parken dürfte, da die Restfahrbahn sehr schmal ist. Ich habe noch nicht nachgemessen, aber ein DHL Fahrzeug "quält" sich ganz schön dadurch.

Wenn die verbleibende lichte Durchfahrtsbreite unter 3 m liegt - bei verkehrsunwichtigen Straßen ist man hier eher noch etwas großzügiger -, liegt ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor. Dann ist an einer solchen Engstelle nicht nur das Parken, sondern bereits das Halten verboten.
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skummy19
Beitrag 09.04.2006, 15:46
Beitrag #31


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2006, 16:18) *
Wenn die verbleibende lichte Durchfahrtsbreite unter 3 m liegt - bei verkehrsunwichtigen Straßen ist man hier eher noch etwas großzügiger -, liegt ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor. Dann ist an einer solchen Engstelle nicht nur das Parken, sondern bereits das Halten verboten.


Öhm...so ist das doch nicht ganz richtig. Es wird nur ausdrücklich das Parken verboten. Das Halten wird jedoch nicht verboten - ist also erlaubt.
Also muss ich eben (weil es nicht anders geht) Notfalls hinter einem Auto erst 3 Minuten warten, bevor ich vom verbotswidrigen Parken sprechen kann und ich das Auto ggf. abschleppen lassen kann.

Zitat von Achim aus dem Busthread:
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2006, 20:21
Beitrag #32


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Zitat (skummy19 @ 09.04.2006, 16:46) *
Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2006, 16:18) *

Wenn die verbleibende lichte Durchfahrtsbreite unter 3 m liegt - bei verkehrsunwichtigen Straßen ist man hier eher noch etwas großzügiger -, liegt ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor. Dann ist an einer solchen Engstelle nicht nur das Parken, sondern bereits das Halten verboten.


Öhm...so ist das doch nicht ganz richtig. Es wird nur ausdrücklich das Parken verboten. Das Halten wird jedoch nicht verboten - ist also erlaubt.
Also muss ich eben (weil es nicht anders geht) Notfalls hinter einem Auto erst 3 Minuten warten, bevor ich vom verbotswidrigen Parken sprechen kann und ich das Auto ggf. abschleppen lassen kann.

Zitat von Achim aus dem Busthread:
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Sorry, wenn ich Dir widerspreche, aber da hast Du scheinbar etwas falsch verstanden. sad.gif

Der von mir zitierte § 12 Abs. 1 StVO befasst sich mit dem verbotswidrigen Halten (siehe das 2. Wort im Absatz). Die Nr. 1 untersagt dieses speziell an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Eng ist eine Straßenstelle nach gängiger Rechtsprechung dann, wenn die verbleibende Durchfahrtbreite ca. 3 m und weniger beträgt. Unter dem Begriff Halten ist dabei das gewollte Halten, nicht das verkehrsbedingte Halten zu verstehen.

Dort wo aber das Halten bereits verboten ist, ist das Parken erst recht unzulässig, da es sich dabei letztlich nur um zeitlich ausgedehnteres Halten (siehe § 12 Abs. 2 StVO) handelt. Anders ist es im umgekehrten Fall. Dort, wo das Parken unzulässig ist (siehe dazu § 12 Abs. 3 StVO), ist das Halten (= Stehenbleiben kürzer als 3 Minuten und ohne Verlassen des Fahrzeugs) sehr wohl erlaubt.
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Jack Daniels
Beitrag 10.04.2006, 00:18
Beitrag #33


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Zitat (balou @ 09.04.2006, 13:06) *
Du schreibst: mit Fernbedienung kann man den Pfosten umlegen? Was kostet denn so was?
Eigentlich brauchen wir nur einen normalen.


Da habe ich leider keine Ahnung,hatte zwar mal einen Link zu einem Verkäufer aber nachdem der Link tot war habe ich den gelöscht.
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balou
Beitrag 11.04.2006, 10:01
Beitrag #34


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Zitat (balou @ 07.04.2006, 15:54) *
"nachdem die von Ihnen vorgelegten Anzeigen den Betroffenen zugegangen sind, liegen mir entsprechende Einwände gegen Ihre Anzeigen vor.
Aufgrund dieser Einwände kann ich Ihre Anzeigen nur weiterbearbeiten, wenn Sie mir zukünftig zu den notwendigen Angaben entsprechende Beweisfotos vorlegen können."
cop.gif


Habe heute mit dem OA gesprochen. Die Falschparker haben als Begründung angegeben, sie hätten die Ausfahrt durch ihr Parken nicht behindert. Was definitiv eine Lüge ist!

Das OA hat versprochen, nach Durchsicht der Fotos, erneut die Lage zu prüfen und auch den Herrn vom Tiefbauamt und -auf meinen Hinweis, dass es für die Reihenhäuser im Brandfall böse enden könnte- auch eventuell die Feuerwehr zu bitten, sich das mal anzusehen.

Vielleicht klärt sich die ganze doofe Parksituation ja doch noch im Guten smile.gif
(mich k...zt die Anzeigenschreiberei nämlich an!) Aber ich will vernünftig aus meiner Einfahrt rausfahren können, ohne die Gefahr, den Lack von meinem Auto, oder vom parkenden Auto, anzukratzen.
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Vmax
Beitrag 11.04.2006, 10:37
Beitrag #35


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2006, 21:21) *
Eng ist eine Straßenstelle nach gängiger Rechtsprechung dann, wenn die verbleibende Durchfahrtbreite ca. 3 m und weniger beträgt.

Was ist eigentlich mit "eng" gemeint? Die physikalische Enge mittels baulichen Hindernissen oder zählt dazu auch schon eine Einengung der Fahrspur mittels Sperrflächen und durchgezogener Linien etc ohne physikalische Hindernisse? think.gif
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balou
Beitrag 26.04.2006, 21:19
Beitrag #36


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Frage an die Juristen, wenn auch keine direkte Verkehrsportal-Frage......

Mein Problem mit dem Wendehammer und dem Parken hab ich geschildert, Foto mit eingestellt.
Wir haben jetzt einen Handwerker, der die Einfahrt "dicht" machen soll,so dass das Drehen und Wenden in unserer Einfahrt aufhört.

Vor dem eigentlichen Wendehammer gibt es ja einen schmalen Bürgersteig, dann kommt unser Grundstück.

Wir möchten die Einfahrt mittels elektr. Tore, einem Törchen für den Fußweg zum Haus, und Pfosten und Alu-Lochblech für Unbefugte verschließen.

Müssen wir uns an irgendwelche Gestaltungsrichtlinien halten??? Kann die Stadt eine Auflage machen?
Alle Teile werden auf unserem Grundstück stehen, nichts in den Verkehrsweg reinragen.

Gleichzeitig führen wir diesen Zaun auch am städtischen Fußweg entlang auf unserem Grundstück ca. 4m nach unten, damit auch Kinder davon abgehalten werden, mal eben aufs Grundstück zu laufen. Bis lang steht dort ein kleiner Jägerzaun.

Würde mich über die Antwort/en von Juristen freuen. DANKE wavey.gif
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Jack Daniels
Beitrag 27.04.2006, 00:37
Beitrag #37


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Sicher kann dir die Stadt Auflagen machen,solche Gags stehen im Bebauungsplan.Es gibt zb welche die Jägerzäune verbieten.Finden kannst du den Plan bei der Stadt.
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sunset02
Beitrag 27.04.2006, 03:04
Beitrag #38


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Zitat
Dadurch entstand ein "schmaler" Spalt, in dem nur ein Smart , rechts am Fahrbahnrand, parken könnte. Hier parken aber auch Kombis und blockieren dadurch unsere Ausfahrt.


Zitat
Habe heute mit dem OA gesprochen. Die Falschparker haben als Begründung angegeben, sie hätten die Ausfahrt durch ihr Parken nicht behindert. Was definitiv eine Lüge ist!

Davon wär ein Bild hilfreich, ansonsten würde ich sagen, dass du kein Auto fahren kannst!

Ansonsten stimme ich Jack Daniels zu: Ausfahrt dicht machen.
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Peter Lustig
Beitrag 27.04.2006, 11:51
Beitrag #39


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Zitat (Vmax @ 11.04.2006, 11:37) *
Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2006, 21:21) *
Eng ist eine Straßenstelle nach gängiger Rechtsprechung dann, wenn die verbleibende Durchfahrtbreite ca. 3 m und weniger beträgt.

Was ist eigentlich mit "eng" gemeint? Die physikalische Enge mittels baulichen Hindernissen oder zählt dazu auch schon eine Einengung der Fahrspur mittels Sperrflächen und durchgezogener Linien etc ohne physikalische Hindernisse? think.gif

Eng ist eine Straßenstelle dann, wenn der für die Durchfahrt freibleibende Verkehrsraum für ein Fahrzeug mit der höchstzulässigen Fahrzeugbreite (2,55 m gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) plus einem beiderseitigem Sicherheitsabstand von insgesamt 50 cm bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht, um dort sicher durchfahren zu können (BayObLG NJW 60 1484 und zahlreiche andere). Auf die tatsächliche Fahrzeugbreite kommt es mithin nicht an (BGH VR 66 365). Aus der "Definition" ergibt sich, dass der rechnerische Wert von 3,05 m nicht als absoluter Wert, der in keinem Fall unterschritten werden darf, anzusehen ist. Auch geringfügige Unterschreitungen können ggf. bei entsprechenden Rahmenbedingungen wie z.B. eine verkehrsarme Straße noch als zulässig angesehen werden. Eine Engstelle im Sinn des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ergibt sich aus der physikalischen Beschaffenheit der Straße (auch temporär, wie z.B. Bordsteine, Bauzäune, Schneewälle...).

Jedoch können sich auch verkehrsrechtliche Gegebenheiten wie Sperrflächen, durchgezogenen Linien (Z. 295 StVO) u.a. auswirken. Dann liegt jedoch kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO vor, sondern bei einem Parken (Halten ist in diesem Fall erlaubt!) ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 3a bzw. 4 b StVO vor.
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balou
Beitrag 28.09.2006, 15:05
Beitrag #40


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crybaby.gif Ich bin es nochmal.........
Es ist immer noch keine Ruhe bei uns im Wendehammer.

Auf Anraten des Ordnungsamtes haben wir jedes Falschparken an unserer Einfahrt zur Anzeige gebracht.

Und was hat es gebracht??? Die lieben Anwohner und -innen parken immer noch,egal , ob das Heck vor unserer Einfahrt steht, oder nicht. Egal, ob LKW'S stecken bleiben, Baufahrzeuge kein Material anliefern können usw.

Gottseidank dreht man jetzt nicht mehr in unserer Einfahrt, die haben wir per Zaun dichtgemacht.

Dafür nutzen die großen Dreher jetzt die privaten Stellplätze, das die meisten Besitzer keinen Sperrpfosten angebracht haben. Letztens wurde nur um Haaresbreite unser hinteren Sperrpfosten verschont.

Bitte: wavey.gif Hat irgendeine/r noch einen nützlichen Tipp!!! Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Die Dame vom Ordnungsamt ist sehr nett, höflich, und verspricht immerwieder mit einem Mitarbeiter vom Tiefbauamt zu sprechen, dass man ein Parkverbotsschild aufstellt.


Ferner wird hier immer geschrieben, dass unbedingt eine bestimmte Fahrbahnbreite "übrigbleiben" muss.
Aber bei uns hält sich kein Schw... daran. Man parkt unter Zuhilfenahme des Bürgersteiges (!) auf der schmalen Zufahrtsstraße, gegenüber von Einfahrten. Ist denen sch..... -egal!

HELP!!
Danke.
Balou
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Vük
Beitrag 28.09.2006, 17:01
Beitrag #41


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Schreib doch mal an eure Zeitung....wenn solche Sachen publik werden springen Ämter deutlich schneller.
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balou
Beitrag 28.09.2006, 21:04
Beitrag #42


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Hi! Die Idee ist nicht schlecht. Nur dann werden die lieben Anwohner/innen argumentieren, wie schrecklich ungerecht das ist, es gibt doch in der Siedlung viel zu wenig Parkmöglichkeiten.........

Wo sollen sie denn parken? Denen ist das ja schnurz, das die Lkw's nicht wenden können, dass die Fußgänger, Alte wie Eltern mit Kinderwagen, die Fahrbahn benutzen müssen, da es keinen, oder kaum noch Gehweg gibt.
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Dennis112
Beitrag 29.09.2006, 15:55
Beitrag #43


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Muss nich 3m Fahrbahnbreite übrigbleiben? Aber sprecht doch wirklich mal mit der Feuerwehr. Bietet ihnen an ein Alarmübung auf eurem Grundstück durchzuführen. Sowas hilft dann schon, hoffentlich,...
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balou
Beitrag 29.09.2006, 19:40
Beitrag #44


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Leider kenn ich keinen bei der Feuerwehr.

Und einer der Anwohner hat super Connection zu Gott und sonst noch wem sad.gif und boykottiert eventuell jegliches Verbotsschild indem er wohl an irgendwelchen Hebeln zieht!

Eine "alte " Anwohnerin, wohnt schon seit Baubeginn der Siedlerhäuser in den 60iger Jahren mit ihrem Mann hier, sagte, dass man damals gesagt hatte, dass die Straße (in Punkto Parken) autolos bleiben sollte. Also kein Parken im Wendehammer und die Straße hoch.

Hab mittlerweile vom Ordnungsamt gehört, dass man einen Besichtigungstermin mit dem Tiefbauamt-Sachbearbeiter hatte. Nebenbei bemerkt, war dieser Herr Sachbearbeiter schon mal vor Ort und hat gemeint: Ist doch bekannt: in einem Wendehammer darf nicht geparkt werden, wenn es zu Behinderungen beim Wenden und Drehen und so kommen kann. Nur dass die Anwohner/innen wohl nichts kennen...

Bei uns in der Zeitung gibt es eine Rubrik: Worüber Sie sich aufregen....
Das wäre dann wohl mal ein Fall dafür. Obwohl wie gesagt ja dann von den armen Parkplatzsuchern gejammert werden wird
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balou
Beitrag 08.10.2006, 16:30
Beitrag #45


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Hab ein Problem mit dem Mitarbeiter des Tiebauamtes.
Der hat sich mit dem Ordnungsamt zusammen die Parksituation angesehen.

Nur... ich hab jetzt erfahren, dass dieser Mann dafür bekannt ist, dass er jaja sagt, ich meld mich wieder, und dann tut sich /tut er nichts mehr. Das hat einen Mitbürger in unserer Stadt sosehr aufgeregt, dass er sich an die Presse gewandt hat.....

Hat jemand einen Rat, was ich jetzt noch machen kann?

Entweder wird er jetzt wohl eine Kopie seines letzten Schreibens machen und uns dies zusenden, oder sich gar nicht mehr melden.

Ich bin es leid!!! Laut Ordnungsamt soll ich von jedem Falschparkverstoß ein Foto machen. Aber es sind doch immer dieselben Id....n crybaby.gif

Es muß doch eine Möglichkeit geben, so ein verd.... Parkverbotschild aufgestellt zu bekommen. Anders kapieren es diese Id....n nicht.

Es ist doch absolut kein Platz, dass mal ein Kinderwagen, ein Rollstuhl, eine Gehilfe über den Bürgersteig geschoben werden kann. Die müssen alle den restlichen Teil der Straße nutzen und die Falschparker parken munter weiter halb auf dem BÜrgersteig/halb auf der schmalen Straße und natürlich im Dreh- und Wendehammer!!
Bin für jeden Ratschlag wirklich dankbar.
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Kolbenfeder
Beitrag 08.10.2006, 17:05
Beitrag #46


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Wenn die Rechtslage dort ein Parkverbot hergibt, ruhig und stur jeden einzelnen Fall dokumentiert, Hinweis auf Photo anfügen, zur anzeige bringen.

Irgendwann wird das der Behörde zu lästig und dann fällt denen etwas ein!

Detailfrage:

Oppurnitätsprinzip gilt für die Polizei, wieweit gilt das für Rechtsverstöße die dem Staatsanwalt bekannt werden, ist der wenn unzuständig zur Weiterleitung an die Bußgedbehörde verpflichtet oder schlicht Papierkorb? Kann oder darf der bei häufigen Wiederholungen estimmter Fahrzeuge ohne Ermittlung des Fahrers von der Verneinung öffentlichen Interesse ausgehen und einfach einstellen?
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balou
Beitrag 08.10.2006, 21:01
Beitrag #47


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Zitat (Kolbenfeder @ 08.10.2006, 19:05) *
Wenn die Rechtslage dort ein Parkverbot hergibt, ruhig und stur jeden einzelnen Fall dokumentiert, Hinweis auf Photo anfügen, zur anzeige bringen.


Die Sachbearbeiterin vom Ordnungsamt stimmt uns ja zu. Sie hat uns ja auch zu Anzeigen ermutigt.

Die gehen wohl auch zur Bußgeldstelle weiter.

Eindeutiger und klarer wäre halt ein Schild, das nur das Tiefbauamt veranlassen kann und dieser Sachbearbeiter zieht nachweislich vor, den Kopf in den Sand zu stecken und die Sache einfach ruhen zu lassen. mad.gif
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balou
Beitrag 01.12.2006, 17:36
Beitrag #48


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Es tut sich was............. wie ich schon am 8,.10.06 hier schrieb, haben Sachbearbeiter des OA und des Tiefbauamtes gemeinsam eine Ortsbesichtigung gemacht. Leider wohl so kurzfristig einberaumt, dass man mich nicht dazu bitten konnte whistling.gif

Also, man hat festgestellt, dass die Anno-XX eingezeichneten Markierungen heute keine Relevanz mehr haben.. Der Sachbearbeiter des Tiefbauamtes will jetzt noch mal überdenken, wieviel Platz man zum Rangieren undso braucht und dann neue Markierungen anbringen. Wichtig ist ihm, dass der knappe Parkraum berücksichtigt wird think.gif Daraus schließe ich , weniger wichtig ist ihm, dass wir ordentlich aus der Einfahrt kommen..... Er hat mir versprochen, dass -bevor markiert wird- er mich anruft und mich über die geplanten Markierungen in Kenntnis setzt. Meine Befürchtung ist, dass man beim DHH Nachbarn weiterhin das GARTENTÖRCHEN freihält, uns aber zugemutet werden kann, mehrmals zu rangieren , um in oder aus der Einfahrt zu kommen.

Lang lebe die Gerechtigkeit mad.gif

Und betr. der Zufahrtsstraße (zur Hauptstraße) wo ja wild auf dem Bürgesteig geparkt wird, da sonst die schmale Straße keine Restfahrbreite mehr hätte, will man nichts machen, da die Anwohner sonst keine Parkmöglichkeit haben.... dry.gif

Was meint Ihr dazu??
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balou
Beitrag 04.12.2006, 23:00
Beitrag #49


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wavey.gif Hat noch jemand eine Meinung hierzu? Oder einen Tipp, bevor das Tiefbauamt die alten Striche entfernt und neu pinselt??? Ich fürchte, dass man uns "schlechter stellt". Leider hatte sich bei dem Ortstermin die ewig quer Parkende in die Ortsbesichtigung mit eingebracht und ihre Sicht der Parksituation geschildert....

Schade, dass das Tiefbauamt- das diese Striche selber aufgemalt hat (nur halt einige Jährchen zuvor) jetzt meint, dass diese nicht mehr zeitgemäß seien.

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage (Gleichheitsprinzip) , dass man darauf bestehen kann: wenn schon Striche dann für beide Nachbarn mit Rangierübungen, oder bei beiden am Gartentörchen ein Strich, da beide Einfahrten schräg verlaufen.


Und warum heißt es, dass eine Mindestfahrbreite bleiben muss, und auf dem Bürgersteig muss Platz z.B. für einen Kinderwagen und Mutter mit 1 Kind an der Hand sein (lt. OA) und trotzdem : keinen vom Ordnungsamt, oder Tiefbaum interessiert dieses MUSS. Jetzt ist es wichtig, dass die Anwohner parken können. Dabei kann man in der näheren Umgebung auch Garagen anmieten.
Ich verstehe die Welt nicht mehr ranting.gif

Vielleicht kommen ja doch noch Antworten.........
Danke wavey.gif
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balou
Beitrag 02.05.2007, 22:14
Beitrag #50


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Mittlerweile wurde die, vor ca 20-30 Jahren, erstellten Park, bzw. Nicht-parkmarkierungen entfernt.
Man hat jetzt einen Stellplatz, zwischen den Eingangstörchen der Doppelhäuser, eingezeichnet. Also rechtsbündig zum Fußweg, parken an der rechten Fahrbahnseite.

FRAGE: wie ist diese Markierung jetzt zu beachten:

Darf nur ein PKW , der diese Längenmarkierung NICHT überschreitet dort parken? Darf man mit dem Heck, mit der Front "drüber hängen" ??? Oder darf nur ein entsprechend "kleiner" PKW in der Parkbucht parken?
Wer über die Striche hinaus parkt, behindert die Garageneinfahrten....

Und wenn man zur vorderen Markierung extra Platz läßt, um diesem Nachbarn das Eingangstörchen frei zu halten, dafür mit dem Heck und der Anhängerkupplung hinten über der Markierung steht, und so dem anderen Nachbarn die Ausfahrt erschwert: ist Schikane ranting.gif , ist mir schon klar: aber auch verboten und kann im Wiederholungsfall angezeigt werden????

Und wie ist der offizielle Begriff für solch einen "Parkplatz" in einem WENDE (!!) hammer??

Das das Wenden erschwert wurde, interessierte die Stadt leider nicht.

Wenn da mal nicht eine große Portion Vitamin B... im Spiel war think.gif
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