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> Probezeit: 2x über 21 zu schnell, jetzt 3. Bußgeldbescheid
enfi
Beitrag 05.04.2006, 17:05
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen!

Ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Kurz zur Ausgangslage:

Ich habe am 11.6.03 meinen Führerschein gemacht und würde Anfang 2004 mit 24km/h zu viel auf der Uhr geblitzt. Ein knappes Jahr später [Anfang 2005] würde ich erneut mit 24km/h zu viel gemessen. Es folgten nach dem ersten Bescheid eine Nachschulung, und nach dem zweiten Bescheid innerhalb eines Jahres die Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer psychologischen Beratung.

Nach diesen beiden Verkehrsdelikten war ich natürlich wie "auf rohen Eiern" unterwegs, um ja nicht mehr aufzufallen, bis meine auf vier Jahre verlängerte Probezeit vorbei ist.

Ich würde schon sagen, dass ich ein Autofan bin, jedoch wechsle ich selbst lediglich meine Räder. Im November 2005 habe ich mir Xenon nachrüsten lassen. Der Verkäufer verwies nach mehrmaligem Fragen zur Zulässigkeit auf das E-Prüfzeichen auf den Vorschaltgeräten [klang für mich plausiebel - damals wusste ich nicht, dass diese E-Prüfzeichen lediglich die Dichtigkeit der Elektronik bestätigen]. Die Firma rüstete mir mein Auto also um.

Am 18.3. diesen Jahres, einen Tag vor meinem 21. Geburtstag, wurde ich dann von der Polizei angehalten. Die Beamten wiesen mich darauf hin, dass aufgrund fehlender Scheibenreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung der Umbau nicht rechtmäßig sei.
Der Laden, in dem ich das Kit habe einbauen lassen war den Polizisten bereits bekannt. Dennoch müssen Sie eine Anzeige gegen mich schreiben. Des Weiteren wurde eine Anzeige wegen Warenbetrug gegen den Besitzer des Geschäfts geschrieben, da er mir gegenüber vorgegeben hat, das Xenonkit seie erlaubt.
Eine Vorladung als Zeuge wegen Warenbetrug gegenüber dem Geschäftsinhaber habe ich bereits bekommen.

Gestern kam dann der Bußgeldbescheid. 3 Punkte + 50€ Bußgeld

Das war es also mit meinem Führerschein... Ich habe sofor meine Rechtschutzversicherung angerufen: Diese übernimmt den Fall. Nachmittags habe ich also gleich meinen Anwalt aufgesucht. Da ich unwissend gehandelt habe, und von der Polizei bereits eine Anzeige wegen Warenbetrug gegen den Geschäftsführer erstattet wurde [mein Anwalt sagte dazu: "...es ist quasi ein Indiz dafür, dass die Polizisten mir glauben.."], will ich mit meinem Anwalt versuchen, die 3 Punkte zu verhindern.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich Student bin und Samstags in einer Autovermietung arbeite, um mein Studium zu finanzieren [Dort bin ich auf den Führerschein angewiesen].

Ich würde von euch gern wissen, wie Ihr die Chancen seht, aus dieser Sache heil herauszukommen.

Des Weiteren würde ich gern wissen, ob der Bußgeldbescheid direkt [unabhängig davon, ob ich Einspruch einlege oder nicht] zur Führerscheinstelle geht, sodass ich mit weiteren Sanktionen [in meinem Fall Entziehung der Fahrerlaubnis] rechnen muss. Oder ist es so, dass die Führerscheinstelle erst nach meinem Geständnis [also nach dem Bezahlen des Bußgeldes] informiert wird?!

Ich danke euch im Voraus für sinnvolle Antworten.

Ich will mich hier keineswegs als Unschuldslämmchen darstellen, bitte euch aber trotzdem, sachlich und nach bestem Wissen zu antworten, damit vielleicht ein wenig Licht ins Dunkle kommt. Ruhig schlafen kann ich nämlich eh nicht mehr... ;(

Ich wünsche euch was!

Gruß,

enfi
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GM_
Beitrag 05.04.2006, 17:49
Beitrag #2


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Welcher Tatbestand steht denn genau im Bußgeldbescheid ?

Gibt es eine Tatbestandsnummer (TBNR) ?


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GSX-R
Beitrag 05.04.2006, 17:57
Beitrag #3


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Wird wohl BKatNr. 178 sein.

Vielleicht kann Dein Anwalt was mit Verbotsirrtum erreichen, mal sehen was Lexus, Sasquatch oder XDiver dazu meinen... think.gif


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enfi
Beitrag 05.04.2006, 18:02
Beitrag #4


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Im Bußgeldbescheid steht ungefähr [Bescheid liegt bei meinem Anwalt]:

- Kfz benutzt, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
- Halogenscheinwerfer gegen Xenon ersetzt.

Mein Anwalt war optimistisch, aber ich mache trotzdem mir vor Angst in die Hose... sad.gif
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GSX-R
Beitrag 05.04.2006, 18:03
Beitrag #5


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Ja, das ist wohl die von mir genannte BKatNr. Wie begründet denn der Anwalt seinen Optimismus?


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GM_
Beitrag 05.04.2006, 18:04
Beitrag #6


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Das wäre dann ja wohl ein B-Verstoß - also noch kein FE-Entzug


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GSX-R
Beitrag 05.04.2006, 18:07
Beitrag #7


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Wenn´s das ist: Ja smile.gif


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enfi
Beitrag 05.04.2006, 18:10
Beitrag #8


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Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Er sagte in etwa: Er will zunächsteinmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Er will des Weiteren versuchen, mit der Zulassungsstelle eine Minderung des Bußgeldes auf max. 40€ festzulegen; somit würden keine Punkte verteilt werden.

Wann das nicht klappt, geht die ganze Sache zur Staatsanwaltschaft [welche in der Regel nicht handelt]. Dann würde er eine Verhandlung anstreben.

Er meinte, da bereits Anzeige gegen die Firma erhoben wurde, kann man es evtl. beweisen, dass ich unwissend gehandelt habe. Er sagte zudem, dass er in der Vergangenheit nahezu immer eine Einigung mit der Zulassungsstelle getroffen hat, womit alle zufrieden waren.

Falls es zu einer Verhandlung kommt, will er einfach glaubhaft machen, dass ich nichts davon wusste. Eine zivilrechtliche Anzeige gegen den Ladenbesitzer würde die Glaubhaftigkeit ebenfalls bekräftigen.


Wisst ihr, ob die Bescheid direkt an die Führerscheinstelle geht, oder erst nach der Überweisung bzw. dem Einspruch?!

Der Beitrag wurde von enfi bearbeitet: 05.04.2006, 18:12
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Lexus
Beitrag 05.04.2006, 18:16
Beitrag #9


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Die Punkte können nur vermieden werden, wenn der Richter entweder das Verfahren wegen geringen Verschuldens nach § 47 OWiG einstellt oder eine Geldbuße unterhalb von 40 € festsetzt.

Die Chancen scheinen mir nach dem Sachverhalt nicht schlecht zu stehen.

Vor allem denke ich, dass die Betriebserlaubnis gar nicht erloschen ist. Es gibt im BMV-Beispielkatalog zu § 19 StVZO bei den Leuchteinrichtungen überhaupt keinen einzigen Anbau- oder Veränderungsfall, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Der Katalog ist zwar nicht verbindlich, aber eine Auslegungshilfe, die in der Regel auch beachtet wird.


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enfi
Beitrag 05.04.2006, 18:27
Beitrag #10


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Hallo Lexus!

Vielen Dank für die promte Antwort! Ein kleines Bisschen Angst nimmst du mir gerade...


Ich vermute nur, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wird der Geschäftsfüher, welcher mir das Kit eingebaut hat, ebenfalls vorgeladen sein. Er wird sicher versuchen seine Haut zu retten, indem er das Gegenteil behauptet...


Die Betriebserlaubnis ist wohl wirklich erloschen, da in Verbindung mit Xenon-Lampen Auflagen existieren [eben die automatische LWR und die Scheinwerferwaschanlage]


Weisst du, ob sich die Bußgeldstelle normalerweise auf Minderung einigt? Irgendwie klingt das für mich komisch... ;(

Des Weiteren sollte ich vielleicht noch erwähnen, was der Polizist sagte, als er mich angehalten hat: "Sie scheinen ja aus allen Wolken zu fallen... Ich sehe, dass Sie anscheinend nicht richtig aufgeklärt worden sind. Der Laden, wo Sie ihr Nachrüstkit haben einbauen lassen ist uns bekannt. Wir werden ebenfalls eine Anzeige gegen den Geschäftführer schreiben, wo Sie bitte als Zeuge aussagen [wegen Warenbetrug].

Wir müssen aber auch gegen Sie eine Anzeige schreiben... In der Regel ist es aber so, dass ein solches Verfahren eingestellt wird."

Das ist natürlich unabhängig vom Ermessen der Bußgeldstelle....


Ich würde mich freuen, wenn ihr hier evtl. auch noch etwas dazu sagen könntet.

Danke!
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Lexus
Beitrag 05.04.2006, 18:37
Beitrag #11


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Also die Bußgeldstelle wird das nicht tun. Sondern man muss dann schon Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und zur Hauptverhandlung gehen, ist doch alles kein Problem mit RSV-Deckung.

Man muss einfach zwischen nichtlegalen An- oder Umbauten und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis unterscheiden. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Die BE erlischt nur in den in § 19 Abs. 2 StVZO ausdrücklich genannten Fällen:

Änderung der Fahrzeugart
zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens.

Ich sehe beim besten Willen nicht, wieso die fehlenden Teile eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen. Man mag ja selber etwas schlechter sehen, aber von anderen gesehen wird man doch trotzdem.


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enfi
Beitrag 05.04.2006, 18:42
Beitrag #12


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hmm... mein Anwalt war auch verwundert, hat aber nachgeschaut... Es gibt irgendein Gesetzt, dass besagt, die Veränderung der Serienscheinwerfer ist verboten... Irgend eine Richtlinie gibt es dann noch, die vorschreibt, dass man eine ALWR und eine SWA installieren muss, sofern Xenon nachgerüstet wird. Die Ausleuchtung für mich selbst wird durch Xenon sogar besser, allerdings können solche Lampen bei verschmutzten Scheinwerfergläsern blenden und somit gefährden.

Naja, mal abwarten. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten. Danke nochmal!


Wie sieht es denn mit der Führerscheinstelle aus?! Wann bekommt sie bescheid? Wenn die Verhandlung durch ist? Oder hat sie jetzt schon einen Durchschlag vom Bußgeldbescheid vorliegen, auf den sie sofort reagieren wird?! [in Form von FE]
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GM_
Beitrag 05.04.2006, 22:37
Beitrag #13


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Die Führerscheinstelle erfährt davon erst nach Rechtskraft der Entscheidung.

Aber wie gesagt: Das sollte schlimmstenfalls ein B-Verstoß sein. Zwei A-Verstöße und ein B-Verstoß reichen aber noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis, da braucht es noch einen weiteren B-Verstoß (oder auch A-Verstoß).

Also: Keep cool.


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enfi
Beitrag 06.04.2006, 07:36
Beitrag #14


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Danke für die zahlreichen Antworten!

Für einen B-Verstoß bekommt man aber doch keine drei Punkte... ;(

Lasst uns lieber mal davon ausgehen, dass es ein A-Verstoß ist...


Ich halte euch auf dem Laufenden..

Übrigens habe ich auch eine Mängelkarte bekommen; ich musste das AUto also wieder umbauen und der Polizri vorführen...
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Uwe W
Beitrag 06.04.2006, 13:52
Beitrag #15


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Also: Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis ist ein A-Verstoß, der vorliegend also zur dritten Stufe der Probezeitmaßnahmen führt. Hier wäre das der Entzug der Fahrerlaubnis mit 3 monatiger Sperrfrist.

BKatV Nr. 178 A-ohne Zulassung, mit dem Saisonkennzeichen (das wäre dann lediglich ein B-Verstoß) hat das ja nichts zu tun.

Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass eine Verurteilung zu einer Geldbuße von mindestens 40€ erfolgt. Liegt die verhängte Geldbuße im Verwarngeldbereich (bis 35€), so ist das ganze probezeitrechtlich ohne Bedeutung.
Wegen der besonderen Umstände (einem Warenbetrüger aufgesessen), sollte es möglich sein, von der Regelgeldbuße nach unten abzuweichen.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis selber ist ein sehr schwieriges Thema:
Lexus hat ja die drei Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis genannt, die in § 19 (2) STVZO aufgeführt sind. Vorliegend wäre davon ernsthaft nur zu prüfen, ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Das erfordert schon erhebliche Mängel.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:
§ 19 (3) STVZO letzter Satz
Zitat
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das scheint hier der Umstand zu sein, auf dem die Bußgeldbehörde jetzt rumreitet.

Da eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sollte jetzt versucht werden, eine Geldbuße im Punktebereich zu vermeiden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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GM_
Beitrag 06.04.2006, 14:55
Beitrag #16


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Hast Recht, habe mich verkuckt, bei erloschener BE wäre es A-Verstoß.


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enfi
Beitrag 13.04.2006, 15:36
Beitrag #17


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Hallo Jungs!

Leider habe ich heute von meiner Rechtschutzversicherung Post bekommen. Sie übernimmt die Kosten nicht, weil entsprechend des Versicherungsvertrags nicht bezahlt wird, wenn die Betriebserlaubnis erloschen war...

Daher nochmals meine Frage [bitte beantwortet sie ganz objektiv und realistisch]

Wie stehen meine Chancen?

Wieviel wird ein Verfahren mindestens kosten?

Was sind eure Erfahrungen in Sachen Kosten bei Verkehrsrechtlichen Verfahren?


Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich auf jeden Fall trotzdem gegen den Bußgeldbescheid vorgehe, weil ich mich in dieser Sache nicht schuldig fühle..


Vielen Dank!


enfi
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