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> Reparatur am Straßenrand
Gast_Klaus Kusch_*
Beitrag 27.09.2003, 13:27
Beitrag #1





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Hallo Zusammen,

ist zwar schon einiges her interessiert mich aber trotzdem, da das immer wieder vorkommen kann.

Hatte einen Defekt am Auto. Das Auto stand wie gewohnt vor unserer Wohnung, auf unserer Straße, in einer Parkbucht. Die Straße liegt in einem Wohngebiet und ist als Tempo 30-Zohne ausgewiesen. Werktags so gegen 18:00Uhr habe ich mich dann an die Schadensbehebung gemacht. Ich öffnete die Motorhaube und hing zur besseren Sicht eine Lampe in den Motoraum. Nachdem ich die Batterie demontiert und zum laden in den Keller getragen hatte, musste ich den Keilriemen der Lichtmaschiene abnehmen. Als ich das Teil in den Händen hatte - japanische Autos sind ganz schön verbaut -, hält neben meinem Auto ein anderes Fahrzeug. Die Scheibe wird runtergekurbelt und es ergibt sich nachfolgender Gesprächsinhalt:

Zivi>Guten Abend, was machen Sie da?
Ich> Ich habe einen defekt am Motor und sehe nach was da nicht stimmt.
Zivi>Wir sind verständigt worden, das hier jemand sein Auto repariert. Bitte
stellen Sie ihre Arbeit ein.
Ich> Wieso, darf ich nicht nachsehen was hier nicht funktioniert? Schließlich
zerlege ich doch nicht den ganzen Motor.
Zivi>Stellen Sie bitte Ihre Arbeit ein und schließen Sie die Motorhaube, andernfalls
lassen wir Ihr Fahrzeug abschleppen und Sie erhalten eine Anzeige.

Auf meine Frage gegen welches Recht ich verstoßen habe, blieb man mir die Antwort schuldig. Es kam lediglich ein zarter Hinweis auf das Emisionsschutzgesetzt ohne nähere Information.

Ich habe daraufhin die Lampe abgenommen, die Motorhaube geschlossen und bin mit meinem Werkzeugkasten in meinem Keller verschwunden. Abbruch der Reparatur durch Fremdeinwirkung um 19:00Uhr.

Kurze Zeit später habe ich die zuständige Polizeidienststelle angerufen und um weitere Information zu dieser Begebenheit gebeten. Leider konnte man mir auch dort nicht weiterhelfen.

Nach wie vor ist die Gesetzeslage für mich unklar. Darf man an einem Fahrzeug eine Panne beheben und wenn ja in welchem Umfang?
Kann/darf die Polizei, die hier mit einer Zivilstreife auftrat, in dieser Weise agieren und ist sie nicht verpflichtet den Bürger zu informieren gegen welches geltende Recht er verstoßen hat?

Bin mal auf die Kommentare gespannt.

Gruß

Klaus Kusch
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Quax
Beitrag 27.09.2003, 16:41
Beitrag #2


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Haben sich diese "Zivis" als Polizeibeamte ausgewiesen und auch die Personalien aufgenommen?
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Chris
Beitrag 27.09.2003, 16:58
Beitrag #3


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Das würde mich auch mal interessieren. Für mich hört sich das eher nach einem bösen Scherz eines unliebsamen Zeitgenossen an.
Außerdem kommen bei einem Anruf eigentlich im Normalfall keine Zivilpolizisten sondern uniformierte Streifenpolizisten.
Ich wüsste nicht, was es verbietet ein Auto auf der Straße zu reparieren, zumindest nicht, so lange du das nicht gewerblich machst. :-))))


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Klaus Kusch_*
Beitrag 27.09.2003, 20:01
Beitrag #4





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Hallo Zusammen,

das hatte ich in der kurzen Zusammenfassung nicht erwähnt. Natürlich war meine erste Reaktion zu fragen, wer da was von mir wissen wollte. Daraufhin hat sich die Zivilstreife als solches zu erkennen gegeben. Also kein Scherz!
Da ich den Aufforderungen Folge geleistet habe, hat es auch keine Konsequenzen gegeben. Scheinbar hatte sich die Aufnahme meiner Personalien damit auch erübrigt.
Was mich jedoch so geärgert hat, ist die augenscheinliche Willkür in dieser Aktion. Weder die Beamten in zivil, noch die zentrale Dienststelle, waren in der Lage mir genau sagen gegen welche Vorgaben/Verordnungen/Gesetze ich verstoßen habe. Nach dem Motto, das paßt uns nicht und da wir die Polizei sind können wir es Dir verbieten ohne es zu erläutern. Ich weiß das das kindisch klingt, trifft den Nagel aber auf den Kopf. Schließlich war mit meinem Reparaturversuch weder Krach noch Dreck verbunden.

Klaus Kusch
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Uwe W
Beitrag 27.09.2003, 20:32
Beitrag #5


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§ 36(1) STVO: (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.
D.h. wenn Du weiterrepariert hättest, hättest Du gegen diesen Paragraphen verstoßen.
Ein Auskunftsanspruch auf Sinn von solchen Weisungen besteht nicht.
Gegen welche Vorschriften Du vorher verstoßen haben sollst, ist nicht klar, aber Dir wird ja anscheinend auch nichts mehr vorgeworfen. Natürlich gelten Immissionsregeln etc., d.h. bei einer Panne darf man die Straße nicht unnötig mit Öl versauen. Vielleicht wollten die Polizisten hier einer abstrakten Gefahr vorbeugen?

Man kann gegen Weisungen von Polizeibeamten auch Widerspruch einlegen und die Sache vors Verwaltungsgericht bringen, wenn die Gefahr besteht, dass sich solche Weisungen in derselben Situation wiederholen. Dann müsstest man aber schon darlegen, dass auch zukünftig mit häufigen Pannen zu rechnen ist. Willst Du das?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Jörg_*
Beitrag 27.09.2003, 20:56
Beitrag #6





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Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das also folgendes:
Wenn ich "armes Schw..." also nur eine Mietwohnung mit einer kleinen Parkbucht habe, muss ich für jede kleine Reparatur in die Werkstatt oder in die Garage eines Bekannten (bzw. Privatgrundstück)?
Selbst wenn ich KFZ Meister wäre???
Mal ehrlich, das kann's doch nicht sein, zumal viele keine Garage besitzen bzw. eigenen Grund und Boden.
Nachdenkliche Grüsse
Jörg
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Uwe W
Beitrag 27.09.2003, 21:29
Beitrag #7


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@ Jörg:
So würde ich das nicht sagen. Nur wenn gerade mal Polizisten vorbeischauen und Dir die Reparatur verbieten, musst Du eben die Weisungen befolgen. Ich denke bei kleinen Pannen sagt kein Polizist etwas. Nur wenn die Gefahr besteht, dass das Auto im öffentlichen Verkehrsraum in seine Einzelteile zerlegt wird, müssen die Polizisten wohl einschreiten. Ob das Reparaturverbot im vorliegenden Fall nötig war, scheint mir sehr fragwürdig.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Klaus Kusch_*
Beitrag 28.09.2003, 12:08
Beitrag #8





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Hallo Zusammen,

wenn ich das richtig deute, kann die Polizei also alles anordnen und es muss befolgt werden. Somit kann Sie jedwede Tätigkeit unbegründet unterbinden, ob zu recht oder unrecht. Der betroffenen Person bleibt dann nur die Resignation oder der Versuch im Nachgang über den Rechtsweg mit all den damit verbundenen Kosten und Ärgernissen zum Ziel zu kommen. Vor Ort seinen Standpunkt zu vertreten, empfiehlt sich wohl nur für Juristen und kann trotzdem noch auf der Wache enden.

Ich hatte in meiner Situation auf Dialog gesetzt. Schließlich lag mir daran zu verstehen was ich falsch gemacht habe, um durch mögliche Korrekturen meiner Vorgehensweise trotzdem noch rechtskonform zum Ziel, sprich zum Abschluß der nötigen Reparatur zu kommen. Jedoch hatte wohl gerade dieses konkrete Nachfragen die Beamten verärgert.
Es dränkt sich die Vermutung auf, dass hier ohne genaue Kenntnis der Rechtslage einfach auf Grund der Autorität ein gemeldeter Vorgang unterbunden wurde.

Trotzdem bleibt die Frage gegen welche Vorgaben verstoßen wurde.

Klaus Kusch
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Torsten
Beitrag 29.09.2003, 08:04
Beitrag #9


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Ich möchte hier weder irgendwelchen Polizisten oder der "Staatsmacht" an sich zu nahe treten,kann mir aber einen Kommentar dazu nicht verkneifen.In 99% der Fälle wo so etwas angeordnet wird ist es meiner Meinung nach Willkür.Wenn ich als Polizist irgendetwas anordne sollte ich zumindest wissen auf welcher Grundlage ich das tue.Und wenn ich es nicht genau weiß sollte ich wenigstens wissen wo es steht.Da sollte auch keiner kommen mit "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen."Der Polizist hätte ja auch mal auststeigen können und sich davon überzeugen können was da gemacht wird.Warum tat er das nicht?Ich würde die Dienststelle des beamten so lange nerven bis der genaue Grund inklusive Gesetz und Paragraph vorliegt.
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Matte
Beitrag 29.09.2003, 16:20
Beitrag #10


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Zitat (Uwe W @ 27.09.2003, 21:32)
§ 36(1) STVO: (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.
D.h. wenn Du weiterrepariert hättest, hättest Du gegen diesen Paragraphen verstoßen.
Ein Auskunftsanspruch auf Sinn von solchen Weisungen besteht nicht.
Gegen welche Vorschriften Du vorher verstoßen haben sollst, ist nicht klar, aber Dir wird ja anscheinend auch nichts mehr vorgeworfen. Natürlich gelten Immissionsregeln etc., d.h. bei einer Panne darf man die Straße nicht unnötig mit Öl versauen. Vielleicht wollten die Polizisten hier einer abstrakten Gefahr vorbeugen?

Man kann gegen Weisungen von Polizeibeamten auch Widerspruch einlegen und die Sache vors Verwaltungsgericht bringen, wenn die Gefahr besteht, dass sich solche Weisungen in derselben Situation wiederholen. Dann müsstest man aber schon darlegen, dass auch zukünftig mit häufigen Pannen zu rechnen ist. Willst Du das?

Tut mir leid aber das ist ja wohl totaler Quatsch.
Wenn ein polizist sagt "Spring vom Dach!", dann machst du das auch oder wie?

§36 StVO bezieht sich auf Zeichen und Verkehrseinrichtungen.

Du solltest ihn vielleicht doch erstmal lesen.

P.S.: Ich kenn kein Gesetz das mir eine Autoreparatur vor meiner Haustür verbietet (solang nicht Öl usw. ausläuft).


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Andreas
Beitrag 29.09.2003, 19:01
Beitrag #11


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Zitat
Ich kenn kein Gesetz das mir eine Autoreparatur vor meiner Haustür verbietet


Evtl. das Landes- oder Bundesimmisionsschutzgesetz? Möglich wäre es, daß dort Arbeiten im Freien ab einer gewissen Uhrzeit untersagt sind.


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Matte
Beitrag 29.09.2003, 19:14
Beitrag #12


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Also das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt dort denke ich nicht.


§2 BImSchG

§ 2 Geltungsbereich.
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für

1. die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
2. das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnisse aus Stoffen nach Maßgabe der §§ 32 bis 37.
3. die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen nach Maßgabe der §§ 38 bis 40 und
4. den Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen nach Maßgabe der §§ 41 bis 43.

(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für Flugplätze und für Anlagen, Geräte, Vorrichtungen sowie Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, die den Vorschriften des Atomgesetzes oder einer hier nach erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, soweit es sich um den Schutz vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ioniesierender Strahlen handelt. Sie gelten ferner nicht, soweit sich aus wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zum Schutz der Gewässer etwas anderes ergibt.


Sowie Landesimmissionsschutzgesetz:

§ 1
Zweck des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Wahrnehmung der Aufgaben des Landes im Bereich des Immissionsschutzes sicherzustellen und eine Grundlage für die Ausführung

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
des Benzinbleigesetzes,
des Fluglärmgesetzes,
des Atomgesetzes,
des Strahlenschutzvorsorgegesetzes,
des Gentechnikgesetzes und
des Chemikaliengesetzes
sowie hierauf beruhender Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu schaffen.

(2) Zweck dieses Gesetzes ist es zudem, Menschen, die natürliche Umwelt sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, soweit zu diesem Zweck nicht Regelungen durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder andere Bestimmungen des Bundes getroffen sind.

(3) Zweck dieses Gesetzes ist es schließlich, Menschen, die natürliche Umwelt sowie Kultur- und Sachgüter vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, soweit dies der Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft dient.


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Gast_Guest_*
Beitrag 01.10.2003, 19:29
Beitrag #13





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Jetzt kommen wir in die Region die mich interessiert. Allerding sind wir noch keinen Schritt weiter, den Emissionen hatte ich keine wink.gif wenn man von den wegschwirrenden Elektronen meiner Werkstattlampe mal absieht. Lärm gab es auch nicht. Kein Tropfen Öl war im Spiel. *Grübel*

ph34r.gif Ich bin mir ziemlich sicher, das die Beamten, im Falle das wir das vor Ort ausdiskutiert hätten, mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Wiederstand gegen die Staatsgewalt belangt hätten. ph34r.gif

Aber Spaß beiseite, ich bin genauso schlau wie vorher dry.gif

Klaus Kusch

PS. Liest hier kein Polizist oder Jurist mit, der hier Info geben kann?
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Gast_polomax_*
Beitrag 25.12.2004, 16:47
Beitrag #14





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Hallo Leute, lese dies hier, weil ich im Moment denselben Ärger habe! Bin von einem Nachbar beim Ordnungsamt angeschissen worden, weil ich ab und an bei meinen zwei Autos kleinere Reparaturen durchführe (auf Privatgrundstück). Der Schrieb vom Amt sagt aus, das es laut unserem Ortsrecht (Zitat: ...das Reparieren von Kraftfahrzeugen auf Verkehrsflächen und in Anlagen... der Stadt Heiligenhaus grundsätzlich untersagt ist.). Weiterhin ist es wohl verboten, Arbeiten an Kfz auf Privatgelände durchzuführen, wobei "Betriebsmittel" in den Boden, die Kanalisation blablabla gelangen können.
Ich bin gelernter Kfz- Mechaniker und mache keine Ölwechsel überm Gulli, wie es angeblich immer noch vorkommt und flexe auch nicht Sonntags mit nem Winkelschleifer rum!
Wer mir einen Tip geben kann, wo ich definitv nen Link oder irgendeinen Paragrafen herbekomme, der Reparaturen auf Privatgelände KONKRET verbietet, wäre mir schon weit geholfen.

******@gmx.de

*** Anmerkung Moderator

Bitte keine Email Adressen veröffentlichen


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 25.12.2004, 17:20
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DaRealAd
Beitrag 25.12.2004, 16:57
Beitrag #15


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Ich frage mich nur wie das dann die Pannenhelfer von ADAC und Co machen ... Die Reparieren doch auch vor Ort meistens.


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Andreas
Beitrag 25.12.2004, 17:20
Beitrag #16


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Zitat (polomax @ 25.12.2004, 16:47)
Der Schrieb vom Amt sagt aus, das es laut unserem Ortsrecht (Zitat: ...das Reparieren von Kraftfahrzeugen auf Verkehrsflächen und in Anlagen... der Stadt Heiligenhaus grundsätzlich untersagt ist.).

Du hast dir die Frage doch schon beantwortet. Offensichtlich gibt es eine Ortssatzung der Stadt Heiligenhaus, die dies verbietet. Diese Satzung kannst du sicherlich im Rathaus einsehen, vielleicht findet sich sogar etwas auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus.


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RA XDiver
Beitrag 25.12.2004, 17:31
Beitrag #17


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Wen es interessiert:

Hier findet Ihr die entsprechende Ortssatzung der Stadt Heiligenhaus als .pdf-File.

Insbesondere § 7 ist da interessant.

Desweiteren sind nach § 1 Abs. 1 regelt wohl die Verkehrsflächen. M.E. ist die ganze Geschichte aber ziemlich schwammig formuliert.


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baerfekt
Beitrag 25.12.2004, 20:59
Beitrag #18


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Zitat (Uwe W @ 27.09.2003, 20:32)
§ 36(1) STVO: (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.
D.h. wenn Du weiterrepariert hättest, hättest Du gegen diesen Paragraphen verstoßen.
Ein Auskunftsanspruch auf Sinn von solchen Weisungen besteht nicht.
Gegen welche Vorschriften Du vorher verstoßen haben sollst, ist nicht klar, aber Dir wird ja anscheinend auch nichts mehr vorgeworfen. Natürlich gelten Immissionsregeln etc., d.h. bei einer Panne darf man die Straße nicht unnötig mit Öl versauen. Vielleicht wollten die Polizisten hier einer abstrakten Gefahr vorbeugen?

Man kann gegen Weisungen von Polizeibeamten auch Widerspruch einlegen und die Sache vors Verwaltungsgericht bringen, wenn die Gefahr besteht, dass sich solche Weisungen in derselben Situation wiederholen. Dann müsstest man aber schon darlegen, dass auch zukünftig mit häufigen Pannen zu rechnen ist. Willst Du das?

[B]Ich kann mir nicht Vorstellen, dass in diesem Fall § 36(1) STVO zutreffend ist.

Wenn eine Weisung erteilt wird, muß diese auch dem betreffenden Bürger mitgeteilt werden.

Hier unterbindet die Polizei eine Reparatur! Was hat die Reparatur mit § 36(1) STVO zu tun? Eine Vorbeugung wegen evtl. möglichen auslaufen von Ölen kann auch keine Weisung der Polizei zur Einstellung der Reparatur begründen!

gruß
baerfekt


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Viele Grüße aus Thüringen
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Andreas
Beitrag 25.12.2004, 21:09
Beitrag #19


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Nach dem Polizeirecht der jeweiligen Bundesländer kann die police.gif u. U. schon zur Gefahrenabwehr eine entsprechende Anordnung erlassen.


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Peter Lustig
Beitrag 25.12.2004, 21:36
Beitrag #20


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§ 36 Abs. 1 Satz 1 StVO ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig. Die in dieser Bestimmung angesprochenen Weisungen müssen unmittelbar einen Verkehrsvorgang regeln wollen (BGHSt 32 248 u.a.), was hier nicht zutrifft. Eine Autoreparatur auf der Straße ist nichts, was in der StVO geregelt wäre.

Die Satzung der Stadt Heiligenhaus ist nach meinem Dafürhalten in etlichen Teilen mangels erforderlicher gesetzlicher Ermächtigung rechtswidrig. Die im Vorspann aufgeführte Rechtsgrundlage reicht dazu nicht aus. Mit der hier anzutreffenden Ordnungswut geht die Kommune zumindest, was die öffentlichen Verkehrsflächen angeht, meiner Auffassung nach weit über das hinaus, wozu sie grundsätzlich befugt ist. Die StVO ist Bundesrecht und bietet keinen Raum für ergänzende kommunale Rechtsetzung. Dies sollte jedoch ggf. ein Verwaltungsjurist, der ich nicht bin, näher überprüfen.
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Peter Lustig
Beitrag 25.12.2004, 21:38
Beitrag #21


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Zitat (Andreas @ 25.12.2004, 21:09)
Nach dem Polizeirecht der jeweiligen Bundesländer kann die police.gif u. U. schon zur Gefahrenabwehr eine entsprechende Anordnung erlassen.

Die Polizei darf im Rahmen der Gefahrenabwehr nur tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Die ist hier für mich nicht erkennbar.
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Andreas
Beitrag 25.12.2004, 21:42
Beitrag #22


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Meine Anmerkung war eingentlich auch nur allgemein gehalten, im Einzelfall wäre es aber sicher durchaus möglich. wavey.gif


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Eddie
Beitrag 26.12.2004, 10:43
Beitrag #23


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Also:
Wenn PKW defekt ist, Abschlepper rufen (Firma T*? rofl1.gif ) und ab zur Werkstatt??

M.E. sind Reparaturen, die dem Zweck dienen, die Fahrfähigkeit des PKW wiederherzustellen, nicht verboten, solange nicht gegen Umweltschutzauflagen oder z.B. OWiG (§117 unzulässiger Lärm) usw. verstoßen wird.

Eddie


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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amfa
Beitrag 26.12.2004, 13:50
Beitrag #24


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Das Heiligenhaus nicht normal ist wusste ich ja ( immerhin bin ich da jahrelang zur Schule gegangen *gg*). Aber das find ich doch wirklich irgendwie lächerlich.
Das mit dem Waschen des Autos (speziell Motor usw.) verstehe ich ja noch.
Aber warum ich z.b. mein Mein Auspuff nicht wechseln darf o.ä.
Scheinbar ist es denen lieber das ich mit nem Loch im Auspuff noch zur Werkstatt fahre, die Anwohner werdens mir danken *brööööööööööm* *gg*


MFG
AMFA


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Peter Lustig
Beitrag 26.12.2004, 14:13
Beitrag #25


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Das Sammelsurium an Vorschriften findet man zum Teil auch verstreut in anderen Vorschriften. Von daher ist die Ortssatzung der Stadt Heiligenhaus da überflüssig wie ein Kropf.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.12.2004, 15:17
Beitrag #26





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Das interresiert mich alles überhaupt nicht whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 26.12.2004, 16:00
Beitrag #27


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Zitat (Guest @ 26.12.2004, 15:17)
Das interresiert mich alles überhaupt nicht  whistling.gif

Und was möchtest Du uns mit dieser weltbewegenden Aussage mitteilen? Du bist doch wohl nicht der Stadtdirektor von Heiligenhaus? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.12.2004, 17:59
Beitrag #28


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Zitat
Du bist doch wohl nicht der Stadtdirektor von Heiligenhaus? 


In NRW gibt´s die Doppelspitze nicht mehr. Das erledigt jetzt alles der OBM, bzw. wie im Falle der kreisangehörigen Stadt Heiligenhaus, der Bürgermeister whistling.gif .

(der ist. m.W. übrigens 27 Jahre alt und Dr. jur. ..... crybaby.gif )


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Jack Daniels
Beitrag 27.12.2004, 00:22
Beitrag #29


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Zitat (XDiver @ 26.12.2004, 17:59)
Zitat
Du bist doch wohl nicht der Stadtdirektor von Heiligenhaus? 


In NRW gibt´s die Doppelspitze nicht mehr. Das erledigt jetzt alles der OBM, bzw. wie im Falle der kreisangehörigen Stadt Heiligenhaus, der Bürgermeister whistling.gif .

(der ist. m.W. übrigens 27 Jahre alt und Dr. jur. ..... crybaby.gif )

Auf gut Deutsch,der Junge ist was das Arbeitsleben angeht reiner Theoretiker.
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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2004, 08:29
Beitrag #30


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Nee, die Satzung ist schon älter. Da ist schon noch die Rede von einem Stadtdirektor. Vielleicht kennt das Stadtoberhaupt seine eigene Satzung noch gar nicht. wink.gif

Frage: Ist Heiligenhaus so groß, dass es dort einen Oberbürgermeister gibt?

OffTopic:
Im Übrigen kann es sich bei einem 27-jährigen Dr. jur, sofern die Angaben korrekt sind, tatsächlich nur um einen Theoretiker und Berufspolitiker handeln, denn in diesem Alter hat man noch keine praktischen Erfahrungen in der Arbeit sammeln können. Dynamisch, stromlinienförmig und angepasst von der Schulbank durch das Studium direkt in die Berufspolitikerlaufbahn - da braucht man sich dann nicht zu wundern, dass diese Herrschaften abgehoben und von dem Leben an der Basis keine Ahnung mehr haben.
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 10:09
Beitrag #31


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Zitat
Frage: Ist Heiligenhaus so groß, dass es dort einen Oberbürgermeister gibt?


Nein, nur einen Bürgermeister. Zuständiger Kreis ist Mettmann.

Zitat
Im Übrigen kann es sich bei einem 27-jährigen Dr. jur, sofern die Angaben korrekt sind


Beim Alter leg ich mich nicht fest. Jedenfalls ist er unter 30 und der jüngste BM in NRW. Das ging auch hier groß durch die Presse.

Zitat
Vielleicht kennt das Stadtoberhaupt seine eigene Satzung noch gar nicht.


DAs halte ich durchaus für möglich. Jedenfalls will man in Zukunft wohl sein Ortsrecht an das der Nachbargemeinde Wülfrath anpassen um die Arbeit, u.a. der gemeinsamen Polizeibehörde, zu erleichtern. Vielleicht kommt die Satzung dann mal auf den Prüfstand.... whistling.gif

Hier mal der Lebenslauf des Guten. Bj. 1976..... crybaby.gif

Sorry for offtopic.gif


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Achim
Beitrag 27.12.2004, 10:42
Beitrag #32


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Zitat (Andreas @ 29.09.2003, 19:01)
Zitat
Ich kenn kein Gesetz das mir eine Autoreparatur vor meiner Haustür verbietet


Evtl. das Landes- oder Bundesimmisionsschutzgesetz? Möglich wäre es, daß dort Arbeiten im Freien ab einer gewissen Uhrzeit untersagt sind.

Es gibt auch Gewerbevorschriften, sogar sehr umfangreiche für das Kfz-Gewerbe. Auch hierraus kann man entsprechende Verbote entnehmen. Gelegentliche Kleinreparaturen, welche nicht gewerblich erfolgen oder zur kurzfristigen Wiederherstellung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit dienen, sind natürlich von diesen Vorschriften nicht erfasst.


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Cope
Beitrag 27.12.2004, 10:46
Beitrag #33


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Zitat
Hier mal der Lebenslauf des Guten. Bj. 1976.....


steht da wirklich nichts, oder liegt das an mir?! think.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 10:48
Beitrag #34


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Sorry, mein Fehler. Die sch... Frames. blushing.gif

Jetzt funzt´s..... wavey.gif


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Commodore25E
Beitrag 27.12.2004, 11:24
Beitrag #35


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Oh Gott oh Gott, wenn ich daran denke, daß ich schon Zylinderköpfe in meiner Hofeinfahrt gewechselt habe, von zig Öl und Kerzenwechseln mal abgesehen:

Dazu noch diverse Anlasser, Lichmaschinen, Einspritzanlagen, Vergaserreinigungen, Gas und Kupplungszüge, Elektrik allgemein, kleinere Lackierungen, Unterbodenversiegelungen etc. etc. etc.

Was für ein Glück des Himmels, daß ich noch nicht im Knast sitze wegen Zerstörung der Erde und Schändung der Obrigkeit, der Scharfrichter muß herbei.......

Das kommt dabei heraus, wenn glattgelutschte, windige und durchgestylte Berufsakademiker mit null Ahnung von der Praxis die geschicke des Landes lenken wollen......

Mit solchen Flachpfeifen wären wir nach dem Krieg NIE aus den Trümmern herausgekommen.....

Bitte entschuldigt meine harsche Wortwahl ranting.gif crybaby.gif


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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 11:30
Beitrag #36


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Zitat
Das kommt dabei heraus, wenn glattgelutschte, windige und durchgestylte Berufsakademiker mit null Ahnung von der Praxis die geschicke des Landes lenken wollen......


Um mal die Ehre des Kollegen zu retten:

Die Satzung entstammt der Zeit vor ihm....... wink.gif


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Commodore25E
Beitrag 27.12.2004, 11:39
Beitrag #37


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Hi XDiver, wollte weder Dich noch sonst jemanden aus dieser Sparte angreifen, sorry hierfür.

Ich stelle aber mit etwas Wehmut fest, daß vielen, die nun in die Politik hineinwachsen, der Bezug zur Praxis und damit Realität fehlt, besonders den studierten. Kann ich auch täglich auf meiner Arbeit feststellen.

Aber ich laufe Gefahr, den Thread offtopic.gif zu ziehen......

Mußte nur mal meine Meinung dazu loswerden.

Nix für ungut, Commo wavey.gif


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steveluke
Beitrag 27.12.2004, 11:41
Beitrag #38


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Zitat (XDiver @ 27.12.2004, 11:30)
Um mal die Ehre des Kollegen zu retten:

Was denn jetzt... entweder - oder... think.gif whistling.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 11:42
Beitrag #39


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Zitat
Was denn jetzt... entweder - oder...


Steveluke........ plasma.gif ranting.gif


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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2004, 11:43
Beitrag #40


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Zitat (Commodore25E @ 27.12.2004, 11:39)
Mußte nur mal meine Meinung dazu loswerden.

Damit stehst Du nicht allein --> hier klicken. wavey.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2004, 11:44
Beitrag #41


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Zitat (steveluke @ 27.12.2004, 11:41)
Zitat (XDiver @ 27.12.2004, 11:30)
Um mal die Ehre des Kollegen zu retten:

Was denn jetzt... entweder - oder... think.gif whistling.gif

Da sieht man´s wieder. Irgendwie halten die G´studierten doch immer wieder zusammen. laugh.gif
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GSX-R
Beitrag 27.12.2004, 11:48
Beitrag #42


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Also, ich fand Steveluke mit der Mütze auf dem Avatar irgendwie... netter laugh2.gif

Man merkt, dass Weihnachten vorbei ist rofl1.gif
@XDiver
Wusste gar nicht, dass Du Bürgermeister bist whistling.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 11:50
Beitrag #43


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Zitat
Wusste gar nicht, dass Du Bürgermeister bist


Hast Du ne Ahnung..... rofl1.gif


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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2004, 12:00
Beitrag #44


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Arbeitsloser Akademiker sucht Stellung als Bürgermeister. Gerne auch in einer kleineren Gemeinde. rofl1.gif
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Commodore25E
Beitrag 27.12.2004, 12:06
Beitrag #45


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Peter Lustig, laß uns in Gedanken umarmen hug.gif und ein virtuelles Weißbier genießen cheers.gif

Du sprichst mir aus der Seele...


Gruß Commo wavey.gif


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TimeRaiser
Beitrag 26.07.2006, 21:04
Beitrag #46


Neuling


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Heute haben sich auch bei mir die Nachbarn beschwert. Es sei verboten... *lol* seit Jahren repariere ich mein Auto am Straßenrand irgendwo in Gießen.
Sicherheitshalber habe ich heute bei der Polizei angerufen und die Lage erkundet.

Es heißt:

Die Polizei (oder der Bund... wie auch immer (bin Leie) hätte die Sache an die Stadt Gießen (und damit dem Ordnungsamt?) abgegeben. Die Stadt hätte in einer Satzung beschlossen, dass die Reparaturen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten ist. Weil......
* bei Reparaturen wären immer wieder Teile (Schrauben, Dreck etc.) zurückgeblieben
* Viele die ihr Öl gewechselt haben, haben danebengehendes Öl wenn überhaupt nur mit Sand abgedeckt, aber keien Bindemittel benutzt und entsorgt.
* Besoffene und Kinder hätten sich zu oft an den Fahrzeugen verletzt
* Viele Fahrzeuge wurden über Nacht beschädigt oder es wurden Teile daran gestohlen

D.h. für mich konkret: Solange sich kein Nachbar beschwert ist Friede, Feuer Eierkuchen. Wenn sich jedoch ein ****** von Nachbar beschwert, muss die Polizei kommen und eine Mitteilung an die Stadt weiterleiten
-> 35,- Euronen Bußgeld und eventuelles Abschleppen.

Diese Angelegenheit 'Auto reparieren auf öffentlichen Straßen' ist also von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


Zum Thema Privatgrundstück... http://www.wdr5.de/service/service_rat/234579.phtml

Für mich heißt es in Zukunft 10,-/ h mindestens für Werkstätte, an denen ich selber rann darf sad.gif

Immer noch billiger als ATU: Antriebswelle mit Wechsel an meinem Auto kosteten 550,-
Gebraucht bekomme ich die Welle für 25,- ... 3 Stunden Ausbau (Zum Schrott fahren, suchen, ausbauen .... + bin kein KFZ-Meister mit Spezialwerkzeug smile.gif )
und 4h Einbau (40,- für Werkstatt oder 35,- Busgeld *lol*) + Getriebeöl (7.70/0.5l bei ATU und 1l/ 4,60 woanders *lol*)

-> insgesamt 70,- Eigenbau + meine Zeit statt 550.-/ pro Achse ... ich fahre noch günstiger als mit Fremdreparatur, aber leider ist mein Leben umständlicher geworden, da ich die meisten Werkzeuge in meinem Keller habe. -> Ich wünschte die feinen Pinkel der Politik hätten auch weniger in ihren Kassen. Ich habe doch unter meinem Auto immer gekehrt ranting.gif
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Offroad-Events
Beitrag 26.07.2006, 21:24
Beitrag #47


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Es muß ja auch unterschieden werden zwischen Pannenbehebung und grundlegenderen Reparaturen. Ich hab in meiner Garage jahrelang alles mögliche repariert und gebastelt, es gab nie Probleme (liegt vielleicht auch daran das mind. 1 Polizist zum Schrauben eingeladen wurde whistling.gif ). Seitdem die Fahrzeuge an denen ich schraube nicht mehr in die Garage passen hab ich mir eine Scheune bei einem Bauern angemietet und schraube dort. Demnächst erfolgt der Umzug in eine richtige Werkstatt cool.gif
Pannenreparaturen hab ich bisher immer am Strassenrand erledigt. Einmal hat sich nach einem Wochenende heftigsten Geländefahrens in der Nähe von Braunschweig eine Spurstange an meinem Fahrzeug MITTEN in Braunschweig mit einem leisen "Servus" verabschiedet. Da das ganze zum Glück bei Schrittgeschwindigkeit passiert ist hab ich es noch zum Strassenrand einer 4-spurigen Einfallsstrasse geschafft. Erstmal abgesichert und geschaut was los ist. Durch Zufall hatte ich am Tag vorher einen größeren Posten Ersatzteile günstig aufgekauft und noch im Auto liegen, u.a. eine neue Spurstange. Ich also fix angefangen am Strassenrand die Spurstange zu wechseln als hinter mir das Six Pack police.gif anhält. Einer der Beamten kam nach vorne und fragte höflich wo das Problem liegt. Habs ihm erklärt, auch das ich das Ersatzteil dabeihab und in 10 Minuten eingebaut ist. Ende vom Lied, die haben nach hinten mit Blaulicht und Warnblinker abgesichert und einer der police.gif ist mir noch als Werkzeugreicher zur Hand gegangen.
So gehts auch !!


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
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Thargor
Beitrag 27.07.2006, 12:00
Beitrag #48


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Meiner Meinung nach kommt es eigentlich eher auf das Verhältnis zu den Nachbarn an:

Hab letztens meinen nach Unfall kaltverformten Kotflügel neu machen müssen (spachteln+lackieren). Hatte dazu die vordere Stoßstange abgebaut. Sah schon mächtig nach großem Schaden aus. Hab dann statt der geplanten 5 Stunden 2 Tage gebraucht, weil aller halben Stunden ein anderer Nachbar vorbeikam und sich "mündlich" an der Reperatur beteiligt hat. smile.gif Einer hat mir sogar ein Bierchen mitgebracht. Nix mit irgendwelchen Problemen...

Jens
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dete
Beitrag 27.07.2006, 19:41
Beitrag #49


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Wenn der Nothilfegedanke im Vordergrund steht, gibt es m.E. nirgendwo Probleme.
Sollte jedoch an jedem Abend irgendo gebastelt werden, hat man schon den Eindruck des gewerblichen Geschäftes.
Dass das Austreten von Schadstoffen nicht sein darf, ist alle klar.
Wenn ich den AT lese, frage ich mich auch nach der Grundlage der Untersagung!
Die gibt es nicht!

dete
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fritz440kombi
Beitrag 28.07.2006, 11:25
Beitrag #50


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Gab einmal einen bösen Politiker im 19.Jahrhundert der Teilte die Bevölkerung in : Nährstände (Wertschöpfernd), Wehrstände (Wertverteidigend) , Lehrstande (nachhaltig Werterhaltend) und Zehrstände (Wertverwaltend) ... die sollten in halbwegser Ausgewogenheit zueinander stehen.....


Kann es sein, daß in Deutschland die Zehrstände derzeit auswuchern ??? whistling.gif

Ihr werdet ja förmlich zu Tode verwaltet !! whistling.gif dry.gif


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