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23.03.2006, 21:14
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Mitführungspflicht für Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat sich auch die Frist zum Mitführen von Schaublättern und Fahrerkartendaten / Ausdrucke geändert. Betrug der Zeitraum die "Tage der laufenden Woche plus letztem Tag der Vorwoche", umfasst dieser seit dem 01.05.2006 "die laufende Woche zuzüglich der vorausgehenden 15 Tage". Seit dem 01. Januar 2008 hat sich die Frist noch weiter verlängert in "laufender Tag und die vorausgehenden 28 Tage". Diese Änderung ist mit der VO (EWG) 561/2006 in Kraft getreten. Bei einer Kontrolle künftig vorzulegende Unterlagen Ausrüstung mit einem analogen Kontrollgerät:
Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.06.2008, 06:16 -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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