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Rolf Tjardes
Beitrag 09.01.2005, 17:18
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Sozialvorschriften
(Vorschriften / Links)

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 13.05.2008, 13:32
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frankenstein
Beitrag 23.03.2006, 21:14
Beitrag #2


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Mitführungspflicht für Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten

Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat sich auch die Frist zum Mitführen von Schaublättern und Fahrerkartendaten / Ausdrucke geändert. Betrug der Zeitraum die "Tage der laufenden Woche plus letztem Tag der Vorwoche", umfasst dieser seit dem 01.05.2006 "die laufende Woche zuzüglich der vorausgehenden 15 Tage".

Seit dem 01. Januar 2008 hat sich die Frist noch weiter verlängert in "laufender Tag und die vorausgehenden 28 Tage".

Diese Änderung ist mit der VO (EWG) 561/2006 in Kraft getreten.

Bei einer Kontrolle künftig vorzulegende Unterlagen

Ausrüstung mit einem analogen Kontrollgerät:
  • Schaublatt für den laufenden Tag und die vom Fahrer in den vorausgehenden 28 Kalendertagen verwendeten Schaublätter
  • die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist
  • sofern im ersten Unterpunkt genannten Zeitraum ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät gelenkt wurde und die Fahrerkarte wegen Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust nicht genutzt werden konnte, die gem. Art. 15 der VO (EWG) Nr. 3821/85 zu erstellenden Ausdrucke
  • bei einem defekten Gerät, die gem. Art. 16 der VO (EWG) Nr. 3821/85 vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen
Ausrüstung mit einem digitalen Kontrollgerät:
  • die Fahrerkarte
  • die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen, sofern am Fahrtag oder während der diesem Tag vorausgehenden 28 Kalendertagen ein Defekt des Kontrollgeräts vorlag
  • die vorgeschriebenen Ausdrucke, sofern im vorgenannten Punkt genannten Zeitraum die Fahrerkarte nicht genutzt werden konnte
  • die Schaublätter, sofern im zweiten Punkt genannten Zeitraum ein Fahrzeug mit einem analogen Kontrollgerät gelenkt wurde


Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 23.06.2008, 06:16


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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