... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Urheberrecht und Abmahnungen, Auf folgende Punkte ist zu achten
Peter Lustig
Beitrag 17.04.2006, 16:46
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



    
 
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen "fleißige" Abmahner die Möglichkeit besitzen, vollkommen legal kostenpflichtige Abmahnungen in oft genug nicht unerheblicher Höhe an die Betreiber von Web-Seiten zu verschicken und diese dann ggf. sogar über Gerichte einklagen zu können.

Um nicht auch die Betreiber des Verkehrsportals einer solchen Gefahr auszusetzen und unter Umständen dadurch die Existenz des Portals auf das Spiel zu setzen, wird daher dringend an alle User appelliert, unbedingt auf folgende Punkte zu achten:

1. Fremde Bilder aller Art oder Texte unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Inhabers der jeweiligen Rechte bzw. des Verfassers eingestellt werden. Die Angabe der Fundstelle bzw. Quelle reicht für sich allein nicht aus.

Wenn Sie etwas zitieren wollen, verwenden Sie bitte Ihre eigenen Worte und formulieren Sie den Text entsprechend um.


2. Die Einstellung eines Bildes ohne Copyright-Vermerk hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass es anschließend frei kopiert werden darf. Auch hier gilt es, die jeweiligen Rechte zu beachten.

3. Sollen Bilder von Privatpersonen eingestellt werden, ist dies aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeit nur mit ausdrücklichem Einverständnis der abgebildeten Personen zulässig.

4. Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich auch auf Musikstücke. Egal, ob es sich dabei nur um einen kurzen Ausschnitt handelt oder ein ganzes Stück, in jedem Fall hat die GEMA die Finger mit im Spiel, es fallen Gebühren für die öffentliche Nutzung an.

Geschützt sind auch die Liedertexte.

Nur solche Musikstücke, die ausdrücklich als lizenzfrei gekennzeichnet sind, dürfen unbedenklich kopiert werden.


5. Kartenausschnitte jeder Art wie Teile von Stadtplänen u.ä. sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht verwendet werden.

6. Auch bei der Verwendung von Logos und Markenzeichen ist immer die Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers erforderlich.

Besonders unrühmlich tut sich hier z.B. derzeit die FIFA hervor, in deren Auftrag zahlreiche Rechtsanwälte nichts Anderes tun, als wegen der Verwendung des Fußball-WM-Logos oder der iim Zusammenhang mit der WM verwendeten geschützten Marken und Zeichen Abmahnungen in großer Zahl zu verschicken.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:33