Tätlicher Angriff eines PKW Fahrers mit anschließender Fahrerflucht |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Tätlicher Angriff eines PKW Fahrers mit anschließender Fahrerflucht |
12.05.2006, 18:32
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
An einem Morgen im Februar 2006 fuhr ich, wie jeden morgen, mit dem Rad zur Arbeit. An einer Tankstellenausfahrt, fuhr ein PKW heraus. Ohne auf mich zu achten fuhr er quer über den Radweg und blieb darauf stehen. Da ich schon kurz vor der Ausfahrt war konnte ich nur noch versuchen auszuweichen, vor dem PKW wäre ich nicht mehr zum stehen gekommen. Beim Ausweichen streifte ich mit der Pedale die hintere Stosstange des PKW. Der PKW Fahre hörte das anscheinend und fuhr mit quietschenden Reifen los. 20m weiter an der nächsten Seitenstrasse verstellte er mir mit seinem PKW den Weg, sprang heraus und versuchte mir mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Durch eine Reflexbewegung von mir traf er mich zum Glück nur hinter dem Ohr, wodurch ich eine leichte Prellung davon trug. Ich forderte ihn daraufhin auf stehen zu bleiben, da ich die Polizei herbeirufen werde. Er setzte sich aber in seinen PKW und fuhr davon. Die von mir herbeigerufenen Polizeibeamten konnten den Fahrer ermitteln, da er kurz vorher an der Tankstelle mit Kreditkarte bezahlt hatte. Ich erstattete daraufhin Anzeige. Heute kam das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, weil es nicht im öffentlichen Interesse liegt. Ist schon hart, dass selbst bei Fahrerflucht die Ermittlungen eingstellt werden. Offenbar hat man in Köln Radfahrer zum Freiwild erklärt. Dies ist schon die zweite Anzeige von mir innerhalb eines Jahres und beides mal wurden die Ermittlungen eingstellt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
||||
|
|||||
|
12.05.2006, 18:47
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Gegen diese Einstellung kannst Du bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Gerade in der heutigen Zeit, wo vermehrt Konflikte im Straßenverkehr ausgetragen werden, sollte die Staatsgewalt schon öffentliches Interesse bajahen.
Soviel ich weiss, wird Dein Anliegen in Staatsanwaltskreisen eher anders betrachtet. Einstellungen für diese Fälle kenne ich keine -------------------- |
|
|
12.05.2006, 18:49
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Gegen diese Einstellung kannst Du bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Und mach das auch. Es fahren genug Verkehrsrambos herum, die man nicht Dingfest machen kann. Ich kann diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachvollziehen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
|
|
12.05.2006, 19:26
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Gegen diese Einstellung kannst Du bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Und mach das auch. Es fahren genug Verkehrsrambos herum, die man nicht Dingfest machen kann. Ich kann diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachvollziehen. Das habe ich hier auch schon gemacht und zurück kam nur ein Einzeiler :"Ermittlungen wurden eingestellt." Langsam weiss ich nicht ob ich mich nicht mal auf meine NVA Zeit zurückbesinnen soll und mir eine Kalaschnikow ans Rad montiere. Ich konnte mal recht gut damit umgehen. Selbstjustiz wird ja anscheinend von der Kölner Staatsanwaltschaft gefördert. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
12.05.2006, 19:30
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Ich kann diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachvollziehen. Ich auch nicht. Liegt aber daran, dass ich die Ermittlungsakte nicht kenne, welche möglicherweise in Teilen von Siggis Sachverhaltschilderung abweicht. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
|
|
|
12.05.2006, 19:45
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Ich kann diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachvollziehen. Ich auch nicht. Liegt aber daran, dass ich die Ermittlungsakte nicht kenne, welche möglicherweise in Teilen von Siggis Sachverhaltschilderung abweicht. Wenn ich die Sache völlig falsch dargestellt haben sollte ist das noch lange kein Grund die Ermittlungen einzustellen. Es ist doch wohl eher ein Grund weiter zu ermitteln. Fahrerflucht und tätlicher Angriff sind doch woghl genug Gründe um zu ermitteln denke ich, egal was hinterher dabei heraus kommt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
13.05.2006, 12:32
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Wenn alle Stränge reichen und die Beschwerden wirklich alle das gleiche Ergebnis haben, würde ich ganz einfach mal eine Anfrage beim Herrn Justizminister des Bundeslandes stellen. Es kann einfach nicht sein, dass unsere Staatsanwaltschaften auf derartige Anzeigen nicht reagieren. Ich kenne dies aus eigenem Erleben und einer sehr guten Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedenfalls anders.
-------------------- |
|
|
13.05.2006, 12:57
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 80 Beigetreten: 06.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19098 |
Hast du nur wegen der Unfallflucht Anzeige erstattet oder auch wegen der Körperverletzung?
Bei der Unfallflucht könnte ich es verstehen, dass die Ermittlungen eingestellt worden sind, weil ja anscheinend nur (wenn überhaupt) ein geringfügiger Schaden entstanden ist und dass nur dem Unfallverursacher, da du ja offenbar nicht gestürzt bist. Das rechtfertigt zwar in keinem Fall Unfallflucht, aber auch kein großangelegtes Verfahren wegen eines bösen bösen Flüchtigen, da kein Fremdschaden entstanden ist. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wiegt da weitaus schwerer, die könnte man, meiner Meinung nach, nicht so einfach einstellen (vor allem nicht mit der Begründung). -------------------- |
|
|
13.05.2006, 13:18
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
Beim Ausweichen streifte ich mit der Pedale die hintere Stosstange des PKW. Der PKW Fahre hörte das anscheinend und fuhr mit quietschenden Reifen los. 20m weiter an der nächsten Seitenstrasse verstellte er mir mit seinem PKW den Weg, sprang heraus und versuchte mir mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Durch eine Reflexbewegung von mir traf er mich zum Glück nur hinter dem Ohr, wodurch ich eine leichte Prellung davon trug. Dir ist aber schon bewußt dass du selber Fahrerflucht begangen hast? Das er mit quietschenden Reifen losfuhr liegt sicherlich daran, dass er dich an der nächsten Kreuzung stellen wollte. Da du anscheinend wieder abhauen wolltest, wurde er etwas handgreiflich. Es ist sicherlich nicht richtig, dass der PKW dir die Vorfahrt genommen hat, aber nach einem Unfall abhauen ist ebenfalls nicht richtig. Im Prinzip könnte die Staatsanwalt bzw. der PKW-Fahrer ebenfalls eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und damit Erfolg haben. |
|
|
13.05.2006, 14:09
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Und in unserem "Rechtsstaat" würde er wahrscheinlich tatsächlich noch damit durchkommen.
Ein Bekannter von mir wurde vor ein paar Wochen in einer 30er Zone von einem Auto mit 80 Sachen eine ganze Weile auf der Motorhaube mitgenommen, bis der Typ dann mit ner Vollbremsung angehalten hat. Der Bekannte konnte sich festhalten und seine erste - in meinen Augen verständliche aber natürlich nicht gerade besonnene - Reaktion war, ihm eins aufs Maul zu hauen. Am Ende durfte er dann 1.500€ wegen Körperverletzung zahlen und der Autofahrer ist davongekommen. Bravo! Ich wünsche dir viel Erfolg, dass du doch noch Erfolg haben wirst, siggi! |
|
|
Gast_Uwe K._* |
13.05.2006, 14:12
Beitrag
#11
|
Guests |
Augen verständliche aber natürlich nicht gerade besonnene - Reaktion war, ihm eins aufs Maul zu hauen. Am Ende durfte er dann 1.500€ wegen Körperverletzung zahlen und der Autofahrer ist davongekommen. Was ich okay finde, da er damit sogar seine "Nichteignung" zum Führen eines Kfz bewiesen hat. |
|
|
13.05.2006, 14:20
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Dir ist aber schon bewußt dass du selber Fahrerflucht begangen hast? Das er mit quietschenden Reifen losfuhr liegt sicherlich daran, dass er dich an der nächsten Kreuzung stellen wollte. Da du anscheinend wieder abhauen wolltest, wurde er etwas handgreiflich. Es ist sicherlich nicht richtig, dass der PKW dir die Vorfahrt genommen hat, aber nach einem Unfall abhauen ist ebenfalls nicht richtig. Im Prinzip könnte die Staatsanwalt bzw. der PKW-Fahrer ebenfalls eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und damit Erfolg haben. Was heisst hier abhauen. Abgehauen ist zuerst der Autofahrer, als er losfuhr hatte ich noch damit zu tun meinen Schlenker abzufangen. Er ist dann auch nicht nach rechts sondern nach links abgebogen, also fuhr zunächst nicht in meine Richtung sondern von mir weg. Da war für mich erst mal klar, der haut ab. Als ich dann hörte wie er wendet wartete ich an der Einmündung, ich stand also bereits. Den Rest kennst Du ja. Ich wollte den Hergang hier nicht so ausführlich schildern, aber anscheinend spielt das wohl eine Rolle. Die Polizei kannte natürlich den kompletten Sachverhalt, was vom Tankwart auch alles bestätigt wurde. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
13.05.2006, 17:51
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 |
uwe: und der autofahrer der mit 80 durch ne 30 zone rast, debei jemanden umfährt,"mitnimmt" und dann mit einer vollbremsung versucht abzuwerfen hat das nicht?
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
|
|
13.05.2006, 19:01
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Wobei sich mir nicht erschließt, wieso jemand, der einer Person, die mit dem Leben und der Gesundheit des anderen spielt, iins Gesicht schlägt, unfähig sein soll, ein Kfz zu führen.
|
|
|
13.05.2006, 19:42
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Wobei sich mir nicht erschließt, wieso jemand, der einer Person, die mit dem Leben und der Gesundheit des anderen spielt, iins Gesicht schlägt, unfähig sein soll, ein Kfz zu führen. Weil dazu mehr gehört als Anfahren, Bremsen und Gas geben. Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Auto eine tödliche Waffe sein kann. Leute die so austicken haben eigentlich nichts hinter einem Autolenkrad verloren. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
13.05.2006, 20:10
Beitrag
#16
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 13.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19310 |
Was, soll er ihm nen Blumenstrauß überreichen ?!
|
|
|
13.05.2006, 20:25
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Was, soll er ihm nen Blumenstrauß überreichen ?! Das nicht, aber vertrimmen ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
|
|
13.05.2006, 20:29
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Ich würde in einem solchen Fall auch weitere Hebel nutzen.
Ans angehupt, beleidigt oder genötigt werden kann man sich irgendwie sogar gewöhnen aber, wenn es um Gefährdung und Körperverletzung sogar mit Vorsatz geht, hört der Spaß eindeutig auf. Wie sihet es eigentlich aus, kann des Verfahren gegen den Täter gegen ein Geldbuße eigestellt werden, ohne daß es dem Opfer bekannt wird? -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
|
|
|
13.05.2006, 20:29
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 80 Beigetreten: 06.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19098 |
Wobei sich mir nicht erschließt, wieso jemand, der einer Person, die mit dem Leben und der Gesundheit des anderen spielt, iins Gesicht schlägt, unfähig sein soll, ein Kfz zu führen. Weil dazu mehr gehört als Anfahren, Bremsen und Gas geben. Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Auto eine tödliche Waffe sein kann. Leute die so austicken haben eigentlich nichts hinter einem Autolenkrad verloren. Wenn ich es richtig verstanden hab: Fußgänger wird angefahren, als Reaktion haut er dem Autofahrer eins rein. Völlig verständlich, bei der Reaktion des Autofahrers (erst mal weiterfahren, dann vollbremsen). Mal ehrlich: Wer hat sich denn immer und überall unter Kontrolle? Gerade in solchen Extremsituationen verstehe ich, wenn mal einer austickt. Das bedeutet nicht, dass er ungeeignet ist, Auto zu fahren, sondern ist halt menschlich. -------------------- |
|
|
13.05.2006, 20:49
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Wobei sich mir nicht erschließt, wieso jemand, der einer Person, die mit dem Leben und der Gesundheit des anderen spielt, iins Gesicht schlägt, unfähig sein soll, ein Kfz zu führen. Weil dazu mehr gehört als Anfahren, Bremsen und Gas geben. Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Auto eine tödliche Waffe sein kann. Leute die so austicken haben eigentlich nichts hinter einem Autolenkrad verloren. Wenn ich es richtig verstanden hab: Fußgänger wird angefahren, als Reaktion haut er dem Autofahrer eins rein. War etwas anders, Autofahrer nimmt Radfahrer die Vorfahrt und weil Radfahrer dabei Auto streift haut Autofahrer dem Radfahrer eine rein. Aber anscheinend sieht die Justiz in solchen Autofahrern mittlerweile eine Art von Gesetzeshütern und lässt unbehelligt. Zumindest dann wenn sie gegen Untermenschen zu Felde ziehn die als Sand im Getriebe unserer automobilen Gesellschaft betrachtet werden. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
13.05.2006, 21:41
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 80 Beigetreten: 06.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19098 |
War etwas anders, Autofahrer nimmt Radfahrer die Vorfahrt und weil Radfahrer dabei Auto streift haut Autofahrer dem Radfahrer eine rein. Deine Story hab ich begriffen. Ich bezog mich allerdings auf die Story von Mangooo (auf der Motorhaube mit 80 Sachen mitgeschleift...). -------------------- |
|
|
14.05.2006, 02:00
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 |
Augen verständliche aber natürlich nicht gerade besonnene - Reaktion war, ihm eins aufs Maul zu hauen. Am Ende durfte er dann 1.500€ wegen Körperverletzung zahlen und der Autofahrer ist davongekommen. Was ich okay finde, da er damit sogar seine "Nichteignung" zum Führen eines Kfz bewiesen hat. Dass ein Autofahrer, der bei erlaubten 30 KM/h einen Fußgänger mit 80 km/h auf die Haube nimmt und davonkommt, findest Du ok? (Ich glaube aber nicht, dass es so war. Entweder waren es keine 80 km/h oder der Fußgänger konnte niemendem mehr aufs Maul hauen). Jemand, der derartiges tut gehört nebst Sympathisanten kastriert und geblendet. Ersteres scheibchenweise. Gruß groundhog |
|
|
14.05.2006, 12:42
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Zitat Dass ein Autofahrer, der bei erlaubten 30 KM/h einen Fußgänger mit 80 km/h auf die Haube nimmt und davonkommt, findest Du ok? (Ich glaube aber nicht, dass es so war. Entweder waren es keine 80 km/h oder der Fußgänger konnte niemendem mehr aufs Maul hauen). Ich kann natürlich nicht garantieren, dass die Person nicht übertrieben hat oder so, war ja selber nicht dabei. Aber ich finde auch, dass es eine verständliche Reaktion ist und man trotzdem fähig sein kann, ein Auto zu führen, auch wenn man mal in so einer Situation die Beherrschung verliert ... aber gehört ja eigentlich so richtig zum Ausgangsthema, sorry |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 16:46 |