EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
Gast_nypdcollector_* |
17.05.2006, 09:43
Beitrag
#1
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>>> Am 29.04.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse innerhalb der EU und damit auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden müssen. Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven. Eine z.B. in Deutschland zu erwartende MPU-Auflage wegen sogenannter Nichteignung könnte durch einen Erwerb im EU-Ausland völlig legal und im Einklang mit EU-Recht "umgangen" werden. Ist das wirklich so? Wie reagieren deutsche Fahrerlaubnisbehörden auf dieses Urteil? Kann im Nachgang trotzdem eine MPU von deutschen Behörden gefordert werden? Viel Rauch um nichts? Was ist mit der "185 Tage-Regelung"? Bereits am 29.04.2004, also am "Urteilstag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage zu diesem Themenkomplex erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 16.000 Beiträge und 500.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen. EuGH-Urteil-Thread Teil 1 EuGH-Urteil-Thread Teil 2 EuGH-Urteil-Thread Teil 3 EuGH-Urteil-Thread Teil 4 EuGH-Urteil-Thread Teil 5 EuGH-Urteil-Thread Teil 6 EuGH-Urteil-Thread Teil 7 EuGH-Urteil- Thread Teil 8 EuGH-Urteil- Thread Teil 9 EuGH-Urteil-Thread Teil 10 EuGH-Urteil-Thread Teil 11 EuGH-Urteil-Thread Teil 12 EuGH-Urteil-Thread Teil 13 Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert. CZ-Thread Polen-Thread Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) Dieser neue Thread stellt mittlerweile Teil 13 des zusammengeführten Diskussionsfadens dar. Teil 1 findest Du hier. Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen, wobei anzumerken ist, dass es sich hier um die Meinung eines einzelnen Verfassers ("G.G.") handelt. Wir drucken diesen Text an dieser Stelle insbesondere deshalb ab, weil er die Grundproblematik, über die hier seit langem diskutiert wird, sehr anschaulich darstellt. Zitat Schon wieder das leidige Thema. Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue). "Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen: In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen: 1. Das Gutachten ist positiv. Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich. Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ? 2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt. Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich. 3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf. Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren ! Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?: Das kommt darauf an. 1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig: Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird. 2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle: Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ? Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle. War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen. Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ? Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben). Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ? Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren. Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten? 1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben. 2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist) 3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen). 4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen. Kostenvergleich: 1. Deutsches Verfahren: Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite. 2. EU-Verfahren: Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert. Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ? Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen. Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle - sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ? Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst. G.G. Quelle: Forum der werten Kollegen von Fahrerlaubnisrecht.de, Textübernahme aus diesem Thread. Für die Erlaubnis zur Übernahme möchte ich mich herzlich bei dem Verfasser bedanken! Viel Spaß beim diskutieren, Rolf Tjardes und nypdcollector -------------------- *** Anmerkung Admin: Viele der hier regelmäßig aktiven Diskutanten dürften mitbekommen haben, dass dieser Thread für rund 1 Woche wegen eines Spam-Angriffs auf das Verkehrsportal geschlossen wurde. Ich will das hier nicht weiter ausbreiten. Ich möchte nur alle Diskussionsteilnehmer dringlichst bitten, einen fairen und sachlichen Diskussionsstil zu pflegen. Dies mag in der Hitze des Gefechts vereinzelt schwer fallen, muss aber einfach sein. Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen. Dies muss einfach sein, und zwar in unserem gemeinsamen Interesse. Bei Tausenden von Beiträgen zu unterschiedlichsten Aspekten des EuGH-Urteils wird die Moderation versuchen müssen, die Diskussion von unnötigem Ballast zu befreien. Würde dies nicht konsequent erfolgen, bestünde die reale Gefahr, dass die Diskussion völlig auseinander driftet und damit ihren Sinn verliert. Kritik, Wünsche und Anmerkungen bitte an mich via PM. Rolf Tjardes (Administrator) <<< Und noch eine Anmerkung von mir. Themenmoderator nypdcollector investiert wirklich viel Zeit darin, daß dieser Thread in vernünftiger Weise fortgeführt werden kann und alle anderen Moderatorenkollegen unterstützen ihn dabei so gut sie können. Damit er (und der Rest) wenigstens noch ein klein wenig Freizeit haben übt euch bitte in etwas Selbstdisziplin und beachtet die Netiquette und bleibt beim Thema. |
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17.05.2006, 22:54
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 13.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16732 |
Wie sieht es eigentlich mit der KFZ-Versicherung im Fall der Fälle aus?
Also angenommen ich habe einen EU-FS und hatte einen FS-Entzug in D. Kann mir eine KFZ-Versicherung etwaige Erstattungen verweigern, nur weil ich einen in D nicht anerkannten FS habe, aber z.B. in einen Unfall in Holland verwickelt war? Wie ist es mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall ausserhalb Deutschlands oder umgekehrt? |
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17.05.2006, 23:26
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@EddieBaby
Wenn Du eine gültige Fahrerlaubnis hast, dann zahlt auch die Versicherung bei einem Unfall. Interessanter wäre es zumindest dann, wenn Du im Ausland wohnst, Dein KFZ im Ausland versichert & angemeldet hast, aber Du in Deutschland trotz Nutzungsuntersagung (nicht Fahrverbot) einen Unfall verursacht hast. Die ausländische Versicherung müsste sich dann nach eigenem Landesrecht & EU-Recht richten. Umgekehrt wäre es genauso. Wenn ein Deutscher mit deutschem KFZ & deutschem Führerschein in China einen Unfall verursacht, dann zahlt die deutsche Versicherung auch dann, wenn die chinesische Regierung die Fahrerlaubnis in rechtswidriger Weise nicht anerkennt. -------------------- (\_/)
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18.05.2006, 00:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Daneben gibt es eine zweite Alternative, nämlich die Umschreibung im Ausland. Wieder müsste die 185 Tage Regel eingehalten werden, wieder müsste der Wohnsitz in D abgemeldet werden, die beruflichen und familiärren Lebensmittelpunkte müssten sich im Ausland befinden. Wenn dann dem Umschreibestaat all die (beglaubigt) übersetzten Dokumente (FS-Akte,Karteiauszug, BZR- und VZR-Auszüge, Führungszeugnis für Behörden) zugänglich gemacht würden, dann könnte es D ein ganzes Stück schwerer haben, die FE endgültig zu entziehen. Denn dann lägen ja alle (in D) belastenden Faktoren auf dem Tisch. (corneliusrufus)Na, Du hast ja Ideen ... Wer soll denn sowas bringen ? Dazu noch ein Vorschlag, der weder geprüft noch mir wesentlich sinnhaftig erscheint : Eine EU-FE muss gar nicht umgeschrieben werden. Mal abgesehen von Deutschland sind die Pappen in ganz Europa uneingeschränkt gültig. Wer könnte es da (z.B.) den Niederländern verdenken, wenn sie etwas verwirrt auf einen überflüssigen Antrag eines Deutschen reagieren, der seinen polnischen Führerschein umschreiben lassen will ? Zumal sich der Betroffene freiwillig mit diesem überflüssigen Akt verschlechtern würde, denn der NL-Schein ist zeitlich begrenzt - der PL-Schein nicht. Wer also macht so einen Unfug ? Die Antwort wird und kann nur sein: Entweder ein Idiot oder jemand, der mit dem NL-Schein etwas vertuschen muss ... Beides keine optimalen Bedingungen für einen reibungslosen Umtausch. Erst recht nicht, wenn man sich wiederum freiwillig und ungefragt offenbart und ein komplettes Vorleben - was ja nicht unbedingt eine Visitenkarte sein muss - serviert. Also, ich würde da nochmal drüber nachdenken ... Und wer soll es bezahlen ? Insgesamt ist das dann tatsächlich so teuer, daß man mit der besten deutschen Vorbereitung, mehrfachen MPUs und einer kompletten deutschen Fahrschulausbildung für alle Klassen noch einen relativen Gewinn machen könnte. Denn jede Bewegung in Europa kostet Geld: Der Umzug nach PL mit Fahrschulausbildung, der Rückzug nach D, die Weiterreise nach NL, nicht zu vergessen etwaige finanzielle Verluste durch Arbeitsplatzwechsel etc.pp. Und dann nicht wissen, ob es klappt ! Ja super, Corneliusrufus... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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18.05.2006, 07:40
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Das VG Frankfurt am Main stellt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen eine NU wieder her. Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 6 G 1061/06 Also ich kann den Beschluss nicht finden? Link suche nach Entscheidungen VG Frankfurt |
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18.05.2006, 07:47
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Er liegt vor mir auf dem Schreibtisch.
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18.05.2006, 08:45
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Also hast du diesen erwirkt? oder besser ein Mandant von dir darf sich freuen?
Der Beschluss ist nicht zu finden.hmmm |
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18.05.2006, 08:55
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Da ich mich ungerne mit fremden Federn schmücke muss ich konstatieren, dass der Beschluss nicht einem meiner Mandate entstammt. Aber ich habe halt auch meine Kontakte.
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18.05.2006, 09:15
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Mir ist schon klar warum für uns Positive Beschlüsse nicht in der Presse Breit getreten werden, kommt ein Beschluss der Negativ für uns ist dauert es keinen Tag und mein Google Alert kommt nicht mehr zu ruhe.
Nun habe ich in einem anderen Forum vom Beschluss VG Frankfurt gelesen. Also wo kann man den Beschluss nachlesen? |
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18.05.2006, 10:57
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
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18.05.2006, 11:09
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
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18.05.2006, 17:08
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
den VG Frankfurt Beschluss kann man nirgends nachlesen ist bestimmt ziemlich deutlich für uns ausgegangen, wäre eine Erklärung warum der Beschluss dermassen unter verschluss gehalten wird.
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18.05.2006, 17:32
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Man kann viele andere Beschlüsse (die alle in der entgegengesetzten Richtung ausgegangen sindä) auch nicht im Internet nachlesen. Ich hab den Beschluss von RA XDiver bekommen und gelesen. Er ist sehr deutlich in der vermuteten Richtung. Aber ob das was hilft? Das dem VG Frankfurt am Main "übergeordnete" Oberverwaltungsgericht ist anderer Auffassung.
Ich habe den Beschluss beim Gericht angefordert und werde ihn auf meine Website stellen, wenn er da ist und ich Zeit hatte, die 11 Seiten in Html umzuwandeln. Also Geduld. -------------------- |
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18.05.2006, 18:41
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#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich habe den Beschluss beim Gericht angefordert und werde ihn auf meine Website stellen, wenn er da ist und ich Zeit hatte, die 11 Seiten in Html umzuwandeln. Also Geduld. Schön, dass Du das machst! Du hast doch dann bald die größte Sammlung von Urteilen in diese Richtung im Internet, oder? -------------------- (\_/)
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Gast_Der Forentroll_* |
18.05.2006, 18:43
Beitrag
#15
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den VG Frankfurt Beschluss kann man nirgends nachlesen ist bestimmt ziemlich deutlich für uns ausgegangen, wäre eine Erklärung warum der Beschluss dermassen unter verschluss gehalten wird. [IRONIEMODUS ON] Du leidest nicht zufällig ein kleines bißchen unter Verfolgungswahn? [IRONIEMODUS OFF] |
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19.05.2006, 10:38
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Er ist sehr deutlich in der vermuteten Richtung. Aber ob das was hilft? Das dem VG Frankfurt am Main "übergeordnete" Oberverwaltungsgericht ist anderer Auffassung. Der dem Oberwalwaltungsgericht "übergeordnete" EuGH ist seinerseits der gleichen, vermuteten Auffassung des VG Frankfurt . Ob das denn was hilft? |
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19.05.2006, 11:01
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Das ist wieder die typische Überinterpretation des Kapper-Urteils (dem ja nicht nur hier viele zum Opfer fallen, sondern auch das VG Frankfurt am Main).
Zum Problem der MPU nach Erteilung einer EU-FE hat der EuGH ja nun wirklich bisher noch nicht Stellung genommen. Also da heißt es abwarten, ob es was hilft. Aber der entscheidende Punkt ist der, den das VG Ffm. auch mal - allerdings abweisend - anspricht: Ob § 28 FeV usw. eine richtlinienkonforme Umsetzung ist oder nicht, hängt u. a. davon ab, ob man davon ausgeht, dass es überhaupt eine in allen EU-Ländern bereits harmonisierte Eignungsprüfung gibt oder nicht. Ist man der Meinung, dass alles harmonisiert ist, nur die charakterliche Eignungsprüfung nicht, dann lässt Art. 8 der Richtlinie eben nationalen Spielraum. Ist man der Meinung, auch die charakterliche Eignungsüberrprüfung nach FE-Entzug in einem anderen Land ist in allen EU-Staaten einheitlich harmonisiert, dann kann man sich selbstverständlich darauf verlassen, dass auch die Polen und Tschechen usw. über überzeugende Instrumente verfügen, mit denen sie auf dem selben Standard wie die MPU in D. die charakterliche Eignung feststellen können. Ich wäre der letzte, der auf MPU bestehen würde, wenn es andere genauso geeignete Methoden gäbe, diese Prüfung vorzunehmen. Nur eben reiner Zeitablauf scheint mir keine geeignete Untersuchungsmethode zu sein. Wenn man mir nun noch die Richtlinie zeigen könnte, in der diese Harmonsierung in Angriff genommen wurde, dann bin ich sofort auf der Seite der sog. MPU-"Gegner". Ich hab aber eher den Eindruck, dass der Wille der EU-Staaten ziemlichj übereinstimmend in die Richtung geht, dass niemand Lust hat, die deutsche MPU zu übernehmen oder etwas ähnlich Stringentes einzuzführen. Um nun selber ihre eigenen großzügigen Spielräume zu behalten, haben sie im März dieses Jahres D. zugestanden, eben auch seine eigenen - engen - Spielräume - sprich MPU - zu behalten. D. h. alle EU-Staaten scheinen sich nach meinem derzeitigen Eindruck darin einig zu sein, dass die Eignungsüberprüfung eine jeweils in der Befugnis des einzelnen Nationalstaates verbleibende, nichtharmonisierte Angelegenheit bleiben soll. Und der Schutz dieses Territorialprinzips soll dadurch sichergestellt werden, dass andere Staaten einander nicht in das Geschäft des FE-Erteilens hineinpfuschen dürfen. Und nochmals: Nicht der EuGH ist der Gesetzgeber, sondern das ist die Kommission zusammen mit Parlament und Rat. Der EuGH hat nur zu interpretieren, nicht zu bestimmen, was EU-Recht ist. Ein Überordnungs-Unterordnungsverhältnis besteht zwischen EuGH und nationalen Gerichten sowieso nicht. Nebenbei: Da ich in Frankfurt (Oder) geboren bin, bin ich natürlich froh darüber, dass das VG Frankfurt (Oder) nicht so einen falschen Beschluss erlassen hat wie das VG Frankfurt am Main ;-) -------------------- |
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19.05.2006, 11:45
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#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich hab aber eher den Eindruck, dass der Wille der EU-Staaten ziemlich übereinstimmend in die Richtung geht, dass niemand Lust hat, die deutsche MPU zu übernehmen oder etwas ähnlich Stringentes einzuführen. Die Niederlande haben viel weniger Unfalltote, wie Deutschland. Warum sollten sie also die MPU einführen, damit die Unfallzahlen steigen? Das würde mir ziemlich dumm erscheinen. Und der Schutz dieses Territorialprinzips soll dadurch sichergestellt werden, dass andere Staaten einander nicht in das Geschäft des FE-Erteilens hineinpfuschen dürfen. Das tun sie ja nicht, wenn sie ihren eigenen Bürgern eine Fahrerlaubnis erteilen! Selbst Tschechien erteilt nur noch seinen eigenen Bürgern eine Fahrerlaubnis. Ein Deutscher, der in Tschechien wohnt & dort als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung hat, ist Bürger in Tschechien & nicht mehr in Deutschland.
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19.05.2006, 11:45
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Lexus
also VG Frankfurt ODER nicht Frankfurt am Main? Frankfurt Oder ist doch nähe Berlin? Also ist der VGH Kassel garnicht zuständig. |
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19.05.2006, 11:51
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Also ist der VGH Kassel gar nicht zuständig. Die deutschen Wege sind unergründlich...
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19.05.2006, 11:54
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
[IRONIEMODUS ON] Du leidest nicht zufällig ein kleines bißchen unter Verfolgungswahn? [IRONIEMODUS OFF] Ähmm kann es sein das du keine Ahnung hast wovon du redest? Bei Negativen Beschlüssen geht das sogut wie immer durch die Presse "Ausländischer Führerschein hilft nicht" das sind die Presse Reaktionen. Wenn es einen Positiven Beschluss gibt "VG XXXXX lässt Alkoholiker fahren" oder es wird erst garnicht in der Presse darauf eingegangen, Beispiele gibts genug. Das hat also nichts mit Verfolgungswahn zu tun, so ist es nun mal. Fast 2 Jahre im Tarnmodus unterwegs könnten alerdings schon seine Auswirkungen haben. |
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19.05.2006, 12:01
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@mirko1
Zitat Da ich in Frankfurt (Oder) geboren bin, bin ich natürlich froh darüber, dass das VG Frankfurt (Oder) nicht so einen falschen Beschluss erlassen hat wie das VG Frankfurt am Main Zitat Das ist wieder die typische Überinterpretation des Kapper-Urteils (dem ja nicht nur hier viele zum Opfer fallen, sondern auch das VG Frankfurt am Main) Alles klar? Zitat Ähmm kann es sein das du keine Ahnung hast wovon du redest? Bei Negativen Beschlüssen geht das sogut wie immer durch die Presse "Ausländischer Führerschein hilft nicht" das sind die Presse Reaktionen. Das stimmt so nicht. Wenn alle entsprechenden Beschlüsse durch die Presse geistern würden, dann gäbe es jeden Tag entsprechende Meldungen. Du kannst davoin ausgehen, dass nicht jeder "negative" Beschluss sofort in die nächste Ausgabe kommt. Es gibt da deutlich mehr als bekannt werden. Insoweit hat der gute Forentroll vielleicht recht. -------------------- |
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19.05.2006, 12:05
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#23
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
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19.05.2006, 12:08
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@XDiver
also ist es Frankfurt Oder du hast doch gesagt das der VGH Kassel den Beschluss kasieren wird. Ich gebe dir nicht Recht, und Forentroll schon garnicht, so wie ich es beschrieben habe trifft es schon zu. Ein Postiver Beschluss wird doch von der Presse zerissen, "VG Lässt Alks fahren". @Fabo BINGO |
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19.05.2006, 12:10
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Habe ich noch nicht gelesen. Liegt vielleicht daran, dass die BILD nicht zu meiner Standardlektüre gehört.
Aber es ist natürlich nicht FFO sondern FFM. Lexus ist nur in FFO geboren und bezog sich vermutlich auf den soeben von fabo geposteten Beschluss. -------------------- |
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19.05.2006, 12:11
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
Man achte auf das Datum, ich weiss nicht ob das AZ auch passt
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19.05.2006, 12:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Passt nicht. Nochmals: Der aktuelle Beschluss ist aus FFM. Was ist daran so schwer?
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19.05.2006, 12:14
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Da ich in Frankfurt (Oder) geboren bin, bin ich natürlich froh darüber, dass das VG Frankfurt (Oder) nicht so einen falschen Beschluss erlassen hat wie das VG Frankfurt am Main ;-) ... gibt es da Rivalitäten ? Und was heißt schon falsch ? Vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit, den Beschluß zeitnah im Internet nachzulesen, dann könnten wir die Debatte gleichberechtigter fortsetzen ... Ganz grundsätzlich kann ich Lexus´ Ausführungen natürlich folgen. Was mich quält ist aber die in Artikel 1 der EU-FS-RiLi festgelegte gegenseitige Anerkennung - die auch nochmal vom EuGH hervorgehoben wurde. Zwar regelt der Artikel 8 die Möglichkeit zur unterschiedlichen nationalen Auslegung, was aber imho nur verwaltungsrechtliche Belange bezüglich Umschreibung etc. und nur in einem Punkt die grundsätzliche Anerkennungspflicht betrifft. Zudem hatte der EuGH diese eine Eingriffsmöglichkeit der Verwaltung des Aufnahmestaates auf den Zeitraum zwischen Entzug und Ablauf der Sperrfrist begrenzt. Was meiner Meinung nach auch Sinn macht und für eine gewisse Rechtssicherheit sorgt. Würde man diese Grenze nicht ziehen, sondern Verjährungs- und Tilgungsfristen als Grundlage für Eingriffsmöglichkeiten bestimmen, müßte weit mehr harmonisiert werden als für das Funktionieren eines einheitlichen Führerscheinsystems nötig - und darauf hatte man ja wohl in Kenntnis von tiefgreifenden Unterschieden und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten von grundsätzlichen Harmonisierungen auf allen Ebenen verzichtet zugunsten eines zügigen "Zusammenwachsens" innerhalb der EU. Ob und wie das sinnvoll ist, kann hier nicht das Thema sein. Die von Deutschland befürwortete Interpretation dagegen schafft das, was wir seit zwei Jahren haben: Chaos und Unsicherheit. Und ich bin mir ziemlich sicher, daß die generelle Überprüfbarkeit der Erteilungsvorraussetzungen mit Artikel 8 nicht gemeint war. Dagegen spricht schon, daß man sich in der EU darauf verständig hat, die Verwaltungsakte anderer Staaten zu akzeptieren. So auch im Führerscheinrecht. Zudem sehe ich einmal ein Problem darin, ein zwischen Entzug und vollzogener Bestrafung erteiltes Recht ohne eine erneute Straftat aufgrund alter Erwägungen zu jeder x-beliebigen Zeit widerrufen zu können. Warum muss jemand im "Tarnmodus" fahren, wenn er doch eine rechtmässig erteilte, legale Fahrerlaubnis in der Tasche hat ? Das widerspricht sich ! Ausserdem mag es zwar richtig sein, daß es "kein Recht im Unrecht" gibt. Doch wer nach Polen oder sonstwo gezogen ist und das auch belegen kann, der konnte gar keine deutsche Fahrerlaubnis erwerben und mußte sich somit zwangsweise den Gepflogenheiten des ausstellenden Staates unterwerfen. Wenn in diesen Staaten die Führerscheine quasi nachgeworfen werden, dann muß man da anders eingreifen als die einzelnen Inhaber der Dokumente zu verfolgen. Denn wenn die Polen erteilen, weil nach deren Rechtslage nichts Vorwerfbares mehr vorliegt und die Deutschen dann wieder entziehen, weil nach deren Rechtslage doch noch Zweifel aufkommen können, dann ist es einerseits mit der Anerkennung nicht soweit her und andererseits wird das Recht der Polen (oder sonstwo) als "Unrecht" angesehen, welches durch deutsches Recht wieder "repariert" werden muß. Das widerspricht aber ziemlich vielen Grundsätzen der EU und einigen Richtlinien ... Die Erteilung einer FE in Polen an einen dort lebenden Deutschen ist also kein Unrecht, sondern Recht. Und aus diesem Recht lassen sich weitere Rechte ableiten. Ich hoffe, daß der EuGH das auch so sieht. Zitat Ein Überordnungs-Unterordnungsverhältnis besteht zwischen EuGH und nationalen Gerichten sowieso nicht. Sieht man sich die institutionelle Komponente an, dann ist das zweifellos richtig. Bezieht man das aber auf Urteile und Beschlüsse, so denke ich, macht es keinen Sinn für Deutschland, in unzähligen Prozessen gegen die Inhaber von EU-Führerscheinen zu entscheiden, wenn diese Urteile dann doch wieder vom EuGH aufgehoben bzw. die Folgen korrigiert werden. Deshalb werden sich deutsche Gerichte irgendwann einmal an die Sichtweise des EuGH annähern müssen, wenn die Justiz handlungsfähig bleiben soll. Dieser im Augenblick stattfindende Kleinkrieg zwischen z.B. deutschen Verfassungsrichtern und dem EuGH muß daher politisch entschieden werden. Und ich sehe als Alternative zur Umsetzung und Akzeptanz europäischen Rechts eigentlich nur den Austritt aus der EU. Dann können deutsche Richter wieder schalten und walten wie sie wollen - bis dahin singen EuGH und EuGMR das Ende vom Lied ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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19.05.2006, 12:22
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#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Das ist wieder die typische Überinterpretation des Kapper-Urteils (dem ja nicht nur hier viele zum Opfer fallen, sondern auch das VG Frankfurt am Main). Zum Problem der MPU nach Erteilung einer EU-FE hat der EuGH ja nun wirklich bisher noch nicht Stellung genommen. Also da heißt es abwarten, ob es was hilft. Aber der entscheidende Punkt ist der, den das VG Ffm. auch mal - allerdings abweisend - anspricht: Ob § 28 FeV usw. eine richtlinienkonforme Umsetzung ist oder nicht, hängt u. a. davon ab, ob man davon ausgeht, dass es überhaupt eine in allen EU-Ländern bereits harmonisierte Eignungsprüfung gibt oder nicht. Ein Überordnungs-Unterordnungsverhältnis besteht zwischen EuGH und nationalen Gerichten sowieso nicht. Nebenbei: Da ich in Frankfurt (Oder) geboren bin, bin ich natürlich froh darüber, dass das VG Frankfurt (Oder) nicht so einen falschen Beschluss erlassen hat wie das VG Frankfurt am Main ;-) Leitsatze des „kapper-Urteils“ 2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem and eren Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. Wer überinterpretiert denn hier? Nix hat der EuGH über harmonisierte Eignungsprüfungen gesagt und was soll den EuGH veranlassen eine (DE-MPU) von 25 nationalen Vorschriften zu thematisieren wenn er das Auslegungsgutachten einer Richtlinie, gültig für alle Mitgliedstaaten, vorlegt. Wer ist denn man? Man sind wahrscheinlich alle Nutznießer der zuverlässigen deutschen MPU-Wertschöpfungskette von ca. € 250.000.000 pro Jahr. Wahrlich ein stetig fließender Quell der Freude für die Teilhabenden. Deine diskussionsbedürftie Über/Unter-Ordnungstheorie ist zu ergänzen: Falls sich nationales Recht im Gegensatz zu EU-Recht befindet ist EU-Recht anzuwenden und das gilt für alle deutschen Gerichte; der allein auslegungsberchtigte EuGH, als höchstes Gericht im EU-Rechtsystem, dem auch Deutschland beigetreten ist, interpretiert die Richtlinien abschließend. Als Organ der Rechtspflege ist Deine Urteilschelte und Freude über unterschiedliche VG - Entscheidungen nur schwer nachvollziehbar, da doch die Rechssicherheit im "Rechtsmittelstaat" Deutschland auf der Strecke bleibt |
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19.05.2006, 12:25
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
Ich benutze Omnipage um Texte einzuscannen, geht fix
Ohne Beschluss, keine Meinung -------------------- |
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19.05.2006, 12:26
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat der allein auslegungsberchtigte EuGH, als höchstes Gericht im EU-Rechtsystem, dem auch Deutschland beigetreten ist, interpretiert die Richtlinien abschließend. Sagst Du das auch noch in dem Fall, wenn der AUT-Fall negativ für "Euch" ausgeht? Ich höre jetzt schon das Schimpfen. Zitat Nix hat der EuGH über harmonisierte Eignungsprüfungen gesagt Das kann er auch nicht. Es gibt ja schließlich keine Harmonisierung. -------------------- |
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19.05.2006, 12:35
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
Zitat der allein auslegungsberchtigte EuGH, als höchstes Gericht im EU-Rechtsystem, dem auch Deutschland beigetreten ist, interpretiert die Richtlinien abschließend. Sagst Du das auch noch in dem Fall, wenn der AUT-Fall negativ für "Euch" ausgeht? Ich höre jetzt schon das Schimpfen. Zitat Nix hat der EuGH über harmonisierte Eignungsprüfungen gesagt Das kann er auch nicht. Es gibt ja schließlich keine Harmonisierung. Warum sollte denn der AUT-Fall in die Hose gehen? Und wenn du "uns" jetzt schon schimpfen hörst, nimmst du denn als RA keinen Fälle betr. EU-FS an? Ich gehöre zu der Gruppe "Euch", könntest du mir helfen oder würdest du mir nicht helfen? Mich würde mal die Realität interessieren, wenn ein RA "Uns" derartig ala "Euch" tituliert -------------------- |
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19.05.2006, 12:39
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ich gehöre zu der Gruppe "Euch", könntest du mir helfen oder würdest du mir nicht helfen? Selbstverständlich würde ich das tun, und zwar unter Zurückstellung meiner persönlichen Ansichten, allerdings unter eindeutigem Hinweis auf die entsprechende Rechtslage. Zitat Mich würde mal die Realität interessieren, wenn ein RA "Uns" derartig ala "Euch" tituliert Ich hätte auch "EU-Fraktion" schreiben können. Ich denke, eine eigene Meinung darf noch jeder haben, oder? Ich verteidige schließlich auch Trunkenheitsfahrer u.ä., auch wenn ich dies grundsätzlich natürlich nicht gutheiße. -------------------- |
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19.05.2006, 12:41
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#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Das kann er auch nicht. Es gibt ja schließlich keine Harmonisierung. Genau und der EuGH sieht auch in der zur Zeit noch gültigen Richtline keine Harmoniserungs-Notwendigkeit als Voraussetzung zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Das kann von der deutschen Rechtspflege bejammert werden, aber es ändert nichts. Nachhutscharmützel, mehr nicht. |
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19.05.2006, 12:42
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Genau und der EuGH sieht auch in der zur Zeit noch gültigen Richtline keine Harmoniserungs-Notwendigkeit als Voraussetzung zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen Ob der EuGH die Notwendigkeit sähe oder nicht ist ohnehin völlig unerheblich. Das ist nämlich nicht sein Job. -------------------- |
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19.05.2006, 12:46
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#36
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
Zitat Ich gehöre zu der Gruppe "Euch", könntest du mir helfen oder würdest du mir nicht helfen? Selbstverständlich würde ich das tun, und zwar unter Zurückstellung meiner persönlichen Ansichten, allerdings unter eindeutigem Hinweis auf die entsprechende Rechtslage. Zitat Mich würde mal die Realität interessieren, wenn ein RA "Uns" derartig ala "Euch" tituliert Ich hätte auch "EU-Fraktion" schreiben können. Ich denke, eine eigene Meinung darf noch jeder haben, oder? Ich verteidige schließlich auch Trunkenheitsfahrer u.ä., auch wenn ich dies grundsätzlich natürlich nicht gutheiße. Ich habe meinen ganzen Stress hinter mir und bin wieder ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Aber "Euch" und "Uns" sind Unterschwelligkeiten die nicht sein müssen. Tut mir auch weh. -------------------- |
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19.05.2006, 12:47
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#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Zitat Genau und der EuGH sieht auch in der zur Zeit noch gültigen Richtline keine Harmoniserungs-Notwendigkeit als Voraussetzung zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen Ob der EuGH die Notwendigkeit sähe oder nicht ist ohnehin völlig unerheblich. Das ist nämlich nicht sein Job. Knapp daneben ist auch daneben. Sein Job ist die Auslegung gültiger Richtlinen und hierin erkennt er kein Harmonisierungsgebot für die Anerkennung. |
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19.05.2006, 12:51
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Harmonisierungsgebot für die Anerkennung? Was meinst Du denn damit?
Die Harmonisierung könnte nur durch die o.g. Organe vorgenommen werden. Wenn die meinen, eine Harmonisierung sei erforderlich, dann muss halt eine entsprechende Richtlinie erlassen werden. Da hat der EuGH nun gar nichts mit zu tun und wird es auch nie haben. Wenn jedoch keine Harmonisierung auf diesem Gebiet besteht, verbleiben den Mitgliedsstaaten immer noch nationale Bestimmungen, die sie jeweils eigenständig erlassen und anwenden können. -------------------- |
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19.05.2006, 14:13
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn jedoch keine Harmonisierung auf diesem Gebiet besteht, verbleiben den Mitgliedsstaaten immer noch nationale Bestimmungen, die sie jeweils eigenständig erlassen und anwenden können. Ja. Aber: Wenn die nationalen Bestimmungen so weitreichend erlassen wurden, daß sie gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verstossen, dann passiert, was in der Kapper-Sache passiert ist: der EuGH kippt die Bestimmung... Deutschland wird keine Harmonisierung herbeiführen, indem es beharrlich gegen die Richtlinie (um die es jeweils geht; ist ja nicht nur die FE-Richtlinie ...) verstösst. Und inwieweit im Fahrerlaubnisrecht tatsächlich keine Harmonisierung besteht, das ist sicherlich noch diskussionsbedürftig. Einen Minimalkonsens gibt es ja. Auch sind sich alle Staaten einig, daß ungeeignete Fahrzeugführer im Strassenverkehr nichts zu suchen haben. Wenn man natürlich immer mehr will und andauernd die "schärfsten möglichen Bestimmungen" fordert - die man offensichtlich bei der Schaffung der Richtlinie schon nicht durchsetzen konnte - dann wird man die gewünschte Harmonisierung nie erreichen. Mal von Österreich und Deutschland abgesehen sind die anderen Länder nämlich längst harmonisiert - wenn auch auf einem Level, welchen die Deutschen für völlig inakzeptabel halten ... Irgendwann, wenn man als Mitglied einer Gruppe mit seinen Ansichten nicht weiterkommt, sollte man andere Lösungen als das "Beharren auf die eigene Meinung" suchen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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19.05.2006, 14:37
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#40
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 43 Beigetreten: 19.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18604 |
Irgendwann, wenn man als Mitglied einer Gruppe mit seinen Ansichten nicht weiterkommt, sollte man andere Lösungen als das "Beharren auf die eigene Meinung" suchen ...
Das trifft es genau!! -------------------- |
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19.05.2006, 15:55
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#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Harmonisierungsgebot für die Anerkennung? Was meinst Du denn damit? Du hast recht, aber meine Hamonisierungs-Aussagen beziehen sich nur auf folgendes Lexus - Zitat und sind in diesem Kontext zu lesen: Zitat Lexus: Aber der entscheidende Punkt ist der, den das VG Ffm. auch mal - allerdings abweisend - anspricht: Ob § 28 FeV usw. eine richtlinienkonforme Umsetzung ist oder nicht, hängt u. a. davon ab, ob man davon ausgeht, dass es überhaupt eine in allen EU-Ländern bereits harmonisierte Eignungsprüfung gibt oder nicht. Ist man der Meinung, dass alles harmonisiert ist, nur die charakterliche Eignungsprüfung nicht, dann lässt Art. 8 der Richtlinie eben nationalen Spielraum. Ist man der Meinung, auch die charakterliche Eignungsüberrprüfung nach FE-Entzug in einem anderen Land ist in allen EU-Staaten einheitlich harmonisiert, dann kann man sich selbstverständlich darauf verlassen, dass auch die Polen und Tschechen usw. über überzeugende Instrumente verfügen, mit denen sie auf dem selben Standard wie die MPU in D. die charakterliche Eignung feststellen können. Ich wäre der letzte, der auf MPU bestehen würde, wenn es andere genauso geeignete Methoden gäbe, diese Prüfung vorzunehmen. Nur eben reiner Zeitablauf scheint mir keine geeignete Untersuchungsmethode zu sein. In der "Kapper" Auslegung des EuGH spielte obige (fette) Aspekt keine Rolle und hatte keine Einfluß auf das Urteil des EuGH. Die Sichtweise der vergleichbaren Eignungsprüfung wurde durch Geiger und andere Freunde des deutschen Rechts ins Spiel gebracht. Alle VG - Urteile, die sich Geiger bedienen, sprechen kein Recht, sondern ergehen sich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes in wolkigen Verkehrssicherheits-Betrachtungen, die ihnen als Eingangs-Gerichte nicht anstehn. |
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19.05.2006, 16:01
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
"1) ZIEL
Angleichung der Bedingungen für die Erteilung eines nationalen Führerscheins, um die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine zu ermöglichen und vor allem denjenigen, die innerhalb der Gemeinschaft Fahrten durchführen oder sich in einem anderen als dem Mitgliedstaat niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben, die Teilnahme am Verkehr zu erleichtern." da steht es doch eindeutig in welche richtung EU entscheidungen getroffen werden! richtlinien, gesetze, urteile sind doch nur das mittel zum zweck um früher oder später dieses ziel zu erreichen alles was im wege steht bekommt einen sanften stoß auf die seite um den weg zum ziel frei zu halten somit werden auch manche dinge auf der strecke bleiben die ihre "eignung" nicht bewiesen haben und es werden neue methoden angewand mit denen man gute erfahrungen gemacht hat -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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19.05.2006, 16:52
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (§ 28 FeV) (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben. Diese Bestimmung ist doch wohl klar & eindeutig, oder...? ...und genau diese Bestimmung & auch alle ähnlichen Bestimmungen wurden vom EuGH eindeutig gekippt. Jetzt frage ich mich, warum der EuGH nicht auch Teile der 3.Führerscheinrichtlinie kippen sollte? -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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19.05.2006, 16:53
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Jetzt frage ich mich, warum der EuGH nicht auch Teile der 3.Führerscheinrichtlinie kippen sollte? Weil er das nicht kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -------------------- |
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19.05.2006, 17:04
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo, ich lese schon ca. 2 Jahre aus Interesse hier mit. Mir fällt auf, das immer wieder darauf abgestellt wird, das bei Entzug in ganz Europe die gleichen Voraussetzungen für die Wiedererteilung vorliegen müßten. Ich schreibe normalerweise nur etwas wenn ich eine Meinung beitragen kann die so noch nicht vorhanden ist.
Ich will hier mal einen Vergleich zwischen USA mit den Bundesstaaten und Europa mit den Ländern anstellen. Wie jeder bestätigen wird, ist die USA ein viel engerer Verbund von Ländern als zur Zeit Europa. Selbst dort bestehen in den Bundesstaaten z.Teil verschiedene Voraussetzungen im Führerscheinrecht (Probezeit, Kosten, Entzug). Die Bundesstaaten sind also in Ihrer Gesetzgebung dort relativ souverän. Warum sollte nun in Europa, der ein viel loserer Verbund von Staaten ist, überall die selben Erteilungsvoraussetzungen gelten? Europa bildet die Basis und die Länder gestalten Ihre FEV nach Ihren Bedürfnissen. Eine Abschaffung der MPU halte ich in den nächsten Jahren (ich will hier kein Jahr einsetzen) für aussichtslos, da wie schon bemerkt wurde, die Tendenz eher zur MPU/Eignungsuntersuchungen geht (Polen usw.). Abgesehen davon würde ich mal folgende These in den Raum stellen. Prinzipiell will doch jeder die MPU solange man sie nicht selber machen muß. Ich meine bevor man die eigene MPU-Aufforderung hatte war doch jeder überzeugt, das es zu viele Raser, Alkoholfahrer etc. auf den Straßen gibt etc. Wenn man sich dann selbst in dieser Gruppe wiederfindet, ist man plötzlich anderer Meinung. Ist es wirklich so schwierig sich zu ändern oder wenn das nicht geht für einen Tag zu "spielen", das man sich geändert hat? Und wenn man mal von "oben" auf die Diskussion schaut, sieht man auf der einen Seite die EU-FS-Beführworter, bloß diese können da schlecht neutral argumentieren, da sie sich ja entschieden haben zumindest die MPU nicht zu machen (mit Ausnahmen). Auf der anderern Seite Anwälte etc. denen es eigentlich egal sein kann wie die Lage derzeit aussieht, da sie persönlich nicht betroffen sind und sie legen ja nur Gesetzestexte aus. Mit anderen Worten sie haben kein persönliches Interesse am jeweiligen Fall und können so ganz anders argumentieren. Nichtsdestotrotz verkenne ich nicht die Probleme der MPU. Ich freue mich, wenn ich einen kleinen Teil zur Diskussion beitragen konnte. Ansonsten... mfg darkstar -------------------- |
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19.05.2006, 17:13
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
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19.05.2006, 18:00
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Prinzipiell will doch jeder die MPU, solange man sie nicht selber machen muss. Das ist leider immer das Problem, wenn Minderheiten unterdrückt werden. Dann kommen die Unterdrücker & Mitläufer mit fadenscheinigen Weisheiten, wie "Wer gegen Regeln verstößt, ist selbst verantwortlich für die Strafe MPU" oder Ähnliches.Ich wusste tatsächlich, dass Betrunkene zur MPU müssen. Ich wusste auch, dass man ab 18 Punkten zur MPU muss. Ich wusste aber nicht, dass ich schon ab 12 Punke zur MPU muss, wo man doch erst ab 13 Punkte zur Nachschulung muss. Bei mir wurde also die Punkteregelung umgangen. Dann ist es doch wohl logisch, wenn ich dann deutsche Bestimmungen umgehe. Bis jetzt ist "Führerscheintourismus" kein Straftatbestand. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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19.05.2006, 18:08
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Zitat Ich wusste auch, dass man ab 18 Punkten zur MPU muss. Ich kenne jetzt deinen Fall im einzelnen nicht, aber es gibt durchaus Fälle, da ist ab einem Punkt eine MPU fällig. Ich kann da kein umgehen der Punkteregelung erkennen. Aber wie war das: Nichtwissen schützt vor "einer MPU die keine Strafe ist und nur zur Entscheidungsfindung für die FSST soll" nicht... Und in Punkto Minderheiten... die haben sich doch alle selbst zu "Minderheiten" gemacht. (Ich benutze jetzt mal dieses Wort das eigendlich dem nicht gerecht wird) Zitat Bis jetzt ist "Führerscheintourismus" kein Straftatbestand. Das stimmt zwar, aber was nützt dir das wenn die FSST die FE auf dem Verwaltungsweg entzieht bzw NU ausspricht? mfg darkstar -------------------- |
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19.05.2006, 19:35
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
Ist es wirklich so schwierig sich zu ändern oder wenn das nicht geht für einen Tag zu "spielen", das man sich geändert hat? also wenn man ein guter "spieler" ist besteht man die mpu was macht es dann für einen sinn sich untersuchen zu lassen? naja, meiner meinung nach sowieso keinen aber es ist immer wieder schön wenn sie bestätigt wird und zum vergleich mit den usa muss ich sagen das die vieles nicht haben was in europa schon seit jahren etabliert ist also ist europa das gute beispiel und nicht umgekehrt -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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19.05.2006, 19:57
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
also wenn man ein guter "spieler" ist besteht man die mpu was macht es dann für einen sinn sich untersuchen zu lassen? Prinzipiell ist natürlich nicht gemeint, das man die Veränderung vortäuschen soll. Vergleich: wieso 3 Jahre für einen Abschluß lernen, wenn ich Ihn mir innerhalb einer Stunde am PC basteln kann? Antwort: weil er nicht echt ist. Was ich aber nicht verstehe, das man unbedingt den schweren Weg gehen muß. Ich meine wenn man sich nicht ändern kann sollte is doch kein Problem sein, einen Tag die Änderung vorzutäuschen. Schlußfolgerung: (ganz generell und auf niemanden bezogen) Manche können/wollen sich nicht ändern bzw. über ihr Verhalten nachdenken und können weiterhin nichtmal vortäuschen dies getan zu haben. Da wie du selbst sagst, das problemlos möglich ist, warum das doppelte für einen EU-FS ausgeben? Auch würde mich das brennend interessieren: Zitat Prinzipiell will doch jeder die MPU solange man sie nicht selber machen muß. Ich meine bevor man die eigene MPU-Aufforderung hatte war doch jeder überzeugt, das es zu viele Raser, Alkoholfahrer etc. auf den Straßen gibt etc. Wer war dieser Meinung... Zitat Soviel zu Sinn und Zweck der MPU! Hast du Kohle dann geht alles. Das war schon immer so und wird immer so bleiben. Legaler wird dies dadurch aber nicht. mfg darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:07 |