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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
sifis
Beitrag 21.05.2006, 11:57
Beitrag #101


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Zitat (emile @ 21.05.2006, 13:05) *
Hier ist mein Fall:

1982 Erwerb der Kl. 1 u. 3 im Kreis Bochum
1987 Erwerb der Kl. 2, bei der Bundeswehr im Kreis Rotenburg/Wümme
Beim Umschreiben des Klasse 2 musste ich meinen alten "Grauen" gegen einen "Rosafarbenen" tauschen

1997 Einzug der Kl.1 u 3 durch den Kreis Bochum. Man wollte nur den alten "Grauen" haben. Deswegen habe ich den neuen "Rosanen" nie abgegeben, habe mich vorher nach Holland verzogen(Eintrag in Flensburg: Kl 1 u. 3 wegen BTM eingezogen. Der Klasse 2 wurde nicht eingezogen, siehe Auzug vom KBA Flensburg vom 22.11.2004)

1998 bis 2003 bin ich lustig und vergnügt durch Holland und Belgien als Berufskraftfahrer gefahren, bestimmt in 10 Polizeikontrollen gekommen, die meinen "Rosanen" überprüft haben, Gute Fahrt und Danke. Den Schein habe ich immer noch.

Erwerb der FE in PL in 08.2005, da ich dort 7 Monate als Monteur gearbeitet habe.


Ich darf im euröpäischen Ausland LKW fahren da aufgrund eines Fehlers im Verwaltungsrecht der Kl. 2 von 1987 nie eingezogen wurde.

Wenn ich jetzt mit meinem PL-FS in eine Kontrolle komme und die FSST erfährt davon, könnte man eine NU aussprechen, da mich ja DE-Behörden im EU-Ausland LKW fahren lassen weil ein Fehler im System vorliegt?


Nachtrag: habe in der FeV nichts darüber gefunden



und soviel zur verkehrssicherheit!

persönlich kenne ich mehrere die trotz entzug ihren lastwagen oder auch tonnen schweren träcker weiterfahren dürfen
so ein gerät macht kein halt an der gartenmauer da ist gleich das ganze haus im eimer wavey.gif


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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mirko1
Beitrag 21.05.2006, 12:25
Beitrag #102


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@Lexus
Danke für den VG Frankfurt Beschluss.

Interessant finde ich den Abschnitt, ein kleiner Seitenhieb an den höher gestellten VGH Kassel
Zitat
An diesem Ergebnis hält das Gericht auch in Ansehung der vom 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vertretenen gegenteiligen Ansicht (vgl. z.B. HessVGH, Beschl. v. 25.01.2006, Az.: 2 TG 2768/05) fest. Seine Auffassung, die Aussichten einen Widerspruchs in Fällen wie dem vorliegenden seien bis zu einer erneuten Entscheidung des EuGH allenfalls als offen anzusehen, begründet der HessVGH im Wesentlichen damit, dass nicht auszuschließen sei, dass dem EuGH bei seiner Entscheidung vom 29.04.2004 die Besonderheiten des deutschen Rechts in Form der "Dualität des Maßnahmensystems" nicht hinreichend vor Augen gestanden hätten. Deshalb sei es zweifelhaft, dass der EuGH die Berücksichtigung von gravierenden Eignungsmängeln bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine nach Ablauf einer Sperrfrist generell habe ausschließen wollen. Solche Eignungsmängel, besonders wenn sie auf eine Alkohol oder Drogenproblematik beruhten, seien vielfach zeitlich nicht limitiert. Darüber hinaus fehle es bislang an einer gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung durch die einzelnen Mitgliedstaaten sowie an einem zentralen europäischen Register.

Diese Überlegungen rechtfertigen nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine Änderung des bisher von ihm gefundenen Ergebnisses. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen (vgl. Beschluss vom 23.03.2006, Az.: 6 G 42/06 [V]):

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 die EU-Führerscheinrichtlinie ausgelegt und ihr bestimmte Prinzipien und Grundsätze entnommen. An dieser Interpretation der EU-Führerscheinrichtlinie durch den EuGH ist das nationale Recht und seine Anwendung zu messen, nicht umgekehrt.
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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 12:32
Beitrag #103





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@sifis

Du hast vollkommen recht zumal ich noch zwei Leute kenne, einer fährt LKW in NL der andere in Irland.

Die Frage ist aber immer noch: Wie rechtmäßig wäre jetzt die Aufforderung zur MPU? Wie rechtmäßig wäre eine NU in diesem Falle? Denn die FSST hat insofern versagt, daß sie ihre Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist?!

Jeder weiß, daß die Bundeswehr die größte Fahrschule der Nation ist.

Reicht es also aus das eine FSST nur verwaltet oder hat sie die Pflicht im Rahmen der Gefahrenabwehr mehr zu tun?

Der Kreis Rotenburg/Wümme hat übrigens bestätigt, dass er bei Umschreibungen immer bei der Behörde anfragt wo der ürsprungliche FS ausgestellt wurde. Es hätte doch ein Vermerk oder Verweis in der FSST Bochum, auf den nachträglich erworbenen FS-CE geben müssen!?
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sifis
Beitrag 21.05.2006, 13:08
Beitrag #104


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@ emile

versteh mich nich falsch, ich habe überhaupt nichts dagegen das du fahren darfst im gegenteil

mir geht es allein um das das die argumente der mpu-ler sich immer mehr als falsch erweisen und wie schon erkannt dieses "system" stark sanierungsbedürftig ist


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corneliusrufus
Beitrag 21.05.2006, 13:10
Beitrag #105


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Da hat ein Richter am VG Framkfurt/Main wohl Ambitionen, zum Hessischen VGH berufen zu werden. Das Urteil wendet sich in großen Teilen geradezu an diesen.

Die Argumentation ist weder neu, dafür, genau wie gegenteilige Ansichten, schlüssig. Interesant ist, dass es zusätzlich auf Regel- und Ausnahmeinterpretation des Kapperurteils verweist und damit indirekt auffordert, dass(ggf.. nochmals) durch den EUGH überprüfen zu lassen.

Immerhin verschafft dieser Richter allen Betroffenen wertvolle nutzbare Zeit, bis entweder der hess. VHG entscheidet oder die 3.FSRiLi in D umgesetzt ist.

Wenn ich mir jedoch den politischen Willen der 3.FSRiLi ansehe und diese als Klarstellung der bisherigen Position ansehe, dann hat das Kapperurteil lediglich den Weg geöffnet, als Ausnahme die Anerkennenung eines EU-FS in D zu verlangen. Mit dieser Schwieirgkeit wird der EUGH zu kämpfen haben, falls er nochmals vor der umgesetzten 3.FSRiLi zu entscheiden hat.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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sifis
Beitrag 21.05.2006, 13:24
Beitrag #106


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@ cornelius

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 22:39) *
Zitat (Andreas @ 20.05.2006, 22:24) *

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:58) *

aber sicher wird es auch dafür eine lösung geben


Stimmt, die 3. Führerscheinrichtlinie. Dann stehen nämlich alle diese FS gewaltig auf der Kippe.... cool.gif


weißt du denn wie die 3. rilli wirklich lautet?



ich habe von andreas keine antwort bekommen, schade

jetzt frage ich dich, vielleicht kannst du mir weiterhelfen

weißt du denn wie die 3.rilli wirklich lautet?


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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 13:24
Beitrag #107





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@sifis

hab dich nicht falsch verstanden smile.gif

Inwieweit ist eine Argumentation für eine NU eines PL-FS zulässig wenn gleichzeitig das System es zulässt, dass ich im EU-Ausland LKW fahren darf.

Ich würde die FSST ja nicht auf diesen Umstand hinweisen, erst bei einem Antrag gegen die NU beim Verwaltungsgericht würde ich die Katze aus dem Sack lassen, mit der Begründung, die FSST erkennt grundsätzlich keine EU-FS an und was im EU-Ausland passiert ist uns in DE egal, da ja das EU-Ausland mit den Folgen leben müsste.

Durch die Nichtberücksichtigung eines später erteilten FS-CE (der ja eigentlich auch die Klasse B beinhaltet, somit dürft ich auch in DE PKW fahren?) auf grund mangelndes Datenaustausches oder ähnlicher Umstände, kann der Anspruch den öffentlichen Strassenverkehr zu schützen nicht folgegeleistet werden, da man sich selbst im Vorfeld schlampig verhalten hat. Jede Forderung aufgrund Abwendung einer Gefahr für den Strassenverkehr ist nicht mehr Glaubwürdig da die Behörden den Gesetzgeber auf Mängel hinweisen müssen und nicht nur verwalten. Hat also eine FSST über Jahre dem nicht Rechnung getragen (ich bin kein Einzelfall), dann hat sie versagt und die Mitarbeiter müssten gerügt werden.

Hat man den Gesetzgeber darauf hingewiesen, kann man das ja belegen (Antrag, Verbesserungsvorschlag o.ä). Hat der Gesetzgeber darauf nicht reagiert so hat er sich selbst ausgehebelt.

Ich habe dem Kreis Bochum mitgeteilt, dass ich den von ihnen ausgestelten FS nicht mehr habe.
Ich muss sie aber nicht hinweisen warum ich den FS nicht mehr habe!
Auch muss ich der FSST nicht mitteilen, dass der FS durch LKrs. Rotenburg/Wümme getauscht wurde.
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mirko1
Beitrag 21.05.2006, 13:26
Beitrag #108


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Zitat (corneliusrufus @ 21.05.2006, 14:10) *
Wenn ich mir jedoch den politischen Willen der 3.FSRiLi ansehe und diese als Klarstellung der bisherigen Position ansehe, dann hat das Kapperurteil lediglich den Weg geöffnet, als Ausnahme die Anerkennenung eines EU-FS in D zu verlangen. Mit dieser Schwieirgkeit wird der EUGH zu kämpfen haben, falls er nochmals vor der umgesetzten 3.FSRiLi zu entscheiden hat.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

das hat der EUGH siehe:
AUT-FAll

Was mir noch immer nicht klar ist, evtl. kann jemand mir das mal erklären kann?
Die 3 Richtlinie und deren Inkraft treten, man liest überall Inkraft tritt die Richtlinie 2012 wie kann also eine Rechtmässige Anwendung von Deutschen Behörden-Gerichten 2007 schon vor Inkraft treten der Richtlinie rechtmässig sein?

Das wäre doch so als würde mit einem Gesetz geurteilt das noch garnicht gilt?
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sifis
Beitrag 21.05.2006, 13:41
Beitrag #109


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@ emile

meiner meinung nach ist eine nu sowieso unzulässig, in deinem fall wäre sie unzulässig und dumm

an deinem fall, sollte er bekannt werden, werden die behörden ganz schön zum knabbern haben wenn sie sich vorher nicht die zähne ausbeißen

halt uns auf dem laufenden


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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 13:44
Beitrag #110





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@sifis

Genau das ist mein Problem, ich möchte nicht die Erdnuss von anderen sein, ich hätte gerne mehr Rechtssicherheit.
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Mr.T
Beitrag 21.05.2006, 14:22
Beitrag #111


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@emile
Wahrscheinlich ist dir nicht die Klasse 1 und drei entzogen worden, sonden die Fahrerlaubnis. Poste doch mal die entsprechende Passage aus dem Entziehungsbescheid.
Ich gehe davon aus, dass dein FS nur noch ein Stück Papier ist, das keinerlei Rechte dokumentiert.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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corneliusrufus
Beitrag 21.05.2006, 16:23
Beitrag #112


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@Sifis: Warum liest Du nicht im EUGH-Thread den Inhalt der dritten FSRiLi durch? Dort wurde sie in Auszügen gepostet!

Oder einmal googeln.

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurde am 23. Februar 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Die Parlamentsvorgabe siehe Link.

Alles andere siehe oben.

Sifis, hinter Diener Frage steckt doch anderes als bequemlichkeit. Worauf willst Du hinaus? Darauf, dass die 3.RiLi nicht beschlossen wird? Nicht umgesetzt wird? Oder was?

Weitergehende Auskünfte erhältst Du hier.

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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 17:57
Beitrag #113





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@MrT

Klar ist der Schein nichts wert in DE er ist aber für Europa niemals für ungültig bzw als aberkannt markiert bzw mitgeteilt worden. In NL ist er für offiziele Stellen, bei einer Routinekontrolle o.ä. noch gültig bzw nicht als ungültig zu erkennen. Ich war dabei als der NL- police.gif seinen Computer gefüttert hat, die sind ja von der Technik im Auto ein wenig weiter als unsere hier.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2006, 18:35
Beitrag #114


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Nanana, @emile, ob das man alles so richtig ist ...

OK, mit einem vorhandenen Führerscheindokument läßt sich zwar im Ausland fahren und wenn man das vorzeigt, wird es nicht ordentlich überprüft, nur auf Sicht kontrolliert. Ob wirklich eine Fahrerlaubnis dahinter steht, das kann im Ausland in aller Regel nicht überprüft werden. Die Polizei hat da nicht immer alle Möglichkeiten, gerade die ausländische Polizei nicht !

Wenn aber wirklich mal was passiert, dann bist Du dran. Das sollte Dir klar sein. Denn Dir wurde mit Sicherheit nicht nur der "Führerschein der Klassen 1 und 3", sondern die ganze Fahrerlaubnis entzogen. Kommt das raus, gibt es schwer Ärger - auch im Ausland. Dazu muß es nur mal ordentlich krachen oder man wirft Dir irgendein Delikt vor, was als Ansatzpunkt für eine gründliche Überprüfung (z.B. seitens einer Staatsanwaltschaft oder eines Untersuchungsrichters) dient, und Du hast ein ordentliches Probelm ...


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Mr.T
Beitrag 21.05.2006, 18:37
Beitrag #115


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Dein Schein ist nirgendwo etwas wert, da du keine Fahrerlaubnis hast. Er muss nicht für die EU für ungültig erklärt werden, der FS ist ungültig!


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Gruß Mr.T

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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2006, 18:39
Beitrag #116


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Genau so sehe ich das auch, Mr.T .


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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 18:42
Beitrag #117





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Nachtrag:

Also der Anwalt(Verkehrs- u. Verwaltungsrecht) sagt: Kl A u.B. wegen Nichteignung eingezogen bedeutet automatisch den Ungültigkeit der Kl CE. Nur aufgrund der mangelhaften Umsetzung dieser Massnahme sowie des rein verwaltungstechnischen Ablaufes sind erhebliche Mängel zu erkennen, im Verfahren der Massnahmen um eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr zu verhindern. Da also "nur" Verwaltungsschritte zu erkennen sind, ist eine Auslegung möglich indem einer FSST fahrlässiges Handeln unterstellt werden kann.

Da die FSST davon ausgegangen ist, dass ich nur Kl A uB habe und die Möglichkeit ausgeschlossen hat das ich vielleicht noch einen zweiten (Kl. CE) erworben habe könnte( Bundeswehr, ist durchaus üblich das ein Wehrpflichtiger erst einen normalen FS macht und beim Bund den CE, 60% der deutschen LKW-Fahrer auf unseren Strassen haben den CE bei der Bw gemacht, auch bei der Feuerwehr war das möglich,), ist sie ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Hier zu sagen das ist weit hergeholt kann ich verstehen.

In einem Strafgerichtsverfahren ständen die Chancen aber nicht schlecht, wenn ich in Holland jemanden tot fahre und die Behörden, mich mehrmals zuvor kontrolliert haben (bei denen wird das dokumentiert) dann könnte man die FSST wegen Fahrlässigkeit und/oder Beihilfe drankriegen. Es gibt da irgendwo Urteile wo auch Behörden dazu verdonnert worden sind nicht nur zu verwalten sondern auch die Pflicht zum agieren haben wenn ein Mangel nicht auszuschließen ist.

Da in meinem Fall in jede Richtung nur verwaltet worden ist kann man interpretieren, das keinen Einzelfallbetrachtung stattgefunden hat sondern nur lapidare Verwaltungsarbeit. Da aber Mängel in Ausführung und Umsetzung zu erkennen sind und somit der Eindruck ensteht das Deutschland egal ist was in der EU passiert. Dieses lässt auf eine generelle Nichtanerkennung schließen und würde dementsprechend in der Hauptverhandlung dazu führen das eine NU- als nichtig erklärt wird. Somit besteht vorläufer Rechtschutz.

Und das glaube ich irgendwie nicht....... think.gif think.gif
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Lexus
Beitrag 21.05.2006, 18:59
Beitrag #118


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@emile, wenn das so stimmt wie du es beschrieben hast (ausdrückliche Entziehung nur für die Klassen 1 und 3), dann verstehe ich nicht, weshalb du überhaupt einen PL-FS erworben hast, es sei denn, du wolltest Kradfahren.

Denn dann würde deine Klasse CE in der Tat den B - sprich die alte Kl. 3 - umfassen, so dass du sowohl in D. wie in NL wie auch in PL und allen sonstigen EU-Ländern eine geltende FE für Pkw und Lkw hast.

Eine generelle und pauschale Entziehung der gesamten Fahrerlaubnis ohne Hinwies auf die Klassen und vor allem auch auf die ausstellende Behörde halte ich nicht für zulässig, weil dann später nicht mehr überprüfbar wäre, ob ein danach neu erworbener FS nun gültig ist oder nicht. Denn eine ausdrückliche Aufhebung früherer Entziehungsbescheide wird bei Wiedererteilung nicht vorgenommen.

Vielleicht solltest du am besten deinen PL-FS vergessen und deinen deutschen C-Führerschein benutzen?

Ich denke auch nicht, dass für dich so ohne weiteres eine MPU-Aufforderung nach fast 10 Jahren kommen kann, allenfalls könntest du veranlasst werden, eine Zeitlang Drogenscreenings zu liefern.

Letztlich müsste für jemanden, dem eine FE-Klasse versehentlich nicht entzogen wurde, der gleiche Vertrauensschutz zukommen wie jemandem, dem eine FE versehentlich erteilt wurde.

Hierzu gibt es eine

Entscheidung des OVG Koblenz v. 12.05.2003: Zum Vertrauensschutz nach einer Erteilung einer Fahrerlaubnis trotz an sich gegebenen MPU-Erfordernisses

Bis hierhin ist das meine persönliche Meinung. Aber ich muss auf ein

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

aus dem vorigen Jahr hinweisen, wonach die Entziehung einer Fahrerlaubnis immer alle FS-Klassen erfasst.

Der Fall ist vom Sachverhalt her etwas kompliziert. Aber das ist die eine Seite der Medaille, mit der man immerhin rechnen muss.

Zum Zeitablauf für eine MPU gibt es auch ein ganz interessantes

Urteil des BVerwG v. Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25/04.

Typisch für einen Anwalt: Ich will mich nicht 100%ig festlegen, ob du mit deinem noch vorhandenen 2er durchkommst, es spricht aber einiges dafür; zweites Standbein wäre der lange Zeitablauf seit den Drogenvorfällen, der auch einer MPU entgegenstehen sollte.


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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 19:58
Beitrag #119





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@lexus

Danke, ich hatte schon den Verdacht mein RA ist ne whistling.gif `, er ist schon älter und wirkt ein wenig staubig, aber ist ein Verwaltungsprofi.

Den PL-FS habe ich nur mal so auf Nr. Sicher gemacht, im Zweifel kann man so nicht auf FoFe plädieren.
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Asrael
Beitrag 21.05.2006, 20:29
Beitrag #120


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Hallo allerseits,
ich habe mich am 08.05.06 in Stettin angemeldet zum Führerscheinerwerb bzw.Antrag zur Bürgerkarte in einem anderen Forum habe ich widerum folgendes gelesen


Also..
Ich gebe mit dem, was ich schreibe, nur meinen Wissensstand gemäß der mir vorliegenden Informationen wieder. Diese Informationen habe ich von verschiedenen Quellen, einschließlich der Führerscheinstelle in Stettin.

Nach meinem Wissen sieht die Sache mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis in Stettin derzeit so aus:
Man muss in Stettin dauerhaft und unbegrenzt gemeldet sein. Dann, und auch nur dann, bekommt man den FS ohne weitere Anstalten nach 185 Tagen ausgehändigt. Soweit ich weiß, gibt es im Moment - und daran wird sich auch in der Zukunft nix mehr ändern - keine andere Möglichkeit!! Diese Info ist brandaktuell aus der vergangenen Woche aus erster Hand!! Nicht richtig ist außerdem, daß man mit einer festen Anmeldung, wie es ein paar Beiträge vorher behauptet wurde, den FS ohne Ablauf der 185 Tage in einem Kalenderjahr ausgestellt bekommt.
Habe selber mehrfach mit dem Herrn in der Führerscheinstelle telefoniert und diskutiert. Soweit ich das verstanden habe, ist es mit einer befristeten Anmeldung nicht mehr, bzw nur mit erheblichen Aufwand (Nachweise persönlicher und beruflicher Beziehungen) möglich einen FS eingestellt zu bekommen. Deshalb habe ich den Entschluß gefasst, mich dauerhaft in Stettin anzumelden und dem netten Herrn meine Anmeldebestätigung persönlich vorbeizubringen.
Habe lediglich meine Sicht der Dinge wiedergegeben. Darüber gibt es eigentlich keine Meinungen, da es sich um klare und eindeutige Regelungen und Handhabungsweisen der polnischen Behörden handelt.
Sollte es andere Sichtweisen bezüglich der Regelungen geben, bin ich gern bereit, mir diese anzuhören und sie zu dikutieren.


Ist hier etwa etwas dran oder aber kann ich ganz seelenruhig meinen Führerschein weiter machen
Mit Gruß
Alex


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strichachtdoktor
Beitrag 21.05.2006, 21:52
Beitrag #121


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Zitat
Nicht richtig ist außerdem, daß man mit einer festen Anmeldung, wie es ein paar Beiträge vorher behauptet wurde, den FS ohne Ablauf der 185 Tage in einem Kalenderjahr ausgestellt bekommt.

Sowas ändert sich schonmal ...
Möglich sollte sein, den Führerschein während eines mindestens 185-tägigen Aufenthaltes im Kalenderjahr zu erwerben. Das geht in einigen Ländern, auch Deutschland, auch vor Ablauf der 185 Tage, wenn man glaubhaft nachweisen kann, daß der Mindestaufenthalt trotzdem erfüllt wird.
In Polen scheint das nun nichtmehr zu gehen.
Gut. Nehmen wir so zur Kenntnis ... wink.gif


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Asrael
Beitrag 21.05.2006, 21:58
Beitrag #122


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Alles klar ich werde mal abwarten ob die anderen Ihren Führerschein aus Polen bekommen müßten sie ja spätestens am 30.07 bekommen-falls nicht brauch ich ja garnicht erst wieder nach Polen fahren das währen dann zum Glück nur 400€ ausn Fenster geworfen.
Ist immerhin besser als wenn ich den vollen Betrag gezahlt hätte-
aber nicht verrückt werden machen lassen am besten abwarten eine andere Person kann ja vieles behaupten. rolleyes.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 22.05.2006, 13:01
Beitrag #123





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@lexus

Hier die Bergündung der FSST Bochum zur Entziehung:

Verstoß BTMG

Entziehung der Fahrerlaubnisklassen 1 +3

Entscheidungsgründe gem: §§ 4, 21 StVG, §§ 15b, 68 StVZO

hätten die beim KBA Flensburg angefragt dann hätte ein Verstoß aus 12.95 auffallen müsen wo ganz unten steht:

Führerschein KL. 3 ausgestellt am xx.xx.1987 duch Rotenburg/Wümme
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gerri
Beitrag 22.05.2006, 16:06
Beitrag #124


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Tschechien zieht Bilanz zum „Führerschein-Tourismus“ 22.05.2006



Prag/Tschechien. Sechs Wochen vor in Kraft Treten eines tschechischen Gesetzes gegen den „Führerschein-Tourismus“ aus Deutschland haben die Behörden in Prag eine Bilanz für 2005 vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr landesweit 7144 Fahrerlaubnisse für deutsche Staatsbürger ausgestellt, berichtete heute der Prager Rundfunk. Seit dem tschechischen EU-Beitritt am 1. Mai 2004 hatten Medien zufolge viele Deutsche, die in ihrer Heimat mit Fahrverbot belegt sind, mit einem solchen Führerschein die Sperre umgangen. Vom 1. Juli an erhalten aber nur noch Personen mit Wohnsitz in Tschechien dort eine Fahrerlaubnis.

„Wir nehmen an, dass zum Beispiel auch Türken und Inder, die nach Deutschland gezogen sind und nicht fließend Deutsch sprechen, die Fahrprüfung lieber in Tschechien absolviert haben“, meint der Verwaltungsleiter der grenznahen Stadt Teplice in Nordböhmen, Marek Fujdiak. Er bezweifelt, dass das neue Gesetz den Ansturm bremsen wird. Weil der „Führerschein-Tourismus“ aus Deutschland ein lukratives Geschäft für tschechische Fahrschulen sei, würden diese einen Trick zur Umgehung der künftigen Regelung finden.

Appelle der deutschen Seite, die Regelung früher als am 1. Juli in Kraft treten zu lassen, verhallten in Tschechien ungehört. Prag reagierte auch nicht auf die Forderung der Bundesregierung, dem Wohnsitzprinzip widersprechende Fahrerlaubnisse zurückzunehmen. (dpa)


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strichachtdoktor
Beitrag 22.05.2006, 23:35
Beitrag #125


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Zitat
Weil der „Führerschein-Tourismus“ aus Deutschland ein lukratives Geschäft für tschechische Fahrschulen sei, würden diese einen Trick zur Umgehung der künftigen Regelung finden.

Also mal im Ernst: Bei solchen Äusserungen ist es ja kein Wunder, wenn deutsche Behörden alles daran setzen, die Führerscheine quasi in zweiter Reihe - also hier bei uns in Deutschland - zu entwerten, irgendwie, und sei es, durch eine Änderung der EU-Richtlinie... wallbash.gif Wenn sowas schon von einem Verwaltungsleiter in Tschechien gesagt wird, dann dürfte diese neue CZ-Regelung gar keinen Effekt haben und das Vertrauen deutscher Behörden wird sich - nicht ganz ohne Grund - bei Null einpendeln.
Ebenso forciert auch das Verhalten der beteiligten Länder, ganz offensichtlich im Sinne der EU-Regelung unrechtmässig ausgestellte Führerscheine nicht zurücknehmen zu wollen, eine restriktive Reaktion deutscher Behörden und Gerichte.

Weil so viel überall falsch läuft, haben es diejenigen, die einen legal erworbenen Führerschein besitzen, so schwer. Was ich reichlich bedauerlich finde ...


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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2006, 01:01
Beitrag #126


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"bepone" schrieb an anderem Ort:
Zitat
Habe heute im Internet zufällig gelesen, " http://www.fahrerlaubnisrecht.de " und dann auf " news " , daß ab 18.08.06 ein Gesetz kommen soll. Demnach muss die Polizei meinen eu-führerschein ab diesem Datum nicht mehr akzeptieren. Er ist dann nicht viel mehr wert als ein Bibliotheksausweis.
Ist das richtig?


Mir ist nichts Aktuelles (nach dem 30.03.06) bekannt - weiß jemand mehr ?
Vielleicht auch nur eine "Ente" als Reaktion auf die deutsche Machtlosigkeit - ein bißchen Abschreckung hilft vielleicht ein paar EU-Führerscheine zu verhindern ... wink.gif


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EddieBaby
Beitrag 23.05.2006, 01:06
Beitrag #127


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.05.2006, 00:35) *
Zitat
Weil der „Führerschein-Tourismus“ aus Deutschland ein lukratives Geschäft für tschechische Fahrschulen sei, würden diese einen Trick zur Umgehung der künftigen Regelung finden.

Also mal im Ernst: Bei solchen Äusserungen ist es ja kein Wunder, wenn deutsche Behörden alles daran setzen, die Führerscheine quasi in zweiter Reihe - also hier bei uns in Deutschland - zu entwerten, irgendwie, und sei es, durch eine Änderung der EU-Richtlinie... wallbash.gif Wenn sowas schon von einem Verwaltungsleiter in Tschechien gesagt wird, dann dürfte diese neue CZ-Regelung gar keinen Effekt haben und das Vertrauen deutscher Behörden wird sich - nicht ganz ohne Grund - bei Null einpendeln.
Ebenso forciert auch das Verhalten der beteiligten Länder, ganz offensichtlich im Sinne der EU-Regelung unrechtmässig ausgestellte Führerscheine nicht zurücknehmen zu wollen, eine restriktive Reaktion deutscher Behörden und Gerichte.

Weil so viel überall falsch läuft, haben es diejenigen, die einen legal erworbenen Führerschein besitzen, so schwer. Was ich reichlich bedauerlich finde ...


Kopf hoch /8Doc, du hast im Notfall genug Grips die MPU zu bestehen, und du hast einen gültigen EU-FS!!!

Ich werde meinen EU-FS noch dieses Jahr machen, und wenn D davon mitbekommt, bin ich bereit zur MPU. Die Vorteile liegen auf der Hand und den bitteren Nachgeschmack muss man wohl in Kauf nehmen...

Tja, warum gibt es denn zur Zeit die unterschiedlichen gerichtlichen Urteil/Beschlüsse? Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Legislative, mit der Folge, das die 3. EU-FS Richtline jetzt fast beschlossenen Sache ist. Hin oder her, es war Zeit dafür! Diese Ungewissheit ist auch schwer zu ertragen. Jaja, ich weiss, es sei denn man hat einen EU-FS und dreht bei schönem Wetter gemütlich seine Runden cool.gif

Aber genau das ist es, was mich davon abgehalten hat, einfach 2 Wochen nach Polen oder in die Tschechei zu fahren und dort meinen FS zu machen. Ich möchte zumindest eine "relativ sichere" Sicherheit haben!
Ansonsten könnte ich mich doch gleich auf ne 1000er Kawa setzen und muss das Ding nicht mal anmelden - denn es läuft aus gleiche hinaus -> Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung oder umgekehrt.

Mal sehen wie die 3. FS-Richtlinie beschlossen und umgesetzt wird, ich jedenfalls gehe davon aus, dass man der deutschen Fahrerlaubnis eine besondere Stellung innerhalb Europas geben wird. Ich meine sowas wie, dass ein deutscher FS mehr Wert sein wird als ein z.B. polnischer, da er ja schwerer zu erreichen (weil teurer) und zu erhalten ist (wegen MPU) ist. Naja, die Deutschen halt wieder, sind ja auch die einzigen die unbegrenzt auf ihren Autobahnen gasgeben dürfen und darauf auch sehr viel Wert legen...

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, mal sehen wie die 3. EU-FS Richtline formuliert wird und womit sich die Gerichte in Zukunft rumschlagen müssen.

Gute nacht
Ed
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strichachtdoktor
Beitrag 23.05.2006, 01:25
Beitrag #128


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Solange mich niemand zwingt, mache ich schon aus Prinzip keine MPU. Wozu auch ? Mein PL-Führerschein ist gültig; ein respektables Dokument weit nach dem Ablauf der ehemaligen Sperrfrist für die Erteilung eines FS und nichts aus einem "Zwei-Wochen-Urlaub".
Momentan jedenfalls - und das nun schon seit anderthalb Jahren. Und gegen alle anderen Hysterie-Versuche seitens Behörden und Ämtern bin ich einigermassen immun - das Urteil des EuGH steht nach wie vor und ist imho ziemlich eindeutig.

Ich verstehe ja die Sorgen und Nöte des Gesetzgebers und der Behörden. Aber das mit der Anerkennung hätten sich die Herrschaften vorher mal etwas genauer durch den Kopf gehen lassen sollen - dann wären schon im Vorfeld alle "Schlupflöcher" geschlossen gewesen und dieses Flickwerk hätte vielleicht vermieden werden können ...
Ausserdem fallen die, die auffallen müssen, auch weiterhin auf - so erledigen sich die "Problemfälle" im Laufe der Zeit von selbst. Und die, die nicht auffallen, sind entweder geeignet oder gar nicht hier - warum also die Aufregung ???


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EddieBaby
Beitrag 23.05.2006, 21:54
Beitrag #129


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Ja, schon klar, dass alle EU-FS momentan gültig sind, solange legal erworben. Das wollte ich nicht in Frage stellen!
Meine Ideen sind ja auch nur für den Notfall gedacht...
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Medusa
Beitrag 23.05.2006, 22:25
Beitrag #130


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.05.2006, 02:01) *
"bepone" schrieb an anderem Ort:
Zitat
Habe heute im Internet zufällig gelesen, " http://www.fahrerlaubnisrecht.de " und dann auf " news " , daß ab 18.08.06 ein Gesetz kommen soll. Demnach muss die Polizei meinen eu-führerschein ab diesem Datum nicht mehr akzeptieren. Er ist dann nicht viel mehr wert als ein Bibliotheksausweis.
Ist das richtig?


Mir ist nichts Aktuelles (nach dem 30.03.06) bekannt - weiß jemand mehr ?
Vielleicht auch nur eine "Ente" als Reaktion auf die deutsche Machtlosigkeit - ein bißchen Abschreckung hilft vielleicht ein paar EU-Führerscheine zu verhindern ... wink.gif


Nichts davon gehört, oder auf dem B*** Titel gesehen wink.gif . Unter Fahrerlaubnisrecht.de - News, finde ich das auch nicht. Wie sollte ein nationales Gesetz EU Recht brechen können? Gehe von Ente aus.
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bigmaster06
Beitrag 23.05.2006, 22:27
Beitrag #131


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Hallo ???????

Nun wollte ich mal meine Meinung, und meine Erfahrungen hier preis geben.

Ich habe seid dem 18.04.2005 meinen CZ FE, aus finazellen gründen habe ich mir erst mal eine Fotokopie
zukommen lassen, und bin mit dieser bis Dez.05 gefahren, und auch kontrolliert worden.

Im Juli 05 sperrten die police.gif eine ganze Strasse wegen mir, und wollten meine FE sehen, bitte ich zeigte die Kopie, und mußte im Convey zur Wache. Nach ca eine 1/2 Std konnte ich wieder fahren mit Kopie.

Dann fing der ganze Streß an, ich hatte einen Nachbarn der der meinung wahr ich hätte keinen FE, und ich
bekam jeden zweiten Tag eine Anzeige wegen Fahren ohne. Bin aber nie angehalten worden, sonder immer nur weil man mich gesehen hat.
Der Beamte der die ganze Sache bearbeitet hatte war der Meinung ich Fahre ohne, und dann worde ein Termin anberaumt 04.01.06.

Ich bekam eine Pflichtverteitiger der mir ried meine FE aus Dresden zu holen, und die restliche Kohle irgendwie zusammen zu kratzen. Dies habe ich dann auch gemacht, und habe zum Termin meine FE vorgezeigt.
Die Richterin, und Staatsanwalt schauten nicht schlecht, als ich meine FE zeigte, und das Verfahren wurde
vorläufig eingestellt. Dank meines Anwalts.

Im Feb 06 wurde mir dann bei einem termin meine FE eingezogen, und an das LKA geschickt, ich bekam dann von der Geschäftsstelle eine bescheinigung in dem stand das ich meine FE am ...... abgegeben habe, und die FE zur Überprüfung beim LKA sei.

Ich bin dann anfang März nach Frankf.. gezogen wegen Arbeit, und als ich zur Arbeit wollte bin ich von der police.gif angehalten worden, mit der bitte um FE Perso, und Fzsh.
Dies konnte ich den police.gif alles zeigen bis auf die FE da zeigte ich ihnen die Bescheinigung von der Geschäftsstelle.
Die police.gif prüften die ganze Sache und ließen mich dann wieder fahren.

Ich bekam so ca vor 8 wochen von meinen Anwalt ein Schreiben wegen Fahren ohne, darauf rief ich ihn sofort an, und er sagte mir das, das nur noch mal das Schreiben vom Gericht sei mit dem Aktz. und es handelt sich nur noch um meinen Freispruch.
Also bin ich noch mal nach BS gefahren und habe mir dort meinen Freispruch abgeholt, und dies war einfach nur G...l
Auch ein andere Anwalt der mit er gleichen Sache beauftragt wahr, ist für mich tätig geworden, denn er hatte nicht das Rechtliche Wissen, aber er setzte sich mit dem Verkehrsminsterium in Verbindung, und
auch dort sagte man ihn ich dürfe eigentlich nicht fahren, worauf der Anwalt fragt wo es denn stehen würde,
darauf sagte man das es NÖRGENS wo stehen würde, und die Behörden auch eigentlich NICHTS machen können

Also ich fahre seid dem mit richtiger FE ( Kartenformat ) und die Bescheinigung vom LKA das die Krimina
techniche Untersuchung ergeben hat das meine FE ECHT ist.
Habe heute auch bei der Dekra angerufen weil ich meinen CE machen möchte, und habe auch mit meinen Anwalt Tel. und der sagte mir, ich solle és wagen und die FE CE beantragen, und mal sehen was bei raus kommt.
Entweder die Behörden sagen O:K er darf seine D FE machen, ohne MPU, oder sie sagen jetzt wird er frech und nun sehen wir mal wie wir ihn kriegen. Da sagte mein Anwalt dann gehen wir durch alle Instanzen, und in meinem Fall könnte ich Prozezkostenbeih. bekommen, und das könnte bis zu 13-15 Jahre dauern und in der Zeit könnte mir niemand meine FE weg nehmen.

Sollte die Behörde mir blöde kommen, sage ich denen einfach das ich zur Not auch wieder nach CZ fahre um mein CE zu machen, und sollte alles reizen fahre ich einfach nach Bulgarien und machen dort mein CE.
Weil dann können sie mich am A...... lecken, und ich weiß das ich auch mit der CZ FE hier in D fahren kann.

Ich für mein Teil kann nur sagen das es auch GUTE RECHTSANWÄLTE gibt, die nicht nur die Hände aufhalten, denn der eine hätte das ja nicht für mich machen brauchen, das er überall rum telefoniert oder so. Ich würde die beiden jedesmal wieder beauftragen für mich tätig zu werden.
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2006, 22:41
Beitrag #132


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Zitat
Da sagte mein Anwalt dann gehen wir durch alle Instanzen, und in meinem Fall könnte ich Prozezkostenbeih. bekommen, und das könnte bis zu 13-15 Jahre dauern und in der Zeit könnte mir niemand meine FE weg nehmen.


Wenn Du in Deutschland keine MPU machen müsstest, hat er da nichtmals unrecht. Sollte jedoch eine MPU aufgrund Deiner früheren Vorgeschichte drohen, dann kannst Du die PKH vergessen. Die gibt´s mangels Erfolgsaussichten nicht. Und ich garantiere Dir, der Lappen ist dann schneller weg als Du gucken kannst. Da irrt der Kollege also.

Dies wie gesagt nur, wenn Dir hier ohnehin eine MPU drohen würde.

Zitat
Ich für mein Teil kann nur sagen das es auch GUTE RECHTSANWÄLTE gibt


Ich weiss..... whistling.gif rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.05.2006, 01:58
Beitrag #133


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Zitat
...PKH... Die gibt´s mangels Erfolgsaussichten nicht.


Zum Einen bedauere ich das: Da Gerichtsprozesse ungefähr so vorhersehbar wie Erdbeben sind erscheinen mir Entscheidungen über eine PKH sehr willkürlich.

Zum Anderen wären die Erfolgsaussichten im Bereich Koblenz bzw. (noch) Frankfurt gar nicht mal so schlecht - wenn ich das recht in Erinnerung habe. whistling.gif


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mirko1
Beitrag 24.05.2006, 09:15
Beitrag #134


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ähmm PKH=? think.gif evtl. Prozess Kosten Hilfe?
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2006, 10:20
Beitrag #135


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Jup, sorry, der AküWa ist bei mir ziemlich verfestigt. whistling.gif wink.gif


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mirko1
Beitrag 24.05.2006, 14:10
Beitrag #136


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AküWa=Bahnhof? hehe
hier schreiben auch Menschen die kein ABI haben. wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2006, 14:11
Beitrag #137


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JuriAküWa, der Juristen-Abkürzungs-Wahnsinn. wink.gif rofl1.gif


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mirko1
Beitrag 25.05.2006, 12:53
Beitrag #138


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@RAXDiver
habe mal ein wenig auf eurer/deiner Seite starfzettel.de herum gestöbert, habe durchaus Interessante Sachen gelesen dem ich mich gerne anschliese: zwar OFFTOPIC aber es ist evtl. eine gute Info für manche die aus bekannten Gründen FSRichtlinie 3 sich nebenher auf die MPU vorbereiten.
Zitat
Schließlich ist im Zusammenhang mit der MPU und der Vorbereitung auf dieselbe zu erwähnen, dass es viele unseriöse Anbieter von MPU-Vorbereitungsmaßnahmen gibt. Dieses Thema ist eine Wissenschaft für sich. Vorsicht ist aber grundsätzlich geboten, wenn irgendwelche „Garantien“ abgegeben werden. Dies garantiert meist allein, dass der Betroffene dem entsprechenden Anbieter so lange dessen Leistungen bezahlen darf, bis er ein positives Gutachten bekommt.

ich hoffe das geht mit dem Verbot teile der Seite zu Kopieren-Urheberrecht blabla in Ordnung. blushing.gif
Wenn ich mir den Text so durchlese stellen sich mir die Haare auf wenn ich daran denke welche Angebote MPU-Vorbereitung u.s.w. im Internet angeboten werden.

Nicht nur die EU-FS Vermittler provitieren von der MPU, sondern seit Jahr und Tag wird die MPU gerne als Gelddruckmaschine von den verscheidensten Stellen misbraucht. Kein Wunder das die MPU die der Verkehrssicherheit dienen soll von vielen Institutionen gehegt, gepfelgt und verteidigt wird.

Naja nix los zur Zeit, OFFTOPIC OFF
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JoeCool
Beitrag 26.05.2006, 07:21
Beitrag #139


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Hallo,

mal ne andere Frage, was denkt Ihr wie mit der 2J "Regel" umgegangen wird -
Angenommen ich habe seit x Jahren einen EU-FS aber mein D-FS ist länger als 2J. weg - D- erkennt nun also rechtswidrig den EU-FS nicht an, muss ich also bei Antrag auf D-FS die Prüfungen Wideholen?

Gruss,

JC
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Mr.T
Beitrag 26.05.2006, 09:43
Beitrag #140


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Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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johnnie walker
Beitrag 26.05.2006, 09:58
Beitrag #141


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VG Frankfurt am Main v. 25.04.2006 .

Aus den Entscheidungsgründen: Auszug:

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 die EU-Führerscheinrichtlinie ausgelegt und ihr bestimmte Prinzipien und Grundsätze entnommen.

An dieser Interpretation der EU-Führerscheinrichtlinie durch den EuGH ist das nationale Recht und seine Anwendung zu messen, nicht umgekehrt.



Eine unabhängige Entscheidung und begrüßenswerte Klarstellung nach all dem wischi/washi der vorherigen Urteile: "Ist es im Verfahren des vorläufigen Rechtschutz nicht möglich...."
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JoeCool
Beitrag 26.05.2006, 11:15
Beitrag #142


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Naja, das ist ja nun nicht wirklich hilfreich, da D. offensichtlich einen Sxxxx auf EUGH gibt.
Sonst hätten wir das Problem doch gar nicht. Aus D-Sicht hab ich also seit x Jahren keine Fahrerlaubnis.
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darkstar
Beitrag 26.05.2006, 20:23
Beitrag #143


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Ich habe einen Beitrag aus der Jurathek verfasst von Herrn Hettenbach gelesen.

Am 6.4.2006 soll ein Beschluss des EUGH (AZ.: C227/05) ergangen sein.

Zitat (Zitat:Herr Hettenbach)
Die Leitsätze deuten darauf hin, dass - zumindest bis zum In-Kraft-Treten der 3. Führerscheinrichtlinie - bei ordnungsgemäßem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland keine erneute MPU angeordnet werden darf.

Hatte das AZ in der Boardsuche noch nicht gefunden, deshalb stelle ich ihn hier ein.

mfg
darkstar

Hoffnung..? wavey.gif

PS: Ich bin eigendlich für die andere Fraktion, aber...(vielleicht steht ja im Volltext was anderes)


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Gast_emile_*
Beitrag 26.05.2006, 22:01
Beitrag #144





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@darkstar

haste auch nen link dazu?
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darkstar
Beitrag 26.05.2006, 22:06
Beitrag #145


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Zum Beitrag ja, zum Volltext nein selbst schon gesucht... wavey.gif

mfg
darkstar

[Ironie]
PS: Ich denke aber das sich hier im Portal Personen finden werden , die kompetent genug sind sich den Volltext zu beschaffen und/oder die Argumenation in Fetzen zu reißen... laugh2.gif
[/Ironie]


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Gast_emile_*
Beitrag 26.05.2006, 22:16
Beitrag #146





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@darkstar

Hier steht aber nichts.
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darkstar
Beitrag 26.05.2006, 22:20
Beitrag #147


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@emile
wie gesagt, ich kann nur das schreiben was ich hier gelesen habe.

mfg
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edit: aber guter Link von dir...


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Gast_emile_*
Beitrag 26.05.2006, 22:24
Beitrag #148





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Na dann warten wir mal!

Diese Postings werden dafür sorgen das wir erleuchtet werden tongue.gif laugh2.gif


Hier habe ich übrigens auch nichts gefunden
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Gast_emile_*
Beitrag 27.05.2006, 07:23
Beitrag #149





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Nachtrag:

Das Aktenzeichen müsste übrigens:

Halbritter vs. Freistaat Bayern- LG München

sein. Bin mir aber nicht sicher.
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darkstar
Beitrag 27.05.2006, 07:53
Beitrag #150


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Er scheint es zu sein.
klick
Aber wollen wir abwarten was sich drüben in der Jurathek tut...

mfg
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