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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gallier
Beitrag 07.06.2006, 18:35
Beitrag #1101


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Zitat (osbran @ 07.06.2006, 20:12) *
Nach dem Urteil vom 26.4. wird er jetzt auf einen deutschen umgeschrieben.Kosten 30€ und ein Paßbild.
Was ist das für eine verkehrte Welt . Übrigens:Ich wohne im Südosten Deutschlands , wo es bis jetzt am härtesten zuging. think.gif



Bist du einfach zur FEB gegangen und hast gesagt du möchtest den CZ-FE umschreiben in eine D-FE?
Wenn ja-wann hast du das gemacht?
Haben die gesagt wie lange es dauern wird bis du die D-FE erhältst? Musstest du dazu deine CZ-FE vorab schon mal abgeben?




Noch ne Frage an die Rechtsexperten hier:
Ich will morgen mal vorsprechen hier in Nbg...
Wenn ich eine Umschreibung meiner CZ-FE in die D-FE beantrage-bleibt dann solange der CZ-Schein bei mir oder muß ich den bei Antragsstellung abgeben?
Ich geb nämlich das Dokument nur seeeeeeeeeeeeeehr ungern aus der Hand!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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MaximilianNRW
Beitrag 07.06.2006, 18:39
Beitrag #1102


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Ist eine Frage der Quantität. Viel Silber ist mehr wert, als wenig Gold.
Bei mir haben sich die Herren in Grün geweigert, mir eine Bestätigung für den abgenommenen Führerschein zu geben. da bekommen Sie nichts. Feierabend. Für mein Auto, das auf dem Abschleppwagen stand, bekam ich eine. Allerdinsg hatte ich dann beides nach 30 min. zurück. Nur ohne einen dann zufällig zu sprechenden Anwalt wäre das nichts geworden.
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scorpius
Beitrag 07.06.2006, 18:39
Beitrag #1103


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Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 20:18) *
Zitat (eu-andy @ 07.06.2006, 19:38) *

Ich habe folgendes Problem, bin letztens Sonntag in die police.gif Kontrolle rein gekommen in Karlsruhe. Mein Tschechischer Führerschein wurde beschlagnahmt, mit der Begründung Tschechien hätte mir den Führerschein nicht ausstellen dürfen, weil ich mich keine 185 Tage in dem Land aufgehalten habe. Sie meinten ich bekomme den Führerschein nicht mehr zurück, und der würde jetzt zurück an die auszustellende Behörde gehen. Was kann ich tun? Hat jemand ein Vorschlag?

crybaby.gif

Andy


Eine ziemlich widersinnige Story.

Gesetzt den Fall, sie hätte sich tatsächlich so zugetragen:
Was soll denn die tschechische Behörde mit dem FS anfangen? Ohne nationalen, tschechischen Verwaltungsakt und/oder ohne Willenserklärung des FE-Inhabers?

Soll die deutsche FEB LK Karlsruhe der tschechischen FEB beim Meu xyz schreiben, "So da habt ihr das F-Scheinchen vom Herrn XYZ, das habt ihr widerrechtlich ausgestellt....." - Die lachen sich kaputt.

Das ganze macht nur Sinn, wenn die ausstellende tschechische Behörde feststellt, dass die FE des Herrn XYZ fälschlich ausgestellt wurde da beim Erwerb falsche Angaben gemacht wurden. Das zieht einen tschechischen Verwaltungsakt nach sich, der dann über die deutschen Behörden im Rahmen der Amtshilfe laufen könnte. In solch einem Fall kommt die Exekutive bei einem vorbei......



in einem interview mit "der welt" hat unser zu-tief-in-den-see-geguckt minister gesagt, daß es zwar illegal ist was sie machen(nämlich die scheine zurück ins ausstellerland schicken) aber sie tun es halt....

als wir 2004 im zug gefilzt wurde (was haben sie in prag gemacht? nichts! sie haben fs gemacht! nein!..dann taschen durchsucht und prüfungsunterlagen gefunden) haben die beamten sich auch alles andere als wie beamten benommen und mächtig versucht uns angst zu machen mit sprüchen wie: ihr werdet schon sehen, es werden grad gesetze vorbereitet damit ihr den fs wieder abgenommen bekommt..etc...

natürlich haben sich die beamten widersinnig benommen und der kollege eu-andy auch..but that's absurdistan germany!!

ich könnt noch mehr absurdes zeug berichten doch im moment frag ich mich einfach wie lange es trotz dem super urteil noch dauert bis ich wieder fahren kann....
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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 18:42
Beitrag #1104


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Zitat (Medusa @ 07.06.2006, 20:25) *
Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 19:18) *
Eine ziemlich widersinnige Story.

Die habe ich aus BW aber schon öfters gehört.


Der Vorgang wie geschildert ist durch keine Anweisung vorgesetzter Behörden in Ba-Wü - soweit mir bekannt - gedeckt. Der beschlagnahmte FS liegt nach einem freundlichen Fax des Anwalts bei der Polizei zur Abholung bereit bevor diese ihn in´s Kuvert zum weiteren Versand an die FEB gesteckt hat.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem so vorgegangen wäre.

Normalerweise erhält man eine Einladung zur FEB, legt seinen FS vor, dieser wird kopiert, wenige Tage später ergeht die Aufforderung zur Begutachtung mit zweimonatiger Frist.
Verstreicht diese Frist, gibts einen Aufkleber, wiederum eine Kopie und eine freundliche Belehrung.

Dann gibts unter Hinweis auf die unterschiedliche Rechtssprechung einen Widerspruch.....usw......
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MaximilianNRW
Beitrag 07.06.2006, 18:47
Beitrag #1105


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Das filzen im Zug habe ich auch mitbekommen. Da ich aber das Glück habe (oder Pech, wie man will) mit meinen grauen Haaren knapp seriös auszusehen, hat man mich in Ruhe gelassen. Geschockt hat mich, dass sie einem jungen Mädel aus CZ, die halt angezogen war, wie es 20 jährige Mädels sind, wenn es was wärmer ist, befohlen haben, ihr Handy anzumachen, es zu entsperren und darin rumgeschnüffelt haben. Sich Adressen notiert u.s.w.. Hatten einen Computer dabei, in dem sie einiges eingegeben haben. Hab sie gefragt, was das für ein Ding wäre. Da sind gesuchte Leute drin abgespeichert, war die Antwort. Also, die Jungs haben sich wie der berühmte hässliche Deutsche benommen.
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Medusa
Beitrag 07.06.2006, 18:48
Beitrag #1106


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Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 19:42) *
Der beschlagnahmte FS liegt nach einem freundlichen Fax des Anwalts bei der Polizei zur Abholung bereit bevor diese ihn in´s Kuvert zum weiteren Versand an die FEB gesteckt hat.


Gehe ich auch von aus. Man denkt sich in BW aber scheinbar, daß es einen Versuch wert ist. Es meldet sich ja auch nicht in jedem Fall gleich ein RA bei der police.gif .
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 18:50
Beitrag #1107


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Zitat (eu-andy @ 07.06.2006, 19:05) *
Wie viel kostet mich das ungefähr wenn das ein Anwalt regelt?
Mal eine allgemeine Frage:
Muss den Anwalt nicht die Polizei zahlen, weil sie hier mutmaßlich rechtswidrig gehandelt hat?
Ich meine natürlich, dass der Auftraggeber die Kosten erst einmal vorstrecken muss. think.gif

@eu-andy
Hat Die Polizei eine Strafanzeige gegen Dich wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG) gestellt?`

Ich persönlich würde mich an die Pozilei halten, weil die dort wissen müssen, wo Dein Führerschein & Dein Auto sind. Drucke dir am besten das EuGH-Urteil aus & bringe es auf die Wache mit! Es dürfte nichts schaden, wenn Du Dir nachträglich die Dienstnummer der Rechtsbrecher geben lässt & danach eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidenten einreichst. Einem ausdrücklichen Widerspruch der rechtswidrigen Beschlagnahme der beiden Sachen könnte Dir auch nichts schaden. Schließlich wurdest Du ja überrumpelt.

Ich vermute, dass die Polizei auf der Wache ihre Rechtswidrigkeit, wenn Du dort vorsprichst, erkennen wird & Dir sofort alles wieder aushändigen wird. Sie werden Dich mit Sicherheit anflehen notworthy.gif , dass Du nichts gegen sie unternimmst. Ich würde dort alles mündlich versprechen & dann schnurstracks beim Polizeipräsidenten trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Es kann ja wohl nicht sein, dass solche Rechtsbrecher in Grün auch noch davonkommen. no.gif Nähere Infos, wo Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten kannst, findest Du im Telefonbuch unter "Polizei". Frage Dich da einfach durch!


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MaximilianNRW
Beitrag 07.06.2006, 18:54
Beitrag #1108


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SL-Bodensee, das läuft in NRW ein wenig anders ab. Da ist man sehr zackig, wenns um das Erteilen von Nutzungsuntersagungen geht, auch bei Leuten, die im Ausland leben. Weniger zackig ist man beim Bearbeiten von Eingaben.

D a i s t m a n g a a a a a n z l a a a a a n g s a a a a m.

Und, wie ich mich von meinem geschätzten Anwalt belehren ließ, kann man erst nach drei Monaten klagen, wegen Nichtbearbeitung.
Müssen wir uns damit abfinden: wir sind Bürger 2. Klasse.
Uns kann man Fristen setzen. Setz doch mal einer Behörde eine, nur mal als Beispiel.

By the way: Ich vermisse den Bürger 1. Klasse Andreas.
Wird wohl sein wie so oft: Leute die gut austeilen können, können schlecht einstecken.
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osbran
Beitrag 07.06.2006, 18:54
Beitrag #1109


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Ich habe angerufen und die sagten,ich solle vorbeikommen.Du mußt Deinen Ausweis herzeigen und bekommst einen Vordruck,der bei der Gemeinde/Stadt ausgefüllt wird. Außerdem ist Dein Führungszeugnis notwendig,daß von der Gemeinde angefordert und , wenn man es will,direkt ans LRA geschickt wird.
Dauer sollte ca. 3 Wochen inkl.des neuen Scheins sein . wavey.gif
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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 18:54
Beitrag #1110


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Zitat (scorpius @ 07.06.2006, 20:39) *
in einem interview mit "der welt" hat unser zu-tief-in-den-see-geguckt minister gesagt, daß es zwar illegal ist was sie machen(nämlich die scheine zurück ins ausstellerland schicken) aber sie tun es halt....

als wir 2004 im zug gefilzt wurde (was haben sie in prag gemacht? nichts! sie haben fs gemacht! nein!..dann taschen durchsucht und prüfungsunterlagen gefunden) haben die beamten sich auch alles andere als wie beamten benommen und mächtig versucht uns angst zu machen mit sprüchen wie: ihr werdet schon sehen, es werden grad gesetze vorbereitet damit ihr den fs wieder abgenommen bekommt..etc...

natürlich haben sich die beamten widersinnig benommen und der kollege eu-andy auch..but that's absurdistan germany!!

ich könnt noch mehr absurdes zeug berichten doch im moment frag ich mich einfach wie lange es trotz dem super urteil noch dauert bis ich wieder fahren kann....


Das ist doch die übliche Strategie: Einmal auf die weiche - im Wechsel mit der harten Methode. Da hilft nur Coolness, ein paar intelligente Sprüche zur Gewaltenteilung ("Hatten Sie eigentlich Gemeinschaftskunde auf der Hauptschule, Herr - korrekter Dienstrang empfiehlt sich - XYZ?") und ansonsten der Hinweis auf die in Kürze eintretende anwaltliche Tätigkeit. Polizisten sind auch nur Menschen und tun eben ihren Job.

Fahren kannst Du übrigens wieder, wenn Deine NU zurückgenommen wurde. Vorher ists strafbar.
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darkstar
Beitrag 07.06.2006, 19:01
Beitrag #1111


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.06.2006, 20:50) *
Ich vermute, dass die Polizei auf der Wache ihre Rechtswidrigkeit, wenn Du dort vorsprichst, erkennen wird & Dir sofort alles wieder aushändigen wird. Sie werden Dich mit Sicherheit anflehen notworthy.gif , dass Du nichts gegen sie unternimmst. Ich würde dort alles mündlich versprechen & dann schnurstracks beim Polizeipräsidenten trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Es kann ja wohl nicht sein, dass solche Rechtsbrecher in Grün auch noch davonkommen. no.gif Nähere Infos, wo Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten kannst, findest Du im Telefonbuch unter "Polizei". Frage Dich da einfach durch!

Ich meine hier Ironie gelesen zu haben... Nicht das eu-andy das wirklich macht. Aber sagen wir mal so, wenn ich in eurer Situation wäre würde ich das versuchen. Urteile unter den Arm geklemmt und los gehts. Ich meine würde mir nicht viel davon versprechen, aber verunsichern wäre m.E. drin. Zumal die Zeit drängt da er ja jetzt immer noch ohne RA ist...mehr als schiefgehen kanns ja nicht.

mfg


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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 19:03
Beitrag #1112


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Zitat (eu-andy @ 07.06.2006, 19:11) *
Nein, ich habe Vorort nichts schriftliches erhalten, ich musste nur Unterschreiben, das der Führerschein beschlagnahmt wurde.
Böööse Falle, damit warst Du rein rechtlich mit der Beschlagnahme einverstanden. Das heißt, es muss kein Richter innerhalb von 3 Tagen eine Beschlagnahme anordnen & Anklage erheben. Alleine deswegen kann Dir wahrscheinlich nur ein Anwalt helfen. Suche Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht in Deiner Wohnnähe oder kontaktiere einen der beiden Forenanwälte "RA XDiver oder Lexus"! Sie dürfen selber keine direkte Werbung machen. Anwälte leben von Mundpropaganda.

Aus der Sache müsstest Du aber schnell wieder raus kommen.

Viel Glück! wavey.gif


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StringosGehilfe
Beitrag 07.06.2006, 19:04
Beitrag #1113


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so,hab mich jetzt endlich entschlossen!ich werde jetzt in CZ meinen lappen machen.sperrfrist ist schon seit 5 jahren abgelaufen.soll ich mich einem vermittler in die hände geben oder auf eigene faust nach cz fahren?habe vor morgen eine rechtschutzversicherung abzuschliessen und trotzdem abstineznachweise zu führen.habe früher mal gekifft,was aber lange vorbei ist.solche abstinenznachweise können ja nicht schaden falls die trotzdem dann eine mpu anordnen.wiil dann meinen cz lappen nicht bei mir führen sondern eine notar. beglaubigung.was meint ihr?
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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 19:07
Beitrag #1114


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 20:54) *
SL-Bodensee, das läuft in NRW ein wenig anders ab. Da ist man sehr zackig, wenns um das Erteilen von Nutzungsuntersagungen geht, auch bei Leuten, die im Ausland leben. Weniger zackig ist man beim Bearbeiten von Eingaben.

D a i s t m a n g a a a a a n z l a a a a a n g s a a a a m.

Und, wie ich mich von meinem geschätzten Anwalt belehren ließ, kann man erst nach drei Monaten klagen, wegen Nichtbearbeitung.
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By the way: Ich vermisse den Bürger 1. Klasse Andreas.
Wird wohl sein wie so oft: Leute die gut austeilen können, können schlecht einstecken.


Na, in Ba-Wü auch. Das ist doch auch verständlich. Die Situation seit 2004 ruckelt doch an den Fundamenten des Selbstverständnisses eines jeden aufrechten FEB-Beamtem. Unseren hiesigen Leiter habe ich kennen und schätzen gelernt diesbezüglich. Ein absolut korrekter Mensch.

Die langen Bearbeitungsfristen liegen am allgemeinen Kopfkratzen in den Amtsstuben. Ich kann das auch gut verstehen: Die bundesrepublikanische Verwaltungsrechtspraxis erlebt hinsichtlich der FE-Sache eine kleine Revolution. Und mal ganz neutral betrachtet sind die verschiedentlich geäusserten Bedenken bezüglich Verkehrssicherheit nicht von der Hand zu weisen. Wobei angenommene 10.000 wirklich kaputte Strassenverkehrsteilnehmer die deutsche Unfallstatistik nicht wirklich auf den Kopf stellen.
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Medusa
Beitrag 07.06.2006, 19:11
Beitrag #1115


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 19:54) *
By the way: Ich vermisse den Bürger 1. Klasse Andreas.
Wird wohl sein wie so oft: Leute die gut austeilen können, können schlecht einstecken.
<OT on>
Andreas letztes Posting im (gesamten) Verkehrsportal ist vom 02.06.2006. Es ist also nicht so, daß er nur im EuGH Thread nicht mehr schreibt.
<OT off>
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MaximilianNRW
Beitrag 07.06.2006, 19:15
Beitrag #1116


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Meiner Ansicht nach wäre Deutschland im Interesse aller besser gefahren, wenn sie die EU-FS-Thematik etwas mehr mit Augenmaß betrachtet hätten.
10.000 EU-FS-Besitzer, die im Tarnmodus sowas von brav unterwegs sind, sind ein wesentlich geringeres Sicherheitsrisiko als nunmehr etwas enthemmtere EU-FS-Besitzer.
Ich bin nie ein Raser gewesen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass ich mit einem sichern Schein auch mich mal traue, den Blich vom Tacho zu nehmen ( Also dass da keine falschen Vorstellungen aufkommen, ich wurde in gut 30 Jahren noch nie wegen zu schnell fahren mit Punkten belastet, hatte überhaupt nie welche)
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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 19:29
Beitrag #1117


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 21:15) *
Meiner Ansicht nach wäre Deutschland im Interesse aller besser gefahren, wenn sie die EU-FS-Thematik etwas mehr mit Augenmaß betrachtet hätten.....


Dazu steckt zu viel Geld in diesem Geschäft.
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K@i
Beitrag 07.06.2006, 19:34
Beitrag #1118


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Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 21:29) *
Dazu steckt zu viel Geld in diesem Geschäft.


Ja das ist wahr und am schlimmsten dann noch, das zwielichtige Personen davon abgraben die auch keine Steuer absetzten, da versteht die Lobby keinen Spass und "zu Tief im See" steht mächtig unter Druck. ranting.gif
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Medusa
Beitrag 07.06.2006, 19:37
Beitrag #1119


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 20:15) *
10.000 EU-FS-Besitzer, die im Tarnmodus sowas von brav unterwegs sind, sind ein wesentlich geringeres Sicherheitsrisiko als nunmehr etwas enthemmtere EU-FS-Besitzer.

Ich wage mal die Behauptung, daß man als EU-FE Besitzer jetzt u. U. sicherer fährt als vor dem EuGH Beschluß. Vorher mußte man doch nebenher noch alles ringsherum nach der police.gif absuchen um ihr nach möglichkeit auszuweichen thread.gif . Das lenkte auch ganz schön vom Verkehr ab.
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 19:40
Beitrag #1120


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 19:25) *
Überlass also das Reden dem Anwalt und gib ihm dafür ein bisschen von Deinem Silber, das Gold behältst Du für Dich.
Der ist Gut! thumbup.gif
Man könnte noch dazufügen, dass man eben wegen der Hilfe des Anwalts sein Gold behalten kann.

Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 19:54) *
By the way: Ich vermisse den Bürger 1. Klasse Andreas.
Wird wohl sein wie so oft: Leute die gut austeilen können, können schlecht einstecken.
Er wird sich in diesem Thread wieder melden, wenn durch die 3. Führerscheinrichtlinie sich eine Wende abzeichnen sollte. Austeilen kann er! Ich habe schon ein Paar Dutzend Abmahnungen von ihm per PM bekommen. Seit über 2 Monaten habe ich Ruhe vor ihm.


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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 19:41
Beitrag #1121


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Zitat (K@i @ 07.06.2006, 21:34) *
Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 21:29) *


Dazu steckt zu viel Geld in diesem Geschäft.


Ja das ist wahr und am schlimmsten dann noch, das zwielichtige Personen davon abgraben die auch keine Steuer absetzten, da versteht die Lobby keinen Spass und "zu Tief im See" steht mächtig unter Druck. ranting.gif


Nun, Steuern setzt man nicht ab, eher Kosten :-)

Aus gut informierten Kreisen verlautete, dass der Führerschein-Tourismus über die Finanzämter bekämpft werden soll. Also Vorsicht mit irgendwelchen Belegen.
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MaximilianNRW
Beitrag 07.06.2006, 19:52
Beitrag #1122


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Ich bin seit einem Jahr im Ausland gemeldet und hier nicht mehr. Ich versteuere über die Firma aber mein Einkommen noch hier. Möchte gerne den C-FS machen, im Ausland. Und warum soll ich das nicht als Berufsausbildung absetzen? Ich denke nicht, dass das in irgend einer Form strafbar ist.
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K@i
Beitrag 07.06.2006, 19:57
Beitrag #1123


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Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 21:41) *
Nun, Steuern setzt man nicht ab, eher Kosten :-)


Ups ja ich meinte wohl eher abführen, aber nicht von der police.gif .. whistling.gif
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 20:03
Beitrag #1124


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Zitat (osbran @ 07.06.2006, 19:12) *
Auch ich bin einer der Betroffenen. Habe meinen Schein im Januar 2005 in Vimberk/CZ gemacht. Erst wurde er mir abgenommen, dann wiedergegeben. Sie wollten ihn wieder, aber ich habe mich geweigert. Die Folge: 500€ Bußgeld. Anschließend bekam ich den Schein, nachdem ich ein Urteilsgericht ausgedruckt habe wieder, aber mit einem Aufkleber, dass er in der BRD nicht gilt. Die Strafe galt trotzdem.
Nach dem Urteil vom 6.4.2006 wird er jetzt auf einen deutschen umgeschrieben. Kosten 30€ und ein Passbild.
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Das ist übrigens ähnlich wie bei mir, nur dass ich ihnen klar gemacht hatte, was sie mich können, was die Abgabe meines CZ-Führerscheins angeht. Bei mir ist also noch kein Aufkleber drauf.

Nach geltendem Recht muss die Umschreibung gemacht werden, auch wenn die Nutzungsuntersagung unanfechtbar geworden ist. Als Weigerungsgrund zählen einzig & alleine Eignungszweifel, die nach Erteilung der CZ-Fahrerlaubnis eingetreten sind. Eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung zählt ganz sicher nicht zu den Eignungszweifeln.


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bardino
Beitrag 07.06.2006, 20:50
Beitrag #1125


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hallo
bin neu hier und wollte sagen, dass die FEB in münchen auf eine interne regelung wartet, wie sie mit den umschreibungen umgehen soll. die regelung wird innerhalb der nächsten 14 tage erwartet

Zitat (bardino @ 07.06.2006, 22:45) *
hallo
bin neu hier und wollte sagen, dass die FEB in münchen auf eine interne regelung wartet, wie sie mit den umschreibungen umgehen soll. die regelung wird innerhalb der nächsten 14 tage erwartet

genug anträge sind seit letzter woche ja eingegangen
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 20:53
Beitrag #1126


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.06.2006, 19:47) *
Also, die Jungs haben sich wie der berühmte hässliche Deutsche benommen.
So sind die Deutschen halt. Sie bräuchten dann nur noch einen zugekoksten Oberklops, damit sie wieder vollkommen größenwahnsinnig werden. Aber zum Glück gibt's den EuGH, damit die Deutschen wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden. Die EU ist ja auch dazu da, damit einzelne Länder nicht zu sehr aus der Reihe tanzen & der Frieden in Europa gesichert bleibt.

Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 20:07) *
Die langen Bearbeitungsfristen liegen am allgemeinen Kopfkratzen in den Amtsstuben.
Ihnen wird langsam klar, dass sie eigentlich die Rechtsbrecher sind. thread.gif


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der Sachse
Beitrag 07.06.2006, 21:11
Beitrag #1127


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.06.2006, 21:53) *
Zitat (SL_bodensee @ 07.06.2006, 20:07) *
Die langen Bearbeitungsfristen liegen am allgemeinen Kopfkratzen in den Amtsstuben.
Ihnen wird langsam klar, dass sie eigentlich die Rechtsbrecher sind. thread.gif


dumm nur, das die größten "rechtsbrecher" ganz oben sitzen. neustes bsp. der OB von dresden, was ja nicht weit von leipzig weg ist, wo dieser tiefensee herkommt. ***ein schelm, der schlimmes dabei denkt*** smile.gif


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SL_bodensee
Beitrag 07.06.2006, 21:14
Beitrag #1128


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.06.2006, 21:53) *
Ihnen wird langsam klar, dass sie eigentlich die Rechtsbrecher sind. thread.gif


Tja, "Recht" ist relativ. Wie sagte mein Anwalt zu mir: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand". Tja, dann schauen wir mal.

Mir persönlich ist der/die See lieber - weil berechenbarer. Egal ob Bodensee oder Nordsee.......
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bardino
Beitrag 07.06.2006, 21:25
Beitrag #1129


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FEB München 02.08.2004

Zuerkennung des REchts von einer ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen

Sehr geehrter Herr Halbritter,

Zu Ihrer Vorsprache am 02.08.04 können wir ihnen mitteilen, dass eine Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bzw. auf Zuerkennung des Rechts von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Gebrauch zu machen, sofern Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, jederzeit möglich ist. Eine Bearbeitung Ihres Antrtags müßte jedoch aufgrund des derzeit gegen Sie anhängigen Verwaltungsverfahrens zurückgestellt werden. Laut Ihren Aussagen wurde dieses Verrfahren wegen bestehender Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen angestrengt.

Ihren Ausführungen zu einer vermeintlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2004 können wir nicht folgen.

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung festgelegt, dass einem von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union entgegen dem Wohnsitzprinzip ausgestellten Führerschein im Wohnsitzstaat Betroffenen trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis die Anerkennung nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist nicht versagt werden kann.

Diese Entscheidung hat aber lediglich formellen Charakter, sind Fahreignungszweifel vorhanden, werden Betroffene trotzdem aufgefordert, diese Problematiken durch die jeweils vorgesehenen Ma?nahmen auszuräumen.

Insbesondere kann aus dieser Entscheidung nicht gefolgert werden, dass mit Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist gegenüber inländischen Fahrerlaubnisbehörden ein Anspruch auf Neuereteilung der Fahrerlaubnis ohne eignungsüberprüfende Maßnahmen besteht. Ebensowenig bezieht sich die Entscheidung auf eine wegen mangelnder 'Eignung behördlich verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihren Fall betreffende Aussagen erst nach einer im Rahmen der Antragsstellung erfolgten Aktenprüfung gemacht werden können.

MfG
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 21:41
Beitrag #1130


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Zitat (K@i @ 07.06.2006, 20:34) *
...und "zu Tief im See" steht mächtig unter Druck. ranting.gif
"ZutiefimSee" wird auch sicher, die für Deutschland verlorenen Urteile, nicht wieder aufheben können. Das heißt, eine neue Führerscheinrichtlinie kann sich auch nur auf neue Fälle auswirken. Es ist also absolut ausgeschlossen, dass Daniel Halbritter sein Urteil durch eine neue Richtlinie wieder aufgehoben wird.


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Beitrag 07.06.2006, 21:53
Beitrag #1131


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.06.2006, 23:41) *
Zitat (K@i @ 07.06.2006, 20:34) *
...und "zu Tief im See" steht mächtig unter Druck. ranting.gif
"ZutiefimSee" wird auch sicher, die für Deutschland verlorenen Urteile, nicht wieder aufheben können. Das heißt, eine neue Führerscheinrichtlinie kann sich auch nur auf neue Fälle auswirken. Es ist also absolut ausgeschlossen, dass Daniel Halbritter sein Urteil durch eine neue Richtlinie wieder aufgehoben wird.



Wieso haben zwei Seiten in deiner Signatur "Keinen Bok"?

Verstehe ich nicht.... think.gif

Anmerkung Moderator:

Bitte hier kein Offtopic. Persönliche Fragen kannst Du den Betroffenen per PN fragen.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.06.2006, 22:19
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Perplex
Beitrag 07.06.2006, 21:58
Beitrag #1132


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Zitat (Medusa @ 07.06.2006, 20:37) *
Vorher musste man doch nebenher noch alles ringsherum nach der police.gif absuchen um ihr nach Möglichkeit auszuweichen. thread.gif
Ich hatte heute Morgen einen echten Alptraum. Ich kam in eine Routinekontrolle & die police.gif nahm meinen CZ-Führerschein. Das grausige daran war, dass sie plötzlich mit meinem Führerschein verschwunden waren. Ich hatte sie dann wie ein Irrer gesucht. Das war ein echter Horrortraum!


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K@i
Beitrag 07.06.2006, 22:05
Beitrag #1133


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So ein Traum hatte ich letztens auch, da nahm ihn der police.gif in den , kaute klein und schluckte ihn runter. crybaby.gif
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Struppi
Beitrag 07.06.2006, 22:16
Beitrag #1134


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@K@i+ThommyBumm

Ihr sollt doch die Finger von dem Zeug lassen!!!

Ich glaub`, es geht schon wieder los......... mad.gif
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K@i
Beitrag 07.06.2006, 22:18
Beitrag #1135


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Zitat (bardino @ 07.06.2006, 23:25) *
FEB München 02.08.2004

Zuerkennung des REchts von einer ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen

Sehr geehrter Herr Halbritter,


Ihren Ausführungen zu einer vermeintlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2004 können wir nicht folgen.


??? Welche Entscheidung vom BGH ? bardino = Halbritter ? oder tritt mich ein Pferd ? think.gif
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Struppi
Beitrag 07.06.2006, 22:21
Beitrag #1136


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Zitat
Nach dem Urteil vom 26.4. wird er jetzt auf einen deutschen umgeschrieben.


Könnte mir bitte einer von Euch sagen, von welchem Urteil da die Rede ist??????
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Beitrag 07.06.2006, 22:23
Beitrag #1137


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@Bardino

FEB München 02.08.2004


Denke nicht, dass diese Entscheidung bindend ist, da ein neuerer Beschluß des EUGH vorliegt!
Das war 2004! unsure.gif

Zitat: "Zuerkennung des REchts von einer ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen

Sehr geehrter Herr Halbritter"


Der EUGH hat das "aufgehoben" durch den Beschluß letzten Monats!

think.gif


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bardino
Beitrag 07.06.2006, 22:27
Beitrag #1138


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Auszugsweise:

Bayerisches Verwaltungsgericht München

In der Verwaltungsstreitsache

Halbritter

gegen

freistaat Bayern
vertreten durch:
Landratsamt münchen

wegen

Fahrerlaubnisrecht
(ausländ. Fahrerlaubnis)

26. Oktober 2004

Gründe:

Der kläger begehrt die Zuerkennung des rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Das Landratsamt Neustadt/Aisch hatte dem Kläger am 2. April 1993 einje fahrerlaubnis erteilt.
Mit Bescheid vom 18. oktober 1995 entzog das Landratsamt NEA die Fahrerlaubnis.
Mit Urteil des Landgerichts nürnberg/Fürth vom 12 märz 1997...
...die Nebenfolge aus dem Urteil des AG (Entziehung der Fahrerlaubnis und Bestimmung einer sperrfrist von 18 monaten)

Der zwischenzeitlich nach Innsbruck verzogene kläger erwarb am 5. Juni 2002 die österr. Fahrerlaubnis der Klassen A u. B.
Am 4. juli 2003 beantragte der nunmehr in Ottobrunn, Landkreis München lebende kläger bei der Beklagten die umschreibung der österr. Fahrerlaubnis.
Der Beklagte deutete den Antrag dahingehend um, dass der Kläger die zuerkennung des Rechts begehre, von der ausländ. FE auf dem Gebiet der BRD Gebrauch zu machen, und forderte den Kläger mit
Schreiben vom 01.09.03 auf, ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psy. untersuchungsstelle über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen.

Die Bundespolizeidirektion Innsbruck legte am 09.09.03 eine Stellungnahme der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle Kuratorium für Verkehrssicherheit Tirol vom 03.04.02 vor.
Nach der Gesamtbefundlage sei der Kläger vom standpunkt verkehrspsychologischer Begutachtung aus zum Lenken von Kfzs dewr Klassen A u. B geeignet.

Das Landratsamt München lehnte mit Bescheid vom 16.10.03 den Antrag, von der ausländ. FE Gebrauch auf dem Gebiet der BRD zu machen, ab.

Die in Österreich erworbene Fahrerlaubnis könne gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV nicht anerkannt werden, da ein deutsches Gericht zuvor dem Kläger die deutsche FE bestandskräftig entzogen habe. Die bestehenden Eignungszweifel könnten nur durch ein poisitives Gutachten ausgeräumt werden. Dieser Aufforderung sei der Kläger nicht nachgekommen, so dass der Beklagte von der Nichteignung des Klägers ausgehen und die FE versagen müsse.

Gegen diesen Bescheid legte der Kläger am 31.10.03 Widerspruch ein. Die in Deutschland geltende Sperrfrist sei am 20.12.1997 abgelaufen. Der Kläger sei nicht als Führerscheintourist nach Österreich gezogen. auch habe der Kläger sein Fahreignungsgutachten positiv bestanden, so dass der österr Führerschein dieselben Anforderungen erfülle wie eine deutsche FE. Die Forderung ein weiteres Gutachten vorzulegen sei rechtsmissbräuchlich. Die FEs der EU-Staaten seien untereinander anzuerkennen.

Die Regierung oberbayern wies den Widerspruch mit Bescheid vom 09.12.03 zurück
Die Widerspruchsbehörde stützte sich dabei auf die Ausführungen des Landratsamtea München.

Am 02.01.04 erhob der Kläger beim Bayer. Verwaltungsgericht München Klage ein.
DAs Landratsamt beantragte die Klage abzuweisen. Die eignungszweifel bestünden fort. Das österr. Gutachten sei in Form u. Inhalt in keiner Weise mit der MPU in der BRD vergleichbar.

Mit Schriftsatz Vom 05.05.04 legte der Kläger die pressemitteilung Nr. 33/04 vom 29.04.04 über das urteil des EuGH in der Rechtssache C-476/01 vor. Da die strafrechtliche Sperrfrist abgelaufen sei, müsse die BRD die in einem anderen EU-Staats erworben FE anerkennen.


Wie das ausgegangen ist, wißt ihr ja

MfG

Bardino
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Beitrag 07.06.2006, 22:30
Beitrag #1139


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@Bardino

Zitat: "Wie das ausgegangen ist, wißt ihr ja"


Ja wissen wir, Gott sei Dank, gegen Deutschlands MPU bzw. NUs! rofl1.gif


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Struppi
Beitrag 07.06.2006, 22:33
Beitrag #1140


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@Bardino

Nett zu lesen......Danke........... wavey.gif
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bardino
Beitrag 07.06.2006, 22:35
Beitrag #1141


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hab noch mehr, aber keine lust mehr ztum schreiben
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Beitrag 07.06.2006, 22:39
Beitrag #1142


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@Bardino

Sage auch Dank für diese Info, aber nicht wirklich etwas "verbindliches", da der Fall Halbritter
letzten Monat GEGEN Deutschlands MPU ausgefallen ist und von dieses nichtsmehr zu erwarten ist!

Noch mehr? tongue.gif


"Allzeit gute Fahrt" wavey.gif


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Struppi
Beitrag 07.06.2006, 22:42
Beitrag #1143


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@Bardino

Mach doch mal! Wir sagen Dir dann schon, wenn wir keine Lust mehr haben........ wavey.gif
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bardino
Beitrag 07.06.2006, 22:57
Beitrag #1144


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Ich habe nun eine Nutzungserlaubnis der FE für Deutschland beantragt. mal sehen, ob die FEB in München sich noch was einfallen lassen. kann aber sechs wochen dauern. aber darauf kommts auch nimmer an. Klagen werde ich sowieso auf Schadensersatz. mad.gif
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Beitrag 07.06.2006, 23:00
Beitrag #1145


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@Bardino

Recht viel mehr als die Nutzung in der BRD zu erlauben, können sie nichtmehr, ausser umzuschreiben! rofl1.gif


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bardino
Beitrag 07.06.2006, 23:02
Beitrag #1146


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aber meinen ausländischen Lappen können sie nicht einziehen und der preis ist derselbe wie bei einer umschreibung 180 Euro
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Beitrag 07.06.2006, 23:44
Beitrag #1147


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@Bardino

180 Euro für eine Umschreibung, bisschen viel! Von welchem Land ist deine Fahrerlaubnis?
Warum kann die FEB deinen Führerschein nicht einziehen?


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strichachtdoktor
Beitrag 07.06.2006, 23:58
Beitrag #1148


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Hallo Bardino - oder darf ich sagen: Daniel ?!
Erstmal herzlichen Glückwunsch, daß Du Deinen Kampf so erfolgreich durchgefochten hast ! clapping.gif

Tippst Du den Schriftverkehr etwa ab ?
Wie wäre es mit Scanner und Textverarbeitungsprogramm ?
(Nur so eine Idee ...)
wavey.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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grobi1212
Beitrag 08.06.2006, 00:16
Beitrag #1149


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Inerssant interessant! think.gif

Ja ja Recht haben und Recht bekommen...........RaXDiver? Jetzt könnten wir glaub ich alle mal deine Fachliche Hilfe gebrauchen!

Ich traue unserer uninformierten dummen police.gif nämlich auch nicht.......Was können wir gegen so einen fall denn tun...ich meine jetzt nicht nachher sondern direkt vor ort! Ich hab kein bock auf ADAC oder Rechtswidriges Fahrverbot. Wie können wir uns SOFORT gegen so eine Aktion denn wehren.

Sollen wir jetzt alle das EUGH Urteil oder einen Wohnsitz Nachweis oder sonst etwas im Handschuhfach haben? Oder am besten eine Pistole um uns zu verteidigen?
Es muss doch einen "sicheren" Juristischen weg geben der uns vor solchen police.gif schützt oder nicht?

Was erlauben dich sich eigentlich noch alles hier....unfassbar das ganze ranting.gif
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Perplex
Beitrag 08.06.2006, 00:35
Beitrag #1150


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München, 01. Juni 2006
>Pressemitteilung Nr. 187/06<
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Wiedererwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland nach Führerscheinentzug
Schmid: "Nur bei tatsächlichem Wohnsitz im EU-Ausland keine nachträgliche MPU in Deutschland"


Mein Kommentar:
Hier jammern die Bayern mal wieder rum, dass sie ohne MPU umschreiben müssen. Dann kommt wieder das übliche ..bla..bla.. von wegen Verkehrssicherheit & so. Sie schränken allerdings die Umschreibung nur für Fälle ein, wo die 185 Tage nachgewiesen wurden. Ansonsten kommt da wieder das übliche ..bla..bla.. , dass sonst die Fahrerlaubnis vom Ausstellerstaat entzogen wird, als wenn sie jetzt plötzlich nach Bayerns Pfeife tanzen würden. think.gif Dann kommt natürlich wieder das übliche ..bla..bla.. von wegen 3. Führerscheinrichtlinie. Wenn die Führerscheinstellen solchen Schwachsinn lesen, dann ist das kein Wunder, dass sie verblöden. rofl1.gif

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*** Anmerkung Admin:
Thommy: Contenence ist eine Tugend! Derartige Ausfälle gegenüber Mitarbeitern von Fahrerlaubnisbehörden sehe ich hier wirklich nicht gern dry.gif


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 08.06.2006, 17:58


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