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#1151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Hier hat sich Herr Hettenbach von Jurathek mal so richtig Mühe gegeben & reichlich interne Anweisungen der Führerscheinstellen ins Forum gestellt. Wer Bock hat, kann sich das ja reinziehen.
Vielen Dank an Herrn Hettenbach! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1152
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Die Umgehung des Wohnsitzprinzips wird dem Ausstellerstaat umgehend mitgeteilt, so dass die Betroffenen damit rechnen müssen, dass ihnen auch dort die rechtswidrig erteile Fahrerlaubnis wieder entzogen wird. QuelleDa haben wir es doch wieder: Muß jemand wirklich seinen Schein abgeben, der diesen in einem Land gemacht hat, welches das Wohnsitzprinzip zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht oder nur teilweise umgesetzt hatte ? Das wird vielleicht noch eine interessante Frage vor dem EuGH werden ... Der polnischen Verwaltung war jedenfalls bis Herbst 2004 die 185-Tage-Regel nichtmal im Ansatz bekannt. Wenigstens teilweise umgesetzt wird das Wohnsitzprinzip erst seit Anfang 2005 in Polen und ab dem 1.7.2006 in Tschechien. Da dürfte also noch reichlich Luft drin sein ... Selbst wenn diese Länder mal irgendwann "verknackt werden" wegen der verspäteten Umsetzung der Wohnsitzregel: Die erteilten Führerscheine wurden - davon ist ja wohl auszugehen - nach dem Landesrecht zum Zeitpunkt der Ausstellung legal erteilt. Sollten also CZ- und PL-Führerscheine nachträglich aberkannt werden, so könnte es sich vielleicht sogar lohnen, vor den Verwaltungsgerichten in PL und CZ zu klagen. Spätestens dann wäre die Verwirrung perfekt ! ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1153
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Hallo Bardino - oder darf ich sagen: Daniel ?! Erstmal herzlichen Glückwunsch, daß Du Deinen Kampf so erfolgreich durchgefochten hast ! ![]() Tippst Du den Schriftverkehr etwa ab ? Wie wäre es mit Scanner und Textverarbeitungsprogramm ? (Nur so eine Idee ...) ![]() Also hat mich kein Pferd getreten .... ![]() ![]() |
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#1154
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 ![]() |
ein Kämpfer von der vordersten Front hier im Forum, Wahnsinn !!!!
Gruss vom bazi ich zitiere Thommy: *** Wiederholung einer Beleidigung gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe vom bösen Admin gelöscht *** das sind dann alles Fälle für die demnächst arbeitslosen MPI-Psychos ! ![]() bazi Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 08.06.2006, 18:02 -------------------- |
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#1155
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
München, 01. Juni 2006 >Pressemitteilung Nr. 187/06<Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Wiedererwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland nach Führerscheinentzug Schmid: "Nur bei tatsächlichem Wohnsitz im EU-Ausland keine nachträgliche MPU in Deutschland" Was heißt denn das nun wieder für die Betroffenen? Sollte ich nun doch besser warten mit dem Antrag zur Umschreibung oder meinen die Rechtsgelehrten hier daß es alles nur Panikmache ist? So langsam kann ich nerflich nicht mehr mithalten... Einmal so, dann wieder so-WAS DENN NUN??? -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#1156
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20081 ![]() |
ich denke der bericht soll nur panik machen und bezieht sich in einer gewollten schwammigkeit auf die zukunft, wenn es ab 1.7.06 nur noch mit wohnsitz geht.
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#1157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Also meinst du vorm 01.07.06 noch schnell einen Antrag stellen auf Umschreibung? Vielleicht hängt das ja irgendwie zusammen mit den 185 Tagen...
-------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#1158
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
News aus Bayern/Passau:
Klick |
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#1159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... es wird doch wohl im guten alten Bayern nicht heimlich einen Linksrutsch geben ???
Oder die Bayern machen sich lustig: Erst Stoiblers Gefasel von "Normalbär, Schafbär und Gefahrbär" und dann soll "die MPU entschärft" werden ... Ist in Bayern vielleicht noch April ? ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1160
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20081 ![]() |
Also meinst du vorm 01.07.06 noch schnell einen Antrag stellen auf Umschreibung? Vielleicht hängt das ja irgendwie zusammen mit den 185 Tagen... bin mir über den sinn einer umschreibung noch unsicher. denke es bringt eigentlich nur was um bei einer kontrolle nicht direkt verdächtig zu sein. aber bei der gesetzeslage ist eigentlich ja alles eindeutig und mir persönlich ist es egal ob ich einen deutschen oder cz schein hab. meines verständnisses nach ist jeder fs der vor dem 1.7.06 in cz ausgestellt wird ohne 185 tage legal. ich selber muss ja noch auf die aufhebung der NU warten und werde dann meinen anwalt nach sinn der umschreibung fragen. |
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#1161
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 08.06.2006 Wohnort: Chodov CZ Mitglieds-Nr.: 20113 ![]() |
Ich lese hier immer wieder die 185 REGELUNG gibt es hier in der CZ noch nicht. Man geht irr, sie wurde nur zur Weisung an die zuständigen Behörden abgeändert. Auch Kannentschedung genannt, die Gemeindeverwaltungen mit erweiterter Kompetenz KÖNNEN eine FE ohne Einhaltung der 185 Tage Regel erteilen. Es wurde aus Gründen der diskriminierung von in der CZ lebenden Minderheiten, bis zum neum Inkrafttreten zum 01.07.2006
entschärft. Es gibt hier nur wenige Landkreise welche sich nicht an die 185 Tage Regel halten. Des weiteren weise ich darauf hin, das ab den 01.07.2006 bei Verlust, Beschädigung, oder aus was für welchen Gründen auch immer eine austellung eine FE in der CZ nötig machen, die 185 Tage Regel in diesem Fall keine Anwendung findet. Ratsuchende können sich jeder Zeit an mich wenden. Es grüßt Jan aus Chodov(CZ) |
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#1162
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 ![]() |
Nur wer tatsächlich im benachbarten EU-Ausland mehr als 185 Tage pro Jahr wohnt, kann dort rechtmäßig seine Fahrerlaubnis wieder erwerben, auch ohne die in Deutschland geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)", stellt Innenstaatssekretär Georg Schmid klar. "Damit ist erneut klargestellt, dass ein nur kurzzeitiger Wohnsitzwechsel nicht ausreicht.
Gut gebrüllt, Löwe. Aber Herr Innenstaatssekretär Schmid vergaß zu erwähnen, daß er die 185 Tage nicht überprüfen darf. |
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#1163
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 08.06.2006 Wohnort: Chodov CZ Mitglieds-Nr.: 20113 ![]() |
Das braucht er auch nicht. Die Beweise liefern die Besitzer einer solchen FE Selbst. Steht hinter Punkt 8 auf der CZ FE doch der Wohnsitz, z.B. Laberhausen Spolkova Republika Nemecko (Deutschland) ist hier sofort ersichtlich das zum Zeitpunkt der Erteilung der CZ FE kein WS in der CZ bestand.
Es grüßt Jan aus Chodov |
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#1164
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
für die Einhaltung der 185 Tg ist laut EU-Richtlinie eine Wohnsitzanmeldung im jeweiligen Land nicht zwingend vorgeschrieben. Die D-Adresse auf dem CZ-FS ist somit völlig EU-konform. siehe auch hierKlick
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#1165
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 26.10.2005 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 14092 ![]() |
Des weiteren weise ich darauf hin, das ab den 01.07.2006 bei Verlust, Beschädigung, oder aus was für welchen Gründen auch immer eine austellung eine FE in der CZ nötig machen, die 185 Tage Regel in diesem Fall keine Anwendung findet. @dolanes1 Hallo Jan, wenn ich das richtig verstehe, gilt die 185 Tage Regel nicht, wenn ich z.B. meinen durch ein Mißgeschick beschädigten CZ-EU FS umtauschen muß in ein neuen unbeschädigten . Aber noch eine andere Frage, wie ist das wenn ich meinen CZ-EU FS erweitern möchte z.b. von Klasse C nach Klasse CE ? ![]() Gruß Unimog 404 ![]() |
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#1166
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Aber noch eine andere Frage, wie ist das wenn ich meinen CS-EU FS erweitern möchte z.b. von Klasse C nach Klasse CE ? Was soll damit sein? Volle Geltung des Wohnsitzerfordernisses. -------------------- |
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#1167
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
für die Einhaltung der 185 Tg ist laut EU-Richtlinie eine Wohnsitzanmeldung im jeweiligen Land nicht zwingend vorgeschrieben. Die D-Adresse auf dem CZ-FS ist somit völlig EU-konform. siehe auch hierKlick und was ist da ? ich kann nichts erkennen was mir den anschein gibt, das die CZ-Scheine mit deutscher Adresse drinne, wirklich Eu-Komform oder BRD-Komform wären. Ich hab ja selbst so eine FE und ich mach mir da mittlerweile schon sorgen. ![]() |
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#1168
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Spolkova Republika Nemecko Da aber ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... die Wohnsitzanmeldung ist nicht zwingend vorgeschrieben, das ist richtig. Aber es wird ungleich schwerer werden, einen Aufenthalt im EU-Ausland nachzuweisen, wenn es nichtmal eine Adresse gab - oder ?!
Ausserdem frage ich mich, wie ohne eine Meldeadresse ein ausländisches Strassenverkehrsamt überhaupt bestimmen will, daß es zuständig ist. Irgendwie liefe doch - würde man das ohne Adresse im eigenen Land machen - alles durcheinander ... So, wie es ja wohl auch geschehen ist. Was ich meine: Die Polen/Tschechen etc. zerstören ihre eigene Glaubwürdigkeit, wenn sie nichtmal auf die Adresse (also die "Basics") achten. Denn eigentlich, "so bin ich aufgewachsen und so macht es für mich auch Sinn!", ist eine Behörde nur zuständig, wenn der Antragsteller auch in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeldet ist. Oder anders: Mit einer Anmeldung und einer festen Adresse fängt imho im Ausland doch erst alles an. Mit dieser Adresse (und einer entsprechenden Abmeldung aus Deutschland) wird dokumentiert: Man LEBT in einem anderen Land. Die Anderen sind für mich zuständig ... Genaugenommen gibt es dieses gesamte Durcheinander doch auch, weil eben diese "Grundsätze verwaltungsrechtlichen Handelns" in PL, CZ und früher auch NL missachtet wurden ... Und das sind nicht deutsche Grundsätze, sondern europäische - weshalb ich eine Klage gegen diese Länder begrüssen würde. Im Ergebnis könnte diese Klage nämlich auch aufzeigen, daß nicht der einzelne Führerscheinbewerber einen Fehler gemacht oder "wild beschissen" hat, sondern die Behörden der erteilenden Länder unrechte und fehlerhafte Entscheidungen getroffen haben. Imho ein Riesen-Unterschied ... Denn: Was willst Du denn als Antragsteller machen, wenn Du zwar im Ausland lebst, eine Adresse hast, alle Unterlagen (auch über Vorverurteilungen, ZR-auszüge etc. pp) in übersetzter beglaubigter Form vorlegen willst und die in Polen oder CZ sagen Dir: "Nee - brauchen wir nicht, wollen wir gar nicht wissen." ??? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1170
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
Oder die Bayern machen sich lustig: Erst Stoiblers Gefasel von "Normalbär, Schafbär und Gefahrbär" und dann soll "die MPU entschärft" werden ... gearde bayerische CSU-Politiker fallen doch gerne mal mit Alkoholfahrten auf. Was liegt da näher, als zu fordern, die MPU entschärfen zu lassen?
Ist in Bayern vielleicht noch April ? ![]() |
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#1171
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
ist eine Behörde nur zuständig, wenn der Antragsteller auch in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeldet ist. Oder anders: Mit einer Anmeldung und einer festen Adresse fängt imho im Ausland doch erst alles an. Mit dieser Adresse (und einer entsprechenden Abmeldung aus Deutschland) wird dokumentiert: Man LEBT in einem anderen Land. Die Anderen sind für mich zuständig ... Ja gerade das, ist was mir sorgen bereitet, wenn ich in deutschland gemeldet bin ist dort die FEB zuständig mir eine FE zu erteilen und nit die in CZ wo ich in der Fahrschule war, oder ? So hab ich das jedenfalls aus dem D.HR. Urteil her verstanden. ![]() |
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#1172
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
]Da aber ![]() ![]() ![]() Wer im Glashaus sitzt..... ![]() -------------------- |
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#1173
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 08.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20111 ![]() |
Mit grossem Interesse bin ich euren Diskussionen gefolgt (habe selbst seit 17.05.06 die tschechische FE).
Meine unmassgebliche Meinung: 1. Tschechische FE ist in D ohne Einschränkung gültig (sofern Sperrfrist abgelaufen) 2. Das 185 - Tage - Problem ist nicht unser Problem sofern die FE von einer tschechischen oder anderen Behörde der EU - Staaten ausgestellt ist (die würden sich sonst selbst ad absurdum führen) 3. Warum umschreiben?? Gibt eventuell Ärger, ausserdem siehe 1 4. Und wenn's Ärger gibt (Routinekontrolle, etc.): Die aktuellen Urteile im Handschuhfach, ansonsten nix sagen, nix unterschreiben...und bei eventueller Nu oder MPU - Anordnung (kompetenten) Anwalt einschalten und den Rest dann aussitzen. Wie gesagt: mho Gruss an alle neti |
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#1174
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
...Denn: Was willst Du denn als Antragsteller machen, wenn Du zwar im Ausland lebst, eine Adresse hast, alle Unterlagen (auch über Vorverurteilungen, ZR-auszüge etc. pp) in übersetzter beglaubigter Form vorlegen willst und die in Polen oder CZ sagen Dir: "Nee - brauchen wir nicht, wollen wir gar nicht wissen." ??? Bei mir war es so: Dem Prüfungskommissar war durchaus bekannt, dass er es mit Alkoholsündern zu tun hatte. Und er hat auch ca. eine viertelstunde zu dem Thema referiert, übersetzt von der Dolmetscherin. Tenor: Nutzen Sie ihre 2. Chance. Also von nicht bekannt kann keine rede sein. Und ich habe halt meine 2. Chance genutzt. Was ist daran böse, illegal oder verwerflich? |
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#1175
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 13.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17520 ![]() |
Hallo,
ich lese mich hier seit Wochen fleißig durch die Beiträge und bewundere eure Zuversicht und Ausdauer. Uns geht es so wie den meisten hier.Meine bessere Hälfte hat CZ Führerschein mit NU.Die Sache zieht sich jetzt schon ewig lang hin,wir warten immer noch auf ein Urteil.Jetzt haben wir die Nase voll.Soll sich D doch ihren Fe mit samt ihrem ALG2 Geld in ihren dicken A schieben.Wir wandern nächste Woche aus.Am 16.ist für uns der Letzte.Ich hab gute Arbeit und mein Mann wird mit seinem Fe ohne Probleme was finden.Bisher ist alles am Fe gescheitert."So kann man natürlich auch Arbeitslosigkeit abbauen". ![]() ![]() ![]() |
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#1176
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Viel Erfolg, Mimi - wo gehts denn hin ?
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#1177
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
... die Wohnsitzanmeldung ist nicht zwingend vorgeschrieben, das ist richtig. Aber es wird ungleich schwerer werden, einen Aufenthalt im EU-Ausland nachzuweisen, wenn es nichtmal eine Adresse gab - oder ?! da stellt sich doch erstmal auch die Frage wer wem was evtl. nachweisen muss wenn der FS erstmal erteilt ist und vom Erwerber keine falschen Angaben gemacht wurden. Die dt. FEB dem EU-FS Inhaber oder umgekehrt ? Wenn eine Rücknahme durch die CZ-Behörde im Raum steht - die CZ-Behörde oder der EU-FS Inhaber ? |
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#1178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wir wandern nächste Woche aus. Wieder ein Paar gute Leute weniger! Wenn das so weiter geht, dann bleiben in Deutschland irgendwann nur noch Rentner übrig. Da gab's doch schon mal einen Teil Deutschlands, der durch eine verfehlte Politik ausblutete. ![]() ![]() ![]() ![]() @mimi2 Ich frage mich was Du getan hast, dass Dich dieser Staat fortwährend so hart bestraft? Ich frage mich auch, warum wir als Steuerzahler die vielen verlorenen Prozesse bezahlen sollen, nur weil tausende von Sachbearbeitern, Richtern & Staatsanwälten mutwillig geltendes Recht missachtet hatten? Hätten sie mich gefragt, dann hätte ich ihnen das EuGH-Urteil erklärt. ![]() Auch gehe ich davon aus, dass fast alle, denen eine rechtswidrige Nutzungsuntersagung verpasst wurde & ihre Familienangehörigen, deswegen von ALG II leben müssen. Das ist auch eine ständige Verschwendung von Steuergeldern. -------------------- (\_/)
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#1179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Au Thommy, lass doch mal Deine stumpfe Polemik weg. Dieses halbgare Posting ist ja nicht zum Aushalten.
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#1180
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Die Umgehung des Wohnsitzprinzips wird dem Ausstellerstaat umgehend mitgeteilt, so dass die Betroffenen damit rechnen müssen, dass ihnen auch dort die rechtswidrig erteile Fahrerlaubnis wieder entzogen wird. Witziger Satz DE Behörden brauchen CZ nicht darauf hinweisen, CZ weis doch selbst das sie die FS ohne 185 Tage Regel ausgegeben haben. Sollte DE CZ wegen der Nichteinhaltung der 185 Tage vor dem EUGH verklagen werde ich durch eine Erweiterung der Klasse A in Polen meinen CZ-FS 185 Tage sicher machen. Lieber wäre mir aber eine Umschreibung in einen DE-FS mal sehen wie es nun weiter geht. Auf der Seite vom BMVBS steht immer noch: Klick Zitat Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtswidrig ausgestellte Fahrerlaubnis ( z. B. entgegen dem Wohnsitzprinzip) berechtigt grundsätzlich zunächst zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden. Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob ggf. weiterhin Eignungszweifel bestehen.) Das würde ich jedem empfehlen im Handschuhfach vom Auto dabei zu haben und gleich vorort (Kontrolle) dem ![]() |
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#1181
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ratsuchende können sich jeder Zeit an mich wenden. Stimmt es, dass nach tschechischen Gesetz wer eine Erweiterungsprüfung verhaut, dem die vorhandene Klasse dann sofort entzogen wird? ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat kann aber jederzeit von dem Ausstellerstaat wieder entzogen werden. Ist das so ? Nein. Auch die EU-Neuzugänge sind "Rechtsstaaten". Da kann nicht erteilt und entzogen werden je nach Laune des Wetters ... ... und wer entscheidet die "Rechtswidrigkeit" ? Die Deutschen ? Man braucht sich diesen Schwachsinn doch nicht ins Handschuhfach legen; lieber die Telefonnummer des Anwalts des Vertrauens ... Inzwischen ist die Rechtslage so eindeutig, daß fast jeder Anwalt damit klarkommen sollte - nicht nur der Verkehrsrechtsexperte, aber den kann man natürlich auch nehmen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1183
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20097 ![]() |
Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank
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#1184
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
... es wird doch wohl im guten alten Bayern nicht heimlich einen Linksrutsch geben ??? Der Mann ist von der CSU. Klick |
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#1185
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 26.10.2005 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 14092 ![]() |
Stimmt es, dass nach tschechischen Gesetz wer eine Erweiterungsprüfung verhaut, dem die vorhandene Klasse dann sofort entzogen wird? Im September 2004 war es auf jeden Fall so , denn hätte ich da die Prüfung zur Klasse C versemmelt wäre auch meine schon früher gemachte Klasse B hin gewesen. ![]() ![]() ![]() Nachtrag : ich habe die Prüfung aber bestanden! |
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#1186
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... es wird doch wohl im guten alten Bayern nicht heimlich einen Linksrutsch geben ??? Der Mann ist von der CSU. Klick Ja eben. Ein Linksrutsch innerhalb der CSU wäre doch die Katastrophe schlechthin ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1187
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 06.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19097 ![]() |
hi all,
nochmal meine frage:lohnt es sich auf eigene faust loszufahren um in cz einen führerschein zu machen? sry für kurzposting ![]() |
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#1188
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@StringosGehilfe
"JA!" Schau mal unter "Autoškola" im I-Net nach! -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#1189
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 06.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19097 ![]() |
@tommy.
hab dir eine e-mail geschickt |
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#1190
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 ![]() |
Also meiner Meinung nach wird sich hier wohl auch wie nach dem ersten Urteil des EuGH nicht viel ändern. Die Behörden werden mit Sicherheit wieder etwas finden um die Leute von der Straße zu holen, sonst gäbe es ja hier nicht immernoch so ein Durcheinander. Keiner hier kann nun genau sagen was los ist und wie auch dieses 2. Urteil auszulegen ist...oder seh ich das falsch??
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#1191
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Man braucht sich diesen Schwachsinn doch nicht ins Handschuhfach legen; lieber die Telefonnummer des Anwalts des Vertrauens ... Inzwischen ist die Rechtslage so eindeutig, daß fast jeder Anwalt damit klarkommen sollte - nicht nur der Verkehrsrechtsexperte, aber den kann man natürlich auch nehmen. Wenn der Anwalt nicht zu erreichen ist (z.b. nachts) kann es schon helfen dem ![]() ![]() |
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#1192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Also meiner Meinung nach wird sich hier wohl auch wie nach dem ersten Urteil des EuGH nicht viel ändern. Die Behörden werden mit Sicherheit wieder etwas finden um die Leute von der Straße zu holen, sonst gäbe es ja hier nicht immernoch so ein Durcheinander. Keiner hier kann nun genau sagen was los ist und wie auch dieses 2. Urteil auszulegen ist...oder seh ich das falsch?? Es gibt deshalb "Durcheinander" weil keine deutsche Behörde mit sowas gerechnet hat und sie auf Anweisung von oben warten. Prinzipiell ist das hier auch nur eine Diskussion wie sich vermutlich die FSST verhalten werden. Da aber keiner eine Glaskugel zu Hause hat, kann man zur Zeit nur mutmaßen was passiert. Wenn man sich strikt an den Urteilstext hält ist die Interpretation m.E. klar. So richtig stichhaltige Argumente habe ich jedenfalls noch nicht gesehen außer die ominöse 3. Richtlinie. Selbst von Experten habe ich schon oft "es kann doch nicht gewollt sein" und "jetzt ist der Gesetzgeber gefordert" gelesen etc.; dies natürlich unter der Maßgabe das der FS rechtmäßig erteilt wurde. mfg darkstar ![]() PS: Diese Interpretation auf Grundlage dessen da keiner genau weiß wann die Richtlinie in Kraft treten soll und was sie letztlich in der Schlußfassung beinhaltet. -------------------- |
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#1193
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 ![]() |
Eben...ich werde deshalb gleich morgen Vormittag bei meiner Behörde (in Bayern) anrufen und fragen ob die schon was wissen. Kann mir im Grunde nur zu gute kommen, da ich leider auch schon eine NU habe. Mein Anwalt meinte aber, das dieses Urteil ja auch nur, wie auch im Fall Kapper, ein Einzelfall wäre und man deswegen nicht gleich jeden, auch mit einer bestehenden NU auf die Straße lassen könne. Sicher wird das noch eine langwierige Sache weil mich allein schon die Fragen interessieren wenn das ganze für uns ausgehen würde:
1. Was wird nun aus meiner bestehenden NU und wie bekomm ich die dann wieder weg? 2. Wer zahlt mir dann den ganzen Schaden wieder zurück, wenn überhaupt? 3. Was passiert dann nach der 3.Richtlinie? ...da würden mir noch soo viele Fragen einfallen, aber da werden wir wohl alle wieder noch eine ganze Weile abwarten müssen! |
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#1194
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Eben...ich werde deshalb gleich morgen Vormittag bei meiner Behörde (in Bayern) anrufen und fragen ob die schon was wissen. Kann mir im Grunde nur zu gute kommen, da ich leider auch schon eine NU habe. Mein Anwalt meinte aber, das dieses Urteil ja auch nur, wie auch im Fall Kapper, ein Einzelfall wäre und man deswegen nicht gleich jeden, auch mit einer bestehenden NU auf die Straße lassen könne. Sicher wird das noch eine langwierige Sache weil mich allein schon die Fragen interessieren wenn das ganze für uns ausgehen würde: Meiner Meinung nach gibt es mehrere Möglichkeiten für die FSST eine Umschreibung abzulehnen. Das ist im übrigen eine unmaßgebliche Laienmeinung aber ich lese schon einiges in Foren mit. Deshalb ist meine Meinung und Tips nur "unscharf" deshalb ohne posten von § und Zeugs. 1. Sie können verzögern, klappt immer gut. Insbesondere die Rechtmäßigung der Erteilung usw.Siehe Thread von bigbiker. Und hoffen das sich irgendwas an der Rechtslage ändert. (3 FE-Richtlinie oder was anderes) 2. Sie können sich auf Einzelfallentscheidung berufen. Keine Ahnung ob das Möglich ist da darkstar!=Jurist. 3. Sie könnten argumentieren das die Entscheidung erst in deutsches Recht umgesetzt werden muß usw. Alles Argumente die ein sofortiges Umschreiben m.E. verhindern können. 1. Was wird nun aus meiner bestehenden NU und wie bekomm ich die dann wieder weg? Sie ist m.E. gültig, siehe die vielzitierten Postings von Thommy. Ich würde auf Rücknahme des Verwaltungsakts klagen. Ob das Sinn macht oder funktioniert. k.A. 2. Wer zahlt mir dann den ganzen Schaden wieder zurück, wenn überhaupt? Niemand IMHO: 3. Was passiert dann nach der 3.Richtlinie? k.A: da keiner weiß was drinsteht oder drinstehen wird. Zumindest nicht so genau das man sich eine Meinung darüber bilden kann. mfg ![]() PS: Sollte ein Profi oder Anwalt beim Lesen meines Postings vor Lachen zusammenbrechen bitte ich um PM... ![]() -------------------- |
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#1195
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 ![]() |
Hi, bin auch neu hier, aber immer lmmer am durchlesen.
Ich kann nur den Tip weitergeben der hier auch schon mal erwähnt wurde. Kopie beim Notar gleich zweimal und beglaubigen lassen. Kostet 12 euronen. Habe gerade Rechtsschutz beim ADAC abgeschlossen ![]() ![]() |
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#1196
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
also meine fsst in sachsen schreibt schon um, ohne wenn und aber, man braucht auch keinen nachweiß über die 185 tage, das interessiert die garnicht, achso, der spaß kostet 29 euronen
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#1197
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
also meine fsst in sachsen schreibt schon um, ohne wenn und aber, man braucht auch keinen nachweiß über die 185 tage, das interessiert die garnicht, achso, der spaß kostet 29 euronen ![]() Glückwunsch, das ging ja schnell... ![]() Hattest aber auch keine NU... ![]() mfg darkstar PS: Um welche FSST handelt es sich? Landeshauptstadt...? -------------------- |
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#1198
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
nein, hatte keine NU, die umschreibung dauert ca 3 wochen.
Landeshauptstadt ist dresden ![]() -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#1199
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
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#1200
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 ![]() |
Zitat Hattest aber auch keine NU... ![]() Das wüede mich jetzt auch interessieren..... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.04.2025 - 11:46 |