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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Asango
Beitrag 09.06.2006, 08:43
Beitrag #1301


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Ne, Baden - Württemberg.

Bin auch mal gespannt. Bitte zum "Erfahrungsaustausch" auch um PN von anderen in BW, die bereits irgendwas bei Ihrer Zulassungsstelle in die Wege geleitet haben...

Hätten die mich nicht angeschrieben würde ich wohl auch noch per Tarnkappe fliegen.
War seit der Erteilung der CZ FE nie aufgefallen oder gar kontrolliert worden, das Dokument hat seit dem tschechischen Ornungsamt meinen Geldbeutel nicht mehr verlassen.

Wüßte heute noch gerne, warum genau sie das ausgerechnet bei mir - ohne Anlass - "spitzgekriegt" haben.
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Freelancer
Beitrag 09.06.2006, 08:56
Beitrag #1302


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@Asango

Meinen Führerschein hat schon ein etliche Polizeistationen und einen Grenzübergang gesehen!
Auch das bla bla von wegen Aberkennung des Rechts von Ihrer.... Gebrauch zu machen!
(auch ein paar Anzeigen wegen Fahren ohne da FS während Sperrzeit ausgestellt wurde, was in meinem
Fall auch für zulässig beschloßen worden ist)

Denke, dass die FEB bei dem Einwohnermeldeamt nachgefragt hat ob du noch gemeldet bist!

smile.gif


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SL_bodensee
Beitrag 09.06.2006, 08:58
Beitrag #1303


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@Asango

PM läuft nicht bei Dir.
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netanyahoo
Beitrag 09.06.2006, 09:00
Beitrag #1304


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Anruf beim LRA Im Rhein-Neckar-Kreis (Gedächtnisprotokoll):


Ich: Will Tschechische FE in deutsche umschreiben lassen...was muss ich machen?

LRA: Wie lange haben Sie die FE schon??

Ich: Ein paar Monate

LRA: Haben SIe in Tschechien gewohnt??

Ich: Ja, ich habe doch den FS dort gemacht

LRA: Waren Sie in D abgemeldet??

Ich: Nein

LRA: SIe können mit dem FS fahren...wenn Sie in eine Routinekontrolle kommen oder sonstwie kontrolliert werden ergeht Meldung an uns...wir werden dann die MPU anordnen

Ich: Das dürfen Sie doch gar nicht...kennen Sie überhaupt die neuen Urteile zu diesem Thema??

LRA: Ich darf das und ich mache das...

Ich: Vielen dank für die Auskunft...





So läuft das hier...

Was meint ihr dazu????????????????????????
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Freelancer
Beitrag 09.06.2006, 09:06
Beitrag #1305


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@netanyahoo

mmmh, naja, es heißt, wenn man in dem Ausstellerland 185 Tage gewohnt hat sie keine MPU
mehr anordnen.
Meine Ansicht dazu, den Rechtsweg nach Nutzungsuntersagung wenn nötig ausschöpfen und falls wirklich
keine Aussicht auf Erfolg besteht, aus Deutschland abmelden und im Ausland nach einem halben
Jahr umschreiben bzw. erweitern!


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supermario666
Beitrag 09.06.2006, 09:10
Beitrag #1306


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Also ich habe soeben mal bei meiner FSB angerufen zwecks Neuigkeiten. Leider warten die auch immernoch auf Anweisung von der Regierung und konnten mir nichts genaueres dazu sagen, bis auf das ihnen das Urteil vom EuGH schon vorliegt. Werde da aber auf jeden Fall dran bleiben und sobald ich näheres in Erfahrung bringen kann, weiter berichten.
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netanyahoo
Beitrag 09.06.2006, 09:16
Beitrag #1307


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@freelancer:

muss doch hier nicht abgemeldet gewesen sein...kann doch längere Zeit in Cz gewesen sein...

Ich darf fahren, muss aber am Tag x die MPU machen!! Wass soll der Mist??
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Freelancer
Beitrag 09.06.2006, 09:25
Beitrag #1308


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@netanyahoo

So wie es aussieht, winden sich die FE Behörden wie die Aale!
Denke, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Fahrerlaubnis der anderen Staaten
wirklich bedingungslos ANERKENNEN!

Bei mir das gleiche, in jeden neuem Landkreis in der BRD werde ich !JEDESMAL! angezeigt!
Staatsanwälte Nachts "rausgeklingelt" Urteile gewälzt usw.. Das obwohl schon der Beschluß vorhanden ist!

Seltsames Gefühl mit dem Ersatzschlüßel vom Polizeiparkplatz, nach der Anzeige wegzufahren! wavey.gif rofl1.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.06.2006, 09:46
Beitrag #1309


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Zitat
LRA: Ich darf das und ich mache das...


Dieser Mensch gehört definitiv nicht auf den Platz wo er i.M. arbeitet.
Du siehst eben, wie unterschiedlich das sein kann. Hier in Sachsen gibts
keine Probleme mit der Umschreibung. Siehe auch "Der Sachse". Er hat seine FsSt ca. 60km
von Dresden entfernt.
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karoline
Beitrag 09.06.2006, 09:47
Beitrag #1310


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Zitat (Freelancer @ 09.06.2006, 11:25) *
@netanyahoo

Bei mir das gleiche, in jeden neuem Landkreis in der BRD werde ich !JEDESMAL! angezeigt!
Staatsanwälte Nachts "rausgeklingelt" Urteile gewälzt usw.. Das obwohl schon der Beschluß vorhanden ist


Guten Morgen zusammen,

ich hatte in Deutschland bis okt. 2003 eine Führerscheinsperre. Danach, Juni 2004 habe ich eine niederländische Fahrerlaubnis gemacht.

Bin auch ein knappes Jahr unbehelligt durch mehrere deutsche Kontrollen gefahren, bis zu dem Zeitpunkt als ich mich wieder in der BRD angemeldet habe.

Danach kam ich erneut in eine Verkehrskontrolle und den Polizisten war unverständlich, dass ich eine FE besitze, da meine Führerscheinsperre immer noch im Polizeicomputer steht. Ich habe eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen.

Das Amtsgericht jedoch hat die Hauptverhandlung nicht eröffnet, weil ich ja im Besitz einer niederländischen FE bin und somit kein Straftatbestand gegeben ist.

Die FEB erklärte mir andererseits, dass über die Löschung meiner Sperrfrist erst entschieden wird, wenn ich bei meiner zuständ. FEB einen neuen Führerscheinantrag stelle. Da ich dies im Ausland tat, bleibt die Sperrfrist bestehen, bis ich mich einer deutschen MPU unterzogen habe.

Außerdem wohne ich nun seit mehr als 185 Tagen wieder in der BRD und muß somit meine NL-FE umschreiben lassen, was mir aber wegen der Sperrfrist verweigert wird (zumindest ohne BRD-MPU)

Sollte ich mich jetzt wieder in NL anmelden, wird die Sperre ja trotzdem nicht gelöscht.

Sorry, habe versucht mich so kurz wie möglich zu fassen

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann mir einer von euch Näheres dazu sagen ?



Gruss

Karoline
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netanyahoo
Beitrag 09.06.2006, 09:53
Beitrag #1311


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@karoline:

der Weg ist das Ziel!?

@freelancer:

Du wirst angezeigt?? von wem??

Wie verhältst Du Dich in einer Routinekontrolle...Staatsanwalt rausklingeln...wie mach man das??
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Freelancer
Beitrag 09.06.2006, 09:53
Beitrag #1312


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@karoline

Bis 2003 Führerscheinsperre?!

Sollte ich mich jetzt wieder in NL anmelden, wird die Sperre ja trotzdem nicht gelöscht.


So ein Blödsinn, wer sagt das die Sperre unbegrenzt sei????

Umschreiben in BRD mußt du nicht!


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 10:03
Beitrag #1313


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Die Polizei bei jeder Kontrolle, nachdem, die im Computer nachgesehen haben

Zitat (netanyahoo @ 09.06.2006, 11:53) *
@karoline:

der Weg ist das Ziel!?

@freelancer:

Du wirst angezeigt?? von wem??

Wie verhältst Du Dich in einer Routinekontrolle...Staatsanwalt rausklingeln...wie mach man das??



Angezeigt werde ich von der Polizei und das mit dem staatsanwalt war ein zitat von einem Vorredner, auf das ich meinen text beziehen sollte. Habe nur nicht richtig gequotet
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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 10:38
Beitrag #1314


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@Karoline

Genau das ist bei meinem Mann auch so gewesen. Er hatte eine Sperre bis 2002. 2004 in den NL den FS gemacht. In den NL hatte er seinen Zweitwohnsitz, war also hier in D weiterhin gemeldet. Bei einer Kontrolle durfte er nicht mehr weiterfahren, der FS wurde ihm aber wieder ausgehändigt weil laut Polizist Eigentum der NL. Er bekam eine Strafe wegen Fahren ohne FS und bekam die Auflage zur MPU. Die hat er erfolgreich gemacht und wollte seinen FS nun umschreiben lassen. Bevor das gemacht wird, muß er zwei Fahrstunden machen und die theor. und die praktische Prüfung ablegen. Dann bekommt er die deutsche FE. Der FS liegt schon fertig in seinen Akten. Ob er nach dem neuen EU-Urteil auch noch die Fahrschule absolvieren muß, weiß ich nicht.
Vielleicht weiß das hier jemand ?
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Beitrag 09.06.2006, 10:47
Beitrag #1315


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@Balustrade

Hat bzw. oder hätte dein Mann dann 2 EU Führerscheine???
Die Niederlande gehören zur EU, bei einem gültigen NL Fahrerlaubnis benötigt er keine Fahrstunden in
Deutschland da die NL geprüft und erteilt hat!

@Netanyahoo

Verhalte mich immer sehr zurückhaltend, personalien angeben, keine Aussage, vom Führerschein
auch nicht, ausser das der Tschechische Beamte schon geprüft hat und ob sie seine Entscheidung
nochmal kontrollieren wollen?! Naja und Unterschrift verweigere ich zudem auch noch!
Polizei hat Staatsanwalt nachts angerufen, ob sie anzeigen sollen!


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 10:52
Beitrag #1316


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Zitat
@Ballustrade

Genau das ist bei meinem Mann auch so gewesen. Er hatte eine Sperre bis 2002. 2004 in den NL den FS gemacht. In den NL hatte er seinen Zweitwohnsitz, war also hier in D weiterhin gemeldet. Bei einer Kontrolle durfte er nicht mehr weiterfahren, der FS wurde ihm aber wieder ausgehändigt weil laut Polizist Eigentum der NL. Er bekam eine Strafe wegen Fahren ohne FS und bekam die Auflage zur MPU. Die hat er erfolgreich gemacht und wollte seinen FS nun umschreiben lassen. Bevor das gemacht wird, muß er zwei Fahrstunden machen und die theor. und die praktische Prüfung ablegen. Dann bekommt er die deutsche FE. Der FS liegt schon fertig in seinen Akten. Ob er nach dem neuen EU-Urteil auch noch die Fahrschule absolvieren muß, weiß ich nicht.
Vielleicht weiß das hier jemand ?
Die FSB wollte auch bei mir zuerst nicht mal die FE anerkennen und auch eine deutsche Fahrprüfung von mir. Mittels Anwalt weiß ich nun definitiv, dass Eu-FEs anerkannt werden müssen. Die FSB besteht aber trotzdem immer noch darauf, dass ich eine MPU in der bRD machen muß


Gruß

Karoline
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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 10:53
Beitrag #1317


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Zitat (Freelancer @ 09.06.2006, 12:47) *
@Balustrade

Hat bzw. oder hätte dein Mann dann 2 EU Führerscheine???
Die Niederlande gehören zur EU, bei einem gültigen NL Fahrerlaubnis benötigt er keine Fahrstunden in
Deutschland da die NL geprüft und erteilt hat!

@Netanyahoo

Verhalte mich immer sehr zurückhaltend, personalien angeben, keine Aussage, vom Führerschein
auch nicht, ausser das der Tschechische Beamte schon geprüft hat und ob sie seine Entscheidung
nochmal kontrollieren wollen?! Naja und Unterschrift verweigere ich zudem auch noch!
Polizei hat Staatsanwalt nachts angerufen, ob sie anzeigen sollen!



@Freelancer

nein, nur den aus den NL. Sein deutscher wurde ihm in D abgenommen. Deshalb ja auch die MPU. Angeblich ist es schon zu lange her mit der Abnahme seines deutsche FS. Die haben den NL nicht anerkannt, deshalb eine Strafe wegen Fahrens ohne FE und meinen er nun hätte keine Fahrpraxis mehr und müsse deshalb zur Fahrschule, was ich für Schwachsinn halte, denn es gibt viele Menschen mit gültigem deutschen FS die aber nicht fahren, aus welchen Gründen auch immer und die brauchen auch keine Fahrstunden.
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Beitrag 09.06.2006, 10:55
Beitrag #1318


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@Ballustrade

Witzig wäre es schon wenn du dann ! 2 EU Fahrerlaubnisse ! hättest, da man nur eine haben darf! whistling.gif
Ob die dir das schriftlich geben??? blushing.gif


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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 10:57
Beitrag #1319


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@Freelancer

nein, er hat nur den niederländischen
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Freelancer
Beitrag 09.06.2006, 11:09
Beitrag #1320


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Kann nur sagen, das bei einer gültigen Fahrerlaubnis anerkennen müssen, ausser Fahrverbot, Sperrzeit oder bestehende NU!
Durfte auch nicht während der Sperre in Deutschland ein KFZ bewegen!

Den Führerschein aber habe ich IMMER wieder, sofort nach der Anzeige wiederbekommen!


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 11:15
Beitrag #1321


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Komische Sache.
Hier stichpunktartig, was mir zu Euren Männern einfällt, @ballustrade/karoline:

- Der EU-FS aus NL berechtigt in Deutschland zum Fahren (bis zu einer NU).
- Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Eine Umschreibung sollte möglich sein (seit EuGH "Halbritter").
- Fahrschule, Prüfung, Sehtest und Notfallmassnahmen sind nicht notwendig (lt. FeV).
- Die 2-Jahresfrist findet keine Anwendung, wenn ein EU-FS besteht (Fahrpraxis im Ausland etc.)
- Eine MPU ist nicht erforderlich (seit EuGH "Halbritter").
- 185 Tage dürfen nicht geprüft werden (seit EuGH "Kapper").
- Ein "Fahren ohne FE" liegt mit der EU-FE nicht vor (aktuell gängige RSpr. in D).

Bei der Umschreibung muß der niederländische FS im Tausch gegen den deutschen FS abgegeben werden. Das StVA schickt den Schein dann an die FEB in NL zurück.

So wäre es imho korrekt - wird natürlich noch nicht überall so gemacht, vor allem, weil der Halbritter-Beschluss noch nicht überall umgesetzt wird.


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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 11:23
Beitrag #1322


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@strichachtdoktor

Er hat ein Jahr in den NL gelebt und war dort gemeldet.
185 Tage-Frist erfüllt, er hat keine NU
MPU, Sehtest....alles erledigt
Aber die wollen erst umschreiben wenn er die Fahrschule absolviert. Das kostet auch und wir sind der Meinung, durch das EuGH-Urteil ist das nicht notwendig.
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gerri
Beitrag 09.06.2006, 11:23
Beitrag #1323


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Kobler will den "Idiotentest" entschärfen

CSU-Abgeordneter fordert Konsequenzen aus Gerichtsurteil - Führerschein-Touristen sollen rehabilitiert werden

Bild 1 von 2

Gut 90 Prozent schaffen die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest", nicht. MdL Kobler fordert, den Test gerechter und praxisorientierter zu gestalten. (Foto: )

Zitat
von Tanja Rometta
Passau/München. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für Furore: Demnach muss Deutschland rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen. Der Passauer Landtagsabgeordnete Konrad Kobler ist auch Mitglied im Europaausschuss und hat sich am Dienstag in einem Schreiben an Innenminister Günther Beckstein gewandt: Es soll festgestellt werden, ob „Führerschein-Touristen“, denen in Bayern ihr ausländischer Schein aberkannt wurde, Schadenersatz fordern können.
Zudem fordert Kobler in seinem Schreiben, den „viel diskutierten MPU-Test“ zu überdenken. „Das EuGH-Urteil hat neue Bedingungen geschaffen. Auf die muss reagiert werden - so schnell wie möglich“, findet der Landtagsabgeordnete.

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Umweg übers Ausland ist jetzt legal

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Denn jetzt kann so manch verzagter Autofahrer wieder hoffen, der seinen Führerschein abgeben musste und ihn im europäischen Ausland - etwa in Tschechien - neu gemacht hat, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU siehe Kasten rechts) zu umgehen. Denn die ist teuer, viele schaffen sie beim ersten Anlauf nicht. Unkomplizierter, weil MPU-frei ist da der Umweg übers Ausland - und der ist jetzt legal.
Bisher konnten solche ausländischen Führerscheine von den Behörden aberkannt werden, wenn in Deutschland noch eine MPU offen war. Das ist jetzt anders: Voraussetzung für die Gültigkeit eines solchen Führerscheins ist, dass die Fahrerlaubnis nach Ablauf der individuellen Sperrfrist erworben wurde, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt. Eingreifen darf die Führerscheinstelle nur noch, wenn es nachträglich neue Gründe gibt, an der Eignung zu zweifeln.

Für Kobler ist nun das Innenministerium gefragt. Dort soll festgestellt werden, „in wie vielen Fällen bayerischen Autofahrern durch den so genannten Führerschein-Tourismus erworbene Fahrberechtigungen aberkannt wurden“, so der Landtagsabgeordnete in seinem Schreiben. Zudem stelle sich die Frage, welche Schäden und Kosten für die Betroffenen dabei entstanden sind: „Abgesehen von Anwaltskosten und Bußgeldern hat das sicher einige den Arbeitsplatz gekostet, weil sie nicht mehr mobil waren“, sagt Kobler. Er selbst wisse von einem Azubi, der deshalb seine Lehre in der Nachbarstadt abbrechen musste: „Er konnte schlicht nicht mehr hinfahren.“

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„MPU ist reine Geldschneiderei“

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Darum solle geprüft werden, „ob hier auf dem Regress-Weg seitens des Staates bzw. der Kreisverwaltungsbehörden die Kosten anteilig ersetzt werden“ und wie die Führerschein-Touristen „entschädigt bzw. rehabilitiert werden können“, so Kobler in seiner Pressemitteilung.
Ein besonderer Dorn im Auge ist ihm die MPU: „Die ist für mich reine Geldschneiderei. Nicht umsonst heißt sie im Volksmund ,Idiotentest‘. Der Test steht auf der Kippe und bedarf dringend einer Renovierung.“ Verkehrssicheres Verhalten habe für ihn oberste Priorität. „Aber der Inhalt dieses Tests mit seinen Fangfragen ist sehr fragwürdig. Da müssen andere Kriterien her, die dem Wildwuchs entgegenwirken.“
Beim bayerischen Innenministerium war Koblers Schreiben gestern noch nicht eingegangen. Es weist aber darauf hin, dass Führerscheine ohne MPU in Deutschland nur gelten, wenn der Inhaber mehr als 185 Tage pro Jahr in dem Land lebt, in dem er den Führerschein erworben hat.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht Innenstaatssekretär Georg Schmid in einer Mitteilung vom 1. Juni „aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr unerfreulich“: Gerade Verkehrsteilnehmer mit Alkohol- oder Drogenproblemen seien eine große Gefahr, „die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können“.
Doch bald soll ein wenig Licht ins Dunkel kommen, glaubt Schmid: „Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die voraussichtlich in wenigen Monaten kommen wird, bekommen verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen.“


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 11:24
Beitrag #1324


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@strichachtdoktor

Vielen Dank,

hast du vielleicht noch eine Erklärung, warum in meinem Fall im Polizeicomputer immer wieder diese abgelaufene Sperrfrist auftaucht und angewandt wird ???
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gerri
Beitrag 09.06.2006, 11:32
Beitrag #1325


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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht Innenstaatssekretär Georg Schmid in einer Mitteilung vom 1. Juni „aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr unerfreulich“: Gerade Verkehrsteilnehmer mit Alkohol- oder Drogenproblemen seien eine große Gefahr, „die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können“.
Doch bald soll ein wenig Licht ins Dunkel kommen, glaubt Schmid: „Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die voraussichtlich in wenigen Monaten kommen wird, bekommen verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen.“



Das ist wohl der springende Punkt..

Ich bin wirklich gespannt was Deutschland sich da einfallen lässt...


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 11:41
Beitrag #1326


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Hallo @ ballustrade/karoline,
die Sperrfrist ist eine Mitteilung der FEB an das KBA. Die kann eine ganze Weile im Polizeicomputer auftauchen ... Ich habe keine Ahnung wie lange. Wird seitens einer deutschen FEB erteilt, kommt wieder eine Meldung ans KBA und ein weiterer Eintrag taucht im Polizeicomputer auf. Damit wäre dann der Polizei klar, daß 1. schonmal entzogen wurde und 2. ein deutscher Führerschein besteht. Wie das genau funktioniert, weiß ich nicht, aber sinngemäß kann man sich das so vorstellen. Fehlt bei einem EU-FS die Positiv-Eintragung im Computer, dann läuft die Maschine wg. "Fahren ohne FE" seitens der Polizei an, wird aber von der StA wieder gestoppt (oder auch nicht ...).

Wenn die deutsche FEB nur umschreiben will nach Absolvierung der Fahrschule, so ist das eindeutig rechtswidrig, da ein EU-FS ohne weitere Forderungen(Prüfung/Kurse etc) als gleichwertiger FS anzuerkennen ist (Art. 1 d. FS-RiLi/EWG umgesetzt in der FeV, §30).


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 11:47
Beitrag #1327


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@strichachtdoktor

Vielen dank für die auskunft.
Aber was muss ich nun tun, eine Löschung beantratgen ???
Habe ja keine Lust, bei jeder Kontrolle eine Anzeige zu bekommen u. nicht mehr weiterfahren zu dürfen.
Auch ärgerlich, wenn die staatsanwaltschaft das jedesmal fallen lassen muß !



Greetings

Karoline
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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 11:52
Beitrag #1328


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.06.2006, 13:41) *
Hallo @ ballustrade/karoline,
die Sperrfrist ist eine Mitteilung der FEB an das KBA. Die kann eine ganze Weile im Polizeicomputer

Wenn die deutsche FEB nur umschreiben will nach Absolvierung der Fahrschule, so ist das eindeutig rechtswidrig, da ein EU-FS ohne weitere Forderungen(Prüfung/Kurse etc) als gleichwertiger FS anzuerkennen ist (Art. 1 d. FS-RiLi/EWG umgesetzt in der FeV, §30).



@strichachtdoktor

Und somit werden wir es wagen und es am Montag versuchen den FS umschreiben zu lassen.
Du hast mich jetzt beruhigt und erstmal mein Wochenende gerettet. wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 11:54
Beitrag #1329


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@ karoline
Nunja - so weit, daß man in D eine Löschung beantragen könnte, sind die hier noch nicht whistling.gif . Tatsächlich ist es so, daß Du gar nichts tun kannst, außer einen Anwalt ins Rennen zu schicken, der das mit der Nutzung des FS der zuständigen Behörde mal etwas erklärt ...
Im Prinzip gilt imho z.Zt: Warten bis alle einschlägigen Urteile bei den Behörden in Deutschland umgesetzt werden und dann noch vor Rechtskraft der III.Führerscheinrichtlinie eine Umschreibung in eine deutscghe Fahrerlaubnis erwirken. Aktuelle Neuigkeiten gibt es hier im Thread ...

@ ballustrade

HALT! STOP!

So einfach wird das nicht gehen. Bitte unbedingt vorher einen Verkehrsfachanwalt fragen, wie es in Eurem Einzelfall aussieht !!! Ausserdem nicht allein zur Behörde, sondern den Anwalt machen lassen.


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Beitrag 09.06.2006, 11:56
Beitrag #1330


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Habe auch schon angefragt, ob man die CZ Fahrerlaubnis ins KBA eintragen lassen kann,
wörtlich: "Nein, ist nicht möglich, aber in unserem Computer ist es gespeichert, dass sie hier keine
Probleme mehr haben"

Dann hab ich mir einen dicken Ordner zum abheften gekauft! giveup.gif
Und immer Ersatzschlüssel dabei! smile.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 11:56
Beitrag #1331


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... das ist alles nicht so einfach, wie es sich anhört, weil die deutschen Behörden sich imho hartnäckig weigern die EuGH-Urteile so umzusetzen, wie sie gedacht waren.


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 11:58
Beitrag #1332


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@strichachtdoktor

das mit der löschung beantragen habe ich von einem Anwalt !

Kennst du dich in der marterie so gut aus ???

Gruss

Karoline
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Bayer
Beitrag 09.06.2006, 12:04
Beitrag #1333


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.06.2006, 13:56) *
... das ist alles nicht so einfach, wie es sich anhört, weil die deutschen Behörden sich imho hartnäckig weigern die EuGH-Urteile so umzusetzen, wie sie gedacht waren.


Na bis jetzt gabs ja noch wenig konkrete Aussagen von den FEB`s . Sogar auch schon positive Signale aus Sachsen. Wart doch erstmal ein ab bevor Du von hartnäckig sprichst. Könnte ja auch bald alles ganz problemlos gehen.
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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 12:05
Beitrag #1334


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@ karoline
Ich bin Betroffener wie Du und habe mich in den letzten zweieinhalb Jahren imho ganz gut in das Thema eingearbeitet. Nichtsdestotrotz bin ich natürlich nur "interessierter Laie".

Im Ernstfall, so mein Rat, immer erst einen Anwalt fragen, der sich wirklich mit der Materie auskennt. Wenn Du das schon gemacht hast, dann befolge die Empfehlungen Deines Anwaltes doch einfach.


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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 12:08
Beitrag #1335


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Jetzt noch mal doof nachgefragt: Was ist KBA ??
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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 12:09
Beitrag #1336


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@bayer
"hartnäckig" kann man imho durchaus sagen, wenn deutsche Behörden, heute - also 2 Jahre nach Kapper - noch die 185-Tage kontrollieren wollen, oder ?! Und nach Halbritter ging auch kein Ruck durch deutsche Amtsstuben sondern es wird weitergewurschtelt wie bisher - man wartet halt auf Anweisungen ...


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karoline
Beitrag 09.06.2006, 12:09
Beitrag #1337


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.06.2006, 14:05) *
@ karoline
Ich bin Betroffener wie Du und habe mich in den letzten zweieinhalb Jahren imho ganz gut in das Thema eingearbeitet. Nichtsdestotrotz bin ich natürlich nur "interessierter Laie".

Im Ernstfall, so mein Rat, immer erst einen Anwalt fragen, der sich wirklich mit der Materie auskennt. Wenn Du das schon gemacht hast, dann befolge die Empfehlungen Deines Anwaltes doch einfach.



Da liegt das problem, einen Anwalt finden, der sich damit auskennt. In meinen habe ich das Vertrauen verloren



Greetings

karoline
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Perplex
Beitrag 09.06.2006, 12:09
Beitrag #1338


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Zitat (karoline @ 09.06.2006, 10:47) *
Die FEB erklärte mir andererseits, dass über die Löschung meiner Sperrfrist erst entschieden wird, wenn ich bei meiner zuständ. FEB einen neuen Führerscheinantrag stelle. Da ich dies im Ausland tat, bleibt die Sperrfrist bestehen, bis ich mich einer deutschen MPU unterzogen habe.
Die Sperrfrist bezieht sich nur auf den Zeitpunkt, wann ein Führerschein erteilt werden darf. Ich habe das Gefühl, dass da was gehörig durcheinander läuft. think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 12:09
Beitrag #1339


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Ballustrade
Beitrag 09.06.2006, 12:12
Beitrag #1340


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.06.2006, 14:09) *
KBA=Kraftfahrtbundesamt


Danke, hätt ich auch drauf kommen können. thread.gif
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karoline
Beitrag 09.06.2006, 12:13
Beitrag #1341


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@ Thommy Bumm

Ja, ich auch. Aber FE weg, dann Selbständigkeit u. Wohnung verloren und nun auf HartzIV angewiesen.

Ohne Geld kein Anwalt !!!
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Perplex
Beitrag 09.06.2006, 12:14
Beitrag #1342


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Zitat (karoline @ 09.06.2006, 10:47) *
Außerdem wohne ich nun seit mehr als 185 Tagen wieder in der BRD und muss somit meine NL-FE umschreiben lassen, was mir aber wegen der Sperrfrist verweigert wird (zumindest ohne BRD-MPU)
Die Registrierungs- & Umschreibungspflicht ist schon lange abgeschafft.


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Beitrag 09.06.2006, 12:15
Beitrag #1343


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So wie es aussieht setzt sich Herr Kobler ein, wenigstens ein Politiker!


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 12:18
Beitrag #1344


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.06.2006, 14:09) *
Zitat (karoline @ 09.06.2006, 10:47) *
Die FEB erklärte mir andererseits, dass über die Löschung meiner Sperrfrist erst entschieden wird, wenn ich bei meiner zuständ. FEB einen neuen Führerscheinantrag stelle. Da ich dies im Ausland tat, bleibt die Sperrfrist bestehen, bis ich mich einer deutschen MPU unterzogen habe.
Die Sperrfrist bezieht sich nur auf den Zeitpunkt, wann ein Führerschein erteilt werden darf. Ich habe das Gefühl, dass da was gehörig durcheinander läuft. think.gif

Nein, da läuft aus Sicht der deutschen Behörde nichts falsch.
Denn - und das meinte ich mit Hartnäckigkeit - die Behörden in D gehen imho fehlerhaft davon aus, daß sie immer noch nach §28 Abs.5 FeV den Gebrauch einer EU-FS in D erlauben dürften. Laut Kapper ist die Anwendung des §28 aber tabu und das Ende der Sperrfrist ist der Zeitpunkt, an dem jede Behörde in der EU (wenn sie nur zuständig ist!) eine anzuerkennende FE erteilen darf. Diese deutsche, stillschweigende Sperrfristverlängerung bis zu einer Erteilung oder Anerkennung ist daher eigentlich Geschichte ...


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Beitrag 09.06.2006, 12:32
Beitrag #1345


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@Strichacht

" Laut Kapper ist die Anwendung des §28 aber tabu und das Ende der Sperrfrist ist der Zeitpunkt, an dem jede Behörde in der EU (wenn sie nur zuständig ist!) eine anzuerkennende FE erteilen darf."

Wie siehst du eigentlich die Erteilung eines Führerscheines der in der Sperrzeit erteilt wurde, aber
erst nach der Sperre genutzt wird?


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 12:38
Beitrag #1346


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Negativ.
Es ist ganz klar, daß ein während der Sperrfrist erteilter FS nicht anzuerkennen ist.

Es gibt doch nur drei wirklich zu erfüllende Voraussetzungen für einen gültigen EU-Führerschein:
- keine Sperrfrist
- Wohnsitzprinzip eingehalten
- die nationalen Erteilungsvoraussetzungen des Erteiler-Staates.


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Beitrag 09.06.2006, 12:48
Beitrag #1347


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@-8

Ja gut, abgesehen von meinem "Einzelbeschluß", in dem die gültigkeit MEINES Führerscheines feststeht,
ist es doch so, dass jemand anderes niemehr einen anderen Führerschein bekommt, da doch die CZ FE besteht!
Sicher der EUGH hatte es ja in dieser Richtung garnicht zu Urteilen müßen, aber es nur logisch ist, wenn
erteilt wurde und nichtsmehr vorliegt, das Recht aufgeht, von der ausl. FE in Deutschland Gebrauch zu machen!


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strichachtdoktor
Beitrag 09.06.2006, 13:02
Beitrag #1348


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Zitat
ist es doch so, dass jemand anderes niemehr einen anderen Führerschein bekommt, da doch die CZ FE besteht!

Ist das so ? Warum ?
Man kann den CZ-FS ja auch zurückgeben - falls gar nichts mehr gehen sollte.

Und der EuGH hat sich noch nicht damit befasst, wie mit einer deutschen Sperrfrist auf einen CZ-Schein nach ihrem Ablauf zu verfahren ist. Sollte der FS eingezogen werden und an die CZ-Behörde verschickt werden und diese erteilt dann nach der Sperrfrist erneut, muß die Anerkennung nicht notwendigerweise über den §28 Abs.5 FeV laufen, wie es die Deutschen gerne hätten. Vielleicht reicht auch die CZ-Wiedererteilung? Weiß ich nicht.

Wenn die dritte EU-Führerscheinrichtlinie so kommt wie angedroht, dann wird sich da zukünftig sowieso einiges ändern, weshalb ich es jetzt für entbehrlich halte, sich da detaillierte Gedanken drüber zu machen ...


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erdero
Beitrag 09.06.2006, 13:14
Beitrag #1349


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hallo ihr leute und ihr sachverständigen,
mir wurde vor vier jahren die fahrerlaubnis in d entzogen.
urteil:zwei jahre sperrfrist und ein jahr freiheitsentzug (auf drei jahre bewährung).
vergehen:wiederholtes fahren ohne fs.
entziehungen immer wegen geschwindigkeit,rotlichtmißachtung etc..
bin trotzdem immer weitergefahren da ich jobtechnisch "mußte"!
die sperrfrist ist jetzt abgelaufen und ich habe für 193.- eine antrag gestellt.
die behörde hat mir jetzt eine mpu auferlegt.
um die mpu zu umgehen will ich nun einen fs in pl machen.
rein aus finanzellen aspekten!!
was muß ich nun beachten?
muß ich mich jetzt in pl melden??
darf ich erst nach ablauf von 185 tagen in deutschland mit pl-fs fahren?
muß ich (wenn ja)den fs in d ummelden wenn ich nach d "zurückziehe"??
gruß aus berlin an alle von erdero
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JoeCool
Beitrag 09.06.2006, 13:30
Beitrag #1350


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So Leute,

hab eben vorab mündlich mitgeteilt bekommen, das FEB (HH) wohl bereit ist,
die NU zurückzunehmen und mir somit formal die Erlaubnis zum Nutzen meines Lappens
zu erteilen wavey.gif

Hab auch nix anderes erwartet. jetzt müsste dann noch geklärt werden, wie es mit entschädigung -
zumindest für Anwaltskosten etc. aussieht.

Ma sehen. Das ganze soll wohl noch heute vorab per Fax zu meinem RA gehen.
Dann gibt es nen netten Trip an die Nord- oder Ostsee. Und das völlig legal cool.gif

Werd weiter berichten.

PS: Ich grüsse alle Bayern hier - viel Spass mit dem Söldner Van Buyten.
Wir begnügen uns dann fortan mit Kompany + etwa 2,5 Mio Euronen. Fairer Deal, wie ich meine laugh2.gif
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