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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bayer
Beitrag 27.05.2006, 09:26
Beitrag #151


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also wenn man mal googelt und : eugh+C 227/05 eingibt, erscheint auf Seite 2 ein Link mit diesem Text:
Zitat
C-227/05, Pending Case, Halbritter (Unpublished).


unpublished = unveröffentlicht
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Gast_emile_*
Beitrag 27.05.2006, 09:29
Beitrag #152





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Das war die Frage:

AZ: C227/05
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corneliusrufus
Beitrag 27.05.2006, 10:12
Beitrag #153


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Was mich als laie interessiert, warum die Entscheidung unveröffentlicht ist. Und natürlcih, ob man dennoch Zugriff auf die Entscheidung bekommen kann.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gast_emile_*
Beitrag 27.05.2006, 10:32
Beitrag #154





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Der Beschluss ist wahrscheinlich erst gerade zugestellt worden. Erst nach der Zustellung wird er veröffentlicht und da beim EuGH auch der Amtsschimmel wiehert wird die Veröffentlichung wohl noch dauern. Es sei denn ein Anwalt kennt einen Anwalt usw. Was mich mehr wundert ist, dass auf dem Terminkalender des EuGH nichts betr. des AZ zu finden ist. Hat eine Verhandlung stattgefunden oder wie kommt der Beschluss zustande?
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Perplex
Beitrag 27.05.2006, 10:37
Beitrag #155


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Zitat (emile @ 26.05.2006, 23:01) *
@darkstar
haste auch nen Link dazu?
Hier ist der Link dazu ---> Hettenbach: Ausländischer Führerschein. Der EuGH hat (erneut) gesprochen....

Was allerdings die Rechtmäßigkeit des Führerscheins angeht, weiß ich nicht wie das gemeint ist. think.gif Bei wem liegt da die Beweislast? Bisher wurde ja nur die Eignung nach § 46 FeV angezweifelt.


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didel19
Beitrag 27.05.2006, 11:04
Beitrag #156


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Meine Sperrfrist läuft jetzt genau in 5 Tagen, am 1.6.06. aus

Tschechien will mir den Führerschein nicht mehr aushändigen, sie haben mir angeboten für 20.-€ meine FS-Akte nach Deutschland zu senden und dann soll ich meine Dt. Behörde um einen neuen Dt-EU-FS bitten.

Hat das ein Sinn ?
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Perplex
Beitrag 27.05.2006, 11:40
Beitrag #157


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Zitat (didel19 @ 27.05.2006, 12:04) *
Hat das ein Sinn?
Nein!
Du musst Dich in Tschechien anmelden, damit die Behörden ausschließlich für Dich zuständig sind. Da wären wohl eine Menge Behördengänge notwendig. unsure.gif Ich wünsche Dir viel Erfolg! wavey.gif


Ich bin am Dienstag in Luxemburg. Ich könnte ja mal dort fragen, ob die mir dort das Urteil geben könnten. Ich vermute aber, dass mir Lexus zuvor kommen wird. rolleyes.gif


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ein Bayer
Beitrag 27.05.2006, 11:49
Beitrag #158


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Na da bin ich mal gespannt was da alles in diesem Urteil steht.
Ich hoffe mal das es für uns EU-FS Besitzer sehr positiv ausgefallen ist.
Das wäre ja der Knaller wenn Bayern da eine Niederlage eingefahren hätte.

Mal ne Frage an Thommy Bumm
Was denkst du über das Urteil.
Dann müste deine NU ja gelaufen sein (oder aufgehoben werden).
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mirko1
Beitrag 27.05.2006, 11:55
Beitrag #159


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Zitat
Das wäre ja der Knaller wenn Bayern da eine Niederlage eingefahren hätte.

und Deustchland. Ja wo ist den der schöne Beschluss Urteil hmmmm grümmel???
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didel19
Beitrag 27.05.2006, 11:56
Beitrag #160


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think.gif
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K@i
Beitrag 27.05.2006, 12:02
Beitrag #161


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Zitat (ein Bayer @ 27.05.2006, 13:49) *
Na da bin ich mal gespannt was da alles in diesem Urteil steht.
Ich hoffe mal das es für uns EU-FS Besitzer sehr positiv ausgefallen ist.
Das wäre ja der Knaller wenn Bayern da eine Niederlage eingefahren hätte.

Mal ne Frage an Thommy Bumm
Was denkst du über das Urteil.
Dann müste deine NU ja gelaufen sein (oder aufgehoben werden).



Kein Urteil, Beschluß oder ? whistling.gif
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ein Bayer
Beitrag 27.05.2006, 12:09
Beitrag #162


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O.K dann Beschluß

Hauptsache es ist positiv für uns EU-FS Besitzer und D
hat mal wieder eine auf den Deckel bekommen.

Den bis jetzt habe ich noch nie gelesen EU-FS Besitzer mit ... Promille wieder
in D am Straßenverkehr teilgenommen. Ich denke mal viele haben diesen Weg
genommen und werden auch in Zukunft nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.
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Perplex
Beitrag 27.05.2006, 12:18
Beitrag #163


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Zitat (ein Bayer @ 27.05.2006, 12:49) *
Mal ne Frage an Thommy Bumm,
was denkst du über das Urteil?
Dann müsste deine NU ja gelaufen sein (oder aufgehoben werden).
Ich traue den deutschen Behörden nicht. Sie werden bestimmt behaupten, dass mein Fall nichts mit dem Fall vom EuGH zu tun haben wird. Damit wird sich die berliner Verwaltungsbehörde aus der Verantwortung stehlen. Sie werden also weiterhin meinen CZ-Führerschein beschlagnahmen wollen.

Strafrechtlich sehe ich da allerdings bessere Chancen für mich. Es kann ja nicht sein, dass ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt werde, wenn die Rechtslage eindeutig das Gegenteil aussagt.

[Angebermodus on]
Ich hatte doch immer gesagt, dass München vor dem EuGH nur verlieren kann.
[Angebermodus off]


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mirko1
Beitrag 27.05.2006, 22:46
Beitrag #164


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bis jetzt ist noch nichts sicher. haben wir nun gewonnen oder verloren, solange wir nix wissen ist diechance immer noch 50:50.
Wenn es Positiv ist und Bayern muss den AUT-FS umschreiben, müssen wir handeln, irgendwo in DE wird es dann schon ein Bundesland geben die sich den EUGH Beschluss zu herzen nehmen und "schnell" umschreiben.

Hmmm evlt. kennt jemand den RA vom Halbritter oder das VG München beide müsste doch Bescheid wissen?
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RA XDiver
Beitrag 27.05.2006, 22:49
Beitrag #165


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Ich habe heute mal eben die Pressestelle des EuGH angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Mal schauen, ob was kommt.


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 28.05.2006, 00:51
Beitrag #166


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Kleine Anmerkung, man erfährt ja auch nicht alles... scarey.gif

[quote name='ein Bayer' Den bis jetzt habe ich noch nie gelesen EU-FS Besitzer mit ... Promille wieder
in D am Straßenverkehr teilgenommen. Ich denke mal viele haben diesen Weg
genommen und werden auch in Zukunft nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.
[/quote]
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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2006, 02:13
Beitrag #167


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Zitat
Die Leitsätze deuten darauf hin, dass - (...*) - bei ordnungsgemäßem Erwerb (...*) im Inland keine erneute MPU angeordnet werden darf.
*gelöschter Inhalt (siehe auch Quelle)

Der Teufel wird im Detail stecken ... Weshalb man sich auch nur bedeckt freuen sollte, bevor der ganze Text des Beschlusses bekannt ist.

Vielleicht ist dieser "ordnungsgemäße Erwerb", von dem aus bekannten Gründen ja nicht in jedem Fall geredet werden kann, noch näher definiert ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Beeblebrox
Beitrag 28.05.2006, 02:41
Beitrag #168


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Zitat (ein Bayer @ 27.05.2006, 13:09) *
Den bis jetzt habe ich noch nie gelesen EU-FS Besitzer mit ... Promille wieder
in D am Straßenverkehr teilgenommen. Ich denke mal viele haben diesen Weg
genommen und werden auch in Zukunft nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.


Ich schon, im Winter in unserem lokalen Käseblatt, deshalb kann ich keinen Link liefern.
Geschichte war: Typ fährt mit Leichenwagen-VW-Bus (!) auf Supermarkt-Parkplatz und torkelt strunzbesoffen heraus. Passanten halten ihn fest bis zum Eintreffen der Polizei. Denen konnte er "lediglich" (O-Schreibe) einen tschechischen Führerschein vorweisen.

Dass in Stettin Führerschein-Anwärter mit 2,0 Promille zur Prüfung angetreten sind bzw. auch von Fahrschulen rausgeworfen wurden, weil sie besoffen zu den Praxis-Stunden erschienen sind, weiss ich nur vom Hörensagen, halte ich aber für glaubhaft. Wenn labile Kandidaten von Vermittlern in billige 4-Bettzimmer-Unterkünfte gesteckt werden, kommen manche auf die Idee, sich gemeinsam in der Hotelbar die Kante zu geben, da kann sich mancher dem Gruppenzwang nicht entziehen.

Es gibt halt durchaus ein paar Leute, die berechtigt durch die MPU fallen bzw. eben auch im Ausland zu Recht rausfliegen. Mein Eindruck ist allerdings, dass die eine Minderheit bilden.
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Asrael
Beitrag 28.05.2006, 10:59
Beitrag #169


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Ab 29.05.06 gillt in Polen wieder ein neues Gesetz was vieles einfacher macht.
Man bekommt nach erfolgreich abgelegter Prüfung seinen EU Führerschein 3Wochen später ausgehändigt,
bedingung ist das man selbst und die Fahrschule ein Schreiben unterschreibt was bestätigt das man auch wirklich die 185 Tage eingehalten hat.Habe mich nun kurzer Hand bei einer Fahrschule in Stettin angemeldet da ich hier auch zur MPU müßte ich dieses aber nur als Geldschneiderei halte.
Bin seit 5 Jahren Führerscheinlos d.H. hier neue Prüfungen ablegen und die MPU wobei man zu 99% sowieso beim ersten mal durchfällt,da geh ich doch lieber nach Polen und mache da einen Führerschein neu whistling.gif


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Perplex
Beitrag 28.05.2006, 12:56
Beitrag #170


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Zitat (Beeblebrox @ 28.05.2006, 03:41) *
Mein Eindruck ist allerdings, dass die eine Minderheit bilden.
Ich war schon immer der Meinung, dass solche gehirnamputierten Patienten schnell wieder ohne Führerschein torkeln.
Nur, was macht das für einen Unterschied? In den Augen der urdeutschen Verwaltungsbehörde sind wir alle ungeeignet, die wir eine ausländische Eu-Fahrerlaubnis haben, gleichgültig ob wir unsere Nichteignung andauernd beweisen, oder uns an alle Verkehrsregeln halten.

Der Europäische Gerichtshof wird sehr wahrscheinlich nicht seinem vorhergehendem Urteil vom 29.04.2004 widersprechen. Ich vermute mal, dass der EuGH darauf hinweisen wird, dass die unter Umgehung der 185 Tage erteilten Führerscheine, von den erteilenden Behörden zurückgenommen werden sollen. Das wäre dann allerdings einzig & alleine Sache der ausstellenden Behörde. Ich sehe aber nicht, dass die ausstellenden Behörden sich unbedingt diese Arbeit machen werden. Sie müssten ja dann in jedem Einzelfall nachweisen, dass die 185 Tage tatsächlich umgangen wurden. Das gestaltet sich allerdings schwierig, wenn 2004 noch keine Bürgerkarte notwendig war. Da gab es noch die Hausbuchanmeldung wie früher in der DDR oder kein Meldegesetz wie heute in England. Sie werden wohl eher passiv entziehen, das heißt, bei Verlust kein Ersatzdokument ausstellen. crybaby.gif

Wie das allerdings aussieht, wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde den ausländischen Führerschein illegal beschlagnahmen lässt, ist mir schleierhaft. Normaler Weise müsste bei einer widersprochenen Sicherstellung des Führerscheins, ein Richter innerhalb von 3 Tagen die Beschlagnahme anordnen. Das halte ich allerdings für möglich, wenn derselbe Richter, wegen dem Führerschein, eine Hausdurchsuchung anordnen will. Wenn also der Richter den ausländischen EU-Führerschein, wegen der früheren Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis, über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde zurück schickt, wüsste ich nicht, wie man Schadenersatz bekommen könnte. Wenn also später die Illegalität der Beschlagnahme festgestellt werden sollte, wird die deutsche Behörde die Verantwortung an die ausstellende Behörde verweisen. Ich vermute, dass die ausstellende Behörde das Dokument nur dann wieder aushändigt, wenn ein Wohnsitz mit Job & Bürgerkarte nachgewiesen werden würde. In diesem speziellen Fall sehe ich allerdings nicht, dass die 185 Tage noch einmal nachgewiesen werden müssten.

Mir ist auch vollkommen unklar, wie die deutsche Führerscheinstelle, bei einer polizeilichen Sicherstellung, über den normalen Dienstweg innerhalb von 3 Tagen einen Sperraufkleber auf das Dokument kleben will. think.gif Dann müsste ja der den Führerschein persönlich zur Führerscheinstelle bringen. Dort dürfte ich ihn mir wahrscheinlich nach 3 Tagen abholen. Dürfte ich denn eine Strafanzeige gegen die stellen, wenn der Führerschein nicht nach 3 Tagen beschlagnahmt oder zurückgegeben wird?


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Perplex
Beitrag 29.05.2006, 03:03
Beitrag #171


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Zitat (Asrael @ 28.05.2006, 11:59) *
Bin seit 5 Jahren führerscheinlos d.h. hier neue Prüfungen ablegen und die MPU, wobei man zu 99% sowieso beim ersten mal durchfällt, da geh ich doch lieber nach Polen und mache da einen Führerschein neu whistling.gif
Warum machst Du dann nicht gleich in Polen auch eine Eignungsprüfung ähnlich wie die deutsche MPU? Dann könnten die deutschen Richter später zumindest nicht behaupten, dass die deutschen Eignungsbedenken in Polen nicht bekannt waren. Die deutsche Akte würde ich als Kopie gleich mitbringen.


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Uwe Brandt
Beitrag 29.05.2006, 07:50
Beitrag #172


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Zitat (Asrael @ 28.05.2006, 11:59) *
... bedingung ist das man selbst und die Fahrschule ein Schreiben unterschreibt was bestätigt das man auch wirklich die 185 Tage eingehalten hat.
"auch wirklich"!!!! laugh2.gif

Jaaa da hätte man doch auch gleich drauf kommen können, man setzt ganz einfach ungeprüft auf die Ehrlichkeit der Bewerber wink.gif *pruust*

Fragebogen:

Hiermit wird bestätigt, dass man zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
[x] Ja [ ] Nein
(Zutreffendes ankreuzen)

Wieviel Kubikliter Alkohol wurden in den letzten 12 Monaten konsumiert?
[x] Nichts [ ] diverse [ ] unbekannt, da entsprechende Gehirnzelle nicht mehr vorhanden
(Zutreffendes ankreuzen)

Wie lautet Ihre Rekordzeit zum drehen eines Joints?
[x] Was ist ein Joint? [ ] unter 10 Sek./Einhandtechnik, Material: "OCR"
(Zutreffendes ankreuzen)

Abschlußfrage:

Hat der Berwerber diesen Fragetest bestanden?
[x] Ja [ ] Nein
(Zutreffendes ankreuzen)

*scnr*


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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johnnie walker
Beitrag 29.05.2006, 09:49
Beitrag #173


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BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)
6. April 2006(*)

„Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung – Richtlinie 91/439/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine – Mit einer Sperrfrist für den Neuerwerb verbundener Entzug der Fahrerlaubnis in einem ersten Mitgliedstaat – Nach Ablauf der Sperrfrist in einem zweiten Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein – Anerkennung und Umschreibung dieses Führerscheins in dem ersten Mitgliedstaat – Nach den nationalen Rechtsvorschriften obligatorische Vorlage eines Berichts über die Fahreignung“
In der Rechtssache C 227/05
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Bayerischen Verwaltungsgericht München (Deutschland) mit Entscheidung vom 4. Mai 2005, beim Gerichtshof eingegangen am 20. Mai 2005, in dem Verfahren
Daniel Halbritter
gegen
Freistaat Bayern


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) beschlossen:
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.
Unterschriften.


AUT
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didel19
Beitrag 29.05.2006, 10:09
Beitrag #174


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Können wir feiern ?
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Psycho Andi
Beitrag 29.05.2006, 10:13
Beitrag #175


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Haha, is ja geil tongue.gif

Ds gabs aber ganz klar einen auf den Hut.. rofl1.gif
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Bayer
Beitrag 29.05.2006, 10:31
Beitrag #176


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Heute ist ein schöner Tag. tongue.gif tongue.gif
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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 10:42
Beitrag #177


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HAHA Deutschland hat verloren, wir haben gewonnen.
wir können feiern.

So nun hat DE alle Fragen beantwortet bekommen

verstoss 185 Regel geht nix
MPU nachträglich auf neu erteilte FS geht nix
und umschreiben muss DE auch.

SIEG SIEG SIEG.........

Halbrieter wird einen DE-FS erhalten müssen DANKE VG München für die Vorlage.
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didel19
Beitrag 29.05.2006, 10:45
Beitrag #178


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cheers.gif cheers.gif cheers.gif cheers.gif cheers.gif cheers.gif cheers.gif

Was passiert jetzt mit den ganzen Nutzungsuntersagungen? Müssen die aufgehoben werden?
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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 10:47
Beitrag #179


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Logisch die ganzen NU´s sind laut EUGH Beschluss rechtswidrig.
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Struppi
Beitrag 29.05.2006, 10:48
Beitrag #180


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GLÜCKWUNSCH UNS ALLEN!!!!!!!!!!!!! hug.gif

aber........WO IST DER HAKEN???????? think.gif
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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 10:49
Beitrag #181


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Zitat
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.


Ich sehe da keinen haken. Klarer gehts nicht.
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didel19
Beitrag 29.05.2006, 10:50
Beitrag #182


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Zitat (mirko1 @ 29.05.2006, 12:47) *
Logisch die ganzen NU´s sind laut EUGH Beschluss rechtswidrig.


Geil dann kann man sich wirklich freuen!

Also leute umschreiben, solange noch zeit ist bis zur 3.FS Rl
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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 10:51
Beitrag #183


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Klasse - endlich hat das Drama ein Ende. Hurraaaaa
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didel19
Beitrag 29.05.2006, 10:53
Beitrag #184


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Schon wieder den 29. haben wir , kommt euch der Tag bekannt ? *smile* laugh2.gif
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Struppi
Beitrag 29.05.2006, 10:54
Beitrag #185


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Ich ja eigentlich auch nicht!!!
Also jetzt alle zum Fotografen, Passbilder machen lassen, aufs Amt und den Lappen umschreiben lassen???!!!
Nen Teufel werd` ich tun!!!
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gerri
Beitrag 29.05.2006, 11:11
Beitrag #186


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EU-Richter verhelfen zu neuem Führerschein


Deutsche Verkehrssünder dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings sollten sich Rowdys nicht zu früh freuen, denn die Richter haben ihre Entscheidung an eine wichtige Bedingung geknüpft.




HB BRÜSSEL/LUXEMBURG. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall war die Strafzeit schon um; dennoch wollten die deutschen Behörden den österreichischen Führerschein nicht anerkennen.

Geklagt hatte Daniel Halbritter, der seine deutsche Fahrerlaubnis verloren hatte. Im Jahr 2002 hatte er an seinem Wohnsitz in Österreich einen neuen Führerschein bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war die 1996 in Deutschland gegen ihn verhängte Sperrfrist von 18 Monaten schon abgelaufen. Das Landratsamt München lehnte es im Jahr 2003 dennoch ab, die österreichische Fahrerlaubnis in eine deutsche umzuschreiben. Begründung: Dafür sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung – der so genannte Idiotentest – nötig. Diese Begründung der Behörde verwarf der EuGH in seinem Urteil.

Nach Europäischem Recht müsse ein Mitgliedstaat den Führerschein aus einem anderen EU-Land anerkennen, wenn ein Verkehrssünder ihn nach Ablauf der Sperrfrist erworben habe, erklärten die Richter. Und bei einer Sachlage wie im entschiedenen Fall müsse die Fahrerlaubnis auch umgeschrieben werden.

Ende März hatten die Verkehrsminister der 25 Euro-Staaten die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins beschlossen. Damit soll es Verkehrssündern erschwert werden, sich einen Ersatz für eingezogene Führerscheine im EU-Ausland zu beschaffen. Von 2012 an sollen die Behörden ihre Daten zu solchen Fällen über Grenzen hinweg austauschen.

EuGH-Rechtssache C-227/05


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BeK
Beitrag 29.05.2006, 11:12
Beitrag #187


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Cool, das ist ja mal ne super gute Nachricht. Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass ich auch endlich mal freigesprochen werde. Meint ihr wirklich, dass es nötig ist, den Lappen umschreiben zu lassen?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 11:12
Beitrag #188


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Da hat der EuGH aber ganz deutlich die "singuläre Einzelmeinung" des VG Koblenz (und des "trotzigen und uneinsichtigen" VG Frankfurt) bestätigt!

Kein guter Tag für deutsche Amtsstuben, kein guter Tag für MPU-Freunde, kein guter Tag für die deutsche MPU-Industrie ...

Ansonsten wurde alles bestätigt, was derjenige, der lesen kann, schon ais dem Kapper-Urteil herauslesen konnte. Und ich meine, daß die Kritik am deutschen Verhalten für einen Beschluss eines obersten Gerichtes ausgesprochen deutlich war:
Zitat
Nach Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung kann der Gerichtshof, wenn die Antwort auf eine zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann, nach Anhörung des Generalanwalts jederzeit durch mit Gründen versehenen Beschluss entscheiden, der auf die betreffende Rechtsprechung verweist.

Zitat
Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen


EIN GUTER TAG FÜR EU-FS-INHABER !!!!

P.S.:
Was hektische Aktivitäten bezüglich einer Umschreibung eines EU-FS in Deutschland angeht, so sehe ich nicht die Notwendigkeit, "schlafende Hunde" zu wecken - auch dann nicht, wenn sie zwischenzeitlich hinter einem Zaun liegen: Der EU-FS ist in D voll gültig, eine MPU darf aus alten Gründen nicht angeordnet werden, die Führerscheine müssen nicht registriert oder umgeschrieben werden - also: Es ist nichts zu tun, außer in gewohnt umsichtiger und rücksichtsvoller Weise am Strassenverkehr teilzunehmen.


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michael_mk
Beitrag 29.05.2006, 11:17
Beitrag #189


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juhhuuuuuuuuu tongue.gif
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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 11:20
Beitrag #190


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@/8Doc
du hast sicherlich Recht, wie siehst du das mit der FS Richtlinie die da kommen wird?
ist es nicht besser wir nutzen dieChance der Umschreibung?

Zitat (gerri @ 29.05.2006, 12:11) *
EU-Richter verhelfen zu neuem Führerschein


Deutsche Verkehrssünder dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings sollten sich Rowdys nicht zu früh freuen, denn die Richter haben ihre Entscheidung an eine wichtige Bedingung geknüpft.

EuGH-Rechtssache C-227/05

ähmmm gerri was meinst du damit, ein Gültiger EU-FS ist ein EU-fs DA GIBTS keine Unterschiede.?
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Struppi
Beitrag 29.05.2006, 11:27
Beitrag #191


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Deutsche Verkehrssünder dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings sollten sich Rowdys nicht zu früh freuen, denn die Richter haben ihre Entscheidung an eine wichtige Bedingung geknüpft.

Welche Bedingung???? whistling.gif
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Psycho Andi
Beitrag 29.05.2006, 11:34
Beitrag #192


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Europa obsiegt!!
Is das fett-ich kanns kaum glauben..
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gerri
Beitrag 29.05.2006, 11:44
Beitrag #193


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Naja mal sehen wie lange man sich freuen kann.... blink.gif

Das gleiche hatten wir ja schon mal,und wenn jetzt bald die 3 Rili kommt,dann prost Mahlzeit...
Und niemand,aber auch wirklich niemand sollte nur eine Sekunde dran glauben,das Deutschland sich das hier ohne weiteres gefallen lässt..

Die lassen sich wieder was neues einfallen... think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 11:47
Beitrag #194


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Zitat (Struppi @ 29.05.2006, 13:27) *
Zitat

Deutsche Verkehrssünder dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings sollten sich Rowdys nicht zu früh freuen, denn die Richter haben ihre Entscheidung an eine wichtige Bedingung geknüpft.


Welche Bedingung???? whistling.gif


Na, ist doch klar:
- Der Führerschein muß nach Recht des ausstellenden Staates legal erteilt worden sein.
- Der ausstellende Staat sollte dabei die EuFS-RiLi beachtet haben.
Und das heißt:
- Die 185-Tage-Regeling muss eingehalten worden sein (sonst wäre der ausstellende Staat ja gar nicht zuständig).
- Die Sperrzeit muss abgelaufen sein (sonst dürfte der Staat nicht erteilen).
- Alle Angaben des Inhabers der FE müssen korrekt gewesen sein - sodass sie der Prüfung der ausstellenden Behörde unterlegen haben (sonst haben die Deutschen ja wieder was, mit dem sie die Rücknahme des FS fordern könnten ...)

In all´der Freude sehe ich das genauso wie @Gerri: Wer glaubt, dies sei der letzte Akt, der irrt. Wer eine Schlacht gewinnt kann trotzdem den Krieg noch verlieren ... Denn mit der neuen, dritten FS-Richtlinie ändert sich so Einiges und ich habe keinen Zweifel, daß die deutschen Behörden und Gerichte alles daran setzen werden, in ihren Augen ungeeignete Fahrzeugführer aus dem Verkehrsraum zu entfernen ... mit EuGH oder ohne oder trotz - ganz egal. Das deutsche Ziel ist also klar und so muß jeder, der einen EU-FS sein eigen nennt natürlich weiterhin vorsichtig sein.


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Asrael
Beitrag 29.05.2006, 12:18
Beitrag #195


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Also nun brauche ich ja noch nicht mal mehr eine MPU zu machen das ist doch echt genial,
ich werde aber auch einen Teufel tun und den Führerschein umschreiben lassen das bleibt alles so wie es ist.
Zu der polnischen MPU um die Akte zu kopieren müßte diese erst geöffnet werden und daraus folgt der Antrag auf Neuerteilung wieder Geld für deutsche Behörden,nee die Akte wird schön geschlossen bleiben.
Ich mach den Führerschein in Polen neu und alles ist super dann erstmal Geld verdienen und dann mache ich bei Lust und Zeit die MPU in Polen dann kann mir keiner mehr was anhaben-ich trau den deutschen Behörden nicht......... whistling.gif


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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 12:23
Beitrag #196


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Ich war mal so frei twinkle.gif

3. EU-FE Rili - Bedeutung für bereits erteilte ausl. EU-FEs?
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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 12:41
Beitrag #197


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Also ich sehe das so:
zu den 185 Tagen und Sperrfrist EUGH Kapper Urteil:
Zitat
Bei Führerscheinen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt sind, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.

Also die 185 Tage spielen keine Rolle.

Nun haben wir die Frage zur nachträglichen MPU und Umschreibung:
Zitat
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.


185 Tage spielen laut EUGH Kapper Urteile keine Rolle
nachträgliche MPU ist nicht erlaubt

Somit sind alle Fragen beantwortet, ich sehe da keinen Speilraum mehr für Deutsche Behörden.

Zumindest nicht bis die FSRichtlinie 3 Inkraft tritt.
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Struppi
Beitrag 29.05.2006, 13:20
Beitrag #198


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Bei Spiegel-online steht sogar........SPEKTAKULÄRES URTEIL
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 13:32
Beitrag #199


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Zitat
Also die 185 Tage spielen keine Rolle.


BITTE !!! Das ist schlicht und einfach ein Denkfehler ! Und ich möchte nochmal alle bitten, solche Gedanken zu streichen. Denn: DAS hat der EuGH nie gesagt! Und sicher auch nie so gemeint.

Der EuGH hat nur gesagt, daß die Mißachtung der 185-Tage-Regelung nicht automatisch zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis führt. Und daß Deutschland, wenn es einen Verstoß gegen die 185-Tage-Regelung dokumentieren kann, den ausstellenden Staat verklagen muss, welcher dann dazu verurteilt werden wird, den Führerschein zu überprüfen und wieder zurückzunehmen. (Sinngemäß!)
Das heißt also nur, daß ein Führerschein, welcher unter Mißachtung der 185 Tage erteilt wurde später wieder ungültig werden wird.

Das ist wichtig. Denn der Führerschein ist ein Dokument. Und so ein Dokument ist auch dann zunächst gültig, wenn es aufgrund eines Fehlers erteilt wurde. Aber entzogen werden kann es auf jeden Fall. Und es muss auch bei Missachtung der 185TageRegel entzogen werden, denn die Ausstellung dieser Dokumente ist nach FS-Richtlinie rechtswidrig ! Und das sieht der EuGH genauso ...

Die Einhaltung bestimmter Regeln muss der ausstellende Staat beachten. Damit kann der, der das Dokument besitzt, die Rechte, die sich aus dem Dokument ergeben solange nutzen, bis das Dokument durch die erteilende Behörde wieder eingezogen wurde. Was aber nichts darüber sagt, ob der FS nun legal oder nicht ist.

Ich hoffe, ich habe das einigermassen verständlich (und richtig) wiedergegeben. Die "185 Tage" sind und bleiben ein schwieriges Thema und gleichzeitig eine Hauptvoraussetzung für einen Führerschein im EU-Ausland. Der EuGH hat daher gesagt: Für die Einhaltung der Regel ist das ausstellende Land verantwortlich und nicht der Führerscheininhaber - der deshalb auch nicht wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt werden kann - oder gar ein "aufnehmender Mitgliedsstaat" und hat gleichzeitig den Deutschen den Weg genannt, wie sie gegen diese illegal erteilten Führerscheine aus Polen, Tschechien oder NL vorgehen können und müssen.

Daher spielen die 185-Tage, wie man übrigens auch im aktuellen Beschluss unter Punkt 30 nachlesen kann, nach wie vor (neben dem Ablauf der Sperrfrist) eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Legalität eines EU-Führerscheines.


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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 14:10
Beitrag #200


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Das ist mir schon klar /8Doc
ich meinte das in Bezug auf die Deutschen Möglichkeiten gegen eine EU-FS vor zu gehen, der ohne die Einhaltung der 185 Tage erteitl wurde.

Deutschland kann einen FS wegen der 185 Tage nicht entziehen, sollen sie doch CZ verklagen doch bis dahin hat ein CZ-FS ohne die 185 Tage die gleiche Gültigkeit wie einer der mit 185 Tage erteilt wurde.

Klare Aussage vom EUGH:
Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen.

Seit dem Kapper Urteil ist die Rechtliche Frage wegen der 185 Tage für Deutschland kein Thema, weil schlicht Deutschland nichts dagegen tun kann, warum verklagt Deutschland CZ nicht beim EUGH? Wie wir wissen würde ein Urteil lange aufsich warten lassen,wir könnten z.b. mit einer Erweiterung oder Umschreibung in DE entsprechend frühzeitig darauf reagieren.

Im übrigen sind das laut CZ ca. 7000 Führerscheine die ohne 185 Tage erteilt wurden.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:40