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#1601
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
hat jemand aus dem raum ba-wü seine nu aufgehoben bekommen, würde mich interessieren?
hab heut mit meiner führerscheinstelle telefoniert, die sagten mir ich solle noch ein paar tage abwarten dann könnten sie mir konkretes sagen ob di nu aufgehoben wird. klang aber auf jeden fall positiv. gruss filli |
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#1602
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Also ich habe auch eben mal mit der FEB Hamburg telefoniert diese Dame sagte Eu Führerschein wird anerkannt aber umschreiben soll nur mit einem Nachweiß möglich sein die Angabe eine Freundin gehabt zu haben reicht hier nicht aus.Die wollen eine Bescheinigung von Arbeitgeber oder einer Schule haben,als ich die nette Dame darauf hingewiesen habe das nur das Ausstellerland die 185 Tage prüfen darf habe ich von Ihr eine Tel Nr bekommen das soll eine Dame sein die sich mit den Gesetzen auskennt mal schauen werd da morgen ma anklingeln mal sehen was die dazu sagt
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#1603
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
" OK gültig ist der Schein ja und sie dürfen auch damit fahren aber umschreiben müssen wir deshalb noch lange nicht wenn wir den Verdacht haben, die 185 TG wurden nicht eingehalten." bei mir wurde kurzerhand einfach meine sperrfrist (juni 96 - dez. 97) nicht gelöscht d.h. keine NU, aber nach jeder kontrolle anzeige wegen fahrens ohne und zu fuß weiter ausserdem scheint mir, dass lexus ebenfalls nicht das größte vertrauen in die FEBs hat mfg bardino |
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Gast_emile_* |
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#1604
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@Bayer
es bleibt dann nur seinen FS als verloren zu melden, dann müssten sie doch Ersatz ausstellen. Aber das machen die FEB`s auch nicht. Dazu gibt es einen Beitrag bei: fahrerlaubnisrecht.de |
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#1605
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Nun ja der bekannte Satz aus dem Kapper-Urteil, 185 TG dürfen nur vom Ausstellerland geprüft werden usw., ist ja bekannt. Aber die FEB könnte ja argumentieren: " OK gültig ist der Schein ja und sie dürfen auch damit fahren aber umschreiben müssen wir deshalb noch lange nicht wenn wir den Verdacht haben, die 185 TG wurden nicht eingehalten." Dazu hat der EUGH ja auch nix gesagt. Man muss einfach bei solchen Diskussionen beide EuGH-Entscheidungen zusammen sehen, und zwar: Zitat aus dem Kapper-Urteil den ersten Leitsatz: Artikel 1 Absatz in Verbindung mit Artikel 7 Absatz1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG de Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 197ist so auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat. und aus dem Halbritter-Beschluss den zweiten Leitsatz: Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden. Wenn man das zusammen liest, dann ergibt sich ganz zwangsläufig für die ganze bisherige Streitpalette die Lösung: Weder das 185-Tage-Problem noch das MPU-Problem geben D. eine Handhabe, die Umschreibung zu verweigern. -------------------- |
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#1606
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
@ Lexus
wissen die FEbs das ??? |
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#1607
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 10.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20188 ![]() |
@bardino: Da musst Du ggf. anrufen und nachfragen oder hingehen.
Ich werde das demnächst mal machen, da sage ich der Sachbearbeiterin, wie es derzeit aussieht. Ich den Schein auch im Ausland ohne MpU machen kann, das aber schädlich für die örtlichen Fahrschulen ist. Denn dahin muss ich ja so oder so, ob nun hier nochmal Prüfung und vorhergehende Fahrstunde(n) oder im Ausland komplette Fahrschulkurse, das bleibt sich fast gleich, auch preislich. Was ist da wohl besser für die deutsche Fahrschulwirtschaft? Vielleicht hat sie ja ein Einsehen und gibt mir die Erlaubnis ohne MpU den Schein hier zu machen... ![]() -------------------- Regiert von Kriminellen, die uns kriminalisieren!
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#1608
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 08.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20111 ![]() |
Auf Anfrage teilte mir das Landratsamt vom Rhein-Neckar-Kreis mit:
1.) Ohne Nachweis der 185 Tage wird nicht umgeschrieben 2.) Mein tschechischer FS ist gültig 3.) Sobald die "Sache" auf den Tisch meines Sachbearbeiters kommt ordnet er die MPU an (z.B. durch Routinekontrolle). Meinen Einwand "das dürfe er doch gar nicht" liess er nicht gelten. Er mache das und darf das. |
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#1609
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 10.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20188 ![]() |
Auf Anfrage teilte mir das Landratsamt vom Rhein-Neckar-Kreis mit: 3.) Sobald die "Sache" auf den Tisch meines Sachbearbeiters kommt ordnet er die MPU an (z.B. durch Routinekontrolle). Meinen Einwand "das dürfe er doch gar nicht" liess er nicht gelten. Er mache das und darf das. BEAMTENWILLKÜR, sag ich doch immer wieder! Solche gehören vor Gericht. ![]() -------------------- Regiert von Kriminellen, die uns kriminalisieren!
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#1610
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
3.) Sobald die "Sache" auf den Tisch meines Sachbearbeiters kommt ordnet er die MPU an (z.B. durch Routinekontrolle). Meinen Einwand "das dürfe er doch gar nicht" liess er nicht gelten. Er mache das und darf das. was ist bitte eine routinekontrolle ?? MPU ohne grundlage oder wie mfg bardino |
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#1611
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
@Lexus: Erstmal vielen Dank.
Aber es kommt dann bestimmt der Einwand: "Ja aber der Halbritter war ja auch 185 Tg in AUT." Was wäre Deiner Meinung nach die beste Antwort auf die Wohnsitzfrage: a.) wurde durch CZ-Behörden schon geprüft, sonst hätten sie den FS ja gar nicht ausgestellt und sie (die dt.FEB) dürfen lt. EUGH nicht überprüfen. b.) Die 185 Tg Regel gabs damals in der CZ noch nicht und wurde daher auch nicht geprüft. c.) Ich hatte damals meinen "ordentlichen Wohnsitz" lt. EU-FS-Rili mit "persönlichen Bindungen" in CZ nur gemeldet war ich in D, daher der D-Wohnort auf dem CZ-FS. d.) Was würdest Du antworten ? |
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#1612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Sobald die "Sache" auf den Tisch meines Sachbearbeiters kommt ordnet er die MPU an (z.B. durch Routinekontrolle). Meinen Einwand "das dürfe er doch gar nicht" liess er nicht gelten. Er mache das und darf das Na, dann muss wohl ggf. ein Verwaltungsgericht die Behörde eines besseren belehren. ![]() -------------------- |
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#1613
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Vielleicht ist Polen hier ja wirklich auf dem richtigen Weg weil die händigen den Führerschein erst nach den 185 Tagen aus somit dürfte es hier ja überhaupt keine Fragen über die 185 Tage geben weil diese ja erbracht sein müssen ehe der Führerschein ausgehändigt wird
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#1614
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Nein, dann wäre Polen auch nicht auf dem richtigen Weg, weil die 185 Tage nicht abgelaufen sein müssen.
Beispiel: eine deutsche Frau heiratet einen Polen und zieht "für immer" nach Polen. Sie möchte dort nach zwei Monaten den Führerschein erwerben und besteht nach drei Monaten die Prüfung. Nach EU-Recht ist sie für mindestens 185 Tage mit ihrem ordentlichen Wohnsitz in Polen ansässig. Selbst wenn sie nach vier Monaten Ehekrach entnervt wieder nach D. zurückgeht, hat sie den Führerschein nach drei Monaten rechtmäßig erworben. Es kommt darauf an, dass der Aufenthalt seiner Absicht, seiner Anlage nach auf mindestens 185 Tage hin angelegt war. @Lexus: Erstmal vielen Dank. Aber es kommt dann bestimmt der Einwand: "Ja aber der Halbritter war ja auch 185 Tg in AUT." Was wäre Deiner Meinung nach die beste Antwort auf die Wohnsitzfrage: a.) wurde durch CZ-Behörden schon geprüft, sonst hätten sie den FS ja gar nicht ausgestellt und sie (die dt.FEB) dürfen lt. EUGH nicht überprüfen. b.) Die 185 Tg Regel gabs damals in der CZ noch nicht und wurde daher auch nicht geprüft. c.) Ich hatte damals meinen "ordentlichen Wohnsitz" lt. EU-FS-Rili mit "persönlichen Bindungen" in CZ nur gemeldet war ich in D, daher der D-Wohnort auf dem CZ-FS. d.) Was würdest Du antworten ? Zum Einwand: Das ist für einen Nichtjuristen jetzt etwas kompliziert. Die Ausführungen zum 185-Tage-Erfordernis im Halbritter-Beschluss sind ein sog. obiter dictum, d. h. eine Aussprache, die zwar getan wurde, aber nicht zu denjenigen Gründen der Entscheidung gehört, auf die es ankommt; man spricht von einem sog. nichttragenden Grund: Das Gericht hat etwas "nebenbei" erwähnt, was es besser erst gar nicht gesagt hätte, weil es darauf in dem zu entscheidenden Zusammenhang nicht ankam. Für den Halbritter-Beschluss war nach der Vorlagefrage eigentlich nur zu entscheiden, ob eine nachträgliche MPU-Anforderung ergehen durfte oder nicht. Dass es auf das Wohnsitzprinzip nicht ankam, wusste das fragende vorlegende VG München auch schon, als es seine Vorlagefragen formuliert hat. Der EuGH hat also mit der bloßen Erwähnung der 185 Tage auf etwas geantwortet, was ihn niemand gefragt hat. Aus diesem Grund ist ein Hinweis auf den 185-Tage-Aufenthalt des Herrn Halbritter nicht sachdienlich. Insoweit gilt das Kapper-Urteil. Ich würde wohl antworten: Als ich ins Ausland zog, hatte ich die Absicht dort für länger als 185 Tage zu bleiben; dies war auch noch der Fall, als ich mich entschloss, dort eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Das hat sich dann später unvorhersehbar geändert. Aber ich sage Ihnen das nur privat, damit Sie mich verstehen. Für die Gültigkeit, Anerkennung oder Umschreibung meiner Fahrerlaubnis kommt es nach dem Kapper-Urteil hierauf überhaupt nicht an. -------------------- |
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#1615
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Nein, dann wäre Polen auch nicht auf dem richtigen Weg, weil die 185 Tage nicht abgelaufen sein müssen. Lexus wir reden aneinander vorbei Wenn ich jetzt z.b. mit meinen Führerschein beginne wobei ich ja die Bürgerkarte beantragen muß. Ich mache meine Prüfungen erfolgreich dann würde ich erst nach Ablauf der 185 Tage meinen Führerschein erhalten-so ist es zum Beispiel in Stettin-ich bekomme den Führerschein ja nicht 3 Wochen nach bestandener Prüfung-also sind die 185 Tage zu 100% eingehalten wenn ich den Führerschein bekomme -------------------- |
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#1616
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 08.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20111 ![]() |
@bardino:
Routinekontrolle: Wenn Du routinemässig von der Polizei überprüft wirst (Führerschein, Fahrzeugpapiere, etc.) |
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#1617
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
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#1618
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 08.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20111 ![]() |
@bardino:
Routinekontrolle mit CZ - FS und anschliessender meldung an das Landratsamt (davon geht der gute Mann anscheinend aus) |
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#1619
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
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Gast_emile_* |
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#1620
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Diesen Beschluss sollte man immer in der Tasche haben:
VG Neustadt:klick |
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#1621
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich muss zugeben, irgendwie amüsiert zu sein, was hier immer wieder für Ideen kommen. Glaubt hier auch nur einer tatsächlich, dass ein ausgedrucktes Urteil in einer Kontrolle irgendwas bewirkt? Das wird niemanden davon abhalten, wenn er denn will, Euren FS zu beschlagnahmen, Euch die Weiterfahrt zu untersagen oder was auch immer.
Ideen habt Ihr.... ![]() Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugpapiere und Urteilssammlung bitte..... ![]() ![]() -------------------- |
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Gast_emile_* |
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#1622
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@RA Xdiver:
Den Beschluss kann die Polizei gleich mit ihrer Meldung an die FEB weiterleiten, spart Porto. Und zuhause druck ich mir ne neue Kopie ![]() Außerdem ist das Thema ernst genug, da greife ich zu jedem Strohhalm der sich bietet. Nachtrag: Was hat man denn schon zusätzlich zu verlieren wenn der ![]() |
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#1623
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Also ich habe mir heute einen Beratungsgutschein geholt und bin zu einem Rechtsanwalt marschiert...
Dieser will sich nun meine Führerscheinakten holen und sich dann (Nach Einsicht/Einlesung) wieder melden bei mir wie er/wir vorgehen werden daß mein CZ-FE in eine D-FE umgeschrieben wird. Weiß jemand wie lange das dauern kann/wird/darf/soll/muss? -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#1624
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Die Akte sollte er innerhalb einer Woche haben. Je nach Dicke wird er dann noch ein zwei Tage brauchen.
Mein Beileid an den Kollegen. Für Beratungshilfegebühren mache ich sowas nicht. ![]() -------------------- |
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Gast_emile_* |
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#1625
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#1626
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Aus für gewöhnlich gut informierter Quelle weiß ich, dass das mit der Akte auch viel länger dauern kann. Und man kann ja auch mal etwas nachfragen u.s.w. Die Herrschaften haben ja gaaanz vieeel Zeit. Werden nämlich nicht nach Akkord bezahlt. Eher, wenn es sowas denn gibt, nach dem Gegenteil. Leistungsreziproke Entlohnung. Oder so.
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#1627
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Die Akte sollte er innerhalb einer Woche haben. Je nach Dicke wird er dann noch ein zwei Tage brauchen. Mein Beileid an den Kollegen. Für Beratungshilfegebühren mache ich sowas nicht. ![]() Naja-ist das nicht der Schein wo auch die Gerichtsverhandlung oder so bezahlt werden vom Staat an den Rechtsanwalt? Weis nicht genau wie sich der Schein genau nennt ![]() Habe beim Anwalt nur 10.-€ bezahlen müssen... ![]() Genauso wie vor 3 Monaten wo ich einen Anwalt wegen der Scheidung brauchte... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
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#1628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Beratungshilfe ist für die außergerichtliche Vertretung, während PKH für das gerichtliche Verfahren ist.
Bei den Gebühren die Dir der Staat zahlt, kommen Dir die Tränen..... ![]() -------------------- |
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#1629
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Es sei denn, Du bist Beamter. Bei deren Tantiemen kommen mir dann die Tränen.
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#1630
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Beratungshilfe ist für die außergerichtliche Vertretung, während PKH für das gerichtliche Verfahren ist. Bei den Gebühren die Dir der Staat zahlt, kommen Dir die Tränen..... ![]() Wärste eben kein RA geworden ![]() Hat dich niemand dazu gezwunden oder ![]() Ne jetzt mal Spaß beiseite-ich weis nicht was der Anwalt dafür bekommt wenn er sich die Akten holt und denen dann einen netten Brief schreibt... KEINE AHNUNG -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
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#1631
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 05.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18216 ![]() |
ich hatte heute ein weiteres Telefonat mit meiner Bayrischen FSST , zwecks dem FÄG Termin übermorgen, heute hieß es, ich könne den Termin vorerst absagen, ob es allerdings dabei bleibt kan ermir nicht sagen, da die Behörde auf ein IMS ( Richtlinien der Regierung ? ) wartet, er selbst ( Sachbearbeiter ) habe den Beschluß C 227/05 bereits gelesen, und finde diesen eindeutig.
Weiß jemand Details zu diesem IMS das uns erwartet, oder ist das so geheim, das nichts nach aussen dringt ? |
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#1632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Weiß jemand Details zu diesem IMS das uns erwartet, oder ist das so geheim, das nichts nach aussen dringt ? Das ist nur ein Rundschreiben vom Bundesministerium an die FEB wo drinnen steht wie die FEB nun zu handeln hat... In Nürnberg wartet man auch immer noch darauf... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
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#1633
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Ich denke mal, die grübeln drüber, wie sie den Halbritterbeschluss wieder aushebeln können. Ich trauen beamten ja nicht viel zu, aber wenn es darum geht, die Bürger zu knechten sind sie recht erfinderisch.
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#1634
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Nicht nur Beamte, sondern auch Richter. Denen vom VG Wiesbaden war der Halbritter-Beschluß anscheinend immer noch nicht eindeutig genug:VG Wiesbaden
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#1635
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Na super.
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#1636
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Frage an die Experten:
Was wird jetzt eigentlich aus dem Fall Kremer EUGH-Kremer ? Könnte da noch eine Überraschung kommen ? Wo ist eigentlich der Unterschied zum Fall "Halbritter" ? |
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#1637
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
Nicht nur Beamte, sondern auch Richter. Denen vom VG Wiesbaden war der Halbritter-Beschluß anscheinend immer noch nicht eindeutig genug:VG Wiesbaden stellungnahme der FEB münchen beim VG münchen bzgl. der österreichischen mpu (auszugsweise) ...die bestehenden Eignungszweifel könnten nur durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt werden, das bundesdeutschen Standards entsprechen müsse. Dieser Aufforderung sei der Kläger nicht nachgekommen. Der Beklagte müsse daher von der Nichteignung des Klägers ausgehen. Das österreichische Gutachten sei in Form und Inhalt in keiner Weise mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach bundesdeutschen Maßstäben vergleichbar. So basiere es im Wesentlichen auf standardisierten Fragebögen. Ein individuelles, situationsspezifisches Untersuchungsgespräch, in dem das Erkennen der Ursachen für das gezeigte Fehlverhalten, Verhaltensänderungen und Vermeidungsstrategien abgefragt würden, finde nicht statt. Auf den vom Kläger selbst eingeräumten jahrelangen Betäubungsmittelkonsum werde nicht eingegangen. Eine Untersuchung, ob möglicherweise ein fortdauernder Drogenkonsum bestehe oder ob aussagekräftige Abstinenznachweise vorlägen, habe nicht stattgefunden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 stehe nicht entgegen. Die begehrte Anerkennung des in Österreich erworbenen Führerscheins stehe im Widerspruch zu Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG... |
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#1638
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
@bardino: verstehe den Zusammenhang jetzt nicht so ganz.
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#1639
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Nicht nur Beamte, sondern auch Richter. Denen vom VG Wiesbaden war der Halbritter-Beschluß anscheinend immer noch nicht eindeutig genug:VG Wiesbaden Oder noch nicht bekannt? VG Wiesbaden, Datum: 30.05.2006. Der EuGH Halbritter Beschluß wurde m. E. n. am 29.05.2006 veröffentllicht. ![]() |
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#1640
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Na, ist doch einfach. Erst reicht die österreichische MPU nicht aus. Jetzt auf einmal schon. Halbritter hatte ja eine östereichische MPU. Im Beschluss steht allerdings, dass die Erteilung eines anderen Staates nicht angezweifelt werden darf und dessen Eignungsüberprüfung. Dieses Urteil ist in meinen Augen typisch. Einfach Augen zu und durch.
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#1641
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
Nicht nur Beamte, sondern auch Richter. Denen vom VG Wiesbaden war der Halbritter-Beschluß anscheinend immer noch nicht eindeutig genug:VG Wiesbaden kann mir nicht vorstellen das die damit vor dem ovg durchkommen. in meinen augen ist das klare rechtsbeugung. vieleicht sollte dieser richter mal zu mpu, mit seiner geistigen gesundheit scheints auch nicht zum besten zu stehen ![]() -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#1642
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 ![]() |
@ Bayer
betreff das wiesbaden-urteil. erst wird abgelehnt, weil das österreichische gutachten nicht ausreicht und im betreffendem fall wird abgelehnt, weil kein gutachten gemacht wurde. halbritter wird zum einzelfall gemacht @ Medusa wenigstens einer der mich versteht |
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#1643
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Aber das dauert... Rechtsbeugung ist es nicht. Da passiert erst mal gar nichts. Und dann nach Monaten irgendwas. so ähnlich hab ich mir das vorgestellt.
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Beitrag
#1644
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Oder noch nicht bekannt? VG Wiesbaden, Datum: 30.05.2006. Der EuGH Halbritter Beschluß wurde m. E. n. am 29.05.2006 veröffentllicht. ![]() Wird doch sogar erwähnt: Zitat Damit wäre gegen das grundsätzliche Gebot nach Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie verstoßen worden, wonach in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerscheine grundsätzlich im Inland anzuerkennen sind (vgl. Beschluss EuGH Rechtssache C-227/05 vom 06. April 2006, Internet-Veröffentlichung Randnr. 25 ).
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#1645
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Bezieht sich aber auf 227/05 Und das ist Halbritter.
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#1646
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
@ Bayer betreff das wiesbaden-urteil. erst wird abgelehnt, weil das österreichische gutachten nicht ausreicht und im betreffendem fall wird abgelehnt, weil kein gutachten gemacht wurde. halbritter wird zum einzelfall gemacht sehe das etwas anders, wiesbaden stützt sich darauf, daß § 46 FeV im Halbritter-Beschluss nicht explizit erwähnt wurde und somit nach wie vor für eine NU herhalten kann. Bezieht sich aber auf 227/05 Und das ist Halbritter. sag ich doch. Medusa meinte die Wiesbadener hätten den Beschluss evtl. noch nicht gekannt. |
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#1647
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Und was hat das nun für ne Auswirkung auf unsere EU-FE?
Bedeutet daß vielleicht daß nun doch nicht umgeschrieben werden muß? -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#1648
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
denke eher dies bleibt eine Einzelmeinung, ähnlich wie zuvor das OVG Koblenz für uns.
Oder wird vom zuständigen OVG in Berufung geändert. Es sei denn du kommst aus Wiesbaden, da würd ich momentan keine Umschreibung versuchen. |
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Beitrag
#1649
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Mit dieser Vorgehensweise hat die Behörde auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Allerdings wäre es europarechtlich unzulässig gewesen, wenn der Antragsgegner sich auf § 28 Abs. 4 Nr. 3 und 4 FeV berufen und erklärt hätte, dass der im September 2004 erworbene tschechische Führerschein von vornherein keine Berechtigung mit sich gebracht hätte, von ihm in Deutschland Gebrauch zu machen. Damit wäre gegen das grundsätzliche Gebot nach Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie verstoßen worden, wonach in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerscheine grundsätzlich im Inland anzuerkennen sind (vgl. Beschluss EuGH Rechtssache C-227/05 vom 06. April 2006, Internet-Veröffentlichung Randnr. 25 ).
Das sit doch der Passus. Und da ist 227/5 erwähnt. Also kannten sie Halbritter. |
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#1650
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Das ist doch echt der pure Wahnsinn-es kommt ein Urteil wo sich die FEB nicht mehr wehren können und dann wird der fall als Einzelfall geahndet.Das ist typisch deutschland
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