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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 19:28
Beitrag #1651


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Einzelfallmeinung: da bin ich mir nicht so sicher. Jetzt geibts dann erst mal keine Anweisung, weil die Sache ja juristisch noch strittig ist. Kann man dann ja bein EUGH noch mal klagen und in 3 Jahren gibts dann einen Beschluss.

Das, liebe Leute, ist es, was mich an Deutschland sowas von ankotzt. Nur ja nicht mal sagen: O.K. das wars, müssen wir damit leben.
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Medusa
Beitrag 12.06.2006, 19:30
Beitrag #1652


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Zitat (Bayer @ 12.06.2006, 20:12) *
Zitat (Medusa @ 12.06.2006, 20:07) *

Oder noch nicht bekannt? VG Wiesbaden, Datum: 30.05.2006. Der EuGH Halbritter Beschluß wurde m. E. n. am 29.05.2006 veröffentllicht. think.gif


Wird doch sogar erwähnt:
Zitat
Damit wäre gegen das grundsätzliche Gebot nach Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie verstoßen worden, wonach in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerscheine grundsätzlich im Inland anzuerkennen sind (vgl. Beschluss EuGH Rechtssache C-227/05 vom 06. April 2006, Internet-Veröffentlichung Randnr. 25 ).



Stimmt. Der VG Wiesbaden kannte den EuGH Beschluß offensichtlich. think.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 19:35
Beitrag #1653


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Und er interessiert ihn nicht. So einfach machen es sich die hohen Herren.
Der Halbritterbeschluss in Verbindung mit Kapper ist in meinen Augen absolut eindeutig. Aber wenn ein Richter das nicht so sehen will, dann eben nicht. So einfach ist das in Dummland.
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K@i
Beitrag 12.06.2006, 19:39
Beitrag #1654


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Zitat (Medusa @ 12.06.2006, 21:07) *
Oder noch nicht bekannt? VG Wiesbaden, Datum: 30.05.2006. Der EuGH Halbritter Beschluß wurde m. E. n. am 29.05.2006 veröffentllicht. think.gif



wieso auf das Urteil wird doch eingegangen ! Ausserdem ist es schon länger veröffentlicht !
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Medusa
Beitrag 12.06.2006, 19:45
Beitrag #1655


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Ja, habe ich inzwischen gesehen. klick.
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Gast_emile_*
Beitrag 12.06.2006, 19:47
Beitrag #1656





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Zitat (Rolf Tjardes @ 29.05.2006, 19:36) *
Ich habe den Beschluss bislang noch nicht im Volltext studieren können, da mir dazu einfach die Zeit fehlte.


Ich muß mir nun auch erstmal Gedanken dazu machen. Gibt es wieder irgendwo eine Hintertür?



@Rolf Tjardes:

Jetzt sind wir zwei Wochen weiter. Ist das hier die Hintertür?
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BayernCulture
Beitrag 12.06.2006, 19:49
Beitrag #1657


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es kann bei dem Wiesbadener Urteil also nur sein, weil C 227/05 erst am 29.05.06 Veröffentlicht wurde, das es nicht genug gewürdigt oder nicht richtig inerpretiert wurde, anderseits wurde C 227/05 gg. das VG München gesprochen, und deshalb gehe ich davon aus, das die VG`s C 227/05 länger kennen als wir, also anfang April
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Asrael
Beitrag 12.06.2006, 19:55
Beitrag #1658


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Habe mal nachgeschaut VG Augsburg hat am 29. think.gif entschieden und VG Wiesbaden einen Tag später


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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 19:56
Beitrag #1659


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Sehe ich nicht so. Die kannten den Beschluss ganz genau. Und handlen einfach nicht danach. Es interessiert sie schlicht und einfach nicht. An Gesetze und Urteile haben nur wir uns zu halten. Behörden und Gerichte anscheinend nicht. Ist in Diktaturen immer so.
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Medusa
Beitrag 12.06.2006, 19:56
Beitrag #1660


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Zitat
Damit wäre gegen das grundsätzliche Gebot nach Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie verstoßen worden, wonach in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerscheine grundsätzlich im Inland anzuerkennen sind (vgl. Beschluss EuGH Rechtssache C-227/05 vom 06. April 2006, Internet-Veröffentlichung Randnr. 25 ).


C-227/05, Aus der Randnummer 25:

Zitat
Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen
..
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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:00
Beitrag #1661


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Ist eine klare Aussage. Du hast sie verstanden und ich und der Richter in Wiesbaden mit Sicherheit auch. Nur es hat ihn nicht interessiert. Konsequenz für ihn? Keine. Konsequenz für uns? Jede Menge.
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der Sachse
Beitrag 12.06.2006, 20:03
Beitrag #1662


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ich denke das ist ein einzelurteil, wurde auch nur von einem richter gefällt, und auch ein richter kann sich mal irren.
wenn das jetzt die neue masche hier werden würde, hätte das die presse und auch das verkehrsministerium schon lange mit GAAAANZ GROSSER überschrifft veröffentlicht, das urteil ist ja nun auch schon fast 2 wochen alt.


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Gast_emile_*
Beitrag 12.06.2006, 20:07
Beitrag #1663





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@derSachse

deine Worte in Gottes Gehörgang!

Das ist hier nicht nur das Verkehrsportal, das ist hier auch der Club der Nervösen shutup.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:10
Beitrag #1664


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Zitat (der Sachse @ 12.06.2006, 22:03) *
ich denke das ist ein einzelurteil, wurde auch nur von einem richter gefällt, und auch ein richter kann sich mal irren.



Der hat sich nicht geirrt. Der hat ignoriert. Und zwar böswillig, aber das ist ja leider nicht beweisbar.
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bardino
Beitrag 12.06.2006, 20:13
Beitrag #1665


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Zitat (der Sachse @ 12.06.2006, 22:03) *
ich denke das ist ein einzelurteil, wurde auch nur von einem richter gefällt, und auch ein richter kann sich mal irren.
wenn das jetzt die neue masche hier werden würde, hätte das die presse und auch das verkehrsministerium schon lange mit GAAAANZ GROSSER überschrifft veröffentlicht, das urteil ist ja nun auch schon fast 2 wochen alt.



das sehe ich genauso. es gibt ja auch RICHTIGE urteile unjd die sind in der mehrzahl !!!
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BayernCulture
Beitrag 12.06.2006, 20:14
Beitrag #1666


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Zitat (Asrael @ 12.06.2006, 21:55) *
Habe mal nachgeschaut VG Augsburg hat am 29. think.gif entschieden und VG Wiesbaden einen Tag später


nein umgekehrt, Wiesbaden am29.05 / Augsburg am 01.06 und Deuschland - Costa Rica 4:2 laugh2.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:14
Beitrag #1667


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Hast Du welche? Und wo, zum Teufel bleibt die Anweisung von oben, wie die FEB zu verfahren haben? Man hat Zeit , ohne Ende. Wir aber nicht.
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Asrael
Beitrag 12.06.2006, 20:21
Beitrag #1668


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Zitat (BayernCulture @ 12.06.2006, 22:14) *
Zitat (Asrael @ 12.06.2006, 21:55) *

Habe mal nachgeschaut VG Augsburg hat am 29. think.gif entschieden und VG Wiesbaden einen Tag später


nein umgekehrt, Wiesbaden am29.05 / Augsburg am 01.06 und Deuschland - Costa Rica 4:2 laugh2.gif

Schau mal hier http://www.fahrerlaubnisrecht.de/


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Lexus
Beitrag 12.06.2006, 20:22
Beitrag #1669


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Zum VG Wiesbaden kann ich nur sagen, dass mir die Höflichkeit verbietet, meine Meinung ganz direkt zu äußern. Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass das OVG eine derartige juristische Minderqualität durchgehen lassen wird.

Am Beschuss des VG Neustadt ist ganz interessant, dass die 185-Tage-Regelung mit keinem Wort erwähnt wird. Das bestätigt meine Auffassung, dass man den Halbritter-Beschluss nicht dazu missbrauchen kann, die darin erwähnte Absolvierung des Aufenthalts als Bedingung einer deutschen Anerkennung zu interpretieren, was ich

hier

mal gepostet hatte.

Ich würde mich durch solche Ausreißer wie VG Wiesbaden jetzt nicht irritieren lassen. Ich finde es nur schade, dass derartige Entscheidungen nur die Vorurteile bestärken, dass jetzt mit aller Macht nach Hintertürchen gesucht wird. Das ist eine ganz überflüssige Art und Weise, die Verwaltungsrechtsprechung in Misskredit zu bringen.


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der Sachse
Beitrag 12.06.2006, 20:22
Beitrag #1670


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Zitat (der Sachse @ 12.06.2006, 22:03) *
wenn das jetzt die neue masche hier werden würde, hätte das die presse und auch das verkehrsministerium schon lange mit GAAAANZ GROSSER überschrifft veröffentlicht, das urteil ist ja nun auch schon fast 2 wochen alt.


meiner ansicht nach kann sich diese meinung auch garnicht durchsetzten, sollte das der fall sein und der eugh kriegt das mit,das seine urteile durch deutschland immer wieder sooo lange gebogen, und in ihrem sinn verfällscht werden,bis es einigen herren gefällt, gibts sicher richtig ärger.


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Perplex
Beitrag 12.06.2006, 20:31
Beitrag #1671


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Zitat (Bayer @ 12.06.2006, 19:13) *
Nicht nur Beamte, sondern auch Richter. Denen vom VG Wiesbaden war der Halbritter-Beschluss anscheinend immer noch nicht eindeutig genug: VG Wiesbaden
Das ist aber genau das gleiche Argument, dass die Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin anführen.


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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:33
Beitrag #1672


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Wenn das so wäre, Lexus, würde ich mich in aller Form entschuldigen. Nur es ist ja tatsächlich so: wir warten sehnsüchtig auf die Umsetzung des Halbritterbeschlusses. Und sind, nach all dem Frust bisher, auch recht nervös. Irgendwann muss ja ketzt was passieren, wie lange meinst Du denn, muss man noch auf Anweisungen von oben warten?
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RA XDiver
Beitrag 12.06.2006, 20:33
Beitrag #1673


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Sehe das ähnlich wie Lexus. Die Begründung ist wirklich außergewöhnlich dünn und, sagen wir, unzufriedenstellend.

Dennoch sollten einige hier mal ihre Paranoia einpacken und sich wieder einkriegen. So ist es nunmal im Bereich Recht. Drei Juristen, fünf Meinungen. wink.gif

Aber dafür gibt es ja noch die Beschwerde.


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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:36
Beitrag #1674


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Stellt sich mir aber die Frage, weshalb solche Juristen immer noch im Richteramt sind. Oder gibts da keine Handhabe?
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der Sachse
Beitrag 12.06.2006, 20:40
Beitrag #1675


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Zitat (RA XDiver @ 12.06.2006, 22:33) *
Dennoch sollten einige hier mal ihre Paranoia einpacken und sich wieder einkriegen. So ist es nunmal im Bereich Recht. Drei Juristen, fünf Meinungen. wink.gif

Aber dafür gibt es ja noch die Beschwerde.


paranoia is gut, geht ja auch nicht um deinen lappen, smile.gif aber ich seh das auch so, glaube nicht daß das so vorm ovg durchgeht (hoffe ich zumindest) shutup.gif

Zitat (MaximilianNRW @ 12.06.2006, 22:36) *
Stellt sich mir aber die Frage, weshalb solche Juristen immer noch im Richteramt sind.


weil es keine mpu für richter gibt rofl1.gif


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Medusa
Beitrag 12.06.2006, 20:40
Beitrag #1676


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Zitat (RA XDiver @ 12.06.2006, 21:33) *
Aber dafür gibt es ja noch die Beschwerde.


Und bis dahin läuft der Betroffene dann wieder ..
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Asrael
Beitrag 12.06.2006, 20:45
Beitrag #1677


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Zitat (Medusa @ 12.06.2006, 22:40) *
Zitat (RA XDiver @ 12.06.2006, 21:33) *
Aber dafür gibt es ja noch die Beschwerde.


Und bis dahin läuft der Betroffene dann wieder ..

Und verliert seinen Job ranting.gif


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Lexus
Beitrag 12.06.2006, 20:50
Beitrag #1678


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Zitat (MaximilianNRW @ 12.06.2006, 22:36) *
Stellt sich mir aber die Frage, weshalb solche Juristen immer noch im Richteramt sind. Oder gibts da keine Handhabe?


Selbstverständlich nicht! Der Richter ist unabhängig und auf Lebenszeit ernannt und nicht absetzbar. Und das ist auch gut so, weil es den Richter von Einflüssen der Exekutive freistsllt.

Nicht auszudenken, wenn die EuGH-Richter wegen ihrer "falschen" Rechtsprechugn von Herrn Barroso einfach nach Hause geschickt werden könnten *g*

Was für die in Luxemburg gilt, muss auch für die Dame in Wiesbaden gelten.


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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 20:52
Beitrag #1679


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Deshalb führen sie sich auch teilweise wie herrgötter auf, die sie ja dann faktisch auch sind. Schlimmstenfalls können ihre Urteile widerrufen werden, aber wenn das immer ohne Wirkung bleibt.. hab ich den beruf verfehlt.
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RA XDiver
Beitrag 12.06.2006, 20:58
Beitrag #1680


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Wer soll denn d.E. kontrollieren, ob Urteile immer richtig sind oder nicht. Die Politik? Das willsst Du sicher nicht. Wie Lexus bereits sagte, ist es eherner und im GG verankerter Grundsatz, dass Richter nur dem Gesetz verpflichtet sind. Dass es da mitunter zu falschen Auslegungen kommen kann, liegt in der Natur des Menschen. Wir sind nunmal fehlbar. Aber dafür gibt es innerhalb unseres Rechtssystems nunmal die Möglichkeit der Rechtsmittel, so dass rechtlich falsche Urteile korrigiert werden können.

Im Übrigen finde ich den angeschlagenen Ton mehr als unsäglich. Ich kann mich an keine Argumentation erinnern, die den damaligen Beschluss des OVG Koblenz ähnlich unsachlich kommentiert hat, wie jetzt der Beschluss einer Einzelrichterin beschossen wird.

Wie heisst doch eine alte Anwaltsregel: fortiter in re, suaviter in modo (frei übersetzt: hart in der Sache, sanft in der Vorgehensweise). wink.gif

P.S. Nicht, dass sich hier die Meinung breit macht, ich wäre immer mit unseren Richtern zufrieden, aber man entwickelt mit der Zeit wohl eine gewisse Gelassenheit, wenn es um erstinstanzliche Entscheidungen geht. wavey.gif


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Asrael
Beitrag 12.06.2006, 21:10
Beitrag #1681


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Ich meine die Vorgehensweise war doch Recht eindeutig wie kann es sein das so etwas einfach ignoriert wird.
Schau mal wieviel Presse hat die EUGH Entscheidung hervorgerufen dieses war nicht gerade wenig,also sollte man sich doch auch als Richterin insoweit über die Rechtslage informieren das soetwas nicht vorkommt zumal weil einige Richter bestimmt wissen welche Fälle sie zu verhandeln haben


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Bayer
Beitrag 12.06.2006, 21:16
Beitrag #1682


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ist wohl leider untergegangen: Fall Kremer

@Lexus/X-Diver: könntet Ihr mir das beantworten bitte.

@Asrael: Die Presse hat erst später über den Halbritter-Beschluss berichtet. Für die Richterin war da wirklich etwas wenig Zeit zwischen der Veröffentlichung des Beschlusses und ihrem Urteil.
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RA XDiver
Beitrag 12.06.2006, 21:17
Beitrag #1683


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Zitat (Bayer @ 12.06.2006, 22:12) *
ist wohl leider untergegangen: Fall Kremer

@Lexus/X-Diver: könntet Ihr mir das beantworten bitte.


Der war mir bis gerade unbekannt. Klingt nach einer Neuauflage zu der Kapper-Frage. Da verstehe ich allerdings die Vorlagefrage nicht so ganz, da im Endeffekt die Frage länglich entschieden ist.


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BayernCulture
Beitrag 12.06.2006, 21:20
Beitrag #1684


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@ Bayer

vergess nicht, der Beschluß entstand am 06.04.06, gegen das VG München, mindestens ein Verwaltungsgericht kannte diesen Beschluß zm Zeitpunkt 3 Wochen lang, und wenn die Informationen Fließen, dan kannte auch das VG Wiesbaden den Beschluß viel früher als wir
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Asrael
Beitrag 12.06.2006, 21:21
Beitrag #1685


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Gut das stimmt war wirklich knapp aber ein anderer Richter hat hier richtig entschieden 3 L 745 / 06 und dieses war auch zeitlich sehr knapp bemessen


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RA XDiver
Beitrag 12.06.2006, 21:21
Beitrag #1686


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Zitat
und wenn die Informationen Fließen, dan kannte auch das VG Wiesbaden den Beschluß viel früher als wir


Da sich explizit auf die Internetveröffentlichung bezogen wird, würde ich das verneinen wollen. Im Endeffekt ist diese Frage aber völlig unerheblich. wink.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 21:21
Beitrag #1687


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Also wenn ein Urteil derart gegen den offensichtlichen Tenor eines EUGH-Urteiles verstösst, in Kenntnis deses Beschlusses, dann unterstelle ich bei einem Juristen, der seine Sinne beieinander hat, Absicht und/oder Boshaftigkeit.
Ich kenne die Richtergsetze nicht.
Aber wenn ein Richter fortlaufend eklatant Mist macht, passiert dann wirklich nichts?
Auch ein richter kann z.B. geisteskrank werden. was ist denn dann?

Aber das gehört hier nicht hin.
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Bayer
Beitrag 12.06.2006, 21:21
Beitrag #1688


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spielt das eine Rolle ? bei Kremer kam die Vorlage vom Oberlandesgericht München und nicht vom OVG München.
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Beitrag 12.06.2006, 21:25
Beitrag #1689


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DRiG wavey.gif

Bei Geisteskrankheit dürfte Dienstunfähigkeit vorliegen, die die Entlassung rechtfertigt. Aber das ist in der Tat OT. wink.gif


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Beitrag 12.06.2006, 21:53
Beitrag #1690


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Also die Vorlagefrage vom OLG München wird schon auch noch behandelt und beschieden werden müssen. Mir war die bisher auch völlig entgangen, ich hab auch keine Veröffentlichugn des Beschlusses des OLG München finden können bisher.

Mir scheint die Vorlagefrage aber ein ganz geschickter Versuch, den EuGH noch mal ein bisschen auszutesten; offenbar haben die OLG-Strafrichter sich mal die OVG-Entscheidungen zu Gemüte geführt und dabei die eine Meinung (z. B. OVG Lüneburg) entdeckt, die den deutschen Sonderweg damit rechtfertigt, dass die vor der Erteilung der ausländischen EU-FE vorhandenen Eignungszweifel bzw. schon die Tatsachen, auf denen sie beruhen, über den Erteilungszeitraum hinaus "fortwirken", also solange neue Tatsachen sind, wie die Fortwirkung dauert.

Da bin ich mal gespannt, ob der EuGH diese Feinsinnigkeit erkennt oder einfach den Halbritter-Beschluss abschreibt, so wie er im wesentlichen in diesem Beschluss das Kapper-Urteil abgeschrieben hat. Eine Eins haben die beiden EuGH-Entscheidugnen juristisch auch nicht verdient (das habe ich ja oftmals mit meiner Kritik begründet, aber das ist jetzt wirklich Schnee von gestern geworden).

Sodann liegt die Besonderheit der OLG-Vorlage auch darin, dass es überhaupt keine Sperrfrist gab, die hätte abgelaufen sein können. Dies ist bisher auch noch nicht entschieden worden.

Immerhin ist überhaupt das "Abgelaufensein" noch etwas ungekärt. Man muss ja nach deutschem Recht sehen, dass mit dem Ablaufen einer strafrechtlichen Sperrfrist noch nicht die Sperre an sich abgelaufen ist. Denn die Verhängung der Sperrfrist besagt ja nur, dass die Verwaltungsbehörde vor deren Ende keine Fahrerlaubnis erteilen darf, nicht aber dass sie das dann tun muss. Also läuft im Gegensatz zur Sperrfrist die eigentliche Sperre noch weiter, bis die FE-Behörde die Voraussetzungen für die Wiedererteilung geprüft und für gegeben befunden hat. Es wäre sicherlich gut gewesen, wenn sich der EuGH dieses Unterschiedes bewusst gewesen wäre und das auch mal in seinen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hätte. Auch insofern macht die in diesem Punkt detailliertere Anfrage des OLG München durchaus Sinn. Man kann doch auch auf den Gedanken kommen, dass vor einer positiven Bescheidung eines Wiedererteilungantrags die Sperre noch läuft, die Erteilung im Ausland also gerade innerhalb der Sperre erfolgt ist.

Aber ich kann mir gut vorstellen, wie die Antworten aussehen werden.


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Perplex
Beitrag 12.06.2006, 22:41
Beitrag #1691


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VG Wiesbaden vom 30.05.2006 - 7 G 508/06(V)

Es erübrigt sich für mich bei diesem Urteil die Fehler im Einzelnen zu beschreiben, weil das Urteil ein kompletter Fehler ist. Er widerspricht so ziemlich in allen Punkten den beiden EuGH-Urteilen.

Da stellt sich mir wieder die Frage, ab wann Rechtsbeugung eigentlich beginnt. think.gif

§ 339 StGB beschreibt es folgendermaßen:
Zitat (§ 339 StGB - Rechtsbeugung)
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Damit wurde allerdings noch nicht definiert, ab wann Rechtsbeugung überhaupt gegeben ist.

Dabei bin ich dann über die Radbruchsche Formel gestolpert. Die besagt nämlich:

Zitat (Radbruchsche Formel - Wikipedia)
Als Radbruchsche Formel wird die These Gustav Radbruchs bezeichnet, wonach sich der Richter im Konflikt zwischen positivem (gesetztem) Recht und Gerechtigkeit unter bestimmten Umständen gegen das Gesetz für die Gerechtigkeit entscheiden müsse. Eine derartige Ausnahmesituation sei dann und nur dann gegeben, wenn der

"Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als 'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit zu weichen hat" oder "wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde".
In unseren Fällen stellt sich das genau so dar. Im Gesetz steht eindeutig, dass die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden darf, auch wenn Eignungszweifel dazu geeignet wären in die Zukunft fortzuwirken. Dagegen steht die "Gerechtigkeit", die es unerträglich zu sein scheinen lässt, dass eindeutig ungeeignete Kraftfahrer gestattet werden soll das Leben Unschuldiger zu gefährden. Fragwürdig erscheint mir allerdings der Begriff "ungeeignet". Ich bin der Meinung, wenn eine Person so ungeeignet sein soll, dass die Weiterfahrt zu jeder Zeit unterbunden werden muss, dann kann diese Person nicht beanstandungslos mehrere Verkehrskontrollen überstehen.


Zitat (MaximilianNRW @ 12.06.2006, 21:52) *
.. hab ich den Beruf verfehlt.
Wieso? blink.gif
Wolltest Du Gott werden?


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Bayer
Beitrag 12.06.2006, 22:50
Beitrag #1692


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Zitat (Lexus @ 12.06.2006, 22:53) *
Immerhin ist überhaupt das "Abgelaufensein" noch etwas ungekärt. Man muss ja nach deutschem Recht sehen, dass mit dem Ablaufen einer strafrechtlichen Sperrfrist noch nicht die Sperre an sich abgelaufen ist. Denn die Verhängung der Sperrfrist besagt ja nur, dass die Verwaltungsbehörde vor deren Ende keine Fahrerlaubnis erteilen darf, nicht aber dass sie das dann tun muss. Also läuft im Gegensatz zur Sperrfrist die eigentliche Sperre noch weiter, bis die FE-Behörde die Voraussetzungen für die Wiedererteilung geprüft und für gegeben befunden hat. Es wäre sicherlich gut gewesen, wenn sich der EuGH dieses Unterschiedes bewusst gewesen wäre und das auch mal in seinen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hätte.


Könnte es sein, daß es verwaltungsrechtliche "Sperren" in anderen EU-Staaten schlichtweg nicht gibt und daher vom EUGH auch (in Zukunft =>3.FS-Rili) nicht beachtet geschweige denn erwähnt werden ?
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johnnie walker
Beitrag 12.06.2006, 22:50
Beitrag #1693


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VG Wiesbaden vom 30.05.2006 - 7 G 508/06(V)

Wo ist Andreas?
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MaximilianNRW
Beitrag 12.06.2006, 22:51
Beitrag #1694


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Zitat (Thommy Bumm @ 13.06.2006, 00:41) *
[Wolltest Du Gott werden?



Ich habe leider nicht die Laufbahnvoraussetzungen, um ein Gott zu werden. Also bleib ich Sterblicher und Fusschweiß der Gesellschaft.



Und ihr werdet lachen, wo Andreas ist, war auch einer meiner ersten Gedanken. Langsam mache ich mir Sorgen.
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Gallier
Beitrag 12.06.2006, 23:01
Beitrag #1695


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Zitat (johnnie walker @ 13.06.2006, 00:50) *
VG Wiesbaden vom 30.05.2006 - 7 G 508/06(V)

Wo ist Andreas?



Der wird beim EUGH sein Zeltlager aufgeschlagen haben und versucht das Halbritter Urteil aufheben zu lassen
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Struppi
Beitrag 12.06.2006, 23:06
Beitrag #1696


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@Lexus
Zitat
Immerhin ist überhaupt das "Abgelaufensein" noch etwas ungekärt. Man muss ja nach deutschem Recht sehen, dass mit dem Ablaufen einer strafrechtlichen Sperrfrist noch nicht die Sperre an sich abgelaufen ist. Denn die Verhängung der Sperrfrist besagt ja nur, dass die Verwaltungsbehörde vor deren Ende keine Fahrerlaubnis erteilen darf, nicht aber dass sie das dann tun muss. Also läuft im Gegensatz zur Sperrfrist die eigentliche Sperre noch weiter, bis die FE-Behörde die Voraussetzungen für die Wiedererteilung geprüft und für gegeben befunden hat.


Und warum heisst es dann SPERRFRIST und nicht SPERRE???

Eine FRIST hat immer was mit zeitlicher Begrenzung zu tun!
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Bayer
Beitrag 12.06.2006, 23:06
Beitrag #1697


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Zitat (Lexus @ 12.06.2006, 22:53) *
Sodann liegt die Besonderheit der OLG-Vorlage auch darin, dass es überhaupt keine Sperrfrist gab, die hätte abgelaufen sein können. Dies ist bisher auch noch nicht entschieden worden.


Kann man das wirklich aus diesem
Zitat
er diesen Nachweis nicht führt und in der Folgezeit - ohne dass eine Sperrfrist des Aufnahmestaats gelaufen ist - die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat (Ausstellungsstaat) erwirbt


Satz so ableiten ? think.gif
Also ich meine das kann man auch mit "nach Ablauf der Sperrfrist" interpretieren.
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K@i
Beitrag 12.06.2006, 23:20
Beitrag #1698


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Zitat (MaximilianNRW @ 12.06.2006, 22:52) *
Deshalb führen sie sich auch teilweise wie herrgötter auf, die sie ja dann faktisch auch sind. Schlimmstenfalls können ihre Urteile widerrufen werden, aber wenn das immer ohne Wirkung bleibt.. hab ich den beruf verfehlt.



Halbgötter, der Bossi hat dazu ein Buch geschrieben, betrifft aber haupsächliche, das Strafrecht.
Aber im allgemeinen ist es in alle Ecken vertretbar ! whistling.gif

Zitat (Thommy Bumm @ 13.06.2006, 00:41) *
VG Wiesbaden vom 30.05.2006 - 7 G 508/06(V)

Es erübrigt sich für mich bei diesem Urteil die Fehler im Einzelnen zu beschreiben, weil das Urteil ein kompletter Fehler ist. Er widerspricht so ziemlich in allen Punkten den beiden EuGH-Urteilen.



Ja und was jetzt wieder in Frage steht und Alice Schwarzer bestimm gleich zum Kochen bringt ... es war ein Weiblicher Fehler .... rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 13.06.2006, 00:42
Beitrag #1699


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Zitat
Sodann liegt die Besonderheit der OLG-Vorlage auch darin, dass es überhaupt keine Sperrfrist gab, die hätte abgelaufen sein können. Dies ist bisher auch noch nicht entschieden worden.

Immerhin ist überhaupt das "Abgelaufensein" noch etwas ungekärt. Man muss ja nach deutschem Recht sehen, dass mit dem Ablaufen einer strafrechtlichen Sperrfrist noch nicht die Sperre an sich abgelaufen ist. Denn die Verhängung der Sperrfrist besagt ja nur, dass die Verwaltungsbehörde vor deren Ende keine Fahrerlaubnis erteilen darf, nicht aber dass sie das dann tun muss. Also läuft im Gegensatz zur Sperrfrist die eigentliche Sperre noch weiter, bis die FE-Behörde die Voraussetzungen für die Wiedererteilung geprüft und für gegeben befunden hat. Es wäre sicherlich gut gewesen, wenn sich der EuGH dieses Unterschiedes bewusst gewesen wäre und das auch mal in seinen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hätte. Auch insofern macht die in diesem Punkt detailliertere Anfrage des OLG München durchaus Sinn. Man kann doch auch auf den Gedanken kommen, dass vor einer positiven Bescheidung eines Wiedererteilungantrags die Sperre noch läuft, die Erteilung im Ausland also gerade innerhalb der Sperre erfolgt ist.
(Lexus)

Zitat
Und warum heisst es dann SPERRFRIST und nicht SPERRE???

Eine FRIST hat immer was mit zeitlicher Begrenzung zu tun!
(Struppi)

Rrrrrichtig, Struppi.
Insgesamt ein interessanter Ansatz. Nur "leider" ...

Habe mal meine Selbstauskunft der KBA herausgekramt. Da steht bei mir "Dauer der Sperre für Fahrerlaubnis: 12 M"
Ist in meinen Augen eine eindeutige Formulierung. Wenn die Sperre 12 Monate dauert, dann besteht sie danach nicht mehr. Ist nur noch interessant, ab wann die 12 Monate zählen - danach läuft nichts mehr weiter ... (... wenn nicht was Neues mit neuer Sperre eingetragen wird, natürlich !)

Die OLG-Anfrage aus München ist in meinen Augen der (hoffentlich!) ungeeignete Versuch, mit einer Reihe von juristischen Spitzfindigkeiten die Richter aus Luxemburg zu einem Schlingerkurs und/oder zu Widersprüchen zu verleiten. Da unter Juristen die Kapper-Entscheidung wohl nicht zu den "Drei-Sterne"-Entscheidungen der Juristerei gehört, wäre da vielleicht sogar noch was rauszuholen ...

Wie dem auch sei: Bei mir ist die PL-FE sicher nicht während der Sperre erteilt worden - nämlich erst 10/04.
Quid erat demonstrandum ...
wink.gif @ RA XDiver


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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ega333
Beitrag 13.06.2006, 02:08
Beitrag #1700


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.06.2006, 15:01) *
Versetzen wir doch der MPU-Industrie den letzten TODESSTOSS !!!
Gute Idee!!! Bin genau wie Du Berliner und bin dabei! wavey.gif Und so´ne Nummer á la "Fight Club" trifft auch meinen Nerv und wir tun ja auch keinem weh´! rofl1.gif

Bin jetzt langsam vom vielen Lesen müde und verabschiede mich.
Also... bis dahin Gruß Jens

Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 13.06.2006, 04:59
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