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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Mr.T
Beitrag 14.06.2006, 17:04
Beitrag #1801


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Zitat (Medusa @ 14.06.2006, 17:12) *
aber ich glaube eine pos. MPU wird 2 Jahre anerkannt.

Auch länger, wenn keine neuen Eignungsbedenken hinzukommen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Asrael
Beitrag 14.06.2006, 17:23
Beitrag #1802


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Zitat (sifis @ 14.06.2006, 18:57) *
wie ich schon gesagt habe, meine arbeit ist saison-bedingt abhängig

in dieser zeit muss ich unter aderem auch in D fahren (mit unter 2000km/woche)

ANTWORT.

um kein risiko einzugehen

Du hast aber einen EU führerschein oder etwa nicht wenn ja dann beißt sich dein Post mit einem vorigen wo du geschrieben hast das du einen Job die Sommerzeit über hast und das ohne Führerschein think.gif
aber kann natürlich auch anders gemeint sein(Tarnmodus)


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mirko1
Beitrag 14.06.2006, 17:44
Beitrag #1803


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habe eine Frage zur ADAC Reschtschutzversicherung.

Welche art der Versicherung ist in unserem Falle die richtige?

Ich less auf der ADAC Seite Verkehrsrechtschutz Versicherung, deckt diese unsere evtl. Probleme?

Danke
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RA XDiver
Beitrag 14.06.2006, 17:46
Beitrag #1804


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Jo.


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Perplex
Beitrag 14.06.2006, 18:38
Beitrag #1805


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Zitat (Lexus @ 14.06.2006, 14:08) *
Das würde ich so sehen wollen. Natürlich hat der EuGH Wert darauf gelegt - wie auch auf die 185 Tage -, dass überhaupt eine Eignung bescheinigt wurde, aber er hat - so lese ich den Beschluss - die Art und Weise des Eignungsnachweises nicht irgendwie eingeschränkt.
@Lexus
Findest Du es denn legal, wenn die berliner Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung meiner CZ-Fahrerlaubnis in eine D-Fahrerlaubnis deswegen verweigert bzw. von einer positiven MPU & einem Neuerteilungsantrag abhängig macht, weil ich keine Eignungsprüfung in Tschechien oder Österreich gemacht hatte? Meine Nutzungsuntersagung besteht weiterhin & wird auch nicht zurückgenommen. Neue Eignungszweifel habe ich nicht geliefert. Der Führerschein ist weiterhin zur Fandung ausgeschrieben & soll sofort mit Angabe der Entziehungsgründe nach Tschechien geschickt werden.

Auch hat mir die berliner Fahrerlaubnisbehörde noch einmal ausdrücklich versichert, dass sie sich an das neue EuGH-Urteil nicht gebunden fühlen & nach wie vor Nutzungsuntersagungen verschicken, wenn ein neuer Führerschein bekannt wird & noch weiterhin Eignungszweifel bestehen. Dürfen die das denn weiterhin tun?


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GSX-R
Beitrag 14.06.2006, 18:46
Beitrag #1806


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@ Thommy:
Ernst gemeint und nicht ironisch oder sonstwie.....

Kann es nicht sein, dass die FeB Dein Fahren mit Nutzungsuntersagung, das nach einhelliger Meinung hier zu diesem Zeitpunkt nicht Rechtens war, der FeB als Grund für neue Eignungszweifel dient?
Stichpunkt mangelnde Rechtstreue? think.gif


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Lexus
Beitrag 14.06.2006, 18:46
Beitrag #1807


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Ich finde absolut nicht, dass sie das dürfen.


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Perplex
Beitrag 14.06.2006, 18:54
Beitrag #1808


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Zitat (GSX-R @ 14.06.2006, 19:46) *
Kann es nicht sein, dass die FeB Dein Fahren mit Nutzungsuntersagung, das nach einhelliger Meinung hier zu diesem Zeitpunkt nicht Rechtens war, der FeB als Grund für neue Eignungszweifel dient?
Diese Frage steht zur Zeit nicht zur Disposition! unsure.gif


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Perplex
Beitrag 14.06.2006, 19:08
Beitrag #1809


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Zitat (Lexus @ 14.06.2006, 19:46) *
Ich finde absolut nicht, dass sie das dürfen.
Was denn? blink.gif Die Umschreibung von einem Neuerteilungsantrag & einer MPU abhängig zu machen oder meinen Führerschein zwangsweise über das Kraftfahrtbundesamt nach Tschechien zu schicken & mir zu sagen, dass meine Fahrerlaubnis im Ausland auch ohne Führerschein ja noch besteht? blink.gif

Mir erscheint es so, dass wenn ich den L-Führerschein bekommen sollte, ich weiterhin im Tarnmodus fahren müsste, weil sonst wieder eine sofortvollziehbare Nutzungsuntersagung droht & ich wieder klagen müsste. Ich wäre dann wohl gezwungen den L-Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzuzeigen, damit die neue Nutzungsuntersagung erheblich verzögert wird. twinkle.gif


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Lexus
Beitrag 14.06.2006, 19:16
Beitrag #1810


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Zumindest dürfte ja die bei dir bestandkräftige NU nicht auf die luxemburgische FE anwendbar sein, sodass du damit ja eine neue Runde eröffnen könntest; das ist doch eher ein Vorteil, weil ich auch nicht so recht weiß im Moment, wie man in dem Gesamtzusammenhang die Fälle behandeln soll, in denen die NU bestandskräftig geworden ist.

Ich neige zu der Ansicht, dass auch eine bestandskräftige NU nicht hindert, im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung deren Aufhebung zu beantragen.


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Claudii
Beitrag 14.06.2006, 19:18
Beitrag #1811


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Kann mir jemand von Euch zu einem sicheren Vorgehen raten? Meine Sperrfrist ist seit 3 Jahren abgelaufen. Ich werde eine MPU machen müssen. Was nun? Im Ausland einen EU-FS machen und dann in D umschreibenlassen? Wer von Euch hat das schon gemacht und hat WIRKLICH somit eine deutsche FE erhalten??? Wer hat Erfahrungen mit EU-Führerscheinen nach den neuesten EU-Urteilen? Bitte gebt doch konkrete Erfarungen an und nicht persönliche Einschätzungen. Letztendlich zählen doch nur Fakten und konkrete Erfahrungen mit den Behörden und der Polizei. Vielen Dank! Claudi
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GSX-R
Beitrag 14.06.2006, 19:30
Beitrag #1812


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.06.2006, 18:54) *
Zitat (GSX-R @ 14.06.2006, 19:46) *
Kann es nicht sein, dass die FeB Dein Fahren mit Nutzungsuntersagung, das nach einhelliger Meinung hier zu diesem Zeitpunkt nicht Rechtens war, der FeB als Grund für neue Eignungszweifel dient?
Diese Frage steht zur Zeit nicht zur Disposition! unsure.gif

Warum nicht? think.gif

Du bist vor dem neuen Urteil mit einer bestehenden NU erwischt worden. Warum kann das jetzt nicht zur Begründung von neuen Eignungszweifeln herangezogen werden??? huh.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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der Sachse
Beitrag 14.06.2006, 19:45
Beitrag #1813


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Zitat (Claudii @ 14.06.2006, 21:18) *
. Was nun? Im Ausland einen EU-FS machen und dann in D umschreibenlassen? Wer von Euch hat das schon gemacht und hat WIRKLICH somit eine deutsche FE erhalten??? Claudi


da das umschreiben ca 3-4 wochen dauert hat noch keiner einen D Fs. es haben zwar schon einige beantragt, mit unterschiedlichen aussagen der fsst, aber bis jetzt hat eben noch keiner eine deutsche. ich habe meine umschreibung letzte woche beantragt, und soll in ca 2 wochen meine deutsche haben, wenn denen nicht noch was anderes einfällt. bis jetzt haben die aber keine schwierigkeiten gemacht, hoffe das bleibt so shutup.gif zumindest mein geld haben die ohne zu knurren genommen smile.gif


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Perplex
Beitrag 14.06.2006, 20:05
Beitrag #1814


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Zitat (GSX-R @ 14.06.2006, 20:30) *
Warum nicht? think.gif

Du bist vor dem neuen Urteil mit einer bestehenden NU erwischt worden. Warum kann das jetzt nicht zur Begründung von neuen Eignungszweifeln herangezogen werden??? huh.gif
Könnte es vielleicht, allerdings ist bis jetzt noch keine Anklage erhoben worden! Warum, weiß ich auch nicht!


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GSX-R
Beitrag 14.06.2006, 20:09
Beitrag #1815


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.06.2006, 20:05) *
Zitat (GSX-R @ 14.06.2006, 20:30) *
Warum nicht? think.gif

Du bist vor dem neuen Urteil mit einer bestehenden NU erwischt worden. Warum kann das jetzt nicht zur Begründung von neuen Eignungszweifeln herangezogen werden??? huh.gif
Könnte es vielleicht, allerdings ist bis jetzt noch keine Anklage erhoben worden! Warum, weiß ich auch nicht!

Was ja nicht heisst, dass die unbestrittene Tatsache für Deine FeB für neue Eignungszweifel ausreicht, oder?

Hey, ich versuch Dir zu helfen, ok?


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sifis
Beitrag 14.06.2006, 20:11
Beitrag #1816


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Zitat (Claudii @ 14.06.2006, 21:18) *
Kann mir jemand von Euch zu einem sicheren Vorgehen raten? Meine Sperrfrist ist seit 3 Jahren abgelaufen. Ich werde eine MPU machen müssen. Was nun? Im Ausland einen EU-FS machen und dann in D umschreibenlassen? Wer von Euch hat das schon gemacht und hat WIRKLICH somit eine deutsche FE erhalten??? Wer hat Erfahrungen mit EU-Führerscheinen nach den neuesten EU-Urteilen? Bitte gebt doch konkrete Erfarungen an und nicht persönliche Einschätzungen. Letztendlich zählen doch nur Fakten und konkrete Erfahrungen mit den Behörden und der Polizei. Vielen Dank! Claudi



sicheren vorgehen raten? da hätte ich zwei punkte zum anmerken, sind bekannt denke ich

muss noch etwas hinzufügen (stelle ich zwar als persönliche meinung dar, ist aber nicht so)

ich werde mein eu-fs auf jeden fall behalten und nicht einmal ansatzweise probieren ihn umtauschen zu lassen
den fs hab ich sicher, die fe in D nicht


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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der Sachse
Beitrag 14.06.2006, 20:16
Beitrag #1817


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Zitat (sifis @ 14.06.2006, 22:11) *
ich werde mein eu-fs auf jeden fall behalten und nicht einmal ansatzweise probieren ihn umtauschen zu lassen
den fs hab ich sicher, die fe in D nicht


sprach der, der grade eine mpu gemacht hat, aber wie siehts aus wenn du die nicht gemacht hättest, und nicht weisst was nächstes jahr ist?
ob einer umtauscht oder nicht, muss jeder für sich entscheiden, da gibt es sicher bei beiden wegen vor,und nachteile, und bei beiden auch gewisse risiken.


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sifis
Beitrag 14.06.2006, 20:36
Beitrag #1818


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sicher @ sachse und genau darauf habe ich gewartet das jemand mit so einem mist daherkommt

nur hat keiner gefragt was ich 1,5 jahre vorher und lang gemacht habe
klar habe ich jetzt meine schafe im nest, ohne zweifel, trotzdem ist meine meinung gleich geblieben das in D ein eufs mehr wert ist als ein D-fs


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Perplex
Beitrag 14.06.2006, 20:36
Beitrag #1819


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Zitat (Lexus @ 14.06.2006, 20:16) *
...weil ich auch nicht so recht weiß im Moment, wie man in dem Gesamtzusammenhang die Fälle behandeln soll, in denen die NU bestandskräftig geworden ist.

Ich neige zu der Ansicht, dass auch eine bestandskräftige NU nicht hindert, im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung deren Aufhebung zu beantragen.
Ich versuche es mal mit eigenen Worten zu beschreiben:
Ich denke, dass ich die bestandskräftige Nutzungsuntersagung nicht zurücknehmen lassen kann. Allerdings denke ich, dass ich die Aufhebung der Nutzungsuntersagung beantragen könnte, wenn ich damit einen neuen Verwaltungsakt begründe. unsure.gif Mich erinnert das sehr stark an das Käseparadoxon.


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**Maja**
Beitrag 14.06.2006, 20:56
Beitrag #1820


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Hallo,

zu meiner Vorgeschichte: ich habe eine CZ-FE im April für die Klasse B gemacht. Im Mai wollte ich meinen EU-FS um die Klasse A erweitern. Ich habe die praktische Prüfung bestanden, bin aber in der Theorie durchgefallen. Jetzt steh ich vor folgendem Problem:

Mir wurde gesagt, da ich durch die theoretische Prüfung der Klasse A gefallen bin, habe ich ein halbes Jahr Zeit, die Theorieprüfung für die Klasse A neu zu machen. Ansonsten müßte ich den Klasse B CZ EU-FS in 6 Monaten auch wieder abgeben. Die CZ geht davon aus, daß derjenige, der in einer Erweiterungstheorieprüfung für die Klasse A durchfallt, auch nicht die theoretischen Grundlagen für die Klasse B beherrscht.

Wenn ich den jetzt kommenden 2. Anlauf für die Theorie für Klasse A jetzt auch versieben sollte, bekomme ich ein richtiges Problem, denn es wird ja ab dem 01.07 die 185-Tage Wohnsitzregelung überall in der CZ beachtet, und ein Wohnsitz kostet wieder zusätzlich....

Deshalb meine Frage: Wenn ich die theoretische Prüfung für die Klasse A nicht bestehen sollte, könnte ich dann meine Klasse B des EU-Fs in einen deutschen Klasse B FS umschreiben lassen, bevor ich den CZ B EU-Fs zurückgeben müßte? In D gibt es ja nicht diese Regelung, daß man, wenn man eine Erweiterung nicht besteht, die restlichen Klassen wieder abgeben muß....


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sifis
Beitrag 14.06.2006, 21:32
Beitrag #1821


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*** Überflüssiges Zitat des kompletten vorherigen Beitrags gelöscht ***

ich bin kein cz experte, wusste trotzdem das alle klassen entzogen werden bei nicht bestandener erweiterrung(
an deiner stelle würde ich den fs umschreiben lassen ( NICHT IN D) gibt ja 24 andere möglichkeiten

wegen der 185-tage regelung, mach dir keinen kopf, da dein eufs immer noch gültig ist (EU-WEIT)

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 15.06.2006, 07:39


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Freelancer
Beitrag 14.06.2006, 22:09
Beitrag #1822


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@xxmajaxx

Habe auch die CZ Fahrerlaubnis der Klassen A(A) und B, bin auch durch die praktische Prüfung in A
durchgefallen, aufjedenfall, wurde mir die B erst NACH bestehen der A erteilt.
Oder ich hätte auf den AA verzichtet!

Ist denn ein einmaliges Durchfallen, in der Theorie, bei einer Erweiterung, Grund genug ist die anderen FE ungültig zu werden????


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Medusa
Beitrag 14.06.2006, 22:32
Beitrag #1823


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Zitat (Freelancer @ 14.06.2006, 23:09) *
Ist denn ein einmaliges Durchfallen, in der Theorie, bei einer Erweiterung, Grund genug ist die anderen FE ungültig zu werden????

Ab dem 01.07. beachtet die CZ ebenfalls die Wohnsitzregelung. Die Frage ziehlt ggfls. auf einen Notausstieg aus der Erweiterung um die Klasse A durch eine Umschreibung der vorhandenen CZ B EU-FE in eine dt. B EU-FE.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.06.2006, 22:35
Beitrag #1824


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Soweit mir bekannt, kann man theoretische Prüfungen nahezu unbegrenzt wiederholen - wo ist also das Problem, die paar Fragen nochmal gründlich zu lernen und vor dem 1.7. die Prüfung zu bestehen ???


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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sifis
Beitrag 14.06.2006, 22:45
Beitrag #1825


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.06.2006, 00:35) *
Soweit mir bekannt, kann man theoretische Prüfungen nahezu unbegrenzt wiederholen - wo ist also das Problem, die paar Fragen nochmal gründlich zu lernen und vor dem 1.7. die Prüfung zu bestehen ???


zitat ohne sinn

leider ist euer cz experte nicht mehr zugänlich; SCHADE

von ihm würdet ihr über cz alles erfahren was maßgeblich ist oder sein wird


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Medusa
Beitrag 14.06.2006, 22:48
Beitrag #1826


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.06.2006, 23:35) *
.. wo ist also das Problem, die paar Fragen nochmal gründlich zu lernen und vor dem 1.7. die Prüfung zu bestehen ???

Das dürfte alle Probleme lösen wink.gif
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Beitrag 14.06.2006, 22:49
Beitrag #1827


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Zitat (Freelancer @ 15.06.2006, 00:09) *
@xxmajaxx

Habe auch die CZ Fahrerlaubnis der Klassen A(A) und B, bin auch durch die praktische Prüfung in A
durchgefallen, aufjedenfall, wurde mir die B erst NACH bestehen der A erteilt.
Oder ich hätte auf den AA verzichtet!

Ist denn ein einmaliges Durchfallen, in der Theorie, bei einer Erweiterung, Grund genug ist die anderen FE ungültig zu werden????


@freelancer,

ich habe erst die Klasse B gemacht und mich danach für Klasse A entschieden, d.h. es wurde jeweils eine eingene Anmeldungbei Magistrat gestellt. ich bin in der Theorie für die beschränkte Klasse A ( also AA) durchgefallen. ich nehme an, da dir Klasse B erst nach dem Bestehen der Klasse A gegeben wurde, daß du beide Klasse auf einmal machen wolltest bzw. bei dir geprüft wurde, richtig?.

So wurde es mir von der Fahrschule gesagt: In CZ ist es Grund genug, wenn man eine Theorieprüfung für eine Erweiterung der Klasse B nicht besteht, daß man die Grundlagen Verkehrsregeln nicht beherrscht und das Grund genug dafür sein, mir die Klasse B zu entziehen. Früher hätte man den Fs direkt auf den Tisch legen müssen, heute hat man ein halbes jahr Zeit, die Theorieprüfung nochmal nachzuholen, aber es ist eben ab dem 01.07. die 185 Tage Wohnregelung zu beachten, was eben mit neuen Kosten von ca. € 1000,- verbunden ist für den Wohnsitz, deshalb frage ich ja, ob ich die Klasse B bei erneutem Durchfallen umschreiben lassen kann..


@strichachtdoktor,

Es geht mir darum, daß ich nicht nochmal €1000,-extra nur für den Wohnsitz ausgeben muss, um meine Klasse B nicht zu verlieren, sollte ich bei der theoretischen Prüfung für Klasss A nochmal durchfallen..ich habe jetzt nochmal Prüfung, nur was mache ich wenn ich diese auch versiebe...? Es müssen immer 8 Tage zwischen den Prüfungen liegen. Und die Zeit wird eben knapp, sollte ich jetzt nochmal durchfallen..

Der Beitrag wurde von xxmajaxx bearbeitet: 14.06.2006, 22:52


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sifis
Beitrag 14.06.2006, 22:51
Beitrag #1828


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@ rufus

ich warte auf deine meinung,oder auch auf die antwort auf meine frage

leider wisst (weisst) ihr/du nicht alles über die mpu


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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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strichachtdoktor
Beitrag 14.06.2006, 22:52
Beitrag #1829


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Also bitte: Die Klasse-A-Extra-Theorie ist doch Pippifax. In Deutschland sind es ein paar Fragen mehr, in Polen genau 10 und das ist nirgendwo anders. Selbst wenn man generell etwas Schwierigkeiten mit der Theorie hat, dann ist das zu packen. Man muß nur nochmal lernen und sich nochmal trauen...
Jedenfalls ist es leichter, als evtl. nochmal den B zu verlieren ...
Und überhaupt: Wer sich die Theorie für B reinpfeifen kann, der darf an A einfach nicht scheitern !

Du packst das schon @maja !!!
Gar nicht erst den Plan B überlegen - lieber in der Zeit die Fragen nochmal durchsehen ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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sifis
Beitrag 14.06.2006, 23:00
Beitrag #1830


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leicht gesagt alls getan, nicht von dir ausgehen

tja, wer hat gesagt das die EU einfach ist,


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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corneliusrufus
Beitrag 14.06.2006, 23:37
Beitrag #1831


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(((Sifis))), Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU! Es ist eine ohne Zweifel Aussage.

Unter Deinen Voraussetzungen würde ich jetzt auch die Gr-FE behalten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

PS: War heute auswärts unterwegs, ontte nicht lesen oder schreiben. Als Erklärung für die Ungeduldigen.


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Freelancer
Beitrag 14.06.2006, 23:37
Beitrag #1832


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Ist wirklich nicht einfach die Theorieprüfung in CZ, da man sehr auf das Können des Dolmetschers
angewiesen ist.
Was genau ist relevant für den 1.7, das bestehen der Prüfung oder die Aushändigung?
Meines Wissens nach, sollte für die Umsetzung der 185 Tage, das Datum der Aushändigung sein?!
Sollte die Aushändigung des FS beuteudsam sein, wird es wirklich eng!!!


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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mirko1
Beitrag 15.06.2006, 00:17
Beitrag #1833


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@Sachse
hast du einen CZ-FS mit deutscher adresse drauf?
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grobi1212
Beitrag 15.06.2006, 00:31
Beitrag #1834


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Leute wisst ihr was das geilste ist? Heute krieg ich doch son tolles schreiben vom LK Cuxhaven in dem beim OVG beantragt wird die Prozesskostenhilfe abzulehnen und meinen Antrag zu verwerfen... laugh.gif

Die merken immer noch nichts...manoman was ist hier bloss los
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Capture
Beitrag 15.06.2006, 01:42
Beitrag #1835


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Zitat (sifis @ 14.06.2006, 21:11) *
sicheren vorgehen raten? da hätte ich zwei punkte zum anmerken, sind bekannt denke ich

muss noch etwas hinzufügen (stelle ich zwar als persönliche meinung dar, ist aber nicht so)

ich werde mein eu-fs auf jeden fall behalten und nicht einmal ansatzweise probieren ihn umtauschen zu lassen
den fs hab ich sicher, die fe in D nicht



Ich hatte vorgestern ein Gespräch mit meiner FSST in Frankfurt am Main dort wartet man zwar noch auf ein 3. Urteil des VG Frankfurt in kürze zur Sache, man werde allerdings schon jetzt auf Antrag hin umschreiben, was auch durch das Regierungs Präsidium in Darmstadt gedeckt wäre,
Eine Umschreinbung sei aber nicht nötig da der EU-Schein z.Z. annerkannt wird, auch würden keine NU's in Frankfurt mehr ausgesprochen.

An Freitag werde ich den Antrag stellen, allerdings mit etwas mullmigen Gefühl.

Ich denke mir halt mal folgendes:

1.
In anbetracht der am Horrizont scheinenden 3. EU Führerscheinrichtlinie wird D sowieso bald (01.01.07 ?) das recht haben EU Führerscheine ablehnen zu dürfen.
Wenn ich 2007 trotz Tarnmodus erwischt werde ist es ohnhin aus mit Autofahren mit einer NU und dem ganzen tam tam.

2.
Wenn dann erfolgreich umgeschrieben wird dieses defakto einer Widererteilung der D FE gleichkommen müsste falls ich mich hier täuschen sollte, hoffe ich zumindest das die Hemmschwelle mir einen D FS ohne neuen Grund zu entziehen höher ist als die einem EU Führerschein mit einer NU zu belegen.

Allerdings wurde mir hierrauf auch erklärt:
" Das wenn sich die EU Gesetzeslage im wesendlichen ändern sollte, auch umgeschriebene D Führerscheine mit denen aus CZ oder POL gleichgesetzt würden, um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen."
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Perplex
Beitrag 15.06.2006, 06:35
Beitrag #1836


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Zitat (xxmajaxx @ 14.06.2006, 23:49) *
Und die Zeit wird eben knapp, sollte ich jetzt noch mal durchfallen..
Ich würde sagen: Lernen, lernen, lernen! blink.gif

Zitat (strichachtdoktor @ 14.06.2006, 23:52) *
Du packst das schon @maja !!!
Gar nicht erst den Plan B überlegen - lieber in der Zeit die Fragen noch mal durchsehen ...
Genau meine Meinung! thumbup.gif


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Beitrag 15.06.2006, 06:57
Beitrag #1837


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@Maja
Ich weiß nicht was Du für ein Problem mit den 185 Tagen hast. Du hast doch 6 Monate Zeit bekommen, diese Prüfung zu wiederholen. Dann nutze doch diese Zeit! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir der Magistrat nach bestandener Prüfung den B Schein erst entzieht, um ihn Dir dann als AB Schein erst nach 185 Tagen wieder auszuhändigen. Tschechien ist ein Rechtsstaat im Gegensatz zu Deutschland. blink.gif


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der Sachse
Beitrag 15.06.2006, 07:34
Beitrag #1838


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Zitat (mirko1 @ 15.06.2006, 02:17) *
@Sachse
hast du einen CZ-FS mit deutscher adresse drauf?


ich habe einen Pl schein mit einer Pl adresse drauf.

Zitat (Capture @ 15.06.2006, 03:42) *
Ich denke mir halt mal folgendes:

1.
In anbetracht der am Horrizont scheinenden 3. EU Führerscheinrichtlinie wird D sowieso bald (01.01.07 ?) das recht haben EU Führerscheine ablehnen zu dürfen.
Wenn ich 2007 trotz Tarnmodus erwischt werde ist es ohnhin aus mit Autofahren mit einer NU und dem ganzen tam tam.

2.
Wenn dann erfolgreich umgeschrieben wird dieses defakto einer Widererteilung der D FE gleichkommen müsste falls ich mich hier täuschen sollte, hoffe ich zumindest das die Hemmschwelle mir einen D FS ohne neuen Grund zu entziehen höher ist als die einem EU Führerschein mit einer NU zu belegen.

Allerdings wurde mir hierrauf auch erklärt:
" Das wenn sich die EU Gesetzeslage im wesendlichen ändern sollte, auch umgeschriebene D Führerscheine mit denen aus CZ oder POL gleichgesetzt würden, um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen."


zu den ersten 2 punkten gebe ich dir völlig recht, sehe ich, und auch mein anwalt (verkehrs und verwaltungsrecht) genauso. zu 3. liegst du aber falsch. mein "gelehrter" sagte, wenn die erstmal umgeschrieben ist, hast du eine Blütenweiße akte, da alle vorherigen "sünden" nicht mehr verwertet werden dürfen.


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Lexus
Beitrag 15.06.2006, 08:30
Beitrag #1839


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Eigentlich ist es ein bisschen off Topic und eigentlich ist das Thema für so ein Forum auch etwas kompliziert, aber weil nun der EuGH vor 2 Tagen ein interessantes Urteil gefällt hat, kann ich es doch nicht unterlassen, hier mal einen Hinweis zu hinterlassen:

Zitat
* Urteil des Gerichshofs vom 13.06.2006 - C-173/03 -

(Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua (Italien)
im Verfahren Traghetti del Mediterraneo SpA in Liquidation gegen Italienische Republik):

Das Gemeinschaftsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die allgemein die Haftung des Mitgliedstaats für Schäden ausschließen, die dem Einzelnen durch einen einem letztinstanzlichen Gericht zuzurechnenden Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, wenn sich dieser Verstoß aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften oder einer Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch dieses Gericht ergibt.

Das Gemeinschaftsrecht steht ferner nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die diese Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzen, sofern diese Begrenzung dazu führt, dass die Haftung des betreffenden Mitgliedstaats in weiteren Fällen ausgeschlossen ist, in denen ein offenkundiger Verstoß gegen das anwendbare Recht im Sinne der Randnummern 53 bis 56 des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler) begangen wurde.


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mirko1
Beitrag 15.06.2006, 08:31
Beitrag #1840


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@Capture
auch an dich die Frage, hast du einen CZ-FS mit DE adresse druf?

was anderes, um eine ADAC Rechtschutzversicherung abschliesen zu können muss man erst dem Verein beitreten.

Hat irgendjemand eine Empfehlung für eine ausreichende und günstige Rechtschutzversicherung?
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Lexus
Beitrag 15.06.2006, 08:33
Beitrag #1841


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Ach ja, um noch weiteren Nachfragen nach dem Fall Köbler vorzubeugen:

Zitat
Urteil des Gerichtshofs vom 30.09.2003 - C-224/01 -

(Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien
im Verfahren Gerhard Köbler gegen Republik Österreich):

1. Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei der Entscheidung darüber, ob der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, muss das zuständige nationale Gericht, wenn sich der Verstoß aus einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung ergibt, unter Berücksichtigung der Besonderheit der richterlichen Funktion prüfen, ob dieser Verstoß offenkundig ist. Es ist Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist.

2. Die Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) und 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sind dahin auszulegen, dass sie untersagen, eine besondere Dienstalterszulage, die nach der vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juni 1998 vertretenen Auslegung eine Treueprämie darstellt, nach Maßgabe einer Bestimmung wie des § 50a des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung von 1997 zu gewähren.

3. Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, wie er sich unter den Umständen des Ausgangsverfahrens aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 1998 ergibt, ist nicht offenkundig, wie es nach Gemeinschaftsrecht Voraussetzung der Haftung eines Mitgliedstaats für eine Entscheidung eines seiner letztinstanzlichen Gerichte ist.


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Perplex
Beitrag 15.06.2006, 08:39
Beitrag #1842


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@Lexus
Ich verstehe jetzt nicht den Zusammenhang von diesem EuGH-Urteil. think.gif


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Perplex
Beitrag 15.06.2006, 09:01
Beitrag #1843


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Zitat (GSX-R @ 14.06.2006, 21:09) *
Hey, ich versuch Dir zu helfen, OK?
Nach urdeutscher Logik könnten daraus bestimmt neue Eignungszweifel gezogen werden & sogar eine neue Sperre erhoben werden, weil ich trotz bestandskräftiger NU gefahren bin. Das könnte sogar Auswirkungen auf die nächste Fahrerlaubnis haben. Allerdings erscheint mir eine Verurteilung, ausschließlich auf eine eindeutig fehlerhafte Verwaltungsentscheidung gestützt, reichlich dünn.


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Lexus
Beitrag 15.06.2006, 09:01
Beitrag #1844


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Ich schon .... *g*

Hier wurde doch bereits des öfteren die Frage nach möglichem Schadensersatz nach rechtswidrigen Nutzungsuntersagungen angesprochen ...

... und da so ein Thread ein bisschen wie ein Tamagotchi ist, muss man ihn auch ab und zu füttern, damit für Flauten und für den Zeitpunkt, wenn sich keiner mehr über EU-Führerscheine aufregt, noch Stoff für Nachfolgediskussionen vorhanden ist.


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pascal344
Beitrag 15.06.2006, 09:07
Beitrag #1845


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Zitat (Capture @ 15.06.2006, 03:42) *
In anbetracht der am Horrizont scheinenden 3. EU Führerscheinrichtlinie wird D sowieso bald (01.01.07 ?) das recht haben EU Führerscheine ablehnen zu dürfen.



Wer sagt denn das?

Ich persönlich halte es für ziemlich ausgeschlossen, das die 3. Führerscheinrichtlinie das Kapper und Halbritter-Urteil auf den Kopf stellen wird.

Ich denke das die wesentlichen Punkte der beiden Urteile sich auch in der 3.Richtlinie wiederfinden werden,
sprich gegenseitige Anerkennung ohne wenn und aber.

Mit Sicherheit wird die 3. Richtlinie den EU-FE-Erwerb in einem anderen Mitgliedsstaat erschweren, strikte Einhaltung der 185-Tage-Regelung und wahrscheinlich einheitliche Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung.

Eine nachträgliche Aberkennung halte ich nach dem Halbritter-Beschluss für ziemlich ausgeschlossen, auch bei Nichteinhaltung der 185 Tage.

Der EUGH fällt keine Beschlüsse (s.Halbritter), die sich nicht mit der 3.Richtlinie decken würde, bzw. um 180 Grad widersprechen würde.

Das die Entwürfe der 3.Richtlinie denen bekannt waren, davon muss man einfach mal ausgehen whistling.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 15.06.2006, 09:07
Beitrag #1846





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@sifis:

Herzlichen Glückwunsch, jetzt bist du auf alle fälle auf der sicheren Seite wavey.gif
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SL_bodensee
Beitrag 15.06.2006, 09:09
Beitrag #1847


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Zitat (Lexus @ 15.06.2006, 11:01) *
Ich schon .... *g*

Hier wurde doch bereits des öfteren die Frage nach möglichem Schadensersatz nach rechtswidrigen Nutzungsuntersagungen angesprochen ...


Sehr interessantes Urteil........*g*

In meinem Fall gehts demnächst zum VG wg NU seitens der FEB. Sollte ich gewinnen, kommt die zweite Runde. Immerhin sind meinem Unternehmen ziemliche Kosten entstanden. Nix fingiertes, sondern ganz sauber nachweisbar.
Schaun wer mal.
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der Sachse
Beitrag 15.06.2006, 09:19
Beitrag #1848


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Zitat (pascal344 @ 15.06.2006, 11:07) *
Wer sagt denn das?

Ich persönlich halte es für ziemlich ausgeschlossen, das die 3. Führerscheinrichtlinie das Kapper und Halbritter-Urteil auf den Kopf stellen wird.

Ich denke das die wesentlichen Punkte der beiden Urteile sich auch in der 3.Richtlinie wiederfinden werden,
sprich gegenseitige Anerkennung ohne wenn und aber.

Mit Sicherheit wird die 3. Richtlinie den EU-FE-Erwerb in einem anderen Mitgliedsstaat erschweren, strikte Einhaltung der 185-Tage-Regelung und wahrscheinlich einheitliche Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung.

Eine nachträgliche Aberkennung halte ich nach dem Halbritter-Beschluss für ziemlich ausgeschlossen, auch bei Nichteinhaltung der 185 Tage.

Der EUGH fällt keine Beschlüsse (s.Halbritter), die sich nicht mit der 3.Richtlinie decken würde, bzw. um 180 Grad widersprechen würde.



der eugh kann nur nach der zur zeit gültigen rili urteile fällen. sollte die 3 rili negativ für uns ausgehen, wird der eugh auch negative urteile für uns fällen.
der eugh macht keine gesetze, sondern fällt seine urteile nach den gesetzen.


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mirko1
Beitrag 15.06.2006, 09:37
Beitrag #1849


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Es könnte gut andersrum sein, das Parlament muss der 3 Richtlinie noch zustimmen, könnte gut sein das der EUGH Beschluss eine Änderung der 3 Richtlinie bedeutet.
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pascal344
Beitrag 15.06.2006, 09:47
Beitrag #1850


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Zitat (der Sachse @ 15.06.2006, 11:19) *
der eugh kann nur nach der zur zeit gültigen rili urteile fällen. sollte die 3 rili negativ für uns ausgehen, wird der eugh auch negative urteile für uns fällen.
der eugh macht keine gesetze, sondern fällt seine urteile nach den gesetzen.



Ich denke die zur Zeit gültige Richtlinie hätte auch Spielraum für einen anderen Beschluss im Fall Halbritter gehabt, insofern sollte es mir nicht verübelt werden, aus dem Beschluss eine gewisse Tendenz in Richtung 3. Richtline erahnen zu können.
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