EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
Gast_emile_* |
29.05.2006, 14:23
Beitrag
#201
|
Guests |
Bei aller Freude:
Ich glaube trotzdem, dass die Deutschen dieses nicht so einfach hinnehmen. Tiefensee and Friends werden sich was anderes einfallen lassen. Erst einmal: vielen Dank an Herrn Halbritter und seinen RA |
|
|
29.05.2006, 14:36
Beitrag
#202
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@emile
was sollen sie den machen? MPU geht nicht nachträglich 185 Tage geht nix Kapper Urteil was DE bisher blieb war doch die nachträgliche MPU NU, das hat der EUGH nun kassiert. Da ist nix mehr auser das warten und hoffen das nun die Richtlinie so kommt wie von Tiefensee gefordert, evtl. hat der neue Beschluss vom EUGH Auswirkungen auf die geplante Richtlinie. Wenn DE CZ zwecks 185 Tage verklagt dann melde ich mich eben in Polen oder CZ für 185 Tage an und mache eine Erweiterung. |
|
|
29.05.2006, 14:46
Beitrag
#203
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Deine Worte @ Gottes Gehörgänge, Mirko1 ... Hoffen wir, daß Du recht hast.
Zitat Seit dem Kapper Urteil ist die Rechtliche Frage wegen der 185 Tage für Deutschland kein Thema, weil schlicht Deutschland nichts dagegen tun kann, warum verklagt Deutschland CZ nicht beim EUGH? Wie wir wissen würde ein Urteil lange aufsich warten lassen,wir könnten z.b. mit einer Erweiterung oder Umschreibung in DE entsprechend frühzeitig darauf reagieren. Wenn Deutschland keine andere Wahl mehr hat, dann wird man eine Klage sicher erwägen. Wobei fraglich sein wird, ob CZ und PL nicht Übergangszeiten zuzugestehen sind, innerhalb deren sie das für sie "neue" EU-Recht umzusetzen hatten und haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß - nach Wegfall von Registrierungs- und Umschreibepflicht - deutsche Behörden einen EU-Schein freiwillig umschreiben, bei dem sicher ist, daß die 185 Tage nicht eingehalten wurde und keine Informationen über die Eignungsfeststellung aus den entsprechenden Ländern kommt ... Aber bitte, der eine oder andere kann es ja versuchen. Für die Erweiterung gilt auf jeden Fall deutsches Recht und das bedeutet ja zumeist "MPU". Fällt diese dann "negativ" aus, ist nicht nur die Erweiterung nicht realisierbar, sondern der ganze FS ist in Gefahr - denn eine negative MPU, auch eine "freiwillige", ist ein Grund nach §46 FeV den FS zu entziehen und ein nachträglicher Eignungszweifel i.S. des vorliegenden Beschlusses. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
29.05.2006, 14:51
Beitrag
#204
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 19.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6211 |
war lange nicht mehr hier will kurz nochmal meine Führerscheinlaufbahn schildern und bitte um Hinweise wie ich weiter zu verfahren habe
Nov.2004 Erwerb Führerschein 2004 (ohne Wohnsitz) Okt.2005 Auflage MPU (machte ich nicht) Jan.2006 NU Mär.2006 VG Bestätigt NU danach Berufung Proßess OvG steht noch aus |
|
|
29.05.2006, 14:56
Beitrag
#205
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@/8Doc
ich meinte eine Erweiterung in CZ oder PL um nachträglich die 185 Tage zu realisieren oder die Umschreibung in einen DE-FS mal sehen welches Bundesland jetzt umschreibt? Eines ist sicher Halbritter bekommt seinen DE-FS. Vielleicht folgen nun auch die OVG´S oder VGH dem neuen EUGH Beschluss und das umschreiben wird in manchen Budesländer ohne Probleme gemacht. Bin aufjedenfall gespannt wie nun in naher Zukunft die VG´s OVG´s VGH´s entscheiden werden. |
|
|
29.05.2006, 15:00
Beitrag
#206
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 |
Deine Worte @ Gottes Gehörgänge, Mirko1 ... Hoffen wir, daß Du recht hast. Zitat Seit dem Kapper Urteil ist die Rechtliche Frage wegen der 185 Tage für Deutschland kein Thema, weil schlicht Deutschland nichts dagegen tun kann, warum verklagt Deutschland CZ nicht beim EUGH? Wie wir wissen würde ein Urteil lange aufsich warten lassen,wir könnten z.b. mit einer Erweiterung oder Umschreibung in DE entsprechend frühzeitig darauf reagieren. Wenn Deutschland keine andere Wahl mehr hat, dann wird man eine Klage sicher erwägen. Wobei fraglich sein wird, ob CZ und PL nicht Übergangszeiten zuzugestehen sind, innerhalb deren sie das für sie "neue" EU-Recht umzusetzen hatten und haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß - nach Wegfall von Registrierungs- und Umschreibepflicht - deutsche Behörden einen EU-Schein freiwillig umschreiben, bei dem sicher ist, daß die 185 Tage nicht eingehalten wurde und keine Informationen über die Eignungsfeststellung aus den entsprechenden Ländern kommt ... Aber bitte, der eine oder andere kann es ja versuchen. Für die Erweiterung gilt auf jeden Fall deutsches Recht und das bedeutet ja zumeist "MPU". Fällt diese dann "negativ" aus, ist nicht nur die Erweiterung nicht realisierbar, sondern der ganze FS ist in Gefahr - denn eine negative MPU, auch eine "freiwillige", ist ein Grund nach §46 FeV den FS zu entziehen und ein nachträglicher Eignungszweifel i.S. des vorliegenden Beschlusses. Also sind die ausgestellten FE aus CZ in der sogar die Deutsche Adresse drinn steht ungültig ? ??? |
|
|
29.05.2006, 15:04
Beitrag
#207
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Also sind die ausgestellten FE aus CZ in der sogar die Deutsche Adresse drinn steht ungültig ? ??? Da hast du was Falsch verstanden, nochmal hier Auszug Kapper Urteil: Zitat Bei Führerscheinen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt sind, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.
|
|
|
29.05.2006, 15:04
Beitrag
#208
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Mär.2006 VG Bestätigt NU danach Berufung Proßess OvG steht noch aus Bitte mach doch für uns das "Versuchskaninchen". Geh zu Deiner FS-Stelle und beantrage die Aufhebung der NU und gleichzeitig die Umschreibung in einen D-FS mit Hinweis auf den neuen EuGh Beschluß. Hast ja im mom nix zu verlieren und fragen kostet ja auch nix. Aus welchem Bundesland kommst Du ? |
|
|
29.05.2006, 15:08
Beitrag
#209
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@fcmlars
der Vorschlag von Bayer das wär doch was, lass es aber lieber einen RA machen. hmmm bis jetzt noch kein Wort von der MPU-Befürworter Fraktion |
|
|
29.05.2006, 15:15
Beitrag
#210
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 |
Zitat Im Übrigen steht im Ausgangsverfahren fest, dass Herr Halbritter zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins in Österreich seinen gewöhnlichen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hatte, so dass ihm entsprechend den Vorgaben des Artikels 7 Absätze 1 Buchstabe b und 5 der Richtlinie 91/439 nur dieser Staat eine Fahrerlaubnis erteilen konnte und ihm demnach nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, eine neue Fahrerlaubnis erworben zu haben, ohne die in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug seiner letzten Fahrerlaubnis aufgestellten Voraussetzungen beachtet zu haben. Also ist es unzulässig das man in Deutschland wohnhaft ist und in CZ ein Schein ausgestellt bekommt, weil dafür Deutschland zuständig ist. So versteh ich das ! |
|
|
29.05.2006, 15:17
Beitrag
#211
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
|
|
|
29.05.2006, 15:18
Beitrag
#212
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat hmmm bis jetzt noch kein Wort von der MPU-Befürworter Fraktion *lol* Wenn Du gerade einen gebrochenen Kiefer und zwei blaue Augen hast, diskutierst Du dann mit dem, der Dich davor gewarnt hat ??? Die Pro-MPU-Fraktion versucht uns nun schon seit anderthalb Jahren das EuGH-Urteil "richtig" zu erklären - das entfällt jetzt! Denn der EuGH hat ihnen jetzt erklärt, daß die Pro-EU-FS-Fraktion das schon ganz richtig verstanden hatte ... edit: ... und bayer war schneller ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
29.05.2006, 15:22
Beitrag
#213
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
@K@i,
so verstehe ich das auch. Und das ist ja auch das, was /8doc seit Wochen predigt. |
|
|
29.05.2006, 15:29
Beitrag
#214
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Im Übrigen steht im Ausgangsverfahren fest, dass Herr Halbritter zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins in Österreich seinen gewöhnlichen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hatte, so dass ihm entsprechend den Vorgaben des Artikels 7 Absätze 1 Buchstabe b und 5 der Richtlinie 91/439 nur dieser Staat eine Fahrerlaubnis erteilen konnte und ihm demnach nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, eine neue Fahrerlaubnis erworben zu haben, ohne die in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug seiner letzten Fahrerlaubnis aufgestellten Voraussetzungen beachtet zu haben. Also ist es unzulässig das man in Deutschland wohnhaft ist und in CZ ein Schein ausgestellt bekommt, weil dafür Deutschland zuständig ist. So versteh ich das ! Du must das Ergebnis sehen das ist interesant und wichtig: Zitat Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Die 185 Tage da hat der EUGH schon im Kapper Urteil Stellung bezogen. So kannst du davon ausgehen das ein EU-FS ein EU-FS ist. AUf Deutsch nachträgliche MPU wegen alten Sachen nicht zulässig. Um die 185 Tage ging es in dem Beschluss nicht, siehe auch die Fragestellung vom VG München KEIn WORT WEGEN DEN 185 TAGEN. |
|
|
Gast_emile_* |
29.05.2006, 15:29
Beitrag
#215
|
Guests |
Wieviele Fälle stehen denn in diesem Jahr noch beim EuGH zur Entscheidung an?
Die kommenden Beschlüsse/Urteile können demnach (Beschluß c227/05) doch nur gegen die MPU entschieden werden. Oder? |
|
|
29.05.2006, 15:30
Beitrag
#216
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11659 |
Ich bin etwas begriffsstutzig heißt das jetzt das wenn ich meinen nicht mehr vorhanden D FS in einem Eu Mitgliedstart FS umschreiben lasse und in D kontrolliert werde mir mit der jetzigen Rechtsprechung keine MPU aufgebrummt werden kann wenn ich keine neun Eignungszweifel zulasse ?
|
|
|
29.05.2006, 15:31
Beitrag
#217
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 |
Also könnte ich meine FE aus CZ mit der Deutschen Adresse auch in den Mülleimer schmeissen ?
|
|
|
29.05.2006, 15:31
Beitrag
#218
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Für die Erweiterung gilt auf jeden Fall deutsches Recht und das bedeutet ja zumeist "MPU". Warum das denn? Bei einer Erweiterung einer dt. B EU-FE zu einer dt. BE EU-FE wird doch auch keine MPU ohne Anlaß verlangt. Das wäre ja gleich wieder ein Fall für den EuGH |
|
|
29.05.2006, 15:36
Beitrag
#219
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Kai Struppi
könnt Ihr lesen? die 185 Tage Regel das war doch das Kapper Urteil der neue EUGH Beschluss bezieht sich auf das Kapper Urteil daher erging nur ein Beschluss und kein Urteil: NOCHMALS zu den 185 Tagen: Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-476/01 Felix Kapper vom 29.04.2004 EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN DIE ANERKENNUNG NICHT DESHALB VERSAGEN, WEIL NACH DEN IHM VORLIEGENDEN INFORMATIONEN DER FÜHRERSCHEININHABER ZUM ZEITPUNKT DER AUSSTELLUNG DES FÜHRERSCHEINS SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ NICHT IM HOHEITSGEBIET DES MITGLIEDSTAATS HATTE, DER DEN FÜHRERSCHEIN AUSGESTELLT HAT. Du must den neuen Beschluss als Ergänzug zum Kapper Urteil sehen. |
|
|
29.05.2006, 15:45
Beitrag
#220
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Also ist es unzulässig das man in Deutschland wohnhaft ist und in CZ ein Schein ausgestellt bekommt, weil dafür Deutschland zuständig ist. So versteh ich das ! Zur Wohnsitzfrage: Zitat 2. Definition des "ordentlichen Wohnsitzes" Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG definiert den "ordentlichen Wohnsitz". Als "ordentlicher Wohnsitz" gilt der Ort, an dem eine Person gewöhnlich, das heißt wenigstens 185 Tage pro Kalenderjahr, wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihr und dem Wohnort erkennen lassen, wohnt. Als ordentlicher Wohnsitz einer Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen, und die sich daher abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten muß, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese Voraussetzung entfällt, wenn sich die Person in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Also ich war zum Zeitpunkt des FS-Erwerbs in CZ bei meiner CZ-Freundin und habe mindestens 185 Tg lang die "persönlichen Bindungen" gepflegt. Gemeldet war ich in der Zeit zwar in D, deswegen auch die D-Adresse im CZ-Schein und gearbeitet auch in D, aber entscheidend sind ja die persönlichen Bindungen. |
|
|
29.05.2006, 15:49
Beitrag
#221
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Also ich hatte auch eine Freundin in CZ
|
|
|
29.05.2006, 15:49
Beitrag
#222
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 |
Also ich war zum Zeitpunkt des FS-Erwerbs in CZ bei meiner CZ-Freundin und habe mindestens 185 Tg lang die "persönlichen Bindungen" gepflegt. Gemeldet war ich in der Zeit zwar in D, deswegen auch die D-Adresse im CZ-Schein und gearbeitet auch in D, aber entscheidend sind ja die persönlichen Bindungen. hmm .... also brauch ich mir deshalb keine sorgen zu machen ? ich hab zwar ihr namen vergessen aber ich hatte auch eine ??? etwas über ein halbes Jahr lang ! Richtig ? |
|
|
29.05.2006, 15:54
Beitrag
#223
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
ANGEBERMODUS-ON((( meine signatur ist schon alt, aber sehr aktuell)))ANGEBERMODUS-OFF
ich freue mich für euch, macht das beste draus! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
|
|
29.05.2006, 15:59
Beitrag
#224
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
falls ein Nachweis für die "engen Beziehungen zwischen ihr" (und mir) gewünscht wird, hab ich sogar alle Verhüterlis aufgehoben.
|
|
|
29.05.2006, 16:03
Beitrag
#225
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Deswegen fragt in DE niemand nach den 185 Tagen weil diese Frage im Kapper Urteil kassiert wurde, aus diesem Grund hat DE keinen Aufstand wegen der 185 Tage gemacht sondern nachträgliche MPU NU´s verteilt.
Vor dem Kapper Urteil gabs in DE Regelmässig wegen nicht Einhaltung der 185 Tage fahren ohne. DE hat schon öfters versucht Holland Polen Tschechien drauf hinzuweisen das sie die FS ohne 185 Tage Regel einziehen möchten, doch ohne Erfolg. Wie /8Doc richtig sagt kann nur der Erteiler Stast den FS entziehen oder DE könnte die Länder vor dem EUGH verklagen sie möchten doch die zu Unrecht erteilten FS wegen Nichteinhaltung der 185 Tage wieder einziehen. Das ist bis jetzt noch nicht geschehen, sollte das kommen können wir Rechtzeitig darauf reagieren, z.b. mit einer FS Erweiterung in CZ oder PL mit Einhaltung der 185 Tage. @Bayer Zitat falls ein Nachweis für die "engen Beziehungen zwischen ihr" (und mir) gewünscht wird, hab ich sogar alle Verhüterlis aufgehoben HeHe....einen entsprechenden Wisch ist in CZ von einer behilflichen netten Frau schnell zu bekommen. |
|
|
29.05.2006, 16:09
Beitrag
#226
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Hallo Leute
Ähhhhhhhhh......Öhhhhmn.......könnt ihr mir weiterhelfen? Ich hab immer gedacht das ich wenigstens halb intelligent wäre aber aus dem gepostetem Beschluss lese ich nur wires paragraphen zeug raus und verstehe nur Achterbahn und Bahnhofgleis... Wie jetzt....ihr kennt ja größtenteils mein fall und ich hab hier eine Rechtskräftige Nutzungsuntersagung Beschluss VG Stade zuhause im Namen des Volkes liegen...und NUN? Darf ich mich heute ins Auto setzen? Kriege ich keine Anzeige wegen Fahren Ohne? Was ist hier los ihr freut euch alle ich will mich auch freuen....Macht mir mal ne übersetzung davon für Blödiane PLEASE!!!! |
|
|
29.05.2006, 16:16
Beitrag
#227
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 19.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6211 |
Mär.2006 VG Bestätigt NU danach Berufung Proßess OvG steht noch aus Bitte mach doch für uns das "Versuchskaninchen". Geh zu Deiner FS-Stelle und beantrage die Aufhebung der NU und gleichzeitig die Umschreibung in einen D-FS mit Hinweis auf den neuen EuGh Beschluß. Hast ja im mom nix zu verlieren und fragen kostet ja auch nix. Aus welchem Bundesland kommst Du ? außer vieleicht neue Kosten... Sachsen Anhalt |
|
|
29.05.2006, 16:27
Beitrag
#228
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Hallo Leute Was ist hier los ihr freut euch alle ich will mich auch freuen....Macht mir mal ne übersetzung davon für Blödiane PLEASE!!!! Also das höchste Gericht in unserem gemeinsamen EU-Rechsystem hat beschlossen, Du brauchst keine MPU! Aber Du lebst in einem Rechtsmittelstaat. Da hat alles seine deutsche Ordnung. Das Urteil über Deine NU muß zuerst aufgehoben werden! Sowas braucht in Deutschland seine Zeit. Mein Vorschlag um das zu beschleunigen: Stelle bei Deiner Führerschein-Behörde, die Dir das Recht in D. zu fahren aberkannt hat den Antrag diese Aberkennung rückgängig zu machen. Die Begründung ist der Beschluß vom 6.4.2006. Sie werden den Antrag ablehnen. Dagegen kannst Du im Verfahren des einstweiligen Rechtschutz angehen, denke ich und das VG - Gericht muß innerhalb 3 Monaten den Eilantrag entscheiden. Frage an X-Diver und Lexus: Ist der vorgeschlagene Weg möglich?? |
|
|
29.05.2006, 16:38
Beitrag
#229
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Aber bei einer rechtswidrigen NU kann ich doch nicht wegen fahren ohne verurteilt werden oder?
Meine beschwerde beim OVG läuft ja schon wäre es nicht sinnvoll gleich dort mal anzuklopfen? Bitte helft mir ich muss dringend nach Polen fahren und möchte an der grenze keine schweissausbrüche kriegen |
|
|
29.05.2006, 16:41
Beitrag
#230
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Bevor man mir Schweigsamkeit vorwirft.
Wie Ihr Euch denken könnt, habe ich angesichts des neuen Beschlusses schlagartig diverse Akten auf Wiedervorlage liegen (und das an einem Montag ). Ich komme heute einfach nicht zum Kommentieren. @grobi Solange die NU nicht aufgehoben oder zumindest die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt ist, darfst Du nicht fahren, sonst ist das FoFE, was auch für neue Eignungszweifel herhalten könnte. Zitat Erst einmal: vielen Dank an Herrn Halbritter und seinen RA So merkwürdig es auch ist, der Dank gebührt dem VG München. Das hat die Vorlage gestartet. -------------------- |
|
|
29.05.2006, 16:45
Beitrag
#231
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Ahh Ok....dann werd ich meinem Anwalt mal Beine machen und Eilantrag in die wege leiten...
an Alle Wo kann ich mir den Beschluss evtl mal Ausdrucken...könnt ihr da was Verlinken? Das müsste ich meinen Advokaten ja denn geben... |
|
|
29.05.2006, 16:47
Beitrag
#232
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Dein Eilantrag liegt doch schon beim OVG. Da muss angesetzt werden.
-------------------- |
|
|
29.05.2006, 16:49
Beitrag
#233
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_emile_* |
29.05.2006, 16:57
Beitrag
#234
|
Guests |
|
|
|
29.05.2006, 16:59
Beitrag
#235
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
@Mr.T
Danke erstmal für die schnelle reaktion allerdings ist in deinem LINK nur die "Frage" vom VG München....ich will aber den EUGH Beschluss vom 06.04.2006....komplett so wie das Ding vom 29.04.2006 |
|
|
29.05.2006, 17:00
Beitrag
#236
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Dann nimm den oberen der beiden Links.
-------------------- |
|
|
29.05.2006, 17:03
Beitrag
#237
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@RAXDiver
ich denke mal der Stand VG Frankfurt OVG Koblenz 2 Positive für uns und keine Ahnung wiviele gegen uns wird sich bald zu unseren gunsten verändern. Wie muss nun der VGH Kassel den VG Frankfurt Beschluss mit den nun veränderten Voraussetzungen (EUGH Beschluss) bewerten? Wie ist Deine Einschätzung wie es nun mit dem umschreiben laufen wird? |
|
|
29.05.2006, 17:05
Beitrag
#238
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ganz kurz, die Gerichte müssen die neue Rechtslage natürlich berücksichtigen.
Zur Umschreibung später, bin ein wenig im Stress. -------------------- |
|
|
29.05.2006, 17:08
Beitrag
#239
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Achso ja danke RAXDIVER....bin heute so nervös....woran liegt das bloss....
|
|
|
29.05.2006, 17:11
Beitrag
#240
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
Hallo zusammen.
das freut mich ja auch sehr.... schon allein, weil ich damit nun endlich eine realistische Möglichkeit habe, meinen Führerschein neu zu machen! Ich verfolge die Diskussion hier schon länger und habe die Argumente der MPU-Befürworter und die Urteile, welche sonstwas aus dem EUGH-Urteil 2004 lesen wollten, auch immer mehr als lachhaft gefunden. Wenn das wirklich Bestand haben sollte so ( ich glaub die deutschen werden sicher WIEDER daranherumdeuteln, obwohl es klarer ja kaum geht ) wird es sicher dann irgendwann in Deutschland zu immens langen Sperrzeiten kommen, die mann dann mit einer MPU verkürzen kann. Die Glaskugelgucker der MPU wollen schliesslich weiter beschäftigt werden und die Lobby die dahintersteht, wird unseren Politikern sicher schön einheizen!!! Im Jahr müssen ja mehr als 100.000 Leute zur MPU ( WAZ-Artikel, hab leider keinen Link). Werd jetzt meinen Tschechei oder Polen Führerschein angehen, mich dabei schön an die 185 Tage Regel halten... und dann.... juuuuchuuuuu!!! Also: "Urteils-Erklärer pro MPU"?!?! Alle am kneifen??? Grüsse stangen_taxi_fahrer ( bald aber wieder Cooper-Freak! ) |
|
|
29.05.2006, 17:21
Beitrag
#241
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
wird es sicher dann irgendwann in Deutschland zu immens langen Sperrzeiten kommen, die mann dann mit einer MPU verkürzen kann. Das ist auch meine Prognose, aber wen juckts, wir haben ja (hoffentlich) alle dazu gelernt und sind in Zukunft vorbildliche Verkehrsteilnehmer. |
|
|
29.05.2006, 17:25
Beitrag
#242
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Kann jemand von Euch polnisch habe hier das neue Gesetz das heute in Polen in Kraft tritt,
aber in polnisch. Frage Wie lange dauert es noch bis die 3.Richtlinie in Kraft tritt würde es ausreichen wenn sich ein Kumpel jetzt anmeldet????? 185 Tage persönliche Bindung ist klar man hat zwar Arbeit und Hauptwohnsitz hier aber die persönliche Bindung(Freundin) wohnt in Polen -------------------- |
|
|
29.05.2006, 17:34
Beitrag
#243
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
Ich schrieb selbst:
Zitat Also: "Urteils-Erklärer pro MPU"?!?! Alle am kneifen??? Konkret ( Hoffentlich irre ich mich nicht mit denMPU-Befürwortern! ) würd ich mich ja schon über ein paar Kommentare von z.B. Lexus, Uwe W., oder besonders Andreas..... freuen!?!? |
|
|
Gast_emile_* |
29.05.2006, 17:35
Beitrag
#244
|
Guests |
Die Glaskugelgucker der MPU wollen schliesslich weiter beschäftigt werden und die Lobby die dahintersteht, wird unseren Politikern sicher schön einheizen!!! Im Jahr müssen ja mehr als 100.000 Leute zur MPU ( WAZ-Artikel, hab leider keinen Link). Genau das ist es: Diese Prüf-Psychos verdienen ja nicht schlecht und die lassen sich nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen. Unterschätzt bloss nicht die Lobbyisten. Da kommt was zurück. Mit Sicherheit |
|
|
29.05.2006, 17:36
Beitrag
#245
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Also: "Urteils-Erklärer pro MPU"?!?! Nee nee Alle am kneifen??? Ich habe den Beschluss bislang noch nicht im Volltext studieren können, da mir dazu einfach die Zeit fehlte. In den Anfängen des EuGH-Threads habe ich ja auch noch argumentativ mitgemischt, irgendwann habe ich dann aber ganz einfach die Lust verloren. Es ging ja nur noch im Kreis. Stiller Mitleser war ich aber immer. Ich muß mir nun auch erstmal Gedanken dazu machen. Gibt es wieder irgendwo eine Hintertür? Nach erstem Überfliegen erscheint es mir nun aber so, als seien die Würfel "zunächst endgültig" gefallen Meine FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis werde ich aber umgehend umschreiben und dort deutlich machen, dass der EuGH den deutschen Behörden bei der bisherigen Untersagungspraxis (NU) klare Grenzen aufgezeigt hat... |
|
|
Gast_emile_* |
29.05.2006, 17:40
Beitrag
#246
|
Guests |
|
|
|
29.05.2006, 17:45
Beitrag
#247
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Der EUGH hat entschieden, dass der einzelne Bürger nicht unmittelbar haften soll für mögliche Fehler der FE-Erteilung im Ausland. Damit hat er die Karte an die Politik zurückgegeben, denn die muss nun entscheiden, ob andere Staaten verklagt werden sollen wegen fehelrhaft ausgestellter FE oder eben nicht. Nun, die Politik hat bereits gehandelt, siehe politisch beschlossene 3.FSRiLI.
Dass D nun alle betreffenden EU-FE-Inhaber nutzt, um in so vielen Fälle Klage gegen einen ausländischen Staat zu erheben, halte ich für illusorisch. Ich denke, die Klageandrohung wird genügen, um bilaterale modi vivendi zu finden, damit diese Staaten erneut bsp. auf Anfrage die Rechtmäßigkeit erteilter FE überprüfen und ggf. zurücknehmen. Dagegen spräche, dass die 3.FSRiLi in D bald kommt. Bleibt abzuwarten,was dann kraftvoller ist, der Text der 3.RiLi oder die Haltung des EUGH, dass mit Sperrfristende und Wiedererteilung alle vorherigen Eignungszweifel geheilt snd. Wer eine NU hat, der sollte schnellstmöglichst einen Antrag auf Rücknahme der rechtswidrig gewordenen NU stellen. Wer noch im Tarnmodus fährt, der muss sich gut überlegen, ob er nun aus der Deckung kommt. Denn mit einiger Taktik lässt sich ohne weiteres das Verwaltungsverfahren solange hinziehen, bis die 3.FSRiLi in D besteht. Und erteilt wird nach bestehendem Recht, nciht nach dem recht am Antragstag. Gleiches gilt für eine Versagung. Auf der anderen Seite: Hat eine deutsche FEB umgeschrieben, so hat sie damit auch die Eignung anerkannt. Da wird sie später, selbst bei dann ebstehender 3.FSRiLI Schwieirgkeiten haben, plötzlich von Nichteignung ausgehen zu wollen. Ab dem Zeitpunkt der Umschreibung sehe ich einen Vertrauenstatbestand. (Der gilt bei nicht Einhaltung der 185-Tage Regel bsp immer noch nich uneingechränktt, nur nun über den Umweg über eine Staatenklage.) Für alle diejenigen,deren Investition sich durch anständiges Verhalten im deutschen Straßenverkehr gelohnt hat, meinen Glückwunsch. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
29.05.2006, 17:54
Beitrag
#248
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
IMHO:
Da wird garantiert was kommen!!! So in der Art: ...jaaa, aber DAS Urteil gilt jetzt nur für diesen Fall, schliesslich hat der ja was ähnliches wie ne MPU gemacht.... ...und der EU-GH hat das NUR für diesen konkreten Fall beantwortet... und blablablablabla Aber ehrlich mal: NOCH konkreter kann der EU-GH ja kaum werden, was soll er denn sonst noch tun??? Vielleicht: "Hallo Deutsche Behörden, aufwachen, ihr habt Eu-führerschein anzuerkennen, Basta!!!" Und selbst das hatte der Eu-Gh doch auch im Kapper fall schon deutlich genug(Punkt 76) gesagt, oder? Und trotzdem wurde da gedreht und gedreht und gedreht... Und so wirds auch jetzt gehen: ignorieren, missachten, an die nächste Instanz verweisen. Armes Deutschland fällt mir da nur ein! Egal, für mich klare Sache jetzt: Gericht München setzt Verfahren aus, fragt an: "Dürfen wir noch ne Mpu verlangen, ist das echt so gemeint gewesen?" klare Antwort EU-GH: "Das ist so gemeint gewesen: NO MPU, zumindest nicht ohne NEUE Zweifel!" Ich liebe Europa! |
|
|
29.05.2006, 17:58
Beitrag
#249
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
Zitat Ich liebe Europa! |
|
|
29.05.2006, 17:59
Beitrag
#250
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
@cornelius:
Stimme Dir ja in allen Punkten zu, nur: Soll die 3. Fs Richtlinie nicht erst 2012 in Kraft treten??? |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:42 |