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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bayer
Beitrag 17.06.2006, 11:01
Beitrag #2051


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Zitat (Capture @ 17.06.2006, 11:24) *
Wie schon von mir erwähnt ist der D FS jederzeit Verlängerbar oder bei Verlust ersetzbar, bei der CZ FS- Karte ist z.Z. kaum eine Verängerung oder Ersatz ohne Wohnsitz mehr möglich und nach dem 01.07.06 schon rein gar nicht mehr.


lt. dem User Dolanes1, der anscheinend sehr gut informiert ist über die jeweils aktuelle Rechtslage in CZ, ist eine Ersatzaustellung nach Verlust auch nach dem 01.07.06 ohne Wohnsitz jederzeit möglich.

Zitat aus einem anderen Forum von Dolanes1:
Zitat
nach jetzigen Stand der Gesetze zum 01.07.2006 kann ein Inhaber einer CZ FE, sie jederzeit verlängern lassen, bei Diebstahl, durch Verlust oder Zerstörung auch ersetzen lassen. Ein Nachweis über einen Wohnsitz ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Umtauschfrißt verlängert sich automatisch wieder. Beispiel: Deine FE wird im Jahre 2007 durch Beschädigung unbrauchbar, es wird eine Ersatz FE ausgestellt, gültig bis 2017. Die Pflicht einen WS in CZ zu haben bezieht sich auf die Neuerteilung, bzw. Erweiterung um weitere Klassen.
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mirko1
Beitrag 17.06.2006, 11:01
Beitrag #2052


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@/8Doc
ich gestehe habe den Artikel nicht ganz zu Ende gelesen, vom Anfang ab wird wirres Zeug geschrieben so ganz am schluss kommt man der Realität auf die Spur.
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Gast_emile_*
Beitrag 17.06.2006, 11:13
Beitrag #2053





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Kann mir mal jemand was zu dieser Sache sagen: c-372/03 vom 02.09.2003

Klick

In der Klage wird doch auch schon die Umtauschpflicht bemängelt sowie das Registrierungsverfahren.

Könnte man das, bezogen auf das hier bereits disskutierte Schadensersatzverfahren, anwenden?

Bin halt auch nur Laie

Nachtrag: hier die ganze Nummer: klick
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Capture
Beitrag 17.06.2006, 11:21
Beitrag #2054


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Zitat (Bayer @ 17.06.2006, 13:01) *
lt. dem User Dolanes1, der anscheinend sehr gut informiert ist über die jeweils aktuelle Rechtslage in CZ, ist eine Ersatzaustellung nach Verlust auch nach dem 01.07.06 ohne Wohnsitz jederzeit möglich.


Hallo Bayer,
ich kann nur bei der FSST in CZ eine Ersatzkarte bekommen wo meine vorherige ausgestellt wurde.
Die Dinge werden in CZ von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk unterschiedlich behandelt.

Ich hatte meine CZ Karte in " Liberecky " erworben dort bekommt man ohne Wohnsitz keine neue Karte ausgestellt, allerdings viel auch dort der Vorhang zum Führerscheinerwerb schon seinerzeit zum 17.01.05 ohne Wohnsitz, wo hingegen in " Karlovy Varsky " bis zur Stunde noch munter weiter EU FS ohne Residenz ausgestellt werden bis zum 01.07.06

Wie es 100 % in CZ weitergeht weis ich nicht aber da befinde ich mich in bester Gesellschaft mit einigen Kommissaren dort.
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gerri
Beitrag 17.06.2006, 11:56
Beitrag #2055


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EU - Führerscheine für deutsche Verkehrssünder ?
Dienstag, 13 Juni 2006

Rubrik: Recht

Ein neues Urteil des EuGH sorgte für die Hoffnung, die strengen deutschen Führerscheinregeln - im EU- Ausland - umgehen zu können. Wirklich?

*** Text gelöscht ***

@gerri:

Ich bitte nochmals dringlichst, das hiesige Einstellen von Texten fremder Verfasser, soweit keine Einwilligung dafür vorliegt, zu unterlassen.

Aus urheber- sowie wettbewerbsrechtlichen Gründen musste ich den Text leider löschen. Infos zum rechtlichen Hintergrund, wenn auch nur in einem ähnlich gelagerten Fall -> hier klicken

Alternativ bietet sich an, einen Link auf solche im Web verfügbaren Texte zu setzen.


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 17.06.2006, 13:22


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Bayer
Beitrag 17.06.2006, 12:31
Beitrag #2056


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@gerri: hatten wir schon Klick

schau halt in Zukunft vorher nach ob einer schneller war bevor Du Dir die Mühe machst.
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 12:48
Beitrag #2057


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Zitat (Bayer @ 17.06.2006, 12:01) *
Zitat aus einem anderen Forum von Dolanes1:
Zitat
Nach jetzigen Stand der Gesetze zum 01.07.2006 kann ein Inhaber einer CZ FE, sie jederzeit verlängern lassen, bei Diebstahl, durch Verlust oder Zerstörung auch ersetzen lassen. Ein Nachweis über einen Wohnsitz ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Umtauschfrist verlängert sich automatisch wieder. Beispiel: Deine FE wird im Jahre 2007 durch Beschädigung unbrauchbar, es wird eine Ersatz FE ausgestellt, gültig bis 2017. Die Pflicht einen WS in CZ zu haben bezieht sich auf die Neuerteilung, bzw. Erweiterung um weitere Klassen.
Kannst Du mal ein Link setzen, wo das steht?

Wenn das allerdings genau so ist, dann bräuchte ich ja nur zum > Magistrat in Karlovy Vary< fahren, meinen bisherigen CZ-Führerschein verlustig melden, Passfotos abgeben & die Verwaltungsgebühr bezahlen. 3 Wochen später könnte ich mir den neuen & vor allem gültigen CZ-Führerschein dann abholen. Dabei würde es ja auch keine Rolle spielen, ob der alte Führerschein mit Nutzungsuntersagung einen Sperraufkleber hat oder nicht. Wichtig ist, dass das neue Dokument ein neues Erteilungsdatum hat, damit die Nutzungsuntersagung für das alte Dokument nicht mehr gilt. Das heißt, der alte Führerschein wäre ja dann sowieso, wegen dem neuen Dokument, ungültig.

An sich wäre der Magistrat auch berechtigt, einen evtl. Sperraufkleber wieder zu entfernen. Ich bräuchte dann sicher ein Schriftstück in tschechisch, dass diese Amtshandlung offiziell vorgenommen wurde.


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corneliusrufus
Beitrag 17.06.2006, 13:36
Beitrag #2058


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/8Doc:
Zitat
@ Cornelius
Wir werden sicher beides erleben: Die Verwaltung und Politik wird munter die MPU reformieren und umgestalten, immer mit dem Versprechen und Ansinnen, "später" noch EU-konformer zu werden. Und das Recht wird die MPU irgendwann abschaffen, wenn die verändernden Prozesse so sind, wie Lexus sie zu beobachten scheint. Das Ende all dieser Entwicklungen müssen wir aber nicht unbedingt noch erleben ...


...dann würde ich das lieber noch erleben wollen.

Letztlich ist das für mich so: Wenn ich eine Erlaubnis besitze, die europaweit gültig ist, dann ist es unsinnig, dass ich diese Erlaubnis in einem bestimmten EU-Land erwerben muss. Das gilt mür mich für die Medikamentenzulassung genauso wie für FE.

Ich denke auch, wir werden uns irgendwo bei der Mitte treffen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gast_emile_*
Beitrag 17.06.2006, 13:48
Beitrag #2059





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Zitat (corneliusrufus @ 17.06.2006, 15:36) *
Ich denke auch, wir werden uns irgendwo bei der Mitte treffen.


Vielleicht am 11.11.06 in Koblenz?
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Beitrag 17.06.2006, 14:23
Beitrag #2060


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@Capture

Bezüglich der Autovermietung, so kann ich nur sagen habe mir vor 2 Monaten ein neues Auto gekauft und egal wo ich auch hingegangen bin, durfte ich immer Probefahren.
Nach dem Führerschein wurde auch fast jedesmal gefragt, überhaupt kein Thema "Ah ein CZ Führerschein",
war selbstverständlich dass ich fahren darf!

Es erlischt keine Fahrerlaubnis bei abhandenkommen!

Wegen der 3.Rili, braucht man sich meiner Ansicht nach überhaupt und garkeine Sorgen machen,
Betroffene fahren seit 2 Jahren in Deutschland, da wird man nicht so einfach die Anerkennung einfach
wieder verweigern!


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 14:24
Beitrag #2061


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EU - Führerscheine für deutsche Verkehrssünder ?

Zuerst ging es mir wie einigen hier, ich dachte mir "was für ein Schmarrn!"
Allerdings wurde mir beim weiteren Lesen klar, dass es nur eine neutrale Beschreibung der "rechtswidrigen deutschen Verwaltungspraxis" war. Der Schluss zeigt aber wiederum, wie die Betonköpfe in den deutschen Führerscheinstellen heute noch rechtswidrig handeln. unsure.gif Das heißt, da steht, wie sie es richtig machen müssten:

Zitat (EU - Führerscheine für deutsche Verkehrssünder ?)
V. Folgen Die Entscheidung zeigt die Brisanz des Europarechts für die nationalen Rechts der Mitgliedstaaten und die Reichweite des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, der ein etwaiges Ermessen der Behörden unmittelbar bindet.

Die Behörden haben in dieser Angelegenheit aus europarechtlichen Gründen keinen Ermessensspielraum mehr.

Wird eine Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist im EU-Ausland rechtmäßig neu erworben, kann ihr die Anerkennung nicht versagt werden.

Es besteht jetzt vielmehr ein Rechtsanspruch auf Umschreibung, der auch vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden.

Die bisherige Praxis der Verwaltungsgerichte zu § 28 Abs.5 FeV dürfte sich nicht mehr halten lassen, auch wenn Überraschungen insoweit nicht völlig auszuschließen sind.

Die Entscheidung des EuGH ist europarechtlich äußerst konsequent und beseitigt erhebliche Rechtsprobleme.

Um dieser Sicht willen nimmt der EuGH Sicherheitsrisiken in Kauf. Offen ist daher die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber durch eine Gesetzesänderung eine Anerkennung ausschließen kann.

Dies dürfte unter europarechtlichen Aspekten zu verneinen sein.

Die Frage wird aber bei einer dennoch erfolgenden Änderung voraussichtlich erneut den EuGH beschäftigen.

Nicht auszuschließen ist, dass deutsche Behörden sich im Wege der Amtshilfe an die ausstellende Führerscheinbehörde wendet, diese um erneute Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Erteilungsverfahrens bittet, um eine Einziehung des erteilten Führerscheins aus dem Nachbarland zu erreichen.

Ungeachtet des neuen EuGH - Urteils sind daher weiter Fragen offen.

Welche Fragen jetzt noch offen sein sollen, ist mir wiederum ein Rätsel.


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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 14:45
Beitrag #2062


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Zitat (Freelancer @ 17.06.2006, 15:23) *
Bezüglich der Autovermietung, so kann ich nur sagen habe mir vor 2 Monaten ein neues Auto gekauft und egal wo ich auch hingegangen bin, durfte ich immer Probe fahren.
Nach dem Führerschein wurde auch fast jedes Mal gefragt, überhaupt kein Thema "Ah ein CZ Führerschein",
war selbstverständlich dass ich fahren darf!
Ich würde mal vermuten, dass jeder 2. Führerschein in Deutschland ein ausländischer EU-Führerschein ist, zumindest die Führerscheine, die ab September 2004 erteilt wurden. Es ist also vollkommen normal, dass so viele Deutsche einen CZ-Führerschein haben. Mir ist es sogar schon mehrfach passiert, dass ich im Bekanntenkreis meinen Führerschein zeigte & der dann auch einen ausländischen EU-Führerschein hatte. Einer hatte sogar einen Führerschein aus Karlovy Vary, so wie ich. Außerdem kann sich wohl kein Autohändler oder Autovermieter mehr erlauben, auf so viele potenzielle Kunden zu verzichten.


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K@i
Beitrag 17.06.2006, 15:38
Beitrag #2063


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 16:24) *
Ungeachtet des neuen EuGH - Urteils sind daher weiter Fragen offen.
Welche Fragen jetzt noch offen sein sollen, ist mir wiederum ein Rätsel.



Deshalb:

Zitat
Nicht auszuschließen ist, dass deutsche Behörden sich im Wege der Amtshilfe an die ausstellende Führerscheinbehörde wendet, diese um erneute Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Erteilungsverfahrens bittet, um eine Einziehung des erteilten Führerscheins aus dem Nachbarland zu erreichen


Wobei Lexus das wohl besser verstanden hat ! wink.gif
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der Sachse
Beitrag 17.06.2006, 15:43
Beitrag #2064


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Zitat
@Kritiker, insbesondere "JoeCool" und "der Sachse":

Ich nehme eure kritischen Äußerungen zur Kenntnis und kann einige eurer hier im Thread dargelegten Positionen sogar sehr gut nachvollziehen. Allerdings möchte ich nochmals deutlich klarstellen, dass 1.) ich kein Beamter bin, 2.) ich nicht in einer Fahrerlaubnisbehörde tätig bin und 3.) mir aus der bestehenden MPU-Praxis keine direkten oder indirekten finanziellen Vorteile entstehen oder entstanden sind. Ich bin, was Führerscheine und MPU angeht, lediglich interessierter Laie und poste meine Meinung als Privatperson. OK?

sorry rolf, bei deinem beruf habe ich dich mit volker kalus verwechselt, schande über mein haupt blushing.gif
aber eure beiträge ähneln sich aber auch wie ein ei dem anderen
ich hoffe du kannst mir nochmal vergeben, danke smile.gif


--------------------
*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 17:12
Beitrag #2065


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Zitat (K@i @ 17.06.2006, 16:38) *
Deshalb:
Zitat
Nicht auszuschließen ist, dass deutsche Behörden sich im Wege der Amtshilfe an die ausstellende Führerscheinbehörde wendet, diese um erneute Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Erteilungsverfahrens bittet, um eine Einziehung des erteilten Führerscheins aus dem Nachbarland zu erreichen.
Ach das...!
Das Aufbäumen eines Zahnlosen Tigers, der noch mal kurz röchelt. Ich fürchte mich ja so sehr.


PS: @der Sachse
Du solltest wenijer von dem Zeuch rauchen, dann siehst’e vieles klarer!


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Capture
Beitrag 17.06.2006, 17:14
Beitrag #2066


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 14:48) *
Zitat (Bayer @ 17.06.2006, 12:01) *
Zitat aus einem anderen Forum von Dolanes1:
Zitat
Nach jetzigen Stand der Gesetze zum 01.07.2006 kann ein Inhaber einer CZ FE, sie jederzeit verlängern lassen, bei Diebstahl, durch Verlust oder Zerstörung auch ersetzen lassen. Ein Nachweis über einen Wohnsitz ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Umtauschfrist verlängert sich automatisch wieder. Beispiel: Deine FE wird im Jahre 2007 durch Beschädigung unbrauchbar, es wird eine Ersatz FE ausgestellt, gültig bis 2017. Die Pflicht einen WS in CZ zu haben bezieht sich auf die Neuerteilung, bzw. Erweiterung um weitere Klassen.
Kannst Du mal ein Link setzen, wo das steht?

Wenn das allerdings genau so ist, dann bräuchte ich ja nur zum > Magistrat in Karlovy Vary< fahren, meinen bisherigen CZ-Führerschein verlustig melden, Passfotos abgeben & die Verwaltungsgebühr bezahlen. 3 Wochen später könnte ich mir den neuen & vor allem gültigen CZ-Führerschein dann abholen. Dabei würde es ja auch keine Rolle spielen, ob der alte Führerschein mit Nutzungsuntersagung einen Sperraufkleber hat oder nicht. Wichtig ist, dass das neue Dokument ein neues Erteilungsdatum hat, damit die Nutzungsuntersagung für das alte Dokument nicht mehr gilt. Das heißt, der alte Führerschein wäre ja dann sowieso, wegen dem neuen Dokument, ungültig.

An sich wäre der Magistrat auch berechtigt, einen evtl. Sperraufkleber wieder zu entfernen. Ich bräuchte dann sicher ein Schriftstück in tschechisch, dass diese Amtshandlung offiziell vorgenommen wurde.



LöL Thommy...
Ein pures Wunder das Du bei Deinen Erfindungsreichtum bisher noch nicht selbst auf diese Idee gekommen bist...

Ich habe echt kein Plan ob man damit einer NU ein schnippchen schlagen könnte in jedenfall ein sehr gewagtes Spiel.

Ich mache mich morgen wegen einer Ersatzkarte in Karlovy Vary für Dich schlau, auch werde ich dann wissen wie es genau bei Verlust läuft ohne Wohnsitz.
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K@i
Beitrag 17.06.2006, 17:23
Beitrag #2067


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 19:12) *
Zitat (K@i @ 17.06.2006, 16:38) *
Deshalb:
Zitat
Nicht auszuschließen ist, dass deutsche Behörden sich im Wege der Amtshilfe an die ausstellende Führerscheinbehörde wendet, diese um erneute Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Erteilungsverfahrens bittet, um eine Einziehung des erteilten Führerscheins aus dem Nachbarland zu erreichen.
Ach das...!
Das Aufbäumen eines Zahnlosen Tigers, der noch mal kurz röchelt. Ich fürchte mich ja so sehr.




Naja Tommy, wenn nichts mehr übrigbleibt, ist so eine Klage die Aussteller per Urteil oder Beschluß, beim Euhg zu zwingen so zu handeln, nicht auszuschließen .... whistling.gif

Das wär dann der umkehrschluss, oder wie sagt man da ? think.gif
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Lexus
Beitrag 17.06.2006, 17:30
Beitrag #2068


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Auf dem Weg vom Cappuccino nach Hause ist mir folgende Vereinfachung meiner derzeitigen Gedankengänge in den Sinn gekommen:

Der EuGH hat nun zweimal zur Auslegung des Art. 8 Abs. 4 im Lichte des Art. 1 2. FS-RiLi Stellung genommen. Kurzzusammenfassung: Art. 8 ist eng auszulegen. Man muss sich also fragen, was bei enger Auslegung denn noch übrig geblieben ist für die Anwendung nationaler Vorschriften: Nichts! Das habe ich ja schon mehrfach festgestellt.

Was ist denn nun aber überhaupt noch übrig geblieben von den von einer FE-Behörde zu überprüfenden Voraussetzungen für eine FE? Die 185-Tage-Regelung und der der Ablauf der Sperrfrist. Mehr nicht!

Ist es nun nach Halbritter noch denkbar, dass einem deutschen FE-Bewerber, der ja hier ohne Zweifel in der Regel seinen ordentlichen Wohnsitz an mindestens 185 Tagen im Jahr hat und bei dem die Sperrfrist abgelaufen ist oder der gar keine Sperrfrist hat, noch weitere Voraussetzungen abverlangt werden können, außer denen, die sich in der Führerschein-Richtlinie selbst finden?

Ist es denkbar, dass einem deutschen FE-Bewerber die Erteilung einer FE verweigert wird, weil er sich nicht einer MPU unterzogen hat, und ihm dann ein halbes Jahr später seine ausländische FE umgeschrieben werden muss?

Welche Rechtsordnung kann einen derartigen Systemwiderspruch ohne Schaden aushalten?

In der derzeitigen Diskussion wird der Fokus viel zu sehr auf die ausländischen Fahrerlaubnisse gelegt, ohne dabei zu sehen, welche Rückwirkungsfolgen die EuGH-Entscheidungen auf alle europäischen Führerscheine - also auch auf das deutsche Erteilungsverfahren - haben werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 17.06.2006, 17:42
Beitrag #2069


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Was noch offen ist, ist die Würdigung der rein verwaltungsrechtlichen Entzugspraxis in Deutschland durch den EuGH. Es wird kaum angehen können, daß jemand, der in Deutschland nachweislich - vorzugsweise medizinisch (sonst geht das Theater um die MPU ja wieder los ... wink.gif) - ungeeignet ist, nach Polen fährt und dort eine neue Karte erwirbt. Z.B. nach einem Schlaganfall und motorischen Ausfallerscheinungen als Folge. Zwar sind auch die Polen an den Anhang der II.Rili gebunden, könnten das aber z.B. etwas großzügiger auslegen. Und: In diesen Fällen gibt es regelmässig keine Sperrfrist. Was also dann ?

Der §28 FeV gibt nicht mehr viel Sinnvolles her. Die Anwendung des §46 FeV scheint auch gefährdet ...

Sieht so gut nicht aus für die MPU-Hardliner. Zur Zeit. Ich bin überzeugt, daß sich das Blatt auch wieder ändern kann. Spätestens, wenn erste krasse Fälle von Mißbrauch, evtl. mit Verlust von Menschenleben zu beklagen sind ... think.gif


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 17:50
Beitrag #2070


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Zitat (Lexus @ 17.06.2006, 18:30) *
In der derzeitigen Diskussion wird der Fokus viel zu sehr auf die ausländischen Fahrerlaubnisse gelegt, ohne dabei zu sehen, welche Rückwirkungsfolgen die EuGH-Entscheidungen auf alle europäischen Führerscheine - also auch auf das deutsche Erteilungsverfahren - haben werden.
Willst Du damit etwa andeuten, dass die deutschen Behörden irgendwann deutschen Bewerbern um eine Fahrerlaubnis den deutschen Führerschein nicht mehr unbegrenzt verweigern können?


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Lexus
Beitrag 17.06.2006, 17:51
Beitrag #2071


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.06.2006, 19:42) *
..., wenn erste krasse Fälle von Mißbrauch, evtl. mit Verlust von Menschenleben zu beklagen sind ... think.gif


Case-Szenario:

Mutter verlangt vor dem EuGH Beerdigungskosten als Schadensersatz, weil die FE-Behörde eines Mitgliedsstaates einem akut Drogenabhängigen Heroin-Konsumenten eine FE erteilt hat, der dann ihren Sohn totgefahren hat.


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Freelancer
Beitrag 17.06.2006, 17:55
Beitrag #2072


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.06.2006, 18:42) *
Sieht so gut nicht aus für die MPU-Hardliner. Zur Zeit. Ich bin überzeugt, daß sich das Blatt auch wieder ändern kann. Spätestens, wenn erste krasse Fälle von Mißbrauch, evtl. mit Verlust von Menschenleben zu beklagen sind ... think.gif


@Strichachtdoktor

Wieso sollte sich das Blatt ändern, wo ist denn der Unterschied, ob mit MPU oder EU-FE das kommt
ziemlich aufs gleiche raus!

Ganz einfach, die Tschechische Reupublik, Polen, Niederlande oder wie auch immer, hat uns
einen Führerschein gegeben, weshalb sollten jetzt nur diese Klientel, Unfälle in Deutschland bauen, weil der Idiotentest wegfällt?!?!
EU weit sind wir geeignet und haben unsere Eignung doch bewiesen, du etwa nicht?


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Beitrag 17.06.2006, 17:59
Beitrag #2073


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 19:50) *
Willst Du damit etwa andeuten, dass die deutschen Behörden irgendwann deutschen Bewerbern um eine Fahrerlaubnis den deutschen Führerschein nicht mehr unbegrenzt verweigern können?


Das seh ich in der Tat so kommen.

Man muss übrigens statt "deutscher Fahrerlaubnisbewerber" besser "Wohnsitzinländer" sagen, dann wird deutlich, dass auch andere als nur Deutsche von diesen Entwicklungen betroffen sind. Auch der Pole, dem die dortige MPU oder was es da an Substitution gibt noch zu kompliziert ist, kann sich ja in CZ eine FE holen und sich diese hier umschreiben lassen, wenn er hier wohnt. Und nicht nur hier, sondern auch in Polen, wenn er gleich aus der CZ wieder nach Hause zurückkehrt. Die polnische MPU ist genauso einfach zu umgehen wie die deutsche.


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Beitrag 17.06.2006, 18:01
Beitrag #2074


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.06.2006, 18:42) *
Spätestens, wenn erste krasse Fälle von Missbrauch, evtl. mit Verlust von Menschenleben zu beklagen sind ... think.gif
Dann würde ich mal sagen, dass anscheinend 2 Jahre noch nichts passiert ist. Nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung müsste es aber längst Tote gegeben haben. Das wäre bestimmt von der MPU-Lobby ausgeschlachtet worden. Das würde aber bedeuten, dass die MPU nahezu unbedeutend ist für die Verkehrssicherheit. unsure.gif


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K@i
Beitrag 17.06.2006, 18:12
Beitrag #2075


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Zitat (Lexus @ 17.06.2006, 19:51) *
Zitat (strichachtdoktor @ 17.06.2006, 19:42) *

..., wenn erste krasse Fälle von Mißbrauch, evtl. mit Verlust von Menschenleben zu beklagen sind ... think.gif


Case-Szenario:

Mutter verlangt vor dem EuGH Beerdigungskosten als Schadensersatz, weil die FE-Behörde eines Mitgliedsstaates einem akut Drogenabhängigen Heroin-Konsumenten eine FE erteilt hat, der dann ihren Sohn totgefahren hat.



Aber dazu muss man auch sagen, das bis jetzt so eine wertvolle Presse-Medien-Geschichte, die zuTiefimSee auch komplett in die Karten spielen würde, noch nicht statt gefunden hat.

Es wird ständig um das wohl der allgemeinheit gesorgt und das wird immer unterstrichen.

Nun ist es ja so diese Eu-Fe Geschichte läüft ja schon gut 3-5 Jahre !

Mal darüber nachgedacht ?

Ich find das wirkt besser wie jede MPU .... blink.gif think.gif
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Bayer
Beitrag 17.06.2006, 18:14
Beitrag #2076


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Zitat (Lexus @ 17.06.2006, 18:59) *
Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 19:50) *

Willst Du damit etwa andeuten, dass die deutschen Behörden irgendwann deutschen Bewerbern um eine Fahrerlaubnis den deutschen Führerschein nicht mehr unbegrenzt verweigern können?


Das seh ich in der Tat so kommen.



@ /8 : du hattest doch früher mal so einen netten Spruch in deiner Signatur stehen.
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 18:46
Beitrag #2077


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Zitat (Capture @ 17.06.2006, 18:14) *
Ein pures Wunder das Du bei Deinen Erfindungsreichtum bisher noch nicht selbst auf diese Idee gekommen bist...
Die Idee hatte ich von Anfang an. Allerdings erschien mir das vor dem neuen EuGH-Urteil noch nicht sinnvoll genug. Ich hatte letzte Woche auch beim Magistrat in Karlovy Vary angerufen. Allerdings hatte ich dort leichte Sprachprobleme. Ich versuche es noch einmal nächste Woche. Außerdem hatte ich kaum Geld für die Reise. Jetzt sieht es wieder besser aus bei mir.

Zitat (Capture @ 17.06.2006, 18:14) *
Ich habe echt kein Plan ob man damit einer NU ein Schnippchen schlagen könnte, in jedem Fall ein sehr gewagtes Spiel.
Ich habe mir da eine Strategie ausgedacht. Beim ADAC-Rechtsschutz werden auch fahrlässig begangene Strafverfahren bis zur 2. Instanz übernommen, falls ich doch schuldig gesprochen werden sollte. Das blöde dabei ist allerdings diese blöde ADAC-Mitgliedschaft, die sie da verlangen. Ich bin deswegen noch unschlüssig, ob ich zu den Gelben Engeln gehen soll.

Ein Verbotsirrtum kann ohne Zweifel kein Vorsatz sein & ein neues CZ-Dokument auch nicht. Ich kann also mit Recht davon ausgehen, dass bei der derzeitigen Rechtslage ein neues Dokument nicht mit einer Nutzungsuntersagung belegt sein kann, wenn keine Sperre oder Fahrverbot besteht.

Zitat (Capture @ 17.06.2006, 18:14) *
Ich mache mich morgen wegen einer Ersatzkarte in Karlovy Vary für Dich schlau, auch werde ich dann wissen wie es genau bei Verlust läuft ohne Wohnsitz.
Das wäre ganz toll!

Das Witzigste daran ist, dass wenn ich in Tschechien als Ausländer ein Ersatzdokument bekommen sollte, sie nicht mehr "Berlin, Spolková Republika Německo" draufdrucken würden, sondern, weil ich meinen Wohnsitz in Luxemburg angeben würde, "Wasserbillig, Velkovévodství Lucemburské" draufdrucken würden.


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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 20:20
Beitrag #2078


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Mir ist eine böse Falle aufgefallen, falls Ihr vorhabt den ausländischen Führerschein umzuschreiben. Also, angenommen ein Deutscher beantragt die Umschreibung der CZ-Fahrerlaubnis. Er unterschreibt, dass er die 185 Tage eingehalten hatte. Aufgrund dessen wird die D-Fahrerlaubnis erteilt. Später findet die deutsche Fahrerlaubnisbehörde dann raus, dass die D-Fahrerlaubnis durch falsche Angaben "erschlichen" wurde, weil die 185 Tage nachweislich nicht eingehalten wurden. Die Folge könnte dann die Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis sein. Was haltet Ihr davon?

Selbst wenn diese Entziehung rechtswidrig sein würde, wäre sie zumindest erst einmal gültig.


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Medusa
Beitrag 17.06.2006, 21:01
Beitrag #2079


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 21:20) *
Er unterschreibt, dass er die 185 Tage eingehalten hatte.

Warum sollte man sowas unterschreiben wenn es nicht stimmt?
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 21:14
Beitrag #2080


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Zitat (Medusa @ 17.06.2006, 22:01) *
Warum sollte man so was unterschreiben wenn es nicht stimmt?
Weil das vielleicht auf dem Umschreibungsantrag so drauf seht?

In Luxemburg stand zum Beispiel auf dem Antrag, dass der Führerschein sofort entzogen werden kann, wenn ich falsche Angaben gemacht hätte.


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corneliusrufus
Beitrag 17.06.2006, 21:14
Beitrag #2081


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Siehe meinen diesbezglcihen Post. die Frage an den Betroffenen ist unzulässig. Sie sollte daher auhc nciht beantwortet werden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Medusa
Beitrag 17.06.2006, 21:23
Beitrag #2082


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Auf vielen CZ EU-FEs steht der dt. Wohnort. Die Frage nach Einhaltung der Wohnsitzregel wäre da wohl als Scherz zu bewerten. D. kann sich diesbezüglich ja an die CZ wenden wink.gif .
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Perplex
Beitrag 17.06.2006, 21:29
Beitrag #2083


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Zitat (corneliusrufus @ 17.06.2006, 22:14) *
Siehe meinen diesbezüglichen Post. Die Frage an den Betroffenen ist unzulässig. Sie sollte daher auch nicht beantwortet werden.
Na und...?
Dann wird eben ohne Unterschrift wegen "Erschleichung" entzogen!
Wenn sich ein Land nicht an Gesetze hält, dann ist alles möglich.


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sifis
Beitrag 17.06.2006, 22:46
Beitrag #2084


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nun gut,( kein nur) wie manche mods meinen

lexus und @ lexus

ich möchte mich entschuldigen, für eine sache in der ich unrecht hatte!!!
dein pos.1868 ist aber eine bestätigung meiner meinung.

und ich denke das alle die umdenken, werden die heutige zeit miterleben, @ ra-xdiver, und mitverdiehnen


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.06.2006, 23:12
Beitrag #2085


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 21:29) *
Zitat (corneliusrufus @ 17.06.2006, 22:14) *
Siehe meinen diesbezüglichen Post. Die Frage an den Betroffenen ist unzulässig. Sie sollte daher auch nicht beantwortet werden.
Na und...?
Dann wird eben ohne Unterschrift wegen "Erschleichung" entzogen!
Wenn sich ein Land nicht an Gesetze hält, dann ist alles möglich.


Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Warum soll das bei einer Fahrerlaubnisbehörde nicht gelten ?

Du sollst ja sowieso nicht ohne Anwalt, so ganz einsam und alleine zur Behörde gehen, Thommy. Und der Anwalt kann ja dem freundlichen Sachbearbeiter genauso freundlich mitteilen, daß

- Deutschland keine Prüfkompetenz hat. Eine Antwort ist entbehrlich, weil schon die Frage rechtswidrig ist. Deutschland kann nur die Tschechen freundlich bitten, ihre Zuständigkeit nochmal zu überprüfen.
- Deutschland eigentlich gar nichts mehr unternehmen kann, außer einen überaus höflichen Brief an die Erteilungsbehörde zu schicken.

Alles andere darf sich der Sachbearbeiter bitte selber heraussuchen. Es sei denn, Du möchtest Deinen Anwalt dafür bezahlen, daß er eine kostenlose Weiterbildung eines Behördenangestellten betreibt.

Natürlich wird der deutsche Amtsschimmel ein paarmal wiehern und neue Formblätter erschaffen. Frage ist und bleibt: Was werden die Tschechen damit machen ?

Die liebste Antwort aus allen EU-FEBs wäre mir ja: Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihr Anliegen gründlich geprüft und teilen Ihnen mit, daß der Führerschein des Herrn Bumm auf Grundlage des Gesetzes zur Erteilung von Führerscheinen in der Version 1.2. vom 3.4.1998 der tschechischen Republik legal erteilt wurde. Mit freundlichen Grüßen, x=u, Sachbearbeiter, Magistrat Karlovy Vary (oder sonstwo ...)

Aber das, lieber Thommy, müssen wir einfach mal abwarten.

Es gibt da Trost:
Diese ganzen Länder, die Deutschland da jetzt im Visier hat, haben ein eigenes Verkehrsrecht und ein eigenes Verwaltungsrecht. Es ist ja nicht so, daß man Polen oder Tschechen 2004 aus den Bäumen geschüttelt hätte und man ihnen jetzt, da sie in der EU sind, die Welt neu erklären müßte. Diese Länder sind (im Gegensatz zur Türkei übrigens ...) längst daraufhin überprüft, ob ihre Gesetze zu den Grundregeln der EU passen - mit positivem Ergebnis, sonst wären sie nicht in der EU !!!
Wir können also davon ausgehen, daß uns keine barbarischen Verwaltungsakte ungefragt oder unvorbereitet aller Rechte berauben werden, nur weil die Deutschen da vorsprechen und ein "bißchen hüsteln".

Und ganz ehrlich gesagt, denke ich nicht, daß CZ und PL ihre EU-Führerscheine einfach zurücknehmen werden, wenn von den Deutschen über Unstimmigkeiten in Bezug auf die 185-Tage-Regelung berichtet wird. Denn auch ohne 185 Tage geschah die Erteilung nach polnischem/tschechischem Recht - daß da die EU-Richtlinie noch nicht 100%ig umgesetzt war, das ist vielleicht dumm und kann vielleicht auch etwas teurer für diese Länder werden, trotzdem ist der FS legal und rechtmässig erteilt - wie der von tausenden anderen, Tschechen und Ausländern, auch. Und ich vermute, daß man Tschechien/PL auch nachträglich noch eine gewisse Karenzfrist einräumen wird.

Das Thema wird jetzt seit 04/2004 stets "neu und heiß" von den Deutschen serviert - und was ist in Polen und CZ passiert ? Sie haben langsam und gemächlich ihre Gesetze geändert - wie es die EU und die Deutschen sich schneller gewünscht haben und sie haben (bis heute ist jedenfalls noch nichts darüber veröffentlicht worden!) noch nicht einen Führerschein wegen "Unstimmigkeiten" wieder entzogen.

Also mal gaaaaanz locker ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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sifis
Beitrag 17.06.2006, 23:42
Beitrag #2086


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.06.2006, 15:58) *
Die Frage kann also nur sein:
Führt bereits die Ausgabe des Führerscheines im EU-Land bezüglich der Anerkennung zu einem Automatismus, der auch durch die nachträgliche Gültigkeit einer weiteren EU-FS-Richtlinie durch die Deutschen nicht mehr geändert werden kann oder beginnt der Anerkennungsprozess erst wenn der Führerschein einer deutschen Behörde bekannt wird ?

Führt bereits die Ausgabe des Führerscheines im EU-Land bezüglich der Anerkennung zu einem Automatismus--auf jeden fall
der auch durch die nachträgliche Gültigkeit einer weiteren EU-FS-Richtlinie durch die Deutschen nicht mehr geändert werden kann

eine EU richtlinie kann durch die deutschén nicht geändert werden (vergiss es)

oder beginnt der Anerkennungsprozess erst wenn der Führerschein einer deutschen Behörde bekannt wird

DU weißt selber das das Käse ist, bekanntgewordene EU-FS WURDEN IN DER VERGANGENHEIT, mit einer nu bestraft

deine frage, anders formuliert, hätte so manchen in die saggasse getrieben, heute nicht


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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sifis
Beitrag 17.06.2006, 23:58
Beitrag #2087


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Zitat (Lexus @ 15.06.2006, 20:11) *
Zitat (strichachtdoktor @ 15.06.2006, 15:58) *


Die Frage kann also nur sein:
Führt bereits die Ausgabe des Führerscheines im EU-Land bezüglich der Anerkennung zu einem Automatismus, der auch durch die nachträgliche Gültigkeit einer weiteren EU-FS-Richtlinie durch die Deutschen nicht mehr geändert werden kann oder beginnt der Anerkennungsprozess erst wenn der Führerschein einer deutschen Behörde bekannt wird ?

Im ersteren Fall wäre eine Umschreibung in die deutsche Version überflüssig, im zweiten Fall dringend vor Gültigkeit der dritten Richtlinie notwendig ... think.gif


Ich sehe in den beiden Alternativen keinen wirklichen Gegensatz:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die automatische Anerkennung zur Folge, weil das normativ so bestimmt ist. Mit dem Bekanntwerden der ausländischen Fahrerlaubnis wird der innerstaatlichen betroffenen Verwaltung das Anerkennungsproblem bewusst. Dem muss sie sich eben nach dem Halbritter-Beschluss sicherlich etwas anders stellen als davor.

Ich sehe nach wie vor nicht, dass irgend etwas mehr für Umschreibung spricht als dagegen. Ich sehe aber sehr wohl, dass die ausländische EU-FE jedenfalls die Rückenstärkung der beiden EuGH-Entscheidungen hat.

Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass nach einer - meiner Meinung nach sowieso nicht wahrscheinlichen - Verschärfung der FS-RiLi eine Gefahr für bereits erteilte EU-FEs besteht. Würde das, was einige erhoffen, andere befürchten, tatsächlich in die RiLi hineingeschrieben werden, dann würde die RiLi gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, wie es durch die beiden EuGH-Entscheidungen erklärt wurde.

Man darf nicht den allerdings äußerst komplizierten Zusammenhang zwischen europäischer und nationaler Rechtsprechung außer Acht lassen. Der EuGH ist dazu da, den EU-Vertrag und somit das geltende Gemeinschaftsrecht auszulegen. Dabei kann er auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Richtlinie in Teilen dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Im Prinzip hat er das ja mit Art. 8 gemacht, indem er bei einer Abwägung mit Art. 1 zu dem Ergebnis der engen Auslegung gekommen ist, die in praxi aber letztlch auf eine Nichtanwendung des Art. 8 hinausgelaufen ist. Es ist schwer vorstellbar, dass der EuGH diese Interpretationslinie wieder verlassen wird (gänzlich ausschließen kann man das in der Rechtsprechung nie, auch der EuGH hat schon Rechtsprechungswechsel durchgeführt).

Was ein bisschen bei der ganzen Diskussion übersehen wird, ist doch, dass im Grunde die Linie des Halbritter-Beschlusses bereits eine starke Stütze in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung gehabt hat. Wieso dies? Nun, ein deutscher EU-Bürger hat ja keinen direkten Zugang zum EuGH, sondern ist auf das Vorabentscheidungsverfahren angewiesen. D. h. nur wenn es ihm gelingt, ein deutsches Gericht zu finden, das bereit ist, seine - des Bürgers - Auffassung zu teilen, kommt es dazu, das es dem EuGH die entsprechende Vorlagefrage stellt. Lehnt das deutsche Gericht die Auffassung des Bürgers ab, dann legt es eben nicht vor, sondern entscheidet einfach gegen ihn. Schon indem das VG München seinerzeit gesagt hat, dass es "beide" Auslegungen für denkbar hält, und die Fragen an den EuGH gerichtet hat, hat es bewusst den Weg für den Halbritter-Beschluss freigemacht. Und wieviele Beschüsse gibt es, die danach auch für die sog. offene Auslegung waren und auf das schon schwebende Vorabentscheidungsverfahren verwiesen haben! Alle diese Gerichte haben doch im Grunde für die Antragsteller entschieden, weil sie dem EuGH den Weg frei gemacht haben.

Es wird oft verkannt, dass der EuGH schlicht darauf angewiesen ist, von den nationalen Gerichten zu einer bestimmten Auslegung aufgefordert zu werden (es gab einmal nach einer bestimmten Entscheidung - Fall Duyn, wem das was sagt - einen lange Jahre anhaltenden Boykott der nationalen Gerichte, nicht nur der deutschen, sondern aller damals 6 Mitgliedsstaaten, die einfach keine oder jedenfalls fast keine Vorlagefragen mehr gestellt haben, weil ihnen die Entscheidung nicht passte. Das hat der EuGH dann korrigiert, indem er in einem folgenden Urteil die Hälfte der störenden Meinung wieder zurückgenommen und damit die Kooperation mit den nationalen Gerichten wieder in Gang gesetzt hat). Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dem EuGH einmal sehr deutlich seine Grenzen aufgezeigt. Auch das führte zu einem Einlenken des EuGH. Europa funktioniert nicht in einem rein formalen Über-Unterordnungsverhältnis, sondern das europäische Rechtssystem bildet sich in einem dichten Geflecht von kooperativer EuGH- und nationaler Rechtsprechung heraus und entwickelt sich weiter.

Mit diesem off-Topic will ich eigentlich nur sagen, dass ganz offensichtlich die Stimmung in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung längst am Kippen war und dass dadurch der Halbritter-Beschluss erst so zustandekommen konnte. Es ist daher durchaus mehr als Ironie, wenn man dem VG München dafür mal Dank sagt.

Kurzum, ich denke, dass die derzeitige Linie einfach nicht mehr zu kippen ist, sondern dass sich in kurzer Zeit das durchsetzen wird, was sich die meisten hier gewünscht haben.

Es bleiben zwei Problemkreise für die Zukunft offen: Werden die erteilungsfreudigen Staaten die 185-Tage-Regelung rigoros durchsetzen? Und werden sich auch in den anderen Staaten langsam Eignungsprüfungsverfahren herausbilden, die das Ziel - Verkehrssicherheit - auch erreichen?

Hier wird viel über das derzeit strenge Polen geschrieben: Es gibt aber auch noch polnische Fahrschulen, die mit sehr seriös aufgemachten Internetseiten und hohen Preisen dafür werben, dass sie eine Wohnsitzgarantie geben und gleichwohl das Verfahren in sechs Wochen über die Bühne bringen. Das sind so Dinge, die einem die EuGH-Rechtsprechung immer wieder ein bisschen verleiden können; aber ich erliege dem nicht mehr. Das Anerkennungsprinzip ist auch was schönes und die deutsche MPU-Verwaltungspraxis war sicher nicht immer das gelbe vom Ei. Und in diesem Thread sind ja sowieso alle gründlich geläutert ;-)

ABSATZ: 3 und 5

sorry für langzitat,

bitte nicht löschen sonst macht es keinen sinn!


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sifis
Beitrag 18.06.2006, 01:05
Beitrag #2088


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da meine meinung, wie ich schon sagte(nicht zählt), und mehrfach kritisiert wurde, würde ich vorschlagen auf altbestandene meinungen im board zu höhren die, die gleiche aussage treffen



eufs umtausch----nein warum?

antworten on-mass im board --------------- .



meine meinung, nach wie vor, wer sich in die klauen des "adlers" begibt, darf sich im nachhinein nicht beschwerern


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Beitrag 18.06.2006, 02:04
Beitrag #2089


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.06.2006, 21:20) *
Leute!
Mir ist eine böse Falle aufgefallen, falls Ihr vorhabt den ausländischen Führerschein umzuschreiben. Also, angenommen ein Deutscher beantragt die Umschreibung der CZ-Fahrerlaubnis. Er unterschreibt, dass er die 185 Tage eingehalten hatte. Aufgrund dessen wird die D-Fahrerlaubnis erteilt. Später findet die deutsche Fahrerlaubnisbehörde dann raus, dass die D-Fahrerlaubnis durch falsche Angaben "erschlichen" wurde, weil die 185 Tage nachweislich nicht eingehalten wurden. Die Folge könnte dann die Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis sein. Was haltet Ihr davon?

Selbst wenn diese Entziehung rechtswidrig sein würde, wäre sie zumindest erst einmal gültig.


Hey Thommy,

stimmt, es wäre dann eine deutsche FE und dadurch kann auch Deutschland prüfen und evtl entziehen!


ABER, Wer will eine deutsche Fahrerlaubnis?!? wavey.gif


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Beitrag 18.06.2006, 06:17
Beitrag #2090





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Zitat (Lexus @ 17.06.2006, 19:51) *
Case-Szenario:

Mutter verlangt vor dem EuGH Beerdigungskosten als Schadensersatz, weil die FE-Behörde eines Mitgliedsstaates einem akut Drogenabhängigen Heroin-Konsumenten eine FE erteilt hat, der dann ihren Sohn totgefahren hat.


Schlechtes Beispiel Lexus: Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass ein akut abhängiger Shore-Junkie nicht die Kohle hat um einen EU-Fs zu erwerben. Selbst wenn er das Geld hat dann müsste er entsprechend seiner Dosierung zwischen 0,5- 1,5 Gramm als Tagesdosis nach PL oder CZ mitnehmen. Das macht keiner(Ich war zwar auch schon mal ziemlich irre aber auf eine PL oder CZ-Kiste(Knast) ist kein Junkie scharf zumal du da als Ausländer härter bestraft wirst). Wenn überhaupt dann geht ein Heroinsüchter nach NL um da den Lappen zu machen, da kannst du dir das Zeug einfacher vor Ort besorgen(egal wo man in Holland ist, man ist spätestens in 2 Std. in A`dam). Und da bekommst du den FS nicht da die holländischen Fahrlehrer schon sensibilisiert(Steckies, der Fachmann weiss wovon ich rede) sind was das Gift angeht.

Aber für Kokainkonsumenten könnte das eintreten.

Deswegen muss ja auch eine stärker differenziertere Untersuchung bzw Möglichkeit her diese aufgebauten Jungs von der Strasse zu holen. Man sollte Suchtgruppen schon unterscheiden und das EU-weit, deswegen muss ein anderes System her als das derzeitige deutsche.
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 06:54
Beitrag #2091


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Zitat (sifis @ 18.06.2006, 02:05) *
Wer sich in die Klauen des "Adlers" begibt, darf sich im nachhinein nicht beschweren.


Zitat (Freelancer @ 18.06.2006, 03:04) *
Stimmt, es wäre dann eine deutsche FE und dadurch kann auch Deutschland prüfen und evtl. entziehen!

Genau, ihr habt verstanden, was ich meinte! twinkle.gif


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Freelancer
Beitrag 18.06.2006, 07:19
Beitrag #2092


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@Thommy

X Polizeibeamte hatten meinen FS in der Hand, unzähligen Anzeigen wegen FoFE, fand mein CZ Führerschein immer wieder zu mir zurück! laugh2.gif
Werde meinen FS nicht in einen deutschen umschreiben lassen denn, wie Emile so schön schreibt,
Wer sich in die Klauen des "Adlers" begibt.

Ausserdem, stand VOR der Gerichtsverhandlung fest, dass ich niemehr einen deutschen FS möchte!!!
(Hab gesehen, wie schnell der FS entzogen wird)


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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 07:35
Beitrag #2093





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Zitat (sifis @ 18.06.2006, 02:05) *
Wer sich in die Klauen des "Adlers" begibt, darf sich im nachhinein nicht beschweren.


@freelancer: Es war sifis der das schrieb. Aber ich sehe das genauso. Auch gabe es schon genügend Postings über das pro und kontra einer Umschreibung, ich persönlich lasse nicht umschreiben.

Das Thema heisst hier immer noch Anerkennung der EU-FE und das sollte hier in DE endlich mal geschehen.

Und auch die Prognose von Lexus wird sich durchsetzen: Die EU wird nicht die deutschen Zulassungsvoraussetzungen übernehmen sondern DE wird seine Regeln betr. der Zulassungsvoraussetzungen anpassen müssen. Schließlich kann ja ein Pole der zuhause keinen FS mehr hat auch einen neuen hier in DE machen. Und haben sich die Polen schon darüber beschwert oder gejammert?
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Freelancer
Beitrag 18.06.2006, 07:48
Beitrag #2094


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Und auch die Prognose von Lexus wird sich durchsetzen: Die EU wird nicht die deutschen Zulassungsvoraussetzungen übernehmen sondern DE wird seine Regeln betr. der Zulassungsvoraussetzungen anpassen müssen. Schließlich kann ja ein Pole der zuhause keinen FS mehr hat auch einen neuen hier in DE machen. Und haben sich die Polen schon darüber beschwert oder gejammert?

Genau, denn eigentlich müsste uns doch die GESAMTE EU als "Verkehrsrisiko" sehen!

***** Anmerkung Moderator:

Hier wurde von mir bereits auf das fehlerhafte Outfit vieler Beiträge hingewiesen. In diesem Beitrag steckt wieder ein Zitat vom vorhergehenden Post, jedoch ohne Hinweis darauf.

Einen Teil des Beitrags hast Du nicht selber geschrieben. Ich bitte zwingend, dies kenntlich zu machen, z.B. so:



Zitat (emile @ 18.06.2006, 08:35) *
Und auch die Prognose von Lexus wird sich durchsetzen: Die EU wird nicht die deutschen Zulassungsvoraussetzungen übernehmen sondern DE wird seine Regeln betr. der Zulassungsvoraussetzungen anpassen müssen. Schließlich kann ja ein Pole der zuhause keinen FS mehr hat auch einen neuen hier in DE machen. Und haben sich die Polen schon darüber beschwert oder gejammert?
Genau, denn eigentlich müsste uns doch die GESAMTE EU als "Verkehrsrisiko" sehen!

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.06.2006, 08:44


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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 08:00
Beitrag #2095





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Für uns Deutsche ist EU-Ausland potentiell gefährlich da man dort "gefährliche" Personen für den Strassenverkehr zulässt. Wäre eine Reisewarnung des Außenministeriums wert.
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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 08:31
Beitrag #2096





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Hier hat sich der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen geäußert:

Klick zum BDP

Besonders gefällt mir diese Passage (Zitat):
Zitat
Der BDP rät dennoch zu einer Bewertung des Urteils mit Besonnenheit und "Augenmaß". Europäisches Recht – hier die europaweite Gültigkeit einmal erteilter Fahrerlaubnisse – muss für die Bürger verlässlich sein und bleiben. Für die europäische Integration ist die Akzeptanz des Rechts elementar. Hier kann es auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen keine Ausnahme geben.
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Beitrag 18.06.2006, 08:33
Beitrag #2097


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Auf jedenfall werden deutsche Fahrschulen massiv konkurrenz bekommen, naja und den Idiotentest, kann man vergessen!

Bin aber schon gespannt, ob sich am 1.7 dann auch die Tschechische Republik an die 185 Tage hält!


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Beitrag 18.06.2006, 08:36
Beitrag #2098


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Zitat (Freelancer @ 18.06.2006, 03:04) *
Hey Thommy,
stimmt, es wäre dann eine deutsche FE und dadurch kann auch Deutschland prüfen und evtl. entziehen!
Also, meine CZ-Fahrerlaubnis soll ja zur Fandung ausgeschrieben sein, dass heißt, die Führerscheinbehörde will mir den Führerschein komplett wegnehmen. Sollte es so weit kommen, könnte ich mir den Führerschein oder ein Ersatzdokument beim Magistrat in Karlovy Vary abholen. Bei einem deutschen Dokument wäre das wohl kaum möglich. Da schützt mich dann wahrscheinlich kein EuGH-Urteil.

Bei einer Funkabfrage bei einer Polizeikontrolle käme zwar raus, dass mir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, allerdings kann das sehr wohl im Widerspruch zur ausländischen EU-Fahrerlaubnis stehen. Bei einem deutschen Führerschein wäre es mit Sicherheit Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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Beitrag 18.06.2006, 08:47
Beitrag #2099


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@Thommy

Habs den Beamten auch gesagt, dass bei Beschlagnahme usw. ich einfach einen neuen FS im Magistrat hole!
twinkle.gif

Komplett dürfen sie den FS nicht kassieren, was ist eigentlich bei dir rausgekommen, da du trotz NU gefahren
bist?


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 09:05
Beitrag #2100


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Zitat (Freelancer @ 18.06.2006, 09:47) *
@Thommy,
was ist eigentlich bei Dir raus gekommen, da du trotz NU gefahren
bist?
Nichts! unsure.gif

Zitat (EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus widerspricht Reduktionsziel der EU auf 20.000 tödliche Unfälle pro Jahr)
Der BDP rät dennoch zu einer Bewertung des Urteils mit Besonnenheit und "Augenmaß". Europäisches Recht – hier die europaweite Gültigkeit einmal erteilter Fahrerlaubnisse – muss für die Bürger verlässlich sein und bleiben. Für die europäische Integration ist die Akzeptanz des Rechts elementar. Hier kann es auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen keine Ausnahme geben. Quelle
Das war auch der Satz, der mir am besten gefallen hatte. clapping.gif


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