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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Freelancer
Beitrag 18.06.2006, 09:12
Beitrag #2101


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[quote=EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus widerspricht Reduktionsziel der EU auf 20.000 tödliche Unfälle pro Jahr]Der BDP rät dennoch zu einer Bewertung des Urteils mit Besonnenheit und "Augenmaß". Europäisches Recht – hier die europaweite Gültigkeit einmal erteilter Fahrerlaubnisse – muss für die Bürger verlässlich sein und bleiben. Für die europäische Integration ist die Akzeptanz des Rechts elementar. Hier kann es auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen keine Ausnahme geben. Quelle[/quote]Das war auch der Satz, der mir am besten gefallen hatte. clapping.gif
[/quote]

Da werden viele Psychologen und police.gif ziemlich stark crybaby.gif

rofl1.gif wavey.gif

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***** Anmerkung Moderator:

Und wieder fängt das Rätselraten an, welcher Text von wem geschrieben wurde. Ich hatte Dich in diesem Thread bereits ermahnt und Dich per PN auf Dein Quotierungsproblem aufmerksam gemacht.

Bitte: Schreibe Deine Beiträge so, dass Fremdtext eindeutig kenntlich gemacht wird. Ansonsten werden fehlerhafte Beiträge gelöscht.

Kommst Du mit der Quotierung nicht zurecht? Dafür kannst Du gerne den Testbereich nutzen.




Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.06.2006, 09:27


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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strichachtdoktor
Beitrag 18.06.2006, 09:44
Beitrag #2102


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Zitat
(EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus widerspricht Reduktionsziel der EU auf 20.000 tödliche Unfälle pro Jahr)
Der BDP rät dennoch zu einer Bewertung des Urteils mit Besonnenheit und "Augenmaß". Europäisches Recht – hier die europaweite Gültigkeit einmal erteilter Fahrerlaubnisse – muss für die Bürger verlässlich sein und bleiben. Für die europäische Integration ist die Akzeptanz des Rechts elementar. Hier kann es auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen keine Ausnahme geben. Quelle


... und dann sollen Deutsche die FE einfach so "entwerten" dürfen ?

Ist doch egal, ob eine CZ/PL-FE per NU oder die deutsche FE durch Entzug wg. nachträglicher Behauptung von "Erschleichung" etc., wie Thommy das schon skizziert hat.

Die Antwort darauf kann nur "nein" sein.

Entweder die CZ/PL-Behörden machen was mit ihren FEs - wie ich in meinem letzten Post schon schrieb - oder die Deutschen haben keine Handhabe. Insofern ist es sicher sinnvoll nicht umzuschreiben. Nach den Ausführungen von Lexus ja auch kein Problem.


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bardino
Beitrag 18.06.2006, 09:51
Beitrag #2103


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Zitat (emile @ 18.06.2006, 10:31) *
Hier hat sich der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen geäußert:

Klick zum BDP

Besonders gefällt mir diese Passage (Zitat):



das ist schlichtweg gelogen! herr halbritter hat seine FE verloren, weil er selbige für eine straftat missbraucht hat. nie wurde er unter drogeneinfluss angehalten und unter alkoholeinfluss schon gar nicht.
diese unterstellungen sind absolut haltlos.
wer nach mehrjähriger haft und 1jähriger langzeittherapie (mit etlichen psychologischen gesprächen in einzel-, klein- und grossgruppen) sein leben nicht in geregelte bahnen lenken will, den kann bestimmt kein MPU-psychologe in einem 20minütigen gespräch umkrempeln oder durchschauen.

desweiteren darf man nicht außer acht lassen, wie statistiken bzgl drogensucht zustande kommen.
wer wegen btm-verstoßes zu einer haftstrafe verurteilt wird, nutzt in der regel die möglichkeit therapie statt strafe, auch wenn er keinen affen schiebt. dazu muß man aber süchtig sein. in meinem fall hatte ich die wahl zwischen 4 jahren haft ohne aussicht auf bewährung oder 2 jahren vorwegvollzug und einer anschließenden 10monatigen entzugstherapie.
es ist nicht nur die zeitersparnis, warum dieser weg gewählt wird. es besteht einfach schon während der therapie neben dem psycho-schmonz die möglichkeit, sein leben zu ordnen (wohnung, arbeit, etc.). dumm, wer diese chance nicht nutzt!

einen menschen nach einem gespräch uind aufgrund seiner akte zu beurteilen, ist ebenso welt fremd, wie die eine person anhand der schädelform zu beurteilen. hatten wir deutschen ja auch schon. dazu waren auch beamte nötig.



mfg

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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 09:52
Beitrag #2104


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Insgesamt habe ich aus dem BDP-Artikel eine andere Meinung herausgelesen. Richtig ist, der BDP begrüßt aus europarechtlichen Erwägungen das jetzige Ergebnis aus Kapper und Halbritter. Zugleich plädiert er jedoch für eine europäische Lösung bei Problemfahrern. Weiterhin positioniert er sich und die Dienstleistung seiner Mitglieder gerade bei den Problemfällen.

Sein Schwerpunkt liegt auf Therapie und Problemhilfe. Darauf aufbauend fordert er, eine Anerkennung dieser Leistung bei (erfolgreicher) Behandlung der Problemfahrer.

Meine Schlussfolgerung: Würde eine erfolgreiche VP-Behandlung in Europa anerkannt und gefordert, dann wäre eine MPU überflüssig, weil wir ein integriertes Konzept hätten.

Mir ist aufgefallen, dass beim Zitieren durch das Herauslösen einzelner Passagen teilweise die Sinnhaftigkeit verschoben bzw. sogar verloren wird.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Karlsbader
Beitrag 18.06.2006, 10:08
Beitrag #2105


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Nocmal zum Magistrat Karlovy Vary...

Obwohl ich seit 12 Jahren in Karlsbad tätig bin ( habe dort Firma und ein Haus )
war es nicht möglich am 14.072006 meinen alten CZ F in einen neuen so einfach umzutauschen.

1.Du brauchst bestätigten Mietvertrag ( Muss gesiegelt sein und vom Vermieter bestätigt )

2.Du musst einen vom Arbeitgeber bestätigten AV besitzen

und

3.Du benötigst einen CZ Ausländerpass - zu bantragen bei der Karlsbader Ausländerbhörde

Ich kenne die CZ Behörden - sehe keine Unterschiede zu Deutschland

nur den : die CZ sind noch bürokratischer.

Sollte auch nur eins der Dokumente getürkt sein (vorausgestzt man bekommt es mit )

verstehen die CZ keinen Spass.

Übrigens wird Betrug in CZ wesentlich härter bestraft als wie in DEU.
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Lexus
Beitrag 18.06.2006, 10:09
Beitrag #2106


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Ich habe heut morgen ein schreckliches Zerrbild von Auseinandersetzung mit dem Halbritter-Beschluss entdeckt:

Quelle

Da träumen die Psychologen so vor sich hin: Man muss nicht Psychologie studiert haben, um zu bemerken, dass hier ein akuter Fall von Realitätsverdrängung vorliegt.

Zitat
Der europäische Gerichtshof hat in seinem heftig umstrittenen Urteil vom 06.04.06 (Fall Halbritter, ...


heftig umstritten? wo denn?

Zitat
Es hat sich eine neue Branche des Führerscheintourismus entwickelt, die nun weiter Aufwind erhält.


tja, Branche kämpft eben gegen Branche. Nur will sich die in ihrem Biotop geschützte MPU-Branche nicht dem Wettbewerb stellen.

Zitat
Frühere strafrechtliche und schwerwiegende verkehrsrechtliche Verstöße sind durch die Umschreibung des Führerscheins nicht "getilgt". Solange die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten nicht – durch verkehrspsychologische Beratung und Therapie – behandelt sind, ist mit erneuten Verkehrsauffälligkeiten vergleichbarer Art zu rechnen.


Hier entlarvt sich die MPU-Branche selbst: Sie behauptet zwar immer, dass ihre Gutachten auf einer individuellen Untersuchung mit dem Probanden beruhen, ist aber dennoch der Meinung, diese Prognose auch ohne eine solche Untersuchung für alle betroffenen Fälle für die Zukunft öffentlich auf ihrer Internetseite bekanntgeben zu können; ich verstehe, wieso die Betroffenen sich gegenüber einer derartig überheblichen Ignoranz des Einzelverhaltens hilflos ausgeliefert fühlen.

Aber träumen ist ja noch erlaubt. Wenn einem die Felle bezüglich der 3. FS-RiLi schon davongeschwommen sind, dann muss es eben die 4. richten:

Zitat
Der Verkehrspsychologie muss in der 4. Führerscheinrichtlinie der Rang eingeräumt werden, der ihr nach den positiven Erfahrungen der letzten 50 Jahre in Deutschland zusteht.


Edit nach lesen der letzten Beitäge:

ups, da bin ich ja mal etwas spät dran .... ;-)


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K@i
Beitrag 18.06.2006, 10:16
Beitrag #2107


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Zitat (bardino @ 18.06.2006, 11:51) *
Zitat (emile @ 18.06.2006, 10:31) *

Hier hat sich der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen geäußert:

Klick zum BDP

Besonders gefällt mir diese Passage (Zitat):



das ist schlichtweg gelogen! herr halbritter hat seine FE verloren, weil er selbige für eine straftat missbraucht hat. nie wurde er unter drogeneinfluss angehalten und unter alkoholeinfluss schon gar nicht.
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desweiteren darf man nicht außer acht lassen, wie statistiken bzgl drogensucht zustande kommen.
wer wegen btm-verstoßes zu einer haftstrafe verurteilt wird, nutzt in der regel die möglichkeit therapie statt strafe, auch wenn er keinen affen schiebt. dazu muß man aber süchtig sein. in meinem fall hatte ich die wahl zwischen 4 jahren haft ohne aussicht auf bewährung oder 2 jahren vorwegvollzug und einer anschließenden 10monatigen entzugstherapie.
es ist nicht nur die zeitersparnis, warum dieser weg gewählt wird. es besteht einfach schon während der therapie neben dem psycho-schmonz die möglichkeit, sein leben zu ordnen (wohnung, arbeit, etc.). dumm, wer diese chance nicht nutzt!

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bardino



Das wollt ich grad Posten, ich denke die schmeissen das was durcheinander mit dem Amsberg Urteil der hatte 3,02 Promilie !
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JoeCool
Beitrag 18.06.2006, 10:25
Beitrag #2108


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Also ich finde vom Psycho-Beitrag (http://www.bdp-verband.org/aktuell/2006/60608_eugh-urteil.html) ist das folgende jawohl der Gipfel:

"Der Verkehrspsychologie muss in der 4. Führerscheinrichtlinie der Rang eingeräumt werden, der ihr nach den positiven Erfahrungen der letzten 50 Jahre in Deutschland zusteht.

Neben all seinen negativen Begleiterscheinungen hat dieses Urteil auch sein Gutes: Die deutsche Autofahrer-Lobby erkennt die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der MPU nunmehr öffentlich wahrnehmbar an."

Einfsch lächerlich und ignorant. Naja, weltfremde Psychos eben, die die Zeichen der Zeit einfach nicht sehen wollen.

Übrigens lese ich hier immer wieder Meinungen wie "was ist wenn nun jemand mit EU-GH jemand umfährt etc."

Was soll dann sein? Hier wird immer wieder vergessen, das EU-FS inhaber sehr wohl ihre Eignung nachweisen. Nur eben nicht nach Deutschen Vorstellungen.
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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 10:32
Beitrag #2109


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Zitat (Lexus @ 18.06.2006, 12:09) *
Zitat

Frühere strafrechtliche und schwerwiegende verkehrsrechtliche Verstöße sind durch die Umschreibung des Führerscheins nicht "getilgt". Solange die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten nicht – durch verkehrspsychologische Beratung und Therapie – behandelt sind, ist mit erneuten Verkehrsauffälligkeiten vergleichbarer Art zu rechnen.


Hier entlarvt sich die MPU-Branche selbst: Sie behauptet zwar immer, dass ihre Gutachten auf einer individuellen Untersuchung mit dem Probanden beruhen, ist aber dennoch der Meinung, diese Prognose auch ohne eine solche Untersuchung für alle betroffenen Fälle für die Zukunft öffentlich auf ihrer Internetseite bekanntgeben zu können; ich verstehe, wieso die Betroffenen sich gegenüber einer derartig überheblichen Ignoranz des Einzelverhaltens hilflos ausgeliefert fühlen.


Den Absatz aus dem BDP-Artikel habe ich etwas anders gelesen. Statistisch liegen die richtig. Eine Interpretation, die damit jeden Einzelfall belegt, ist unzulässig. Für insoweit halte ich deren Aussage für völlig richtig.

Insoweit kann ich da beim besten Willen auch keine Entlarvung mit pseudoindividueller Beguutachtung sehen. Dazu sagt der ganze Artikel ncihts aus!

Lese ich den Artikel mit Zielfunktion eigener Adressatenkreis und als Positionspapier, so kann leicht der (fehlerhafte) Eindruck erzeugt werden, man vergesse die Individualität, die eben noch als therapeutische Hilfe angeboten wurde.

Denn durch die Veröffentlichung ist der Adressatenkreis erweitert worden. Ich bedauere, dass der BDP die Chance nicht erfasst hat, da klarzustellen, dass trotz insgesamt in der Gesamtsicht richtiger Darstellung der Wiederholungsgefahr die einzelne Tat immer individuell begangen wird. Dass es große Unterschiede in den individuellen Vorausetzungen, bsp. durch eigene Auseinandersetzungen, gibt.

Die Eigenentlarvung ist für mich dadurch nicht auf die mangelnde Berücksichtigung der Individualität in einer Begutachtung gegeben, sondern in der in der Positionierung als Allheilmittel. Eigenleistungen, bsp. SHG werden nicht erwähnt bzw. sind unter Therapie subsumiert. Damit ist es wirklich entlarvend ein Branchenkampfpapier geworden. Darin teile ich Lexus Ansicht.

Anmerkung: Ich bin gespant, was die Verbände der Verkehrspsychologen schreiben, denn deren Mitgliederkreis ist ein anderer ...

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bardino
Beitrag 18.06.2006, 10:35
Beitrag #2110


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Zitat (JoeCool @ 18.06.2006, 12:25) *
Übrigens lese ich hier immer wieder Meinungen wie "was ist wenn nun jemand mit EU-GH jemand umfährt etc."

Was soll dann sein? Hier wird immer wieder vergessen, das EU-FS inhaber sehr wohl ihre Eignung nachweisen. Nur eben nicht nach Deutschen Vorstellungen.



was ist denn mit den ganzen europäern, die auffällig waren und ihre eignung nicht nach deutschen normen bewiesen haben ? die müßten alle nach BRD-maßstäben tickende zeitbomben sein. vergeßt nicht, auch die benutzen deutsche strassen.

da werden keine statistiken zu rate gezogen, die würden die MPU ja entlarven !!!
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K@i
Beitrag 18.06.2006, 10:37
Beitrag #2111


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Zitat (bardino @ 18.06.2006, 12:35) *
was ist denn mit den ganzen europäern, die auffällig waren und ihre eignung nicht nach deutschen normen bewiesen haben ? die müßten alle nach BRD-maßstäben tickende zeitbomben sein. vergeßt nicht, auch die benutzen deutsche strassen.

da werden keine statistiken zu rate gezogen, die würden die MPU ja entlarven !!!



Ja das beispiel sieht man ja jetzt an Diego Armando Maradona ! mit 120 durch 80er Zone geflogen, hat der je bewiesen das er nichts mehr nimmt ? think.gif
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JoeCool
Beitrag 18.06.2006, 10:41
Beitrag #2112


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Zitat (K@i @ 18.06.2006, 11:37) *
Ja das beispiel sieht man ja jetzt an Diego Armando Maradona ! mit 120 durch 80er Zone geflogen, hat der je bewiesen das er nichts mehr nimmt ? think.gif
aber genau der würde ziemlich sicher ne MPU bestehen, weil die verlogenen psychoheinis doch gar nicht
die Courage haben, den ans Beinb zu pinkeln.
Da fliessen dann ein Paar Scheinchen in die Kaffeekasse, Tief-Im-See ruft noch schnell an und legt ein gutes Wort ein, weil Maradonna ja "zu Gast bei Freunden" ist - und gut is.

Edit Moderator: Quote korrigiert.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.06.2006, 10:59
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 10:45
Beitrag #2113


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@Karlsbader
Danke für die Infos! thumbup.gif

Wie sieht es denn bei einem Ersatzdokument nach Verlust aus? Oder was wäre mit der Verlängerung nach 10 Jahren? Bekäme ich den CZ-Führerschein in Karlovy Vary zurück, wenn die deutsche Pozilei den Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt nach Tschechien schicken würde? Was wäre mit der Fahrerlaubnis im Ausland, wenn die deutsche Polizei den Führerschein illegal beschlagnahmen würde?


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K@i
Beitrag 18.06.2006, 10:47
Beitrag #2114


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der didel19 hat ihn doch auch zurück bekommen, Tommy ! wink.gif
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mirko1
Beitrag 18.06.2006, 11:33
Beitrag #2115


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@Lexus
also wenn ich deine letzten Beiträge richtig deute.
Dein Bauchgefühl nicht umschreiben.
Sollte der berühmte deutsche Satz "kann es ablehnen...." in der 3 Richtlinie stehen, würde das gegen das Gemeinschftsrecht verstossen und der EUGH könnte oder würde dann die Richtlinie entsprechend seiner 2 Urteile ändern können?
Deiner Meinung nach (ist leicht nách zu vollziehen) würde der DE Satz "kann es ablehnen....." im krassen gegensatz zu den 2 EUGH Urteilen stehen, deshalb wird es den Satz in der 3 Richtlinie nicht geben?

Dann wäre für uns EU-FSler ja alles in Ordnung.
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Rolf Tjardes
Beitrag 18.06.2006, 11:37
Beitrag #2116


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Zitat (JoeCool @ 18.06.2006, 11:25) *
Hier wird immer wieder vergessen, das EU-FS inhaber sehr wohl ihre Eignung nachweisen. Nur eben nicht nach Deutschen Vorstellungen.

Soso? Wie kann denn z.B. die charakterliche "Eignung" im Rahmen einer "Befähigungsprüfung" nachgewiesen werden? Das sind doch wohl zwei Paar Schuhe ...

Ich hatte ja bereits ein Gegenbeispiel gepostet (Stichwort "Friedenstaube"), ... aber dein unbedingter Wille mich als Moralapostel wahrzunehmen verursacht bei dir wohl einen geistigen Aufnahmestau wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.06.2006, 12:20
Beitrag #2117


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@Rolf Tjardes
Zitat
Soso? Wie kann denn z.B. die charakterliche "Eignung" im Rahmen einer "Befähigungsprüfung" nachgewiesen werden? Das sind doch wohl zwei Paar Schuhe ...


Derjenige, der in einer halbstündigen "Befähigungs"-(prakt.Fahr-)Prüfung regelrecht und unauffällig besteht kann zumindest schonmal seine wie auch immer gearteten Auffälligkeiten verbergen.

Oder hält irgendjemand einen ausgebufften Fahrprüfer mit 20 Jahren Berufserfahrung als Fahrlehrer und/oder Prüfer für so bescheuert, daß er Auffälligkeiten mit einem Krankheitswert nicht erkennt ?

Und da kommen wir zu einem wichtigen Punkt. Denn es können ja eigentlich nur Dinge behandelt werden, die einen Krankheitswert haben. Pi mal Daumen zu sagen "der ist auffällig" und dann drauf los zu therapieren ist ein bißchen zu billig. So wirds im MPU-System aber gemacht.

Ein ICD-10-Code wäre aber die Basis einer jeden Therapie und der fehlt regelmässig.

Nun läßt sich auch ein interessierter Prüfer wahrscheinlich nicht soweit weiterbilden, daß er eine Auffälligkeit, die er bei einer Prüfung feststellt, gleich nach ICD-10 benennen könnte - aber er kann die Prüfung abbrechen und Bedenken an die FEB melden. Das geschieht regelmässig (... und ist daher auch nichts anderes als das negative Ergebnis einer MPU). In Deutschland und gleichermassen in Polen. Da in Polen eine MPU erst nach der dritten Auffälligkeit vorgeschrieben ist, werden die Prüfer zu besonderer Aufmerksamkeit bei Wiederholungsführerscheinen/-prüfungen angehalten.

Im Übrigen sind "Eignung" und "Befähigung" garnicht so krass trennbar, wie es in Deutschland gerne gemacht wird. Das ist doch nur theoretischer Kokolores, mit dem sich ordentlich Geld machen läßt ...


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 12:23
Beitrag #2118


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Zitat (mirko1 @ 18.06.2006, 12:33) *
Sollte der berühmte deutsche Satz "kann es ablehnen...." in der 3 Richtlinie stehen, würde das gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen und der EuGH könnte oder würde dann die Richtlinie entsprechend seiner 2 Urteile ändern können?
Deiner Meinung nach (ist leicht nachzuvollziehen) würde der DE Satz "kann es ablehnen....." im krassen Gegensatz zu den 2 EuGH-Urteilen stehen, deshalb wird es den Satz in der 3 Richtlinie nicht geben?
Es war auch nie geplant, dass der Satz "kann es ablehnen...." in der 3. Führerscheinrichtlinie so drinstehen sollte. Es sollte drinstehen: "...lehnt es ab...". Nach TiefimSee,s Wunschträumen, hätte die Verwaltungsbehörde dabei keinen Ermessensspielraum. Sie müssten trotzdem anerkennen, weil der Gesetzgeber kein höchstrichterliches Urteil rückgängig machen kann.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.06.2006, 12:28
Beitrag #2119


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Ja, Thommy Bumm. Aber dieses "lehnt es ab" in Artikel 8 wäre die Aushebelung des Artikel 1 derselben Richtlinie. Und da hat der EuGH gerade gesagt, daß das nicht geht. Der EuGH hat ja gerade in diesen Fällen die enge Auslegung des Art.8 angemahnt, also mögliche Ablehnung nur, wenn in der Sperrzeit erteilt.


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Karlsbader
Beitrag 18.06.2006, 12:32
Beitrag #2120


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@Thommy Brumm

Wollte keine Panik verbreiten .
Aber mir hat man es trotz gesiegelten Mietvertrag und gültiger Arbeitserlaubnis versagt.
Erst beim vorlegen des CZ Ausländerpass kann das alte Dokument umgeschrieben werden.

Allerdings hat mich meine Frau (ja sie ist RAin )gerüffellt.

1. Ich soll meine 10Jahre alt CZ Pappe auf keinen Fall umtauschen - ist im güstigsten Fall noch 20 Jahre

gültig

2.Den CZ Ausländerpass sollte ich aber unbedingt haben.
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JoeCool
Beitrag 18.06.2006, 12:54
Beitrag #2121


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Zitat (Rolf Tjardes @ 18.06.2006, 13:37) *
Zitat (JoeCool @ 18.06.2006, 11:25) *
Hier wird immer wieder vergessen, das EU-FS inhaber sehr wohl ihre Eignung nachweisen. Nur eben nicht nach Deutschen Vorstellungen.

Soso? Wie kann denn z.B. die charakterliche "Eignung" im Rahmen einer "Befähigungsprüfung" nachgewiesen werden? Das sind doch wohl zwei Paar Schuhe ...

Ich hatte ja bereits ein Gegenbeispiel gepostet (Stichwort "Friedenstaube"), ... aber dein unbedingter Wille mich als Moralapostel wahrzunehmen verursacht bei dir wohl einen geistigen Aufnahmestau wavey.gif



ach ja, das war ja der Post mit " ... aber von oben betrachtet" was ich dann rofl1.gif als "herablassend" bezeichnet habe.
Ich weiss nicht wo dein Problem ist. Wir haben halt unterschiedliche Meinungen.
Und in meinem Fall haben mich die ausl. Behörden trotz bekanntgabe von D. Eignungszweifel für fähig gehalten.
Somit hat D. hier nix weiter zu melden. Sehe ich so, und EUGH eben auch.
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RA XDiver
Beitrag 18.06.2006, 12:57
Beitrag #2122


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Zitat
Das ist ganz einfach zu beantworten den Führerschein kannste kopieren und beglaubigen lassen der ist dann gültig


Das ist eine Irrmeinung. Mitzuführen ist das Original, keine (beglaubigte) Kopie. Das geringste wären also jedesmal 10 EUR in einer Polizeikontrolle. Geht man von Vorsatz aus, 20 EUR.

Im Übelsten Fall bleibt das Fahrzeug stehen.


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Capture
Beitrag 18.06.2006, 12:59
Beitrag #2123


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.06.2006, 12:45) *
@Karlsbader
Danke für die Infos! thumbup.gif

Wie sieht es denn bei einem Ersatzdokument nach Verlust aus? Oder was wäre mit der Verlängerung nach 10 Jahren? Bekäme ich den CZ-Führerschein in Karlovy Vary zurück, wenn die deutsche Pozilei den Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt nach Tschechien schicken würde? Was wäre mit der Fahrerlaubnis im Ausland, wenn die deutsche Polizei den Führerschein illegal beschlagnahmen würde?



185 Tage Wohnsitzregel in CZ und PL für Umschreibungen / Ersatzausstellungen / FS- Neuerwerb neuster stand:

Tschechische Republik:

Schon jetzt vor dem 01.07.06 wird für Umschreibungen / Ersatzausstellungen ein Aufenthaltsnachweis in Form eines „ Pasy „ verlangt und das bei jeder CZ Führerscheinstelle auch in dem Bezirk Karlovy Varsky“

Die Wohnsitzregel zum Neuerwerb eines CZ Führerscheines zum 01.07.06 wurde dergestalt ausgelegt das man bis zum 01.07.06 seine Fahrprüfung bestanden haben muss und nicht wie bei der First zum 17.01.05 es ausreichte noch vor Fristende einen Antrag auf einen Führerschein zu stellen, um nach alter Wohnsitznachweis freier Regelung behandelt zu werden.

Das bedeutet praktisch, wer seine Prüfung nicht bis zum 01.07.06 erfolgreich abgelegt hat, benötigt in jeden Fall eine CZ Aufenthaltserlaubnis zur der Nachprüfung nach dem 01.07.06.
Resultierend hieraus, lag das Antragende zur Anmeldung einer Führerscheinprüfung in einer CZ Fahrschule vor ca. 4-6 Wochen, zurückgerechnet auf das heutige Datum.

CZ ‚Pasy’ / Aufenthaltserlaubnis

Der ‚Pasy’ ist ein passähnliches violettfarbenes Dokument ähnlich der eines Reisepasses.
Erteilungsvorrausetzungen für EU – Bürger und andere visumsfreie Staatsbürger sind:
Ein fester Wohnsitz, nach zu weisen über einen Mietvertrag.
Ein Grund für den Aufenthalt = Studium, Sprachschule, Arbeitsvertrag oder auch Führerscheinausbildung.
Fristen zum ‚Pasy’:
EU – Bürger dürfen sich 3 Monate ohne Aufenthaltsnachweis in CZ aufhalten, danach muss Antrag auf einen ‚Pasy’ gestellt werden, der ‚Pasy’ wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre ausgestellt, je nach Aufenthaltsgrund.

Verfahrensweise für Zukünftige Führerscheinanträge in CZ:
Der Antragsteller bekommt einen Mietvertrag und einen Nachweis zum Grund des Aufenthaltes, nach Ablauf von 3 Monaten wird Antrag auf ‚Pasy’ gestellt, der dann für 1-5 Jahre Gültig ist.
Nach Ausstellung des ‚Pasy’ kann ca. 8 Wochen später ein Antrag auf Führerscheinausbildung gestellt werde, ohne das bis dahin tatsächlich 185 Tage vergangen sind, wenn der Aufenthalt vor Antragstellung (3 Monate) durch einen Mietvertrag nachgewiesen kann.
Die 185 Tage können im Gegensatz zu PL auch über den Jahreswechsel abgesessen werden.
Rechnung:
3 Monate (visumsfrei) werden durch Mietvertrag anerkannt zuzüglich 2 Monate Wartezeit nach ‚Pasy’ Antrag zuzüglich 1 Monat Führerscheinausbildung ergibt 6 Monate = 185 Tage, das Prüfungsdatum muss allerdings nach den 185 Tagen liegen bzw. 3 Monate nach ‚Pasy’ Ausstellung, so wird es in ‚Kalovy Varsky’ und ‚Plizen’ laufen.


Polnische Republik :
(Stettin)

Bis Okt. letzten Jahres lange es aus eine vorläufige Bürgerkarte (Gültigkeit 3 Monate) zu besitzen, um Antrag auf eine Führerscheinausbildung zu stellen und um denselben nach erfolgreicher Prüfung zu erhalten.
Seit Okt. 2005 muss zunächst eine 3 Monats Bürgerkarte erworben um nach deren Ablauf eine längerfristige Bürgerkarte zu beantragen dann über den Nachweis von 185 Tagen Zeugnis ablegt.
Die Führerscheinausbildung kann zu jeden Zeitpunkt des Aufenthaltes angefangen werden auch kann die Prüfung zu jeden Zeitpunkt vor Ablauf von 185 Tagen abgelegt werden, allerdings erfolgt der Druckauftrag der Führerscheinkarte erst nach Ablauf der 185 Tage.

Besonderheit hier:
Die 185 Tage müssen innerhalb eines Kalenderjahres absolviert werden, ergo gibt es lediglich nur noch max. 2-mal im Kalenderjahr eine Gelegenheit einen FS in Polen zu machen.
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RA XDiver
Beitrag 18.06.2006, 13:04
Beitrag #2124


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Wie gesagt, die 10 EUR wären günstigstenfalls. Die Polizei kann auch, in Ermangelung eines vorliegenden FS, die Weiterfahrt untersagen.


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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 13:18
Beitrag #2125





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Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 15:08) *
@Capture die Bürgerkarte in Polen ist von Anfang an 5 Jahre gültig hier stimmt was nicht bei deiner Aussage z.B. In Polen-Police sind die 185 Tage auch von Okt-März möglich das ist das Polnische Gesetz


Also meine Bürgerkarte war nur 1 Jahr gültig.
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 13:20
Beitrag #2126


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Hast du in Polen gemacht oder anderswo und zu welcher Zeit?


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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 13:22
Beitrag #2127





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@asrael

In PL, Mai 2005
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johnnie walker
Beitrag 18.06.2006, 13:29
Beitrag #2128


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Zitat (Lexus @ 16.06.2006, 15:31) *
Ich hab schon geahnt, dass die jüngste Schadensersatzentscheidung des EuGH sozusgen noch fast ungelesen schon Jubel auslösen könnte. Darum hab ich auch gleich dazu geschrieben, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, aber nein ....

Erst einmal ist das kleine Wörtchen "letztinstanzlich" in den Entscheidungen der Angelpunkt. Bisher haben weder das Bundesverwaltungsgericht (fürs Führerscheinrecht) noch der Bundesgerichtshof (für das Strafrecht) überhaupt irgendein Urteil gesprochen. Und nur wenn ein offenkundiges Fehlurteil dieser beiden Gerichte zu einem Schaden eines Betroffenen führen würde, wäre der Schadensersatzweg nach Europa eröffnet.

Die Euros für Schals und andere Fanartikel müssen daher sinnigerweise erst mal in den deutschen Instanzenzug gesteckt werden.


Imho sind mit "letztinstanzlich" nicht die höchsten nationalen Gerichte, sondern die vorlagepflichtigen Gerichte, deren Entscheidungen im nationalen Rechsystem nicht mehr angreifbar sind, genannt.
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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 13:39
Beitrag #2129


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Ich unterscheide ebenfalls wier Rolf nach Eignung und nach befähigung. Wollte wirklcih die Eignung festgestellt werden sollen, so müßte der Fahrprüfer wohl Arzt und/oder Psychologe sein. So nebenbei, dann käme die praktische Fahrprüfung in Größenordnung der MPU ...

Richtig ist, dass alte Hasen als Fahrprüfer mit guter Schulung einiges seltsames feststellen können. Gleich wie ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle.

Wir wissen jedoch, dass ein Gutteil der Auffälligkeiten verborgen bleibt während einer bsp. halbstündigen Prüfungsfahrt. Diese zeitlöcihe Einschränkung sit doch gerade das, was MPU-Gegener dieser vorhalten. In einer halben Stunde können niemand beurteilt werden ...

Des Weiteren können wir gemeinsam einen Blick in die Anlage 4 der FeV werfen. Ein Großteild er dortigen Krankheitsbilder kann nicht einfach so festgestellt werden! Wenn gewünscht, kann ich Beispiel in Hülle und Fülle bezeichnen.

Realistischerweise (oder ehrlciherweise) kann daher nicht die Ansicht vertreten werden, die Befähigungsprüfung wäre eine Eignungsprüfung. Wenn juristisch eine Eignung gefordert wird, die zu überprüfen ist, so kann eine Befähigkeitsprüfung das nicht leisten.

Juristisch anders wird es nur, wenn es Eignungserleichterungen gibt, bsp. beim erstmaligem Erwerb bei bestimmten FS-Klassen auf eine Eignungsprüfung verzichtet wird. (Sonst müsste in D bsp. jeder Fahranfänger zur MPU.) Dann verbleibt nur die praktische Fahrprüfung mit Befähigungsnachweis.

Das nur dem so sein kann sieht man leicht daran, dass auch nach einer praktischen Fahrprüfung charakterliche Mängel (bsp. Rasen) hervortreten, die eben gerade nicht schon in der Fahrprüfung ersichtlich waren.

Ich könnte mir vorstellen, dass EU-weit mehr zur Eignung getan werden wird, wobei die Prüfung der Eignungstiefe abgesenkt wird nach deutschen Maßstäben. Schon wieder wären "alle zufrieden". Nur die Bürger vielleicht nicht, weil dann der Aufwand für einer Ersterteilung stiege.

Da könnten sich denn auch die MPI und MPU-Berater austoben, die Fahrschulen etc.

Zur Sinnhaftigkeit in einem liberalem System sage ich lieber nichts, es ist ein Stück Globalverdacht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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JoeCool
Beitrag 18.06.2006, 14:02
Beitrag #2130


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Mal wieder ein neutraler (wie ich meine guter) Beitrag:

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitra...2004110702.html

Beachtenswert:

"ADAC und Bundesverkehrsministerium empfehlen aber grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein. Derzeit werden Möglichkeiten ausgelotet, um mit Hilfe eines europaweiten Sündenregisters die schwarzen Schafe zu finden. Doch bis eine solche Datenbank ins Leben gerufen wird, können noch zehn Jahre vergehen."
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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 14:11
Beitrag #2131





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Zitat (JoeCool @ 18.06.2006, 16:02) *


ist vom 07.11.2004, nur die Kapper-Sache, da war Halbritter noch kalter Kaffee.
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Karlsbader
Beitrag 18.06.2006, 14:14
Beitrag #2132


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@capture

zum CZ Pasy

Danke für die umfangreiche INFO

Der Weg zur Ausländerpolizei bleibt ab sofort keinem mehr erspart.
In Karlsbad hat diese Behörde Montag von 8 - 17 Uhr geöffnet.
Viel Zeit sollte man einplanen.
Ein roter Vordruck ist auszufüllen , gibt es in englisch.
Ist aber sehr einfach.
2Passfotos sind mitzubringen. In Farbe und beide Ohren muss man sehen können.
Nach 2 Monaten kann man den grünen Pass für 600kronen abholen.
EU Bürger benötigen nur noch gesiegelten Mietvertrag 35 kronen und Grund; AV u.ä.
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 14:25
Beitrag #2133


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Zitat (corneliusrufus @ 18.06.2006, 14:39) *
Wenn juristisch eine Eignung gefordert wird, die zu überprüfen ist, so kann eine Befähigungsprüfung das nicht leisten.
Ich glaube, das ist der springende Punkt im neuen EuGH-Urteil. Da kam also eine Behörde & prüfte die juristisch geforderte Befähigung. Jetzt kam aber eine andere Behörde & zweifelte die Erteilungskompetenz an, weil plötzlich die Eignung nicht nachgewiesen wurde, die ja auch nicht gefordert war. Dann wurde auch noch im Nachhinein gefordert, dass die Eignung nach "deutschen Maßstäben" hätte erfolgen sollen. wallbash.gif


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 14:58
Beitrag #2134


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Zitat (Karlsbader @ 18.06.2006, 15:14) *
EU Bürger benötigen nur noch gesiegelten Mietvertrag, 35 Kronen und Grund: Arbeitsvertrag u.ä.
Was ist denn bitteschön ein "gesiegelter Mietvertrag"?


Umrechnungskurs heute:
1 Euro = 28.56257 Tschechische Krone
1 Tschechische Krone (CZK) = 0.03501 Euro (EUR)


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Medusa
Beitrag 18.06.2006, 15:52
Beitrag #2135


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Die Überprüfung der Einhaltung der Wohnsitzregelung obliegt dem die EU-FE ausstellendem EU Land.
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Karlsbader
Beitrag 18.06.2006, 16:52
Beitrag #2136


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Was ein gesigelter Mietvertrag ist:

In CZ muss man sich mit seinem Mietvertrag bei der jeweiligen Gemeinde anmelden.
Der Mietvertrag muss eine bestimmte Form haben und wird vom Magistrat versiegelt.
Oft muss sogar der Vermieter dies noch persönlich beglaubigen.
Gleichzeitig werden die Daten im Behörden Computer eingetragen.
Dies dient auch als Grundlage für Militz , Ausländerpolizei u.a.
Der Mietvertrag ist eine wichtige Urkunde-zumindest in CZ
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Capture
Beitrag 18.06.2006, 17:22
Beitrag #2137


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Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 15:08) *
Dann würde ich sofort meinem Anwalt anrufen der dann bei der Polizei in Kontakt tritt
@Capture die Bürgerkarte in Polen ist von Anfang an 5 Jahre gültig hier stimmt was nicht bei deiner Aussage z.B. In Polen-Police sind die 185 Tage auch von Okt-März möglich das ist das Polnische Gesetz

@Kanezy es ist ja wohl ein Unterschied ob du das oder aber ein Anwalt den Polizisten das klar macht hast du doch schon gemerkt"Halten Sie den Mund" war bei dein Einspruch die Antwort ich glaube das sagt kein Polizist zu einem Anwalt-ist doch einleuchtend



Servus asrael,

who to hell is Police ??? think.gif

Ich rede ausschließlich von Stettin !
(der inoffiziellen Hauptstadt des EU-Führerscheines) wink.gif

okay …..ich muss meine Polen Aussage etwas revidieren, allerdings wird das weder Dir noch den
anderen Besitzern eines Polnischen-Führerscheines schmecken, zumindest wenn dieser in Stettin
erworben sein sollte. sad.gif

Bisher d.h. bis zum Okt. 2005 war es in Stettin so dass die Bürgerkarte mit Hilfe der Fahrschulbetreiber bei der Meldebehörde beantragt wurde.

Das hieß in der Praxis:

Die Fahrschulbetreiber meldeten einen Fahrschüler in einen / ihren Wohnsitz an, nach ca. 4 Wochen gab es dann die Bürgerkarte man konnte zur Prüfung und 4 Wochen später wurde die FS ausgestellt, wenn’s dann bei der Prüfung hinhaute. rolleyes.gif

Soweit so gut ! whistling.gif

Mit der zunehmenden Zahl von Fahrschülern wurden den Fahrschulbetreibern allerdings die Wohnsitze langsam knapp bzw. in den Adressen (zumeist kl. Wohnungen) gab es bereits schon 10-20 oder noch mehr angemeldete Personen. blink.gif

Guter Rat, für die Fahrschulbetreiber war teuer um unnötigen Ärger mit der Stettiner Meldestelle oder der Ausländerbehörde zu vermeiden. crybaby.gif

Man behalf sich in den Fahrschulkreisen damit, alle Ex Führerscheinschülern die bereits einen FS ausgestellt bekommen hatten, einfach wieder nach ca. 3 Monaten bei der Meldebehörde in Stettin wieder abzumelden, somit war in den Wohnsitzen wieder Platz für neue. whistling.gif

Dieser Praxis wurde per Verordnung der Stettiner FSB im Okt. 2005 ein Ende gemacht, seitdem liegen ca. 1700 FS in Stettin auf Eis, die in ca. 3 Wochen zum Druck nach Warschau gegeben werden weil die ersten 185 Tage dieses Jahres verstrichen sind. wacko.gif

Was ich damit zum Ausdruck bringen will ist folgendes:

Kaum ein PL FS ist entsprechend der 185 Tages Wohnsitzregel in Stettin bis zum Okt 2005 entstanden, Euere Bürgerkarten mögen zwar 1 oder 5 Jahre Gültig sein, sie sind allerdings nicht das Plastik wert aus den sie Hergestellt wurden, weil der Wohnsitz der darauf eingetragen ist schon lange nicht mehr auf Eueren Namen existiert und demnach auch die Bürgerkarte ihre Gültigkeit verloren hat. scarey.gif

Zum weiteren ausräumen Deiner Zweifel an meinen Aussagen stehe ich Dir gerne zur Verfügung auch für weitere Fragen. twinkle.gif

Cya wavey.gif

Der Beitrag wurde von Capture bearbeitet: 18.06.2006, 17:35
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 17:33
Beitrag #2138


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Ja ich weiß das es in Stettin so ist war vor gut 2 Monaten das erste mal da um endlich auch wieder mobil zu werden d.h. ich bekomme erst nach Ablauf der 185 Tage meinen Führerschein
Die Stadt Police ist 20Km von Stettin entfernt hier werden die 185 Tage nach polnischen Gesetz geregelt es gibt zwei Ausführungen einmal Polnische defination und einmal die deutsche in Stettin wird die deutsche benutzt wo 185 Tage im Kalenderjahr drinsteht in der Polnischen steht nur 185 Tage

Aus diesem Grund muß ich ja schon allein die 185Tage angemeldet sein damit der Führerschein überhaupt ausgestellt wird das habe ich schon ein paar mal versucht zu erklären Genau aus diesen Grund besteht dieser Führerschein jegliche Anfrage der FEB aus D stand und ist somit bombensicher


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Uwe
Beitrag 18.06.2006, 17:38
Beitrag #2139


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@Kanexys Story ist hier gelandet.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 17:53
Beitrag #2140


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Aus aktuellen Anlass !!!

Aufgrund der Europäischen Richtlinie die von der Republik Polen am 21.10.05 angeführt würde, wird der EU-Führerschein erst nach 185 Tagen ausgehändigt d.h.

Laut dieser Richtlinie muss man seinen Lebensmittelpunkt 185 Tage in den jeweiligen Land haben um seinen EU-Führerschein zu erhalten.


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Lexus
Beitrag 18.06.2006, 18:11
Beitrag #2141


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Die Möglichkeit, einen polnischen Führerschein erst nach 185 Tagen zu bekommen, dürfte eindeutig gegen EU-Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Man kann doch nicht auf rechtmäßige Weise jemanden, der z. B. nach Polen geheiratet oder dort Arbeit gefunden hat, erst nach 6 Monaten den Führerschein erwerben lassen. Haben die Polen denn gar nichts verstanden und fallen von einem Extrem ins andere?


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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 18:17
Beitrag #2142


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Nee Lexus erwerben bzw. machen darfst du alle Prüfungen schon vor Ablauf der 185 Tagen nur gehen die Papiere erst nach 185 Tagen nach Warschau zum drucken.
Einerseits finde ich das garnicht so schlecht weil dann kann keiner kommen und sagen hey der Führerschein ist wegen nichteinhaltung der 185 Tage ungültig


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Lexus
Beitrag 18.06.2006, 18:20
Beitrag #2143


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Genau das ist die Rechtswidrigkeit. Oder sie müssten bis zum Eintreffen des fertigen Führerscheins einen vorläufigen oder eine Art Ersatzführerschein ausstellen, genauso wie das in D. gem. § 22 Abs. 4 FeV geschieht, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei bei Prüfungsende noch nicht fertig ist.


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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 18:26
Beitrag #2144


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Aber ich finde es so völlig okay weil wer dann einen Führerschein vorzeigen kann der hat zu 100% bewiesen das er die 185 Tage eingehalten hat.Hier sind alle Zweifel ausgeräumt das die 185 Tage nicht eingehalten wurden wavey.gif


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Lexus
Beitrag 18.06.2006, 18:35
Beitrag #2145


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Ja, du findest es für dich in Ordnung, weil du denkst, dass es dir in deinem speziellen Fall mal von Vorteil sein könnte. Aber wenn ich mir einen Berufskraftfahrer vorstelle, der nun endlich nach jahrelanger Arbeitslosigkeit in Polen einen Job gefunden hat und nun - mit Recht!!! - auf die Schnelle noch dort eine Fahrerlaubnis erwerben möchte ... da ist es doch polnische Willkür, ihm dies ein halbes Jahr lang zu verbieten, nur um aus falsch verstandener EU- oder gar D.-Loyalität übers Ziel hinaus zu schießen.


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Capture
Beitrag 18.06.2006, 18:38
Beitrag #2146


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Zitat (Lexus @ 18.06.2006, 20:11) *
Die Möglichkeit, einen polnischen Führerschein erst nach 185 Tagen zu bekommen, dürfte eindeutig gegen EU-Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Man kann doch nicht auf rechtmäßige Weise jemanden, der z. B. nach Polen geheiratet oder dort Arbeit gefunden hat, erst nach 6 Monaten den Führerschein erwerben lassen. Haben die Polen denn gar nichts verstanden und fallen von einem Extrem ins andere?




Natürlich ist dass alles ein hirnrissiger Eiertanz der auch seine Stielblüten treibt, allerdings gibt es in CZ und PL zu viele Fahrschullehrer die ihr neues Auto oder ihr Häuschen noch nicht abzahlt haben, so dass nach dem Halbritter Urteil mit entsprechenden Erleichterungen wieder zu rechnen ist.


In Stettin (ansonsten eine hässliche Stadt) sieht man von 10 Autos, im recht lebhaften Straßenverkehr, ca. 2-3 Fahrschulautos, dies mag Dir als Anschauung dafür dienen wieviel an Devisen durch EU-Führerscheine in diese Stadt fließt.


@ Lexus
Haste schon mal Live in eine Fahrschulausbildung in PL oder CZ reinschnuppern können?

( Wäre bestimmt ein netter Spass )
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 18:40
Beitrag #2147


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Da gebe ich dir ja auch völlig Recht im Grunde geht es mir ja genauso ich bin KFZ-Mechaniker-bloß was sollte wichtiger sein ein schneller Job und ein Führerschein der eventuell eingezogen wird(was wieder arbeitslosigkeit bedeuten würde) mit anschließenden Ärger oder aber erstmal einen Führerschein zu machen an dem nichts mehr zu rütteln ist und dann den Neubeginn zu starten

Also ich finde die 2. Variante wirklich besser


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 18:45
Beitrag #2148


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Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 19:26) *
Aber ich finde es so völlig okay, weil wer dann einen Führerschein vorzeigen kann, der hat zu 100% bewiesen, dass er die 185 Tage eingehalten hat. Hier sind alle Zweifel ausgeräumt, dass die 185 Tage nicht eingehalten wurden. wavey.gif
Das spielt doch in der Praxis sowieso keine Rolle! unsure.gif

Die deutschen Behörden anzweifeln es doch immer an. Von der Warte her, hätte ich dann das Dokument doch lieber 4 Monate eher. think.gif


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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 18:51
Beitrag #2149


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.06.2006, 20:45) *
Die deutschen Behörden anzweifeln es doch immer an. Von der Warte her, hätte ich dann das Dokument doch lieber 4 Monate eher. think.gif


Aber 4 Monate eher kann zum großen teil richtig zum problem führen und darauf hätte ich keinen Nerv
Ich Drucke mir schön das Gesetz aus laß es auf deutsch übersetzen und dann beglaubigen so kann dir nichts und niemand mehr ein Bein legen.
Gerade die 185 Tage das ist doch die größte Diskussion ob diese auch eingehalten wurden und das kann ich ohne Probleme bejahen und beweisen


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 19:05
Beitrag #2150


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Zitat (Capture @ 18.06.2006, 19:38) *
Natürlich ist dass alles ein hirnrissiger Eiertanz der auch seine Stielblüten treibt, allerdings gibt es in CZ und PL zu viele Fahrschullehrer die ihr neues Auto oder ihr Häuschen noch nicht abbezahlt haben, so dass nach dem Halbritter Urteil mit entsprechenden Erleichterungen wieder zu rechnen ist.
Na den Fahrschullehrern in CZ oder PL scheint es ja so zu gehen wie den Psychologen bei der MPU, nur umgekehrt. blink.gif Das heißt, was die eine Seite gewinnt, verliert die andere Seite.

Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 19:51) *
Gerade die 185 Tage das ist doch die größte Diskussion ob diese auch eingehalten wurden und das kann ich ohne Probleme bejahen und beweisen.
Wieso?
Das beweist doch lediglich, dass Du mehr als 6 Monate auf den Führerschein gewartet hast. Das beweist aber noch lange nicht, dass Du auch tatsächlich Deinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage dort hattest.


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